Staatsarchive
Ralf Lusiardi schrieb in der Archivliste:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
vor kurzem wurde von Klaus Graf in der Archivliste (bzw. von Katrinette Bodarwé in archiv.twoday.net) auf die Versteigerung einer Urkunde Ottos I. von 960 für das Kloster Drübeck hingewiesen. Die Urkunde konnte am 11.10.03 in Basel für das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt zum Ausrufpreis von 200.000 SFr ersteigert werden. Ermöglicht wurde der Ankauf durch die maßgebliche Unterstützung der Ostdeutschen Sparkassenstiftung im Land Sachsen-Anhalt, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder.
Die Urkunde wurde heute durch den Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt, Klaus Jeziorsky, den Vertretern der Medien präsentiert. Näheres können Sie der Pressemitteilung des Innenministeriums entnehmen ( https://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mi/2003/158_2003.htm ).
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich auch auf diesem Weg für die vielfachen Hinweise aus Kollegenkreisen auf die anstehende Auktion sehr bedanken.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
vor kurzem wurde von Klaus Graf in der Archivliste (bzw. von Katrinette Bodarwé in archiv.twoday.net) auf die Versteigerung einer Urkunde Ottos I. von 960 für das Kloster Drübeck hingewiesen. Die Urkunde konnte am 11.10.03 in Basel für das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt zum Ausrufpreis von 200.000 SFr ersteigert werden. Ermöglicht wurde der Ankauf durch die maßgebliche Unterstützung der Ostdeutschen Sparkassenstiftung im Land Sachsen-Anhalt, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder.
Die Urkunde wurde heute durch den Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt, Klaus Jeziorsky, den Vertretern der Medien präsentiert. Näheres können Sie der Pressemitteilung des Innenministeriums entnehmen ( https://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mi/2003/158_2003.htm ).
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich auch auf diesem Weg für die vielfachen Hinweise aus Kollegenkreisen auf die anstehende Auktion sehr bedanken.
KlausGraf - am Samstag, 25. Oktober 2003, 03:20 - Rubrik: Staatsarchive
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Das Landesarchiv Schleswig-Holstein hat ein Leitungsproblem, doch leider nicht im Bereich elektrischer Leitungen (die könnte man einfach auswechseln).
In den Mitteilungen der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte (online als .DOC) plädierte im April 2003 Peter Wulf für die Erstellung einer neuen Beständeübersicht (die gültige ist 50 Jahre alt!).
In Nr. 64 legte dann der angesehene Sozialhistoriker Lorenzen-Schmidt vom Staatsarchiv Hamburg nach. Auszug:
Normalerweise heißt es, daß eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Auf diesen Fall angewandt, müßte man anpassend sagen: Ein Archivar schilt keinen anderen Archivar (obwohl das intern geschieht ... aber auch öffentlich noch viel nötiger wäre!). Ich kann als archivarischer Kollege den Landesarchivdirektor in dieser Frage nicht verstehen. Er sollte alles daran setzen, den inzwischen üblichen Standards des Archivwesens zu entsprechen – und das scheint mir nicht der Fall zu sein. Den unbestrittenen Verdiensten, die sich Dr. Witt als Neubau- und Umzugsorganisator des Landesarchivs erworben hat, folgte bald seine Berufung auf das höchste Archivarsamt im Lande. Mir kommt allerdings die Führung seiner Amtsgeschäfte nicht gerade als richtungweisend vor. Insgesamt macht es den Eindruck, als hätte er zu wenig Zeit, sich um die Landesgeschichte zu kümmern. Sie liegt ihm mittlerweile offensichtlich - wie man aus seinen Publikationen erkennen kann -, auch nicht sonderlich am Herzen. (Das war vor Zeiten einmal anders, als er sich wenigstens organisatorisch noch mit der Landes-geschichtsforschung und deren Vermitt-lung befaßte – unter anderem als Schriftführer der GSHG.)
Als Landesarchivdirektor sollte er das Landesarchiv nicht nur zu einer weiteren historischen Ausstellungsstätte im Lande machen, sondern vor allem dafür sorgen, daß die archivischen Service-Leistungen seines Hauses so verbessert werden, daß ein Zugang aller interessierten Bürger des Landes zu den schleswig-holsteinischen Geschichtsquellen ganz im Sinne des Landesarchivgesetzes optimal ermöglicht wird. Da halte ich es schon für seine Pflicht und Schuldigkeit, das von Prof. Wulf angesprochene Sachproblem nicht einfach auszusitzen, sondern zügig zur Vorlage einer gedruckten wie im Internet nutzbaren kommentierten Beständeübersicht zu schreiten.
Witts Erwiderung weist dieses Ansinnen zurück - kein Wunder bei diesem Beamten, der nach der Devise verfährt l'archive c'est moi ...
In den Mitteilungen der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte (online als .DOC) plädierte im April 2003 Peter Wulf für die Erstellung einer neuen Beständeübersicht (die gültige ist 50 Jahre alt!).
In Nr. 64 legte dann der angesehene Sozialhistoriker Lorenzen-Schmidt vom Staatsarchiv Hamburg nach. Auszug:
Normalerweise heißt es, daß eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Auf diesen Fall angewandt, müßte man anpassend sagen: Ein Archivar schilt keinen anderen Archivar (obwohl das intern geschieht ... aber auch öffentlich noch viel nötiger wäre!). Ich kann als archivarischer Kollege den Landesarchivdirektor in dieser Frage nicht verstehen. Er sollte alles daran setzen, den inzwischen üblichen Standards des Archivwesens zu entsprechen – und das scheint mir nicht der Fall zu sein. Den unbestrittenen Verdiensten, die sich Dr. Witt als Neubau- und Umzugsorganisator des Landesarchivs erworben hat, folgte bald seine Berufung auf das höchste Archivarsamt im Lande. Mir kommt allerdings die Führung seiner Amtsgeschäfte nicht gerade als richtungweisend vor. Insgesamt macht es den Eindruck, als hätte er zu wenig Zeit, sich um die Landesgeschichte zu kümmern. Sie liegt ihm mittlerweile offensichtlich - wie man aus seinen Publikationen erkennen kann -, auch nicht sonderlich am Herzen. (Das war vor Zeiten einmal anders, als er sich wenigstens organisatorisch noch mit der Landes-geschichtsforschung und deren Vermitt-lung befaßte – unter anderem als Schriftführer der GSHG.)
Als Landesarchivdirektor sollte er das Landesarchiv nicht nur zu einer weiteren historischen Ausstellungsstätte im Lande machen, sondern vor allem dafür sorgen, daß die archivischen Service-Leistungen seines Hauses so verbessert werden, daß ein Zugang aller interessierten Bürger des Landes zu den schleswig-holsteinischen Geschichtsquellen ganz im Sinne des Landesarchivgesetzes optimal ermöglicht wird. Da halte ich es schon für seine Pflicht und Schuldigkeit, das von Prof. Wulf angesprochene Sachproblem nicht einfach auszusitzen, sondern zügig zur Vorlage einer gedruckten wie im Internet nutzbaren kommentierten Beständeübersicht zu schreiten.
Witts Erwiderung weist dieses Ansinnen zurück - kein Wunder bei diesem Beamten, der nach der Devise verfährt l'archive c'est moi ...
KlausGraf - am Samstag, 25. Oktober 2003, 03:03 - Rubrik: Staatsarchive
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Das für die Schleswiger Geschichte wichtige
Landsarkivet for Sønderjylland
Haderslevvej 45
6200 Aabenraa
hat seine neue Beständeübersicht auch ins Netz gestellt.
Systematischer Zugang (Tektonik):
https://www.sa.dk/laa/brugearkivet/arkivoversigt-html/systematisk-indgang.htm
Landsarkivet for Sønderjylland
Haderslevvej 45
6200 Aabenraa
hat seine neue Beständeübersicht auch ins Netz gestellt.
Systematischer Zugang (Tektonik):
https://www.sa.dk/laa/brugearkivet/arkivoversigt-html/systematisk-indgang.htm
KlausGraf - am Samstag, 25. Oktober 2003, 02:36 - Rubrik: Staatsarchive
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Aus der "Archivliste":
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Sächsische Rechnungshof behandelt in seinem am 09.10.2003 der
Öffentlichkeit vorgestellten Jahresbericht auch die staatliche
Archivverwaltung und fordert eine deutliche Reduzierung der Bestände, u.a.
durch Digitalisierung von Archivgut mit anschließender Kassation der
Originale. Abgebende Behörden sollen archivwürdige Akten grundsätzlich nur
noch elektronisch übergeben.
(Bericht abrufbar unter
https://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/rechnungshof/index.html oder
https://archiv.twoday.net/topics/Staatsarchive/).
Eine Stellungnahme des SMI findet sich auf der Website der Staatlichen
Archivverwaltung unter
https://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/archivverwaltung/index.html, dort ist
ebenfalls ein Link zum SRH-Bericht.
Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Diskussionen auf dem Deutschen
Archivtag: Dieser Angriff des SRH auf sächsische Archivbestände ist ein
Angriff auf alle Archivbestände!
Thekla Kluttig
Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Sächsische Rechnungshof behandelt in seinem am 09.10.2003 der
Öffentlichkeit vorgestellten Jahresbericht auch die staatliche
Archivverwaltung und fordert eine deutliche Reduzierung der Bestände, u.a.
durch Digitalisierung von Archivgut mit anschließender Kassation der
Originale. Abgebende Behörden sollen archivwürdige Akten grundsätzlich nur
noch elektronisch übergeben.
(Bericht abrufbar unter
https://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/rechnungshof/index.html oder
https://archiv.twoday.net/topics/Staatsarchive/).
Eine Stellungnahme des SMI findet sich auf der Website der Staatlichen
Archivverwaltung unter
https://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/archivverwaltung/index.html, dort ist
ebenfalls ein Link zum SRH-Bericht.
Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Diskussionen auf dem Deutschen
Archivtag: Dieser Angriff des SRH auf sächsische Archivbestände ist ein
Angriff auf alle Archivbestände!
Thekla Kluttig
Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden
KlausGraf - am Mittwoch, 15. Oktober 2003, 23:48 - Rubrik: Staatsarchive
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Die Bestände der Archive sind nur sehr eingeschränkt
nutzbar. Bestandserhaltungs- und Erschließungsarbeiten
sind nach der derzeitigen Archivkonzeption nicht finanzier-
bar.
Neuzugang und Bestand an Archivgut müssen deutlich re-
duziert und die Art der Archivierung modernisiert werden.
Archivgesetz und Archivkonzeption der Staatsregierung be-
dürfen einer entsprechend grundlegenden Überarbeitung.
......
2.1.1 Die Bestände sind deutlich zu reduzieren. Die Archivierungswürdigkeit vorhan-
dener Bestände ist zu prüfen. Unterlagen, denen nach heutiger archivarischer Einschätzung kein bleibender Wert im Sinne des Archivgesetzes mehr zukommt, sollten vernichtet werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen - wie sie beispielsweise bereits in Bay-
ern oder Baden-Württemberg bestehen - sollten durch eine entsprechende Änderung
des Archivgesetzes geschaffen werden.
......
2.1.3 Das geltende Archivgesetz schreibt die Archivierung von stofflichen Originalen
ausnahmslos vor. Damit sind erhebliche Folgekosten für Bestandspflege und -erhaltung
verbunden. Im Sächsischen Archivgesetz (SächsArchivG) müssen deshalb die Voraus-
setzungen dafür geschaffen werden, dass archivierungswürdige Informationen - wenn
es nicht aus besonderen, im Einzelfall zu dokumentierenden Gründen auf die Bewah-
rung des stofflichen Originals ankommt - auch in anderer Weise gespeichert werden
können und dann im archivischen Sinne als Originale anzusehen sind, während die
ursprünglichen stofflichen Originalunterlagen auszusondern und zu vernichten wären.
Derartige Regelungen finden sich bereits in den Archivgesetzen anderer Länder (Bay-
ern, Saarland, Schleswig-Holstein).
.....
Kompletter Bericht zur Archivverwaltung
nutzbar. Bestandserhaltungs- und Erschließungsarbeiten
sind nach der derzeitigen Archivkonzeption nicht finanzier-
bar.
Neuzugang und Bestand an Archivgut müssen deutlich re-
duziert und die Art der Archivierung modernisiert werden.
Archivgesetz und Archivkonzeption der Staatsregierung be-
dürfen einer entsprechend grundlegenden Überarbeitung.
......
2.1.1 Die Bestände sind deutlich zu reduzieren. Die Archivierungswürdigkeit vorhan-
dener Bestände ist zu prüfen. Unterlagen, denen nach heutiger archivarischer Einschätzung kein bleibender Wert im Sinne des Archivgesetzes mehr zukommt, sollten vernichtet werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen - wie sie beispielsweise bereits in Bay-
ern oder Baden-Württemberg bestehen - sollten durch eine entsprechende Änderung
des Archivgesetzes geschaffen werden.
......
2.1.3 Das geltende Archivgesetz schreibt die Archivierung von stofflichen Originalen
ausnahmslos vor. Damit sind erhebliche Folgekosten für Bestandspflege und -erhaltung
verbunden. Im Sächsischen Archivgesetz (SächsArchivG) müssen deshalb die Voraus-
setzungen dafür geschaffen werden, dass archivierungswürdige Informationen - wenn
es nicht aus besonderen, im Einzelfall zu dokumentierenden Gründen auf die Bewah-
rung des stofflichen Originals ankommt - auch in anderer Weise gespeichert werden
können und dann im archivischen Sinne als Originale anzusehen sind, während die
ursprünglichen stofflichen Originalunterlagen auszusondern und zu vernichten wären.
Derartige Regelungen finden sich bereits in den Archivgesetzen anderer Länder (Bay-
ern, Saarland, Schleswig-Holstein).
.....
Kompletter Bericht zur Archivverwaltung
Item - am Donnerstag, 9. Oktober 2003, 20:17 - Rubrik: Staatsarchive
Zur Ausstellung des Staatsarchivs Marburg gibt es einen digitalen Ausstellungskatalog im Netz.
KlausGraf - am Mittwoch, 8. Oktober 2003, 04:27 - Rubrik: Staatsarchive
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https://www.bundesarchiv.de/findbuecher/stab/euth/einfueh.php
Das Inventar des Bundesarchivs verzeichnet Quellen aus Archiven in Deutschland, Österreich, Polen und Tschechien; dazu jew. Einführungen. Zugriff über eine feldorientierte Recherche, ein Provenienzverzeichnis oder geographischer Zugriff auf Archive. Verzeichnis der Bestände mit bibliogr. Hinweisen, nach Provenienzen. - Einführung zu deutschen/österreichischen Quellen mit einer Darst. des verwaltungsmäßigen Ablaufs und der in diesem Zusammenhang entstandenenen Quellen vom Beginn der organisatorischen Vorbereitungen der "Euthanasieverbrechen" (erster Beleg aus 1939) bis zu "Euthanasieverfahren" nach 1945, letztes in den 90er Jahren. Außerdem u. a. Liste der Kranken- und Pflegeanstalten, deren Patientenakten im Bundesarchiv archiviert sind.
Das Inventar des Bundesarchivs verzeichnet Quellen aus Archiven in Deutschland, Österreich, Polen und Tschechien; dazu jew. Einführungen. Zugriff über eine feldorientierte Recherche, ein Provenienzverzeichnis oder geographischer Zugriff auf Archive. Verzeichnis der Bestände mit bibliogr. Hinweisen, nach Provenienzen. - Einführung zu deutschen/österreichischen Quellen mit einer Darst. des verwaltungsmäßigen Ablaufs und der in diesem Zusammenhang entstandenenen Quellen vom Beginn der organisatorischen Vorbereitungen der "Euthanasieverbrechen" (erster Beleg aus 1939) bis zu "Euthanasieverfahren" nach 1945, letztes in den 90er Jahren. Außerdem u. a. Liste der Kranken- und Pflegeanstalten, deren Patientenakten im Bundesarchiv archiviert sind.
IngridStrauch - am Montag, 6. Oktober 2003, 11:53 - Rubrik: Staatsarchive
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Potsdam - Das "Gedächtnis Brandenburgs" hat neuen Raum: Kulturministerin Johanna Wanka (CDU) hat gestern gemeinsam mit dem Direktor des Brandenburgischen Landeshauptarchivs die neuen Magazingebäudes des Archivs in Bornim in Betrieb genommen. "Jahrzehnte lagerte das historische Schriftgut des Landes in der östlichen Pflanzenhalle der Orangerie von Sanssouci", sagte Wanka. Die dortigen Gebäude hätten jedoch nicht den Erfordernissen von Brand- und Arbeitsschutz genügt. Das Land komme nun dem Ziel einen Schritt näher, Bornim zum künftigen Hauptsitz des Landeshauptarchivs auszubauen.
Insgesamt werden dort etwa 40 000 Meter laufende Meter Akten, 10 000 Urkunden, 100 000 Karten sowie 100 Nachlässe verwahrt. Insgesamt sind in Bornim bisher fünf Millionen Euro verbaut worden. Das neue klimatisierte Magazin mit seinen Platz sparenden Rollregalen fasst etwa ein Drittel der bisher in der Orangerie provisorisch untergebrachten Akten und Amtsbücher. [...]
https://www.welt.de/data/2003/09/27/174492.html
Insgesamt werden dort etwa 40 000 Meter laufende Meter Akten, 10 000 Urkunden, 100 000 Karten sowie 100 Nachlässe verwahrt. Insgesamt sind in Bornim bisher fünf Millionen Euro verbaut worden. Das neue klimatisierte Magazin mit seinen Platz sparenden Rollregalen fasst etwa ein Drittel der bisher in der Orangerie provisorisch untergebrachten Akten und Amtsbücher. [...]
https://www.welt.de/data/2003/09/27/174492.html
KlausGraf - am Dienstag, 30. September 2003, 22:12 - Rubrik: Staatsarchive
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Am 23. September wurde das Haus-, Hof- und Staatsarchiv am Wiener Minoritenplatz nach zweijähriger Renovierung wiedereröffnet (Wiener Zeitung).
KlausGraf - am Mittwoch, 24. September 2003, 23:18 - Rubrik: Staatsarchive
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Aus der Schwäbischen Heimat 2003/3
https://www.schwaebischer-heimatbund.de/index.php?cid=191
Zur Sache: Standorte der Staatsarchive im Land bitte nicht verändern! (von Martin Blümcke)
Zurzeit gerät in unserem Land vieles ins Wanken, was man für gesichert, für verlässlich gehalten hat. Unter dem Namen " Verwaltungsreform" versucht Ministerpräsident Erwin Teufel, bei den 340 Ämtern und Landesbehörden bis zum Jahr 2010 die Sach- und Personalkosten um 20% zu senken. Dieser Vorgang ist nicht nur mit Stellenstreichungen verbunden, sondern auch mit Kompetenzverlagerungen in Richtung Landratsämter und Regierungspräsidien, um den gewünschten Effekt zu erreichen. Bis auf die Polizei trifft dieses Vorhaben alle Landesbehörden, sei es die Forstverwaltung, das Landesvermessungsamt, das Landesamt für Flurneuordnung oder das Landesdenkmalamt, das wohl seine zentralen Aufgaben gerade noch als Referat im Wirtschaftsministerium wahrnehmen kann, seine denkmalpflegerische Ziele in der Fläche aber innerhalb der vier Regierungspräsidien verfolgen muss.
Dabei übersieht man beinahe, dass es auch im Archivwesen neben den kommunalen Einrichtungen, eben denen der Gemeinden, Städte und Kreise, eine staatliche Archivverwaltung gibt. Diese gliedert sich laut Landesarchivgesetz vom 27. Juli 1987 in die Landesarchivdirektion (LAD) Baden-Württemberg und in die Staatsarchive. Die LAD ist zuständig für Grundsatzfragen, für die Landes- und Kreisbeschreibung und für die Ausbildung. Die Staatsarchive erfüllen alle anderen Aufgaben der Archivverwaltung, insbesondere verwahren, erhalten und erschließen sie das überlieferte Archivgut und alle Unterlagen, die von den Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen des Landes übernommen werden und bleibenden Wert haben.
Es gibt sechs solcher Staatsarchive im Land, wobei das Hauptstaatsarchiv in Stuttgart das württembergische Traditionsarchiv bis 1945 ist und seit der Gründung des Bundeslandes Baden-Württemberg alles Bewahrenswerte der Ministerien und Landesbehörden aufnimmt. In Karlsruhe ist das Generallandesarchiv das badische Pendant, seit 1952 zuständig für den Regierungsbezirk Karlsruhe. Wie Freiburg für den dortigen Bezirk. In Sigmaringen befindet sich das historische Gedächtnis für den Tübinger Bezirk, wobei aber auch das Archiv der Fürsten Hohenzollern-Sigmaringen als Depositum zu erwähnen ist. Für den Stuttgarter Bezirk ist Ludwigsburg zuständig, dessen Staatsarchiv mit der Außenstelle Neuenstein, mit dem Hohenlohe-Zentralarchiv, einen kostbaren Schatz besitzt. Ein Solitär ist das Staatsarchiv Wertheim, das die schriftliche Hinterlassenschaft der Fürsten Wertheim-Löwenstein sowie der Stadt Wertheim und des MainTauber-Kreises bewahrt. Alles in allem macht das Archivgut, aus den Regalen auf die Straße gestellt, eine Länge von 122 km aus. Spitzenreiter ist Ludwigsburg mit 36,3 km, Schlusslicht Wertheim mit fünf Kilometern.
Aus dem Staatsministerium kam da ein Brief an die LAD, sie solle doch bitte auch bis 2010 für 20% Personalreduzierung sorgen, bei 203 Stellen also 40 erübrigen. In einem ersten Gedankengang wurde daraufhin erwogen, ein Landesarchiveinzurichten und die Staatsarchive Freiburg und Sigmaringen zu schließen. Danach wurde an den Ministerpräsidenten der Alternativvorschlag herangetragen, alle Einrichtungen an Ort und Stelle zu erhalten und sie den Regierungspräsidien zuzuordnen. Das beinhaltet jedoch die Auflösung der LAD.
Dass die Schließung einiger Staatsarchive nicht in Frage kommt, ist mittlerweile im zuständigen Wissenschaftsministerium allgemeine Ansicht, denn die Archive sind in ihrer jeweiligen Region geachtete Größen und der Benutzer schätzt es, nicht durch das halbe Land fahren zu müssen. Zudem ist der Prinzenbau in Sigmaringen vor gar nicht so langer Zeit für mehr als 20 Mio. Mark für seine Archivnutzung umgebaut worden.
Da der Alternativvorschlag angeblich nicht zu den auferlegten Einsparungen führen wird, befürworten LAD und Wissenschaftsministerium ein Einheitsmodell, ein Landesarchiv, das in Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits Wirklichkeit ist und in Nordrhein-Westfalen zum Jahreswechsel werden soll. Bei dieser zentralen Lösung sind die Auflagen zu erfüllen, die Standorte als Schaufenster nach außen für Bürger, Forscher und Behörden beizubehalten. Intern müssen dann Lösungen gefunden werden, denn nicht mehr jedes Archiv kann dann alles leisten, z.B. in der Bildungsarbeit mit Vorträgen, Führungen und Ausstellungen.
Wie auch immer: Es bleibt zu hoffen, dass im September die Fraktionen der Koalition und der Lenkungsausschuss nicht nach irgendeinem Prinzip entscheiden, sondern nach der Vernunft, soweit eine solche noch bei dem unerbittlichen Sparenmüssen vorhanden ist. Am Bestand jedenfalls der sechs Archivstandorte mit ihren historischen Bezügen in den jeweiligen Landschaften, an der Bürgernähe und an der Dienstleistung nach außen sollte niemand rütteln. Der Schaden, den die Verwaltungsreform überall anrichtet, ist schon erkennbar groß genug.
(August 2003)
https://www.schwaebischer-heimatbund.de/index.php?cid=191
Zur Sache: Standorte der Staatsarchive im Land bitte nicht verändern! (von Martin Blümcke)
Zurzeit gerät in unserem Land vieles ins Wanken, was man für gesichert, für verlässlich gehalten hat. Unter dem Namen " Verwaltungsreform" versucht Ministerpräsident Erwin Teufel, bei den 340 Ämtern und Landesbehörden bis zum Jahr 2010 die Sach- und Personalkosten um 20% zu senken. Dieser Vorgang ist nicht nur mit Stellenstreichungen verbunden, sondern auch mit Kompetenzverlagerungen in Richtung Landratsämter und Regierungspräsidien, um den gewünschten Effekt zu erreichen. Bis auf die Polizei trifft dieses Vorhaben alle Landesbehörden, sei es die Forstverwaltung, das Landesvermessungsamt, das Landesamt für Flurneuordnung oder das Landesdenkmalamt, das wohl seine zentralen Aufgaben gerade noch als Referat im Wirtschaftsministerium wahrnehmen kann, seine denkmalpflegerische Ziele in der Fläche aber innerhalb der vier Regierungspräsidien verfolgen muss.
Dabei übersieht man beinahe, dass es auch im Archivwesen neben den kommunalen Einrichtungen, eben denen der Gemeinden, Städte und Kreise, eine staatliche Archivverwaltung gibt. Diese gliedert sich laut Landesarchivgesetz vom 27. Juli 1987 in die Landesarchivdirektion (LAD) Baden-Württemberg und in die Staatsarchive. Die LAD ist zuständig für Grundsatzfragen, für die Landes- und Kreisbeschreibung und für die Ausbildung. Die Staatsarchive erfüllen alle anderen Aufgaben der Archivverwaltung, insbesondere verwahren, erhalten und erschließen sie das überlieferte Archivgut und alle Unterlagen, die von den Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen des Landes übernommen werden und bleibenden Wert haben.
Es gibt sechs solcher Staatsarchive im Land, wobei das Hauptstaatsarchiv in Stuttgart das württembergische Traditionsarchiv bis 1945 ist und seit der Gründung des Bundeslandes Baden-Württemberg alles Bewahrenswerte der Ministerien und Landesbehörden aufnimmt. In Karlsruhe ist das Generallandesarchiv das badische Pendant, seit 1952 zuständig für den Regierungsbezirk Karlsruhe. Wie Freiburg für den dortigen Bezirk. In Sigmaringen befindet sich das historische Gedächtnis für den Tübinger Bezirk, wobei aber auch das Archiv der Fürsten Hohenzollern-Sigmaringen als Depositum zu erwähnen ist. Für den Stuttgarter Bezirk ist Ludwigsburg zuständig, dessen Staatsarchiv mit der Außenstelle Neuenstein, mit dem Hohenlohe-Zentralarchiv, einen kostbaren Schatz besitzt. Ein Solitär ist das Staatsarchiv Wertheim, das die schriftliche Hinterlassenschaft der Fürsten Wertheim-Löwenstein sowie der Stadt Wertheim und des MainTauber-Kreises bewahrt. Alles in allem macht das Archivgut, aus den Regalen auf die Straße gestellt, eine Länge von 122 km aus. Spitzenreiter ist Ludwigsburg mit 36,3 km, Schlusslicht Wertheim mit fünf Kilometern.
Aus dem Staatsministerium kam da ein Brief an die LAD, sie solle doch bitte auch bis 2010 für 20% Personalreduzierung sorgen, bei 203 Stellen also 40 erübrigen. In einem ersten Gedankengang wurde daraufhin erwogen, ein Landesarchiveinzurichten und die Staatsarchive Freiburg und Sigmaringen zu schließen. Danach wurde an den Ministerpräsidenten der Alternativvorschlag herangetragen, alle Einrichtungen an Ort und Stelle zu erhalten und sie den Regierungspräsidien zuzuordnen. Das beinhaltet jedoch die Auflösung der LAD.
Dass die Schließung einiger Staatsarchive nicht in Frage kommt, ist mittlerweile im zuständigen Wissenschaftsministerium allgemeine Ansicht, denn die Archive sind in ihrer jeweiligen Region geachtete Größen und der Benutzer schätzt es, nicht durch das halbe Land fahren zu müssen. Zudem ist der Prinzenbau in Sigmaringen vor gar nicht so langer Zeit für mehr als 20 Mio. Mark für seine Archivnutzung umgebaut worden.
Da der Alternativvorschlag angeblich nicht zu den auferlegten Einsparungen führen wird, befürworten LAD und Wissenschaftsministerium ein Einheitsmodell, ein Landesarchiv, das in Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits Wirklichkeit ist und in Nordrhein-Westfalen zum Jahreswechsel werden soll. Bei dieser zentralen Lösung sind die Auflagen zu erfüllen, die Standorte als Schaufenster nach außen für Bürger, Forscher und Behörden beizubehalten. Intern müssen dann Lösungen gefunden werden, denn nicht mehr jedes Archiv kann dann alles leisten, z.B. in der Bildungsarbeit mit Vorträgen, Führungen und Ausstellungen.
Wie auch immer: Es bleibt zu hoffen, dass im September die Fraktionen der Koalition und der Lenkungsausschuss nicht nach irgendeinem Prinzip entscheiden, sondern nach der Vernunft, soweit eine solche noch bei dem unerbittlichen Sparenmüssen vorhanden ist. Am Bestand jedenfalls der sechs Archivstandorte mit ihren historischen Bezügen in den jeweiligen Landschaften, an der Bürgernähe und an der Dienstleistung nach außen sollte niemand rütteln. Der Schaden, den die Verwaltungsreform überall anrichtet, ist schon erkennbar groß genug.
(August 2003)
KlausGraf - am Mittwoch, 3. September 2003, 01:51 - Rubrik: Staatsarchive
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