Staatsarchive
"Im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre um den Neubau des Landesarchivs ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft gegen den Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland. Das Gelände für das Landesarchiv hatte der Essener Projektentwickler Kölbl-Kruse günstig erworben und mit einem Aufschlag von mehreren Millionen Euro an das Land weiterverkauft. Anschließend spendete die Firma 38.000 Euro an die Duisburger CDU - womöglich als Dankeschön an Sauerland, der Einblick in die Archivplanungen hatte. Erhärtet sich der Verdacht gegen ihn, drohen ihm eine Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren."
Quelle: WDR.de, Lokalzeit Duisburg, Nachrichten, 8.12.2011
Quelle: WDR.de, Lokalzeit Duisburg, Nachrichten, 8.12.2011
Wolf Thomas - am Donnerstag, 8. Dezember 2011, 20:04 - Rubrik: Staatsarchive
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"Im Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal um das nordrhein-westfälische Landesarchiv in Duisburg sind am Mittwoch (07.12.2011) erneut Ermittler zu einer Razzia ausgerückt. Ein Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft bestätigte Informationen des Magazins "Focus".
Mehrere Objekte seien durchsucht worden. Es gebe weitere Verdachtsmomente. So gehe man der Vermutung nach, dass zwei Projektentwickler über einen Rechtsanwalt Zuwendungen an Entscheidungsträger veranlasst hätten. Außerdem gehe man dem Verdacht nach, dass mit Parteispenden Einfluss auf politische Entscheidungen genommen worden sei."
Quelle: WDR.de, Kurznachrichten, 7.12.11
Mehrere Objekte seien durchsucht worden. Es gebe weitere Verdachtsmomente. So gehe man der Vermutung nach, dass zwei Projektentwickler über einen Rechtsanwalt Zuwendungen an Entscheidungsträger veranlasst hätten. Außerdem gehe man dem Verdacht nach, dass mit Parteispenden Einfluss auf politische Entscheidungen genommen worden sei."
Quelle: WDR.de, Kurznachrichten, 7.12.11
Wolf Thomas - am Mittwoch, 7. Dezember 2011, 21:21 - Rubrik: Staatsarchive
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"Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hat den Neubau des Landesarchivs in Duisburg als «glatten Bankrott» der Regierung Rüttgers bezeichnet. Walter-Borjans reagierte damit am Freitag auf die schweren Vorwürfe des Landesrechnungshofs nach der Prüfung des Projekts. Beseelt von dem Wunsch, im Ruhrgebiet vor der Landtagswahl 2010 ein «Rüttgerium» zu präsentieren, habe die damalige Regierungszentrale «ohne Maß und Ziel» gehandelt. Der Finanzminister offenbarte, er habe überlegt, den Bau stillzulegen als ein «Mahnmal gegen Größenwahn», dies aber verworfen."
Quelle: düsselportal.de, 2.12.11
"Zu den Vorwürfen des nordrhein-westfälischen Finanzministers Walter-Borjans im Zusammenhang mit dem Bau des Landesarchivs in Duisburg erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Josef Laumann:
„Die Vorgänge um den Bau des Landesarchivs in Duisburg sind unter anderem Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Düsseldorfer Landtags und der Staatsanwaltschaft. Dort sind sie in guten Händen. In schlechte Hände geraten sie offenkundig, wenn ein Finanzminister den Mund zu voll nimmt und voreilig Politik machen will. Damit hat er schon einmal Schiffbruch erlitten. Dieser Finanzminister ist sich offenbar für nichts zu schade.“ "
Quelle: NRW-CDU Landtagsfraktion, 2.12.11
s. a. https://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg
Quelle: düsselportal.de, 2.12.11
"Zu den Vorwürfen des nordrhein-westfälischen Finanzministers Walter-Borjans im Zusammenhang mit dem Bau des Landesarchivs in Duisburg erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Josef Laumann:
„Die Vorgänge um den Bau des Landesarchivs in Duisburg sind unter anderem Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Düsseldorfer Landtags und der Staatsanwaltschaft. Dort sind sie in guten Händen. In schlechte Hände geraten sie offenkundig, wenn ein Finanzminister den Mund zu voll nimmt und voreilig Politik machen will. Damit hat er schon einmal Schiffbruch erlitten. Dieser Finanzminister ist sich offenbar für nichts zu schade.“ "
Quelle: NRW-CDU Landtagsfraktion, 2.12.11
s. a. https://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg
Wolf Thomas - am Montag, 5. Dezember 2011, 18:38 - Rubrik: Staatsarchive
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Auf meine Anfrage teilte das Bundesarchiv heute mit:
Bundesarchiv
B 1a-2254/6
Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
das Bundesarchiv bedauert die Vernichtung angeblich historisch wertvoller Akten durch den BND. Es hatte von dieser Vernichtung keine Kenntnis, das Vorgehen bei der Bewertung von Personalakten wurde erst im Jahr 2009 mit dem Archivwesen des BND abgestimmt. Allerdings erfordert die Archivierung massenhaft gleichförmiger Einzelfallakten immer eine strikte Auswahl, bei der der weitaus größte Teil der Überlieferung vernichtet wird. Der Verlust wertvoller Informationen ist dabei niemals ganz auszuschließen. Auch hat sich bei den vielen parallelen Projekten der Bundesbehörden zur Aufarbeitung ihrer NS-Vergangenheit gezeigt, dass gerade die Personalakten eine wenig ergiebige Quelle darstellen, weil die einstellenden Bundesbehörden in der Regel gar nicht nach der Tätigkeit während der NS-Zeit gefragt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
A. Hänger
--
Dr. Andrea Hänger
Referatsleiterin B 1a
Bundesarchiv
Vorgang:
https://archiv.twoday.net/stories/52160768/
Bundesarchiv
B 1a-2254/6
Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
das Bundesarchiv bedauert die Vernichtung angeblich historisch wertvoller Akten durch den BND. Es hatte von dieser Vernichtung keine Kenntnis, das Vorgehen bei der Bewertung von Personalakten wurde erst im Jahr 2009 mit dem Archivwesen des BND abgestimmt. Allerdings erfordert die Archivierung massenhaft gleichförmiger Einzelfallakten immer eine strikte Auswahl, bei der der weitaus größte Teil der Überlieferung vernichtet wird. Der Verlust wertvoller Informationen ist dabei niemals ganz auszuschließen. Auch hat sich bei den vielen parallelen Projekten der Bundesbehörden zur Aufarbeitung ihrer NS-Vergangenheit gezeigt, dass gerade die Personalakten eine wenig ergiebige Quelle darstellen, weil die einstellenden Bundesbehörden in der Regel gar nicht nach der Tätigkeit während der NS-Zeit gefragt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
A. Hänger
--
Dr. Andrea Hänger
Referatsleiterin B 1a
Bundesarchiv
Vorgang:
https://archiv.twoday.net/stories/52160768/
KlausGraf - am Montag, 5. Dezember 2011, 14:52 - Rubrik: Staatsarchive
"Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenstellung der wesentlichen Prüfungsergebnisse S. 3
2 Ausgangslage S. 5
2.1 Errichtung des Landesarchivs S. 5
2.2 Festlegung des Raumbedarfs für den Neubau des Landesarchivs S. 6
2.3 Mietvertrag zwischen BLB NRW und Nutzer S. 6
3 Prüfungsfeststellungen S. 7
3.1 Standortentscheidung S. 7
3.2 Beabsichtigter Grundstückserwerb S. 13
3.3 Anmietung der Liegenschaften von der Investorin S. 20
3.3.1 Angebotene Miet- und Kauflösungen S. 20
3.3.2 Machbarkeitsstudie zum Standort Innenhafen S. 23
3.3.3 Durchführung von Architektenwettbewerben S. 24
3.3.4 Mietvertrag zwischen BLB NRW und Investorin S. 26
3.3.5 Kostensteigerungen nach Abschluss des Mietvertrages S. 29
3.4 Grunderwerb und Realisierung der Maßnahme durch den BLB
NRW S. 34
3.4.1 Situation vor dem Erwerb der Grundstücke S. 34
3.4.2 Kaufvertrag zwischen BLB NRW und der Investorin S. 37
3.4.3 Gutachten zur Wertermittlung S. 38
3.4.4 Erwerb weiterer Flächen durch den BLB NRW S. 40
3.5 Beteiligung des Verwaltungsrates des BLB NRW S. 46
3.6 Dokumentationspflichten der Betriebsleitung des BLB NRW S. 50
4 Schlussbemerkungen S. 52
1 Zusammenstellung der wesentlichen Prüfungsergebnisse
• Die Gesamtkosten für die Neuunterbringung des Landesarchivs werden voraussichtlich von rd. 51,7 Mio. € (47,8 Mio. € Baukosten + 3,9 Mio. € Grundstückskosten) auf mindestens rd. 190,4 Mio. € (171,9 Mio. € Baukosten + 18,5 Mio. € Grundstückskosten) steigen (Stand: Mai 2011). Dies entspricht einer Steigerung von 368%.
• Die für die Unterbringung des Landesarchivs im Duisburger Innenhafen maßgeblichen Gründe und weitreichenden strategischen Entscheidungsprozesse wurden sowohl vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) als auch - soweit betroffen - von der seinerzeit zuständigen Staatskanzlei in wesentlichen Teilen nicht oder nur unzureichend dokumentiert. Das gilt insbesondere für die Standortentscheidung, den gescheiterten direkten Erwerb der für den Bau benötigten Grundstücksflächen im Frühjahr 2007, den Mietvertrag vom 12.10.2007 und den Mietvertragsaufhebungs bzw. Kaufvertrag mit der Investorin vom 08.08.2008. Die einzelnen Vorgänge und Entscheidungen können deshalb aus der Warte eines objektiven Dritten nicht nachvollzogen werden. Dadurch war das gesamte Verfahren intransparent und in hohem Maße manipulationsanfällig.
• Der BLB NRW nahm die notwendigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Auswahl des Standorts, zum direkten Ankauf der Grundstücke und zu den Abschlüssen des Mietvertrages sowie des Mietvertragsaufhebungs- bzw. Kaufvertrages nicht vor.
• Der BLB NRW unterließ es im Frühjahr 2007, die für den Bau des Landesarchivs benötigten Grundstücksflächen über eine stadteigene Duisburger Gesellschaft, die über entsprechende Vorkaufsrechte verfügte, zu einem Preis von 3,85 Mio. € zu erwerben. Nachvollziehbare Gründe für dieses Vorgehen sind nicht ersichtlich.
• Stattdessen schloss er mit einer Investorin, die diese Flächen angekauft hatte, im Oktober 2007 einen Mietvertrag über ein noch zu errichtendes Gebäude für das Landesarchiv ab. Der Mietvertrag sah eine Jahresmiete von 3,8 Mio. € bei Baukosten von maximal 30 Mio. € netto sowie eine proportionale Erhöhung der Miete bei Steigenden Baukosten vor. Weil zu diesem Zeitpunkt ein konkreter Entwurf des Bauvorhabens fehlte, war eine seriöse Schätzung der Baukosten nicht möglich, sodass der BLB NRW mit dem Vertragsabschluss ein nicht kalkulierbares Kostenrisiko einging.
• Bei kritischer Beurteilung der später ausgewählten Entwurfsplanung waren die in dem Mietvertrag angenommenen Baukosten von rd. 30 Mio. € vollkommen unrealistisch. Dennoch wurde seitens der Geschäftsführung des BLB NRW die Ausübung des vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts vom Mietvertrag
nicht geprüft.
• Bereits im Mai 2008 waren die prognostizierten Baukosten von rd. 30 Mio. € auf 71,3 Mio. € netto angestiegen. Dies hatte zur Folge, dass sich die Miete von 3,8 Mio. € auf 9,1 Mio. € (= 240%) erhöhte.
• Auch nach offizieller Kenntnis der gravierenden, maßgeblich durch den ausgewählten Projektentwurf bedingten Mehrkosten von damals 240% sah die Geschäftsführung des BLB NRW entgegen der substantiierten rechtlichen Hinweise des hauseigenen Justiziariats keine Veranlassung, einen Rücktritt vom Mietvertrag gemäß § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) ernsthaft in Erwägung zu ziehen.
• Stattdessen entschied die Geschäftsführung des BLB NRW, die betreffenden Flächen von der Investorin für 29,9 Mio. € zu erwerben und die Baumaßnahme in Eigenregie zu realisieren. Die Angemessenheit des insgesamt an die Investorin gezahlten Betrags von 29,9 Mio. €, aufgeteilt in 17,6 Mio. € Grundstückskaufpreis, 4 Mio. € für Vorleistungen der Projektplanung und –realisierung und 8,3 Mio. € für die Aufgabe der Vermieterstellung, ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher soliden wirtschaftlichen Grundlage. Allein der als reiner Grundstückskaufpreis bezeichnete Teilbetrag von 17,6 Mio. € stand in keinem Verhältnis zu einem gutachterlich festgestellten Verkehrswert von rd. 6,1 Mio. €. Damit hat der BLB NRW in massiver Weise gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 LHO) verstoßen.
• Ob die Fortführung des Projektes an dem von der Staatskanzlei gewünschten Standort unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen vor allem auf dem Motiv beruhte, das Prestigeprojekt im Duisburger Innenhafen nicht gänzlich verwerfen zu müssen oder ob hier noch andere sachfremde Interessen eine Rolle gespielt haben, konnte der LRH anhand der wenigen vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen nicht aufklären.
• Der Verwaltungsrat des BLB NRW wurde von der Geschäftsleitung weder zutreffend noch umfassend und zeitgerecht über das von ihm zu genehmigende Investitionsvorhaben informiert. Hierdurch war das Vorhaben einer differenzierten Beurteilung durch den Verwaltungsrat entzogen. ...."
Quelle: Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen v. 28.11.11
Medienreaktionen:
"BLB-Skandal: Prüfbericht setzt Rütgers’ Staatskanzlei unter Druck", WAZRechercheblog, 01.12.11
bild.de, Regional Düsseldorf, 01.12.11
WDR.de, nrwkompakt Kurznachrichten, 01.12.11
"Landesrechnungshof bestätigt Schlamperei", WDR 5 Westblick, Beitrag von Leo Flamm (3min 24)
".... Es ist nicht vorstellbar, dass ein derartiges Mismanagement ausschließlich die Folge von Schlampigkeit, Gleichgültigkeit und Unfähigkeit ist. Der Verdacht drängt sich auf, dass es hier um kriminelle Machenschaften geht, dass Schmiergelder geflossen sind. ....", Peter Jansen, Kommentar in der Neuen Westfälischen, 1.12.11
Politische Reaktion:
Michael Aggelidis, Schallende Ohrfeige für BLB vom Landesrechnungshof, Die Linke, Landtagsfraktion, 01.12.11
s. a. https://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg
1 Zusammenstellung der wesentlichen Prüfungsergebnisse S. 3
2 Ausgangslage S. 5
2.1 Errichtung des Landesarchivs S. 5
2.2 Festlegung des Raumbedarfs für den Neubau des Landesarchivs S. 6
2.3 Mietvertrag zwischen BLB NRW und Nutzer S. 6
3 Prüfungsfeststellungen S. 7
3.1 Standortentscheidung S. 7
3.2 Beabsichtigter Grundstückserwerb S. 13
3.3 Anmietung der Liegenschaften von der Investorin S. 20
3.3.1 Angebotene Miet- und Kauflösungen S. 20
3.3.2 Machbarkeitsstudie zum Standort Innenhafen S. 23
3.3.3 Durchführung von Architektenwettbewerben S. 24
3.3.4 Mietvertrag zwischen BLB NRW und Investorin S. 26
3.3.5 Kostensteigerungen nach Abschluss des Mietvertrages S. 29
3.4 Grunderwerb und Realisierung der Maßnahme durch den BLB
NRW S. 34
3.4.1 Situation vor dem Erwerb der Grundstücke S. 34
3.4.2 Kaufvertrag zwischen BLB NRW und der Investorin S. 37
3.4.3 Gutachten zur Wertermittlung S. 38
3.4.4 Erwerb weiterer Flächen durch den BLB NRW S. 40
3.5 Beteiligung des Verwaltungsrates des BLB NRW S. 46
3.6 Dokumentationspflichten der Betriebsleitung des BLB NRW S. 50
4 Schlussbemerkungen S. 52
1 Zusammenstellung der wesentlichen Prüfungsergebnisse
• Die Gesamtkosten für die Neuunterbringung des Landesarchivs werden voraussichtlich von rd. 51,7 Mio. € (47,8 Mio. € Baukosten + 3,9 Mio. € Grundstückskosten) auf mindestens rd. 190,4 Mio. € (171,9 Mio. € Baukosten + 18,5 Mio. € Grundstückskosten) steigen (Stand: Mai 2011). Dies entspricht einer Steigerung von 368%.
• Die für die Unterbringung des Landesarchivs im Duisburger Innenhafen maßgeblichen Gründe und weitreichenden strategischen Entscheidungsprozesse wurden sowohl vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) als auch - soweit betroffen - von der seinerzeit zuständigen Staatskanzlei in wesentlichen Teilen nicht oder nur unzureichend dokumentiert. Das gilt insbesondere für die Standortentscheidung, den gescheiterten direkten Erwerb der für den Bau benötigten Grundstücksflächen im Frühjahr 2007, den Mietvertrag vom 12.10.2007 und den Mietvertragsaufhebungs bzw. Kaufvertrag mit der Investorin vom 08.08.2008. Die einzelnen Vorgänge und Entscheidungen können deshalb aus der Warte eines objektiven Dritten nicht nachvollzogen werden. Dadurch war das gesamte Verfahren intransparent und in hohem Maße manipulationsanfällig.
• Der BLB NRW nahm die notwendigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Auswahl des Standorts, zum direkten Ankauf der Grundstücke und zu den Abschlüssen des Mietvertrages sowie des Mietvertragsaufhebungs- bzw. Kaufvertrages nicht vor.
• Der BLB NRW unterließ es im Frühjahr 2007, die für den Bau des Landesarchivs benötigten Grundstücksflächen über eine stadteigene Duisburger Gesellschaft, die über entsprechende Vorkaufsrechte verfügte, zu einem Preis von 3,85 Mio. € zu erwerben. Nachvollziehbare Gründe für dieses Vorgehen sind nicht ersichtlich.
• Stattdessen schloss er mit einer Investorin, die diese Flächen angekauft hatte, im Oktober 2007 einen Mietvertrag über ein noch zu errichtendes Gebäude für das Landesarchiv ab. Der Mietvertrag sah eine Jahresmiete von 3,8 Mio. € bei Baukosten von maximal 30 Mio. € netto sowie eine proportionale Erhöhung der Miete bei Steigenden Baukosten vor. Weil zu diesem Zeitpunkt ein konkreter Entwurf des Bauvorhabens fehlte, war eine seriöse Schätzung der Baukosten nicht möglich, sodass der BLB NRW mit dem Vertragsabschluss ein nicht kalkulierbares Kostenrisiko einging.
• Bei kritischer Beurteilung der später ausgewählten Entwurfsplanung waren die in dem Mietvertrag angenommenen Baukosten von rd. 30 Mio. € vollkommen unrealistisch. Dennoch wurde seitens der Geschäftsführung des BLB NRW die Ausübung des vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts vom Mietvertrag
nicht geprüft.
• Bereits im Mai 2008 waren die prognostizierten Baukosten von rd. 30 Mio. € auf 71,3 Mio. € netto angestiegen. Dies hatte zur Folge, dass sich die Miete von 3,8 Mio. € auf 9,1 Mio. € (= 240%) erhöhte.
• Auch nach offizieller Kenntnis der gravierenden, maßgeblich durch den ausgewählten Projektentwurf bedingten Mehrkosten von damals 240% sah die Geschäftsführung des BLB NRW entgegen der substantiierten rechtlichen Hinweise des hauseigenen Justiziariats keine Veranlassung, einen Rücktritt vom Mietvertrag gemäß § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) ernsthaft in Erwägung zu ziehen.
• Stattdessen entschied die Geschäftsführung des BLB NRW, die betreffenden Flächen von der Investorin für 29,9 Mio. € zu erwerben und die Baumaßnahme in Eigenregie zu realisieren. Die Angemessenheit des insgesamt an die Investorin gezahlten Betrags von 29,9 Mio. €, aufgeteilt in 17,6 Mio. € Grundstückskaufpreis, 4 Mio. € für Vorleistungen der Projektplanung und –realisierung und 8,3 Mio. € für die Aufgabe der Vermieterstellung, ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher soliden wirtschaftlichen Grundlage. Allein der als reiner Grundstückskaufpreis bezeichnete Teilbetrag von 17,6 Mio. € stand in keinem Verhältnis zu einem gutachterlich festgestellten Verkehrswert von rd. 6,1 Mio. €. Damit hat der BLB NRW in massiver Weise gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 LHO) verstoßen.
• Ob die Fortführung des Projektes an dem von der Staatskanzlei gewünschten Standort unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen vor allem auf dem Motiv beruhte, das Prestigeprojekt im Duisburger Innenhafen nicht gänzlich verwerfen zu müssen oder ob hier noch andere sachfremde Interessen eine Rolle gespielt haben, konnte der LRH anhand der wenigen vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen nicht aufklären.
• Der Verwaltungsrat des BLB NRW wurde von der Geschäftsleitung weder zutreffend noch umfassend und zeitgerecht über das von ihm zu genehmigende Investitionsvorhaben informiert. Hierdurch war das Vorhaben einer differenzierten Beurteilung durch den Verwaltungsrat entzogen. ...."
Quelle: Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen v. 28.11.11
Medienreaktionen:
"BLB-Skandal: Prüfbericht setzt Rütgers’ Staatskanzlei unter Druck", WAZRechercheblog, 01.12.11
bild.de, Regional Düsseldorf, 01.12.11
WDR.de, nrwkompakt Kurznachrichten, 01.12.11
"Landesrechnungshof bestätigt Schlamperei", WDR 5 Westblick, Beitrag von Leo Flamm (3min 24)
".... Es ist nicht vorstellbar, dass ein derartiges Mismanagement ausschließlich die Folge von Schlampigkeit, Gleichgültigkeit und Unfähigkeit ist. Der Verdacht drängt sich auf, dass es hier um kriminelle Machenschaften geht, dass Schmiergelder geflossen sind. ....", Peter Jansen, Kommentar in der Neuen Westfälischen, 1.12.11
Politische Reaktion:
Michael Aggelidis, Schallende Ohrfeige für BLB vom Landesrechnungshof, Die Linke, Landtagsfraktion, 01.12.11
s. a. https://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg
Wolf Thomas - am Donnerstag, 1. Dezember 2011, 18:18 - Rubrik: Staatsarchive
https://www.archiv.sachsen.de/download/Archivblatt_2_2011.pdf
U.a. mit einem Bericht über die Dresdner Tagung der Medienarchivare im Mai dieses Jahres.
U.a. mit einem Bericht über die Dresdner Tagung der Medienarchivare im Mai dieses Jahres.
ingobobingo - am Donnerstag, 1. Dezember 2011, 16:21 - Rubrik: Staatsarchive
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"13. Januar 09.00 Uhr, ganztägig
06. Februar 09.00 Uhr, ganztägig
10. Februar 09.00 Uhr, ganztägig
29. Februar 09.00 Uhr, ganztägig
08. März 08.00 - 12.30 Uhr
20. März 13.00 Uhr, ganztägig
26. März 09.00 Uhr, ganztägig
17. April 13.00 Uhr, ganztägig
24. April 13.00 Uhr, ganztägig
09. Mai 09.00 Uhr, ganztägig
14. Mai 09.00 Uhr, ganztägig
05. Juni 13.00 Uhr, ganztägig
14. Juni 08.00 - 12.30 Uhr
22. Juni 09.00 Uhr, ganztägig
25. Juni 09.00 Uhr, ganztägig
29. Juni 09.00 Uhr, ganztägig
03. Juli 13.00 Uhr, ganztägig"
Hoffentlich ergiebig zum Thema ....
s. a. https://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg
Quelle: Terminplan PUA I
06. Februar 09.00 Uhr, ganztägig
10. Februar 09.00 Uhr, ganztägig
29. Februar 09.00 Uhr, ganztägig
08. März 08.00 - 12.30 Uhr
20. März 13.00 Uhr, ganztägig
26. März 09.00 Uhr, ganztägig
17. April 13.00 Uhr, ganztägig
24. April 13.00 Uhr, ganztägig
09. Mai 09.00 Uhr, ganztägig
14. Mai 09.00 Uhr, ganztägig
05. Juni 13.00 Uhr, ganztägig
14. Juni 08.00 - 12.30 Uhr
22. Juni 09.00 Uhr, ganztägig
25. Juni 09.00 Uhr, ganztägig
29. Juni 09.00 Uhr, ganztägig
03. Juli 13.00 Uhr, ganztägig"
Hoffentlich ergiebig zum Thema ....
s. a. https://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg
Quelle: Terminplan PUA I
Wolf Thomas - am Donnerstag, 1. Dezember 2011, 11:32 - Rubrik: Staatsarchive
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KlausGraf - am Freitag, 25. November 2011, 11:23 - Rubrik: Staatsarchive
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https://www.its-arolsen.org/de/presse/pressemeldungen/index.html?expand=5626&cHash=320a468aaf
Der Internationale Ausschuss hat entschieden, dass ab dem 1. Januar 2013 das Bundesarchiv der „neue institutionelle Partner“ des ITS werden wird. Diese zwei Institutionen werden unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Statuten und Aufgaben eng zusammenarbeiten. „In Anbetracht der sehr hohen Kompetenz des Bundesarchivs freut sich der Internationale Ausschuss ganz besonders über die Zustimmung, der künftige institutionelle Partner des ITS zu sein“, erklärte Baleine du Laurens und fügte hinzu: „Wir wünschen im Interesse aller Beteiligten eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem ITS und dem Bundesarchiv. Als Ausdruck dieser besonderen Verbindung zwischen den beiden Institutionen wird das Bundesarchiv als Ständiger Beobachter beim Internationalen Ausschuss vertreten sein.“
Der Internationale Ausschuss hat entschieden, dass ab dem 1. Januar 2013 das Bundesarchiv der „neue institutionelle Partner“ des ITS werden wird. Diese zwei Institutionen werden unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Statuten und Aufgaben eng zusammenarbeiten. „In Anbetracht der sehr hohen Kompetenz des Bundesarchivs freut sich der Internationale Ausschuss ganz besonders über die Zustimmung, der künftige institutionelle Partner des ITS zu sein“, erklärte Baleine du Laurens und fügte hinzu: „Wir wünschen im Interesse aller Beteiligten eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem ITS und dem Bundesarchiv. Als Ausdruck dieser besonderen Verbindung zwischen den beiden Institutionen wird das Bundesarchiv als Ständiger Beobachter beim Internationalen Ausschuss vertreten sein.“
KlausGraf - am Dienstag, 22. November 2011, 19:33 - Rubrik: Staatsarchive
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Als Nachwuchswissenschaftler darf man Kritik nur ganz verhalten anmelden. Die skandalöse Tagesbeschränkung auf drei Stücke konnte Andreas C. Hofmann aber doch nicht ganz übergehen:
https://www.einsichten-online.de/2011/11/2062/
"Auf der einen Seite kann es für die effiziente Handhabung eines Archivbesuchs eben ein Genickbruch sein, nur drei Kartons gleichzeitig nutzen zu dürfen (dies bedeutet auch, erst nach Abgabe bearbeiteter Kartons wieder neue bestellen zu dürfen). Auf der anderen Seite kann das HHStA wiederum insofern als Vorbild für anderen Archive dienen, als in der Regel stets ein Fachreferent im Lesesaal in einem per Glaswand abgetrennten Beratungsbereich anwesend ist."
Immer schön ausgewogen bleiben und Herr Just nicht verprellen, gelle.
https://www.einsichten-online.de/2011/11/2062/
"Auf der einen Seite kann es für die effiziente Handhabung eines Archivbesuchs eben ein Genickbruch sein, nur drei Kartons gleichzeitig nutzen zu dürfen (dies bedeutet auch, erst nach Abgabe bearbeiteter Kartons wieder neue bestellen zu dürfen). Auf der anderen Seite kann das HHStA wiederum insofern als Vorbild für anderen Archive dienen, als in der Regel stets ein Fachreferent im Lesesaal in einem per Glaswand abgetrennten Beratungsbereich anwesend ist."
Immer schön ausgewogen bleiben und Herr Just nicht verprellen, gelle.
KlausGraf - am Freitag, 18. November 2011, 12:49 - Rubrik: Staatsarchive