Open Access
https://www.iuwis.de/blog/aus-der-literatur-johannes-n%C3%A4der-2010-open-access
Ben Kaden rezensiert Johannes Näder (2010) Open Access. Wissenschaftliche Verwertung im Zeitalter von Digitalität und Internet. Dresden: Thelem (Oskar-Walzel-Schriften ; 3), ISBN: 978-3-942411-04-2, 29,80 Euro.
Vermutlich wird das Buch im Lauf des Jahres 2011 auch Open Access zur Verfügung stehen.
Ben Kaden rezensiert Johannes Näder (2010) Open Access. Wissenschaftliche Verwertung im Zeitalter von Digitalität und Internet. Dresden: Thelem (Oskar-Walzel-Schriften ; 3), ISBN: 978-3-942411-04-2, 29,80 Euro.
Vermutlich wird das Buch im Lauf des Jahres 2011 auch Open Access zur Verfügung stehen.
KlausGraf - am Sonntag, 6. März 2011, 17:03 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Samstag, 5. März 2011, 15:06 - Rubrik: Open Access
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https://openbiomed.info/2011/03/hita-hita-soft-power-oa/
“The term “hita-hita” was employed to signify something that penetrates gently and smoothly. As of 2011, a total of 760,000 research papers are accessible through IRs across Japan. Open Access (OA) is not politically forced at state level or institution level. Instead, we have built repository manager-level lateral solidarity to share experience, exchange various creative ideas, add improvements and disseminate our ideas, thereby highly developing respective IRs.”
“The term “hita-hita” was employed to signify something that penetrates gently and smoothly. As of 2011, a total of 760,000 research papers are accessible through IRs across Japan. Open Access (OA) is not politically forced at state level or institution level. Instead, we have built repository manager-level lateral solidarity to share experience, exchange various creative ideas, add improvements and disseminate our ideas, thereby highly developing respective IRs.”
KlausGraf - am Donnerstag, 3. März 2011, 18:36 - Rubrik: Open Access
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https://www.iuwis.de/pm_ab_0211
Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" sieht in dem Fall Guttenberg und in der Reaktion eines Teils der aktuellen Regierung darauf eine bedrohliche Aushöhlung vor allem der im Urheberrecht verankerten Persönlichkeitsrechte auch der wissenschaftlich Tätigen.
Die Politik muss weiter zu ihrer Position stehen, "dass sowohl Erfindungen als auch künstlerische Leistungen einen besonderen Respekt in unserer Gesellschaft verdienen - ihr Diebstahl nicht etwa ein Bagatelldelikt ist, sondern ein sorgfältiger Umgang mit diesen Leistungen in unserer Gesellschaft verankert werden muss" (Bundeskanzlerin Merkel in ihrem Podcast [1] zum Welttag des Schutzes des geistigen Eigentums am 26. April 2008).
Zu diesen Persönlichkeitsrechten gehört das Recht der WissenschaftlerInnen, über die Veröffentlichung ihrer Werke zu entscheiden, das Recht, als VerfasserInnen ihrer Werke oder Teile von ihnen genannt und vor Entstellungen ihrer Werke geschützt zu werden. Wenn das von der Politik nicht mehr geschützt wird, ist Wissenschaft bedroht.
Wissenschaft kann und muss sich dagegen wehren. Das Aktionsbündnis unterstützt daher die Initiative des Offenen Briefes [2] von Doktoranden an die Bundeskanzlerin vom 24.2.2011 mit der zentralen Aussage: "Wenn der Schutz von Ideen in unserer Gesellschaft kein wichtiger Wert mehr ist, dann verspielen wir unsere Zukunft." Diese Initiative sollte nicht auf die DoktorandInnen beschränkt sein. Ihr sollten sich alle wissenschaftlich Arbeitenden, insbesondere auch die
Unterzeichner der Göttinger Erklärung [3], anschließen können, unbeschadet dessen, ob jede einzelne Aussage in dem offenen Brief geteilt wird.
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft teilt die Besorgnis des Vorsitzenden des Wissenschaftsrates, Professor Wolfgang Marquardt, "wie in Folge der Diskussionen um die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg das gesellschaftliche Ansehen der Wissenschaft Schaden zu nehmen droht" (Wissenschaftsrat, 25.2.2011 [4]). Das Aktionsbündnis ist wie der Deutsche Hochschulverband (DHV) empört darüber, "wie die Bedeutung der Wissenschaft und ihrer ehernen Gesetze", so Professor Dr. Bernhard Kempen, Präsident des DHV "politisch kleingeredet wird". Plagiieren sei "kein Bagatelldelikt" (DHV, 25.2.2011 [5]).
Ebenso wie der DHV fordert das Aktionsbündnis, dass wissenschaftliche Arbeiten "in digitaler Form abzugeben sind, damit Texte besser und schneller mittels sogenannter 'Plagiats-Software' auf Übereinstimmungen mit fremden Texten abgeglichen werden können." Das Aktionsbündnis erweitert diese Forderung dahin, dass Dissertationen in der elektronischen Version grundsätzlich frei zugänglich gemacht werden müssen, am besten auch über einen zentralen Nachweis.
Der Fall Guttenberg zeige, so der Sprecher des Aktionsbündnisses Prof. Dr. Rainer Kuhlen, "dass eine Open-Access-Zugänglichkeit von wissenschaftlichen Werken nicht nur für alle Nutzer - auch in der Wirtschaft - von hohem Nutzen ist, sondern auch die Produzenten und Gutachter in der Wissenschaft schützt. Der unabdingbare Schutz der Persönlichkeitsrechte auch der WissenschaftlerInnen müsse zusammengehen mit dem möglichst freien Zugang zu dem vor allem überwiegend mit öffentlichen Mitteln und in öffentlicher Umgebung produzierten Wissen".
Das Aktionsbündnis fordert die Politik weiter auf, bei den anstehenden Urheberrechtsregulierungen diesem Zusammenhang von Schutz der Rechte der Wissenschaftler als Autoren und dem Recht der Wissenschaftler und der Öffentlichkeit als Nutzer stärker als bislang Rechnung zu tragen.
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
[1] Merkel: Mehr für Schutz geistigen Eigentums tun (Podcast):
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Archiv16/Podcasts/2008/2008-04-26-Video-Podcast/2008-04-26-video-podcast.html
[2] Offener Brief von Doktoranden an die Bundeskanzlerin: https://offenerbrief.posterous.com/causa-guttenberg-offener-brief-von-doktorande
[3] Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004: https://www.urheberrechtsbuendnis.de
[4] Pressemitteilung des Wissenschaftsrates Nr. 10 vom 25. Februar 2011 "Standards müssen eingehalten werden": https://www.wissenschaftsrat.de/index.php?id=355&print=1&L=
[5] Pressemitteilung des Deutschen Hochschul-Verbandes vom 25. Februar 2011 "DHV empört über Verharmlosung von Plagiaten": https://www.hochschulverband.de/cms1/pressemitteilung+M55f181284f8.html
Wieso nur Dissertationen? Siehe
https://archiv.twoday.net/stories/14645329/
Update: Zur Position von Eberhard Hilf
https://www.zugang-zum-wissen.de/journal/archives/165-Plagiatsdissertation-zu-Guttenberg-was-ist-zu-tun.html
Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" sieht in dem Fall Guttenberg und in der Reaktion eines Teils der aktuellen Regierung darauf eine bedrohliche Aushöhlung vor allem der im Urheberrecht verankerten Persönlichkeitsrechte auch der wissenschaftlich Tätigen.
Die Politik muss weiter zu ihrer Position stehen, "dass sowohl Erfindungen als auch künstlerische Leistungen einen besonderen Respekt in unserer Gesellschaft verdienen - ihr Diebstahl nicht etwa ein Bagatelldelikt ist, sondern ein sorgfältiger Umgang mit diesen Leistungen in unserer Gesellschaft verankert werden muss" (Bundeskanzlerin Merkel in ihrem Podcast [1] zum Welttag des Schutzes des geistigen Eigentums am 26. April 2008).
Zu diesen Persönlichkeitsrechten gehört das Recht der WissenschaftlerInnen, über die Veröffentlichung ihrer Werke zu entscheiden, das Recht, als VerfasserInnen ihrer Werke oder Teile von ihnen genannt und vor Entstellungen ihrer Werke geschützt zu werden. Wenn das von der Politik nicht mehr geschützt wird, ist Wissenschaft bedroht.
Wissenschaft kann und muss sich dagegen wehren. Das Aktionsbündnis unterstützt daher die Initiative des Offenen Briefes [2] von Doktoranden an die Bundeskanzlerin vom 24.2.2011 mit der zentralen Aussage: "Wenn der Schutz von Ideen in unserer Gesellschaft kein wichtiger Wert mehr ist, dann verspielen wir unsere Zukunft." Diese Initiative sollte nicht auf die DoktorandInnen beschränkt sein. Ihr sollten sich alle wissenschaftlich Arbeitenden, insbesondere auch die
Unterzeichner der Göttinger Erklärung [3], anschließen können, unbeschadet dessen, ob jede einzelne Aussage in dem offenen Brief geteilt wird.
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft teilt die Besorgnis des Vorsitzenden des Wissenschaftsrates, Professor Wolfgang Marquardt, "wie in Folge der Diskussionen um die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg das gesellschaftliche Ansehen der Wissenschaft Schaden zu nehmen droht" (Wissenschaftsrat, 25.2.2011 [4]). Das Aktionsbündnis ist wie der Deutsche Hochschulverband (DHV) empört darüber, "wie die Bedeutung der Wissenschaft und ihrer ehernen Gesetze", so Professor Dr. Bernhard Kempen, Präsident des DHV "politisch kleingeredet wird". Plagiieren sei "kein Bagatelldelikt" (DHV, 25.2.2011 [5]).
Ebenso wie der DHV fordert das Aktionsbündnis, dass wissenschaftliche Arbeiten "in digitaler Form abzugeben sind, damit Texte besser und schneller mittels sogenannter 'Plagiats-Software' auf Übereinstimmungen mit fremden Texten abgeglichen werden können." Das Aktionsbündnis erweitert diese Forderung dahin, dass Dissertationen in der elektronischen Version grundsätzlich frei zugänglich gemacht werden müssen, am besten auch über einen zentralen Nachweis.
Der Fall Guttenberg zeige, so der Sprecher des Aktionsbündnisses Prof. Dr. Rainer Kuhlen, "dass eine Open-Access-Zugänglichkeit von wissenschaftlichen Werken nicht nur für alle Nutzer - auch in der Wirtschaft - von hohem Nutzen ist, sondern auch die Produzenten und Gutachter in der Wissenschaft schützt. Der unabdingbare Schutz der Persönlichkeitsrechte auch der WissenschaftlerInnen müsse zusammengehen mit dem möglichst freien Zugang zu dem vor allem überwiegend mit öffentlichen Mitteln und in öffentlicher Umgebung produzierten Wissen".
Das Aktionsbündnis fordert die Politik weiter auf, bei den anstehenden Urheberrechtsregulierungen diesem Zusammenhang von Schutz der Rechte der Wissenschaftler als Autoren und dem Recht der Wissenschaftler und der Öffentlichkeit als Nutzer stärker als bislang Rechnung zu tragen.
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
[1] Merkel: Mehr für Schutz geistigen Eigentums tun (Podcast):
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Archiv16/Podcasts/2008/2008-04-26-Video-Podcast/2008-04-26-video-podcast.html
[2] Offener Brief von Doktoranden an die Bundeskanzlerin: https://offenerbrief.posterous.com/causa-guttenberg-offener-brief-von-doktorande
[3] Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004: https://www.urheberrechtsbuendnis.de
[4] Pressemitteilung des Wissenschaftsrates Nr. 10 vom 25. Februar 2011 "Standards müssen eingehalten werden": https://www.wissenschaftsrat.de/index.php?id=355&print=1&L=
[5] Pressemitteilung des Deutschen Hochschul-Verbandes vom 25. Februar 2011 "DHV empört über Verharmlosung von Plagiaten": https://www.hochschulverband.de/cms1/pressemitteilung+M55f181284f8.html
Wieso nur Dissertationen? Siehe
https://archiv.twoday.net/stories/14645329/
Update: Zur Position von Eberhard Hilf
https://www.zugang-zum-wissen.de/journal/archives/165-Plagiatsdissertation-zu-Guttenberg-was-ist-zu-tun.html
KlausGraf - am Sonntag, 27. Februar 2011, 16:55 - Rubrik: Open Access
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Text: F.A.Z., 26.02.2011, Nr. 48 / Seite 9
Das Internet schützt
Zum Artikel "Fremdes Gedankengut": In der F.A.Z. vom 18. Februar schreibt
Reinhard Müller im Zusammenhang mit der Plagiats-Diskussion:
"Veröffentlichungen im Internet fördern dabei das Abschreiben."
Hinzuzufügen wäre, dass Open-Access-Publikationen, also frei
zugängliche, wissenschaftliche Publikationen, Plagiate verhindern, da
sie nicht lange unentdeckt bleiben können. Dagegen dürften sich in den
Magazinen der wissenschaftlichen Bibliotheken noch manche
Plagiatspublikationen finden, die bisher nur noch niemand entdeckt hat.
Open Access schützt daher vor Plagiaten, während sich in herkömmlich
gedruckten Publikationen trefflich fremdes Gedankengut verstecken lässt.
Dr. Klaus-Rainer Brintzinger, Direktor der Universitätsbibliothek der LMU, München
Siehe auch https://archiv.twoday.net/stories/14645329/
Das Internet schützt
Zum Artikel "Fremdes Gedankengut": In der F.A.Z. vom 18. Februar schreibt
Reinhard Müller im Zusammenhang mit der Plagiats-Diskussion:
"Veröffentlichungen im Internet fördern dabei das Abschreiben."
Hinzuzufügen wäre, dass Open-Access-Publikationen, also frei
zugängliche, wissenschaftliche Publikationen, Plagiate verhindern, da
sie nicht lange unentdeckt bleiben können. Dagegen dürften sich in den
Magazinen der wissenschaftlichen Bibliotheken noch manche
Plagiatspublikationen finden, die bisher nur noch niemand entdeckt hat.
Open Access schützt daher vor Plagiaten, während sich in herkömmlich
gedruckten Publikationen trefflich fremdes Gedankengut verstecken lässt.
Dr. Klaus-Rainer Brintzinger, Direktor der Universitätsbibliothek der LMU, München
Siehe auch https://archiv.twoday.net/stories/14645329/
KlausGraf - am Freitag, 25. Februar 2011, 20:38 - Rubrik: Open Access
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https://edoc.vifapol.de
Anders als vergleichbare Server arbeitet dieser primär mit Einrichtungen nicht mit Autoren zusammen.
Anders als vergleichbare Server arbeitet dieser primär mit Einrichtungen nicht mit Autoren zusammen.
KlausGraf - am Freitag, 25. Februar 2011, 13:41 - Rubrik: Open Access
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https://vermessung.bayern.de/aktuell/archiv/473.html
Im Rahmen der Open Data Initiative der Bayerischen Staatsregierung werden die Luftbilder mit einer Bodenauflösung von 2 Metern neben der privaten nun auch zur geschäftlichen Nutzung als kostenfreier WMS-Kartendienst (Web Map Service) angeboten. Dieser Dienst kann in viele geeignete Softwareprodukte eingebunden werden. Auch der Download der Daten ist möglich.
Mit der kostenfreien Bereitstellung von Verwaltungsinformationen leistet der Freistaat Bayern einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der Transparenz beim staatlichen Handeln und fördert die breite Verwendbarkeit der Daten.
Die Bayerische Vermessungsverwaltung bietet im Rahmen der E-Government-Initiative Geodateninfrastruktur Bayern im BayernViewer zahlreiche Geodaten im Internet für jedermann zur kostenfreien Einsichtnahme an und verwirklicht damit den Open Data Gedanken.
In den Nutzungsbedingungen heißt es:
Die Nutzung des Digitalen Orthophotos mit 2 m Bodenauflösung der Bayerischen Vermessungsverwaltung über WMS ist allgemein erlaubt. Eingeschlossen sind die Nutzung für den eigenen Gebrauch sowie die Einstellung in das Internet, die Veröffentlichung und die Verbreitung.

Im Rahmen der Open Data Initiative der Bayerischen Staatsregierung werden die Luftbilder mit einer Bodenauflösung von 2 Metern neben der privaten nun auch zur geschäftlichen Nutzung als kostenfreier WMS-Kartendienst (Web Map Service) angeboten. Dieser Dienst kann in viele geeignete Softwareprodukte eingebunden werden. Auch der Download der Daten ist möglich.
Mit der kostenfreien Bereitstellung von Verwaltungsinformationen leistet der Freistaat Bayern einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der Transparenz beim staatlichen Handeln und fördert die breite Verwendbarkeit der Daten.
Die Bayerische Vermessungsverwaltung bietet im Rahmen der E-Government-Initiative Geodateninfrastruktur Bayern im BayernViewer zahlreiche Geodaten im Internet für jedermann zur kostenfreien Einsichtnahme an und verwirklicht damit den Open Data Gedanken.
In den Nutzungsbedingungen heißt es:
Die Nutzung des Digitalen Orthophotos mit 2 m Bodenauflösung der Bayerischen Vermessungsverwaltung über WMS ist allgemein erlaubt. Eingeschlossen sind die Nutzung für den eigenen Gebrauch sowie die Einstellung in das Internet, die Veröffentlichung und die Verbreitung.

KlausGraf - am Freitag, 25. Februar 2011, 13:32 - Rubrik: Open Access
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Als Dissertations-Mandate (Thesis Mandates) versteht man in der Open-Access-Bewegung die Verpflichtung, Dissertationen in elektronischer Form auf dem jeweiligen Hochschulserver allgemein einsehbar zu hinterlegen.
Weltweit gibt es nach ROARMAP 75 Dissertations-Mandate, wobei die tatsächliche Zahl erheblich höher liegen dürfte:
https://www.eprints.org/openaccess/policysignup/
Im Februar 2011 wurde bekannt, dass eine spanische Rechtsnorm vorsieht, dass alle spanischen Dissertationen elektronisch im Repositorium der Hochschule veröffentlicht werden:
https://goo.gl/QtTih = openaire.eu
Erfahrungen britischer Universitäten:
https://eprints.ucl.ac.uk/116947/
Zum Thema Mandate in Deutschland:
https://archiv.twoday.net/stories/8401787/
Weltweit gibt es nach ROARMAP 75 Dissertations-Mandate, wobei die tatsächliche Zahl erheblich höher liegen dürfte:
https://www.eprints.org/openaccess/policysignup/
Im Februar 2011 wurde bekannt, dass eine spanische Rechtsnorm vorsieht, dass alle spanischen Dissertationen elektronisch im Repositorium der Hochschule veröffentlicht werden:
https://goo.gl/QtTih = openaire.eu
Erfahrungen britischer Universitäten:
https://eprints.ucl.ac.uk/116947/
Zum Thema Mandate in Deutschland:
https://archiv.twoday.net/stories/8401787/
KlausGraf - am Donnerstag, 24. Februar 2011, 20:48 - Rubrik: Open Access
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https://www.iuwis.de/blog/guttenberg-%E2%80%93-mit-konsequenzen-f%C3%BCr-wissenschaftsethos
Wieder einmal hat Rainer Kuhlen Überlegungen angestellt, ohne die hier kurz zuvor publizierten Gedanken zur Kenntnis zu nehmen:
https://archiv.twoday.net/stories/14645329/
Kuhlen schreibt: Dissertationen gehören in den öffentlichen und elektronischen Raum, nicht in die Schublade der Gutachter oder in die Regale einer einzelnen Universitätsbibliothek. Das heißt nun nicht unmittelbar, dass für Dissertationen, wie es ja für die Qualitätskontrolle jenseits des individuellen Peer Review zuweilen erprobt wird, ein Public Reviewing zu erfolgen habe. Aber allein schon die Gewissheit, dass jede Arbeit unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens weltweit öffentlich zugänglich wird, wird dazu führen, dass Gutachter sorgfältiger arbeiten und vor allem Verfasser solche Werken sich eher bemüßigt sehen, die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens einzuhalten.
Ich schrieb: Es ist dringend vorzusehen, dass jede Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver Open Access zu veröffentlichen ist. Schon das Wissen, dass jeder dann nach unerlaubten Entlehnungen fahnden kann, kann abschreckende Wirkung entfalten.
Kuhlen spricht auch das Thema Open-Access-Mandate und Zweitveröffentlichungsrecht an:
Dies wird ja derzeit über die Einführung eines, vermutlich in § 38 UrhG zu verankernden Zweitveröffentlichungsrechts im Rahmen des Dritten Korbs diskutiert. Anders als bislang die Mehrzahl der Wissenschaftsorganisationen bin ich allerdings der Ansicht, dass ein Zweitveröffentlichungsrecht zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, aber nicht ausreicht. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, dass die teilweise oder ganz mit öffentlichen Mitteln erstellten Werken frei für jedermann, nach Möglichkeit ohne jede Embargo-Frist, zur Einsicht und Verfügung stehen.
Diese Entscheidung den Autoren selber zu überlassen, ob sie also das eventuell wiedergewonnene Zweitveröffentlichungsrecht für eine Open-Access-Bereitstellung nutzen wollen, hieße das Ziel der durchgängigen öffentlichen Verfügbarkeit von mit öffentlichen Mitteln erstellten Werken unakzeptabel weit in die Zukunft zu verschieben.
Welches Regulierungsmittel, die freie Zugänglichkeit zu erreichen, passend ist, muss ausgelotet werden. Möglich wäre die Einführung einer Zwangslizenz gegenüber den Rechteinhabern zugunsten von öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken. Vielleicht reichten aber einfache Änderungen in den Arbeits-/Dienstverträgen der Wissenschaftler aus. Aber dass eine solche freie Verfügbarkeit nicht zuletzt auch ein Mittel zur Qualitätssicherung ist, kann man aus dem Fall Guttenberg lernen.
Kuhlen unterlässt es, meine ausführliche Stellungnahme dazu in meiner Steinhauer-Rezension zu zitieren:
https://archiv.twoday.net/stories/8401787/
Wie soll eine weiterführende Diskussion stattfinden, wenn man sich nicht bemüht, den Kreis der Zitierwürdigen
https://archiv.twoday.net/stories/14646096/#14646904
fair zu bestimmen? Schreibe ich hier für den Papierkorb oder was? Natürlich kann auch ich nicht sicherstellen, dass ich alles Maßgebliche zur Kenntnis nehme und Ideen anderer immer korrekt attribuiere - das ist bei dieser Art von Diskurs schlicht und einfach nicht möglich. Dass Kuhlen sich aber darum hinreichend bemüht, kann ich nicht finden.
Wieder einmal hat Rainer Kuhlen Überlegungen angestellt, ohne die hier kurz zuvor publizierten Gedanken zur Kenntnis zu nehmen:
https://archiv.twoday.net/stories/14645329/
Kuhlen schreibt: Dissertationen gehören in den öffentlichen und elektronischen Raum, nicht in die Schublade der Gutachter oder in die Regale einer einzelnen Universitätsbibliothek. Das heißt nun nicht unmittelbar, dass für Dissertationen, wie es ja für die Qualitätskontrolle jenseits des individuellen Peer Review zuweilen erprobt wird, ein Public Reviewing zu erfolgen habe. Aber allein schon die Gewissheit, dass jede Arbeit unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens weltweit öffentlich zugänglich wird, wird dazu führen, dass Gutachter sorgfältiger arbeiten und vor allem Verfasser solche Werken sich eher bemüßigt sehen, die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens einzuhalten.
Ich schrieb: Es ist dringend vorzusehen, dass jede Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver Open Access zu veröffentlichen ist. Schon das Wissen, dass jeder dann nach unerlaubten Entlehnungen fahnden kann, kann abschreckende Wirkung entfalten.
Kuhlen spricht auch das Thema Open-Access-Mandate und Zweitveröffentlichungsrecht an:
Dies wird ja derzeit über die Einführung eines, vermutlich in § 38 UrhG zu verankernden Zweitveröffentlichungsrechts im Rahmen des Dritten Korbs diskutiert. Anders als bislang die Mehrzahl der Wissenschaftsorganisationen bin ich allerdings der Ansicht, dass ein Zweitveröffentlichungsrecht zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, aber nicht ausreicht. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, dass die teilweise oder ganz mit öffentlichen Mitteln erstellten Werken frei für jedermann, nach Möglichkeit ohne jede Embargo-Frist, zur Einsicht und Verfügung stehen.
Diese Entscheidung den Autoren selber zu überlassen, ob sie also das eventuell wiedergewonnene Zweitveröffentlichungsrecht für eine Open-Access-Bereitstellung nutzen wollen, hieße das Ziel der durchgängigen öffentlichen Verfügbarkeit von mit öffentlichen Mitteln erstellten Werken unakzeptabel weit in die Zukunft zu verschieben.
Welches Regulierungsmittel, die freie Zugänglichkeit zu erreichen, passend ist, muss ausgelotet werden. Möglich wäre die Einführung einer Zwangslizenz gegenüber den Rechteinhabern zugunsten von öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken. Vielleicht reichten aber einfache Änderungen in den Arbeits-/Dienstverträgen der Wissenschaftler aus. Aber dass eine solche freie Verfügbarkeit nicht zuletzt auch ein Mittel zur Qualitätssicherung ist, kann man aus dem Fall Guttenberg lernen.
Kuhlen unterlässt es, meine ausführliche Stellungnahme dazu in meiner Steinhauer-Rezension zu zitieren:
https://archiv.twoday.net/stories/8401787/
Wie soll eine weiterführende Diskussion stattfinden, wenn man sich nicht bemüht, den Kreis der Zitierwürdigen
https://archiv.twoday.net/stories/14646096/#14646904
fair zu bestimmen? Schreibe ich hier für den Papierkorb oder was? Natürlich kann auch ich nicht sicherstellen, dass ich alles Maßgebliche zur Kenntnis nehme und Ideen anderer immer korrekt attribuiere - das ist bei dieser Art von Diskurs schlicht und einfach nicht möglich. Dass Kuhlen sich aber darum hinreichend bemüht, kann ich nicht finden.
KlausGraf - am Dienstag, 22. Februar 2011, 00:19 - Rubrik: Open Access
Peter Mühlbauer weist auf Kuhlens Stellungnahme hin:
https://www.heise.de/tp/blogs/10/149297
Kuhlen: https://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=349
Mühlbauer: Auf Rücktrittsforderungen oder Stellungnahmen aus der Rechteinhaberindustrie wartet man bisher [...] vergeblich. Anfragen von Telepolis an bekannte Musikindustrie-Lobbyisten blieben seit Mittwoch unbeantwortet. Dafür äußerte Günter Krings, ein den Forderungen der Rechteinhaberindustrie sehr offen gegenüberstehender CDU-Politiker in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) die Meinung, die Vorwürfe gegen Guttenberg seien "lächerlich" und Teil einer "Schmutzkampagne". Als Begründung dafür nannte Krings allerdings eine Tatsache, die indirekt sehr für Open Access spricht und einigen Wissenschaftsverlagslobbyisten in der Zukunft noch schwer im Magen liegen könnte: Guttenbergs Doktorarbeit, so der selbst in Köln promovierte Jurist, dessen Dissertation bisher noch einer Crowd-Überprüfung harrt, sei nämlich "in einem höchst renommierten Wissenschaftsverlag erschienen, der für seine strengen Maßstäbe bekannt ist".
Kuhlen war keineswegs der erste, der den Fall Guttenberg öffentlich mit Open Access verknüpfte.
ladislaus (Gast) meinte am 17. Feb, 15:52:
Ich glaube, wenn die Dissertation nicht zum Mondpreis von 88 Euro bei Duncker & Humblot verlegt worden wäre, sondern Open Access, wenn sie also nicht nur in einer Handvoll Bibliotheken aufliegen, sondern frei auf einem Hochschulschriftenserver verfügbar wäre, wäre die Abkupferei schon viel, viel früher aufgefallen. Ein weiterer Punkt pro Open Access von wissenschaftlichen (oder in diesem Fall wohl pseudowissenschaftlichen) Publikationen.
https://archiv.twoday.net/stories/14638009/#14639517
KlausGraf antwortete am 17. Feb, 15:59:
Stimme zu
Plagiatsjäger Volker Rieble hält seine Rübe in dem Video, das unter
https://archiv.twoday.net/stories/14639522/
verlinkt ist, in die Kamera. Zugleich bezeichnet dieser unsägliche Open-Access-Feind und Reußianer in seinem Buch "Wissenschaftsplagiat"2010 S. 52ff. Open Access als Plagiathilfe.
Zum Wissenschaftsskandal Naschie zitierte ich 2009: "To me, Chaos, Solitons & Fractals illustrates many of the worst things that can happen under this system. Since the journal isn’t openly accessible, its problems fester under cover of darkness. If the editor had put his papers on the arXiv, their flaws would have been quickly spotted."
https://archiv.twoday.net/stories/5434966/
In den beiden längeren Kommentaren
https://archiv.twoday.net/stories/14640666/
https://log.netbib.de/archives/2011/02/19/kommentar-zur-causa-guttenberg-schlag-ins-gesicht-fur-alle-ehrlichen-wissenschaftler/
habe ich diesen Aspekt dann nochmals unterstrichen:
Ist es wirklich vorstellbar, dass der verdiente Verfassungsrechtler Häberle (Jg. 1934) sich von seinem Star-Doktoranden eine Datei der Arbeit geben lässt, um dann mit eigener Hand oder durch einen Assistenten die dreiste Schummelei mit Google, Google Book Search oder meinetwegen auch einer Plagiatssoftware aufzudecken? Nein. Solange Professoren und Professorinnen an den Hochschulen das Sagen haben, die nicht richtig im Internet angekommen sind (und das ist keine Frage des Alters!), werden solche Skandale immer wieder aufgedeckt werden.
Es ist dringend vorzusehen, dass jede Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver Open Access zu veröffentlichen ist. Schon das Wissen, dass jeder dann nach unerlaubten Entlehnungen fahnden kann, kann abschreckende Wirkung entfalten. Ein edles überteuertes (88 Euro!) Verlagsprodukt von Duncker & Humblot, das sich auf die universitäre Bewertung verlässt, ist da wesentlich weniger gefährlich.
Da es nun einmal die Möglichkeit gibt, Plagiate mittels moderner Technologie aufzuspüren und diese mit ein wenig Übung von jedem Wissenschaftler praktiziert werden kann, gibt es keine Entschuldigung, wenn Gutachter von Dissertationen und anderen Abschlussarbeiten, aber auch Peer-Review-Gutachter auf diese Kontrolle verzichten. Guttenbergs Gutachter tragen für mich eine Mitschuld!
https://archiv.twoday.net/stories/14640666/
In diesem Zusammenhang sind auch die beiden Beiträge zu Wiener Abschlussarbeiten zu sehen, die hier in den Kommentaren auseinandergenommen wurden:
https://archiv.twoday.net/stories/14642728/
https://archiv.twoday.net/stories/14635425/
Grundsätzlich gilt daher: Open Access und Transparenz im Hochschulbereich und Wissenschaftsbetrieb sind Verbündete.
Open Access ermöglicht es, Plagiate aufzuspüren.
Open Access ermöglicht eine öffentliche Bewertung der Qualitätsmaßstäbe bei der Annahme von Abschlussarbeiten. Die beiden Wiener Arbeiten wären als maschinenschriftliche Exemplare (allenfalls in der Universitätsbibliothek und der ÖNB Wien vorhanden, in D nur mit kostspieliger Auslandsfernleihe anforderbar) wohl völlig unbeachtet geblieben. Da im Internet ohnehin genügend Müll steht, spreche ich mich ausdrücklich für die ausnahmslose Publikation aller studentischen Abschlussarbeiten (Bachelor aufwärts) auf den Hochschulschriftenservern aus. Dass nur für Dissertationen eine Pflichtveröffentlichung gilt, ist nicht mehr zeitgemäß. Jede, auch die schlechte Abschlussarbeit, komprimiert Wissenschaft und kann daher einen nützlichen Beitrag leisten. Ein nicht zu unterschätzender Anteil der Abschlussarbeiten weist hinreichend wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse auf, die untergehen, da die Arbeiten unzugänglich bleiben oder in der Serminarbibliothek verstauben. Es ist schlicht und einfach falsch, dass diejenigen Arbeiten, die eine Publikation verdienen, auch gedruckt oder elektronisch veröffentlicht werden.
Siehe auch
https://archiv.twoday.net/search?q=pr%C3%BCfungsarbeit
Ob Open Review oder Offenlegung des Review-Prozesses im traditionellen Peer Review https://archiv.twoday.net/stories/11573817/
- auch hier ist Transparenz wichtig.
Und selbstverständlich ist auch im Kontext von "Open Access" Transparenz geboten und keine Geheimniskrämerei:
2007: Meine Bitte um Überlassung des Vertrags zwischen Google und der Bayerischen Staatsbibliothek wird vom Ministerium zurückgewiesen. 2010 segnet der Petitionsausschuß des Bayerischen Landtags das ab.
https://archiv.twoday.net/stories/3484352/
2007: Die SUB Göttingen weigert sich mir gegenüber, Details der Vereinbarung zwischen der Universität Göttingen und dem Springer-Verlag über Open Access mitzuteilen.
https://archiv.twoday.net/stories/4341449/
Siehe auch
https://archiv.twoday.net/stories/6460982/
https://www.heise.de/tp/blogs/10/149297
Kuhlen: https://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=349
Mühlbauer: Auf Rücktrittsforderungen oder Stellungnahmen aus der Rechteinhaberindustrie wartet man bisher [...] vergeblich. Anfragen von Telepolis an bekannte Musikindustrie-Lobbyisten blieben seit Mittwoch unbeantwortet. Dafür äußerte Günter Krings, ein den Forderungen der Rechteinhaberindustrie sehr offen gegenüberstehender CDU-Politiker in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) die Meinung, die Vorwürfe gegen Guttenberg seien "lächerlich" und Teil einer "Schmutzkampagne". Als Begründung dafür nannte Krings allerdings eine Tatsache, die indirekt sehr für Open Access spricht und einigen Wissenschaftsverlagslobbyisten in der Zukunft noch schwer im Magen liegen könnte: Guttenbergs Doktorarbeit, so der selbst in Köln promovierte Jurist, dessen Dissertation bisher noch einer Crowd-Überprüfung harrt, sei nämlich "in einem höchst renommierten Wissenschaftsverlag erschienen, der für seine strengen Maßstäbe bekannt ist".
Kuhlen war keineswegs der erste, der den Fall Guttenberg öffentlich mit Open Access verknüpfte.
ladislaus (Gast) meinte am 17. Feb, 15:52:
Ich glaube, wenn die Dissertation nicht zum Mondpreis von 88 Euro bei Duncker & Humblot verlegt worden wäre, sondern Open Access, wenn sie also nicht nur in einer Handvoll Bibliotheken aufliegen, sondern frei auf einem Hochschulschriftenserver verfügbar wäre, wäre die Abkupferei schon viel, viel früher aufgefallen. Ein weiterer Punkt pro Open Access von wissenschaftlichen (oder in diesem Fall wohl pseudowissenschaftlichen) Publikationen.
https://archiv.twoday.net/stories/14638009/#14639517
KlausGraf antwortete am 17. Feb, 15:59:
Stimme zu
Plagiatsjäger Volker Rieble hält seine Rübe in dem Video, das unter
https://archiv.twoday.net/stories/14639522/
verlinkt ist, in die Kamera. Zugleich bezeichnet dieser unsägliche Open-Access-Feind und Reußianer in seinem Buch "Wissenschaftsplagiat"2010 S. 52ff. Open Access als Plagiathilfe.
Zum Wissenschaftsskandal Naschie zitierte ich 2009: "To me, Chaos, Solitons & Fractals illustrates many of the worst things that can happen under this system. Since the journal isn’t openly accessible, its problems fester under cover of darkness. If the editor had put his papers on the arXiv, their flaws would have been quickly spotted."
https://archiv.twoday.net/stories/5434966/
In den beiden längeren Kommentaren
https://archiv.twoday.net/stories/14640666/
https://log.netbib.de/archives/2011/02/19/kommentar-zur-causa-guttenberg-schlag-ins-gesicht-fur-alle-ehrlichen-wissenschaftler/
habe ich diesen Aspekt dann nochmals unterstrichen:
Ist es wirklich vorstellbar, dass der verdiente Verfassungsrechtler Häberle (Jg. 1934) sich von seinem Star-Doktoranden eine Datei der Arbeit geben lässt, um dann mit eigener Hand oder durch einen Assistenten die dreiste Schummelei mit Google, Google Book Search oder meinetwegen auch einer Plagiatssoftware aufzudecken? Nein. Solange Professoren und Professorinnen an den Hochschulen das Sagen haben, die nicht richtig im Internet angekommen sind (und das ist keine Frage des Alters!), werden solche Skandale immer wieder aufgedeckt werden.
Es ist dringend vorzusehen, dass jede Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver Open Access zu veröffentlichen ist. Schon das Wissen, dass jeder dann nach unerlaubten Entlehnungen fahnden kann, kann abschreckende Wirkung entfalten. Ein edles überteuertes (88 Euro!) Verlagsprodukt von Duncker & Humblot, das sich auf die universitäre Bewertung verlässt, ist da wesentlich weniger gefährlich.
Da es nun einmal die Möglichkeit gibt, Plagiate mittels moderner Technologie aufzuspüren und diese mit ein wenig Übung von jedem Wissenschaftler praktiziert werden kann, gibt es keine Entschuldigung, wenn Gutachter von Dissertationen und anderen Abschlussarbeiten, aber auch Peer-Review-Gutachter auf diese Kontrolle verzichten. Guttenbergs Gutachter tragen für mich eine Mitschuld!
https://archiv.twoday.net/stories/14640666/
In diesem Zusammenhang sind auch die beiden Beiträge zu Wiener Abschlussarbeiten zu sehen, die hier in den Kommentaren auseinandergenommen wurden:
https://archiv.twoday.net/stories/14642728/
https://archiv.twoday.net/stories/14635425/
Grundsätzlich gilt daher: Open Access und Transparenz im Hochschulbereich und Wissenschaftsbetrieb sind Verbündete.
Open Access ermöglicht es, Plagiate aufzuspüren.
Open Access ermöglicht eine öffentliche Bewertung der Qualitätsmaßstäbe bei der Annahme von Abschlussarbeiten. Die beiden Wiener Arbeiten wären als maschinenschriftliche Exemplare (allenfalls in der Universitätsbibliothek und der ÖNB Wien vorhanden, in D nur mit kostspieliger Auslandsfernleihe anforderbar) wohl völlig unbeachtet geblieben. Da im Internet ohnehin genügend Müll steht, spreche ich mich ausdrücklich für die ausnahmslose Publikation aller studentischen Abschlussarbeiten (Bachelor aufwärts) auf den Hochschulschriftenservern aus. Dass nur für Dissertationen eine Pflichtveröffentlichung gilt, ist nicht mehr zeitgemäß. Jede, auch die schlechte Abschlussarbeit, komprimiert Wissenschaft und kann daher einen nützlichen Beitrag leisten. Ein nicht zu unterschätzender Anteil der Abschlussarbeiten weist hinreichend wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse auf, die untergehen, da die Arbeiten unzugänglich bleiben oder in der Serminarbibliothek verstauben. Es ist schlicht und einfach falsch, dass diejenigen Arbeiten, die eine Publikation verdienen, auch gedruckt oder elektronisch veröffentlicht werden.
Siehe auch
https://archiv.twoday.net/search?q=pr%C3%BCfungsarbeit
Ob Open Review oder Offenlegung des Review-Prozesses im traditionellen Peer Review https://archiv.twoday.net/stories/11573817/
- auch hier ist Transparenz wichtig.
Und selbstverständlich ist auch im Kontext von "Open Access" Transparenz geboten und keine Geheimniskrämerei:
2007: Meine Bitte um Überlassung des Vertrags zwischen Google und der Bayerischen Staatsbibliothek wird vom Ministerium zurückgewiesen. 2010 segnet der Petitionsausschuß des Bayerischen Landtags das ab.
https://archiv.twoday.net/stories/3484352/
2007: Die SUB Göttingen weigert sich mir gegenüber, Details der Vereinbarung zwischen der Universität Göttingen und dem Springer-Verlag über Open Access mitzuteilen.
https://archiv.twoday.net/stories/4341449/
Siehe auch
https://archiv.twoday.net/stories/6460982/
KlausGraf - am Sonntag, 20. Februar 2011, 17:00 - Rubrik: Open Access
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