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Open Access

Link gibt es unter

https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=22605

https://blog.f1000.com/2012/07/16/first-articles-published-on-f1000-research/

Mehr dazu:

https://albertopen.telegrafenberg.de/?p=678

"FWF Der Wissenschaftsfonds stellt seit heute auf sei­ner Website Open Access Testimonials aus allen Wissenschaftsdisziplinen vor und setzt damit ein star­kes Zeichen für die Notwendigkeit einer Veränderung des Publikationswesens."

https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=22559

Die Testimonials:

https://www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/testimonials.html

Judith Simon schreibt:

Forschung ist ein kollaborativer Prozess und baut auf früherem Wissen auf. Daher ist ein freier Zugang zu wissenschaftlichem Wissen entscheidend, aber derzeit nur in unzureichendem Maße gegeben. Obwohl Wissenschaftler zumeist ohne Honorar Artikel schreiben und begutachten sind die Kosten für wissenschaftliche Zeitschriften in den letzten Jahren explodiert. Das führt dazu, dass nicht nur interessierte SteuerzahlerInnen, sondern WissenschaftlerInnen selbst teilweise keinen Zugang zu diesen Zeitschriften haben. Es wundert daher kaum, dass auch WissenschaftlerInnen sehr unzufrieden mit diesem System sind: 98,3% der TeilnehmerInnen einer Studie zu Web2.0 und wissenschaftlichem Publizieren lehnen das "subscriber-only"-Modell ab und 97,7% möchten das Copyright für ihre Artikel nicht weiterhin an Verlage abtreten müssen (Ponte & Simon 2011). Das heißt, ein Großteil der WissenschaftlerInnen fordert mehr Open Access und Creative Commons Lizenzen.

Update: Dazu passt auch das Interview mit dem Mathematiker Grötschel über die Macht der Verlage
https://www.pressestelle.tu-berlin.de/newsportal/innenansichten/2012/tui0712_wissenschaft_im_wuergegriff/

https://blogs.nature.com/news/2012/07/uk-research-funders-announce-liberated-open-access-policy.html

"Pre-paid gold papers must also receive a liberal publishing licence (Creative Commons CC-BY), making the work free to text-mine or otherwise re-use, RCUK insists."

Ein wichtiger Schritt für libre Open Access!

https://www.scinoptica.com/pages/topics/was-das-deutsche-bibliothekswesen-von-oesterreich-lernen-kann.php

Österreichische BibliothekarInnen publizieren seit 2010 Open Access

Bibliothekare und Bibliotheken in Deutschland tun sich mit Open Access schon schwer. Die unter ihnen, die sich nicht schwer mit ihm tun, leiden derzeit. Klaus Graf legt den Finger regelmäßig in die klaffende Open Access Wunde des deutschen Bibliothekswesens und ich muss ihm meist zustimmen. Das Verhältnis der Bibliotheken zum offenen Zugang ist schizophren: Open Access Projekte nimmt man der Drittmittel wegen gern in Angriff, Open Access wird als neues Geschäftsfeld okkupiert (auch zur eigenen Existenzrechfertigung), aber Open Access praktizieren? Zwar kann man nicht alle Akteure über einen Kamm scheren und an vielen Standorten ist die Forderung nach Open Access kein Lippenbekenntnis, die Misere ist dennoch nicht zu leugnen.

Der Bibliotheksdienst, verantwortet vom Verband Bibliothek und Information Deutschland (BID), wechselt zu de Gruyter, womit die Zeitschrift ihre Open Access Policy dramatisch verschlechtert. Der Berufsverband Information Bibliothek (BIB) schließt Nicht-Mitglieder von der Nutzung der Jobbörse aus. Ein etwas unsolidarischer Akt: Vermutlich sind gerade arbeitslose Kolleginnen und Kollegen keine Mitglieder, weil sie unangenehmen Sparzwängen unterliegen, und daher von der Neuregelung benachteiligt. Und über die (vorsichtig formuliert) stattfindende Unternutzung des Open Access Repositories E-Prints in Library and Information Science (E-LIS) muss man nicht viele Worte verlieren: Publikationen aus dem deutschen Bibliothekswesen finden sich dort kaum (ich verweise auch hier auf Klaus Graf: https://archiv.twoday.net/stories/97070594/ ). Wie in aller Welt will man denn Wissenschaftler von Open Access überzeugen, wenn man ihn selbst nicht ausübt und implizit Zweifel an dessen Praktikabilität weckt?

Dass die Verbände den Finger nicht am Puls der Zeit haben, beweisen ihre Ignoranz tagesaktueller Modelle wie Open Bibliographic Data (die unmittelbar relevant für die Zielgruppe Wissenschaftler sind, allerdings auch eine Art Konkurrenz für Bibliotheken darstellen - es sei denn man integriert sie) und auch die agilen Diskussionen um neue Open Access Journale für die Bibliotheks- und Informationswissenschaft (s. den Beitrag von Dörte Böhner in bibliothekarisch.de, https://bibliothekarisch.de/blog/2012/07/01/bibliotheksdienst-open-access-und-newlis/ ) und community-getriebene Jobbörsen (z.B. Lambert Hellers bibjobs https://bibjobs.wordpress.com/ oder Jens Wonke-Stehles [?] openbibliojobs unter https://sites.google.com/site/openbibliojobs/eingabe-formular).

Wie schon vor einiger Zeit im Kontext der Diskussion um die Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis (DGI) dargelegt, glaube ich nicht an Verbände als Organisationsformen. Was nicht heißen soll, dass Bibliotheksverbände per se anachronistisch sind oder (um ein konkretes Symptom von Gestrigkeit zu nennen) mit Open Access nicht umgehen können: Die Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (VÖB) publiziert ihre Mitteilungen seit Ende 2010 Open Access. Es geht also doch. Ich für meinen Teil ziehe die Konsequenz, für Bibliotheksdienst und Co. bis auf Weiteres keine Artikel zu verfassen oder aber die Verlagspolicy zu ignorieren und die Autorenversion bei Erscheinen des Artikels in E-LIS Open Access zu stellen.


Ulrich Herbs Blogeintrag durfte von mir ungefragt in toto kopiert werden, da er unter https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/ steht!

Aus INETBIB:

Müller, Harald wrote:
> Lieber Herr Stäcker!
>
> Dazu gibt es bereits eine Stellungnahme des DBV:
>
>
https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2012_07_06_dbv_Stellungnahme_PSI-Richtlinie.pdf
>

Eine verlogene und miese Stellungnahme, die genau auf einer
Linie steht mit der allgemein gaengigen Praxis von
Copyfraud in Bibliotheken. Ich habe mich in Archivalia seit
vielen Jahren mit der Weiterverwendung oeffentlicher Daten
befasst und mir leuchtete die Ausnahme fuer Archive,
Bibliotheken und Museen ueberhaupt nicht ein. Der DBV
schlaegt hier wieder Open Access ins Gesicht, denn es geht
im Kern um Open Data, die - ebenso wie die Wikipedia - zu
beliebigen, auch kommerziellen Zwecken nutzbar sein sollte.
Es darf daran erinnert werden, was der DBV am 22.10.2003
als einer der Erstunterzeichner der Berliner Erklaerung
fuer Open Access unterschrieben hat:

"In accordance with the spirit of the Declaration of the
Budapest Open Acess Initiative, the ECHO Charter and the
Bethesda Statement on Open Access Publishing, we have
drafted the Berlin Declaration to promote the Internet as a
functional instrument for a global scientific knowledge
base and human reflection and to specify measures which
research policy makers, research institutions, funding
agencies, libraries, archives and museums need to
consider."

Open Access gilt also bewusst auch fuer Kulturgueter bzw.
deren Reproduktionen, und die Bezugnahme auf die ECHO
Charter sollte auch nicht uebersehen werden:

https://echo.mpiwg-berlin.mpg.de/policy/oa_basics/charter

In der Berliner Erklaerung heisst es:

"Open access contributions include original scientific
research results, raw data and metadata, source materials,
digital representations of pictorial and graphical
materials and scholarly multimedia material."

Herr Mueller kann mir sicher erklaeren, wo bitteschoen der
gesetzliche Auftrag der Bibliotheken normativ verankert
ist, Benutzer mit uebertriebener Bildrechte-Abzocke zu
schikanieren oder die Nutzung gemeinfreier Werke zu
kontrollieren.

Der Vorschlag "Museums, libraries and archives may deny any
request for re-use on the grounds that the
intended form of re-use would be inconsistent with
professional conservation or the cultural,
scientific, religious or historical value of a document."
laeuft auf eine klare Zensur hinaus, fuer die es im
Grundgesetz (Art. 5 GG) und im Urheberrecht keinerlei
Rechtsgrundlage gibt.

Herr Mueller soll mir doch bitte in seinem Buch zu den
Rechtsfragen rund um Nachlaesse oder in
bibliotheksrechtlichen Standardwerken nachweisen, woraus
sich die Kontrolle der Nachnutzung juristisch ableitet. Es
ist nicht die Aufgabe der kulturgutverwahrenden
Institutionen, in die Nachnutzung von
Editionen/Reproduktionen (nur Editionen/Reproduktionen
koennen "nachgenutzt" werden) regulierend einzugreifen. Es
war aus meiner Sicht eine Sternstunde des
Bibliotheksrechts, als Gödan 1994 (also vor bald 20 Jahren)
im BD alte Zoepfe abschnitt, wobei auch ich mich in der
darauf folgenden Diskussion im BD geaeussert habe:

https://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/re_pu_00.htm

Im Rahmen oeffentlichrechtlicher Nutzung koennen
Handschriftenabteilungen nicht regulieren, wer Stuecke aus
ihrem Bestand veroeffentlichen darf. Dass solche Vorgaben
auch wissenschaftsethisch unsinnig sind, hat die
Monographie von Joseph L. Sax 1999 gezeigt:

https://archiv.twoday.net/search?q=sax+rembrandt

"Wenn etwa der wissenschaftliche Leiter eines
Hochschularchivs im Rahmen
seiner Diensttätigkeit einen Aufsatz über eines „seiner“
Sammlungsobjekte verfasst, hätte er künftig
kaum noch eine Möglichkeit, diesen Aufsatz in einem
Fachjournal zu veröffentlichen. Nahezu alle
wissenschaftlichen Verlage verlangen die Einräumung von
Exklusivrechten bis zum Erlöschen der
Urheberrechte." Das ist voelliger Unsinn und widerspricht
auch libre Open Access, wie er vor allem mit CC-BY
realisiert wird. Ich habe als Hochschularchivar der RWTH
Aachen im Februar 2012 weltweit den ersten
Wissenschaftlernachlass uebernommen, der von den Erben
komplett unter CC-BY gestellt wurde und sehe das durchaus
als Modell an, das sich auch fuer Bibliotheken anbietet.

"Zu den
Aufgaben der Bibliothek gehört auch die würdige
Präsentation dieses Stücks Weltkulturerbe. Der
internationale Ruf der Einrichtung ist wesentlich auf diese
Sammlung gegründet. Wenn nun künftig
Leibniz-Handschriften zur Dekoration beispielsweise von
Keksverpackungen verwendet würden,
würde dies mindestens den Status der Leibniz-Briefe als
UNESCO-Weltkulturerbe ernsthaft
gefährden, denn die UNESCO-Richtlinien berücksichtigen auch
eine dem kulturellen Wert
angemessene Vermarktung. " Da § 64 UrhG als Bundesrecht die
Gemeinfreiheit von Leibniz-Handschriften vorschreibt, kann
jeder mit ihnen anstellen, was er moechte, ob das
irgendwelchen Bibliotheksdirektoren gefaellt oder nicht.
Auch die Charta der Europeana geht davon aus, dass
digitalisierte Kultuergueter in der Public Domain auch als
Digitalisate Public Domain bleiben:

https://pro.europeana.eu/c/document_library/get_file?uuid=232395e5-0d02-402c-9d1d-5fc584e7fb69&groupId=10602

Ein irgendwie gearteter immaterialgueterrechtlicher
Sonderschutz aufgrund Landesrechts existiert NICHT. Siehe
zum Ganzen auch meinen Aufsatz "Die Public Domain und die
Archive":

https://archiv.twoday.net/stories/6164988/

Klaus Graf


Update: Weitere kritische Stellungnahmen in INETBIB
https://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html
und lesenswert von Louise Rumpf (BSB)
https://plus.google.com/u/0/112106557394814935278/posts/PToVFMuewMh

"2) Geodaten und Metadaten sind über Geodaten- dienste für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung zu stellen, …" (Anlage I auf Seite 5 der Bundestagsdrucksache 17/9686)

Mathias Schindler: Open Data, Schritt für Schritt
https://blog.wikimedia.de/2012/07/03/open-data-schritt-fur-schritt/

"Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

eine Anregung aus diesem Kreis aufgreifend, haben wir unsere letzten drei Ausstellungskataloge ("Woher unsere Bücher kommen", "Rara wachsen nach", "Historismus und Jugendstil") mit kleinen Startschwierigkeiten in E-LIS eingestellt. https://eprints.rclis.org/

Der Attraktivität der gedruckten Ausgaben, die u.a. über unsere Bibliothek zu beziehen sind, hat dieser Service keinen Abbruch getan, wie wir mit Genugtuung feststellen konnten. Vielleicht auch eine Anregung für andere Institutionen, E-LIS mit noch mehr deutschsprachigen Publikationen zu bereichern?
Beste Grüße in die Runde, Annelen Ottermann.

Annelen Ottermann, M.A.
Leiterin der Abteilung Handschriften, Rara, Alte Drucke
Wissenschaftliche Stadtbibliothek Mainz
www.bibliothek.mainz.de " (ML Provenienz)

Hervorragend!

Ottermann, A. Woher unsere Bücher kommen. Provenienzen der Mainzer Stadtbibliothek im Spiegel von Exlibris, 2011. Landeshauptstadt Mainz. (Published) [Book].
Citable URI: https://hdl.handle.net/10760/17241
Besprochen von mir:
https://archiv.twoday.net/stories/29759083/

Ottermann, A. Rara wachsen nach: Einblicke in die Rarasammlung der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek Mainz, 2008. Landeshauptstadt Mainz. (Published) [Book].
Citable URI: https://hdl.handle.net/10760/17240
Besprochen von mir:
https://archiv.twoday.net/stories/5439463/

Mühlinghaus, G., & Ottermann, A. Historismus und Jugendstil: Verlagseinbände aus der Stadtbibliothek Mainz und der Sammlung Mühlinghaus, 2009. Landeshauptstadt Mainz. (Published) [Book].
Citable URI: https://hdl.handle.net/10760/17239

Zur Stadtbibliothek Mainz:
https://archiv.twoday.net/search?q=stadtbibliothek+mainz


Aus INETBIB:

On Sun, 1 Jul 2012 16:48:08 +0200
"Monika Brass" wrote:
> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> die Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) und der De
> Gruyter Verlag
> haben am 14. Juni 2012 vertraglich vereinbart, dass die
> Zeitschrift
> BIBLIOTHEKSDIENST ab 2013 im De Gruyter Verlag
> veröffentlicht wird.
> Bibliothek und Information Deutschland (BID) e.V., dessen
> Organ der
> BIBLIOTHEKSDIENST ist, hat zu dieser Kooperation eine
> Stellungnahme
> veröffentlicht.
>
>
>
> Den Wortlaut der Stellungnahme finden Sie unter
>
> https://www.bideutschland.de/deutsch/aktuelles/?news=86
>

Die erbärmliche Schmierenkomödie erreicht einen neuen Höhepunkt. Da verkündet BID:

"Stellungnahme von Bibliothek & Information Deutschland (BID) zur Zusammenarbeit zwischen der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) und dem Verlag De Gruyter bei der Zeitschrift BIBLIOTHEKSDIENST

Zwischen dem von der ZLB herausgegebenen BIBLIOTHEKSDIENST und der BID bestehen keine wirtschaftlichen oder rechtlichen Verbindungen. Insbesondere kam und kommt BID kein Entscheidungs- oder Mitspracherecht bei verlegerischen oder
Herausgeberfragen zu. Die Stellung des BIBLIOTHEKSDIENSTES als Organ von BID besteht darin, dass er die Berichte, Stellungnahmen und Nachrichten von BID
veröffentlicht.

BID war darüber informiert, dass die ZLB beabsichtigt, die verlegerischen und redaktionellen Arbeiten an einen Verlag abzugeben, hatte jedoch keinen Einfluss auf
diese Entscheidung. BID hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass der BIBLIOTHEKSDIENST auch künftig seiner Funktion als Organ von BID in gleicher Weise wie bisher nachkommt. BID wird die weitere Entwicklung des BIBLIOTHEKSDIENSTES aufmerksam beobachten.
Veröffentlichungen von BID sind immer auch über die Homepage
www.bideutschland.de zugänglich.
Berlin, den 30.6.2012
Dr. H.-J. Lorenzen
komm. BID-Präsident"

Die ZLB zieht das "Organ von BID" zu de Gruyter um und verlängert das Embargo von 3 Monaten auf 1 Jahr, was als Schlag gegen Open Access hier großen Unmut hervorrief und zu Diskussionen über die Gründung einer Open-Access-Zeitschrift führte.

In jeder Zunft, die nur ein wenig auf Offenheit und Transparenz setzt, wäre klar, was passieren müsste. Dass die Verantwortlichen ihre Entscheidung ausführlich begründen und erläutern. Nicht so im deutschen Bibliothekswesen.

Die Verantwortlichen sitzen den kleinen Shitstorm aus und dann kommt H. J. ("Pilatus") Lorenzen her und wäscht seine Hände in Unschuld. Was ist das fuer ein Eunuchen-Verband, dessen Organ die Leitung der ZLB an einen kommerziellen Verlag unter eklantanter Verschlechterung der Zugangsbedingungen "verschachern" darf (wobei das verschachern vermutlich nur bildlich zu verstehen ist), ohne dass BID ein Wörtchen dabei mitzureden hat?

Wieso verliert auch Lorenzen kein Wort über Open Access, dessen Unterstützung sich BID doch angeblich auf die Fahnen geschrieben hat?

Gern komme ich aufgrund dieser Entwicklung der Anregung von Dr. Harald Müller nach und rufe zum Boykott des "Bibliotheksdienstes" auf:

ICH BITTE ALLE OPEN-ACCESS-SYMPATHISANTEN KEINE BEITRÄGE MEHR FÜR DEN "BIBLIOTHEKSDIENST" ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. STATTDESSEN SOLLTEN DIE PLANUNGEN FÜR EINE OPEN-ACCESS-ZEITSCHRIFT UNTERSTÜTZT WERDEN.

Planungswiki: https://newlis.pbworks.com

Klaus Graf

Update zu:
https://archiv.twoday.net/stories/97058374/

Update:
https://bibliothekarisch.de/blog/2012/07/01/bibliotheksdienst-open-access-und-newlis/

 

twoday.net AGB

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