Open Access
https://www.dodis.ch/quaderni
Die «Quaderni di Dodis» sind eine Publikationsreihe, in der wissenschaftliche Studien – Monografien oder Aufsätze, aber auch Quellen und andere Materialien – in digitaler Form veröffentlicht werden. In der Reihe werden insbesondere Forschungsresultate publiziert, die aus unterschiedlichen Initiativen der Forschungsstelle [Dodis = Diplomatische Dokumente der Schweiz] hervorgegangen sind: von grossen internationalen Tagungen bis hin zu Kolloquien oder Workshops für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die «Quaderni di Dodis» beabsichtigen die Publikationsmöglichkeiten im etablierten Bereich der Zeitgeschichte und der Aussenpolitik zu stärken und dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine attraktive Publikationsplattform zu bieten.
Open Access
Die «Quaderni di Dodis» sind als e-Book konzipiert und dem Open Access-Prinzip verpflichtet. Die Bände der Reihe, bzw. die einzelnen Artikel eines Sammelbandes, sind mittels Digital Objects Identifier (DOI) eindeutig identifiziert, was einen permanenten Zugriff garantiert. Die Bände der «Quaderni di Dodis» können hier in den Formaten der gängigen e-Reader heruntergeladen oder in Buchform als Print on Demand bei Amazon bestellt werden.
Bisher 2 Bände.
Bd. 2: Bernd Haunfelder (Hg.), Aus Adenauers Nähe. Die politische Korrespondenz der schweizerischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland 1956–1963
Freundlicher Hinweis von Sacha Zala.
Die «Quaderni di Dodis» sind eine Publikationsreihe, in der wissenschaftliche Studien – Monografien oder Aufsätze, aber auch Quellen und andere Materialien – in digitaler Form veröffentlicht werden. In der Reihe werden insbesondere Forschungsresultate publiziert, die aus unterschiedlichen Initiativen der Forschungsstelle [Dodis = Diplomatische Dokumente der Schweiz] hervorgegangen sind: von grossen internationalen Tagungen bis hin zu Kolloquien oder Workshops für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die «Quaderni di Dodis» beabsichtigen die Publikationsmöglichkeiten im etablierten Bereich der Zeitgeschichte und der Aussenpolitik zu stärken und dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine attraktive Publikationsplattform zu bieten.
Open Access
Die «Quaderni di Dodis» sind als e-Book konzipiert und dem Open Access-Prinzip verpflichtet. Die Bände der Reihe, bzw. die einzelnen Artikel eines Sammelbandes, sind mittels Digital Objects Identifier (DOI) eindeutig identifiziert, was einen permanenten Zugriff garantiert. Die Bände der «Quaderni di Dodis» können hier in den Formaten der gängigen e-Reader heruntergeladen oder in Buchform als Print on Demand bei Amazon bestellt werden.
Bisher 2 Bände.
Bd. 2: Bernd Haunfelder (Hg.), Aus Adenauers Nähe. Die politische Korrespondenz der schweizerischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland 1956–1963
Freundlicher Hinweis von Sacha Zala.
KlausGraf - am Donnerstag, 4. Oktober 2012, 18:07 - Rubrik: Open Access
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§1 Zu prüfen ist zunächst: Liegt ein schriftlicher Vertrag mit dem VdA vor? Ist das der Fall, stellt sich die Frage, ob die übertragenen Rechte einer Publikation online entgegenstehen. Hat der VdA keine auschließlichen Rechte erworben, darf der Autor den Beitrag ins Netz stellen, ohne nachzufragen.
Angesichts der sehr erfreulichen Haltung des VdA zur freien Zugänglichkeit früherer Archivar-Jahrgänge in HathiTrust, wofür ich mich ausdrücklich bedanken möchte
https://archiv.twoday.net/stories/138662584/
gehe ich davon aus, dass zumindest bei älteren Beiträgen der VdA eine entsprechende Anfrage, falls sie nötig sein sollte oder aus Höflichkeit/Kollegialität ohne Rechtspflicht erfolgt, positiv bescheiden würde.
Die jüngeren Tagungsbände erscheinen im Selbstverlag des VdA, bei älteren Bänden wird auf dem Titelblatt "Verlag Franz Schmitt" angegeben, ohne dass aber im Impressum ein entsprechender Rechtevermerk steht. Dort erscheint nur der VdA. Der VdA müsste also erklären, ob er von Anfang an hinsichtlich der Tagungsbände Rechteinhaber ist oder nicht.
Nachdem Collega Wolf sich soeben in der geschlossenen Facebook-Gruppe Archivfragen glaubte erinnern zu können, dass es 2005 noch keinen schriftlichen Vertrag gab, liegen aber die Rechte für die älteren Aufsätze, auch wenn sie bei Franz Schmitt erschienen sind, vermutlich ohnehin bei den Autoren (siehe unten zu § 38 UrhG).
Nach erfolgter Klärung der möglichen Rechte von früheren Partner-Verlagen (vermutlich Kommissions-Verlagen) rege ich an, dass der VdA öffentlich erklärt, dass alle Beiträge, die vor mehr als einem Jahr erschienen sind, ohne Nachfrage Open Access veröffentlicht werden dürfen.
§ 2 Ebenso rege ich an, dass der VdA auch das einzige (von zwei erschienenen) in HathiTrust vorhandenen Beiheften des Archivar nach dem Muster der Zeitschrift ebenfalls freigibt:
https://catalog.hathitrust.org/Record/000600231
Es handelt sich um:
Übersicht über die Veröffentlichungen der Archivverwaltungen und Archive in der Bundesrepublik Deutschland, 1945 - 1970 / zsgest. ... von Hans Schmitz und Hannelore Tiepelmann
Verfasser:
Schmitz, Hans ; Tiepelmann, Hannelore
Ort/Jahr:
Düsseldorf : Hauptstaatsarchiv, 1971
Umfang:
115 S. ; 4°
Schriftenreihe:
Der Archivar : Beiheft ; 1
in HathiTrust habe ich zwar keine Archivtagbände gefunden, aber Google hat nicht nur
https://books.google.de/books?id=L1krAQAAIAAJ
gescannt.
Hier geht es nicht ganz so mühelos wie bei HathiTrust. Um Google dazu zu bewegen, die Archivtags-Bände zu öffnen (was ich hinsichtlich meiner Bücher, soweit ich deren Online-Rechte besitze, getan habe), muss sich der VdA 1. im Partner-Programm von Google anmelden
https://support.google.com/books/partner/bin/static.py?hl=de&guide=1346912&page=guide.cs
und 2. Google begreiflich machen, dass er in ein Pionier-Programm möchte, bei dem die Bücher nicht nochmals gescannt werden (man sendet ein Exemplar an eine von Google genannte Adresse, wo es zerschnitten und gescannt wird, kann aber auch ein PDF/EPUB hochladen), sondern ein bereits gescanntes Exemplar aus dem sogenannten Bibliotheksprogramm verwendet wird, siehe
https://archiv.twoday.net/stories/41794350/
Leider ist es nicht ganz trivial, passende Bände in Google Books ausfindig zu machen, da Google seine Buchsuche mit bloßen Metadaten zumüllt. Man muss genau schauen, welche Bände tatsächlich gescannt sind, was man an den Schnipseln oder der (in obigem Beispiel fehlenden) Angabe der Bibliothek sieht.
Der wichtige Band zu den Archiven im Nationalsozialismus wurde in der University von Virginia gescannt:
https://books.google.de/books?id=F_oZAAAAYAAJ
Falls es mit Google nicht so klappt, wie erwünscht und oben beschrieben, kann der VdA sich in diesem Fall an die U Virginia wenden, die zu den Partnern von HathiTrust gehört, um sie zu bitten, die von Google erhaltenen Beleg-Scans an HathiTrust zu liefern (wo sie dann freigeschaltet werden können). Man kann natürlich auch bei HathiTrust mit der Bitte vorstellig werden, die U Virginia diesbezüglich zu kontaktieren. Ob die U Virginia die Google-Scans direkt an den VdA abgeben würde, kann ich nicht prognostizieren, aber mehr als Nein sagen kann sie auch nicht.
§ 3 Liegt kein schriftlicher Vertrag vor, gilt § 38 UrhG und der Autor darf ohne weiteres ins Netz stellen, wenn der Beitrag älter als ein Jahr ist:
Selbstarchivierung von Beiträgen, die bereits in Sammelwerken (z.B. Festschriften) veröffentlicht wurden
Beiträge, die in Büchern oder Festschriften erschienen sind, dürfen ein Jahr nach ihrem ersten Erscheinen anderweitig verbreitet werden, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde und der Autor/die Autorin für die (erste) Veröffentlichung keine Vergütung erhalten hat. Das Recht zur Online-Verbreitung nach Jahresfrist besteht jedoch nur, wenn es zur Online-Verbreitung keine vertragliche Regelung gibt, denn dann bezieht sich der § 38 UrhG ausschließlich auf die Verbreitung in körperlicher Form.
§ 38 UrhG: "(1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung. Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweitig vervielfältigen und verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(2) Absatz 1, Satz 2 gilt auch für einen Beitrag zu einer nicht periodisch erscheinenden Sammlung, für dessen Überlassung dem Urheber kein Anspruch auf Vergütung zusteht."
Viele Verlage erlauben inzwischen die Selbstarchivierung solcher Beiträge, auch wenn Honorar bezahlt wurde. Eine kurze Anfrage beim Verlag kann sich daher lohnen
Read more: https://open-access.net/de/allgemeines/rechtsfragen/bereitstellen_von_dokumenten_in_repositorien/#ixzz28GjE9A28
Ist der Beitrag jünger als ein Jahr gilt:
Der Historiker Klaus Graf dagegen ist der Ansicht, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Artikel auch vor Ablauf der Einjahresfrist online publizieren können, weil § 38 UrhG nur die körperliche Verbreitung regelt und die öffentliche Zugänglichmachung davon unberührt ist. Einzig das Stellen unter eine freie Creative-Commons-Lizenz sei erst nach Ablauf des Jahres möglich, da diese ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen, das die körperliche Verbreitung mit einschließt (Graf, 2006).
Read more: https://open-access.net/de/allgemeines/rechtsfragen/bereitstellen_von_dokumenten_in_repositorien/#ixzz28GvyPsWm
https://archiv.twoday.net/search?q=38+urhg
Wenn die Rechte geklärt sind, stellt sich die Frage: Wohin mit dem Scan? Passt er nicht auf die eigene Archivwebsite, empfehle ich E-LIS, das aucharchivwissenschaftliche archivkundliche Beiträge gern aufnimmt:
https://eprints.rclis.org/
Die dauerhafte Verfügbarkeit dürfte durch Einstellung auf einem Open-Access-Repositorium wie E-LIS gegeben sein. Man kann sich aber auch an Qucosa https://www.qucosa.de/ wenden, das auch nicht-sächsischen Autoren zur Verfügung steht.
Nichts spricht dagegen, den Beitrag an mehreren Stellen zu hinterlegen (z.B. Researchgate, Mendeley, Scribd usw.) - zusätzlich zu einem (hoffentlich) langzeitarchivierten E-Print (in Deutschland meist mit URN).
Update: Zu Österreich siehe immer noch
https://archiv.twoday.net/stories/241406/
Zur Schweiz: https://archiv.twoday.net/stories/6166799/
Angesichts der sehr erfreulichen Haltung des VdA zur freien Zugänglichkeit früherer Archivar-Jahrgänge in HathiTrust, wofür ich mich ausdrücklich bedanken möchte
https://archiv.twoday.net/stories/138662584/
gehe ich davon aus, dass zumindest bei älteren Beiträgen der VdA eine entsprechende Anfrage, falls sie nötig sein sollte oder aus Höflichkeit/Kollegialität ohne Rechtspflicht erfolgt, positiv bescheiden würde.
Die jüngeren Tagungsbände erscheinen im Selbstverlag des VdA, bei älteren Bänden wird auf dem Titelblatt "Verlag Franz Schmitt" angegeben, ohne dass aber im Impressum ein entsprechender Rechtevermerk steht. Dort erscheint nur der VdA. Der VdA müsste also erklären, ob er von Anfang an hinsichtlich der Tagungsbände Rechteinhaber ist oder nicht.
Nachdem Collega Wolf sich soeben in der geschlossenen Facebook-Gruppe Archivfragen glaubte erinnern zu können, dass es 2005 noch keinen schriftlichen Vertrag gab, liegen aber die Rechte für die älteren Aufsätze, auch wenn sie bei Franz Schmitt erschienen sind, vermutlich ohnehin bei den Autoren (siehe unten zu § 38 UrhG).
Nach erfolgter Klärung der möglichen Rechte von früheren Partner-Verlagen (vermutlich Kommissions-Verlagen) rege ich an, dass der VdA öffentlich erklärt, dass alle Beiträge, die vor mehr als einem Jahr erschienen sind, ohne Nachfrage Open Access veröffentlicht werden dürfen.
§ 2 Ebenso rege ich an, dass der VdA auch das einzige (von zwei erschienenen) in HathiTrust vorhandenen Beiheften des Archivar nach dem Muster der Zeitschrift ebenfalls freigibt:
https://catalog.hathitrust.org/Record/000600231
Es handelt sich um:
Übersicht über die Veröffentlichungen der Archivverwaltungen und Archive in der Bundesrepublik Deutschland, 1945 - 1970 / zsgest. ... von Hans Schmitz und Hannelore Tiepelmann
Verfasser:
Schmitz, Hans ; Tiepelmann, Hannelore
Ort/Jahr:
Düsseldorf : Hauptstaatsarchiv, 1971
Umfang:
115 S. ; 4°
Schriftenreihe:
Der Archivar : Beiheft ; 1
in HathiTrust habe ich zwar keine Archivtagbände gefunden, aber Google hat nicht nur
https://books.google.de/books?id=L1krAQAAIAAJ
gescannt.
Hier geht es nicht ganz so mühelos wie bei HathiTrust. Um Google dazu zu bewegen, die Archivtags-Bände zu öffnen (was ich hinsichtlich meiner Bücher, soweit ich deren Online-Rechte besitze, getan habe), muss sich der VdA 1. im Partner-Programm von Google anmelden
https://support.google.com/books/partner/bin/static.py?hl=de&guide=1346912&page=guide.cs
und 2. Google begreiflich machen, dass er in ein Pionier-Programm möchte, bei dem die Bücher nicht nochmals gescannt werden (man sendet ein Exemplar an eine von Google genannte Adresse, wo es zerschnitten und gescannt wird, kann aber auch ein PDF/EPUB hochladen), sondern ein bereits gescanntes Exemplar aus dem sogenannten Bibliotheksprogramm verwendet wird, siehe
https://archiv.twoday.net/stories/41794350/
Leider ist es nicht ganz trivial, passende Bände in Google Books ausfindig zu machen, da Google seine Buchsuche mit bloßen Metadaten zumüllt. Man muss genau schauen, welche Bände tatsächlich gescannt sind, was man an den Schnipseln oder der (in obigem Beispiel fehlenden) Angabe der Bibliothek sieht.
Der wichtige Band zu den Archiven im Nationalsozialismus wurde in der University von Virginia gescannt:
https://books.google.de/books?id=F_oZAAAAYAAJ
Falls es mit Google nicht so klappt, wie erwünscht und oben beschrieben, kann der VdA sich in diesem Fall an die U Virginia wenden, die zu den Partnern von HathiTrust gehört, um sie zu bitten, die von Google erhaltenen Beleg-Scans an HathiTrust zu liefern (wo sie dann freigeschaltet werden können). Man kann natürlich auch bei HathiTrust mit der Bitte vorstellig werden, die U Virginia diesbezüglich zu kontaktieren. Ob die U Virginia die Google-Scans direkt an den VdA abgeben würde, kann ich nicht prognostizieren, aber mehr als Nein sagen kann sie auch nicht.
§ 3 Liegt kein schriftlicher Vertrag vor, gilt § 38 UrhG und der Autor darf ohne weiteres ins Netz stellen, wenn der Beitrag älter als ein Jahr ist:
Selbstarchivierung von Beiträgen, die bereits in Sammelwerken (z.B. Festschriften) veröffentlicht wurden
Beiträge, die in Büchern oder Festschriften erschienen sind, dürfen ein Jahr nach ihrem ersten Erscheinen anderweitig verbreitet werden, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde und der Autor/die Autorin für die (erste) Veröffentlichung keine Vergütung erhalten hat. Das Recht zur Online-Verbreitung nach Jahresfrist besteht jedoch nur, wenn es zur Online-Verbreitung keine vertragliche Regelung gibt, denn dann bezieht sich der § 38 UrhG ausschließlich auf die Verbreitung in körperlicher Form.
§ 38 UrhG: "(1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung. Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweitig vervielfältigen und verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(2) Absatz 1, Satz 2 gilt auch für einen Beitrag zu einer nicht periodisch erscheinenden Sammlung, für dessen Überlassung dem Urheber kein Anspruch auf Vergütung zusteht."
Viele Verlage erlauben inzwischen die Selbstarchivierung solcher Beiträge, auch wenn Honorar bezahlt wurde. Eine kurze Anfrage beim Verlag kann sich daher lohnen
Read more: https://open-access.net/de/allgemeines/rechtsfragen/bereitstellen_von_dokumenten_in_repositorien/#ixzz28GjE9A28
Ist der Beitrag jünger als ein Jahr gilt:
Der Historiker Klaus Graf dagegen ist der Ansicht, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Artikel auch vor Ablauf der Einjahresfrist online publizieren können, weil § 38 UrhG nur die körperliche Verbreitung regelt und die öffentliche Zugänglichmachung davon unberührt ist. Einzig das Stellen unter eine freie Creative-Commons-Lizenz sei erst nach Ablauf des Jahres möglich, da diese ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen, das die körperliche Verbreitung mit einschließt (Graf, 2006).
Read more: https://open-access.net/de/allgemeines/rechtsfragen/bereitstellen_von_dokumenten_in_repositorien/#ixzz28GvyPsWm
https://archiv.twoday.net/search?q=38+urhg
Wenn die Rechte geklärt sind, stellt sich die Frage: Wohin mit dem Scan? Passt er nicht auf die eigene Archivwebsite, empfehle ich E-LIS, das auch
https://eprints.rclis.org/
Die dauerhafte Verfügbarkeit dürfte durch Einstellung auf einem Open-Access-Repositorium wie E-LIS gegeben sein. Man kann sich aber auch an Qucosa https://www.qucosa.de/ wenden, das auch nicht-sächsischen Autoren zur Verfügung steht.
Nichts spricht dagegen, den Beitrag an mehreren Stellen zu hinterlegen (z.B. Researchgate, Mendeley, Scribd usw.) - zusätzlich zu einem (hoffentlich) langzeitarchivierten E-Print (in Deutschland meist mit URN).
Update: Zu Österreich siehe immer noch
https://archiv.twoday.net/stories/241406/
Zur Schweiz: https://archiv.twoday.net/stories/6166799/
KlausGraf - am Mittwoch, 3. Oktober 2012, 22:02 - Rubrik: Open Access
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Anfang der Woche habe ich den neu erschienen Aufsatz über Sunthaim und Leibniz https://archiv.twoday.net/stories/156263991/, von dem ich einen elektronischen Sonderdruck erhalten hatte (also das Verlags-PDF), bei Freidok hochgeladen, wo er aber bis jetzt nicht freigeschaltet wurde. Er steht daher bei ResearchGate zur Verfügung:
https://www.researchgate.net/publication/231315689_Gottfried_Wilhelm_Leibniz_Ladislaus_Sunthaim_und_die_sddeutsche_Welfen-Historiographie
Update: https://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8767/
https://www.researchgate.net/publication/231315689_Gottfried_Wilhelm_Leibniz_Ladislaus_Sunthaim_und_die_sddeutsche_Welfen-Historiographie
Update: https://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8767/
KlausGraf - am Samstag, 29. September 2012, 20:10 - Rubrik: Open Access
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"Paul Keller von Kennisland machte in seinem Vortrag deutlich wie schwierig die Zusammenarbeit mit GLAMs bis heute ist. Das zentrale Problem ist die oft schwierige Rechtslage. Wir alle sprechen mit den Kultureinrichtungen über die digitale Öffnung, aber sie sind nur selten tatsächlich die Lizenzeigentümer der Kulturschätze, die sie horten. Und selbst, wenn sie die Sachwalter von gemeinfreien Erbstücken sind, dann fällt es ihnen sehr schwer, auf ihre bisherige Souveränität als Doyen zu verzichten. Viele möchten die Kontrolle über die Interpretation und Verfügung ungern mit dem „Unbekannten“ im Netz teilen."
https://blog.wikimedia.de/2012/09/20/open-knowledge-in-action-es-gibt-viel-zu-tun/
https://blog.wikimedia.de/2012/09/20/open-knowledge-in-action-es-gibt-viel-zu-tun/
KlausGraf - am Donnerstag, 20. September 2012, 21:01 - Rubrik: Open Access
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VÖBBLOG meldet: Die Online-Version des aktuellen Hefts der VÖB-Mitteilungen, welches dem Schwerpunktthema „OPEN ACCESS IN ÖSTERREICH“ gewidmet ist, findet sich unter:
https://phaidra.univie.ac.at/o:175746
https://phaidra.univie.ac.at/o:175746
KlausGraf - am Dienstag, 18. September 2012, 18:57 - Rubrik: Open Access
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Seit 2010 existiert ein Feed, der eigentlich die wichtigsten deutschsprachigen Beiträge zu Open-Access bündeln soll:
https://infobib.de/blog/2010/01/15/schaufenster-der-deutschen-open-access-szene/
https://pipes.yahoo.com/pipes/pipe.info?_id=d2b199a430c5215075dba5eeb8907a23
Obwohl twoday.net (gemeint ist wohl Archivalia) unter den Quellen aufgeführt wird, kann keine Rede davon sein, dass die Beiträge der Rubrik Open Access
https://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
konsequent angezeigt werden. Archivalia wird nur sporadisch berücksichtigt. Auch die allzu spärlichen Meldungen des open-access.net (dafür gibts einen RSS-Feed) werden nicht einbezogen.
https://wisspub.net/, sicher eine besonders wichtige Quelle, hatte im August 2012 drei Beiträge, Archivalia sechs.
Das von Harvard entwickelte System TagTeam könnte mittelfristig genutzt werden, das völlig unzulängliche "Schaufenster" zu ersetzen. Da ich da erst meine ersten Gehversuche mache, kann ich noch nicht viel dazu sagen.
https://archiv.twoday.net/stories/142784505/
Was mir bereits jetzt auffällt: Bei regulär zitierbaren und vermutlich langfristig verfügbaren Dokumenten müsste eine Ausgabe in einem für Literaturverwaltungsprogramme geeigneten Austauschformat durch entsprechende Eingabekonventionen (die zusätzlich auch einen DOI abfragen müssten) gewährleistet sein. Das verabschiedete Connotea (seit Tagen offline) hatte ja eigentlich dieses Ziel. Literaturverwaltung und Bookmark-Verwaltung bzw. gemeinsames Tracking/Monitoring/Kuratieren von Themen müssen selbstverständlich zusammengeführt werden.
https://infobib.de/blog/2010/01/15/schaufenster-der-deutschen-open-access-szene/
https://pipes.yahoo.com/pipes/pipe.info?_id=d2b199a430c5215075dba5eeb8907a23
Obwohl twoday.net (gemeint ist wohl Archivalia) unter den Quellen aufgeführt wird, kann keine Rede davon sein, dass die Beiträge der Rubrik Open Access
https://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
konsequent angezeigt werden. Archivalia wird nur sporadisch berücksichtigt. Auch die allzu spärlichen Meldungen des open-access.net (dafür gibts einen RSS-Feed) werden nicht einbezogen.
https://wisspub.net/, sicher eine besonders wichtige Quelle, hatte im August 2012 drei Beiträge, Archivalia sechs.
Das von Harvard entwickelte System TagTeam könnte mittelfristig genutzt werden, das völlig unzulängliche "Schaufenster" zu ersetzen. Da ich da erst meine ersten Gehversuche mache, kann ich noch nicht viel dazu sagen.
https://archiv.twoday.net/stories/142784505/
Was mir bereits jetzt auffällt: Bei regulär zitierbaren und vermutlich langfristig verfügbaren Dokumenten müsste eine Ausgabe in einem für Literaturverwaltungsprogramme geeigneten Austauschformat durch entsprechende Eingabekonventionen (die zusätzlich auch einen DOI abfragen müssten) gewährleistet sein. Das verabschiedete Connotea (seit Tagen offline) hatte ja eigentlich dieses Ziel. Literaturverwaltung und Bookmark-Verwaltung bzw. gemeinsames Tracking/Monitoring/Kuratieren von Themen müssen selbstverständlich zusammengeführt werden.
KlausGraf - am Samstag, 15. September 2012, 18:16 - Rubrik: Open Access
In einem Interview mit Richard Poynder:
https://poynder.blogspot.co.uk/2012/09/budapest-open-access-initiative.html
https://poynder.blogspot.co.uk/2012/09/budapest-open-access-initiative.html
KlausGraf - am Freitag, 14. September 2012, 16:20 - Rubrik: Open Access
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Nicht mehr ganz neu, aber ich hab hier keine Meldung gefunden.
"Journal of current Chinese affairs" ist Open Access seit 2009.
https://journals.giga-hamburg.de/index.php/jcca
"As of 2009 the editors of the Journal of Current C
hinese Affairs have begun using open-source software (OJS – Open Journal Systems) to manage the journal's publication process.
.................
Starting with the first issue of 2009, Open Access, i.e., free, full-text online access, to the journal's contents is provided on the journal's website."
Ebenfalls seit 2009 Open Access:
https://hup.sub.uni-hamburg.de/giga/
Africa Spectrum
Journal of Politics in Latin America
Journal of Current Southeast Asian Affairs
Grüße
J. Paul
"Journal of current Chinese affairs" ist Open Access seit 2009.
https://journals.giga-hamburg.de/index.php/jcca
"As of 2009 the editors of the Journal of Current C
hinese Affairs have begun using open-source software (OJS – Open Journal Systems) to manage the journal's publication process.
.................
Starting with the first issue of 2009, Open Access, i.e., free, full-text online access, to the journal's contents is provided on the journal's website."
Ebenfalls seit 2009 Open Access:
https://hup.sub.uni-hamburg.de/giga/
Africa Spectrum
Journal of Politics in Latin America
Journal of Current Southeast Asian Affairs
Grüße
J. Paul
J. Paul - am Freitag, 14. September 2012, 12:23 - Rubrik: Open Access
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https://blog.arthistoricum.net/beitrag/2012/09/13/open-access-2/
Hubertus Kuhle hat von Herrn Dr. Fournier einen Hinweis auf
https://oad.simmons.edu/oadwiki/Publishers_of_OA_books
erhalten und posaunt das als große Neuigkeit heraus. Diese Liste ist aber äußerst lückenhaft, was deutsche Verlage angeht. Ich hatte auf delicious zuvor eine eigene Liste angelegt, die ich dann nicht mehr weiter gepflegt habe. Meine Einträge der Wiki-Liste und deren weitgehenden Forderungen anzupassen, dazu hatte ich weder Zeit noch Lust, und offenbar hatten die Wiki-Mitarbeiter keine Lust, meine Liste auszuwerten oder sie auch nur zu verlinken, damit andere sie auswerten können.
https://www.diigo.com/user/klausgraf/oa_monograph (knapp 50 Links)
Am Directory der OA-Books sind derzeit 33 Verlage beteiligt:
https://www.doabooks.org/
Zu Verlagen, die eine parallele Open-Access-Publikation akzeptieren, gab es eine kurze Liste der UB Chemnitz online:
https://lists.fu-berlin.de/pipermail/ipoa-forum/2010-January/msg00022.html
Zum alten Inhalt der Seite:
https://web.archive.org/web/20081224003822/https://www.bibliothek.tu-chemnitz.de/hochschulschriftenstelle/parallel.html
Hubertus Kuhle hat von Herrn Dr. Fournier einen Hinweis auf
https://oad.simmons.edu/oadwiki/Publishers_of_OA_books
erhalten und posaunt das als große Neuigkeit heraus. Diese Liste ist aber äußerst lückenhaft, was deutsche Verlage angeht. Ich hatte auf delicious zuvor eine eigene Liste angelegt, die ich dann nicht mehr weiter gepflegt habe. Meine Einträge der Wiki-Liste und deren weitgehenden Forderungen anzupassen, dazu hatte ich weder Zeit noch Lust, und offenbar hatten die Wiki-Mitarbeiter keine Lust, meine Liste auszuwerten oder sie auch nur zu verlinken, damit andere sie auswerten können.
https://www.diigo.com/user/klausgraf/oa_monograph (knapp 50 Links)
Am Directory der OA-Books sind derzeit 33 Verlage beteiligt:
https://www.doabooks.org/
Zu Verlagen, die eine parallele Open-Access-Publikation akzeptieren, gab es eine kurze Liste der UB Chemnitz online:
https://lists.fu-berlin.de/pipermail/ipoa-forum/2010-January/msg00022.html
Zum alten Inhalt der Seite:
https://web.archive.org/web/20081224003822/https://www.bibliothek.tu-chemnitz.de/hochschulschriftenstelle/parallel.html
KlausGraf - am Donnerstag, 13. September 2012, 23:04 - Rubrik: Open Access
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https://www.soros.org/openaccess/boai-10-recommendations
Die Empfehlungen der Konferenz anlässlich 10 Jahre Budapest Open Access Initiative (BOAI) liegen noch nicht auf Deutsch vor.
Das klare Bekenntnis zu CC-BY erfreut, während mich persönlich die Zulassung von "dark deposits" abstößt.

Die Empfehlungen der Konferenz anlässlich 10 Jahre Budapest Open Access Initiative (BOAI) liegen noch nicht auf Deutsch vor.
Das klare Bekenntnis zu CC-BY erfreut, während mich persönlich die Zulassung von "dark deposits" abstößt.

KlausGraf - am Mittwoch, 12. September 2012, 18:10 - Rubrik: Open Access
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