Literaturarchive
KlausGraf - am Freitag, 27. April 2007, 16:30 - Rubrik: Literaturarchive
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DIE ZEIT interviewte unter diesem Titel den Marbacher Literaturarchiv-Leiter Ulrich Raulff zur neu gegründeten "Zeitschrift für Ideengeschichte" (leider nicht Open Access!):
https://www.zeit.de/2007/09/KA-Ideengeschichte?page=all
Unsere Zeitschrift ist hoffentlich dadurch unverwechselbar, dass wir für die Leser jenen reichen Rohstoff aus den Archiven heben, der noch nicht von zahllosen Deutungen verschüttet wurde, sondern neue Deutungsenergie freisetzen kann. Wer heute Neues denken und sich nicht im undurchdringlichen Deutungsuniversum verlieren will, kann in den Kammern, in denen das Älteste liegt, fündig werden: in den Archiven.
https://www.zeit.de/2007/09/KA-Ideengeschichte?page=all
Unsere Zeitschrift ist hoffentlich dadurch unverwechselbar, dass wir für die Leser jenen reichen Rohstoff aus den Archiven heben, der noch nicht von zahllosen Deutungen verschüttet wurde, sondern neue Deutungsenergie freisetzen kann. Wer heute Neues denken und sich nicht im undurchdringlichen Deutungsuniversum verlieren will, kann in den Kammern, in denen das Älteste liegt, fündig werden: in den Archiven.
KlausGraf - am Dienstag, 27. Februar 2007, 23:09 - Rubrik: Literaturarchive
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Karl Gerstner, Doyen des schweizerischen Grafik-Designs, gibt sein Archiv an die Schweizerische Nationalbibliothek Bern. Von einem Nachlass zu reden bei einem durchaus lebendigen Stifter ist allerdings etwas geschmacklos vom Beschenkten...
Der Nachlass des epochalen Schweizer Gestalters Karls Gerstner befindet sich seit kurzem in der Graphischen Sammlung der Schweizerischen Landesbibliothek. Er umfasst neben Entwürfen, Vorskizzen und Skizzen zu Werken der Bildenden Kunst ein umfassendes Archiv mit Entwürfen, Vorarbeiten und Kampagnen zur Werbegraphik. Am 30. November 2006 wurde Gerstner von Prinz Philipp die Auszeichnung "Honorary Royal Designer for Industry" verliehen.
Vollständige Pressemeldung
Der Nachlass des epochalen Schweizer Gestalters Karls Gerstner befindet sich seit kurzem in der Graphischen Sammlung der Schweizerischen Landesbibliothek. Er umfasst neben Entwürfen, Vorskizzen und Skizzen zu Werken der Bildenden Kunst ein umfassendes Archiv mit Entwürfen, Vorarbeiten und Kampagnen zur Werbegraphik. Am 30. November 2006 wurde Gerstner von Prinz Philipp die Auszeichnung "Honorary Royal Designer for Industry" verliehen.
Vollständige Pressemeldung
Ladislaus - am Freitag, 15. Dezember 2006, 17:24 - Rubrik: Literaturarchive
Hatten wir das schon?
Bernd Dolle-Weinkauff: Vom Kuriositätenkabinett zur wissenschaftlichen Sammlung. Das Comic-Archiv des Instituts für Jugendbuchforschung der Goethe-Universität Frankfurt/Main (PDF). In: IMPRIMATUR Jahrbuch für Bücherfreunde 2005.
Bernd Dolle-Weinkauff: Vom Kuriositätenkabinett zur wissenschaftlichen Sammlung. Das Comic-Archiv des Instituts für Jugendbuchforschung der Goethe-Universität Frankfurt/Main (PDF). In: IMPRIMATUR Jahrbuch für Bücherfreunde 2005.
Ladislaus - am Mittwoch, 13. Dezember 2006, 11:22 - Rubrik: Literaturarchive
Die schlechte zuerst:
Nach der Wolfenbütteler "Herzog August Bibliothek" und der Weimarer "Herzogin Anna Amalia Bibliothek" wurde 2006 anscheinend auch die "Stiftung Weimarer Klassik" von irgendwelchen Möchtegern-Marketing-Spezialisten in das sinnlose und rechtschreibfehlerbehaftete Wörterkonglomerat "Klassik Stiftung Weimar" umbenannt. Das Sich-Herumdrehen der diversen Klassiker Leich Name in der Fürsten Gruft kann man sich sehr gut vor stellen (siehe auch Wikipedia: Deppenleerzeichen). Sind beim fürchterlichen Brand in der HAAB eigentlich auch alle aktuellen Wörterbücher zerstört worden? Wenn die Benennung rückgängig gemacht wird, spendiere ich ein paar aktuelle "Duden, Band 1". Versprochen.
Und jetzt die gute Nachricht:
Das (noch?) korrekt benannte "Goethe- und Schiller-Archiv" der Stiftung veröffentlicht ein Inventar aller Gedicht-Manuskripte des Meisters in der Online-Datenbank "Gesamtinventar Goethe-Gedichte". Warum man dafür eine Pressemeldung ausschickt (die zumindest von diversen Internet-Nachrichtenportalen auch verbreitet wurde), aber offenkundig vergisst, das Projekt auf der eigenen Liste der Online-Datenbanken zu verlinken, bleibt schleierhaft. Ich habe die Seite nur zufällig per Google gefunden:
https://ora-web.swkk.de/swk-db/inventar/index.html
Die Projektbeschreibung:
Die hier vorliegende Datenbank bietet erstmals Zugang zu sämtlichen bekannten Handschriften der Gedichte Goethes, unabhängig von ihrem Aufbewahrungsort. Sie ist ein Teil des umfassenden Erschließungsvorhabens des Goethe- und Schiller-Archivs für den Goethe-Nachlaß mittels Inventaren, die sowohl als Printversion als auch in elektronischer Form dargeboten werden sollen. Aufgabe dieser Inventare ist es, den bisher nur unzureichend erschlossenen Goethe-Bestand so eingehend zu beschreiben, daß potentielle Interessenten ohne weitere Nachforschungen erkennen können, ob und welche Quellen zu den von ihnen bearbeiteten Themen vorhanden sind. Die Verzeichnungsangaben des Inventars enthalten daher alle Informationen, die erforderlich sind, um zu den gesuchten Quellen hinzuführen. Die Erfassung und Verzeichnung richtet sich nach den im Jahre 1996 verabschiedeten "Grundsätzen für die Bearbeitung der Inventare". Zu den aufgenommenen Angaben gehören Standort und Signatur der Handschrift, Überlieferungsform, Sigle und Druckort des Texts in der "Weimarer Ausgabe". Verzichtet wird hingegen auf Angaben zur äußeren Form wie z. B. Format, Einband u. ä., da es nicht Anliegen des Inventars sein kann, eine vollständige Handschriftenbeschreibung wie etwa im Kommentarteil einer historisch-kritischen Edition zu leisten.
Zu etwa 2830 der ca. 3500 Gedichte, die in den Bänden 1 bis 6 der ersten Abteilung der "Weimarer Ausgabe" gedruckt sind, findet sich im Goethe- und Schiller-Archiv Weimar eine Textüberlieferung in Form von Schemata, Konzepten, Reinschriften, Abschriften und Korrekturdrucken oder Vorarbeiten vielfältiger Art, und zwar nicht nur im Goethe-Nachlaß selbst, sondern auch in Nachlässen anderer Personen des klassischen Weimar, die in verschiedener Weise in Beziehung zu Goethe standen. Darunter zählen beispielsweise der Nachlaß von Goethes Sekretär Friedrich Wilhelm Riemer oder der seines Amtskollegen, des Kanzlers Friedrich von Müller. Dank eines durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft von 2003 bis 2005 geförderten Projektes konnten auch die außerhalb Weimars überlieferten Handschriften, wie etwa die größeren Sammlungen im Freien Deutschen Hochstift Frankfurt am Main oder im Goethemuseum Düsseldorf, aber auch vereinzelte Textzeugen in zahlreichen anderen Archiven, Museen und Bibliotheken sowie in Privatbesitz erfaßt und in die Datenbank integriert werden, so daß hier das in der Überlieferungsgeschichte Zerstreute gewissermaßen eine "virtuelle Wiedervereinigung" erfahren hat.
Nach der Wolfenbütteler "Herzog August Bibliothek" und der Weimarer "Herzogin Anna Amalia Bibliothek" wurde 2006 anscheinend auch die "Stiftung Weimarer Klassik" von irgendwelchen Möchtegern-Marketing-Spezialisten in das sinnlose und rechtschreibfehlerbehaftete Wörterkonglomerat "Klassik Stiftung Weimar" umbenannt. Das Sich-Herumdrehen der diversen Klassiker Leich Name in der Fürsten Gruft kann man sich sehr gut vor stellen (siehe auch Wikipedia: Deppenleerzeichen). Sind beim fürchterlichen Brand in der HAAB eigentlich auch alle aktuellen Wörterbücher zerstört worden? Wenn die Benennung rückgängig gemacht wird, spendiere ich ein paar aktuelle "Duden, Band 1". Versprochen.
Und jetzt die gute Nachricht:
Das (noch?) korrekt benannte "Goethe- und Schiller-Archiv" der Stiftung veröffentlicht ein Inventar aller Gedicht-Manuskripte des Meisters in der Online-Datenbank "Gesamtinventar Goethe-Gedichte". Warum man dafür eine Pressemeldung ausschickt (die zumindest von diversen Internet-Nachrichtenportalen auch verbreitet wurde), aber offenkundig vergisst, das Projekt auf der eigenen Liste der Online-Datenbanken zu verlinken, bleibt schleierhaft. Ich habe die Seite nur zufällig per Google gefunden:
https://ora-web.swkk.de/swk-db/inventar/index.html
Die Projektbeschreibung:
Die hier vorliegende Datenbank bietet erstmals Zugang zu sämtlichen bekannten Handschriften der Gedichte Goethes, unabhängig von ihrem Aufbewahrungsort. Sie ist ein Teil des umfassenden Erschließungsvorhabens des Goethe- und Schiller-Archivs für den Goethe-Nachlaß mittels Inventaren, die sowohl als Printversion als auch in elektronischer Form dargeboten werden sollen. Aufgabe dieser Inventare ist es, den bisher nur unzureichend erschlossenen Goethe-Bestand so eingehend zu beschreiben, daß potentielle Interessenten ohne weitere Nachforschungen erkennen können, ob und welche Quellen zu den von ihnen bearbeiteten Themen vorhanden sind. Die Verzeichnungsangaben des Inventars enthalten daher alle Informationen, die erforderlich sind, um zu den gesuchten Quellen hinzuführen. Die Erfassung und Verzeichnung richtet sich nach den im Jahre 1996 verabschiedeten "Grundsätzen für die Bearbeitung der Inventare". Zu den aufgenommenen Angaben gehören Standort und Signatur der Handschrift, Überlieferungsform, Sigle und Druckort des Texts in der "Weimarer Ausgabe". Verzichtet wird hingegen auf Angaben zur äußeren Form wie z. B. Format, Einband u. ä., da es nicht Anliegen des Inventars sein kann, eine vollständige Handschriftenbeschreibung wie etwa im Kommentarteil einer historisch-kritischen Edition zu leisten.
Zu etwa 2830 der ca. 3500 Gedichte, die in den Bänden 1 bis 6 der ersten Abteilung der "Weimarer Ausgabe" gedruckt sind, findet sich im Goethe- und Schiller-Archiv Weimar eine Textüberlieferung in Form von Schemata, Konzepten, Reinschriften, Abschriften und Korrekturdrucken oder Vorarbeiten vielfältiger Art, und zwar nicht nur im Goethe-Nachlaß selbst, sondern auch in Nachlässen anderer Personen des klassischen Weimar, die in verschiedener Weise in Beziehung zu Goethe standen. Darunter zählen beispielsweise der Nachlaß von Goethes Sekretär Friedrich Wilhelm Riemer oder der seines Amtskollegen, des Kanzlers Friedrich von Müller. Dank eines durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft von 2003 bis 2005 geförderten Projektes konnten auch die außerhalb Weimars überlieferten Handschriften, wie etwa die größeren Sammlungen im Freien Deutschen Hochstift Frankfurt am Main oder im Goethemuseum Düsseldorf, aber auch vereinzelte Textzeugen in zahlreichen anderen Archiven, Museen und Bibliotheken sowie in Privatbesitz erfaßt und in die Datenbank integriert werden, so daß hier das in der Überlieferungsgeschichte Zerstreute gewissermaßen eine "virtuelle Wiedervereinigung" erfahren hat.
Ladislaus - am Samstag, 2. Dezember 2006, 00:43 - Rubrik: Literaturarchive
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https://www.literatur-archiv-nrw.de/magazin/Archivwesen/Kulturelle__berlieferungen__Vereine__Verb_nde__Gesellschaften/seite_1.html
Tagungsbericht
In den letzten Jahrzehnten hat sich eine Verschiebung des Dokumentationsschwerpunktes von der staatlichen und kommunalen auf die private Überlieferung ergeben. Von Einzelpersönlichkeiten, Vereinen oder Verbänden strukturierte Überlieferungen werden immer wichtiger für die historische und kulturwissenschaftliche Forschung.
Um diesem Bedeutungswandel Rechnung zu tragen, veranstaltete das Rheinische Literaturarchiv (RLA) des Heinrich-Heine-Instituts vom 25. bis 26. Oktober 2006 eine interdisziplinäre Tagung zum Thema ”Kulturelle Überlieferungen”. Gefördert vom Landschaftsverband Rheinland trafen sich Germanisten, Archivare und Historiker, um über die Zukunft der kulturellen Überlieferung zu diskutieren. Der Schwerpunkt, konzentriert auf den Untersuchungszeitraum der Jahre 1850 bis 1950, lag dabei auf der Geschichte von kulturellen Vereinigungen im Rheinland, Fragen der Bürgertumsgeschichte sowie der Vermittlung von Literatur und Kultur in rheinischen Städten.
[...]
Tagungsbericht
In den letzten Jahrzehnten hat sich eine Verschiebung des Dokumentationsschwerpunktes von der staatlichen und kommunalen auf die private Überlieferung ergeben. Von Einzelpersönlichkeiten, Vereinen oder Verbänden strukturierte Überlieferungen werden immer wichtiger für die historische und kulturwissenschaftliche Forschung.
Um diesem Bedeutungswandel Rechnung zu tragen, veranstaltete das Rheinische Literaturarchiv (RLA) des Heinrich-Heine-Instituts vom 25. bis 26. Oktober 2006 eine interdisziplinäre Tagung zum Thema ”Kulturelle Überlieferungen”. Gefördert vom Landschaftsverband Rheinland trafen sich Germanisten, Archivare und Historiker, um über die Zukunft der kulturellen Überlieferung zu diskutieren. Der Schwerpunkt, konzentriert auf den Untersuchungszeitraum der Jahre 1850 bis 1950, lag dabei auf der Geschichte von kulturellen Vereinigungen im Rheinland, Fragen der Bürgertumsgeschichte sowie der Vermittlung von Literatur und Kultur in rheinischen Städten.
[...]
KlausGraf - am Freitag, 1. Dezember 2006, 22:27 - Rubrik: Literaturarchive
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[ https://zs.thulb.uni-jena.de/servlets/MCRFileNodeServlet/jportal_derivate_00200480/2004_SH_Archive_pdfa1b.pdf ]
Auszug:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahre 1987 festgestellt, dass es keinen standardisierten Vertrag
gibt, der die Übernahme von Archivgut einheitlich regelt. Mangels abweichender vertraglicher
Vereinbarung sei der Nachlasseigentümer daher berechtigt, das überlassene Material unter
Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist vom Archiv zurückzufordern. Dies gelte
insbesondere, wenn dem Archiv genug Zeit eingeräumt war, um den Nachlass auszuwerten. Ersatz
für getätigte Aufwendungen könne das Archiv grundsätzlich nicht geltend machen. Es sei vielmehr
Sache des Archivs, durch eine klare Vereinbarung entweder die dauerhafte Überlassung
herbeizuführen – insbesondere durch Eigentumserwerb – oder für den Fall der Rückgabe eine
Kostenregelung zu treffen.
Anders als die Vorinstanz – das in Berlin ansässige Kammergericht - gab der Bundesgerichtshof in
seiner Entscheidung vom 7.5.1987 – I ZR 250/85 (abgedruckt in NJW 1987, 332) der
Herausgabeklage statt, die gegen die Berliner Akademie der Künste als Rechtsträger des Ödön v.
Horvath-Archivs angestrengt worden war. Geklagt hatte – wie häufig, wenn es zum Rechtsstreit
kommt – die Witwe und Erbin von Lajos v. Horvath, der im Jahre 1962 als Erbe seines bereits im
Jahre 1938 verstorbenen Bruders dessen Nachlass an die beklagte Akademie übergeben hatte, wobei
in Form eines Briefwechsels verabredet worden war, dass die Akademie Besitzer des Nachlasses
werden und ein spezielles Ödön von Horvath-Archiv aufbauen sowie das Material wissenschaftlich
auswerten solle; das Eigentum solle indes beim Bruder des berühmten Schriftstellers verbleiben.
Obschon die Akademie allen ihren Verpflichtungen nachkam, kam es ab dem Jahre 1972 zu
Unstimmigkeiten; im Jahre 1979 wurde die Herausgabe des Nachlasses verlangt, nachdem die
Österreichische Nationalbibliothek der Bruderwitwe ein Kaufangebot unterbreitet hatte. Weil die
Akademie der Forderung nicht Folge leistete, wurde dann 1983 Klage erhoben, die letztendlich
erfolgreich war.
Die für den Rechtsstreit entscheidende und von Kammergericht und Bundesgerichtshof
unterschiedlich beantwortete Frage lautete: Unter welchen Voraussetzungen kann das überlassene
Material zurückgefordert werden, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde? Den
einzigen gesetzlichen Anhaltspunkt gibt § 604 BGB, dessen Abs. 2 wie folgt lautet:
Ist eine Zeit nicht bestimmt, so ist die Sache zurückzugeben, nachdem der Entleiher den sich aus dem
Zweck der Leihe ergebenden Gebrauch gemacht hat. Der Verleiher kann die Sache schon vorher
zurückfordern, wenn so viel Zeit verstrichen ist, dass der Entleiher den Gebrauch hätte machen
können.
Die Vorschrift betrifft die Rückgabepflicht im Fall der Leihe. Entscheidend ist danach, ob der Entleiher
genug Zeit hatte, um den Zweck der Überlassung herbeizuführen. Was ist aber nun der Zweck bei der
Übernahme von Archivgut? Nach Auffassung des BGH jedenfalls nicht der dauerhafte Besitz von
Originaldokumenten und Originalmanuskripten, wenn die wissenschaftliche Auswertung und
Publikation auch mit Hilfe von Kopien erfolgen kann und genug Zeit vorhanden war, um diese
anzufertigen. Insoweit ist die Rechtslage anders als etwa bei der Überlassung von
Kunstgegenständen an ein Museum, wo bei Fehlen einer zeitlichen Regelung eine dauerhafte
Überlassung zum Zwecke der Ausstellung angenommen und ein Kündigungsrecht frühestens nach 30
Jahren (analog § 544 BGB nF) gewährt wird (so OLG Celle vom 29.6.1994 – 20 U 9/94, NJW-RR
1994, 1473). Für Archivgut soll dagegen die Vorschrift des § 604 II BGB Anwendung finden, und zwar
auch dann, wenn kein unentgeltlicher Leihvertrag, sondern ein Archivvertrag sui generis geschlossen
wurde, was immer dann der Fall ist, wenn das Archiv bestimmte Hauptpflichten im Hinblick auf den
Nachlass übernommen hat, insbesondere die Pflicht zur Ordnung, wissenschaftlichen Auswertung und
Publikation.
Zu beachten ist darüber hinaus das außerordentliche Kündigungsrecht des Verleihers nach § 605
BGB:
Der Verleiher kann die Leihe kündigen:
1. wenn er infolge eines nicht vorhergesehenen Umstands der verliehenen Sache bedarf;
2. wenn der Entleiher einen vertragswidrigen Gebrauch von der Sache macht, insbesondere unbefugt
den Gebrauch einem Dritten überlässt, oder die Sache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden
Sorgfalt erheblich gefährdet.
Treffen diese Voraussetzungen zu, so kann der Eigentümer den Nachlass auch schon vor Ablauf der
Zweckerreichung oder auch schon vor Ablauf einer fest bestimmten Leihfrist zurückfordern. [...]
Die Übergabe an ein Archiv schließt es nicht aus, dass der Eigentümer den deponierten Nachlass an
einen Dritten veräußert: In diesem Fall geht das Eigentum auf den Erwerber über; dieser tritt in die
Rechtsstellung des bisherigen Eigentümers ein. Für das Archiv bedeutet dies: Der
Überlassungsvertrag ist nach wie vor gültig und gibt dem Archiv ein Recht zum Besitz (§ 986 BGB);
der Erwerber kann somit den Nachlass erst dann herausverlangen, wenn dies nach der getroffenen
Vereinbarung möglich ist. Allerdings dürften für das Archiv in diesem Fall die Chancen sinken, den
Nachlass selbst zu Eigentum zu erwerben.
Vermeiden lässt sich diese Situation zum einen durch eine bereits im Überlassungsvertrag antizipierte
Übereignung (Bedingung/Befristung), zum anderen durch ein Vorerwerbsrecht, das zugunsten des
Archivs vereinbart wurde. Von diesem Erwerbsrecht muss das Archiv – wenn z.B. keine Mittel bereit
stehen – nicht Gebrauch machen. Umgekehrt schadet es aber auch dem Nachlasseigentümer nicht,
wenn das Vorerwerbsrecht des Archivs so ausgestaltet ist, dass der Erwerb nur stattfindet, wenn z.B.
mindestens der Kaufpreis gezahlt wird, den auch der Dritte zu zahlen bereit war. Um spätere
Manipulationen generell auszuschließen, kann jedoch auch bereits bei der Übernahme des
Nachlasses ein endgültiger Erwerbspreis fest vereinbart werden.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs von 1987 ist online unter:
https://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Archivvertrag
Erwirbt ein Sponsor eine Handschrift der Badischen Landesbibliothek, um sie ihr als Dauerleihgabe zur Verfügung zu stellen, kommt es auf den Vertrag der BLB mit dem Erwerber an. Eine Kündigung des Leihvertrags aus wichtigem Grund (z.B. bei Insolvenz) kann nicht ausgeschlossen werden. Ein Vorkaufsrecht zugunsten des Landes hilft aber nur dann weiter, wenn das Land in der Lage und willens ist, davon Gebrauch zu machen.
Update: Muster für Depositalverträge
https://archiv.twoday.net/stories/3074668/
KlausGraf - am Dienstag, 31. Oktober 2006, 01:08 - Rubrik: Literaturarchive
Das Walter-Benjamin-Archiv der Akademie der Künste in Berlin wird bis 19. November 2006 in einer Sonderausstellung im Keller des Akademiegebäudes am Pariser Platz vorgestellt. Zum Archiv gehören die Sammlung Theodor W. Adornos und Aufzeichnungen aus der Bibliothèque nationale in Paris. Besonders verschlungen sind die Wege des 1940 in Benjamins Pariser Wohnung beschlagnahmten Nachlasses, der zunächst in die Sowjetunion kam, dann nach Potsdam und von dort zur Ostberliner Akademie der Künste.
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Ladislaus - am Mittwoch, 11. Oktober 2006, 09:57 - Rubrik: Literaturarchive
KlausGraf - am Dienstag, 29. August 2006, 11:25 - Rubrik: Literaturarchive
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Das Wieland-Archiv mitsamt einem Großteil von Wielands Bibliothek war bisher in seiner Geburtsstadt Biberach angesiedelt und galt bis zur deutschen Wiedervereinigung als bedeutendste Anlaufstelle für Wielandforscher im Westen. Nun gibt es aber das von Jan Philip Reemtsma eingerichtete "Wielandgut" in Oßmannstedt bei Weimar, und dort gibt es Forscher und das nötige Kleingeld, aber eben kein Archiv. Ins Biberacher Archiv verirren sich allerdings nur eine Handvoll Besucher im Jahr. Da das Archiv überdies keinerlei Anstalten zur Digitalisierung der Bestände oder zumindest Online-Recherche macht, droht es völlig der Vergessenheit anheimzufallen. Reemtsma will nun das Archiv von der Stadt Biberach kaufen, und die reichste Stadt Baden-Württembergs ist nicht einmal abgeneigt.
Über die Hintergründe siehe auch die "FAQ" von Hans Peter Biege und Viia Ottenbacher:
https://www.biberach-riss.de/media/custom/451_2471_1.PDF
Auch "Die Welt" begrüßte im Februar die Initiative:
https://www.welt.de/data/2006/02/04/840631.html
In Biberach, das sich ja bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit mit Wieland schmückt, regt sich aber nun doch noch Widerstand. Immerhin war das Wieland-Museum und -Archiv ein Produkt bürgerlichen Kulturengagements und gelangte erst 1972 in die Hände der Stadtverwaltung, die es offensichtlich nicht geschafft hat, genug Geld und Motivation aufzubringen, dem geschenkten Schatz gerecht zu werden und das ganze zu einer wirklich fruchtbaren Forschungsstätte internationalen Formats zu machen. Und nun zu allem Überfluss das wohl wichtigste Kulturerbe, das die Stadt besitzt, auch noch "verscherbelt" (der Erlös soll allerdings laut Reemtsma wieder dem Gedenken an Wieland zugute kommen). Eine Biberacher Bürgerinitiative hat laut "Schwäbischer Zeitung" (26.8.2006) inzwischen 1600 Unterschriften für den Verbleib des Archivs gesammelt.
Bleibt abzuwarten, ob das Archiv nun wie Wieland nach Thüringen abwandert (und damit der berühmteste Sohn im Bewusstsein der Stadt langfristig immer mehr verblassen wird), ob das Archiv seine "letzte Ruhestätte" in Biberach behält und weiter unbeachtet bleibt, oder ob vielleicht durch Leihverträge, Kooperationen, Digitalisierungsvorhaben, Forschungsaustausch, Stipendien, Veranstaltungen usw. Biberacher und Thüringer (bzw. Reemtsma) zusammenfinden. Und Wieland über Biberach und Oßmannstedt hinaus wieder ins Bewusstsein der deutschen Öffentlichkeit bringen. Denn, Hand aufs Herz: außer bei den Arno-Schmidt-Fans sind Wielands Werke doch so gut wie vergessen, und wenn er nicht Shakespeare übersetzt hätte, würde wohl außerhalb der Fachwissenschaft kaum jemand überhaupt mit seinen Texten in Berührung kommen. Da kann ein bisschen lokalpatriotische Begeisterung in Biberach wenigstens nicht schaden, wo er die umstrittene Nummer 1 ist und nicht unter "ferner liefen" wie in Weimar untergeht.
Über die Hintergründe siehe auch die "FAQ" von Hans Peter Biege und Viia Ottenbacher:
https://www.biberach-riss.de/media/custom/451_2471_1.PDF
Auch "Die Welt" begrüßte im Februar die Initiative:
https://www.welt.de/data/2006/02/04/840631.html
In Biberach, das sich ja bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit mit Wieland schmückt, regt sich aber nun doch noch Widerstand. Immerhin war das Wieland-Museum und -Archiv ein Produkt bürgerlichen Kulturengagements und gelangte erst 1972 in die Hände der Stadtverwaltung, die es offensichtlich nicht geschafft hat, genug Geld und Motivation aufzubringen, dem geschenkten Schatz gerecht zu werden und das ganze zu einer wirklich fruchtbaren Forschungsstätte internationalen Formats zu machen. Und nun zu allem Überfluss das wohl wichtigste Kulturerbe, das die Stadt besitzt, auch noch "verscherbelt" (der Erlös soll allerdings laut Reemtsma wieder dem Gedenken an Wieland zugute kommen). Eine Biberacher Bürgerinitiative hat laut "Schwäbischer Zeitung" (26.8.2006) inzwischen 1600 Unterschriften für den Verbleib des Archivs gesammelt.
Bleibt abzuwarten, ob das Archiv nun wie Wieland nach Thüringen abwandert (und damit der berühmteste Sohn im Bewusstsein der Stadt langfristig immer mehr verblassen wird), ob das Archiv seine "letzte Ruhestätte" in Biberach behält und weiter unbeachtet bleibt, oder ob vielleicht durch Leihverträge, Kooperationen, Digitalisierungsvorhaben, Forschungsaustausch, Stipendien, Veranstaltungen usw. Biberacher und Thüringer (bzw. Reemtsma) zusammenfinden. Und Wieland über Biberach und Oßmannstedt hinaus wieder ins Bewusstsein der deutschen Öffentlichkeit bringen. Denn, Hand aufs Herz: außer bei den Arno-Schmidt-Fans sind Wielands Werke doch so gut wie vergessen, und wenn er nicht Shakespeare übersetzt hätte, würde wohl außerhalb der Fachwissenschaft kaum jemand überhaupt mit seinen Texten in Berührung kommen. Da kann ein bisschen lokalpatriotische Begeisterung in Biberach wenigstens nicht schaden, wo er die umstrittene Nummer 1 ist und nicht unter "ferner liefen" wie in Weimar untergeht.
Ladislaus - am Sonntag, 27. August 2006, 15:29 - Rubrik: Literaturarchive