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Landesgeschichte

Am 18. November 1609 wurde Franz Haffner in Solothurn geboren. Heute ist Haffner vor allem als Verfasser der Chronik Der klein Solothurner Allgemeine Schaw-Platz von 1666 bekannt, der ersten gedruckten Geschichte Solothurns.

Die Zentralbibliothek Solothurn hat den 400. Geburtstag zum Anlass genommen, dieses bedeutende Grundlagen- und Quellenwerk für die Geschichte des Kantons und der Stadt Solothurn zu digitalisieren und im Internet zugänglich zu machen.

https://212.101.26.250/pub/haffner/index.html

Update: Siehe nun auch
https://diglib.hab.de/drucke/xb-6901-1s/start.htm


Bd. 1 und 2 digitalisiert von der ULB Düsseldorf (vielen Dank!):

https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/periodical/titleinfo/207967

Bd. 2 fehlte bei Google. Weitere sollen folgen.

https://agora.sub.uni-hamburg.de/subhh/digbib/ssearch

Endlich! (Danke an Kikino)

#histverein

https://www.alt-rothenburg.de/docs/jahrbuch03.pdf

Volltext des Bandes von 2003. Weitere Downloads (andere Publikationen):

https://www.alt-rothenburg.de/zeiger.php?action=2&menu_id=6&amenu_id=43&umenu_id=&id=192

Update 2012: nichts mehr davon online

#histverein

https://de.wikisource.org/wiki/W%C3%BCrttembergische_Oberamtsbeschreibungen

Google hat um den 1. September 2008 in der Bayerischen Staatsbibliothek viele Oberamtsbeschreibungen gescannt und zahlreiche Bände nunmehr neu zugänglich gemacht. Ärgerlich: die Bände Öhringen und Tettnang liegen vor der Grenze, nach der Google deutsche Leser aussperrt, sind aber trotzdem nur für US-Bürger zugänglich. Wieso Ende August die OAB Gaildorf digitalisiert wurde, aber anders als die anderen nur in Schnipsel-Form verfügbar ist, weiß nur Google. Ebenso bei der OAB Aalen (diese ist freilich bereits auf Wikimedia Commons verfügbar).

https://historia-docet.de/html/diskussion.html

Die erste Stellungnahme zu meiner Website stammt im Internetforum Archivalia von Klaus Graf, der das Urkundenbuch St. Blasien in der Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 126 (2005) rezensierte. Graf hat seinen Beitrag am 8. Januar 2009 ins Netz gestellt: https://archiv.twoday.net/stories/5433755/ unter der Überschrift “Johann Wilhelm Braun teilt aus”. Anscheinend hält Graf Forschung und wissenschaftliche Auseinandersetzung eher für eine Art Kampfsport, in dem es zu seinem guten Ton gehört, den Kontrahenten mit verbalen Tiefschlägen wie “lächerlich”, “ausfällig” und “gehässig” einzudecken.

Wer mich als durchaus wohlwollenden Rezensenten in dieser Weise abwatscht, muss das Echo vertragen können.

Dies hier ist kein Internetforum, sondern ein Weblog.

Was ein Weblog ist, steht z.B. in der Wikipedia, Herr Braun.

Da ich annehme, dass Sie nicht wissen, was das ist:

https://de.wikipedia.org/wiki/Blog

Zutreffender wäre der Titel gewesen “Johann Wilhelm Braun teilt ein”, nämlich in zwei einigermaßen gegensätzliche Forschungsrichtungen, einer sozusagen traditionellen (der ich mich verpflichtet fühle), die den vielfältigen Fundus der seit drei Jahrhunderten entwickelten wissenschaftlichen Methoden zu bewahren, anzuwenden und gerade gegenwärtig um vielversprechende neue Methoden und Techniken zu erweitern sucht, und einer scheinbar modernen, die ich die “Reduktionfraktion” genannt habe und in der Gefahr sehe, eine “Forschung light” zu betreiben. Auf diese Problematik, die der Hauptanlass für meine “Recensio recensionum” war, ist Graf leider mit keinem Wort eingegangen.

Ich sehe mich nicht als Vertreter einer Forschung light. Worauf ich eingehe oder nicht, ist immer noch meine Sache.

Stattdessen verbreitet er sich über Rechtsfragen des Kopierens. Mir genügt, dass Kopieren für private und wissenschaftliche Zwecke erlaubt ist. Weiteres, was letzten Endes nur unter dem Verwertungsaspekt, sprich Geldverdienen mit Geistesprodukten, Sinn macht, war, wenigstens in meinem Bereich der historischen Forschung, gar noch des Mittelalters und hier der Quellenedition, leider immer so wenig einträglich, dass es die reine Zeitverschwendung wäre, sich damit eingehender zu befassen. Z. B. war die jahrzehntelange Arbeit am Urkundenbuch St. Blasien natürlich nur als Dienstaufgabe überhaupt möglich, also von vorneherein ohne Anspruch auf verwertungsrechtliche Vergütung. Und wenn die VG Wort für die zwei Bände von insgesamt fast 1400 Seiten weniger als 500 Euro ausschüttete und die CD-ROM-Ausgabe überhaupt nicht berücksichtigte – welchen Sinn hat es für unsereins angesichts solcher “Summen”, sich mit Verwertungsfragen aus dem Urheberrecht groß zu befassen? Ich wünsche es Herrn Graf, dass ihm für seine diesbezügliche eingehende Beschäftigung mehr herausspringt.

Es gehört für Herrn Braun wohl wie für die meisten Historiker zum guten Ton, eine möglichst große Unkenntnis in Urheberrechtsfragen an den Tag zu legen. Nein, wesentlich mehr springt bei meiner Beschäftigung mit dem Urheberrecht nicht heraus, aber wer sich wie ich für "Open Access" einsetzt, muss die urheberrechtlichen Begrenzungen und Pferdefüße kennen.

Nebenbei bedauert Graf, dass ich nur die ungedruckten Teile meiner seinerzeitigen Dissertation auf der Website veröffentlicht habe. Ich verstehe nicht, warum ich das mit den gedruckten, also in einer Vorfassung dazu, auch hätte tun sollen. Sie sind doch durch die überarbeitete Druckfassung überholt!

Die überarbeitete Druckfassung steht eben nicht online zur Verfügung. Und da wäre es durchaus willkommen, wenigstens die nicht überarbeitete Vorfassung kostenfrei am PC benützen zu können - abgesehen davon, dass ein Buch mehr als die Summe seiner Teile ist, nämlich eine beziehungsreiche Ganzheit. Wenn man das im Laufe eines langen Berufsleben nicht begriffen hat ...

Meine Begründung, die ungedruckten Teile der Dissertation nur als Bilddatei und des zu großen Aufwands halber nicht als OCR-eingelesene Textdatei ins Netz zu stellen, sei – so Graf – “einfach nur lächerlich”. Der angesprochene Aufwand bezieht sich natürlich nicht auf die bloße technische Umsetzung – das wäre tatsächlich lächerlich – sondern auf den riesigen Korrekturaufwand, den das Einlese-Ergebnis erfordert hätte. Ich habe es natürlich ausprobiert, das Programm konnte die leider nicht besonders gute Typoskriptvorlage (eine bessere habe ich aber nicht) in zureichender Qualität nicht umsetzen, wie auch jeder an der jetzt im Netz stehenden Fassung sehen, und wenn er Lust hat, damit die OCR-Umsetzung auch selber ausprobieren und für sich nutzen mag. Welcher Schrott mit solchen OCR-eingelesenen und unkorrigiert belassenen Texten zustandekommt, davon kann man sich an zahllosen Beispielen der Google’schen Buchdigitalisierungen überzeugen. (Man erhält diese Ergebnisse mit dem Link: Nur Text anzeigen). Google überläßt es dem Benutzer, diese Texte anhand der PDF-Bilddateien selber zu korrigieren. Mehr kann oder will selbst dieser Riesenkonzern nicht leisten.

Braun zeigt einmal mehr, dass er keine Ahnung hat, wovon er spricht.

Erstens: Die Google-OCR ist erheblich brauchbarer geworden, es gibt außerordentlich gut erkannte Bücher - sogar in Fraktur!

Zweitens: Da ich an die 50 eigene Aufsätze mit OCR erfasst und kursorisch korrekturgelesen habe (Freidok, ebenso ARTDok), was angesichts der sehr guten Qualität von des OCR-Programms, auch bei sehr langen Aufsätzen einschließlich Scannen nicht mehr als eine Dreiviertelstunde in Anspruch nahm, kann ich nur sagen, dass Herr Braun dann halt ein miserables Programm benutzt hat. Beispielsweise ist die eingebaute OCR von Acrobat eher schlecht.

Wozu braucht es die OCR in einem doppelschichtigen PDF? Einzig allein für die Suchmaschinen und Nutzer, die Zitate oder längere Textteile (z.B. Quellenstellen) entnehmen wollen. Letzteren ist zuzumuten, dass sie den Wortlaut mit dem ja zur Verfügung stehenden Faksimile kollationieren.

Und bei den Suchmaschinen ist eine hundertprozentige Übereinstimmung ebenfalls entbehrlich. Man sollte lediglich darauf achten, dass die Schlüsselbegriffe des Texts richtig erkannt werden.

Ist das OCR-Ergebnis zufriedenstellend (und ich sehe keinen Grund, wieso ein Typoskript nicht ordentlich bearbeitbar sein soll), genügt eine kursorische Durchsicht, die bei einer sehr umfangreichen Arbeit keineswegs viele Arbeitsstunden in Anspruch nimmt.

Wir haben hier in Archivalia Dutzende Beiträge, die den Nutzen von Volltextsuchen schlagend anhand von wissenschaftlichen Beispielen belegen. Das hat nichts mit Wissenschaft light zu tun, sondern mit Nutzung neuer Möglichkeiten, die nicht bei der Beigabe einer CD als Non-Plus-Ultra stehen bleibt.

Im übrigen hat sich an Grafs Replik schon eine kleine Diskussion angehängt. Man ist als Forscher “im Elfenbeinturm” überrascht, was es ‚da draußen’ so für Gesichtspunkte gibt, z. B. dass “jemand jahrzehntelang (?) [mein Kommentar: Fragezeichen können Sie streichen] für Steuer- oder Stiftungsgeld an einem einzelnen Buch arbeiten kann, ist das ja schön für ihn” – mein Kommentar: von wegen, diese Aufgabe habe ich mir seinerzeit keineswegs selber ausgesucht, sie war mir aufgrund gewisser Umstände dienstlich verordnet worden, und für wie “schön” für mich man sie hielt, lässt sich daran ablesen, dass ich nach 35 Dienstjahren auf derselben Gehaltsstufe pensioniert wurde, in der ich eingestellt worden war, – gewiß ein einmaliges Phänomen im baden-württembergischen Beamtenwesen – und ich hatte mich in der Dienstzeit auch noch gegen solche zu wehren, die derweil automatisch die Karrieretreppe hinauffielen, auch sie übrigens “für Steuer- oder Stiftungsgeld” und ohne dafür ein “Jahrhundertwerk” zu verlangen, ein “Luxus”, der offenbar “dem Fortkommen der Wissenschaft insgesamt” weitaus dienlicher ist – soviel zur “Ökonomie des Wissenschaftsbetriebs” aus der Sicht eines anonymen “ladislaus” auf der zitierten Website, dem immerhin meine “hemdärmelige Anleitung zum Urheberrechtsverstoss” “sehr willkommen” ist.

Karlsruhe, 12. Februar 2009 Johann Wilhelm Braun


Diese letzten Bemerkungen lasse ich unkommentiert.

Neuss, den 14. Februar 2008 Klaus Graf

'Chronik der Kaiser, Könige und Päpste, sowie der Grafen von Württemberg'

Gedruckte Weltchronik in dt. Sprache (um 1480) in der Nachfolge Jakob -> Twingers von Königshofen

Überlieferung. Druck Augsburg, [Johann Blaubirer], um 1480 (GW 6687), 98 Bl.

Ausgabe. Chr. Fr. Sattler, Geschichte des Herzogthums Würtenberg unter der Regierung der Graven, Bd. 1, ²1773, Beylagen, S. 1-4 (nur c. 7)

Das bislang kaum beachtete Werk stellt eine wohl in Augsburg
angefertigte Kompilation aus der Straßburger Chronik Twingers und
Heinrich Steinhöwels 1473 in Ulm gedruckter 'Tütschen Chronica'
(Auszug aus den 'Flores temporum') dar. In sechs Kapiteln wird ein Abriß der Geschichte der Päpste (c. 4) und Kaiser (c. 2-3) geboten, der durch Mitteilungen zur Regionalgeschichte des Oberrheins (c. 1 sowie c. 6 über die Armagnaken und Erdbeben) und zum Ursprung der französischen Könige (c. 5) ergänzt wird. Zusammenhänge mit den Augsburger Twinger-Drucken und -Handschriften, Johann Bämlers 'Kaiser- und Papstchronik' (1476) und dem historiographischen Oeuvre Konrad Bollstatters müßten noch näher untersucht werden.

Nachträglich erweitert wurde das Kompendium durch ein siebtes Kapitel zur württembergischen Geschichte: Hie wirdet etwas gesagt
von ettlichen alten geschichten der herren von Wirttemberg.
Bis zum Jahr 1344 wird der mit der Geburt Graf Eberhard des Erlauchten (1265) einsetzende Text der im 3. Viertel des 15. Jh.s entstandenen 'Stuttgarter Stiftschronik vom Hause Württemberg' wörtlich übernommen. Es folgen Nachrichten über Graf Eberhard den Greiner und seinen Bruder sowie über die Kämpfe zwischen Württemberg und den Reichsstädten (1368-1388). Offensichtlich hoffte der Augsburger Drucker auf Absatz seines Geschichtsbuchs im württembergisch-schwäbischen Raum.

Literatur. Chr. v. Stälin, Ueber das s.g. älteste gedruckte
Württembergische Geschichtsbuch, Württembergische Jbb. (1856) H. 1, S. 91-93;
K. Graf, Exemplarische Geschichten. Thomas Lirers "Schwäbische
Chronik" und die "Gmünder Kaiserchronik" (Forschg.n z. Gesch. d. älteren dt. Lit. 7), 1987, S. 218f.;
J. Wolf, Konrad Bollstatter und die Augsburger Geschichtsschreibung, ZfdA 125 (1996), S. 54, 62f., 84.

Quelle: Klaus Graf, ²VL 11 Lief. 2 (2001) 328f.

Die Inkunabel (ohne das siebte Kapitel zu Württemberg) nun online:

https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00034204/image_1

Stälin 1856 online:
https://books.google.com/books?id=SQMAAAAAMAAJ&pg=PA91

Graf 1987 online
https://www.literature.at/webinterface/library/ALO_PDF_V01?objid=22215

Steinhöwel 1473 online
https://diglib.hab.de/inkunabeln/4-xylogr-1/start.htm

Bämlers Twinger-Bearbeitung Ausgabe 1480 online
https://mdz10.bib-bvb.de/~db/0003/bsb00032289/images/
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00032289/image_1
Zu Abweichungen dieser Ausgabe von ihrer Vorlage siehe Boehms Reformatio Sigismundi-Ausgabe
https://books.google.com/books?id=C0MJAAAAQAAJ&pg=PA11 (US-Proxy)
[ https://archive.org/stream/friedrichreiser00reisgoog#page/n20/mode/2up ]

Stälins Ausgabe der Stuttgarter Stiftchronik vom Hause Württemberg 1864
https://books.google.de/books?id=r24AAAAAcAAJ&pg=PA256

Das in München nicht vorhandene siebte Kapitel über die Herren von Württemberg ist nach HStA Stuttgart J1 Hs. 35 Bl. 509r-513v online einsehbar unter
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Inkunabel_GW_6687_1.jpg

Nachträge 2013:
Transkription des württembergischen Kapitels auf Wikisource:
https://de.wikisource.org/wiki/Von_ettlichen_alten_geschichten_der_herren_von_Wirttemberg

Digitalisat des Exemplars der WLB Stuttgart mit 7. Kapitel:
https://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz347315496

#forschung

Immer wieder ärgere ich mich, wenn in Ausstellungskatalogen Objekte einseitig kunsthistorisch gewürdigt werden, der historische Kontext aber unter den Tisch fällt.

Jüngstes Beispiel: In dem Katalog der Berner Ausstellung "Karl der Kühne" (Stuttgart 2008) ist Nr. 161 ein "Bericht über die Hochzeit" von Maximilian und Maria und Burgund aus dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien (Allg. Urkundenreihe 1479 III 17). Man erfährt, dass er aus dem Kloster Einsiedeln stammt, aber mit keiner Silbe, dass der Verfasser der dortige Konventuale Albrecht von Bonstetten war. Der Text ist besprochen bei Regine Schweers, Albrecht von Bonstetten ..., 2005, S. 93-95 https://books.google.com/books?id=7Ne2OKF_j6YC&pg=PA93. Susan Marti gibt im Ausstellungskatalog als Literatur nur den Berliner Katalog "Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation" 2006 S. 123f., der mir nicht vorliegt. Die historische Einordnung des Textes setzt voraus, dass man den Verfasser Bonstetten kennt, mit ihm lässt sich etwa auch der Abdruck des Textes bei Chmel ermitteln.

(Wie nicht selten, hat es auf den ersten Blick den Anschein, dass Chmels Urkunden und Aktenstücke bei Google Book Search gar nicht online sind. Nimmt man aber ein Textstück aus Schweers, findet man die Stelle sofort:

https://books.google.com/books?ei=PL-VSbGqFqOOyQT7lJmBDw&hl=de&as_brr=0&q=sit+igitur+iste+sigismondus )



UPDATE:

Michael Anders hat mir freundlicherweise den Wortlaut des Katalogbands 2 zur Ausstellung „Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962-1806“ zur Verfügung gestellt:

„Die bildliche Darstellung zeigt diesen Moment [die Hochzeit]: Die beiden Brautleute stehen einander vor einem Geistlichen gegenüber, Maria ist in geistlicher Begleitung, Maxi- [S. 124] milian wird von einem Schwertträger begleitet. Zu Füßen der handelnden Personen befinden sich die beiden Wappenschilde, der österreichische Bindenschild neben dem burgundischen Schild. Die beiden Wappen fallen durch ihre Farbigkeit auf und symbolisieren für den Betrachter der Szene sofort, dass die Verbindung zwischen Habsburg und Burgund trotz aller Irrungen nun zustande gekommen ist.

Der Bericht über die Hochzeit wurde anscheinend im Kloster Einsiedeln verfasst. Möglicherweise ist es eine Auftragsarbeit des Innsbrucker Hofes, da sich der Verfasser als Anhänger Erzherzog Siegmunds von Tirol zu erkennen gibt. Gedacht war der Bericht für den Dogen und die Senatoren von Venedig, allerdings wurde das Stück nie abgeschickt. Siegmund von Tirol hatte sich für die österreichisch-burgundische Heirat stark eingesetzt, er wurde dafür von Friedrich III. auch mit dem Titel eines Erzherzogs belohnt. Dieser Titel stand nach der Bestätigung des Privilegium Maius durch den Kaiser im Jahr 1453 nur der steirischen Linie der Habsburger zu.“

Autor: ThJ = Thomas Just

Verwiesen wird auf:
Wiesflecker 1971-1986, Bd.1, S. 96-133;
Ausst.-Kat. Neuhofen an der Ybbs/St. Pölten 1996, S. 666f;
Ausst.-Kat. Berlin 2003, S. 115.


Also auch da kein Hinweis auf den Autor. Liegts also nicht an den Kunsthistorikern, sondern an einem Wiener Archivar, dass das Stück seinen Autor verlor? Sollte Just tatsächlich übersehen haben, dass Bonstetten der Autor ist, was bei Chmel steht, aber womöglich nicht im Findmittel der Urkundenreihe? Es klingt fast danach (anscheinend in Einsiedeln, gibt sich als Anhänger Sigmunds zu erkennen). Aber was ist mit den zitierten Quellen? Da Just dieses Weblog liest, ist die Lösung des Rätsels womöglich nah ...

Update:
Siehe auch
https://wwwg.uni-klu.ac.at/kultdoku/kataloge/20/html/1823.htm

https://www.uni-muenster.de/Staedtegeschichte/Publikationen/Bibliographien/Sammelbesprechung6.shtml

Die Neuen Veröffentlichungen zur vergleichenden historischen Städteforschung 2001-2008 werden erstmals nicht in den Blättern für deutsche Landesgeschichte veröffentlicht, sondern auf der Homepage des IStG. Mit diesem neuen Ort geht eine inhaltliche Neukonzeption einher: Aus organisatorischen Gründen soll von der bisher üblichen detaillierten Besprechung von Einzeltiteln Abstand genommen und stattdessen stärker eine Gesamtbewertung der Forschungsliteratur vorgenommen werden.

Online:

https://www.ooegeschichte.at/Jahrbuch_des_Musealvereines.1477.0.html

#histverein

 

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