Landesgeschichte
https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/1166944
Ausgabe von Alfons Hilka:
1. Einleitung, Exempla und Auszüge aus den Predigten des Caesarius von Heisterbach
3. Die beiden ersten Bücher der Libri VIII miraculorum. Leben, Leiden und Wunder des heiligen Engelbert, Erzbischofs von Köln. Die Schriften über die heilige Elisabeth von Thüringen
Ebenfalls online von Alfons Hilka die Ausgabe der Exempelsammlung des Heinemann von Bonn:
https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/1166451
Ausgabe von Alfons Hilka:
1. Einleitung, Exempla und Auszüge aus den Predigten des Caesarius von Heisterbach
3. Die beiden ersten Bücher der Libri VIII miraculorum. Leben, Leiden und Wunder des heiligen Engelbert, Erzbischofs von Köln. Die Schriften über die heilige Elisabeth von Thüringen
Ebenfalls online von Alfons Hilka die Ausgabe der Exempelsammlung des Heinemann von Bonn:
https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/1166451
KlausGraf - am Montag, 22. Februar 2010, 16:07 - Rubrik: Landesgeschichte
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Im Historischen Lexikon Bayerns schrieb Elizabeth Harding jüngst über die "Adelsprobe" (mit stark bayern-lastiger Literaturauswahl und ohne Kennzeichnung online vorliegender Quellen, noch nicht einmal des eigenen Beitrags (PDF)):
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45028
Zum Vergleich dazu eine Preprint-Fassung meines Artikels
Klaus Graf, Ahnenprobe, in: Enzyklopädie der Neuzeit, hrsg. von Friedrich Jäger, Bd. 1, Stuttgart 2005, Sp. 146-148
Ahnenprobe
Die Ahnenprobe war der Nachweis oder die Darstellung der
Herkunft von vier, acht, sechzehn usw. adeligen Ahnen
(Adelsprobe). Die vor allem im deutschsprachigen Raum
bedeutsame Ahnenprobe war ein normatives Instrument der
Exklusion, das einen institutionellen oder
genossenschaftlichen Binnenraum gegen unerwünschte
Eindringlinge abschotten sollte. Bei der Ahnenprobe in Form
der "Aufschwörung" mussten die Probanden und Zeugen eidlich
die Herkunft (Adel und eheliche Geburt der Ahnen, oft
kombiniert mit weiteren Eigenschaften wie Stiftsmäßigkeit,
Angehörigkeit zur Reichsritterschaft oder zur deutschen
Nation) bekräftigen. So wehrten sich adelige Institutionen
wie Domstifte oder Korporationen wie Ritterorden gegen
Aufsteiger aus dem Bürgertum, insbesondere gegen den
Briefadel, gegen die Angehörigen städtischer Patriziate,
die als Stadtadelige Ebenbürtigkeit mit dem Landadel
anstrebten, oder gegen landfremde Adelige. Durch die
negative Sanktionierung von Mesalliancen (eine nicht
standesgemäße Heirat schadete den Nachkommen als Probanden
einer Ahnenprobe) diente sie zugleich der Wahrung
ständischer Homogenität.
Die von landsmannschaftlichen, ständischen oder familiären
Adelscliquen dominierten geistlichen Institutionen waren
mit ihren Pfründen "Spitäler des Adels" und somit als
Versorgungsressourcen in die aristokratische
Familienordnung eingebunden. Besonders rigide war die
ständische Abschließung der Domstifte Köln und Straßburg,
die dem Hochadel vorbehalten waren. Erasmus von Rotterdam
habe, so die Zimmerische Chronik, dazu bemerkt, Christus
selbst wäre in Straßburg nur mit Dispens aufgenommen
worden. Ritterschaftliche Familien beherrschten als
"Stiftsadel" die Domkapitel der "Pfaffengasse" an Rhein und
Main und die Domkapitel der westfälischen Hochstifte
Münster und Osnabrück. Trotz aller sozialen Abgrenzung gab
es aber noch in der frühen Neuzeit etwa in den bayerischen
Bistümern einen nennenswerten Anteil bürgerlicher Kanoniker
(so wie im Spätmittelalter in nord- und mitteldeutschen
Bistümern). Ahnenproben regelten nicht nur die
Zugehörigkeit zu den geistlichen Institutionen (Domkapitel,
Klöster und Stifte, Damenstifte, Deutscher Orden und
Johanniterorden usw.), die natürlich nach der Reformation
überwiegend katholisch waren, sie wurden auch zur
Abgrenzung landständischer Ritterschaften eingesetzt. So
wurden 1648 für die Aufnahme in die märkische Ritterschaft
acht adelige Ahnen verlangt. Ganerbschaften und
vergleichbare adelige Genossenschaften wie die
Burgmannenschaft der Reichsburg Friedberg bestanden
ebenfalls auf dem Nachweis adeliger Vorfahren. Ahnenproben
wahrten aber auch die Exklusivität adeliger Vereinigungen
ohne Versorgungsaspekt wie Turniergesellschaften,
Bruderschaften und höfischer Orden (z.B. des burgundischen
Ordens vom Goldenen Vlies). Begnügte man sich im 15.
Jahrhundert fast immer mit der Vierahnenprobe, so wurden in
der Frühen Neuzeit häufig acht oder gar 16 Ahnen gefordert
(z.B. im Deutschen Orden: 1606 acht, 1671 16 Ahnen).
Aufklärerische Adelskritik wandte sich vehement gegen die
von den geburtsadeligen Eliten durch die Ahnenprobe
bewirkte Verknöcherung der von ihnen kontrollierten
sozialen Systeme.
Wenig untersucht sind die nicht-adeligen Ahnenproben in
bürgerlichen und bäuerlichen Kreisen, mit der die
Abstammung von freien Vorfahren oder die ehrliche und
eheliche Herkunft nachgewiesen wurde. Handwerksmeister und
Gesellen legten gelegentlich auf eine genealogisch geprüfte
"Ehre" Wert.
Im erhaltenen Denkmalbestand sind vor allem die unzähligen
umfangreichen heraldischen Ahnenproben auf
ritterschaftlichen Grabmälern eindrucksvoll (für die
Anordnung der Wappen gab es eigene Konventionen). Auch hier
setzten sich erst im 16. Jahrhundert höhere Ahnenzahlen – acht,
16, 32 usw. - durch. Gelegentlich kam es auf solchen
Darstellungen zu verfälschenden "Ahnenkorrekturen". Nicht
weniger als 124 Ahnenwappen zählte eine Tapisserie, die
1619/20 von der niederösterreichischen Adeligen Katharina
von Volkensdorf und ihren Töchtern gewirkt wurde. Wie
Ahnenproben in das höfische Fest integriert wurden, illustrieren
einige der den Turnierrittern auf der jülichschen
Fürstenhochzeit 1585 vorangetragene Tafeln mit ihren
Ahnenproben (zu acht Ahnen) aus dem Stadtmuseum Düsseldorf.
Die Praxis der Ahnenprobe führte zu einer entsprechenden
Schriftlichkeit: Wappengeschmückte Urkunden und
Aufschwörbücher dokumentierten den Adelsnachweis in
repräsentativer Weise. Die Ahnenprobe erforderte mit der
Erstellung einer Ahnentafel genealogische Recherchen, und
dies sowie die Beweisproblematik inspirierte häufig
gelehrte "hilfswissenschaftliche" Studien. Genealogische
Forschungen profitierten von den in voluminösen Tafelwerken
abgedruckten Ahnenproben, etwa der Kompilation des
Benediktiners Gabriel Bucelin "Germania
topo-chronostemmato-graphica sacra et profana" (1655-1678).
Als Handbuch galt in der Spätzeit des Alten Reiches die
Schrift von Georg Estor "Praktische Anleitung zur Anenprobe" (Marburg 1750).
Auch in anderen europäischen Ländern gab es Ahnenproben (meist zu vier Ahnen), so im Frankreich des Ancien Régime, in dem es im 18. Jahrhundert unter dem Eindruck einer „réaction aristocratique“ zu einer starken Revitalisierung alter Adelswerte kam. Komparatistisch zu untersuchen wäre, wie
sich Ahnenprobenpraxis und andere Formen des
Adelsnachweises zueinander verhalten haben.
F.v.Klocke, Westdeutsche Ahnenproben feierlichster Form im
16., 17. und 18. Jahrhundert, 1940
W. Kundert, Reichsritterschaft und Reichskirche vornehmlich
in Schwaben 1555-1803, in: F. Quarthal (Hrsg.), Zwischen
Schwarzwald und Schwäbischer Alb, 1984, S. 303-327
H. Lönnecker, Die Ahnenprobe und ihre
heraldisch-genealogischen Voraussetzungen, in: P. Rück
(Hrsg.), Mabillons Spur, 1992, S. 367-387
J. Schneider, Spätmittelalterlicher deutscher Niederadel,
2003
Update: https://www.rambow.de/deutsche-adelsproben.html

https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45028
Zum Vergleich dazu eine Preprint-Fassung meines Artikels
Klaus Graf, Ahnenprobe, in: Enzyklopädie der Neuzeit, hrsg. von Friedrich Jäger, Bd. 1, Stuttgart 2005, Sp. 146-148
Ahnenprobe
Die Ahnenprobe war der Nachweis oder die Darstellung der
Herkunft von vier, acht, sechzehn usw. adeligen Ahnen
(Adelsprobe). Die vor allem im deutschsprachigen Raum
bedeutsame Ahnenprobe war ein normatives Instrument der
Exklusion, das einen institutionellen oder
genossenschaftlichen Binnenraum gegen unerwünschte
Eindringlinge abschotten sollte. Bei der Ahnenprobe in Form
der "Aufschwörung" mussten die Probanden und Zeugen eidlich
die Herkunft (Adel und eheliche Geburt der Ahnen, oft
kombiniert mit weiteren Eigenschaften wie Stiftsmäßigkeit,
Angehörigkeit zur Reichsritterschaft oder zur deutschen
Nation) bekräftigen. So wehrten sich adelige Institutionen
wie Domstifte oder Korporationen wie Ritterorden gegen
Aufsteiger aus dem Bürgertum, insbesondere gegen den
Briefadel, gegen die Angehörigen städtischer Patriziate,
die als Stadtadelige Ebenbürtigkeit mit dem Landadel
anstrebten, oder gegen landfremde Adelige. Durch die
negative Sanktionierung von Mesalliancen (eine nicht
standesgemäße Heirat schadete den Nachkommen als Probanden
einer Ahnenprobe) diente sie zugleich der Wahrung
ständischer Homogenität.
Die von landsmannschaftlichen, ständischen oder familiären
Adelscliquen dominierten geistlichen Institutionen waren
mit ihren Pfründen "Spitäler des Adels" und somit als
Versorgungsressourcen in die aristokratische
Familienordnung eingebunden. Besonders rigide war die
ständische Abschließung der Domstifte Köln und Straßburg,
die dem Hochadel vorbehalten waren. Erasmus von Rotterdam
habe, so die Zimmerische Chronik, dazu bemerkt, Christus
selbst wäre in Straßburg nur mit Dispens aufgenommen
worden. Ritterschaftliche Familien beherrschten als
"Stiftsadel" die Domkapitel der "Pfaffengasse" an Rhein und
Main und die Domkapitel der westfälischen Hochstifte
Münster und Osnabrück. Trotz aller sozialen Abgrenzung gab
es aber noch in der frühen Neuzeit etwa in den bayerischen
Bistümern einen nennenswerten Anteil bürgerlicher Kanoniker
(so wie im Spätmittelalter in nord- und mitteldeutschen
Bistümern). Ahnenproben regelten nicht nur die
Zugehörigkeit zu den geistlichen Institutionen (Domkapitel,
Klöster und Stifte, Damenstifte, Deutscher Orden und
Johanniterorden usw.), die natürlich nach der Reformation
überwiegend katholisch waren, sie wurden auch zur
Abgrenzung landständischer Ritterschaften eingesetzt. So
wurden 1648 für die Aufnahme in die märkische Ritterschaft
acht adelige Ahnen verlangt. Ganerbschaften und
vergleichbare adelige Genossenschaften wie die
Burgmannenschaft der Reichsburg Friedberg bestanden
ebenfalls auf dem Nachweis adeliger Vorfahren. Ahnenproben
wahrten aber auch die Exklusivität adeliger Vereinigungen
ohne Versorgungsaspekt wie Turniergesellschaften,
Bruderschaften und höfischer Orden (z.B. des burgundischen
Ordens vom Goldenen Vlies). Begnügte man sich im 15.
Jahrhundert fast immer mit der Vierahnenprobe, so wurden in
der Frühen Neuzeit häufig acht oder gar 16 Ahnen gefordert
(z.B. im Deutschen Orden: 1606 acht, 1671 16 Ahnen).
Aufklärerische Adelskritik wandte sich vehement gegen die
von den geburtsadeligen Eliten durch die Ahnenprobe
bewirkte Verknöcherung der von ihnen kontrollierten
sozialen Systeme.
Wenig untersucht sind die nicht-adeligen Ahnenproben in
bürgerlichen und bäuerlichen Kreisen, mit der die
Abstammung von freien Vorfahren oder die ehrliche und
eheliche Herkunft nachgewiesen wurde. Handwerksmeister und
Gesellen legten gelegentlich auf eine genealogisch geprüfte
"Ehre" Wert.
Im erhaltenen Denkmalbestand sind vor allem die unzähligen
umfangreichen heraldischen Ahnenproben auf
ritterschaftlichen Grabmälern eindrucksvoll (für die
Anordnung der Wappen gab es eigene Konventionen). Auch hier
setzten sich erst im 16. Jahrhundert höhere Ahnenzahlen – acht,
16, 32 usw. - durch. Gelegentlich kam es auf solchen
Darstellungen zu verfälschenden "Ahnenkorrekturen". Nicht
weniger als 124 Ahnenwappen zählte eine Tapisserie, die
1619/20 von der niederösterreichischen Adeligen Katharina
von Volkensdorf und ihren Töchtern gewirkt wurde. Wie
Ahnenproben in das höfische Fest integriert wurden, illustrieren
einige der den Turnierrittern auf der jülichschen
Fürstenhochzeit 1585 vorangetragene Tafeln mit ihren
Ahnenproben (zu acht Ahnen) aus dem Stadtmuseum Düsseldorf.
Die Praxis der Ahnenprobe führte zu einer entsprechenden
Schriftlichkeit: Wappengeschmückte Urkunden und
Aufschwörbücher dokumentierten den Adelsnachweis in
repräsentativer Weise. Die Ahnenprobe erforderte mit der
Erstellung einer Ahnentafel genealogische Recherchen, und
dies sowie die Beweisproblematik inspirierte häufig
gelehrte "hilfswissenschaftliche" Studien. Genealogische
Forschungen profitierten von den in voluminösen Tafelwerken
abgedruckten Ahnenproben, etwa der Kompilation des
Benediktiners Gabriel Bucelin "Germania
topo-chronostemmato-graphica sacra et profana" (1655-1678).
Als Handbuch galt in der Spätzeit des Alten Reiches die
Schrift von Georg Estor "Praktische Anleitung zur Anenprobe" (Marburg 1750).
Auch in anderen europäischen Ländern gab es Ahnenproben (meist zu vier Ahnen), so im Frankreich des Ancien Régime, in dem es im 18. Jahrhundert unter dem Eindruck einer „réaction aristocratique“ zu einer starken Revitalisierung alter Adelswerte kam. Komparatistisch zu untersuchen wäre, wie
sich Ahnenprobenpraxis und andere Formen des
Adelsnachweises zueinander verhalten haben.
F.v.Klocke, Westdeutsche Ahnenproben feierlichster Form im
16., 17. und 18. Jahrhundert, 1940
W. Kundert, Reichsritterschaft und Reichskirche vornehmlich
in Schwaben 1555-1803, in: F. Quarthal (Hrsg.), Zwischen
Schwarzwald und Schwäbischer Alb, 1984, S. 303-327
H. Lönnecker, Die Ahnenprobe und ihre
heraldisch-genealogischen Voraussetzungen, in: P. Rück
(Hrsg.), Mabillons Spur, 1992, S. 367-387
J. Schneider, Spätmittelalterlicher deutscher Niederadel,
2003
Update: https://www.rambow.de/deutsche-adelsproben.html

KlausGraf - am Samstag, 13. Februar 2010, 01:21 - Rubrik: Landesgeschichte
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Heute war Bd. 27 (2008, sic!) des Rottenburger Jahrbuchs für Kirchengeschichte in der Post, der eine Tagung aus dem Jahr 2006 dokumentiert:
https://www.gv-drs.de/publikationen/rjkg-aktuell.html (leider ohne detailliertes Inhaltsverzeichnis).
https://www.gv-drs.de/publikationen/rjkg-aktuell.html (leider ohne detailliertes Inhaltsverzeichnis).
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Februar 2010, 23:33 - Rubrik: Landesgeschichte
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Klaus Graf. Ritterromantik? Renaissance und Kontinuität des Rittertums im
Spiegel des literarischen Lebens im 15. Jahrhundert, in: Zwischen
Deutschland und Frankreich. Elisabeth von Lothringen, Gräfin von
Nassau-Saarbrücken, hrsg. von Wolfgang Haubrichs/Hans-Walter Herrmann
(= Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische
Landesgeschichte und Volksforschung e.V. 34), St. Ingbert 2002, S.
517-532
Online (Scan mit unkorrigierter OCR):
https://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2009/13794/
Online (E-Text, Preprint-Fassung):
https://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/elis.htm
Dazu Gerhold Scholz Williams, in: Arbitrium 2004, S. 171
DOI: 10.1515/ARBI.2004.170, 28/November/2004
"Erfreulicherweise fehlt es in diesem Band
nicht an Auseinandersetzungen mit der Problematik des Traditionsbezugs,
wie zum Beispiel Klaus Grafs Beitrag zur Ritterromantik überzeugend demonstriert.
In diesem Aufsatz besticht besonders die kritische Bestandsaufnahme
der Thesen von Huizinga und Elias, die die Forschung zum spätmittelalterlichen
Rittertum bis heute maßgeblich beherrschen. Graf verweist
unter anderem auf ein dringendes Desiderat der Elisabeth-Forschung: die
detaillierte Untersuchung des Einflusses der burgundischen Hof- und Buchkultur
auf die deutsche Adelswelt, besonders aber auch deren Rezeption im
französisch-burgundisch-deutschen Grenzland."
Spiegel des literarischen Lebens im 15. Jahrhundert, in: Zwischen
Deutschland und Frankreich. Elisabeth von Lothringen, Gräfin von
Nassau-Saarbrücken, hrsg. von Wolfgang Haubrichs/Hans-Walter Herrmann
(= Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische
Landesgeschichte und Volksforschung e.V. 34), St. Ingbert 2002, S.
517-532
Online (Scan mit unkorrigierter OCR):
https://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2009/13794/
Online (E-Text, Preprint-Fassung):
https://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/elis.htm
Dazu Gerhold Scholz Williams, in: Arbitrium 2004, S. 171
DOI: 10.1515/ARBI.2004.170, 28/November/2004
"Erfreulicherweise fehlt es in diesem Band
nicht an Auseinandersetzungen mit der Problematik des Traditionsbezugs,
wie zum Beispiel Klaus Grafs Beitrag zur Ritterromantik überzeugend demonstriert.
In diesem Aufsatz besticht besonders die kritische Bestandsaufnahme
der Thesen von Huizinga und Elias, die die Forschung zum spätmittelalterlichen
Rittertum bis heute maßgeblich beherrschen. Graf verweist
unter anderem auf ein dringendes Desiderat der Elisabeth-Forschung: die
detaillierte Untersuchung des Einflusses der burgundischen Hof- und Buchkultur
auf die deutsche Adelswelt, besonders aber auch deren Rezeption im
französisch-burgundisch-deutschen Grenzland."
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Februar 2010, 22:55 - Rubrik: Landesgeschichte
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Einige subjektive Randnotizen zum neuesten Jahrgang des traditionsreichen Periodikums (kein Peer Review).
Eberhard Dobler, Spätmerowingischer Adel in Südalamannien, S. 1-40
Diesen genealogisch-spekulativen Unfug hätte ich als Herausgeber nicht ins Blatt gelassen. Es darf bezweifelt werden, dass außer bei den unerschütterlichen Fans der "genealogisch-besitzgeschichtlichen Methode"
https://naxos.bsz-bw.de/rekla/show.php?mode=source&id=288
https://naxos.bsz-bw.de/rekla/show.php?mode=source&id=353
https://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5781/
diese Spekulationen rezipiert werden.
Christof Rolker, "Eine Behörde - ein Buch"? Studien zu den Konstanzer Gemächtebüchern, S. 41-61
Es geht um die ältesten Konstanzer Bürgertestamente. Ein bislang übersehenes drittes Gemächtebuch führt zur Neubewertung der Entwicklung der Stadtbücher.
Wenn S. 47 Anm. 26 eine Liste in der Monographie von Baur 1989 als in vielen Punkten fehlerhaft bezeichnet wird, bestätigt mich das in meiner Einschätzung:
https://naxos.bsz-bw.de/rekla/show.php?mode=source&id=342
Thorsten Huthwelker, Elizabet de Baviere (†1478) - eine Tochter Pfalzgraf Ludwigs III. als Vertraute der heiligen Colette und die geplante Gründung eines Klarissenkonvents in Heidelberg, S. 63-77
Eine Genter Klarissenchronik wirft neues Licht auf die kurpfälzische Kirchengeschichte.
Volkhard Huth, Der ‚Oberrheinische Revolutionär'. Freigelegte Lebensspuren und Wirkungsfelder eines "theokratischen Terroristen" im Umfeld Kaiser Maximilians I., S. 79-100
Glücklicherweise hat Klaus Lauterbach in seiner inzwischen erschienenen Edition der Reformschrift darauf verzichtet, seine bisherige Verfasseridentifizierung Matthias Wurm von Geudertheim zu propagieren. Der neue Kandidat Dr. Jakob Merswin ist sehr viel überzeugender. Siehe
https://archiv.twoday.net/stories/4342526/
https://archiv.twoday.net/stories/6152272/
Meine von Huth wiederholt zitierte Stellungnahme hat leider eine neue Internetadresse (wofür ich nichts kann):
https://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2002/0028.html
Erik Beck, Andreas Bihrer et al., Altgläubige Bistumshistoriographie in einer evangelischen Stadt. Die Konstanzer Bistumschronik des Beatus Widmer von 1527: Untersuchung und Edition, S. 101-189
Die bisher anonyme Quelle, für die Andreas Bihrer die Verfasserschaft von Beatus Widmer vermutete, wurde von Studierenden Im Rahmen eines Projektseminars bei Birgit Studt in Freiburg ediert, kommentiert und mit einer Einführung versehen.
An der Verfasserschaft des Konstanzer Kuriennotars Widmers (1475-nach 1533) der im GLA 65/11229 überlieferten Bistumschronik kann nach den überzeugenden Ermittlungen kein Zweifel bestehen.
Abweichungen der wenig älteren Version der Bischofsliste und kurzen Konstanzer Stadtgeschichte sind in den Anmerkungen der Edition (S. 152-189) vermerkt. Diese ältere Version ist Teil der von Peter-Johannes Schuler in der Festschrift Tilo Brandis 2000 vorgestellten Chronik Widmers "Cosmographia" (1526), LB Stuttgart HB V 32
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0069_b045_jpg.htm
Dass in der Edition textkritische Anmerkungen und Sachanmerkungen in einem gemeinsamen Apparat geboten werden, ist nicht nur unüblich, sondern auch nicht sinnvoll. Quellennachweise zu den Angaben werden - mit Ausnahme der Hauptquelle für die ältere Zeit, Gallus Öhems Reichenauer Klosterchronik
https://archiv.twoday.net/stories/6106570/
- so gut wie nicht gegeben. Was S. 112-116 zu Quellen und Vorlagen mitgeteilt wird, befriedigt durchaus nicht. Dass "heute unbekannte Quellen" herangezogen wurden, mag im Einzelfall zutreffen, vermittelt aber ein falsches Bild. Es ist sehr mühsam, die Entlehnungen aus Öhem im Apparat nachzuvollziehen.
Zu den Quellen bezüglich des von Bihrer erforschten 14. Jahrhunderts hat man nach wie vor den Fundbericht Rieders, der die Chronik in der ZGO 1905 vorstellte, heranzuziehen (hier: S. 341). Der Quellenabschnitt stammt auch nicht von Bihrer, sondern von T. Gilgert.
Rieder:
https://www.archive.org/stream/zeitschriftfrdi13langoog#page/n363/mode/2up
E. Beck widmet sich S. 121-137 etwas zu ausführlich den Erwähnungen archäologischer Überreste in der Chronik. Er bereitet dazu eine Dissertation vor. Wenn er S. 133 behauptet, als erster habe Mennel die aus Winterthur nach Konstanz gebrachte römische Inschrift transkribiert, so ist das falsch, da er übersehen hat, dass bereits Ulrich Molitoris in seinem stadtgeschichtlichen Exkurs zu seinem Rechtsgutachten zur Konstanzer Gewerbeordnung (1485) die Inschrift wiedergegeben hatte, ediert von Jörg Mauz, Ulrich Molitoris Schriften, 1997, S. 46.
Zu Matthäus von Pappenheim wird S. 124 der Handschriftenkatalog von Klein angeführt, obwohl Clemens Joos (Freiburg!) in dem 2006 erschienenen Band "Grafen und Herren" ausführlich über Pappenheim gehandelt hatte (inzwischen erschienen 2009 die Monographie von Thomas Schauerte zu Pappenheim und mein parallel erstellter Artikel im Humanismus-Teil des Verfasserlexikons).
Verfehlt erscheint mir die Druckanordnung S. 185ff. mit Paralleldruck. Man braucht einige Zeit, bis einem klar wird, dass die Versionsangabe sich auf die folgende Seite bezieht.
Unglücklich ist die Angaben der Autoren. In Bibliographien und bei Zitaten wird - entgegen der Vorgabe des Inhaltsverzeichnisses (in der lebenden Kolumne heißt es jeweils links treffend "Andreas Bihrer et al.") nur der erste Autor zitiert, nicht aber Bihrer, der als Spiritus rector der Gemeinschaftsarbeit gelten darf und - wenn nicht die alphabetische Anordnung gewählt worden wäre - an erster Stelle zu stehen hätte.
Trotz der vorstehenden Kritik: ein wichtiger Aufsatz bzw. eine wichtige Quellenedition und eine gelungene studentische Gemeinschaftsarbeit auf hohem Niveau!
Kurt Weissen, Die Reformation in Baden-Durlach im Jahre 1556 aus Sicht des Fürstbischofs von Basel, S. 191-202
Liliane Châtelet-Lange, Das emblematische Tagebuch eines sonderbaren Patrioten aus den Jahren 1620 bis 1630, S. 203-222
Zu Straßburg, BNU, Ms 2750.
Christian Greiner, Heiratspolitik und Heiraten der katholischen Markgrafen von Baden im 17. Jahrhundert. Ein Überblick, S. 223-248
Ilas Bartusch, Die Wiederherstellung der markgräflich badischen Grablege in der Stiftskirche der Stadt Baden nach ihrer Zerstörung von 1689, S. 249-300
Baden auf dem Weg in die Moderne 1800-1850
Vorwort, S. 301-303
Rainer Brüning, Karl Friedrich Nebenius (1784-1857) als Vertreter der badischen Reformpolitik, S. 305-314
Udo Wennemuth, Die Religionsgemeinschaften in Baden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zwischen Aufbruch und Beharrung, S. 315-341
Christian Wirtz, Karl von Rotteck als Autor und Politiker, S. 343-356
Niels Grüne, Kommunalistische Rhetorik zwischen sozialer Differenzierung und obrigkeitlichem Zugriff. Dörfliche Politik in einer kurpfälzischen Gemeinde an der Wende zum 19. Jahrhundert, S. 357-385
Es geht um Käfertal (Stadt Mannheim).
Frank Engehausen, Die Anfänge der Sozialdemokraten im badischen Landtag 1891-1904: Zur Vorgeschichte des Großblocks, S. 387-402
Bernd Braun, "Solange man schnaufen kann, muss man kämpfen!" - Zu Krankheit und Tod von Reichskanzler Hermann Müller, S. 403-428
Tobias Seidl, Personelle Säuberungen an der Technischen Hochschule Karlsruhe 1933-1937, S. 429-492
Mit Kurzbiographien (und einem Abschnitt zu den rechtlichen Grundlagen der NS-Vertreibungen S. 438-446).
Buchbesprechungen, S. 493-654
Boris Bigott und Martin Furtwängler, Das Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bde. 1/1 - 5, Stuttgart 1992-2007, S. 655-664
Eine unnötige Selbstbeweihräucherung der Kommission.
Inhaltsverzeichnis der Revue d'Alsace 2009, S. 665-666
Bericht der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg für das Jahr 2008, S. 667-670
Eberhard Dobler, Spätmerowingischer Adel in Südalamannien, S. 1-40
Diesen genealogisch-spekulativen Unfug hätte ich als Herausgeber nicht ins Blatt gelassen. Es darf bezweifelt werden, dass außer bei den unerschütterlichen Fans der "genealogisch-besitzgeschichtlichen Methode"
https://naxos.bsz-bw.de/rekla/show.php?mode=source&id=288
https://naxos.bsz-bw.de/rekla/show.php?mode=source&id=353
https://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5781/
diese Spekulationen rezipiert werden.
Christof Rolker, "Eine Behörde - ein Buch"? Studien zu den Konstanzer Gemächtebüchern, S. 41-61
Es geht um die ältesten Konstanzer Bürgertestamente. Ein bislang übersehenes drittes Gemächtebuch führt zur Neubewertung der Entwicklung der Stadtbücher.
Wenn S. 47 Anm. 26 eine Liste in der Monographie von Baur 1989 als in vielen Punkten fehlerhaft bezeichnet wird, bestätigt mich das in meiner Einschätzung:
https://naxos.bsz-bw.de/rekla/show.php?mode=source&id=342
Thorsten Huthwelker, Elizabet de Baviere (†1478) - eine Tochter Pfalzgraf Ludwigs III. als Vertraute der heiligen Colette und die geplante Gründung eines Klarissenkonvents in Heidelberg, S. 63-77
Eine Genter Klarissenchronik wirft neues Licht auf die kurpfälzische Kirchengeschichte.
Volkhard Huth, Der ‚Oberrheinische Revolutionär'. Freigelegte Lebensspuren und Wirkungsfelder eines "theokratischen Terroristen" im Umfeld Kaiser Maximilians I., S. 79-100
Glücklicherweise hat Klaus Lauterbach in seiner inzwischen erschienenen Edition der Reformschrift darauf verzichtet, seine bisherige Verfasseridentifizierung Matthias Wurm von Geudertheim zu propagieren. Der neue Kandidat Dr. Jakob Merswin ist sehr viel überzeugender. Siehe
https://archiv.twoday.net/stories/4342526/
https://archiv.twoday.net/stories/6152272/
Meine von Huth wiederholt zitierte Stellungnahme hat leider eine neue Internetadresse (wofür ich nichts kann):
https://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2002/0028.html
Erik Beck, Andreas Bihrer et al., Altgläubige Bistumshistoriographie in einer evangelischen Stadt. Die Konstanzer Bistumschronik des Beatus Widmer von 1527: Untersuchung und Edition, S. 101-189
Die bisher anonyme Quelle, für die Andreas Bihrer die Verfasserschaft von Beatus Widmer vermutete, wurde von Studierenden Im Rahmen eines Projektseminars bei Birgit Studt in Freiburg ediert, kommentiert und mit einer Einführung versehen.
An der Verfasserschaft des Konstanzer Kuriennotars Widmers (1475-nach 1533) der im GLA 65/11229 überlieferten Bistumschronik kann nach den überzeugenden Ermittlungen kein Zweifel bestehen.
Abweichungen der wenig älteren Version der Bischofsliste und kurzen Konstanzer Stadtgeschichte sind in den Anmerkungen der Edition (S. 152-189) vermerkt. Diese ältere Version ist Teil der von Peter-Johannes Schuler in der Festschrift Tilo Brandis 2000 vorgestellten Chronik Widmers "Cosmographia" (1526), LB Stuttgart HB V 32
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0069_b045_jpg.htm
Dass in der Edition textkritische Anmerkungen und Sachanmerkungen in einem gemeinsamen Apparat geboten werden, ist nicht nur unüblich, sondern auch nicht sinnvoll. Quellennachweise zu den Angaben werden - mit Ausnahme der Hauptquelle für die ältere Zeit, Gallus Öhems Reichenauer Klosterchronik
https://archiv.twoday.net/stories/6106570/
- so gut wie nicht gegeben. Was S. 112-116 zu Quellen und Vorlagen mitgeteilt wird, befriedigt durchaus nicht. Dass "heute unbekannte Quellen" herangezogen wurden, mag im Einzelfall zutreffen, vermittelt aber ein falsches Bild. Es ist sehr mühsam, die Entlehnungen aus Öhem im Apparat nachzuvollziehen.
Zu den Quellen bezüglich des von Bihrer erforschten 14. Jahrhunderts hat man nach wie vor den Fundbericht Rieders, der die Chronik in der ZGO 1905 vorstellte, heranzuziehen (hier: S. 341). Der Quellenabschnitt stammt auch nicht von Bihrer, sondern von T. Gilgert.
Rieder:
https://www.archive.org/stream/zeitschriftfrdi13langoog#page/n363/mode/2up
E. Beck widmet sich S. 121-137 etwas zu ausführlich den Erwähnungen archäologischer Überreste in der Chronik. Er bereitet dazu eine Dissertation vor. Wenn er S. 133 behauptet, als erster habe Mennel die aus Winterthur nach Konstanz gebrachte römische Inschrift transkribiert, so ist das falsch, da er übersehen hat, dass bereits Ulrich Molitoris in seinem stadtgeschichtlichen Exkurs zu seinem Rechtsgutachten zur Konstanzer Gewerbeordnung (1485) die Inschrift wiedergegeben hatte, ediert von Jörg Mauz, Ulrich Molitoris Schriften, 1997, S. 46.
Zu Matthäus von Pappenheim wird S. 124 der Handschriftenkatalog von Klein angeführt, obwohl Clemens Joos (Freiburg!) in dem 2006 erschienenen Band "Grafen und Herren" ausführlich über Pappenheim gehandelt hatte (inzwischen erschienen 2009 die Monographie von Thomas Schauerte zu Pappenheim und mein parallel erstellter Artikel im Humanismus-Teil des Verfasserlexikons).
Verfehlt erscheint mir die Druckanordnung S. 185ff. mit Paralleldruck. Man braucht einige Zeit, bis einem klar wird, dass die Versionsangabe sich auf die folgende Seite bezieht.
Unglücklich ist die Angaben der Autoren. In Bibliographien und bei Zitaten wird - entgegen der Vorgabe des Inhaltsverzeichnisses (in der lebenden Kolumne heißt es jeweils links treffend "Andreas Bihrer et al.") nur der erste Autor zitiert, nicht aber Bihrer, der als Spiritus rector der Gemeinschaftsarbeit gelten darf und - wenn nicht die alphabetische Anordnung gewählt worden wäre - an erster Stelle zu stehen hätte.
Trotz der vorstehenden Kritik: ein wichtiger Aufsatz bzw. eine wichtige Quellenedition und eine gelungene studentische Gemeinschaftsarbeit auf hohem Niveau!
Kurt Weissen, Die Reformation in Baden-Durlach im Jahre 1556 aus Sicht des Fürstbischofs von Basel, S. 191-202
Liliane Châtelet-Lange, Das emblematische Tagebuch eines sonderbaren Patrioten aus den Jahren 1620 bis 1630, S. 203-222
Zu Straßburg, BNU, Ms 2750.
Christian Greiner, Heiratspolitik und Heiraten der katholischen Markgrafen von Baden im 17. Jahrhundert. Ein Überblick, S. 223-248
Ilas Bartusch, Die Wiederherstellung der markgräflich badischen Grablege in der Stiftskirche der Stadt Baden nach ihrer Zerstörung von 1689, S. 249-300
Baden auf dem Weg in die Moderne 1800-1850
Vorwort, S. 301-303
Rainer Brüning, Karl Friedrich Nebenius (1784-1857) als Vertreter der badischen Reformpolitik, S. 305-314
Udo Wennemuth, Die Religionsgemeinschaften in Baden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zwischen Aufbruch und Beharrung, S. 315-341
Christian Wirtz, Karl von Rotteck als Autor und Politiker, S. 343-356
Niels Grüne, Kommunalistische Rhetorik zwischen sozialer Differenzierung und obrigkeitlichem Zugriff. Dörfliche Politik in einer kurpfälzischen Gemeinde an der Wende zum 19. Jahrhundert, S. 357-385
Es geht um Käfertal (Stadt Mannheim).
Frank Engehausen, Die Anfänge der Sozialdemokraten im badischen Landtag 1891-1904: Zur Vorgeschichte des Großblocks, S. 387-402
Bernd Braun, "Solange man schnaufen kann, muss man kämpfen!" - Zu Krankheit und Tod von Reichskanzler Hermann Müller, S. 403-428
Tobias Seidl, Personelle Säuberungen an der Technischen Hochschule Karlsruhe 1933-1937, S. 429-492
Mit Kurzbiographien (und einem Abschnitt zu den rechtlichen Grundlagen der NS-Vertreibungen S. 438-446).
Buchbesprechungen, S. 493-654
Boris Bigott und Martin Furtwängler, Das Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bde. 1/1 - 5, Stuttgart 1992-2007, S. 655-664
Eine unnötige Selbstbeweihräucherung der Kommission.
Inhaltsverzeichnis der Revue d'Alsace 2009, S. 665-666
Bericht der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg für das Jahr 2008, S. 667-670
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Februar 2010, 18:01 - Rubrik: Landesgeschichte
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Joseph Zellers Buch von 1910 ist online
https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-15592

Andreas Praefcke https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de
https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-15592

Andreas Praefcke https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de
KlausGraf - am Dienstag, 9. Februar 2010, 19:16 - Rubrik: Landesgeschichte
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https://periodika.digitale-sammlungen.de/mvgn/Band_bsb00001092.html
Diefenbacher, Michael: Das Nürnberger Stiftungswesen - ein Überblick
Weingärtner, Helge: Die Mistenmeister der Reichsstadt Nürnberg
Peters, Lambert F.: Einführung in die Erfassung, Aufarbeitung und Analyse von Quellen zur internationalen Handels- und Bankgeschichte
Sommer, Wolfgang: Das Wirken Johann Michael Dilherrs in der Reichsstadt Nürnberg in der MItte des 17. Jahrhunderts
Gebhardt, Walter: Patrizische Leidenschaften: Christoph Sigmund Holzschuher und seine 'Deductionsbibliothek von Teutschland'
Gröschner, Rolf: Wege zu Ludwig Feuerbach
Haeusler, Jochen: Die illustren Gäste des 'Bayerischen Hofes' 1818-1881
Schraudolph, Erhard: Die Nürnberger Metall- und Zinnspielwarenfabriken der Familie Landgraf
Jochem, Gerhadt: Ruhmreiche Zeiten? Die Rolle jüdischer Bürger bei Aufbau und Blüte des Sports in Nürnberg vor 1945
Sauer, Christine: Die 'Sammlung Israelitische Kultusgemeinde' (ehemals Stürmer- Bibliothek) in der Stadtbibliothek Nürnberg
Seiderer, Birgit: Horst Herold und das Nürnberger Modell (1966-1971). Eine Fallstudie zur Pionierzeit des polizeilichen EDV- Einsatzes in der Reformära der Bundesrepublik
Diefenbacher, Michael: Das Nürnberger Stiftungswesen - ein Überblick
Weingärtner, Helge: Die Mistenmeister der Reichsstadt Nürnberg
Peters, Lambert F.: Einführung in die Erfassung, Aufarbeitung und Analyse von Quellen zur internationalen Handels- und Bankgeschichte
Sommer, Wolfgang: Das Wirken Johann Michael Dilherrs in der Reichsstadt Nürnberg in der MItte des 17. Jahrhunderts
Gebhardt, Walter: Patrizische Leidenschaften: Christoph Sigmund Holzschuher und seine 'Deductionsbibliothek von Teutschland'
Gröschner, Rolf: Wege zu Ludwig Feuerbach
Haeusler, Jochen: Die illustren Gäste des 'Bayerischen Hofes' 1818-1881
Schraudolph, Erhard: Die Nürnberger Metall- und Zinnspielwarenfabriken der Familie Landgraf
Jochem, Gerhadt: Ruhmreiche Zeiten? Die Rolle jüdischer Bürger bei Aufbau und Blüte des Sports in Nürnberg vor 1945
Sauer, Christine: Die 'Sammlung Israelitische Kultusgemeinde' (ehemals Stürmer- Bibliothek) in der Stadtbibliothek Nürnberg
Seiderer, Birgit: Horst Herold und das Nürnberger Modell (1966-1971). Eine Fallstudie zur Pionierzeit des polizeilichen EDV- Einsatzes in der Reformära der Bundesrepublik
KlausGraf - am Dienstag, 9. Februar 2010, 19:03 - Rubrik: Landesgeschichte
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Als Steinmetze das Epitaph eines Arztes in der südwestlichen Vorhalle der Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt entfernten, sahen sie zu ihrer Überraschung eine gekalkte Fläche, auf der sich rote und schwarze Schriftzüge sowie einfache und ungelenke Malereien befanden. Wie sich bei näherer Untersuchung herausstellte, haben sich Ende des 15. Jahrhunderts an dieser Stelle der Kirche Menschen in Form von Graffiti verewigt. Die freigelegte Fläche musste aus statischen Gründen wieder geschlossen werden. Wer die Schriftzüge und Zeichnungen dennoch sehen will, muss einen Blick in die neueste Ausgabe der Landsberger Geschichtsblätter werfen, in der sich ein reich bebilderter Artikel über den Zufallsfund findet.
[...] Die Graffiti an der Landsberger Stadtpfarrkirche sind kein Sonderfall. Es scheint im 15. und 16. Jahrhundert nicht unüblich gewesen zu sein. Mit Rötel oder Kohle verewigten sich wohl Reisende, Pilger, Handwerker oder Händler auf Wanderschaft auf diese Art und Weise. Meist schrieben sie „Hic fuit“ (= er ist hier gewesen) mit Namen und Herkunftsort. Mehr jedoch verraten die Schreibenden über sich selbst nicht. Inmitten der deutschen Schriftzeichen findet sich, ebenfalls mit Rötel gemalt, die Darstellung einer Stadt, unschwer als einfache Zeichnung der Landsberger Altstadt zu erkennen. Deutlich ist die Stadtpfarrkirche auszumachen. Augsburger Allgemeine
[...] Die Graffiti an der Landsberger Stadtpfarrkirche sind kein Sonderfall. Es scheint im 15. und 16. Jahrhundert nicht unüblich gewesen zu sein. Mit Rötel oder Kohle verewigten sich wohl Reisende, Pilger, Handwerker oder Händler auf Wanderschaft auf diese Art und Weise. Meist schrieben sie „Hic fuit“ (= er ist hier gewesen) mit Namen und Herkunftsort. Mehr jedoch verraten die Schreibenden über sich selbst nicht. Inmitten der deutschen Schriftzeichen findet sich, ebenfalls mit Rötel gemalt, die Darstellung einer Stadt, unschwer als einfache Zeichnung der Landsberger Altstadt zu erkennen. Deutlich ist die Stadtpfarrkirche auszumachen. Augsburger Allgemeine
KlausGraf - am Dienstag, 9. Februar 2010, 01:27 - Rubrik: Landesgeschichte
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https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-15512
1. Inschrift aus der Kapelle der Burg Württemberg.
2. Überlassung des Reichslehens Elfingen an das Kloster Maulbronn.
3. Friedensvertrag König Rudolfs mit Graf Eberhard dem Erlauchten.
4. Übergabe der Stadt Stuttgart an die Reichsstadt Esslingen.
5. Verlegung des Stifts Beutelsbach nach Stuttgart.
6. Kaiserlicher Freiheitsbrief für die Stadt Cannstatt.
7. Verleihung der Reichssturmfahne an die Grafen von Württemberg.
8. Kaiserliche Bestätigung der eigenen Gerichtsbarkeit für Graf Eberhard den Greiner.
9. Vertrag über die Unteilbarkeit Württembergs.
10. Kaiserliche Erlaubnis das Dorf Laichingen zur Stadt zu erheben.
11. Kaiserlicher Freiheitsbrief für Graf Eberhard den Greiner, eigene Heller zu schlagen.
12. Bündnis der schwäbischen Reichsstädte.
13. Ehevertrag zwischen Graf Eberhard d. J. von Württemberg und Gräfin Henriette von Mömpelgard.
14. Stuttgarter Erbrechtsbestimmung.
15. Landesteilung zwischen den Grafen Ludwig und Ulrich.
16. Feindsbrief Graf Ulrichs des Vielgeliebten gegen die Stadt Esslingen.
17. Urteil des westphälischen Gerichts zugunsten der Gerichtsbarkeit des Grafen von Württemberg.
18. Marktordnung für Calw.
19. Das älteste Anbringen der württembergischen Landschaft.
20. Kaiserlicher Freiheitsbrief, bei Cannstatt eine Zollstätte zu errichten.
21. Bulle über die Gründung der Universität Tübingen.
22. Münsinger Vertrag.
23. Beitritt des Grafen Eberhard von Württemberg zum Schwäbischen Bund.
24. Herzogbrief für Graf Eberhart im Bart.
25. Tübinger Vertrag.
26. Erste Ordnung für die landschaftlichen Ausschüsse.
27. Kaadener Frieden.
28. Ordnung des Kirchenvermögens in Urach.
29. Ordnung der deutschen Schulen.
30. Aus der Schwäbischen Kreisordnung.
31. Prager Vertrag.
32. Unionsvertrag.
33. Vertrag zwischen Herzog Bernhard von Weimar und Conrad Wiederhold über die Feste Hohentwiel.
34. Kaiserliche Entschliessung wegen Rückgabe Württembergs an Herzog Eberhard III.
35. Kriegsschatzungsvertrag zwischen Württemberg und Frankreich.
36. Religionsreversalien des Herzogs Karl Alexander.
37. Aus dem Erbvergleich.
38. Kurfürstenbrief für Herzog Friedrich II.
39. Erlass über Annahme der Königswürde.
40. Rheinbunds-Akte.
41. Religionsedikt.
42. Deutsche Bundesakte.
43. Verfassungsurkunde für das Königreich Württemberg.
44. Zollvertrag zwischen Württemberg und Hohenzollern-Hechingen.
45. Tübinger Adresse an den Ausschuss der Ständekammer.
46. Gesetz, betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen.
47. Schutz- und Trutzbündnis zwischen Preussen und Württemberg.
48. Vertrag zwischen Württemberg und dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen.
49. Militärkonvention zwischen dem Norddeutschen Bunde und Württemberg.
50. Verfassungsgesetz, betreffend Abänderungen des IX. Kapitels der Verfassungsurkunde.
1. Inschrift aus der Kapelle der Burg Württemberg.
2. Überlassung des Reichslehens Elfingen an das Kloster Maulbronn.
3. Friedensvertrag König Rudolfs mit Graf Eberhard dem Erlauchten.
4. Übergabe der Stadt Stuttgart an die Reichsstadt Esslingen.
5. Verlegung des Stifts Beutelsbach nach Stuttgart.
6. Kaiserlicher Freiheitsbrief für die Stadt Cannstatt.
7. Verleihung der Reichssturmfahne an die Grafen von Württemberg.
8. Kaiserliche Bestätigung der eigenen Gerichtsbarkeit für Graf Eberhard den Greiner.
9. Vertrag über die Unteilbarkeit Württembergs.
10. Kaiserliche Erlaubnis das Dorf Laichingen zur Stadt zu erheben.
11. Kaiserlicher Freiheitsbrief für Graf Eberhard den Greiner, eigene Heller zu schlagen.
12. Bündnis der schwäbischen Reichsstädte.
13. Ehevertrag zwischen Graf Eberhard d. J. von Württemberg und Gräfin Henriette von Mömpelgard.
14. Stuttgarter Erbrechtsbestimmung.
15. Landesteilung zwischen den Grafen Ludwig und Ulrich.
16. Feindsbrief Graf Ulrichs des Vielgeliebten gegen die Stadt Esslingen.
17. Urteil des westphälischen Gerichts zugunsten der Gerichtsbarkeit des Grafen von Württemberg.
18. Marktordnung für Calw.
19. Das älteste Anbringen der württembergischen Landschaft.
20. Kaiserlicher Freiheitsbrief, bei Cannstatt eine Zollstätte zu errichten.
21. Bulle über die Gründung der Universität Tübingen.
22. Münsinger Vertrag.
23. Beitritt des Grafen Eberhard von Württemberg zum Schwäbischen Bund.
24. Herzogbrief für Graf Eberhart im Bart.
25. Tübinger Vertrag.
26. Erste Ordnung für die landschaftlichen Ausschüsse.
27. Kaadener Frieden.
28. Ordnung des Kirchenvermögens in Urach.
29. Ordnung der deutschen Schulen.
30. Aus der Schwäbischen Kreisordnung.
31. Prager Vertrag.
32. Unionsvertrag.
33. Vertrag zwischen Herzog Bernhard von Weimar und Conrad Wiederhold über die Feste Hohentwiel.
34. Kaiserliche Entschliessung wegen Rückgabe Württembergs an Herzog Eberhard III.
35. Kriegsschatzungsvertrag zwischen Württemberg und Frankreich.
36. Religionsreversalien des Herzogs Karl Alexander.
37. Aus dem Erbvergleich.
38. Kurfürstenbrief für Herzog Friedrich II.
39. Erlass über Annahme der Königswürde.
40. Rheinbunds-Akte.
41. Religionsedikt.
42. Deutsche Bundesakte.
43. Verfassungsurkunde für das Königreich Württemberg.
44. Zollvertrag zwischen Württemberg und Hohenzollern-Hechingen.
45. Tübinger Adresse an den Ausschuss der Ständekammer.
46. Gesetz, betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen.
47. Schutz- und Trutzbündnis zwischen Preussen und Württemberg.
48. Vertrag zwischen Württemberg und dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen.
49. Militärkonvention zwischen dem Norddeutschen Bunde und Württemberg.
50. Verfassungsgesetz, betreffend Abänderungen des IX. Kapitels der Verfassungsurkunde.
KlausGraf - am Montag, 8. Februar 2010, 20:54 - Rubrik: Landesgeschichte
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KlausGraf - am Montag, 8. Februar 2010, 03:20 - Rubrik: Landesgeschichte
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