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Kulturgut

Walter Schulz erwarb für die Emdener JALB 1992 eine Handschrift des Ostfriesischen Landrechts aus Privathand, die 1987/88 aus der Weise-Bibliothek in Zittau gestohlen worden war.

https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0440_a076_JPG.htm
(Stahl 1993 ohne Hinweis auf die Zittauer Herkunft)

https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0533_a249_jpg.htm

https://www.handschriftencensus.de/2971

Update: Eine Mail aus Zittau ließ mich dann doch genauer nachschauen, und siehe da, es gibt 2005 zu dem Casus etwas im Web:

der Landkreis Löbau-Zittau, die Bibliothek Emden und die Doornkaat Stiftung teilen sich das Eigentum an der Handschrift Ostfriesisches Landrecht des Grafen Edzard. Der Rechtsstreit darum endete vor dem Landgericht Aurich mit einem Vergleich. Danach erhält der Landkreis das Eigentum zu 50 Prozent und die beiden anderen Institutionen zu je 25 Prozent.
Der Landkreis hatte gegen die Bibliothek auf Herausgabe des Eigentums geklagt. Die Handschrift war 1988 unter ungeklärten Umständen aus der Zittauer Bibliothek gestohlen worden. 1992 erwarb die Bibliothek Emden sie von einem Düsseldorfer Kaufmann. Das Original soll für ein halbes Jahr zur Ausstellung ab Juni nach Zittau zurückkehren. Danach kommt es als ein für die ostfriesische Landesgeschichte bedeutendes Stück wieder nach Emden, während in Zittau ein originalgetreues Faksimile verbleibt.


https://www.faktuell.de/Lokales/2005/archivbis18maerz2005.html

Auch die taz berichtete:
https://www.taz.de/nc/1/archiv/archiv-start/?dig=2005/03/24/a0391&cHash=603c7934a6

1992, das war drei Jahre nach der Wende, nach der im Westen viele wertvolle Handschriften auftauchten, die aus den Bibliotheken der untergegangenen DDR verschwunden waren. Der Christian-Weise-Bibliothek im sächsischen Zittau kam sogar ein ganzes Paket abhanden. Darunter die Erstausgabe von Kopernikus' berühmter Streitschrift "De Revolutionibus Orbium Coelestium" ("Von den Umdrehungen der Himmelskörper"). Und das "ostfriesische Landrecht des Grafen Edzard".

[...] "Es war ja gang und gäbe, zur Devisenbeschaffung Kulturgut im weiteren Sinne einzusetzen", sagt der Emdener Museumsmann Walter Schulz.

Weil alle das wussten, handelte die Politik und setzte für diese Delikte eine Verjährungsfrist von 10 Jahren fest. Kurz vor Ablauf der Frist, so erzählt Walter Schulz, meldete sich Zittau. Die Handschrift des "Ostfriesischen Landrechts" sei aus den Beständen der Christian-Weise-Bibliothek gestohlen worden und daher zurückzugeben.

"Wenn der Tatbestand des Diebstahls eindeutig wäre, hätten wir kein Recht darauf", sagt der Emdener Bibliotheksdirektor. Allerdings: "Wir sagen, den Nachweis müsst ihr führen."
Beim Zivilprozess vor dem Landgericht im niedersächsischen Aurich ließ sich die A-Lasco-Bibliothek dann aber doch auf einen Vergleich ein - nach "zähen Verhandlungen", wie die Ostfriesischen Nachrichten schrieben.


Update: Ich habe die Überschrift geändert und verweise auf den Kommentar von Herrn Schulz.

https://www.landesbibliothek-coburg.de/geschichte.htm

Abfindungsvertrag (Ausgleichsgesetz) vom 7. Juni bzw. 1. Juli 1919
Landesstiftungsgesetz vom 9. August 1919
Staatsvertrag vom 14. Februar 1920
Übereinkommen zwischen der Coburger Landesstiftung und dem Freistaat Bayern vom 1. Januar 1973
Verordnung über die Gliederung des staatlichen Bibliothekswesens vom 16. Juni 1999

https://www.provenienzforschung.gv.at/fileitem.aspx?ID=392 PDF

Siehe dazu auch: https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=3335

https://www.swp.de/goeppingen/nachrichten/suedwestumschau/art4319,263297

Der Tübinger Kunsthistoriker Sergiusz Michalski rät dem Land zu beherztem Vorgehen, um den Ausverkauf privaten Kulturguts zu verhindern. Sein Appell richtet sich auch an die Adelshäuser.

Der Professor am Kunsthistorischen Institut der Universität Tübingen schlägt vor, die vom Land vorgesehene hochrangige Expertenkommission, die sich mit den Problemen der Adelsbibliotheken und Kunstsammlungen befassen soll, mit besonderen Befugnissen und mehreren externen Sachverständigen auszustatten. Eine solche Kompetenzerweiterung hält Sergiusz Michalski deshalb für so wichtig, weil die Befugnisse und das Einspruchsrecht der Denkmalpflege - eines wichtigen Beratungsdienstes des Landes - zuletzt systematisch ausgehöhlt worden seien. Eine solchermaßen verstärkte Kommission sollte in Ruhe eine erweiterte Liste von Kulturgütern erstellen, die dem Land, aber auch der deutschen Kultur wichtig wären.
Bisher habe das eingespielte Zusammengehen von verkaufswilligen Adelshäusern und großen britischen Auktionshäusern gekonnt eine Druckkulisse aufgebaut, der die öffentliche Hand und die Kulturbehörden nur wenig entgegensetzen konnten. Statt immer nur von Fall zu Fall zu agieren, wie jetzt bei den Verkaufsangeboten des Fürsten von Waldburg-Wolfegg, sollte sich Baden-Württemberg gezielt ein Instrument schaffen, das es in die Lage versetzte, für die Kultur des Landes unverzichtbare Werke aufzukaufen. Denkbar wäre ein aus Lotto-Mitteln und privaten Stiftungen gespeister Fonds. Zugleich fordert Michalski, die bestehenden Gesetze zum Schutz der Kulturgüter schärfer anzuwenden.
Michalski bedauert angesichts vorgesehener und absehbarer Verkäufe aus Adelsbibliotheken, dass sich die Häuser nicht mehr an ihre traditionelle Selbstverpflichtung zur Kulturbewahrung- und Repräsentation halten. Die alte Maxime "noblesse oblige" sei jungen Adligen offenbar nicht mehr so wichtig. Man verkaufe uralte Handschriften und zerstöre traditionelle Sammlungszusammenhänge um eine Finca auf Mallorca zu kaufen. Bibliotheken zu zerstreuen, die in 500 Jahren gewachsen wären, hält Michalski für eine Kulturschande. Sie erinnere an die rücksichtslose Politik der DDR-Behörden gegenüber ostdeutschen Adelsbibliotheken und kleineren Büchereien.
Ein besonderes Problem bildet seines Erachtens der Fall der in den Jahren 1803 bis 1806 durch Konfiskation von Klosterbibliotheken aufgebauten fürstlichen Bibliotheken. Hier hätten laut Michalski die jetzigen Besitzer eine zusätzliche Verpflichtung gegenüber den Hochleistungen der kirchlichen und monastischen Kultur, die man sich damals ohne viel Federlesens angeeignet habe. Eigentlich hätte man nach 1918 nicht nur - was damals halbherzig geschah - die Kunstsammlungen und Bibliotheken der regierenden Dynastien, sondern mit noch größerer moralischer Berechtigung die Bibliotheken der Säkularisationsgewinnler nationalisieren sollen.
Die Bedeutung der Adelsbibliotheken für die Rekonstruktion der alten Kulturzusammenhänge werde nach wie vor unterschätzt. Der Südwesten verfügt laut Michalski über einzigartige Kostbarkeiten in einer Vielfalt wie nirgendwo sonst in Deutschland. Auch eher kultur- und historienferne Zeitgenossen sollten im postindustriellen Zeitalter die Bedeutung solcher Sammlungen zu würdigen wissen - sie könnten Baden-Württemberg auch in materieller und touristischer Hinsicht große Vorteile verschaffen.


Exakt meine Meinung. Zum Thema hier siehe:

https://archiv.twoday.net/topics/Kulturgut/

Oberschwäbische Adelsbibliotheken (2006) https://eprints.rclis.org/6246/

Adelsbibliotheken in Gefahr (1995, 1997)
https://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/privbib.htm

Fall Donaueschingen:
https://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/don.htm

Die rote Liste der Kultur –
Warum fällt der Schutz des nationalen Kunsterbes so schwer?

Es diskutieren:
Dr. Christoph Graf Douglas, Kunstberater, Frankfurt
Prof. Dr. Volker Himmelein, Kulturgut-Sachverständiger, Karlsruhe
Isabel Pfeiffer-Poensgen, Kulturstiftung der Länder, Berlin
Moderation: Susanne Kaufmann

Die Nibelungen-Handschrift C und Holbeins "Graue Passion" gehören dazu, auch viele Kunstschätze des Hauses Baden sowie das mittelalterliche "Hausbuch", das die Fürsten von Waldburg-Wolfegg 2008 zunächst am Land vorbei verkauften. Nun bieten sie erneut vier Kunstobjekte feil, die auf der Liste des national wertvollen Kulturguts stehen. Wann ist ein Kunstwerk überhaupt "national bedeutsam"? Warum entbrennen um diese Schätze regelmäßig neue Streitigkeiten? Was taugt diesbezüglich das deutsche Recht? Und was ist die Kulturgut-Liste wert, wenn Baden-Württemberg den weltberühmten Creglinger Altar nicht aufnimmt, während Bayern sogar ein Lüsterweibchen von Tilman Riemenschneider aufführt?

(Danke an KS)

Audio (befristet zugänglich)
https://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/swr2-forum/rueckschau/-/id=660194/1365uzh/index.html

Die drei dubiosen Gestalten sind sich weitgehend einig. Alle drei singen das hohe Lied der Autonomie des Eigentümers. Es wird so getan, als stünden die privaten Kulturgüter für Forschung und Ausstellungswesen zur Verfügung, was eine glatte Lüge ist. Pfeiffer-Poensgen: diese Kulturgüter müssen nicht unbedingt in staatliche Museen. Himmelein: Hausbuch-Verkauf ist vom Ergebnis her in Ordnung. Douglas: 586 Objekte auf der Liste sind völlig willkürlich ausgewählt, es gäbe weit mehr von nationaler Bedeutung. Wolfegg will alle Werke auf der Kulturgutliste loswerden.

Keine zeitgenössische Kunst ist auf der Liste - wieso?

Douglas: Würth hat die Fürstenberg-Gemälde nur gekauft unter der Voraussetzung, dass die Sammlung nicht auf die Liste kommt (was Himmelein zurecht als fragwürdig ansprach).

Himmelein teilt Ansicht von Douglas, dass so wenige deutsche Kunst im Ausland zu sehen ist. Er findet auch den Waldseemüller-Verkauf in Ordnung.

Stillschweigendes Einvernehmen, dass ehemalige Raubkunst-Eigentümer nichts von der Liste zu befürchten haben. Alle drei dubiosen Gestalten finden diesen klaren Bruch des Gesetzes in Ordnung.

Douglas ist für die englische Lösung: Vorkaufsrecht des Staates. Findet englische und französische Lösung demokratischer und effektiver. Bayern fordert solch ein Verfahren. Länder diskutieren heftig über die Liste. Die Debatte sei voll im Gange - nur leider, ergänze ich, hinter dem Rücken der Öffentlichkeit und der Fachwelt!

Das Schlusswort hatte leider Douglas: Kunst braucht Freiheit!

"We are pleased to inform you that the former owners' database of the Ancient Books and Manuscripts Section of the Library of the University of Barcelona is available at:

https://www.bib.ub.edu/fileadmin/posseidors/cerca_eng.htm

The database offers images of the marks as well as information of the previous owners of the copies kept in our Library. The search is available in Catalan, Spanish and English."

Leider ist der Gesamtbestand der Einträge noch sehr gering.


Die berühmte Walberberger Dominikanerbibliothek mit über 140.000 Bänden wurde nicht in alle Winde zerstreut, sondern als Depositum der Dom- und Diözesanbibliothek Köln übergeben, die nun eine Auswahl aus den Schätzen im Rahmen einer Ausstellung zeigt. Die Website enthält auch einige Beiträge aus der Sekundärliteratur zur Walberberger Bibliothek als Volltexte:

https://www.dombibliothek-koeln.de/index1.html?/veranstaltung/fest_alb_09/index.html


https://www.evlka.de/content.php?contentTypeID=4&id=11662

Emden (epd). Die seit einem Jahr geschlossene Emder Johannes-a-Lasco-Bibliothek soll im Januar wieder den wissenschaftlichen Betrieb aufnehmen. Der Chefjurist der Evangelisch-reformierten Kirche, Johann Weusmann, sagte am Donnerstag vor der in Emden tagenden Synode, dass die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zusätzliche Haushaltsmittel für das laufende Geschäft im Jahr 2010 in Aussicht gestellt habe.

Die Bibliothek gilt als die weltweit bedeutendste Bibliothek des reformierten Protestantismus. Das Haus musste im Dezember 2008 geschlossen werden, nachdem das Stiftungskapital unter der Leitung des inzwischen entlassenen und wegen Untreue verurteilten Bibliotheksdirektors Walter Schulz um 6,2 Millionen Euro auf heute noch 1,6 Millionen Euro abgeschmolzen war.

Inzwischen sind Weusmann zufolge nach Untersuchungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon weitere Details zum Kapitalverlust bekanntgeworden. Die Kirche habe zudem eine renommierte Rechtskanzlei in Hannover beauftragt. Sie solle feststellen, ob und inwieweit das Kuratorium, der damalige Stiftungsvorstand Schulz und das kirchenleitende Moderamen als Stiftungsaufsicht für den Verlust haften muss.

Schulz habe 2001 rund 80 Prozent des Stiftungskapitals in hochspekulativen Aktien angelegt, berichtete Weusmann. Laut Curacon habe es sich dabei um Wertpapiere mit dem Warnhinweis des Bundesfinanzministers gehandelt, dass der Anleger bereit und in der Lage sein muss, den Verlust des Kapitals bis hin zum Totalverlust hinzunehmen. Durch diese nicht vom Kuratorium genehmigten Geschäfte seien 1,2 Millionen Euro verloren gegangen.

Weiter habe Schulz dem Curacon-Bericht zufolge zwischen 2001 und 2008 große Teile des Personals unerlaubt mit Geldern aus dem Stiftungskapital bezahlt. Aus den Erträgen des Kapitals hätte die Bibliothek sechs Vollzeitstellen finanzieren sollen und können, sagte Weusmann. Schulz habe dagegen über Jahre bis zu 12,5 Vollzeitstellen eingerichtet. Insgesamt seien so 3,2 Millionen aus dem Stiftungskapital verschwunden.

Auch Bücher und Kunstgegenstände hätte die Bibliothek nur aus den Erlösen des Stiftungskapitals oder mit Zustiftungen finanzieren dürfen, betonte Weusmann. Curacon habe festgestellt, dass mehr als 2,13 Millionen Euro für den Ankauf von Literatur, Gemälden und Silber unerlaubt aus dem Stiftungskapital entnommen wurden. Gutachter sollen prüfen, ob die angekauften Archive, Bücher und Kunstgegenstände mit dem Auftrag der Bibliothek übereinstimmen.

Die Bibliothek solle künftig zu einem Kompetenzzentrum des deutschen Protestantismus ausgebaut werden, erläuterte der Jurist. Die EKD und die Landeskirchen werden dazu sechs Millionen Euro in das Stiftungskapital der Bibliothek einzahlen. Zusammen mit einer weiteren Million Euro der reformierten Kirche und dem noch vorhandenem Rest von 1,6 Millionen Euro sei das Stiftungskapital etwa wieder so hoch wie am Anfang. Das Geld werde jedoch künftig von der EKD angelegt und die Erträge an die Bibliothek ausgezahlt.

Das Gemeinsame kirchliche Verwaltungsgericht der reformierten Kirche und der lippischen Landeskirche in Detmold habe in den vergangenen Wochen Schulz "der groben Pflichtverletzung" nach dem Niedersächsischen Stiftungsgesetz für schuldig befunden, sagte Weusmann. Es verwies dabei auf den Curacon-Bericht. Die fristlose Kündigung von Walter Schulz sei somit rechtmäßig.


S.a.
https://jeversches-wochenblatt.de/Redaktion/tabid/146/Default.aspx?ArtikelID=326797
Gegen das vor zwei Wochen ergangene Urteil – der Pastor und Ex-Bibliotheksdirektor war am 13. Oktober vor dem Landgericht Aurich wegen Untreue in acht Fällen zu einer Geldstrafe von 2600 Euro verurteilt worden – haben die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.

Zu Schulz in Archivalia:
https://archiv.twoday.net/stories/5612857/

Eichstätter Kurier 12.11.2009

Berufung gegen Reich-Freispruch
https://www.donaukurier.de/lokales/eichstaett/Berufung-gegen-Reich-Freispruch;art575,2208734

Eichstätt/Ingolstadt (EK) Mit dem Freispruch vor dem Amtsgericht am 23. September ist der Untreue-Vorwurf gegen die Leiterin der Eichstätter Universitäts-Bibliothek, Angelika Reich, doch noch nicht vom Tisch: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt.

Das bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt in Ingolstadt, Dr. Helmut Walter, gestern auf Anfrage: "Wir gehen davon aus, dass es zu einer Verurteilung hätte kommen müssen." (...)

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wartet laut Walter nun auf die schriftliche Urteilsbegründung vom September. Wenn die vorliegt, dann wird das gesamte Verfahren vor dem Landgericht neu aufgerollt: Mit Zeugenaussagen und Beweisaufnahmen. "Das wird dann noch mal voll umfänglich verhandelt", bestätigt der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter. (...)

Vgl. auch https://archiv.twoday.net/stories/5960023/

Erneut will das Adelshaus Waldburg-Wolfegg Kunstschätze verkaufen. Der Fürst hat sich vor einiger Zeit auf Gespräche mit dem Land eingelassen, in denen es um den Verkauf weiterer Teile des Kunstbesitzes seines Hauses geht. Darunter auch um die aus dem Jahr 1468 stammende Handschrift "Ptolomaeus Cosmographia", ein frühes kartographisches Handbuch. Weil die Württembergische Landesbibliothek ein ähnliches Werk besitzt, will das Land aber auf den Erwerb dieses Objekts verzichten.

Da es auf der Liste des national wertvollen Kulturguts steht, darf das Buch auch nicht ohne weiteres außer Landes. Dass er das trotzdem schaffen kann, hat Waldburg-Wolfegg schon einmal bewiesen: 2001 verkaufte er die Weltkarte des Freiburger Kartographen Martin Waldmüllers, die erstmals den Namen "Amerika" für den neu entdeckten Kontinent verwendet, an die US-Kongressbibliothek.

Diesmal aber, so sagt der Sprecher des Wissenschaftsministeriums, werde alles auf eine einvernehmliche, für beide Seiten zufriedenstellende Lösung hinauslaufen. Zu klären ist – neben der der "Cosmographia" – die Zukunft von vier weiteren Kunstwerken aus Waldburg-Wolfegg’schem Besitz. So sollen zwei spätgotische Altartafeln, die Hans Multscher und dessen Werkstatt zugeschrieben werden, im Ulmer Museum bleiben; die beiden Gemälde, die die Kreuzprobe der heiligen Helena und die Kreuztragung des Kaisers Heraklios zeigen, sind mit 350 000 Euro veranschlagt, für die das Land angeblich einen Sponsor gefunden hat.

Das Zehnfache will das Adelshaus für den sogenannten kleinen Klebeband haben, in dem rund 100 Zeichnungen aus dem 15. Jahrhundert mit Porträts sowie höfischen und religiösen Motiven zusammengefasst sind. Für das Land ist das, wie verlautet, zu viel Geld. So muss ein anderer Käufer gesucht werden. Auch das letzte Kunstobjekt ist im Verzeichnis des national wertvollen Kulturguts aufgeführt, das im frühen 16. Jahrhundert verfasste
Gebetbuch des "Bauernjörg".
https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/ausverkauf-im-fuerstenhaus--22239079.html

Zum Hausbuch-Verkauf und den Wolfegger Sammlungen haben wir hier zahlreiche Einträge:

https://archiv.twoday.net/search?q=wolfegg
Zusammenschau:
https://archiv.twoday.net/stories/4775647/

Ein neues Expertengremium soll das Land Baden-Württemberg künftig über den Umgang von Kulturgütern beraten. Die Kommission solle die «Kardinalfrage» lösen helfen, ob das Land in dem jeweiligen Fall sein Vorkaufsrecht im Anspruch nimmt, sagte Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) nach einem entsprechenden Beschluss des Kabinetts am Dienstag in Stuttgart. «Das Land hat nicht die finanziellen Spielräume, alle Kulturgüter, die ihm angeboten werden, zu erwerben.
https://www.pr-inside.com/de/baden-w-uuml-rttemberg-richtet-kommission-zu-r1574649.htm

Pressemitteilung:
https://www.mwk.baden-wuerttemberg.de/no_cache/service/presse/pressemitteilungen/pressedetailseite/article/1988/135/

Wurde die Ptolemäus-Handschrift zwischenzeitlich aus Wolfegg entfernt?

Nach einer Inspektion steht jetzt fest: Die Handschrift "Ptolemaeus Cosmographia" ist auf Schloss Wolfegg. Ob noch oder wieder, bleibt offen. Doch solche Zweifelsfälle soll es in Zukunft nicht mehr geben. Denn um den Verkauf von wertvollen Kulturgütern in Privatbesitz besser zu kontrollieren und zu managen, ruft die Landesregierung ein neues Expertengremium ins Leben.

Am Dienstag durften ein Beamter des Wissenschaftsressorts und ein Sachverständiger Kulturgüter inspizieren, die dem oberschwäbischen Adelshaus Waldburg-Wolfegg gehören, aber nur mit Einverständnis des Landes verkauft werden dürfen. Dabei hätten sie die wertvolle Handschrift "Ptolemaeus Cosmographia" aus dem Jahr 1468 "wohlbehalten angetroffen", berichtete Wissenschaftsminister Peter Frankenberg. Die Experten hätten das Kulturgut auch wiedererkennen können, da sie es im Dezember schon einmal inspiziert hätten.

Die Botschaft, dass alles mit rechten Dingen zugehe, war mit Bedacht gesetzt. Der im Ministerium schriftlich hinterlegte Verdacht, das Adelshaus habe diese Handschrift am Land vorbei verkauft, sollte auf diese Weise aus der Welt geschafft werden. Schließlich verhandeln beide Seiten derzeit über verschiedene Kulturgüter in Waldburg-Wolfegg’schem Besitz – auch wenn sich beide Seiten über die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht einig sind. Trotz der gestrigen Klarstellung bleibt offen, ob die "Cosmographia" tatsächlich die ganze Zeit über auf Schloss Wolfegg gewesen ist. Nach Informationen der Badischen Zeitung hat das Fürstenhaus der zuständigen Denkmalschutzbehörde bei deren letzten Visite im Sommer die Handschrift nicht vorgelegt – wie schon bei einem früheren Besuch. Das hatte den Verdacht aufkommen lassen, das Buch sei schon veräußert, zumal das Adelshaus für den Verkauf der Weltkarte des Freiburger Kartographen Waldseemüller (und nicht, wie gestern fälschlich angegeben, Waldmüller) 2001 und des mittelalterlichen Wolfegger Hausbuchs 2008 erst nachträglich die Erlaubnis eingeholt hatte.

In der Kabinettsvorlage hieß es vieldeutig, für die "Cosmographia" solle es einen Käufer geben. Frankenberg sagte, das Land werde sein Vorkaufsrecht nicht in Anspruch nehmen; ein Verkauf der Handschrift an einen Privatmann werde wohl unter Auflagen genehmigt.

https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/als-kunstkaeufer-will-sich-das-land-zurueckhalten--22287161.html

Meines Wissens gibt es kein Faksimile der Wolfegger Handschrift! Sie wird in Pressemeldungen mit dem Ulmer Frühdruck, dessen Vorlage sie war, verwechselt.

Der Fürst behauptet, die Ptolemäus-Handschrift sei kein Bestandteil der durch Fideikommisrecht (siehe https://tinyurl.com/y9d6o4r ) geschützten Bibliothek - eine hahnebüchene Argumentation!

Kreuztragung des Heraklius (Weiteres)

 

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