Kulturgut
https://www.faz.net/-01t13d
Kniffelige Rechtslage. Vom Unglück, einen Schatz zu finden
Von Lukas Weber
Auszüge:
Ein Schatzregal hat durchaus weitreichende Folgen, erklärt Preuschen [Diethardt von Preuschen, Rechtsanwalt - KG]. „Vergisst“ jemand, seinen Fund von vielleicht kulturhistorischem Wert den zuständigen Behörden zu melden, begeht er nur eine Ordnungswidrigkeit. Gibt es ein Schatzregal, macht er sich der Unterschlagung schuldig – sogar dann, wenn er selbst der Grundstückseigentümer ist. Der Straftatbestand wird mit bis zu drei Jahren geahndet. Käufern der Münze droht eine Anzeige wegen Hehlerei. Höchst unterschiedlich ist freilich der Besitzanspruch der Länder: In Berlin und Sachsen hat der Staat ein totales Schatzregal eingeführt [...]. In Niedersachsen dagegen gibt es ein kleines Schatzregal, wonach nur Funde, die durch staatliche Nachforschungen entdeckt wurden, Eigentum des Landes werden; sonst gilt die Regelung des BGB.
Mit einer solchen Lösung können sich auch die meisten Kritiker des Schatzregals anfreunden. Jüngste Versuche der Regierung in Hannover, die Ansprüche zu einem totalen Schatzregal auszuweiten, sind offenbar am energischen Widerstand der Betroffenen gescheitert. Dazwischen steht das große Schatzregal. Es sieht vor, dass auch sämtliche Funde dem Land zufallen, die „einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben“. Da man darüber trefflich streiten kann, ist der Ärger programmiert. „Alte Münzen haben immer einen wissenschaftlichen Wert“, meint Preuschen. Dennoch haben die meisten Bundesländer eine solche Regelung eingeführt. Rheinland-Pfalz sieht wenigstens einen Finderlohn vor, „im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts“, was keine übertriebenen Erwartungen weckt, Sachsen-Anhalt verspricht eine „angemessene Entlohnung“, wenngleich nur als Kann-Vorschrift, Schleswig-Holstein definiert einen Anspruch darauf. Der Grundstückseigentümer geht in solchen Fällen indessen stets leer aus.
Die im Vergleich liberale Handhabung in Hessen könnte freilich bald ein Ende haben. Die Regierungsfraktionen im Landtag haben im vergangenen Jahr einen dringlichen Gesetzentwurf zur Einführung eines totalen Schatzregals vorgelegt. Dass ausgerechnet die christlich-liberale Koalition ein Enteignungsgesetz beschließen möchte, kann Preuschen nicht verstehen. Anderen ging es geradeso, es hagelte Proteste von Religionsgemeinschaften, Grundeigentümern, Waldbesitzern, Landwirtschaftsverbänden, Hobby-Archäologen und Numismatikern. Und von den eigenen Kommunen. Nach einer Anhörung vor dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Februar ist der Entwurf deswegen entschärft worden.
Man sei vielleicht etwas über das Ziel hinausgeschossen, sagt der Landtagsabgeordnete Mario Döweling, der in der FDP-Fraktion für das Gesetzesvorhaben zuständig ist. Jenes Ziel, dem Land besondere Funde von wissenschaftlichem Wert zu sichern, sei auch mit der jetzt gefundenen kleinen Lösung erreichbar, die nach der Osterpause im Landtag beschlossen werden soll. Sie entspricht dem, was Preuschen als großes Schatzregal definiert; der Staat behält, was ihm gefällt. „Im neuen Entwurf ist außerdem eine angemessene Entschädigung für den Finder vorgesehen“, sagt Döweling.
Das sei zu wenig konkret, kritisiert Walter Franke, der Vorsitzende des gemeinnützigen Vereins Argus, „ins Gesetz muss ein Prozentsatz hinein“. Die Hälfte des Werts sei angemessen. In Rheinland-Pfalz habe ein Sondengänger im vergangenen Jahr einen römischen Münzschatz von 50 Kilogramm gefunden und dafür 1000 Euro erhalten – er sei aber noch nicht einmal zur Präsentation eingeladen worden. Die Mitglieder von Argus suchen mit einem Metalldetektor und einer behördlichen Lizenz den Boden ab, vorwiegend „gestörte Flächen“, zum Beispiel Äcker. Was die Hobby-Archäologen finden, geben sie ab. Dass das Land sich den Finderlohn nicht leisten könne, hält Franke für vorgeschoben. „Wenn alle zehn Jahre mal ein herausragender Fund auftritt, ist das viel.“
Die Statue des Keltenfürsten vom Glauberg sei angeblich 70.000 Euro wert, das spiele keine Rolle im Vergleich zum Museum, das darum herum gebaut worden sei. Und der berühmte römische Pferdekopf sei gewiss die für den Ausschuss angegebenen 3 Millionen Euro nicht wert. Ein Schatzregal bewirkt nach Frankes Ansicht nur eines: „Es gibt weniger Funde.“ In Baden-Württemberg mit Schatzregal würden im Jahr etwa 80 Münzen gefunden, in Bayern ohne Schatzregal seien es 6000. Im Ausland sind die Erfahrungen ähnlich, in Ländern ohne Schatzregal wie Österreich findet sich regelmäßig mehr. So gesehen kann Sondengänger Franke verstehen, dass das hessische Landesamt für Denkmalschutz für ein Schatzregal kämpft. „Die versinken in Arbeit.“
Siehe hier:
https://archiv.twoday.net/search?q=schatzregal
Weitere Materialien:
Unterschriftenliste gegen das große Schatzregal:
https://www.muenzclub-jever.de/umfrage/index.php
https://www.zeitung.schatzsuchen.de/
(RSS)
Kniffelige Rechtslage. Vom Unglück, einen Schatz zu finden
Von Lukas Weber
Auszüge:
Ein Schatzregal hat durchaus weitreichende Folgen, erklärt Preuschen [Diethardt von Preuschen, Rechtsanwalt - KG]. „Vergisst“ jemand, seinen Fund von vielleicht kulturhistorischem Wert den zuständigen Behörden zu melden, begeht er nur eine Ordnungswidrigkeit. Gibt es ein Schatzregal, macht er sich der Unterschlagung schuldig – sogar dann, wenn er selbst der Grundstückseigentümer ist. Der Straftatbestand wird mit bis zu drei Jahren geahndet. Käufern der Münze droht eine Anzeige wegen Hehlerei. Höchst unterschiedlich ist freilich der Besitzanspruch der Länder: In Berlin und Sachsen hat der Staat ein totales Schatzregal eingeführt [...]. In Niedersachsen dagegen gibt es ein kleines Schatzregal, wonach nur Funde, die durch staatliche Nachforschungen entdeckt wurden, Eigentum des Landes werden; sonst gilt die Regelung des BGB.
Mit einer solchen Lösung können sich auch die meisten Kritiker des Schatzregals anfreunden. Jüngste Versuche der Regierung in Hannover, die Ansprüche zu einem totalen Schatzregal auszuweiten, sind offenbar am energischen Widerstand der Betroffenen gescheitert. Dazwischen steht das große Schatzregal. Es sieht vor, dass auch sämtliche Funde dem Land zufallen, die „einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben“. Da man darüber trefflich streiten kann, ist der Ärger programmiert. „Alte Münzen haben immer einen wissenschaftlichen Wert“, meint Preuschen. Dennoch haben die meisten Bundesländer eine solche Regelung eingeführt. Rheinland-Pfalz sieht wenigstens einen Finderlohn vor, „im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts“, was keine übertriebenen Erwartungen weckt, Sachsen-Anhalt verspricht eine „angemessene Entlohnung“, wenngleich nur als Kann-Vorschrift, Schleswig-Holstein definiert einen Anspruch darauf. Der Grundstückseigentümer geht in solchen Fällen indessen stets leer aus.
Die im Vergleich liberale Handhabung in Hessen könnte freilich bald ein Ende haben. Die Regierungsfraktionen im Landtag haben im vergangenen Jahr einen dringlichen Gesetzentwurf zur Einführung eines totalen Schatzregals vorgelegt. Dass ausgerechnet die christlich-liberale Koalition ein Enteignungsgesetz beschließen möchte, kann Preuschen nicht verstehen. Anderen ging es geradeso, es hagelte Proteste von Religionsgemeinschaften, Grundeigentümern, Waldbesitzern, Landwirtschaftsverbänden, Hobby-Archäologen und Numismatikern. Und von den eigenen Kommunen. Nach einer Anhörung vor dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Februar ist der Entwurf deswegen entschärft worden.
Man sei vielleicht etwas über das Ziel hinausgeschossen, sagt der Landtagsabgeordnete Mario Döweling, der in der FDP-Fraktion für das Gesetzesvorhaben zuständig ist. Jenes Ziel, dem Land besondere Funde von wissenschaftlichem Wert zu sichern, sei auch mit der jetzt gefundenen kleinen Lösung erreichbar, die nach der Osterpause im Landtag beschlossen werden soll. Sie entspricht dem, was Preuschen als großes Schatzregal definiert; der Staat behält, was ihm gefällt. „Im neuen Entwurf ist außerdem eine angemessene Entschädigung für den Finder vorgesehen“, sagt Döweling.
Das sei zu wenig konkret, kritisiert Walter Franke, der Vorsitzende des gemeinnützigen Vereins Argus, „ins Gesetz muss ein Prozentsatz hinein“. Die Hälfte des Werts sei angemessen. In Rheinland-Pfalz habe ein Sondengänger im vergangenen Jahr einen römischen Münzschatz von 50 Kilogramm gefunden und dafür 1000 Euro erhalten – er sei aber noch nicht einmal zur Präsentation eingeladen worden. Die Mitglieder von Argus suchen mit einem Metalldetektor und einer behördlichen Lizenz den Boden ab, vorwiegend „gestörte Flächen“, zum Beispiel Äcker. Was die Hobby-Archäologen finden, geben sie ab. Dass das Land sich den Finderlohn nicht leisten könne, hält Franke für vorgeschoben. „Wenn alle zehn Jahre mal ein herausragender Fund auftritt, ist das viel.“
Die Statue des Keltenfürsten vom Glauberg sei angeblich 70.000 Euro wert, das spiele keine Rolle im Vergleich zum Museum, das darum herum gebaut worden sei. Und der berühmte römische Pferdekopf sei gewiss die für den Ausschuss angegebenen 3 Millionen Euro nicht wert. Ein Schatzregal bewirkt nach Frankes Ansicht nur eines: „Es gibt weniger Funde.“ In Baden-Württemberg mit Schatzregal würden im Jahr etwa 80 Münzen gefunden, in Bayern ohne Schatzregal seien es 6000. Im Ausland sind die Erfahrungen ähnlich, in Ländern ohne Schatzregal wie Österreich findet sich regelmäßig mehr. So gesehen kann Sondengänger Franke verstehen, dass das hessische Landesamt für Denkmalschutz für ein Schatzregal kämpft. „Die versinken in Arbeit.“
Siehe hier:
https://archiv.twoday.net/search?q=schatzregal
Weitere Materialien:
Unterschriftenliste gegen das große Schatzregal:
https://www.muenzclub-jever.de/umfrage/index.php
https://www.zeitung.schatzsuchen.de/
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https://www.ordensarchive.at/images/stories/beitrag/Regeln_fuer_den_Umgang_mit_bibliothekarischem_Altbestand.pdf
2. Unter Altbestand werden im Folgenden Bücher, Handschriften und Archivalien verstanden, die vor 1850 gedruckt oder geschrieben wurden. [...]
3. Die Bücher und Archivalien haben einzeln und als Sammlung eine deutlich individuelle Prägung; sie sind schützenswertes Kulturgut, zu deren Erhaltung die kirchlichen Einrichtungen verpflichtet sind. [...]
21. Altbestand ist integraler Bestandteil der Geschichte, Tradition und Kultur der jeweiligen kirchlichen Einrichtung. Diesen räumlichen und geschichtlichen Zusammenhang zu erhalten ist vorrangig.
22. Wenn aus räumlichen, finanziellen oder konservatorischen Gründen oder wegen fehlenden Fachpersonals Altbestand auf längere Sicht nicht verantwortlich aufbewahrt oder erschlossen werden kann, kann eine Abgabe an eine andere öffentlich zugängliche, bevorzugt kirchliche, unter Beachtung regionalhistorischer Zusammenhänge des Bestandes auch lokale Einrichtung erwogen werden.
23. Textidentische Exemplare, die sich durch Einband, handschriftliche Einträge etc. unterscheiden, können nicht als Dublette bewertet und abgegeben werden.
Hat man sich etwa im Fall Eichstätt daran gehalten?
https://archiv.twoday.net/search?q=eichst%C3%A4tt
(W)
2. Unter Altbestand werden im Folgenden Bücher, Handschriften und Archivalien verstanden, die vor 1850 gedruckt oder geschrieben wurden. [...]
3. Die Bücher und Archivalien haben einzeln und als Sammlung eine deutlich individuelle Prägung; sie sind schützenswertes Kulturgut, zu deren Erhaltung die kirchlichen Einrichtungen verpflichtet sind. [...]
21. Altbestand ist integraler Bestandteil der Geschichte, Tradition und Kultur der jeweiligen kirchlichen Einrichtung. Diesen räumlichen und geschichtlichen Zusammenhang zu erhalten ist vorrangig.
22. Wenn aus räumlichen, finanziellen oder konservatorischen Gründen oder wegen fehlenden Fachpersonals Altbestand auf längere Sicht nicht verantwortlich aufbewahrt oder erschlossen werden kann, kann eine Abgabe an eine andere öffentlich zugängliche, bevorzugt kirchliche, unter Beachtung regionalhistorischer Zusammenhänge des Bestandes auch lokale Einrichtung erwogen werden.
23. Textidentische Exemplare, die sich durch Einband, handschriftliche Einträge etc. unterscheiden, können nicht als Dublette bewertet und abgegeben werden.
Hat man sich etwa im Fall Eichstätt daran gehalten?
https://archiv.twoday.net/search?q=eichst%C3%A4tt
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Das ergibt sich aus folgender aktueller Meldung:
Wie das Bundesdenkmalamt (BDA) nun bekannt gab, hat eine Privatperson schon vor einiger Zeit in einem Garten im Raum Wiener Neustadt mehr als 200 Schmuckgegenstände entdeckt, die ein Alter von etwa 650 Jahren haben. Es handle sich dabei um einen der "qualitativ bedeutendsten mittelalterlichen Schatzfunde in Österreich". Die Goldschmiede-Arbeiten seien "atemberaubend", hieß es vom BDA - das auch eine gute Nachricht für den Finder hat: Er sei und bleibe "zu 100 Prozent Eigentümer".
https://derstandard.at/1303291249357/Ansichtssache-Spaetmittelalterlicher-Schatz-in-Niederoesterreich-gefunden
(RSS)
Update:
https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,758790,00.html
Wie das Bundesdenkmalamt (BDA) nun bekannt gab, hat eine Privatperson schon vor einiger Zeit in einem Garten im Raum Wiener Neustadt mehr als 200 Schmuckgegenstände entdeckt, die ein Alter von etwa 650 Jahren haben. Es handle sich dabei um einen der "qualitativ bedeutendsten mittelalterlichen Schatzfunde in Österreich". Die Goldschmiede-Arbeiten seien "atemberaubend", hieß es vom BDA - das auch eine gute Nachricht für den Finder hat: Er sei und bleibe "zu 100 Prozent Eigentümer".
https://derstandard.at/1303291249357/Ansichtssache-Spaetmittelalterlicher-Schatz-in-Niederoesterreich-gefunden
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Update:
https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,758790,00.html
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"Der Bezirksmuseumsverein Landeck bietet Bilder, Lithographien und Radierungen aus seiner Sammlung zum Verkauf an. Wir wollen damit für Kunstkenner und Sammler Raritäten anbieten – Schätze aus dem Depot – welche wir in unserem Museum mit den neuen Konzept „Bleiben oder Gehen – Die bewegte Geschichte
des Tiroler Oberlandes“ nicht mehr ausstellen können.
Der Erlös soll für den Ausbau der aktuellen Ausstellung und für
die Verwirklichung zukünftiger Vorhaben verwendet werden.
Besichtigung: 03. April bis 14. April während der Öffnungszeiten in der Galerie im Turm von Schloss Landeck, 10 - 17 Uhr DI- SO, MO - Ruhetag
Auktion: Donnerstag, 14. April, 19 Uhr
Am 14. April laden wir zu einer Auktion in das Schloss Landeck ein.
Bezirksmuseumverein Landeck
Schlossweg 2
A-6500 Landeck"
https://www.schlosslandeck.at
Nach Informationen von Peter Keller, Diözesanmuseum Salzburg, hat nach Intervention des Landes Tirol und ICOM Österreichs [...] das Museum die Aktion gestern abgesagt.
https://www.museum-aktuell.de/index.php?site=news&NID=1154
Auf der Website steht:
Der Vorstand des Bezirksmuseumsvereins Landeck hat einstimmig beschlossen,
die am Donnerstag den 14. April 2011, um 19.00 Uhr im Schloss Landeck
vorgesehene Auktion von Bildern, die im Eigentum des Vereines stehen,
nicht durchzuführen.
Wir respektieren damit die von Kunstschaffenden ausgedrückten
Bedenken und Proteste, und werden in Folge zu einem Gespräch bitten.
(ML)
Meldung bei TT.com über die Verkaufsplanungen:
https://goo.gl/vfNfi
Vorgesehen war, 98 Bilder und Skulpturen zu verkaufen, "eine Auswahl von geschenkten [!!] oder angekauften Werken".
https://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/Nachrichten/2556390-6/wirbel-um-die-auktion-geht-weiter.csp
Als „moralisch verwerflich“ wertet der im Ländle lebende Landecker Künstler Norbert Pümpel die Versteigerung von 98 Bildern und Skulpturen aus der Kunstsammlung auf Schloss Landeck: „Da sind wichtige identitätsstiftende Werke dabei, etwa die Diplomarbeit von Elmar Peintner oder die Portraits der Postmeisterfamilie Müller vom Künstler Thomas Riss.“ [...]
StR Thomas Hittler (ÖVP) erklärt: „Die Versteigerung von Familiensilber aus dem Schlossmuseum, die offenbar wegen der prekären Finanzlage des Museumsvereins beschlossen wurde, ist inakzeptabel. Für die betroffenen Künstler ist es ein Schlag ins Gesicht.“ Hittler warnt vor möglichen rechtlichen Problemen in Zusammenhang mit der Auktion: „Die Kunstwerke und deren Restaurierung sind vielfach mit öffentlichen Geldern subventioniert worden. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass die Stadtgemeinde eine Haftung für 250.000 Euro vom Museumsverein übernommen hat.“
Für FP-Stadtrat Roland König stellt sich die Frage der politischen Verantwortung. Er spricht von einer „Kulturschande“ für Landeck: „Mit der Auktion hat der subventionierte Bezirksmuseumsverein eine Vorgangsweise an den Tag gelegt, die alle Schenkungswillige davor abhalten wird, dem Museum etwas für die Nachwelt zu schenken.“
Siehe auch
https://goo.gl/hTFTO
Leserbrief von Franz Geiger und Josef Walser:
„Ethische Bankrotterklärung unseres Bezirksmuseums“
In nächster Zeit werden 98 Bilder und Plastiken aus der Sammlung des Bezirksmuseumsvereins zum Verkauf angeboten. Es sind wesentliche und wichtige Bilder von Künstlern aus dem Tiroler Oberland, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen, aber auch bekannte Maler der Moderne unserer Region beinhaltet das Auktionsangebot.
Wir haben mit viel Mühe und öffentlichen Subventionen (z.B. des Landes Tirol, der Stadt Landeck, privaten Spendern, Unternehmen und Künstlern, die ihre Werke dem Verein als Geschenk überlassen haben) diese Bildersammlung in 25 Jahren zusammen getragen.
Wer sonst, als ein Museumsverein kann eine derartig umfassende Sammlung für zukünftige Generationen erhalten.
Wir sind auch der Meinung, dass der Verkauf der Sammlung nicht mit den Grundsätzen eines Museums übereinstimmt.
Namhafte heimische Künstler haben ihre Bestürzung zum Ausdruck gebracht. Norbert Pümpel, spricht von einer finanziellen, ideellen und ethischen Bankrotterklärung des Bezirksmuseumsvereines oder Elmar Peintner, dessen Diplomarbeit u.a. ebenfalls zum Verkauf angeboten wird, ist von dieser geplanten Auktion zutiefst erschüttert.
Eine wesentliche Aufgabe des Vereines war stets, das Kulturgut des Bezirkes zu dokumentieren, wenn möglich auch sicher zu stellen und möglichst der Nachwelt zu erhalten.
Dass dazu auch die Werke der bildenden Kunst gehören, ist wohl selbstverständlich.
Eine Sammlung die unwiederbringlich ist und die unbedingt zusammen gehalten werden muss, kann und darf nicht einfach auf diese Art und Weise unter den Hammer kommen.Wir fordern mit Nachdruck die Verantwortlichen auf, diese unsinnige Auktion sofort zu stoppen.
https://regionaut.meinbezirk.at/zams/chronik/leserbrief-von-franz-geiger-und-josef-walser-d63135.html
Via demuseum (ML)

des Tiroler Oberlandes“ nicht mehr ausstellen können.
Der Erlös soll für den Ausbau der aktuellen Ausstellung und für
die Verwirklichung zukünftiger Vorhaben verwendet werden.
Besichtigung: 03. April bis 14. April während der Öffnungszeiten in der Galerie im Turm von Schloss Landeck, 10 - 17 Uhr DI- SO, MO - Ruhetag
Auktion: Donnerstag, 14. April, 19 Uhr
Am 14. April laden wir zu einer Auktion in das Schloss Landeck ein.
Bezirksmuseumverein Landeck
Schlossweg 2
A-6500 Landeck"
https://www.schlosslandeck.at
Nach Informationen von Peter Keller, Diözesanmuseum Salzburg, hat nach Intervention des Landes Tirol und ICOM Österreichs [...] das Museum die Aktion gestern abgesagt.
https://www.museum-aktuell.de/index.php?site=news&NID=1154
Auf der Website steht:
Der Vorstand des Bezirksmuseumsvereins Landeck hat einstimmig beschlossen,
die am Donnerstag den 14. April 2011, um 19.00 Uhr im Schloss Landeck
vorgesehene Auktion von Bildern, die im Eigentum des Vereines stehen,
nicht durchzuführen.
Wir respektieren damit die von Kunstschaffenden ausgedrückten
Bedenken und Proteste, und werden in Folge zu einem Gespräch bitten.
(ML)
Meldung bei TT.com über die Verkaufsplanungen:
https://goo.gl/vfNfi
Vorgesehen war, 98 Bilder und Skulpturen zu verkaufen, "eine Auswahl von geschenkten [!!] oder angekauften Werken".
https://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/Nachrichten/2556390-6/wirbel-um-die-auktion-geht-weiter.csp
Als „moralisch verwerflich“ wertet der im Ländle lebende Landecker Künstler Norbert Pümpel die Versteigerung von 98 Bildern und Skulpturen aus der Kunstsammlung auf Schloss Landeck: „Da sind wichtige identitätsstiftende Werke dabei, etwa die Diplomarbeit von Elmar Peintner oder die Portraits der Postmeisterfamilie Müller vom Künstler Thomas Riss.“ [...]
StR Thomas Hittler (ÖVP) erklärt: „Die Versteigerung von Familiensilber aus dem Schlossmuseum, die offenbar wegen der prekären Finanzlage des Museumsvereins beschlossen wurde, ist inakzeptabel. Für die betroffenen Künstler ist es ein Schlag ins Gesicht.“ Hittler warnt vor möglichen rechtlichen Problemen in Zusammenhang mit der Auktion: „Die Kunstwerke und deren Restaurierung sind vielfach mit öffentlichen Geldern subventioniert worden. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass die Stadtgemeinde eine Haftung für 250.000 Euro vom Museumsverein übernommen hat.“
Für FP-Stadtrat Roland König stellt sich die Frage der politischen Verantwortung. Er spricht von einer „Kulturschande“ für Landeck: „Mit der Auktion hat der subventionierte Bezirksmuseumsverein eine Vorgangsweise an den Tag gelegt, die alle Schenkungswillige davor abhalten wird, dem Museum etwas für die Nachwelt zu schenken.“
Siehe auch
https://goo.gl/hTFTO
Leserbrief von Franz Geiger und Josef Walser:
„Ethische Bankrotterklärung unseres Bezirksmuseums“
In nächster Zeit werden 98 Bilder und Plastiken aus der Sammlung des Bezirksmuseumsvereins zum Verkauf angeboten. Es sind wesentliche und wichtige Bilder von Künstlern aus dem Tiroler Oberland, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen, aber auch bekannte Maler der Moderne unserer Region beinhaltet das Auktionsangebot.
Wir haben mit viel Mühe und öffentlichen Subventionen (z.B. des Landes Tirol, der Stadt Landeck, privaten Spendern, Unternehmen und Künstlern, die ihre Werke dem Verein als Geschenk überlassen haben) diese Bildersammlung in 25 Jahren zusammen getragen.
Wer sonst, als ein Museumsverein kann eine derartig umfassende Sammlung für zukünftige Generationen erhalten.
Wir sind auch der Meinung, dass der Verkauf der Sammlung nicht mit den Grundsätzen eines Museums übereinstimmt.
Namhafte heimische Künstler haben ihre Bestürzung zum Ausdruck gebracht. Norbert Pümpel, spricht von einer finanziellen, ideellen und ethischen Bankrotterklärung des Bezirksmuseumsvereines oder Elmar Peintner, dessen Diplomarbeit u.a. ebenfalls zum Verkauf angeboten wird, ist von dieser geplanten Auktion zutiefst erschüttert.
Eine wesentliche Aufgabe des Vereines war stets, das Kulturgut des Bezirkes zu dokumentieren, wenn möglich auch sicher zu stellen und möglichst der Nachwelt zu erhalten.
Dass dazu auch die Werke der bildenden Kunst gehören, ist wohl selbstverständlich.
Eine Sammlung die unwiederbringlich ist und die unbedingt zusammen gehalten werden muss, kann und darf nicht einfach auf diese Art und Weise unter den Hammer kommen.Wir fordern mit Nachdruck die Verantwortlichen auf, diese unsinnige Auktion sofort zu stoppen.
https://regionaut.meinbezirk.at/zams/chronik/leserbrief-von-franz-geiger-und-josef-walser-d63135.html
Via demuseum (ML)

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https://digital.blb-karlsruhe.de/urn/urn:nbn:de:bsz:31-10043
Siehe auch
https://archiv.twoday.net/search?q=donaueschingen

Siehe auch
https://archiv.twoday.net/search?q=donaueschingen
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https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/goetz1929_04_12bd1/0005
Als ich vor zwei Jahren mil der Aufgabe betraut wurde, die Blome'sche Bibliothek auf Schloß Heiligenstedten aufzulösen, leitete ich den Katalog mit folgenden Worten ein: „Eine Schloßbibliothek, die sich in ihrer Abgeschiedenheit vom großen Verkehr entwickelt und erhalten hat, kennen zu lernen, muß für jeden Bücherfreund einen eigenen Reiz haben. Allerlei Vermutungen über Anzahl, Schönheit und Geistesrichtung der Schätze werden wach. Und welch' neuer Reiz, wenn die Erwartungen nicht nur erfüllt, sondern sogar übertroffen werden ...!"
Ich zitiere mich nur, weil ich die Stimmung andeuten möchte, in der ich nach Schloß Salzau fuhr, um den hier vorliegenden Katalog vorzubereiten. [...]
Die Heiligenstedter Sammlung konnte ich vor zwei Jahren behindert durch Raum und Terminschwierigkeiten nur in Teile zerlegt anbieten. Diesmal bin ich in der Lage den Bücherbestand auf Schloß Salzau geschlossen zu katalogisieren, so daß der Organismus der Bibliothek im nachfolgenden Verzeichnis lebendig zum Ausdruck kommt und der Leser ein Bild von der Art der Anlage und den geistigen Interessen, die dahinter standen, bekommt. Inhaltlich ist die Salzauer Bücherei persönlicher und universeller, als die von Heiligenstedten. Sie zeigt das Gepräge eines kenntnisreichen und passionierten Liebhabers, der sie systematisch anlegte und ausbaute. W o l f f (Wulf) Blome kaufte um 1750 hauptsächlich in Paris, aber auch in Marseille, Rom und Sizilien. Die Mehrzahl der um diese Zeit herum erworbenen Bände trägt handschriftlich seinen Namen auf dem Vorsah oder Titel.
Zu Adelsbibliotheken als Ensembles siehe etwa
https://hdl.handle.net/10760/7542
(RSS)
Als ich vor zwei Jahren mil der Aufgabe betraut wurde, die Blome'sche Bibliothek auf Schloß Heiligenstedten aufzulösen, leitete ich den Katalog mit folgenden Worten ein: „Eine Schloßbibliothek, die sich in ihrer Abgeschiedenheit vom großen Verkehr entwickelt und erhalten hat, kennen zu lernen, muß für jeden Bücherfreund einen eigenen Reiz haben. Allerlei Vermutungen über Anzahl, Schönheit und Geistesrichtung der Schätze werden wach. Und welch' neuer Reiz, wenn die Erwartungen nicht nur erfüllt, sondern sogar übertroffen werden ...!"
Ich zitiere mich nur, weil ich die Stimmung andeuten möchte, in der ich nach Schloß Salzau fuhr, um den hier vorliegenden Katalog vorzubereiten. [...]
Die Heiligenstedter Sammlung konnte ich vor zwei Jahren behindert durch Raum und Terminschwierigkeiten nur in Teile zerlegt anbieten. Diesmal bin ich in der Lage den Bücherbestand auf Schloß Salzau geschlossen zu katalogisieren, so daß der Organismus der Bibliothek im nachfolgenden Verzeichnis lebendig zum Ausdruck kommt und der Leser ein Bild von der Art der Anlage und den geistigen Interessen, die dahinter standen, bekommt. Inhaltlich ist die Salzauer Bücherei persönlicher und universeller, als die von Heiligenstedten. Sie zeigt das Gepräge eines kenntnisreichen und passionierten Liebhabers, der sie systematisch anlegte und ausbaute. W o l f f (Wulf) Blome kaufte um 1750 hauptsächlich in Paris, aber auch in Marseille, Rom und Sizilien. Die Mehrzahl der um diese Zeit herum erworbenen Bände trägt handschriftlich seinen Namen auf dem Vorsah oder Titel.
Zu Adelsbibliotheken als Ensembles siehe etwa
https://hdl.handle.net/10760/7542
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