Kulturgut
Mit der Revolution in Libyen ist das Risiko verbunden, dass archäologische Stätten im Land geplündert werden, warnt die UNESCO.
https://archaeologik.blogspot.com/2011/08/libyen-zur-situation-des.html
Karten von Libyen:
https://www.lexilogos.com/libye_carte.htm
Sabrata, Foto: SashaCoachman https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
https://archaeologik.blogspot.com/2011/08/libyen-zur-situation-des.html
Karten von Libyen:
https://www.lexilogos.com/libye_carte.htm
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Bernhard Preuss: 50 Jahre Bundessicherungsverfilmung, S. 2 - 7
Martin Luchterhandt: Kann man Kultur "bewahren"? zur Auswahl bei der Sicherungsverfilmung, S. 8 - 11 [Berliner Landesarchivar und Vorsitzender des Fototechnischen Ausschusses, zuständig für Bestandserhaltung, Verfilmung, Restaurierung, Digitalisierung]
Dietrich Hofmaier: 50 Jahre Sicherungsverfilmung. Rückblick und Ausblick, S. 12 - 15
Lothar Porwich: Ein Platz für die Ewigkeit [Oberrieder Stollen], S. 16 - 17
in: Bevölkerungsschutz, 3/2011 (PDF)
Wolf Thomas - am Donnerstag, 25. August 2011, 11:03 - Rubrik: Kulturgut
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https://archaeologik.blogspot.com/2011/08/finanzkrise-niederlandische-museen.html
"Betroffen sind die amerikanische und afrikanische Sammlung des Wereldmuseum (Weltmuseum) in Rotterdam. Entsprechende Überlegungen gibt es aber auch beim Museum Boerhaave in Leiden, das Wissenschafts- und Medizingeschichte präsentiert.
Das Buchmuseum Meermanno in Den Haag verfolgt eine andere Strategie, indem es über eine Reality TV Show Sponsoren für einzelne Bücher sucht."
"Betroffen sind die amerikanische und afrikanische Sammlung des Wereldmuseum (Weltmuseum) in Rotterdam. Entsprechende Überlegungen gibt es aber auch beim Museum Boerhaave in Leiden, das Wissenschafts- und Medizingeschichte präsentiert.
Das Buchmuseum Meermanno in Den Haag verfolgt eine andere Strategie, indem es über eine Reality TV Show Sponsoren für einzelne Bücher sucht."
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Zwei historische Bibliotheken von überragender Bedeutung werden in Sachsen-Anhalt wieder zusammengeführt: Die Alvenslebensche Lehens- und die Kapellenbibliothek werden künftig auf Schloss Hundisburg präsentiert und dort der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Bislang wurden sie in der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt in Halle (ULB) sowie der Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel aufbewahrt. Am Montag werden entsprechende Verträge unterzeichnet.
Die Verträge regeln die Übernahme der Bibliotheken durch die Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt und die Errichtung einer Außenstelle der ULB auf Schloss Hundisburg in Regie der Stadt Haldensleben als Eigentümerin des Schlosses. Der ULB obliegt die wissenschaftliche Betreuung der Bibliothek.
Die bis in das 16. Jahrhundert zurückreichenden Bibliotheken umfassen rund 9.000 großenteils historisch bedeutsame Werke. Sie gelten als bedeutendste Privatbibliotheken nach der Reformation.
https://www.halleforum.de/Halle-Nachrichten/Universitaetsleben-ULB-bekommt-Aussenstelle-im-Harz/33183
Bislang wurden sie in der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt in Halle (ULB) sowie der Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel aufbewahrt. Am Montag werden entsprechende Verträge unterzeichnet.
Die Verträge regeln die Übernahme der Bibliotheken durch die Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt und die Errichtung einer Außenstelle der ULB auf Schloss Hundisburg in Regie der Stadt Haldensleben als Eigentümerin des Schlosses. Der ULB obliegt die wissenschaftliche Betreuung der Bibliothek.
Die bis in das 16. Jahrhundert zurückreichenden Bibliotheken umfassen rund 9.000 großenteils historisch bedeutsame Werke. Sie gelten als bedeutendste Privatbibliotheken nach der Reformation.
https://www.halleforum.de/Halle-Nachrichten/Universitaetsleben-ULB-bekommt-Aussenstelle-im-Harz/33183
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"Graffiti in Deutschland hat viele Gesichter: Autobahnbrücken, S-Bahn-Waggons und öffentliche Flächen und Galerien dienen als Ausdrucksfläche. ZDFneo gibt exklusive Einblicke in die Welt der Graffiti. mehr auf zdf.de / heute.de"
Gibt es neben dem Archiv der Jugendkulturen weitere archivische Anlaufstellen zu Graffiti-Geschichte?
Wolf Thomas - am Montag, 15. August 2011, 19:17 - Rubrik: Kulturgut
Die Dokumentation der so betitelten Wiener Tagung ist online:
https://homepage.univie.ac.at/elisabeth.trinkl/forum/forum0610/main.htm
Ganz schlecht die Zitierempfehlung:
This article should be cited like this: F. T. Schipper, M. T. Bernhardsson, Archaeology in Conflict: Setting the Agenda, Forum Archaeologiae 55/VI/2010 (https://farch.net).
1. Kein Permalink für den einzelnen Aufsatz
2. In den meisten geisteswissenschaftlichen Disziplinen schreibt man die Vornamen aus.
3. Aus "55/VI/2010" lässt sich nur mühsam etwas brauchbares für einen anderen Zitierstil machen.
4. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Milliarden Dollar kostet, was z.B. die PLoS bietet, nämlich den Download des Artikelzitats:
https://www.plosone.org/article/citationList.action?articleURI=info%3Adoi%2F10.1371%2Fjournal.pone.0022881
Auch eine vermutlich mit ganz viel Selbstausbeutung liebevoll erstellte Open-Access-Zeitschrift sollte allmählich ein paar Basics der Wissenschaftskommunikation kapieren!
Q: Schreg
https://homepage.univie.ac.at/elisabeth.trinkl/forum/forum0610/main.htm
Ganz schlecht die Zitierempfehlung:
This article should be cited like this: F. T. Schipper, M. T. Bernhardsson, Archaeology in Conflict: Setting the Agenda, Forum Archaeologiae 55/VI/2010 (https://farch.net).
1. Kein Permalink für den einzelnen Aufsatz
2. In den meisten geisteswissenschaftlichen Disziplinen schreibt man die Vornamen aus.
3. Aus "55/VI/2010" lässt sich nur mühsam etwas brauchbares für einen anderen Zitierstil machen.
4. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Milliarden Dollar kostet, was z.B. die PLoS bietet, nämlich den Download des Artikelzitats:
https://www.plosone.org/article/citationList.action?articleURI=info%3Adoi%2F10.1371%2Fjournal.pone.0022881
Auch eine vermutlich mit ganz viel Selbstausbeutung liebevoll erstellte Open-Access-Zeitschrift sollte allmählich ein paar Basics der Wissenschaftskommunikation kapieren!
Q: Schreg
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"Der Verdacht, dass die Plünderungen des Ägyptischen Museums eine höchst politische Note haben, bestätigt sich auf die schlimmste Weise.
Soeben meldet n-tv unter Berufung auf eine Kairoer Zeitung, dass sich der ägyptische Geheimdienst während der Revolution im Ägyptischen Museum eingerichtet hatte - und auch nach der Absetzung von Mubarak hier gefoltert hätte."
https://archaeologik.blogspot.com/2011/08/kommandozentrale-und-folterkammer-das.html
Soeben meldet n-tv unter Berufung auf eine Kairoer Zeitung, dass sich der ägyptische Geheimdienst während der Revolution im Ägyptischen Museum eingerichtet hatte - und auch nach der Absetzung von Mubarak hier gefoltert hätte."
https://archaeologik.blogspot.com/2011/08/kommandozentrale-und-folterkammer-das.html
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Herbert Immenkötter: Kloster Holzen im 20. Jahrhundert. In: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 103 (2011), S. 329-363, hier S. 361f. macht auf die bislang kaum beachtete Altbestandsbibliothek (1989 ca. 7000 Bände plus Graphiksammlung) im Eigentum der St. Josefskongregation in Holzen aufmerksam. Ca. 50 Bände stammen aus dem ehemaligen Benediktinerinnenkloster, ca. 3000 Bände vor allem aus dem 18. Jahrhundert aus dem Vorbesitz der adeligen Herren Holzens im 19. Jahrhundert, ca. 1000 Bände pastorale, liturgische und homiletische Literatur aus Pfarrernachlässen aus der Umgebung. Eine Entscheidung über den Verbleib des Buchbestands ist noch nicht getroffen laut Immenkötter.
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Aus dem Ehrenkodex für Archäologen des West- und Süddeutsche Verband für Altertumsforschung e.V.
https://www.wsva.net/download/ehrenkodex%20mai2010_645_1.pdf
"Auswertung von Grabungsfunden
Die Dokumentation bzw. Inhalte einer Grabung stellen ein Allgemeingut wie das
ursprüngliche Denkmal selbst dar und sind kein Privatbesitz der Ausgräber/innen. Es
besteht ein öffentliches Interesse an einer angemessenen Publikation. Dem/r
wissenschaftlichen Leiter/in einer Ausgrabung steht das Erstpublikationsrecht der
wissenschaftlichen Ergebnisse zu. Damit ist aber die Verpflichtung verbunden,
innerhalb von fünf, spätestens aber zehn Jahren nach Abschluss der Feldarbeiten ein
druckfertiges Manuskript vorzulegen. Bereits während dieser Zeit sollte das Material
anderen Forschern/innen zugänglich gemacht werden, sofern sie nur Teilaspekte
bearbeiten wollen (z.B. für PBF). Sollte dieser Zeitraum verstrichen sein, hat die/der
jeweilige Vorgesetzte/ die verantwortliche Stelle freie Verfügung über die weitere
wissenschaftliche Bearbeitung. Dies schließt sämtliche Vorarbeiten (z.B. Zeichnungen,
naturwissenschaftliche Untersuchungen usw.) mit ein. Bei Ausscheiden aus dem
aktiven Dienst sollten Publikationsansprüche nur für solche Unternehmungen geltend
gemacht werden, die in einem realistischen Zeitrahmen abgeschlossen werden können."
Diese wachsweichen Formulierungen verkennen, dass die Reservierung wissenschaftlicher Erkenntnisse schädlich ist, wie Sax in "Playing Darts with a Rembrandt" gezeigt hat (Part 3).
Update: Schreg hat Stellung genommen:
https://archaeologik.blogspot.com/2011/08/archivalia-archaologen-mussen-5-10.html
Soweit öffentlichrechtliche Eigentümer des Fundguts involviert sind, ist ein Sperren des Zugangs nicht möglich. Zur analogen Problematik, der Genehmigung einer Erstveröffentlichung durch Handschriftenbibliotheken, habe ich mich 1995 ausführlich geäußert (wobei natürlich auch die anderen Beiträge im Bibliotheksdienst damals zu diesem Thema lesenswert sind):
https://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/graf.htm
https://www.wsva.net/download/ehrenkodex%20mai2010_645_1.pdf
"Auswertung von Grabungsfunden
Die Dokumentation bzw. Inhalte einer Grabung stellen ein Allgemeingut wie das
ursprüngliche Denkmal selbst dar und sind kein Privatbesitz der Ausgräber/innen. Es
besteht ein öffentliches Interesse an einer angemessenen Publikation. Dem/r
wissenschaftlichen Leiter/in einer Ausgrabung steht das Erstpublikationsrecht der
wissenschaftlichen Ergebnisse zu. Damit ist aber die Verpflichtung verbunden,
innerhalb von fünf, spätestens aber zehn Jahren nach Abschluss der Feldarbeiten ein
druckfertiges Manuskript vorzulegen. Bereits während dieser Zeit sollte das Material
anderen Forschern/innen zugänglich gemacht werden, sofern sie nur Teilaspekte
bearbeiten wollen (z.B. für PBF). Sollte dieser Zeitraum verstrichen sein, hat die/der
jeweilige Vorgesetzte/ die verantwortliche Stelle freie Verfügung über die weitere
wissenschaftliche Bearbeitung. Dies schließt sämtliche Vorarbeiten (z.B. Zeichnungen,
naturwissenschaftliche Untersuchungen usw.) mit ein. Bei Ausscheiden aus dem
aktiven Dienst sollten Publikationsansprüche nur für solche Unternehmungen geltend
gemacht werden, die in einem realistischen Zeitrahmen abgeschlossen werden können."
Diese wachsweichen Formulierungen verkennen, dass die Reservierung wissenschaftlicher Erkenntnisse schädlich ist, wie Sax in "Playing Darts with a Rembrandt" gezeigt hat (Part 3).
Update: Schreg hat Stellung genommen:
https://archaeologik.blogspot.com/2011/08/archivalia-archaologen-mussen-5-10.html
Soweit öffentlichrechtliche Eigentümer des Fundguts involviert sind, ist ein Sperren des Zugangs nicht möglich. Zur analogen Problematik, der Genehmigung einer Erstveröffentlichung durch Handschriftenbibliotheken, habe ich mich 1995 ausführlich geäußert (wobei natürlich auch die anderen Beiträge im Bibliotheksdienst damals zu diesem Thema lesenswert sind):
https://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/graf.htm
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