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Kulturgut

Die folgende Rezension erschien in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 160 (2012), S. 680f.

Lars Adler: Die Ordensstiftungen der Markgrafen von Baden 1584-1803.
Adlige Korporationen im Spiegel fürstlicher Landespolitik. Offenbach
am Main: Edition Graf Klenau 2008. 472 S., 88 Abb.

Wem die aus der Heraldik hervorgegangene Hilfswissenschaft der
Phaleristik, die sich mit Orden, Ehrenzeichen und staatlichen
Auszeichnungen befasst, kein Begriff sein sollte, findet in dieser
gründlichen Arbeit (einer Heidelberger Dissertation bei Eike Wolgast)
eine anschauliche Fallstudie, die mit den Methoden dieses wenig
beachteten Zweigs der Geschichtswissenschaft vertraut macht. Deutlich
wird, wie sehr neben der politischen Geschichte die Sozial-, Adels-
und Kulturgeschichte von der Erforschung des frühneuzeitlichen
fürstlichen Ordenswesens profitieren können.

Aufgrund der außerordentlich ergiebigen Überlieferung im
Generallandesarchiv Karlsruhe behandelt Adler den “Orden der blauen
Binde”, gestiftet 1584 von Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach,
der 1608 unter Markgraf Georg Friedrich zum Orden der goldenen Klippe
umgestaltet wurde, den nur kurze Zeit bestehenden Orden des schwarzen
Kreuzes (von 1623, Stifter: Markgraf Friedrich V. von Baden-Durlach)
und den sogenannten Carls-Orden, ein tragbares badisches Kleinod, am
umfangreichsten aber den “Orden der Treue” oder Fidelitas-Orden
(1715). Er blieb bis 1807 der einzige badische Hoforden.

Besonders hervorzuheben ist die gelungene Einordnung des badischen
Ordenswesens in die allgemeine Ordensentwicklung, vor allem in der
vergleichenden Bilanz des Gesellschafts- und Ordenswesens 1550-1650
(S. 107-132). Wichtig sind die Hinweise zum Zusammenhang des
Fidelitas-Ordens mit der Karlsruher Residenzgründung. Beispielsweise
weist das bis heute geführte Karlsruher Stadtwappen einen eindeutigen
Bezug zur Ordensgemeinschaft der Fidelitas-Ritter auf (S. 222-224).

Zu diesem Orden kann Adler zahlreiche Realien heranziehen, von denen
derzeit nur wenige in öffentlichen Sammlungen anzutreffen sind. Damit
sind wir einmal mehr bei dem leidigen Thema des Karlsruher
“Kulturgüterstreits”. Eröffnet wird das Buch von einem eher banalen
Geleitwort aus der Feder von “Bernhard Prinz von Baden”, der nach wie
vor hochrangiges badisches Kulturgut als Privateigentum in Schloss
Salem hortet. Als treuen Hüter der ihm leider nach 1918 überlassenen
Objekte kann man das sogenannte Haus Baden keinesfalls betrachten,
wenn man etwa liest, dass das Ordenskreuz des Fidelitats-Ordens, das
sich ehemals im Zähringer-Museum in Baden-Baden befand, seit dessen
Auflösung verschollen ist (S. 160 Anm. 116). Man mag sich streiten,
wem denn nun angesichts der engen Verflechtung zwischen Dynastie und
Staat in der frühen Neuzeit die bemerkenswerte Ordensgalerie der
Fidelitas-Ritter (einige Farbabbildungen bietet Adlers Band) von
Rechts wegen zustünde, wäre sie denn nicht über das Baden-Badener
Inventar nach Salem gelangt. Meiner Meinung nach gehören solche
hochrangigen Geschichtsquellen, die im eigentlichen Sinn
Kulturdenkmäler darstellen, an deren Erhalt ein öffentliches Interesse
auf jeden Fall zu bejahen ist, nicht in das Privateigentum einer
inzwischen reichlich traditionsvergessenen Familie, die nach Belieben
den Zugang gewähren oder verschließen kann. Auf jeden Fall ist der
Schwund beträchtlich: Von den 1810 in Baden-Baden vorhandenen Gemälden
konnte Gerda Kircher für ihr Buch zur Zähringer-Bildnissammlung nur 47
auffinden. Auch die Ordenspokale und -gläser (S. 246-256) lagern in
Salem, höchstwahrscheinlich nicht durch eine Eintragung in das
Denkmalbuch geschützt, obwohl es sich um einzigartige
kulturgeschichtliche Zeugnisse handelt. 2002 wurden “aus unbekannter
Quelle” drei aus der Garnitur der Ordenspokale stammende Gläser
versteigert (S. 251). Solange die amtliche Denkmalpflege auf dem Auge
solcher beweglichen Kulturdenkmale weitgehend blind ist, während sie
sich liebevoll dem Kleindenkmal am Wegesrand oder dem archäologischen
Pfostenloch zuwendet, kann aus meiner Sicht von einem funktionierenden
Denkmalschutz, der ja wichtige historische Quellen schützen soll,
nicht die Rede sein.

Den Band beschließt ein Quellenanhang (S. 315-336) und eine
beeindruckende Prosopographie zu den Ordensmitgliedern (S. 337-427),
die dem Leser mit weit über 200 Einträgen wichtige Materialien zur
südwestdeutschen Adelsgeschichte vor allem im 18. Jahrhundert
.unterbreitet. Vermisst wird ein Register.

Klaus Graf


Zum Karlsruher Kulturgüterstreit:
https://archiv.twoday.net/stories/2895938/
https://archiv.twoday.net/stories/55775123/
https://archiv.twoday.net/stories/3287721/
und viele andere Beiträge mehr.

https://bostonglobe.com/metro/2012/11/30/old-south-church-copley-square-considers-selling-first-book-published-north-america/oNBHJJ7yPT3GjKf8sFEz8O/story.html

Es geht um das 1640 veröffentlichte Bay Psalm Book, das erste Druckwerk der heutigen USA.

“Those are obviously longstanding gifts that are important to the church,” said Davis Yetman, whose grandfather began attending Old South shortly after World War I. “I don’t think any previous generation has ever said, ‘We’re so poor we have to sell this.’ And the church has gone through a lot of times harder than this.”

Makholm, an economic consultant from Boston, said the proposal is a hasty, shortsighted, and unnecessary move by clergy and lay leaders who seem indifferent to the division they are sowing in the congregation.

For some of the church’s older members, he added, the psalm book and silver provide a tangible connection to the congregation’s venerable past.


Update: Verkauf findet statt
https://archiv.twoday.net/stories/565873442/

Am 28. November fand eine Dringlichkeitssitzung des Hauptausschusses der Stralsunder Bürgerschaft statt.

Zu der unter TOP 2.1 eingeordneten Beschlussvorlage H 0194/2012 erfolgte eine einstimmige Beschlussfassung, wonach der Bücherkaufvertrag zum Teilbestand der Gymnasialbibliothek rückabgewickelt wird (Rückabwicklungsvereinbarung). Es handelt sich um eine Rückabwicklung, nicht um einen Rückkauf der Bücher. Dies war nur möglich durch den Einigungswillen und die Fairness des Antiquars bei den Verhandlungen.

Danach werden alle beim Käufer noch vorhandenen 5.278 Bücher der Gymnasialbibliothek in den Besitz der Hansestadt Stralsund zurückgeführt und im Gegenzug lediglich der anteilige Kaufpreis erstattet.

Dies entspricht ca. 90 Prozent des veräußerten Bestandes. Von den restlichen 10 Prozent wurde ein Teil aufgrund des sehr schlechten Zustandes der Bücher vom Antiquar vernichtet, der andere Teil durch ihn weiterveräußert.

Welche Bücher letztlich veräußert wurden, müssen weitere fachliche Recherchen ergeben. Liegen diese Ergebnisse vor, wird festzustellen sein, welche der bereits weiter veräußerten Bücher dringend zurückgeholt werden müssen, um die Gymnasialbibliothek als Ganzes wiederherzustellen.
Dies wird in der nächsten Zeit von Fachleuten aufgearbeitet.

In der kommenden Woche erfolgt die Rückführung der Bücher nach Stralsund.


Aus der aktualisierten Chronologie:
https://www.stralsund.de/hst01/content1.nsf/docname/Webseite_B8D598E4238E4E09C1257ABF00448714?OpenDocument

Mein Kommentar dazu in INETBIB ist lesefreundlicher wiedergegeben in:

https://pommern.tumblr.com/post/36797822145/rueckgabe-der-gymnasialbibliothek-stralsund-fragen

Vor allem stellt sich die Frage, was mit den anderen kostbaren Werken außerhalb der Gymnasialbibliothek ist, die nach wie vor angeboten werden.

[Siehe dazu auch:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Stralsundische_Zeitung.pdf

Scans von Titelblättern der Stralsundischen Zeitung zwischen 1788 und 1797 mit dem Stempel der Gymnasialbibliothek Stralsund, verkauft von Peter Hassold via ZVAB im September 2012 ]

***

Aus dem Innenministerium M-V erhielt ich folgendes offizielle Schreiben vom 29.11.2012:

"Verkauf eines Buchbestandes der ehemaligen Stralsunder Gymnasialbibliothek

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

ich komme auf meine E-Mail vom 9. November d.J. zurück. In Auswertung der o.g. Angelegenheit kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Seitens des für Archivrecht zuständigen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur verstößt die Veräußerung des besagten Buchbestandes gegen § 12 Landesarchivgesetz i.V.m. § 6 Abs. 1
der Satzung für das Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund, was zur Nichtigkeit des Vertrages gem. § 134 BGB führt. Die Hansestadt Stralsund befindet sich derzeit in Verhandlungen zur Rückabwicklung der Veräußerung. Zudem habe ich auf eine ordnungsgemäße Aufbewahrung hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"

***

Auszug aus dem Protokoll der Bürgerschaftssitzung vom 15.11.2012

zu TOP 7.4 Kleine Anfrage - Verkauf von Büchern aus dem Archiv

Einreicher: Michael Adomeit, Fraktion Wählergruppe Adomeit
1. Wer hat den Verkauf der Bücher angeordnet?
2. Warum wurden die Bücher aus dem Archiv verkauft?
3. Nach welchen Kriterien werden die Bücher zum Verkauf ausgewählt?

Herr Albrecht beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.
Der Verkauf der Bücher wurde von niemandem angeordnet.
Die Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund regelt im § 10 die Aufgabenverteilung für den
Hauptausschuss. Dieser entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch Beschluss der
Bürgerschaft oder durch die Hauptsatzung übertragen sind, und über alle Angelegenheiten,
die nicht nach § 22 Abs. 3 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Bürgerschaft
vorbehalten sind. Entsprechend der Wertgrenzenregelung (Veräußerung von Sachen
innerhalb einer Wertgrenze von 50.000 EUR bis zu 500.000 EUR), war die Vorlage „Verkauf
Teilbestand Gymnasialbibliothek“ dem Hauptausschuss als zuständigem Gremium
vorzulegen.

Die Vorlage wurde dem Hauptausschuss für die Sitzung am 05.06.2012 übergeben und
unter Tagesordnungspunkt 10.2.1 Vorlage H 0072/2012 „Verkauf Teilbestand
Gymnasialbibliothek“ in die Tagesordnung aufgenommen.
Die Tagesordnung wurde im Internet, im RIS und auf der Bekanntmachungstafel der
Pressestelle im Rathausdurchgang bekannt gemacht. Darüber hinaus gibt es einen Verteiler
nach einer Presseliste, wonach ca. 60 Empfänger die Tagesordnung erhielten.
Nachdem die Beschlussfassung für den Verkauf erfolgte, wurde zwischen dem Käufer und
der Hansestadt Stralsund der Kaufvertrag geschlossen.

Zu 2. und Zu 3.:
Der Verkauf der Bücher wurde vorgeschlagen, weil sie nach Ansicht des Archivs weder
einen Wert für die Hansestadt Stralsund noch eine Bedeutung für die Arbeit des Archivs
haben würden.

Herr Albrecht zitiert aus der Beschlussvorlage:
"Das Stadtarchiv beabsichtigt, nicht benötigte Bücher zu veräußern. Bei dem im Angebot
stehenden Buchbestand handelt es sich um 6.210 Bände, die vorwiegend die Themen
Philologie (griechische und lateinische Klassiker), historische Hilfswissenschaften,
Reisebeschreibungen und Naturwissenschaften umfassen. Der zeitliche Umfang der Bände
liegt zwischen 1497 und 1833. Der Buchbestand ist eingehend unter fachwissenschaftlichen
Gesichtspunkten geprüft worden. Die für die Tätigkeit des Stadtarchivs relevanten Titel,
insbesondere Stadt und Regionalgeschichte, und Titel von großem bibliophilen Wert sind
aus dem Bestand der Gymnasialbibliothek herausgezogen und in den Bibliotheksbestand
des Archivs integriert worden."
Herr Albrecht erklärt, dass aufgrund dieser Aussagen in der Vorlage der Beschluss zum
Verkauf gefasst wurde. Mit dem Wissen von heute hätte man vielleicht einen anderen Weg
gewählt.

Herr Adomeit fragt nach, wer den Verkauf anordnete und wer den Buchbestand prüfte. Herr Albrecht verweist auf den vorgeschriebenen Verfahrensweg, welcher bei der
Erarbeitung der Vorlage durch das Stadtarchiv eingehalten wurde. Die Prüfung erfolgte
ebenfalls im Stadtarchiv durch das entsprechend ausgebildete Personal.

Herr Zimmer stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.
Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt

Herr Buxbaum erfragt, ob bei der Erarbeitung der Vorlage der § 6 der Archivsatzung
Beachtung fand. Danach wäre ein Verkauf von Archiv- und Bibliotheksgut unzulässig.
Herr Albrecht berichtet, dass eine fachliche Wertung durch die Mitarbeiter des Stadtarchivs
vorgenommen wurde. Dabei kam man zu der Auffassung, dass es sich hier nicht um Archiv-
und Bibliotheksgut handelt, damit wäre eine Veräußerung möglich. In der Öffentlichkeit gibt
es jedoch auch andere Auffassungen.
Herr Adomeit fragt nach, ob dieser Verkauf den Verlust des Status Weltkulturerbe nach sich
ziehen könnte?
Herr Albrecht erklärt, dass eine Mitteilung eingegangen sei, dass dieser Verkauf den
Welterbe-Status nicht gefährdet, da dieser auf einer anderen Grundlage erzielt wurde.
Auf die Frage von Frau Junge, wie es dazu kommen kann, dass die Gymnasialbibliothek
lediglich in Kartons gelagert wurde, betont Herr Albrecht, dass seitens der Fachleute des
Stadtarchivs keine Zugehörigkeit zum Archiv- und Bibliotheksgut gesehen wurde.
Herrn Pagels interessiert, wer die Initiative zum Verkauf der Bücher auslöste.
Herr Albrecht verweist nochmals auf die Vorlage, in der es heißt, dass das Stadtarchiv
beabsichtigt, nicht benötigte Bücher zu veräußern. Dies ist an die Verwaltung herangetragen
worden. Die fachliche Meinung der Mitarbeiter des Stadtarchivs wurde anerkannt.
Herr Dr. Zabel bittet, das Gutachten der externen Gutachter abzuwarten. Erst nach dieser
Einschätzung zum Archiv- und Bibliotheksgut kann möglicherweise die Beurteilung der
geleisteten Arbeit erfolgen.

Was hier über die angeblichen "Fachleute" im Archiv gesagt wurde, spricht für sich.

Der VdA wendet sich in einer Pressemitteilung gegen die Vorverurteilung der suspendierten Kollegin

PDF

Abgesehen davon, dass die Fragen an die Stadt Stralsund natürlich berechtigt sind, befremdet die Aussage:

"Kein Archiv würde ohne Not oder äußeren Druck wertvolles Kulturgut veräußern."

Dazu Morgenstern: „Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf“ ?

Zur suspendierten Archivleiterin:
https://de.wikipedia.org/wiki/Regina_Nehmzow

Margret Ott hat die peinlichen Auslassungen des früheren Archivleiters Dr. Hacker am 26.11.2012 widerlegt:

https://pommern.tumblr.com/post/36592121778/die-peinlichen-anmerkungen-eines-ehemaligen

Der bislang ausführlichste Artikel in der Presse erschien in der Zeitung am Strelasund, einem kostenlosen wöchentlichen Anzeigenblatt, vom 25.11.2011 (S. 1, 6, 7), NOCH einsehbar auf der Startseite, danach für 1/2 Jahr im Archiv

https://www.zeitung-am-strelasund.de/

***

Stand der Petition: 3400+ Unterzeichner

Brief an die Unterzeichner vom 26.11.2012:

Liebe Unterzeichner der Petition "Rettet die Stralsunder Archivbibliothek!"

Es ist sicher auch das Verdienst der inzwischen gut 3300 Unterzeichner unserer Petition bei Open Petition, dass die Stadt Stralsund entschieden hat, die Archivleiterin zu suspendieren und die verkauften Bücher - soweit dies noch möglich ist - zurückzuführen. Ganz herzlichen Dank für Ihre Stimme! Und auch für die vielen deutlichen Kommentare.

Ausführliche aktuelle Informationen finden Sie laufend auf unserer Facebook-Seite

www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

und in dem von Dr. Klaus Graf betriebenen Gemeinschaftsblog Archivalia

archiv.twoday.net/search?q=stralsund

Nachdem sich der frühere Stralsunder Archivleiter Dr. Hacker mit einer Verteidigung der Verkäufe zu Wort gemeldet hat und unsere weiteren Forderungen insbesondere zur Vorbeugung gegen weitere solche ungeheuerlichen Kulturgutverluste dieser Art nach wie vor aktuell sind, haben wir uns entschieden, die Petition ungeändert bis zum Ende der vorgesehenen Laufzeit fortzuführen. Bitte machen Sie nach wie vor Werbung für unser Anliegen, damit wir möglichst viele Unterschriften übergeben können und ein starkes Signal für den Schutz von historischem Kulturgut von der "Causa Stralsund" ausgeht.

Mit nochmaligem Dank und freundlichen Grüßen

gez. Philipp Maaß
(auch im Namen des Organisations-Teams)


Auf Facebook 476 Likes:

https://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Zur Causa in Archivalia:

https://archiv.twoday.net/search?q=stralsund

***

Der NDR-Beitrag stellt süffisant den ehemaligen Archivleiter Dr. Hacker bloß


Die reich illustrierte Broschüre aus dem Jahr 1998 mit Beiträgen von Hans Heid und Felix Heinzer ist online:

https://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5034/

Zur Historischen Bibliothek der Stadt Rastatt im Ludwig-Wilhelm-Gymnasium siehe die Website:

https://www.rastatt.de/index.php?id=259

Die heutige Historische Bibliothek der Stadt Rastatt befindet sich im Ludwig-Wilhelm-Gymnasium und hat ihren Ursprung in der 1716 gegründeten Büchersammlung des einstigen Piaristenkollegs von Rastatt. Diese Piaristenschule wurde im Jahre 1808 mit dem Gymnasium von Baden-Baden (dem ehemaligen Jesuitenkolleg) zum Lyzeum von Rastatt vereinigt, das in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zum Großherzoglichen Gymnasium Rastatt umbenannt wurde bis es schließlich 1908 den Namen Ludwig-Wilhelm-Gymnasium erhielt, den es auch jetzt noch trägt.

Mit der Vereinigung der beiden Schulen von Rastatt und Baden-Baden wurden auch deren Büchersammlungen zusammengelegt und bildeten nun die Lehrerbibliothek des Lyzeums von Rastatt, die im Verlaufe der folgenden Jahrzehnte und Jahrhunderte immer mehr anwuchs.


Eintrag im Handbuch der historischen Buchbestände
https://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Historische_Bibliothek_Der_Stadt_Rastatt

5 deutschsprachige Handschriften listet der Handschriftencensus:
https://www.handschriftencensus.de/hss/Rastatt

Rastatter Stundenbuch

Titelempfehlung!
Bei www.antiquariat.de habe ich den folgenden Titel gefunden:

Autor :
Titel : Des Königl. Schwedischen Hofgerichts Untersuchung und Urtheile über den Königsmörder, Jacob Johann Ankarström und übrige Mitschuldige. Aus dem Schwedischen übersetzt
Beschr. : Mit gest. Frontispiz (Porträt des Mörders). 1 Bl., 82 S. - Angebunden: Personalien bei dem Begräbniß des Glorwürdigsten Königs Gustav des Dritten den 14ten May 1792 von allen Kanzeln in Schweden abgelesen. Ebenda, 1792. 24 S. Pappband des 19. Jhdts. 21 x 15,5 cm.
Preis : 680.00
Bestellnr.: 14951
Anbieter : Antiquariat Turszynski
Link zur Titelanzeige: https://www.antiquariat.de/?i=BS14951HD2816


War bei Reiss Nr. 849 (Einlieferung 169 = Stralsund) und ging dort für 220 Euro weg. Das Antiquariat hat noch weitere seltene Pomeranica im Angebot, z.B. Brandenburg 1827, erschienen in Stralsund mit Stempel des Stralsunder Realgymnasiums:

https://www.antiquariat.de/?i=BS14665HD2816

Update: Danke an M.A.

Autor : Normann, Matthäus von
Titel : Wendisch-Rügianischer Landgebrauch. Aus verschiedenen Handschriften berichtiget und herausgegeben von Thomas Heinrich Gadebusch.
Beschr. : 1 Bl., 296 S., 1 Bl. HPrgt. d. Zt. Folio. 33 x 20 cm.
Preis : 850.00
Bestellnr.: 14956
Anbieter : Antiquariat Turszynski
Link zur Titelanzeige: https://www.antiquariat.de/?i=BS14956HD2816

Vgl. bei Reiss:
https://www.reiss-sohn.de/frame_buch.php?page=910&lang=deu (Einlieferung 41)

Brachte bei Reiss 250 Euro.

https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=24681

Helga Penz betreibt Mohrenwäsche, denn diese sauberen Herrschaften haben aus meiner Sicht gehörig Dreck am Stecken.

Wir lesen dazu unter anderem:

https://archiv.twoday.net/stories/5741659/ "
Sogenannte Dubletten aus der Abtei Kremsmünster werden bei Inlibris verscherbelt " (2009) - die Abtei hat mit mir keinen Kontakt aufgenommen, um möglicherweise meine Darstellung richtigzustellen

https://archiv.twoday.net/stories/2866340/ Dublettenverkäufe von Stift St. Peter in Salzburg (seit 16. Jh.)

Christoph Stöttinger vom Stift Lambach schrieb mir am 12. Juli 2012 per Mail auf eine Anfrage zu Eysengeringer-Bänden: "Habe das jetzt noch einmal persönlich nachgeprüft: II/51, II/15, II/ 123 sind hier in Lambach vorhanden und weisen auch den Besitzvermerk Eysengeringers auf. II/ 20 ist nicht mehr vorhanden. Leider wurden auch noch in den 50er und 60er Jahren des 20. Jahrhunderts gelegentlich Handschriften und Inkunabeln auf dubiosen Wegen zu Geld gemacht."

Auf meine Mail vom 20. März 2011 an das Stift Herzogenburg wegen einer gestohlenen (?) Handschrift habe ich - trotz telefonischer Intervention bei Helga Penz - nie eine Antwort bekommen:
https://archiv.twoday.net/stories/59213560/

Und wie kommt es, dass zahlreiche historische provenienztragende Drucke aus Göttweig in der Einlieferung 204 bei Reiss erscheinen? Es waren die gleichen Auktionen wie in der CausaStralsund:
https://archiv.twoday.net/stories/219022356/

Wieso erschienen 2011 und 2012 bei Zisska zahlreiche alte Drucke aus Michaelbeuern?

https://archiv.twoday.net/stories/42999544/
https://archiv.twoday.net/stories/42999544/

Ich stelle also zur Diskussion, dass dieses angeblich so kulturverliebte schwarze P*** heimlich schutzwürdige Bestände verscherbelt und zwar auch nach 1945, obwohl man aus den Verlusten der Klosterbibliotheken in den 1920er Jahren (siehe etwa die Autobiographie des Antiquars Hans Peter Kraus, NY) eigentlich hätte etwas lernen sollen.

Update: https://archiv.twoday.net/stories/326205015/


Dankbar bin ich, dass Walter Baumgartner, Emeritus in Greifswald, mir soeben seinen Brief zur Veröffentlichung überließ, als ich ihn anmailte, nachdem ich seinen Aufsatz in dem von ihm herausgegebenen Band "Ostsee-Barock" zu deutschen und schwedischen Hochzeits- und Trauergedichten in Stralsund gesehen hatte.

Kopie:
Stralsunder Gymnasialbibliothek
Datum: 17. November 2012 13:08:15 MEZ
An: oberbuergermeister@stralsund.de, praesident.buergerschaft@stralsund.de, cdu-fdp.fraktion@stralsund.de, linke.fraktion@stralsund.de, spd.fraktion@stralsund.de, bfs-fdp.fraktion@stralsund.de, und 13 weitere…

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine der maßgeblichen Standardwerke zur Barockliteratur schöpfte aus den Beständen des Stralsunder Gymnasiums: Wilfried Barner: Barockrhetorik, Tübingen 1970. Seit 20 Jahren läuft an der Universität Osnabrück ein groß angelegtes Projekt zur Erfassung der Gelegenheitsdichtung des 17. Jahrhunderts in der gesamten Ostseeregion. Die Universitätsbibliothek Greifswald hütet als einen ihrer wichtigsten Schätze die Sammlung von Gelegenheitsschriften "Vitae Pomeranorum".
An der Universität Greifswald laufen mehrere Projekte, einige sind abgeschlossen, die als Quellen auch auf die Stralsunder Bestände aus dem 17. Jahrhundert aufbauen. U.a. hat der Unterzeichnende 2006 einen Band mit dem Titel "Ostseebarock" herausgegeben, in dem er 32 Seiten einer Fallstudie zu den deutschen und schwedischen Trauer- und Hochzeitsgedichten in Stralsund widmet (mit Porträtabbildungen des Bürgermeisters Gottfried Pyl und des in Stralsund verheirateten schwedischen Landesvermessers Gunno Eurelius Dahlstierna). Ein anderer längerer Aufsatz zur Hochzeitsdichtung in Stralsund vom selben Autor steht in der skandinavistischen Fachzeitschrift "skandinavistik" 2001.
Die Gelegenheitsdichtung genoss lange einen schlechten Ruf, aber gerade in neuerer Zeit, und auch gerade durch die Osnabrücker und Greifswalder Projekte, ist sie stark aufgewertet worden, was ihren ästhetischen Wert und ihre Aussagekraft zur Kultur des 17. Jahrhunderts betrifft.

Es gibt in den Archiven Verluste bedingt durch die frühere Verkennung dieser literarischen Gattung durch die Archivare. Und es gibt kriegsbedingte Verluste. Dass solche Kulturschätze aber verscherbelt werden, ist nach meiner Kenntnis einzigartig, für Fachleute unfassbar und empörend. Hier ist durch Ignoranz und mangelnden Respekt vor der kulturellen Überlieferung ein unwiederbringlicher Verlust für Stralsund und die regionale Geschichts- und Literaturforschung entstanden, der Vandalismus gleichkommt.

Ich schließe mich hiermit dem Protestbrief von Peter Tenhaef, Beate Bugenhagen und Juliane Peetz-Ullmann an, der am 16.11. an Sie abgeschickt wurde, und ich gehe davon aus, dass Sie aus Greifswald und von anderswo noch weitere Proteste gewärtigen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. em. Walter Baumgartner


Der Band ist in Auszügen online:

https://books.google.de/books?id=tNRdfHTiYXIC

Zitat aus Baumgartners Studie S. 112f. "Wilfried Barner hat in seinem Buch Barock-Rhetorik gerade am Beispiel des Gymnasiums in Stralsund aufgezeigt, wie im 17. Jahrhundert die Verfertigung von (Gelegenheits-)Gedichten gelehrt wurde" (mit Fußnotenverweis auf Barner S. 282).

Der angesprochene Brief von Tenhaef et al.:
https://archiv.twoday.net/stories/216966376/

Auf dem (inzwischen beendeten) Angebot https://goo.gl/ZcO0T des Augusta-Antiquariats prangt auf der Titelseite ein Stempel der Stadt Stralsund. Den Druck der Gelegenheitsschrift finde ich nicht in deutschen Bibliotheken laut KVK und auch nicht im VD 17: "Hochzeit-Gedicht. Dem Edlen/Wol-Ehrenfesten und Rechtsgelahrten Herrn Michael Veithen J. U. C. auch wolverordneten Protonotario allhie in Strasund Und der Wol-Edlen/ Viel-Ehr-und Tungendreichen Jungf. margareta Halleninn Bey deo den 18. Nov. des 1660. jahres/vollenzogenen Ehren-Tage."
Gemeldet
https://archiv.twoday.net/stories/197331951/


Das VÖBBLOG meldet
https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=24702

Berlin (ots) - Das Erbe ist eben kein belie­big ver­füg­ba­res Eigentum unse­rer Zeit. Es dient dazu, kom­men­den Generationen den Aufbau von neuem Wissen mög­lich zu machen, neuen Traditionen, neuen Erkenntnissen. Genau des­we­gen wur­den ja Bibliotheken, Archive und Museen ein­ge­rich­tet: als Bollwerk gegen kurz­fris­tig wirk­same Interessen. Mit die­ser Über­lie­fe­rungs­si­cher­heit rech­ne­ten all die Spender, Sammler, Förderer und vor allem die Steuerzahler, die über Jahrhunderte den Reichtum unse­rer Sammlungen auf­ge­baut haben. Sie sind unser Erbe, nicht unser Eigentum. Solche Güter in nicht­öf­fent­li­chen Sitzungen, ohne Kenntnisse, ohne öffent­li­che Debatte und in schie­rer Gier nach kurz­fris­ti­gem Erfolg zu ver­schleu­dern, ist eigent­lich nur als eins zu bezeich­nen: als Raub.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20121121_OTS0261/zum-umgang-mit-dem-kulturellen-erbe


Was ist das nur für eine ominöse Presseaussendung? Uns fällt es hier leicht, das Rätsel zu lösen. Die Passage stammt aus Nikolaus Bernaus FR-Leitartikel "Geraubtes Erbe" zur Causa Stralsund vom 21.11.2012:

https://www.fr-online.de/meinung/leitartikel-geraubtes-erbe,1472602,20928054.html

So endet der Beitrag von Benhard Schulz zu einem aktuellen Kulturgut-Skandal:

https://www.tagesspiegel.de/kultur/posse-um-watteau-gemaelde-kunst-ohne-quittung/7421176.html

Blinder Eifer schadet nur. Und bevor Georg Friedrich Prinz von Preußen, Urenkel des letzten deutschen Kaisers und „Chef des Hauses Hohenzollern“, gegen ein Buch über das Berliner Schloss vor Gericht zog, hätte er sich kundig machen sollen, dass zwar ein Einzelner Persönlichkeitsrecht genießt, nicht aber „das Haus Hohenzollern“.

Der Schloss-Experte Guido Hinterkeuser behauptet in seinem Buch „Das Berliner Schloss. Die erhaltene Innenausstattung“, dass Antoine Watteaus Gemälde „Einschiffung nach Kythera“ (1718) bereits 1926 vom preußischen Staat für 1,8 Millionen Reichsmark erworben wurde. Dies erfolgte im Zuge der langwierigen „Fürstenauseinandersetzung“, bei der das Versäumnis der Revolution von 1918/19 und der neugebildeten Weimarer Republik, die Besitztümer der regierenden Fürstenhäuser in öffentliches Eigentum zu überführen, auf dem Vertragswege behoben werden sollte.

Nun ist Watteaus Meisterwerk 1983 erneut an den Staat verkauft worden, für 15 Millionen D-Mark, zu je einem Drittel von Bund, Land und einem eigens gebildeten Förderkreis aufgebracht. Den Makel eines Doppelverkaufs will der Preußenprinz nicht auf seinem „Hause“ sitzen lassen. Doch vor dem Berliner Landgericht gab’s eine krachende Niederlage. In dem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil wird die Unterlassungsklage des Prinzen als „unbegründet“ zurückgewiesen.


Wir erinnern uns hier natürlich an unsere ausgiebige Berichterstattung zum Karlsruher Kulturgüterstreit und den Nachweis von Dieter Mertens, dass Baldungs Markgrafentafel, vorgesehen zum Ankauf vom Haus Baden durch das Land Baden-Württemberg, dem Land längst gehörte:

https://archiv.twoday.net/search?q=baldung+markgraf

Klagen nun die Staatlichen Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg als Besitzer der Bildes auf Rückerstattung des Kaufpreises von 1983? Und wem gehörte dann das Bild? Der Schlösserverwaltung, dem Land Berlin – nach dem „Belegenheitsprinzip“ – oder der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, analog zur Eigentumsregelung für die ehemals Preußischen Museen?

Zunächst herrscht betretenes Schweigen.


Weitere Berichte:

https://www.welt.de/print/die_welt/kultur/article111419254/Doppelte-Buchfuehrung.html
https://www.art-magazin.de/newsticker/?news_id=6497
= https://www.abendblatt.de/kultur-live/article111283813/Wurde-ein-wertvolles-Watteau-Bild-doppelt-verkauft.html

Zum Ankauf 1983

https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14021562.html
https://www.zeit.de/1983/40/im-kopf-nach-kythera

Zum Bild und seinen Fassungen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Einschiffung_nach_Kythera


3-SAT (mit Abbildung der Petitionsseite):

https://www.3sat.de/mediathek/index.php?display=1&mode=play&obj=33630

In etwa identisch:

https://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/stralsundbuchschatz105.html

Erwähnung des Votums von Nigel Palmer.

Rechts auf der NDR-Seite unscheinbar ein Link zu meinem "privaten Blog"

***

https://www.ardmediathek.de/mdr-figaro/mdr-figaro-feuilleton?documentId=12492586

Referiert wird Briegleb in der SZ, siehe

https://archiv.twoday.net/stories/219022356/

Ein sogenannter Archivaktivist habe in Stralsund einen Shitstorm ausgelöst.

Laut Google ist "Archivaktivist" bisher nur Walter Huder.

***

Besonders unfähig Burkhard Müller-Ulrich im Gespräch mit Peter Marx (zuvor war auch ein Journalist befragt worden, Nikolaus Bernau, der leicht fehlerhaft antwortete - Journalisten reden am liebsten mit Journalisten zur Causa, aber nicht mit mir, jedenfalls nicht vor einem Mikrofon ...)

Rausgekommen - das ist ja interessant - ist die ganze Sache eigentlich durch die Initiative eines Privatmanns. Der hat Alarm geschlagen im Internet und anderswo. Ich glaube, Klaus Graf ist sein Name und er ist Archivar ganz woanders, in Aachen nämlich.
https://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/1928683/

DLF-Edelfeder Müller-Ulrich ist leider offenbar entfallen, dass er mich ca. 2000 zur Donaueschinger Hofbibliothek im DLF interviewt hat und anschließend in einem ärgerlichen Kommentar in den Chor der Kunsthandelslobby eingestimmt hat, dass neue Sammlungen nur dann entstehen können, wenn alte aufgelöst werden.

***

Update: Gut der Beitrag in SWR2 mit O-Ton Oberkirchenrat Ehricht, auf den M. Ott in den Kommentaren verweist:

https://mp3-download.swr.de/swr2/journal/beitraege/584733.6444m.mp3

https://www.swr.de/swr2/kultur-info/kulturthema/umstrittener-buecherverkauf/-/id=10016988/nid=10016988/did=10623548/8kw1ea/

***

Zur Causa zuletzt:

https://archiv.twoday.net/stories/219025032/

 

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