Kulturgut
Satzung der
ZÄHRINGER STIFTUNG
Genehmigt am 22.03.1954 von der Regierung Baden-Württemberg
Registriert im Regierungspräsidium Karlsruhe
§1
Die Errichtung der Stiftung erfolgt auf Grund seiner testamentarischen Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit + Großherzogs Friedrich II. von Baden vom 12. August 1927, erklärt vor dem Notariat I in Freiburg. Sie gilt als öffentlich rechtliche Stiftung
Der Sitz der Stiftung ist Karlsruhe.
§2
Die Stiftung umfasst folgende Sammlungen:
1. Die ehem. von Wessenbergische Gemäldesammlung in Konstanz.
2. Das Kopf’sche Kunstmuseum in Baden-Baden.
3. Die Louis Jüncke'sche Gemäldesammlung in Baden-Baden.
4. Die Türkensammlung in Karlsruhe.
5. Die Großherzogl. Münzensammlung im staatl. Münzkabinett.
6. Die hofeigenen Bestände der früheren vereinigten Sammlungen in
Karlsruhe.
7. Die hofeigenen Bestände der Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe.
Die Bestände dieser Sammlungen werden in genauen Inventarverzeichnissen festgehalten. Die Verzeichnisse werden neu aufgestellt und der Stiftungsurkunde als Anlage beigefügt.
§ 3
Zweck der "Zähringer Stiftung" ist es, die in § 2 genannten Sammlungen in bisheriger Weise zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die in § 2 Nr. 4-6 genannten Bestände stehen deshalb wie bisher in der Obhut des Badischen Landesmuseums die in Nr. 7 genannten Bestände in der Obhut der Badischen Landesbibliothek. Ihr Standort ist Karlsruhe.
Eine Verbringung dieser Sammlungen oder von Teilen derselben nach einem anderen Ort ist nur in besonderen Fällen und für begrenzte Zeit mit Genehmigung des Verwaltungsrates gestattet. Vor einer Verlegung von Bibliotheksbeständen ist der Direktor der Badischen Landesbibliothek zu hören.
Die Ausleihung von Einzelobjekten zu Ausstellungszwecken ist möglich, unterliegt aber ebenfalls der Genehmigung des Verwaltungsrats.
§4.
Eine Veräußerung von Sammlungsgegenständen ist der Stiftung nur insoweit erlaubt, als es zur Bezahlung einer etwaigen Erbschaftssteuer erforderlich ist.
§ 5
Die Vertretung der Stiftung nach außen hin obliegt einem Verwaltungsrat, der sich zusammensetzt aus dem jeweiligen ältesten männlichen Spross der Zähringer Hauses als Vorsitzendem, dem jeweiligen Direktor des Badischen Landesmuseums in Karlsruhe und einem weiteren vom Kultusminister im Einvernehmen mit dem im Testament der Großherzogs Friedrich von Baden vorn 12. August 1927 benannten Vertreter der Großherzogl. Familie bestimmten Mitglied.
In Ermangelung eines männlichen Sprosses des Zähringer Hauses führt das jeweilige älteste weibliche Mitglied der Familie den Vorsitz.
Sitz des Verwaltungsrats ist Karlsruhe.
§ 6 M
Jedes Verwaltungsratsmitglied kann für Fälle seiner zeitweisen Verhinderung einen Stellvertreter benennen und nötigenfalls Sachverständige in die Sitzung mitbringen.
§7
Der Verwaltungsrat hat die Stiftung im Sinne des Stiftungszwecks zu verwalten und ist für alle Angelegenheiten der Stiftung ausschließlich zuständig. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Kultusministeriums als Aufsichtsbehörde für öffentliche Stiftungen bedarf.
§ 8
Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden mit Stimmenmehrheit in mündlichen Beratungen gefaßt, die schriftlich in Protokollform niederzulegen und vom Vorsitzendem zu unterzeichnen sind.
§ 9
Die Sitzungen des Verwaltungsrats werden vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr anberaumt. Auf Antrag eines Mitglieds ist der Vorsitzende zur Einberufung verpflichtet. Ohne die vollzählige Anwesenheit der Mitglieder, bzw. ihrer Stellvertreter, ist der Verwaltungsrat nicht beschlußfähig.
Gemäß dem Stiftungsgesetz Baden-Württemberg
https://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1104314/stiftungsgesetz.pdf
hat die Zähringer Stiftung den Charakter einer Stiftung des öffentlichen Rechts beibehalten. Stiftungsbehörde ist in ihrem Fall das Wissenschaftsministerium.
Die Veräußerung von Gegenständen der Stiftung mit besonderem wissenschaftlichem, geschichtlichen oder künstlerischem Wert unterfällt in BW keinem ausdrücklichen Genehmigungsvorbehalt oder Anzeigegebot (siehe Art. 27 BayStiftG https://www.stiftungen.bayern.de/pdf/BayStG_aktuell.pdf ).
ZÄHRINGER STIFTUNG
Genehmigt am 22.03.1954 von der Regierung Baden-Württemberg
Registriert im Regierungspräsidium Karlsruhe
§1
Die Errichtung der Stiftung erfolgt auf Grund seiner testamentarischen Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit + Großherzogs Friedrich II. von Baden vom 12. August 1927, erklärt vor dem Notariat I in Freiburg. Sie gilt als öffentlich rechtliche Stiftung
Der Sitz der Stiftung ist Karlsruhe.
§2
Die Stiftung umfasst folgende Sammlungen:
1. Die ehem. von Wessenbergische Gemäldesammlung in Konstanz.
2. Das Kopf’sche Kunstmuseum in Baden-Baden.
3. Die Louis Jüncke'sche Gemäldesammlung in Baden-Baden.
4. Die Türkensammlung in Karlsruhe.
5. Die Großherzogl. Münzensammlung im staatl. Münzkabinett.
6. Die hofeigenen Bestände der früheren vereinigten Sammlungen in
Karlsruhe.
7. Die hofeigenen Bestände der Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe.
Die Bestände dieser Sammlungen werden in genauen Inventarverzeichnissen festgehalten. Die Verzeichnisse werden neu aufgestellt und der Stiftungsurkunde als Anlage beigefügt.
§ 3
Zweck der "Zähringer Stiftung" ist es, die in § 2 genannten Sammlungen in bisheriger Weise zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die in § 2 Nr. 4-6 genannten Bestände stehen deshalb wie bisher in der Obhut des Badischen Landesmuseums die in Nr. 7 genannten Bestände in der Obhut der Badischen Landesbibliothek. Ihr Standort ist Karlsruhe.
Eine Verbringung dieser Sammlungen oder von Teilen derselben nach einem anderen Ort ist nur in besonderen Fällen und für begrenzte Zeit mit Genehmigung des Verwaltungsrates gestattet. Vor einer Verlegung von Bibliotheksbeständen ist der Direktor der Badischen Landesbibliothek zu hören.
Die Ausleihung von Einzelobjekten zu Ausstellungszwecken ist möglich, unterliegt aber ebenfalls der Genehmigung des Verwaltungsrats.
§4.
Eine Veräußerung von Sammlungsgegenständen ist der Stiftung nur insoweit erlaubt, als es zur Bezahlung einer etwaigen Erbschaftssteuer erforderlich ist.
§ 5
Die Vertretung der Stiftung nach außen hin obliegt einem Verwaltungsrat, der sich zusammensetzt aus dem jeweiligen ältesten männlichen Spross der Zähringer Hauses als Vorsitzendem, dem jeweiligen Direktor des Badischen Landesmuseums in Karlsruhe und einem weiteren vom Kultusminister im Einvernehmen mit dem im Testament der Großherzogs Friedrich von Baden vorn 12. August 1927 benannten Vertreter der Großherzogl. Familie bestimmten Mitglied.
In Ermangelung eines männlichen Sprosses des Zähringer Hauses führt das jeweilige älteste weibliche Mitglied der Familie den Vorsitz.
Sitz des Verwaltungsrats ist Karlsruhe.
§ 6 M
Jedes Verwaltungsratsmitglied kann für Fälle seiner zeitweisen Verhinderung einen Stellvertreter benennen und nötigenfalls Sachverständige in die Sitzung mitbringen.
§7
Der Verwaltungsrat hat die Stiftung im Sinne des Stiftungszwecks zu verwalten und ist für alle Angelegenheiten der Stiftung ausschließlich zuständig. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Kultusministeriums als Aufsichtsbehörde für öffentliche Stiftungen bedarf.
§ 8
Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden mit Stimmenmehrheit in mündlichen Beratungen gefaßt, die schriftlich in Protokollform niederzulegen und vom Vorsitzendem zu unterzeichnen sind.
§ 9
Die Sitzungen des Verwaltungsrats werden vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr anberaumt. Auf Antrag eines Mitglieds ist der Vorsitzende zur Einberufung verpflichtet. Ohne die vollzählige Anwesenheit der Mitglieder, bzw. ihrer Stellvertreter, ist der Verwaltungsrat nicht beschlußfähig.
Gemäß dem Stiftungsgesetz Baden-Württemberg
https://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1104314/stiftungsgesetz.pdf
hat die Zähringer Stiftung den Charakter einer Stiftung des öffentlichen Rechts beibehalten. Stiftungsbehörde ist in ihrem Fall das Wissenschaftsministerium.
Die Veräußerung von Gegenständen der Stiftung mit besonderem wissenschaftlichem, geschichtlichen oder künstlerischem Wert unterfällt in BW keinem ausdrücklichen Genehmigungsvorbehalt oder Anzeigegebot (siehe Art. 27 BayStiftG https://www.stiftungen.bayern.de/pdf/BayStG_aktuell.pdf ).
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Pressemitteilung
Berlin, 02.10.2006
Sektion IV (Wissenschaftliche Universalbibliotheken) des Deutschen
Bibliotheksverbandes (DBV)
zum beabsichtigten Verkauf eines Teils der Handschriften der
Badischen Landesbibliothek Karlsruhe
Die Sektion IV (Wissenschaftliche Universalbibliotheken) des Deutschen
Bibliotheksverbandes (DBV) reagiert mit völligem Unverständnis und großer
Empörung auf die bekannt gewordenen Pläne des Landes Baden-Württemberg, einen
Großteil der Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zum Kauf
freizugeben.
Die mit öffentlichen Mitteln erschlossenen Handschriften gehören zum kulturellen Erbe nicht
nur des badischen Landesteils oder des Bundeslandes Baden-Württemberg, sondern überhaupt
zum Erbe Deutschlands und darüber hinaus des christlichen Abendlandes und seiner
literarischen und kunsthistorischen Überlieferung im Mittelalter.
Ihr Verkauf an private Sammler hätte zur Konsequenz, dass sie der Forschung und der
interessierten Öffentlichkeit für immer entzogen würden. Darüber hinaus würden mit dieser
Entscheidung historisch gewachsene Sammlungen unwiderruflich zerstört und der Stellung
der Badischen Landesbibliothek als überregional bedeutsamer Forschungseinrichtung
nachhaltiger Schaden zugefügt.
Mit besonderer Bitterkeit vermerkt die Sektion IV des DBV, dass Herr Ministerpräsident
Oettinger sich zwar zur Erhaltung des „Museumsstandortes Karlsruhe“ bekennt, die
Sammlungen des Badischen Landesmuseums bzw. der Kunsthalle Karlsruhe folglich nicht zur
Entschädigung der markgräflich-badischen Ansprüche verwendet werden sollen, ein
entsprechendes Bekenntnis zu den wertvollen badischen Bibliotheksbeständen aber fehlt.
Die Sektion IV des Deutschen Bibliotheksverbandes fordert das Land Baden-Württemberg
nachdrücklich auf, von den nur wenig durchdachten, eines Kulturstaates absolut unwürdigen
Verkaufsplänen Abstand zu nehmen, sich mit dem Haus Baden auf einem rechtlich
einwandfreien Weg anderweitig zu einigen, den gesamten Handschriftenbestand der
Badischen Landesbibliothek als kulturelles Erbe des Landes Baden-Württemberg
anzuerkennen und sich zu dessen dauerhafter Bewahrung in öffentlicher Hand zu
verpflichten.
Gez.: Werner Stephan, Vorsitzender der Sektion IV, Wissenschaftliche Universalbibliotheken
im Deutschen Bibliotheksverband
Kontakt: Deutscher Bibliotheksverband e.V., Sektion IV
Herr Werner Stephan, Direktor der Universitätsbibliothek Stuttgart
Telefon: 0711 685-82222
Fax: 0711 685-350
E-Mail: stephan@ub.uni-stuttgart.de
Berlin, 02.10.2006
Sektion IV (Wissenschaftliche Universalbibliotheken) des Deutschen
Bibliotheksverbandes (DBV)
zum beabsichtigten Verkauf eines Teils der Handschriften der
Badischen Landesbibliothek Karlsruhe
Die Sektion IV (Wissenschaftliche Universalbibliotheken) des Deutschen
Bibliotheksverbandes (DBV) reagiert mit völligem Unverständnis und großer
Empörung auf die bekannt gewordenen Pläne des Landes Baden-Württemberg, einen
Großteil der Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zum Kauf
freizugeben.
Die mit öffentlichen Mitteln erschlossenen Handschriften gehören zum kulturellen Erbe nicht
nur des badischen Landesteils oder des Bundeslandes Baden-Württemberg, sondern überhaupt
zum Erbe Deutschlands und darüber hinaus des christlichen Abendlandes und seiner
literarischen und kunsthistorischen Überlieferung im Mittelalter.
Ihr Verkauf an private Sammler hätte zur Konsequenz, dass sie der Forschung und der
interessierten Öffentlichkeit für immer entzogen würden. Darüber hinaus würden mit dieser
Entscheidung historisch gewachsene Sammlungen unwiderruflich zerstört und der Stellung
der Badischen Landesbibliothek als überregional bedeutsamer Forschungseinrichtung
nachhaltiger Schaden zugefügt.
Mit besonderer Bitterkeit vermerkt die Sektion IV des DBV, dass Herr Ministerpräsident
Oettinger sich zwar zur Erhaltung des „Museumsstandortes Karlsruhe“ bekennt, die
Sammlungen des Badischen Landesmuseums bzw. der Kunsthalle Karlsruhe folglich nicht zur
Entschädigung der markgräflich-badischen Ansprüche verwendet werden sollen, ein
entsprechendes Bekenntnis zu den wertvollen badischen Bibliotheksbeständen aber fehlt.
Die Sektion IV des Deutschen Bibliotheksverbandes fordert das Land Baden-Württemberg
nachdrücklich auf, von den nur wenig durchdachten, eines Kulturstaates absolut unwürdigen
Verkaufsplänen Abstand zu nehmen, sich mit dem Haus Baden auf einem rechtlich
einwandfreien Weg anderweitig zu einigen, den gesamten Handschriftenbestand der
Badischen Landesbibliothek als kulturelles Erbe des Landes Baden-Württemberg
anzuerkennen und sich zu dessen dauerhafter Bewahrung in öffentlicher Hand zu
verpflichten.
Gez.: Werner Stephan, Vorsitzender der Sektion IV, Wissenschaftliche Universalbibliotheken
im Deutschen Bibliotheksverband
Kontakt: Deutscher Bibliotheksverband e.V., Sektion IV
Herr Werner Stephan, Direktor der Universitätsbibliothek Stuttgart
Telefon: 0711 685-82222
Fax: 0711 685-350
E-Mail: stephan@ub.uni-stuttgart.de
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https://medien-kunst-industrie.verdi.de/bereich_kunst_und_kultur/kunst_und_kultur/pressemeldungen/unterschriftenaktion_vs
Presseinformation des VS vom 2. Oktober 2006
Verband deutscher Schriftsteller (VS) fordert Besucher der Frankfurter Buchmesse auf, mit ihrer Unterschrift gegen den Ausverkauf mittelalterlicher Handschriften zu protestieren
Berlin/Karlsruhe: Der VS Bundesvorstand bittet alle Besucher der Frankfurter Buchmesse, mit ihrer Unterschrift gegen den Verkauf der wertvollen Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe durch die Landesregierung Baden-Württemberg zu kämpfen.
Der Bundesvorsitzende des VS, Imre Török, unterstützt die internationalen Proteste gegen die barbarische Verschleuderung unseres nationalen und europäischen Kulturerbes. Er appelliert insbesondere an die Besucher der Frankfurter Buchmesse, mit ihrer Unterschrift den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Günther Oettinger zum Einlenken zu bewegen und die frühen Zeugnisse der europäischen Dichter, Denker und Chronisten zu retten.
Unterschriftenlisten sind am Stand des Verbandes deutscher Schriftsteller (VS) auf der Buchmesse in Frankfurt/M. (Stand 3.1 H101) sowie auf dem der Bundessparte Übersetzer des VS (VdÜ – Stand 5.0 E955) ausgelegt
Die Unterschriftenliste und die Presseinformation im Wortlaut können hier geladen werden:
Unterschriftenliste des VS gegen des Ausverkauf mittelalterlicher Handschriften durch die Landesregierung Baden-Württemberg Unterschriftenliste (PDF, 22 kB)
Presseinformation des VS: Unterschriftensammlung auf der Buchmesse Frankfurt/M. gegen den Verkauf mittelalterlicher Handschriften Presseinformation des VS vom 2. Oktober 2006 (PDF, 27 kB)
Bitte diese Information weitergeben!
Natürlich können und sollen auch andere Stellen (Bibliothek, Archive, Museen, andere Kulturinstitutionen) Unterschriften sammeln!
Presseinformation des VS vom 2. Oktober 2006
Verband deutscher Schriftsteller (VS) fordert Besucher der Frankfurter Buchmesse auf, mit ihrer Unterschrift gegen den Ausverkauf mittelalterlicher Handschriften zu protestieren
Berlin/Karlsruhe: Der VS Bundesvorstand bittet alle Besucher der Frankfurter Buchmesse, mit ihrer Unterschrift gegen den Verkauf der wertvollen Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe durch die Landesregierung Baden-Württemberg zu kämpfen.
Der Bundesvorsitzende des VS, Imre Török, unterstützt die internationalen Proteste gegen die barbarische Verschleuderung unseres nationalen und europäischen Kulturerbes. Er appelliert insbesondere an die Besucher der Frankfurter Buchmesse, mit ihrer Unterschrift den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Günther Oettinger zum Einlenken zu bewegen und die frühen Zeugnisse der europäischen Dichter, Denker und Chronisten zu retten.
Unterschriftenlisten sind am Stand des Verbandes deutscher Schriftsteller (VS) auf der Buchmesse in Frankfurt/M. (Stand 3.1 H101) sowie auf dem der Bundessparte Übersetzer des VS (VdÜ – Stand 5.0 E955) ausgelegt
Die Unterschriftenliste und die Presseinformation im Wortlaut können hier geladen werden:
Unterschriftenliste des VS gegen des Ausverkauf mittelalterlicher Handschriften durch die Landesregierung Baden-Württemberg Unterschriftenliste (PDF, 22 kB)
Presseinformation des VS: Unterschriftensammlung auf der Buchmesse Frankfurt/M. gegen den Verkauf mittelalterlicher Handschriften Presseinformation des VS vom 2. Oktober 2006 (PDF, 27 kB)
Bitte diese Information weitergeben!
Natürlich können und sollen auch andere Stellen (Bibliothek, Archive, Museen, andere Kulturinstitutionen) Unterschriften sammeln!
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Die WELT greift das Thema der Karlsruher Verkäufe auf und speist Wissen über den Marktwert der Stücke ein.
https://www.welt.de/data/2006/10/02/1057373.html
Auszüge
Die Affäre erinnert an die Geschichte vom Pferdehändler, der sich lauthals beschwert: "Alle reden nur davon, dass der Gaul auf einem Lauf hinkt, von den drei gesunden Beinen spricht keiner." Die Landesregierung würde natürlich am liebsten nur die "gesunden" Beine vorzeigen, die Fälle, in denen sie Kulturgüter vor dem Ausverkauf rettete: die 24 Millionen Euro für die Donaueschinger Bibliothek, die 13 Millionen Euro für Holbeins "Graue Passion" und 2001 die fast 20 Millionen für die Nibelungen-Handschrift C, für die man die Landesbank als Sponsor fand. Das alles kam aus Fürstlich Fürstenbergischem Besitz. Aber auch die Markgrafen von Baden wurden nicht vernachlässigt. 42 Millionen Mark erhielten sie 1995 vom Land für Kunstgewerbliches und die Hälfte der Kunstkammer, ehe der Rest von Sotheby's für 78 Millionen Mark versteigert wurde. "Markgraf von Baden nach Auktion saniert" verkündete damals eine Schlagzeile. Welch ein Irrtum!
Deshalb schaut alle Welt empört auf den lahmen Lauf und die angekündigte Totaloperation, die den Schaden aus der Welt schaffen soll. Denn das wäre der Verkauf der 3600 Codices, 4000 Musikhandschriften und 1300 Inkunabeln. Um 70 Millionen Euro dafür zu erlösen, müsste, wenn man nur die Handschriften in Rechnung stellt, ein Durchschnittspreis von knapp 20 000 Euro erzielt werden. Das klingt bescheiden, schließlich brachte es das Rothschild Stundenbuch mit den Miniaturen von Simon Bening bei Christie's im Juli 1999 als bislang teuerste Handschrift auf 12,8 Millionen Euro. Und der erste Druck von Geoffrey Chaucers "Canterbury Tales" von 1476/77 wurde ein Jahr zuvor mit fast sieben Millionen Euro die am höchsten bezahlte Inkunabel. Aber das sind Ausnahmepreise. Solche Rarissima sind nicht unter den Badener Bibliotheksschätzen.
Die "Historia Alexandri Magni/ Histori von dem Grossen Alexander" des Johannes Hartlieb, 1493 von Martin Schott in Straßburg gedruckt, kann mit dem Chaucer kaum konkurrieren, auch wenn von dieser Version lediglich sieben vollständige und drei unvollständige Exemplare erhalten blieben. Da sind die Chancen für Georg Rüxners "Thurnierbuch. Anfang, vrsprung vnd herkomen des Thurniers inn Teutscher nation" von 1530 wahrscheinlich besser. Immerhin wurden die Holzschnitte in diesem Exemplar nicht nur koloriert, sondern auch mit Gold angelegt, so dass vermutet wird, es könne sich um eine Luxusversion für Karl V. handeln. Und der Band "Victoria adversus impios Hebraeos" des Salvagus Porchetus, da erst 1520 in Paris gedruckt eigentlich keine Inkunabel, kann mit Interesse rechnen, weil er einst Luther gehörte und von ihm mit Randnotizen versehen wurde.
Für das Reichenauer Lektionar mit seinen schön ausgeschmückten Initialen oder für die "Gesta Witigowensis" mit ihren Miniaturen, beide vom Ende des 10. Jahrhunderts, könnten sechs- und siebenstellige Beträge durchaus möglich sein. Dasselbe gilt auch für das illuminierte "Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden", das um 1490 entstanden ist. Gefragt und gut bezahlt werden nur die Codices mit reichem Bilderschmuck und fantasievollen Randzeichnungen. Damit aber können lediglich ein Teil der Handschriften von St. Peter, von St. Blasien oder die 267 Pergament- und 162 Papierhandschriften des Klosters Reichenau auftrumpfen, die mit der Säkularisation 1805 der "Carlsruher Hofbibliothek" überwiesen wurden.
Unklar blieb damals, ob sie dem Markgrafen als Privateigentum zugedacht waren, oder ob sie an die Hofbibliothek des regierenden Herrschers gingen und damit als Staatsbesitz zu gelten hatten. Das ist der Ursprung des bis heute andauernden Streites zwischen dem Haus Baden und der Landesregierung. Sie wurde auch durch die Beschlagnahme fürstlichen Besitzes 1918/19 nicht aus der Welt geschafft, weil Gerichtsurteile aufgrund des Artikel 153 der Weimarer Verfassung, der das private Eigentum garantierte, diese Verfügungen 1925 aufhoben. Und da der von der KPD inaugurierte und von der SPD mitgetragene Volksentscheid über die Fürstenenteignung im folgenden Jahr keine Mehrheit fand, blieb das Privateigentum der Fürsten unangetastet. Für Baden ergab sich daraus ein Schwebezustand, weil ungeregelt blieb, was der Krone und damit der Republik als Nachfolger, was dem ehemals regierenden Haus privat gehörte. [...]
Auch der SPIEGEL 40/2006 widmet heute eine ganze Seite (S. 200) dem Thema:
Unter den Hammer
Länder und Kommunen entdecken die Kunstschätze aus Museen und Archiven als stille Reserve zum Stopfen von Haushaltslöchern.
(Neue Informationen zur Karlsruher Affäre wurden schon vorab in Presseveröffentlichungen mitgeteilt.)
https://www.welt.de/data/2006/10/02/1057373.html
Auszüge
Die Affäre erinnert an die Geschichte vom Pferdehändler, der sich lauthals beschwert: "Alle reden nur davon, dass der Gaul auf einem Lauf hinkt, von den drei gesunden Beinen spricht keiner." Die Landesregierung würde natürlich am liebsten nur die "gesunden" Beine vorzeigen, die Fälle, in denen sie Kulturgüter vor dem Ausverkauf rettete: die 24 Millionen Euro für die Donaueschinger Bibliothek, die 13 Millionen Euro für Holbeins "Graue Passion" und 2001 die fast 20 Millionen für die Nibelungen-Handschrift C, für die man die Landesbank als Sponsor fand. Das alles kam aus Fürstlich Fürstenbergischem Besitz. Aber auch die Markgrafen von Baden wurden nicht vernachlässigt. 42 Millionen Mark erhielten sie 1995 vom Land für Kunstgewerbliches und die Hälfte der Kunstkammer, ehe der Rest von Sotheby's für 78 Millionen Mark versteigert wurde. "Markgraf von Baden nach Auktion saniert" verkündete damals eine Schlagzeile. Welch ein Irrtum!
Deshalb schaut alle Welt empört auf den lahmen Lauf und die angekündigte Totaloperation, die den Schaden aus der Welt schaffen soll. Denn das wäre der Verkauf der 3600 Codices, 4000 Musikhandschriften und 1300 Inkunabeln. Um 70 Millionen Euro dafür zu erlösen, müsste, wenn man nur die Handschriften in Rechnung stellt, ein Durchschnittspreis von knapp 20 000 Euro erzielt werden. Das klingt bescheiden, schließlich brachte es das Rothschild Stundenbuch mit den Miniaturen von Simon Bening bei Christie's im Juli 1999 als bislang teuerste Handschrift auf 12,8 Millionen Euro. Und der erste Druck von Geoffrey Chaucers "Canterbury Tales" von 1476/77 wurde ein Jahr zuvor mit fast sieben Millionen Euro die am höchsten bezahlte Inkunabel. Aber das sind Ausnahmepreise. Solche Rarissima sind nicht unter den Badener Bibliotheksschätzen.
Die "Historia Alexandri Magni/ Histori von dem Grossen Alexander" des Johannes Hartlieb, 1493 von Martin Schott in Straßburg gedruckt, kann mit dem Chaucer kaum konkurrieren, auch wenn von dieser Version lediglich sieben vollständige und drei unvollständige Exemplare erhalten blieben. Da sind die Chancen für Georg Rüxners "Thurnierbuch. Anfang, vrsprung vnd herkomen des Thurniers inn Teutscher nation" von 1530 wahrscheinlich besser. Immerhin wurden die Holzschnitte in diesem Exemplar nicht nur koloriert, sondern auch mit Gold angelegt, so dass vermutet wird, es könne sich um eine Luxusversion für Karl V. handeln. Und der Band "Victoria adversus impios Hebraeos" des Salvagus Porchetus, da erst 1520 in Paris gedruckt eigentlich keine Inkunabel, kann mit Interesse rechnen, weil er einst Luther gehörte und von ihm mit Randnotizen versehen wurde.
Für das Reichenauer Lektionar mit seinen schön ausgeschmückten Initialen oder für die "Gesta Witigowensis" mit ihren Miniaturen, beide vom Ende des 10. Jahrhunderts, könnten sechs- und siebenstellige Beträge durchaus möglich sein. Dasselbe gilt auch für das illuminierte "Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden", das um 1490 entstanden ist. Gefragt und gut bezahlt werden nur die Codices mit reichem Bilderschmuck und fantasievollen Randzeichnungen. Damit aber können lediglich ein Teil der Handschriften von St. Peter, von St. Blasien oder die 267 Pergament- und 162 Papierhandschriften des Klosters Reichenau auftrumpfen, die mit der Säkularisation 1805 der "Carlsruher Hofbibliothek" überwiesen wurden.
Unklar blieb damals, ob sie dem Markgrafen als Privateigentum zugedacht waren, oder ob sie an die Hofbibliothek des regierenden Herrschers gingen und damit als Staatsbesitz zu gelten hatten. Das ist der Ursprung des bis heute andauernden Streites zwischen dem Haus Baden und der Landesregierung. Sie wurde auch durch die Beschlagnahme fürstlichen Besitzes 1918/19 nicht aus der Welt geschafft, weil Gerichtsurteile aufgrund des Artikel 153 der Weimarer Verfassung, der das private Eigentum garantierte, diese Verfügungen 1925 aufhoben. Und da der von der KPD inaugurierte und von der SPD mitgetragene Volksentscheid über die Fürstenenteignung im folgenden Jahr keine Mehrheit fand, blieb das Privateigentum der Fürsten unangetastet. Für Baden ergab sich daraus ein Schwebezustand, weil ungeregelt blieb, was der Krone und damit der Republik als Nachfolger, was dem ehemals regierenden Haus privat gehörte. [...]
Auch der SPIEGEL 40/2006 widmet heute eine ganze Seite (S. 200) dem Thema:
Unter den Hammer
Länder und Kommunen entdecken die Kunstschätze aus Museen und Archiven als stille Reserve zum Stopfen von Haushaltslöchern.
(Neue Informationen zur Karlsruher Affäre wurden schon vorab in Presseveröffentlichungen mitgeteilt.)
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https://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief/
Die Liste der Unterzeichner ist seit Montag, 2. Oktober 2006, 12.00
Uhr (MEZ) geschlossen.
Bitte senden Sie keine Emails mehr.
Der von über 2500 Personen unterzeichnete 'Offene Brief' wird jetzt an
den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg und die
Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg sowie an verschiedene
Presseagenturen und Presseorgane geschickt.
Allen Unterzeichnern aus dem In- und Ausland sei für die
eindrucksvolle Unterstützung ganz herzlich gedankt!
Den weiteren Fortgang der Angelegenheit können Sie über die Website
der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe verfolgen
(https://www.blb-karlsruhe.de/); dort finden Sie auch weiterführende
Links.
The list was closed on Monday, 2 October 2006, at 12:00 Middle European Time.
Please do not send any more Emails.
The letter which was signed by more than 2500 persons will be sent to
the Ministerpräsident of Baden-Württemberg and the members of the
Baden-Württemberg Parliament as well as various press agencies,
magazins and newspapers.
Thank you to all who signed from Germany and abroad for their
impressive support!
Further progress of the issue can be followed on the website of
Badische Landesbibliothek Karlsruhe (https://www.blb-karlsruhe.de/);
there you will find further links.
Die Liste der Unterzeichner ist seit Montag, 2. Oktober 2006, 12.00
Uhr (MEZ) geschlossen.
Bitte senden Sie keine Emails mehr.
Der von über 2500 Personen unterzeichnete 'Offene Brief' wird jetzt an
den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg und die
Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg sowie an verschiedene
Presseagenturen und Presseorgane geschickt.
Allen Unterzeichnern aus dem In- und Ausland sei für die
eindrucksvolle Unterstützung ganz herzlich gedankt!
Den weiteren Fortgang der Angelegenheit können Sie über die Website
der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe verfolgen
(https://www.blb-karlsruhe.de/); dort finden Sie auch weiterführende
Links.
The list was closed on Monday, 2 October 2006, at 12:00 Middle European Time.
Please do not send any more Emails.
The letter which was signed by more than 2500 persons will be sent to
the Ministerpräsident of Baden-Württemberg and the members of the
Baden-Württemberg Parliament as well as various press agencies,
magazins and newspapers.
Thank you to all who signed from Germany and abroad for their
impressive support!
Further progress of the issue can be followed on the website of
Badische Landesbibliothek Karlsruhe (https://www.blb-karlsruhe.de/);
there you will find further links.
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Laut Landtagsdokumentation gab es bisher folgende Vorgänge:
Antrag
Fraktion GRÜNE
26.09.2006 Drs 14/343
Sicherung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek
https://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0343.html
Antrag
Dr. Nils Schmid u. a. SPD
25.09.2006 Drs 14/341
Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des geplanten Verkaufs von
Kulturgütern des Landes
https://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/Txt/14_0341.html
Der SPD-Antrag datiert lt. Text ursprünglich vom 21.06., der Antrag der Grünen vom 26.06., die o.g. Daten sind die Daten der Veröffentlichung als Landtagsdrucksache.
Antrag
Fraktion GRÜNE
26.09.2006 Drs 14/343
Sicherung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek
https://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0343.html
Antrag
Dr. Nils Schmid u. a. SPD
25.09.2006 Drs 14/341
Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des geplanten Verkaufs von
Kulturgütern des Landes
https://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/Txt/14_0341.html
Der SPD-Antrag datiert lt. Text ursprünglich vom 21.06., der Antrag der Grünen vom 26.06., die o.g. Daten sind die Daten der Veröffentlichung als Landtagsdrucksache.
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Mir wurde freundlicherweise erlaubt, den Text des folgenden Schreibens hier zu veröffentlichen.
ARBEITSGRUPPE HANDSCHRIFTEN DES BBS
(BBS, Verband der Bibliotheken und der
Bibliothekarinnen/Bibliothekare der Schweiz)
p. adr.: Dr. Martin Germann, Burgerbibliothek Bern, Münstergasse 63, Postfach, CH-3000 Bern 8 (derzeit Präsident)
27. September 2006
Herrn Ministerpräsident
des Landes Baden-Württemberg
Herrn Günther H. Oettinger
Villa Reitzenstein
Richard-Wagner-Straße
D-70184 Stuttgart
Betrifft Abgabe von Kulturgut an Zahlungsstatt durch das Land Baden-Württemberg an die Fürstenfamilie Baden
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
in der Welt der Gelehrsamkeit, die Ihnen fern liegen dürfte, ist ein Sturm der Entrüstung ausgebrochen, als gestern Abend bekannt wurde, dass das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, einen großen Teil des Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe an Zahlungsstatt an die Fürstenfamilie Baden abzutreten, welche diese Bücherschätze an einer Auktion dem Meistbietenden versteigern wolle.
Ein Blick in das Nachschlagewerk „Handschriftenerbe des deutschen Mittelalters“ zeigt, dass in der badischen Landesbibliothek Karlsruhe nicht nur ein großer Teil der berühmten Handschriften des Klosters Reichenau liegen, sondern Handschriften aus dem ganzen mittelalterlichen Deutschland:
• aus karolingischen und hochmittelalterlichen Klöstern wie Alpirsbach, Alsbach, Blaubeuren, Ettenheimmünster, Fulda, Günterstal, Herrenalb, Hirsau, Lorsch, Sankt Blasien, Schuttern, Schwarzach, Tennenbach, Villingen, Wiblingen, Zwiefalten und anderen;
• aus den Reichsstädten Augsburg, Nürnberg, Ulm und ihren Klöstern;
• aus Bischofsstädten Bamberg, Erfurt, Konstanz, Speyer, Würzburg;
• aus weiteren Städten wie Baden-Baden, Braunschweig, Freiburg, Hannover, Heidelberg, Offenburg, Pforzheim.
Einen besonderen Erklärungsnotstand haben Sie zu Orten, die heute im Ausland liegen: Colmar, Straßburg und Weißenburg im Elsass: Wie Sie wissen, ist im Deutsch-französischen Krieg 1870 das Archiv und die Bibliothek von Straßburg durch deutschen Beschuss verbrannt. Damals sind tausende mittelalterliche Handschriften und Dokumente, darunter bestimmt auch Vorstufen der Buchdruckerkunst aus den dortigen Versuchen des Johannes Gutenberg, restlos untergegangen: Muss das Elsaß seine restlichen Handschriften, die bis jetzt in Karlsruhe öffentlich zugänglich waren, in Zukunft in Malibu Kalifornien, in der vatikanischen Bibliothek und in Stockholm besichtigen? Oder verschwinden die Handschriften gar in einem Tresor einer Bank, da in Privatbesitz?
Ein weiterer, unheilbarer Aderlass süddeutschen Kulturgutes hat vor einigen Jahren stattgefunden, als die fürstlich fürstenbergische Familienbibliothek Donaueschingen verkauft worden ist: Handschriften, Inkunabeln und andere wertvolle alte Drucke sind in alle Winde, auch in die Schweiz (wo sie hoffentlich nie ein ähnliches Schicksal erreichen wird), zerstreut worden.
Bisher standen in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe die Handschriften als Kulturgut der Forschung zur Verfügung, in einer gut organisierten und mit Katalogen gut dokumentierten öffentlichen Institution, während Jahrzehnten betreut von öffentlich besoldeten Fachleuten; die Kataloge, die nun zu Makulatur würden, wurden in jahrelanger Arbeit mit öffentlichen und privaten Geldern wie der VW-Stiftung hergestellt. In Ausstellungen und Publikationen wurden die Werke des Mittelalters einer immer wieder begeisterten Öffentlichkeit vorgestellt. Jedermann weiß, dass eine Auktion diese Bücherschätze in die ganze Welt zerstreuen wird und dass die Bücher mit keinem Geld und nie mehr zurückgeholt werden können.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident: denken Sie an all die Kriege, an die Bücherverluste im Dreißigjährigen Krieg und seither in den beiden Weltkriegen und fragen Sie sich, ob Mitteleuropa weitere Verluste verkraften kann, mutwillig verursacht durch eine Regierung, welche lieber das Geld behält als die historischen Kulturgüter?
Können Sie persönlich einen solch barbarischen Akt der Zerstreuung wertvollsten Kulturgutes auf sich und auf Ihren Namen nehmen? In der kultur- und geschichtsbewussten Öffentlichkeit, die es nach wie vor noch gibt, wie wir Fachleute aus täglicher Erfahrung wissen, wird nach der Realisierung Ihrer skandalösen Pläne die Schande Ihrer Regierung und Ihrem Namen für immer anhaften.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Namen der
ARBEITSGRUPPE HANDSCHRIFTEN DES BBS
(BBS, Verband der Bibliotheken und der Bibliothekarinnen / Bibliothekare der Schweiz)
sig. Dr. Martin Germann, Burgerbibliothek Bern, Präsident
sig. Prof. Dr. Christoph Eggenberger, Zentralbibliothek Zürich
sig. Prof. Dr. Ernst Tremp, Stiftsbibliothekar, Stiftsbibliothek St. Gallen
Kopien an die Badische Landesbibliothek Karlsruhe sowie an das Institut de recherche et d’histoire des textes (IRHT), Paris
ARBEITSGRUPPE HANDSCHRIFTEN DES BBS
(BBS, Verband der Bibliotheken und der
Bibliothekarinnen/Bibliothekare der Schweiz)
p. adr.: Dr. Martin Germann, Burgerbibliothek Bern, Münstergasse 63, Postfach, CH-3000 Bern 8 (derzeit Präsident)
27. September 2006
Herrn Ministerpräsident
des Landes Baden-Württemberg
Herrn Günther H. Oettinger
Villa Reitzenstein
Richard-Wagner-Straße
D-70184 Stuttgart
Betrifft Abgabe von Kulturgut an Zahlungsstatt durch das Land Baden-Württemberg an die Fürstenfamilie Baden
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
in der Welt der Gelehrsamkeit, die Ihnen fern liegen dürfte, ist ein Sturm der Entrüstung ausgebrochen, als gestern Abend bekannt wurde, dass das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, einen großen Teil des Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe an Zahlungsstatt an die Fürstenfamilie Baden abzutreten, welche diese Bücherschätze an einer Auktion dem Meistbietenden versteigern wolle.
Ein Blick in das Nachschlagewerk „Handschriftenerbe des deutschen Mittelalters“ zeigt, dass in der badischen Landesbibliothek Karlsruhe nicht nur ein großer Teil der berühmten Handschriften des Klosters Reichenau liegen, sondern Handschriften aus dem ganzen mittelalterlichen Deutschland:
• aus karolingischen und hochmittelalterlichen Klöstern wie Alpirsbach, Alsbach, Blaubeuren, Ettenheimmünster, Fulda, Günterstal, Herrenalb, Hirsau, Lorsch, Sankt Blasien, Schuttern, Schwarzach, Tennenbach, Villingen, Wiblingen, Zwiefalten und anderen;
• aus den Reichsstädten Augsburg, Nürnberg, Ulm und ihren Klöstern;
• aus Bischofsstädten Bamberg, Erfurt, Konstanz, Speyer, Würzburg;
• aus weiteren Städten wie Baden-Baden, Braunschweig, Freiburg, Hannover, Heidelberg, Offenburg, Pforzheim.
Einen besonderen Erklärungsnotstand haben Sie zu Orten, die heute im Ausland liegen: Colmar, Straßburg und Weißenburg im Elsass: Wie Sie wissen, ist im Deutsch-französischen Krieg 1870 das Archiv und die Bibliothek von Straßburg durch deutschen Beschuss verbrannt. Damals sind tausende mittelalterliche Handschriften und Dokumente, darunter bestimmt auch Vorstufen der Buchdruckerkunst aus den dortigen Versuchen des Johannes Gutenberg, restlos untergegangen: Muss das Elsaß seine restlichen Handschriften, die bis jetzt in Karlsruhe öffentlich zugänglich waren, in Zukunft in Malibu Kalifornien, in der vatikanischen Bibliothek und in Stockholm besichtigen? Oder verschwinden die Handschriften gar in einem Tresor einer Bank, da in Privatbesitz?
Ein weiterer, unheilbarer Aderlass süddeutschen Kulturgutes hat vor einigen Jahren stattgefunden, als die fürstlich fürstenbergische Familienbibliothek Donaueschingen verkauft worden ist: Handschriften, Inkunabeln und andere wertvolle alte Drucke sind in alle Winde, auch in die Schweiz (wo sie hoffentlich nie ein ähnliches Schicksal erreichen wird), zerstreut worden.
Bisher standen in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe die Handschriften als Kulturgut der Forschung zur Verfügung, in einer gut organisierten und mit Katalogen gut dokumentierten öffentlichen Institution, während Jahrzehnten betreut von öffentlich besoldeten Fachleuten; die Kataloge, die nun zu Makulatur würden, wurden in jahrelanger Arbeit mit öffentlichen und privaten Geldern wie der VW-Stiftung hergestellt. In Ausstellungen und Publikationen wurden die Werke des Mittelalters einer immer wieder begeisterten Öffentlichkeit vorgestellt. Jedermann weiß, dass eine Auktion diese Bücherschätze in die ganze Welt zerstreuen wird und dass die Bücher mit keinem Geld und nie mehr zurückgeholt werden können.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident: denken Sie an all die Kriege, an die Bücherverluste im Dreißigjährigen Krieg und seither in den beiden Weltkriegen und fragen Sie sich, ob Mitteleuropa weitere Verluste verkraften kann, mutwillig verursacht durch eine Regierung, welche lieber das Geld behält als die historischen Kulturgüter?
Können Sie persönlich einen solch barbarischen Akt der Zerstreuung wertvollsten Kulturgutes auf sich und auf Ihren Namen nehmen? In der kultur- und geschichtsbewussten Öffentlichkeit, die es nach wie vor noch gibt, wie wir Fachleute aus täglicher Erfahrung wissen, wird nach der Realisierung Ihrer skandalösen Pläne die Schande Ihrer Regierung und Ihrem Namen für immer anhaften.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Namen der
ARBEITSGRUPPE HANDSCHRIFTEN DES BBS
(BBS, Verband der Bibliotheken und der Bibliothekarinnen / Bibliothekare der Schweiz)
sig. Dr. Martin Germann, Burgerbibliothek Bern, Präsident
sig. Prof. Dr. Christoph Eggenberger, Zentralbibliothek Zürich
sig. Prof. Dr. Ernst Tremp, Stiftsbibliothekar, Stiftsbibliothek St. Gallen
Kopien an die Badische Landesbibliothek Karlsruhe sowie an das Institut de recherche et d’histoire des textes (IRHT), Paris
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Die FAZ von Montag 2.10.2006 enthält im Feuilleton zwei Beiträge zur Problematik.
Ein kurzer Artikel greift die Eigentumsfrage erneut auf.
Nun gibt es eine erste Stellungnahme des Hauses Baden, die dieser Zeitung vorliegt. Die Markgrafenfamilie bezieht sich darin auf ein Rechtsgutachten, das der Mannheimer Jurist Max Hachenburg im Jahr 1922 im Auftrag der Republik Baden erstellte; dort heißt es: "Ich gebe mich nicht der Hoffnung hin, daß es möglich sein wird, auf rein juristischem Wege zu zeigen, wo das unbestreitbare Recht liegt ..." Mit Bezug darauf und auf spätere Gutachten, deren Begründungen aber nicht ausgeführt werden, kommt die Stellungnahme zu dem Schluß: "Das Ergebnis einer sachlichen umfassenden Analyse wird nicht sein, daß die Handschriften dem Eigentum des Landes zugeordnet werden können. Schlichte Rechtsbehauptungen des Gegenteils ändern daran nichts. Das Haus Baden bleibt unverändert auf seinem Standpunkt, daß die sachlich unvoreingenommene Analyse des Rechts für das Eigentum des Hauses Baden an den Handschriften spricht."
Mit einem Rückblick auf den Abtransport der Bücher aus St. Peter 1807 beginnt der Artikel von Felix Heinzer "Die Bibliothek als Jagdgrund". Auszüge:
Es ist grotesk und nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet in Baden - und nur hier - die in den öffentlichen Kultureinrichtungen als den Nachfolgeinstituten der fürstlichen Sammlungen verwahrten Kunstgegenstände und historischen Dokumente nicht genauso selbstverständlich als staatliches Kulturgut gelten sollen wie in Württemberg, Bayern und anderswo. [...]
Ob es zu einer Veräußerung von Hunderten Handschriften kommt oder ob "nur" ein paar Dutzend Spitzenstücke herausgepickt werden - es würde jedenfalls der bizarre Fall eintreten, daß Handschriften einer staatlichen Bibliothek, die durch gedruckte Kataloge erschlossen sind und von ganzen Forschergenerationen genutzt wurden, für die wissenschaftliche Arbeit praktisch von der Bildfläche verschwinden, und dieses nicht durch Elementarschäden wie Brand- und andere Naturkatastrophen oder durch kriegerische Ereignisse wie 1870, als der Artilleriebeschuß der Belagerer die große Straßburger Bibliothek in Brand steckte und unschätzbare Zeugnisse aus 1200 Jahren oberrheinischer Kultur in Flammen aufgehen ließ. Diesmal droht Verkauf und damit Zerstreuung im kaum kontrollierbaren Kreislauf des bibliophilen Sammelns und Handelns - das unter tätiger Mitwirkung derer, denen als Regierende der Schutz dieser Güter aufgetragen ist.
Zeichnet sich hier womöglich ein Präzedenzfall dafür ab, daß bisher selbstverständlich Verfügbares und damit auch ein Grundvertrauen in die Zuverlässigkeit öffentlich-staatlicher Kulturpflege ins Rutschen gerät? So sicher, wie man sein konnte, daß die Mona Lisa im Louvre hängt und der Isenheimer Altar im Colmarer Unterlindenmuseum steht, so sicher war man sich (und möchte es noch immer sein) der dauerhaften Präsenz eines Stückes wie der Manesse-Handschrift in der Heidelberger Universitätsbibliothek oder eben auch des Reichenauer Handschriftenbestands in der Badischen Landesbibliothek. Sollte auf Angaben von Fundorten und Signaturen mittelalterlicher Handschriften in öffentlichen Bibliotheken europäischer wie überseeischer Länder, die bisher zu den festen Bezugsgrößen des mittelalterbezogenen Forschungsdiskurses gehörten, plötzlich kein Verlaß mehr sein? Das wäre ein Tabubruch mit unabsehbaren Folgen.
Die wahren Eigentümer dieser Schätze aber sind weder die Bibliotheken noch die Forscher, sondern wir alle. Ihr geplanter Verkauf ist deshalb in der Tat eine Veruntreuung von Gemeingut und führt zu einem Verlust von Gütern, die zutiefst mit dem zu tun haben, was in der Politik gern als "Identität" einer Gesellschaft oder eines Volkes bezeichnet und beschworen wird. [...]
Die Handschriften, um die gestritten wird, haben selbst keine Stimme. Daher ist es an uns, aufzubegehren gegen einen Vorgang, der ein Bundesland, das sich gern als Land der Denker sieht, nachhaltig diskreditieren und das Ansehen Deutschlands als Kulturnation auch in der internationalen Wahrnehmung beschädigen würde. Es darf nicht sein, daß wir uns rauben lassen müssen, was unsere Vorfahren für uns gesammelt haben.
Der Autor ist Professor für Lateinische Philologie des Mittelalters an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg.
Text: F.A.Z., 02.10.2006, Nr. 229 / Seite 41
Felix Heinzer hat gemeinsam mit Gerhard Stamm die Pergamenthandschriften von St. Peter
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0034.htm (Faksimile)
und von Lichtenthal
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0246.htm (Faksimile)
in der Badischen Landesbibliothek katalogisiert.
Ein kurzer Artikel greift die Eigentumsfrage erneut auf.
Nun gibt es eine erste Stellungnahme des Hauses Baden, die dieser Zeitung vorliegt. Die Markgrafenfamilie bezieht sich darin auf ein Rechtsgutachten, das der Mannheimer Jurist Max Hachenburg im Jahr 1922 im Auftrag der Republik Baden erstellte; dort heißt es: "Ich gebe mich nicht der Hoffnung hin, daß es möglich sein wird, auf rein juristischem Wege zu zeigen, wo das unbestreitbare Recht liegt ..." Mit Bezug darauf und auf spätere Gutachten, deren Begründungen aber nicht ausgeführt werden, kommt die Stellungnahme zu dem Schluß: "Das Ergebnis einer sachlichen umfassenden Analyse wird nicht sein, daß die Handschriften dem Eigentum des Landes zugeordnet werden können. Schlichte Rechtsbehauptungen des Gegenteils ändern daran nichts. Das Haus Baden bleibt unverändert auf seinem Standpunkt, daß die sachlich unvoreingenommene Analyse des Rechts für das Eigentum des Hauses Baden an den Handschriften spricht."
Mit einem Rückblick auf den Abtransport der Bücher aus St. Peter 1807 beginnt der Artikel von Felix Heinzer "Die Bibliothek als Jagdgrund". Auszüge:
Es ist grotesk und nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet in Baden - und nur hier - die in den öffentlichen Kultureinrichtungen als den Nachfolgeinstituten der fürstlichen Sammlungen verwahrten Kunstgegenstände und historischen Dokumente nicht genauso selbstverständlich als staatliches Kulturgut gelten sollen wie in Württemberg, Bayern und anderswo. [...]
Ob es zu einer Veräußerung von Hunderten Handschriften kommt oder ob "nur" ein paar Dutzend Spitzenstücke herausgepickt werden - es würde jedenfalls der bizarre Fall eintreten, daß Handschriften einer staatlichen Bibliothek, die durch gedruckte Kataloge erschlossen sind und von ganzen Forschergenerationen genutzt wurden, für die wissenschaftliche Arbeit praktisch von der Bildfläche verschwinden, und dieses nicht durch Elementarschäden wie Brand- und andere Naturkatastrophen oder durch kriegerische Ereignisse wie 1870, als der Artilleriebeschuß der Belagerer die große Straßburger Bibliothek in Brand steckte und unschätzbare Zeugnisse aus 1200 Jahren oberrheinischer Kultur in Flammen aufgehen ließ. Diesmal droht Verkauf und damit Zerstreuung im kaum kontrollierbaren Kreislauf des bibliophilen Sammelns und Handelns - das unter tätiger Mitwirkung derer, denen als Regierende der Schutz dieser Güter aufgetragen ist.
Zeichnet sich hier womöglich ein Präzedenzfall dafür ab, daß bisher selbstverständlich Verfügbares und damit auch ein Grundvertrauen in die Zuverlässigkeit öffentlich-staatlicher Kulturpflege ins Rutschen gerät? So sicher, wie man sein konnte, daß die Mona Lisa im Louvre hängt und der Isenheimer Altar im Colmarer Unterlindenmuseum steht, so sicher war man sich (und möchte es noch immer sein) der dauerhaften Präsenz eines Stückes wie der Manesse-Handschrift in der Heidelberger Universitätsbibliothek oder eben auch des Reichenauer Handschriftenbestands in der Badischen Landesbibliothek. Sollte auf Angaben von Fundorten und Signaturen mittelalterlicher Handschriften in öffentlichen Bibliotheken europäischer wie überseeischer Länder, die bisher zu den festen Bezugsgrößen des mittelalterbezogenen Forschungsdiskurses gehörten, plötzlich kein Verlaß mehr sein? Das wäre ein Tabubruch mit unabsehbaren Folgen.
Die wahren Eigentümer dieser Schätze aber sind weder die Bibliotheken noch die Forscher, sondern wir alle. Ihr geplanter Verkauf ist deshalb in der Tat eine Veruntreuung von Gemeingut und führt zu einem Verlust von Gütern, die zutiefst mit dem zu tun haben, was in der Politik gern als "Identität" einer Gesellschaft oder eines Volkes bezeichnet und beschworen wird. [...]
Die Handschriften, um die gestritten wird, haben selbst keine Stimme. Daher ist es an uns, aufzubegehren gegen einen Vorgang, der ein Bundesland, das sich gern als Land der Denker sieht, nachhaltig diskreditieren und das Ansehen Deutschlands als Kulturnation auch in der internationalen Wahrnehmung beschädigen würde. Es darf nicht sein, daß wir uns rauben lassen müssen, was unsere Vorfahren für uns gesammelt haben.
Der Autor ist Professor für Lateinische Philologie des Mittelalters an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg.
Text: F.A.Z., 02.10.2006, Nr. 229 / Seite 41
Felix Heinzer hat gemeinsam mit Gerhard Stamm die Pergamenthandschriften von St. Peter
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0034.htm (Faksimile)
und von Lichtenthal
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0246.htm (Faksimile)
in der Badischen Landesbibliothek katalogisiert.
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In einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hat der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, der Dresdener Germanist Peter Strohschneider, ernste Zweifel angemeldet, dass die wissenschaftliche Nutzbarkeit der Karlsruher Handschriften erhalten werden könne, wenn verkauft werde. Eine Digitalisierung könne den direkten Umgang mit den Handschriften nicht ersetzen. Das Thema werde tourismuswirtschaftlich behandelt, wenn man Bilder und Schlösser im Landesbesitz behalten wolle, Handschriften aber nicht. Strohschneider schlägt eine gemeinsame Anstrengung der Länder vor. Es müsse eine andere Lösung gefunden werden.
Volltext:
https://log.netbib.de/archives/2006/10/01/nachgefragt-bei-prof-peter-strohschneider/#more-78606222
Volltext:
https://log.netbib.de/archives/2006/10/01/nachgefragt-bei-prof-peter-strohschneider/#more-78606222
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Wie sich aus Google News ergibt, haben zahlreiche Lokalzeitungen bundesweit die dpa-Meldung "Kanzleramt prüft Ausfuhrverbot für Karlsruher Handschriften" übernommen.
Auszüge aus der Volksstimme mit neuen Informationen:
Der baden-württembergische Staatsminister Willi Stächele (CDU) sagte mit Blick auf die Prüfung in Berlin: "Baden-Württemberg weiß, wie man den Ausverkauf wertvollen Kulturguts verhindert." Er forderte mehr Sachlichkeit in der Diskussion. "Die Überlegungen des Finanzministeriums brauchen noch viele Ergänzungen", sagte er. "Nicht alleine die Finanzpolitiker haben das Wort, sondern auch das zuständige Wissenschaftsministerium wird abschließende kulturhistorische Bewertungen vornehmen müssen." [...]
Die Empörung unter den Fachleuten sei groß, sagte Klein weiter. "Es hat niemand geglaubt, dass so etwas in Deutschland möglich ist." Der Mittelalterforscher widersprach auch dem Argument der baden- württembergischen Landesregierung, es würden keine Handschriften veräußert, die einen Bezug zu Baden hätten. Diese Unterscheidung sei kaum möglich: "Das wäre ähnlich, wie wenn wir bei einer Bildersammlung sagen: "Den Picasso kann man verkaufen, weil er nicht in Deutschland entstanden ist".
Auf der Marburger Seite mit der Unterschriftenlisten gehen jeweils 30 Namen auf meine Bildschirmseite. Ich zählte gerade 72 Seiten, macht 2160 Unterschriften.
https://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief/
Zwei Leserbriefe aus der Stuttgarter Zeitung Freitag, 29.9., Leserforum (S.9)
"Wie ein Altersruhegeld"
zu: In Karlsruhe droht ein tödlicher Aderlass, 22.9.2006
Der Streit um die Bestände der Badischen Landesbibliothek zeigt, wie wichtig es
ist, die juristischen Grundlagenfächer vor weiteren Auszehrungen zu bewahren.
Die baden-württembergische Landesregierung jedenfalls täte gut daran. Denn
rechts- und verfassungsgeschichtlich ist die Frage des Eigentums an den
Beständen der ehemaligen Badischen Hofbibliothek leicht zu klären. Die
Hofbibliothek gehörte als Teil der so genannten Hofausstattung zum
Domänenvermögen. Das Domänenvermögen war aufgrund einer verklausulierten
Verfassungsbestimmung von 1818 Patrimonialeigentum der großherzoglichen Familie.
Nach dem damals geltenden Staats- und Privatfürstenrecht galt dies aber nur,
solange das Haus Baden mit dem Großherzog den Inaber der Staatsgewalt stellte.
Die Domänen waren nämlich Anhängsel der Landeshoheit oder Staatsgewalt, sie
gehörten also nicht einer Privatperson, sondern dem Träger der Staatsgewalt.
Mit dem Übergang der Staatsgewalt auf die Republik Baden ging auch das
Domänenvermögen und mit ihm der Bestand der Hofbibliothek in staatliches
Eigentum über. Die nach der Revolution von 1918 gewährten Ausgleichsleistungen
für das ehemals regierende Haus stellten daher keine Entschädigung für
verlorenes Domänenvermögen dar. Sie waren vielmehr eine Abfindung für den
Verlust des Regierungsrechts überhaupt, etwa so wie die heutigen
Altersruhegelder von Politikern.
Das bedeutet, dass das Haus Baden überhaupt keine Ausgleichsansprüche mehr gegen
das Land Baden-Württemberg im Zusammenhang mit vormaligem Domänenvermögen haben
kann. Die Bereitschaft der Landesregierung, dem Haus Baden zur eigenen Sanierung
bibliophile Kostbarkeiten von einmaligem Wert zu schenken - um nichts anderes
geht es - erscheint vor diesem Hintergrund mehr als zweifelhaft. Dies umso mehr,
als die Zimelien von der Reichenau infolge der Säkularisation in den Bestand der
Hofbibliothek kamen. Für solche Bestände nahm die Staatsrechtslehre schon lange
vor 1918 Staatseigentum an.
Dr. Winfried Klein, Heidelberg
"Neid auf Nachbar"
zu: Badisches Adelshaus verkauft Kulturerbe, 21.9.2006
Man kann nur mit Neid nach Bayern schauen. Dort gibt es das "Kulturgut
Bibliothek". Bereits im Jahr 1943 wurde die Hofbibliothek des Hauses Thurn und
Taxis unter Fideikommissrecht gestellt. Im Jahr 2004 wurde das vom
Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt. "Der Bücherschatz bleibt bis auf weiteres
unter Aufsicht des Staates", erklärte der Justizsprecher. Die
baden-württembergische Landesregierung ist jedoch nicht bereit, das Kulturgut
Bibliothek als schützenswert anzuerkennen und nimmt billigend in Kauf, dass dem
Land wertvolles Kulturgut verloren geht.
Man stelle sich einmal vor, ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude wie das
Heidelberger Schloss oder das Ulmer Münster würde an einen reichen Japaner
verkauft, der es dann abtragen ließe, um es in seiner Heimat in einem Privatpark
für die Öffentlichkeit unzugänglich wieder aufbauen zu lassen! Auch der Erhalt
von Schloss Salem rechtfertigt in keiner Weise den Verkauf der mittelalterlichen
Handschriften, unserem gemeinsamen kulturellen Erbe.
Inge Utzt, Stuttgart
Auszüge aus der Volksstimme mit neuen Informationen:
Der baden-württembergische Staatsminister Willi Stächele (CDU) sagte mit Blick auf die Prüfung in Berlin: "Baden-Württemberg weiß, wie man den Ausverkauf wertvollen Kulturguts verhindert." Er forderte mehr Sachlichkeit in der Diskussion. "Die Überlegungen des Finanzministeriums brauchen noch viele Ergänzungen", sagte er. "Nicht alleine die Finanzpolitiker haben das Wort, sondern auch das zuständige Wissenschaftsministerium wird abschließende kulturhistorische Bewertungen vornehmen müssen." [...]
Die Empörung unter den Fachleuten sei groß, sagte Klein weiter. "Es hat niemand geglaubt, dass so etwas in Deutschland möglich ist." Der Mittelalterforscher widersprach auch dem Argument der baden- württembergischen Landesregierung, es würden keine Handschriften veräußert, die einen Bezug zu Baden hätten. Diese Unterscheidung sei kaum möglich: "Das wäre ähnlich, wie wenn wir bei einer Bildersammlung sagen: "Den Picasso kann man verkaufen, weil er nicht in Deutschland entstanden ist".
Auf der Marburger Seite mit der Unterschriftenlisten gehen jeweils 30 Namen auf meine Bildschirmseite. Ich zählte gerade 72 Seiten, macht 2160 Unterschriften.
https://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief/
Zwei Leserbriefe aus der Stuttgarter Zeitung Freitag, 29.9., Leserforum (S.9)
"Wie ein Altersruhegeld"
zu: In Karlsruhe droht ein tödlicher Aderlass, 22.9.2006
Der Streit um die Bestände der Badischen Landesbibliothek zeigt, wie wichtig es
ist, die juristischen Grundlagenfächer vor weiteren Auszehrungen zu bewahren.
Die baden-württembergische Landesregierung jedenfalls täte gut daran. Denn
rechts- und verfassungsgeschichtlich ist die Frage des Eigentums an den
Beständen der ehemaligen Badischen Hofbibliothek leicht zu klären. Die
Hofbibliothek gehörte als Teil der so genannten Hofausstattung zum
Domänenvermögen. Das Domänenvermögen war aufgrund einer verklausulierten
Verfassungsbestimmung von 1818 Patrimonialeigentum der großherzoglichen Familie.
Nach dem damals geltenden Staats- und Privatfürstenrecht galt dies aber nur,
solange das Haus Baden mit dem Großherzog den Inaber der Staatsgewalt stellte.
Die Domänen waren nämlich Anhängsel der Landeshoheit oder Staatsgewalt, sie
gehörten also nicht einer Privatperson, sondern dem Träger der Staatsgewalt.
Mit dem Übergang der Staatsgewalt auf die Republik Baden ging auch das
Domänenvermögen und mit ihm der Bestand der Hofbibliothek in staatliches
Eigentum über. Die nach der Revolution von 1918 gewährten Ausgleichsleistungen
für das ehemals regierende Haus stellten daher keine Entschädigung für
verlorenes Domänenvermögen dar. Sie waren vielmehr eine Abfindung für den
Verlust des Regierungsrechts überhaupt, etwa so wie die heutigen
Altersruhegelder von Politikern.
Das bedeutet, dass das Haus Baden überhaupt keine Ausgleichsansprüche mehr gegen
das Land Baden-Württemberg im Zusammenhang mit vormaligem Domänenvermögen haben
kann. Die Bereitschaft der Landesregierung, dem Haus Baden zur eigenen Sanierung
bibliophile Kostbarkeiten von einmaligem Wert zu schenken - um nichts anderes
geht es - erscheint vor diesem Hintergrund mehr als zweifelhaft. Dies umso mehr,
als die Zimelien von der Reichenau infolge der Säkularisation in den Bestand der
Hofbibliothek kamen. Für solche Bestände nahm die Staatsrechtslehre schon lange
vor 1918 Staatseigentum an.
Dr. Winfried Klein, Heidelberg
"Neid auf Nachbar"
zu: Badisches Adelshaus verkauft Kulturerbe, 21.9.2006
Man kann nur mit Neid nach Bayern schauen. Dort gibt es das "Kulturgut
Bibliothek". Bereits im Jahr 1943 wurde die Hofbibliothek des Hauses Thurn und
Taxis unter Fideikommissrecht gestellt. Im Jahr 2004 wurde das vom
Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt. "Der Bücherschatz bleibt bis auf weiteres
unter Aufsicht des Staates", erklärte der Justizsprecher. Die
baden-württembergische Landesregierung ist jedoch nicht bereit, das Kulturgut
Bibliothek als schützenswert anzuerkennen und nimmt billigend in Kauf, dass dem
Land wertvolles Kulturgut verloren geht.
Man stelle sich einmal vor, ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude wie das
Heidelberger Schloss oder das Ulmer Münster würde an einen reichen Japaner
verkauft, der es dann abtragen ließe, um es in seiner Heimat in einem Privatpark
für die Öffentlichkeit unzugänglich wieder aufbauen zu lassen! Auch der Erhalt
von Schloss Salem rechtfertigt in keiner Weise den Verkauf der mittelalterlichen
Handschriften, unserem gemeinsamen kulturellen Erbe.
Inge Utzt, Stuttgart
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