Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 

Kulturgut

https://www.kn-online.de/artikel/1985138/Stolberg-Sammlung_kommt_nach_Eutin.htm

Für die Landesbibliothek Eutin wurde für 250.000 Euro die sogenannte Stolberg Sammlung rund um den Dichter Friedrich Leopold Graf zu Stolberg (1750 bis 1819) angekauft. Es handelt sich nicht um eine historische Adelssammlung. "Der originale
Nachlass Friedrich Leopold Stolbergs ist seit dem Zweiten Weltkrieg verschollen; deshalb hat Franz Stolberg in jahrzehntelanger zielstrebiger Sammlerschaft einen einzigartigen Bestand zusammengetragen, der sich um Friedrich Leopold
Stolberg und dessen Umfeld rankt. Einzigartige Stücke führen auch zu Zeitgenossen wie Lavater und Voß, schließlich spielt auch die Geschichte der Grafschaft Stolberg am Harz, in Göttingens Nähe, eine nicht unwesentlichen Rolle. Untrennbar mit dem Zustandekommen der Sammlung ist Jürgen Behrens (früher
Freies Deutsches Hochstift, Frankfurt am Main) verbunden, der jahrzehntelang die Stolberg-Forschung geprägt und im Auftrag viele wichtige Erwerbungen getätigt oder veranlasst hat", liest man im Göttinger Ausstellungskatalog von 2001:
https://webdoc.sub.gwdg.de/ebook/h-k/gbs/gbs_17.pdf

Siehe auch:
https://www.paulinerkirche-goettingen.de/stolberg_voss.htm

Franz Graf zu Stolberg-Stolberg starb 2002. Seine Witwe ließ sich auf den Gedanken ein, die Sammlung nach Eutin zu holen:
https://uetersen.nordclick.de/artikel/1864524/Graf_Stolberg_-_Eutins_verkanntes_Genie.htm

Geschichte und Beschreibung der Sammlung
https://www.heimatverband-eutin.de/download/Langeld,%20Die%20Stolberg-Sammlung.pdf?action=download&id=10

Weder der Verwaltungsleiter noch die Pressesprecherin Frau Gothe waren bereit, irgendwelche Informationen zur Geschichte oder den Eigentumsverhältnissen der Sammlungen preiszugeben. Der Leiter Prof. Wirth wird am Mittwoch wieder erreichbar sein.

Also muss man sich vorerst mit dem begnügen, was auf der Homepage zu finden ist.

https://www.smnk.de/

Das Staatliche Museum für Naturkunde Karlsruhe geht auf die markgräflich-badischen Sammlungen von Kuriositäten und Naturalien zurück. Durch die Interessen und das Engagement von Markgräfin Caroline Luise wurden sie zwischen 1752 und 1783 zu einer bedeutenden wissenschaftlichen Sammlung ausgeweitet. 1784 wurde das Naturalienkabinett in die Räume der Hofbibliothek verlagert und 1785 erstmals als Museum für die Bürger geöffnet. Die Sammlungen des heutigen Naturkundemuseums sind damit seit über 200 Jahren für die Öffentlichkeit zugänglich!

Zwischen 1866 und 1872 ist das heutige Gebäude am Friedrichsplatz für das Naturalienkabinett und die Hofbibliothek errichtet worden. Im Jahre 1942 wurde das Haus durch Bomben zerstört und große Teile der wertvollen Sammlungen gingen verloren. Der Wiederaufbau konnte 1972 abgeschlossen werden. Heute gehört das Naturkundemuseum Karlsruhe wieder zu den größten Einrichtungen seiner Art in Deutschland.


Caroline LuiseMarkgräfin Caroline Luise

Die Insektensammlung des SMNK geht wie das gesamte Museum auf das Badische Naturalienkabinett der Markgräfin Caroline Luise (1723-1783) zurück. Von den wenigen Insekten dieser Gründungszeit (1751-1783) sind heute leider keine Präparate mehr erhalten. Aus der Zeit von Carl Christian Gmelin (1785-1837), dem ersten Direktor des Museums, ist eine Liste bekannt, die 118 Arten und 353 Exemplare erwähnt. Einzelne der mit Gmelin’schen Namensetiketten versehenen Exemplare sind bis heute erhalten geblieben.
Bis Ende des 19. Jahrhunderts hatte die Insektensammlung einige bedeutende Zugänge zu verzeichnen, z. B. die Sammlungen Arnsperger und Türckheim sowie Ausbeuten aus Mexiko, Sumatra und Java. Allerdings ist hiervon der größte Teil nicht erhalten geblieben, da die Präparate damals noch zu großen Teilen als Schausammlung ausgestellt waren, womit der Verlust der meisten Stücke zu erklären ist.

Die Trennung einer wissenschaftlichen Sammlung von der Schausammlung erfolgte erst unter dem Direktor Max Auerbach (1902-1945), der damit den Grundstein für eine spätere eigene Entomologische Abteilung legte. Er begann mit der Neuordnung der Sammlungen nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten und der Aufstellung einer „Badischen Sammlung“. 1920 wurde mit Hermann Leininger erstmals ein eigener Konservator für Insekten eingestellt. Bedeutendster Zugang in dieser Zeit war 1917 die Schmetterlingssammlung des Karlsruher Baumeisters Martin Daub. Sie galt damals mit fast 56.000 Exemplaren aus dem paläarktischen Faunengebiet als eine der größten Mitteleuropas.
In der Bombennacht vom 2. zum 3. September 1942 konnte die wissenschaftliche Insektensammlung im Gegensatz zur Schausammlung zwar komplett aus dem brennendem Sammlungsgebäude gerettet werden, aber die anschließende Notlagerung ist an ihr nicht spurlos vorübergegangen.


Unter "Geologie/Paläontologie" liest man:

Kleine Handsammlung der Markgräfin Caroline Louise (Mineralien)
Schenkungen der Kaiserin Maria Theresia, der Zarin Katharina II. und des Zars Alexander I. (Mineralien)


Zoologie

Von den Beständen aus der Zeit der Markgräfin Caroline Luise und des ersten Direktors Carl Christian Gmelin findet man nur noch Spuren in den heutigen Sammlungen der zoologischen Abteilung. Durch die Brände nach den Bombadierungen Karlsruhes im September 1942 im Museumsgebäude und im September 1944 im Karlsruhe Schloß, wohin die Reste ausgelagert worden waren, wurden die meisten zoologischen Schauobjekte und Sammlungsteile vernichtet. Nur die Molluskensammlung blieb bis heute weitgehend erhalten. Einzelne in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erworbene oder gestiftete wertvolle Schädel, wie der eines Javatigers, sowie eine kleine Sammlung von exotischen Vögeln sind die ältesten noch sicher zurückverfolgbaren Nachweise für die damalige Sammeltätigkeit in der Wirbeltiersammlung des Museums, deren Umfang durch alte Inventarbücher und Zettelsammlungen belegt ist. Dazu zählen auch Präparate heute ausgestorbener Arten: Drei Wandertauben, Karolinasittich und Lappenhopf, sind unwiederbringbare Schätze der Sammlung.

Kommentar:

Da auch die naturkundlichen Sammlungen zum Hausfideikommiss gezählt wurden, gibt es keinen Grund, weshalb das Haus Baden gehindert sein sollte, auch auf die Bestände vor 1918 seinen Eigentumsanspruch geltend zu machen. Für die Kunsthalle war 1918/19 unbestritten, dass ihre Gemäldesammlung Privateigentum des Großherzoglichen Hauses war (obwohl man das mit Fug und Recht anzweifeln darf). Die auf die zurückgehenden Bestände könnten daher ebenfalls als Eigentum der Markgrafen aufgefasst werden.

Es gilt aber auch hier die Argumentation, dass die Sammlungen 1918/19 Staatsgut geworden sind.

Da die Naturalien nicht zur Zähringer Stiftung zählten, hatte das Reicke-Gutachten keinen Anlass, auf sie einzugehen. Man erfährt allerdings, dass sie mit anderen Sammlungen 1872 in staatliche Verwaltung übergingen. Zuvor wurden sie von der Zivilliste unterhalten.

Es scheint allerdings nach 1918 kein Anspruch von Seiten des Hauses Baden auf die naturkundlichen Sammlungen erhoben worden zu sein, weshalb ein solcher Anspruch wohl verjährt wäre.

Update: Auch in den Gutachten über die Eigentumsfrage sowie den von mir eingesehen Akten ist nirgends von Ansprüchen aufs Naturalienkabinett die Rede. Die Geschichte der Sammlung hat in zahlreichen Aufsätzen erhellt G. Mayer (siehe die Bibliographie in der gleich zu nennenden Schrift). Einen Überblick gibt: Vom Naturalienkabinett zum Naturkundemuseum 1785-1985, Karlsruhe 1985. Außer Caroline Luises Sammlungen und Schenkungen an das markgräfliche Haus gab es auch hier Säkularisations-Gewinne (fürstbischöfliche Sammlungen Meersburg, Naturalienkabinett St. Blasien, Öhninger gezeichnete Fossilien).

DFG-finanzierte Kataloge und ältere Bände im Reprint stehen auf der Seite ManuMed zur Verfügung (der Katalog Schlechter/Stamm über die kleinen Provenienzen musste aus urheberrechtlichen Gründen wieder entfernt werden). [Update: wieder im Netz, siehe
https://archiv.twoday.net/stories/4674010/ ]

HEINZER, Felix, u. Gerhard STAMM: Die Handschriften von St. Peter im Schwarzwald: Teil 2. Die Pergamenthandschriften. - Wiesbaden: Harrassowitz, 1984. - (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; Bd. 10, T. 2)
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0034.htm

HEINZER, Felix, u. Gerhard STAMM: Die Handschriften von Lichtenthal. Mit einem Anhang: Die heute noch im Kloster Lichtenthal befindlichen Handschriften des 12. bis 16. Jahrhunderts. - Wiesbaden: Harrassowitz, 1987. - (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; Bd. 11)
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0246.htm

HÖHLER, Peter, u. Gerhard STAMM: Die Handschriften von St. Blasien. - Wiesbaden: Harrassowitz, 1991. - (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; Bd. 12)
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0244.htm

NIEBLER, Klaus: Die Handschriften von St. Peter im Schwarzwald: Teil 1. Die Papierhandschriften. - Wiesbaden: Harrassowitz, 1969. - (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; Bd. 10, T. 1)
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0033.htm

Neu im November 2006:

HOLDER, Alfred: Die Pergamenthandschriften / beschrieben und erl. von Alfred Holder, Neudr. [der Ausg.] Leipzig, Teubner, 1906 mit bibliogr. Nachtr. Wiesbaden: Harrassowitz, 1970 - 1906 (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; 5: Die Reichenauer Handschriften; Bd. 1)
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0720.htm

HOLDER, Alfred: Die Papierhandschriften, Fragmenta, Nachträge - beschrieben und erl. von Alfred Holder, Neudr. [der Ausg.] Leipzig, Berlin, Teubner, 1914 mit bibliogr. Nachtr. Wiesbaden: Harrassowitz, 1971 - 1914 (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; 6: Die Reichenauer Handschriften; Bd. 2)
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0721.htm
HOLDER, Alfred u. Karl PREISENDANZ: Register - Grundstock der Bibliothek - Die alten Kataloge, Leipzig: Teubner, 1918, Neudr. Wiesbaden: Harrassowitz, 1973 (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; 7: Die Reichenauer Handschriften; Bd. 3; beschrieben und erl. von Alfred Holder, fortgeführt von Karl Preisendanz)
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0722.htm

(Es ist angekündigt, dass weitere alte Kataloge vom Münchner Digitalisierungszentrum digitalisiert werden.)

Bei Google Book Search sind - mit US-Proxy - einsehbar:

Wilhelm Brambach, Geschichte und Bestand der Sammlung, Karlsruhe 1891
https://books.google.com/books?id=P33jsmrASucC
(Auch als PDF herunterladbar)
Aufgrund seiner Wichtigkeit als PDF auf Wikimedia Commons verfügbar:
https://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Brambach_Geschichte_und_Bestand_der_Sammlung.pdf

Alfred Holder, Die Durlacher und Rastatter Handschriften, Karlsruhe 1895
https://books.google.com/books?id=FOmuI8OezsIC&printsec=titlepage (auch als PDF herunterladbar)
[Update: https://www.archive.org/details/diedurlacherund00karlgoog ]

Orientalische Handschriften, KA 1892
https://books.google.com/books?id=0KwULCmRDfUC&printsec=titlepage
(auch als PDF herunterladbar)

Emil Ettlinger, Die ursprüngliche Herkunft der Handschriften ... Heidelberg 1901
https://books.google.com/books?id=CmXoVD9UAFkC&pg=PA1
(auch als PDF herunterladbar)
Diese Arbeit gibt einen Kurzüberblick über die Säkularisationsbestände und wurde daher über Wikimedia Commons verfügbar gemacht:
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Ettlinger-Handschriften_%281901%29
(Titelei hinten)

Ferdinand Lamey, Romanische Handschriften; Theodor Längin, Deutsche Handschriften, Karlsruhe 1894
https://books.google.com/books?id=MVDSFT7M8SYC&pg=PA51 (Beginn Längin; auch als PDF herunterladbar)

In der FAZ vom 4.10.2006, S. 8 schreibt Leser Dr. Peter Michael Ehrle, Direktor der BLB Karlsruhe:

Über die Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen zum Aktenfund von Professor Mertens ("Der Baldung-Grien-Code") habe ich mich sehr gefreut. Der Brief des Markgrafen Berthold von Baden (F.A.Z.-Feuilleton vom 2. Oktober) ist ein weiterer Beleg dafür, daß die Landesregierung von Baden-Württemberg unnötig Rechtspositionen des Landes preisgibt, um angeblich strittiges Eigentum zu erwerben, das nach Meinung von Experten in Wirklichkeit Staatseigentum ist. Die Kultureinrichtungen des Landes, zu denen auch die beiden Landesbibliotheken gezählt werden, sollen aus ihren Etats Mittel abgeben, deren Höhe im Falle der Badischen Landesbibliothek dazu führen könnte, daß die Erwerbung von wissenschaftlicher Literatur in den nächsten Jahren stark eingeschränkt werden müßte.

Auch der Kommentar "Mir gebbat nix!" ist äußerst treffsicher, mit einer Ausnahme: "Insofern müßte jetzt kein ermatteter, sondern ein Ruf wie Donnerhall durch Baden-Württemberg gehen, ausgestoßen von Museen, Bibliotheken, Literaturarchiven: ,Mir gebbat nix!' Und dieser Ruf müßte, wenn diese Kulturinstitutionen nur mannslaut genug wären, dem Ministerpräsidenten als Aufruhr-Schrei in den Ohren gellen." Diese Äußerung verkennt nicht nur, daß ich mich als Leiter der Badischen Landesbibliothek bis an die Grenzen des Dienstrechts für den Erhalt unserer Handschriften eingesetzt habe, sondern sie verkennt auch, daß die Direktoren der genannten Einrichtungen als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes zur Loyalität gegenüber dem Dienstherrn und zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet sind. Vielleicht sollten endlich einmal das Beamtenrecht und das übrige öffentliche Dienstrecht an die Erfordernisse eines demokratischen Staatswesens angepaßt werden, statt die obrigkeitsstaatlichen Strukturen vergangener Zeiten zu perpetuieren.


Faksimile:
https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-faz061104.php

https://www.welt.de/data/2006/10/11/1066440.html

Dirk Heisig betreut für die Ostfriesland Stiftung der Ostfriesischen Landschaft das Projekt, zu dem sich 14 mittlere und kleine Museen der Region zusammengeschlossen haben. Er fordert, dass die Museen ihre Bestände prüfen und sich gegebenenfalls auch von Sammlungsteilen trennen sollen.

Eine unsägliche Stellungnahme. Konzentration auf das wirklich Wichtige setzt voraus, dass man angeben kann, was wirklich wichtig ist. Vergangene Sammlungsentscheidungen müssen als historische Zeugnisse respektiert werden.

Museen sind Treuhänder des ihnen überlassenen (oft geschenkten) Kulturguts. Sie haben auch die Aufgabe, Geschichtsquellen zu bewahren.

Zu Museumsverkäufen siehe auch

https://archiv.twoday.net/stories/3043380/ (Verkauf einer Zinnfigurensammlung, Schwäbisch Gmünd)
https://archiv.twoday.net/stories/2862065/ (Artikel in politik und kultur)
https://archiv.twoday.net/stories/2857287/ (Vermeer 1929 für Braunschweig gerettet)
https://archiv.twoday.net/stories/2843831/ (Rechnungshof BW empfiehlt Museumsverkäufe; Link zu Stellungnahme des Wissenschafts-Ausschusses im Landtag BW 2005)
https://archiv.twoday.net/stories/2843752/ (Deaccessioning)
https://archiv.twoday.net/stories/2814886/ (Museumsverkäufe in Frankreich unmöglich)
https://archiv.twoday.net/stories/2741739/ (ICOM-Positionspapier 2004)

Verkäufe durch die NY Public Library
https://log.netbib.de/archives/2005/12/11/deaccession-roulette/

Verkäufe des Wallraff-Richartz-Museums Köln im Zweiten Weltkrieg
https://log.netbib.de/archives/2004/12/07/museumsverkaufe-im-zweiten-weltkrieg/

Ende 2003 liess das Stadtmuseum Radolfzell Militaria versteigern und erntete Kritik:
https://log.netbib.de/archives/2003/11/05/tabubruch-stadtmuseum-radolfzell-lsst-objekte-versteigern/

https://www.wams.de/data/2003/05/18/97369.html?s=1
Lockerung des Tabus gefordert

In der SZ vom 9.10.2006 S. 15 skizzierte Hubertus Butin in einem längeren Artikel das Problem. Auszug:

Man könne doch das wertvollste Picasso-Gemälde aus der
Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen veräußern, um damit den geplanten
Anbau des Hauses zu finanzieren, schlug schon 1997 der Vorsitzende des
Kulturausschusses im Düsseldorfer Landtag vor.

Zuvor hatte bereits der Wuppertaler Stadtrat angeregt, Werke aus der
Kunstsammlung des Von-der-Heydt-Museums zu Geld zu machen, um den
Ankaufsetat zu verbessern. Im Oktober 2005 plädierte auch Hamburgs
Kultursenatorin Karin von Welck dafür, dass die staatlichen Museen
Teile ihrer Sammlungen verkaufen sollten - etwa um ihre finanzielle
Situation zu verbessern. Im baden-württembergischen Landtag und im
Kölner Stadtrat wurde darüber ebenfalls debattiert. Das Sammeln,
Bewahren, Erforschen und Vermitteln des kulturellen Erbes waren einmal
die klassischen Funktionen der Institution Museum - heute jedoch
sollen die Museumsdirektoren auch als Verkaufsleiter agieren.

Zahlreiche Einzelfälle haben sich schon in den vergangenen Jahren zu
einem beunruhigenden Szenario verdichtet. So schlugen die Wogen hoch,
als im Jahr 2000 die Stadt Bonn gegen den ausdrücklichen Willen des
eigenen Kunstmuseums ein Gemälde von Georg Baselitz aus dem
Sammlungsbestand verkaufte. Die Ausstellung "Zeitwenden", verantwortet
von einem dubiosen Privatverein, hatte in der Stadtkasse ein Loch von
1,9 Millionen Mark hinterlassen. Daraufhin initiierte der damalige
Kulturdezernent den Verkauf des Baselitz-Bildes an die Stiftung Kunst
der Sparkasse in Bonn, deren Eigentum es bis heute ist. Das
Karl-Ernst-Osthaus-Museum in Hagen ließ 1998 aus seiner Sammlung
Gerhard Richters "Seestück" von 1970 in London für über 1,4 Millionen
Pfund versteigern. Mit dem Geld für das bedeutende Gemälde konnte der
kümmerliche Anfkaufsetat von jährlich 40 000 Mark gewaltig aufgestockt
werden. Doch auch hier hagelte es scharfe Proteste, denn Kunst aus
Museen zu veräußern, gilt in Deutschland immer noch als tabu.


Historische und aktuelle Beispiele von Museumsverkäufen
https://www.welt.de/data/2006/09/11/1031262.html

Vom "Offenbarungseid einer Regierung, die ihr Kulturbekenntnis anlässlich repräsentativer Geschichtsausstellungen heroldmäßig zu verkünden pflegt" sprach der Redakteur der Eßlinger Zeitung, Thomas Krazeisen angesichts der Pläne der Landesregierung, wertvolle Handschriften der Badischen Landesbibliothek zu verkaufen. Die "anrüchigen Hand- und Spanndienste zur Befriedigung wenig edler Feudalinteressen" zeugten von bemerkenswerter Ignoranz gegenüber der eigenen kulturellen Identität, bewahrten doch die in Jahrhunderten gewachsenen und nun zu verscherbelnden Bestände eine unerschöpfliche Fülle an Zeugnissen des abendländischen Selbst- und Weltverständnisses" (Kommentar in der Eßlinger Zeitung vom 29.09.2006).

GrünenbergKonrad von Grünenberg

Unter dem Titel

Die Reise nach Jerusalem.
Geistliche Zierden, weltliche Begierden: Die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe stellt prachtvolle Streitobjekte aus
(Eßlinger Zeitung vom 4.11.2006)

berichtet Thomas Krazeisen über die Karlsruher Sonderausstellung nun in einem großen Artikel im Kulturteil der Eßlinger Zeitung.

"Von seiner Wallfahrt hat der Großbürgersohn [Konrad von Grünenberg] nicht nur den Rittertitel, sondern auch Eindrücke mit nach Hause gebracht, die er in einem großartig illuminierten Reisetagebuch festhielt. Seine Reise dauerte von April bis November 1486, das Werk wurde wenige Monate später fertiggestellt. Es dokumentiert nicht nur erstaunliche topographische Kenntnisse des Konstanzer Patriziers, sondern auch sein Interesse an militärischen Dingen: In der Badischen Landesbibliothek ist derzeit ein Exemplar zu bewundern, welches die detailfreudige Darstellung eines unter türkischer Flagge segelnden Kriegsschiffes zeigt. Die Handschrift im ehemaligen Musiklesesaal der Karlsruher Bibliothek ist eine von insgesamt elf hochkarätigen Exponaten, entstanden zwischen dem 10. und dem 18. Jahrhundert. Es sind allesamt prachtvolle Streitobjekte, die anlässlich des seit Wochen andauernden Konflikts um den möglichen Verkauf wertvoller badischer Handschriften von deren Hütern kurzfristig aus den Tresoren geholt wurden, um sie für wenige Wochen der Öffentlichkeit zu präsentieren." (...)

"(...) Unberührt vom hässlichen Gezänk ruhen die Preziosen unter Panzerglas und erstrahlen bei wenigen Lux in der ganzen Würde ihres Alters und ihrer einzigartigen Qualität. Allen voran das Homiliarium von der Reichenau, eine grandiose Pergamenthandschrift, die nicht nur Predigten zum kirchlichen Jahreskreis, sondern auch zahlreiche Zierinitialen enthält: ein Fest für die Sinne aus einem ottonischen Skriptorium, bei dem Gold, Silber, Purpur und Lapislazuli geradezu verschwenderisch zelebriert werden. (...)"

"Neben diesen Glanzstücken hochmittelalterlicher Buchkunst in einer von Männern dominierten Ständegesellschaft berücken in der Sonderausstellung Zeugnisse weiblicher Spiritualität. Etwa die Wonnentaler Codices, von denen in der Schau ein Graduale mit Messegesängen und ein Antiphonarium mit Gesängen des Chorgebets für den Breisgauer Zisterzienserinnenkonvent zu sehen sind. Diese Codices zählen zu den am schönsten illuminierten liturgischen Handschriften des 14. Jahrhunderts überhaupt. Hier wird großes Heiligenkino in Farbe gezeigt: Wir sehen die Geschichte der hübschen und heiligen Agnes, die sich mit Christus vermählt; wie sie vom Engel die Märtyrerkrone gereicht bekommt, während vom Teufel ein frustrierter Freier nach hinten gerissen wird. Die Geschichte der heiligen Klara, abgefasst in Straßburg 1490 bis 1492, ist ein Meisterwerk oberrheinischer Nonnenmalerei. Ebenfalls aus Straßburg stammt die großartige Marienserie aus dem so genannten Prozessionale des Dominikanerinnenkonvents St. Agnes. Vor tiefrotem Bildgrund wird der "gute Tod" der Gottesmutter im Rahmen eines Sterbe- und Begräbnisrituals illustriert. (...)"

"(...) Neben dem Stundenbuch des frommen Markgrafen Christoph I. von Baden, das zum ältesten Bestand der badischen Handschriftensammlung zählt, zeigt uns das jüngste Exponate der Ausstellung aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts einen Landesherrn als leidenschaftlichen Tulpenzüchter. Markgraf Karl Wilhelm, den es angeblich schon im Morgengrauen in die Botanik zog, konnte sich am Ende seines Lebens im selbsterschaffenen Paradies an mehr als 5000 Tulpensorten vergnügen. Das war auch für den Hochadel ein sündhaft teueres Vergnügen, doch das badische Markgrafenhaus stand einst noch auf solidem finanziellem Fundament.


Bis 25. November. Öffnungszeiten: montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr, donnerstags bis 19 Uhr, samstags bis 12 Uhr."

Als einziges Weblog hat ARCHIVALIA von Anfang an umfassend über die baden-württembergische Kulturgut-Affäre berichtet, bei der es zunächst um den Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe und zuletzt um fälschlich dem Haus Baden zugeschriebenes Landeseigentum in der Karlsruher Kunsthalle ging.

ARCHIVALIA zitierte die wichtigeren Pressemeldungen in Auszügen, dokumentierte Pressemitteilungen, Protestresolutionen und wichtige Texte im Volltext. Es wurden kritische Kommentare und weiterführende Stellungnahmen insbesondere zu den juristischen Aspekten des Themas veröffentlicht.

Die einzelnen Beiträge wurden innerhalb des Weblogs durch Links vernetzt. Anders als bei Printmedien war bei ARCHIVALIA der Raum nicht knapp. Zahlreiche Nachweise und Links ins WWW dienen dem vertieften Verständnis der Affäre.

Der erste Eintrag erschien am 20. September 2006:
https://archiv.twoday.net/stories/2697632/ (Werden Spitzen-Handschriften der Badischen Landesbibliothek verkauft?)
Am gleichen Tag war der Deal von der Presse enthüllt und von Klaus Klein und Jürgen Wolf in den Mailinglisten MEDIAEVISTIK und Diskus thematisiert worden.

Statistik nach Monaten:
September 2006
https://archiv.twoday.net/month?date=200609
Oktober 2006
https://archiv.twoday.net/month?date=200610 (unvollst.)
November 2006
https://archiv.twoday.net/month?date=200611


Fast alle Einträge zum Thema wurden in der Rubrik "Kulturgut" abgelegt, zu der es einen eigenen RSS-Feed gibt:
https://archiv.twoday.net/topics/Kulturgut/index.rdf

Darüberhinaus finden sich einschlägige Beiträge insbesondere in den Kategorien "Herrschaftsarchive" und "English Corner" (englischsprachige Beiträge).

Herrschaftsarchive (2 Einträge)

https://archiv.twoday.net/stories/2890191/ (Sinnvoller Ankauf: Markgräflich badisches Archivgut)
https://archiv.twoday.net/stories/2876781/ (Regelung 1919 zum Badischen Familienarchiv im GLAK)

English Corner (13 Einträge)

https://archiv.twoday.net/stories/2895365/ ( Entries on the Karlsruhe cultural desaster in the English language = the following list)
https://archiv.twoday.net/stories/2839062/ (Letter from Alain Stoclet to TLS, full text)
https://archiv.twoday.net/stories/2799653/ (Protest letter IFLA, full text)
https://archiv.twoday.net/stories/2799641/ (Protest letter CERL, full text)
https://archiv.twoday.net/stories/2797046/ (Cronaca weblog entry)
https://archiv.twoday.net/stories/2772922/ (Karlsruhe Lullus, Bibliodyssey weblog entry)
https://archiv.twoday.net/stories/2772829/ (Open letter Fribourg, full text)
https://archiv.twoday.net/stories/2756850/ (Cronaca weblog entry)
https://archiv.twoday.net/stories/2743873/ (English version of the art historians' protest letter to the FAZ, exclusive full text)
https://archiv.twoday.net/stories/2739268/ (Protest letter LIBER, full text)
https://archiv.twoday.net/stories/2731521/ (Online petition, closed)
https://archiv.twoday.net/stories/2720115/ (Loss of Karlsruhe manuscripts; links to listserv messages)
https://archiv.twoday.net/stories/2704321/ (September 21, link to a listserv message)

Kategorie Archivrecht
https://archiv.twoday.net/stories/2741697/ (Kurzinfo)
https://archiv.twoday.net/stories/2740997/ (Hinweis auf Mußgnug-Artikel)

Mitgezählt werden kann auch der in der Kategorie "Unterhaltung" plazierte Beitrag über MP Oettinger
https://archiv.twoday.net/stories/2735611/ (Ab ins All!)

Mehr als 30, in ARCHIVALIA überwiegend im Volltext dokumentierte Protestresolutionen weist nach der Überblick unter
https://archiv.twoday.net/stories/2751526/


Der Fall von A bis Z - Auswahl wichtiger Beiträge

Der jeweils jüngste Beitrag steht oben. Ergänzend sei auf die Suchfunktion des Weblogs (im Menü rechts) sowie auf die Übersicht der Protestresolutionen verwiesen.

Archivgut
https://archiv.twoday.net/stories/2890191/ (Sinnvoller Ankauf: Markgräflich badisches Archivgut)
https://archiv.twoday.net/stories/2837017/ (Salemer Urkunden)

Ausstellung der Handschriften in der BLB
https://archiv.twoday.net/stories/2896038/ (Großes Heiligenkino in Farbe)
https://archiv.twoday.net/stories/2881304/ (Auszüge aus der Ansprache von Wolfgang Klose zur Ausstellungseröffnung)
https://archiv.twoday.net/stories/2872614/ (Eröffnung)
https://archiv.twoday.net/stories/2852676/ (Vorbericht)

Denkmalschutzrecht
https://archiv.twoday.net/stories/2892308/ (Denkmalschutzrechtliche Ansprüche des Eigentümers von Schloss Salem)
https://archiv.twoday.net/stories/2859642/ (Denkmalschutz und Kulturgutschutz zusammenlegen!)
https://archiv.twoday.net/stories/2857377/ (Kriterien für Kulturdenkmal)
https://archiv.twoday.net/stories/2756240/ (Ausverkauf landesverfassungswidrig)
https://archiv.twoday.net/stories/2751221/ (Verfassung von BW schützt Denkmäler)
https://archiv.twoday.net/stories/2740924/ (Enteignung zum Zweck wissenschaftlicher Erfassung)
https://archiv.twoday.net/stories/2740587/ (Wirtschaftsministerium lehnt Unterschutzstellung der Karlsruher Sammlungen ab)

Domänenvermögen, Patrimonialeigentum
https://archiv.twoday.net/stories/2892161/ (Beurteilung des Prozessrisikos, Hinweis auf übersehenes Urteil des BayObLG)
https://archiv.twoday.net/stories/2885928/ (Schatullgut, Auszüge aus Artikel Klein)
https://archiv.twoday.net/stories/2851645/ (Aufsatz von Helferich zum Domänenvermögen 1847)
https://archiv.twoday.net/stories/2789610/ (SWR zur Rechtslage)
https://archiv.twoday.net/stories/2772873/ (Position Mußgnugs)
https://archiv.twoday.net/stories/2765548/ (SPD-Juristen bezweifeln Herausgabeansprüche; Gutachten von StZ ausgewertet)
https://archiv.twoday.net/stories/2731632/ (FAZ verwertet Gutachten)
https://archiv.twoday.net/stories/2736261/ (Mußgnug in der FAZ)
https://archiv.twoday.net/stories/2708484/ (Badisches Gesetz über das Domänenvermögen 1919, mit Kommentar)
Siehe auch: Hausfideikommiss, Klein, Mußgnug, Willoweit

Douglas, Christoph Graf, Kunstberater und Mitglied im Verwaltungsrat der Zähringer Stiftung
https://archiv.twoday.net/stories/2835338/ (Verwandtschaft mit dem Haus Baden)

Ehrle, Peter Michael, Direktor BLB Karlsruhe
https://archiv.twoday.net/stories/2897739/ (Leserbrief FAZ 4.10.)
https://archiv.twoday.net/stories/2810175/ (Link zu Vortrag über Geschichte der BLB)
https://archiv.twoday.net/stories/2770269/ (Link zu Leserbrief FAZ 5.10.)

Frowein, Jochen, Heidelberger Jurist
https://archiv.twoday.net/stories/2885928/ (Leserbrief FAZ 4.10.)

Germann, Martin, Bibliothekar Bern
https://archiv.twoday.net/stories/2799773/ (Bebilderte Online-Fassung des Artikels SZ 11.10. "Warum mittelalterliche Buchbestände intakt zu bewahren sind"; Zerstreuung der Handschriften der Abtei Fleury)

Hausfideikommiss
https://archiv.twoday.net/stories/2892308/ (Bodensee-Fideikommiss als Partikular-Apanagial-Fideikommiss)
https://archiv.twoday.net/stories/2890191/ (Handschriften des Hausfideikommisses im GLAK)
https://archiv.twoday.net/stories/2885866/ (Säkularisationsgut im Hausfideikommiss)
https://archiv.twoday.net/stories/2885808/ (Wem gehörten die Museumsobjekte im 19. Jh.?)
https://archiv.twoday.net/stories/2876347/ (Vorkaufsrecht aus Stammgüteraufhebungsgesetz)
https://archiv.twoday.net/stories/2837017/ (Bodensee-Fideikommiss aus Salem und Petershausen)
https://archiv.twoday.net/stories/2835237/ (Thesen zum großherzoglichen Hausfideikommiss)
https://archiv.twoday.net/stories/2832452/ (Über das großherzogliche Mobiliarvermögen)

Heinzer, Felix, Mittellatein-Professor Freiburg und ehem. Bibliothekar
https://archiv.twoday.net/stories/2748027/ (Auszüge aus Artikel FAZ 2.10.)

Himmelein, Volker, Kunsthistoriker, ehem. Leiter BLM Karlsruhe
https://archiv.twoday.net/stories/2892184/ (wirft Landesregierung Versagen vor)

Klagebefugnis
https://archiv.twoday.net/stories/2823247/ (im Stiftungsrecht)
https://archiv.twoday.net/stories/2736892/ (Leserbrief Klaus Graf, FAZ 6.10.)

Klein, Winfried, Rechtsanwalt Heidelberg
https://archiv.twoday.net/stories/2893452/ (Vortragshinweis)
https://archiv.twoday.net/stories/2890191/ (Klein über die Hausfideikommisshandschriften im GLAK)
https://archiv.twoday.net/stories/2885928/ (Auszüge aus dem Artikel von Klein FAZ 5.10.)
https://archiv.twoday.net/stories/2746005/ (Leserbrief von Klein StZ 29.9.)

Kunsthalle Karlsruhe
https://archiv.twoday.net/stories/2880867/ (Markgrafentafel Baldungs gehört nicht dem Haus Baden)
https://archiv.twoday.net/stories/2876347/ (Dokumente zur Kunsthalle)

Kunstkammer, Badische, 1995 von Sotheby's versteigert
https://archiv.twoday.net/stories/2885866/ (Hinweis auf Plädoyer von Johannes Gut 1995, das Ensemble des Neuen Schlosses in Baden-Baden zu erhalten)
https://archiv.twoday.net/stories/2804774/ (Pressestimmen)

Mertens, Dieter, Historiker Freiburg i.Br.
https://archiv.twoday.net/stories/2880867/ (Artikel FAZ 2.11.: Markgrafentafel gehört nicht dem Haus Baden)

Museumsverkäufe
https://archiv.twoday.net/stories/2897008/ (Sammeln, nicht horten? Übersicht)
https://archiv.twoday.net/stories/2857287/ (Vermeer 1929 für Braunschweig gerettet)
https://archiv.twoday.net/stories/2843831/ (Rechnungshof BW empfiehlt Museumsverkäufe; Link zu Stellungnahme des Wissenschafts-Ausschusses im Landtag BW 2005)
https://archiv.twoday.net/stories/2843752/ (Deaccessioning)
https://archiv.twoday.net/stories/2814886/ (Museumsverkäufe in Frankreich unmöglich)
https://archiv.twoday.net/stories/2741739/ (ICOM-Positionspapier 2004)

Mußgnug, Reinhard, Heidelberger Jurist
https://archiv.twoday.net/stories/2785010/ (Hinweis auf Stellungnahmen)
https://archiv.twoday.net/stories/2736261/ (Link zum Artikel FAZ 29.9.)

National wertvolles Kulturgut, Liste
https://archiv.twoday.net/stories/2872688/ (Silberzimmer der Welfen, Urteil)
https://archiv.twoday.net/stories/2859723/ (Online-Nachweis der Liste)
https://archiv.twoday.net/stories/2859642/ (Denkmalschutz und Kulturgutschutz zusammenlegen!)
https://archiv.twoday.net/stories/2754648/ (Behandlung im Bundestags-Kulturausschuss)
https://archiv.twoday.net/stories/2737033/ (Sozialpflichtigkeit säkularisierten Kirchenguts, Hinweis auf den Aufsatz von Hermann Schmid und das Gerichtsurteil des VGH BW zur Eintragung von Kunstgut des Markgrafen von Baden auf der Liste national wertvollen Kulturguts)

Naturkundemuseum Karlsruhe
https://archiv.twoday.net/stories/2898603/ (Geschichte und Rechtslage)

Ott, Norbert H., Germanist
https://archiv.twoday.net/stories/2720139/ (Link zum Artikel SZ 25.9.)

Parlamentaria auf dem Landtagsserver BW
https://archiv.twoday.net/stories/2870261/ (Stand 30.10.)
https://archiv.twoday.net/stories/2847715/ (Stand 24.10.)
https://archiv.twoday.net/stories/2834389/ (Stand 21.10.)
https://archiv.twoday.net/stories/2831349/ (Stand 20.10.)
https://archiv.twoday.net/stories/2787230/ (Stand 11.10.)
https://archiv.twoday.net/stories/2749087/ (Stand 2.10.)

Raffelt, Albert, Bibliothekar Freiburg
https://archiv.twoday.net/stories/2720159/ (Leserbrief FAZ 26.9.)

Rechtsfragen
Siehe Domänenvermögen, Denkmalschutzrecht, Hausfideikommiss, Klagebefugnis, National wertvolles Kulturgut, Säkularisation, Stiftungsrecht

Reichenau, Kloster
https://archiv.twoday.net/stories/2857303/ (Murers Reichenau-Chronik in Frauenfeld digitalisiert)
https://archiv.twoday.net/stories/2744157/ (Protest gegen Plan, Handschriften ins Klostermuseum zu überführen)

Reuchlin, Johannes, Humanist
https://archiv.twoday.net/stories/2846139/ (Reuchlin-Handschriften sollen nicht verkauft werden)

Säkularisation
https://archiv.twoday.net/stories/2885866/ (Badisches Säkularisationsgut wurde 1918/19 Staatsgut)
https://archiv.twoday.net/stories/2765716/ (Leserbrief Magda Fischer StZ 5.10.)
https://archiv.twoday.net/stories/2737033/ (Sozialpflichtigkeit säkularisierten Kirchenguts, Hinweis auf den Aufsatz von Hermann Schmid und das Gerichtsurteil des VGH BW zur Eintragung von Kunstgut des Markgrafen von Baden auf der Liste national wertvollen Kulturguts)

Salem, Kloster und Schloss
https://archiv.twoday.net/stories/2892308/ (Salemer Baulasten)
https://archiv.twoday.net/stories/2890191/ (Salemer Archivgut nicht in der Kulturgutliste)
https://archiv.twoday.net/stories/2837017/ (Salemer Urkunden gehören nach wie vor dem Markgrafen)

Saurma, Elisabeth, Kunsthistorikerin
https://archiv.twoday.net/stories/2731656/ (Leserbrief FAZ 28.9.)

Stiftungsrecht
https://archiv.twoday.net/stories/2866508/ (Stiftungsaufsicht in der Schweiz)
https://archiv.twoday.net/stories/2823247/ (Klagebefugnis im Stiftungsrecht)

Willoweit, Dietmar, Jurist
https://archiv.twoday.net/stories/2756875/ (Leserbrief FAZ 4.10.)

Würtenberger, Thomas, Freiburger Jurist und Gutachter
https://archiv.twoday.net/stories/2892161/ (Kritik am Gutachten)

Zähringer Stiftung
https://archiv.twoday.net/stories/2836746/ (Wessenberg-Galerie in Konstanz)
https://archiv.twoday.net/stories/2835396/ (Stiftung von Louis Jüncke in Baden-Baden)
https://archiv.twoday.net/stories/2834592/ (Materialien zur Zähringer Stiftung, Haupteintrag)
https://archiv.twoday.net/stories/2823247/ (Klagebefugnis im Stiftungsrecht; erbrechtliches Problem bei der Zähringer Stiftung)
https://archiv.twoday.net/stories/2770378/ (Auszug aus Testament von 1927)
https://archiv.twoday.net/stories/2750198/ (Text der Stiftungssatzung von 1954)
https://archiv.twoday.net/stories/2740166/ (Eintrag im Stiftungsverzeichnis)


Quellenfaksimiles auf Wikimedia Commons

https://archiv.twoday.net/stories/2708484/ (Badisches Gesetz über das Domänenvermögen 1919)
https://commons.wikimedia.org/wiki/Badisches_Gesetz_%C3%BCber_das_Dom%C3%A4nenverm%C3%B6gen_1919

https://archiv.twoday.net/stories/2876347/ (Dokumente zur Kunsthalle Karlsruhe)
Landtagsbeschluss zur Gründung der Kunsthalle Karlsruhe vom 12. Juli 1837 im Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungsblatt S. 145:
https://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Kunsthalle_karlsruhe_gruendung.JPG
Erklärung des Präsidenten der Generalintendanz der Großherzoglichen Zivilliste vom 18. März 1919 unter anderem zur Kunsthalle Karlsruhe (Beilage zur Begründung des Gesetzes über das Domänenvermögen, Verhandlungen des Badischen Landtags, Beilagenheft S. 220):
https://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Baden_landtagsverhandlungen_1919_220.JPG
Gesetz vom 1. April 1930 über den Ankauf der im Eigentum der ehemaligen Großherzogin Hilda von Baden stehenden Kunstwerke der Badischen Kunsthalle und des Kupferstichkabinetts in Karlsruhe. In: Gesetz- und Verordnungs-Blatt 1930, S. 27-30:
https://commons.wikimedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_den_Ankauf_von_Kunstgegenst%C3%A4nden_f%C3%BCr_die_Kunsthalle_Karlsruhe_1930

https://archiv.twoday.net/stories/2851645/ (Helferich, Johann: Die Domänenverwaltung in Baden nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde. In: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft 1847, S. 1-40)
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Helferich_-_Baden

https://archiv.twoday.net/stories/2832452/ (Pfister, Staatsverfassung I, 1829, 220f.)
https://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Pfister_staatsverfassung_2.JPG

Ettlinger: Ursprüngliche Herkunft der Handschriften ... 1901
https://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Ettlinger_Handschriften_v01.gif

Bilder aus Karlsruher Handschriften
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Badische_Landesbibliothek_manuscripts

Wichtige Internetlinks

Übersicht der BLB Karlsruhe zu Presseberichten
https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html#handschriften

Audiobeiträge (vor allem im Format MP3) auf Rundfunkservern weist nach:
https://archiv.twoday.net/stories/2744451/

Schwerpunktthema Schutz von öffentlichem Kulturgut in "politik und kultur" (siehe https://archiv.twoday.net/stories/2862065/ )
https://www.kulturrat.de/puk/puk06-06.pdf

Karlsruher Handschriftenkataloge im Netz
https://archiv.twoday.net/stories/2898077/

Liberal oder rückständig? - Die Bedeutung der badischen Verfassungsentwicklung für das Domänenvermögen und die Handschriften der Badischen Landesbibliothek / Vortrag von Dr. Winfried Klein, Mannheim.

Die schriftliche Fassung des Vortrags vom 21.11.2006 liegt jetzt als PDF (Größe:136 kbyte) vor. Eine Druckversion ist für die Vortragsreihe der Badischen Landesbibliothek vorgesehen. Der Vortrag kann für den Eigenbedarf ganz oder in Auszügen verwendet werden. (Update 29.11.2006)

Dienstag, 21. November 2006, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
- Eintritt frei -

Dr. Winfried Klein, der in der FAZ vom 5.10.2006 ausführlich zur Eigentumsfrage der Handschriften der Badischen Landesbibliothek Stellung genommen hat (vgl. https://archiv.twoday.net/stories/2885928/ ), ist wohl der derzeit beste Kenner der badischen Domänenfrage. Er weist in seinem Vortrag nach, dass die heutigen Schwierigkeiten keineswegs ihre Ursache in einer "zu liberalen" badischen Revolution von 1918 haben, wie die Landesregierung insinuierte, sondern darin, dass das Haus Baden sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht zu einer wirklichen Liberalisierung entscheiden konnte. Einer eindeutigen Klärung der heutigen Rechtslage stehe dieses damalige Versäumnis jedoch nicht entgegen. Denn mit der Revolution von 1918 sei alles, was dem Haus Baden nicht vertraglich als Privateigentum zugestanden wurde, Staatseigentum geworden und damit auch die Handschriften der Badischen Landesbibliothek.

In der SZ vom 11.10.2006 S. 13 geht Gottfried Knapp auf die Unterhaltungskosten des Klosterkomplexes Salem ein:

Wie bei allen Kulturdenkmalen waren auch in Salem immer wieder aufwändige Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen fällig. Für die gründlichen Pflegemaßnahmen am Klosterkomplex, die in den letzten Jahren vorgenommen wurden, hat der heutige Eigner der Anlage, Prinz Bernhard von Baden, mit 30 Millionen Euro berechnet, was beim Umfang des Ensembles als akzeptabler Betrag gelten kann. Ob aber die 40 zusätzlichen Millionen, die das Land ebenfalls durch den Verkauf wertvoller Handschriften aus der Karlsruher Landesbibliothek herbeischaffen sollte, nötig sind, um den Kloster- oder Schlosskomplex von Salem auch in Zukunft zu sichern, darf bezweifelt werden.

Das mit Abstand bedeutendste Monument im Ensemble ist das hochgotische Münster, das um 1285 begonnen und um 1425 vollendet worden ist, eine dreischiffige Basilika, die mit ihrem prächtig instrumentierten Maßwerkfenster in der Querschiffwand und ihrem geraden Umgangschor die linienhaft elegante, wunderbar feingliedrige Gotik der Zisterzienser in besonderer Reinheit verkörpert. [...] Natürlich kann ein solches Schatzhaus nur mit öffentlichen Denkmalgeldern kunsthistorisch sinnvoll betreut werden.

Doch beim "Schloss", das ja von der Schule privat genutzt wird, und bei den Wirtschaftsgebäuden, in denen der Markgraf seinen Weinhandel betreibt, aber auch ein Feuerwehrmuseum eingerichtet und Kunsthandwerker angesiedelt hat, verhält sich die Sache ein wenig anders. Zwar enthalten die nach dem verheerenden Klosterbrand 1697 völlig neu errichteten "Schloss"-Gebäude einige der schönsten Raumkunstwerke der Region: etwa den von F. J. Feuchtmayer um 1710 üppig mit Standbildern, Büsten und Stuckreliefs ausgestatteten Kaisersaal, das prachtvoll spätbarocke Sommerrefektorium oder den zweigeschossigen klassizistischen Bibliothekssaal. Auch die beiden mehrgeschossigen mächtigen Torgebäude gehören zu den charakterstarken Bauten des Bodenseebarocks. An Qualität und Bedeutung fehlt es dem privaten Teil des Salemer Klosterensembles also keineswegs. Doch dass 40 Millionen Euro auf die hohe Kante gelegt werden müssen, um dieses Baudenkmal weiter zu erhalten, kann uns niemand weismachen.


Am gleichen Tag machte sich auch Rüdiger Soldt in der FAZ seine Gedanken zur Bauunterhaltung von Schloss Salem (S. 4):

Wer in Baden-Württemberg ein historisches Schloß besucht, der wird zwangsläufig darauf aufmerksam gemacht, wie reichhaltig das Land mit Kulturdenkmälern gesegnet ist [...]. Was dem Kunstfreund gefällt, ist den Finanzpolitikern eine Last: 11,2 Millionen Euro nehmen die Schlösser pro Jahr ein, die Betriebskosten belaufen sich aber auf etwa 16 Millionen Euro. Das heißt: Das Land muß mindestens fünf Millionen Euro dazugeben. Außerdem fallen im Jahr Sanierungs- und Renovierungskosten in Höhe von 20 Millionen Euro an. [...]

Finanzpolitiker wissen, daß sich auch Schlösser, die ein gutes Nutzungskonzept haben und ständig für Veranstaltungen vermietet werden, im Grunde nicht ohne staatliche Zuschüsse bewirtschaften lassen. Deshalb ist es in fast allen Bundesländern Ziel einer vorausschauenden Finanzpolitik, nicht weitere Schlösser in das Portfolio der staatlichen Verwaltung aufzunehmen. Nach Schätzungen der Landesregierung kosten Betrieb und Instandhaltung von Salem jährlich etwa 1,5 Millionen Euro. Insofern ist es verständlich, wenn die Landesregierung bei dem Vergleich mit dem Haus keinen Präzedenzfall schaffen will und für die Schloßanlage deshalb eine eigene Stiftung gegründet werden soll. Sie soll ein Stiftungskapital von etwa 30 Millionen Euro haben, der Zeitpunkt der Gründung der Stiftung steht noch nicht fest.

Den Vorschlag einiger Kulturpolitiker, das Schloß Salem in die staatliche Schlösserverwaltung einzugliedern und dafür zwei oder drei mediokre Schlösser zu verkaufen, hält man im Finanzministerium für nicht realistisch. [...]

Zur 900 Jahre alten Schloßanlage Salem gehört das gotische Münster mit der Abtei und einigen Ökonomiegebäuden, die zum Teil auch an das Internat Salem verpachtet sind. Die Schloßanlage umfaßt 42 000 Quadratmeter.


Am 30.9.2006 hatte Wolfgang Messner in der Stuttgarter Zeitung eine Home- bzw. Castle-Story geboten:

Die Schlossanlage von Salem ist so groß wie die halbe Stuttgarter Innenstadt, behauptet Erbprinz Bernhard von Baden. [...] Ganze 25 Hektar ist Salem groß, mehr als 42 000 Quadratmeter genutzte Fläche hat allein das Schloss. "Das müssen wir jeden Tag auf unsere Kosten in Schuss halten", sagt der Prinz. Es gehört den Badenern schon mehr als 200 Jahre, aber jetzt wird der Unterhalt zu teuer. Deshalb der Verkauf. So einfach ist das, sagt Prinz Bernhard.

[...] 30 Millionen Euro braucht der Markgraf zur Tilgung aufgelaufener Schulden, 40 Millionen sollen in eine Stiftung zum Erhalt der Anlage in Salem fließen. Dafür überlassen die Markgrafen dem Land bedeutende Sammlungen und Preziosen [...]

Soll also die Allgemeinheit das marode Zuhause des badischen Herrscherhauses sanieren? Keinesfalls, beschwichtigt Bernhard, und zeigt aus dem Fenster des markgräflichen Rentamtes auf das weißgelbe Schloss. "Alles ist in einem Topzustand", verkündet er und breitet die Arme aus. Die Markgrafen haben hier Millionen Euro vergraben, seit sie das Schloss durch Napoleon und die Säkularisierung 1803 zugesprochen bekamen. 1980 begann die umfassende Renovierung des Areals. Zwischen 1992 und 2002 investierte das ehemalige badische Herrschergeschlecht allein 26 Millionen Euro in die Anlage.

"Es hat kein Ende, es geht immer weiter", erklärt der Prinz und deutet auf ein Gerüst an der imposanten Südfassade des Schlosses. Dort hat die Dachsanierung begonnen. Das sind 35 000 Quadratmeter Fläche. Sie wird Millionen kosten, Millionen, die die Badener nicht mehr haben. Die Sanierung des Münsterdaches von 1997 bis 2002 verschlang allein 3,5 Millionen Euro. Mit 1,2 Millionen Euro war der Eigentümer dabei, der Rest der Summe wurde mit Zuschüssen des Landesdenkmalamtes, von Stiftungen und von der katholischen Kirche gedeckt.

Jedes Jahr geben die Markgrafen gut eine Million Euro für den Erhalt Salems aus. "Das ist nicht mehr zu schultern", sagt Prinz Bernhard. Salem ist eine Kleinstadt mit der weltbekannten Schlossschule Salem, einem katholischen Münster und einem evangelischen Betsaal. [...] Fast 500 Menschen arbeiten in den historischen Gemäuern. [...] Von 40 Mietern erhalten die Markgrafen Pachtzins. Die Schlossschule ist darunter der prominenteste. Mit 16 000 Quadratmetern nimmt sie aber nur ein Drittel der Nutzfläche ein. "Die Einnahmen decken gerade mal die Betriebskosten", sagt Bernhard. "Und das ist schon gut so."

Salem sei auch sein eigenes Denkmalamt, seine Bauhütte und Archiv, meint Prinz Bernhard. Das Münster, das auf das Jahr 1300 zurückgeht, ist nach Ulm und Freiburg das drittgrößte im Land. Das muss man sich erst mal leisten können. "Wir sind nur ein mittelständisches Unternehmen", sagt Erbprinz Bernhard. Schwerpunkt seiner unternehmerischen Tätigkeit ist wie vordem die Land- und Forstwirtschaft. Das Adelshaus besitzt 3700 Hektar Wald. Durch stetige Expansion haben es die Badener mit 130 Hektar Rebfläche zum größten privaten Weingut Deutschlands gebracht. Markgrafenwein wächst in Bermatingen und Birnau am Bodensee und in der Ortenau, wo der Sippe auf dem Ortenberg ein kleines Schloss gehört. Andere Besitztümer haben sie verkauft - zuletzt das von 1573 bis 1578 errichtete Neue Schloss in Baden-Baden für eine unbekannte Summe an eine kuwaitische Familie. Zwischen 1993 und 1995 hatte sich das Haus von den meisten seiner Liegenschaften und Immobilien getrennt.

Damals stand der Markgraf vor einem Schuldenberg von rund 132 Millionen Euro. Schloss Kirchberg am Bodensee samt Campingplatz und Yachthafen, Schloss Eberstein im Murgtal, alles musste weg. Auch eine Maschinenfabrik in Eimeldingen und der florierende Granulathersteller Bergmann in Gaggenau (Kreis Rastatt) wurden versilbert, außerdem ein Medizintechnik- und ein Ladenbauunternehmen. Die Mitarbeiterzahl sank von 1500 auf 400. Heute hat der Markgraf noch 50 Angestellte. Höhepunkt des Ausverkaufs war die Versteigerung von 25 000 Kunstwerken und Alltagsdingen, die im Jahr 1995 auch dank Sotheby's in Baden-Baden zur Auktion des Jahrhunderts wurde und dem Haus Baden einen Reingewinn von 27 Millionen Euro bescherte. Künftig soll das Geld für Salem von der Stiftung kommen, die mit 40 Millionen Euro ausgestattet werden soll. Dann gehört die Anlage der Stiftung, die Markgrafen haben nur noch Wohnrecht. Davon macht der Erbprinz schon lange keinen Gebrauch mehr. Er lebt mit seiner Frau Stephanie und seinen drei kleinen Söhnen in einem Reihenhaus, nahe beim Schloss.


Siehe auch die Stellungnahme des Erbprinzen
https://archiv.twoday.net/stories/2877201/

Kommentar:

Man darf nicht verkennen, dass die ehemalige Standesherrschaft Salem (mit Petershausen) auf höchst dubiose Art und Weise in den Privatbesitz der Markgrafenfamilie gekommen ist.

Die Abteien Salem und Petershausen waren Reichsstände, die auf rechtlich fragwürdige Weise im § 5 des Reichsdeputationshauptschluss dem Markgrafen zugesprochen wurden:
https://de.wikisource.org/wiki/Hauptschlu%C3%9F_der_ausserordentlichen_Reichsdeputation

Eine Sonderstellung dieser beiden Klöster geht aus dieser Rechtsnorm keinesfalls hervor, die es rechtfertigen würde, dem Gebiet einen anderen staatsrechtlichen Charakter zuzusprechen.

Bis 1919 hat man aber unkritisch in Baden die Darlegungen des Abgeordneten Mittermaier nachgebetet, der sich im Kommissionsbericht zum Entwurf eines Apanagengesetzes ausführlich äußerte (Beilage 1 zum Protokoll der Sitzung der II. Kammer vom 4.7.1839, hier Beilagenheft S. 298-302). Danach seien Salem und Petershausen Entschädigungen der unter privatrechtlichem Titel erhaltenen elsässischen Herrschaft Kutzenhausen für ie badischen Prinzen friedrich und Ludwig. Diese erhielten Salem am 15. November 1802 (ebd., S. 300). 1813 wurde die Standesherrschaft Salem dem Apanagial-Fideikommiss (später: Bodensee-Fideikommiss) einverleibt.

Der Staat musste für die mit der Landeshoheit verbundenen Rechte den Prinzen 12000 Gulden zahlen.

Obwohl die Fideikommisskonstitution von 1792 den Charakter des Fideikommisses als Apanagial-Fideikommiss deutlich zu erkennen gibt (so auch bezeichnet siehe https://archiv.twoday.net/stories/2837017/ ), konnte sich die Ansicht Mittermaiers, dass die Erträge des Fideikommisses nicht in den Apanageanspruch einzurechnen seien, im Apanagialgesetz von 1839 durchsetzen.

Indem Mittermaier einen öffentlichrechtlichen Charakter des Fideikommisses verneinte, ergriff der einseitig die Partei des Großherzogs. Aus heutiger Sicht erweist sich die Zuweisung der beiden Reichsabteien an eine Sekundogenitur als klarer Willkürakt des Fürsten, der das von der Kirche unredlich erlangte Raubgut für private Zwecke mißbrauchte. Obwohl das Hausgesetz von 1792 klar vorsah, dass sich Fideikommissbesitz und Apanageanspruch ausschlossen, musste der badische Steuerzahler indirekt für die fürstlichen Schmarotzer aufkommen, die Apanage bezogen und zugleich stattliche Einkünfte aus dem Fideikommiss erhielten (zu dem auch teurer Schmuck und Silbergeschirr gehörten https://archiv.twoday.net/stories/2837017/).

Woher kam das Geld, über das der Fürst im 19. Jahrhundert verfügen konnte? Ute Daniel, Hoftheater, Stuttgart 1995, S. 119 macht auf den hohen Anteil der Hofausgaben an den staatlichen Gesamtausgaben in Baden aufmerksam: "In Baden, wo die Hofausgaben im ausgehenden 18. Jahrhundert relativ zu den insgesamt niedrigen Staatsausgaben sehr hoch gelegen hatten - bei etwa 50 bis gut 60 % der Gesamtausgaben, von denen sie vor der Einführung der Zivilliste immer noch 16 bis 24 % beanspruchten -, sanken sie zwischen 1820 und 1850 nach und nach von 16 auf gut 9 % der Gesamtausgaben und gingen auch in ihrer absoluten Höhe zurück".

Mit anderen Worten: Das Volk bezahlte den Fürsten und seinen Hof, es musste aufbringen, was der Fürst für seine höfische Repräsentation für erforderlich hielt. Auch das zur privaten Verfügung des Fürsten stehende Schatullgut wurde über die Zivilliste vom Staat finanziert.

Das Privatvermögen, mit dessen Mitteln der Fürst Kunstschätze oder Bücher erwerben konnte, war so "privat" nicht. Dies gilt es zu bedenken, wenn es um eigentumsrechtliche Ansprüche aufgrund "Privateigentums" der damals regierenden Dynastie geht.

Salem durfte die markgräfliche Familie über 200 Jahre lang aussaugen. Da erscheint es nur recht und billig, wenn sie sich auch mit nennenswerten eigenen Beiträgen an der Bauunterhaltung beteiligt.

Verfassungsrechtlich sieht es für das Haus Baden an sich nicht schlecht aus, denn das Bundesverfassungsgericht hat am 2. März 1999 "unverhältnismäßige Belastungen des Eigentümers" im Denkmalschutzrecht kategorisch ausgeschlossen:
https://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv100226.html

Niemand muss nach dieser Entscheidung "gleichheitswidrige Sonderopfer" ohne Ausgleich dulden. Die Privatnützigkeit des Eigentums muss erhalten bleiben.

Die Gerichte haben sich oft zur "Zumutbarkeit" denkmalschutzrechtlicher Regelung geäußert. Die Lösung des Salem-Problems liegt somit in der Auslegung des Denkmalschutzrechts im Licht des Art. 14 GG. Sofern Ausgleichsansprüche des Eigentümers hinsichtlich des denkmalpflegerisch bedingten Mehraufwands bei einer Gesamtbetrachtung, die seine finanziellen Verhältnisse, aber auch die Einbindung des Münsters und des Schlosskomplexes in den historisch gewachsenen Gesamtbesitz berücksichtigt, bestehen, sind diese gegenüber dem Land geltend zu machen. Es ist daher eine irreführende Darstellung, als könne dem Haus Baden von Rechts wegen zugemutet werden, an Salem "kaputt zu gehen". Sobald die Belastung unverhältnismäßig wird, steht dem Eigentümer der Rechtsschutz der Gerichte zur Seite.

Die Idee einer Salem-Stiftung ist vernünftig, wenngleich die vorgesehenen Regelungen zu sehr den Interessen der Markgrafen entgegenkommen. "Organe der Stiftung wären der Stiftungsrat und der Vorstand. Beabsichtigt ist, dass dem Stiftungsrat zwei vom Haus Baden zu benennende Mitglieder, zwei Vertreter des Landes sowie eine weitere durch Kooptation des Stiftungsrates
mit 2/3 Mehrheit zu bestimmende Persönlichkeit als Vorsitzender angehören. Damit würde gesichert, dass wesentliche Entscheidungen im Stiftungsrat nur mit dem Einverständnis des Landes erfolgen könnten. Vorstand der Stiftung soll der jeweilige Chef des Hauses Baden bzw. ein von diesem benanntes Mitglied seiner Familie sein." (Finanzministerium, DS 14/341).

Es ist dem Eigentümer sehr wohl zuzumuten, in diese Stiftung erhebliche Eigenmittel einzubringen, die durch Verkäufe von Archivgut oder von nicht auf Salem bezüglichen Kunstschätzen , die sich in Salem befinden (z.B. Zähringer-Bildnisgalerie), erzielt werden könnten. Dazu braucht man weder die Handschriften der BLB anzutasten noch Bilder verkaufen, die dem Land bereits gehören.

Update: Unklar ist, welche Schätze die Markgrafen noch in Schloss Salem aufbewahren. Ein großer Teil des Schlosses entzieht sich als angebliche "Privatgemächer" der Erfassung durch das Landesdenkmalamt, das 2005 lediglich den öffentlich zugänglichen Bereich inventarisieren durfte.

Die 1995 ins Denkmalbuch eingetragene Porträtgalerie mit Familienbildern aus dem Neuen Schloss wurde vor einigen Jahren im Zusammenhang mit dem Verkauf des Schlosses mit Zustimmung des Landesdenkmalamts nach Salem verbracht.

Laut https://archiv.twoday.net/stories/2804774/#2897038
wurden auch nach 1995 ständig Kulturgüter verkauft, was den steuerrechtlichen Schluss nahelegt, dass die Markgrafenfamilie einen Kunsthandel betreibt. Angesichts des mutmaßlich noch bestehenden gesetzlichen Vorkaufsrechts und der 1919 abgegebenen Erklärung, dem Land die historisch wertvolle Gegenstände vor dem Verkauf anzubieten, erscheint das nicht akzeptabel.

Der Kunsthistoriker Volker Himmelein war Leiter des Württembergischen Landesmuseums und zuvor des Badischen Landesmuseums. Maria Wetzel interviewte ihn für die Stuttgarter Nachrichten vom 4.11.2006 S. 8.

Auszüge:

Die Landesregierung will die badischen Kunstschätze retten, hat aber offenbar keinen genauen Überblick darüber, was wem gehört. Gibt es jemanden, der diesen hat?

H: Nein, es gibt niemanden, der einen genauen Überblick hat. Um diesen Überblick zu gewinnen, müsste zunächst geprüft werden, welchen Rechtsstatus die Zähringer-Stiftung hat, in die der letzte Großherzog seinen Kunstbesitz eingebracht wissen wollte. Und es müsste im Einzelnen geprüft werden, ob die in Frage stehenden Gegenstände Privatbesitz oder Hofbesitz waren.

Die Zähringer-Stiftung wurde 1954 gegründet. Warum wurden diese Fragen denn nicht längst geklärt?

H: Die Stiftung hat manche Aufgaben, die ihr satzungsgemäß vorgegeben waren, nicht erfüllt, etwa die genaue listenmäßige Erfassung der Bestände. Es gab auch keinen dringenden Anlass, die Eigentumsrechte zu klären, solange die Zähringer-Stiftung als rechtmäßiger Eigentümer gelten konnte. Denn ihre Bestände waren in öffentlicher Hand, die Familie hatte keine Verfügung darüber, und dem Anliegen der Öffentlichkeit war damit eigentlich Genüge getan. Das Problem stellte sich erst durch die Geldverlegenheiten der markgräflichen Familie und die Sorge um den Erhalt von Salem. Deshalb wurde die Frage nach den Eigentumsverhältnissen an den Beständen der Stiftung neu gestellt, um gegebenenfalls Kunstobjekte verwerten zu können um die Erhaltung von Salem ohne große Zusatzkosten für den Staat zu finanzieren.

[...]

Sind die Fachleute im Staatsministerium, im Kunstministerium und im Finanzministerium mit der Aufgabe überfordert?

H: Man könnte den Eindruck haben. Es scheint, dass bei dem vorgesehenen Vergleich zwischen Land und dem Haus Baden bestimmte Rechtspositionen nicht so sorgfältig geprüft wurden wie das nötig gewesen wäre. Und es drängt sich der Eindruck auf, dass das Land an einer Stabilisierung der Zähringer-Stiftung im Augenblick kein allzu großes Interesse hat.

Welche Nachteile hätte die Landesregierung denn davon?

Die Landesregierung wollte ursprünglich Bücher verkaufen, um den Erhalt von Salem zu finanzieren. Wenn die Bücher (und die anderen Kunstgegenstände) der Zähringer-Stiftung gehören würden, wie man das bisher angenommen hat, dann könnte das Land (und der Markgraf) nicht darüber verfügen.

Ist die Drei-Säulen-Lösung mit Sponsoren der falsche Weg?

H: Er ist problematisch, denn wer eines der Kunstwerke erwirbt, ist kein Sponsor sondern ein Investor. Er erwirbt ein Objekt, das er dem Land zwar als Dauerleihgabe überlässt, das aber zum Anlagevermögen des Investors gehört, und das er auch weiterverkaufen kann. Zwar ist ein Vorkaufsrecht des Landes vorgesehen, aber wenn das Land von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen kann oder will, ist das Kunstwerk weg.

Wie beurteilen Sie das Krisenmanagement der Landesregierung?

H: Es ist einigermaßen irritierend, wie unbedarft und unbedacht in diesem Lande mit Kulturgütern umgegangen wird. Die Verwalter des staatlichen Kunstbesitzes können nicht mehr sicher sein, dass die Landesregierung der Verpflichtung, diesen Kunstbesitz auf jeden Fall zu erhalten, in gleichem Maß wie bisher nachkommt. Schwierig nachzuvollziehen ist vor allem die Bereitschaft, ohne Rücksprache mit den Betroffenen Kulturgüter zur Disposition zu stellen. Damit hat das Land seinen guten Ruf, besonders kunst- und kulturfreundlich zu sein, nachhaltig beschädigt.

 

twoday.net AGB

xml version of this page

xml version of this topic

powered by Antville powered by Helma

development