Kulturgut
Südkurier 15.11.2006 05:16
Cranach-Bilder vermehren sich
Salem (mba) Die Frage, welche badischen Kulturschätze dem Land schon gehören und welche nicht, verkompliziert sich weiter durch eine zumindest für CDU-Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer überraschende Gemäldevermehrung. "Der Wissenschaftsminister hat uns heute im Kabinett referiert, dass wir drei Cranachs haben", ließ er verlauten. Die Opposition, die das Engagement des Landes zur Rettung von Schloss Salem ablehnt, will er "nur auffordern, von ihrer destruktiven, ja barbarischen Einstellung endlich abzukommen."
Kommentar:
Liest Frankenberger in trauter Kabinettsrunde aus dem Koelitz vor - oder referiert er gar Lesefrüchte aus Archivalia? Und was will uns die hirnrissige Einlassung des CDU-Finanzstaatssekretärs sagen? Was die dreiste Behauptung, die Opposition lehne ein Engagement des Landes zur "Rettung" von Schloss Salem ab (Rettung? Lt. Erbprinz Bernhard ist das Schloss gut in Schuss - es geht schlicht um die Sicherung der laufenden Kosten für den Erhalt in Höhe von 1,5 Mio per anno).
Cranach-Bilder vermehren sich
Salem (mba) Die Frage, welche badischen Kulturschätze dem Land schon gehören und welche nicht, verkompliziert sich weiter durch eine zumindest für CDU-Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer überraschende Gemäldevermehrung. "Der Wissenschaftsminister hat uns heute im Kabinett referiert, dass wir drei Cranachs haben", ließ er verlauten. Die Opposition, die das Engagement des Landes zur Rettung von Schloss Salem ablehnt, will er "nur auffordern, von ihrer destruktiven, ja barbarischen Einstellung endlich abzukommen."
Kommentar:
Liest Frankenberger in trauter Kabinettsrunde aus dem Koelitz vor - oder referiert er gar Lesefrüchte aus Archivalia? Und was will uns die hirnrissige Einlassung des CDU-Finanzstaatssekretärs sagen? Was die dreiste Behauptung, die Opposition lehne ein Engagement des Landes zur "Rettung" von Schloss Salem ab (Rettung? Lt. Erbprinz Bernhard ist das Schloss gut in Schuss - es geht schlicht um die Sicherung der laufenden Kosten für den Erhalt in Höhe von 1,5 Mio per anno).
BCK - am Freitag, 17. November 2006, 23:17 - Rubrik: Kulturgut
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https://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Baldung_votivtafel_christoph.JPG
Zur Markgrafentafel siehe nun:
https://de.wikipedia.org/wiki/Markgrafentafel
(Bitte korrigieren und ergänzen!)
Zur Kunsthalle (Dokumente!) siehe nun auch
https://commons.wikimedia.org/wiki/Staatliche_Kunsthalle_Karlsruhe
Zur Markgrafentafel siehe nun:
https://de.wikipedia.org/wiki/Markgrafentafel
(Bitte korrigieren und ergänzen!)
Zur Kunsthalle (Dokumente!) siehe nun auch
https://commons.wikimedia.org/wiki/Staatliche_Kunsthalle_Karlsruhe
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Mir war bis dato unbekannt, dass Ex-Bundesverkehrsminister und Ex-Ministerpräsident Reinhard Klimmt ein studierter Historiker ist, noch weniger, dass er ein Bibliophiler alter Schule ist.
Zitat aus seiner Kolumne „Vom Zauber des Originals“, der man gerade unter den jüngeren Politikern viele Leser wünscht:
Warum also alte Auflagen, z. B. in der Geschichtsschreibung, nicht nur altmodisch und wahrscheinlich - vieles spricht dafür - in Fakten und Urteilen überholt; zudem in einer anderen Orthographie, in einer umständlichen Sprache. Wieso dieser Rummel um Erstausgaben, wo doch die späteren Auflagen meistens den Hinweis "verbessert" bzw. "erweitert" tragen?!
Es hat schon einen Sinn: derselbe Gegenstand - Ereignisse oder Strukturen, Personen und Persönchen - verändert sich durch den Blickwinkel des Betrachters, gewinnt andere Gestalt in der unterschiedlichen Manier der Wiedergabe.
Und:
Wir - ich, der ich dies schreibe - und Sie, der Sie dies lesen - werden die Gutenbergbibel nie besitzen - wahrscheinlich nie im Leben berühren können, aber es ist gut zu wissen, dass es sie noch gibt.
Klimmts in den letzten Jahren für die Antiquariatsplattform abebooks.com entstandenenBlogtexte„Kolumnen“ sind recht schön, und jetzt – mit Illustrationen nach Holzschnitten von Uwe Bremer versehen – bei Gollenstein als Buch herausgekommen („überall und nirgendwo“. Aus der Welt der Bücher, ISBN 3-938823-18-6). Ein etwas rigideres Lektorat oder wenigstens eine Rechtschreibprüfung hätten dem Buch freilich nicht geschadet.
Der gesamte Online-Text der oben zitierten Kolumne ist bei abebooks.com noch zu finden.
Zitat aus seiner Kolumne „Vom Zauber des Originals“, der man gerade unter den jüngeren Politikern viele Leser wünscht:
Warum also alte Auflagen, z. B. in der Geschichtsschreibung, nicht nur altmodisch und wahrscheinlich - vieles spricht dafür - in Fakten und Urteilen überholt; zudem in einer anderen Orthographie, in einer umständlichen Sprache. Wieso dieser Rummel um Erstausgaben, wo doch die späteren Auflagen meistens den Hinweis "verbessert" bzw. "erweitert" tragen?!
Es hat schon einen Sinn: derselbe Gegenstand - Ereignisse oder Strukturen, Personen und Persönchen - verändert sich durch den Blickwinkel des Betrachters, gewinnt andere Gestalt in der unterschiedlichen Manier der Wiedergabe.
Und:
Wir - ich, der ich dies schreibe - und Sie, der Sie dies lesen - werden die Gutenbergbibel nie besitzen - wahrscheinlich nie im Leben berühren können, aber es ist gut zu wissen, dass es sie noch gibt.
Klimmts in den letzten Jahren für die Antiquariatsplattform abebooks.com entstandenen
Der gesamte Online-Text der oben zitierten Kolumne ist bei abebooks.com noch zu finden.
Ladislaus - am Freitag, 17. November 2006, 17:05 - Rubrik: Kulturgut
Auf der Münchner Ausstellung 2004/2005 "Schatzhäuser Deutschlands" mit Kunst aus Adelsbesitz war auch als angebliche Leihgabe des Hauses Baden Baldungs Markgrafentafel zu sehen (obwohl sie in Wirklichkeit dem Land gehört, siehe
https://archiv.twoday.net/stories/2905478/ ). Sie ist im Begleitband S. 22-23 abgebildet.
Nach wie vor aktuell ist mein Text in der Kunstchronik 2005, den ich im folgenden im Volltext dokumentiere.
Adelige Schatzhäuser in Gefahr
S.K.H., I.K.u.K.H., S.D., S.H., S.E. – illustre Namen des
deutschen Adels versammelte als Leihgeber eine spektakuläre
Ausstellung von Kunst in adeligem Privatbesitz im Münchner
Haus der Kunst: „Schatzhäuser Deutschlands“ (November 2004
bis Februar 2005). Ein im wesentlichen vom
Ausstellungsleiter Wilfried Rogasch allein verfasstes
gleichnamiges Begleitbuch dokumentiert nach einem
einleitenden Essay eine Auswahl der für die Ausstellung
ausgewählten Gemälde, Skulpturen und Werke des
Kunsthandwerks im Bild. Ein zweiter Teil beschreibt die
„Schatzhäuser“, die Schlösser und Schlossmuseen, aus denen
die wahrhaft edlen Stücke stammen. Der im Prestel-Verlag
erschienene Band eignet sich dank seiner vielen erlesenen
Farbabbildungen sicher hervorragend als Geschenk in
erlauchten und weniger erlauchten Kreisen.
Der wissenschaftliche Ertrag des Buchs ist dagegen eher
bescheiden zu nennen. Was will man auch von einem Band
erwarten, der noch nicht einmal ein Literaturverzeichnis
aufweist? Rogasch schreibt feuilletonistisch, was an sich
kein Nachteil sein muss. Enttäuschend sind die
Schlossbeschreibungen des zweiten Teils, die sich auf gutem
Reiseführerniveau bewegen, aber gelegentlich auch die
abgegriffene Platitüde nicht scheuen: „Schon von fern grüßt
der Bergfried“ (S. 172). An anderer Stelle wähnt man sich
in eine Homestory von „Schöner Wohnen“ versetzt (S. 174).
Sammlungsgeschichtlich wichtige Fakten erfährt man in
diesen diskreten Texten, die den aristokratischen
Leihgebern meist unkritisch huldigen, kaum.
Glücklicherweise ist der einleitende Essay weitgehend frei
von einer solchen Lakaienperspektive, da er die
kontinuierlichen Veräußerungen aus adeligen Sammlungen klar
und deutlich thematisiert – auch den Aufsehen erregenden
Casus des Hauses Fürstenberg, das sich in den vergangenen
Jahren von seiner mäzenatischen Tradition weitgehend
verabschiedet und etwa seine Alten Meister einem
Industriellen verkauft hat (gleichwohl hat es aber Stücke
zur Münchner Schau beigesteuert). Der leicht apologetische
Tonfall erklärt sich wohl aus der Dankbarkeit gegenüber den
Leihgebern, denen ihre Kostbarkeiten in oft zähen und
langwierigen Verhandlungen abgerungen werden mussten.
Obwohl Rogaschs Einleitung ein breites Publikum gut
bedienen mag und gewiss manche aufschlussreiche Beobachtung
enthält, ist sie weit davon entfernt, eine brauchbare
Skizze der Geschichte des adeligen Sammelns in Deutschland
zu bieten. Eine solche Geschichte dürfte die Einbettung des
aristokratischen Sammelns in der Vormoderne in die
Konjunkturen der damaligen Erinnerungskultur nicht
übergehen, also auch die Zusammenhänge mit „bürgerlichen
Sammlungen“. Dass der Freiherr Hans von Aufseß, der
Begründer des Germanischen Nationalmuseums, mit keiner
Silbe erwähnt wird, spricht für sich.
Die Ausstellung propagiert einen Pretiosen-Fetischismus,
der sich in obsoleter kunsthistorischer Manier an
„Spitzenwerken“ und Erstklassigem orientiert. Der besondere
Ensemble-Charakter gewachsener Sammlungen, deren eigene
Geschichtlichkeit sich in einem bedeutungsvollen Netz von
Bezügen zwischen den Stücken und zu historischen
Sammlerpersönlichkeiten (mitunter auch Sammlerinnen)
realisiert, bleibt so auf der Strecke. Nicht nur die
Bibliotheken des Adels sind „einmalige historische
Wissensnetzwerke“ (S. 27). Die nach heutigen ästhetischen
Maßstäben zusammengesuchte Kunst- und Wunderkammer adeligen
Sammelns gerät zur prunkvollen Selbstdarstellung
überwiegend hochadeliger Häuser. Aber Entscheidendes fehlt:
etwa die in Schlössern omnipräsenten Jagdtrophäen. Dass
diese zentrale Bedeutung für das adelige Sammeln vom 16.
bis zum 20. Jahrhundert besaßen, kann nicht ernsthaft
bestritten werden. Anderes ist nicht vorhanden, weil es
schlicht und einfach nicht in das konservative
Sammlungsprofile des Adels passte, etwa die klassische
Moderne aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Durch
die Präsentation zeitgenössischer moderner Kunst wird eine
Kontinuität adeligen Sammelns fingiert wird, die es nicht
gegeben hat.
Aus sammlungsgeschichtlicher Perspektive müsste man
natürlich auch differenzieren zwischen den verschiedenen
Gruppen des Adels. Die ehemals regierenden fürstlichen
Häuser und die ehemaligen Standesherren wie
Waldburg-Wolfegg, Thurn und Taxis, Fürstenberg geben den
Ton an, ritterschaftliche Sammlungen sind nur am Rande
vertreten. Unter den (von Rogasch verständlicherweise nicht
thematisierten) Lücken hebe ich das Haus
Oettingen-Wallerstein mit seinen (wohl höchst gefährdeten)
Harburger Kunstschätzen hervor, das in einer Darstellung
aristokratisch-restaurativer Kulturbestrebungen nach dem
Säkularisations- und Mediatisierungsschock nicht fehlen
dürfte. Es sei erlaubt, heutigen adeligen Eigentümern zur
Kenntnis zu bringen, was der „Fürst Proletarier“ Ludwig von
Oettingen-Wallerstein (1791-1870) im Organisationsplan für
seine Sammlungen 1811 schrieb: „Die literarischen und
Kunstsammlungen unseres fürstlichen Hauses sind ein
Reichtum, den kein Maß bestimmen kann. […] Alle Werke des
Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und
in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem
Golde ihres Reichtums. – Darum ist das Heiligste ihrer
Hallen geöffnet und jeder Auserwählte zum freien Genusse
gastfreundlich berufen“ (zit. nach Jb. d. Hist. Vereins für
Nördlingen 1917, S. 73f.).
Obwohl eine wissenschaftliche Dokumentation der
Ausstellung, die natürlich etliche wirkliche Trouvaillen
enthält, nicht vorliegt (die Exponate werden im Anhang von
Rogaschs Buch nach Leihgebern geordnet lediglich
aufgelistet) und Rogaschs sammlungsgeschichtliche
Bemerkungen aus den genannten Gründen unzulänglich sind,
ist die Münchner Schau ein bedeutsames kulturpolitisches
Ereignis. Rogasch benennt präzise den entscheidenden Punkt:
Angesichts des anstehenden Generationswechsels in den
Adelshäusern gelte es, „die Diskussion der Frage, wie für
den Erhalt dieses kulturellen Erbes in Privatbesitz zu
sorgen sei, zu beleben. Was können die betroffenen Familien
selbst tun, und wie können sie von der öffentlichen Hand
oder der Gesellschaft als Ganzes unterstützt werden, damit
diese Schatzhäuser, Gesamtkunstwerke aus Architektur,
Innenausstattung, Kunstsammlungen, Bibliotheken, Archiven,
Nebengebäuden, Parkanlagen sowie dazugehörigen land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben für die Zukunft als
lebendiges Ganzes erhalten bleiben?“ (S. 23f.).
Rogasch spricht die unerfreulichen Veräußerungen
insbesondere auf den sogenannten „Adelsauktionen“ der
letzten Jahre deutlich an. Sein Focus auf dem hochadeligen
Sammeln und das Insistieren auf Spitzenqualität lässt
jedoch den Rang von niederadeligen Schloßausstattungen und
Sammlungen als einzigartige Geschichtsquellen der
Adelskultur über Gebühr in den Hintergrund treten. Kaum ein
Jahr vergeht, in dem nicht eine „Schloßauktion“ ein
unersetzbares Ausstattungsensemble undokumentiert in alle
Winde zerstreut (siehe dazu meinen Artikel: Vom Winde
verweht: Schloßausstattungen von Ludwigslust (Mecklenburg)
und Niederstotzingen (Ostwürttemberg), in: Kunstchronik 52,
1999, S. 521-525). Herablassend spricht Rogasch davon,
mindestens 80 Prozent der Gemälde in deutschem Adelsbesitz
seien Porträts, „ein Großteil davon minderer Qualität“ (S.
28). Oft handelt es sich aber um kulturhistorisch
hochbedeutsame Ahnengalerien, die eigentlich als
ursprüngliche Ausstattung der als Baudenkmäler
eingetragenen Schlösser geschützt sein sollten. Wenn sich
die Denkmalämter überhaupt mit solchen Stücken befassen,
stehen sie so gut wie immer auf verlorenem Posten. 2002
galt eine Schloßauktion im fränkischen Giebelstadt dem
beeindruckenden Kulturgut der Freiherren Zobel von
Giebelstadt. Buchstäblich in der Nacht vor der Auktion
gelang es dem Münchner Denkmalamt, einen alten Vertrag mit
dem adeligen Eigentümer auszugraben und wenigstens den
Kernbestand der hochrangigen Ahnengalerie vom Verkauf
ausnehmen zu lassen. 2004 konnte sich das Landesdenkmalamt
Baden-Württemberg nicht durchsetzen, als Schloßaustattung
der Mainau (Eigentümer: Graf Bernadotte) unter den Hammer
kam – das Regierungspräsidium als zuständige Denkmalbehörde
ließ nur einen Teil der Liste gelten, mit der das
Denkmalamt wichtige Stücke zu sichern versuchte.
Nur im Ausnahmefall ist bekannt (oder gar von der
Denkmalpflege inventarisiert), was sich in den zahlreichen
Schlössern und Gutshäusern, die sich noch in adeligem
Besitz befinden, an Kulturgut erhalten hat. Unendlich viele
Stücke versickern ohne Provenienzangabe im Kunsthandel und
scheiden für eine kunstsoziologische Analyse, die ihren
„Sitz im adeligen Leben“ in den Blick nimmt, somit aus. In
einem mühsamen Prozeß setzt sich im Antikenhandel die
Erkenntnis durch, dass der Handel mit aus dem Kontext
gerissenenen Funden wissenschaftsethisch abzulehnen ist –
warum sollte nicht das Gleiche für Ausstattungs- und
Sammlungsstücke, die ohne wissenschaftliche Erfassung aus
ihrem Zusammenhang entfernt werden, gelten?
Der Interessenkonflikt ist evident. Die adeligen Eigentümer
insistieren auf ihrem Eigentum und lehnen staatliche
Bemühungen, das von ihnen verwahrte Kulturgut zu schützen,
strikt ab. Obwohl die Kulturgutschutzgesetzgebung des
Bundes dank eifriger Lobbybemühungen des Kunsthandels
extrem milde ausgefallen ist und das „Gesamtverzeichnis
national wertvollen Kulturgutes“ aus wissenschaftlicher
Perspektive eher als hahnebüchen zu gelten hat, ist diese
Liste „bei adligen Privatbesitzern gelinde gesagt, nicht
beliebt“ (S. 45). Die weitaus gravierenderen
Eingriffsmöglichkeiten der Denkmalschutzgesetze oder ein
etwa noch bestehender Schutz nach dem Fideikommissrecht
werden natürlich noch viel weniger akzeptiert. Immerhin ist
das Haus Thurn und Taxis vor dem Bayerischen Obersten
Landesgericht kürzlich mit dem Versuch gescheitert, die
Fideikommissbindung seines Kulturgut juristisch aufheben zu
lassen. (Auf die Sonderproblematik, dass so gut wie alle in
der ehemaligen DDR enteigneten Adelsfamilien das ihnen
restituierte bewegliche Kulturgut in den Kunsthandel geben,
was einen schmerzlichen Aderlaß für die Museen der neuen
Länder bedeutet, kann ich aus Platzgründen nicht näher
eingehen.)
Der Kunsthandel erfreut sich bekanntlich bester
Verbindungen zum Adel und lehnt den staatlichen
Kulturgutschutz ebenfalls ab. Die noblen „house sales“ sind
zu einem festen Bestandteil der Planungen von
Auktionshäusern geworden: „Tatsächlich können zweitrangige
Kunstwerke adliger Provenienz in der Atmosphäre des
Auktionssaales erstaunliche Preise erzielen“, bemerkt
Rogasch mit unangenehm elitärem Zungenschlag (S. 45).
Demgegenüber haben Öffentlichkeit und Wissenschaft, die auf
der Sozialbindung adeligen Eigentums beharren, einen
schweren Stand. Populistische Parolen wie „Fürstennippes“
(aufgekommen bei der Baden-Badener Auktion von 1995) sind
ebenso wenig hilfreich wie das Standardargument, man hätte
diese Herrschaften am besten 1918 enteignen sollen.
In der Tat ist eine seriöse öffentliche Debatte über den
privaten adeligen Kunstbesitz, wie sie die Münchner
Ausstellung fordert, überfällig. Eine solche
Auseinandersetzung dürfte nicht vom Primat des Ökönomischen
diktiert werden, auch wenn natürlich tragfähige finanzielle
Lösungen gefunden werden müssen. Es kann auch nicht darum
gehen, den adeligen Kunstbesitz in das Eigentum der
öffentlichen Hand überzuführen. Nichts spricht gegen
privates Eigentum, wenn zum einen die dauerhafte Erhaltung
des Kulturguts (und insbesondere der Sammlungen als
ungeschmälerte Ensembles) sichergestellt ist und zum
anderen Öffentlichkeit und Wissenschaft in angemessener
Form Zugang erhalten. Als Rechtsform bietet sich natürlich
die Stiftung privaten Rechts an, die in der Form der
Familienstiftung ja auch aufs engste mit den adeligen
Fideikommissen verwandt ist, die über viele Generationen
adelige Sammlungen erfolgreich zusammenhielten. Ob der
Gedanke an eine Gesamtstiftung in Art des englischen
„National Trust“ tatsächlich nur ein „durch Wunschdenken
beflügelter schöner Traum“ ist, wie Rogasch meint (S. 46),
ist durchaus noch nicht ausdiskutiert. Am „runden Tisch“
und ohne Zeitdruck müßten langfristige Lösungsvorschläge
entwickelt werden, denn das aufgeregte Agieren vor
unmittelbar anstehenden Veräußerungen überfordert, nach den
bisherigen leidigen Erfahrungen zu urteilen, das
Krisenmanagement der öffentlichen Hand.
Ganz und gar nicht unschuldig an der Malaise ist die
Wissenschaft, die sich meist gar nicht oder sehr verhalten
zu solch heiklen Themen äußert. Dringend aufgewertet werden
müsste die Sammlungs- und Provenienzgeschichte der
Vormoderne, in der die adeligen Sammlungen eine höchst
prominente Rolle spielen. Hier könnten erheblich mehr
Brücken zu adeligen Privateigentümern aufgebaut werden,
könnte wesentlich mehr Dialog stattfinden. Die Erforschung
der Adelskultur muss sich mehr um die adeligen Archive,
Bibliotheken und Sammlungen bemühen. Man mag auch das als
einen durch Wunschdenken und die zitierten romantischen
Worte von Graf Oettingen-Wallerstein 1811 beflügelten
„schönen Traum“ abtun, aber es wäre ein gangbarer Weg,
einer jüngeren Generation adeliger Erben einsichtig zu
machen, dass ihr Privateigentum zugleich Bestandteil einer
gemeinsamen Geschichte ist, die es verdient auch in ihren
Objekten bewahrt zu werden.
(Internethinweise zur Problematik in der Kategorie
„Kulturgut“ von https://log.netbib.de )
Klaus Graf
Erschienen: Kunstchronik 58 (2005), 181-184
https://archiv.twoday.net/stories/2905478/ ). Sie ist im Begleitband S. 22-23 abgebildet.
Nach wie vor aktuell ist mein Text in der Kunstchronik 2005, den ich im folgenden im Volltext dokumentiere.
Adelige Schatzhäuser in Gefahr
S.K.H., I.K.u.K.H., S.D., S.H., S.E. – illustre Namen des
deutschen Adels versammelte als Leihgeber eine spektakuläre
Ausstellung von Kunst in adeligem Privatbesitz im Münchner
Haus der Kunst: „Schatzhäuser Deutschlands“ (November 2004
bis Februar 2005). Ein im wesentlichen vom
Ausstellungsleiter Wilfried Rogasch allein verfasstes
gleichnamiges Begleitbuch dokumentiert nach einem
einleitenden Essay eine Auswahl der für die Ausstellung
ausgewählten Gemälde, Skulpturen und Werke des
Kunsthandwerks im Bild. Ein zweiter Teil beschreibt die
„Schatzhäuser“, die Schlösser und Schlossmuseen, aus denen
die wahrhaft edlen Stücke stammen. Der im Prestel-Verlag
erschienene Band eignet sich dank seiner vielen erlesenen
Farbabbildungen sicher hervorragend als Geschenk in
erlauchten und weniger erlauchten Kreisen.
Der wissenschaftliche Ertrag des Buchs ist dagegen eher
bescheiden zu nennen. Was will man auch von einem Band
erwarten, der noch nicht einmal ein Literaturverzeichnis
aufweist? Rogasch schreibt feuilletonistisch, was an sich
kein Nachteil sein muss. Enttäuschend sind die
Schlossbeschreibungen des zweiten Teils, die sich auf gutem
Reiseführerniveau bewegen, aber gelegentlich auch die
abgegriffene Platitüde nicht scheuen: „Schon von fern grüßt
der Bergfried“ (S. 172). An anderer Stelle wähnt man sich
in eine Homestory von „Schöner Wohnen“ versetzt (S. 174).
Sammlungsgeschichtlich wichtige Fakten erfährt man in
diesen diskreten Texten, die den aristokratischen
Leihgebern meist unkritisch huldigen, kaum.
Glücklicherweise ist der einleitende Essay weitgehend frei
von einer solchen Lakaienperspektive, da er die
kontinuierlichen Veräußerungen aus adeligen Sammlungen klar
und deutlich thematisiert – auch den Aufsehen erregenden
Casus des Hauses Fürstenberg, das sich in den vergangenen
Jahren von seiner mäzenatischen Tradition weitgehend
verabschiedet und etwa seine Alten Meister einem
Industriellen verkauft hat (gleichwohl hat es aber Stücke
zur Münchner Schau beigesteuert). Der leicht apologetische
Tonfall erklärt sich wohl aus der Dankbarkeit gegenüber den
Leihgebern, denen ihre Kostbarkeiten in oft zähen und
langwierigen Verhandlungen abgerungen werden mussten.
Obwohl Rogaschs Einleitung ein breites Publikum gut
bedienen mag und gewiss manche aufschlussreiche Beobachtung
enthält, ist sie weit davon entfernt, eine brauchbare
Skizze der Geschichte des adeligen Sammelns in Deutschland
zu bieten. Eine solche Geschichte dürfte die Einbettung des
aristokratischen Sammelns in der Vormoderne in die
Konjunkturen der damaligen Erinnerungskultur nicht
übergehen, also auch die Zusammenhänge mit „bürgerlichen
Sammlungen“. Dass der Freiherr Hans von Aufseß, der
Begründer des Germanischen Nationalmuseums, mit keiner
Silbe erwähnt wird, spricht für sich.
Die Ausstellung propagiert einen Pretiosen-Fetischismus,
der sich in obsoleter kunsthistorischer Manier an
„Spitzenwerken“ und Erstklassigem orientiert. Der besondere
Ensemble-Charakter gewachsener Sammlungen, deren eigene
Geschichtlichkeit sich in einem bedeutungsvollen Netz von
Bezügen zwischen den Stücken und zu historischen
Sammlerpersönlichkeiten (mitunter auch Sammlerinnen)
realisiert, bleibt so auf der Strecke. Nicht nur die
Bibliotheken des Adels sind „einmalige historische
Wissensnetzwerke“ (S. 27). Die nach heutigen ästhetischen
Maßstäben zusammengesuchte Kunst- und Wunderkammer adeligen
Sammelns gerät zur prunkvollen Selbstdarstellung
überwiegend hochadeliger Häuser. Aber Entscheidendes fehlt:
etwa die in Schlössern omnipräsenten Jagdtrophäen. Dass
diese zentrale Bedeutung für das adelige Sammeln vom 16.
bis zum 20. Jahrhundert besaßen, kann nicht ernsthaft
bestritten werden. Anderes ist nicht vorhanden, weil es
schlicht und einfach nicht in das konservative
Sammlungsprofile des Adels passte, etwa die klassische
Moderne aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Durch
die Präsentation zeitgenössischer moderner Kunst wird eine
Kontinuität adeligen Sammelns fingiert wird, die es nicht
gegeben hat.
Aus sammlungsgeschichtlicher Perspektive müsste man
natürlich auch differenzieren zwischen den verschiedenen
Gruppen des Adels. Die ehemals regierenden fürstlichen
Häuser und die ehemaligen Standesherren wie
Waldburg-Wolfegg, Thurn und Taxis, Fürstenberg geben den
Ton an, ritterschaftliche Sammlungen sind nur am Rande
vertreten. Unter den (von Rogasch verständlicherweise nicht
thematisierten) Lücken hebe ich das Haus
Oettingen-Wallerstein mit seinen (wohl höchst gefährdeten)
Harburger Kunstschätzen hervor, das in einer Darstellung
aristokratisch-restaurativer Kulturbestrebungen nach dem
Säkularisations- und Mediatisierungsschock nicht fehlen
dürfte. Es sei erlaubt, heutigen adeligen Eigentümern zur
Kenntnis zu bringen, was der „Fürst Proletarier“ Ludwig von
Oettingen-Wallerstein (1791-1870) im Organisationsplan für
seine Sammlungen 1811 schrieb: „Die literarischen und
Kunstsammlungen unseres fürstlichen Hauses sind ein
Reichtum, den kein Maß bestimmen kann. […] Alle Werke des
Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und
in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem
Golde ihres Reichtums. – Darum ist das Heiligste ihrer
Hallen geöffnet und jeder Auserwählte zum freien Genusse
gastfreundlich berufen“ (zit. nach Jb. d. Hist. Vereins für
Nördlingen 1917, S. 73f.).
Obwohl eine wissenschaftliche Dokumentation der
Ausstellung, die natürlich etliche wirkliche Trouvaillen
enthält, nicht vorliegt (die Exponate werden im Anhang von
Rogaschs Buch nach Leihgebern geordnet lediglich
aufgelistet) und Rogaschs sammlungsgeschichtliche
Bemerkungen aus den genannten Gründen unzulänglich sind,
ist die Münchner Schau ein bedeutsames kulturpolitisches
Ereignis. Rogasch benennt präzise den entscheidenden Punkt:
Angesichts des anstehenden Generationswechsels in den
Adelshäusern gelte es, „die Diskussion der Frage, wie für
den Erhalt dieses kulturellen Erbes in Privatbesitz zu
sorgen sei, zu beleben. Was können die betroffenen Familien
selbst tun, und wie können sie von der öffentlichen Hand
oder der Gesellschaft als Ganzes unterstützt werden, damit
diese Schatzhäuser, Gesamtkunstwerke aus Architektur,
Innenausstattung, Kunstsammlungen, Bibliotheken, Archiven,
Nebengebäuden, Parkanlagen sowie dazugehörigen land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben für die Zukunft als
lebendiges Ganzes erhalten bleiben?“ (S. 23f.).
Rogasch spricht die unerfreulichen Veräußerungen
insbesondere auf den sogenannten „Adelsauktionen“ der
letzten Jahre deutlich an. Sein Focus auf dem hochadeligen
Sammeln und das Insistieren auf Spitzenqualität lässt
jedoch den Rang von niederadeligen Schloßausstattungen und
Sammlungen als einzigartige Geschichtsquellen der
Adelskultur über Gebühr in den Hintergrund treten. Kaum ein
Jahr vergeht, in dem nicht eine „Schloßauktion“ ein
unersetzbares Ausstattungsensemble undokumentiert in alle
Winde zerstreut (siehe dazu meinen Artikel: Vom Winde
verweht: Schloßausstattungen von Ludwigslust (Mecklenburg)
und Niederstotzingen (Ostwürttemberg), in: Kunstchronik 52,
1999, S. 521-525). Herablassend spricht Rogasch davon,
mindestens 80 Prozent der Gemälde in deutschem Adelsbesitz
seien Porträts, „ein Großteil davon minderer Qualität“ (S.
28). Oft handelt es sich aber um kulturhistorisch
hochbedeutsame Ahnengalerien, die eigentlich als
ursprüngliche Ausstattung der als Baudenkmäler
eingetragenen Schlösser geschützt sein sollten. Wenn sich
die Denkmalämter überhaupt mit solchen Stücken befassen,
stehen sie so gut wie immer auf verlorenem Posten. 2002
galt eine Schloßauktion im fränkischen Giebelstadt dem
beeindruckenden Kulturgut der Freiherren Zobel von
Giebelstadt. Buchstäblich in der Nacht vor der Auktion
gelang es dem Münchner Denkmalamt, einen alten Vertrag mit
dem adeligen Eigentümer auszugraben und wenigstens den
Kernbestand der hochrangigen Ahnengalerie vom Verkauf
ausnehmen zu lassen. 2004 konnte sich das Landesdenkmalamt
Baden-Württemberg nicht durchsetzen, als Schloßaustattung
der Mainau (Eigentümer: Graf Bernadotte) unter den Hammer
kam – das Regierungspräsidium als zuständige Denkmalbehörde
ließ nur einen Teil der Liste gelten, mit der das
Denkmalamt wichtige Stücke zu sichern versuchte.
Nur im Ausnahmefall ist bekannt (oder gar von der
Denkmalpflege inventarisiert), was sich in den zahlreichen
Schlössern und Gutshäusern, die sich noch in adeligem
Besitz befinden, an Kulturgut erhalten hat. Unendlich viele
Stücke versickern ohne Provenienzangabe im Kunsthandel und
scheiden für eine kunstsoziologische Analyse, die ihren
„Sitz im adeligen Leben“ in den Blick nimmt, somit aus. In
einem mühsamen Prozeß setzt sich im Antikenhandel die
Erkenntnis durch, dass der Handel mit aus dem Kontext
gerissenenen Funden wissenschaftsethisch abzulehnen ist –
warum sollte nicht das Gleiche für Ausstattungs- und
Sammlungsstücke, die ohne wissenschaftliche Erfassung aus
ihrem Zusammenhang entfernt werden, gelten?
Der Interessenkonflikt ist evident. Die adeligen Eigentümer
insistieren auf ihrem Eigentum und lehnen staatliche
Bemühungen, das von ihnen verwahrte Kulturgut zu schützen,
strikt ab. Obwohl die Kulturgutschutzgesetzgebung des
Bundes dank eifriger Lobbybemühungen des Kunsthandels
extrem milde ausgefallen ist und das „Gesamtverzeichnis
national wertvollen Kulturgutes“ aus wissenschaftlicher
Perspektive eher als hahnebüchen zu gelten hat, ist diese
Liste „bei adligen Privatbesitzern gelinde gesagt, nicht
beliebt“ (S. 45). Die weitaus gravierenderen
Eingriffsmöglichkeiten der Denkmalschutzgesetze oder ein
etwa noch bestehender Schutz nach dem Fideikommissrecht
werden natürlich noch viel weniger akzeptiert. Immerhin ist
das Haus Thurn und Taxis vor dem Bayerischen Obersten
Landesgericht kürzlich mit dem Versuch gescheitert, die
Fideikommissbindung seines Kulturgut juristisch aufheben zu
lassen. (Auf die Sonderproblematik, dass so gut wie alle in
der ehemaligen DDR enteigneten Adelsfamilien das ihnen
restituierte bewegliche Kulturgut in den Kunsthandel geben,
was einen schmerzlichen Aderlaß für die Museen der neuen
Länder bedeutet, kann ich aus Platzgründen nicht näher
eingehen.)
Der Kunsthandel erfreut sich bekanntlich bester
Verbindungen zum Adel und lehnt den staatlichen
Kulturgutschutz ebenfalls ab. Die noblen „house sales“ sind
zu einem festen Bestandteil der Planungen von
Auktionshäusern geworden: „Tatsächlich können zweitrangige
Kunstwerke adliger Provenienz in der Atmosphäre des
Auktionssaales erstaunliche Preise erzielen“, bemerkt
Rogasch mit unangenehm elitärem Zungenschlag (S. 45).
Demgegenüber haben Öffentlichkeit und Wissenschaft, die auf
der Sozialbindung adeligen Eigentums beharren, einen
schweren Stand. Populistische Parolen wie „Fürstennippes“
(aufgekommen bei der Baden-Badener Auktion von 1995) sind
ebenso wenig hilfreich wie das Standardargument, man hätte
diese Herrschaften am besten 1918 enteignen sollen.
In der Tat ist eine seriöse öffentliche Debatte über den
privaten adeligen Kunstbesitz, wie sie die Münchner
Ausstellung fordert, überfällig. Eine solche
Auseinandersetzung dürfte nicht vom Primat des Ökönomischen
diktiert werden, auch wenn natürlich tragfähige finanzielle
Lösungen gefunden werden müssen. Es kann auch nicht darum
gehen, den adeligen Kunstbesitz in das Eigentum der
öffentlichen Hand überzuführen. Nichts spricht gegen
privates Eigentum, wenn zum einen die dauerhafte Erhaltung
des Kulturguts (und insbesondere der Sammlungen als
ungeschmälerte Ensembles) sichergestellt ist und zum
anderen Öffentlichkeit und Wissenschaft in angemessener
Form Zugang erhalten. Als Rechtsform bietet sich natürlich
die Stiftung privaten Rechts an, die in der Form der
Familienstiftung ja auch aufs engste mit den adeligen
Fideikommissen verwandt ist, die über viele Generationen
adelige Sammlungen erfolgreich zusammenhielten. Ob der
Gedanke an eine Gesamtstiftung in Art des englischen
„National Trust“ tatsächlich nur ein „durch Wunschdenken
beflügelter schöner Traum“ ist, wie Rogasch meint (S. 46),
ist durchaus noch nicht ausdiskutiert. Am „runden Tisch“
und ohne Zeitdruck müßten langfristige Lösungsvorschläge
entwickelt werden, denn das aufgeregte Agieren vor
unmittelbar anstehenden Veräußerungen überfordert, nach den
bisherigen leidigen Erfahrungen zu urteilen, das
Krisenmanagement der öffentlichen Hand.
Ganz und gar nicht unschuldig an der Malaise ist die
Wissenschaft, die sich meist gar nicht oder sehr verhalten
zu solch heiklen Themen äußert. Dringend aufgewertet werden
müsste die Sammlungs- und Provenienzgeschichte der
Vormoderne, in der die adeligen Sammlungen eine höchst
prominente Rolle spielen. Hier könnten erheblich mehr
Brücken zu adeligen Privateigentümern aufgebaut werden,
könnte wesentlich mehr Dialog stattfinden. Die Erforschung
der Adelskultur muss sich mehr um die adeligen Archive,
Bibliotheken und Sammlungen bemühen. Man mag auch das als
einen durch Wunschdenken und die zitierten romantischen
Worte von Graf Oettingen-Wallerstein 1811 beflügelten
„schönen Traum“ abtun, aber es wäre ein gangbarer Weg,
einer jüngeren Generation adeliger Erben einsichtig zu
machen, dass ihr Privateigentum zugleich Bestandteil einer
gemeinsamen Geschichte ist, die es verdient auch in ihren
Objekten bewahrt zu werden.
(Internethinweise zur Problematik in der Kategorie
„Kulturgut“ von https://log.netbib.de )
Klaus Graf
Erschienen: Kunstchronik 58 (2005), 181-184
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Für die Landesausstellung "Spätmittelalter am Oberrhein" 2001/2002 wurde vom Land Baden-Württemberg die sogenannte Greifenklaue, ein um 1400 entstandenes kostbares Trinkgefäß aus Wisenthorn, aus dem Eigentum des Hauses Baden erworben (es war auf der Liste des national wertvollen Kulturgutes als Nr. 0165 unter Kunstgewerbe, gemeinsam mit dem Willkomm-Trinkhorn, gelistet). Seit 1767 lässt sich die Greifenklaue in der Schatzkammer der Domherren zu Speyer nachweisen. Aus dem Schloss Bruchsal kam sie in den Besitz und später in die sogenannte Kunstkammer der Markgrafen von Baden.
Kostenpunkt: 1,2 Mio DM, wovon die Museumsstiftung BW zwei Drittel, die Kulturstiftung der Länder ein Drittel trug.
Quellen im WWW:
https://www.landesmuseum.de/sonder/2001/mittelalter/blm/blm_presse/PI_Greifenklaue-Stube.doc
https://www.landesmuseum.de/mittelalter/blm/blm_presse/PI_Greifenklaue.doc
https://sonne.prz.tu-berlin.de/kultur/snit.show_archiv
Beide Greifenklauen sind heute im Badischen Landesmuseum gelandet, hinten die Speyerer (Foto von 1892)
Angeboten wird im ZVAB das Patrimonia-Heft, das diesem Stück gewidmet ist von einem Berliner Antiquariat mit der Beschreibung:
"Die Greifenklaue der Domherren zu Speyer aus der Kunstkammer der Marktgrafen von Baden. Kulturstiftung der Länder Berlin 2001 Heft 39"
Selten war ein Fehler so erhellend!
Säkularisationsgut - wie die Greifenklaue - war Staatsgut, siehe
https://archiv.twoday.net/stories/2885866
Daran änderte auch die Inbesitznahme durch das großherzogliche Haus bzw. den Hausfideikommiss nichts. Zurückzuführen ist die skandalöse Eigentumszuordnung zum Privateigentum des Hauses Baden, die dazu führte, dass das Land 2001 genuines Staatsgut zurückkaufen musste, auf das eklatante Versagen der Vertreter des badischen Staats am 11. März 1919, als Finanzminister Wirth, begleitet von zwei Ministerialräten, das gesamte Zähringer Museum dem Haus Baden zuschanzte. Da sich die Kommissionsmitglieder einig waren, konnte dann in der Parlamentssitzung von einer gänzlich unkontroversen Einigung gesprochen werden. Einzelheiten über die Einigung erfuhr das Parlament nicht.
Kostenpunkt: 1,2 Mio DM, wovon die Museumsstiftung BW zwei Drittel, die Kulturstiftung der Länder ein Drittel trug.
Quellen im WWW:
https://www.landesmuseum.de/sonder/2001/mittelalter/blm/blm_presse/PI_Greifenklaue-Stube.doc
https://www.landesmuseum.de/mittelalter/blm/blm_presse/PI_Greifenklaue.doc
https://sonne.prz.tu-berlin.de/kultur/snit.show_archiv
Angeboten wird im ZVAB das Patrimonia-Heft, das diesem Stück gewidmet ist von einem Berliner Antiquariat mit der Beschreibung:
"Die Greifenklaue der Domherren zu Speyer aus der Kunstkammer der Marktgrafen von Baden. Kulturstiftung der Länder Berlin 2001 Heft 39"
Selten war ein Fehler so erhellend!
Säkularisationsgut - wie die Greifenklaue - war Staatsgut, siehe
https://archiv.twoday.net/stories/2885866
Daran änderte auch die Inbesitznahme durch das großherzogliche Haus bzw. den Hausfideikommiss nichts. Zurückzuführen ist die skandalöse Eigentumszuordnung zum Privateigentum des Hauses Baden, die dazu führte, dass das Land 2001 genuines Staatsgut zurückkaufen musste, auf das eklatante Versagen der Vertreter des badischen Staats am 11. März 1919, als Finanzminister Wirth, begleitet von zwei Ministerialräten, das gesamte Zähringer Museum dem Haus Baden zuschanzte. Da sich die Kommissionsmitglieder einig waren, konnte dann in der Parlamentssitzung von einer gänzlich unkontroversen Einigung gesprochen werden. Einzelheiten über die Einigung erfuhr das Parlament nicht.
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Ausverkauf der Tradition? Die Kulturpolitik der Regierung Oettinger; Moderation: Sabine Freudenberg; Gesprächsteilnehmer: Dr. Michael Hütt - Vorstand des Museumsverbandes Baden-Württemberg, Leiter der städtischen Museen Villingen Schwenningen; Prof. Hans-Georg Wehling - Politikwissenschaftler, Universität Tübingen; Bettina Wieselmann - Redakteurin der Südwestpresse
Thu, 16 Nov 2006 17:05:21 +0100
https://mp3.swr.de/swr2/forum/swr2_forum_20061116_kulturpolitik.6444m.mp3
Ausverkauf der Tradition?
Die Kulturpolitik der Regierung Oettinger
Es diskutieren:
Dr. Michael Hütt, Vorstand des Museumsverbandes Baden-Württemberg, Leiter der städtischen Museen Villingen Schwenningen;
Prof. Hans-Georg Wehling, Politikwissenschaftler, Universität Tübingen;
Bettina Wieselmann, Redakteurin der Südwestpresse;
Moderation: Sabine Freudenberg
"Allianz der Ignoranz", "Kulturbanausentum" und "Barbarei" - in den letzten Wochen hagelte es Kritik an der Kulturpolitik der Regierung Oettinger. Der Vorschlag, eine wertvolle Handschriftensammlung zu verkaufen, um einen Vergleich mit dem Adelshaus Baden zu finanzieren, stieß auf blankes Entsetzen in der Öffentlichkeit. Inzwischen werden aber auch Fragen laut, wie viel Kultur sich der Staat leisten kann und ob sich Museen nicht von einigen Beständen trennen sollten. Ministerpräsident Oettinger hatte zu Beginn seiner Amtszeit auf einem Kunstkongress in Karlsruhe die Kultur als Standortfaktor beschworen. Politik und Wirtschaft sehen heute Kunst und Kultur immer stärker unter ökonomischen Gesichtspunkten: Sponsoren sehen Kunst als Investment, Museumsnächte locken die Massen, Kultur als Event wird geschätzt. Eine neue Politikergeneration setzt auch in der Kulturpolitik neue Maßstäbe.
Thu, 16 Nov 2006 17:05:21 +0100
https://mp3.swr.de/swr2/forum/swr2_forum_20061116_kulturpolitik.6444m.mp3
Ausverkauf der Tradition?
Die Kulturpolitik der Regierung Oettinger
Es diskutieren:
Dr. Michael Hütt, Vorstand des Museumsverbandes Baden-Württemberg, Leiter der städtischen Museen Villingen Schwenningen;
Prof. Hans-Georg Wehling, Politikwissenschaftler, Universität Tübingen;
Bettina Wieselmann, Redakteurin der Südwestpresse;
Moderation: Sabine Freudenberg
"Allianz der Ignoranz", "Kulturbanausentum" und "Barbarei" - in den letzten Wochen hagelte es Kritik an der Kulturpolitik der Regierung Oettinger. Der Vorschlag, eine wertvolle Handschriftensammlung zu verkaufen, um einen Vergleich mit dem Adelshaus Baden zu finanzieren, stieß auf blankes Entsetzen in der Öffentlichkeit. Inzwischen werden aber auch Fragen laut, wie viel Kultur sich der Staat leisten kann und ob sich Museen nicht von einigen Beständen trennen sollten. Ministerpräsident Oettinger hatte zu Beginn seiner Amtszeit auf einem Kunstkongress in Karlsruhe die Kultur als Standortfaktor beschworen. Politik und Wirtschaft sehen heute Kunst und Kultur immer stärker unter ökonomischen Gesichtspunkten: Sponsoren sehen Kunst als Investment, Museumsnächte locken die Massen, Kultur als Event wird geschätzt. Eine neue Politikergeneration setzt auch in der Kulturpolitik neue Maßstäbe.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Handschriftenverk%C3%A4ufe_der_Badischen_Landesbibliothek
Wer den falsch geschriebenen Personennamen als erster korrigiert, bekommt von mir ein Fleißkärtchen.
Wer den falsch geschriebenen Personennamen als erster korrigiert, bekommt von mir ein Fleißkärtchen.
Aus einem Artikel von Hajo Schiff in der TAZ vom 15.11.2006
(Curriculum Vitae. Woher stammt ein Kunstwerk? Spektakuläre Bildrückgaben können der Provenienzforschung endlich die verdiente Aufmerksamkeit geben)
https://www.taz.de/pt/2006/11/15/a0190.1/text
(...) Das Problem betrifft freilich nicht nur große Bilder aus bekannten Schausammlungen, sondern auch tausendfach Bilder aus den Depots, es betrifft Zeichnungen, Kupferstiche sowie Objekte aus Kunstgewerbemuseen und ethnologischen Sammlungen. Und es geht nicht nur um Besitzwechsel zwischen 1933 und 1945. Auch die deutschen Fürstenhäuser haben überraschende, bis in die Weimarer Republik zurückreichende oder auf DDR-Unrecht bezogene Forderungen. Um all das aus dem nebulösen Agieren zwischen ökonomischem Begehren und verunsicherter Politik herauszuholen und die notwendige Klärung der Geschichte der Kunst herbeizuführen, gibt es eine ganze Wissenschaft, die viel zu wenig befragt wird: die Kunstgeschichte.
Nicht einmal für den geplanten Krisengipfel über weitere Rückgabeforderungen im Bundeskanzleramt wurde zur Kenntnis genommen, dass sich einige Museen seit längerem mit Provenienzforschung befassen. Doch so sinnvoll es ist, sich schon weit vor möglichen, manchmal zweifelhaften Forderungen von gewieften Anwälten mit der Herkunft und der Sammlungsgeschichte des eigenen Museumsbesitzes zu befassen, so wenig wird diese notwendige Hintergrundforschung unterstützt.
Acht Millionen Euro wollte die baden-württembergische Regierung dem badischen Fürstenhaus bezahlen für die "Markgrafentafel" des deutschen Malers Hans Baldung Grien - doch genaueres Studium der Unterlagen durch einen externen Historiker erbrachte Anfang November, dass diese definitiv seit 1930 bereits in öffentlichem Eigentum ist. Hektische Reaktionen auf Rückgabeverlangen sind aber keine vernünftige Methode, mit der komplizierten deutschen Geschichte umzugehen - und sie machen im Ausland einen schlechten Eindruck. Doch in eine kontinuierliche Klärung wird kaum investiert: Abgesehen von einigen begrenzten Forschungsvorhaben gibt es nur in Hamburg an der Kunsthalle seit 2000 eine Stelle zur Provenienzforschung. Für diesen Bereich ist Frau Dr. Ute Haug bundesweit die einzige regulär und unbefristet angestellte Forscherin. Das rentiert sich für die Hamburger Kunsthalle moralisch, wissenschaftlich und - wenn man so will - auch ökonomisch. Denn dort kommen jetzt deutlich weniger und besser begründete Rückgabeforderungen an.
Durch die jahrzehntelange Vernachlässigung von Forschungen zur Sammlungs-, Rezeptions- und Provenienzgeschichte haben die öffentlichen Sammlungen ja überhaupt erst ein Informationsvakuum geschaffen, in das geschickte Anwälte mit Forderungen vorstoßen können, meint Ute Haug. Dabei geht es ihr keineswegs darum, berechtigte Forderungen zurückzuweisen oder einen Schlussstrich zu ziehen. Auch wäre es falsch, institutionsgeschichtliche Forschung nur unter dem Aspekt der Rechtfertigung öffentlichen Besitzes zu sehen. Beschlagnahmtes Eigentum kann nicht als Gemeingut betrachtet werden: "Die Museen sind nicht die Eigentümer, nur die Verwalter ihrer Kunstwerke - und wir haben diese besondere historische Verantwortung", sagt Ute Haug.
Eigentlich sind diese Forschungen eine normale kunsthistorische Arbeit an jedem einzelnen Kunstwerk. Die Herkunft aus bestimmten Sammlungen und die Berührung mit bestimmten Familienbiografien allein reicht für eine allseitig akzeptable wissenschaftliche Klärung nicht aus. Notwendig ist die Forschungsarbeit in Archiven und Literatur, Verfolgung der Rezeptionsgeschichte durch Kunsthandel, Kunstraub und Sammeltätigkeit, und das möglichst zurück bis zur Entstehung des Kunstwerks, dazu kommt noch die juristische Prüfung.
Wie das funktioniert, zeigt der Fall des Rückgabeverlangens betreffs Max Liebermanns "Der Chirurg Ferdinand Sauerbruch" (...)
(Curriculum Vitae. Woher stammt ein Kunstwerk? Spektakuläre Bildrückgaben können der Provenienzforschung endlich die verdiente Aufmerksamkeit geben)
https://www.taz.de/pt/2006/11/15/a0190.1/text
(...) Das Problem betrifft freilich nicht nur große Bilder aus bekannten Schausammlungen, sondern auch tausendfach Bilder aus den Depots, es betrifft Zeichnungen, Kupferstiche sowie Objekte aus Kunstgewerbemuseen und ethnologischen Sammlungen. Und es geht nicht nur um Besitzwechsel zwischen 1933 und 1945. Auch die deutschen Fürstenhäuser haben überraschende, bis in die Weimarer Republik zurückreichende oder auf DDR-Unrecht bezogene Forderungen. Um all das aus dem nebulösen Agieren zwischen ökonomischem Begehren und verunsicherter Politik herauszuholen und die notwendige Klärung der Geschichte der Kunst herbeizuführen, gibt es eine ganze Wissenschaft, die viel zu wenig befragt wird: die Kunstgeschichte.
Nicht einmal für den geplanten Krisengipfel über weitere Rückgabeforderungen im Bundeskanzleramt wurde zur Kenntnis genommen, dass sich einige Museen seit längerem mit Provenienzforschung befassen. Doch so sinnvoll es ist, sich schon weit vor möglichen, manchmal zweifelhaften Forderungen von gewieften Anwälten mit der Herkunft und der Sammlungsgeschichte des eigenen Museumsbesitzes zu befassen, so wenig wird diese notwendige Hintergrundforschung unterstützt.
Acht Millionen Euro wollte die baden-württembergische Regierung dem badischen Fürstenhaus bezahlen für die "Markgrafentafel" des deutschen Malers Hans Baldung Grien - doch genaueres Studium der Unterlagen durch einen externen Historiker erbrachte Anfang November, dass diese definitiv seit 1930 bereits in öffentlichem Eigentum ist. Hektische Reaktionen auf Rückgabeverlangen sind aber keine vernünftige Methode, mit der komplizierten deutschen Geschichte umzugehen - und sie machen im Ausland einen schlechten Eindruck. Doch in eine kontinuierliche Klärung wird kaum investiert: Abgesehen von einigen begrenzten Forschungsvorhaben gibt es nur in Hamburg an der Kunsthalle seit 2000 eine Stelle zur Provenienzforschung. Für diesen Bereich ist Frau Dr. Ute Haug bundesweit die einzige regulär und unbefristet angestellte Forscherin. Das rentiert sich für die Hamburger Kunsthalle moralisch, wissenschaftlich und - wenn man so will - auch ökonomisch. Denn dort kommen jetzt deutlich weniger und besser begründete Rückgabeforderungen an.
Durch die jahrzehntelange Vernachlässigung von Forschungen zur Sammlungs-, Rezeptions- und Provenienzgeschichte haben die öffentlichen Sammlungen ja überhaupt erst ein Informationsvakuum geschaffen, in das geschickte Anwälte mit Forderungen vorstoßen können, meint Ute Haug. Dabei geht es ihr keineswegs darum, berechtigte Forderungen zurückzuweisen oder einen Schlussstrich zu ziehen. Auch wäre es falsch, institutionsgeschichtliche Forschung nur unter dem Aspekt der Rechtfertigung öffentlichen Besitzes zu sehen. Beschlagnahmtes Eigentum kann nicht als Gemeingut betrachtet werden: "Die Museen sind nicht die Eigentümer, nur die Verwalter ihrer Kunstwerke - und wir haben diese besondere historische Verantwortung", sagt Ute Haug.
Eigentlich sind diese Forschungen eine normale kunsthistorische Arbeit an jedem einzelnen Kunstwerk. Die Herkunft aus bestimmten Sammlungen und die Berührung mit bestimmten Familienbiografien allein reicht für eine allseitig akzeptable wissenschaftliche Klärung nicht aus. Notwendig ist die Forschungsarbeit in Archiven und Literatur, Verfolgung der Rezeptionsgeschichte durch Kunsthandel, Kunstraub und Sammeltätigkeit, und das möglichst zurück bis zur Entstehung des Kunstwerks, dazu kommt noch die juristische Prüfung.
Wie das funktioniert, zeigt der Fall des Rückgabeverlangens betreffs Max Liebermanns "Der Chirurg Ferdinand Sauerbruch" (...)
BCK - am Donnerstag, 16. November 2006, 00:27 - Rubrik: Kulturgut
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https://www.digizeitschriften.de/index.php?id=loader&tx_jkDigiTools_pi1[IDDOC]=7500
G.K.: Die Misère der Wiener öffentlichen Bibliotheken und die Frage, ob die Hofbibliothek ein Staatsinstitut ist, in: Neuer Anzeiger für Bibliotheskwissenschaft 1874, vor allem 374ff.
Das Eigentum des Monarchen an den Sammlungen beruhe mehr auf staatsrechtlicher als auf privatrechtlicher Grunbdlage.
G.K.: Die Misère der Wiener öffentlichen Bibliotheken und die Frage, ob die Hofbibliothek ein Staatsinstitut ist, in: Neuer Anzeiger für Bibliotheskwissenschaft 1874, vor allem 374ff.
Das Eigentum des Monarchen an den Sammlungen beruhe mehr auf staatsrechtlicher als auf privatrechtlicher Grunbdlage.
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Schon einige Tage alt ist das Resümee von Christoph Bühler:
https://buehler-hd.de/landeskunde/rhein/baden/kulturgueterstreit1.pdf
https://buehler-hd.de/landeskunde/rhein/baden/kulturgueterstreit1.pdf
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