Kulturgut
Landtag von Baden-Württemberg, Antrag der Abg. Johannes Stober u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Eingegangen: 22. 02. 2007 / Ausgegeben: 23. 03. 2007: Der Beitrag der beiden Landesbibliotheken zur Umsetzung des Drei-Säulen-Modells für die Finanzierung der badischen Kulturgüter, Drs 14/958 (PDF)
Aus der Antwort des MWK:
"Vor der Einsetzung der Expertengruppe, deren konkreter Arbeitsauftrag sich aus der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in der Landtagsdrucksache 14/744 ergibt, war geplant, einen Vergleich gegebenenfalls durch Einsatz von Mitteln der Landesstiftung, durch Einwerbung privater Mittel und durch den Einsatz von Haushaltsmitteln zu finanzieren. Diese Haushaltsmittel sollten in Höhe von 10 Mio. € im Rahmen der vorhandenen Ansätze umgeschichtet werden. Im Einzelplan 14 ("Kunst- und Bibliotheksbereich") des Staatshaushaltsplanes 2007/2008 wurden hierfür bereits 6,1 Mio. € als Beitrag für die 3. Säule vorgemerkt. Der für die beiden Landesbibliotheken vorgesehene Beitrag belief sich auf insgesamt eine Million Euro. Die Leiter der Landesbibliotheken wurden am 13. Oktober 2006 bzw. am 13. November 2006 entsprechend informiert. Bis zum Abschluss der Arbeit der Expertengruppe sind die Vergleichsverhandlungen mit dem Haus Baden ausgesetzt. Es ist deshalb derzeit offen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Finanzierungsbeiträge aus verschiedenen Quellen erforderlich werden können."
"Sofern ein Solidaritätsbeitrag der Landesbibliotheken in Höhe von einer Million Euro erforderlich werden sollte, wären 600 T€ aus Kapitel 1424 [Landesbibliothek Karlsruhe] und 400 T€ aus Kapitel 1425 [Landesbibliothek Stuttgart] zu erbringen. In Abhängigkeit von weiteren Erkenntnissen ist vorgesehen, die Mittel erforderlichenfalls überwiegend in den Haushaltsjahren 2008/2009 zu erbringen, wobei bereits in 2007 eine Teilsumme in Form von Resten vorsorglich frei gehalten werden soll."
Landtag von Baden-Württemberg, Protokoll der 21. Sitzung vom 14. März 2007 (PDF)
[Seiten 1226-1239]
7. a) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Der geplante Verkauf von badischen Kulturgütern; hier: Die rechtliche Stellung der Zähringer-Stiftung - Drs 14/507
- vgl. auch https://archiv.twoday.net/stories/3299134/ -
b) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung - Drs 14/669
- vgl. auch https://archiv.twoday.net/stories/3026530/ -
c) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Stiftungsrat der Zähringer-Stiftung - Drs 14/743
- vgl. auch https://archiv.twoday.net/stories/3203763/ -
d) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und insbesondere seine Handhabung in Bezug auf die Kulturgüter im Eigentum des Hauses Baden - Drs 14/510
- vgl. auch https://archiv.twoday.net/stories/2870261/
und https://archiv.twoday.net/stories/2997301/ -
e) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Sachstand und Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums zu den badischen Kulturgütern - Drs 14/744
- vgl. auch https://archiv.twoday.net/stories/3288515/ -
f) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Die Entwicklung beim Drei-Säulen-Modell der Landesregierung zur Finanzierung der badischen Kulturgüter - Drs 14/847
- vgl. auch https://archiv.twoday.net/stories/3368438/ -
Ausführliche Debatte mit Redebeiträgen von Abg. Jürgen Walter GRÜNE, Abg. Helen Heberer SPD, Abg. Christoph Palm CDU, Abg. Dieter Bachmann FDP/DVP, Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst Dr. Peter Frankenberg, Abg. Johannes Stober SPD. Sämtliche Anträge wurden auf Basis der zuvor schon veröffentlichten Stellungnahmen des MWK - z.T. in von der Fraktion GRÜNE geforderter namentlicher Abstimmung - mit der Mehrheit von CDU und FDP/DVP gegen die Stimmen von SPD und GRÜNE abgelehnt bzw. für erledigt erklärt.
Eine Gesamtliste aller Anträge im Landtag von Baden-Württemberg im Zusammenhang mit Kulturgütern seit September 2006 findet sich auf den Seiten der BLB Karlsruhe,
https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/anfragen-archiv.php
Übersicht bis 14.11.2006: https://archiv.twoday.net/stories/2954062/
Aus der Antwort des MWK:
"Vor der Einsetzung der Expertengruppe, deren konkreter Arbeitsauftrag sich aus der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in der Landtagsdrucksache 14/744 ergibt, war geplant, einen Vergleich gegebenenfalls durch Einsatz von Mitteln der Landesstiftung, durch Einwerbung privater Mittel und durch den Einsatz von Haushaltsmitteln zu finanzieren. Diese Haushaltsmittel sollten in Höhe von 10 Mio. € im Rahmen der vorhandenen Ansätze umgeschichtet werden. Im Einzelplan 14 ("Kunst- und Bibliotheksbereich") des Staatshaushaltsplanes 2007/2008 wurden hierfür bereits 6,1 Mio. € als Beitrag für die 3. Säule vorgemerkt. Der für die beiden Landesbibliotheken vorgesehene Beitrag belief sich auf insgesamt eine Million Euro. Die Leiter der Landesbibliotheken wurden am 13. Oktober 2006 bzw. am 13. November 2006 entsprechend informiert. Bis zum Abschluss der Arbeit der Expertengruppe sind die Vergleichsverhandlungen mit dem Haus Baden ausgesetzt. Es ist deshalb derzeit offen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Finanzierungsbeiträge aus verschiedenen Quellen erforderlich werden können."
"Sofern ein Solidaritätsbeitrag der Landesbibliotheken in Höhe von einer Million Euro erforderlich werden sollte, wären 600 T€ aus Kapitel 1424 [Landesbibliothek Karlsruhe] und 400 T€ aus Kapitel 1425 [Landesbibliothek Stuttgart] zu erbringen. In Abhängigkeit von weiteren Erkenntnissen ist vorgesehen, die Mittel erforderlichenfalls überwiegend in den Haushaltsjahren 2008/2009 zu erbringen, wobei bereits in 2007 eine Teilsumme in Form von Resten vorsorglich frei gehalten werden soll."
Landtag von Baden-Württemberg, Protokoll der 21. Sitzung vom 14. März 2007 (PDF)
[Seiten 1226-1239]
7. a) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Der geplante Verkauf von badischen Kulturgütern; hier: Die rechtliche Stellung der Zähringer-Stiftung - Drs 14/507
- vgl. auch https://archiv.twoday.net/stories/3299134/ -
b) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung - Drs 14/669
- vgl. auch https://archiv.twoday.net/stories/3026530/ -
c) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Stiftungsrat der Zähringer-Stiftung - Drs 14/743
- vgl. auch https://archiv.twoday.net/stories/3203763/ -
d) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und insbesondere seine Handhabung in Bezug auf die Kulturgüter im Eigentum des Hauses Baden - Drs 14/510
- vgl. auch https://archiv.twoday.net/stories/2870261/
und https://archiv.twoday.net/stories/2997301/ -
e) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Sachstand und Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums zu den badischen Kulturgütern - Drs 14/744
- vgl. auch https://archiv.twoday.net/stories/3288515/ -
f) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Die Entwicklung beim Drei-Säulen-Modell der Landesregierung zur Finanzierung der badischen Kulturgüter - Drs 14/847
- vgl. auch https://archiv.twoday.net/stories/3368438/ -
Ausführliche Debatte mit Redebeiträgen von Abg. Jürgen Walter GRÜNE, Abg. Helen Heberer SPD, Abg. Christoph Palm CDU, Abg. Dieter Bachmann FDP/DVP, Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst Dr. Peter Frankenberg, Abg. Johannes Stober SPD. Sämtliche Anträge wurden auf Basis der zuvor schon veröffentlichten Stellungnahmen des MWK - z.T. in von der Fraktion GRÜNE geforderter namentlicher Abstimmung - mit der Mehrheit von CDU und FDP/DVP gegen die Stimmen von SPD und GRÜNE abgelehnt bzw. für erledigt erklärt.
Eine Gesamtliste aller Anträge im Landtag von Baden-Württemberg im Zusammenhang mit Kulturgütern seit September 2006 findet sich auf den Seiten der BLB Karlsruhe,
https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/anfragen-archiv.php
Übersicht bis 14.11.2006: https://archiv.twoday.net/stories/2954062/
BCK - am Donnerstag, 29. März 2007, 09:00 - Rubrik: Kulturgut
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Meldung vom 10.10.2006
Stellungnahme des FDP-Vorstandes Konstanz zum geplanten Kunstfrevel in Baden-Württemberg.
In einem einstimmig gefassten Beschluss zu dem von Ministerpräsident Oettinger betriebenen Ausverkauf wertvoller Handschriften der Badischen Landesbibliothek, Karlsruhe, fordert der Vorstand der FDP-Konstanz die FDP-Minister der Landesregierung sowie die Mitglieder der FDP-Fraktion im Baden-Württembergischen Landtag auf, sich dem drohenden Verlust wertvollen Kulturgutes strikt zu widersetzen.
In der Begründung zu diesem Beschluss heißt es: Nachdem zur angeblichen Rettung des Schlosses Salem und der Abtei nicht - wie zuerst genannt – 70 Millionen Euro sondern nur noch 30 Millionen (Kunstminister Dr. Frankenberg) benötigt werden, sei der Verdacht berechtigt, dass der gesamte Kunstbesitz des Hauses Baden (ca. 350 Millionen Euro) durch einen Vergleich mit dem Fürstenhaus zu einem sehr geringen Preis erworben und auf dem Kunstmarkt zum Stopfen von Haushaltslöchern meistbietend verhökert werden soll.
Um dieses zu verhindern, schließt sich der FDP-Vorstand Konstanz der Meinung des Landtags-Fraktionsvorsitzenden der FDP, Herrn Dr. Noll, an, die Landesregierung darin zu unterstützen, im Lande Mäzene zu finden, die durch ihre Spenden den Verbleib dieser wertvollen Sammlung in Karlsruhe sichern soll. Sollte dies nicht gelingen, so wäre auch die Badische Landesbibliothek als Forschungseinrichtung, in deren Handschriftensammlung die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in den letzten Jahren einen Millionenbetrag investiert hat, höchst gefährdet.
Um ganz sicher zu sein, solle der Bundes-Kulturstaatsminister Neumann ersucht werden, die Handschriftensammlung in die Liste der nicht veräußerbaren nationalen Kulturgüter aufzunehmen.
Abschließend wird die FDP-Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzendes der FDP – Baden - Württemberg, Birgit Homburger, aufgefordert, ihren Einfluss auf eine positive Entscheidung in dieser Sache geltend zu machen.
Einstimmig beschlossen
f.d.R
Dr. Tatjana Wolf
1. Vorsitzende
FDP—Stadtverband Konstanz
Quelle: RegioPortal der FDP Baden-Württemberg, OV Konstanz,
https://www.fdp-bw.de/regional/meldung.php?id=1648&kvid=Konstanz

Stellungnahme des FDP-Vorstandes Konstanz zum geplanten Kunstfrevel in Baden-Württemberg.
In einem einstimmig gefassten Beschluss zu dem von Ministerpräsident Oettinger betriebenen Ausverkauf wertvoller Handschriften der Badischen Landesbibliothek, Karlsruhe, fordert der Vorstand der FDP-Konstanz die FDP-Minister der Landesregierung sowie die Mitglieder der FDP-Fraktion im Baden-Württembergischen Landtag auf, sich dem drohenden Verlust wertvollen Kulturgutes strikt zu widersetzen.
In der Begründung zu diesem Beschluss heißt es: Nachdem zur angeblichen Rettung des Schlosses Salem und der Abtei nicht - wie zuerst genannt – 70 Millionen Euro sondern nur noch 30 Millionen (Kunstminister Dr. Frankenberg) benötigt werden, sei der Verdacht berechtigt, dass der gesamte Kunstbesitz des Hauses Baden (ca. 350 Millionen Euro) durch einen Vergleich mit dem Fürstenhaus zu einem sehr geringen Preis erworben und auf dem Kunstmarkt zum Stopfen von Haushaltslöchern meistbietend verhökert werden soll.
Um dieses zu verhindern, schließt sich der FDP-Vorstand Konstanz der Meinung des Landtags-Fraktionsvorsitzenden der FDP, Herrn Dr. Noll, an, die Landesregierung darin zu unterstützen, im Lande Mäzene zu finden, die durch ihre Spenden den Verbleib dieser wertvollen Sammlung in Karlsruhe sichern soll. Sollte dies nicht gelingen, so wäre auch die Badische Landesbibliothek als Forschungseinrichtung, in deren Handschriftensammlung die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in den letzten Jahren einen Millionenbetrag investiert hat, höchst gefährdet.
Um ganz sicher zu sein, solle der Bundes-Kulturstaatsminister Neumann ersucht werden, die Handschriftensammlung in die Liste der nicht veräußerbaren nationalen Kulturgüter aufzunehmen.
Abschließend wird die FDP-Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzendes der FDP – Baden - Württemberg, Birgit Homburger, aufgefordert, ihren Einfluss auf eine positive Entscheidung in dieser Sache geltend zu machen.
Einstimmig beschlossen
f.d.R
Dr. Tatjana Wolf
1. Vorsitzende
FDP—Stadtverband Konstanz
Quelle: RegioPortal der FDP Baden-Württemberg, OV Konstanz,
https://www.fdp-bw.de/regional/meldung.php?id=1648&kvid=Konstanz

BCK - am Mittwoch, 28. März 2007, 22:31 - Rubrik: Kulturgut
Berlin, den 04. Oktober 2006
Sehr geehrter Herr Kulturstaatsminister,
der „Ulmer Verein – Verband für Kunst- und Kulturwissenschaften“ (www.ulmer-verein.de) ist eine Interessensvertretung von Kunsthistorikerinnen und Kunsthistorikern aus den geisteswissenschaftlichen Bereichen der Denkmalpflege, Museen, Universitäten und freiberuflichen Sparten. Der Ulmer Verein wendet sich mit diesem Schreiben an Sie, um seiner großen Besorgnis über den geplanten Verkauf der Karlsruher Handschriften Ausdruck zu verleihen. Wir schreiben ausdrücklich Sie an, Herr Kulturstaatsminister, da dem Tagesspiegel vom 01. Oktober 2006 zu entnehmen ist, daß beim momentanen Stand der Entwicklung allein der Kulturstaatsminister noch die Möglichkeit besitzt, diese wohl beispiellose, staatlich verordnete Kultur-Barbarei zu verhindern.
Die baden-württembergische Landesregierung ist dabei, die traditionsreiche und einmalige Handschriftensammlung der Landesbibliothek Karlsruhe zu zerreißen. 70 Millionen Euro, so die durchaus vage Hoffnung, soll der weltweite Verkauf von 3500 Handschriften aus dem Gesamtbestand von 4200 Codices einbringen. Der Ausverkauf kultureller Identität, dazu rufen wir Sie dringend auf, muß verhindert werden. Die profitorientierte Ökonomisierung unserer Gesellschaft ist weit genug fortgeschritten. Es ist Zeit, zukunftsweisende Maßstäbe zu setzen und den Raubbau an Kulturgütern der Länder ebenso zu stoppen, wie deren finanzielle Vernachlässigung.
Der Ulmer Verein schließt sich dem Protestschreiben der amerikanischen Geisteswissenschaftler vom 22. September 2006 (erschienen in FAZ, 28.09.06) ebenso an, wie er noch einmal ausdrücklich an den klärenden Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28. September 2006 erinnern möchte, in dem der Autor, Prof. em. Dr. Reinhard Mußgnug, sehr eindeutig die juristische Lage klärt. Daraus geht hervor, daß nicht nur die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek als ursprüngliches Kronvermögen seit 1818 längst in Staatsvermögen übergegangen ist. Ihre zum Verkauf freigegebenen Bestände sind nicht Eigentum des Markgrafen von Baden. Deren Räumungsverkauf wäre also nicht nur aus moralisch-kulturpolitischer Perspektive, sondern ebenso juristisch aufs schärfste zu verurteilen.
Im Namen der Mitglieder des Ulmer Vereins
Hochachtungsvoll
der UV-Vorstand
(Quelle: https://www.ulmer-verein.de/uv/index.php - gesehen 28.02.2007)
Sehr geehrter Herr Kulturstaatsminister,
der „Ulmer Verein – Verband für Kunst- und Kulturwissenschaften“ (www.ulmer-verein.de) ist eine Interessensvertretung von Kunsthistorikerinnen und Kunsthistorikern aus den geisteswissenschaftlichen Bereichen der Denkmalpflege, Museen, Universitäten und freiberuflichen Sparten. Der Ulmer Verein wendet sich mit diesem Schreiben an Sie, um seiner großen Besorgnis über den geplanten Verkauf der Karlsruher Handschriften Ausdruck zu verleihen. Wir schreiben ausdrücklich Sie an, Herr Kulturstaatsminister, da dem Tagesspiegel vom 01. Oktober 2006 zu entnehmen ist, daß beim momentanen Stand der Entwicklung allein der Kulturstaatsminister noch die Möglichkeit besitzt, diese wohl beispiellose, staatlich verordnete Kultur-Barbarei zu verhindern.
Die baden-württembergische Landesregierung ist dabei, die traditionsreiche und einmalige Handschriftensammlung der Landesbibliothek Karlsruhe zu zerreißen. 70 Millionen Euro, so die durchaus vage Hoffnung, soll der weltweite Verkauf von 3500 Handschriften aus dem Gesamtbestand von 4200 Codices einbringen. Der Ausverkauf kultureller Identität, dazu rufen wir Sie dringend auf, muß verhindert werden. Die profitorientierte Ökonomisierung unserer Gesellschaft ist weit genug fortgeschritten. Es ist Zeit, zukunftsweisende Maßstäbe zu setzen und den Raubbau an Kulturgütern der Länder ebenso zu stoppen, wie deren finanzielle Vernachlässigung.
Der Ulmer Verein schließt sich dem Protestschreiben der amerikanischen Geisteswissenschaftler vom 22. September 2006 (erschienen in FAZ, 28.09.06) ebenso an, wie er noch einmal ausdrücklich an den klärenden Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28. September 2006 erinnern möchte, in dem der Autor, Prof. em. Dr. Reinhard Mußgnug, sehr eindeutig die juristische Lage klärt. Daraus geht hervor, daß nicht nur die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek als ursprüngliches Kronvermögen seit 1818 längst in Staatsvermögen übergegangen ist. Ihre zum Verkauf freigegebenen Bestände sind nicht Eigentum des Markgrafen von Baden. Deren Räumungsverkauf wäre also nicht nur aus moralisch-kulturpolitischer Perspektive, sondern ebenso juristisch aufs schärfste zu verurteilen.
Im Namen der Mitglieder des Ulmer Vereins
Hochachtungsvoll
der UV-Vorstand
(Quelle: https://www.ulmer-verein.de/uv/index.php - gesehen 28.02.2007)
BCK - am Mittwoch, 28. März 2007, 22:00 - Rubrik: Kulturgut
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen

28.03.2007, Nr. 74, S. 33
Feuilleton
Jetzt steht die Handschriftenaffäre schon in der Bibliothek
Der Skandal ist zum Buch geworden, gehört aber lange noch nicht zu den Akten: Die Stuttgarter Landesregierung lässt die Kultur prophylaktisch bluten
Gut Ding will Weile haben. Wenn schlechte Entscheidungen in Hast gefallen sind, brauchen die sorgfältig erwogenen Urteile desto mehr Zeit. Seit Ende November beschäftigt sich eine Gruppe von Wissenschaftlern mit den Fragen um das Eigentum an Kulturgütern, die zwischen dem ehemals regierenden Haus Baden und dem Land Baden-Württemberg umstritten sind. Es kann noch bis zum Herbst dauern, ehe die Ergebnisse vorliegen.
Alles begann, zur Erinnerung, mit dem Plan der baden-württembergischen Landesregierung, einmalige Handschriften im Wert von siebzig Millionen Euro aus dem Besitz der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zu veräußern, um damit die Anlage Schloss Salem zu erhalten, die dem Haus Baden gehört: dreißig Millionen für vom Markgrafenhaus bereits geleistete Instandhaltung und vierzig Millionen für eine Stiftung Salem. Im Gegenzug sollte Kulturgut für mindestens 250 Millionen Euro künftig dem Land gehören, in dessen Besitz sich das Haus Baden wähnte. Doch die internationale Öffentlichkeit reagierte nachgerade revoltiert; der Verkauf war nicht durchzusetzen. Heute wird in der Landesbibliothek in Karlsruhe ein Buch vorgestellt, herausgegeben von deren Direktor Peter Michael Ehrle und Ute Obhof, der Leiterin der Abteilung Sammlungen, das unter dem Titel "Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek - Bedrohtes Kulturerbe?" (erschienen im Casimir Katz Verlag, Gernsbach) die sogenannte "Handschriftenaffäre" minutiös dokumentiert bis zum jüngsten Stand, eingebettet in die Geschichte von Haus und Land Baden. Dass das dreist freigegebene "Altpapier" aus der Schusslinie kam und dafür die Forderungen des Adelshauses ins Visier gerieten, verdankt sich dem Freiburger Historiker Dieter Mertens, der in dieser Zeitung nachwies, dass vor allem Hans Baldung Griens bedeutende "Markgrafentafel" in der Karlsruher Kunsthalle, ein millionenschweres Herzstück des von Bernhard Prinz von Baden reklamierten Bestands, längst dem Land Baden gehörte. Jetzt musste Günther Oettingers Regierung, die die claims klaglos hingenommen hatte, reagieren: Seither tagt die Kommission; das Buch ist Anlass für eine Zwischenbilanz.
Im Zentrum des Geschehens hinter verschlossenen Türen müssen die Säkularisationsgüter stehen. Und die sieben Historiker und Rechtshistoriker werden gewiss bedenken, dass ja, bis das Jahr 1918 am Horizont der Gesellschaft aufschien, niemals so gehandelt wurde, als werde die Monarchie ein Ende nehmen. Der Hof und sein Staat, alimentiert von der Zivilliste, dienten also zur Darstellung der Würde des Fürsten - und waren mithin öffentlich-rechtliches Gut, keinesfalls Privatvermögen. Deshalb auch steht zunächst nicht die vielerörterte Frage an, ob die "Zähringer Stiftung" im Jahr 1954 je rechtsgültig ins Leben trat, sondern es gilt zu klären, worüber Friedrich II. von Baden in seinem Testament überhaupt verfügen konnte. Darüber sprechen die Akten im Generallandesarchiv. Merkwürdig genug freilich, dass das Haus Baden seine dort deponierten Akten der Kommission noch immer nicht zugänglich gemacht hat, wie zu hören ist.
Gerade ist Bernhard Prinz von Baden wieder auf seine siebzig Millionen Euro zurückgekommen (F.A.Z. vom 3. März). Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Frankenberg konterte kühl: Alles liege auf Eis, bis die Expertengruppe ihr Ergebnis vorgelegt hat. So ganz eingefroren ist aber doch nicht alles; denn das "Drei-Säulen-Modell" der Regierung, das immer noch dreißig Millionen Euro für Salem vorsieht, wird prophylaktisch schon angeschoben. Davon sind auch die Badische und die Württembergische Landesbibliothek betroffen: Die Erstere soll, im Fall des Falles, zu dessen Finanzierung 600 000 Euro einsparen, die zweite 400 000 Euro. Seltsam dabei nur, dass die Bibliotheken bereits in diesem Jahr gehalten sind, "eine Teilsumme in Form von Resten vorsorglich frei zu halten". Soll das heißen: Wer seine Handschriften behalten will, soll auch sehen, wie er das finanziert? Am Ende würden die Bibliotheksbenutzer dafür büßen, dass dem Land kein vernünftiger Plan einfällt, sein Kulturgut Salem zu retten.
Vor allem aber ist die der Kommission vorauseilende Einsparung nicht logisch; denn noch ist ihre Notwendigkeit gar nicht ausgemacht. Oder muss man das Kind endlich beim Namen nennen: Zahlen für die markgräfliche Immobilie soll, so oder so, die Kultur. Wieso eigentlich?
ROSE-MARIA GROPP
Aus dem Klappentext:
Das Buch "Die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek - Bedrohtes Kulturerbe?" gibt einen Überblick über den Bestand dieser mittelalterlichen Kunstwerke. In sachkundigen Beiträgen schaffen es die Autoren, in anschaulicher Sprache den komplizierten Werdegang dieser Sammlung darzustellen. Dr. Ute Obhof, die Leiterin der Abteilung Sammlungen der Badischen Landesbibliothek, gibt einen fundierten Überblick über Bestand und Geschichte dieses Kulturguts. Dr. Peter Michael Ehrle, Direktor der Badischen Landesbibliothek, zeichnet die Ereignisse der vergangenen turbulenten Wochen nach. Eingebettet ist die Geschichte des Handschriftenbestandes in eine "kleine Geschichte des Hauses Baden" von Annette Borchardt-Wenzel. Der Rechtshistoriker Dr. Winfried Klein betrachtet eingehend die komplizierten Eigentumsfragen. In einem abschließenden Kapitel stellt der Journalist Michael Hübl den größeren kulturpolitischen Zusammenhang her. Setzt eine neue Politikergeneration auch in der Kulturpolitik neue Maßstäbe?
Inhalt:
Autorenverzeichnis S. 6 - Einführung (Peter Michael Ehrle, Ute Obhof) S. 7-8 - Die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek (Ute Obhof) S. 9-48 - Eine kleine Geschichte des Hauses Baden (Annette Borchardt-Wenzel) S. 49-80 - Für Baden und Europa gerettet? Eine Zwischenbilanz des Kulturgüterstreits (20.09.2006 - 20.01.2007) (Peter Michael Ehrle) S. 81-126 - Eigentum und Herrschaft. Grundfragen zum Rechtsstatus der Handschriften der Badischen Landesbibliothek (Winfried Klein) S. 127-144 - Tendenz fallend. Anmerkungen zur Kulturpolitik des Landes Baden-Württemberg und zu den Forderungen des Hauses Baden (Michael Hübl) S. 145-159 - Abbildungsverzeichnis -
Das Buch ist prächtig illustriert mit zahlreichen Beispielen von einzigartigen Handschriften. Das Titelbild - eine Miniatur aus einer Reichenauer Handschrift, die den Kirchenlehrer Hieronymus als Bibliotheksbenutzer und eine Szene aus der 'Legenda aurea' zeigt, - wird von Ute Obhof nicht ohne Hintersinn kommentiert (via BLB Karlsruhe, Rezension folgt.)
BCK - am Mittwoch, 28. März 2007, 18:55 - Rubrik: Kulturgut

Das Bild ist von der https://www.worldcoingallery.com freigegeben:
https://en.wikipedia.org/wiki/User:Kingturtle/World_Coin_Gallery
The World Coin Gallery owner grants Wikipedia full permission to use any coin images from worldcoingallery.com. This includes commercial use and modification as long as the World Coin Gallery is attributed.
Update zu: https://archiv.twoday.net/stories/2921815/
https://www.tagesspiegel.de/kultur/archiv/25.03.2007/3163734.asp
Nach der deutschen Einheit 1990 wurde also eine erneute Regelung fällig. Mehr als 18 000 Objekte wurden ermittelt – von denen der Freistaat Sachsen 1999 immerhin zwei Drittel für damals knapp 24 Millionen Mark erwarb.
Doch der Vertrag enthielt ein Schlupfloch, das sich nunmehr als gewaltiges Einfallstor erweist: eine „Öffnungsklausel“, derzufolge Sachsen auch Kunstschätze herausgeben muss, von denen erst nach Vertragsschluss offenkundig wurde, dass sie einst den Wettinern gehörten. Auf dieser Klausel bauen die Anwälte der Wettiner gezielte Forderungen auf. Die weltweit einmalige Porzellansammlung wurde bereits um sechs Stücke erleichtert, von denen ein Meißner Löwenpaar auf einer Londoner Auktion Ende 2006 4,2 Millionen Euro erzielte. Da ist also noch etwas zu holen: Sogleich wurde die Forderung auf 1618 (!) weitere Porzellane ausgedehnt.
Nunmehr sind es 139 Altmeistergemälde aus den Staatlichen Kunstsammlungen, auf die das 1924 konstituierte „Haus Wettin Albertinischer Linie e.V.“ Anspruch erhebt. Außerdem wird Aufklärung über weitere 1000 seit 1945 verschollene Gemälde erwartet. Man sei „zu endgültigen vernünftigen Vergleichen jederzeit bereit“, ließ der Anwalt des Fürstenhauses begütigend wissen. Doch die Zeit läuft davon. Denn die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse sind nach dem Kriegsverlust der Bestandslisten außerordentlich mühsam zu klären. Dresdens Museums-Generaldirektor Martin Roth beklagt, dass bereits 300 000 Euro für Recherchen aufgebracht werden mussten.
https://www.tagesspiegel.de/kultur/archiv/25.03.2007/3163734.asp
Nach der deutschen Einheit 1990 wurde also eine erneute Regelung fällig. Mehr als 18 000 Objekte wurden ermittelt – von denen der Freistaat Sachsen 1999 immerhin zwei Drittel für damals knapp 24 Millionen Mark erwarb.
Doch der Vertrag enthielt ein Schlupfloch, das sich nunmehr als gewaltiges Einfallstor erweist: eine „Öffnungsklausel“, derzufolge Sachsen auch Kunstschätze herausgeben muss, von denen erst nach Vertragsschluss offenkundig wurde, dass sie einst den Wettinern gehörten. Auf dieser Klausel bauen die Anwälte der Wettiner gezielte Forderungen auf. Die weltweit einmalige Porzellansammlung wurde bereits um sechs Stücke erleichtert, von denen ein Meißner Löwenpaar auf einer Londoner Auktion Ende 2006 4,2 Millionen Euro erzielte. Da ist also noch etwas zu holen: Sogleich wurde die Forderung auf 1618 (!) weitere Porzellane ausgedehnt.
Nunmehr sind es 139 Altmeistergemälde aus den Staatlichen Kunstsammlungen, auf die das 1924 konstituierte „Haus Wettin Albertinischer Linie e.V.“ Anspruch erhebt. Außerdem wird Aufklärung über weitere 1000 seit 1945 verschollene Gemälde erwartet. Man sei „zu endgültigen vernünftigen Vergleichen jederzeit bereit“, ließ der Anwalt des Fürstenhauses begütigend wissen. Doch die Zeit läuft davon. Denn die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse sind nach dem Kriegsverlust der Bestandslisten außerordentlich mühsam zu klären. Dresdens Museums-Generaldirektor Martin Roth beklagt, dass bereits 300 000 Euro für Recherchen aufgebracht werden mussten.
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
https://www.stadtbibliothek-wuppertal.de/
Dem von Jürgen Geiß bearbeiteten Katalog der nach 1945 von der Stadtbibliothek Wuppertal angekauften Inkunabeln (70+) kann man entnehmen, dass noch 1963/64 die Göttinger UB Inkunabel-"Dubletten" in den Handel gegeben hat. Nr. 62 aus Göttingen wurde von Bassenge 1964 versteigert.
Nr. 13 stammt aus dem Kapuzinerkloster Brenschede.
Dem von Jürgen Geiß bearbeiteten Katalog der nach 1945 von der Stadtbibliothek Wuppertal angekauften Inkunabeln (70+) kann man entnehmen, dass noch 1963/64 die Göttinger UB Inkunabel-"Dubletten" in den Handel gegeben hat. Nr. 62 aus Göttingen wurde von Bassenge 1964 versteigert.
Nr. 13 stammt aus dem Kapuzinerkloster Brenschede.
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Donaukurier, 20.03.2007
Ehrgeizige Ziele beim Klimaschutz
https://www.donaukurier.de/nachrichten/aktuellesthema/art3112,1634681.html
Eichstätt (DK) Die Diözese Eichstätt soll eine ökologische Vorreiterrolle übernehmen, so will es zumindest das höchste Laiengremium: Bis 2020 will der Diözesanrat die CO2 -Neutralität erreichen. Das sieht das gestern vorgelegte Positionspapier für eine "Klimaschutz-Offensive" vor. " Es ist uns klar, dass es nicht leicht wird, ein solches Ziel umzusetzen", sagte der Diözesanratsvorsitzende Christian Gärtner dem DONAUKURIER. "Aber es muss eine Vision geben."
(...) Die an das Kyoto-Protokoll angelehnten Forderungen gehen dem Diözesanrat allerdings nicht weit genug. "Wir könnten uns durchaus vorstellen, dass sich das Bistum verpflichtet, den Ausstoß von Kohlendioxid jedes Jahr um fünf bis zehn Prozent zu senken", heißt es im Diözesanrat. (...) Der Unterstützung ihres Bischofs dürfen sich die Mitglieder des Eichstätter Diözesanrates gewiss sein: Als Abt hatte Gregor Maria Hanke das Benediktinerkloster Plankstetten zu einem ökologischen Vorzeigebetrieb umgebaut. (...)
Kommentar: da sollte die Verbrennung von 83 t Büchern aus Kapuzinerbibliotheken an der Katholischen Universität Eichstätt vielleicht auch mal ins Blickfeld geraten: Das macht immerhin 64 t wieder freigesetztes CO2, dazu kommen die Gebühren für die thermische Abfallbehandlung, die in Bayern zwischen 95 und 340 EUR pro Tonne liegen (das macht hier also 8000...28000 EUR). Natürlich käme die Einarbeitung in den Bestand allemal teurer, aber für "umsonst" ist das Wegwerfen von "Bücher-Müll" auch nicht zu haben. Ganz abgesehen von einer Ökologie des Wissens (Fragen der Nachhaltigkeit) und des Wertes des Schutzes der kulturellen Überlieferung, über die man ja vielleicht auch in diesem Zusammenhang einmal nachdenken könnte - schließlich garantiert Abs.3 des Art. 141 der Verfassung des Freistaates Bayern den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der kulturellen Überlieferung.
Ehrgeizige Ziele beim Klimaschutz
https://www.donaukurier.de/nachrichten/aktuellesthema/art3112,1634681.html
Eichstätt (DK) Die Diözese Eichstätt soll eine ökologische Vorreiterrolle übernehmen, so will es zumindest das höchste Laiengremium: Bis 2020 will der Diözesanrat die CO2 -Neutralität erreichen. Das sieht das gestern vorgelegte Positionspapier für eine "Klimaschutz-Offensive" vor. " Es ist uns klar, dass es nicht leicht wird, ein solches Ziel umzusetzen", sagte der Diözesanratsvorsitzende Christian Gärtner dem DONAUKURIER. "Aber es muss eine Vision geben."
(...) Die an das Kyoto-Protokoll angelehnten Forderungen gehen dem Diözesanrat allerdings nicht weit genug. "Wir könnten uns durchaus vorstellen, dass sich das Bistum verpflichtet, den Ausstoß von Kohlendioxid jedes Jahr um fünf bis zehn Prozent zu senken", heißt es im Diözesanrat. (...) Der Unterstützung ihres Bischofs dürfen sich die Mitglieder des Eichstätter Diözesanrates gewiss sein: Als Abt hatte Gregor Maria Hanke das Benediktinerkloster Plankstetten zu einem ökologischen Vorzeigebetrieb umgebaut. (...)
Kommentar: da sollte die Verbrennung von 83 t Büchern aus Kapuzinerbibliotheken an der Katholischen Universität Eichstätt vielleicht auch mal ins Blickfeld geraten: Das macht immerhin 64 t wieder freigesetztes CO2, dazu kommen die Gebühren für die thermische Abfallbehandlung, die in Bayern zwischen 95 und 340 EUR pro Tonne liegen (das macht hier also 8000...28000 EUR). Natürlich käme die Einarbeitung in den Bestand allemal teurer, aber für "umsonst" ist das Wegwerfen von "Bücher-Müll" auch nicht zu haben. Ganz abgesehen von einer Ökologie des Wissens (Fragen der Nachhaltigkeit) und des Wertes des Schutzes der kulturellen Überlieferung, über die man ja vielleicht auch in diesem Zusammenhang einmal nachdenken könnte - schließlich garantiert Abs.3 des Art. 141 der Verfassung des Freistaates Bayern den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der kulturellen Überlieferung.
BCK - am Freitag, 23. März 2007, 18:27 - Rubrik: Kulturgut
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die Ausstattung von Schloss Langenstein beschreibt Alois Beck detailliert in dem Sammelband von 1972, den ich unter https://archiv.twoday.net/stories/3248969/ herangezogen habe. Zur Bibliothek steht dort S. 284:
"Dem gelben Salon schließt sich die Bibliothek an. Die Wände sind mit einer blauen Tapete derselben Provenienz wie die im gelben Salon bespannt. Den Grundstock zur Bibliothek mit mehreren tausend Bänden bildete die Privatbücherei des Großherzogs Ludwig von Baden. Ein bedeutender Bestand ist die während seiner Regierung 1818-1830 erschienene badische Literatur; dazu gehören mehrere Handschriften und Partituren, die von den Autoren und Komponisten dem Landesvater untertänigst verehrt wurden. Das große Interesse des Großherzogs für alles Militärische fand seinen Niederschlag in einer umfangreichen Sammlung von Büchern und Karten aus allen damit zusammenhängenden Disziplinen. Ein großes militärisches Kartenwerk vervollständigt die Bücherei. Sehr viel französische Literatur, darunter eine Prachtausgabe von Voltaires Werken in 70 Halblederbänden (jeweils auf beiden Deckeln das badische Staatswappen in Gold geprägt) gehört zu den erlesensten Schätzen. Das `Theatrum Europäum´ von Matthias Merian sel. Erben in Frankfurt mit 16 Schweinslederfolianten zählt neben anderen, mit Kupferstichen illustrierten Werken zum wertvollsten Besitz. Mehrere bedeutende Klassikerausgaben, viel juristische Literatur und vor allem Werke über Forst- und Landwirtschaft mit den entsprechenden Grenzgebieten, bilden große Abteilungen. Nach der Vermählung der Gräfin Louise von Langenstein mit Graf Karl Israel Douglas kam auch schwedische Literatur aller Wissensgebiete in die Bibliothek." (Hervorhebungen von mir)
Aus heutiger Sicht wird man die Widmungsexemplare nicht als Privateigentum ansehen dürfen. Die Privatbibliothek Ludwigs dürfte sich auch sonst skrupellos am traditionellen Buchbestand des Hauses bedient haben. Wenn sie auf Schloss Langenstein blieb, kann man die Hofbibliothek in Karlsruhe nur als "Landesbibliothek" sehen, wenngleich fideikommissarisch an den Regenten gebunden.
In jedem Fall liegt eine wichtige Geschichtsquelle zur dynastischen Geschichte Badens im 19. Jahrhunderts vor, die als Kulturdenkmal ins Denkmalbuch eingetragen werden sollte. (Sofern sie noch vorhanden ist.)
Schloss Langenstein Quelle: https://www-public.tu-bs.de:8080/~wittram/
"Dem gelben Salon schließt sich die Bibliothek an. Die Wände sind mit einer blauen Tapete derselben Provenienz wie die im gelben Salon bespannt. Den Grundstock zur Bibliothek mit mehreren tausend Bänden bildete die Privatbücherei des Großherzogs Ludwig von Baden. Ein bedeutender Bestand ist die während seiner Regierung 1818-1830 erschienene badische Literatur; dazu gehören mehrere Handschriften und Partituren, die von den Autoren und Komponisten dem Landesvater untertänigst verehrt wurden. Das große Interesse des Großherzogs für alles Militärische fand seinen Niederschlag in einer umfangreichen Sammlung von Büchern und Karten aus allen damit zusammenhängenden Disziplinen. Ein großes militärisches Kartenwerk vervollständigt die Bücherei. Sehr viel französische Literatur, darunter eine Prachtausgabe von Voltaires Werken in 70 Halblederbänden (jeweils auf beiden Deckeln das badische Staatswappen in Gold geprägt) gehört zu den erlesensten Schätzen. Das `Theatrum Europäum´ von Matthias Merian sel. Erben in Frankfurt mit 16 Schweinslederfolianten zählt neben anderen, mit Kupferstichen illustrierten Werken zum wertvollsten Besitz. Mehrere bedeutende Klassikerausgaben, viel juristische Literatur und vor allem Werke über Forst- und Landwirtschaft mit den entsprechenden Grenzgebieten, bilden große Abteilungen. Nach der Vermählung der Gräfin Louise von Langenstein mit Graf Karl Israel Douglas kam auch schwedische Literatur aller Wissensgebiete in die Bibliothek." (Hervorhebungen von mir)
Aus heutiger Sicht wird man die Widmungsexemplare nicht als Privateigentum ansehen dürfen. Die Privatbibliothek Ludwigs dürfte sich auch sonst skrupellos am traditionellen Buchbestand des Hauses bedient haben. Wenn sie auf Schloss Langenstein blieb, kann man die Hofbibliothek in Karlsruhe nur als "Landesbibliothek" sehen, wenngleich fideikommissarisch an den Regenten gebunden.
In jedem Fall liegt eine wichtige Geschichtsquelle zur dynastischen Geschichte Badens im 19. Jahrhunderts vor, die als Kulturdenkmal ins Denkmalbuch eingetragen werden sollte. (Sofern sie noch vorhanden ist.)

noch kein Kommentar - Kommentar verfassen