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Kulturgut

Aus INETBIB:

im Rahmen der regelmässigen Vorträge der Heidelberger

Rechtshistorischen Gesellschaft wird am
10. Juli 2007 20:00 Uhr c.t.
in den Räumen der
Bibliothek des Instituts für geschichtliche Rechtswiss.
Friedrich-Ebert-Platz 2
69117 Heidelberg

Herr Prof. Dr. Reinhard Mussgnug (Juristische Fakultät, Univ. Heidelberg)

eine "rechtshistorische Nachhilfestunde" zum Thema:

"Der vormals Großherzoglich Badische Kulturbesitz zwischen dem Fürstenrecht
des 19. und dem Staatsrecht des 20. Jahrhunderts"

geben.

Sie sind herzlich eingeladen!

Zur besseren Planung des Platzbedarfs bitte ich um formlose Anmeldung
bis 1. Juli unter: bibliothek@igr.uni-heidelberg.de

Badische Zeitung vom Dienstag, 29. Mai 2007

Prinz Bernhard will nicht länger warten

SALEM (dpa). In der Frage, wie Schloss Salem fortbestehen soll, dringt
Bernhard Prinz von Baden auf eine Lösung: "Die Zeit drängt. Wir können
nicht länger warten" , sagte er am Samstag auf einem "Zukunftsforum
kulturhistorisches Erbe Salem" . Justizminister Ulrich Goll (FDP)
betonte, die Landesregierung stehe hinter der derzeit auf Eis
liegenden Stiftungslösung und er plädiere dafür, "den Vergleich so
abzuschließen, wie er geplant war" . Doch die Gespräche mit der
Landesregierung sind ausgesetzt.

Einer der vielen Bücherauseinandernehmer auf eBay.


Hat nun das Denkmalschutzgesetz die Erwartungen der Öffentlichkeit erfüllt? Ist das Landesamt mit ihm ein entscheidendes Stück vorangekommen bei seiner zentralen Aufgabe – dem Schutz und der Pflege der Denkmäler im Land? Hat die bayerische Denkmalpflege durch dieses Gesetz, das im Parlament große Zustimmung fand, ihre optimale Form erhalten – nach fast siebzig Jahren kontinuierlicher Pionierarbeit, aber auch ständig wiederkehrender Probleme, Schwächen, Anfälligkeiten?

Noch vor zwanzig Jahren hätte ich diese Frage unbedenklich bejaht. Heute zögere ich. Schuld sind nicht etwa Unzulänglichkeiten im Vollzug, die ließen sich leicht beheben – schuld ist die schleichende, in jüngster Zeit kaum noch verdeckte Aushöhlung des Gesetzes. Wie soll sich ein Gesetz bewähren, dem man gar keine Bewährungschance mehr gibt? Seit 1990 wurde massiv in die Systematik eingegriffen. 1994 entfiel der Devolutiveffekt, ein Kernstück des Denkmalschutzgesetzes: das Einvernehmen zwischen Unteren Denkmalschutzbehörden und Denkmalfachbehörden musste nicht mehr hergestellt werden; das Interesse der Allgemeinheit wurde verhängnisvoll geschwächt. Seither werden Interessenkollisionen – die in der Denkmalpflege etwas ganz Natürliches sind – in einer zunehmenden Zahl von Fällen nicht mehr aufgelöst: die Räder drehen sich zwar weiter, aber sie greifen nicht mehr ineinander.

Sodann erlebte das Landesamt einen Stellen- und Mittelabbau ohnegleichen: in den 1990er Jahren wurden 8%, nach 2004 erneut 10% Personal eingespart – bei gleichzeitiger Erhöhung der nur durch vermehrte und geschulte Kräfte zu lösenden Aufgaben, etwa der Verkürzung der Fristen für denkmalfachliche Stellungnahmen auf vier Wochen. Endlich wurden auch die verfügbaren Mittel für die Denkmalpflege seit 1990 ständig gekürzt – im laufenden Jahr 2006 erneut um nicht weniger als um die Hälfte! Der jüngste Anschlag auf den Denkmalschutz ist ein – vom Ministerrat bereits gebilligter – Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung: er sieht vor, dass künftig die Gutachten des Landesamtes für Denkmalpflege wegfallen sollen, die vor jeder Abbruchgenehmigung eingeholt werden müssen, und dass ein Antrag auf Abbruch eines Gebäudes automatisch genehmigt ist, wenn sich ein Gemeinde-, Stadt- oder Kreistag nicht binnen acht Wochen nach dem Eingang mit ihm befasst. – Angesichts derartiger Vorhaben fragt man sich, ob der Denkmalschutz, die Denkmalpflege in Bayern in der Regierungsspitze überhaupt noch Freunde haben. Die Fakten sprechen eine andere Sprache – sie machen die unablässige Beschwörung des „Standorts Bayern“ in Sonntagsreden immer unglaubwürdiger.

Die Demontage der Denkmalpflege – denn eine solche ist es! – hat mehrere Ursachen. Da ist einerseits der Ruf nach Verwaltungseinfachung, den man gut verstehen kann – jeder, der bei der Erledigung seiner Geschäfte von Pontius bis Pilatus laufen muss und sich im administrativen Gestrüpp manchmal wie der Buchhalter Wanninger vorkommt, wird das nachvollziehen können. Da ist weiterhin das Bestreben, die Instanzen „vor Ort“ zu stärken – auch dies begreiflich angesichts der vielfältigen Entmachtung der Selbstverwaltung durch immer striktere und detailliertere Weisungen „von oben“. Aber kann dies den Rückzug des Staates aus zentralen Bereichen seiner Verantwortung rechtfertigen? Hat der „schlanke Staat“ – den alle wollen – nicht zwei Seiten, muss er nicht ein Doppeltes tun: sich einerseits aus Überflüssigem und Angeschwemmtem, aus wuchernden Beteiligungen, zuständigkeitsverwischenden „Gemeinschaftsaufgaben“ zurückziehen (die Föderalismusreform war ein Schritt in die richtige Richtung!) – um anderseits den schmaler gewordenen Kernbereich seiner Aufgaben umso entschiedener wahrnehmen zu können?

Nun, Denkmalschutz und Denkmalpflege gehören für ein Land wie Bayern zum Kernbereich staatlicher Aufgaben. Denn es geht hier um die Identität des Landes – darum, dass Bayern so bleibt, wie es ist, nämlich ein von vielen Menschen im In- und Ausland hochgeschätztes Land. Dass es so bleibt, wie es ist, kommt aber nicht von selbst. Es ist kein Elementarereignis, kein Naturwunder. Es bedarf der staatlichen Sorge, der Zusammenarbeit von Bürgern und Behörden, der fachlichen Sicherung – und im Notfall auch der hoheitlichen Eingriffe. So wie Bildung nicht denkbar ist ohne die Schulpflicht und das Zusammenleben der Menschen nicht ohne rechts- und sozialstaatliche Normen, so kommt auch die Kultur eines Landes nicht ohne sichernde Institutionen, ohne staatliche Entscheidungen aus.

Es wäre mir lieber, ich könnte am Schluss einer Rede über hundert Jahre bayerischer Denkmalpflege freundlichere Töne anschlagen – doch „die Verhältnisse, sie sind nicht so“. Wenn man sieht, wie Bayern in den siebziger Jahren, was den Schutz der gebauten Umwelt anging, noch in der europäischen Liga mitspielte und für viele Länder ein Vorbild war, dann kann einen der unmittelbar drohende Abstieg in die Regionalliga – wofern die geschilderten Tendenzen anhalten – nur mit Bitterkeit erfüllen. Ich kann daher alle Verantwortlichen nur eindringlich zur raschen Umkehr, zur tätigen Reue mahnen: Was gegenwärtig geschieht, ist der großen Tradition Bayerns als eines Kulturstaats nicht würdig!

Denkmäler sind immer gefährdet. Muss man nicht heute sagen: Sie passen nicht in unsere bequeme, schnellebige Zeit; sie entsprechen nicht den modernen, von uns allen akzeptierten Wohn- und Arbeitsformen, nicht den Vorstellungen von einer Gesellschaft, in der alle gleich sind, und oft auch nicht den Bedürfnissen der Wirtschaft? Muss man nicht sagen: Was wir brauchen, sind Arbeitsplätze, Produktion, Konsum, Einrichtungen für Massenkultur und Freizeit?

Aber was wären wir ohne Denkmäler? Sie sind das sichtbarste Erkennungszeichen für ein Land und für den Einzelnen. Sie machen uns unsere Geschichte bewusst, führen uns das Leben früherer Epochen vor Augen. Die Denkmäler sind das, was unseren Städten und Dörfern, unserem Land Schönheit, Anziehungskraft und Unverwechselbarkeit verleiht. Sie sind die Dokumente des Fleißes, des Erfindungsreichtums anderer Zeiten. Sie lassen uns vergangene Ordnungen erkennen und schärfen unseren Blick für die wechselnden Formen menschlichen Zusammenlebens – auch diejenigen der künftigen Gesellschaft. Sollten sie uns in einer Zeit, die vom Wertewandel spricht und nach Grundwerten fragt, nicht kostbar und unersetzlich sein?


Aus:
Ansprache von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hans Maier, Staatsminister a. D. anlässlich des Kolloquiums
„Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – Bilanz nach 100 Jahren“
vom 12.-14. Oktober 2006 in der Pinakothek der Moderne
https://www.gesellschaft-fuer-archaeologie.de/mat/events/hmaier.html

Siehe auch
https://archiv.twoday.net/stories/3560241/

1811 schrieb der „Fürst Proletarier“ Ludwig von
Oettingen-Wallerstein (1791-1870) im Organisationsplan für
seine Sammlungen 1811: „Die literarischen und
Kunstsammlungen unseres fürstlichen Hauses sind ein
Reichtum, den kein Maß bestimmen kann. […] Alle Werke des
Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und
in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem
Golde ihres Reichtums. – Darum ist das Heiligste ihrer
Hallen geöffnet und jeder Auserwählte zum freien Genusse
gastfreundlich berufen“ (zit. nach Jb. d. Hist. Vereins für
Nördlingen 1917, S. 73f.).

Die Freude und die Schönheit ist kein Privilegium der Gelehrten, der Adeligen und der Reichen, sie ist ein heiliges Eigentum der Menschheit.
Friedrich Schlegel, Vom ästhetischen Werte der griechischen Komödie

In der französischen Revolution waren die Kunstwerke der feudalen Oberschicht "verbürgerlicht" und zum Eigentum des Volkes erklärt worden.

Selbst bei den Kunst-Beutezügen Napoleons erkannten Intellektuelle an, dass eine zentrale Präsentation in Paris der Idee, dass die Kunst Eigentum der Nation und der Menschheit sei, dienen könne. Zum Raubgut siehe die Arbeit von B. Savoy, rezensiert:
https://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/id=3885

In der Sowjetunion und ihren Vasallenstaaten gab Lenin die Devise aus: "Die Kunst gehört dem Volk", was natürlich die Idee in gewisser Weise kompromittierte, als der real existierende Sozialismus zusammenbrach.

Heute wird immer wieder pathetisch (insbesondere im Zusammenhang mit den Schutzaktivitäten der UNESCO) vom Eigentum der Menschheit (common heritage of manhood) gesprochen.

In seiner Pflichtexemplar-Entscheidung sagt das Bundesverfassungsgericht über das von der Abgabepflicht betroffene Druckwerk:

"Es ist, losgelöst von privatrechtlicher Verfügbarkeit, geistiges und kulturelles Allgemeingut" (BVerfGE 58, 137)

Mich würde interessieren, ob es zu dieser hier skizzierten Idee spezielle Sekundärliteratur gibt.

Nachtrag:

So schrieb das Morgenblatt für gebildete Stände am 2.11.1807: "Die wehmütigen Gefühle eines Deutschen beim Anblicke dieser spolia omnia über sein Vaterland kann nur der kosmopolitische Gedanke besänftigen, dass die Werke der Künste, wie die Entdeckungen der Gelehrten, nicht auf den engen Raum einer Nation beschränkt sind, sondern der ganzen Menschheit angehören." (I, 470 Anmerkung 109)
zit. von Rolf Reichardt: Rezension von: Bénédicte Savoy: Patrimoine annexé. Les biens culturels saisis par la France en Allemagne autour de 1800, Paris: Éditions de la Maison des sciences de l'homme 2003, in Kunstform 5 (2004), Nr.07,
https://www.arthistoricum.net/index.php?id=276&ausgabe=2004_07&review_id=4917

So hätte die Gemäldegalerie des Louvres, die mehr ein Eigentum der Menschheit als der Franzosen ist, der Schauplatz nächtlicher Frevel und dabei zugrunde gerichtet werden können. So ist das Medaillenkabinett eine Beute von Dieben geworden, die dessen Schätze gewiß nicht aus numismatischer Liebhaberei gestohlen haben, sondern um sie direkt in den Schmelztiegel wandern zu lassen. Welch ein Verlust für die Wissenschaften, da unter den gestohlenen Antiquitäten nicht bloß die seltensten Stücke, sondern vielleicht auch die einzigen Exemplare waren, die davon Übriggeblieben! Der Untergang dieser alten Münzen ist unersetzbar; denn die Alten können sich doch nicht noch einmal niedersetzen und neue fabrizieren. Aber es ist nicht bloß ein Verlust für die Wissenschaften, sondern durch den Untergang solcher kleinen Denkmäler von Gold und Silber verliert das Leben selbst den Ausdruck seiner Realität. Die alte Geschichte klänge wie ein Märchen, wären nicht die damaligen Geldstücke, das Realste jener Zeiten, übriggeblieben, um uns zu überzeugen, daß die alten Völker und Könige, wovon wir so Wunderbares lesen, wirklich existiert haben, daß sie keine müßigen Phantasiegebilde, keine Erfindungen der Dichter sind, wie manche Schriftsteller behaupten, die uns überreden möchten, die ganze Geschichte des Altertums, alle geschriebenen Urkunden desselben, seien im Mittelalter von den Mönchen geschmiedet worden. (Hervorhebungen von mir)

Heinrich Heine: Französische Zustände
https://homepages.compuserve.de/frickew/heine/fr-zst03.htm

Statt Bücher (wie in Eichstätt) zu vernichten, kann man sie verschenken. Etwa an die Oxfam-Länden.

Andreas Burkhardt, Wohltätige Konkurrenz? Die deutschen Oxfam-Buchshops, in: Aus dem Antiquariat NF 5 (2007) Nr. 2, S. 134-136 hat einen Blick in den Stuttgarter Shop
https://www.oxfam.de/a_421_shopeinzel.asp?id=31
geworden und nur Ramschware dort festgestellt. Aber das müsse ja nicht so bleiben, meint er. da viele menschen ehrenamtlich mitarbeiten, kann Oxform Bücher sehr günstig anbieten.

Siehe auch:
https://archiv.twoday.net/stories/3351291/

Für meine Dissertation (1987) erstellte ich eine Rundfrage nach Inkunabelexemplaren von Thomas Lirers Schwäbischer Chronik. Die Existenz eines Exemplars im Stadtarchiv Altenburg wurde mir von der Altenburger Stadtverwaltung freundlicherweise bestätigt. Glücklicherweise ist dieser aufwändig illustrierte Druck nach wie vor vorhanden, wie dem Handbuch der historischen Buchbestände zu entnehmen ist:
https://www.b2i.de/fabian?Stadtarchiv_(Altenburg)
(Verlinkung funktioniert nicht!)

Leicht hätte es anders kommen können:

Am 8. Dezember 1988 wurden unter bis heute nicht ganz geklärten Umständen mehrere hundert Bücher aus dem Stadtarchiv Altenburg abgeholt und ohne Kenntnis der Stadtverwaltung über den " Antik-Handel Pirna" gegen Devisen verkauft. Die " Liste der verkauften Bücher" führt, soweit ersichtlich, 316 Positionen mit 402 Bdn auf (15.~Jh 7, 16.~Jh 149, 17.~Jh 203, 18.~Jh 12, 19. Jh 3; ohne Jahresangabe 28, überwiegend wohl zwischen 1570 und 1680 erschienen). Abgegeben wurden fast sämtliche juristischen Werke, ein Sammelband mit Lutherdrucken, mehrere Sammelbände mit Schulprogrammen sowie mit deutschen, lateinischen und griechischen Gelegenheitsgedichten, gedruckte Stadt- und Landchroniken, illustrierte Länderbeschreibungen, auch wertvolle Drucke wie Georg Engelhard von Löhneysens Bericht vom Bergkwerck (Zellerfeld 1617) und das geht aus der Liste nicht eindeutig hervor wahrscheinlich einige Handschriften.

Zum Antik-Handel Pirna:
https://www.ddr-wissen.de/wiki/ddr.pl?Antikhandel_Pirna

Dies als Nachtrag zu:
https://archiv.twoday.net/stories/3665492/
https://archiv.twoday.net/stories/3657871/
https://archiv.twoday.net/stories/3264433/

https://www.hartung-hartung.com/HHWeb/DB_Abteilungen_Frame.aspx?Mode=1&AukNr=116

Am 8.-10. Mai kommt bei Hartung & Hartung erhaltenswertes Kulturgut zur Versteigerung (und via Zerstreuung in alle Winde) zur Vernichtung.

Dabei sind jeweils Teil II der
* Freiherrlich Brand'schen Bibliothek zu Neidstein
* Apelsche Bibliothek zu Ermlitz.

Zu Teil I siehe https://archiv.twoday.net/stories/2864195/

Die Gruppe Manuskripte zählt unter den 146 Nummern zahlreiche Stücke, die man als Archivgut ansprechen kann.

Nr. 96 aus Neidstein ist ein Stück, das entweder ins Staatsarchiv Amberg zu den Brand'schen Archivalien (Depositum) oder in das zuständige Kirchenarchiv gehört:

"6 URKUNDEN. - Etzelwang/Obpf. Kirchenrechnung des würdigen gotts haus Ehrnhül... Ezelwangis. Gotts Hauß Kirchen rechnung... Deutsche Handschrift auf Papier. 1716-51. 320:200 mm. 192 (8 w.) Bll. Pgt. d. Zt.
Schätzpreis: *R (200,- €)
Kirchenrechnung (Verzeichnis der Einnahmen u. Ausgaben) der evangelischen Gotteshäuser (ehem. Simultankirchen) St. Margaretha in Ernhüll für 1716-22 u. St. Nikolaus in Etzelwang für 1740-51, meist abgefasst v. Johann Joachim Brandt auf Neidstein. - Mehrere Bll. am Längsrand oben durch Feuchtigkeit aneinander geklebt, sonst wohlerhalten. Buchblock gestaucht, Einband fleckig, die 4 Bindebänder nur fragmentarisch erhalten. - Aus Bibliothek Schloß Neidstein."

Weitere Handschriften aus Neidstein:
Nr. 23 Koch- und Rezeptbuch
Nr. 28 Musik-Alben
Nr. 30, 31 Nürnberger Chroniken
Nr. 32 Verzeichnis der Ratspersonen Nürnberg

Nr. 13
Bonne, (Charles Rigobert Marie). Construction de la Carte de Bavière. Französische Handschrift auf Papier. Um 1830. 264:217 mm. 1 Bl., 108 (falsch 107) SS. mit 1 Diagramm in Federzeichnung, 1 gef. Tab., 4 gef. Taf. in Federzeichnung. Hlwd. d. Zt. mit etwas Rverg.
Schätzpreis: *R (600,- €)
Vgl. "Von der gemalten Landschaft zum vermessenen Land", Katalog der Ausstellung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs zur Geschichte der handgezeichneten Karte in Bayern, Mchn. 2006, 13.1. - Sorgfältige Abschrift des 1802 verfaßten Originalberichts des französischen Obersten Bonne über die Vermessung der bayerischen Grundlinie v. München nach Aufkirchen bei Erding im Jahr 1801. Das Original befindet sich seit 2003 im Bayerischen Hauptstaatsarchiv. Von diesem Dokument, das den Anfang der inzwischen mehr als 200jährigen Geschichte des Bayerischen Landesvermessungsamts markiert, scheinen bislang nur die v. Friedrich v. Daumiller gefertigten Zweitschriften in deutscher Sprache bekannt zu sein, nicht jedoch ein weiteres Exemplar der französischen Urfassung. Der eigentliche Bericht (SS. 1-74), datiert München 17.I.1802, gibt detailliert Auskunft über die theoretischen Vorüberlegungen zur Basismessung, über die Konstruktion der verwendeten Messwerkzeuge sowie über die praktische Durchführung der Messungen in der Zeit v. August bis November 1801. Ergänzt wird er durch die Messprotokolle (SS. 76-106) mitsamt einer Darstellung der "Petite pyramide de bronze destinée à servir de sommet aux pyramides, que l'on construit aux extremités de la base", eine Tabelle der Temperaturschwankungen u. 4 sorgfältig ausgeführte Federzeichnungen: "Vue d'Aufkirchen et du camp des travailleurs", "Vue générale de l'appareil employé pour la mésure de la base de la Goldach", "Détails de l'appareil au vingtième des grandeurs réelles" u. "Plan de la base de la Goldach". - Leicht gebräunt, der attraktive Romantiker-Einband kaum berieben. - Aus Bibliothek Schloß Neidstein.



Nr. 16 Griechenland. - Zentner, Frdr. v. Gesammelte Notizen über das Wirken ausländischer Beamten u. Offiziere im Königreiche Griechenland mit besonderer Beziehung auf Industrie & Agrikultur. Deutsche Handschrift auf Papier. O. O. um 1844.

Dass die Neidstein'sche Bibliothek eine traditionelle Adelsbibliothek (und keineswegs nur eine moderne bibliophile Sammlung) ist, demonstriert z.B.:

Nr. 269 Theognis. Sententiae elegiacae, cum interpretatione & scholijs Eliae Vineti. Accesservnt et horvm poëtarum opera sententiosa... Omnia in vsum scholarum collecta, & adverbum conuersa per Iac. Hertelivm... Lzg., Gg. Defner, 1583. 184 Bll. - II. Posselius, Joh. Syntaxis graeca. Postremò recognita. Wittenb., Joh. Cratos Erben, 1586. 285 SS., 1 w. Bl., mit Druckerm. a. d. Tit. - 8°. Blindgepr. Schweinsldr. d. Zt.
Schätzpreis: *R (300,- €)
I. Schweiger I, 316; nicht im VD 16, im STC (+ Suppl.), bei Adams, Hoffmann u. Rosenthal, Bibl. paedagogica. - "Theognis, Mitte d. 6. Jh.s v. Chr., aus Megara in Mittelgriechenland, adliger Herkunft, Verf. v. lehrhaften Gedichten, die den Kern einer späteren, unter seinem Namen überlieferten Slg. v. fast 700 Distichen bilden: Hauptinhalt ist die Verteidigung der aristokrat. Ideale gegen das aufstrebende Bürgertum, die Form ist die der Unterweisung eines geliebten Knaben" (Tusc. Lex.). - II. VD 16, P 4437; nicht im STC (+ Suppl.), bei Adams u. Rosenthal, Bibl. paedagogica. - Der mecklenburg. Humanist Posselius (1528-91) lehrte u. a. in Rostock, "wo die Jugend schulmäßig mündlich u. schriftlich geübt wurde. Zu diesem Zwecke hat er auch die 1565 zuerst erschienene, aus der Praxis erwachsene >Syntaxis Graeca< geschrieben, die viele Aufl. erlebte" (ADB XXVI, 460). - Kaum gebräunt oder fleckig. Der schöne zeitgenössische Prägeband (vorne Judith u. Holofernes sowie Aufdruck "W[olfgang]P[hilipp]V[on]B[rand]/1587", hinten Jael) mit Feuchtigkeitsspuren, Ecken stark bestoßen, vord. Spiegel mit Besitzverm. Wolfg. Phil. v. Brandt v. 1587 u. wenig späterem Besitzverm. Chrph. Ernst v. Brandt. - Aus Bibliothek Schloß Neidstein.

***

Von befreundeter Seite wurde darauf hingewiesen, dass man die Konvolute 1329 bis 1332 mit zahlreichen Einbänden ohne Inhalt treffend als "Schlachtabfälle" bezeichnen kann. Das wird deutlich, wenn man unter 1330/7 liest: Rückenschild "Hortus Eystettensis". Man hat also den berühmten Botanik-Druck in Einzelteilen verscherbelt.

#fnzhss

https://www.az-badkreuznach.de/region/objekt.php3?artikel_id=2779732

Diese nichtkommerzielle Idee stammt aus Übersee und schwappte nun in die Lemberggemeinde. Ihr liegt der sowohl einfache wie auch nützliche Gedanke zugrunde, dass in vielen privaten Regalen Bücher schlummern, deren Besitzer es aber nicht übers Herz bringen, sie in den Mülleimer zu werfen. Dafür gibt es jetzt die Alternative, nicht mehr benötigtes Lesematerial im so genannten Wartezimmer vor dem Büro des Orts-Chefs zu deponieren.

Jeder Feilbingerter Bürger kann sich dort Bücher oder Zeitschriften seiner Wahl kostenlos mit nach Hause nehmen. Eine Liste gibt es nicht, denn so unbürokratisch wie möglich soll diese "Auswilderung" aus der Regalhaltung, die "Buchquälerei ist", wie Großmann humorvoll sagt, gehandhabt werden. Den Schmöker kann man so lange behalten, wie man möchte, und lässt ihn dann "wieder frei" - im Rathaus. Falls der "Bookcrosser" ein schon lange ersehntes Exemplar entdeckt und seiner eigenen Sammlung einverleiben möchte, "dann sei es ihm von Herzen geschenkt", meint Großmann. Denn schließlich rechnet sie mit Zuwachs des Lesestoffs in der "Mitmach-Bücherei", die keinesfalls eine Konkurrenz zu öffentlichen Büchereien sein soll.

Zum Start liegen jetzt rund 150 ausgewilderte Bücher und 30 Zeitschriften bereit. Vom Computerfachbuch über Krimis bis hin zu Schnäppchenführern oder dem Insidertipp "Kneipenszene in Frankfurt" wartet der Lesestoff darauf, in Umlauf gebracht zu werden.

In Großstädten haben dieses Prinzip findige Zeitgenossen auch erkannt und bringen ungenutzte "literarische Ressourcen" in Bussen oder auf Parkbänken unter die Leute. In Feilbingert soll das "Bookcrossing", für das es "noch keinen wirklich schönen deutschen Begriff gibt", wie Großmann bedauert, aber einen "festeren Rahmen" erhalten. Aber weder Verwaltungsaufwand noch Finanzen waren zur Umsetzung der Idee erforderlich.

Die Öffnungszeiten der "Umlaufbücherei" sind allerdings sehr begrenzt: Jeweils zu den Sprechstunden des Ortsbürgermeisters montags und donnerstags von 18 bis 19 Uhr (ab 12. April).

 

twoday.net AGB

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