Kulturgut
In Beuron wartet man nicht auf Leichenfledderei à la Eichstätt und nimmt die Sache zu Lebzeiten gleich selbst in die Hand:
https://www.erzabtei-beuron.de/kultur/dubletten.php
Da es sich anscheinend um Dubletten neuerer Literatur handelt, ist ja auch nichts dagegen zu sagen, im Gegenteil: wenn da Geld hereinkommt und für mehr oder weniger gute Zwecke, und sei's nur die Bestandsvermehrung, verwendet wird, ist das tausendmal besser als der Ruf nach dem Müllwagen.
https://www.erzabtei-beuron.de/kultur/dubletten.php
Da es sich anscheinend um Dubletten neuerer Literatur handelt, ist ja auch nichts dagegen zu sagen, im Gegenteil: wenn da Geld hereinkommt und für mehr oder weniger gute Zwecke, und sei's nur die Bestandsvermehrung, verwendet wird, ist das tausendmal besser als der Ruf nach dem Müllwagen.
Ladislaus - am Donnerstag, 5. Juli 2007, 14:12 - Rubrik: Kulturgut
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Der Festschrift Das Bayerische Nationalmuseum 1855-2005, München 2006, S. 695 entnimmt man, dass die Bibliothek im Zweiten Weltkrieg ins Kapuzinerkloster Immenstadt ausgelagert war. Teile der Klosterbibliothek gelangten bekanntlich an die UB Eichstätt, die bei der Bearbeitung der Bestände 10 Bücher aus dem BNM feststellte und 2004/5 diesem zurückgab.
Daraus ergibt sich zweierlei:
* Die Immenstadter Kapuziner haben grob fahrlässig fremdes Eigentum vereinnahmt.
* Anders als von der Eichstätter Bibliotheksleiterin Reich suggeriert, hat eine Erschließung der Bestände vor ihrem Amtsantritt sehr wohl stattgefunden.
Daraus ergibt sich zweierlei:
* Die Immenstadter Kapuziner haben grob fahrlässig fremdes Eigentum vereinnahmt.
* Anders als von der Eichstätter Bibliotheksleiterin Reich suggeriert, hat eine Erschließung der Bestände vor ihrem Amtsantritt sehr wohl stattgefunden.
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Am Wochenende hatte ich Gelegenheit, in München im bayerischen nationalmuseum die Ausstellung von Spitzenstücken aus der Mittelaltersammlung des Cleveland Museum of Art zu sehen.
https://www.bayerisches-nationalmuseum.de/Win/e/e.htm
https://www.bayerisches-nationalmuseum.de/presse/cleveland/index.htm
https://www.clevelandart.org/explore/advancedSearch.asp?
Die Datenbank ist derzeit down, es finden sich darin einige Bilder z.B. des Gotha Missales.

Mit keinem Wort wird im Katalog erwähnt, dass die Zerschlagung des Welfenschatzes, der unter moralischen Kategorien der Braunschweiger Kirche St. Blasius zustand (1671 von den Welfen "geraubt"), eine reine Barbarei war.
Kurzinfo zum Welfenschatz in Englisch: Google Books
Das Museum kauft bewusst keine Ensembles, sondern hochrangige Einzelstücke und trägt damit zur Zerschlagung von Ensembles bei.
Mit keinem Wort wird die skandalöse Zerlegung von Handschriften (es sind viele Einzelblätter in München zu sehen) thematisiert. Nur wenn sich die Museen zurückhalten, kann der Markt für diese Stücke ausgetrocknet werden. Siehe dazu auch:
https://archiv.twoday.net/stories/3048883/
Kat. 64 ist ein Blatt aus der Burckhardt-Wildt Apocalypse (Art and Auction 1982/3, 162-9; CMA Bull. 70, 1983, 396-417). Die 77 Miniaturen wurden 1983 einzeln versteigert.
Blatt aus der Burckhardt-Wildt-Apok. in Detroit
https://www.bayerisches-nationalmuseum.de/Win/e/e.htm
https://www.bayerisches-nationalmuseum.de/presse/cleveland/index.htm
https://www.clevelandart.org/explore/advancedSearch.asp?
Die Datenbank ist derzeit down, es finden sich darin einige Bilder z.B. des Gotha Missales.

Mit keinem Wort wird im Katalog erwähnt, dass die Zerschlagung des Welfenschatzes, der unter moralischen Kategorien der Braunschweiger Kirche St. Blasius zustand (1671 von den Welfen "geraubt"), eine reine Barbarei war.
Kurzinfo zum Welfenschatz in Englisch: Google Books
Das Museum kauft bewusst keine Ensembles, sondern hochrangige Einzelstücke und trägt damit zur Zerschlagung von Ensembles bei.
Mit keinem Wort wird die skandalöse Zerlegung von Handschriften (es sind viele Einzelblätter in München zu sehen) thematisiert. Nur wenn sich die Museen zurückhalten, kann der Markt für diese Stücke ausgetrocknet werden. Siehe dazu auch:
https://archiv.twoday.net/stories/3048883/
Kat. 64 ist ein Blatt aus der Burckhardt-Wildt Apocalypse (Art and Auction 1982/3, 162-9; CMA Bull. 70, 1983, 396-417). Die 77 Miniaturen wurden 1983 einzeln versteigert.

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Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim. Und nicht alles, was im moralischen Sinn als Betrug erscheinen mag, ist justiziabel. Diese Vorbemerkung ist - aus juristischen Gründen - erforderlich. Wenn im folgenden der Eindruck entstehen sollte, Christoph Graf Douglas sei ein Betrüger, so kann sich das allenfalls auf die Kategorie ethischen Verhaltens beziehen. Wer sich öffentlich als Kulturgutschützer feiern lässt (siehe auch https://archiv.twoday.net/stories/3332005/ ), muss es sich auch gefallen lassen, dass man seinen Umgang mit Kulturgut wertend als zutiefst unethisch und vor allem an Profitinteressen orientiert benennt und seinen Umgang mit den Verhandlungspartnern aus dem öffentlichen Bereich als unredlich und unfair. Als Mitglied des Stiftungsrats der Zähringer Stiftung ist Graf Douglas jedenfalls untragbar.
Licht auf sein windiges Geschäftsgebaren wirft eine neue Publikation des Herzog Anton Ulrich-Museums in Braunschweig:
Welfenschätze. Gesammelt, verkauft, durch Museen bewahrt, hrsg. von Gisela Bungarten/Jochen Luckhardt, Petersberg 2007
Es ist die Begleitpublikation zu einer kleinen Ausstellung:
https://www.braunschweig.de/veranstaltungen/blickpunkt/2007-06-07_welfenschaetze.html
https://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/641456/
Zitat aus dem Artikel des Deutschlandfunks:
Noblesse oblige, Adel verpflichtet! Doch für die Welfen, Deutschlands ältestes Adelsgeschlecht, gilt der von Balzac in Umlauf gebrachte Mahnruf offenbar nicht. Wenn die Nachfahren Heinrichs des Löwen von sich reden machen, dann mit dem Verschleudern unersetztlicher Kunstgegenstände, die man getrost zum kulturellen Erbe der Nation rechnen kann. Zwei besonders rücksichtslose Verkäufe markieren die unrühmlichen Höhepunkte der welfischen Skandalgeschichte: die Versilberung des legendären Welfenschatzes, dessen beste Stücke 1930 in die USA verscherbelt wurden, und die Versteigerung des einzigartigen Evangeliars Heinrichs des Löwen, dessen Rückkauf 1983 deutsche Spender und Steuerzahler die damals singuläre Horrorsumme von 32,5 Millionen Mark gekostet hat.
Was darüber hinaus von den Abverkäufen der letzten Jahrzehnte für die Öffentlichkeit gerettet werden konnte, zeigt in der Burg Dankwarderode das Braunschweiger Herzog Anton Ulrich Museum, in Betrieb seit dem 18. Jahrhundert, als das norddeutsche Herrscherhaus seine Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit noch ernst nahm. Auf ganze vierzig Objekte bringt es die bescheidene Schau, die sich zur Hälfte aus Münzen und Medaillen im heutigen Besitz der Deutschen Bank zusammensetzt. Auf dem Andreastaler erinnert Georg II. daran, dass die Niedersachsen fünfmal den König von England stellten und von London aus die halbe Welt regierten, was den Prinzen Heinrich von Hannover veranlasst, im Kataloggrußwort über das kulturelle Gedächtnis seiner Familie nachzusinnen und dessen unaufhaltsamen Verlust zu beklagen.
Der letzte Coup galt vor zwei Jahren dem Familienbesitz auf dem Stammsitz Schloss Marienburg. Drahtzieher war der allmächtige Clanchef Ernst August, verheiratet mit Monacos Prinzessin Caroline und von der Boulevardpresse wegen seiner Eskapaden als Prügelprinz verhöhnt. An zehn Tagen kamen 20 000 Objekte unter den Hammer und spülten 44 Millionen Euro in die unersättliche Kasse der Welfen. Angeblich sollte mit dem Aktionserlös das sanierungsbedürftige Schloss zu einem "Neuschwanstein des Nordens" ausgebaut werden. Bisher wurde die Elektroinstallation erneuert und ein Besuchercafé eingerichtet.
Die Brosamen, die für das Braunschweiger Museum vom Tisch des Hochadels fielen, sind mit zwei Händen aufgezählt: Vier barocke Herrscherporträts, ein Paar Silberleuchter, ein Weinkühler, eine Partie Gläser und eine Serie Tischbein-Zeichnungen. Spitzenstücke wurden schon vor der Versteigerung für zahlungskräftigere Kunden beiseite geschafft: ein Van-Dyck-Gemälde, der sogenannte Calenberger Altar und der Prunkharnisch Herzog Heinrichs des Jüngeren.
Im Begleitband macht Luckhardt (S. 17f.) deutlich, dass bei der Vorbesichtigung am 15. Juni 2005 nur "kaum bedeutendes Auktionsgut zu sehen bekommen" haben, während Sotheby's dies in einer Pressemitteilung vom Oktober 2005 bestritt. Als durch den Auktionskatalog und zusätzliche Listen deutlich wurde, was tatsächlich auf den Markt gelangte, war ein Separatverkauf nicht mehr möglich und die Museen mussten mitbieten. Von 19 gewünschten Nummern konnte das HAU-Museum gerade einmal drei erwerben.
Die wahre Infamie von Graf Douglas verbirgt sich hinter der nüchternen Feststellung: "Aus Veröffentlichungen wurde nach der Auktion deutlich, dass weitere Kunstwerke nicht dort verkauft worden waren, sondern vorab an auswärtige Interessenten gerieten. Den "Calenberger Altar", ein Retabel um 1515 mit Porträts aus der Familie der Herzöge von Braunschweg-Lüneburg, zugeschrieben dem "Meister der Goslarer Sibyllen" erwarb das Museum of Fine Arts in Boston, den Prunkharnisch Heinrichs d. J. über einen englischen Waffenhändler die University Art Gallery in Rochester (NY)" (S. 18).
Es wurden also Stücke von herausragendem landesgeschichtlichem Rang, die auf die Liste national wertvollen Kulturguts gehörten, den niedersächsischen Museen vorenthalten und heimlich ins Ausland verkauft, was man durchaus einen veritablen Skandal nennen darf.
Bungarten ergänzt S. 20-23 nach Presseberichten weitere unerfreuliche Details zur Versteigerung auf der Marienburg:
* Graf Douglas stand eine handelsübliche Provision von 24 Prozent des Erlöses zu, also rund 10 Mio. Euro.
* Die Katalogisierung der Objekte (von "wissenschaftliche[r] Erfassung und Erschließung" würde ich anders als die Autorin S. 20 ungern sprechen) fand hastig in einem Flugzeughangar bei Amsterdam statt. Die Bearbeitung blieb "oftmals unvollständig".
* "Zusammengehörige Ensembles wurden auseinander gerissen, um sie in kleinen Lots für Käufer mit schmalem Geldbeutel attraktiv zu machen".
Auch Bungarten erwähnt die Vorabverkäufe. Ein Porträt von Anthonis van Dyck (1641) wurde am 7.12.2005 bei Sotheby's in London versteigert. "Graf Douglas ließ erklären, dass es weder Ernst August sen. noch dessen beiden Söhnen [...] gehöre. Man wisse nicht, wie es nach London geraten sei". Das gleiche schäbige Versteckspiel war auch bei der Gartenbibliothek zu beobachten:
https://archiv.twoday.net/stories/994008/
https://archiv.twoday.net/stories/931296/#986641
"Der Kunstberater der Welfen äußert sich nur ungern zu dem Fall. Sie seien vor Jahren von einem Engländer erstanden worden, sagt Graf Douglas, der als Sachverständiger der Welfen den Verkauf offenbar nicht verhindert hat. Vielleicht werde das noch rückgängig gemacht, “das ist noch nicht entschieden”, erklärt er nebulös. Sonst will er nichts dazu sagen" (FAZ 24.4.2005 S. 60)
Die "englischen Freunde" des Welfenhauses traten auch bei dem Evangeliar Heinrichs des Löwen in Erscheinung (S. 98), das an ausländische Verwandte verpfändet wurde. Das Königliche Haus Windsor hatte damals die Hände im Spiel, wie ein Sprecher des Buckingham Palas bestätigte.
Zu zurückhaltend wird die Preisgabe des mobilen Ausstattungskomplexes der Marienburg angesprochen (S. 22). Es ist bedauerlich, dass Bungarten nicht die
https://log.netbib.de/?s=marienburg
dokumentierte Kritik von Kunst- und Bauhistorikern anführt.
Der hannoversche Bauhistoriker Professor Günther Kokkelink und die Berliner Kunsthistorikerin Isabel Arends schlugen Alarm. Ausführliche Zitate in netbib:
https://log.netbib.de/archives/2005/10/04/welfenauktion-wertvolles-niedersachsisches-kulturgut-wird-verscherbelt/
https://log.netbib.de/archives/2005/10/04/welfen-auktion-schadigt-neugotisches-gesamtkunstwerk-der-marienburg/
https://log.netbib.de/archives/2005/10/10/welfen-verscherbelung/
Wer so mit unfairen Tricks arbeitet wie Graf Douglas, wer seine Verhandlungspartner wie ein Roßtäuscher hintergeht, indem er die wertvollsten Stücke dem Vorabverkauf entzieht und Objekte, die mit Fug und Recht als nationales Kulturgut gelten dürfen, heimlich ins Ausland verscherbelt, wer keinerlei Sinn für die Erhaltung intakter Ensembles hat - der sollte künftig in den Ministerien und Museen dieses Landes eine Persona non grata sein.
Licht auf sein windiges Geschäftsgebaren wirft eine neue Publikation des Herzog Anton Ulrich-Museums in Braunschweig:
Welfenschätze. Gesammelt, verkauft, durch Museen bewahrt, hrsg. von Gisela Bungarten/Jochen Luckhardt, Petersberg 2007
Es ist die Begleitpublikation zu einer kleinen Ausstellung:
https://www.braunschweig.de/veranstaltungen/blickpunkt/2007-06-07_welfenschaetze.html
https://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/641456/
Zitat aus dem Artikel des Deutschlandfunks:
Noblesse oblige, Adel verpflichtet! Doch für die Welfen, Deutschlands ältestes Adelsgeschlecht, gilt der von Balzac in Umlauf gebrachte Mahnruf offenbar nicht. Wenn die Nachfahren Heinrichs des Löwen von sich reden machen, dann mit dem Verschleudern unersetztlicher Kunstgegenstände, die man getrost zum kulturellen Erbe der Nation rechnen kann. Zwei besonders rücksichtslose Verkäufe markieren die unrühmlichen Höhepunkte der welfischen Skandalgeschichte: die Versilberung des legendären Welfenschatzes, dessen beste Stücke 1930 in die USA verscherbelt wurden, und die Versteigerung des einzigartigen Evangeliars Heinrichs des Löwen, dessen Rückkauf 1983 deutsche Spender und Steuerzahler die damals singuläre Horrorsumme von 32,5 Millionen Mark gekostet hat.
Was darüber hinaus von den Abverkäufen der letzten Jahrzehnte für die Öffentlichkeit gerettet werden konnte, zeigt in der Burg Dankwarderode das Braunschweiger Herzog Anton Ulrich Museum, in Betrieb seit dem 18. Jahrhundert, als das norddeutsche Herrscherhaus seine Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit noch ernst nahm. Auf ganze vierzig Objekte bringt es die bescheidene Schau, die sich zur Hälfte aus Münzen und Medaillen im heutigen Besitz der Deutschen Bank zusammensetzt. Auf dem Andreastaler erinnert Georg II. daran, dass die Niedersachsen fünfmal den König von England stellten und von London aus die halbe Welt regierten, was den Prinzen Heinrich von Hannover veranlasst, im Kataloggrußwort über das kulturelle Gedächtnis seiner Familie nachzusinnen und dessen unaufhaltsamen Verlust zu beklagen.
Der letzte Coup galt vor zwei Jahren dem Familienbesitz auf dem Stammsitz Schloss Marienburg. Drahtzieher war der allmächtige Clanchef Ernst August, verheiratet mit Monacos Prinzessin Caroline und von der Boulevardpresse wegen seiner Eskapaden als Prügelprinz verhöhnt. An zehn Tagen kamen 20 000 Objekte unter den Hammer und spülten 44 Millionen Euro in die unersättliche Kasse der Welfen. Angeblich sollte mit dem Aktionserlös das sanierungsbedürftige Schloss zu einem "Neuschwanstein des Nordens" ausgebaut werden. Bisher wurde die Elektroinstallation erneuert und ein Besuchercafé eingerichtet.
Die Brosamen, die für das Braunschweiger Museum vom Tisch des Hochadels fielen, sind mit zwei Händen aufgezählt: Vier barocke Herrscherporträts, ein Paar Silberleuchter, ein Weinkühler, eine Partie Gläser und eine Serie Tischbein-Zeichnungen. Spitzenstücke wurden schon vor der Versteigerung für zahlungskräftigere Kunden beiseite geschafft: ein Van-Dyck-Gemälde, der sogenannte Calenberger Altar und der Prunkharnisch Herzog Heinrichs des Jüngeren.
Im Begleitband macht Luckhardt (S. 17f.) deutlich, dass bei der Vorbesichtigung am 15. Juni 2005 nur "kaum bedeutendes Auktionsgut zu sehen bekommen" haben, während Sotheby's dies in einer Pressemitteilung vom Oktober 2005 bestritt. Als durch den Auktionskatalog und zusätzliche Listen deutlich wurde, was tatsächlich auf den Markt gelangte, war ein Separatverkauf nicht mehr möglich und die Museen mussten mitbieten. Von 19 gewünschten Nummern konnte das HAU-Museum gerade einmal drei erwerben.
Die wahre Infamie von Graf Douglas verbirgt sich hinter der nüchternen Feststellung: "Aus Veröffentlichungen wurde nach der Auktion deutlich, dass weitere Kunstwerke nicht dort verkauft worden waren, sondern vorab an auswärtige Interessenten gerieten. Den "Calenberger Altar", ein Retabel um 1515 mit Porträts aus der Familie der Herzöge von Braunschweg-Lüneburg, zugeschrieben dem "Meister der Goslarer Sibyllen" erwarb das Museum of Fine Arts in Boston, den Prunkharnisch Heinrichs d. J. über einen englischen Waffenhändler die University Art Gallery in Rochester (NY)" (S. 18).
Es wurden also Stücke von herausragendem landesgeschichtlichem Rang, die auf die Liste national wertvollen Kulturguts gehörten, den niedersächsischen Museen vorenthalten und heimlich ins Ausland verkauft, was man durchaus einen veritablen Skandal nennen darf.
Bungarten ergänzt S. 20-23 nach Presseberichten weitere unerfreuliche Details zur Versteigerung auf der Marienburg:
* Graf Douglas stand eine handelsübliche Provision von 24 Prozent des Erlöses zu, also rund 10 Mio. Euro.
* Die Katalogisierung der Objekte (von "wissenschaftliche[r] Erfassung und Erschließung" würde ich anders als die Autorin S. 20 ungern sprechen) fand hastig in einem Flugzeughangar bei Amsterdam statt. Die Bearbeitung blieb "oftmals unvollständig".
* "Zusammengehörige Ensembles wurden auseinander gerissen, um sie in kleinen Lots für Käufer mit schmalem Geldbeutel attraktiv zu machen".
Auch Bungarten erwähnt die Vorabverkäufe. Ein Porträt von Anthonis van Dyck (1641) wurde am 7.12.2005 bei Sotheby's in London versteigert. "Graf Douglas ließ erklären, dass es weder Ernst August sen. noch dessen beiden Söhnen [...] gehöre. Man wisse nicht, wie es nach London geraten sei". Das gleiche schäbige Versteckspiel war auch bei der Gartenbibliothek zu beobachten:
https://archiv.twoday.net/stories/994008/
https://archiv.twoday.net/stories/931296/#986641
"Der Kunstberater der Welfen äußert sich nur ungern zu dem Fall. Sie seien vor Jahren von einem Engländer erstanden worden, sagt Graf Douglas, der als Sachverständiger der Welfen den Verkauf offenbar nicht verhindert hat. Vielleicht werde das noch rückgängig gemacht, “das ist noch nicht entschieden”, erklärt er nebulös. Sonst will er nichts dazu sagen" (FAZ 24.4.2005 S. 60)
Die "englischen Freunde" des Welfenhauses traten auch bei dem Evangeliar Heinrichs des Löwen in Erscheinung (S. 98), das an ausländische Verwandte verpfändet wurde. Das Königliche Haus Windsor hatte damals die Hände im Spiel, wie ein Sprecher des Buckingham Palas bestätigte.
Zu zurückhaltend wird die Preisgabe des mobilen Ausstattungskomplexes der Marienburg angesprochen (S. 22). Es ist bedauerlich, dass Bungarten nicht die
https://log.netbib.de/?s=marienburg
dokumentierte Kritik von Kunst- und Bauhistorikern anführt.
Der hannoversche Bauhistoriker Professor Günther Kokkelink und die Berliner Kunsthistorikerin Isabel Arends schlugen Alarm. Ausführliche Zitate in netbib:
https://log.netbib.de/archives/2005/10/04/welfenauktion-wertvolles-niedersachsisches-kulturgut-wird-verscherbelt/
https://log.netbib.de/archives/2005/10/04/welfen-auktion-schadigt-neugotisches-gesamtkunstwerk-der-marienburg/
https://log.netbib.de/archives/2005/10/10/welfen-verscherbelung/
Wer so mit unfairen Tricks arbeitet wie Graf Douglas, wer seine Verhandlungspartner wie ein Roßtäuscher hintergeht, indem er die wertvollsten Stücke dem Vorabverkauf entzieht und Objekte, die mit Fug und Recht als nationales Kulturgut gelten dürfen, heimlich ins Ausland verscherbelt, wer keinerlei Sinn für die Erhaltung intakter Ensembles hat - der sollte künftig in den Ministerien und Museen dieses Landes eine Persona non grata sein.
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Title Aussondern in einer Universitätsbibliothek – peinlich? notwendiges Übel? Gebot der Stunde?
Author/Creator Stumpf, Gerhard
Contributor Universitätsbibliothek Augsburg
Publisher Berufsverband Information Bibliothek
Publisher Bibliothekartage. 96. Deutscher Bibliothekartag = Bibliothekskongress
Year 2007
Resource Type InProceedings
Resource Format application/pdf
Language German
Note Das Referat versucht an Hand der Erfahrungen an der UB Augsburg die für den Typus Universitätsbibliothek einschlägigen Aspekte des Themas Aussonderung zu beleuchten, wie sie fast überall diskutiert wurden und werden, vor und unabhängig von der inzwischen vielerorts realisierten Anwendung lokaler Aussonderungskonzepte. So kann gezeigt werden, wie sich diesbezüglich das Selbstverständnis an der rasch aufzubauenden Bibliothek einer jungen Universität im Lauf von gut 30 Jahren mit ihrem Wachstum und veränderten Rahmenbedingungen gewandelt hat. Anhaltend relevant sind die Fragen nach partiellen Archivfunktionen, der Verteilung der Verantwortung, der Beachtung regionaler Richtlinien, der Berechtigung von agierendem und reagierendem Vorgehen, z.B. im Zusammenhang mit dem Ab- und Umbau von Fächern an der Hochschule, usw. Im letzten Quartal des vorigen Jahrhunderts drängte der hohe Stellenwert einer guten lokalen Literaturversorgung und einer entsprechenden Bestandsgröße die Bemühungen um Aussonderung in größerem Stil noch zurück. Potenziell peinlich erschienen diese nicht nur für die Außendarstellung, sondern auch intern, wenn es darum ging, Entscheidungen des Bestandsaufbaus zu revidieren und ihre Berechtigung damit in Frage zu stellen. Unbestritten ist die Notwendigkeit des Aussonderns schon wegen begrenzter Stellflächen; jedoch gibt es auch Gründe zur Vorsicht. Problematisch kann ein überzogenes Ausscheiden von Büchern werden, wenn zu Kostenerwägungen Fehleinschätzungen des Medienwandels, der Bedarfsentwicklung und der Beschaffungsmöglichkeiten kommen. Aus der UB Augsburg ist zu berichten, wie die Einbeziehung echter Altbestände (Bücher aus dem gesamten 19. Jahrhundert) in die Aussonderungspraxis diese komplizieren kann, einschließlich der Frage der Dublettenverwertung. Dass hier auf zunehmende Platznot mit dem generellen Übergang von der systematischen auf eine Numerus-currens-Aufstellung in den Magazinen reagiert wurde, verändert zweifellos die Voraussetzungen für das künftige Aussondern.
Subject Aussonderung; Universitätsbibliothek; Library & information sciences
URL https://www.opus-bayern.de/bib-info/volltexte/2007/389/
"Ein regelmäßiger Stuhlgang dient der Gesundheit". Auf diese Art von stumpfer Kot-Literatur kann die bibliothekarische Zunft gern verzichten. Und wir betreiben hier gern weiter medienwirksame dumpfe Verteufelung.
Wissenschaftliche Bibliotheken sind immer auch Archivbibliotheken, das gilt nicht nur für Altbestände und Pflichtexemplare.
Mit entlarvender Offenheit gibt der Autor zu, dass man Wissenschaftler nicht am Aussondern beteiligen dürfe, sonst könne man das vergessen.
Author/Creator Stumpf, Gerhard
Contributor Universitätsbibliothek Augsburg
Publisher Berufsverband Information Bibliothek
Publisher Bibliothekartage. 96. Deutscher Bibliothekartag = Bibliothekskongress
Year 2007
Resource Type InProceedings
Resource Format application/pdf
Language German
Note Das Referat versucht an Hand der Erfahrungen an der UB Augsburg die für den Typus Universitätsbibliothek einschlägigen Aspekte des Themas Aussonderung zu beleuchten, wie sie fast überall diskutiert wurden und werden, vor und unabhängig von der inzwischen vielerorts realisierten Anwendung lokaler Aussonderungskonzepte. So kann gezeigt werden, wie sich diesbezüglich das Selbstverständnis an der rasch aufzubauenden Bibliothek einer jungen Universität im Lauf von gut 30 Jahren mit ihrem Wachstum und veränderten Rahmenbedingungen gewandelt hat. Anhaltend relevant sind die Fragen nach partiellen Archivfunktionen, der Verteilung der Verantwortung, der Beachtung regionaler Richtlinien, der Berechtigung von agierendem und reagierendem Vorgehen, z.B. im Zusammenhang mit dem Ab- und Umbau von Fächern an der Hochschule, usw. Im letzten Quartal des vorigen Jahrhunderts drängte der hohe Stellenwert einer guten lokalen Literaturversorgung und einer entsprechenden Bestandsgröße die Bemühungen um Aussonderung in größerem Stil noch zurück. Potenziell peinlich erschienen diese nicht nur für die Außendarstellung, sondern auch intern, wenn es darum ging, Entscheidungen des Bestandsaufbaus zu revidieren und ihre Berechtigung damit in Frage zu stellen. Unbestritten ist die Notwendigkeit des Aussonderns schon wegen begrenzter Stellflächen; jedoch gibt es auch Gründe zur Vorsicht. Problematisch kann ein überzogenes Ausscheiden von Büchern werden, wenn zu Kostenerwägungen Fehleinschätzungen des Medienwandels, der Bedarfsentwicklung und der Beschaffungsmöglichkeiten kommen. Aus der UB Augsburg ist zu berichten, wie die Einbeziehung echter Altbestände (Bücher aus dem gesamten 19. Jahrhundert) in die Aussonderungspraxis diese komplizieren kann, einschließlich der Frage der Dublettenverwertung. Dass hier auf zunehmende Platznot mit dem generellen Übergang von der systematischen auf eine Numerus-currens-Aufstellung in den Magazinen reagiert wurde, verändert zweifellos die Voraussetzungen für das künftige Aussondern.
Subject Aussonderung; Universitätsbibliothek; Library & information sciences
URL https://www.opus-bayern.de/bib-info/volltexte/2007/389/
"Ein regelmäßiger Stuhlgang dient der Gesundheit". Auf diese Art von stumpfer Kot-Literatur kann die bibliothekarische Zunft gern verzichten. Und wir betreiben hier gern weiter medienwirksame dumpfe Verteufelung.
Wissenschaftliche Bibliotheken sind immer auch Archivbibliotheken, das gilt nicht nur für Altbestände und Pflichtexemplare.
Mit entlarvender Offenheit gibt der Autor zu, dass man Wissenschaftler nicht am Aussondern beteiligen dürfe, sonst könne man das vergessen.
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Werner Arnold, Die Erforschung von Adelsbibliotheken, in: Wolfenbütteler Notizen zur Buchgeschichte 31 (2006), S. 35-45
Der Vortrag, gehalten auf einem Arbeitsgespräch über böhmische Schlossbibliotheken 2004, skizziert die Aufgaben einer Erforschung von Adelsbibliotheken "im Rahmen von Wissensgeschichte" (S. 44), hat aber eigentlich recht wenig Ahnung von seinem Gegenstand. Er konzentriert sich fast ausschließlich auf Fürstenbibliotheken und ignoriert die einschlägige Literatur einschließlich der "Klassiker". Nicht zitiert werden also z.B. Otto Brunner, Eva Pleticha, Wolfgang Adam oder Christine Reinle.
Dass mit keiner Silbe auf die massive Gefährdung noch bestehender Bibliotheken bzw. auf die Verluste (Donaueschingen!) eingegangen wird, passt ins Bild einer hochnäsigen und ignoranten Wolfenbütteler "Gelegenheitsdichtung".
Zur Verlustproblematik von Adelsbibliotheken siehe etwa:
https://eprints.rclis.org/archive/00006246/
Der Vortrag, gehalten auf einem Arbeitsgespräch über böhmische Schlossbibliotheken 2004, skizziert die Aufgaben einer Erforschung von Adelsbibliotheken "im Rahmen von Wissensgeschichte" (S. 44), hat aber eigentlich recht wenig Ahnung von seinem Gegenstand. Er konzentriert sich fast ausschließlich auf Fürstenbibliotheken und ignoriert die einschlägige Literatur einschließlich der "Klassiker". Nicht zitiert werden also z.B. Otto Brunner, Eva Pleticha, Wolfgang Adam oder Christine Reinle.
Dass mit keiner Silbe auf die massive Gefährdung noch bestehender Bibliotheken bzw. auf die Verluste (Donaueschingen!) eingegangen wird, passt ins Bild einer hochnäsigen und ignoranten Wolfenbütteler "Gelegenheitsdichtung".
Zur Verlustproblematik von Adelsbibliotheken siehe etwa:
https://eprints.rclis.org/archive/00006246/
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https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php
Hinweise auf Rezensionen. Hervorzuheben die von Raffelt (UB Freiburg) in:
https://www.ub.uni-freiburg.de/eucor/pdf/eucor-29.pdf
Zitate:
"Man fragt sich überdies vielmehr, was die Rede vom „Stammschloß Salem“ des Hauses Baden bedeuten kann, da es sich doch auch da um Säkularisationsgut, nämlich ein säkularisiertes Zisterzienserkloster handelt, und warum dieses als Privatbesitz eines ehemals regierenden Hauses angesehen werden kann. Doch das ist ein anderes Thema. [...]
Aus bibliothekarischer Sicht bleibt ein bitterer Nachgeschmack, selbst wenn das Geschehen ohne Schaden für die Handschriftensammlung zuende gehen sollte, wie zu hoffen ist. Es bleibt besonders skandalös, daß diese Aktion vorgesehen wurde, ohne daß die fachlich kundigen und zuständigen Beamten befragt worden sind3, während die Spitze des Rechnungshofs, juristische Gutachter und sonstige unterstützende Verwaltungsbeamte die vorgesehene Lösung empfehlend einfädeln, beraten oder zur Kenntnis nehmen konnten. Zweitens wird spätestens aus den Äußerungen des Kulturstaatsministers Bernd Neumann jedem Beobachter deutlich, daß die Regeln des Kulturgüterschutzes seitens der Landesre-gierung bewußt umgangen werden sollten, um einen höheren Marktpreis zu ermöglichen. Drittens ist nicht einsichtig, wie das Vorhaben mit der baden-württembergischen Landesverfassung vereinbart werden kann1. Viertens ist die grundlegende Voraussetzung der Absprache mit dem Haus Baden – Handschriften für Schloß Salem – durch keinerlei sachlichen Zusammenhang gerechtfertigt.
Ich muß gestehen, daß ich den ursprünglichen Plänen der Landesregierung nach wie vor fassungslos gegenüberstehe. Ich kann mich aus den Jahrzehnten meiner Berufstätigkeit an kein vergleichbares Vorhaben erinnern und weiß auch historisch nicht, wo seit der Säkularisation größerer Schaden für Bibliotheken angerichtet wurde – außer durch Kriege und Katastrophen –, als er bei diesem „Deal“ geplant war."
Badische Landesbibliothek,
Cod. Aug. perg. 60, Bl. 93v
Hinweise auf Rezensionen. Hervorzuheben die von Raffelt (UB Freiburg) in:
https://www.ub.uni-freiburg.de/eucor/pdf/eucor-29.pdf
Zitate:
"Man fragt sich überdies vielmehr, was die Rede vom „Stammschloß Salem“ des Hauses Baden bedeuten kann, da es sich doch auch da um Säkularisationsgut, nämlich ein säkularisiertes Zisterzienserkloster handelt, und warum dieses als Privatbesitz eines ehemals regierenden Hauses angesehen werden kann. Doch das ist ein anderes Thema. [...]
Aus bibliothekarischer Sicht bleibt ein bitterer Nachgeschmack, selbst wenn das Geschehen ohne Schaden für die Handschriftensammlung zuende gehen sollte, wie zu hoffen ist. Es bleibt besonders skandalös, daß diese Aktion vorgesehen wurde, ohne daß die fachlich kundigen und zuständigen Beamten befragt worden sind3, während die Spitze des Rechnungshofs, juristische Gutachter und sonstige unterstützende Verwaltungsbeamte die vorgesehene Lösung empfehlend einfädeln, beraten oder zur Kenntnis nehmen konnten. Zweitens wird spätestens aus den Äußerungen des Kulturstaatsministers Bernd Neumann jedem Beobachter deutlich, daß die Regeln des Kulturgüterschutzes seitens der Landesre-gierung bewußt umgangen werden sollten, um einen höheren Marktpreis zu ermöglichen. Drittens ist nicht einsichtig, wie das Vorhaben mit der baden-württembergischen Landesverfassung vereinbart werden kann1. Viertens ist die grundlegende Voraussetzung der Absprache mit dem Haus Baden – Handschriften für Schloß Salem – durch keinerlei sachlichen Zusammenhang gerechtfertigt.
Ich muß gestehen, daß ich den ursprünglichen Plänen der Landesregierung nach wie vor fassungslos gegenüberstehe. Ich kann mich aus den Jahrzehnten meiner Berufstätigkeit an kein vergleichbares Vorhaben erinnern und weiß auch historisch nicht, wo seit der Säkularisation größerer Schaden für Bibliotheken angerichtet wurde – außer durch Kriege und Katastrophen –, als er bei diesem „Deal“ geplant war."

Cod. Aug. perg. 60, Bl. 93v
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Weimar - Die ehemalige Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen in Hannover wechselt für 3,3 Millionen Euro den Besitzer.
Wie die Klassik Stiftung Weimar am Donnerstag mitteilte, erwerben die Herzogin Anna Amalia Bibliothek, die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Hannover und die Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg Frankfurt/Main gemeinsam die wertvollen Drucke aus dem 17. bis 19. Jahrhundert. Die einstige Welfen-Bibliothek sei von einem Aktionshaus angeboten worden. Allein die von der Klassik Stiftung gekauften 266 Stücke kosten rund 785 000 Euro.
https://www.monstersandcritics.de/artikel/200724/article_10039.php/Ehemalige-K-ouml-nigliche-Gartenbibliothek-wechselt-den-Besitzer
Wenn die Bibliothek auf drei Bibliotheken aufgeteilt werden soll, stellt eine Beschädigung des Provenienzzusammenhangs dar, denn das Ensemble ist als national wertvolles Kulturgut geschützt, siehe:
https://archiv.twoday.net/stories/994008/
https://archiv.twoday.net/stories/931296/
Allerdings wäre eine Zerstückelung auf einer Auktion katastrophal gewesen, und mit der nun gefundenen Lösung kann man wohl leben.
Wie die Klassik Stiftung Weimar am Donnerstag mitteilte, erwerben die Herzogin Anna Amalia Bibliothek, die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Hannover und die Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg Frankfurt/Main gemeinsam die wertvollen Drucke aus dem 17. bis 19. Jahrhundert. Die einstige Welfen-Bibliothek sei von einem Aktionshaus angeboten worden. Allein die von der Klassik Stiftung gekauften 266 Stücke kosten rund 785 000 Euro.
https://www.monstersandcritics.de/artikel/200724/article_10039.php/Ehemalige-K-ouml-nigliche-Gartenbibliothek-wechselt-den-Besitzer
Wenn die Bibliothek auf drei Bibliotheken aufgeteilt werden soll, stellt eine Beschädigung des Provenienzzusammenhangs dar, denn das Ensemble ist als national wertvolles Kulturgut geschützt, siehe:
https://archiv.twoday.net/stories/994008/
https://archiv.twoday.net/stories/931296/
Allerdings wäre eine Zerstückelung auf einer Auktion katastrophal gewesen, und mit der nun gefundenen Lösung kann man wohl leben.
Magdeburg / Berlin 05.06.2007. „Kulturgüter müssen bewahrt und geschützt werden“ – so der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, und die 15 Autoren der Neuerscheinung zu ausgewählten Fragen aus der Praxis des Kulturgüterschutzes. Die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sind die gemeinsamen Herausgeber dieses soeben erschienenen, hochaktuellen Bandes zu der im Oktober 2006 in Bonn veranstalteten gleichnamigen Konferenz mit dem sprechenden Titel „Im Labyrinth des Rechts? Wege zum Kulturgüterschutz“ .
Die mythologische Anspielung des Titels deutet auf die verwirrend vielfältigen Aspekte des Gegenstandes, werden hier doch rechtliche Regelungen zum Schutze deutschen Kulturgutes, die Praxis der Rückgabeverhandlungen und die Grenzen der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen beleuchtet. Die Beutekunst ist ebenso Thema, wie der weltweit zunehmende illegale Handel mit Kulturgütern und damit einhergehend die Möglichkeiten und Grenzen polizeilichen Tätigwerdens. Kulturgüterschutz beinhaltet in den meisten Fällen eine internationale Komponente, weswegen sich die Experten unterschiedlichen Aspekten der Prüfung und Klärung von Rückgabeansprüchen widmen, die nicht nur an die Beteiligten, z.B. in kulturellen Einrichtungen, hohe juristische Anforderungen stellen, sondern auch von großer politischer Relevanz sind. Darüber hinaus werden das nationale sowie das EU-Vergaberecht thematisiert, wie auch die speziellen Erfordernisse im Zusammenhang mit der dauerhaften Überlassung von Kulturgütern an öffentliche Einrichtungen, unter anderem durch Dauerleihverträge oder temporäre Leihverträge über Kulturgut aus dem Ausland, wie sie der rege Leihverkehr im Rahmen von Ausstellungen regelmäßig erforderlich macht.
Mit dem nunmehr fünften Band der Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste haben die Herausgeber nicht nur einen Leitfaden aus dem „Labyrinth Kulturgüterschutz“ mit seiner Vielzahl an juristischen Implikationen vorgelegt, sondern auch dafür Sorge getragen, dass der Kulturgüterschutz noch besser in seiner Bedeutung erfasst und damit ernst genommen wird.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien führte am 09./10. Oktober 2006 in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland unterstützt von der Magdeburger Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste die internationale Konferenz „Im Labyrinth des Rechts? Wege zum Kulturgüterschutz“ durch, aus der diese Publikation hervorgegangen ist.
Die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste dokumentiert im Auftrag von Bund und Ländern über ihre Internetdatenbank Lostart internationale Such- und Fundmeldungen zur NS-Raubkunst und zur Beutekunst. Seit 2000 ist www.lostart.de ein international etabliertes Recherche- und Informationsmedium für die Betroffenen, das Fachpublikum aus Handel und Kultureinrichtungen sowie für die interessierte Öffentlichkeit. Ziel der Dokumentationsarbeit ist, Suchende und Findende zusammenzuführen, zur Identifizierung von Objekten beizutragen und somit Rückgaben an die Berechtigten zu befördern.
Bibliographische Angaben: Im Labyrinth des Rechts? Wege zum Kulturgüterschutz (= Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Band 5), bearb. von Susanne Schoen und Andrea Baresel-Brand. Magdeburg 2007 (978-3-9811367-2-2), 24,90 €
Bestellungen: Fax: +49 ( 0) 391.5673899; Email: yvonne.sommermeyer@mk.sachsen-anhalt.de
Kontakt: Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Dr. Andrea Baresel-Brand, Turmschanzenstr. 32, D-39114 Magdeburg, Tel. +49 (0)391.567 3893, Email: andrea.baresel-brand@mk.sachsen-anhalt.de [für Rezensionsexemplare], www.lostart.de.
Die mythologische Anspielung des Titels deutet auf die verwirrend vielfältigen Aspekte des Gegenstandes, werden hier doch rechtliche Regelungen zum Schutze deutschen Kulturgutes, die Praxis der Rückgabeverhandlungen und die Grenzen der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen beleuchtet. Die Beutekunst ist ebenso Thema, wie der weltweit zunehmende illegale Handel mit Kulturgütern und damit einhergehend die Möglichkeiten und Grenzen polizeilichen Tätigwerdens. Kulturgüterschutz beinhaltet in den meisten Fällen eine internationale Komponente, weswegen sich die Experten unterschiedlichen Aspekten der Prüfung und Klärung von Rückgabeansprüchen widmen, die nicht nur an die Beteiligten, z.B. in kulturellen Einrichtungen, hohe juristische Anforderungen stellen, sondern auch von großer politischer Relevanz sind. Darüber hinaus werden das nationale sowie das EU-Vergaberecht thematisiert, wie auch die speziellen Erfordernisse im Zusammenhang mit der dauerhaften Überlassung von Kulturgütern an öffentliche Einrichtungen, unter anderem durch Dauerleihverträge oder temporäre Leihverträge über Kulturgut aus dem Ausland, wie sie der rege Leihverkehr im Rahmen von Ausstellungen regelmäßig erforderlich macht.
Mit dem nunmehr fünften Band der Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste haben die Herausgeber nicht nur einen Leitfaden aus dem „Labyrinth Kulturgüterschutz“ mit seiner Vielzahl an juristischen Implikationen vorgelegt, sondern auch dafür Sorge getragen, dass der Kulturgüterschutz noch besser in seiner Bedeutung erfasst und damit ernst genommen wird.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien führte am 09./10. Oktober 2006 in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland unterstützt von der Magdeburger Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste die internationale Konferenz „Im Labyrinth des Rechts? Wege zum Kulturgüterschutz“ durch, aus der diese Publikation hervorgegangen ist.
Die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste dokumentiert im Auftrag von Bund und Ländern über ihre Internetdatenbank Lostart internationale Such- und Fundmeldungen zur NS-Raubkunst und zur Beutekunst. Seit 2000 ist www.lostart.de ein international etabliertes Recherche- und Informationsmedium für die Betroffenen, das Fachpublikum aus Handel und Kultureinrichtungen sowie für die interessierte Öffentlichkeit. Ziel der Dokumentationsarbeit ist, Suchende und Findende zusammenzuführen, zur Identifizierung von Objekten beizutragen und somit Rückgaben an die Berechtigten zu befördern.
Bibliographische Angaben: Im Labyrinth des Rechts? Wege zum Kulturgüterschutz (= Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Band 5), bearb. von Susanne Schoen und Andrea Baresel-Brand. Magdeburg 2007 (978-3-9811367-2-2), 24,90 €
Bestellungen: Fax: +49 ( 0) 391.5673899; Email: yvonne.sommermeyer@mk.sachsen-anhalt.de
Kontakt: Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Dr. Andrea Baresel-Brand, Turmschanzenstr. 32, D-39114 Magdeburg, Tel. +49 (0)391.567 3893, Email: andrea.baresel-brand@mk.sachsen-anhalt.de [für Rezensionsexemplare], www.lostart.de.
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Der Bürgerwillen, den Teile der Dresdener Bürgerschaft artikulierten, indem sie den Bau der Waldschlößchenbrücke per Bürgerentscheid beschlossen, muss durchgesetzt werden, auch wenn dann der Welterbe-Status verloren geht. Das Bundesverfassungsgericht bügelte die Stadt Dresden ab:
"Selbst wenn das Gericht im Hauptsacheverfahren zu dem Ergebnis kommen sollte, dass die Welterbekonvention – auch unter Beachtung der zusätzlichen föderalen Besonderheiten des Falles – auf der Grundlage von Art. 59 Abs. 2 GG formal wirksam in die deutsche Rechtsordnung transformiert worden ist, stünden völkervertragliche Verpflichtungen einer Entscheidung für die Umsetzung des Bürgerentscheids nicht notwendig entgegen. Die Welterbekonvention, in der die Idee eines internationalen Kulturgüterschutzes zum Ausdruck kommt, bietet nach Konzeption und Wortlaut keinen absoluten Schutz gegen jede Veränderung der eingetragenen Stätten des Kultur- und Naturerbes. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens haben ausdrücklich die Souveränität der Staaten, in deren Hoheitsgebiet sich die geschützten Stätten befinden, und die bestehenden Eigentumsrechte anerkannt (Art. 6 Abs. 1 der Welterbekonvention); die Erfüllung des Schutzauftrages ist zuvörderst Aufgabe der Vertragsstaaten (Art. 4); der Schutzauftrag konkretisiert sich in seiner internationalen Dimension in der "Einrichtung eines Systems internationaler Zusammenarbeit und Hilfe, das die Vertragsstaaten in ihren Bemühungen um die Erhaltung und Erfassung [des Kultur- und Naturerbes] unterstützten soll" (Art. 7). In Anbetracht dieses völkerrechtlichen Rahmens ist es verfassungsrechtlich möglich, dass sich der in einer förmlichen Abstimmung festgestellte Bürgerwille, als authentische Ausdrucksform unmittelbarer Demokratie, in einem Konflikt über die planerische Fortentwicklung einer Kulturlandschaft durchsetzt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zuvor in einem Verhandlungsprozess erfolglos nach einer Kompromisslösung gesucht wurde. Als Folge müssen dann gleichwohl die möglichen Nachteile aus der Entscheidung - wie etwa der Verlust des Welterbestatus und ein damit einhergehender Ansehensverlust - in Kauf genommen werden."
Mit Vernunft hat das nichts mehr zu tun. Wenn das Recht nicht flexibel genug ist, eine offenkundige Konfliktkonstellation, die völkerrechtliche Verpflichtungen einem (mutmaßlich von den Dresdener Bürgern nicht mehr geteilten) Bürgerentscheid nachordnet, zu bewältigen, stimmt etwas am Recht nicht. Es ehrt die Stadt Dresden, dass sie den Gang nach Karlsruhe angetreten hat - Karlsruhe hat einmal mehr bewiesen, dass die BRD weit entfernt von einem Kulturstaat ist, der seine Kulturgüter schützt. Das Kulturstaatsprinzip der Verfassung - offenbar wertlos.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Waldschl%C3%B6%C3%9Fchenbr%C3%BCcke
"Selbst wenn das Gericht im Hauptsacheverfahren zu dem Ergebnis kommen sollte, dass die Welterbekonvention – auch unter Beachtung der zusätzlichen föderalen Besonderheiten des Falles – auf der Grundlage von Art. 59 Abs. 2 GG formal wirksam in die deutsche Rechtsordnung transformiert worden ist, stünden völkervertragliche Verpflichtungen einer Entscheidung für die Umsetzung des Bürgerentscheids nicht notwendig entgegen. Die Welterbekonvention, in der die Idee eines internationalen Kulturgüterschutzes zum Ausdruck kommt, bietet nach Konzeption und Wortlaut keinen absoluten Schutz gegen jede Veränderung der eingetragenen Stätten des Kultur- und Naturerbes. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens haben ausdrücklich die Souveränität der Staaten, in deren Hoheitsgebiet sich die geschützten Stätten befinden, und die bestehenden Eigentumsrechte anerkannt (Art. 6 Abs. 1 der Welterbekonvention); die Erfüllung des Schutzauftrages ist zuvörderst Aufgabe der Vertragsstaaten (Art. 4); der Schutzauftrag konkretisiert sich in seiner internationalen Dimension in der "Einrichtung eines Systems internationaler Zusammenarbeit und Hilfe, das die Vertragsstaaten in ihren Bemühungen um die Erhaltung und Erfassung [des Kultur- und Naturerbes] unterstützten soll" (Art. 7). In Anbetracht dieses völkerrechtlichen Rahmens ist es verfassungsrechtlich möglich, dass sich der in einer förmlichen Abstimmung festgestellte Bürgerwille, als authentische Ausdrucksform unmittelbarer Demokratie, in einem Konflikt über die planerische Fortentwicklung einer Kulturlandschaft durchsetzt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zuvor in einem Verhandlungsprozess erfolglos nach einer Kompromisslösung gesucht wurde. Als Folge müssen dann gleichwohl die möglichen Nachteile aus der Entscheidung - wie etwa der Verlust des Welterbestatus und ein damit einhergehender Ansehensverlust - in Kauf genommen werden."
Mit Vernunft hat das nichts mehr zu tun. Wenn das Recht nicht flexibel genug ist, eine offenkundige Konfliktkonstellation, die völkerrechtliche Verpflichtungen einem (mutmaßlich von den Dresdener Bürgern nicht mehr geteilten) Bürgerentscheid nachordnet, zu bewältigen, stimmt etwas am Recht nicht. Es ehrt die Stadt Dresden, dass sie den Gang nach Karlsruhe angetreten hat - Karlsruhe hat einmal mehr bewiesen, dass die BRD weit entfernt von einem Kulturstaat ist, der seine Kulturgüter schützt. Das Kulturstaatsprinzip der Verfassung - offenbar wertlos.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Waldschl%C3%B6%C3%9Fchenbr%C3%BCcke