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Kulturgut

Heidenheimer Neue Presse

Fraktionsübergreifend besteht Einigkeit im Landtag: Wenn das Adelshaus Baden, wie es sagt, keine Möglichkeit mehr sieht, seine Klosteranlage Schloss Salem zu halten, dann muss das Land das kulturhistorisch bedeutsame Ensemble für die Öffentlichkeit retten. Die Grünen im Landtag sehen allerdings keine Chance mehr für eine Stiftungslösung. Die finanziellen Probleme des Hauses Baden - dessen Verbindlichkeiten von 30 Millionen Euro zu Jahresbeginn fällig werden - könnten nur über einen Verkauf von Schloss Salem gelöst werden. Allerdings müsse Salem gänzlich ins Eigentum des Landes übergehen. "Das Land muss dann aber den vollen, von unabhängigen Gutachtern ermittelten Gegenwert erhalten", sagte der kulturpolitische Sprecher der Grünen, der Ludwigsburger Abgeordnete Jürgen Walter gestern in Stuttgart. Laufende Kosten könnten über schon jetzt erzielte Einnahmen abgedeckt werden. Auch für die anstehenden Dachrenovierungen im Gesamtvolumen von 837 000 Euro gebe es bereits Zusagen für Fördermittel in Höhe von 630 000 Euro. Bernhard Prinz von Baden lässt derzeit die Anlage begutachten. Mitte Oktober hatte er erstmals öffentlich einen Verkauf an Dritte angedroht. In ihrem Parlamentsantrag fordern die Grünen jetzt, sofern das Haus Baden einen potenziellen Käufer vorweisen könne, möge das Land ebenfalls ein Kaufgebot unterbreiten. Dieses dürfe aber nicht über den von den Gutachtern ermittelten Immobilienwert hinausgehen. Wenn es zu einem Kauf durch das Land komme, sollte die Summe aus dem so genannten Grundstock finanziert werden, über den außerhalb des Haushalts Immobiliengeschäfte abgewickelt werden. Derzeit beläuft sich dessen Vermögen auf 44 Millionen Euro. Das Haus Baden favorisiert eigentlich eine einst angedachte Stiftungslösung, bei der die Familie noch einen weitgehenden Einfluss behalten könnte. Auch SPD und FDP wollen die Dauerlasten, die durch den Unterhalt der riesigen Anlage anfallen, aus Stiftungserträgen beglichen sehen. Nur die FDP hat sich dafür stark gemacht, das notwendige Stiftungskapital auch über den Verkauf von Kunst aus den Sammlungen des Landes aufzubringen. Walter nannte das "völligen Blödsinn".

BETTINA WIESELMANN

https://www.landeskunde-online.de/themen/news/baden_erbe11.htm

Landeskunde online ist mit den Kritikern dieses [FDP-]Beschlusses der Meinung, dass mit "nachrangigen" Kunstwerken, was auch immer darunter zu verstehen sei, kaum die nötige Ausstattung von insgesamt 70 Millionen Euro zusammenkomme. Einen Ausverkauf von Kulturerbe darf es nicht geben, unter welchem Vorzeichen auch immer.

Erstmalig gibt die Badische Landesbibliothek einen Kalender mit Bildern aus ihren mittelalterlichen Handschriften heraus.
Format: DIN A3
Preis: 9 €. Für Mitglieder der Badischen Bibliotheksgesellschaft: 8 €.
Fotos: Beate Ehlig, Badische Landesbibliothek
Verkauf: An der Garderobe der Badischen Landesbibliothek während der Öffnungszeiten:
Mo-Mi und Fr 9-18 Uhr; Do 9-20 Uhr; Sa 9.30-12.30 Uhr.

https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/handschriften/kalender-handschriften.php


" .... Nach dem Ende des Kriegs 2003 wurden Archiv und Instrumentenlager geplündert. ...."
Quelle: https://www.abendblatt.de/daten/2007/11/08/814135.html

via https://www.luxusblogger.de/2007/11/06/original-arbeitsskript-von-orson-welles-bei-sothebys-428.html

Badische Zeitung vom Samstag, 3. November 2007 aus Schopfheim

Auf Einladung der AG Minifossi

Arbeitsgemeinschaft Mineralien usw. https://minifossi.pcom.de/


besuchte Seine
Königliche Hoheit (S.K.H.) Maximilian Markgraf von Baden, gemeinsam
mit seiner Gemahlin, Ihre Kaiserliche Hoheit Prinzessin Valerie von
Österreich, Markgräfin von Baden
, die Stadt, um die Ausstellung über
ihren Vorfahren, Markgraf Ludwig Wilhelm, dem legendären Türkenlouis
(1655--- 1707) im Städtischen Museum zu besichtigen.

Damals gehörte Schopfheim zum badischen Territorium des Landesfürsten
Markgraf Ludwig Wilhelm, während Zell im Wiesental schon zum
vorderösterreichischen Reichsgebiet der Habsburger zählte. Als
Oberbefehlshaber der kaiserlichen Reichstruppen am Oberrhein war der
Türkenlouis aber unmittelbar für beide Territorien verantwortlich.
Insofern spiegeln sich im markgräflichen Paar auch diese historische
Verbindungen wieder: Seine königliche Hoheit Markgraf Maximilian von
Baden als Chef des Hauses Baden und Ihre Kaiserliche Hoheit,
Prinzessin Valerie von Österreich, aus dem Haus Habsburg-Lothringen.
Sie ist die Urenkelin des Kaisers Franz Joseph I. und der Kaiserin
Elisabeth, die als "Sissi" in die Geschichte einging.

Seit der Heirat 1966 mit dem Markgrafen ist sie auch Markgräfin von
Baden. Das Haus Baden zählt zu den ältesten Fürstenhäusern
Deutschlands und verfügt über vielfältige verwandtschaftliche
Beziehungen zu allen europäischen Familien des Hochadels. So ist der
britische Prinzgemahl der englischen Königin, Prinz Philipp, ein Onkel
des Markgrafen. Im Namen der "Markgrafenstadt" empfing Beigeordneter
Ruthard Hirschner die beiden --- direkt aus Salem angereisten ---
hochrangigen Repräsentanten des Hauses Baden und überreichte seiner
königlichen Hoheit, Markgraf von Baden, im Museum ein Buchpräsent.
Anschließend trugen sich S.K.H. Maximilian Markgraf von Baden und
I.K.H. Valerie von Österreich, Markgräfin von Baden, ins "Goldene
Buch" der Stadt ein. In der anschließenden Sonderführung stellte
Werner Störk die Forschungsergebnisse der AG Mini-fossi im Rahmen der
einzelnen Ausstellungs-Exponate vor. Beide Besucher zeigten sich von
der Ausstellung der Minifossi begeistert.
[...]


Quelle: https://www.jugendheim-gersbach.de

Bald 90 Jahre nach dem Ende der Monarchie leckt der badische Bürger "hochrangigen Repräsentanten" der einstigen Feudalherren immer noch auf das allerunterwürfigste die Füße.

Nachtrag:



Gästebucheintrag (Danke an JK)

Otto Mazal/Konstanze Mittendorfer: Österreichische Nationalbibliothek Inkunabelkatalog ÖNB-Ink Bd. 1: A-B, Wiesbaden 2004, S. XXX: Der Verkauf von Inkunabeldubletten sei aus Sicht des modernen Buchforschers "bedauernswert, denn ein zweites Exemplar, das sich durch Provenienz, buchkünstlerische Ausstattung oder händische Annotierung eines ehemaligen Besitzers vom ersten Exemplar unterscheidet, ist im buchgeschichtlichen Sinn keine Dublette. Es besteht daher heute zu Recht die Sitte, daß in Inkunabelsammlungen auch Zweit- und Mehrfachexemplare verwahrt werden. Der Kauf und Tausch von Inkunabeln wurde freilich später noch öfters, in Notzeiten wie in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts durchgeführt [siehe dazu ebd. S. XXXV]; Antiquare erhielten auf diese Weise sogar nicht selten das wertvollere Zweitexemplar".

https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/news.php?n=bnn,27.10.2007,2007/presse-bnn071027-2.gif,822,590

Treffend kommentiert Wolfgang Voigt in den BNN:

"Was ist von einem Landesbezug zu halten, der allein die heutigen wenigen Jahrzehnte alten Staatsgrenzen meint? Unschwer wird sich nachweisen lassen, dass sämtliche Kulturgüter in den Sammlungen des Landes als Bestandteile historisch gewachsener Kollektionen eine Bedeutung für den Südwesten haben."

Es ist auch richtig darauf hinzuweisen, dass Mäzene aus der Wirtschaft, die nach Vorstellung der FDP Stücke ankaufen sollen, um sie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten an die Verwertung gehen müssen.

Dazu schrieb ich bereits in
https://archiv.twoday.net/stories/2872643/

"Erwirbt ein Sponsor eine Handschrift der Badischen Landesbibliothek, um sie ihr als Dauerleihgabe zur Verfügung zu stellen, kommt es auf den Vertrag der BLB mit dem Erwerber an. Eine Kündigung des Leihvertrags aus wichtigem Grund (z.B. bei Insolvenz) kann nicht ausgeschlossen werden. Ein Vorkaufsrecht zugunsten des Landes hilft aber nur dann weiter, wenn das Land in der Lage und willens ist, davon Gebrauch zu machen."

Siehe auch:
https://archiv.twoday.net/stories/2857348/

BLB-Chef Ehrle zeigte sich besorgt.

Mehr in der Presseübersicht:
https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php

https://eprints.rclis.org/es/index.php?action=show_detail_eprint&id=6246

Seit Mai 2006 haben 550 Nutzer das PDF heruntergeladen, 682 haben das Abtract gelesen. Ich finde das ganz beachtlich.

 

twoday.net AGB

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