Kulturgut
https://www.landeskunde-online.de/themen/news/salem8.htm:
Bernhard Prinz von Baden und Prinzessin Stephanie zu Gast beim SWR
Unter dem Titel "Die königliche Familie Baden" stehen Prinz Bernhard und Prinzessin Stephanie im Mittelpunkt der Fernsehsendung „Samstag Abend“ am kommenden Samstag, den 24. November ab 20.15 Uhr. Moderator Markus Brock spricht mit Prinz Bernhard und Prinzessin Stephanie sowie dem Historiker Prof. Dr. Michael Stürmer über die Geschichte des Hauses Baden und über die Zukunft von Schloss Salem. Auch Salemer Bürger als Gäste im Publikum äußern sich über die Bedeutung des kulturhistorischen Erbes Salem.
Ein Radio-Porträt über Schloss Salem ist am kommenden Montag, den 26. November ab 22.15 Uhr im SWR 1 Radio-Report zu hören.
Fernsehsendung am Samstag, den 24. November 2007, 20.15 Uhr im SWR.
Radio-Report am Montag, den 26. November, 22.15 Uhr im SWR 1.
https://www.baden-online.de/news/artikel.phtml?page_id=68&db=news_lokales&table=artikel_offenburg&id=13465
Erbprinz Bernhard von Baden ist darüber hinaus am morgigen Samstag Gast bei Markus Brock in der Sendung: »Der Samstag Abend« (SWR 20.15 Uhr). 90 Minuten lang geht es dabei um das Haus Baden von den Anfängen bis zum heutigen Tag. Diskutiert wird dabei unter anderem die Zukunft von Schloss Salem, der Verkauf des Neuen Schlosses in Baden- Baden sowie die Familie von Baden als Winzer.

Bernhard Prinz von Baden und Prinzessin Stephanie zu Gast beim SWR
Unter dem Titel "Die königliche Familie Baden" stehen Prinz Bernhard und Prinzessin Stephanie im Mittelpunkt der Fernsehsendung „Samstag Abend“ am kommenden Samstag, den 24. November ab 20.15 Uhr. Moderator Markus Brock spricht mit Prinz Bernhard und Prinzessin Stephanie sowie dem Historiker Prof. Dr. Michael Stürmer über die Geschichte des Hauses Baden und über die Zukunft von Schloss Salem. Auch Salemer Bürger als Gäste im Publikum äußern sich über die Bedeutung des kulturhistorischen Erbes Salem.
Ein Radio-Porträt über Schloss Salem ist am kommenden Montag, den 26. November ab 22.15 Uhr im SWR 1 Radio-Report zu hören.
Fernsehsendung am Samstag, den 24. November 2007, 20.15 Uhr im SWR.
Radio-Report am Montag, den 26. November, 22.15 Uhr im SWR 1.
https://www.baden-online.de/news/artikel.phtml?page_id=68&db=news_lokales&table=artikel_offenburg&id=13465
Erbprinz Bernhard von Baden ist darüber hinaus am morgigen Samstag Gast bei Markus Brock in der Sendung: »Der Samstag Abend« (SWR 20.15 Uhr). 90 Minuten lang geht es dabei um das Haus Baden von den Anfängen bis zum heutigen Tag. Diskutiert wird dabei unter anderem die Zukunft von Schloss Salem, der Verkauf des Neuen Schlosses in Baden- Baden sowie die Familie von Baden als Winzer.

noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Arno Mentzel-Reuters
Kurzrezension zu
* Peter Michael Ehrle / Ute Obhof (Hg.): Die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek. Bedrohtes Kulturerbe? Gernsbach: Casimir Katz 2007. 160 S. zahlr. Abb. Hardcover. EUR (D) 19,80.
ISBN: 978-3-938047-25-5.
[1] Der badische »Kulturgüterstreit« des Jahres 2006 hat seinerzeit die Gemüter stark erhitzt. Das Land Baden-Württemberg wollte zur Finanzierung von Renovierungsarbeiten am Schloss Salem Handschriften der Badischen Landesbibliothek auf den Antiquariatsmarkt bringen. Damit wurde nicht nur einer der weltweit eindruckvollsten Handschriftenbestände ohne Vorwarnung zur Disposition gestellt, sondern überhaupt das bislang unangefochtene kulturpolitische Prinzip in Frage gestellt, nach welchem der Staat Kulturgüter nicht wieder veräußern darf, wenn er sie einmal erworben hat. Infolge der massiven Proteste und der offenkundig mangelhaften juristischen Vorbereitung des Unternehmens wurde die zunächst als unumstößlich bekanntgegebene Verkaufsabsicht zwar nicht aufgegeben, aber ihr Vollzug zurückgestellt. Eine Expertenkommission wurde eingerichtet. Über die Beratungen hat man bisher faktisch nichts erfahren. Ob man jemals etwas hören wird, ist fraglich. Es kann aber auch ganz anders kommen: Wachsamkeit ist angesagt.
[2]
Als positiven Effekt des Skandals kann man herausstellen, dass die bisweilen eigenbrötlerische Handschriften-Szene der Bundesrepublik sich ohne Wenn und Aber zusammenschloss und sich auch nicht durch korrumpierende Angebote unter der Hand auseinander bringen ließ. Dies ist freilich auch der geradezu tölpelhaften Regie der Gegenseite zu verdanken. Das Wort des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Oettinger, er lese nur den Wirtschaftsteil der Zeitung und nicht das Feuilleton, mag ehrlich gewesen sein, vor allem aber politisch dumm. Zumal er erfahren musste, dass eine Zeitung neben diesen Teilen auch noch so etwas wie Titelseiten besitzt – und da wollte er mit seinem Handschriften-Coup ganz bestimmt nicht auftreten. Genau das ist ihm, neben Berichten in der Tagesschau und anderen Fernsehmagazinen, gelungen. Er wird Wege finden, dass es bei einer Neuauflage des Coups günstiger verläuft. Wachsamkeit ist angesagt.
[3]
Eine nützliche Dokumentation
[4]
Unsere Kultur ist Kultur durch Erinnerung. Die Forschungen von Jan und Aleida Assmann sind über ihre spezifische ägyptologische oder mediävistische Prägung von Bedeutung. Sie lehren das sehr anschaulich und geben manchen Hinweis auf die Rolle der Schrift und der Bücher in diesem Prozess. Darum war es ein nützlicher Schritt, dass der Leiter der Badischen Landesbibliothek, Peter Michael Ehrle, und die Leiterin der dortigen Handschriftenabteilung, Ute Obhof, sich zusammenfanden, um diesen kleinen Band als Beitrag zur Erinnerungskultur herauszubringen. Ihre »Einführung« (S. 7–8) spricht von einem »facettenreichen Bild des ›Kulturgüterstreits‹ und der von ihm hauptsächlich betroffenen Sammlungsobjekte«. Man muss allerdings gleich vorwegnehmen, dass hier nur eine Seite der Streitpartner spricht. Ob die Landesregierung um eine Stellungnahme gebeten wurde, verrät der Band nicht. Eigene Erfahrung des Rezensenten aus der »heißen Phase« des Streits deuten darauf hin, dass sie einer Einladung zur Darstellung ihrer Position nicht gefolgt wäre. Das ist schade, muss aber wohl akzeptiert werden. Hervorzuheben ist das Bemühen aller Beiträge, den Anliegen der Landesregierung gerecht zu werden und insofern Objektivität zu wahren, als man die Fakten nach bestem Wissen und Gewissen vorträgt. In der Bewertung aber, wo es fast unmöglich ist, nicht Stellung zu beziehen, tun es die Autoren auch. Das wird ihnen niemand vorwerfen, der selbst mit den Kulturgütern umgeht. Wir müssen aber konstatieren, dass es ein garstig Buch, ein politisch Buch ist, über das wir hier sprechen. Das hat den Rezensenten auch lange zögern lassen, ob das Buch überhaupt in einem wissenschaftlichen Rahmen angezeigt werden soll.
[5] [...]
Was tun?
[11]
Diesen Titel gab einst Lenin einer Kampfschrift, und es ist in kulturpolitischen Fragen wohl weniger entscheidend, was der eine oder andere tiefsinnig denkt, als wie das öffentliche Handeln sich gestaltet. Nun ist eine Rezension nicht der Ort, die Gestaltung unserer Erinnerungskultur zu diskutieren. Das freilich wäre zu tun, und von Seiten der Handschriftenforschung müsste (wie bei der Protestveranstaltung auf der Frankfurter Buchmesse im Oktober 2006 explizit gefordert) ein Nachdenken über den eigenen Anteil an den Krisensymptomen einsetzen. Was haben Bibliothekswesen und Forschung dazu beigetragen, dass ein Ministerpräsident überhaupt ernsthaft daran denken kann, das Handschriftenerbe der Reichenau auf den Antiquariatsmarkt zu werfen? Ist der deutsche Alltag, in dem kurzlebige Börsenschwankungen und Sportereignisse gerne und leichtfertig als »historisch« tituliert werden, überhaupt noch offen für ein Erbe, das man in Jahrhunderten und zuweilen Jahrtausenden messen muss? Handschriften haben doch nicht einmal mehr im Studiengang eines Historikers oder Germanisten einen natürlichen Platz, und wer sich dennoch zur Benutzung von Handschriften entschließt, sieht sich in den sie »hütenden« Institutionen etlichen Hemmnissen und Rechtfertigungszwängen gegenüber.
[12]
Natürlich war es dereinst leichtfertig, spätantike Handschriften in Theodor Mommsens Studierstube auszuleihen (wo sie verbrannten) und auch andere großzügige Benutzungspraktiken schaden den Originalen. Aber wo sich die handschriftenforschende Wissenschaft nur mehr aus Mikrofilmen oder Scans speist, verliert sie das Verständnis für das Medium Handschrift. Eine Handschrift ist dreidimensional, macht Geräusche, hat einen (nicht immer angenehmen) Geruch und eine Oberfläche, die der mittelalterliche (Vor-)Leser selbstverständlich berührte. Die Oberfläche des Pergaments – es ist Haut – spielt eine große Rolle bei der Wirkung repräsentativer Handschriften. Wie soll man diesen taktilen Aspekt in Forschung und Lehre vermitteln ohne die Handschriften zu beschädigen? Er ist mehr dazu angetan, Ehrfurcht und Memoria zu stiften, als man aus Scans oder einem noch so mit Gold beladenen Faksimile erahnen könnte. Und das gilt auch für Handschriften, die niemand als Zimelie ansprechen würde. Darüber sollten wir sprechen – und die Domänenfrage den Juristen überlassen.
PD Dr. Arno Mentzel-Reuters
Monumenta Germaniae Historica
Postfach 34 02 23
DE - 80099 München
Empfohlene Zitierweise:
Arno Mentzel-Reuters: (Kurzrezension über: Peter Michael Ehrle / Ute Obhof [Hg.]: Die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek. Bedrohtes Kulturerbe? Gernsbach: Casimir Katz 2007.)
In: IASLonline [19.11.2007]
URL: https://www.iaslonline.de/index.php?vorgang_id=2752
Datum des Zugriffs: 22.11.2007
Kurzrezension zu
* Peter Michael Ehrle / Ute Obhof (Hg.): Die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek. Bedrohtes Kulturerbe? Gernsbach: Casimir Katz 2007. 160 S. zahlr. Abb. Hardcover. EUR (D) 19,80.
ISBN: 978-3-938047-25-5.
[1] Der badische »Kulturgüterstreit« des Jahres 2006 hat seinerzeit die Gemüter stark erhitzt. Das Land Baden-Württemberg wollte zur Finanzierung von Renovierungsarbeiten am Schloss Salem Handschriften der Badischen Landesbibliothek auf den Antiquariatsmarkt bringen. Damit wurde nicht nur einer der weltweit eindruckvollsten Handschriftenbestände ohne Vorwarnung zur Disposition gestellt, sondern überhaupt das bislang unangefochtene kulturpolitische Prinzip in Frage gestellt, nach welchem der Staat Kulturgüter nicht wieder veräußern darf, wenn er sie einmal erworben hat. Infolge der massiven Proteste und der offenkundig mangelhaften juristischen Vorbereitung des Unternehmens wurde die zunächst als unumstößlich bekanntgegebene Verkaufsabsicht zwar nicht aufgegeben, aber ihr Vollzug zurückgestellt. Eine Expertenkommission wurde eingerichtet. Über die Beratungen hat man bisher faktisch nichts erfahren. Ob man jemals etwas hören wird, ist fraglich. Es kann aber auch ganz anders kommen: Wachsamkeit ist angesagt.
[2]
Als positiven Effekt des Skandals kann man herausstellen, dass die bisweilen eigenbrötlerische Handschriften-Szene der Bundesrepublik sich ohne Wenn und Aber zusammenschloss und sich auch nicht durch korrumpierende Angebote unter der Hand auseinander bringen ließ. Dies ist freilich auch der geradezu tölpelhaften Regie der Gegenseite zu verdanken. Das Wort des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Oettinger, er lese nur den Wirtschaftsteil der Zeitung und nicht das Feuilleton, mag ehrlich gewesen sein, vor allem aber politisch dumm. Zumal er erfahren musste, dass eine Zeitung neben diesen Teilen auch noch so etwas wie Titelseiten besitzt – und da wollte er mit seinem Handschriften-Coup ganz bestimmt nicht auftreten. Genau das ist ihm, neben Berichten in der Tagesschau und anderen Fernsehmagazinen, gelungen. Er wird Wege finden, dass es bei einer Neuauflage des Coups günstiger verläuft. Wachsamkeit ist angesagt.
[3]
Eine nützliche Dokumentation
[4]
Unsere Kultur ist Kultur durch Erinnerung. Die Forschungen von Jan und Aleida Assmann sind über ihre spezifische ägyptologische oder mediävistische Prägung von Bedeutung. Sie lehren das sehr anschaulich und geben manchen Hinweis auf die Rolle der Schrift und der Bücher in diesem Prozess. Darum war es ein nützlicher Schritt, dass der Leiter der Badischen Landesbibliothek, Peter Michael Ehrle, und die Leiterin der dortigen Handschriftenabteilung, Ute Obhof, sich zusammenfanden, um diesen kleinen Band als Beitrag zur Erinnerungskultur herauszubringen. Ihre »Einführung« (S. 7–8) spricht von einem »facettenreichen Bild des ›Kulturgüterstreits‹ und der von ihm hauptsächlich betroffenen Sammlungsobjekte«. Man muss allerdings gleich vorwegnehmen, dass hier nur eine Seite der Streitpartner spricht. Ob die Landesregierung um eine Stellungnahme gebeten wurde, verrät der Band nicht. Eigene Erfahrung des Rezensenten aus der »heißen Phase« des Streits deuten darauf hin, dass sie einer Einladung zur Darstellung ihrer Position nicht gefolgt wäre. Das ist schade, muss aber wohl akzeptiert werden. Hervorzuheben ist das Bemühen aller Beiträge, den Anliegen der Landesregierung gerecht zu werden und insofern Objektivität zu wahren, als man die Fakten nach bestem Wissen und Gewissen vorträgt. In der Bewertung aber, wo es fast unmöglich ist, nicht Stellung zu beziehen, tun es die Autoren auch. Das wird ihnen niemand vorwerfen, der selbst mit den Kulturgütern umgeht. Wir müssen aber konstatieren, dass es ein garstig Buch, ein politisch Buch ist, über das wir hier sprechen. Das hat den Rezensenten auch lange zögern lassen, ob das Buch überhaupt in einem wissenschaftlichen Rahmen angezeigt werden soll.
[5] [...]
Was tun?
[11]
Diesen Titel gab einst Lenin einer Kampfschrift, und es ist in kulturpolitischen Fragen wohl weniger entscheidend, was der eine oder andere tiefsinnig denkt, als wie das öffentliche Handeln sich gestaltet. Nun ist eine Rezension nicht der Ort, die Gestaltung unserer Erinnerungskultur zu diskutieren. Das freilich wäre zu tun, und von Seiten der Handschriftenforschung müsste (wie bei der Protestveranstaltung auf der Frankfurter Buchmesse im Oktober 2006 explizit gefordert) ein Nachdenken über den eigenen Anteil an den Krisensymptomen einsetzen. Was haben Bibliothekswesen und Forschung dazu beigetragen, dass ein Ministerpräsident überhaupt ernsthaft daran denken kann, das Handschriftenerbe der Reichenau auf den Antiquariatsmarkt zu werfen? Ist der deutsche Alltag, in dem kurzlebige Börsenschwankungen und Sportereignisse gerne und leichtfertig als »historisch« tituliert werden, überhaupt noch offen für ein Erbe, das man in Jahrhunderten und zuweilen Jahrtausenden messen muss? Handschriften haben doch nicht einmal mehr im Studiengang eines Historikers oder Germanisten einen natürlichen Platz, und wer sich dennoch zur Benutzung von Handschriften entschließt, sieht sich in den sie »hütenden« Institutionen etlichen Hemmnissen und Rechtfertigungszwängen gegenüber.
[12]
Natürlich war es dereinst leichtfertig, spätantike Handschriften in Theodor Mommsens Studierstube auszuleihen (wo sie verbrannten) und auch andere großzügige Benutzungspraktiken schaden den Originalen. Aber wo sich die handschriftenforschende Wissenschaft nur mehr aus Mikrofilmen oder Scans speist, verliert sie das Verständnis für das Medium Handschrift. Eine Handschrift ist dreidimensional, macht Geräusche, hat einen (nicht immer angenehmen) Geruch und eine Oberfläche, die der mittelalterliche (Vor-)Leser selbstverständlich berührte. Die Oberfläche des Pergaments – es ist Haut – spielt eine große Rolle bei der Wirkung repräsentativer Handschriften. Wie soll man diesen taktilen Aspekt in Forschung und Lehre vermitteln ohne die Handschriften zu beschädigen? Er ist mehr dazu angetan, Ehrfurcht und Memoria zu stiften, als man aus Scans oder einem noch so mit Gold beladenen Faksimile erahnen könnte. Und das gilt auch für Handschriften, die niemand als Zimelie ansprechen würde. Darüber sollten wir sprechen – und die Domänenfrage den Juristen überlassen.
PD Dr. Arno Mentzel-Reuters
Monumenta Germaniae Historica
Postfach 34 02 23
DE - 80099 München
Empfohlene Zitierweise:
Arno Mentzel-Reuters: (Kurzrezension über: Peter Michael Ehrle / Ute Obhof [Hg.]: Die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek. Bedrohtes Kulturerbe? Gernsbach: Casimir Katz 2007.)
In: IASLonline [19.11.2007]
URL: https://www.iaslonline.de/index.php?vorgang_id=2752
Datum des Zugriffs: 22.11.2007
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Ist er aber nicht, obwohl ich hier wiederholt Ähnliches gefordert habe. Ich habe von dem neuen Vorschlag auch erst durch die BNN erfahren.
https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/news.php?n=bnn,21.11.2007,2007/presse-bnn071121.jpg,1422,781
"Karlsruher Kunstkreise" (das könnte der Umkreis des Landesmuseums sein) fordern, dass das Haus Baden im Gegenzug auf ein Entgegenkommen des Landes in der Salem-Frage auf Stücke verzichtet, die früher dem Zähringer-Museum gehörten und der Öffentlichkeit entzogen sind.
"Wenn das Land Steuergelder für die Rettung von Schloss Salem einsetzt, soll das badische Fürstenhaus im Gegenzug bedeutsame Kunstwerke wie den Thronsessel von Großherzog Carl Friedrich oder die goldene Taufschale (Foto) an die öffentliche Hand abtreten. Dies fordern Karlsruher Kunstkreise mit Blick auf die festgefahrenen Verhandlungen zwischen beiden Seiten. Kernstück dieser Überlegungen ist eine Reihe wertvoller Kunstwerke, die zwar im Besitz des Hauses Baden sind, deren Eigentum gleichwohl ungeklärt ist. Sie gehören offiziell nicht zu dem Kontingent an Kulturgütern, das derzeit eine Expertenkommission aus Historikern, Kunstwissenschaftlern und Juristen eingehend prüft. Diese Kunstwerke sollten aber einbezogen werden, meinen hochrangige Kunstexperten aus der Fächerstadt. Gelänge es, die einmaligen Objekte im Zuge einer Einigung mit dem Fürstenhaus für die Öffentlichkeit zu sichern, wäre die Ausgabe von öffentlichem Geld zur Lösung des Problems Salem voraussichtlich besser zu vermitteln, so der Gedanke."
Genannt werden namentlich:
* Der aufwändig gestaltete Thronsessel für Karl Friedrich von Baden
* Feldschreibtisch des "Türkenlouis" aus dem Rastatter Schloss
* Votivtafel Bernhards von Baden aus dem Kloster Lichtenthal 1480/4
* Vergoldete Tauschale aus dem 16. Jahrhundert
* Abtsstab von St. Peter im Schwarzwald [Säkularisationsgut!]
* Pokale des Fidelitas-Ordens
https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/news.php?n=bnn,21.11.2007,2007/presse-bnn071121.jpg,1422,781
"Karlsruher Kunstkreise" (das könnte der Umkreis des Landesmuseums sein) fordern, dass das Haus Baden im Gegenzug auf ein Entgegenkommen des Landes in der Salem-Frage auf Stücke verzichtet, die früher dem Zähringer-Museum gehörten und der Öffentlichkeit entzogen sind.
"Wenn das Land Steuergelder für die Rettung von Schloss Salem einsetzt, soll das badische Fürstenhaus im Gegenzug bedeutsame Kunstwerke wie den Thronsessel von Großherzog Carl Friedrich oder die goldene Taufschale (Foto) an die öffentliche Hand abtreten. Dies fordern Karlsruher Kunstkreise mit Blick auf die festgefahrenen Verhandlungen zwischen beiden Seiten. Kernstück dieser Überlegungen ist eine Reihe wertvoller Kunstwerke, die zwar im Besitz des Hauses Baden sind, deren Eigentum gleichwohl ungeklärt ist. Sie gehören offiziell nicht zu dem Kontingent an Kulturgütern, das derzeit eine Expertenkommission aus Historikern, Kunstwissenschaftlern und Juristen eingehend prüft. Diese Kunstwerke sollten aber einbezogen werden, meinen hochrangige Kunstexperten aus der Fächerstadt. Gelänge es, die einmaligen Objekte im Zuge einer Einigung mit dem Fürstenhaus für die Öffentlichkeit zu sichern, wäre die Ausgabe von öffentlichem Geld zur Lösung des Problems Salem voraussichtlich besser zu vermitteln, so der Gedanke."
Genannt werden namentlich:
* Der aufwändig gestaltete Thronsessel für Karl Friedrich von Baden
* Feldschreibtisch des "Türkenlouis" aus dem Rastatter Schloss
* Votivtafel Bernhards von Baden aus dem Kloster Lichtenthal 1480/4
* Vergoldete Tauschale aus dem 16. Jahrhundert
* Abtsstab von St. Peter im Schwarzwald [Säkularisationsgut!]
* Pokale des Fidelitas-Ordens
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Bei Hauswedell und Nolte kommt zur Versteigerung:
Im Jahr 1515 erschien in Straßburg das „Rerum ab origine mundi“, verfasst von Otto von Freising.
Dieses Werk wurde mit einem Augsburger Druck aus dem gleichen Jahr, Burcard von Biberachs „Chronicon Abbatis Vrspergen“, zusammen in einen Pergamentband gebunden. Dieser befand sich bis zu seinem Tod im Jahr 1523 im Besitz des wichtigen Humanisten Ulrich von Hutten. Von dieser Tatsache zeugen neben seinem Besitzvermerk auf dem Titelblatt auch ein eigenhändiger Kaufnachweis am Ende des zweiten Teils und zahlreiche Randanmerkungen von Huttens Hand. Huttens Bibliothek auf der Ebersburg wurde nach der Erstürmung derselben durch seine Feinde aufgelöst und zum Teil versteigert. Autographen Ulrich von Huttens sind von allergrößter Seltenheit: Kein einziges ist im Jahrbuch der Auktionspreise verzeichnet (30.000).
FAZ
Katalog:
779 Hutten, Ulrich von (Humanist, 1488-1523). Eigenh. Besitzvermerk >>Hulderichi de Hutten Eq[uitis].<<, ca. 70 eigenh. Anmerkungen auf 26 Seiten u. am Schluß eigenh. Kaufvermerk >>Moguntiae 1 flor. X alb.<< - In: Otto von Freising. Rerum ab origine mundi ad ipsius vsq(ue) tempora gestarum, Libri Octo. Eivsdem De gestis Friderici primi Aenobarbi Caes. Aug. Libri Duo. Radevici Phrisingen(sis) eccl(es)i(a)e Canonici Libri duo , prioribus additi, de eiusde(m) Friderici Imp. gestis. Straßburg, M. Schürer f. L. Atlantse 1515. Fol. 14 nn., 105 num., 3 nn. (letztes leer), 6 nn., 83 num., 1 nn. Bll. Mit 2 Holzschn.-Titelbordüren u. Holzschn.-Druckermarke. - Angebd.: [Burcard von Biberach]. Chronicon Abbatis Vrspergen. A Nino Rege Assyriorvm Magno: Vsqve Ad Fridericvm. II. Romanorvm Imperatorem. Augsburg, Miller 1515. 132 nn. Bll. Mit Holzschn.-Titelbordüre u. Titelholzschn. von D. Hopfer, Holzschn.-Initialen u. -Druckermarke. - Lederbd. d. Zt. mit Blindprägung (bestoßen u. mit Schabspuren, kleine Verluste des Lederbezugs). (113)
I. VD 16, O 1434. - Adams O 416. - Muller 193, 169. - Ritter 1739. - Erste Ausgabe des Quellenwerks zur Geschichte des 12. Jahrh., nach dem Wiener Manuskript hrsg. von Cuspinian. - Die Bordüre des Hauptitels in Rot u. Schwarz mit Kaiser Maximilian u. a. von Urs Graf, die des Zwischentitels von J. Wechtlin. - II. VD 16, B 9800. - Adams C 2517. - Proctor 10829 A. - Muther 940. - Erste Ausgabe der Chronik des Abtes des Prämonstratenserstifts Ursberg, hrsg. von C. Peutinger u. J. Foeniseca. - Mit schöner Titelbordüre aus Putten, Fabelwesen u. Ranken sowie Holzschn., Ninus u. Kaiser Friedrich II. darstellend. - Auf dem letzten Bl. die Druckermarke Millers. - Schöner zweispaltiger Druck. - Titel von I mit ausgebessertem Einriß, stellenw. leicht wasserrandig u. fleckig, 2 Bll. stärker.
Das vorliegende Exemplar besitzt außer den Anmerkungen Huttens, die in kleiner roter Schrift eingetragen wurden, noch zahlreiche weitere, auch aus späteren Jahren; daneben viel spätere Notizen auf dem Vorsatzbl. - Da Huttens Nachlaß verstreut wurde, ist nur noch ein weiteres Buch mit dem Besitzvermerk von Huttens bekannt, das sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der Annaberger Kirchenbibliothek befand u. von Otto Clemen in >>Theologische Studien und Kritiken<<, Jahrg. 1901, 1. Heft, S. 129 beschrieben wurde. - Das vorliegende Exemplar trägt das Exlibris des Christian Carl von Erbach-Fürstenau. Aus dieser Bibliothek gelangte es wohl um 1930 in den Handel u. wurde dort 1932 erworben. Seitdem befindet es sich im Besitz der Familie des damaligen Käufers. - Autographen von Ulrich von Hutten sind von äußerster Seltenheit, im Jahrbuch der Auktionspreise ist keines zu finden.
Schätzung/Estimate: EUR 30.000.
Im Jahr 1515 erschien in Straßburg das „Rerum ab origine mundi“, verfasst von Otto von Freising.
Dieses Werk wurde mit einem Augsburger Druck aus dem gleichen Jahr, Burcard von Biberachs „Chronicon Abbatis Vrspergen“, zusammen in einen Pergamentband gebunden. Dieser befand sich bis zu seinem Tod im Jahr 1523 im Besitz des wichtigen Humanisten Ulrich von Hutten. Von dieser Tatsache zeugen neben seinem Besitzvermerk auf dem Titelblatt auch ein eigenhändiger Kaufnachweis am Ende des zweiten Teils und zahlreiche Randanmerkungen von Huttens Hand. Huttens Bibliothek auf der Ebersburg wurde nach der Erstürmung derselben durch seine Feinde aufgelöst und zum Teil versteigert. Autographen Ulrich von Huttens sind von allergrößter Seltenheit: Kein einziges ist im Jahrbuch der Auktionspreise verzeichnet (30.000).
FAZ
Katalog:
779 Hutten, Ulrich von (Humanist, 1488-1523). Eigenh. Besitzvermerk >>Hulderichi de Hutten Eq[uitis].<<, ca. 70 eigenh. Anmerkungen auf 26 Seiten u. am Schluß eigenh. Kaufvermerk >>Moguntiae 1 flor. X alb.<< - In: Otto von Freising. Rerum ab origine mundi ad ipsius vsq(ue) tempora gestarum, Libri Octo. Eivsdem De gestis Friderici primi Aenobarbi Caes. Aug. Libri Duo. Radevici Phrisingen(sis) eccl(es)i(a)e Canonici Libri duo , prioribus additi, de eiusde(m) Friderici Imp. gestis. Straßburg, M. Schürer f. L. Atlantse 1515. Fol. 14 nn., 105 num., 3 nn. (letztes leer), 6 nn., 83 num., 1 nn. Bll. Mit 2 Holzschn.-Titelbordüren u. Holzschn.-Druckermarke. - Angebd.: [Burcard von Biberach]. Chronicon Abbatis Vrspergen. A Nino Rege Assyriorvm Magno: Vsqve Ad Fridericvm. II. Romanorvm Imperatorem. Augsburg, Miller 1515. 132 nn. Bll. Mit Holzschn.-Titelbordüre u. Titelholzschn. von D. Hopfer, Holzschn.-Initialen u. -Druckermarke. - Lederbd. d. Zt. mit Blindprägung (bestoßen u. mit Schabspuren, kleine Verluste des Lederbezugs). (113)
I. VD 16, O 1434. - Adams O 416. - Muller 193, 169. - Ritter 1739. - Erste Ausgabe des Quellenwerks zur Geschichte des 12. Jahrh., nach dem Wiener Manuskript hrsg. von Cuspinian. - Die Bordüre des Hauptitels in Rot u. Schwarz mit Kaiser Maximilian u. a. von Urs Graf, die des Zwischentitels von J. Wechtlin. - II. VD 16, B 9800. - Adams C 2517. - Proctor 10829 A. - Muther 940. - Erste Ausgabe der Chronik des Abtes des Prämonstratenserstifts Ursberg, hrsg. von C. Peutinger u. J. Foeniseca. - Mit schöner Titelbordüre aus Putten, Fabelwesen u. Ranken sowie Holzschn., Ninus u. Kaiser Friedrich II. darstellend. - Auf dem letzten Bl. die Druckermarke Millers. - Schöner zweispaltiger Druck. - Titel von I mit ausgebessertem Einriß, stellenw. leicht wasserrandig u. fleckig, 2 Bll. stärker.
Das vorliegende Exemplar besitzt außer den Anmerkungen Huttens, die in kleiner roter Schrift eingetragen wurden, noch zahlreiche weitere, auch aus späteren Jahren; daneben viel spätere Notizen auf dem Vorsatzbl. - Da Huttens Nachlaß verstreut wurde, ist nur noch ein weiteres Buch mit dem Besitzvermerk von Huttens bekannt, das sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der Annaberger Kirchenbibliothek befand u. von Otto Clemen in >>Theologische Studien und Kritiken<<, Jahrg. 1901, 1. Heft, S. 129 beschrieben wurde. - Das vorliegende Exemplar trägt das Exlibris des Christian Carl von Erbach-Fürstenau. Aus dieser Bibliothek gelangte es wohl um 1930 in den Handel u. wurde dort 1932 erworben. Seitdem befindet es sich im Besitz der Familie des damaligen Käufers. - Autographen von Ulrich von Hutten sind von äußerster Seltenheit, im Jahrbuch der Auktionspreise ist keines zu finden.
Schätzung/Estimate: EUR 30.000.
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
DIE ZEIT Nr. 47-2007 - Das Schloss muss weg
Das Land BADEN WÜRTTEMBERG legt seinen Kulturgüterstreit bei und der Erbprinz von Baden dient sich der Öffentlichkeit an
VON RÜDIGER BÄSSLER
SALEM
Charmant lächeln, zur rechten Zeit die Stirn in Falten legen, ab und
zu ein wenig drohen, so kann es was werden mit einer Lösung im
Kulturgüterstreit zwischen dem Land Baden Württemberg und dem
Adelsgeschlecht derer von Baden. Jedenfalls aus Sicht von Bernhard,
dem Erbprinzen. Der älteste Sohn des Markgrafen Max überwindet sich in
jeder Weise, um das Land Baden Württemberg dazu zu bewegen, Schloss
Salem zu kaufen. Im Gegenzug, so stellt man sich den Handel in Salem
neuerdings vor, würde das Adelshaus alle Ansprüche auf wertvolle
Handschriften und Bilder fahren lassen, deren Besitzrechte bislang
ungeklärt sind.
Ende des Jahres wollen die Gläubigerbanken der Adelsfamilie Geld
sehen, mindestens aber ein tragfähiges Konzept zur Entschuldung. Es
geht um 30 Millionen Euro an Verbindlichkeiten, die angeblich bloß
entstanden sind, weil die Markgräfler sich seit Jahren selbstlos um
den Erhalt ihres Denkmalssitzes gekümmert haben. Nun ist die Not so
groß, dass der 37 jährige Bernhard entschlossen mit jener eisernen
Familienregel gebrochen hat, nach der alle Geschwätzigkeit von Übel
sei. Sie stammt von Max Markgraf von Baden, einem stillen, stets
grämlich wirkenden Netzwerker, der zu besten Zeiten in fast 50
Verbänden und Vereinen vom Rheinschiffahrtsverband bis zum Deutschen
Roten Kreuz aktiv war. Wollten Journalisten früher etwas von ihm,
beglückte ihn das so sehr wie die Nachricht, die Reblaus habe es sich in seinen Weinstöcken gemütlich gemacht.
An diese Tradition hat sich auch Prinz Bernhard gehalten, als er 1999
die Leitung der väterlichen Forst , Fisch und Weinbetriebe übernahm.
Wenn er einmal im Rahmen einer Weinprobe plauderte, dass er ganz
hingerissen sei von Sauerkirschmarmelade, dann durften sich die
Zuhörer schon glücklich schätzen. Nur einmal geriet der etwas bieder
wirkende Bernhard böse in die Klatschpresse, als er, natürlich in
geschlossener Gesellschaft, ein Hamburger Model heiratete (400 Gäste,
keine Presse), eine Bürgerliche, von der später durch eine
Indiskretion Unterwäschefotos auftauchten.
Welche Änderung nun: Schloss Salem öffnet seine Pforten den
Fernsehteams.
[...] Die
Expertenkommission, welche die Eigentumsverhältnisse um die
umstrittenen Kulturgüter erforscht, wird bis zum Jahresende kein in
allen Teilen gerichtsfestes Gutachten vorlegen können. Zu schwammig
sind viele historische Verfügungen in dieser Sache formuliert. Im
Landtag schwenkt eine Mehrheit in Richtung eines Schlosskaufs, um
nicht etwa erneut, wie im Fall des Schlosses Baden Baden, einer
kuwaitischen Investorin das Feld überlassen zu müssen. Wenn es noch
Einwände gegen den Handel gibt, dann entweder infolge eines
revanchistischen Reflexes gegen Adelstraditionen oder in der Absicht,
den Ministerpräsidenten Günther Oettinger noch ein wenig in der Klemme
zu behalten, der mit dem alten Markgrafen so voreilig den Kauf der
umstrittenen Kulturgüter ausgemacht hatte.
Das Geld fürs Salemer Schlössle ist sowieso da. Zweiundfünfzig
Schlösser besitzt das Land Baden-Württemberg bisher, wendet für deren
Betrieb und Erhalt jährlich rund 37 Millionen Euro auf. Im Grundstock,
aus dem das Land sich bedient, wenn es Immobilien kauft, liegen 441
Millionen Euro. Fragt sich eigentlich nur noch, wie viel die
Landesregierung den Salemern tatsächlich zahlt. Während Prinz Bernhard
öffentlich versichert, er wolle wirklich »kein Geld für mich oder
meine Familie" hat sein Haus schon einmal ein renommiertes
Immobilienuntermehmen mit einer Schätzung des heimischen
Gebäudeensembles beauftragt. Auch die Landesregierung lässt längst den
»realen Immobilienwert« prüfen. Noch ein letztes Feilschen, dann wird
der drohende Frevel eines Verkaufs wertvoller historischer Kulturgüter
wohl endgültig abgewendet sein. Hoffentlich.
--

Andrea Weckerle (via flickr.com) lizensiert unter CC-BY-ND-BC 2.0 de
https://www.flickr.com/photos/andreaweckerle/246891957/
Das Land BADEN WÜRTTEMBERG legt seinen Kulturgüterstreit bei und der Erbprinz von Baden dient sich der Öffentlichkeit an
VON RÜDIGER BÄSSLER
SALEM
Charmant lächeln, zur rechten Zeit die Stirn in Falten legen, ab und
zu ein wenig drohen, so kann es was werden mit einer Lösung im
Kulturgüterstreit zwischen dem Land Baden Württemberg und dem
Adelsgeschlecht derer von Baden. Jedenfalls aus Sicht von Bernhard,
dem Erbprinzen. Der älteste Sohn des Markgrafen Max überwindet sich in
jeder Weise, um das Land Baden Württemberg dazu zu bewegen, Schloss
Salem zu kaufen. Im Gegenzug, so stellt man sich den Handel in Salem
neuerdings vor, würde das Adelshaus alle Ansprüche auf wertvolle
Handschriften und Bilder fahren lassen, deren Besitzrechte bislang
ungeklärt sind.
Ende des Jahres wollen die Gläubigerbanken der Adelsfamilie Geld
sehen, mindestens aber ein tragfähiges Konzept zur Entschuldung. Es
geht um 30 Millionen Euro an Verbindlichkeiten, die angeblich bloß
entstanden sind, weil die Markgräfler sich seit Jahren selbstlos um
den Erhalt ihres Denkmalssitzes gekümmert haben. Nun ist die Not so
groß, dass der 37 jährige Bernhard entschlossen mit jener eisernen
Familienregel gebrochen hat, nach der alle Geschwätzigkeit von Übel
sei. Sie stammt von Max Markgraf von Baden, einem stillen, stets
grämlich wirkenden Netzwerker, der zu besten Zeiten in fast 50
Verbänden und Vereinen vom Rheinschiffahrtsverband bis zum Deutschen
Roten Kreuz aktiv war. Wollten Journalisten früher etwas von ihm,
beglückte ihn das so sehr wie die Nachricht, die Reblaus habe es sich in seinen Weinstöcken gemütlich gemacht.
An diese Tradition hat sich auch Prinz Bernhard gehalten, als er 1999
die Leitung der väterlichen Forst , Fisch und Weinbetriebe übernahm.
Wenn er einmal im Rahmen einer Weinprobe plauderte, dass er ganz
hingerissen sei von Sauerkirschmarmelade, dann durften sich die
Zuhörer schon glücklich schätzen. Nur einmal geriet der etwas bieder
wirkende Bernhard böse in die Klatschpresse, als er, natürlich in
geschlossener Gesellschaft, ein Hamburger Model heiratete (400 Gäste,
keine Presse), eine Bürgerliche, von der später durch eine
Indiskretion Unterwäschefotos auftauchten.
Welche Änderung nun: Schloss Salem öffnet seine Pforten den
Fernsehteams.
[...] Die
Expertenkommission, welche die Eigentumsverhältnisse um die
umstrittenen Kulturgüter erforscht, wird bis zum Jahresende kein in
allen Teilen gerichtsfestes Gutachten vorlegen können. Zu schwammig
sind viele historische Verfügungen in dieser Sache formuliert. Im
Landtag schwenkt eine Mehrheit in Richtung eines Schlosskaufs, um
nicht etwa erneut, wie im Fall des Schlosses Baden Baden, einer
kuwaitischen Investorin das Feld überlassen zu müssen. Wenn es noch
Einwände gegen den Handel gibt, dann entweder infolge eines
revanchistischen Reflexes gegen Adelstraditionen oder in der Absicht,
den Ministerpräsidenten Günther Oettinger noch ein wenig in der Klemme
zu behalten, der mit dem alten Markgrafen so voreilig den Kauf der
umstrittenen Kulturgüter ausgemacht hatte.
Das Geld fürs Salemer Schlössle ist sowieso da. Zweiundfünfzig
Schlösser besitzt das Land Baden-Württemberg bisher, wendet für deren
Betrieb und Erhalt jährlich rund 37 Millionen Euro auf. Im Grundstock,
aus dem das Land sich bedient, wenn es Immobilien kauft, liegen 441
Millionen Euro. Fragt sich eigentlich nur noch, wie viel die
Landesregierung den Salemern tatsächlich zahlt. Während Prinz Bernhard
öffentlich versichert, er wolle wirklich »kein Geld für mich oder
meine Familie" hat sein Haus schon einmal ein renommiertes
Immobilienuntermehmen mit einer Schätzung des heimischen
Gebäudeensembles beauftragt. Auch die Landesregierung lässt längst den
»realen Immobilienwert« prüfen. Noch ein letztes Feilschen, dann wird
der drohende Frevel eines Verkaufs wertvoller historischer Kulturgüter
wohl endgültig abgewendet sein. Hoffentlich.
--

Andrea Weckerle (via flickr.com) lizensiert unter CC-BY-ND-BC 2.0 de
https://www.flickr.com/photos/andreaweckerle/246891957/
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Regelmäßige Reinigung der Magazinräume und der Bücher: das wäre ein ganz wichtiger Beitrag zur vorbeugenden Konservierung, und er wird oft nicht geleistet - aber vielleicht urteile ich hier zu sehr vom Standpunkt der Großbibliothek, die ja in vieler Hinsicht durchaus kein Beispiel für richtiges, konservierungsorientiertes Management ist. So propere Räume, so wohlgeordnete, gut aufgestellte saubere Bücher wie seinerzeit in der Sammlung Schäfer in Schweinfurth oder in der Fürstenberg'schen Bibliothek in Donaueschingen, beide leider nicht mehr existent, sucht man in einer großen Staatsbibliothek umsonst.
https://www.uni-muenster.de/Forum-Bestandserhaltung/grundlagen/norm-bansa.html
https://www.uni-muenster.de/Forum-Bestandserhaltung/grundlagen/norm-bansa.html
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Update zu: https://archiv.twoday.net/stories/4304639/
Die Pressemitteilung von Sotheby's dazu (PDF):
https://investor.shareholder.com/bid/releasedetail.cfm?ReleaseID=265683
"Die Ottheinrich-Bibel ist im Mai 2007 dem Freistaat Bayern nach Angaben der Herzog-von-Sachsen-Coburg-&-Gotha'schen-Kunststiftung mündlich zum Kauf angeboten worden. Eine Sprecherin des bayerischen Kunstministeriums wies die entsprechende Darstellung zurück. Es habe weder schriftlich noch mündlich ein konkretes Angebot gegeben, sagte Ministeriumssprecherin Angelika Kaus gestern. Die Ottheinrich-Bibel wurde etwa um 1430 geschrieben und im 16. Jahrhundert ausgeschmückt. Fünf der acht Bände sollen am 4. Dezember zum Mindestgebot von zwei Millionen Pfund (2,9 Millionen Euro) bei Sotheby's in London versteigert werden." (dpa, 10.10.2007)
"Die geplante Versteigerung von fünf Bänden der Ottheinrich-Bibel am 4. Dezember bei Sotheby's in London sorgt für Aufregung. "Wer ernsthaft ein Angebot machen will, unterstreicht dies nicht dadurch, dass er nationales Kulturgut ins Ausland bringt", stellt die Sprecherin des bayerischen Kunstministeriums, Angelika Kaus, fest. Die Eigentümer, die Herzog von Sachsen Coburg & Gotha'sche Kunststiftung, hätten die Stiftungsaufsicht am 22. Februar 2006 nur über einen geplanten Verkauf informiert, nicht aber darüber, dass eine Veräußerung im Ausland erwogen werde. Jetzt sucht die Bayerische Staatsbibliothek nach einem Weg, die etwa 1430 mit Hand geschriebene und schön illustrierte Bibel wieder nach Bayern zu holen.
Normalerweise sind Kunstwerke, wie die Ottheinrich-Bibel laut Kaus als nationale Kunstwerke einzustufen. Ein generelles Verkaufsverbot gebe es nicht. Allerdings könnten die Bundesländer Kunstwerke von hochrangiger Bedeutung bei einer Verkaufsgefahr ins Ausland auf eine entsprechende Liste setzen lassen. Bereits mit der Antragstellung greife ein Ausfuhrverbot, sagte Kaus. Doch für die Ottheinrich-Bibel kam ein solcher Antrag zu spät, wie sich herausstellen sollte. Am 28. März 2006 habe der Freistaat Bayern einen solche Antrag gestellt. Doch bereits am 10. März 2006 wurden die fünf Bände zu Sotheby's nach London gebracht.
Die Ottheinrich-Bibel ist benannt nach Ottheinrich, dem Pfalzgraf von Pfalz-Neuburg, der die Handschrift im 16. Jahrhundert fertig ausmalen ließ. Das Mindestgebot liegt bei umgerechnet rund 2,9 Millionen Euro. Drei der acht Bände sind seit 1950 bereits im Besitz der Bayerischen Staatsbibliothek."
https://www.3sat.de/3sat.php?https://www.3sat.de/kulturzeit/news/114020/index.html

Die Pressemitteilung von Sotheby's dazu (PDF):
https://investor.shareholder.com/bid/releasedetail.cfm?ReleaseID=265683
"Die Ottheinrich-Bibel ist im Mai 2007 dem Freistaat Bayern nach Angaben der Herzog-von-Sachsen-Coburg-&-Gotha'schen-Kunststiftung mündlich zum Kauf angeboten worden. Eine Sprecherin des bayerischen Kunstministeriums wies die entsprechende Darstellung zurück. Es habe weder schriftlich noch mündlich ein konkretes Angebot gegeben, sagte Ministeriumssprecherin Angelika Kaus gestern. Die Ottheinrich-Bibel wurde etwa um 1430 geschrieben und im 16. Jahrhundert ausgeschmückt. Fünf der acht Bände sollen am 4. Dezember zum Mindestgebot von zwei Millionen Pfund (2,9 Millionen Euro) bei Sotheby's in London versteigert werden." (dpa, 10.10.2007)
"Die geplante Versteigerung von fünf Bänden der Ottheinrich-Bibel am 4. Dezember bei Sotheby's in London sorgt für Aufregung. "Wer ernsthaft ein Angebot machen will, unterstreicht dies nicht dadurch, dass er nationales Kulturgut ins Ausland bringt", stellt die Sprecherin des bayerischen Kunstministeriums, Angelika Kaus, fest. Die Eigentümer, die Herzog von Sachsen Coburg & Gotha'sche Kunststiftung, hätten die Stiftungsaufsicht am 22. Februar 2006 nur über einen geplanten Verkauf informiert, nicht aber darüber, dass eine Veräußerung im Ausland erwogen werde. Jetzt sucht die Bayerische Staatsbibliothek nach einem Weg, die etwa 1430 mit Hand geschriebene und schön illustrierte Bibel wieder nach Bayern zu holen.
Normalerweise sind Kunstwerke, wie die Ottheinrich-Bibel laut Kaus als nationale Kunstwerke einzustufen. Ein generelles Verkaufsverbot gebe es nicht. Allerdings könnten die Bundesländer Kunstwerke von hochrangiger Bedeutung bei einer Verkaufsgefahr ins Ausland auf eine entsprechende Liste setzen lassen. Bereits mit der Antragstellung greife ein Ausfuhrverbot, sagte Kaus. Doch für die Ottheinrich-Bibel kam ein solcher Antrag zu spät, wie sich herausstellen sollte. Am 28. März 2006 habe der Freistaat Bayern einen solche Antrag gestellt. Doch bereits am 10. März 2006 wurden die fünf Bände zu Sotheby's nach London gebracht.
Die Ottheinrich-Bibel ist benannt nach Ottheinrich, dem Pfalzgraf von Pfalz-Neuburg, der die Handschrift im 16. Jahrhundert fertig ausmalen ließ. Das Mindestgebot liegt bei umgerechnet rund 2,9 Millionen Euro. Drei der acht Bände sind seit 1950 bereits im Besitz der Bayerischen Staatsbibliothek."
https://www.3sat.de/3sat.php?https://www.3sat.de/kulturzeit/news/114020/index.html

Klaus Schreiber machte mich freundlicherweise auf seine Rezension in den Informationsmitteln für Bibliotheken aufmerksam.
https://swbplus.bsz-bw.de/bsz118927124rez.pdf
07-1-008 Le edizioni del XVII secolo della Provincia dei Cappuccini
di Messina / Fiorenzo Fiore ; Giuseppe Lipari. - Messina : Sicania.
- 21 cm. - (Città e territorio ; ...)
[9244]
1. La Biblioteca Provinciale. - 1 (2003) - 3 (2003). - 1617 S. : Ill.
- (... ; 9). - ISBN 88-7268-099-9 : EUR 115.00
Wenn dieser Katalog hier denn doch relativ ausführlich vorgestellt wurde, so
nicht nur, um ein weiteres Beispiel für den Fortschritt bei der bibliographischen
Kontrolle der Drucke des Barockzeitalters in Italien zu zitieren, sondern
auch, um zu zeigen, wie intensiv man sich in Italien gerade mit der Geschichte
der Bibliotheken der Kapuziner beschäftigt,5 deren Bibliothekare
dazuhin über einen eigenen Verein, die Associazione Bibliotecari Cappuccini
Italiani6 verfügen, was sich positiv von den Verhältnissen in Deutschland
5 Bei einer Recherche im italienischen Verbundkatalog mit biblioteca + Cappuccini
erhält man nicht weniger als 64 Titel.
In der Fußnote 31 (S. 24) zitiert Lipari zahlreiche Kataloge von Inkunabeln und
Drucken des 16. Jahrhunderts in Kapuzinerbibliotheken, eine Liste, die um folgende
wichtige Kataloge aus neuerer Zeit zu ergänzen ist:
Incunaboli e cinquecentine della Biblioteca dei Cappuccini di Firenze / Giuliano
Laurentini. - Firenze : Biblioteca Provinciale dei Cappuccini, 1988. - XL, 409
S. : Ill.
La Biblioteca dei Cappuccini di Ruffano : profilo storico e catalogo / Francesca
Trane. - Galatina : Congedo, 1993. - 149 S. - (Itinerari di ricerca storica : Supplementi
; 9). - ISBN 88-80860-93-3.
Gli incunaboli delle biblioteche della provincia di Messina dei frati minori
cappuccini / Giuseppe Lipari. // In: Filologia umanistica per Gianvito Resta. - Padova
: Antenore, 1996. - (Medioevo e umanesimo ; 95), S. 1145 - 1189.
Incunaboli e cinquecentine della biblioteca dei Cappuccini di Sortino. - Sortino
: Comune di Sortino, 1998. - 148 p. : Ill. ; 24 cm.
Gli incunaboli della Biblioteca Provinciale Laurenziana dei Cappuccini di
Napoli / Provincia di Napoli dei Frati Minori Cappuccini. A cura di Antonietta Gambardella
... - Napoli : Ed. Campania Serafica, 2002. - 61 S. : Ill. - (TAU ; 6).
Incunaboli e cinquecentine delle biblioteche dei Cappuccini di Toscana / Antonella
Grassi ; Giuliano Laurentini. - Firenze : Polistampa, 2003. - 828 S. : Ill. -
ISBN 88-8304-642-0.
La biblioteca A. Turchi dei Cappuccini di Parma : vicende storiche, incunaboli e
cinquecentine / Federica Dallasta, Benedetta D'Arezzo. - Roma : Collegio San Lorenzo
da Brindisi, 2005. - 671, [24] S. : Ill. ; 24 cm. - (Subsidia scientifica Franciscalia
; 11). - ISBN 88-88001-28-X.
In derselben Fußnote werden auch mehrere Titel zur Geschichte italienischer Kapuzinerbibliotheken
aufgeführt. Auch dazu folgende wichtige Ergänzung:
Le biblioteche dei cappuccini italiane nel cinquecento, Campania / di Silvia
Sbordone. - Napoli : Istituto Meridionale di Francescanesimo. - (Studi e ricerche
francescane ; …). - 1 (2001). - (… ; 30.2001,1/4, S. 51 - 304). - 2 (2002). - 304 S. -
(… ; 31.2002,1/4). - 3 (2003). - 319 S. - (… ; 32.2003,1/4).
6 Er gibt auch ein Adreßbuch der Kapuzinerbibliotheken heraus, von dem sich
aber nur ein einziger Jahrgang nachweisen läßt: Annuario delle biblioteche
cappuccine italiane / Associazione Bibliotecari Cappuccini Italiani. - Roma. - 24
cm. - (Biblioteche e bibliotecari). - 1991. - A cura di Eleuterio Ricci. - 161 S. : Ill.
unterscheidet: erinnerlich dürfte allen am alten Buch Interessierten der Fall
der bayerischen Kapuzinerbibliotheken sein, die ihre Bestände der Bibliothek
der Katholischen Universität Eichstätt anvertraut haben und die mit
diesem als Last empfundenen Geschenk nicht gerade nach guten konservatorischen
Gepflogenheiten verfahren ist.7
Klaus Schreiber
QUELLE
Informationsmittel (IFB) : digitales Rezensionsorgan für Bibliothek und Wissenschaft
https://www.bsz-bw.de/ifb
7 Vgl. https://archiv.twoday.net/stories/3143469
https://swbplus.bsz-bw.de/bsz118927124rez.pdf
07-1-008 Le edizioni del XVII secolo della Provincia dei Cappuccini
di Messina / Fiorenzo Fiore ; Giuseppe Lipari. - Messina : Sicania.
- 21 cm. - (Città e territorio ; ...)
[9244]
1. La Biblioteca Provinciale. - 1 (2003) - 3 (2003). - 1617 S. : Ill.
- (... ; 9). - ISBN 88-7268-099-9 : EUR 115.00
Wenn dieser Katalog hier denn doch relativ ausführlich vorgestellt wurde, so
nicht nur, um ein weiteres Beispiel für den Fortschritt bei der bibliographischen
Kontrolle der Drucke des Barockzeitalters in Italien zu zitieren, sondern
auch, um zu zeigen, wie intensiv man sich in Italien gerade mit der Geschichte
der Bibliotheken der Kapuziner beschäftigt,5 deren Bibliothekare
dazuhin über einen eigenen Verein, die Associazione Bibliotecari Cappuccini
Italiani6 verfügen, was sich positiv von den Verhältnissen in Deutschland
5 Bei einer Recherche im italienischen Verbundkatalog mit biblioteca + Cappuccini
erhält man nicht weniger als 64 Titel.
In der Fußnote 31 (S. 24) zitiert Lipari zahlreiche Kataloge von Inkunabeln und
Drucken des 16. Jahrhunderts in Kapuzinerbibliotheken, eine Liste, die um folgende
wichtige Kataloge aus neuerer Zeit zu ergänzen ist:
Incunaboli e cinquecentine della Biblioteca dei Cappuccini di Firenze / Giuliano
Laurentini. - Firenze : Biblioteca Provinciale dei Cappuccini, 1988. - XL, 409
S. : Ill.
La Biblioteca dei Cappuccini di Ruffano : profilo storico e catalogo / Francesca
Trane. - Galatina : Congedo, 1993. - 149 S. - (Itinerari di ricerca storica : Supplementi
; 9). - ISBN 88-80860-93-3.
Gli incunaboli delle biblioteche della provincia di Messina dei frati minori
cappuccini / Giuseppe Lipari. // In: Filologia umanistica per Gianvito Resta. - Padova
: Antenore, 1996. - (Medioevo e umanesimo ; 95), S. 1145 - 1189.
Incunaboli e cinquecentine della biblioteca dei Cappuccini di Sortino. - Sortino
: Comune di Sortino, 1998. - 148 p. : Ill. ; 24 cm.
Gli incunaboli della Biblioteca Provinciale Laurenziana dei Cappuccini di
Napoli / Provincia di Napoli dei Frati Minori Cappuccini. A cura di Antonietta Gambardella
... - Napoli : Ed. Campania Serafica, 2002. - 61 S. : Ill. - (TAU ; 6).
Incunaboli e cinquecentine delle biblioteche dei Cappuccini di Toscana / Antonella
Grassi ; Giuliano Laurentini. - Firenze : Polistampa, 2003. - 828 S. : Ill. -
ISBN 88-8304-642-0.
La biblioteca A. Turchi dei Cappuccini di Parma : vicende storiche, incunaboli e
cinquecentine / Federica Dallasta, Benedetta D'Arezzo. - Roma : Collegio San Lorenzo
da Brindisi, 2005. - 671, [24] S. : Ill. ; 24 cm. - (Subsidia scientifica Franciscalia
; 11). - ISBN 88-88001-28-X.
In derselben Fußnote werden auch mehrere Titel zur Geschichte italienischer Kapuzinerbibliotheken
aufgeführt. Auch dazu folgende wichtige Ergänzung:
Le biblioteche dei cappuccini italiane nel cinquecento, Campania / di Silvia
Sbordone. - Napoli : Istituto Meridionale di Francescanesimo. - (Studi e ricerche
francescane ; …). - 1 (2001). - (… ; 30.2001,1/4, S. 51 - 304). - 2 (2002). - 304 S. -
(… ; 31.2002,1/4). - 3 (2003). - 319 S. - (… ; 32.2003,1/4).
6 Er gibt auch ein Adreßbuch der Kapuzinerbibliotheken heraus, von dem sich
aber nur ein einziger Jahrgang nachweisen läßt: Annuario delle biblioteche
cappuccine italiane / Associazione Bibliotecari Cappuccini Italiani. - Roma. - 24
cm. - (Biblioteche e bibliotecari). - 1991. - A cura di Eleuterio Ricci. - 161 S. : Ill.
unterscheidet: erinnerlich dürfte allen am alten Buch Interessierten der Fall
der bayerischen Kapuzinerbibliotheken sein, die ihre Bestände der Bibliothek
der Katholischen Universität Eichstätt anvertraut haben und die mit
diesem als Last empfundenen Geschenk nicht gerade nach guten konservatorischen
Gepflogenheiten verfahren ist.7
Klaus Schreiber
QUELLE
Informationsmittel (IFB) : digitales Rezensionsorgan für Bibliothek und Wissenschaft
https://www.bsz-bw.de/ifb
7 Vgl. https://archiv.twoday.net/stories/3143469
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Unter https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Handschriften_f%C3%BCrstenbergische_Hofbibliothek steht der von Google Book Search digitalisierte Barack-Katalog der Donaueschinger Handschriften nun auch für Leser, die keinen US-Proxy benutzen, zur Verfügung.
Bisher waren nur kleine Teile unter
https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/handschriften/hs-don-katalog.php
zugänglich.
Karl August Barack
Bisher waren nur kleine Teile unter
https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/handschriften/hs-don-katalog.php
zugänglich.

noch kein Kommentar - Kommentar verfassen