Kulturgut
https://archiv.twoday.net/stories/4606992/#4611060
Zu Peter Maier siehe
https://www.bautz.de/bbkl/m/maier_p.shtml
ADB
Die Provenienz des Stücks offenbart implizit bereits eine Internetrecherche:
https://books.google.com/books?q=%22peter+maier%22+regensburg+1531&btnG=Search+Books
"
Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln
by Konstantin Höhlbaum, Stadtarchiv (Köln), Joseph Hansen, Erich Kuphal, Historisches Archiv der Stadt Köln - Cologne (Germany) - 1892
Page 71
... für f EB Richard I, 1531. (Darin Leichenrede des Bartholomaeus Latomus aus
Arlon.) kl. 4°. Pap. ... Kanzlers Peter Maier von Regensburg. ...
No preview available"
Mit einem US-Proxy sieht man den von mir zitierten Eintrag ganz.
Zu Peter Maier siehe
https://www.bautz.de/bbkl/m/maier_p.shtml
ADB
Die Provenienz des Stücks offenbart implizit bereits eine Internetrecherche:
https://books.google.com/books?q=%22peter+maier%22+regensburg+1531&btnG=Search+Books
"
Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln
by Konstantin Höhlbaum, Stadtarchiv (Köln), Joseph Hansen, Erich Kuphal, Historisches Archiv der Stadt Köln - Cologne (Germany) - 1892
Page 71
... für f EB Richard I, 1531. (Darin Leichenrede des Bartholomaeus Latomus aus
Arlon.) kl. 4°. Pap. ... Kanzlers Peter Maier von Regensburg. ...
No preview available"
Mit einem US-Proxy sieht man den von mir zitierten Eintrag ganz.
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Ich möchte im "Archivalia"-Weblog, das ich bisher nur fasziniert verfolge, aber noch nicht selbst mit Beiträgen versorgt habe, auf Probleme um Kasseler Grimm-Bestände aufmerksam machen, die für Angehörige des Archiv- und Bibliothekswesens von Interesse sein dürften. Mein Anliegen dabei ist es, Ihre Unterstützung für einen Fünfpunkteplan zur Behebung sehr festgefahrener museal-bibliothekarischer Unstimmigkeiten zu gewinnen, die Sie unter https://www.grimmnetz.de/grimm-mow näher kennenlernen können.
Die Bestände, um die es geht, wurden in "Archivalia" in folgenden zwei Beiträgen bereits kurz angesprochen:
Märchen-Handexemplare gehören nicht der Grimm-Gesellschaft: https://archiv.twoday.net/stories/3289485/
Grimm-Handexemplare digital: https://archiv.twoday.net/stories/4419222/
Zum letzteren Beitrag ist anzumerken, dass lediglich die zwei Bände der Erstausgabe zur Zeit in dieser Digitalversion enthalten sind, von denen es bereits eine Faksimileausgabe auf Papier (hrsg. von Heinz Rölleke) gibt. Die weiteren drei Handexemplare des UNESCO-Welterbes und die anderen darüber hinaus in Kassel vorhandenen Grimm-Handexemplare, deren Grimm-Notizen weitgehend noch unbekannt sind, enthält diese Digitalfassung nicht.
Nun zu den eigentlichen Unstimmigkeiten:
Aufgrund falscher Angaben in einem Antrag zur Aufnahme von Märchen-Handexemplaren der Brüder Grimm in das UNESCO-Register "Memory of the World" werden seit mehr als einem Jahr Diskussionen über die institutionelle Zuordnung und den rechtlichen Status bedeutender Grimm-Bestände aus Kasseler Bibliotheksbesitz geführt. 1932 erhielt die Landesbibliothek Kassel (wo die Brüder Grimm selbst als Bibliothekare gearbeitet haben) nach dem Willen von Wilhelm Grimms Sohn Herman neun Bände der "Kinder- und Hausmärchen" mit Notizen der Brüder Grimm. Nach mehreren Bibliotheksreformen ist die ehemalige Landesbibliothek heute zusammen mit der Murhardschen Bibliothek eine Zweigbibliothek der Universitätsbibliothek Kassel.
Im Antrag, den die Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. 2004 an die UNESCO richtete, heißt es, diese Gesellschaft habe die Märchen-Handexemplare seit 1897 kontinuierlich in ihrem Besitz. Die Gesellschaft nennt sich in dem Antrag auch als Eigentümerin und Inhaberin sämtlicher Copyrights. Diese Angaben sind nachweislich falsch. Das ist auf der Website https://www.grimmnetz.de/grimm-mow dokumentiert, wo auch relevante Dokumente für den Rechtsstatus der Dokumente während der letzten Jahrzehnte angeführt sind. (U. a. ist die Brüder Grimm-Gesellschaft überhaupt erst 1942 gegründet worden.)
Seit Herbst 2006 sind die zuständigen Stellen der UNESCO, des Landes Hessen und der Stadt Kassel mehrmals auf diese Probleme aufmerksam gemacht worden, die nicht lediglich formaler Natur sind. Mit ungefähr 2.000 weiteren bibliothekarischen Einheiten, deren Situation identisch oder ähnlich ist, standen sie der Universitätsbibliothek Kassel und deren Lesern und Leserinnen in den letzten Jahren nicht zur Verfügung. Sie werden im Brüder Grimm-Museum Kassel zurückgehalten, das von der Brüder Grimm-Gesellschaft mitbetreut wird. Mahnungen zur Rückgabe von Teilen dieser Grimm-Bestände wurden in den neunziger Jahren nicht befolgt, was zum Ausschluss der Museumsmitarbeiter aus der Bibliotheksbenutzung führte.
Die Verwahrung und Benutzbarkeit der Grimm-Bestände aus Bibliotheksbesitz im Museum werden von vielen Interessierten kritisch gesehen. Die fünf zum Weltdokumentenerbe gehörenden Handexemplare sind zudem seit einigen Monaten in einem Tresor der Kasseler Sparkasse verschlossen, da die Stadt Kassel nach dem Bekanntwerden der durch die Brüder Grimm-Gesellschaft zu verantwortenden Verfälschungen ebenfalls Eigentumsansprüche erhoben hat, während die Universitätsbibliothek als Einrichtung des Landes Hessen und als Rechtsnachfolgerin der Landesbibliothek, zu deren Beständen die Handexemplare aufgrund eines Vertrages von 1975 gehören müssten, nach wie vor keine Verfügung über sie hat. Die verfälschten Angaben des Antrags von 2004 stehen inzwischen weiterhin unkommentiert auf der Website der UNESCO.
Die Stadt Kassel und das Land Hessen haben sich seit längerem dazu bekannt, die Unstimmigkeiten zu klären und die jeweilige Eigentümerschaft und rechtmäßige Zuordnung festzustellen. Bisher sind aber weder hinsichtlich der fünf Bände des UNESCO-Weltdokumentenerbes noch hinsichtlich der übrigen etwa 2.000 Bände, Konvolute und Einzelstücke aus Bibliotheksbesitz sichtbare Konsequenzen gezogen worden, abgesehen von der Überführung der fünf Märchenbücher in den Banktresor.
Um zu Lösungen zu kommen, die der historischen Relevanz dieser Bestände und den rechtlichen Gegebenheiten entsprechen, ist es erforderlich, dass Interessierte sich zu Wort melden. Ein Vorschlag von Alan Kirkness und mir, wie die unakzeptable Situation bedeutender Kasseler Grimm-Bestände in fünf Schritten geklärt werden könnte, kann von der Adresse https://www.grimmnetz.de/download/grimm_unesco_5_steps_13-12-07.pdf heruntergeladen werden. Für den Fünfpunktevorschlag ist eine offene Liste von Unterstützern und Unterstützerinnen eingerichtet. Interessierte aus dem Bibliotheks- und Archivwesen, den Philologien, der Geschichtswissenschaft, dem Museums- und Kulturwesen und anderen gesellschaftlichen Bereichen werden von den Initiatoren herzlich eingeladen, den Vorschlag mit ihren Namen zu unterstützen. Dies gilt auch und besonders für ausländische Kolleginnen und Kollegen, weil deren Engagement ein Zeichen dafür sein kann, dass es eine internationale Gemeinschaft von Hütern und Nutzern solcher Sammlungen gibt, deren Stimme bei derartigen skandalösen Vorgängen hörbar ist und die sich für einheitliche ethische Standards beim Umgang mit solch einem Erbe einsetzen (wobei es in diesem und ähnlichen Fällen besonders um den Aspekt der kulturpolitischen Nutzung geht, die sachgemäß und rechtmäßig erfolgen muss). Kritische Aufmerksamkeit ist angebracht, und die Initiatoren wären für Ihre Rückmeldung und Beteiligung sehr dankbar. Die Unterstützung für den Fünfpunkteplan kann mit einem Formular auf der Seite https://www.grimmnetz.de/grimm-mow/unterstuetzung/unterstuetzung.html ohne großen Aufwand erklärt werden.
Noch zwei Links zu Radiobeiträgen der letzten Tage über dieses Thema:
Deutschlandfunk Köln, Sendezeit: 04.01.2008
17:41, Sendung: Kultur heute, Länge: 04:30 Minuten,
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/01/04/dlf_20080104_1741_7b66ea7e.mp3
Deutschlandradio Kultur, Sendezeit: 04.01.2008
23:30, Sendung: Fazit, Länge: 07:49 Minuten,
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/01/04/drk_20080104_2330_0b90778e.mp3
Die Bestände, um die es geht, wurden in "Archivalia" in folgenden zwei Beiträgen bereits kurz angesprochen:
Märchen-Handexemplare gehören nicht der Grimm-Gesellschaft: https://archiv.twoday.net/stories/3289485/
Grimm-Handexemplare digital: https://archiv.twoday.net/stories/4419222/
Zum letzteren Beitrag ist anzumerken, dass lediglich die zwei Bände der Erstausgabe zur Zeit in dieser Digitalversion enthalten sind, von denen es bereits eine Faksimileausgabe auf Papier (hrsg. von Heinz Rölleke) gibt. Die weiteren drei Handexemplare des UNESCO-Welterbes und die anderen darüber hinaus in Kassel vorhandenen Grimm-Handexemplare, deren Grimm-Notizen weitgehend noch unbekannt sind, enthält diese Digitalfassung nicht.
Nun zu den eigentlichen Unstimmigkeiten:
Aufgrund falscher Angaben in einem Antrag zur Aufnahme von Märchen-Handexemplaren der Brüder Grimm in das UNESCO-Register "Memory of the World" werden seit mehr als einem Jahr Diskussionen über die institutionelle Zuordnung und den rechtlichen Status bedeutender Grimm-Bestände aus Kasseler Bibliotheksbesitz geführt. 1932 erhielt die Landesbibliothek Kassel (wo die Brüder Grimm selbst als Bibliothekare gearbeitet haben) nach dem Willen von Wilhelm Grimms Sohn Herman neun Bände der "Kinder- und Hausmärchen" mit Notizen der Brüder Grimm. Nach mehreren Bibliotheksreformen ist die ehemalige Landesbibliothek heute zusammen mit der Murhardschen Bibliothek eine Zweigbibliothek der Universitätsbibliothek Kassel.
Im Antrag, den die Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. 2004 an die UNESCO richtete, heißt es, diese Gesellschaft habe die Märchen-Handexemplare seit 1897 kontinuierlich in ihrem Besitz. Die Gesellschaft nennt sich in dem Antrag auch als Eigentümerin und Inhaberin sämtlicher Copyrights. Diese Angaben sind nachweislich falsch. Das ist auf der Website https://www.grimmnetz.de/grimm-mow dokumentiert, wo auch relevante Dokumente für den Rechtsstatus der Dokumente während der letzten Jahrzehnte angeführt sind. (U. a. ist die Brüder Grimm-Gesellschaft überhaupt erst 1942 gegründet worden.)
Seit Herbst 2006 sind die zuständigen Stellen der UNESCO, des Landes Hessen und der Stadt Kassel mehrmals auf diese Probleme aufmerksam gemacht worden, die nicht lediglich formaler Natur sind. Mit ungefähr 2.000 weiteren bibliothekarischen Einheiten, deren Situation identisch oder ähnlich ist, standen sie der Universitätsbibliothek Kassel und deren Lesern und Leserinnen in den letzten Jahren nicht zur Verfügung. Sie werden im Brüder Grimm-Museum Kassel zurückgehalten, das von der Brüder Grimm-Gesellschaft mitbetreut wird. Mahnungen zur Rückgabe von Teilen dieser Grimm-Bestände wurden in den neunziger Jahren nicht befolgt, was zum Ausschluss der Museumsmitarbeiter aus der Bibliotheksbenutzung führte.
Die Verwahrung und Benutzbarkeit der Grimm-Bestände aus Bibliotheksbesitz im Museum werden von vielen Interessierten kritisch gesehen. Die fünf zum Weltdokumentenerbe gehörenden Handexemplare sind zudem seit einigen Monaten in einem Tresor der Kasseler Sparkasse verschlossen, da die Stadt Kassel nach dem Bekanntwerden der durch die Brüder Grimm-Gesellschaft zu verantwortenden Verfälschungen ebenfalls Eigentumsansprüche erhoben hat, während die Universitätsbibliothek als Einrichtung des Landes Hessen und als Rechtsnachfolgerin der Landesbibliothek, zu deren Beständen die Handexemplare aufgrund eines Vertrages von 1975 gehören müssten, nach wie vor keine Verfügung über sie hat. Die verfälschten Angaben des Antrags von 2004 stehen inzwischen weiterhin unkommentiert auf der Website der UNESCO.
Die Stadt Kassel und das Land Hessen haben sich seit längerem dazu bekannt, die Unstimmigkeiten zu klären und die jeweilige Eigentümerschaft und rechtmäßige Zuordnung festzustellen. Bisher sind aber weder hinsichtlich der fünf Bände des UNESCO-Weltdokumentenerbes noch hinsichtlich der übrigen etwa 2.000 Bände, Konvolute und Einzelstücke aus Bibliotheksbesitz sichtbare Konsequenzen gezogen worden, abgesehen von der Überführung der fünf Märchenbücher in den Banktresor.
Um zu Lösungen zu kommen, die der historischen Relevanz dieser Bestände und den rechtlichen Gegebenheiten entsprechen, ist es erforderlich, dass Interessierte sich zu Wort melden. Ein Vorschlag von Alan Kirkness und mir, wie die unakzeptable Situation bedeutender Kasseler Grimm-Bestände in fünf Schritten geklärt werden könnte, kann von der Adresse https://www.grimmnetz.de/download/grimm_unesco_5_steps_13-12-07.pdf heruntergeladen werden. Für den Fünfpunktevorschlag ist eine offene Liste von Unterstützern und Unterstützerinnen eingerichtet. Interessierte aus dem Bibliotheks- und Archivwesen, den Philologien, der Geschichtswissenschaft, dem Museums- und Kulturwesen und anderen gesellschaftlichen Bereichen werden von den Initiatoren herzlich eingeladen, den Vorschlag mit ihren Namen zu unterstützen. Dies gilt auch und besonders für ausländische Kolleginnen und Kollegen, weil deren Engagement ein Zeichen dafür sein kann, dass es eine internationale Gemeinschaft von Hütern und Nutzern solcher Sammlungen gibt, deren Stimme bei derartigen skandalösen Vorgängen hörbar ist und die sich für einheitliche ethische Standards beim Umgang mit solch einem Erbe einsetzen (wobei es in diesem und ähnlichen Fällen besonders um den Aspekt der kulturpolitischen Nutzung geht, die sachgemäß und rechtmäßig erfolgen muss). Kritische Aufmerksamkeit ist angebracht, und die Initiatoren wären für Ihre Rückmeldung und Beteiligung sehr dankbar. Die Unterstützung für den Fünfpunkteplan kann mit einem Formular auf der Seite https://www.grimmnetz.de/grimm-mow/unterstuetzung/unterstuetzung.html ohne großen Aufwand erklärt werden.
Noch zwei Links zu Radiobeiträgen der letzten Tage über dieses Thema:
Deutschlandfunk Köln, Sendezeit: 04.01.2008
17:41, Sendung: Kultur heute, Länge: 04:30 Minuten,
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/01/04/dlf_20080104_1741_7b66ea7e.mp3
Deutschlandradio Kultur, Sendezeit: 04.01.2008
23:30, Sendung: Fazit, Länge: 07:49 Minuten,
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/01/04/drk_20080104_2330_0b90778e.mp3
Berthold Friemel - am Donnerstag, 10. Januar 2008, 13:30 - Rubrik: Kulturgut
[ Forts. von https://archiv.twoday.net/stories/4593537/ ]
Eichstätt, den 09.01.2008
https://www.ku-eichstaett.de/www/PressReleases/ZZikdTxyfX80kj
Gemeinsame Presseerklärung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Bayerischen Staatsbibliothek: Die Bayerische Staatsbibliothek hat ihre Untersuchung der Vorgänge an der Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt abgeschlossen.
Als Fachbehörde für das Bibliothekswesen in Bayern wurde sie vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit der Untersuchung der Anfang 2007 in den Medien erhobenen Vorwürfe beauftragt, die Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt habe wertvolle Bücher aus dem Bestand der 1999 übernommenen Zentralbibliothek der Kapuziner aus Altötting entsorgt und damit massenweise Kulturgut vernichtet. Die fachliche Untersuchung ist in Zusammenarbeit mit der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt durchgeführt worden. Der Untersuchungsbericht ist der Staatsanwaltschaft Ingolstadt auf deren Bitte zur Verfügung gestellt worden.
Kernpunkte der Untersuchung waren die Aufklärung des Sachverhalts und eine sich daran anschließende bibliotheksfachliche Bewertung. Die Tatsachenermittlung erfolgte primär anhand eines umfangreichen Fragenkatalogs für die Mitarbeiter, die mit der Übernahme der Kapuzinerbestände befasst waren, und einem Ortstermin.
Nach Auswertung aller vorliegenden Informationen kommt die Bayerische Staatsbibliothek zu folgendem Ergebnis: Der Vorwurf der massenweisen Vernichtung wertvoller Bücher aus dem Kapuzinerbestand kann nicht bestätigt werden, aber es liegen einige klärungsbedürftige Sachverhalte vor. Wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt bereits mitteilte, wurde wegen Untreue in fünf Fällen Anklage beim Landgericht Ingolstadt erhoben. Bei Amtsantritt der neuen Leiterin der UB Eichstätt-Ingolstadt, Frau Dr. Reich im Jahr 2005 war der weit überwiegende Teil des übernommenen Bestands von fast 400.000 Bänden noch unbearbeitet zwischengelagert. Die großteils nicht adäquaten Lagerbedingungen und der Zustand der Bücher erforderten eine beschleunigte Bearbeitung.
Constantin Schulte-Strathaus, pressestelle@ku-eichstaett.de
Vgl. auch Teleschau vom 9. Januar 2008
Bücherskandal in Eichstätt - Ermittlungen abgeschlossen (Bericht & Kamera: Jürgen Polifke, Video (Flash), 2'29")
Eichstätt, den 09.01.2008
https://www.ku-eichstaett.de/www/PressReleases/ZZikdTxyfX80kj
Gemeinsame Presseerklärung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Bayerischen Staatsbibliothek: Die Bayerische Staatsbibliothek hat ihre Untersuchung der Vorgänge an der Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt abgeschlossen.
Als Fachbehörde für das Bibliothekswesen in Bayern wurde sie vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit der Untersuchung der Anfang 2007 in den Medien erhobenen Vorwürfe beauftragt, die Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt habe wertvolle Bücher aus dem Bestand der 1999 übernommenen Zentralbibliothek der Kapuziner aus Altötting entsorgt und damit massenweise Kulturgut vernichtet. Die fachliche Untersuchung ist in Zusammenarbeit mit der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt durchgeführt worden. Der Untersuchungsbericht ist der Staatsanwaltschaft Ingolstadt auf deren Bitte zur Verfügung gestellt worden.
Kernpunkte der Untersuchung waren die Aufklärung des Sachverhalts und eine sich daran anschließende bibliotheksfachliche Bewertung. Die Tatsachenermittlung erfolgte primär anhand eines umfangreichen Fragenkatalogs für die Mitarbeiter, die mit der Übernahme der Kapuzinerbestände befasst waren, und einem Ortstermin.
Nach Auswertung aller vorliegenden Informationen kommt die Bayerische Staatsbibliothek zu folgendem Ergebnis: Der Vorwurf der massenweisen Vernichtung wertvoller Bücher aus dem Kapuzinerbestand kann nicht bestätigt werden, aber es liegen einige klärungsbedürftige Sachverhalte vor. Wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt bereits mitteilte, wurde wegen Untreue in fünf Fällen Anklage beim Landgericht Ingolstadt erhoben. Bei Amtsantritt der neuen Leiterin der UB Eichstätt-Ingolstadt, Frau Dr. Reich im Jahr 2005 war der weit überwiegende Teil des übernommenen Bestands von fast 400.000 Bänden noch unbearbeitet zwischengelagert. Die großteils nicht adäquaten Lagerbedingungen und der Zustand der Bücher erforderten eine beschleunigte Bearbeitung.
Constantin Schulte-Strathaus, pressestelle@ku-eichstaett.de
Vgl. auch Teleschau vom 9. Januar 2008
Bücherskandal in Eichstätt - Ermittlungen abgeschlossen (Bericht & Kamera: Jürgen Polifke, Video (Flash), 2'29")
BCK - am Mittwoch, 9. Januar 2008, 20:21 - Rubrik: Kulturgut
https://www.welterbe-erhalten.de/
https://www.zeit.de/online/2007/52/bg-dresden?1
(C) Ferdinand Ganthus
https://www.zeit.de/online/2007/52/bg-dresden?1

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"Berichten zufolge haben Diebe Original-Aufnahmen von Bob Marley und Peter Tosh aus dem Archiv der früheren Jamaica Broadcasting Corporation gestohlen. ......
Olivia Grange, Jamaika's Informationsministerin beschreibt den Verlust als schmerzhaften Schlag für die gesamte Geschichte der Insel. ...."
Quelle: https://www.mtv.de/article/10504532
Nachtrag 12.01.2008:
Weitere Informationen unter:
https://www.houseofreggae.de/news/146-marley-tosh-originale-jbc-archiv-gestohlen.html
https://jamaica-gleaner.com/gleaner/20080105/lead/lead1.html
https://www.cbc.ca/arts/music/story/2008/01/06/marley-tosh-archives.html
Olivia Grange, Jamaika's Informationsministerin beschreibt den Verlust als schmerzhaften Schlag für die gesamte Geschichte der Insel. ...."
Quelle: https://www.mtv.de/article/10504532
Nachtrag 12.01.2008:
Weitere Informationen unter:
https://www.houseofreggae.de/news/146-marley-tosh-originale-jbc-archiv-gestohlen.html
https://jamaica-gleaner.com/gleaner/20080105/lead/lead1.html
https://www.cbc.ca/arts/music/story/2008/01/06/marley-tosh-archives.html
Wolf Thomas - am Mittwoch, 9. Januar 2008, 08:29 - Rubrik: Kulturgut
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https://www.donaukurier.de/lokales/eichstaett/art575,1808344
Anklage gegen Bibliothekschefin
Eichstätt (EK) Ziemlich genau ein Jahr nach den ersten Meldungen über die Vernichtung von Beständen der Kapuzinerbibliothek an der Universitätsbibliothek Eichstätt hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt jetzt Anklage gegen die Leiterin der Eichstätter Bibliothek, Dr. Angelika Reich, erhoben.
Wie der Leiter der Ingolstädter Behörde, Oberstaatsanwalt Helmut Walter, gestern Nachmittag mitteilte, wurden gegen die Leitende Bibliotheksdirektorin "wegen Untreue in fünf Fällen Anklage zum Landgericht Ingolstadt erhoben". Dabei geht es um 14 Bücher. "Hinsichtlich der containerweisen Entsorgung konnte gegen sie kein strafrechtlich relevanter Vorwurf erhoben werden", heißt es in der Presseerklärung weiter. Darüber hinaus hätten die Ermittlungen "keinen Tatverdacht gegen sonstige Mitarbeiter der Stiftung Katholische Universität Eichstätt" ergeben.
Die Universitätsbibliothek Eichstätt mit ihrer Leiterin Angelika Reich war, wie vor einem Jahr ausführlich berichtet, ins Gerede gekommen, nachdem der Jahrzehnte lange Mäzen und Ehrendoktor der Universität, Professor Hans Schneider, die Verscherbelung einer in seinen Augen wertvollen Schallplattensammlung seines Schwiegervaters Heinrich Sievers angeprangert hatte. Darauf hin hatten sich weitere Kritiker der Bibliothekschefin zu Wort gemeldet und ihr die Entsorgung von Beständen der der Unibibliothek überlassenen Bestände der bayerischen Kapuziner vorgeworfen. Auf Veranlassung von Reich sollen etwa 80 Tonnen Bücher in 17 Containern unterschiedlicher Größe in die Altpapierverwertung gekommen sein – darunter auch Werke, die vor dem Jahr 1802 erschienen sind und laut Überlassungsvertrag zwischen Kapuzinern und Unibibliothek nach wie vor Eigentum des Freistaats Bayern sind.
Auch die Leitung der Universität sah sich schließlich zum Handeln veranlasst. Kanzler Gottfried Freiherr von der Heydte, der die Vorwürfen zunächst als "gegenstandslos" abgetan hatte, untersagte der Bibliothekschefin die weitere Bearbeitung der Kapuzinerbestände – eine dienstliche Anweisung, die, wie von der Heydte gestern gegenüber dem EICHSTÄTTER KURIER erklärte, bis heute gilt. Ansonsten wollte sich der Kanzler nicht weiter äußern: Auch wenn jetzt Anklage erhoben worden sei, gelte für Angelika Reich die Unschuldsvermutung, so von der Heydte.
Das Ergebnis einer uniinternen Untersuchung, die in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Staatsbibliothek durchgeführt wurde und der Universitätsleitung bereits vorliegt, wollte von der Heydte nicht mitteilen.
Siehe dazu auch
https://www.br-online.de/wissen-bildung/artikel/0702/16-reisswolf-eichstaett/index.xml
Die massenhafte Entsorgung von Büchern wird dagegen vor Gericht nicht behandelt. [...] 17 vollgepackte Container seien auf alle Fälle vernichtet worden, sagte Gottfried Freiherr von der Heydte, Kanzler der Universität. Weil auch mehr als 200 Jahre alte Exemplare darunter waren, könnte der Schaden hoch sein: Möglicherweise sind auch tausende historisch wertvoller Bücher im Müll gelandet.
Genau das befürchtet Hermann Holzbauer, der ehemalige Leiter der Eichstätter Uni-Bibliothek. Der Mann hat gute Gründe für seine Annahme: Er hatte die gesamte Bibliothek der bayerischen Kapuziner 1998 selbst von Altötting nach Eichstätt überführt - und nach eigenen Angaben bereits damals unbrauchbare Bücher aussortiert. Von den 350.000 Werken, die schließlich nach Eichstätt kamen, sei seiner Meinung nach jedes einzelne erhaltenswürdig gewesen. Holzbauer zufolge handelt es sich bei den vernichteten Büchern großteils um völlig unbeschädigte Werke des 17. und 18. Jahrhunderts.
Hermann Holzbauer, Ex-Chef der Uni-Bibliothek Eichstätt
Die aussortierten Bücher sind offenbar weder eingehend auf ihre bibliothekarische Bedeutung untersucht worden noch auf ihren kulturellen und materiellen Wert. Die Mühe hätte man sich schon aus eigenem Interesse machen können: Schließlich hatte die Uni-Bibliothek die Erlaubnis der Kapuziner, Dubletten aus dem Bücherberg auszusortieren und an Antiquariate weiterzuverkaufen.
[...] Wenn Sie das nächste Mal ein Schulheft aus Ökopapier in den Händen halten oder eine Rolle Recycling-Toilettenpapier, hören Sie mal genau hin: Vielleicht flüstert das aufbereitete Altpapier leise "Ich war einmal ein historisch wertvolles Klosterbuch."
Tatort in Eichstätt: das Bücherlager
Zum Fall Eichstätt zusammenfassend BCK:
https://archiv.twoday.net/stories/3534122/
Daneben die Suchfunktion:
https://archiv.twoday.net/search?q=eichst%C3%A4tt
Anklage gegen Bibliothekschefin
Eichstätt (EK) Ziemlich genau ein Jahr nach den ersten Meldungen über die Vernichtung von Beständen der Kapuzinerbibliothek an der Universitätsbibliothek Eichstätt hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt jetzt Anklage gegen die Leiterin der Eichstätter Bibliothek, Dr. Angelika Reich, erhoben.
Wie der Leiter der Ingolstädter Behörde, Oberstaatsanwalt Helmut Walter, gestern Nachmittag mitteilte, wurden gegen die Leitende Bibliotheksdirektorin "wegen Untreue in fünf Fällen Anklage zum Landgericht Ingolstadt erhoben". Dabei geht es um 14 Bücher. "Hinsichtlich der containerweisen Entsorgung konnte gegen sie kein strafrechtlich relevanter Vorwurf erhoben werden", heißt es in der Presseerklärung weiter. Darüber hinaus hätten die Ermittlungen "keinen Tatverdacht gegen sonstige Mitarbeiter der Stiftung Katholische Universität Eichstätt" ergeben.
Die Universitätsbibliothek Eichstätt mit ihrer Leiterin Angelika Reich war, wie vor einem Jahr ausführlich berichtet, ins Gerede gekommen, nachdem der Jahrzehnte lange Mäzen und Ehrendoktor der Universität, Professor Hans Schneider, die Verscherbelung einer in seinen Augen wertvollen Schallplattensammlung seines Schwiegervaters Heinrich Sievers angeprangert hatte. Darauf hin hatten sich weitere Kritiker der Bibliothekschefin zu Wort gemeldet und ihr die Entsorgung von Beständen der der Unibibliothek überlassenen Bestände der bayerischen Kapuziner vorgeworfen. Auf Veranlassung von Reich sollen etwa 80 Tonnen Bücher in 17 Containern unterschiedlicher Größe in die Altpapierverwertung gekommen sein – darunter auch Werke, die vor dem Jahr 1802 erschienen sind und laut Überlassungsvertrag zwischen Kapuzinern und Unibibliothek nach wie vor Eigentum des Freistaats Bayern sind.
Auch die Leitung der Universität sah sich schließlich zum Handeln veranlasst. Kanzler Gottfried Freiherr von der Heydte, der die Vorwürfen zunächst als "gegenstandslos" abgetan hatte, untersagte der Bibliothekschefin die weitere Bearbeitung der Kapuzinerbestände – eine dienstliche Anweisung, die, wie von der Heydte gestern gegenüber dem EICHSTÄTTER KURIER erklärte, bis heute gilt. Ansonsten wollte sich der Kanzler nicht weiter äußern: Auch wenn jetzt Anklage erhoben worden sei, gelte für Angelika Reich die Unschuldsvermutung, so von der Heydte.
Das Ergebnis einer uniinternen Untersuchung, die in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Staatsbibliothek durchgeführt wurde und der Universitätsleitung bereits vorliegt, wollte von der Heydte nicht mitteilen.
Siehe dazu auch
https://www.br-online.de/wissen-bildung/artikel/0702/16-reisswolf-eichstaett/index.xml
Die massenhafte Entsorgung von Büchern wird dagegen vor Gericht nicht behandelt. [...] 17 vollgepackte Container seien auf alle Fälle vernichtet worden, sagte Gottfried Freiherr von der Heydte, Kanzler der Universität. Weil auch mehr als 200 Jahre alte Exemplare darunter waren, könnte der Schaden hoch sein: Möglicherweise sind auch tausende historisch wertvoller Bücher im Müll gelandet.
Genau das befürchtet Hermann Holzbauer, der ehemalige Leiter der Eichstätter Uni-Bibliothek. Der Mann hat gute Gründe für seine Annahme: Er hatte die gesamte Bibliothek der bayerischen Kapuziner 1998 selbst von Altötting nach Eichstätt überführt - und nach eigenen Angaben bereits damals unbrauchbare Bücher aussortiert. Von den 350.000 Werken, die schließlich nach Eichstätt kamen, sei seiner Meinung nach jedes einzelne erhaltenswürdig gewesen. Holzbauer zufolge handelt es sich bei den vernichteten Büchern großteils um völlig unbeschädigte Werke des 17. und 18. Jahrhunderts.
Hermann Holzbauer, Ex-Chef der Uni-Bibliothek Eichstätt
Die aussortierten Bücher sind offenbar weder eingehend auf ihre bibliothekarische Bedeutung untersucht worden noch auf ihren kulturellen und materiellen Wert. Die Mühe hätte man sich schon aus eigenem Interesse machen können: Schließlich hatte die Uni-Bibliothek die Erlaubnis der Kapuziner, Dubletten aus dem Bücherberg auszusortieren und an Antiquariate weiterzuverkaufen.
[...] Wenn Sie das nächste Mal ein Schulheft aus Ökopapier in den Händen halten oder eine Rolle Recycling-Toilettenpapier, hören Sie mal genau hin: Vielleicht flüstert das aufbereitete Altpapier leise "Ich war einmal ein historisch wertvolles Klosterbuch."

Zum Fall Eichstätt zusammenfassend BCK:
https://archiv.twoday.net/stories/3534122/
Daneben die Suchfunktion:
https://archiv.twoday.net/search?q=eichst%C3%A4tt
Mit Ihrem Engagement unterstützen Sie das Ziel der Stadt Berga und des Interesservereines Schloss Berga e.V. i.G., die historisch bedeutende Schlossanlage zu erhalten und wertvolle Bauelemente wieder aufzubauen. Neben öffentlichen Förderern setzen sich auch die Gemeinschaft der Grafen von Roit für den Erhalt des mit vielen Mythen belegten, auf einem Schieferfelsen errichteten Lehnsschlosses, ein.
Der Schirmherr und Initiator dieser einzigartigen Idee, Heiko Nowak Graf von Roit (der einen aktiven, vom italienischen Prinzenhaus bestätigten Adelsbrief besitzt und Mitglied zahlreicher Adelsverbände ist), ernennt nach altem Recht jeden Unterstützer der Idee zum Herren über das Anwesen mit dem stolzen Namen "Graf von Berga".
Kulturrechtlich gesehen ist das Schloss Berga ein Lehnsbesitz: Das bedeutet für jeden Eigentümer nach historischem Erlass die Würde als Edelherr durch die bloße Besitzschaft der Immobilie zu erlangen! Dies ist auch der Grund, warum dieses Schloss in der Vergangenheit so häufig umkämpft war und von herrschenden Eroberern als Representanz gewählt wurde. Zeitgemäß bieten wir Ihnen hier einen unblutigen Weg zum Erwerb der Besitzschaft, nämlich durch den Erwerb eines symbolischen Anteils am Gesamtobjekt, und damit alle historischen Privilegien und Rechte als echter Edelherr / Edelfrau ! (Damen erhalten den Namen Gräfin von Berga)!
https://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=120185638566
Kommentar: Wenn man sieht, was für ein Gesindel im wilden Osten neuerdings Schlossbesitzer sein kann, freut man sich trotz allem sogar noch an den süddeutschen Säkularisationsgewinnlern...
Der Schirmherr und Initiator dieser einzigartigen Idee, Heiko Nowak Graf von Roit (der einen aktiven, vom italienischen Prinzenhaus bestätigten Adelsbrief besitzt und Mitglied zahlreicher Adelsverbände ist), ernennt nach altem Recht jeden Unterstützer der Idee zum Herren über das Anwesen mit dem stolzen Namen "Graf von Berga".
Kulturrechtlich gesehen ist das Schloss Berga ein Lehnsbesitz: Das bedeutet für jeden Eigentümer nach historischem Erlass die Würde als Edelherr durch die bloße Besitzschaft der Immobilie zu erlangen! Dies ist auch der Grund, warum dieses Schloss in der Vergangenheit so häufig umkämpft war und von herrschenden Eroberern als Representanz gewählt wurde. Zeitgemäß bieten wir Ihnen hier einen unblutigen Weg zum Erwerb der Besitzschaft, nämlich durch den Erwerb eines symbolischen Anteils am Gesamtobjekt, und damit alle historischen Privilegien und Rechte als echter Edelherr / Edelfrau ! (Damen erhalten den Namen Gräfin von Berga)!
https://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=120185638566
Kommentar: Wenn man sieht, was für ein Gesindel im wilden Osten neuerdings Schlossbesitzer sein kann, freut man sich trotz allem sogar noch an den süddeutschen Säkularisationsgewinnlern...
Ladislaus - am Freitag, 4. Januar 2008, 22:40 - Rubrik: Kulturgut
https://www.tagesspiegel.de/zeitung/Titelseite;art692,2447221
Die Bundesländer, eifersüchtig auf ihre Kulturhoheit bedacht und deswegen jeder bundeseinheitlichen Vorgehensweise abhold, sind schlecht gerüstet, wenn es um Eigentumsfragen mit bisweilen jahrhundertelanger Vorgeschichte geht. Die adligen Erben, im Bunde mit Auktionshäusern in London oder New York, schlagen mit schwerem juristischen Geschütz ohne Mühe Breschen in die aufgeschreckte ministerielle Abwehr. In aller Regel haben die Landesregierungen sogar ihre Pflicht versäumt, abwanderungsbedrohte Kulturschätze auf die 1955 geschaffene „Liste national wertvollen Kulturguts“ zu setzen und so zumindest in Deutschland zu halten.
Die Probleme spitzen sich zu. Ab Januar 2014 stehen in den „neuen“ Bundesländern Museumsgüter zur Disposition, die vor 1945 in adligem Besitz waren und nach dem Krieg enteignet wurden. So ist’s im Einigungsvertrag von 1990 geregelt. Noch haben die Museen ein Vorkaufsrecht. In manchen Fällen gelangen bereits mustergültige Einigungen, wie in Leipzig bei einem auf viele Millionen geschätzten Altarbild von Roger van der Weyden. Anderenorts drängen Adelshäuser auf Ausgleich durch Immobilien. Darin allerdings liegt enormer Sprengstoff: Soll das, was als „Junkerland in Bauernhand“ bis 1949 sozialisiert worden war, nun durch die Hintertür wieder in fürstliche Obhut zurückkehren?
Noch gibt es nicht einmal einen genauen Überblick über gestellte und zu befürchtende Forderungen. Die nationale Liste gegen Abwanderung ist ein Flickenteppich. Eine abgestimmte Strategie der Länder ist erst recht nicht in Sicht. Über einen gemeinsamen Feuerwehrfonds für dringende Ankäufe wird nicht einmal nachgedacht. Jetzt ist zuallererst Sachverstand gefordert – dann aber politische Weitsicht, um zu einer gemeinverträglichen Lösung zu kommen. Die föderale Kulturhoheit steht auf dem Prüfstand.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 30.12.2007)
Zur tickenden Zeitbombe des EALG in den ostdeutschen Ländern siehe
https://archiv.twoday.net/stories/537543/
https://archiv.twoday.net/stories/529585/
https://archiv.twoday.net/stories/3082417/

Rogier van der Weyden in Leipzig, siehe
https://www.mdr.de/kultur/ausstellung/541795.html
Die Bundesländer, eifersüchtig auf ihre Kulturhoheit bedacht und deswegen jeder bundeseinheitlichen Vorgehensweise abhold, sind schlecht gerüstet, wenn es um Eigentumsfragen mit bisweilen jahrhundertelanger Vorgeschichte geht. Die adligen Erben, im Bunde mit Auktionshäusern in London oder New York, schlagen mit schwerem juristischen Geschütz ohne Mühe Breschen in die aufgeschreckte ministerielle Abwehr. In aller Regel haben die Landesregierungen sogar ihre Pflicht versäumt, abwanderungsbedrohte Kulturschätze auf die 1955 geschaffene „Liste national wertvollen Kulturguts“ zu setzen und so zumindest in Deutschland zu halten.
Die Probleme spitzen sich zu. Ab Januar 2014 stehen in den „neuen“ Bundesländern Museumsgüter zur Disposition, die vor 1945 in adligem Besitz waren und nach dem Krieg enteignet wurden. So ist’s im Einigungsvertrag von 1990 geregelt. Noch haben die Museen ein Vorkaufsrecht. In manchen Fällen gelangen bereits mustergültige Einigungen, wie in Leipzig bei einem auf viele Millionen geschätzten Altarbild von Roger van der Weyden. Anderenorts drängen Adelshäuser auf Ausgleich durch Immobilien. Darin allerdings liegt enormer Sprengstoff: Soll das, was als „Junkerland in Bauernhand“ bis 1949 sozialisiert worden war, nun durch die Hintertür wieder in fürstliche Obhut zurückkehren?
Noch gibt es nicht einmal einen genauen Überblick über gestellte und zu befürchtende Forderungen. Die nationale Liste gegen Abwanderung ist ein Flickenteppich. Eine abgestimmte Strategie der Länder ist erst recht nicht in Sicht. Über einen gemeinsamen Feuerwehrfonds für dringende Ankäufe wird nicht einmal nachgedacht. Jetzt ist zuallererst Sachverstand gefordert – dann aber politische Weitsicht, um zu einer gemeinverträglichen Lösung zu kommen. Die föderale Kulturhoheit steht auf dem Prüfstand.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 30.12.2007)
Zur tickenden Zeitbombe des EALG in den ostdeutschen Ländern siehe
https://archiv.twoday.net/stories/537543/
https://archiv.twoday.net/stories/529585/
https://archiv.twoday.net/stories/3082417/

Rogier van der Weyden in Leipzig, siehe
https://www.mdr.de/kultur/ausstellung/541795.html
Wie verkommen muss eine Zunft sein, dass sie offen mit mutmaßlichem Diebesgut aus einem öffentlichen Archiv handelt?
Stuttgarter Antiquariatsmesse 2008
https://www.antiquare.de/download/Stuttgartermessekatalog2008.pdf
Bei Inlibris (Wien) wird angeboten:
Peter Maier von Regensburg, Archivar (um
1460–1542). Diarium der Feierlichkeiten zum Ableben
des Trierer Erzbischofs Richard von Greiffenklau.
Koblenz, um 1532. Dt. und lat. Handschrift auf Papier
in roter und brauner Feder. 68 Bll. (davon 3 Bll. leer);
die Innendeckel beschrieben. Mit 38 farbigen Wappengouachen.
Blindgeprägter Lederband der Zeit.
4to. € 8500,–
Kulturgeschichtlich hochbedeutende, bislang unbekannte
Quelle zur Leichfeier des Richard von Greiffenklau
(1467–1531)
Siehe https://archiv.twoday.net/stories/4569166/
In der zwischenzeitlich von mir nach einem groben Anruf von Inlibris letzten Samstag Abend auf meinem Handy vorsichtshalber aus dem Netz genommenen Erstfassung dieses Beitrags hiess es:
"Wie zu erfahren war, wurde die Handschrift vor ca. 50 Jahren im Stadtarchiv Köln gestohlen, dann vor etwa einem Vierteljahr bei Venator für 3.200 Euro an In Libris (Wien) versteigert, das sie heute anbietet. Das Stadtarchiv Köln und das Landeshauptarchiv haben eine SW-Kopie.
Die Rechtslage ist seit dem Hamburger Stadtsiegelfall absolut unbefriedigend.
Siehe
https://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/berneck.htm
https://www.archive.nrw.de/archivar/index.html?https://www.archive.nrw.de/archivar/1999-03/Archiv14.html
https://archiv.twoday.net/stories/2924840/
https://www.google.de/search?hl=de&q=%C3%B6ffentliche+sache+hamburger+stadtsiegel "
Das Stadtarchiv Köln hat mir in Person seiner Leiterin telefonisch bestätigt, dass das Stück unter ungeklärten Umständen vor längerer Zeit abhanden gekommen ist.
Es ist als Archivgut verzeichnet von Joseph Hansen in den Mittheilungen aus dem Stadtarchiv von Köln 20 (1891), S. 71 Nr. 25/2: "Leichenfeierlichkeiten für + E. B. Richard I, 1531. (Darin Leichenrede des Bartholomäus Latomus aus Arlon.) kl. 4°. Pap. Die Hs. stammt fast ganz von der Hand des kurtrierischen Kanzlers Peter Maier von Regensburg. Aus der Bibl. des Jesuitencollegiums in Coblenz. Hs. des 16. Jhs. (A II, 130.) Aus der Wallrafschen Bibliothek."
[Siehe nun auch: https://archiv.twoday.net/stories/4611095/ ]
Ein Diebstahl liegt nahe. Auch wenn das Stück von einem Benutzer "ausgeliehen" und nicht zurückgegeben worden wäre, so würde das womöglich an der Qualifikation als Diebstahl nichts ändern, denn ungeachtet der realen Praxis war es nicht zulässig, amtliches Schriftgut an Privatpersonen dauerhaft auszuleihen.
Durch den Hinweis auf die Rechtslage und den Hamburger Stadtsiegelfall wurde von mir deutlich gemacht, dass die Auktionshäuser als legale Waschanlagen für Diebesgut und unrechtmäßig entwendete Stücke in Deutschland fungieren, da der Erwerber bei einer Versteigerung rechtmäßiger Eigentümer wird.
Dr. Ulf Bischof veröffentlichte 2007 einen Aufsatz "Die öffentliche Versteigerung: Waschsalon für Diebesgut?" (KUR 2007), siehe:
https://www.lot-tissimo.com/?cmd=l&t=kunstrecht/102007&PHPSESSID=66a249a65a75e1178970990
1989 entschied der Bundesgerichtshof im Hamburger Stadtsiegelfall:
"Bei einer freiwilligen, für jedermann zugänglichen und öffentlich bekanntgemachten Versteigerung durch einen hierzu öffentlich bestellten Auktionator kann der gutgläubige Ersteigerer Eigentum an abhanden gekommenen Sachen erwerben."
https://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/isle/sr/urteile/urteil3.htm
Es stellt sich die Frage, ob das Spezial-Antiquariat InLlbris ("Marktführer in Österreich"), das mir mit rechtlichen Schritten drohte, tatsächlich gutgläubig war, als es das Stück bei Venator erwarb.
"Der Erwerber einer Sache ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, daß eine Sache nicht dem Veräußerer gehört (§ 932 II BGB). [...] Unter grober Fahrlässigkeit wird im allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen".
Eine Nachfrage beim Landeshauptarchiv Koblenz, von dem bekannt sein musste, dass dort so gut wie alle Schriften Peter Maiers, der ja keine unbekannte Persönlichkeit ist, sondern einen NDB-Artikel hat, hätte Inlibris auf das Stadtarchiv Köln führen müssen, denn aus dem Landeshauptarchiv Koblenz habe ich die Information über die Herkunft aus dem Stadtarchiv Köln. Es wäre also ohne weiteres möglich gewesen (wenn es nicht sogar erfolgt ist) festzustellen, dass es sich um unrechtmäßig entwendetes öffentliches Archivgut handelt.
Nach richtiger Ansicht ist das Stück nach wie vor als öffentliche Sache im Anstaltsgebrauch öffentliches Archivgut der Stadt Köln. Die entsprechende öffentlich-rechtliche Dienstbarkeit ist nicht untergegangen (siehe hier), mag man auch mit dem verfehlten Urteil des OVG Münster einen Herausgabeanspruch verneinen.
Faktum ist: Auf der Stuttgarter Antiquariatsmesse 2008 wird ein Archivale aus dem Stadtarchiv Köln angeboten, das im Eigentum eines Händlers steht.
Betreten wir nun den Bereich der von der Meinungsfreiheit geschützten moralischen Wertungen!
Für 3200 Euro angekauft, für 8500 Euro angeboten - das ist ganz offenkundig einfach nur unanständige Gier. Dem Landeshauptarchiv Koblenz war es nicht möglich, das Stück, das an sich am besten ins LHA passt, bei Venator zu erwerben.
Solche Stücke gehören nicht in den Handel, sondern in die Archive, denen sie von Rechts wegen als öffentliche Sache "gehören". Es ist einfach nur schäbig, so zu tun, als stünde nicht einem Stück aus der Feder von Peter Maier die Herkunft aus einem öffentlichen Archiv auf der Stirn geschrieben. Das halbseidene Antiquariatsgewerbe aber kümmert sich nicht um Moral und Anstand, es ist auf schöne Stücke und unmoralischen Profit aus, mögen diese auch gestohlen oder anderweitig aus dem Eigentum der öffentlichen Hand verschwunden sein.
Dank der farbigen Wappen ist die "generöse" Geste von Inlibris, dem LHA eine Schwarzweisskopie zur Verfügung zu stellen, wenig wert.
Auktionatoren als vom BGH eingesetzte legale Diebesgut-Wäscher und Antiquariate arbeiten Hand in Hand. Dass sie genau wissen, womit sie handeln, mag noch so sehr plausibel sein, es müsste beweisbar sein, aber hier hat der BGH viel zu hohe Hürden aufgestellt. Hier geht es nicht um ahnungslose Privatkunden, sondern um hochspezialisierte Firmen mit eigenen Forschungsabteilungen, die teilweise umfangreiche wissenschaftliche Dokumentationen zu ihren Stücken erstellen können:
https://www.inlibris.at/content/deutsch/startseite.php
Sich aus Profitgier über die rechtmäßige Eigentumszuordnung hinwegzusetzen, weil man sich auf Ahnungslosigkeit berufen kann (ohne ahnungslos zu sein), mag man im moralischen Sinne Hehlerei nennen.
Nachtrag: Zur Stellungnahme des Börsenblatts Online
https://archiv.twoday.net/stories/4611095/
https://archiv.twoday.net/stories/4614325/
#fnzhss
Stuttgarter Antiquariatsmesse 2008
https://www.antiquare.de/download/Stuttgartermessekatalog2008.pdf
Bei Inlibris (Wien) wird angeboten:
Peter Maier von Regensburg, Archivar (um
1460–1542). Diarium der Feierlichkeiten zum Ableben
des Trierer Erzbischofs Richard von Greiffenklau.
Koblenz, um 1532. Dt. und lat. Handschrift auf Papier
in roter und brauner Feder. 68 Bll. (davon 3 Bll. leer);
die Innendeckel beschrieben. Mit 38 farbigen Wappengouachen.
Blindgeprägter Lederband der Zeit.
4to. € 8500,–
Kulturgeschichtlich hochbedeutende, bislang unbekannte
Quelle zur Leichfeier des Richard von Greiffenklau
(1467–1531)
Siehe https://archiv.twoday.net/stories/4569166/
In der zwischenzeitlich von mir nach einem groben Anruf von Inlibris letzten Samstag Abend auf meinem Handy vorsichtshalber aus dem Netz genommenen Erstfassung dieses Beitrags hiess es:
"Wie zu erfahren war, wurde die Handschrift vor ca. 50 Jahren im Stadtarchiv Köln gestohlen, dann vor etwa einem Vierteljahr bei Venator für 3.200 Euro an In Libris (Wien) versteigert, das sie heute anbietet. Das Stadtarchiv Köln und das Landeshauptarchiv haben eine SW-Kopie.
Die Rechtslage ist seit dem Hamburger Stadtsiegelfall absolut unbefriedigend.
Siehe
https://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/berneck.htm
https://www.archive.nrw.de/archivar/index.html?https://www.archive.nrw.de/archivar/1999-03/Archiv14.html
https://archiv.twoday.net/stories/2924840/
https://www.google.de/search?hl=de&q=%C3%B6ffentliche+sache+hamburger+stadtsiegel "
Das Stadtarchiv Köln hat mir in Person seiner Leiterin telefonisch bestätigt, dass das Stück unter ungeklärten Umständen vor längerer Zeit abhanden gekommen ist.
Es ist als Archivgut verzeichnet von Joseph Hansen in den Mittheilungen aus dem Stadtarchiv von Köln 20 (1891), S. 71 Nr. 25/2: "Leichenfeierlichkeiten für + E. B. Richard I, 1531. (Darin Leichenrede des Bartholomäus Latomus aus Arlon.) kl. 4°. Pap. Die Hs. stammt fast ganz von der Hand des kurtrierischen Kanzlers Peter Maier von Regensburg. Aus der Bibl. des Jesuitencollegiums in Coblenz. Hs. des 16. Jhs. (A II, 130.) Aus der Wallrafschen Bibliothek."
[Siehe nun auch: https://archiv.twoday.net/stories/4611095/ ]
Ein Diebstahl liegt nahe. Auch wenn das Stück von einem Benutzer "ausgeliehen" und nicht zurückgegeben worden wäre, so würde das womöglich an der Qualifikation als Diebstahl nichts ändern, denn ungeachtet der realen Praxis war es nicht zulässig, amtliches Schriftgut an Privatpersonen dauerhaft auszuleihen.
Durch den Hinweis auf die Rechtslage und den Hamburger Stadtsiegelfall wurde von mir deutlich gemacht, dass die Auktionshäuser als legale Waschanlagen für Diebesgut und unrechtmäßig entwendete Stücke in Deutschland fungieren, da der Erwerber bei einer Versteigerung rechtmäßiger Eigentümer wird.
Dr. Ulf Bischof veröffentlichte 2007 einen Aufsatz "Die öffentliche Versteigerung: Waschsalon für Diebesgut?" (KUR 2007), siehe:
https://www.lot-tissimo.com/?cmd=l&t=kunstrecht/102007&PHPSESSID=66a249a65a75e1178970990
1989 entschied der Bundesgerichtshof im Hamburger Stadtsiegelfall:
"Bei einer freiwilligen, für jedermann zugänglichen und öffentlich bekanntgemachten Versteigerung durch einen hierzu öffentlich bestellten Auktionator kann der gutgläubige Ersteigerer Eigentum an abhanden gekommenen Sachen erwerben."
https://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/isle/sr/urteile/urteil3.htm
Es stellt sich die Frage, ob das Spezial-Antiquariat InLlbris ("Marktführer in Österreich"), das mir mit rechtlichen Schritten drohte, tatsächlich gutgläubig war, als es das Stück bei Venator erwarb.
"Der Erwerber einer Sache ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, daß eine Sache nicht dem Veräußerer gehört (§ 932 II BGB). [...] Unter grober Fahrlässigkeit wird im allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen".
Eine Nachfrage beim Landeshauptarchiv Koblenz, von dem bekannt sein musste, dass dort so gut wie alle Schriften Peter Maiers, der ja keine unbekannte Persönlichkeit ist, sondern einen NDB-Artikel hat, hätte Inlibris auf das Stadtarchiv Köln führen müssen, denn aus dem Landeshauptarchiv Koblenz habe ich die Information über die Herkunft aus dem Stadtarchiv Köln. Es wäre also ohne weiteres möglich gewesen (wenn es nicht sogar erfolgt ist) festzustellen, dass es sich um unrechtmäßig entwendetes öffentliches Archivgut handelt.
Nach richtiger Ansicht ist das Stück nach wie vor als öffentliche Sache im Anstaltsgebrauch öffentliches Archivgut der Stadt Köln. Die entsprechende öffentlich-rechtliche Dienstbarkeit ist nicht untergegangen (siehe hier), mag man auch mit dem verfehlten Urteil des OVG Münster einen Herausgabeanspruch verneinen.
Faktum ist: Auf der Stuttgarter Antiquariatsmesse 2008 wird ein Archivale aus dem Stadtarchiv Köln angeboten, das im Eigentum eines Händlers steht.
Betreten wir nun den Bereich der von der Meinungsfreiheit geschützten moralischen Wertungen!
Für 3200 Euro angekauft, für 8500 Euro angeboten - das ist ganz offenkundig einfach nur unanständige Gier. Dem Landeshauptarchiv Koblenz war es nicht möglich, das Stück, das an sich am besten ins LHA passt, bei Venator zu erwerben.
Solche Stücke gehören nicht in den Handel, sondern in die Archive, denen sie von Rechts wegen als öffentliche Sache "gehören". Es ist einfach nur schäbig, so zu tun, als stünde nicht einem Stück aus der Feder von Peter Maier die Herkunft aus einem öffentlichen Archiv auf der Stirn geschrieben. Das halbseidene Antiquariatsgewerbe aber kümmert sich nicht um Moral und Anstand, es ist auf schöne Stücke und unmoralischen Profit aus, mögen diese auch gestohlen oder anderweitig aus dem Eigentum der öffentlichen Hand verschwunden sein.
Dank der farbigen Wappen ist die "generöse" Geste von Inlibris, dem LHA eine Schwarzweisskopie zur Verfügung zu stellen, wenig wert.
Auktionatoren als vom BGH eingesetzte legale Diebesgut-Wäscher und Antiquariate arbeiten Hand in Hand. Dass sie genau wissen, womit sie handeln, mag noch so sehr plausibel sein, es müsste beweisbar sein, aber hier hat der BGH viel zu hohe Hürden aufgestellt. Hier geht es nicht um ahnungslose Privatkunden, sondern um hochspezialisierte Firmen mit eigenen Forschungsabteilungen, die teilweise umfangreiche wissenschaftliche Dokumentationen zu ihren Stücken erstellen können:
https://www.inlibris.at/content/deutsch/startseite.php
Sich aus Profitgier über die rechtmäßige Eigentumszuordnung hinwegzusetzen, weil man sich auf Ahnungslosigkeit berufen kann (ohne ahnungslos zu sein), mag man im moralischen Sinne Hehlerei nennen.
Nachtrag: Zur Stellungnahme des Börsenblatts Online
https://archiv.twoday.net/stories/4611095/
https://archiv.twoday.net/stories/4614325/
#fnzhss