Kulturgut
https://www.verwaltung.uni-halle.de/pressedb/ausgabe_pressedb/index.php?modus=pmanzeige&pm_id=419
Musikwissenschaftler der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg haben eine Orgelkomposition von Johann Sebastian Bach entdeckt. Bei dem Werk, von dem bislang nur die ersten fünf Takte bekannt waren, handelt es sich um eine Fantasie über den Choral „Wo Gott der Herr nicht bei uns hält“. Die Komposition liegt in Form einer Abschrift des ehemaligen Leipziger Thomaskantors Wilhelm Rust in der Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) in Halle vor. Die ULB ersteigerte vor wenigen Wochen einen Teilnachlass von Rust.

Musikwissenschaftler der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg haben eine Orgelkomposition von Johann Sebastian Bach entdeckt. Bei dem Werk, von dem bislang nur die ersten fünf Takte bekannt waren, handelt es sich um eine Fantasie über den Choral „Wo Gott der Herr nicht bei uns hält“. Die Komposition liegt in Form einer Abschrift des ehemaligen Leipziger Thomaskantors Wilhelm Rust in der Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) in Halle vor. Die ULB ersteigerte vor wenigen Wochen einen Teilnachlass von Rust.

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Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.04.2008, Nr. 83, S. 35
Was wurde aus dem Fürstenzubehör?
Eine Gegenmeinung zum badischen Kulturgüterstreit: Die Kommission des Landes hat keinen Begriff vom Funktionswandel der Besitzrechte im Prozess der Revolution.
Von Gerd Roellecke
Im "badischen Kulturgüterstreit" hat die baden-württembergische Landesregierung eine Kommission aus Juristen und Historikern beauftragt, die Eigentumsfragen zu klären. Sie hat jetzt ihr Gutachten veröffentlicht - aber nicht gedruckt. Sie hat ein Exemplar im Lesesaal des Generallandesarchivs Karlsruhe zur Einsichtnahme ausgelegt. Aber die Publikation als Buch wird nicht lange auf sich warten lassen, obwohl sie eine Beilegung des Streites erschweren dürfte.
[...]
Ob die "Pertinenz-Theorie" der Kommission die Gerichte überzeugt, ist nicht sicher. Dass Zubehör in der Regel das rechtliche Schicksal der Hauptsache teilt, ist zwar allen Juristen geläufig. Aber der Staat ist keine Sache, auch nicht im übertragenen Sinn, sondern ein lebendes System. Die Kommission verwendet viel Mühe darauf, die juristische und organisatorische Verselbständigung des Staates im Verhältnis zur Politik und zur Person eines Monarchen zu verdeutlichen. Aber dass der Staat als Organisation Rechte haben kann, klärt nicht, wie weit die Rechte reichen, also nicht das Eigentum an bestimmten Gegenständen. Für die Gutachtenfrage kommt es nicht auf die Selbständigkeit, sondern auf die Funktionen des Staates an. Zubehör sind danach alle Gegenstände, die den politischen Zwecken des Staates zu dienen bestimmt sind, um die Formulierung des Bürgerlichen Gesetzbuches aufzunehmen. Das Fürstengut oder die Hofausstattung diente jedoch weniger dem Unterhalt des Fürsten und mehr der monarchischen Legitimation.
Die Legitimationsfrage blendet das Gutachten aber gerade aus. Zum Beispiel hatte der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 die geistlichen und viele weltliche Herrschaften den größeren Reichsterritorien zugeschlagen. Bei den geistlichen Herrschaften fiel das fürstliche Vermögen dem übernehmenden Territorium zu, bei den weltlichen den standesherrlichen Familien. Diese offenkundige Ungleichbehandlung erklärt das Gutachten mit dem politischen Prinzip, dass die standesherrlichen Familien möglichst geschont werden sollten. Das mag sein. Aber dann muss man auch die Benachteiligung der geistlichen Herren politisch sehen und damit erklären, dass die katholische Kirche schwach war und als besonders reaktionär galt, und dann kann man aus der Säkularisation der geistlichen Herrschaften kein Argument dafür gewinnen, dass das Fürstengut dem Staat zufällt. Im Übrigen ist zu bemerken, dass sich das Haus Baden heute an genau der ehrwürdigen Zisterzienser-Reichsabtei Salem verschluckt, die es sich 1803 fröhlich angeeignet hat.
Das Privateigentum der SED
Ein ähnliches Problem stellte sich 1918 mit der Abdankung des Hauses Baden. Nach Ansicht der Kommission war damals die Hofausstattung vom Thronsessel über die Bibliothek bis zu den Kunstsammlungen Zubehör zum Amt des Monarchen. Sie diente der spezifischen Legitimation und damit einer Staatsaufgabe, indem sie den persönlichen Rang des Monarchen in traditioneller und kultureller Hinsicht betonte. Das war ihre Funktion. Deshalb fiel sie nach Meinung der Kommission mit dem Untergang der Monarchie an den Staat und wurde Staatseigentum. Und was machte die neue Republik Baden mit der Hofausstattung? Sollten sich jetzt die Minister der Volksregierung auf dem Thronsessel räkeln? Oder mit Gemälden und Kupferstichen auf die Bedeutung ihrer Persönlichkeit hinweisen?
Natürlich nicht. Die Hofausstattung hatte ihre Funktion als Legitimationsstückwerk verloren und war - Kulturgut, eine Ansammlung von Museumsstücken geworden. Die Markgrafen von Baden benötigten die Hofausstattung nicht mehr, weil sie nicht mehr regierten, und die Republik Baden benötigte sie nicht, weil sie nicht monarchisch legitimiert war. Jetzt entschied die in Wahlen formalisierte Zustimmung, und die hatte eben die Republik. Damit ist die Eigentumsfrage wieder offen. Wenn das Haus Baden den Zugriff auf das Fürstengut verloren hat, weil sich die Funktion des Gutes mit dem politischen Wandel gewandelt hat, kann das nicht bedeuten, dass jetzt die Republik den Zugriff erhält, denn die kann die Funktion nicht nutzen. Aus der funktionalen Betrachtung lässt sich kein Argument für den Verbleib des Eigentums gewinnen.
Natürlich kann man argumentieren, die badische Hofausstattung sei Kulturgut, gehöre der deutschen Geschichte und damit dem deutschen Volk. Da die Markgrafen indessen unstreitig am Anfang des achtzehnten Jahrhunderts zwar nicht als, aber wie ein Privateigentümer über ihr Fürstengut verfügen konnten, müsste man den Bedeutungswandel des Fürstengutes wie eine Enteignung betrachten - eine in mehreren Hinsichten wenig befriedigende Perspektive.
Die Kommission hätte den Untergang der badischen Monarchie auch mit dem Untergang der DDR vergleichen können. In beiden Fällen lag ein Wechsel im politischen System vor. In der DDR gab es vor 1990 so wenig privates Eigentum im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches wie im politischen System der Markgrafschaft oder des Großherzogtums Baden. Nach 1918 musste man deshalb das politisch relevante Eigentum in Baden genauso neu sortieren wie nach der Wende in der DDR. Entscheidend waren die künftigen Aufgaben im neuen Staatswesen. Das Haus Baden wurde Kulturgut und die SED politische Partei in einem kapitalistischen Staat. Deshalb erhielt die SED mit der Wiedervereinigung plötzlich ein Privatvermögen, das sie vorher nie besessen hatte. Auch den "badischen Kulturgüterstreit" wird man in dieser Perspektive entscheiden müssen und nicht allein mit historischen Analysen klären können.
Gerd Roellecke ist emeritierter Ordinarius für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie der Universität Mannheim.
Irgendein stringentes Argument habe ich in dem Artikel nicht entdecken können. Man kann ihn getrost ebenso zu den Akten legen wie das wissenschaftlich minderwertige Gegengutachten der von Salem Bezahlten.
Leserbrief Ehrles, Direktor a.D. vom 12.4.2008 Bilddatei
Meine Stellungnahme zum Gutachten der BW-Expertenkommission:
https://archiv.twoday.net/stories/4567789/
Was wurde aus dem Fürstenzubehör?
Eine Gegenmeinung zum badischen Kulturgüterstreit: Die Kommission des Landes hat keinen Begriff vom Funktionswandel der Besitzrechte im Prozess der Revolution.
Von Gerd Roellecke
Im "badischen Kulturgüterstreit" hat die baden-württembergische Landesregierung eine Kommission aus Juristen und Historikern beauftragt, die Eigentumsfragen zu klären. Sie hat jetzt ihr Gutachten veröffentlicht - aber nicht gedruckt. Sie hat ein Exemplar im Lesesaal des Generallandesarchivs Karlsruhe zur Einsichtnahme ausgelegt. Aber die Publikation als Buch wird nicht lange auf sich warten lassen, obwohl sie eine Beilegung des Streites erschweren dürfte.
[...]
Ob die "Pertinenz-Theorie" der Kommission die Gerichte überzeugt, ist nicht sicher. Dass Zubehör in der Regel das rechtliche Schicksal der Hauptsache teilt, ist zwar allen Juristen geläufig. Aber der Staat ist keine Sache, auch nicht im übertragenen Sinn, sondern ein lebendes System. Die Kommission verwendet viel Mühe darauf, die juristische und organisatorische Verselbständigung des Staates im Verhältnis zur Politik und zur Person eines Monarchen zu verdeutlichen. Aber dass der Staat als Organisation Rechte haben kann, klärt nicht, wie weit die Rechte reichen, also nicht das Eigentum an bestimmten Gegenständen. Für die Gutachtenfrage kommt es nicht auf die Selbständigkeit, sondern auf die Funktionen des Staates an. Zubehör sind danach alle Gegenstände, die den politischen Zwecken des Staates zu dienen bestimmt sind, um die Formulierung des Bürgerlichen Gesetzbuches aufzunehmen. Das Fürstengut oder die Hofausstattung diente jedoch weniger dem Unterhalt des Fürsten und mehr der monarchischen Legitimation.
Die Legitimationsfrage blendet das Gutachten aber gerade aus. Zum Beispiel hatte der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 die geistlichen und viele weltliche Herrschaften den größeren Reichsterritorien zugeschlagen. Bei den geistlichen Herrschaften fiel das fürstliche Vermögen dem übernehmenden Territorium zu, bei den weltlichen den standesherrlichen Familien. Diese offenkundige Ungleichbehandlung erklärt das Gutachten mit dem politischen Prinzip, dass die standesherrlichen Familien möglichst geschont werden sollten. Das mag sein. Aber dann muss man auch die Benachteiligung der geistlichen Herren politisch sehen und damit erklären, dass die katholische Kirche schwach war und als besonders reaktionär galt, und dann kann man aus der Säkularisation der geistlichen Herrschaften kein Argument dafür gewinnen, dass das Fürstengut dem Staat zufällt. Im Übrigen ist zu bemerken, dass sich das Haus Baden heute an genau der ehrwürdigen Zisterzienser-Reichsabtei Salem verschluckt, die es sich 1803 fröhlich angeeignet hat.
Das Privateigentum der SED
Ein ähnliches Problem stellte sich 1918 mit der Abdankung des Hauses Baden. Nach Ansicht der Kommission war damals die Hofausstattung vom Thronsessel über die Bibliothek bis zu den Kunstsammlungen Zubehör zum Amt des Monarchen. Sie diente der spezifischen Legitimation und damit einer Staatsaufgabe, indem sie den persönlichen Rang des Monarchen in traditioneller und kultureller Hinsicht betonte. Das war ihre Funktion. Deshalb fiel sie nach Meinung der Kommission mit dem Untergang der Monarchie an den Staat und wurde Staatseigentum. Und was machte die neue Republik Baden mit der Hofausstattung? Sollten sich jetzt die Minister der Volksregierung auf dem Thronsessel räkeln? Oder mit Gemälden und Kupferstichen auf die Bedeutung ihrer Persönlichkeit hinweisen?
Natürlich nicht. Die Hofausstattung hatte ihre Funktion als Legitimationsstückwerk verloren und war - Kulturgut, eine Ansammlung von Museumsstücken geworden. Die Markgrafen von Baden benötigten die Hofausstattung nicht mehr, weil sie nicht mehr regierten, und die Republik Baden benötigte sie nicht, weil sie nicht monarchisch legitimiert war. Jetzt entschied die in Wahlen formalisierte Zustimmung, und die hatte eben die Republik. Damit ist die Eigentumsfrage wieder offen. Wenn das Haus Baden den Zugriff auf das Fürstengut verloren hat, weil sich die Funktion des Gutes mit dem politischen Wandel gewandelt hat, kann das nicht bedeuten, dass jetzt die Republik den Zugriff erhält, denn die kann die Funktion nicht nutzen. Aus der funktionalen Betrachtung lässt sich kein Argument für den Verbleib des Eigentums gewinnen.
Natürlich kann man argumentieren, die badische Hofausstattung sei Kulturgut, gehöre der deutschen Geschichte und damit dem deutschen Volk. Da die Markgrafen indessen unstreitig am Anfang des achtzehnten Jahrhunderts zwar nicht als, aber wie ein Privateigentümer über ihr Fürstengut verfügen konnten, müsste man den Bedeutungswandel des Fürstengutes wie eine Enteignung betrachten - eine in mehreren Hinsichten wenig befriedigende Perspektive.
Die Kommission hätte den Untergang der badischen Monarchie auch mit dem Untergang der DDR vergleichen können. In beiden Fällen lag ein Wechsel im politischen System vor. In der DDR gab es vor 1990 so wenig privates Eigentum im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches wie im politischen System der Markgrafschaft oder des Großherzogtums Baden. Nach 1918 musste man deshalb das politisch relevante Eigentum in Baden genauso neu sortieren wie nach der Wende in der DDR. Entscheidend waren die künftigen Aufgaben im neuen Staatswesen. Das Haus Baden wurde Kulturgut und die SED politische Partei in einem kapitalistischen Staat. Deshalb erhielt die SED mit der Wiedervereinigung plötzlich ein Privatvermögen, das sie vorher nie besessen hatte. Auch den "badischen Kulturgüterstreit" wird man in dieser Perspektive entscheiden müssen und nicht allein mit historischen Analysen klären können.
Gerd Roellecke ist emeritierter Ordinarius für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie der Universität Mannheim.
Irgendein stringentes Argument habe ich in dem Artikel nicht entdecken können. Man kann ihn getrost ebenso zu den Akten legen wie das wissenschaftlich minderwertige Gegengutachten der von Salem Bezahlten.
Leserbrief Ehrles, Direktor a.D. vom 12.4.2008 Bilddatei
Meine Stellungnahme zum Gutachten der BW-Expertenkommission:
https://archiv.twoday.net/stories/4567789/
Der Großherzog wird Privatier
Vortrag von Dr. Winfried Klein, Heidelberg
Dienstag, 22. April 2008, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
- Eintritt frei -
Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Verein Rechtshistorisches Museum e.V.
Weitere Informationen:
https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2008/klein.php

Zum Thema siehe auch:
https://archiv.twoday.net/stories/4559834/
Vortrag von Dr. Winfried Klein, Heidelberg
Dienstag, 22. April 2008, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
- Eintritt frei -
Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Verein Rechtshistorisches Museum e.V.
Weitere Informationen:
https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2008/klein.php

Zum Thema siehe auch:
https://archiv.twoday.net/stories/4559834/
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Badische Zeitung vom Mittwoch, 9. April 2008
"Plumpe Tricks" des Fürstenhauses. Der Streit um den Donaueschinger Schlosspark verschärft sich
Von Lothar Häring
DONAUESCHINGEN. Nach mehr als einem Jahr voller Winkelzüge droht der Streit um die Teilsperrung des Donaueschinger Schlossparks außer Kontrolle zu geraten. Die Stadt Donaueschingen und das Landratsamt in Villingen-Schwenningen sind über den jüngsten Auftritt des Fürstenhauses verärgert. *
Es war kein Aprilscherz, mit dem Heinrich Fürst zu Fürstenberg am 1.
April die Stadt Donaueschingen überraschte. Im Konflikt um die Nutzung
des Parks strebe das Fürstenhaus "eine Win-Win-Situation mit der Stadt
an" , erklärte er. Das Entgegenkommen, Radwege zuzulassen, hat aber
seinen Preis. Denn im Gegenzug fordert der Fürst, dass sich die Stadt
angemessen an den Unterhaltskosten beteiligt. Für angemessen hält er 200
000 Euro jährlich (statt bisher 97 000 Euro), dazu einen sechsstelligen
Betrag für die Reparatur der Schlossbrücke und 400 000 Euro für die
Sanierung der Donauquelle, beides im Eigentum des Fürstenhauses.
Das größte Ärgernis für die Gegenseite steht aber im Kleingedruckten des
fürstlichen Forderungskatalogs: Das Adelshaus beansprucht ein
einseitiges Recht zur Kündigung binnen sechs Monaten --- ohne dass es
die Stadt entschädigen müsste. Im Klartext: Die Stadt investiert in den
Schlosspark --- und Fürstenberg könnte ihn bald als Privatgelände abriegeln.
Dem Gemeinderat, der jahrzehntelang bis zur Selbstverleugnung Loyalität
mit dem Fürstenhaus demonstriert hat, fiel es bei diesem Angebot in
nichtöffentlicher Sitzung schwer, die Form zu wahren. [...]
Joachim Gwinner, Vize-Landrat des Schwarzwald-Baar-Kreises, verzichtet
inzwischen auf Diplomatensprache. Er soll die entscheidende Frage
klären: Handelt es sich beim 73 Hektar großen Schlosspark in der Stadt
um Privateigentum, in dem der Fürst Verkehrszeichen aufstellen und Wege
für das Fußvolk, vor allem für Radler sperren darf? [...]
badische-zeitung.de
Siehe auch:
https://www.schlosspark.de.tl
In den vielen Kommentaren auf
https://donaueschingen.suedblog.de/schlosspark-streit.html
wird immer wieder auf die skandalösen Kulturgut-Verscherbelungen der Fürsten von Fürstenberg Bezug genommen.
Interessant ist der Beitrag:
"Aber es gibt einen Gesammtbetrag von 97.000€ der laut Stadt jedoch nicht für den Park gedacht ist.
wenn man sich jedoch mal die Akten Anschaut, dann steht da unter Erläuterung wörtlich: "Zuschuss für F.F. Bibliothek, Sammlungen, Schlossmuseum, Schlosspark".
Mal ganz vom Schlosspark abgesehn. Für was zahlen wir eigentlich dieses Geld?
Der Fürst hat den wertvollsten Teil der Sammlungen bereits verkauft, das "Schlossmuseum" kann man für lockere 10€ besichtigen was wohl im Preis/Leistungsverhältnis eher abstoßend ist und der alte Fürst hats auch fast ohne Eintritt finanzieren können."
Vor allem pikant, weil 1999 die Bibliothek auf einen kleinen Restbestand zusammengeschrumpft ist. Das Gros der Drucke wurde an ein angloamerikanisches Konsortium vertickt, das dieses unersetzliche Ensemble in alle Welt zerstreut hat. Mitverkauft wurde die Bibliothek des Baarvereins, der damalige Vorsitzende, F.F. Archivar Wilts, musste seinen Hut nehmen. Ersatz hat der Baarverein nicht erhalten. Siehe auch:
https://archiv.twoday.net/stories/3617837/
"Plumpe Tricks" des Fürstenhauses. Der Streit um den Donaueschinger Schlosspark verschärft sich
Von Lothar Häring
DONAUESCHINGEN. Nach mehr als einem Jahr voller Winkelzüge droht der Streit um die Teilsperrung des Donaueschinger Schlossparks außer Kontrolle zu geraten. Die Stadt Donaueschingen und das Landratsamt in Villingen-Schwenningen sind über den jüngsten Auftritt des Fürstenhauses verärgert. *
Es war kein Aprilscherz, mit dem Heinrich Fürst zu Fürstenberg am 1.
April die Stadt Donaueschingen überraschte. Im Konflikt um die Nutzung
des Parks strebe das Fürstenhaus "eine Win-Win-Situation mit der Stadt
an" , erklärte er. Das Entgegenkommen, Radwege zuzulassen, hat aber
seinen Preis. Denn im Gegenzug fordert der Fürst, dass sich die Stadt
angemessen an den Unterhaltskosten beteiligt. Für angemessen hält er 200
000 Euro jährlich (statt bisher 97 000 Euro), dazu einen sechsstelligen
Betrag für die Reparatur der Schlossbrücke und 400 000 Euro für die
Sanierung der Donauquelle, beides im Eigentum des Fürstenhauses.
Das größte Ärgernis für die Gegenseite steht aber im Kleingedruckten des
fürstlichen Forderungskatalogs: Das Adelshaus beansprucht ein
einseitiges Recht zur Kündigung binnen sechs Monaten --- ohne dass es
die Stadt entschädigen müsste. Im Klartext: Die Stadt investiert in den
Schlosspark --- und Fürstenberg könnte ihn bald als Privatgelände abriegeln.
Dem Gemeinderat, der jahrzehntelang bis zur Selbstverleugnung Loyalität
mit dem Fürstenhaus demonstriert hat, fiel es bei diesem Angebot in
nichtöffentlicher Sitzung schwer, die Form zu wahren. [...]
Joachim Gwinner, Vize-Landrat des Schwarzwald-Baar-Kreises, verzichtet
inzwischen auf Diplomatensprache. Er soll die entscheidende Frage
klären: Handelt es sich beim 73 Hektar großen Schlosspark in der Stadt
um Privateigentum, in dem der Fürst Verkehrszeichen aufstellen und Wege
für das Fußvolk, vor allem für Radler sperren darf? [...]
Siehe auch:
https://www.schlosspark.de.tl
In den vielen Kommentaren auf
https://donaueschingen.suedblog.de/schlosspark-streit.html
wird immer wieder auf die skandalösen Kulturgut-Verscherbelungen der Fürsten von Fürstenberg Bezug genommen.
Interessant ist der Beitrag:
"Aber es gibt einen Gesammtbetrag von 97.000€ der laut Stadt jedoch nicht für den Park gedacht ist.
wenn man sich jedoch mal die Akten Anschaut, dann steht da unter Erläuterung wörtlich: "Zuschuss für F.F. Bibliothek, Sammlungen, Schlossmuseum, Schlosspark".
Mal ganz vom Schlosspark abgesehn. Für was zahlen wir eigentlich dieses Geld?
Der Fürst hat den wertvollsten Teil der Sammlungen bereits verkauft, das "Schlossmuseum" kann man für lockere 10€ besichtigen was wohl im Preis/Leistungsverhältnis eher abstoßend ist und der alte Fürst hats auch fast ohne Eintritt finanzieren können."
Vor allem pikant, weil 1999 die Bibliothek auf einen kleinen Restbestand zusammengeschrumpft ist. Das Gros der Drucke wurde an ein angloamerikanisches Konsortium vertickt, das dieses unersetzliche Ensemble in alle Welt zerstreut hat. Mitverkauft wurde die Bibliothek des Baarvereins, der damalige Vorsitzende, F.F. Archivar Wilts, musste seinen Hut nehmen. Ersatz hat der Baarverein nicht erhalten. Siehe auch:
https://archiv.twoday.net/stories/3617837/
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Die HAB Wolfenbüttel hat die von ihr der Kasseler Bibliothek weggeschnappte, für einen mittleren sechsstelligen Betrag erworbene Schönrainer Liederhandschrift (zu ihr https://archiv.twoday.net/stories/4816154 ) bereits digitalisiert und ins Netz gestellt:
https://diglib.hab.de/mss/326-noviss-8f/start.htm

Update:
Der Direktor der HAB bekräftigte mir gegenüber, dass er über Preise nur mit den Geldgebern rede. "Im übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich in die Kaufverhandlungen zur Schönrainer Liederhandschrift erst nach Rücksprache mit dem Leiter der Kasseler Bibliothek eingetreten bin."
Am 18. Juni 2003 fand in Kassel eine Informationsveranstaltung statt. In der Ankündigung heisst es:
"Die Schönrainer Liederhandschrift ist eine Textsammlung epischer und lyrischer Dichtungen in mittelhochdeutscher Sprache. Sie entstand um 1330 in Hessen und wurde nun der Kasseler Universitätsbibliothek von einem Hamburger Antiquariat zum Kauf angeboten. Die Universitätsbibliothek Kassel, in deren Handschriftensammlung sich seit 1923 schon zwei Blätter der Liederhandschrift befinden, plant nun den Ankauf der Liederhandschrift. Damit würde sie ihren hervorragenden Bestand alt- und mittelhochdeutscher Schriften, zu denen unter anderem das Hildebrandlied und der Willehalmkodex gehören, ausbauen.
Gemeinsam mit dem Fachbereich Germanistik lädt die Universitätsbibliothek der Universität Kassel zu der Veranstaltung über dieses wertvolle und seltene hessische Kulturgut am 18. Juni im Eulensaal der Murhardschen Bibliothek am Brüder Grimm Platz 4 a ein.
Die von der Kasseler Universitätsbibliothek beauftragten Gutachter Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer (Freiburg) und Prof. Dr. Tilo Brandis (Berlin) sehen in der Schönrainer Liederhandschrift ein Kulturgut von außergewöhnlichem Rang und empfehlen der Bibliothek ausdrücklich den Ankauf des Fragments.
Für die Einwerbung der Kaufsumme von 300.000 Euro wurden Anträge bei der Hessischen Kulturstiftung und der Kulturstiftung der Länder über jeweils 100.000 Euro gestellt. Ein Drittel der Summe muss vor Ort und aus der Region finanziert werden. Bislang liegen Zusagen über knapp 40.000 Euro vor."
Dr. Jörn Günther hat die Liederhandschrift mit den anderen Fragmenten und Handschriften aus Büdingen "fürn Appel undn Ei" erhalten, wie zu erfahren war. Vermutlich hat er die Liederhandschrift aufwändig restaurieren lassen und sie nun mit sattem Gewinn Wolfenbüttel verkaufen können, nachdem früher auch einmal die Stabi in Hamburg im Gespräch war.
https://diglib.hab.de/mss/326-noviss-8f/start.htm

Update:
Der Direktor der HAB bekräftigte mir gegenüber, dass er über Preise nur mit den Geldgebern rede. "Im übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich in die Kaufverhandlungen zur Schönrainer Liederhandschrift erst nach Rücksprache mit dem Leiter der Kasseler Bibliothek eingetreten bin."
Am 18. Juni 2003 fand in Kassel eine Informationsveranstaltung statt. In der Ankündigung heisst es:
"Die Schönrainer Liederhandschrift ist eine Textsammlung epischer und lyrischer Dichtungen in mittelhochdeutscher Sprache. Sie entstand um 1330 in Hessen und wurde nun der Kasseler Universitätsbibliothek von einem Hamburger Antiquariat zum Kauf angeboten. Die Universitätsbibliothek Kassel, in deren Handschriftensammlung sich seit 1923 schon zwei Blätter der Liederhandschrift befinden, plant nun den Ankauf der Liederhandschrift. Damit würde sie ihren hervorragenden Bestand alt- und mittelhochdeutscher Schriften, zu denen unter anderem das Hildebrandlied und der Willehalmkodex gehören, ausbauen.
Gemeinsam mit dem Fachbereich Germanistik lädt die Universitätsbibliothek der Universität Kassel zu der Veranstaltung über dieses wertvolle und seltene hessische Kulturgut am 18. Juni im Eulensaal der Murhardschen Bibliothek am Brüder Grimm Platz 4 a ein.
Die von der Kasseler Universitätsbibliothek beauftragten Gutachter Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer (Freiburg) und Prof. Dr. Tilo Brandis (Berlin) sehen in der Schönrainer Liederhandschrift ein Kulturgut von außergewöhnlichem Rang und empfehlen der Bibliothek ausdrücklich den Ankauf des Fragments.
Für die Einwerbung der Kaufsumme von 300.000 Euro wurden Anträge bei der Hessischen Kulturstiftung und der Kulturstiftung der Länder über jeweils 100.000 Euro gestellt. Ein Drittel der Summe muss vor Ort und aus der Region finanziert werden. Bislang liegen Zusagen über knapp 40.000 Euro vor."
Dr. Jörn Günther hat die Liederhandschrift mit den anderen Fragmenten und Handschriften aus Büdingen "fürn Appel undn Ei" erhalten, wie zu erfahren war. Vermutlich hat er die Liederhandschrift aufwändig restaurieren lassen und sie nun mit sattem Gewinn Wolfenbüttel verkaufen können, nachdem früher auch einmal die Stabi in Hamburg im Gespräch war.
Zwei neue Bücher aus dem Verlag Friedrich Pustet widmen sich der Geschichte des Hauses Baden im 19. Jahrhundert.
https://www.pustet.de/verlag/gesamtverzeichnis/Baden_2007_Internet.pdf
Uwe A. Oster: Die Großherzöge von Baden (1806-1918), Regensburg 2007. 240 S., 29,90 Euro
Anna Schiener: Markgräfin Amalie von Baden (1754-1832), Regensburg 2007, 208 S., 22 Euro
Das Buch über die Großherzöge von Baden erhebt keinen wissenschaftlichen Anspruch. Es zeichnet den Lebensweg der sieben badischen Großherzöge von 1806 bis 1918 nach. Auch wenn das Privatleben der Herrscher eine gewisse Rolle spielt, liegt der Schwerpunkt auf der politischen Geschichte. Das ansprechend illustrierte Buch ist allgemeinverständlich geschrieben und gut lesbar (der Autor ist stellvertretender Chefredakteur von "DAMALS"). Tiefgang darf man freilich nicht erwarten, struktur- und sozialgeschichtliche Zusammenhänge oder eingehender politische Analysen fehlen.
Bereits die Kapitelüberschriften:
Deutschlands bester Fürst? Karl Friedrich
Eine tragische Gestalt. Karl
Despot und Modernisierer. Ludwig I.
Der bescheidene „Bürgerfreund“. Leopold
Der Herrscher, der keiner war. Ludwig II.
Der ewige Landesvater. Friedrich I.
Herrscher ohne Chance. Friedrich II.
zeigen, dass die traditionelle Anhänglichkeit des badischen Volkes an seine Ausbeuter jedenfalls nicht auf ihren Leistungen als Großherzöge beruhen kann. Karl Friedrich und Friedrich I. können als gute Regenten durchgehen, aber der Rest?
Dr. Anna Schiener, freiberufliche Historikerin, durfte nach Herzenslust in dem - mir verschlossenen - Familienarchiv des Hauses Baden im Generallandesarchiv (siehe https://archiv.twoday.net/stories/3003267/ ) Unterlagen zu Markgräfin Amalie von Baden sichten, und "Seine Königliche Hoheit Bernhard Prinz von Baden" ließ es sich nicht nehmen, ein Geleitwort zu schreiben.
Das Buch weist vor allem Zitate in einem Anmerkungsapparat nach. Eine Hauptquelle stellten die (natürlich völlig unkritischen) Erinnerungen der Hofdame von Freystedt (1902 von Karl Obser herausgegeben, einsehbar bei Google USA) dar.
Verschlagen blickt die Markgräfin vom Buchumschlag, eine sympathische Person scheint die "Schwiegermutter Europas" nicht gewesen zu sein. Wieso sie unbedingt Thema einer Monographie werden musste, erschließt sich mir nicht, denn die Kammerdienerin-Perspektive der Autorin, die das Privatleben der Fürstin und das "Heiratskarussel", also die dynastischen Verbindungen ihrer Kinder, in den Vordergrund rückt, verhindert neue Einsichten.
WissenschaftlerInnen können auf die beiden Bücher verzichten, Leserinnen des Goldenen Blatts mögen das anders sehen.

https://www.pustet.de/verlag/gesamtverzeichnis/Baden_2007_Internet.pdf
Uwe A. Oster: Die Großherzöge von Baden (1806-1918), Regensburg 2007. 240 S., 29,90 Euro
Anna Schiener: Markgräfin Amalie von Baden (1754-1832), Regensburg 2007, 208 S., 22 Euro
Das Buch über die Großherzöge von Baden erhebt keinen wissenschaftlichen Anspruch. Es zeichnet den Lebensweg der sieben badischen Großherzöge von 1806 bis 1918 nach. Auch wenn das Privatleben der Herrscher eine gewisse Rolle spielt, liegt der Schwerpunkt auf der politischen Geschichte. Das ansprechend illustrierte Buch ist allgemeinverständlich geschrieben und gut lesbar (der Autor ist stellvertretender Chefredakteur von "DAMALS"). Tiefgang darf man freilich nicht erwarten, struktur- und sozialgeschichtliche Zusammenhänge oder eingehender politische Analysen fehlen.
Bereits die Kapitelüberschriften:
Deutschlands bester Fürst? Karl Friedrich
Eine tragische Gestalt. Karl
Despot und Modernisierer. Ludwig I.
Der bescheidene „Bürgerfreund“. Leopold
Der Herrscher, der keiner war. Ludwig II.
Der ewige Landesvater. Friedrich I.
Herrscher ohne Chance. Friedrich II.
zeigen, dass die traditionelle Anhänglichkeit des badischen Volkes an seine Ausbeuter jedenfalls nicht auf ihren Leistungen als Großherzöge beruhen kann. Karl Friedrich und Friedrich I. können als gute Regenten durchgehen, aber der Rest?
Dr. Anna Schiener, freiberufliche Historikerin, durfte nach Herzenslust in dem - mir verschlossenen - Familienarchiv des Hauses Baden im Generallandesarchiv (siehe https://archiv.twoday.net/stories/3003267/ ) Unterlagen zu Markgräfin Amalie von Baden sichten, und "Seine Königliche Hoheit Bernhard Prinz von Baden" ließ es sich nicht nehmen, ein Geleitwort zu schreiben.
Das Buch weist vor allem Zitate in einem Anmerkungsapparat nach. Eine Hauptquelle stellten die (natürlich völlig unkritischen) Erinnerungen der Hofdame von Freystedt (1902 von Karl Obser herausgegeben, einsehbar bei Google USA) dar.
Verschlagen blickt die Markgräfin vom Buchumschlag, eine sympathische Person scheint die "Schwiegermutter Europas" nicht gewesen zu sein. Wieso sie unbedingt Thema einer Monographie werden musste, erschließt sich mir nicht, denn die Kammerdienerin-Perspektive der Autorin, die das Privatleben der Fürstin und das "Heiratskarussel", also die dynastischen Verbindungen ihrer Kinder, in den Vordergrund rückt, verhindert neue Einsichten.
WissenschaftlerInnen können auf die beiden Bücher verzichten, Leserinnen des Goldenen Blatts mögen das anders sehen.

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Besonders dankbar bin ich Christoph Graf Waldburg, dass er zu dem folgenden Mailinterview über das Wolfegger Hausbuch
(Gesamtübersicht unserer Meldungen: https://archiv.twoday.net/stories/4775647/ ) bereit war.
Graf Waldburg, Sie haben intensiv mit dem "Mittelalterlichen Hausbuch" gearbeitet, sogar ein Buch darüber geschrieben ("Venus und Mars"). Was bedeutet diese Handschrift für Sie persönlich?
Einen Aspekt finde ich natürlich besonders spannend: Das Rätselhafte und das schwer Kategorisierbare des Hausbuchs. Es fasziniert mich. Darüber hinaus sind es die Leichtigkeit, Heiterkeit und das sichere Erfassen menschlichen Tuns, die nicht nur für mich den Reiz ausmachen.
Wie stehen Sie zu Daniel Hess?
Als detailgenauen Wissenschaftler schätze ich ihn. Im Bereich des Hausbuchs kann ich viele Schlüsse nicht teilen.
Ich habe die Frage der Künstler nur gestreift. Denn letztlich ist der Streit über die Zahl der beteiligten Hände fast so alt wie die Forschung über das Hausbuch. Bereits die Autoren des Faksimiles von 1912 gingen anfangs von mehreren, dann von einem Künstler für die Hauptzeichnungen aus. Die Unterschiede sind offensichtlich. Rüdiger Becksmann nannte 1968 sechs Hände, die von Daniel Hess aufgenommen wurden. Ich sehe eine gewisse Stagnation in dieser Frage.
Auch die Trennung des Hausbuchs in zwei Teile halte ich für riskant. Das Hausbuch mit seiner eigenartigen Mischung verleitet zur Abtrennung des Teils, mit dem Geisteswissenschaftler nichts anfangen können, Bergbau und Krieg. Von dem Inhalt Kriegstechnik und Bergbau auf den Beruf des Besitzers zu schließen, halte ich für sehr gewagt. Mehr als ein bloßes Interesse an den Themen kann nicht vermutet werden. Beispielsweise der Bellifortis, eine beliebte kriegstechnische Bilderhandschrift, findet sich in Ratsbibliotheken und bei Bürgerlichen. Von daher ist der Kreis der in Fragekommenden sehr weit. Dagegen lässt sich feststellen, dass die Mitarbeiter bei dem neuen Faksimile jeder für sich eine Ordnung festgestellt haben. Ich selbst konnte feststellen, dass die sogenannten Genreszenen keine sind, sondern sich paarweise aufeinander beziehen. Ich vermute einen Minnezyklus, aber hier ist noch Forschungsarbeit vonnöten.
Wie haben Sie vom Verkauf des Hausbuchs erfahren?
Durch die Medien.
Wie bewerten Sie den Verkauf?
Ich habe natürlich eine emotionale Beziehung zum Hausbuch, als Teil des Kulturerbes meiner Familie. Von daher empfinde ich es als Verlust.
Stehen Sie mit dieser Position in der Familie allein?
Nein. Die Stimmung bei den Familienmitgliedern, mit denen ich gesprochen habe, ist ähnlich meiner. Und das nicht nur in dem Zweig, der sich mit historischen Fragen beschäftigt. Mein Grossvater hatte ein Buch über das Nord- und Südreich der Staufer verfasst und von daher sehe ich mich in seiner Tradition.
Vor etlichen Jahren haben wir uns schon einmal über die Kunstschätze Ihres Hauses Waldburg-Wolfegg und Waldsee unterhalten. Damals haben Sie das Traditionsbewusstsein der Familie unterstrichen, das für den Zusammenhalt der einzigartigen Kunstschätze in Wolfegg sorgt. Sind Sie nach dem Hausbuch-Verkauf nun mehr in Sorge?
Ich hoffe natürlich sehr, dass der Trend sich ändert und eine für die Familie annehmbare Lösung gefunden wird.
Was sollte Ihrer Ansicht nach mit dem Hausbuch geschehen?
Idealerweise wäre es im deutschsprachigen Raum untergebracht. Es wäre schön, wenn es zumindest im europäischen Raum bleiben würde. Der Zugang wäre sicher ähnlich eingeschränkt, wenn es in die Obhut des Staates käme. In der Verantwortung meiner Familie sind allein drei Faksimiles entstanden und wurden der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein engagierter Privatmann könnte ebenfalls das Hausbuch verantwortungsvoll erhalten. Vom Standpunkt des Kunstwerks aus gesehen wäre es natürlich am besten, es gut zu lagern und wenig zu strapazieren. Wer den Schutz gewährt, ist zweitrangig.
Muss es nicht alarmierend wirken, wenn der Chef des Hauses in einem im Ausstellungskatalog "Adel im Wandel" (Sigmaringen 2006) abgedruckten Interview moderne betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte in den Vordergrund stellt und sagt: "Man darf der Dynamik in den kunstsammlerischen Kreisen nicht zu viel in den Weg legen"?
Es gibt andere Interviews von Familienchefs in dem Band, die meinen Standpunkt eher vertreten.
Wie sehen Sie die Rolle des Kunsthandels beim "Ausverkauf" traditioneller adeliger Sammlungen?
Dass Antiquitätenhändler diese Sammlungen umschwirren wie Motten das Licht, ist klar. Es sind Händler und dieses Verhalten ist ihnen nicht vorzuwerfen. Als Eigentümer muss niemand darauf eingehen und es gibt einige Fürstenhäuser, bei denen diese Verkäufer Persona non grata sind. Wobei die Vorgehensweise oft sehr subtil ist, persönliche Beziehungen und geschäftliche werden vermischt und Verkäufe als wirtschaftlicher Erfolg verkauft. Unentgeltlich und freundschaftlich werden Sammlungen katalogisiert und ganz nebenbei pekuniär bewertet. Bei passender Gelegenheit wird auf aktuelle Verkaufspreise hingewiesen, der Eigentümer geködert. Der Einsatz von zumeist schlecht bezahlten, meist adligen jungen Damen bis zu gar fürstlichen Vertretern dient natürlich nebenbei dem Status der Firmen gegenüber den nichtadligen Käufern. Aber wie gesagt ist dies nicht verwerflich, sondern das berechtigte Interesse jeder Firma, sich ein Profil zu geben, das auf dem Markt Erfolg verspricht.
Wenn die familien-interne, durch Erbverzichte abgesicherte Fortsetzung des Fideikommiss-Gedankens, der den Zusammenhalt des Vermögens in der Hand des Chefs des Hauses vorsah, um den "Splendor" des Hauses zu bewahren, an Geltung verliert - was könnte das für die Waldburger Kunstsammlungen bedeuten?
Ich hoffe, dass „Nachhaltigkeit" auch in Kulturdingen üblich wird. Denn die Konsequenzen in ähnlich gelagerten Fällen könnte sein, dass Zweit- und Drittgeborene nicht mehr einsehen, im Erbfall auf einen Teil des Hauptbesitzes zu verzichten, wenn dieser dann als Privatvermögen angesehen wird, über das frei verfügt werden kann. Eine Zersplitterung führt zum wirtschaftlichen Niedergang und in Folge verschwindet das kulturelle Erbe.
Ich fürchte, dass wir mit diesem Problem langfristig verstärkt zu kämpfen haben werden, denn alte Rechtformen, die nur noch moralisch gehalten werden, werden sich nicht auf Dauer halten lassen.
Gibt es etwas, was der Staat oder die Bürgergesellschaft Ihrer Ansicht nach tun könnte, um das einzigartige Ensemble der Sammlungen Max Willibalds aus dem 17. Jahrhundert, zu dem ja neben dem Kupferstichkabinett auch die noch unerforschte Bibliothek gehört, dauerhaft zu bewahren?
Das kann ich nicht beantworten.
Ich habe ja 2005 in meinem Artikel "Adelige Schatzhäuser in Gefahr" (in der Kunstchronik, Volltext: https://archiv.twoday.net/stories/2944976/ ) auf den zunehmenden Zerfall gewachsener alter Sammlungen in Adelshand hingewiesen. Wie sehen Sie die Problematik, was sollte man tun, um diese
Schätze zu retten?
Eine sehr schwere Frage. Zwang und größere staatliche Kontrolle sind eine Strafe für alle diejenigen, die sich um ihr kulturelles Erbe kümmern. Im Denkmalbereich zeigt es sich, dass der Einsatz der Eigentümer - so unzureichend er auch sein mag - immer noch besser ist als die Verwaltung von Außen. Ich glaube, der beste Weg ist eine Förderung der Eigentümer und eine Bestärkung derjenigen, die sich für Kultur einsetzen.
Gleichzeitig wäre es hilfreich, wenn im Falle eines Verkaufs versucht würde, die Kulturgüter am Ort zu halten und auch einen fairen Preis zu zahlen. Politisch ist dies ein Dilemma, denn erst die öffentliche Aufregung macht mancherorts den ideellen Wert vermittelbar. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen Kulturgut staatlichen Stellen zu einem günstigen Wert angeboten wurde, dies zurückgewiesen und dann doch zum Marktwert gekauft wurde. Ein Imageschaden für alle Seiten.
Sie heissen "Christoph Hubertus Willibald Maria Maximilian Eusebius Graf von Waldburg zu Wolfegg und Waldsee", Ihre Ehefrau ist eine geborene Freiin von Rosenberg, und auch Ihre Kinder haben 4-5 Vornamen. Was bedeutet für Sie persönlich "Adel"?
Titel wurden mit dem Zusammenbruch der Monarchie abgeschafft und gelten heute als Bestandteil des Namens. Von daher gilt der Spagat des „Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen". Der Begriff Adel ist sehr abstrakt und allgemein. Er beinhaltet u.a. das Bemühen um ein kulturelles und moralisches Erbe, aber auch die Verpflichtung dazu. Die Familie Waldburg und der „Splendor" - wie Sie es nennen - sind mir wichtig. Mit meiner Frau und unseren Kindern bemühe ich mich, die traditionellen Werte des Adels zu bewahren und zu leben. Dies tun aber viele Familien, ob adelig oder nicht, deren Selbstverständnis über die aktuell Lebenden hinausgeht.
Sie leben im zauberhaften Wasserschloss Unsleben. Was tun Sie selbst, um adelige Kulturgüter zu bewahren und nutzbar zu machen?
Ich selbst tue momentan aus Zeitmangel zu wenig, da wir erst vor einigen Jahren nach Unsleben gezogen sind. Die Wirtschaftlichkeit ist im Moment noch ein grosses Thema für uns, aber gleichwohl unterstütze ich und freue mich über die wissenschaftliche Bearbeitung des Baues und seiner Bewohner. Das nur einen Schrank füllende Archiv steht für wissenschaftliche Bearbeitung offen. Das Schloss stammt von der Familie meiner Mutter, der Freiherrn v. Habermann, die als Juristen in Würzburg im 18. Jahrhundert geadelt wurden. Es ist ein Teil der lokalen Geschichte und daraus erwachsen gewisse Verpflichtungen, denen ich versuche, nachzukommen. Ich möchte auch das Bild geraderücken: Der weitaus grösste Teil der Privatbesitzer historischer Adelssitze kümmert sich um den Besitz und erhält sein Kulturelles Erbe. Nur wenige - meist aus finanzieller Not – „schlagen aus der Art"
Vielen Dank für das Interview!

(Gesamtübersicht unserer Meldungen: https://archiv.twoday.net/stories/4775647/ ) bereit war.
Graf Waldburg, Sie haben intensiv mit dem "Mittelalterlichen Hausbuch" gearbeitet, sogar ein Buch darüber geschrieben ("Venus und Mars"). Was bedeutet diese Handschrift für Sie persönlich?
Einen Aspekt finde ich natürlich besonders spannend: Das Rätselhafte und das schwer Kategorisierbare des Hausbuchs. Es fasziniert mich. Darüber hinaus sind es die Leichtigkeit, Heiterkeit und das sichere Erfassen menschlichen Tuns, die nicht nur für mich den Reiz ausmachen.
Wie stehen Sie zu Daniel Hess?
Als detailgenauen Wissenschaftler schätze ich ihn. Im Bereich des Hausbuchs kann ich viele Schlüsse nicht teilen.
Ich habe die Frage der Künstler nur gestreift. Denn letztlich ist der Streit über die Zahl der beteiligten Hände fast so alt wie die Forschung über das Hausbuch. Bereits die Autoren des Faksimiles von 1912 gingen anfangs von mehreren, dann von einem Künstler für die Hauptzeichnungen aus. Die Unterschiede sind offensichtlich. Rüdiger Becksmann nannte 1968 sechs Hände, die von Daniel Hess aufgenommen wurden. Ich sehe eine gewisse Stagnation in dieser Frage.
Auch die Trennung des Hausbuchs in zwei Teile halte ich für riskant. Das Hausbuch mit seiner eigenartigen Mischung verleitet zur Abtrennung des Teils, mit dem Geisteswissenschaftler nichts anfangen können, Bergbau und Krieg. Von dem Inhalt Kriegstechnik und Bergbau auf den Beruf des Besitzers zu schließen, halte ich für sehr gewagt. Mehr als ein bloßes Interesse an den Themen kann nicht vermutet werden. Beispielsweise der Bellifortis, eine beliebte kriegstechnische Bilderhandschrift, findet sich in Ratsbibliotheken und bei Bürgerlichen. Von daher ist der Kreis der in Fragekommenden sehr weit. Dagegen lässt sich feststellen, dass die Mitarbeiter bei dem neuen Faksimile jeder für sich eine Ordnung festgestellt haben. Ich selbst konnte feststellen, dass die sogenannten Genreszenen keine sind, sondern sich paarweise aufeinander beziehen. Ich vermute einen Minnezyklus, aber hier ist noch Forschungsarbeit vonnöten.
Wie haben Sie vom Verkauf des Hausbuchs erfahren?
Durch die Medien.
Wie bewerten Sie den Verkauf?
Ich habe natürlich eine emotionale Beziehung zum Hausbuch, als Teil des Kulturerbes meiner Familie. Von daher empfinde ich es als Verlust.
Stehen Sie mit dieser Position in der Familie allein?
Nein. Die Stimmung bei den Familienmitgliedern, mit denen ich gesprochen habe, ist ähnlich meiner. Und das nicht nur in dem Zweig, der sich mit historischen Fragen beschäftigt. Mein Grossvater hatte ein Buch über das Nord- und Südreich der Staufer verfasst und von daher sehe ich mich in seiner Tradition.
Vor etlichen Jahren haben wir uns schon einmal über die Kunstschätze Ihres Hauses Waldburg-Wolfegg und Waldsee unterhalten. Damals haben Sie das Traditionsbewusstsein der Familie unterstrichen, das für den Zusammenhalt der einzigartigen Kunstschätze in Wolfegg sorgt. Sind Sie nach dem Hausbuch-Verkauf nun mehr in Sorge?
Ich hoffe natürlich sehr, dass der Trend sich ändert und eine für die Familie annehmbare Lösung gefunden wird.
Was sollte Ihrer Ansicht nach mit dem Hausbuch geschehen?
Idealerweise wäre es im deutschsprachigen Raum untergebracht. Es wäre schön, wenn es zumindest im europäischen Raum bleiben würde. Der Zugang wäre sicher ähnlich eingeschränkt, wenn es in die Obhut des Staates käme. In der Verantwortung meiner Familie sind allein drei Faksimiles entstanden und wurden der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein engagierter Privatmann könnte ebenfalls das Hausbuch verantwortungsvoll erhalten. Vom Standpunkt des Kunstwerks aus gesehen wäre es natürlich am besten, es gut zu lagern und wenig zu strapazieren. Wer den Schutz gewährt, ist zweitrangig.
Muss es nicht alarmierend wirken, wenn der Chef des Hauses in einem im Ausstellungskatalog "Adel im Wandel" (Sigmaringen 2006) abgedruckten Interview moderne betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte in den Vordergrund stellt und sagt: "Man darf der Dynamik in den kunstsammlerischen Kreisen nicht zu viel in den Weg legen"?
Es gibt andere Interviews von Familienchefs in dem Band, die meinen Standpunkt eher vertreten.
Wie sehen Sie die Rolle des Kunsthandels beim "Ausverkauf" traditioneller adeliger Sammlungen?
Dass Antiquitätenhändler diese Sammlungen umschwirren wie Motten das Licht, ist klar. Es sind Händler und dieses Verhalten ist ihnen nicht vorzuwerfen. Als Eigentümer muss niemand darauf eingehen und es gibt einige Fürstenhäuser, bei denen diese Verkäufer Persona non grata sind. Wobei die Vorgehensweise oft sehr subtil ist, persönliche Beziehungen und geschäftliche werden vermischt und Verkäufe als wirtschaftlicher Erfolg verkauft. Unentgeltlich und freundschaftlich werden Sammlungen katalogisiert und ganz nebenbei pekuniär bewertet. Bei passender Gelegenheit wird auf aktuelle Verkaufspreise hingewiesen, der Eigentümer geködert. Der Einsatz von zumeist schlecht bezahlten, meist adligen jungen Damen bis zu gar fürstlichen Vertretern dient natürlich nebenbei dem Status der Firmen gegenüber den nichtadligen Käufern. Aber wie gesagt ist dies nicht verwerflich, sondern das berechtigte Interesse jeder Firma, sich ein Profil zu geben, das auf dem Markt Erfolg verspricht.
Wenn die familien-interne, durch Erbverzichte abgesicherte Fortsetzung des Fideikommiss-Gedankens, der den Zusammenhalt des Vermögens in der Hand des Chefs des Hauses vorsah, um den "Splendor" des Hauses zu bewahren, an Geltung verliert - was könnte das für die Waldburger Kunstsammlungen bedeuten?
Ich hoffe, dass „Nachhaltigkeit" auch in Kulturdingen üblich wird. Denn die Konsequenzen in ähnlich gelagerten Fällen könnte sein, dass Zweit- und Drittgeborene nicht mehr einsehen, im Erbfall auf einen Teil des Hauptbesitzes zu verzichten, wenn dieser dann als Privatvermögen angesehen wird, über das frei verfügt werden kann. Eine Zersplitterung führt zum wirtschaftlichen Niedergang und in Folge verschwindet das kulturelle Erbe.
Ich fürchte, dass wir mit diesem Problem langfristig verstärkt zu kämpfen haben werden, denn alte Rechtformen, die nur noch moralisch gehalten werden, werden sich nicht auf Dauer halten lassen.
Gibt es etwas, was der Staat oder die Bürgergesellschaft Ihrer Ansicht nach tun könnte, um das einzigartige Ensemble der Sammlungen Max Willibalds aus dem 17. Jahrhundert, zu dem ja neben dem Kupferstichkabinett auch die noch unerforschte Bibliothek gehört, dauerhaft zu bewahren?
Das kann ich nicht beantworten.
Ich habe ja 2005 in meinem Artikel "Adelige Schatzhäuser in Gefahr" (in der Kunstchronik, Volltext: https://archiv.twoday.net/stories/2944976/ ) auf den zunehmenden Zerfall gewachsener alter Sammlungen in Adelshand hingewiesen. Wie sehen Sie die Problematik, was sollte man tun, um diese
Schätze zu retten?
Eine sehr schwere Frage. Zwang und größere staatliche Kontrolle sind eine Strafe für alle diejenigen, die sich um ihr kulturelles Erbe kümmern. Im Denkmalbereich zeigt es sich, dass der Einsatz der Eigentümer - so unzureichend er auch sein mag - immer noch besser ist als die Verwaltung von Außen. Ich glaube, der beste Weg ist eine Förderung der Eigentümer und eine Bestärkung derjenigen, die sich für Kultur einsetzen.
Gleichzeitig wäre es hilfreich, wenn im Falle eines Verkaufs versucht würde, die Kulturgüter am Ort zu halten und auch einen fairen Preis zu zahlen. Politisch ist dies ein Dilemma, denn erst die öffentliche Aufregung macht mancherorts den ideellen Wert vermittelbar. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen Kulturgut staatlichen Stellen zu einem günstigen Wert angeboten wurde, dies zurückgewiesen und dann doch zum Marktwert gekauft wurde. Ein Imageschaden für alle Seiten.
Sie heissen "Christoph Hubertus Willibald Maria Maximilian Eusebius Graf von Waldburg zu Wolfegg und Waldsee", Ihre Ehefrau ist eine geborene Freiin von Rosenberg, und auch Ihre Kinder haben 4-5 Vornamen. Was bedeutet für Sie persönlich "Adel"?
Titel wurden mit dem Zusammenbruch der Monarchie abgeschafft und gelten heute als Bestandteil des Namens. Von daher gilt der Spagat des „Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen". Der Begriff Adel ist sehr abstrakt und allgemein. Er beinhaltet u.a. das Bemühen um ein kulturelles und moralisches Erbe, aber auch die Verpflichtung dazu. Die Familie Waldburg und der „Splendor" - wie Sie es nennen - sind mir wichtig. Mit meiner Frau und unseren Kindern bemühe ich mich, die traditionellen Werte des Adels zu bewahren und zu leben. Dies tun aber viele Familien, ob adelig oder nicht, deren Selbstverständnis über die aktuell Lebenden hinausgeht.
Sie leben im zauberhaften Wasserschloss Unsleben. Was tun Sie selbst, um adelige Kulturgüter zu bewahren und nutzbar zu machen?
Ich selbst tue momentan aus Zeitmangel zu wenig, da wir erst vor einigen Jahren nach Unsleben gezogen sind. Die Wirtschaftlichkeit ist im Moment noch ein grosses Thema für uns, aber gleichwohl unterstütze ich und freue mich über die wissenschaftliche Bearbeitung des Baues und seiner Bewohner. Das nur einen Schrank füllende Archiv steht für wissenschaftliche Bearbeitung offen. Das Schloss stammt von der Familie meiner Mutter, der Freiherrn v. Habermann, die als Juristen in Würzburg im 18. Jahrhundert geadelt wurden. Es ist ein Teil der lokalen Geschichte und daraus erwachsen gewisse Verpflichtungen, denen ich versuche, nachzukommen. Ich möchte auch das Bild geraderücken: Der weitaus grösste Teil der Privatbesitzer historischer Adelssitze kümmert sich um den Besitz und erhält sein Kulturelles Erbe. Nur wenige - meist aus finanzieller Not – „schlagen aus der Art"
Vielen Dank für das Interview!

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https://log.netbib.de/archives/2008/03/26/schonrainer-liederhandschrift/
https://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=17528
Netbib meldet, dass die von Jörn Günther angebotene, mit (skandalöser) Zustimmung des Kasseler Fideikommiss-Gerichts aus dem Büdinger Archiv als angebliches Bibliotheksgut (siehe https://archiv.twoday.net/search?q=b%C3%BCdinge und vor allem https://archiv.twoday.net/stories/692500/ ) entfremdete Schönrainer Liederhandschrift von der HAB Wolfenbüttel angekauft wurde.
https://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=1294
kann man entnehmen, dass die Fragmente nicht nach Wolfenbüttel gehören, sondern nach Kassel, weil dort bereits zwei Blätter ruhen. Kassel wollte die Blätter erwerben, bekam aber das Geld nicht zusammen. Schäbiger Egoismus ist den Sponsoren (ein privater Spender und zwei Stiftungen) des Kaufs vorzuwerfen: es müsste der angemessenste Lagerort die Stücke erhalten und nicht derjenige, der den dicksten Geldbeutel hat.

https://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=17528
Netbib meldet, dass die von Jörn Günther angebotene, mit (skandalöser) Zustimmung des Kasseler Fideikommiss-Gerichts aus dem Büdinger Archiv als angebliches Bibliotheksgut (siehe https://archiv.twoday.net/search?q=b%C3%BCdinge und vor allem https://archiv.twoday.net/stories/692500/ ) entfremdete Schönrainer Liederhandschrift von der HAB Wolfenbüttel angekauft wurde.
https://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=1294
kann man entnehmen, dass die Fragmente nicht nach Wolfenbüttel gehören, sondern nach Kassel, weil dort bereits zwei Blätter ruhen. Kassel wollte die Blätter erwerben, bekam aber das Geld nicht zusammen. Schäbiger Egoismus ist den Sponsoren (ein privater Spender und zwei Stiftungen) des Kaufs vorzuwerfen: es müsste der angemessenste Lagerort die Stücke erhalten und nicht derjenige, der den dicksten Geldbeutel hat.

https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0050_a010_jpg.htm
Nicht nur der Handel (auf den sich obiges Beispiel bezieht), auch Bibliotheken haben im 19. Jahrhundert häufig Sammelbände zerlegt und damit Geschichtsquellen zerstört oder beschädigt.
Nicht nur der Handel (auf den sich obiges Beispiel bezieht), auch Bibliotheken haben im 19. Jahrhundert häufig Sammelbände zerlegt und damit Geschichtsquellen zerstört oder beschädigt.
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https://www.boersenblatt.net/184339/
Stefan Locke: Unter Geiern. Der Nachlass von Karl May steht zum Verkauf, aber der Preis bleibt strittig. Jetzt droht dem einzigartigen Archiv die Versteigerung. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, Nr. 12, 23. März 2008, S. 60
Aus dem Artikel der FAS:
(Den Nachlass-Eigner) Schmid beeindruckt das wenig, er hat die Sachsen jetzt unter Zugzwang gesetzt: "Ich werde dieses Jahr achtzig Jahre alt und kann nicht mehr ewig warten." Sollte sich der Freistaat bis zum 10. April noch immer nicht entschieden haben, werde er den Nachlass versteigern: "Ich muss und werde verkaufen." Interessenten gebe es genug, allerdings keine aus dem Ausland. Letzteres wäre ohnehin nicht von Interesse, denn auf Anregung Sachsens hat der Freistaat Bayern einem eventuellen Verkauf in die Fremde den Riegel vorgeschoben: Seit Anfang März steht Karl Mays Nachlass auf der Liste zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland.
Siehe auch den Beitrag des DLF als MP3
Anderer Podcast
https://www.karl-may-magazin.de/index1.html?/news2.asp?ID=583

Stefan Locke: Unter Geiern. Der Nachlass von Karl May steht zum Verkauf, aber der Preis bleibt strittig. Jetzt droht dem einzigartigen Archiv die Versteigerung. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, Nr. 12, 23. März 2008, S. 60
Aus dem Artikel der FAS:
(Den Nachlass-Eigner) Schmid beeindruckt das wenig, er hat die Sachsen jetzt unter Zugzwang gesetzt: "Ich werde dieses Jahr achtzig Jahre alt und kann nicht mehr ewig warten." Sollte sich der Freistaat bis zum 10. April noch immer nicht entschieden haben, werde er den Nachlass versteigern: "Ich muss und werde verkaufen." Interessenten gebe es genug, allerdings keine aus dem Ausland. Letzteres wäre ohnehin nicht von Interesse, denn auf Anregung Sachsens hat der Freistaat Bayern einem eventuellen Verkauf in die Fremde den Riegel vorgeschoben: Seit Anfang März steht Karl Mays Nachlass auf der Liste zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland.
Siehe auch den Beitrag des DLF als MP3
Anderer Podcast
https://www.karl-may-magazin.de/index1.html?/news2.asp?ID=583
