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Kulturgut

https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/523/

E-Text unter:
https://www.histsem.uni-freiburg.de/zotz/personal/graf/stadt-adel-region/ekult.htm


https://archiv.twoday.net/stories/4730431/#4926547


Der angebliche arabische Kaufinteressent für Schloss Salem ist womöglich eine Zeitungsente. Und: Das Ringen zwischen Haus Baden und dem Land um die Schätzung des Anwesens kommt nicht voran, da den Experten des Landes der Zutritt verweigert wird. Mehr unter:

https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php

Wird das Salemer Münster zur Moschee?

Ein Kernstück aus den Sammlungen des kunstbesessenen Truchsessen Max Willibald, das Mittelalterliche Hausbuch, über Jahrhunderte vom Fideikommiss der Familie geschützt, wird nun doch herausgebrochen und landet in einer Privatsammlung. Auch wenn versichert wird, es stehe für die Forschung und für Ausstellungen zur Verfügung, ist das eine Niederlage für den fideikommissrechtlichen Kulturgutschutz, den Denkmalschutz und den Schutz eines einzigartigen historischen Ensembles.

Die Stuttgarter Zeitung findet sich mit dem Verkauf ab:

Im Ergebnis hat dies am Verkauf an den Bankhaus-Erben August von Finck nichts geändert. Doch nun, da das Genehmigungsverfahren hochoffiziell durchlaufen ist, verliert der Verkauf den Ruch des Unanständigen. Die Gefahr ist gebannt, dass sich die Spur des Buches auf dem Weg durch private Tresore verlieren könnte. Das Hausbuch unterliegt weiter dem nationalen Kulturgüterschutz. Ein Weiterverkauf im Inland muss gemeldet, eine Veräußerung ins Ausland genehmigt werden. Immerhin handelt es sich um Privateigentum, wenn auch mit öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung.

Ein öffentliches Museum, das hat Kunstminister Peter Frankenberg gestern versichert, hätte das Buch aus konservatorischen Gründen ohnehin nicht in einer Dauerausstellung präsentieren können. Der Forschung aber bleibt es erhalten, ebenso für gelegentliche Präsentationen. Insofern ist es akzeptabel, dass die Landesregierung darauf verzichtete, ihr Vorkaufsrecht auszuüben. Sie kann nicht allen klammen Adelshäusern aus der Patsche helfen. Und bleibt das Hausbuch auch nicht im Ländle, dann doch im Land.


Bei genauerem Hinsehen verstärkt sich der Eindruck einer Niederlage für den Kulturgutschutz, denn rechtsverbindliche Zusicherungen gibt es nicht:

Mit dem jetzt genehmigten Verkauf des Hausbuchs entfällt die Schutzwirkung des OLG-Beschlusses. Zwar hat Frankenbergs Ministerium versucht, das Aufsichtsrecht des Tübinger Regierungspräsidium auf den neuen Eigentümer zu übertragen, scheiterte damit aber ebenso wie mit dem Versuch, dem Land Baden-Württemberg ein Vorkaufsrecht zu erhalten.

Gleichwohl gelang es, dem Käufer einige Zugeständnisse abzuringen, deren Verbindlichkeit aber offenbar auf der Ebene einer Verständigung unter Ehrenmännern anzusiedeln ist. Der Käufer "will das Hausbuch für bedeutende Landesausstellungen in Baden-Württemberg und auch für bedeutende Forschungsvorhaben zur Verfügung stellen", heißt es in der Pressemitteilung des Kunstministeriums. Dessen Chef Peter Frankenberg legte am Dienstag Wert auf die Feststellung: "Vergleichbare Zusagen gab es vonseiten des bisherigen Eigentümers nicht."

Einen Kauf des Buches durch das Land hatte Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) abgelehnt. Er erklärte am Dienstag darauf, dass die Sanierung des Landesetats Vorrang habe. Außerdem wolle er keinen Präzedenzfall schaffen, der andere Adelsfamilien einlade, in ihren Kunstkammern nach Objekten zu suchen, die dem Land zum Kauf angeboten werden könnten. Diese Befürchtung hegt Oettinger nicht ganz zu Unrecht. Im Land gibt es 160 OLG-Beschlüsse zur Auflösung der alten Fideikommisse. Vier davon erstrecken sich auf die Familie Waldburg-Wolfegg. Sie beziehen sich auf die Schlösser, das Archiv, die Bibliothek und auf das Hausbuch.
(StZ)

Ergänzend:

Eine weitere Bedingung für die Genehmigung war, dass die Handschriften konservatorisch sicher aufbewahrt werden. «Das hat der Käufer ausdrücklich zugesichert», sagte Staatssekretär Richard Drautz (FDP) vom Wirtschaftsministerium, das auch für den Denkmalschutz zuständig ist. Ob das Land auch künftig ein Vorkaufsrecht hat, ist strittig. Zwar habe die Regierung darauf gedrungen, doch sei es bei den Gesprächen «nicht durchsetzungsfähig» gewesen, sagte Frankenberg. (all-in.de)

Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte den fideikommisrechtlichen Schutz bei Bibliothek und Archiv des Hauses Thurn und Taxis als starkes Recht ausgelegt. Die feige Haltung der baden-württembergischen Landesregierung, die es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hätte ankommen lassen müssen, schwächt den Fideikommiss-Schutz, der einzigartige Kulturgut-Ensemble schützt und zusammenhält nicht nur in Baden-Württemberg.

Wenn die bisherige Aufsicht wegfällt und nicht einmal ein Vorkaufsrecht bestehen bleibt, kann der nunmehrige Eigentümer, den man leichthin als Ehrenmann zu betrachten geneigt ist, nach einer Schamfrist mit dem Buch anstellen, was er möchte. Er unterliegt keiner denkmalschutzrechtlichen Erhaltungsverpflichtung, er kann es im Inland in sein Grab mitnehmen oder an einen Käufer veräußern, der dann keineswegs an irgendwelche Zusagen gebunden ist.

Es ist auch eine Lüge, dass eine Dauerausstellung für ein Museum nicht möglich gewesen wäre. Mit entsprechendem Aufwand hätte man sehr wohl eine mehr oder minder ständige Präsentation, die das Buch in seiner Substanz schützt, realisieren können.

Wenn bedeutendes Kulturgut in adeliger Hand dem Land angeboten wird, dann muss es dieses erwerben, damit es der Öffentlichkeit erhalten bleibt oder zugänglich wird. Dies hat man ganz selbstverständlich bei den Ankäufen vom Haus Fürstenberg (Handschriften, Inkunabeln und Druckschriften zum kleinen Teil, Musikalien, Nibelungenhandschrift) realisiert - es gibt die "Präzedenzfälle" also bereits.

Einmal mehr erweist sich Ministerpräsident Oettinger als kulturloser Banause. Eine einzigartige Chance wurde vertan, mit der Hilfe der Kulturstiftung der Länder hätte man das Hausbuch erwerben können - und müssen.



Übersicht der bisherigen Meldungen:
https://archiv.twoday.net/stories/4775647/



Siehe auch:
https://www.boersenblatt.net/188745/

Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums

https://bibliotheksrecht.blog.de/2008/05/05/neue-satzung-der-vereinigten-stifte-mers-4133409

Im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt (MBl. LSA) 16/2008 findet sich auf S. 323-325 die "Satzung der Vereinigten Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatsstifts Zeitz" vom 14. April 2008.

Bemerkenswert ist angesichts des wertvollen Buchbesitzes der Stiftung § 2 Abs. 1 der Satzung. Dort heißt es:

"Die Stiftung dient kirchlichen, kulturellen, wissenschaftlichen und sozialen Zwecken. Ihre Aufgaben bestehen insbesondere darin, ... die kirchlichen und aus kirchlichem Besitz stammenden Kulturgüter ... konservatorisch zu erhalten, pfleglich zu verwalten, wissenschaftlich zu erschließen und einer ihrer Bedeutung gerecht werdenden Nutzung zuzuführen. Dazu gehören auch Projekte der Öffentlichkeitsarbeit, die geeignet sind, die der Stiftung gehörenden ... Kulturgüter in ihrer historischen, künstlerischen und kulturellen Dimension einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen."

Das sind auch bibliotheksrechtlich relevante Aussagen, die insbesondere für Forschungsbibliotheken beispielhaft sein können. Die Vorgängernorm der Satzung vom 14. Juli 1994 (MBl. LSA S. 2039) enthielt derartige kultursensible Aufgabenbeschreibungen noch nicht. Neu sind insbesondere die wissenschaftliche Erschließung sowie der Öffentlichkeitscharakter der Kulturpflege.


Zur Geschichte dieser eigenartigen Institutionen gibt eine umfangreiche Homepage Auskunft:

https://www.vereinigtedomstifter.de

Den falschen Weg gehen die Stifter mit Weigerung, einen allgemeinen kostenlosen Zugang zu den Digitalisaten zu eröffnen:

https://archive.thulb.uni-jena.de/korax/content/below/index.xml

Zu den drei Bibliotheken:
https://www.b2i.de/fabian?Sachsen-Anhalt


Ein Aufsatz von Volker Michael Strocka (1999) ist online unter:

https://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5021/

Die FAZ stellt die Geschichte eines Bildes vor, einens Zwillings von Dürers Hasen, den der Maler Hans Hoffmann im Jahr 1582 seinem Vorbild nachempfunden hat. "Dabei ist Hans Hoffmann (um 1530 bis 1591/92), wie Dürer in Nürnberg geboren, keineswegs bloß ein Nachahmer, sondern ein Künstler hohen eigenen Rechts."

"Mit anderen, in Ostdeutschland während des Zweiten Weltkriegs ausgelagerten Beständen geriet es in die Hände der Russen – und war weg. Es tauchte, zunächst unerkannt, erst vor wenigen Jahren wieder auf, als ein Russe es einem belgischen Geschäftsmann als Sicherheit anbot. Der Russe zahlte nie und verschwand, bis heute; der Belgier behielt die Zeichnung. Nicht wissend, was er da hatte, trug er sie schließlich zu Lempertz in Brüssel zur Begutachtung: Dort erkannte man die Rarität. Nun lagen die Dinge so: Die Bremer Kunsthalle wollte den Hasen zurück, als sie erfuhr, daß er noch existiert. In Belgien gilt jedoch das Prinzip des gutgläubigen Erwerbs; der belgische Geschäftsmann ist uneingeschränkter Eigentümer des Blattes, wie ein Kölner Gericht feststellte.

Jetzt war guter Rat teuer – und die Lösung des Problems klingt wahrlich salomonisch: Der Hase wird bei Lempertz versteigert; die Summe, die er einspielt, wird fifty-fifty geteilt zwischen dem Belgier und der Bremer Kunsthalle (der Hanstein charmanterweise die Einliefererkommission erlässt)."

Ich sehe das anders als die FAZ nicht als "Einigung mit Charme", sondern als Bankrotterklärung in Sachen Beutekunst. Öffentliche Kunsthallen sollten auf ihr Eigentum pochen und es zurückzugewinnen suchen. Wer im Kunsthandel Anstand hat, handelt nicht mit Beutekunst, sondern gibt sie zurück. Und wer als Kunsthalle Anstand hat, versucht die Mittel für den Rückerwerb aufzubringen und beteiligt sich nicht an der Verscherbelung von Kulturgut, das traditionell in eine öffentliche Sammlung gehört (auch wenn Träger der Bremer Kunsthalle der private Kunstverein in Bremen ist) und nicht in den Kunsthandel.



Kritik an dem Geschäft liest man in der taz:

Gilbert Lupfer, der bei den Dresdner Kunstsammlungen für das Thema Raubkunst zuständig ist, formuliert es vorsichtig: "Damit wird eine neue Situation geschaffen." Zwar sei die Kunsthalle ein privater Verein, dennoch "wäre ich sehr vorsichtig, diese Grenze einer öffentlichen Versteigerung zu überschreiten". Der Anwalt und Kunsthistoriker Willi Korte wurde gegenüber der Süddeutschen Zeitung noch deutlicher. Die Versteigerung sei ein fatales Signal an Beutekunstbesitzer: "Verkauft ruhig, die Museen unterstützen euch sogar dabei."

Nachtrag:

https://www.kunsthalle-bremen.de/Der-Kunstverein-in-Bremen/Gesetze-des-Kunstvereins/

§ 10
Die Kunstsammlungen des Vereins nebst der Bibliothek sind im ganzen oder in einzelnen Abteilungen unveräußerlich. Eine Veräußerung doppelt vorhandener Exemplare (Doubletten) kann vom Vorstand allein, die Veräußerung anderer einzelner Stücke nur mit Genehmigung der Mitgliederversammlung verfügt werden.


Hier handelt es sich eindeutig um eine solche Veräußerung.

https://archiv.twoday.net/search?q=wettiner

Nun möchten sie offensichtlich auch noch nach dem Grünen Gewölbe greifen. Ansprüche auf 2000 Stücke aus der Porzellan-Sammlung haben sie bereits vor einiger Zeit angemeldet. Und in den Dresdner Galerien Alter und Neuer Meister müssten, ginge es nach ihren Forderungen, 139 Bilder abgehängt und ihnen ausgehändigt werden. Die Rede ist von den Wettinern, Sachsens ehemaligem Herrscherhaus. [...]
Deshalb kommt Baden-Württemberg nicht zur Ruhe, weil das Haus Baden Kunstschätze aus Landesbesitz beansprucht. Und deshalb muss sich Sachsen mit immer neuen Forderungen der Wettiner auseinandersetzen. Zwar schloss Sachsen 1999 mit der Familie einen Vergleichsvertrag, wonach 18000 Objekte restituiert wurden – von denen das Land 12000 für 23,5 Mio. zurück erwarb. Doch der Vertrag schloss die Besitztümer aus, die 1945 nach Besatzungsrecht enteignet worden waren.

Und leider muss man feststellen, dass es, wo von Recht, von Kunst, vom verpflichtenden Kulturerbe gesprochen wird, tatsächlich um Geld geht. Denn das den Wettinern restituierte Meissner Löwenpaar erzielte in London 4,2 Millionen Euro, der berühmte Mohrenkopf-Pokal von Christoph Jamnitzer brachte 3,83 Millionen. „Das deutsche Volk ist doof, aber gerissen“, meinte Kurt Tucholsky. Und der deutsche Adel?


https://debatte.welt.de/kommentare/69604/das+kalkuel+der+wettiner

Mehr zu den neuen Ansprüchen:

https://news.google.de/news?hl=de&q=wettiner&um=1&ie=UTF-8&sa=N&tab=wn

Wir haben unseren neuen Herrchen 4,2 Mio. Euro eingebracht

https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/news.php?n=faz,21.04.2008,2008/presse-faz080421.gif,802,1022

Prof. Dr. Albert Raffelt (UB Freiburg) hat in einem FAZ-Leserbrief die Kritik des Emeritus Roellecke an der Kulturgüterkommission zurückgewiesen. Zu ihr siehe

https://archiv.twoday.net/stories/4865523/

Die Stadt Celle plant die Gründung einer „Historischen Bibliothek“. Darin sollten die wertvollen Bücherbestände der Kirchenministerialbibliothek, des Oberlandesgerichts Celle und des Celler Stadtarchivs gebündelt werden, sagte eine Stadtsprecherin.

https://www.fuldaerzeitung.de/newsroom/kultur/dezentral/kultur/art2610,573926

Eine ausgezeichnete Idee! Die hochrangigen Altbestände - siehe
https://www.b2i.de/fabian?Niedersachsen
verdienen eine wissenschaftliche Betreuung. Einbezogen sollten aber auch die Bestände der Gymnasialbibliothek des Ernestinums. In der Regel werden solche alten Schulbibliotheken mehr schlecht als recht verwaltet, der Bezug zur aktuellen Unterrichtspraxis besteht kaum, die musealen Bestände könnten in einer Gemeinschaftseinrichtung der Allgemeinheit weit mehr nützen. Für Schulprojekte können entsprechende Stücke ausgeliehen werden.

In Koblenz ärgert es mich seit vielen Jahren, dass die Altbestände der Stadtbibliothek und des Goerres-Gymnasiums im Dornröschenschlaf vor sich hindämmern, während vor Ort eine wissenschaftliche Bibliothek, die Rheinische Landesbibliothek, sich fachkundig darum kümmern könnte.

Prozessordnung in der (Stiftungs-) Bibliothek des OLG Celle

 

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