Geschichtswissenschaft
Medienpolitik
Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe schrieb oder liess am 24.8.1933 in der Beilage des Hannoverschen Kuriers schreiben: "Wenn unseres Führers Wille und Graf Wilhelm´s Geist sich vereinen, wird das neue Deutschland eine höchst unerschütterliche Unterstützung gefunden haben."
https://vierprinzen.blogspot.com/2011/05/galerie-4.html
Das Vorwort zum Artikel unterzeichnete Alfred Meyer, Teilnehmer an der Wannsee-Konferenz. Die Fotografie: Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe in militarischer Uniform. Darunter, ein Faksimile seiner Unterschrift.
Interessant, dass Wolrad sich mit einer durchaus positiven Figur, dem Grafen Wilhelm zu Schaumburg Lippe ziert. Hiergegen wäre nichts einzuwenden. Die Sache ist aber deshalb verwerflich, weil Wolrad die Geisteshaltung seines Vorfahren korrumpiert und zwar in doppelter Weise:
Zum Geist des Grafen Wilhelm folgende Anmerkung: Graf Wilhelm hielt den "reinen Verteidigungskrieg" aus ethischen Gründen für den einzig vertretbaren (siehe seine Theorie des reinen Verteidigungskrieges). Und ausserdem war Graf Wilhelm Freimaurer gewesen: Kekule von Stradonitz schrieb einen Beitrag im Jahre 1907 mit dem Titel: "War Graf Wilhelm zu Schaumburg Lippe Freimaurer ?" Fundstelle:
Kekule von Stradonitz, Stephan: "War Graf Wilhelm zu Schaumburg-Lippe Freimaurer?", in: Am rauhen Stein. Monatsschrift der Großen Loge von Preussen, genannt "Royal York zur Freundschaft" 6(1907), S. 225-229
Seine Antwort lautete ja. "Seine ganze Geistesrichtung war eine freimaurerische....Es soll vielmehr an dieser Stelle nur der Satz hervorgehoben werden, den Graf Wilhelm als Grabschrift seiner vor ihm heimgegangenen Gemahlin widmete:
HEILIGE HOFNUNG
AUSFLUS GÖTTLICHER KRAFT
QUELLE DES BEGLÜCKENDEN GEDANKEN
DASS
VERBINDUNGEN WELCHE DEN ERKENNTNIS
FÄHIGEN TEIL UNSERER WESEN VEREI
NIGEN ALLEN UMBILDUNGEN DES WANDEL
BAREN OHNGEACHTET UNZER
STÖRBAR BESTEHEN"
____________________
1776
https://www.52gradnord.de/Schaumburger_Wald.html#Pyramide
Sich mit der Ausstrahlung anderer Menschen zu schmücken wirkte damals wie heute. Dieses Talent hat sich in den nachfolgenden Generationen gewinnbringend fortgepflanzt.
siehe hier:
https://archiv.twoday.net/stories/3810499/comments/5720167/comment
Die Methode ist die gleiche. Die Presse wird angewiesen durch name dropping den Leser zu falschen Assoziationen zu verleiten. Im "Dritten Reich" soll Graf Wilhelm als Symbolfigur des Nationalsozialismus herhalten. Heute wird der Presse mitgeteilt, dass man mit Graf von Plettenberg, einem Widerstandskämpfer verwandt ist. Die Aussagen sind wahrheitswidrig, aber effizient.
Ein weiteres Beispiel: Zeitgleich mit der Untersuchung der Ermordung von 37 Zwangsarbeitern im Steinbruch Steinbergen instrumentalisierte Wolrad (unterstützt von Ernst August Prinz von Hannover) die britische Presse (Lord Rothermere´s Daily Mail am 9.7.1947), um Wolrad als Opfer plündernder britischer Soldaten darzustellen. Genaueres kann nachgelesen werden in:
Seiten 190 ff. (191) der Vier Prinzen:
https://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Am 1.10.1947 liess sich Wolrad von den Presbyterien der Evangelisch Reformierten Kirche ein kirchliches Zeugnis ausstellen:
"Er ist ein gläubiger Christ. Als solchr hat er immer danach getrachtet, einen christlichen Lebenswandel zu führen...Durch seine rege Beteiligung am kirchlichen Leben geht er der Bevölkerung mit bestem Beispiel voraus. Dies galt besonders für jene Jahre, in denen die aus der NSDAP kommenden Glaubensbewegungen und die Bestrebungen der sog. Deutschen Christen versuchten, in den Raum der Kirche einzudringen. Er lehnte diese Bewegungen entschieden ab".
Vier Prinzen S. 249.
https://vierprinzen.blogspot.com/
Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe schrieb oder liess am 24.8.1933 in der Beilage des Hannoverschen Kuriers schreiben: "Wenn unseres Führers Wille und Graf Wilhelm´s Geist sich vereinen, wird das neue Deutschland eine höchst unerschütterliche Unterstützung gefunden haben."
https://vierprinzen.blogspot.com/2011/05/galerie-4.html
Das Vorwort zum Artikel unterzeichnete Alfred Meyer, Teilnehmer an der Wannsee-Konferenz. Die Fotografie: Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe in militarischer Uniform. Darunter, ein Faksimile seiner Unterschrift.
Interessant, dass Wolrad sich mit einer durchaus positiven Figur, dem Grafen Wilhelm zu Schaumburg Lippe ziert. Hiergegen wäre nichts einzuwenden. Die Sache ist aber deshalb verwerflich, weil Wolrad die Geisteshaltung seines Vorfahren korrumpiert und zwar in doppelter Weise:
Zum Geist des Grafen Wilhelm folgende Anmerkung: Graf Wilhelm hielt den "reinen Verteidigungskrieg" aus ethischen Gründen für den einzig vertretbaren (siehe seine Theorie des reinen Verteidigungskrieges). Und ausserdem war Graf Wilhelm Freimaurer gewesen: Kekule von Stradonitz schrieb einen Beitrag im Jahre 1907 mit dem Titel: "War Graf Wilhelm zu Schaumburg Lippe Freimaurer ?" Fundstelle:
Kekule von Stradonitz, Stephan: "War Graf Wilhelm zu Schaumburg-Lippe Freimaurer?", in: Am rauhen Stein. Monatsschrift der Großen Loge von Preussen, genannt "Royal York zur Freundschaft" 6(1907), S. 225-229
Seine Antwort lautete ja. "Seine ganze Geistesrichtung war eine freimaurerische....Es soll vielmehr an dieser Stelle nur der Satz hervorgehoben werden, den Graf Wilhelm als Grabschrift seiner vor ihm heimgegangenen Gemahlin widmete:
HEILIGE HOFNUNG
AUSFLUS GÖTTLICHER KRAFT
QUELLE DES BEGLÜCKENDEN GEDANKEN
DASS
VERBINDUNGEN WELCHE DEN ERKENNTNIS
FÄHIGEN TEIL UNSERER WESEN VEREI
NIGEN ALLEN UMBILDUNGEN DES WANDEL
BAREN OHNGEACHTET UNZER
STÖRBAR BESTEHEN"
____________________
1776
https://www.52gradnord.de/Schaumburger_Wald.html#Pyramide
Sich mit der Ausstrahlung anderer Menschen zu schmücken wirkte damals wie heute. Dieses Talent hat sich in den nachfolgenden Generationen gewinnbringend fortgepflanzt.
siehe hier:
https://archiv.twoday.net/stories/3810499/comments/5720167/comment
Die Methode ist die gleiche. Die Presse wird angewiesen durch name dropping den Leser zu falschen Assoziationen zu verleiten. Im "Dritten Reich" soll Graf Wilhelm als Symbolfigur des Nationalsozialismus herhalten. Heute wird der Presse mitgeteilt, dass man mit Graf von Plettenberg, einem Widerstandskämpfer verwandt ist. Die Aussagen sind wahrheitswidrig, aber effizient.
Ein weiteres Beispiel: Zeitgleich mit der Untersuchung der Ermordung von 37 Zwangsarbeitern im Steinbruch Steinbergen instrumentalisierte Wolrad (unterstützt von Ernst August Prinz von Hannover) die britische Presse (Lord Rothermere´s Daily Mail am 9.7.1947), um Wolrad als Opfer plündernder britischer Soldaten darzustellen. Genaueres kann nachgelesen werden in:
Seiten 190 ff. (191) der Vier Prinzen:
https://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Am 1.10.1947 liess sich Wolrad von den Presbyterien der Evangelisch Reformierten Kirche ein kirchliches Zeugnis ausstellen:
"Er ist ein gläubiger Christ. Als solchr hat er immer danach getrachtet, einen christlichen Lebenswandel zu führen...Durch seine rege Beteiligung am kirchlichen Leben geht er der Bevölkerung mit bestem Beispiel voraus. Dies galt besonders für jene Jahre, in denen die aus der NSDAP kommenden Glaubensbewegungen und die Bestrebungen der sog. Deutschen Christen versuchten, in den Raum der Kirche einzudringen. Er lehnte diese Bewegungen entschieden ab".
Vier Prinzen S. 249.
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vom hofe - am Donnerstag, 27. Mai 2010, 17:49 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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https://www.habsburger.net/ (Update zu: https://archiv.twoday.net/stories/6335861 )
Recht eindrucksvoll (Textversion nutzen, die läuft problemloser!), aber hinsichtlich der Nutzung von Medien von Wikimedia Commons eine Urheberrechtsverletzung: https://tinyurl.com/3xvah74 Es genügt nicht, die Quelle zu nennen, auch Fotograf und Lizenz müssen zwingend hinzu.

Recht eindrucksvoll (Textversion nutzen, die läuft problemloser!), aber hinsichtlich der Nutzung von Medien von Wikimedia Commons eine Urheberrechtsverletzung: https://tinyurl.com/3xvah74 Es genügt nicht, die Quelle zu nennen, auch Fotograf und Lizenz müssen zwingend hinzu.
KlausGraf - am Mittwoch, 26. Mai 2010, 16:51 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
Faz online vom 21.5.2010 berichtet über ein demnächst erscheinendes Buch im Blessing Verlag. Titel: Das Amt und die Vergangenheit.
M. Sattar von der FAZ schreibt:
"Das Erbe der Herren von der Wilhelmstraße
Institutionen haben ihr eigenes Gedächtnis: Am Werderschen Markt bereitet man sich auf ein Buch über die Vergangenheit des „Amtes“ vor....Ein Mythos bröckelt
Fischer, dem seinerzeit in nie da gewesener Form pensionierte und aktive Diplomaten wegen der von ihm verfügten Änderung der Nachrufpraxis öffentlich Vorwürfe machten, er habe mit den Traditionen gebrochen und verdienten Diplomaten auf unhistorische Weise ein ehrendes Andenken verweigert, ging in die Offensive und bestellte eine international und überparteilich besetzte unabhängige Kommission. Nicht einmal das AA-Referat „Politisches Archiv und Historischer Dienst“ durfte das Großprojekt administrativ betreuen, was einige als Misstrauensbeweis, andere als Ausdruck von Unabhängigkeit betrachten. Vier von ursprünglich fünf Historikern treten nun als Autoren des Werkes auf: der Marburger Historiker Eckart Conze, der Jenaer Professor Norbert Frei, der Amerikaner Peter Hayes und der Israeli Moshe Zimmermann. Der Bonner Historiker Klaus Hildebrand, ein ausgewiesener Fachmann für die Außenpolitik des Nationalsozialismus und eher konservativer Prägung, musste 2008 seine Mitarbeit krankheitsbedingt einstellen."
Mein Kommentar hierzu:
Erfahrungen mit dem Politischen Archiv
Online unter https://www.politikkritik.info/Gestapo_Fuerst_Adolf.pdf einsehbare Denunziationsunterlagen in denen Fürst Adolf zu Schaumburg Lippe von einem Herrn von Behr bei der Gestapa in Berlin denunziert wurde, bewogen mich dazu, das PA um Auskunft zu bitten. Der damalige Bearbeiter des PA des AA schrieb mir am 25.4.2004: "Wenn Sie mir eine persönliche Einschätzung gestatten wollen, so halte ich es für unmöglich, dass sich zu dem von Ihnen angenommenen Mordkomplott gegen Ihren Onkel hier Dokumente werden finden lassen. Der Vorgang an sich und eine Beteiligung des Auswärtigen Amtes im besonderen wäre doch zu sensationell, um der Forschung, die seit annähernd 50 Jahren die Akten aus der NS-Zeit intensiv bearbeitet, und besonders auch der internationalen Historikerkommission, die in jahrzehntelanger Arbeit die o.g. Edition erstellt hat, entgangen zu sein." Dieser Kommentar war überflüssig. Ein Hinweis auf die Identität des Denunzianten wäre nützlicher gewesen. Darum bat ich. Bei Herrn von Behr handelte es sich, wie ich erst 2009 ohne Mithilfe des AA herausfinden konnte, um Kurt von Behr. 2004 verschwieg das AA die Identität des Schwerverbrechers Kurt von Behr. Ich habe einen Schluss aus meinen Erfahrungen gezogen: "Misstraut staatlichen Stellen die mit Schlagwörtern wie Transparenz und Aufarbeitung Eigenwerbung betreiben".
https://archiv.twoday.net/stories/6269945/
Vierprinzen
M. Sattar von der FAZ schreibt:
"Das Erbe der Herren von der Wilhelmstraße
Institutionen haben ihr eigenes Gedächtnis: Am Werderschen Markt bereitet man sich auf ein Buch über die Vergangenheit des „Amtes“ vor....Ein Mythos bröckelt
Fischer, dem seinerzeit in nie da gewesener Form pensionierte und aktive Diplomaten wegen der von ihm verfügten Änderung der Nachrufpraxis öffentlich Vorwürfe machten, er habe mit den Traditionen gebrochen und verdienten Diplomaten auf unhistorische Weise ein ehrendes Andenken verweigert, ging in die Offensive und bestellte eine international und überparteilich besetzte unabhängige Kommission. Nicht einmal das AA-Referat „Politisches Archiv und Historischer Dienst“ durfte das Großprojekt administrativ betreuen, was einige als Misstrauensbeweis, andere als Ausdruck von Unabhängigkeit betrachten. Vier von ursprünglich fünf Historikern treten nun als Autoren des Werkes auf: der Marburger Historiker Eckart Conze, der Jenaer Professor Norbert Frei, der Amerikaner Peter Hayes und der Israeli Moshe Zimmermann. Der Bonner Historiker Klaus Hildebrand, ein ausgewiesener Fachmann für die Außenpolitik des Nationalsozialismus und eher konservativer Prägung, musste 2008 seine Mitarbeit krankheitsbedingt einstellen."
Mein Kommentar hierzu:
Erfahrungen mit dem Politischen Archiv
Online unter https://www.politikkritik.info/Gestapo_Fuerst_Adolf.pdf einsehbare Denunziationsunterlagen in denen Fürst Adolf zu Schaumburg Lippe von einem Herrn von Behr bei der Gestapa in Berlin denunziert wurde, bewogen mich dazu, das PA um Auskunft zu bitten. Der damalige Bearbeiter des PA des AA schrieb mir am 25.4.2004: "Wenn Sie mir eine persönliche Einschätzung gestatten wollen, so halte ich es für unmöglich, dass sich zu dem von Ihnen angenommenen Mordkomplott gegen Ihren Onkel hier Dokumente werden finden lassen. Der Vorgang an sich und eine Beteiligung des Auswärtigen Amtes im besonderen wäre doch zu sensationell, um der Forschung, die seit annähernd 50 Jahren die Akten aus der NS-Zeit intensiv bearbeitet, und besonders auch der internationalen Historikerkommission, die in jahrzehntelanger Arbeit die o.g. Edition erstellt hat, entgangen zu sein." Dieser Kommentar war überflüssig. Ein Hinweis auf die Identität des Denunzianten wäre nützlicher gewesen. Darum bat ich. Bei Herrn von Behr handelte es sich, wie ich erst 2009 ohne Mithilfe des AA herausfinden konnte, um Kurt von Behr. 2004 verschwieg das AA die Identität des Schwerverbrechers Kurt von Behr. Ich habe einen Schluss aus meinen Erfahrungen gezogen: "Misstraut staatlichen Stellen die mit Schlagwörtern wie Transparenz und Aufarbeitung Eigenwerbung betreiben".
https://archiv.twoday.net/stories/6269945/
Vierprinzen
vom hofe - am Freitag, 21. Mai 2010, 09:55 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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"Leitung: Prof. Dr. Rainer Hering, Schleswig / Hamburg) / Prof. Dr. Robert Kretzschmar, Stuttgart / Tübingen (für den VdA - Verband deutscher Archivarinnen und Archivare)
1. Hilflose Historikerinnen und Historiker in den Archiven? Zur Bedeutung einer zukünftigen archivalischen Quellenkunde für die universitäre Lehre
Referent/in: Prof. Dr. Robert Kretzschmar, Stuttgart / Tübingen
Abstract:
Wer Archivgut quellenkritisch auswerten möchte, muss die Eigenheiten archivalischer Überlieferungen kennen und den Umgang damit einüben. Entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten müssen im Studium vermittelt werden. Aber auch unabhängig davon gehört ein Überblick über die in Archiven nutzbare Überlieferung zum Grundwissen des Historikers.
Angesichts weitgehender Veränderungen in der Aktenproduktion seit der Mitte des 20. Jahrhunderts, vor allem aber als Folge der technischen Entwicklungen im digitalen Zeitalter muss die archivalische Quellenkunde und vor allem die Aktenkunde fortgeschrieben werden, um den Nutzern der Archive das erforderliche Rüstzeug zu vermitteln. Die Archive haben seit dem 20. Jahrhundert in großem Umfang Unterlagen übernommen, die in der traditionellen Aktenkunde nicht berücksichtigt sind. Dazu zählen massenhafte Aktenbestände, aber auch audiovisuelle Überlieferungen. Seit einiger Zeit werden auch genuin digitale Unterlagen als Archivgut in den Verantwortungsbereich der Archive überführt, um Nutzern schon heute oder später als Quelle zur Verfügung zu stehen. Grundlegende Fragestellungen zu den Strukturen dieser Überlieferungen wurden und werden von der Archivwissenschaft beantwortet, kaum jedoch aus quellenkundlicher Perspektive von den Historischen Hilfswissenschaften.
Angesichts deren Abwicklung an zahlreichen Universitäten sind heute die Archivarinnen und Archivare in besonderer Weise gefordert, die archivalische Quellenkunde voranzubringen, um einer Entwicklung entgegen zu wirken, bei der zunehmend „hilflose Historikerinnen und Historiker“ in den Archiven forschen“, wie Manfred Rasch schon vor einiger Zeit formuliert hat. Dies gilt auch für die ältere archivalische Überlieferung seit dem Mittelalter, die in weiten Bereichen noch nicht unter quellenkundlichen Fragestellungen betrachtet wurde.
In dem Referat sollen die Anforderungen an eine zeitgemäße Archivalienkunde skizziert werden. Anhand von Beispielen aus der Lehrtätigkeit des Referenten an der Universität Tübingen werden zudem praxisbezogene Beispiele gegeben, wie Archivalienkunde vermittelt werden kann.
2.Digitale Quellen und historische Forschung
Referent/in: Prof. Dr. Rainer Hering, Schleswig / Hamburg
Abstract:
Für die historische Arbeit mit analogen Quellen gibt es ein vielfältiges methodisches Instrumentarium. Ganz anders sieht es jedoch mit den heutigen digitalen Speichermedien aus, die im Zentrum dieses Beitrages stehen. Er schildert die Informationsüberlieferung in modernen Behörden und weist darauf hin, dass mittlerweile auch viele Register nur noch digital geführt werden. Zum Teil entstehen Hybridüberlieferungen, wenn Register digital, die dazugehörigen Akten aber analog geführt werden. Zudem erhalten viele Schreiben, vor allem E-Mails, heute nicht mehr alle zu ihrem Verständnis erforderlichen Angaben, wie z.B. Absender und Empfänger mit Funktionsangabe, Betreff, Verfügungen. Noch gravierender ist, dass sie vielfach überhaupt nicht oder nicht mehr im Kontext ihrer Entstehung überliefert sind, weil sie nicht zu den jeweiligen Akten gegeben werden. Zudem ist eine Echtheitsprüfung elektronischer Dokumente schwierig (digitale Signatur).
Diese Entwicklung, die sich im öffentlichen wie im privaten und privatwirtschaftlichen Bereich vollzieht, hat gravierende Auswirkungen auf die Archive aber auch auf die historische Forschung. Die Bewertung der Archivarinnen und Archivare verlagert sich vom Schluss einer Akte auf deren Anlage, d.h. sie wird künftig prospektiv statt wie bisher retrospektiv erfolgen. Grundsätzlich muss der Blick der Forschenden stärker auf das gelenkt werden, was nicht überliefert ist, weil es für die Interpretation der vorhandenen Überlieferung erforderlich ist. Der Beitrag plädiert dafür, die Historischen Hilfswissenschaften für das 20. und das 21. Jahrhundert in enger Kooperation mit der Archivwissenschaft weiter zu entwickeln.
3.Quellenbewertung im vorarchivischen Bereich. Vom Nutzen und Nachteil der Recherche in Registraturen
Referent/in: Dr. Malte Thießen, Hamburg
Abstract:
Die Zeitgeschichte hat ein Quellenproblem. Zwar können Zeithistoriker meist auf eine Fülle an Presseerzeugnissen, Sekundär- und grauer Literatur zurückgreifen. Auf dem klassischen Feld geschichtswissenschaftlicher Forschung sieht die Lage jedoch ungünstiger aus. Aktenbestände aus der „Epoche der Mitlebenden“ (Hans Rothfels) sind häufig noch nicht an Archive abgegeben worden oder harren dort ihrer Erschließung. Darüber hinaus droht für staatliche Archivalien zu zeitgeschichtlichen Ereignissen stets eine dreißig- bis sechzigjährige Schutzfrist. Eine Alternative zum Gang in die Archive ist daher der in Registraturen: Behörden, Parteien und Vereine sammeln ihre Akten oft jahrzehntelang, bevor sie diese an Archive – oder eben auch: zur Entsorgung – abgeben. Diese Registraturen können auf Anfrage aber oft schon benutzt werden. Sie erschließen dem Zeithistoriker dann nicht nur ganz neue Quellen, sondern bieten zudem einen einmaligen Einblick in das Innenleben zeithistorischer Akteure.
Doch wie geht man mit diesen Quellen konkret um? Welche Unterschiede macht eine Überlieferung von Quellen in Registraturen und in Archiven für die wissenschaftliche Auswertung? Und was für Konsequenzen hat das alles für Fragestellungen und Analysen des Zeithistorikers? In dem Vortrag sollen Vor- und Nachteile der Recherche in Registraturen an einigen Fallbeispielen dargestellt und problematisiert werden. Darüber hinaus wirft die Arbeit mit Registraturen weiterführende Fragen auf, an denen grundsätzliche Überlegungen zur Quellengrundlage zeithistorischer Forschung diskutiert werden sollen.
4.Verplant und Vermessen. Karten, Pläne und Modelle als Quellen für die Geschichtswissenschaft
Referent/in: Sylvia Necker M.A., Hamburg Kommentar
5. Referent/in: Dr. Peter Haber, Basel
Abstract
In der Sitzung sollen auf der Grundlage praktischer Erfahrungen perspektivische Überlegungen zu den Überschneidungen zwischen Quellenproduktion (sprich: Registratur), Archiv und historischer Forschung ausgetauscht werden. Zukünftiges potentielles Archivgut muss als solches vom Archiv schon beim Quellenproduzenten bestimmt werden. Dies gilt insbesondere für digitale Überlieferungen. Die historische Forschung kann Archivgut nur auswerten, wenn es seine Entstehung nachvollziehen kann. Dies erfordert gerade bei neuartigem Archivgut eine verbesserte Kommunikation zwsichen Archiv und Forschung. Nicht zuletzt greift die Forschung aber auch schon in den Registraturen auf Unterlagen zu, bevor diese ins Archiv kommen. Die beschriebenen Grenzbereiche stehen im Zentrum des Panels. Ein wesentliches Ziel der Veranstaltung besteht darin, vor diesem Hintergrund eine zeitgemäße Quellenkunde zu skizzieren, die angehenden Historikerinnen und Historikern als Rüstzeug für die Quellenerfassung, -recherche und -auswertung zu vermitteln wäre. Zugleich soll der dafür dringend benötigte Dialog zwischen Archiv und historischer Forschung gefördert werden. In Verbindung damit wird thematisiert, welche Anforderungen sich daraus für die akademische Lehre ergeben. In zwei Referaten werden Erfahrungen reflektiert, die bei entsprechenden Quellenrecherchen für Dissertationen gewonnen wurden. Fragestellungen im Einzelnen: Welche Kenntnisse über das Archivwesen und archivalische Quellen sollten im Studium vermittelt werden? Welche Rolle sollten Archivarinnen und Archivare dabei spielen? Wie haben sich die archivalischen Quellen, die in der Verwaltung produziert werden, im digitalen Zeitalter verändert? Welche Anforderungen sind daraus für die Ausbildung von Historikerinnen und Historikern abzuleiten? Inwieweit kann auf Unterlagen zurückgegriffen werden, die noch nicht im Archiv, sondern noch bei den Produzenten liegen? Welche Erfahrungen wurden dabei gewonnen? Was ist beim Umgang mit Karten, Plänen und Modellen zu beachten. Der abschließende Kommentar erfolgt aus der Perspektive eines Historikers, der sich intensiv mit Quellenkritik im digitalen Zeitalter befasst hat."
Quelle: https://www.historikertag.de/Berlin2010/
1. Hilflose Historikerinnen und Historiker in den Archiven? Zur Bedeutung einer zukünftigen archivalischen Quellenkunde für die universitäre Lehre
Referent/in: Prof. Dr. Robert Kretzschmar, Stuttgart / Tübingen
Abstract:
Wer Archivgut quellenkritisch auswerten möchte, muss die Eigenheiten archivalischer Überlieferungen kennen und den Umgang damit einüben. Entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten müssen im Studium vermittelt werden. Aber auch unabhängig davon gehört ein Überblick über die in Archiven nutzbare Überlieferung zum Grundwissen des Historikers.
Angesichts weitgehender Veränderungen in der Aktenproduktion seit der Mitte des 20. Jahrhunderts, vor allem aber als Folge der technischen Entwicklungen im digitalen Zeitalter muss die archivalische Quellenkunde und vor allem die Aktenkunde fortgeschrieben werden, um den Nutzern der Archive das erforderliche Rüstzeug zu vermitteln. Die Archive haben seit dem 20. Jahrhundert in großem Umfang Unterlagen übernommen, die in der traditionellen Aktenkunde nicht berücksichtigt sind. Dazu zählen massenhafte Aktenbestände, aber auch audiovisuelle Überlieferungen. Seit einiger Zeit werden auch genuin digitale Unterlagen als Archivgut in den Verantwortungsbereich der Archive überführt, um Nutzern schon heute oder später als Quelle zur Verfügung zu stehen. Grundlegende Fragestellungen zu den Strukturen dieser Überlieferungen wurden und werden von der Archivwissenschaft beantwortet, kaum jedoch aus quellenkundlicher Perspektive von den Historischen Hilfswissenschaften.
Angesichts deren Abwicklung an zahlreichen Universitäten sind heute die Archivarinnen und Archivare in besonderer Weise gefordert, die archivalische Quellenkunde voranzubringen, um einer Entwicklung entgegen zu wirken, bei der zunehmend „hilflose Historikerinnen und Historiker“ in den Archiven forschen“, wie Manfred Rasch schon vor einiger Zeit formuliert hat. Dies gilt auch für die ältere archivalische Überlieferung seit dem Mittelalter, die in weiten Bereichen noch nicht unter quellenkundlichen Fragestellungen betrachtet wurde.
In dem Referat sollen die Anforderungen an eine zeitgemäße Archivalienkunde skizziert werden. Anhand von Beispielen aus der Lehrtätigkeit des Referenten an der Universität Tübingen werden zudem praxisbezogene Beispiele gegeben, wie Archivalienkunde vermittelt werden kann.
2.Digitale Quellen und historische Forschung
Referent/in: Prof. Dr. Rainer Hering, Schleswig / Hamburg
Abstract:
Für die historische Arbeit mit analogen Quellen gibt es ein vielfältiges methodisches Instrumentarium. Ganz anders sieht es jedoch mit den heutigen digitalen Speichermedien aus, die im Zentrum dieses Beitrages stehen. Er schildert die Informationsüberlieferung in modernen Behörden und weist darauf hin, dass mittlerweile auch viele Register nur noch digital geführt werden. Zum Teil entstehen Hybridüberlieferungen, wenn Register digital, die dazugehörigen Akten aber analog geführt werden. Zudem erhalten viele Schreiben, vor allem E-Mails, heute nicht mehr alle zu ihrem Verständnis erforderlichen Angaben, wie z.B. Absender und Empfänger mit Funktionsangabe, Betreff, Verfügungen. Noch gravierender ist, dass sie vielfach überhaupt nicht oder nicht mehr im Kontext ihrer Entstehung überliefert sind, weil sie nicht zu den jeweiligen Akten gegeben werden. Zudem ist eine Echtheitsprüfung elektronischer Dokumente schwierig (digitale Signatur).
Diese Entwicklung, die sich im öffentlichen wie im privaten und privatwirtschaftlichen Bereich vollzieht, hat gravierende Auswirkungen auf die Archive aber auch auf die historische Forschung. Die Bewertung der Archivarinnen und Archivare verlagert sich vom Schluss einer Akte auf deren Anlage, d.h. sie wird künftig prospektiv statt wie bisher retrospektiv erfolgen. Grundsätzlich muss der Blick der Forschenden stärker auf das gelenkt werden, was nicht überliefert ist, weil es für die Interpretation der vorhandenen Überlieferung erforderlich ist. Der Beitrag plädiert dafür, die Historischen Hilfswissenschaften für das 20. und das 21. Jahrhundert in enger Kooperation mit der Archivwissenschaft weiter zu entwickeln.
3.Quellenbewertung im vorarchivischen Bereich. Vom Nutzen und Nachteil der Recherche in Registraturen
Referent/in: Dr. Malte Thießen, Hamburg
Abstract:
Die Zeitgeschichte hat ein Quellenproblem. Zwar können Zeithistoriker meist auf eine Fülle an Presseerzeugnissen, Sekundär- und grauer Literatur zurückgreifen. Auf dem klassischen Feld geschichtswissenschaftlicher Forschung sieht die Lage jedoch ungünstiger aus. Aktenbestände aus der „Epoche der Mitlebenden“ (Hans Rothfels) sind häufig noch nicht an Archive abgegeben worden oder harren dort ihrer Erschließung. Darüber hinaus droht für staatliche Archivalien zu zeitgeschichtlichen Ereignissen stets eine dreißig- bis sechzigjährige Schutzfrist. Eine Alternative zum Gang in die Archive ist daher der in Registraturen: Behörden, Parteien und Vereine sammeln ihre Akten oft jahrzehntelang, bevor sie diese an Archive – oder eben auch: zur Entsorgung – abgeben. Diese Registraturen können auf Anfrage aber oft schon benutzt werden. Sie erschließen dem Zeithistoriker dann nicht nur ganz neue Quellen, sondern bieten zudem einen einmaligen Einblick in das Innenleben zeithistorischer Akteure.
Doch wie geht man mit diesen Quellen konkret um? Welche Unterschiede macht eine Überlieferung von Quellen in Registraturen und in Archiven für die wissenschaftliche Auswertung? Und was für Konsequenzen hat das alles für Fragestellungen und Analysen des Zeithistorikers? In dem Vortrag sollen Vor- und Nachteile der Recherche in Registraturen an einigen Fallbeispielen dargestellt und problematisiert werden. Darüber hinaus wirft die Arbeit mit Registraturen weiterführende Fragen auf, an denen grundsätzliche Überlegungen zur Quellengrundlage zeithistorischer Forschung diskutiert werden sollen.
4.Verplant und Vermessen. Karten, Pläne und Modelle als Quellen für die Geschichtswissenschaft
Referent/in: Sylvia Necker M.A., Hamburg Kommentar
5. Referent/in: Dr. Peter Haber, Basel
Abstract
In der Sitzung sollen auf der Grundlage praktischer Erfahrungen perspektivische Überlegungen zu den Überschneidungen zwischen Quellenproduktion (sprich: Registratur), Archiv und historischer Forschung ausgetauscht werden. Zukünftiges potentielles Archivgut muss als solches vom Archiv schon beim Quellenproduzenten bestimmt werden. Dies gilt insbesondere für digitale Überlieferungen. Die historische Forschung kann Archivgut nur auswerten, wenn es seine Entstehung nachvollziehen kann. Dies erfordert gerade bei neuartigem Archivgut eine verbesserte Kommunikation zwsichen Archiv und Forschung. Nicht zuletzt greift die Forschung aber auch schon in den Registraturen auf Unterlagen zu, bevor diese ins Archiv kommen. Die beschriebenen Grenzbereiche stehen im Zentrum des Panels. Ein wesentliches Ziel der Veranstaltung besteht darin, vor diesem Hintergrund eine zeitgemäße Quellenkunde zu skizzieren, die angehenden Historikerinnen und Historikern als Rüstzeug für die Quellenerfassung, -recherche und -auswertung zu vermitteln wäre. Zugleich soll der dafür dringend benötigte Dialog zwischen Archiv und historischer Forschung gefördert werden. In Verbindung damit wird thematisiert, welche Anforderungen sich daraus für die akademische Lehre ergeben. In zwei Referaten werden Erfahrungen reflektiert, die bei entsprechenden Quellenrecherchen für Dissertationen gewonnen wurden. Fragestellungen im Einzelnen: Welche Kenntnisse über das Archivwesen und archivalische Quellen sollten im Studium vermittelt werden? Welche Rolle sollten Archivarinnen und Archivare dabei spielen? Wie haben sich die archivalischen Quellen, die in der Verwaltung produziert werden, im digitalen Zeitalter verändert? Welche Anforderungen sind daraus für die Ausbildung von Historikerinnen und Historikern abzuleiten? Inwieweit kann auf Unterlagen zurückgegriffen werden, die noch nicht im Archiv, sondern noch bei den Produzenten liegen? Welche Erfahrungen wurden dabei gewonnen? Was ist beim Umgang mit Karten, Plänen und Modellen zu beachten. Der abschließende Kommentar erfolgt aus der Perspektive eines Historikers, der sich intensiv mit Quellenkritik im digitalen Zeitalter befasst hat."
Quelle: https://www.historikertag.de/Berlin2010/
Wolf Thomas - am Freitag, 14. Mai 2010, 22:38 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Wolf Thomas - am Freitag, 14. Mai 2010, 22:15 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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"Auf diesen Seiten können Sie die virtuelle Rekonstruktion der beiden zentralen Plätze des spät-mittelalterlichen Duisburg auf Basis des Corputius-Planes von 1566 erleben.
Den Anfang fand dieses Projekt mit der Rekonstruktion der Gebäude um den Alten Markt als Teil einer Diplomarbeit am Geographischen Institut der Ruhr-Universität-Bochum. Nach Abschluss dieser Arbeit wurde das Projekt bis zum aktuellen Stand weiterentwickelt.
Auf der Seite "Duisburg-1566" sind einige Informationen zur Situation Duisburgs im Jahre 1566 zusammengefasst.
Informationen über die Entwicklung dieses Projektes gibt es unter dem Punkt "Entstehung".
Unter dem Punkt "Galerie" stehen Bilder zur Verfügung, die einen direkten Vergleich des historischen Duisburg mit dem aktuellen Bauzustand ermöglichen.
Das 3D-Modell steht Ihnen unter "3D-Modell" in drei verschiedenen Formen zur Verfügung. Wenn Sie über die entsprechende Hardware-Vorraussetzungen verfügen, können Sie dabei einen virtuellen Stadtrundgang durch das alte Duisburg unternehmen und sich dabei über wichtige Gebäude informieren."
Homepage
Wolf Thomas - am Freitag, 14. Mai 2010, 22:05 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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A notable blog post from histnet.
Wolf Thomas - am Freitag, 14. Mai 2010, 21:11 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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KlausGraf - am Freitag, 14. Mai 2010, 02:50 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
Hier möchte ich die aus meiner Sicht wichtigste Motivation für die Kollaboration zwischen Hochadel und dem NS Staat auf den Punkt bringen:
Die gemeinsame Interessenlage erklärt die Kollaboration des Hochadels mit den Nationalsozialisten. Ähnliche Zusammenhänge hat auch Frau Anke Schmeling herausgearbeitet für Josias Prinz zu Waldeck und Pyrmont (Josias Erbprinz zu Waldeck und Pyrmont, der politische Weg eines hohen SS-Führers, Schriftenreihe Nationalsozialismus in Nordhessen Heft 16, Gesamthochschul-Bibliothek, Kassel 1993 S. 70-73
online https://kobra.bibliothek.uni-kassel.de/handle/urn:nbn:de:hebis:34-2008032620872 .
Dort heisst es: "Am 2.12.1938 wurde der fürstliche Besitz als Erbhof anerkannt. Dem Erbprinzen boten diese Regelungen eine Reihe wirtschaftlicher Vorteile, da die Umwandlung zum Erbhof die einzige Möglichkeit darstellte, den Besitz ungeteilt an eine Person zu binden. Gleichzeitig wurde er von allen Pflichtteilansprüchen von seiten seiner Geschwister, besonders seiner zwei Brüder entbunden, da ein Erbhof laut gesetzlicher Festlegung nur Alleineigentum sein konnte, das ungeschmälert an den Anerben überzugehen hatte. Darüberhinaus entfiel bei der Umschreibung des Besitzes und der darauf folgenden Umwandlung in einen Reichserbhof die sonst üblicherweise zu zahlende Erbschaftssteuer". Hierauf weist auch Jonathan Petropoulos in "Royals and the Reich" hin, Oxford University Press 2006, S. 264. Genau diese Zusammenhänge treffen auf "Fürst Wolrad" zu. Die rückwirkende Umwandlung von freiem Vermögen zu Fideikommiss (die einhergeht mit der Rückdatierung des Aufnahmeantrages in die NSDAP) ermöglichte den Übergang des Alleineigentums an denjenigen der sich als besonders "hilfswilliger Nationalsozialist" ausgezeichnet hatte.
Ausführlicher S. 299 - 302 in Vier Prinzen:
https://edocs.fuberlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Es galt nachstehenden juristischen Konflikt mit Hilfe der nationalsozialistischen "Gewaltmenschen" zu lösen:
Einerseits die Sichtweise die 1948 Dr. Kirchhoff darstellte und andererseits die Sichtweise eines in der Vergangenheit verankerten Senats des OLG Celle:
In einem ausführlichen Gutachten von Herrn Dr. Hans Kirchhoff (kurioserweise ehemaliger Beamter des Reichsjustizministeriums der aber den Briten geeignet erschien, um als Dezernent das Special Legal Advice Bureau SLAB zu besetzen) heisst es am 22 März 1948 (Gutachten für den Präsidenten des Zentraljustizamtes in Hamburg):
S. 99: “schon bei der Kodifikation des BGB war...die Garantie für den Bestand der privatrechtlichen Sonderrechte des hohen Adels abgelehnt worden.”
S. 100: “Somit können die vormals regierenden Fürstenhäuser und die ihnen gleichgestellten Standesherrn weder auf die ihre Vorrechte begründenden innerstaatlichen Gesetze der Zeit bis 1918 noch auf internationale Abmachungen und Garantien aus der Zeit von 1914 zurückgreifen, um aus ihnen eine von den allgemeinen Gesetzen abweichende Behandlung ihrer Person oder ihrer Rechte, insbesondere ihres Eigentums herleiten.”
S. 101: Rechtsunerheblich ist was der Kaiser der Franzosen im Jahre 1810 getan gedacht und garantiert haben soll; darüber ist die Geschichte und die Rechtsentwicklung längst hinwegegangen. Kein Deutscher kann sich heute noch auf
S. 102 ein “Recht” von Gnaden Napoleons berufen. Rechtsunerheblich ist auch, ob der oder jener Standesherr auf dem Wiener Kongress vertreten war;
...Die willkürliche Verschiebung der staats- und privatrechtlichen Fragen auf das Gebiet eines falsch verstandenen Völkerrechts (status quo Garantie) ist der Kardinalfehler, der sich durch das ganze Gutachten hindurchzieht und zu dem unhaltbaren und widersinnigen Ergebnis führt. Wäre sein Standpunkt zutreffend, so hätte auch z. Bsp. Grundeigentum der Standesherrn nach dem Preussischen Enteignungsgesetz von 1874 nicht enteignet werden können, ein Gedanke, auf den bis heute niemand gekommen ist.
Dr. Kirchhoff.”
Das OLG Celle schreibt dagegen in einem Urteil des 21. Jahrhunderts auf S. 37:
“Eine etwaige Nichtigkeit des Hausgesetzes (von 1923) mit der Folge, dass die Aufhebung der hausrechtlichen und fideikommissarischen Bindungen sowie die angeordnete Vermögensübertragung auf das Adelshaus als eigene Rechtspersönlichkeit nicht wirksam waren, bewirkte indes nicht, dass die Besitzungen in Mecklenburg und Österreich, die Bestandteil des Hausguts waren, in den frei vererblichen Nachlass des Fürsten Adolf fielen.
Denn im Falle der Nichtigkeit des Hausgesetzes vom 8 Dezember 1923 musste es bei dem Rechtszustand auf der Grundlage der dann weiter geltenden Hausgesetze von 1911 und 1913 verbleiben (bis zum reichsgesetzlichen Erlöschen des Sondervermögens per 1939).
Danach war, wie oben ausgeführt, durch die Hausgesetze von 1911 und 1913, nach denen nur ein männlicher Abkömmling des Fürstenhauses nach den Regeln der Erstgeburt und der Linealfolge als Erbe in Betracht kam, eine Vererbung des Hausguts nach den Vorschriften des BGB ausgeschlossen”.
Das Weiterwirken der Hausgesetze sollte mit Hilfe der NS Justiz gesichert werden, das Oberhaupt inthronisiert und favorisiert werden.
Wer Zweifel hat sollte S. 58 der Vier Prinzen lesen: Zitat aus BARCH 3001 Aktenband 10191, 1 S. 4:
"nach Auflösung der Familiengüter sind die derzeitigen Besitzer freie Eigentümer der Güter geworden und erkennen, Dank der ihnen wohlwollenden Gesetzgebung, keine Unterstützungspflicht gegenüber ihren weiteren Familienangehörigen mehr an."
Nun könnte man die berechtigte Frage stellen: Wieso haben sich zwei weitere Brüder für den Nationalsozialismus engagiert, wenn sie doch schlecht wegkommen sollten ? Meine Antwort auf diese Frage lautet: weil sich diese "weichenden" Brüder anderweitig bedienen sollten. Als Beleg folgende Zitate:
Die Kanzlei des Führers der NSDAP schrieb am 20 März 1940 an den Reichsführer SS: ·...da jedoch grundsätzlich keine Zweifel darüber bestehen, dass der Anspruch des (Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe, Adjutant von Goebbels) zu Recht besteht, so werden keine Bedenken dagegen erhoben, seinem Vorschlage, an Stelle baren Geldes Landbesitz in den neuerworbenen Ostgebieten zu erhalten"....(S. 92 der Vier Prinzen). In einem weiteren Schreiben, diesmal des Reichsführers SS vom 23. Juni 1941 kommt zum Ausdruck, dass Friedrich Christian Ländereien des ehemaligen katholischen Stifts Kremsmünster (Oberösterreich) beansprucht, "....(S. 93 der Vier Prinzen).
Im Mai 1944 setzte sich Josias Prinz von Waldeck dafür ein, dass sein Schwager, SS Obersturmbannführer und Inhaber des Totenkopfringes, Stephan Prinz zu Schaumburg Lippe Ländereien in den "neu erworbenen" Ostegbieten aufkaufen könnte (S. 80 ff. der Vier Prinzen).
Im Jahr 1943 empfahl Wolrad seinem Bruder Heinrich im Rahmen von Verhandlungen zur Abfindungsfrage, sich auf dem Häusermarkt einzudecken. Dieser antwortete am 10.4.1943:
“Wenn Du mir schreibst ich hätte mich genau so gut wie Didi (Friedrich Christian) dinglich sichern können so sage ich entschieden nein. Ob die Häuserblocks die Friedrich Christian kaufte arisch waren (gemeint sind Blocks nahe der Hackeschen Höfe in Berlin) ? Ich bezweifle es. Auf dieser Linie beabsichtige ich aber nicht Geld zu machen, als meines Vaters Sohn.”
Somit haben die nationalsozialistisch orientierten Brüder in perfekter Arbeitsteilung gehandelt. Der sich als "Oberhaupt" ausgebender Prinz Wolrad raffte das Vermögen seines verstorbenen Bruders Fürst Adolf zusammen und verwies die
Brüder auf "anderweitigen" Erwerb durch Arisierung oder Plünderung in den Ostgebieten. Ein verlockendes Angebot.
Mehr zur Thematik hier:
https://archiv.twoday.net/stories/3810499/
https://vierprinzen.blogspot.com/
Die gemeinsame Interessenlage erklärt die Kollaboration des Hochadels mit den Nationalsozialisten. Ähnliche Zusammenhänge hat auch Frau Anke Schmeling herausgearbeitet für Josias Prinz zu Waldeck und Pyrmont (Josias Erbprinz zu Waldeck und Pyrmont, der politische Weg eines hohen SS-Führers, Schriftenreihe Nationalsozialismus in Nordhessen Heft 16, Gesamthochschul-Bibliothek, Kassel 1993 S. 70-73
online https://kobra.bibliothek.uni-kassel.de/handle/urn:nbn:de:hebis:34-2008032620872 .
Dort heisst es: "Am 2.12.1938 wurde der fürstliche Besitz als Erbhof anerkannt. Dem Erbprinzen boten diese Regelungen eine Reihe wirtschaftlicher Vorteile, da die Umwandlung zum Erbhof die einzige Möglichkeit darstellte, den Besitz ungeteilt an eine Person zu binden. Gleichzeitig wurde er von allen Pflichtteilansprüchen von seiten seiner Geschwister, besonders seiner zwei Brüder entbunden, da ein Erbhof laut gesetzlicher Festlegung nur Alleineigentum sein konnte, das ungeschmälert an den Anerben überzugehen hatte. Darüberhinaus entfiel bei der Umschreibung des Besitzes und der darauf folgenden Umwandlung in einen Reichserbhof die sonst üblicherweise zu zahlende Erbschaftssteuer". Hierauf weist auch Jonathan Petropoulos in "Royals and the Reich" hin, Oxford University Press 2006, S. 264. Genau diese Zusammenhänge treffen auf "Fürst Wolrad" zu. Die rückwirkende Umwandlung von freiem Vermögen zu Fideikommiss (die einhergeht mit der Rückdatierung des Aufnahmeantrages in die NSDAP) ermöglichte den Übergang des Alleineigentums an denjenigen der sich als besonders "hilfswilliger Nationalsozialist" ausgezeichnet hatte.
Ausführlicher S. 299 - 302 in Vier Prinzen:
https://edocs.fuberlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Es galt nachstehenden juristischen Konflikt mit Hilfe der nationalsozialistischen "Gewaltmenschen" zu lösen:
Einerseits die Sichtweise die 1948 Dr. Kirchhoff darstellte und andererseits die Sichtweise eines in der Vergangenheit verankerten Senats des OLG Celle:
In einem ausführlichen Gutachten von Herrn Dr. Hans Kirchhoff (kurioserweise ehemaliger Beamter des Reichsjustizministeriums der aber den Briten geeignet erschien, um als Dezernent das Special Legal Advice Bureau SLAB zu besetzen) heisst es am 22 März 1948 (Gutachten für den Präsidenten des Zentraljustizamtes in Hamburg):
S. 99: “schon bei der Kodifikation des BGB war...die Garantie für den Bestand der privatrechtlichen Sonderrechte des hohen Adels abgelehnt worden.”
S. 100: “Somit können die vormals regierenden Fürstenhäuser und die ihnen gleichgestellten Standesherrn weder auf die ihre Vorrechte begründenden innerstaatlichen Gesetze der Zeit bis 1918 noch auf internationale Abmachungen und Garantien aus der Zeit von 1914 zurückgreifen, um aus ihnen eine von den allgemeinen Gesetzen abweichende Behandlung ihrer Person oder ihrer Rechte, insbesondere ihres Eigentums herleiten.”
S. 101: Rechtsunerheblich ist was der Kaiser der Franzosen im Jahre 1810 getan gedacht und garantiert haben soll; darüber ist die Geschichte und die Rechtsentwicklung längst hinwegegangen. Kein Deutscher kann sich heute noch auf
S. 102 ein “Recht” von Gnaden Napoleons berufen. Rechtsunerheblich ist auch, ob der oder jener Standesherr auf dem Wiener Kongress vertreten war;
...Die willkürliche Verschiebung der staats- und privatrechtlichen Fragen auf das Gebiet eines falsch verstandenen Völkerrechts (status quo Garantie) ist der Kardinalfehler, der sich durch das ganze Gutachten hindurchzieht und zu dem unhaltbaren und widersinnigen Ergebnis führt. Wäre sein Standpunkt zutreffend, so hätte auch z. Bsp. Grundeigentum der Standesherrn nach dem Preussischen Enteignungsgesetz von 1874 nicht enteignet werden können, ein Gedanke, auf den bis heute niemand gekommen ist.
Dr. Kirchhoff.”
Das OLG Celle schreibt dagegen in einem Urteil des 21. Jahrhunderts auf S. 37:
“Eine etwaige Nichtigkeit des Hausgesetzes (von 1923) mit der Folge, dass die Aufhebung der hausrechtlichen und fideikommissarischen Bindungen sowie die angeordnete Vermögensübertragung auf das Adelshaus als eigene Rechtspersönlichkeit nicht wirksam waren, bewirkte indes nicht, dass die Besitzungen in Mecklenburg und Österreich, die Bestandteil des Hausguts waren, in den frei vererblichen Nachlass des Fürsten Adolf fielen.
Denn im Falle der Nichtigkeit des Hausgesetzes vom 8 Dezember 1923 musste es bei dem Rechtszustand auf der Grundlage der dann weiter geltenden Hausgesetze von 1911 und 1913 verbleiben (bis zum reichsgesetzlichen Erlöschen des Sondervermögens per 1939).
Danach war, wie oben ausgeführt, durch die Hausgesetze von 1911 und 1913, nach denen nur ein männlicher Abkömmling des Fürstenhauses nach den Regeln der Erstgeburt und der Linealfolge als Erbe in Betracht kam, eine Vererbung des Hausguts nach den Vorschriften des BGB ausgeschlossen”.
Das Weiterwirken der Hausgesetze sollte mit Hilfe der NS Justiz gesichert werden, das Oberhaupt inthronisiert und favorisiert werden.
Wer Zweifel hat sollte S. 58 der Vier Prinzen lesen: Zitat aus BARCH 3001 Aktenband 10191, 1 S. 4:
"nach Auflösung der Familiengüter sind die derzeitigen Besitzer freie Eigentümer der Güter geworden und erkennen, Dank der ihnen wohlwollenden Gesetzgebung, keine Unterstützungspflicht gegenüber ihren weiteren Familienangehörigen mehr an."
Nun könnte man die berechtigte Frage stellen: Wieso haben sich zwei weitere Brüder für den Nationalsozialismus engagiert, wenn sie doch schlecht wegkommen sollten ? Meine Antwort auf diese Frage lautet: weil sich diese "weichenden" Brüder anderweitig bedienen sollten. Als Beleg folgende Zitate:
Die Kanzlei des Führers der NSDAP schrieb am 20 März 1940 an den Reichsführer SS: ·...da jedoch grundsätzlich keine Zweifel darüber bestehen, dass der Anspruch des (Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe, Adjutant von Goebbels) zu Recht besteht, so werden keine Bedenken dagegen erhoben, seinem Vorschlage, an Stelle baren Geldes Landbesitz in den neuerworbenen Ostgebieten zu erhalten"....(S. 92 der Vier Prinzen). In einem weiteren Schreiben, diesmal des Reichsführers SS vom 23. Juni 1941 kommt zum Ausdruck, dass Friedrich Christian Ländereien des ehemaligen katholischen Stifts Kremsmünster (Oberösterreich) beansprucht, "....(S. 93 der Vier Prinzen).
Im Mai 1944 setzte sich Josias Prinz von Waldeck dafür ein, dass sein Schwager, SS Obersturmbannführer und Inhaber des Totenkopfringes, Stephan Prinz zu Schaumburg Lippe Ländereien in den "neu erworbenen" Ostegbieten aufkaufen könnte (S. 80 ff. der Vier Prinzen).
Im Jahr 1943 empfahl Wolrad seinem Bruder Heinrich im Rahmen von Verhandlungen zur Abfindungsfrage, sich auf dem Häusermarkt einzudecken. Dieser antwortete am 10.4.1943:
“Wenn Du mir schreibst ich hätte mich genau so gut wie Didi (Friedrich Christian) dinglich sichern können so sage ich entschieden nein. Ob die Häuserblocks die Friedrich Christian kaufte arisch waren (gemeint sind Blocks nahe der Hackeschen Höfe in Berlin) ? Ich bezweifle es. Auf dieser Linie beabsichtige ich aber nicht Geld zu machen, als meines Vaters Sohn.”
Somit haben die nationalsozialistisch orientierten Brüder in perfekter Arbeitsteilung gehandelt. Der sich als "Oberhaupt" ausgebender Prinz Wolrad raffte das Vermögen seines verstorbenen Bruders Fürst Adolf zusammen und verwies die
Brüder auf "anderweitigen" Erwerb durch Arisierung oder Plünderung in den Ostgebieten. Ein verlockendes Angebot.
Mehr zur Thematik hier:
https://archiv.twoday.net/stories/3810499/
https://vierprinzen.blogspot.com/
vom hofe - am Dienstag, 11. Mai 2010, 09:28 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
KlausGraf - am Montag, 10. Mai 2010, 16:22 - Rubrik: Geschichtswissenschaft