Geschichtswissenschaft
Der 1980 herausgegebene Band zur vergleichenden Verwaltungsgeschichte zählt zu den 10 bislang retrodigitalisierten Bänden der Beihefte der Francia:
https://www.perspectivia.net/content/publikationen/bdf
Verwaltungsgeschichtliches war bislang nur sehr selten Thema in Archivalia
https://archiv.twoday.net/search?q=verwaltungsgeschichte
https://www.perspectivia.net/content/publikationen/bdf
Verwaltungsgeschichtliches war bislang nur sehr selten Thema in Archivalia
https://archiv.twoday.net/search?q=verwaltungsgeschichte
KlausGraf - am Dienstag, 15. Februar 2011, 13:58 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Stefan Troebst: Rezension zu: Conze, Eckart; Frei, Norbert; Hayes, Peter; Zimmermann, Moshe: Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. München 2010, in: H-Soz-u-Kult, 15.02.2011, https://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2011-1-108
Ein Resümee aus den Stärken und Schwächen des öffentlich so heftig diskutierten Buches zu ziehen fällt schwer. Allerdings bietet sich eine Analogie an: Wer sich noch an die Goldhagen-Debatte im Deutschland der 1990er-Jahre erinnert, wundert sich heute wohl weniger darüber, dass „Hitlers willige Vollstrecker“ und die Aufregung darum weitgehend in Vergessenheit geraten sind, als vielmehr darüber, dass der damalige Bestseller mittlerweile als einer von vielen Beiträgen zum Thema wieder herangezogen und gleichsam unbefangen zitiert wird. Ganz ähnlich wird es sich in ein bis zwei Jahrzehnten wohl mit dem Buch „Das Amt und die Vergangenheit“ verhalten: Dass es laut Klappentext mit dem hehren Anspruch angetreten ist, eine der „langlebigsten Legenden über das Dritte Reich“ zu widerlegen – und zwar vorgeblich gestützt „auf zahlreiche, zum Teil bis heute unter Verschluss gehaltene Akten“ –, sowie mit dem Ziel, „das Geschichtsbild einer der wichtigsten politischen Funktionseliten des Landes“ zu korrigieren, wird dann gnädig vergessen sein. Sein Wert als einer von mehreren grundlegenden Beiträgen zu den Aktionsformen, zur Organisation und zum Personal der Außenpolitik NS-Deutschlands sowie zu den Adaptionsstrategien von Diplomaten im Dienst einer Diktatur indes wird bleiben.
Gisela Diewald-Kerkmann: Rezension zu: Conze, Eckart; Frei, Norbert; Hayes, Peter; Zimmermann, Moshe: Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. München 2010, in: H-Soz-u-Kult, 15.02.2011, https://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2011-1-109
Insgesamt leistet die Studie einen wichtigen Beitrag, um Mechanismen einer systematischen „Selbstentschuldigung“ des Auswärtigen Amts zu durchleuchten. Das gilt auch, obwohl etliche Forschungsergebnisse bereits früher vorlagen respektive zahlreiche Quellen seit Jahren zugänglich sind.

Ein Resümee aus den Stärken und Schwächen des öffentlich so heftig diskutierten Buches zu ziehen fällt schwer. Allerdings bietet sich eine Analogie an: Wer sich noch an die Goldhagen-Debatte im Deutschland der 1990er-Jahre erinnert, wundert sich heute wohl weniger darüber, dass „Hitlers willige Vollstrecker“ und die Aufregung darum weitgehend in Vergessenheit geraten sind, als vielmehr darüber, dass der damalige Bestseller mittlerweile als einer von vielen Beiträgen zum Thema wieder herangezogen und gleichsam unbefangen zitiert wird. Ganz ähnlich wird es sich in ein bis zwei Jahrzehnten wohl mit dem Buch „Das Amt und die Vergangenheit“ verhalten: Dass es laut Klappentext mit dem hehren Anspruch angetreten ist, eine der „langlebigsten Legenden über das Dritte Reich“ zu widerlegen – und zwar vorgeblich gestützt „auf zahlreiche, zum Teil bis heute unter Verschluss gehaltene Akten“ –, sowie mit dem Ziel, „das Geschichtsbild einer der wichtigsten politischen Funktionseliten des Landes“ zu korrigieren, wird dann gnädig vergessen sein. Sein Wert als einer von mehreren grundlegenden Beiträgen zu den Aktionsformen, zur Organisation und zum Personal der Außenpolitik NS-Deutschlands sowie zu den Adaptionsstrategien von Diplomaten im Dienst einer Diktatur indes wird bleiben.
Gisela Diewald-Kerkmann: Rezension zu: Conze, Eckart; Frei, Norbert; Hayes, Peter; Zimmermann, Moshe: Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. München 2010, in: H-Soz-u-Kult, 15.02.2011, https://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2011-1-109
Insgesamt leistet die Studie einen wichtigen Beitrag, um Mechanismen einer systematischen „Selbstentschuldigung“ des Auswärtigen Amts zu durchleuchten. Das gilt auch, obwohl etliche Forschungsergebnisse bereits früher vorlagen respektive zahlreiche Quellen seit Jahren zugänglich sind.

KlausGraf - am Dienstag, 15. Februar 2011, 01:29 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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https://www.sankt-georgen.de/hugo/prosopographie/index.php?page=selectPerson
"In der „Prosopographischen Datenbank“ können Sie nach den Namen von Personen suchen, die in Verbindung mit der Abtei Saint-Victor bei Paris standen. "
"In der „Prosopographischen Datenbank“ können Sie nach den Namen von Personen suchen, die in Verbindung mit der Abtei Saint-Victor bei Paris standen. "
KlausGraf - am Sonntag, 13. Februar 2011, 18:26 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Dr. Frank Präger, Leiter des Stadtarchivs Neumarkt i.d. OPF, hat eine bemerkenswerte Seite/Datenbank eingerichtet:
https://www.frankpraeger.de/
Das 18. Jahrhundert war - wie bereits Ernst Schubert in seiner grundlegenden Darstellung "Arme Leute, Bettler und Gauner im Franken des 18. Jahrhunderts" (Neustadt an der Aisch 1990, S. 1 ff.) feststellt - ein Jahrhundert der Bettler. Groß war die Zahl der sesshaften Ortsarmen, der zeitweise in Not Geratenen und der dauerhaft ohne festen Wohnsitz im Land streifenden Bettler. Verlässliche Zahlen liegen uns für diese vorstatistische Zeit nicht vor.
In dieser Darstellung sollen die mittellosen und bedürftigen Menschen mit ihren individuellen Lebensläufen sichtbar gemacht werden. Streng wissenschaftlich werden die Informationen aus verschiedensten Quellen zusammengetragen. Sie stellen damit eine Materialsammlung zu Armen, Bettler und Vaganten im gesamten süddeutschen Raum während der Zeit von 1700 bis 1799 dar, die von der wissenschaftlichen Forschung ebenso wie von Heimatforschern und Familienforschern genutzt werden kann.

https://www.frankpraeger.de/
Das 18. Jahrhundert war - wie bereits Ernst Schubert in seiner grundlegenden Darstellung "Arme Leute, Bettler und Gauner im Franken des 18. Jahrhunderts" (Neustadt an der Aisch 1990, S. 1 ff.) feststellt - ein Jahrhundert der Bettler. Groß war die Zahl der sesshaften Ortsarmen, der zeitweise in Not Geratenen und der dauerhaft ohne festen Wohnsitz im Land streifenden Bettler. Verlässliche Zahlen liegen uns für diese vorstatistische Zeit nicht vor.
In dieser Darstellung sollen die mittellosen und bedürftigen Menschen mit ihren individuellen Lebensläufen sichtbar gemacht werden. Streng wissenschaftlich werden die Informationen aus verschiedensten Quellen zusammengetragen. Sie stellen damit eine Materialsammlung zu Armen, Bettler und Vaganten im gesamten süddeutschen Raum während der Zeit von 1700 bis 1799 dar, die von der wissenschaftlichen Forschung ebenso wie von Heimatforschern und Familienforschern genutzt werden kann.

KlausGraf - am Sonntag, 13. Februar 2011, 17:35 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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https://fermi.univr.it/rm/e-book/dwnld/chittolini_festschrift.zip (PDF-Zip)
Bibliografia di Giorgio Chittolini, 1965-2009
David Abulafia, Piombino between the great powers in the late fifteenth century
Jane Black, Double duchy: the Sforza dukes and the other Lombard title
Robert Black, Notes on the date and genesis of Machiavelli’s De principatibus
Wim Blockmans, Cities, networks and territories. North-central Italy and the Low Countries reconsidered
Pio Caroni, Ius romanum in Helvetia: a che punto siamo?
Jean-Marie Cauchies, Justice épiscopale, justice communale. Délits de bourgeois et censures ecclésiastiques à Valenciennes (Hainaut) en 1424-1430
William J. Connell, New light on Machiavelli’s letter to Vettori, 10 December 1513
Elizabeth Crouzet-Pavan, Le seigneur et la ville: sur quelques usages d’un dialogue (Italie, fin du Moyen Âge)
Trevor Dean, Knighthood in later medieval Italy
Gerhard Dilcher, Lega Lombarda und Rheinischer Städtebund. Ein Vergleich von Form und Funktion mittelalterlicher Städtebünde südlich und nördlich der Alpen
Arnold Esch, Il riflesso della grande storia nelle piccole vite: le suppliche alla Penitenzieria
Jean-Philippe Genet, État, État moderne, féodalisme d’état: quelques éclaircissements
James S. Grubb, Villa and landscape in the Venetian State
Julius Kirshner, Pisa’s «long-arm» gabella dotis (1420-1525): issues, cases, legal opinions
Miguel Ángel Ladero Quesada, Recursos navales para la guerra en los reinos de España. 1252-1504
John Easton Law, Games of submission in late medieval Italy
Michael Matheus, Fonti vaticane e storia dell’università in Europa
François Menant, Des armes, des livres et de beaux habits : l’inventaire après décès d’un podestat crémonais (1307)
Hélène Millet, La fin du Grand schisme d’Occident : la résolution de la rupture en obédiences
Anthony Molho, What did Greeks see of Italy? Thoughts on Byzantine and Tuscan travel accounts
Edward Muir, Impertinentmeddlers in state building: an anti-war movement in seventeenth-century Italy
John M. Najemy, The medieval Italian city and the “civilizing process”
José Manuel Nieto Soria, El juramento real de entronización en la Castilla Trastámara (1367-1474)
Werner Paravicini, Das Testament des Raimondo de Marliano
Josef Riedmann, Neue Quellen zur Geschichte der Beziehungen Kaiser Friedrichs II. zur Stadt Rom
Ludwig Schmugge, Zum römischen “Weihetourismus” unter Papst Alexander VI. (1492-1503)
Chris Wickham, The financing of Roman city politics, 1050-1150
Bibliografia di Giorgio Chittolini, 1965-2009
David Abulafia, Piombino between the great powers in the late fifteenth century
Jane Black, Double duchy: the Sforza dukes and the other Lombard title
Robert Black, Notes on the date and genesis of Machiavelli’s De principatibus
Wim Blockmans, Cities, networks and territories. North-central Italy and the Low Countries reconsidered
Pio Caroni, Ius romanum in Helvetia: a che punto siamo?
Jean-Marie Cauchies, Justice épiscopale, justice communale. Délits de bourgeois et censures ecclésiastiques à Valenciennes (Hainaut) en 1424-1430
William J. Connell, New light on Machiavelli’s letter to Vettori, 10 December 1513
Elizabeth Crouzet-Pavan, Le seigneur et la ville: sur quelques usages d’un dialogue (Italie, fin du Moyen Âge)
Trevor Dean, Knighthood in later medieval Italy
Gerhard Dilcher, Lega Lombarda und Rheinischer Städtebund. Ein Vergleich von Form und Funktion mittelalterlicher Städtebünde südlich und nördlich der Alpen
Arnold Esch, Il riflesso della grande storia nelle piccole vite: le suppliche alla Penitenzieria
Jean-Philippe Genet, État, État moderne, féodalisme d’état: quelques éclaircissements
James S. Grubb, Villa and landscape in the Venetian State
Julius Kirshner, Pisa’s «long-arm» gabella dotis (1420-1525): issues, cases, legal opinions
Miguel Ángel Ladero Quesada, Recursos navales para la guerra en los reinos de España. 1252-1504
John Easton Law, Games of submission in late medieval Italy
Michael Matheus, Fonti vaticane e storia dell’università in Europa
François Menant, Des armes, des livres et de beaux habits : l’inventaire après décès d’un podestat crémonais (1307)
Hélène Millet, La fin du Grand schisme d’Occident : la résolution de la rupture en obédiences
Anthony Molho, What did Greeks see of Italy? Thoughts on Byzantine and Tuscan travel accounts
Edward Muir, Impertinentmeddlers in state building: an anti-war movement in seventeenth-century Italy
John M. Najemy, The medieval Italian city and the “civilizing process”
José Manuel Nieto Soria, El juramento real de entronización en la Castilla Trastámara (1367-1474)
Werner Paravicini, Das Testament des Raimondo de Marliano
Josef Riedmann, Neue Quellen zur Geschichte der Beziehungen Kaiser Friedrichs II. zur Stadt Rom
Ludwig Schmugge, Zum römischen “Weihetourismus” unter Papst Alexander VI. (1492-1503)
Chris Wickham, The financing of Roman city politics, 1050-1150
KlausGraf - am Samstag, 12. Februar 2011, 19:27 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Vom 19. bis 20. Februar findet in Berlin ein Workshop zum Thema Kritische Geschichte statt, das Programm kann vom Weblog gleichen Namens downgeloadet (PDF)werden:
PROGRAMM
Samstag, 19. Februar 2011
10.00-11.00 Uhr
Vorstellungsrunde
Panel I: Quellenprobleme
Moderation: Sarah Graber
11.00-11.30 Uhr
Karina Müller-Wienbergen, "Die weiße Sklavin. Quellenkritische Überlegungen zu den verschwundenen Mädchen in den Großstädten des beginnenden 20. Jahrhunderts" + Nachfragen
11.30-12.00 Uhr
Eva Seidlmayer, "Spuren von Strukturkategorien in der Antike -schon immer gender, class und race?" + Nachfragen
kurze Pause
12.05-12.35 Uhr
Glienke, Stephan, "Biographienforschung zum `Dritten Reich´ und der problematischen Rekonstruktion der Lebensläufe durch Verwaltungs-Akten" + Nachfragen
12.35-13.30 Uhr
Diskussion
13.30-14.30 Uhr
Mittagspause
Panel II: Verschränkung von Herrschaftsverhältnissen
Moderation: Jan Severin
15.00-15.30 Uhr Katja Jana, "Alle unter einen Hut? Männlichkeiten und Modernisierung im späten osmanischen Reich und der frühen türkischen Republik" + Nachfragen
15.30-16.00 Uhr
Paoloa Ferruta, "Marranism and Western-European Modernity" + Nachfragen
kurze Pause
16.05-17.00 Uhr
Diskussion
17.30-19.30 Uhr
Kongressplanung
Moderation: Dörte Lerp
Sonntag, 20. Februar 2011
Panel III: Wissenschaft und Öffentlichkeit
Moderation: Ralf Hoffrogge
10.00-10.30 Uhr
Günter Siedbürger, "Ausstellungsprojekt `NS-Zwangsarbeit in Südniedersachsen´" + Nachfragen
10.30-11.00 Uhr
Susanne Boehm, "Vom Zwiespalt der Forschung zu marginalisierten Projekten (Neue Soziale Bewegungen)" + Nachfragen
11.00-12.00 Uhr
Diskussion
12.00-13.00 Uhr
Mittagspause (Vorbereitung der Abschlussdiskussion)
13.00-15.00 Uhr
Abschlussdiskussion
Moderation: Sarah, Jan, Ralf
via Adresscomptoir
PROGRAMM
Samstag, 19. Februar 2011
10.00-11.00 Uhr
Vorstellungsrunde
Panel I: Quellenprobleme
Moderation: Sarah Graber
11.00-11.30 Uhr
Karina Müller-Wienbergen, "Die weiße Sklavin. Quellenkritische Überlegungen zu den verschwundenen Mädchen in den Großstädten des beginnenden 20. Jahrhunderts" + Nachfragen
11.30-12.00 Uhr
Eva Seidlmayer, "Spuren von Strukturkategorien in der Antike -schon immer gender, class und race?" + Nachfragen
kurze Pause
12.05-12.35 Uhr
Glienke, Stephan, "Biographienforschung zum `Dritten Reich´ und der problematischen Rekonstruktion der Lebensläufe durch Verwaltungs-Akten" + Nachfragen
12.35-13.30 Uhr
Diskussion
13.30-14.30 Uhr
Mittagspause
Panel II: Verschränkung von Herrschaftsverhältnissen
Moderation: Jan Severin
15.00-15.30 Uhr Katja Jana, "Alle unter einen Hut? Männlichkeiten und Modernisierung im späten osmanischen Reich und der frühen türkischen Republik" + Nachfragen
15.30-16.00 Uhr
Paoloa Ferruta, "Marranism and Western-European Modernity" + Nachfragen
kurze Pause
16.05-17.00 Uhr
Diskussion
17.30-19.30 Uhr
Kongressplanung
Moderation: Dörte Lerp
Sonntag, 20. Februar 2011
Panel III: Wissenschaft und Öffentlichkeit
Moderation: Ralf Hoffrogge
10.00-10.30 Uhr
Günter Siedbürger, "Ausstellungsprojekt `NS-Zwangsarbeit in Südniedersachsen´" + Nachfragen
10.30-11.00 Uhr
Susanne Boehm, "Vom Zwiespalt der Forschung zu marginalisierten Projekten (Neue Soziale Bewegungen)" + Nachfragen
11.00-12.00 Uhr
Diskussion
12.00-13.00 Uhr
Mittagspause (Vorbereitung der Abschlussdiskussion)
13.00-15.00 Uhr
Abschlussdiskussion
Moderation: Sarah, Jan, Ralf
via Adresscomptoir
Wolf Thomas - am Samstag, 12. Februar 2011, 16:20 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Mit einem Bleistift.
https://www.politikkritik.info/Gut%20Steyerling%20in%20Oesterreich%20Grundbesitzbogen.pdf
Forstgut Steyerling in Österreich.
Man ersetze nach dem Ableben des Eigentümers die Wörter "Fürst Adolf zu" durch die Wörter Fürstliches Haus und schon haben wir fürstliches Vermögen des Fürstlichen Hauses Schaumburg Lippe, das dem neuen Oberhaupt gehört. Dass es seit 1918 keine Fürsten mehr gibt spielt keine Rolle.
S. 70-76 und 229-237
https://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Nun habe ich einfach einen Schriftsatz an das Bezirksgericht Kirchdorf Krems in Österreich geschickt. Ich bin gespannt, wie das Gericht antwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit nehme ich bezug auf die Vorkorrespondenz in Sachen Verlassenschaft des am 26.3.1936 verstorbenen Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe, der zum Zeitpunkt seines Ablebens Eigentümer des Forstgutes Steyerling war.
Ich wende mich an das Verlassenschaftsgericht in meiner Eigenschaft als Erbeserbe zu einem Fünftel ausweislich des in meiner Vorkorrespondenz eingereichten Erbscheines.
Bis dato ist es noch nie zu einer Verlassenschaftsabhandlung gekommen.
Gemäss Paragraf 106 Absatz 1 Satz 1 des AusserstrG ist die inländische Gerichtstbarkeit für die Abhandlung einer Verlassenschaft über das im Inland gelegene unbewegliche Vermögen zuständig, hier das Bezirksgericht Kirchdorf Krems, denn in dessen Sprengel befindet sich der grösste Teil des im Inland gelegenen Vermögens des Verstorbenen.
Zum Zeitpunkt des Todesfalls war dieses Vermögen Eigentum des Verstorbenen. Das zuständige Verlassenschaftsgericht hat bis heute keinerlei Feststellungen zu dieser Frage getroffen.
Seit der Abdankung des Verstorbenen als regierender Fürst im Jahre 1918 verlor die sogenannte Fürstliche Hofkammer den Charakter einer Behörde (siehe das entsprechende Gesetz in der Anlage).
Georg Fürst zu Schaumburg Lippe erliess zwar am 14. März 1911 das Gesetz betreffend rechtliche Stellung der Hofkammer. Das Gesetz lautete in seinem einzigen Artikel: "Unsere Hofkammer hat die Rechte einer öffentlichen Behörde". Das Gesetz wurde jedoch vor dem Tod des Erblassers aufgehoben. Das Aufhebungsgesetz lautete « Gesetz betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 14. März 1911 über die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 30 Juni 1923 ». Dort hiess es:
"Das Gesetz betreffend die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 14. März 1911 wird aufgehoben."
https://www.politikkritik.info/Hofkammer%20Rechtscharakter.pdf
Ferner weise ich auf Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung hin der besagte:
(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
(4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.
Somit hatte die "Hofkammer" keinerlei Befugnisse einer Behörde mehr.
Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe hatte nach seiner Abdankung keinerlei gesetzgeberischen Befugnisse, es gab kein Fürstliches Haus mit eigener Rechtspersönlichkeit mehr.
Bis zu seinem Tode verfügte der Verstorbene nicht über seinen Besitz in Österreich, den er zuvor geerbt hatte. Die Einverantwortung wurde von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe 1915 vor dem Verlassenschaftsgericht Kirchdorf Krems beantragt und erteilt. Sie können es im Akt nachlesen.
Somit ist die Verlassenschaftsabhandlung nach dem Verstorbenen vorzunehmen, weil sie noch nie erfolgte.
Ich bitte Sie mir mitzuteilen, welche Unterlagen Sie noch benötigen, um die Verlassenschaftsabhandlung vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüssen
Alexander vom Hofe
Im eigenen Namen und als Rechtsanwalt
https://vierprinzen.blogspot.com/
https://www.politikkritik.info/Gut%20Steyerling%20in%20Oesterreich%20Grundbesitzbogen.pdf
Forstgut Steyerling in Österreich.
Man ersetze nach dem Ableben des Eigentümers die Wörter "Fürst Adolf zu" durch die Wörter Fürstliches Haus und schon haben wir fürstliches Vermögen des Fürstlichen Hauses Schaumburg Lippe, das dem neuen Oberhaupt gehört. Dass es seit 1918 keine Fürsten mehr gibt spielt keine Rolle.
S. 70-76 und 229-237
https://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Nun habe ich einfach einen Schriftsatz an das Bezirksgericht Kirchdorf Krems in Österreich geschickt. Ich bin gespannt, wie das Gericht antwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit nehme ich bezug auf die Vorkorrespondenz in Sachen Verlassenschaft des am 26.3.1936 verstorbenen Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe, der zum Zeitpunkt seines Ablebens Eigentümer des Forstgutes Steyerling war.
Ich wende mich an das Verlassenschaftsgericht in meiner Eigenschaft als Erbeserbe zu einem Fünftel ausweislich des in meiner Vorkorrespondenz eingereichten Erbscheines.
Bis dato ist es noch nie zu einer Verlassenschaftsabhandlung gekommen.
Gemäss Paragraf 106 Absatz 1 Satz 1 des AusserstrG ist die inländische Gerichtstbarkeit für die Abhandlung einer Verlassenschaft über das im Inland gelegene unbewegliche Vermögen zuständig, hier das Bezirksgericht Kirchdorf Krems, denn in dessen Sprengel befindet sich der grösste Teil des im Inland gelegenen Vermögens des Verstorbenen.
Zum Zeitpunkt des Todesfalls war dieses Vermögen Eigentum des Verstorbenen. Das zuständige Verlassenschaftsgericht hat bis heute keinerlei Feststellungen zu dieser Frage getroffen.
Seit der Abdankung des Verstorbenen als regierender Fürst im Jahre 1918 verlor die sogenannte Fürstliche Hofkammer den Charakter einer Behörde (siehe das entsprechende Gesetz in der Anlage).
Georg Fürst zu Schaumburg Lippe erliess zwar am 14. März 1911 das Gesetz betreffend rechtliche Stellung der Hofkammer. Das Gesetz lautete in seinem einzigen Artikel: "Unsere Hofkammer hat die Rechte einer öffentlichen Behörde". Das Gesetz wurde jedoch vor dem Tod des Erblassers aufgehoben. Das Aufhebungsgesetz lautete « Gesetz betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 14. März 1911 über die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 30 Juni 1923 ». Dort hiess es:
"Das Gesetz betreffend die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 14. März 1911 wird aufgehoben."
https://www.politikkritik.info/Hofkammer%20Rechtscharakter.pdf
Ferner weise ich auf Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung hin der besagte:
(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
(4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.
Somit hatte die "Hofkammer" keinerlei Befugnisse einer Behörde mehr.
Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe hatte nach seiner Abdankung keinerlei gesetzgeberischen Befugnisse, es gab kein Fürstliches Haus mit eigener Rechtspersönlichkeit mehr.
Bis zu seinem Tode verfügte der Verstorbene nicht über seinen Besitz in Österreich, den er zuvor geerbt hatte. Die Einverantwortung wurde von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe 1915 vor dem Verlassenschaftsgericht Kirchdorf Krems beantragt und erteilt. Sie können es im Akt nachlesen.
Somit ist die Verlassenschaftsabhandlung nach dem Verstorbenen vorzunehmen, weil sie noch nie erfolgte.
Ich bitte Sie mir mitzuteilen, welche Unterlagen Sie noch benötigen, um die Verlassenschaftsabhandlung vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüssen
Alexander vom Hofe
Im eigenen Namen und als Rechtsanwalt
https://vierprinzen.blogspot.com/
vom hofe - am Mittwoch, 9. Februar 2011, 14:00 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
Ein Angebot, das ich überhaupt nicht schätze. Wieso müssen die Aufsatz-PDFs als ZIP-Dateien angeboten werden, was ihre Auswertung durch Google etc. behindert und wieso mussten alle URLs geändert werden, was z.B. im regesta Imperii-OPAC zu vielen defekten Links führt:
Beispiel für eine neue URL
https://centri.univr.it/rm/biblioteca/scaffale/i.htm
Beispiel für eine neue URL
https://centri.univr.it/rm/biblioteca/scaffale/i.htm
KlausGraf - am Montag, 7. Februar 2011, 18:17 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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KlausGraf - am Samstag, 5. Februar 2011, 17:49 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Unter einem Pseudonym (uni.greifenvald) schrieb jemand folgenden Kommentar zu den Vier Prinzen
"Fideikommiß
Es geht um erhebliche Vermögensansprüche, die oft vor Gericht und nicht harmonisch ausgetragen werden. Wäre es zuviel verlangt, daher von a l l e n Beteiligten Sachlichkeit, historische Wahrheit und Ehrlichkeit einzufordern ?
Meine nun aktualisierte Antwort lautet:
Wer sind nach Ihrer Ansicht die Beteiligten ?
Erbitte Klarstellung wer a l l e Beteiligten sein sollen.
Mir fallen ein:
Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe
Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin
BMF
BVVG
Staatsarchiv Bückeburg
Amtsgericht Bückeburg (Nachlassgericht)
Alexander vom Hofe
Wer sperrt den Zugang zu Unterlagen ? Wer "verzichtet" auf die Einsichtnahme in Urkunden ? Wer "verschlammt" Nachlassunterlagen einschliesslich Testamente und Erbscheine ?
Fehlt jemand ?
Wer respektiert die historische Wahrheit und wer handelt unehrlich ? Gelogen wird seit 1934; heute auch....
https://archiv.twoday.net/stories/6441610/
Es ist sehr leicht den Lügner zu enttarnen. Zum Beispiel am Begriff Fürstliche Hofkammer.
Georg Fürst zu Schaumburg Lippe erliess am 14. März 1911 das Gesetz betreffend rechtliche Stellung der Hofkammer. Das Gesetz lautete in seinem einzigen Artikel: "Unsere Hofkammer hat die Rechte einer öffentlichen Behörde".
Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 besagte:
(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
(4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.
Somit hatte die "Hofkammer" keinerlei Befugnisse einer Behörde mehr.
Im Gesetz betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 14. März 1911 über die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 30 Juni 1923 hiess es:
"Das Gesetz betreffend die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 14. März 1911 wird aufgehoben."
Somit dürfte jedem klar sein, dass es eine Hofkammer mit Befugnissen einer Behörde seit 1918 nicht mehr gibt. Die "Fürstliche Hofkammer" verlor mit der Abdankung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahr 1918 ihre Rechtspersönlichkeit.
Doch in Wahrheit spielt sich im 21 Jahrhundert ein selbsternannter Fürst als Monarch auf und tritt unter dem "Tarnnamen" Fürstliche Hofkammer im Rechtsverkehr auf.
https://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe_und_Gut_Boldebuck.html
Ein derartiges Auftreten erfüllt den Tatbestand des Betrugsversuchs.
Hinter diesem historischen Begriff verschanzten und verschanzen sich heute folgende Interessengruppen: 1. Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe, dann Philipp Ernst zu Schaumburg Lippe und heute Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe. 2. Das Land Niedersachsen (in allen Bereichen der Gewaltenteilung). 3. Die "Verwalter der Hofkammer" selbst. Die Reihenfolge ist beliebig. Dieses Konstrukt soll heute eine nicht rechtskonforme Rechtswirklichkeit suggerieren und abschreckende Distanz schaffen. und das entfaltet seine Wirkung. Es ist ein billiger bluff.
Aus meiner zehnjährigen Erfahrung habe ich folgendes gelernt:
Wenn einflussreiche Personen keinen Ausweg finden, dann suchen sie den Kontakt zur Politik, die dann auf Wunsch die "Spielregeln" ändert. Beispiele:
Die Nazis erklären Privatvermögen zu Fideikommiss;
die Briten beseitigen Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nationalsozialisitischer "Fideikommissgerichte";
die gesetzlich angeordnete Rückgabeverpflichtung ungerechtfertigt gezahlter Lastenausgleichszahlungen im Betrugsfalle oder im Falle des Vorschubleistens für das NS-Sysytem wird aufgehoben;
der erforderliche Nachweis der Alteigentümerstellung wird ausser Kraft gesetzt. Wenn ein "Pächter" (gleichwie er die Pächterstellung erlangt hat), bevorzugt und verbilligt erwerben möchte dann darf er das.
Geltende Spielregeln werden, wenn hinderlich, zugunsten einflussreicher Personen mit politischer Affinität geändert.
https://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe_und_Gut_Boldebuck.html
Wir schreiben gerade Anfang Februar 2011. Mohamed VI, der König von Jordanien, Mubarak, Ben Ali müssen erkennen, dass das Volk wütend ist, weil es jahrzehntelang betrogen worden ist.
Es erscheint mir unverständlich, dasss in einer europäischen Demokratie, Muftiallüren von staatlichen Instanzen toleriert, hingegen Reformen in der arabischen Welt gefordert werden.
Werden deutsche Gerichte weiterhin längst erloschene Hofkammern und nicht existente Fürsten anerkennen ?
Ägypten, Tunesien und Deutschland unterscheiden sich nur an der Oberfläche. Beschüzt die Politik über Jahrzehnte privilegierte Schichten, so wird Rechtsbruch zur Norm. Und irgendwan fliegt das Unrechtssystem auf.
update 7.2.2011:
dass es sich nicht um einen akademischen Streit handelt veranschaulicht dieses krasse Beispiel:
der selbsternannte Fürst verlangt über www.lostart.de in 47 Fällen die Rückgabe von Kunst die weder ihm noch seinem Grossvater jemals allein gehörte. Die Koordinierungsstelle leistet Beihilfe zu diesem Schwindelverscuch in dem sie den Erbschein nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe ignoriert und die Fürstliche Schlossverwaltung postet.
Bitte als Suchwort Fürstliche Schlossverwaltung eingeben.
Fürstliche Schloßverwaltung
+Alexander vom Hofe/Madrid
2 Melder!
31675 Bückeburg
Deutschland
Tel: (05722) 5039
Fax: (05722) 955858
Korrekt wäre:
Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe
Adresse in Bückeburg
Alexander vom Hofe
Adresse in Madrid
https://vierprinzen.blogspot.com/
"Fideikommiß
Es geht um erhebliche Vermögensansprüche, die oft vor Gericht und nicht harmonisch ausgetragen werden. Wäre es zuviel verlangt, daher von a l l e n Beteiligten Sachlichkeit, historische Wahrheit und Ehrlichkeit einzufordern ?
Meine nun aktualisierte Antwort lautet:
Wer sind nach Ihrer Ansicht die Beteiligten ?
Erbitte Klarstellung wer a l l e Beteiligten sein sollen.
Mir fallen ein:
Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe
Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin
BMF
BVVG
Staatsarchiv Bückeburg
Amtsgericht Bückeburg (Nachlassgericht)
Alexander vom Hofe
Wer sperrt den Zugang zu Unterlagen ? Wer "verzichtet" auf die Einsichtnahme in Urkunden ? Wer "verschlammt" Nachlassunterlagen einschliesslich Testamente und Erbscheine ?
Fehlt jemand ?
Wer respektiert die historische Wahrheit und wer handelt unehrlich ? Gelogen wird seit 1934; heute auch....
https://archiv.twoday.net/stories/6441610/
Es ist sehr leicht den Lügner zu enttarnen. Zum Beispiel am Begriff Fürstliche Hofkammer.
Georg Fürst zu Schaumburg Lippe erliess am 14. März 1911 das Gesetz betreffend rechtliche Stellung der Hofkammer. Das Gesetz lautete in seinem einzigen Artikel: "Unsere Hofkammer hat die Rechte einer öffentlichen Behörde".
Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 besagte:
(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
(4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.
Somit hatte die "Hofkammer" keinerlei Befugnisse einer Behörde mehr.
Im Gesetz betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 14. März 1911 über die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 30 Juni 1923 hiess es:
"Das Gesetz betreffend die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 14. März 1911 wird aufgehoben."
Somit dürfte jedem klar sein, dass es eine Hofkammer mit Befugnissen einer Behörde seit 1918 nicht mehr gibt. Die "Fürstliche Hofkammer" verlor mit der Abdankung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahr 1918 ihre Rechtspersönlichkeit.
Doch in Wahrheit spielt sich im 21 Jahrhundert ein selbsternannter Fürst als Monarch auf und tritt unter dem "Tarnnamen" Fürstliche Hofkammer im Rechtsverkehr auf.
https://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe_und_Gut_Boldebuck.html
Ein derartiges Auftreten erfüllt den Tatbestand des Betrugsversuchs.
Hinter diesem historischen Begriff verschanzten und verschanzen sich heute folgende Interessengruppen: 1. Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe, dann Philipp Ernst zu Schaumburg Lippe und heute Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe. 2. Das Land Niedersachsen (in allen Bereichen der Gewaltenteilung). 3. Die "Verwalter der Hofkammer" selbst. Die Reihenfolge ist beliebig. Dieses Konstrukt soll heute eine nicht rechtskonforme Rechtswirklichkeit suggerieren und abschreckende Distanz schaffen. und das entfaltet seine Wirkung. Es ist ein billiger bluff.
Aus meiner zehnjährigen Erfahrung habe ich folgendes gelernt:
Wenn einflussreiche Personen keinen Ausweg finden, dann suchen sie den Kontakt zur Politik, die dann auf Wunsch die "Spielregeln" ändert. Beispiele:
Die Nazis erklären Privatvermögen zu Fideikommiss;
die Briten beseitigen Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nationalsozialisitischer "Fideikommissgerichte";
die gesetzlich angeordnete Rückgabeverpflichtung ungerechtfertigt gezahlter Lastenausgleichszahlungen im Betrugsfalle oder im Falle des Vorschubleistens für das NS-Sysytem wird aufgehoben;
der erforderliche Nachweis der Alteigentümerstellung wird ausser Kraft gesetzt. Wenn ein "Pächter" (gleichwie er die Pächterstellung erlangt hat), bevorzugt und verbilligt erwerben möchte dann darf er das.
Geltende Spielregeln werden, wenn hinderlich, zugunsten einflussreicher Personen mit politischer Affinität geändert.
https://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe_und_Gut_Boldebuck.html
Wir schreiben gerade Anfang Februar 2011. Mohamed VI, der König von Jordanien, Mubarak, Ben Ali müssen erkennen, dass das Volk wütend ist, weil es jahrzehntelang betrogen worden ist.
Es erscheint mir unverständlich, dasss in einer europäischen Demokratie, Muftiallüren von staatlichen Instanzen toleriert, hingegen Reformen in der arabischen Welt gefordert werden.
Werden deutsche Gerichte weiterhin längst erloschene Hofkammern und nicht existente Fürsten anerkennen ?
Ägypten, Tunesien und Deutschland unterscheiden sich nur an der Oberfläche. Beschüzt die Politik über Jahrzehnte privilegierte Schichten, so wird Rechtsbruch zur Norm. Und irgendwan fliegt das Unrechtssystem auf.
update 7.2.2011:
dass es sich nicht um einen akademischen Streit handelt veranschaulicht dieses krasse Beispiel:
der selbsternannte Fürst verlangt über www.lostart.de in 47 Fällen die Rückgabe von Kunst die weder ihm noch seinem Grossvater jemals allein gehörte. Die Koordinierungsstelle leistet Beihilfe zu diesem Schwindelverscuch in dem sie den Erbschein nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe ignoriert und die Fürstliche Schlossverwaltung postet.
Bitte als Suchwort Fürstliche Schlossverwaltung eingeben.
Fürstliche Schloßverwaltung
+Alexander vom Hofe/Madrid
2 Melder!
31675 Bückeburg
Deutschland
Tel: (05722) 5039
Fax: (05722) 955858
Korrekt wäre:
Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe
Adresse in Bückeburg
Alexander vom Hofe
Adresse in Madrid
https://vierprinzen.blogspot.com/
vom hofe - am Samstag, 5. Februar 2011, 10:28 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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