Geschichtswissenschaft
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,775214,00.html
"Wie das Auktionshaus mitteilte, geht es um insgesamt 3500 Seiten mit autobiografischen Aufzeichnungen, philosophischen Betrachtungen und Gedichten aus den Jahren 1960 bis 1975."
https://www.ynetnews.com/articles/0,7340,L-4096861,00.html

"Wie das Auktionshaus mitteilte, geht es um insgesamt 3500 Seiten mit autobiografischen Aufzeichnungen, philosophischen Betrachtungen und Gedichten aus den Jahren 1960 bis 1975."
https://www.ynetnews.com/articles/0,7340,L-4096861,00.html

KlausGraf - am Dienstag, 19. Juli 2011, 18:55 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
HEINZ SCHNEPPEN: Vom Jagdtrieb historischer Ermittler
Der Bericht der „Unabhängigen Historikerkommission“ zur Vergangenheit des Auswärtigen Amts, Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 59 (2011), S. 593–620 (non vidi)
Der Bericht der „Unabhängigen Historikerkommission“ zur Vergangenheit des Auswärtigen Amts, Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 59 (2011), S. 593–620 (non vidi)
KlausGraf - am Montag, 18. Juli 2011, 16:45 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Ausgabe 1/2011:
https://www.freiheit.org/Online-Rezensionen-des-Jahrbuchs-zur-Liberalismusforschung/297c16112i/index.html
https://www.freiheit.org/Online-Rezensionen-des-Jahrbuchs-zur-Liberalismusforschung/297c16112i/index.html
KlausGraf - am Sonntag, 17. Juli 2011, 17:55 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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https://starkwhite.blogspot.com/2011/06/steilneset-witch-trial-memorial-by.html
Dedicated to 91 victims of a 17th century witch hunt in Vardo, The Witches of Finnmark Memorial is a collaboration between artist Louise Bourgeois and architect Peter Zumthor. Set to open on the 23rd of June, the monument is located at Steilneset in Vardo, the place where the burning of the vast majority of the witches occurred.
Siehe auch
https://www.kongehuset.no/c27262/nyhet/vis.html?tid=92483
https://www.archdaily.com/140540/video-peter-zumthor-and-louise-bourgeois-steilneset-witch-trial-memorial/
https://www.welt.de/kultur/article13448328/Zehn-Millionen-Euro-fuer-ein-Denkmal-fuer-Hexen.html
https://www.dagen.no/Nyheter/Innenriks/tabid/248/Default.aspx?articleView=true&ModuleId=72786
Dedicated to 91 victims of a 17th century witch hunt in Vardo, The Witches of Finnmark Memorial is a collaboration between artist Louise Bourgeois and architect Peter Zumthor. Set to open on the 23rd of June, the monument is located at Steilneset in Vardo, the place where the burning of the vast majority of the witches occurred.
Siehe auch
https://www.kongehuset.no/c27262/nyhet/vis.html?tid=92483
https://www.archdaily.com/140540/video-peter-zumthor-and-louise-bourgeois-steilneset-witch-trial-memorial/
https://www.welt.de/kultur/article13448328/Zehn-Millionen-Euro-fuer-ein-Denkmal-fuer-Hexen.html
https://www.dagen.no/Nyheter/Innenriks/tabid/248/Default.aspx?articleView=true&ModuleId=72786
KlausGraf - am Samstag, 25. Juni 2011, 15:39 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Niedersächsische Prinzen wussten sich zu helfen,
die Schaumburger und die Welfen.
https://goo.gl/yRv8l
Brief Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe an Göring
https://www.vierprinzen.com/2013/04/ernst-august-von-hannover-ariseur.html
Ernst August Prinz von Hannover Ariseur ?
Dieser archivalia Beitrag wurde erstellt von
https://vierprinzen.blogspot.com/
(Ergänzungen und Urkunden zum gleichnamigen Buch)
die Schaumburger und die Welfen.
https://goo.gl/yRv8l
Brief Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe an Göring
https://www.vierprinzen.com/2013/04/ernst-august-von-hannover-ariseur.html
Ernst August Prinz von Hannover Ariseur ?
Dieser archivalia Beitrag wurde erstellt von
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(Ergänzungen und Urkunden zum gleichnamigen Buch)
vom hofe - am Samstag, 25. Juni 2011, 01:02 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Am 26 März 1936 verstarben mehrere Personen bei einem Flugzeugunglück in der Nähe des Vulkans Popocatepetl.
Die verunglückten Passagiere sollen ein Gesicht bekommen:
1. Marie Margarethe Harder (Hamburg)
auch Marie M. Harder genannt, geboren am 27 März 1898 in Schleswig Holstein; gebürtig Maria Margarethe Harder, war eine deutsche Autorin und Filmregisseurin.
Die Tochter einer Dienstmagd und eines Arbeiters veröffentlichte 1920 erste Gedichte in plattdeutscher Sprache. Sie arbeitete in Hamburg als Gefängnisfürsorgerin und schrieb für das Hamburger Fremdenblatt. 1936 wurde die Tageszeitung des Verlegers Alfred Broschek von den Nazis enteignet.
1929 zog sie nach Berlin und übernahm die Leitung des Film- und Lichtbilddienstes der SPD. Sie gehörte auch dem Bundesvorstand des Arbeiter-Lichtspiel-Bundes an und gab von 1929 bis 1931 die Mitteilungen des Film- und Lichtbilddienstes heraus.
Vom russischen Revolutionsfilm beeinflusst, trieb sie den Ausbau von SPD-Eigenproduktionen voran. 1929 führte sie erstmals Regie in dem Kurz-Dokumentarfilm Der Weg einer Proletarierin. 1930 inszenierte sie den Spielfilm Lohnbuchhalter Kremke. Gezeigt wird die Geschichte eines Angestellten, den der Verlust des Arbeitsplatzes in Depressionen und schließlich zum Selbstmord treibt.
Wegen „finanzieller Verfehlungen“ verlor Harder um 1931/32 ihre Ämter im Film- und Lichtbilddienst und Arbeiter-Lichtspiel-Bund. Unter dem Pseudonym „Käte Kestien“ veröffentlichte sie 1935 den Roman Als die Männer im Graben lagen über die Lebensbedingungen der Frauen im Ersten Weltkrieg.
Moma restauriert den Film Lohnbuchhalter Kremke https://goo.gl/TSHlk
siehe auch: In the excerpt from A Night in a German Munition Factory, Kestien describes the dangerous working conditions that the factory workers had to endure
https://goo.gl/42eBX
Weiss jemand noch etwas über sie ?
Sieht so aus als seien mehrere Fliegen mit einer Klappe totgeschlagen worden.
2. Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe (München)
3. Ellen dessen Ehefrau geborene Bischoff-Korthaus (München)
4. Baron Siegmund von Stieber (München)
Weiss jemand etwas über ihn ?
5. Viktoria Thein (Bremen)
Weiss jemand etwas über sie ?
6. Dora Thein (Bremen)
Weiss jemand etwas über sie ?
Sie soll nicht an Bord steigen wollen, weinte und wurde überredet einzusteigen
7. Baron Doctor Elmer von Rohonczy (Budapest)
im ABC von Sevilla wird er Elmer Conrolioney genannt
Weiss jemand etwas über ihn ?
8. Adolf Franz Igler (Wien)
Weiss jemand etwas über ihn ?
Überlebte wenige Stunden
9. Elisabeth Schroer, Dortmund
Weiss jemand etwas über sie ?
10. Liesbeth Pust (Zullehorn; Zellerhorn ?)
Weiss jemand etwas über sie ?
Crewmitglieder:
Adrian Borchers, technischer Assistent, Filadelfia USA
J. Preciado Acorsta, Pilot Mexiko D.F.
Adolfo Limón, Radiooperator Mexiko D.F.
Daniel Madrigal, Steward San José, Costa Rica
zu Kapitel 4 und 26 der Vier Prinzen
https://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
siehe auch:
https://goo.gl/7DF61
Die verunglückten Passagiere sollen ein Gesicht bekommen:
1. Marie Margarethe Harder (Hamburg)
auch Marie M. Harder genannt, geboren am 27 März 1898 in Schleswig Holstein; gebürtig Maria Margarethe Harder, war eine deutsche Autorin und Filmregisseurin.
Die Tochter einer Dienstmagd und eines Arbeiters veröffentlichte 1920 erste Gedichte in plattdeutscher Sprache. Sie arbeitete in Hamburg als Gefängnisfürsorgerin und schrieb für das Hamburger Fremdenblatt. 1936 wurde die Tageszeitung des Verlegers Alfred Broschek von den Nazis enteignet.
1929 zog sie nach Berlin und übernahm die Leitung des Film- und Lichtbilddienstes der SPD. Sie gehörte auch dem Bundesvorstand des Arbeiter-Lichtspiel-Bundes an und gab von 1929 bis 1931 die Mitteilungen des Film- und Lichtbilddienstes heraus.
Vom russischen Revolutionsfilm beeinflusst, trieb sie den Ausbau von SPD-Eigenproduktionen voran. 1929 führte sie erstmals Regie in dem Kurz-Dokumentarfilm Der Weg einer Proletarierin. 1930 inszenierte sie den Spielfilm Lohnbuchhalter Kremke. Gezeigt wird die Geschichte eines Angestellten, den der Verlust des Arbeitsplatzes in Depressionen und schließlich zum Selbstmord treibt.
Wegen „finanzieller Verfehlungen“ verlor Harder um 1931/32 ihre Ämter im Film- und Lichtbilddienst und Arbeiter-Lichtspiel-Bund. Unter dem Pseudonym „Käte Kestien“ veröffentlichte sie 1935 den Roman Als die Männer im Graben lagen über die Lebensbedingungen der Frauen im Ersten Weltkrieg.
Moma restauriert den Film Lohnbuchhalter Kremke https://goo.gl/TSHlk
siehe auch: In the excerpt from A Night in a German Munition Factory, Kestien describes the dangerous working conditions that the factory workers had to endure
https://goo.gl/42eBX
Weiss jemand noch etwas über sie ?
Sieht so aus als seien mehrere Fliegen mit einer Klappe totgeschlagen worden.
2. Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe (München)
3. Ellen dessen Ehefrau geborene Bischoff-Korthaus (München)
4. Baron Siegmund von Stieber (München)
Weiss jemand etwas über ihn ?
5. Viktoria Thein (Bremen)
Weiss jemand etwas über sie ?
6. Dora Thein (Bremen)
Weiss jemand etwas über sie ?
Sie soll nicht an Bord steigen wollen, weinte und wurde überredet einzusteigen
7. Baron Doctor Elmer von Rohonczy (Budapest)
im ABC von Sevilla wird er Elmer Conrolioney genannt
Weiss jemand etwas über ihn ?
8. Adolf Franz Igler (Wien)
Weiss jemand etwas über ihn ?
Überlebte wenige Stunden
9. Elisabeth Schroer, Dortmund
Weiss jemand etwas über sie ?
10. Liesbeth Pust (Zullehorn; Zellerhorn ?)
Weiss jemand etwas über sie ?
Crewmitglieder:
Adrian Borchers, technischer Assistent, Filadelfia USA
J. Preciado Acorsta, Pilot Mexiko D.F.
Adolfo Limón, Radiooperator Mexiko D.F.
Daniel Madrigal, Steward San José, Costa Rica
zu Kapitel 4 und 26 der Vier Prinzen
https://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
siehe auch:
https://goo.gl/7DF61
vom hofe - am Freitag, 24. Juni 2011, 15:44 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
Im Verwaltungsrecht gilt der Untersuchungsgrundsatz.
In Bodenreformverfahren auf Ausgleichsleistungen hat der Antragsteller mitzuwirken, sollte man meinen. Schliesslich möchte der Antragsteller Steuergelder bekommen.
Erst jetzt erfuhr ich, dass die 2. Kammer des VG Greifswald unter dem AZ 2 A 1157/07 Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe zum Berechtigten deklariert hat. Er bekommt jetzt öffentliche Gelder.
Archivalia ist ein blog welches mit Archivwesen zu tun hat.
Deshalb möchte ich hier ganz kurz die Wesensmerkmale der Vorgehensweise der Justiz definieren:
1. Zur mündlichen Verhandlung erschien das beklagte Landesamt nicht, obwohl es anwaltlich vertreten war. Im Verwaltungsverfahren hatte es den Antrag Alexanders abgelehnt. Über den Termin zur mündlichen Verhandlung wurde ich nicht informiert, konnte somit der Verhandlung nicht beiwohnen. Beigeladen worden war ich auch nicht, obwohl eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts das Landesamt verurteilt hatte, mich zum Verwaltungsverfahren Alexanders beizuziehen. Weder das Landesamt noch das Verwaltungsgericht informierten mich über den Termin, ebensowenig über die Entscheidung. Mich informierte ein Dritter, der mit dem Verfahren nichts zu tun hatte. Geheimjustiz ?
2. Im Januar schrieb das Landesamt dem Verwaltungsgericht, dass es Anhaltspunkte für eine Unwürdigkeit Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippes nicht gäbe. Wie sonderbar.
3. Das Verwaltungsgericht legt den Kenntnisstand von 2002 zugrunde in dem es weite Teile des Urteils vom OLG Celle aus jenem Jahr abschreibt. Dort hatte Celle mein Akteneinsichtsrecht abgelehnt mit dem Argument, Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe sei vermögenslos gestorben. Es übernahm somit die erlogenen Behauptungen der korrupten Justiz Bückeburgs aus dem Jahre 1936 und sparte sich die Einsichtnahme in Unterlagen die Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe unter Verschluss hält, darunter Adolfs Testament. Sämtliche seit 2002 Erkenntnisse wurden ausgeblendet. Das VG Greifswald nimmt somit ein Ergebnis vorweg. Anders gesagt: es entscheidet durch. Eine Einsichtnahme in die sequestrierten Archive unterblieb. Der Untersuchungsgrundsatz und das Prinzip der Offenlegung von Unterlagen durch denjenigen der öffentliche Gelder beantragt, wird ausser Kraft gesetzt. Transparenz ? Wozu ?
Somit werden einmal mehr diejenigen belohnt, die Archive sperren und ihre Ansprüche von NS-Machenschaften ableiten. Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden ausgeblendet. Der historische Zusammenhang findet keine Berücksichtigung. Fiskalische Interessen haben den Vorrang.
Anmerkung
Für Geschichtswissenschaftler dürfte die im 24-seitigen Urteil widergegebene Argumentation der Richter einerseits und die des Landesamtes (die ich weitgehend teile) andererseits von Interesse sein. Denn gerade diese Kontroverse und die rechtliche Auseinandersetzung weisen auf meine Kernthese hin: Das Motiv einer extremen Unterstützung des Nationalsozialismus durch den (ehemaligen) Hochadel bestand in der Aushebelung des bürgerlichen Rechts (das BGB) bei Erbfolgeregelungen. Dieses Sonderrecht (in Gestalt eines Fideikommissauflösungsgesetzes) prämierte NS-loyale "Oberhäuper" der "Adelshäuser". Auf diese Weise wurden die "grossen Vermögenskörper" handhabbarer für den militärischen Einsatz (Forstgüter boten Holz mit dem Flugzeuge gebaut wurden; landwirtschaftliche Güter ernährten Soldaten) und die "Oberhäupter" waren gefügig.
Interessant ist, dass ausgerechnet das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald diesen Kampf ums Erbrecht unter nationalsozialistischer Flagge vorführt. Das Verwaltungsgericht Greifswald stellt genau die rechtlichen Auseinandersetzungen nach, die zwischen 1936-1945 stattfanden. Es schreibt die Argumentationen der nationalsozialistischen Richter ab, im Jahr 2011. Insofern ist es ein historisch interessantes Urteil. Das Landesamt und das Gericht stellen die Auseinandersetzungen nach, die zwischen den Prinzen stattgefunden hatten. Trotz historischer Erkenntnisse findet die rechtliche Auseinandersetzung statt, als sei das "Dritte Reich" unerforscht und unbekannt; weder die praktischen Konsequenzen noch die historische Einbettung werden berücksichtigt.
Damit Historiker die vom Landesamt und dem Gericht im luftleeren Raum skizzierten rechtlichen Ausführungen einordnen können, fasse ich die Argumentation wie folgt zusammen:
Argumentation des OLG Celle, VG Greifswald und OVG Lüneburg:
1911 und 1913 habe der regierende Fürst zu Schaumburg Lippe seinen gesamten Besitz (Alles) zum Hausgut deklariert. Er habe sich somit seines Privatbesitzes entledigt.
1923 habe er ein neues Hausgesetz erlassen. Danach stünde das Hausgut nunmehr dem Haus als solches zu.
Obwohl Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe persönlich in Grundbüchern in Mecklenburg, Argentinien, Österreich, Ungarn usw. eingetragen sei, habe am 18.9.1936 (Adolfs Todestag) das Amtsgericht Bückeburg bescheinigt, dass das Fürstliche Haus Eigentümer sei, Adolf sei vermögenslos verstorben.
Handle es sich beim Vermögen um gebundenes Vermögen fände das FidErG vom 6.7.1938 Anwendung. Danach stünde das gesamte Vermögen als Privatvermögen dem Prinzen Wolrad als neues Oberhaupt per 1939 zu.
Das hätten so gewollt:
Der Reichsminister der Justiz
Das Mecklenburgische Staatsministerium
Das habe das OLG Celle so bescheinigt und entsprechend in den Grundbuchämtern eintragen lassen
Sollte das Hausgesetz von 1923 nicht gelten, weil Adolf nach 1918 keine Gesetzgebungsbefugnis hatte (er hatte ja 1918 abgedankt), dann gälten eben die Hausgesetze von 1911 und 1913 weiter. Es war also keinesfalls Vermögen Adolfs.
Deshalb sei Adolf vermögenslos verstorben.
Dass Adolf das Palais Schaumburg in Bonn von Viktoria von Preussen 1917 erwarb spielt wohl keine Rolle.
Dass Adolf persönlich hinsichtlich der Güter in Mecklenburg belehnt wurde (also nicht die Güter vom Vater erbte) spielt keine Rolle.
Dass er das Gut Steyrling in Österreich in Wahrheit von einer Tante als Vermächtnis erhielt spielt keine Rolle.
Das ist in etwa die Essenz von 24 Seiten Urteil.
Bevor ich die Rechtsmeinung des Landesamtes widergebe noch folgende Hinweise:
Soll allen ernstes bis 1936 ein auf Maschinenpapier angeblich von Adolf geschriebenes unver¨offentlichtes "Hausgesetz" weltweit weitergelten ? Soll Adolf, der ja auch Oberhaupt war, seiner Testierfähigkeit bearaubt worden sein ? Soll er seit 1913 bis zu seinem Tod kein Testament errichten dürfen ? Wer kann ihm das verbieten ? Etwa derjenige der Adolfs Testament unter Verschluss hält ? Vielleicht das Land Niedersachsen (als Treuhänder von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe) ?
Hier nun die Rechtsmeinung des Landesamtes in Schwerin. Vieles spricht dafür, dass diese Behörde vom BMF "zurückgepfiffen" worden ist:
Prinz Wolrad kann kein Eigentum an den Gütern erworben haben.
Aus den Einträgen in den Grundbüchern habe weder eine hausgesetzliche Bindung noch Eigentum des Fürstlichen Hauses ermittelt werden können. Ein Erwerb durch das Fürstliche Haus sei nicht festgestellt worden, eine lehnsherrliche Genehmigung sei nicht ersichtlich. Eine Bescheinigung des OLG Celle könne Miterben nicht binden. Eine Einigung der Miterben habe es nicht gegeben. Prinz Wolrad habe Eigentum nicht erworben. Auch nicht im Wege der Fideikommissauflösung, da die Güter im Zeitpunkt des Todes von Fürst Adolf nicht im Eigentum des Fürstlichen Hauses standen. Fürst Adolf habe die Güter weder 1923 noch später dem Haus übertragen. Die lehnsherrliche Anerkennung sei im Zusammenhang mit der entgeltlichen Ablösung des Obereigentums zwar erteilt worden, sie habe aber keinen konstitutiven Eigentumserwerb seitens Prinz Wolrad bewirkt, da eine Auseinandersetzung der Lehnserben nicht stattgefunden habe.
Vor Gericht hat sich die von mir auch vertretene Rechtsauffassung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen nicht durchgesetzt. Das VG Greifswald hat seitenlang die Rechtsauffassungen von Dr. Robert Figge (also des OLG Celle 2002) übernommen. Dass die in Frage kommenden Hausgesetze nicht veröffentlicht wurden, spielt keine Rolle. Dass die Hausgesetze aus Schaumburg-Lippe keine Gesetzeskraft in Mecklenburg oder Österreich entfalten konnten wird mit dem Argument abgetan, dass zu vermuten sei, dass die Hausgesetze dort anerkannt wurden. Das Haus- und Hofarchiv in Wien bestätigte, dass eine Anerkennung erforderlich war und nicht stattgefunden hatte.
Die für Historiker wichtigen Fragen müssen lauten:
Wieso mischt sich der Staat mit einer derartigen Vehemenz in einen privatrechtlichen Erbrechtsstreit ein ?
Wieso musste der NS Staat massgeschneiderte "wohlwollende" Vorschriften ("wohlwollende" Gesetzgebung ist ein Begriff aus der SS-Akte zum Gesetzgebungsverfahren in Sachen Fideikommissauflösung) für die ns-loyalen Oberhäupter anfertigen ?
Bitte Seite 302 der Vier Prinzen lesen. Dr. Heinz Ehaus Chef der Sicherheitspolizei, Himmler und Koehler sind an der "Fabrikation" der juristischen Regelwerke (auch Paragraf 86 DVO zum FidErlG) beteiligt.
https://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Zu Figge, Koehler und Ehaus
https://vierprinzen.blogspot.com/2011/05/galerie-8.html
"Wieso wollte der Staat "auf Deufel komm´raus", dass Prinz Wolrad Alles bekommt ?
Das sind die Fragen, denen nachgegangen werden muss. Ohne massgeschneiderte Vorschiften der Nazis, insbesondere Paragraf 86 der DVO zur FidErlG hätte Prinz Wolrad sich nie das gesamte Vermögen "zueignen" können.
Der Wortlaut dieser Vorschrift
"Ist die Auflösung eines Hausvermögens oder eines Hausgutes in der Weise vorgenommen worden, dass das Vermögen dem Hause als einer juristischen Person verblieben oder übertragen worden ist, so gilt die Auflösung als noch nicht durchgeführt. Das Hausvermögen oder das Hausgut ist als solches bestehend zu behandeln. Das gilt auch dann, wenn das Haus seine Organisation inzwischen geändert hat. Die Vorschriften des Erlöschens der Fideikommisse sind sinngemäss anzuwenden".
Ich gebe zu, dass diese Zusammenhänge komplex sind. Aber es gibt keinen Weg dran vorbei. Nur wer sich die Mühe macht, diese Zusammenhänge zu verstehen, kann das Motiv der NS-Unterstützung durch die "Oberhäupter" erkennen. Der Lohn: sie müssen mit der Familie nicht teilen. Sie sind gegen das BGB geimpft. Nazis aus Überzeugung waren sie nicht. Sie waren nazis , weil es opportun war.
UPDATE 29.6.2011:
Kuriosum.
Soeben erhalte ich von der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Greifswald, die das von mir hier kommentierte Urteil abgesetzt hat, einen Schriftsatz des Rechtsanwaltes von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe, in dem einer Übersendung des Urteils in anonymisierter Form an mich widersprochen wird. Sehr interessant. Ich darf das Urteil nicht lesen.
Ich darf:
weder die Archive einsehen
noch von der mündlichen Verhandlung erfahren
noch beigeladen werden
noch erfahren, wie entschieden worden ist
noch das Urteil lesen
Und öffentliche Gelder werden nun dem selbsternannten Fürsten zufliessen.
Faires Verfahren ?
Nicht fairer als ein Verfahren in Russland (um ein Besipiel zu nennen) oder in China. Geht es ums Geld ist jeder Partner gut genug, egal ob Menscherechte mit Füssen getreten werden oder nicht.
Ich denke, dass der Titel des Buches jetzt verständlich wird:
Vier Prinzen UND das parallele Unrechtssystem.
Dieser archivalia Beitrag wurde erstellt von
https://vierprinzen.blogspot.com/
(Ergänzungen und Urkunden zum gleichnamigen Buch)
In Bodenreformverfahren auf Ausgleichsleistungen hat der Antragsteller mitzuwirken, sollte man meinen. Schliesslich möchte der Antragsteller Steuergelder bekommen.
Erst jetzt erfuhr ich, dass die 2. Kammer des VG Greifswald unter dem AZ 2 A 1157/07 Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe zum Berechtigten deklariert hat. Er bekommt jetzt öffentliche Gelder.
Archivalia ist ein blog welches mit Archivwesen zu tun hat.
Deshalb möchte ich hier ganz kurz die Wesensmerkmale der Vorgehensweise der Justiz definieren:
1. Zur mündlichen Verhandlung erschien das beklagte Landesamt nicht, obwohl es anwaltlich vertreten war. Im Verwaltungsverfahren hatte es den Antrag Alexanders abgelehnt. Über den Termin zur mündlichen Verhandlung wurde ich nicht informiert, konnte somit der Verhandlung nicht beiwohnen. Beigeladen worden war ich auch nicht, obwohl eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts das Landesamt verurteilt hatte, mich zum Verwaltungsverfahren Alexanders beizuziehen. Weder das Landesamt noch das Verwaltungsgericht informierten mich über den Termin, ebensowenig über die Entscheidung. Mich informierte ein Dritter, der mit dem Verfahren nichts zu tun hatte. Geheimjustiz ?
2. Im Januar schrieb das Landesamt dem Verwaltungsgericht, dass es Anhaltspunkte für eine Unwürdigkeit Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippes nicht gäbe. Wie sonderbar.
3. Das Verwaltungsgericht legt den Kenntnisstand von 2002 zugrunde in dem es weite Teile des Urteils vom OLG Celle aus jenem Jahr abschreibt. Dort hatte Celle mein Akteneinsichtsrecht abgelehnt mit dem Argument, Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe sei vermögenslos gestorben. Es übernahm somit die erlogenen Behauptungen der korrupten Justiz Bückeburgs aus dem Jahre 1936 und sparte sich die Einsichtnahme in Unterlagen die Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe unter Verschluss hält, darunter Adolfs Testament. Sämtliche seit 2002 Erkenntnisse wurden ausgeblendet. Das VG Greifswald nimmt somit ein Ergebnis vorweg. Anders gesagt: es entscheidet durch. Eine Einsichtnahme in die sequestrierten Archive unterblieb. Der Untersuchungsgrundsatz und das Prinzip der Offenlegung von Unterlagen durch denjenigen der öffentliche Gelder beantragt, wird ausser Kraft gesetzt. Transparenz ? Wozu ?
Somit werden einmal mehr diejenigen belohnt, die Archive sperren und ihre Ansprüche von NS-Machenschaften ableiten. Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden ausgeblendet. Der historische Zusammenhang findet keine Berücksichtigung. Fiskalische Interessen haben den Vorrang.
Anmerkung
Für Geschichtswissenschaftler dürfte die im 24-seitigen Urteil widergegebene Argumentation der Richter einerseits und die des Landesamtes (die ich weitgehend teile) andererseits von Interesse sein. Denn gerade diese Kontroverse und die rechtliche Auseinandersetzung weisen auf meine Kernthese hin: Das Motiv einer extremen Unterstützung des Nationalsozialismus durch den (ehemaligen) Hochadel bestand in der Aushebelung des bürgerlichen Rechts (das BGB) bei Erbfolgeregelungen. Dieses Sonderrecht (in Gestalt eines Fideikommissauflösungsgesetzes) prämierte NS-loyale "Oberhäuper" der "Adelshäuser". Auf diese Weise wurden die "grossen Vermögenskörper" handhabbarer für den militärischen Einsatz (Forstgüter boten Holz mit dem Flugzeuge gebaut wurden; landwirtschaftliche Güter ernährten Soldaten) und die "Oberhäupter" waren gefügig.
Interessant ist, dass ausgerechnet das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald diesen Kampf ums Erbrecht unter nationalsozialistischer Flagge vorführt. Das Verwaltungsgericht Greifswald stellt genau die rechtlichen Auseinandersetzungen nach, die zwischen 1936-1945 stattfanden. Es schreibt die Argumentationen der nationalsozialistischen Richter ab, im Jahr 2011. Insofern ist es ein historisch interessantes Urteil. Das Landesamt und das Gericht stellen die Auseinandersetzungen nach, die zwischen den Prinzen stattgefunden hatten. Trotz historischer Erkenntnisse findet die rechtliche Auseinandersetzung statt, als sei das "Dritte Reich" unerforscht und unbekannt; weder die praktischen Konsequenzen noch die historische Einbettung werden berücksichtigt.
Damit Historiker die vom Landesamt und dem Gericht im luftleeren Raum skizzierten rechtlichen Ausführungen einordnen können, fasse ich die Argumentation wie folgt zusammen:
Argumentation des OLG Celle, VG Greifswald und OVG Lüneburg:
1911 und 1913 habe der regierende Fürst zu Schaumburg Lippe seinen gesamten Besitz (Alles) zum Hausgut deklariert. Er habe sich somit seines Privatbesitzes entledigt.
1923 habe er ein neues Hausgesetz erlassen. Danach stünde das Hausgut nunmehr dem Haus als solches zu.
Obwohl Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe persönlich in Grundbüchern in Mecklenburg, Argentinien, Österreich, Ungarn usw. eingetragen sei, habe am 18.9.1936 (Adolfs Todestag) das Amtsgericht Bückeburg bescheinigt, dass das Fürstliche Haus Eigentümer sei, Adolf sei vermögenslos verstorben.
Handle es sich beim Vermögen um gebundenes Vermögen fände das FidErG vom 6.7.1938 Anwendung. Danach stünde das gesamte Vermögen als Privatvermögen dem Prinzen Wolrad als neues Oberhaupt per 1939 zu.
Das hätten so gewollt:
Der Reichsminister der Justiz
Das Mecklenburgische Staatsministerium
Das habe das OLG Celle so bescheinigt und entsprechend in den Grundbuchämtern eintragen lassen
Sollte das Hausgesetz von 1923 nicht gelten, weil Adolf nach 1918 keine Gesetzgebungsbefugnis hatte (er hatte ja 1918 abgedankt), dann gälten eben die Hausgesetze von 1911 und 1913 weiter. Es war also keinesfalls Vermögen Adolfs.
Deshalb sei Adolf vermögenslos verstorben.
Dass Adolf das Palais Schaumburg in Bonn von Viktoria von Preussen 1917 erwarb spielt wohl keine Rolle.
Dass Adolf persönlich hinsichtlich der Güter in Mecklenburg belehnt wurde (also nicht die Güter vom Vater erbte) spielt keine Rolle.
Dass er das Gut Steyrling in Österreich in Wahrheit von einer Tante als Vermächtnis erhielt spielt keine Rolle.
Das ist in etwa die Essenz von 24 Seiten Urteil.
Bevor ich die Rechtsmeinung des Landesamtes widergebe noch folgende Hinweise:
Soll allen ernstes bis 1936 ein auf Maschinenpapier angeblich von Adolf geschriebenes unver¨offentlichtes "Hausgesetz" weltweit weitergelten ? Soll Adolf, der ja auch Oberhaupt war, seiner Testierfähigkeit bearaubt worden sein ? Soll er seit 1913 bis zu seinem Tod kein Testament errichten dürfen ? Wer kann ihm das verbieten ? Etwa derjenige der Adolfs Testament unter Verschluss hält ? Vielleicht das Land Niedersachsen (als Treuhänder von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe) ?
Hier nun die Rechtsmeinung des Landesamtes in Schwerin. Vieles spricht dafür, dass diese Behörde vom BMF "zurückgepfiffen" worden ist:
Prinz Wolrad kann kein Eigentum an den Gütern erworben haben.
Aus den Einträgen in den Grundbüchern habe weder eine hausgesetzliche Bindung noch Eigentum des Fürstlichen Hauses ermittelt werden können. Ein Erwerb durch das Fürstliche Haus sei nicht festgestellt worden, eine lehnsherrliche Genehmigung sei nicht ersichtlich. Eine Bescheinigung des OLG Celle könne Miterben nicht binden. Eine Einigung der Miterben habe es nicht gegeben. Prinz Wolrad habe Eigentum nicht erworben. Auch nicht im Wege der Fideikommissauflösung, da die Güter im Zeitpunkt des Todes von Fürst Adolf nicht im Eigentum des Fürstlichen Hauses standen. Fürst Adolf habe die Güter weder 1923 noch später dem Haus übertragen. Die lehnsherrliche Anerkennung sei im Zusammenhang mit der entgeltlichen Ablösung des Obereigentums zwar erteilt worden, sie habe aber keinen konstitutiven Eigentumserwerb seitens Prinz Wolrad bewirkt, da eine Auseinandersetzung der Lehnserben nicht stattgefunden habe.
Vor Gericht hat sich die von mir auch vertretene Rechtsauffassung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen nicht durchgesetzt. Das VG Greifswald hat seitenlang die Rechtsauffassungen von Dr. Robert Figge (also des OLG Celle 2002) übernommen. Dass die in Frage kommenden Hausgesetze nicht veröffentlicht wurden, spielt keine Rolle. Dass die Hausgesetze aus Schaumburg-Lippe keine Gesetzeskraft in Mecklenburg oder Österreich entfalten konnten wird mit dem Argument abgetan, dass zu vermuten sei, dass die Hausgesetze dort anerkannt wurden. Das Haus- und Hofarchiv in Wien bestätigte, dass eine Anerkennung erforderlich war und nicht stattgefunden hatte.
Die für Historiker wichtigen Fragen müssen lauten:
Wieso mischt sich der Staat mit einer derartigen Vehemenz in einen privatrechtlichen Erbrechtsstreit ein ?
Wieso musste der NS Staat massgeschneiderte "wohlwollende" Vorschriften ("wohlwollende" Gesetzgebung ist ein Begriff aus der SS-Akte zum Gesetzgebungsverfahren in Sachen Fideikommissauflösung) für die ns-loyalen Oberhäupter anfertigen ?
Bitte Seite 302 der Vier Prinzen lesen. Dr. Heinz Ehaus Chef der Sicherheitspolizei, Himmler und Koehler sind an der "Fabrikation" der juristischen Regelwerke (auch Paragraf 86 DVO zum FidErlG) beteiligt.
https://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Zu Figge, Koehler und Ehaus
https://vierprinzen.blogspot.com/2011/05/galerie-8.html
"Wieso wollte der Staat "auf Deufel komm´raus", dass Prinz Wolrad Alles bekommt ?
Das sind die Fragen, denen nachgegangen werden muss. Ohne massgeschneiderte Vorschiften der Nazis, insbesondere Paragraf 86 der DVO zur FidErlG hätte Prinz Wolrad sich nie das gesamte Vermögen "zueignen" können.
Der Wortlaut dieser Vorschrift
"Ist die Auflösung eines Hausvermögens oder eines Hausgutes in der Weise vorgenommen worden, dass das Vermögen dem Hause als einer juristischen Person verblieben oder übertragen worden ist, so gilt die Auflösung als noch nicht durchgeführt. Das Hausvermögen oder das Hausgut ist als solches bestehend zu behandeln. Das gilt auch dann, wenn das Haus seine Organisation inzwischen geändert hat. Die Vorschriften des Erlöschens der Fideikommisse sind sinngemäss anzuwenden".
Ich gebe zu, dass diese Zusammenhänge komplex sind. Aber es gibt keinen Weg dran vorbei. Nur wer sich die Mühe macht, diese Zusammenhänge zu verstehen, kann das Motiv der NS-Unterstützung durch die "Oberhäupter" erkennen. Der Lohn: sie müssen mit der Familie nicht teilen. Sie sind gegen das BGB geimpft. Nazis aus Überzeugung waren sie nicht. Sie waren nazis , weil es opportun war.
UPDATE 29.6.2011:
Kuriosum.
Soeben erhalte ich von der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Greifswald, die das von mir hier kommentierte Urteil abgesetzt hat, einen Schriftsatz des Rechtsanwaltes von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe, in dem einer Übersendung des Urteils in anonymisierter Form an mich widersprochen wird. Sehr interessant. Ich darf das Urteil nicht lesen.
Ich darf:
weder die Archive einsehen
noch von der mündlichen Verhandlung erfahren
noch beigeladen werden
noch erfahren, wie entschieden worden ist
noch das Urteil lesen
Und öffentliche Gelder werden nun dem selbsternannten Fürsten zufliessen.
Faires Verfahren ?
Nicht fairer als ein Verfahren in Russland (um ein Besipiel zu nennen) oder in China. Geht es ums Geld ist jeder Partner gut genug, egal ob Menscherechte mit Füssen getreten werden oder nicht.
Ich denke, dass der Titel des Buches jetzt verständlich wird:
Vier Prinzen UND das parallele Unrechtssystem.
Dieser archivalia Beitrag wurde erstellt von
https://vierprinzen.blogspot.com/
(Ergänzungen und Urkunden zum gleichnamigen Buch)
vom hofe - am Dienstag, 21. Juni 2011, 10:37 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
Johann Georg Estor setzte sich in seinen Neuen kleinen Schriften Bd. 2, Marburg 1761, S. 331 ff. mit den Fabeleien Rüxners auseinander.
https://books.google.de/books?id=9MVEAAAAcAAJ&pg=PA331
Meine https://archiv.twoday.net/stories/5086177/ geäußerten Vermutungen zur angeblichen Magdeburger Vorlage des Rüxnerschen Turnierbuchs um 1430 kann ich aufrechterhalten. Estor gibt keine anderen Quellen an als die Holland'schen Turnierreime, die mit Schlick in Verbindung stehen, das Turnierbuch und die heutige Göttinger Handschrift.
Update: Die Göttinger Handschrift (Ende 16. Jh.?) ist wahrscheinlich eine mit Wappen versehene Druckabschrift des Würsung-Drucks von 1518, siehe
https://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/Goettingen_700339080000.html
https://books.google.de/books?id=9MVEAAAAcAAJ&pg=PA331
Meine https://archiv.twoday.net/stories/5086177/ geäußerten Vermutungen zur angeblichen Magdeburger Vorlage des Rüxnerschen Turnierbuchs um 1430 kann ich aufrechterhalten. Estor gibt keine anderen Quellen an als die Holland'schen Turnierreime, die mit Schlick in Verbindung stehen, das Turnierbuch und die heutige Göttinger Handschrift.
Update: Die Göttinger Handschrift (Ende 16. Jh.?) ist wahrscheinlich eine mit Wappen versehene Druckabschrift des Würsung-Drucks von 1518, siehe
https://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/Goettingen_700339080000.html
KlausGraf - am Sonntag, 19. Juni 2011, 03:36 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Confessions of an impatient historian
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Wolf Thomas - am Donnerstag, 16. Juni 2011, 09:07 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Die Verfolgung der Juden während der NS-Zeit. Stand und Perspektiven der Dokumentation, der Vermittlung und der Erinnerung. Hrsg. von Andreas Hedwig / Reinhard Neebe / Annegret Wenz-Haubfleisch (= Schriften des hessischen Staatsarchivs Marburg; Bd. 24), Marburg: Hessisches Staatsarchiv Marburg 2011, 311 S., ISBN 978-3-88964-205-9, EUR 28,00
Der Sammelband widmet sich der Judenverfolgung vornehmlich aus hessischer Perspektive. Er ist der Begleitband der "Programnacht"-Ausstellung des Staatsarchivs Marburg aus dem Jahr 2008 und dokumentiert zugleich das Kolloquium vom 23./24. April 2009. Wer den vom einleitenden Beitrag von Peter Steinbach eine Einführung in den Forschungsstand erwartet, wird enttäuscht. Er hat vielmehr ein sehr spezielles Thema, denn es geht ihm um einen 1930 in den nationalsozialistischen Monatsheften 1930 erschienenen Artikel von Gerhard Ludwig Binz (Scan), dem der Autor große programmatische Bedeutung beimisst. Es folgt ein bunter Strauß von Projektvorstellungen, organisiert in den Sektionen "Zeugnisse jüdischen Lebens" (z.B. Friedhofs-Dokumentation, Unterlagen des ITS Arolsen), "Perspektiven in der schulischen und ausserschulischen Bildung" (vor allem Schulprojekte), "Niemals vergessen - Gedenken und Erinnern" (z.B. Stolperstein-Projekt, Holocaust-Denkmal). Etwas aus dem Rahmen fallen die subjektiven Reflexionen von Eveline Goodman Thau: Vom Archiv zur Arche - Zur Frage des eigenen Erinnerns zum 70. jahrestag der "Reichskristallnacht" und dem 60-jährigen Bestehen des Staates Israel. Am Schluss des Bandes werden die Exponate der Archivausstellung fotografisch vorgestellt.
Dass der Band nicht zugleich auch online vorliegt, ist bedauerlich, zumal er in der Flut der Veröffentlichungen zum Thema eigenes Profil vermissen lässt und er daher nicht guten Gewissens zur Anschaffung empfohlen werden kann. Inzwischen sollte klar sein, dass nicht mehr alles an archivischer Öffentlichkeitsarbeit zwischen zwei Buchdeckeln untergebracht werden muss.
Die sehenswerte Online-Version der Ausstellung:
https://pdf.digam.net/?str=246
Inhaltsverzeichnis des Bandes (PDF)
https://d-nb.info/1009818767/04

Der Sammelband widmet sich der Judenverfolgung vornehmlich aus hessischer Perspektive. Er ist der Begleitband der "Programnacht"-Ausstellung des Staatsarchivs Marburg aus dem Jahr 2008 und dokumentiert zugleich das Kolloquium vom 23./24. April 2009. Wer den vom einleitenden Beitrag von Peter Steinbach eine Einführung in den Forschungsstand erwartet, wird enttäuscht. Er hat vielmehr ein sehr spezielles Thema, denn es geht ihm um einen 1930 in den nationalsozialistischen Monatsheften 1930 erschienenen Artikel von Gerhard Ludwig Binz (Scan), dem der Autor große programmatische Bedeutung beimisst. Es folgt ein bunter Strauß von Projektvorstellungen, organisiert in den Sektionen "Zeugnisse jüdischen Lebens" (z.B. Friedhofs-Dokumentation, Unterlagen des ITS Arolsen), "Perspektiven in der schulischen und ausserschulischen Bildung" (vor allem Schulprojekte), "Niemals vergessen - Gedenken und Erinnern" (z.B. Stolperstein-Projekt, Holocaust-Denkmal). Etwas aus dem Rahmen fallen die subjektiven Reflexionen von Eveline Goodman Thau: Vom Archiv zur Arche - Zur Frage des eigenen Erinnerns zum 70. jahrestag der "Reichskristallnacht" und dem 60-jährigen Bestehen des Staates Israel. Am Schluss des Bandes werden die Exponate der Archivausstellung fotografisch vorgestellt.
Dass der Band nicht zugleich auch online vorliegt, ist bedauerlich, zumal er in der Flut der Veröffentlichungen zum Thema eigenes Profil vermissen lässt und er daher nicht guten Gewissens zur Anschaffung empfohlen werden kann. Inzwischen sollte klar sein, dass nicht mehr alles an archivischer Öffentlichkeitsarbeit zwischen zwei Buchdeckeln untergebracht werden muss.
Die sehenswerte Online-Version der Ausstellung:
https://pdf.digam.net/?str=246
Inhaltsverzeichnis des Bandes (PDF)
https://d-nb.info/1009818767/04

KlausGraf - am Montag, 13. Juni 2011, 23:53 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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