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Geschichtswissenschaft

Kommentarlos:

https://archiv.twoday.net/stories/8371607/#38794544



via dROMa Blog

Johannes Dillinger hat ein lesenswertes Buch "Auf Schatzsuche. Von Grabräubern, Geisterbeschwörern und anderen Jägern verborgener Reichtümer" (Herder 2011) geschrieben, das er mir netterweise geschenkt hat.

Kapitel 1 widmet sich Rechtsfragen und daher auch dem sogenannten Schatzregal, das Archivalia-Lesern seit einiger Zeit vertraut sein könnte:

https://archiv.twoday.net/search?q=schatzregal

S. 30 heißt es "Ein Schatzregal ist juristisch schwerlich aus der Rechtsentwicklung begründet. Wichtiger ist allerdiungs die Frage, ob es nicht unbillig ist, dem Finder nicht nur den Fund, sondern jedes Anrecht auf Anerkennung oder Entschädigung zu verweigern". Fußnote 18 verweist auf das Buch von Fischer zu Cramburg und schließt an: "dazu bestechend https://www.vl-museen.de/lit-rez/graf02-1.htm " Diese Internetadresse erscheint auch in der Liste der "Webpages", einer bloßen Auflistung von URLs ohne weitere Angaben.

How to quote the internet?

Seit über 15 Jahren gibt es dafür mehr oder minder ausführliche Leitlinien. So wie Dillinger sollte man es aber keinesfalls machen. Mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nicht zu vereinbaren ist, dass mein Name unterschlagen wurde, denn die "bestechenden" Ausführungen haben einen Autor aus Fleisch und Blut, nämlich mich.

Korrekt wäre also nur gewesen: dazu bestechend die Rezension von K. Graf ...



Die ersten 16 Seiten als Leseprobe:
https://www.herder.de/elvis_img/blaetterkataloge/30299/blaetterkatalog/index.html

Gerade liegt vor mir von Hans Bayer "Godefridus cognomento alemannus", erschienen in der renommierten Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte 126 (2009), S. 166-216. Doch nicht nur Rechtshistoriker bieten diesem Autor eine Publikationsmöglichkeit: Auch im Archiv für Diplomatik 2008 durfte er publizieren. Süffisant verweist das Deutsche Archiv in einer Notiz zu diesem Beitrag auf bisher erschienene Rezensionen seiner Arbeiten und seine "bekannt phantasievolle[] Methode":

https://www.mgh-bibliothek.de/da/da651/da651.pl?seite=203.gif&start=203

Zu früheren Rezensionen suche man unter Hans Bayer
https://www.mgh.de/bibliothek/opac/

Hinzu kommt der Hinweis auf die "überbordenden Verirrungen" Bayers in der gleichen Zeitschrift 1998:

https://www.digizeitschriften.de/link/00121223/0/54/699

Bayers Gralsbuch von 1983 habe ich 1985 besprochen:

https://swbplus.bsz-bw.de/bsz008870675rez.pdf

Sehr deutlich auch D. H. Green, MLR 80 (1985), S. 971-975 (TA: https://www.jstor.org/stable/3729026 )

Ich hätte nicht damit gerechnet, dass es ihm weiterhin in diesem Ausmaß gelingt, hochseriöse Publikationsorgane für seinen Schabernack zu finden. Solange Bayer seine Theorien, die von der Forschung fast durchweg ignoriert werden, in angesehenen Zeitschriften (z.B. MIÖG 1991) verbreiten darf, bezweifle ich, dass es mit der Qualitätssicherung in diesen geschichtswissenschaftlichen Organen zum besten bestellt ist!

Laienmund tut manchmal Wahrheit kund:

Die Lektüre von Bayers Buch hat mich an das Foucaultsche Pendel von Umberto Eco erinnert: Man kann alles mit allem verbinden, bloß sind die Umwege mitunter etwas länger...

https://www.mediaevum.de/cgi-bin/ikonboard/ikonboard.cgi?act=ST;f=1;t=43

Von https://www.tribur.de/blog/?p=16248

Zugleich ein Beitrag gegen die Knoppisierung der Geschichte.

Geschichte - das Frühstückchen, Bild Richardfabi, PD ex Wikipedia

Wie immer ausgezeichnet Otto Vervaart:

https://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2011/08/30/comparing-legal-history-portals/

Teuscher, Simon: Erzähltes Recht. Lokale Herrschaft, Verschriftlichung und Traditionsbildung im Spätmittelalter. – Frankfurt am Main: Campus, 2007. 450 S. – Zugl.: Univ. Zürich, Habil.-Schr. (Campus Historische Studien; 44) ISBN 978-3-593-38494-8: ca. € 45.00

Aufzeichnungen lokaler ländlicher Rechte (meist als „Weistümer“
bezeichnet) aus dem Spätmittelalter hat die Forschung bislang,
zurückgehend auf Jacob Grimm, als Zeugnisse einer mündlich geprägten Rechtskultur und eines „guten alten Gewohnheitsrechts“ gewertet. In seiner prägnant und überzeugend argumentierenden Studie (zugl. Habil.-Schrift Univ. Zürich, 2005) gelingt es T. diese Rechtstexte stattdessen mit dem Aufbau einer komplexen Verwaltungsorganisation zu korrelieren und die Verweise auf Mündlichkeit und alte Rechtsgewohnheiten als Resultate von Prozessen zu beschreiben, die als „Oralisierung“ und „Archaisierung“ namhaft gemacht werden. Damit ist ihm in der Tat ein „großer Wurf“ gelungen, der die stagnierende Weistumsforschung modernisieren könnte. Bereits das Untersuchungsgebiet, das Schweizer Mittelland zwischen dem Genfer See und Zürich, ist glücklich gewählt, denn das romanischsprachige Savoyen im Westen weist andere Rechts-, Verwaltungs- und nicht zuletzt Forschungstraditionen auf als die deutschsprachigen Gebiete im Osten, die von den städtischen Territorien von Bern, Zürich und Luzern, aber auch von einer Vielzahl kleinerer Herrschaften geprägt wurden. Neben gedruckten wurden ungedruckte Quellen des 13. bis 15. Jahrhunderts in den Staatsarchiven Turin, Lausanne, Bern, Aargau und Zürich herangezogen. Außer den normativen Weistümern boten die nicht ohne Grund in der neueren Geschichtswissenschaft zunehmend beliebten Zeugenverhöre (oder „Kundschaftsaufzeichnungen“) mit ihrem Wechselspiel von Fragen und Antworten faszinierende Einblicke in die Erzähltechniken und Erinnerungsformen der überwiegend bäuerlich lebenden Befragten. Entscheidend ist die „Historisierung“ dieser Aufzeichnungen hinsichtlich ihrer Inhalte und Darstellungsformen. Die Germanistik wäre gut beraten, das reiche, überwiegend ungedruckte Quellenmaterial der Zeugenverhöre für eine „Geschichte des Erzählens“ zu erschließen.

Klaus Graf (Aachen)

Druckfassung erschienen in: Germanistik 50 (2010), S. 737f. Nr. 4901
https://dx.doi.org/10.1515/GERM.2010.735 (Toll Access)

Tagung jetzt bald in Brixen, Programm:

https://www.provinz.bz.it/landesarchiv/service/aktuelles.asp?aktuelles_action=4&aktuelles_article_id=366275

https://geschichtsunterricht.wordpress.com/2011/08/15/hinweis-auf-zwei-seiten-zum-holocaust/ macht auf zwei Websites zum Holocaust aufmerksam.

https://www.verstecktwieannefrank.de/#/kaart

Versteckt wie Anne Frank ist eine Seite, die auf dem Buch Andere achterhuizen beruht und auf einer Karte Verstecke anderer Juden und ihre Fluchtwege in den Niederlanden zeigt.

https://www.getto-chronik.de/de

Innerhalb der jüdischen Getto-Verwaltung wurde im November 1940 ein Archiv gebildet, zu dessen Aufgaben die Sammlung von Dokumenten und Material für eine künftige Darstellung der Geschichte des Gettos gehörte.


Die legendäre Quellensammlung Heinrich Finkes in Toronto digitalisiert:

https://www.archive.org/details/actaaragonensiaq01jame

 

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