Geschichtswissenschaft
Andreas Praefcke verdanke ich den Hinweis auf den Band 31 der Beihefte "Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters" der Regesta Imperii:
Karel Hruza, Alexandra Kaar (Hrsg.): Kaiser Sigismund (1368-1437). Zur Herrschaftspraxis eines europäischen Monarchen. Böhlau Verlag 2012. ISBN 978-3-205-78755-6
Mehr zum Buch beim Verlag: https://www.boehlau-verlag.com/978-3-205-78755-6.html
Das Buch legal und kostenfrei als PDF:
https://www.boehlau-verlag.com/download/162877/978-3-205-78755-6_OpenAccess.pdf
Judenverbrennung aus Schillings Chronik
Via https://mannigfaltigkeiten.twoday.net/stories/232595405/
Karel Hruza, Alexandra Kaar (Hrsg.): Kaiser Sigismund (1368-1437). Zur Herrschaftspraxis eines europäischen Monarchen. Böhlau Verlag 2012. ISBN 978-3-205-78755-6
Mehr zum Buch beim Verlag: https://www.boehlau-verlag.com/978-3-205-78755-6.html
Das Buch legal und kostenfrei als PDF:
https://www.boehlau-verlag.com/download/162877/978-3-205-78755-6_OpenAccess.pdf

Via https://mannigfaltigkeiten.twoday.net/stories/232595405/
KlausGraf - am Montag, 17. Dezember 2012, 15:27 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Bd. 1 der Gesammelten Schriften (1995) ist online:
https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/wolf1995bd1
https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/wolf1995bd1
KlausGraf - am Donnerstag, 6. Dezember 2012, 19:38 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Die folgende Rezension erschien in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 160 (2012), S. 675-677.
[Zuvor schon hier präsent: https://archiv.twoday.net/stories/110778713/ ]
Tom Scott, Town, country and regions in Reformation Germany.
Leiden/Boston: Brill 2005. XXV, 447 S., EUR 112,-.
Eingeleitet von einer kundigen Einführung von Thomas A. Brady Jr.
präsentiert Tom Scott 15 zwischen 1978 und 2004 meist auf Deutsch
publizierte Aufsätze in einer durchgesehenen Fassung nun auch dem
englischsprachigen Leser. Seit dem 1986 erschienenen Buch “Freiburg
and the Breisgau” hat sich der Sozial- und Wirtschaftshistoriker immer
wieder quellennah und anregend mit der oberrheinischen Geschichte vor
allem des 16. Jahrhunderts auseinandergesetzt.
Der erste der drei Hauptteile vereint Studien zu Bauernkrieg,
Reformation und regionalen Aufständen im Vorfeld des Bauernkriegs.
Kapitel 1 bietet eine umfangreiche Strukturanalyse von
reformatorischer Bewegung und Bauernkrieg 1525 in und um Waldshut,
während sich Kapitel 3 dem Rufacher “Butzenkrieg” von 1513 und Kapitel
4 der Rolle von Freiburg im Breisgau bei den verschiedenen
Bundschuh-Erhebungen widmet. Die übrigen Beiträge dieses Teils
thematisieren allgemeine Aspekte des sozialen Hintergrunds der
damaligen Unruhen und der Reformation.
Um “ökonomische Landschaften” (Economic Landscapes) geht es im zweiten
Hauptteil, das an das bedeutende Buch Scotts von 1997 “Regional
Identity and Economic Change: The Upper Rhine, 1450-1600" anknüpft
(vgl. ZGO 153, 2005, S. 731f.). Im Mittelpunkt stehen die
Stadt-Land-Beziehungen und das Städtenetz am Oberrhein. Kapitel 11
schildert die spätmittelalterliche Territorialpolitik von Freiburg im
Breisgau.
Heterogener zusammengesetzt ist der letzte Teil “Regions and Local
Identities”. Kapitel 12 würdigt das Elsass als “Brückenlandschaft”,
Kapitel 14 thematisiert die Genese der Eidgenossenschaft in der
Innerschweiz. Die komparative Perspektive steht zwar nur im Titel des
15. Aufsatzes, in dem es um die südwestdeutsche
Leibherrschaft/Leibeigenschaft geht, zeichnet aber alle Studien des
Bandes aus.
Etwas näher möchte ich auf das 13. Kapitel eingehen, dessen Gegenstand
das Verhältnis der Reformschrift des sogenannten “Oberrheinischen
Revolutionärs” zu Vorderösterreich ist (Erstdruck 1997 in der
Festschrift für Hans-Jürgen Goertz). Scott weist (S. 351) meine
Einwände gegen die lange von Klaus Lauterbach vertretene Gleichsetzung
des Oberrheins mit Mathias Wurm von Geudertheim zurück und behandelt
die Identifikation als “wasserdicht”. Er trennt - methodisch
unzulässig - nicht zwischen dem Verfasser des “Buchli der hundert
capiteln mit xxxx statuten” und Mathias Wurm. Das war ziemlich
unvorsichtig, denn Lauterbach hat in seiner inzwischen erschienenen
Edition des Werks in der Reihe der MGH-Staatsschriften 2009
erfreulicherweise darauf verzichtet, seine Vermutung über den
Verfasser mit der früheren Vehemenz zu wiederholen. Er äußert sich
ausgesprochen zurückhaltend zur Verfasserfrage (S. 18f.) und verweist
auf die dann in der ZGO 2009 von Volkhard Huth vorlegte alternative
Identifizierung. Für Huth ist der Verfasser der Straßburger Jurist Dr.
Jakob Merswin. Huth meint dort, meine Zweifel seien bisher nicht
entkräftet worden (S. 85). Huths eigener Vorschlag überzeugt mich,
zumal Merswin anders als der Kanzleisekretär Wurm graduierter Jurist
war, was ja mein Hauptargument gegen Lauterbachs These war.
Selbstverständlich ist Scotts Aufsatz damit nicht wertlos, da er ja
interessante Beobachtungen zum Verhältnis des Oberrheiners zu
Vorderösterreich und zu den politischen Konzeptionen in
Vorderösterreich um 1500 enthält. Dabei spielt natürlich eine wichtige
Rolle der Plan des Landvogts Kaspar von Mörsberg aus den frühen 1490er
Jahren, die habsburgischen Lande am Oberrhein mit anderen Herrschaften
zu einem mächtigen Territorium zusammenzuschließen. Der Oberrheiner
(Jakob Merswin?) war also nicht der einzige, der damals die Reform des
Reichs von einer blühenden Oberrhein-Region erhoffte (S. 359).
Aufgrund der präganten Argumentation, der meist schlüssigen Ergebnisse
und ihrer Quellennähe sind Scotts gesammelte Beiträge auch für
deutschsprachige Leser empfehlenswert. Ein Index der Personen- und
Ortsnamen und - ausgesprochen löblich! - ein Sachindex beschließen den
preislich leider nicht sehr günstigen Band, dessen innere Kohärenz die
manch anderer Aufsatzsammlungen deutlich überragt.
Klaus Graf
Im gleichen Band 2012 der ZGO (Der Oberrheinische Revolutionär und Jakob Merswin. Einige Anmerkungen zur neuesten Verfasserthese, S. 183–223) hat Klaus Lauterbach, wie ich finde allzu rechthaberisch, seine Verfasserthese verteidigt und Volkhard Huths besser begründete (Jakob Merswin) zurückgewiesen.
Zur Bibliographie des Werks (lückenhaft):
https://www.geschichtsquellen.de/repOpus_04086.html
Dort z.B. zu ergänzen mein (auch im Literaturverzeichnis der MGH-Ausgabe unterschlagener) Regionalismus-Aufsatz von 1988:
https://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5367/
Lauterbachs mit handwerklichen Mängeln ausgestattete MGH-Ausgabe istleider noch nicht online [Ich erinnerte mich nicht an: https://archiv.twoday.net/stories/97003137/ ]. (Und meine Rezension für Archivalia ist leider noch nicht geschrieben.)
[Rezension: https://archiv.twoday.net/stories/232602165/ ]
Lauterbach zitiert zwar meinen Internetbeitrag von 2002 (die Internetadresse des Listenarchivs von Mediaevistik hat sich geändert), aber nur nach der Wiedergabe Huths, als ob es ein Ding der Unmöglichkeit wäre, für einen Gymnasiallehrer Google anzuwerfen oder eine URL in eine Fußnote der ZGO einzufügen!
Ich sehe nicht, was ich an meinen Ausführungen 2002 zurücknehmen müsste, in denen ich Gegenargumente gegen Lauterbachs These zusammenstellte:
https://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2002/0028.html
Lauterbachs Aufsatz im DA, den ich damals kommentierte, ist online:
https://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?GDZPPN000359335
Was Lauterbach 2012 absondert, ist sophistisches Wegdiskutieren von Kritik. Nach kursorischer Lektüre sehe ich nicht, dass schwere Gegenargumente gegen Huth aufgefahren werden konnten, während mein Hauptargument, dass der Oberrheiner offenkundig gelehrter Jurist war, der mit Allegationen umgehen konnte, und Matthias Wurm nun einmal ersichtlich nicht, nach wie vor nicht widerlegt ist. Dr. Jakob Merswin war dagegen graduierter Jurist.
Lauterbach wirft mir jetzt vor, ich hätte 1988 missverständlich "landfremd" als Quellenterminus gegeben. Ich bedaure das, aber wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, dann war die Kursivierung des von mir in Anführungszeichen gesetzten "landfremd" ein redaktioneller Eingriff von Dr. Kurt Andermann. Lauterbach vergisst zu erwähnen, dass die Interpretation des "fromden" als "landfremd" auf die Autorität von Dieter Mertens zurückgeht, der in seiner Habilitationsschrift von 1977 von dem im Elsass und Sundgau landfremden Sekretär Wurm sprach (S. 192).
https://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2514/pdf/Reich-und_Elsass_zur_Zeit_Maximilians_I.pdf
Jeder, der die dort zitierte Quelle unvoreingenommen liest, muss Lauterbachs Wegdisputieren befremdlich finden.
Seit meiner Rezension (ZGO 1987, ich musste sie auf Weisung Schwarzmaiers entschärfen) von Lauterbachs in allzu hochgestochener Diktion verfasster Dissertation über den Oberrheiner bekämpfe ich die Verfasserthese Matthias Wurm:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Rezension_lauterbach.jpg
Lauterbach ist leider ziemlich kritikresistent.
Nachtrag: Schon 2009 gab Dieter Mertens, Elsässer als Räte Kaiser Maximilians I., in: König Fürsten und Reich im 15. Jahrhundert, S. 101-119, hier S. 115-118 eine ausführliche Übersicht zur Suche nach dem Verfasser und machte deutlich, dass er zu Huths These tendiert: "Die Position eines nicht exklusiven Rates von Haus aus und promovierten Juristen paßt besser [...] als die Position eines Kanzleibeamten."
2010 hat Tom Scott in seiner Besprechung von Lauterbachs Edition an Wurm festgehalten (in: German History 28, 2010, S. 574f. - doi 10.1093/gerhis/ghq074 - toll access):
Lauterbach himself has long suggested as author the Strasbourg patrician, Mathias Wurm von Geudertheim (senior). This identification has failed to find widespread acceptance, and has been challenged in particular by Klaus Graf, though the present reviewer is sympathetic to Lauterbach's ascription. The chief objection has been that there is no trace of Wurm's having acquired a law degree, which would be commensurate with the text's saturated references to Justinian and to Gratian's Decretals. The latest attempt to identify the author (by Volkhard Huth) names another Strasbourg patrician, the jurist Dr Jakob Merswin, not least because (aside from his legal training) he is known to have had contacts with more than one of the transcribers and moved in their humanist circles, as well as having had ready access to Maximilian. This is not the place to dwell upon such ascriptions, except to note that Wurm's topographical familiarity with the Upper Rhine and of recent events in the history of Outer Austria far outstripped anything that Merswin could have known, given that his career was spent mostly on the northern fringes of Alsace bordering the Palatinate. The reforming biblicism of the tract, moreover, is also markedly at odds with the milieu of humanist scholarship and the world of a cultivated elite in which Merswin moved. Merswin's sympathy for the Swiss finds no echo in the ‘Booklet’, whose author was only too familiar, not merely with Maximilian's humiliation at their hands in 1499, but with the details of the daily war of attrition waged by Swiss freebooters on the northern frontiers of the Confederation into Outer Austrian territories in the Sundgau and the Hegau.
Does the name of the author matter, or is it only of concern to specialists? Yes, it does, because an assured identification would help scholars to weigh the tract's discrepant textual components properly against each other, and so dispel the often scathing verdicts on the author as a confused bungler, a hopeless visionary, or (as now with Huth) as a ‘theological terrorist’!
[Zuvor schon hier präsent: https://archiv.twoday.net/stories/110778713/ ]
Tom Scott, Town, country and regions in Reformation Germany.
Leiden/Boston: Brill 2005. XXV, 447 S., EUR 112,-.
Eingeleitet von einer kundigen Einführung von Thomas A. Brady Jr.
präsentiert Tom Scott 15 zwischen 1978 und 2004 meist auf Deutsch
publizierte Aufsätze in einer durchgesehenen Fassung nun auch dem
englischsprachigen Leser. Seit dem 1986 erschienenen Buch “Freiburg
and the Breisgau” hat sich der Sozial- und Wirtschaftshistoriker immer
wieder quellennah und anregend mit der oberrheinischen Geschichte vor
allem des 16. Jahrhunderts auseinandergesetzt.
Der erste der drei Hauptteile vereint Studien zu Bauernkrieg,
Reformation und regionalen Aufständen im Vorfeld des Bauernkriegs.
Kapitel 1 bietet eine umfangreiche Strukturanalyse von
reformatorischer Bewegung und Bauernkrieg 1525 in und um Waldshut,
während sich Kapitel 3 dem Rufacher “Butzenkrieg” von 1513 und Kapitel
4 der Rolle von Freiburg im Breisgau bei den verschiedenen
Bundschuh-Erhebungen widmet. Die übrigen Beiträge dieses Teils
thematisieren allgemeine Aspekte des sozialen Hintergrunds der
damaligen Unruhen und der Reformation.
Um “ökonomische Landschaften” (Economic Landscapes) geht es im zweiten
Hauptteil, das an das bedeutende Buch Scotts von 1997 “Regional
Identity and Economic Change: The Upper Rhine, 1450-1600" anknüpft
(vgl. ZGO 153, 2005, S. 731f.). Im Mittelpunkt stehen die
Stadt-Land-Beziehungen und das Städtenetz am Oberrhein. Kapitel 11
schildert die spätmittelalterliche Territorialpolitik von Freiburg im
Breisgau.
Heterogener zusammengesetzt ist der letzte Teil “Regions and Local
Identities”. Kapitel 12 würdigt das Elsass als “Brückenlandschaft”,
Kapitel 14 thematisiert die Genese der Eidgenossenschaft in der
Innerschweiz. Die komparative Perspektive steht zwar nur im Titel des
15. Aufsatzes, in dem es um die südwestdeutsche
Leibherrschaft/Leibeigenschaft geht, zeichnet aber alle Studien des
Bandes aus.
Etwas näher möchte ich auf das 13. Kapitel eingehen, dessen Gegenstand
das Verhältnis der Reformschrift des sogenannten “Oberrheinischen
Revolutionärs” zu Vorderösterreich ist (Erstdruck 1997 in der
Festschrift für Hans-Jürgen Goertz). Scott weist (S. 351) meine
Einwände gegen die lange von Klaus Lauterbach vertretene Gleichsetzung
des Oberrheins mit Mathias Wurm von Geudertheim zurück und behandelt
die Identifikation als “wasserdicht”. Er trennt - methodisch
unzulässig - nicht zwischen dem Verfasser des “Buchli der hundert
capiteln mit xxxx statuten” und Mathias Wurm. Das war ziemlich
unvorsichtig, denn Lauterbach hat in seiner inzwischen erschienenen
Edition des Werks in der Reihe der MGH-Staatsschriften 2009
erfreulicherweise darauf verzichtet, seine Vermutung über den
Verfasser mit der früheren Vehemenz zu wiederholen. Er äußert sich
ausgesprochen zurückhaltend zur Verfasserfrage (S. 18f.) und verweist
auf die dann in der ZGO 2009 von Volkhard Huth vorlegte alternative
Identifizierung. Für Huth ist der Verfasser der Straßburger Jurist Dr.
Jakob Merswin. Huth meint dort, meine Zweifel seien bisher nicht
entkräftet worden (S. 85). Huths eigener Vorschlag überzeugt mich,
zumal Merswin anders als der Kanzleisekretär Wurm graduierter Jurist
war, was ja mein Hauptargument gegen Lauterbachs These war.
Selbstverständlich ist Scotts Aufsatz damit nicht wertlos, da er ja
interessante Beobachtungen zum Verhältnis des Oberrheiners zu
Vorderösterreich und zu den politischen Konzeptionen in
Vorderösterreich um 1500 enthält. Dabei spielt natürlich eine wichtige
Rolle der Plan des Landvogts Kaspar von Mörsberg aus den frühen 1490er
Jahren, die habsburgischen Lande am Oberrhein mit anderen Herrschaften
zu einem mächtigen Territorium zusammenzuschließen. Der Oberrheiner
(Jakob Merswin?) war also nicht der einzige, der damals die Reform des
Reichs von einer blühenden Oberrhein-Region erhoffte (S. 359).
Aufgrund der präganten Argumentation, der meist schlüssigen Ergebnisse
und ihrer Quellennähe sind Scotts gesammelte Beiträge auch für
deutschsprachige Leser empfehlenswert. Ein Index der Personen- und
Ortsnamen und - ausgesprochen löblich! - ein Sachindex beschließen den
preislich leider nicht sehr günstigen Band, dessen innere Kohärenz die
manch anderer Aufsatzsammlungen deutlich überragt.
Klaus Graf
Im gleichen Band 2012 der ZGO (Der Oberrheinische Revolutionär und Jakob Merswin. Einige Anmerkungen zur neuesten Verfasserthese, S. 183–223) hat Klaus Lauterbach, wie ich finde allzu rechthaberisch, seine Verfasserthese verteidigt und Volkhard Huths besser begründete (Jakob Merswin) zurückgewiesen.
Zur Bibliographie des Werks (lückenhaft):
https://www.geschichtsquellen.de/repOpus_04086.html
Dort z.B. zu ergänzen mein (auch im Literaturverzeichnis der MGH-Ausgabe unterschlagener) Regionalismus-Aufsatz von 1988:
https://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5367/
Lauterbachs mit handwerklichen Mängeln ausgestattete MGH-Ausgabe ist
[Rezension: https://archiv.twoday.net/stories/232602165/ ]
Lauterbach zitiert zwar meinen Internetbeitrag von 2002 (die Internetadresse des Listenarchivs von Mediaevistik hat sich geändert), aber nur nach der Wiedergabe Huths, als ob es ein Ding der Unmöglichkeit wäre, für einen Gymnasiallehrer Google anzuwerfen oder eine URL in eine Fußnote der ZGO einzufügen!
Ich sehe nicht, was ich an meinen Ausführungen 2002 zurücknehmen müsste, in denen ich Gegenargumente gegen Lauterbachs These zusammenstellte:
https://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2002/0028.html
Lauterbachs Aufsatz im DA, den ich damals kommentierte, ist online:
https://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?GDZPPN000359335
Was Lauterbach 2012 absondert, ist sophistisches Wegdiskutieren von Kritik. Nach kursorischer Lektüre sehe ich nicht, dass schwere Gegenargumente gegen Huth aufgefahren werden konnten, während mein Hauptargument, dass der Oberrheiner offenkundig gelehrter Jurist war, der mit Allegationen umgehen konnte, und Matthias Wurm nun einmal ersichtlich nicht, nach wie vor nicht widerlegt ist. Dr. Jakob Merswin war dagegen graduierter Jurist.
Lauterbach wirft mir jetzt vor, ich hätte 1988 missverständlich "landfremd" als Quellenterminus gegeben. Ich bedaure das, aber wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, dann war die Kursivierung des von mir in Anführungszeichen gesetzten "landfremd" ein redaktioneller Eingriff von Dr. Kurt Andermann. Lauterbach vergisst zu erwähnen, dass die Interpretation des "fromden" als "landfremd" auf die Autorität von Dieter Mertens zurückgeht, der in seiner Habilitationsschrift von 1977 von dem im Elsass und Sundgau landfremden Sekretär Wurm sprach (S. 192).
https://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2514/pdf/Reich-und_Elsass_zur_Zeit_Maximilians_I.pdf
Jeder, der die dort zitierte Quelle unvoreingenommen liest, muss Lauterbachs Wegdisputieren befremdlich finden.
Seit meiner Rezension (ZGO 1987, ich musste sie auf Weisung Schwarzmaiers entschärfen) von Lauterbachs in allzu hochgestochener Diktion verfasster Dissertation über den Oberrheiner bekämpfe ich die Verfasserthese Matthias Wurm:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Rezension_lauterbach.jpg
Lauterbach ist leider ziemlich kritikresistent.
Nachtrag: Schon 2009 gab Dieter Mertens, Elsässer als Räte Kaiser Maximilians I., in: König Fürsten und Reich im 15. Jahrhundert, S. 101-119, hier S. 115-118 eine ausführliche Übersicht zur Suche nach dem Verfasser und machte deutlich, dass er zu Huths These tendiert: "Die Position eines nicht exklusiven Rates von Haus aus und promovierten Juristen paßt besser [...] als die Position eines Kanzleibeamten."
2010 hat Tom Scott in seiner Besprechung von Lauterbachs Edition an Wurm festgehalten (in: German History 28, 2010, S. 574f. - doi 10.1093/gerhis/ghq074 - toll access):
Lauterbach himself has long suggested as author the Strasbourg patrician, Mathias Wurm von Geudertheim (senior). This identification has failed to find widespread acceptance, and has been challenged in particular by Klaus Graf, though the present reviewer is sympathetic to Lauterbach's ascription. The chief objection has been that there is no trace of Wurm's having acquired a law degree, which would be commensurate with the text's saturated references to Justinian and to Gratian's Decretals. The latest attempt to identify the author (by Volkhard Huth) names another Strasbourg patrician, the jurist Dr Jakob Merswin, not least because (aside from his legal training) he is known to have had contacts with more than one of the transcribers and moved in their humanist circles, as well as having had ready access to Maximilian. This is not the place to dwell upon such ascriptions, except to note that Wurm's topographical familiarity with the Upper Rhine and of recent events in the history of Outer Austria far outstripped anything that Merswin could have known, given that his career was spent mostly on the northern fringes of Alsace bordering the Palatinate. The reforming biblicism of the tract, moreover, is also markedly at odds with the milieu of humanist scholarship and the world of a cultivated elite in which Merswin moved. Merswin's sympathy for the Swiss finds no echo in the ‘Booklet’, whose author was only too familiar, not merely with Maximilian's humiliation at their hands in 1499, but with the details of the daily war of attrition waged by Swiss freebooters on the northern frontiers of the Confederation into Outer Austrian territories in the Sundgau and the Hegau.
Does the name of the author matter, or is it only of concern to specialists? Yes, it does, because an assured identification would help scholars to weigh the tract's discrepant textual components properly against each other, and so dispel the often scathing verdicts on the author as a confused bungler, a hopeless visionary, or (as now with Huth) as a ‘theological terrorist’!
KlausGraf - am Samstag, 1. Dezember 2012, 00:39 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Simon Maria Hassemer, Erzählte Geschichte der Welt – Geschichte der erzählten Welt. Narrativität und Diegese der Straßburger Twinger-Chronik, in ZGO 160 (2012), S. 131–164
Der Autor betreibt Schaumschlägerei, hantiert mit erzählwissenschaftlichen Begriffen, ohne dass ersichtlich ist, was man denn nun über Twinger weiß, was man bisher noch nicht wusste. Es geht auch nicht wirklich um den Text, sondern darum, dass der Autor seine Theorie-Anwendung ausstellen kann.
Handwerkliche Mängel sind schon bei flüchtiger Durchsicht zu erkennen. Wer nicht mitbekommen hat, dass im Rahmen des Handschriftencensus mit derzeit 88 Handschriften (viele davon auf mein Betreiben eingetragen) die Überlieferung so umfassend wie nie zuvor zusammengestellt wurde, sollte nichts über Twinger und seine Rezeption schreiben. Es fehlen vergleichsweise wenige Handschriften, für die die Verantwortlichen des Census noch keine Einträge vorgesehen haben (und derzeit wird wohl kaum etwas oder gar nichts am Handschriftencensus gemacht, die letzte Mitteilung, dass etwas redaktionell bearbeitet wurde, datiert bei mir vom 29. August 2012).
https://www.handschriftencensus.de/werke/1906
Darf ein Herausgeber der ZGO einem Autor die in Anm. 41 auf S. 141 aufgestellte Falschbehauptung durchgehen lassen, dass die Bestände der Fürstlich Fürstenbergischen Bibliothek 2004 verkauft wurden? Fast alle Handschriften bis auf das später abgegebene Nibelungenlied C wurden 1993 für die beiden Landesbibliotheken in Karlsruhe und Stuttgart erworben. Hegels Handschrift a befindet sich in Karlsruhe, und jüngst wurde eine moderne Beschreibung ins Netz gestellt:
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31576362
Was S. 144 über Google-Digitalisate gesagt wird, ist ersichtlich kenntnisarm.
Gern schreiben wir "ergodisch" in unserer Vokabelheft, was sich auf Literatur bezieht, bei der der Leser "einen nicht banalen kognitiven Aufwand erbringen muss, um den Text zu begehen" (S. 147 Anm. 71). Hassemers Aufsatz ist demzufolge ergodisch, wobei sich allerdings die Frage stellt, ob der kognitive Aufwand lohnt, das Theorie-Geschwurbel zu durchdringen.
Der Autor betreibt Schaumschlägerei, hantiert mit erzählwissenschaftlichen Begriffen, ohne dass ersichtlich ist, was man denn nun über Twinger weiß, was man bisher noch nicht wusste. Es geht auch nicht wirklich um den Text, sondern darum, dass der Autor seine Theorie-Anwendung ausstellen kann.
Handwerkliche Mängel sind schon bei flüchtiger Durchsicht zu erkennen. Wer nicht mitbekommen hat, dass im Rahmen des Handschriftencensus mit derzeit 88 Handschriften (viele davon auf mein Betreiben eingetragen) die Überlieferung so umfassend wie nie zuvor zusammengestellt wurde, sollte nichts über Twinger und seine Rezeption schreiben. Es fehlen vergleichsweise wenige Handschriften, für die die Verantwortlichen des Census noch keine Einträge vorgesehen haben (und derzeit wird wohl kaum etwas oder gar nichts am Handschriftencensus gemacht, die letzte Mitteilung, dass etwas redaktionell bearbeitet wurde, datiert bei mir vom 29. August 2012).
https://www.handschriftencensus.de/werke/1906
Darf ein Herausgeber der ZGO einem Autor die in Anm. 41 auf S. 141 aufgestellte Falschbehauptung durchgehen lassen, dass die Bestände der Fürstlich Fürstenbergischen Bibliothek 2004 verkauft wurden? Fast alle Handschriften bis auf das später abgegebene Nibelungenlied C wurden 1993 für die beiden Landesbibliotheken in Karlsruhe und Stuttgart erworben. Hegels Handschrift a befindet sich in Karlsruhe, und jüngst wurde eine moderne Beschreibung ins Netz gestellt:
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31576362
Was S. 144 über Google-Digitalisate gesagt wird, ist ersichtlich kenntnisarm.
Gern schreiben wir "ergodisch" in unserer Vokabelheft, was sich auf Literatur bezieht, bei der der Leser "einen nicht banalen kognitiven Aufwand erbringen muss, um den Text zu begehen" (S. 147 Anm. 71). Hassemers Aufsatz ist demzufolge ergodisch, wobei sich allerdings die Frage stellt, ob der kognitive Aufwand lohnt, das Theorie-Geschwurbel zu durchdringen.
KlausGraf - am Freitag, 30. November 2012, 17:55 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2012/2131/
Niehoff, Franz: Herzog Georg von Bayern-Landshut auf dem Heidelberger "Vier Lande"-Turnier des Jahres 1481: Eine Skizze zur Kunst im Kontext, in: Niehoff, Franz (Hrsg.): Ritterwelten im Spätmittelalter : höfisch-ritterliche Kultur der Reichen Herzöge von Bayern-Landshut [Katalog], Landshut 2009, S. 48-72
Die wichtigste neue Studie zum Heidelberger Turnier, über das hier schon einiges zu lesen war.
https://archiv.twoday.net/search?q=heidelberg+turnier
Niehoff, Franz: Herzog Georg von Bayern-Landshut auf dem Heidelberger "Vier Lande"-Turnier des Jahres 1481: Eine Skizze zur Kunst im Kontext, in: Niehoff, Franz (Hrsg.): Ritterwelten im Spätmittelalter : höfisch-ritterliche Kultur der Reichen Herzöge von Bayern-Landshut [Katalog], Landshut 2009, S. 48-72
Die wichtigste neue Studie zum Heidelberger Turnier, über das hier schon einiges zu lesen war.
https://archiv.twoday.net/search?q=heidelberg+turnier
KlausGraf - am Freitag, 23. November 2012, 14:51 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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https://sozialistische-front.de/
"Die Sozialistischen Front war eine sozialdemokratische Widerstandsorganisation gegen den Nationalsozialismus im Raum Hannover, die zwischen 1934 und 1936 aktiv war. Sie gilt heute als eine der größten und bedeutendsten Widerstandsgruppen der Vorkriegszeit.
Dieses Internetangebot dokumentiert die Geschichte dieser Gruppe, die vor allem mit illegalen Flugschriften eine Gegenöffentlichkeit zur nationalsozialistischen Propaganda schaffen wollte. Es zeigt, wie vielfältig die Aktivitäten der Sozialistischen Front waren und wie die Gestapo schließlich die Organisation aufdeckte.
Diese Seite präsentiert Lebens- und Verfolgungsgeschichten von vielen Angehörigen der Gruppe, Originalflugschriften und -dokumente und gibt auch weitere Hinweise zur Beschäftigung mit dem Thema. Sie zeigt damit beispielhaft Möglichkeiten, Formen und Grenzen des Widerstands gegen den Nationalsozialismus aus der Arbeiterbewegung."
Kann nicht mal eines dieser Angebote auf dieses dämliche Copyfraud verzichten? Archive haben kein Copyright an ihren Reproduktionen von 2-D-Vorlagen und schon mal gar nicht am Inhalt.
Copyfraud: "Todesbescheinigung für Franz Nause vom 21. März 1943 © Brandenburgisches Landeshauptarchiv"
"Die Sozialistischen Front war eine sozialdemokratische Widerstandsorganisation gegen den Nationalsozialismus im Raum Hannover, die zwischen 1934 und 1936 aktiv war. Sie gilt heute als eine der größten und bedeutendsten Widerstandsgruppen der Vorkriegszeit.
Dieses Internetangebot dokumentiert die Geschichte dieser Gruppe, die vor allem mit illegalen Flugschriften eine Gegenöffentlichkeit zur nationalsozialistischen Propaganda schaffen wollte. Es zeigt, wie vielfältig die Aktivitäten der Sozialistischen Front waren und wie die Gestapo schließlich die Organisation aufdeckte.
Diese Seite präsentiert Lebens- und Verfolgungsgeschichten von vielen Angehörigen der Gruppe, Originalflugschriften und -dokumente und gibt auch weitere Hinweise zur Beschäftigung mit dem Thema. Sie zeigt damit beispielhaft Möglichkeiten, Formen und Grenzen des Widerstands gegen den Nationalsozialismus aus der Arbeiterbewegung."
Kann nicht mal eines dieser Angebote auf dieses dämliche Copyfraud verzichten? Archive haben kein Copyright an ihren Reproduktionen von 2-D-Vorlagen und schon mal gar nicht am Inhalt.

KlausGraf - am Mittwoch, 14. November 2012, 22:05 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Gerhard Schmitz hat mir erlaubt, seine im Deutschen Archiv 68 (2012), S. 175 erschienene Besprechung des Buchs von Gantert - siehe auch https://archiv.twoday.net/stories/97047409/ - hier nochmals veröffentlichen und mir den folgenden E-Text zur Verfügung gestellt, wofür ich ihm herzlich danke.
Klaus Gantert, Elektronische Informationsressourcen für Historiker (Bibliotheks- und Informationspraxis 43) Berlin/Boston 2011, De Gruyter Saur, IX u. 428 S., ISBN 978-3-11-023497-8; e-ISBN ~023498-5, EUR 59, 95. – Dieses Buch wendet sich an Bibliothekare und Historiker gleichermaßen mit dem Ziel, deren „Informationskompetenz“ und „Ressourcenkompetenz“ zu fördern. Insofern bietet es einen kompetenten Überblick über das gesamte Feld und erläutert so ziemlich alles, was erläutert werden kann: von den Booleschen Operatoren bis zu den Grundfunktionen einer Datenbank (und den Recherchen darin), von National- bzw. Allianzlizenzen bis zu Fernleihe und Dokumentenlieferdiensten. Angesichts der ständig steigenden und auch von Fachleuten nur noch schwer zu überblickenden, in der Qualität einzelner Angebote sehr unterschiedlichen Datenflut liegt hier ein kundiger Führer vor, den man sicher nicht in einem Zug durchlesen, den man aber selektiv immer wieder gerne in die Hand nehmen wird. Wer wissen will, wie man mit OPACs hantieren kann, welche Fachbibliographien es gibt, wo und wie man Zeitschriftenliteratur aufspürt, was es mit e-Books und „Digitalen Bibliotheken“ auf sich hat, der wird hier kompetent informiert. Natürlich handelt es sich um eine Auswahl, und darüber kann man im Einzelfall immer verschiedener Meinung sein, auch was die Gewichtung angeht. Gewiss ist eine Vorstellung von Jstor oder des RI-OPACs Pflicht, aber ob es sich bei letzterem wirklich um die „umfassendste mediävistische Fachbibliographie weltweit“ handelt? Oder ob nicht – in aller Bescheidenheit – auch ein Hinweis auf den Monumenta-OPAC sinnvoll gewesen wäre, der sehr viel an unselbständiger Literatur enthält? Dass solche Kataloge und auch andere „Generalbibliographien“ spezielle Adressen nicht überflüssig machen, wird ganz zu Recht betont, hier sei nur die „Bayerische Landesbibliothek online“ erwähnt, die u.a. so bedeutende Handschriften wie den Cozroh-Codex in digitalisierter Form enthält. Die digital verfügbaren Quelleneditionen wie die Library of Latin Texts, die Acta Sanctorum und der Migne werden in dem Oberkapitel „E-Books“ abgehandelt, darunter auch die „digitalen Monumenta“, die, wenn man von dem kleinen Manko der leidigen „moving wall“ absieht, zu einem unverzichtbaren Rechercheinstrument geworden sind (die „iMGH“ stecken allerdings noch in den Kinderschuhen und werden dort für‘s erste auch bleiben). Daneben sind natürlich „Digitale Bibliotheken“ für alle Historiker von Bedeutung, und falls es noch jemand nicht weiß: die bedeutendste dieser Art ist „Google-Books“, die auch eine Volltextsuche ermöglicht. Dass irgendwelche (auch sehr fragwürdige) „Rechteinhaber“ die Benutzung allzu oft höchst misslich gestalten, steht auf einem anderen Blatt, hätte aber vielleicht kritisch angemerkt werden können (generell wird zu wenig erörtert, welche Hindernisse vor dem unschuldigen Benutzer gelegentlich aufgetürmt werden und unter welchen prohibitiven Bedingungen eine Benutzung überhaupt möglich ist; was De Gruyter Saur z.b. mit der [nicht erwähnten] Germanischen Altertumskunde online betreiben, ist schlicht ein Skandal, der schlappe 26.490,00 € kostet.). Immerhin: es gibt mittlerweile jede Menge im Netz, ob es sich um Handschriftenkataloge (manuscripta mediaevalia), wichtige Lexika (von Zedlers Universallexikon bis zu Meyers großem Konversationslexikon, 6. Aufl., 1905-1909) handelt oder um Biographien wie die ADB (NDB mit Einschränkungen) oder WBIS (World Biographical Information System) – man kann oft mit Hilfe seines PCs mehr erforschen als selbst in einer gut sortierten Bibliothek. Für den Mediävisten von großem Interesse ist, was er unter „Handschriftliche Quellenmaterialien“ (S. 261-288) findet. Leider sind hier aber die großen Handschriftenpublikationen wie CEEC, CESG oder auch das Angebot der Bayerischen Staatsbibliothek nicht beschrieben. Für die Mittelalterforschung von Bedeutung ist natürlich auch das Angebot im Bereich der Historischen Hilfswissenschaften, wo für alle Teildisziplinen viel Nützliches bereitsteht (hier sollen beispielhaft genannt werden das online verfügbare Lichtbildarchiv älterer Originalurkunden in Marburg oder die Kaiserurkunden in Abbildungen, der Orbis latinus oder der Grotefend u.a.m.). Während der Abschnitt „Geschichte in den Massenmedien“ (S. 341-372) eher für den (akademischen) Unterricht von Belang ist, verdienen die Seiten 373-390 (Geschichtswissenschaftliche Rezensionen und wissenschaftliche Kommunikation) die gründliche Lektüre des Mediävisten: Es haben sich mit H-Soz-u-Kult, den sehepunkte(n) oder recensio.net (ein Gemeinschaftsprojekt der Bayerischen Staatsbibliothek, dem DHI Paris und dem IEG Mainz) Rezensionsportale von anerkannter Qualität gebildet, die den gedruckten Rezensionen in Fachzeitschriften, die bekanntlich immer mit gehöriger Verspätung unter die Leute kommen, mit Sicherheit den Rang ablaufen werden und die sich darüber hinaus auch zu wissenschaftlichen Kommunikationsplattformen entwickeln. Abgesehen von üblichen Beigaben (Literaturverzeichnis, Register) enthält das Buch zum Schluss ein durchaus nützliches „Verzeichnis der behandelten Informationsressourcen“ (S. 414-438).
Klaus Gantert, Elektronische Informationsressourcen für Historiker (Bibliotheks- und Informationspraxis 43) Berlin/Boston 2011, De Gruyter Saur, IX u. 428 S., ISBN 978-3-11-023497-8; e-ISBN ~023498-5, EUR 59, 95. – Dieses Buch wendet sich an Bibliothekare und Historiker gleichermaßen mit dem Ziel, deren „Informationskompetenz“ und „Ressourcenkompetenz“ zu fördern. Insofern bietet es einen kompetenten Überblick über das gesamte Feld und erläutert so ziemlich alles, was erläutert werden kann: von den Booleschen Operatoren bis zu den Grundfunktionen einer Datenbank (und den Recherchen darin), von National- bzw. Allianzlizenzen bis zu Fernleihe und Dokumentenlieferdiensten. Angesichts der ständig steigenden und auch von Fachleuten nur noch schwer zu überblickenden, in der Qualität einzelner Angebote sehr unterschiedlichen Datenflut liegt hier ein kundiger Führer vor, den man sicher nicht in einem Zug durchlesen, den man aber selektiv immer wieder gerne in die Hand nehmen wird. Wer wissen will, wie man mit OPACs hantieren kann, welche Fachbibliographien es gibt, wo und wie man Zeitschriftenliteratur aufspürt, was es mit e-Books und „Digitalen Bibliotheken“ auf sich hat, der wird hier kompetent informiert. Natürlich handelt es sich um eine Auswahl, und darüber kann man im Einzelfall immer verschiedener Meinung sein, auch was die Gewichtung angeht. Gewiss ist eine Vorstellung von Jstor oder des RI-OPACs Pflicht, aber ob es sich bei letzterem wirklich um die „umfassendste mediävistische Fachbibliographie weltweit“ handelt? Oder ob nicht – in aller Bescheidenheit – auch ein Hinweis auf den Monumenta-OPAC sinnvoll gewesen wäre, der sehr viel an unselbständiger Literatur enthält? Dass solche Kataloge und auch andere „Generalbibliographien“ spezielle Adressen nicht überflüssig machen, wird ganz zu Recht betont, hier sei nur die „Bayerische Landesbibliothek online“ erwähnt, die u.a. so bedeutende Handschriften wie den Cozroh-Codex in digitalisierter Form enthält. Die digital verfügbaren Quelleneditionen wie die Library of Latin Texts, die Acta Sanctorum und der Migne werden in dem Oberkapitel „E-Books“ abgehandelt, darunter auch die „digitalen Monumenta“, die, wenn man von dem kleinen Manko der leidigen „moving wall“ absieht, zu einem unverzichtbaren Rechercheinstrument geworden sind (die „iMGH“ stecken allerdings noch in den Kinderschuhen und werden dort für‘s erste auch bleiben). Daneben sind natürlich „Digitale Bibliotheken“ für alle Historiker von Bedeutung, und falls es noch jemand nicht weiß: die bedeutendste dieser Art ist „Google-Books“, die auch eine Volltextsuche ermöglicht. Dass irgendwelche (auch sehr fragwürdige) „Rechteinhaber“ die Benutzung allzu oft höchst misslich gestalten, steht auf einem anderen Blatt, hätte aber vielleicht kritisch angemerkt werden können (generell wird zu wenig erörtert, welche Hindernisse vor dem unschuldigen Benutzer gelegentlich aufgetürmt werden und unter welchen prohibitiven Bedingungen eine Benutzung überhaupt möglich ist; was De Gruyter Saur z.b. mit der [nicht erwähnten] Germanischen Altertumskunde online betreiben, ist schlicht ein Skandal, der schlappe 26.490,00 € kostet.). Immerhin: es gibt mittlerweile jede Menge im Netz, ob es sich um Handschriftenkataloge (manuscripta mediaevalia), wichtige Lexika (von Zedlers Universallexikon bis zu Meyers großem Konversationslexikon, 6. Aufl., 1905-1909) handelt oder um Biographien wie die ADB (NDB mit Einschränkungen) oder WBIS (World Biographical Information System) – man kann oft mit Hilfe seines PCs mehr erforschen als selbst in einer gut sortierten Bibliothek. Für den Mediävisten von großem Interesse ist, was er unter „Handschriftliche Quellenmaterialien“ (S. 261-288) findet. Leider sind hier aber die großen Handschriftenpublikationen wie CEEC, CESG oder auch das Angebot der Bayerischen Staatsbibliothek nicht beschrieben. Für die Mittelalterforschung von Bedeutung ist natürlich auch das Angebot im Bereich der Historischen Hilfswissenschaften, wo für alle Teildisziplinen viel Nützliches bereitsteht (hier sollen beispielhaft genannt werden das online verfügbare Lichtbildarchiv älterer Originalurkunden in Marburg oder die Kaiserurkunden in Abbildungen, der Orbis latinus oder der Grotefend u.a.m.). Während der Abschnitt „Geschichte in den Massenmedien“ (S. 341-372) eher für den (akademischen) Unterricht von Belang ist, verdienen die Seiten 373-390 (Geschichtswissenschaftliche Rezensionen und wissenschaftliche Kommunikation) die gründliche Lektüre des Mediävisten: Es haben sich mit H-Soz-u-Kult, den sehepunkte(n) oder recensio.net (ein Gemeinschaftsprojekt der Bayerischen Staatsbibliothek, dem DHI Paris und dem IEG Mainz) Rezensionsportale von anerkannter Qualität gebildet, die den gedruckten Rezensionen in Fachzeitschriften, die bekanntlich immer mit gehöriger Verspätung unter die Leute kommen, mit Sicherheit den Rang ablaufen werden und die sich darüber hinaus auch zu wissenschaftlichen Kommunikationsplattformen entwickeln. Abgesehen von üblichen Beigaben (Literaturverzeichnis, Register) enthält das Buch zum Schluss ein durchaus nützliches „Verzeichnis der behandelten Informationsressourcen“ (S. 414-438).
KlausGraf - am Montag, 12. November 2012, 14:05 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Anton Tantners Aufsatz von 2011 steht Open Access zur Verfügung:
https://adresscomptoir.twoday.net/stories/202635754/
https://adresscomptoir.twoday.net/stories/202635754/
KlausGraf - am Sonntag, 11. November 2012, 16:41 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Wäre dankbar, wenn jemand mir mitteilen könnte, wo ich diesen handschriftlichen Text meines Grossvaters entziffern lassen kann.
Es handelt sich um seine Eindrücke, 17 jährig, von den letzten Tagen im Leben seines Vaters Georg Fürst zu Schaumburg-lIppe.
https://www.vierprinzen.com/2012/11/heinrichs-eindrucke-zu-den-letzten.html
Der erste der eine Transkription zumailt erhält 1 Exemplar der Vier Prinzen zu Schaumburg Lippe und das parallele Unrechtssysytem (gebunden, 2006) und ein Exemplar der Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr, (2013), kostenlos zugesandt.
vierprinzen@me.com
17 Uhr 52 min
Transkription ging soeben ein, sie kann im Rohentwurf bereits nachgelesen werden unter
https://www.vierprinzen.com/2012/11/heinrichs-eindrucke-zu-den-letzten.html
update 11.11.12
Rekord: innerhalb von 24 Stunden mehr als 200 Zugriffe. Die Aufzeichnungen haben, darüber freue ich mich sehr, Hans Kammler, zumindest in diesem Monat, abgehängt. Ein Sieg der Menschlichkeit.
Es handelt sich um seine Eindrücke, 17 jährig, von den letzten Tagen im Leben seines Vaters Georg Fürst zu Schaumburg-lIppe.
https://www.vierprinzen.com/2012/11/heinrichs-eindrucke-zu-den-letzten.html
Der erste der eine Transkription zumailt erhält 1 Exemplar der Vier Prinzen zu Schaumburg Lippe und das parallele Unrechtssysytem (gebunden, 2006) und ein Exemplar der Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr, (2013), kostenlos zugesandt.
vierprinzen@me.com
17 Uhr 52 min
Transkription ging soeben ein, sie kann im Rohentwurf bereits nachgelesen werden unter
https://www.vierprinzen.com/2012/11/heinrichs-eindrucke-zu-den-letzten.html
update 11.11.12
Rekord: innerhalb von 24 Stunden mehr als 200 Zugriffe. Die Aufzeichnungen haben, darüber freue ich mich sehr, Hans Kammler, zumindest in diesem Monat, abgehängt. Ein Sieg der Menschlichkeit.
vom hofe - am Samstag, 10. November 2012, 14:03 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Bitte lassen Sie mich auf die folgende Veranstaltungsankündigung auf den Websites des Internationalen Suchdienstes hinweisen (Originaltext hier: https://www.its-arolsen.org/de/startseite/veranstaltungen/index.html?expand=7106&cHash=4f42dc5978):
Der Internationale Suchdienst / International Tracing Service (ITS) wird vom 27. bis 29. Mai 2013 in Bad Arolsen einen internationalen Workshop zum Thema Geographie und Holocaustforschung organisieren. Dieser findet im Rahmen des EU-Projekts „European Holocaust Research Infrastructure (EHRI)“ statt. Mit der Veranstaltung soll dem Ausbau interdisziplinärer Zusammenarbeit in der Geschichtsforschung und insbesondere in der Holocaustforschung eine Plattform gegeben werden. Die Ergebnisse des methodischen Austausches sollen in den Aufbau des geplanten EHRI-Archiv- und Forschungsportal einfließen (www.ehri-project.eu).
Bei ähnlichen Workshops bei den Projektpartnern des ITS in Israel, Großbritannien und Ungarn standen bereits mehrere Nachbardisziplinen der Geschichtswissenschaft im Fokus. Diesmal bildet die Geographie den Schwerpunkt der Betrachtung.
Der hierzu nun veröffentlichte Call for Papers richtet sich sowohl an Historiker, Geographen und Archivare als auch an weitere Interessierte anderer Fachdisziplinen. Vorschläge für Beiträge werden bis zum 31. Dezember 2012 erbeten und sind beim ITS einzureichen. Die Konferenzsprache ist Englisch.
Proposals bitte bis zum 31.12.2012 per Email an Karsten Kühnel, Abteilungsleiter archivische Erschließung beim ITS und Vertreter des ITS im EHRI-Projekt: karsten.kuehnel@its-arolsen.org.
Der Internationale Suchdienst / International Tracing Service (ITS) wird vom 27. bis 29. Mai 2013 in Bad Arolsen einen internationalen Workshop zum Thema Geographie und Holocaustforschung organisieren. Dieser findet im Rahmen des EU-Projekts „European Holocaust Research Infrastructure (EHRI)“ statt. Mit der Veranstaltung soll dem Ausbau interdisziplinärer Zusammenarbeit in der Geschichtsforschung und insbesondere in der Holocaustforschung eine Plattform gegeben werden. Die Ergebnisse des methodischen Austausches sollen in den Aufbau des geplanten EHRI-Archiv- und Forschungsportal einfließen (www.ehri-project.eu).
Bei ähnlichen Workshops bei den Projektpartnern des ITS in Israel, Großbritannien und Ungarn standen bereits mehrere Nachbardisziplinen der Geschichtswissenschaft im Fokus. Diesmal bildet die Geographie den Schwerpunkt der Betrachtung.
Der hierzu nun veröffentlichte Call for Papers richtet sich sowohl an Historiker, Geographen und Archivare als auch an weitere Interessierte anderer Fachdisziplinen. Vorschläge für Beiträge werden bis zum 31. Dezember 2012 erbeten und sind beim ITS einzureichen. Die Konferenzsprache ist Englisch.
Proposals bitte bis zum 31.12.2012 per Email an Karsten Kühnel, Abteilungsleiter archivische Erschließung beim ITS und Vertreter des ITS im EHRI-Projekt: karsten.kuehnel@its-arolsen.org.
Kühnel Karsten - am Mittwoch, 7. November 2012, 18:57 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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