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Transferarbeit von Gregor Patt 2015:

https://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/58908/Transferarbeit2015_Patt.pdf

Bei HathiTrust ist mit den üblichen Webproxys - ich nutze https://www.ipconceal.com/ - kein bequemes Browsen mehr möglich. Um die Seiten zu sehen, muss man evtl. vom E-Text das PDF oder einen Direktlink der Bilddatei aufrufen.

https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search#HathiTrust

Bei Google Books zeigt https://www.ipconceal.com/ nicht mehr die ganze Seite an. Man muss den unteren Teil mit Rechtsklick in einem neuen Tab/Fenster öffnen.

Ergänzungen?

kwT

https://webpaper.nzz.ch/2015/09/27/schweiz/N5212/journalist-landet-nach-doelf-tweet-vor-dem-richter?guest_pass=16dd7e265c%3AN5212%3Acf52e17a22c021609db15946c0962279ebc4a05a

"Im Tweet, der ursprünglich vom anonymen Twitterer @KueddeR verfasst worden ist, war der Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei als «Hermann ‹Dölf› Lei» bezeichnet worden. Mit dem Zusatz «Dölf», so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift, sei suggeriert worden, Lei sympathisiere mit Adolf Hitler und dessen nationalsozialistischem Gedankengut."

Die Schweiz hat es eh nicht so mit der Meinungsfreiheit.

Siehe auch
https://www.woz.ch/-2e80

Leider sind nur sieben der Werkhefte A online zugänglich, darunter der im Betreff genannte Band, der im wesentlichen Materialien aus der Gesetzgebung dokumentierte.

https://www.landesarchiv-bw.de/web/49986

access denied

erscheint derzeit, wenn ich im Feed des Landesarchivs die betreffende Meldung aufrufen möchte.

Update:
https://www.landesarchiv-bw.de/web/59282

Seit dem 7. September 2015 ist das lang angekündigte VdA-Blog öffentlich:

https://www.vda-blog.de/

Bemerkenswertes steht nicht darin. Zuletzt geißelte die VdA-Vorsitzende die Verlegung des Staatsarchivs Würzburg, die hier schon länger Thema ist:

https://archiv.twoday.net/search?q=staatsarchiv+w%C3%BCrzburg

1732 veröffentlichte der Bremer Jurist Caspar Friedrich Renner (1692-1772)

https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=130519413

unter dem Pseudonym Franz Heinrich Sparre eine Fortsetzung des 1498 gedruckten "Reynke de vos", ebenfalls auf niederdeutsch. Er gab vor, lediglich der Herausgeber einer alten Handschrift aus dem 16. Jahrhundert zu sein. Einige Jahrzehnte hielt man den in altertümelnden Niederdeutsch verfassten Text für ein authentisches Werk aus dem 16. Jahrhundert.

In Gräters Bragur (Bd. 3/2) legte Johann Friedrich August Kinderling 1800 dar, dass Renner der wahre Autor war.

https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=130519413

Aber noch 1814 erschien ein unkommentierter Abdruck des Erstdrucks.

https://books.google.de/books?id=p-ZTAAAAcAAJ

Einige Literaturangaben:

Scheller 1826
https://books.google.de/books?id=XRVMAAAAcAAJ&pg=PA362
Scheffler 1975
https://books.google.de/books?id=5jvpV96nNC4C&pg=PA100
Dieter Bellmann: "Hennynk de Han". In: Jahresgabe der Klaus-Groth-Gesellschaft 19 (1977), S. 97-103 (non vidi, ebenso wie den von Bellmann hrsg. Nachdruck der Erstausgabe 1976 mit Nachwort)

***

Fälschungen in Archivalia
https://archiv.twoday.net/stories/96987511/


https://www.deutschlandfunk.de/timbuktu-extremist-wegen-zerstoerung-von-heiligtuemern-in.447.de.html?drn:news_id=528899

Via
https://archaeologik.blogspot.de/2015/09/zerstorung-von-historischen-monumenten.html

https://rivva.de/

Pseudo-Experte Martin Heidingsfelder schwallt von massiven Plagiaten und fordert den Entzug des Doktortitels von Frau Dr. med. Ursula Gertrud von der Leyen (L.).

https://www.br.de/nachrichten/von-der-leyen-doktorarbeit-100.html

Ich werde im Folgenden begründen, wieso ich das für überzogen halte und eher einen leichten Fall von Plagiat sehe. Dies ist ein Update zu:
https://archiv.twoday.net/stories/1022476170/

Was ist dran an den angeblichen Urheberrechtsverletzungen, von denen Heidingsfelder spricht?

Zahlreiche Bilder enthielten keine Quellenangaben und seien daher Urheberrechtsverletzungen, sagt Heidingsfelder in dem Video des BR, und das sei noch schlimmer als Plagiate. Nachvollziehen lässt sich das anhand der Dokumentation der gesichteten Fragmente

https://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Ugv/Fragmente/Gesichtet_g

und auch der ungesichteten

https://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Ugv/Fragmente/Sichtung_v

nicht. Sichtbar sind in den gesichteten Fragmenten die Abbildungen 1 und 2 der Arbeit, deren Quelle nicht korrekt angegeben wird. Es handelt sich in beiden Fällen jedoch um gemeinfreie historische Abbidlungen. Von einer Urheberrechtsverletzung kann also überhaupt nicht die Rede sein.

In der Darstellung der Befunde

https://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Ugv/Befunde

ist von den Abbildungen überhaupt nicht die Rede. In der als Illustration beigebenen, aus Urheberrechtsgründen nicht lesbaren Grafik erscheinen Bilder, die wohl ebenfalls gemeinfrei sind, aber jedenfalls nicht die zwei Abbildungen 1 und 2. Eine korrekte Beschriftung der Illustration ist daher nicht gegeben. Es ist nicht erkennbar, ob die Seitenwiedergaben nur den Schlussteil betreffen oder nur Auszüge der beanstandeten Seiten enthalten. In letzterem Fall hätten die Bilder nicht einbezogen werden dürfen, da sie in den Befunden nicht thematisiert wurden.



Wo kann die Dissertation eingesehen werden?

Mit dem Karlsruher Virtuellen Katalog konnte ich nur fünf Standorte ermitteln. Außer der medizinischen Hochschule Hannover, wo die Arbeit eingereicht wurde, und den beiden Standorten der Deutschen Nationalbibliothek ist sie nur an der HU Berlin, der SUB Göttingen und der ZB MED in Köln nachgewiesen. Im Ausland gibt es in wissenschaftlichen Bibliotheken anscheinend keine Exemplare.

Wurde die Arbeit irgendwo jemals zitiert?

Mittels Google Scholar und Google Books konnte ich keine Publikation ermitteln, in der die Arbeit von L. zitiert wird.

Das gilt auch für einen zweiseitigen Artikel, den die Doktorandin gemeinsam mit ihrem Doktorvater und einem weiteren Autor in einem Tagungsband 1989 veröffentlichte:

https://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Quelle:Ugv/von_der_Leyen_et_al_1989

Wie gefährlich sind die Fehlzitate?

Problematischer findet der Plagiatsjäger, dass von der Leyens Arbeit "23 Fehlverweise" enthalte, also Hinweise auf Quellen, in denen der zitierte Inhalt gar nicht zu finden sei. "Das ist im medizinischen Bereich besonders gefährlich", sagt Dannemann. Das kann natürlich ein Juraprofessor am besten beurteilen ...

Dass eine so spezielle Dissertation, die keine nachweisbare Rezeption erfahren hat, Schaden anrichten könnte, dürfte ausgeschlossen sein. Medizinische Dissertationen, denen man üblicherweise ein deutlich niedriges Niveau als Doktorarbeiten aus anderen Fächern zuschreibt, sind ein Massenphänomen. Gründliche medizinische Forschung wird Angaben aus Dissertationen nicht ungeprüft abschreiben. In der ärztlichen Praxis wird man sich auf Handbücher und geeignete Zeitschriftenartikel stützen und nur ausnahmsweise auf eine Dissertation.

Wie gründlich ist die Dokumentation im VroniPlag?

Recht eindrucksvoll. Es wurde von dem Benutzer Stratumlucidum offenbar die von L. verwendete Sekundärliteratur sowie von ihr nicht zitierte, aber benutzte Arbeiten mit der Dissertation verglichen. Traut man diesem Eindruck, werden weitere Recherchen kaum nennenswerte zusätzliche Befunde erbringen.

Wie verhält sich die Arbeit zu den anderen von Vroniplag überprüften medizinischen Dissertationen?

Der Benutzer Hindemith ist im Vroniplag nicht irgendwer. Der ausgebildete Mathematiker wurde 2011 von der SZ befragt:

https://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/525731/Ich-will-keiner-Partei-schaden

Um so schwerer wiegt seine Aussage auf der Diskussion zur Benutzerseite des L.-Jägers Stratumlucidum:

https://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Benutzer_Diskussion:Stratumlucidum

Finde zwar, die Doku ist von höchster Qualität, aber im Medizin-Universum haben wir geschätzte 1000 andere Arbeiten auf Halde, die mehr Plagiate enthalten ...

[ Siehe auch ]

Hat die Autorin im wesentlichen sauber gearbeitet?

Wer die Dokumentation unvoreingenommen sichtet, kann nicht zu dem Schluss kommen, dass die zahlreichen Schlampigkeiten irrelevant sind. Sie hat an vielen Stellen in der historischen Einleitung und beim Referat von Handbuchwissen bzw. Sekundärliteratur nicht wie vorgeschrieben korrekte Belege geliefert, sondern aus "zweiter Hand" gearbeitet, indem sie aus einer nicht oder nicht hinreichend korrekt bezeichneten Quelle Sachverhalte übernommen hat, die sie der Quelle ihrer Quelle zuschreibt.

Eindeutige Plagiate wie das folgende sind aber eher selten.

leyen_1

Häufiger finden sich sogenannte "Bauernopfer", bei denen es an Anführungszeichen fehlt oder Übernahmen nicht an der jeweiligen Stelle vermerkt wurden.

leyen_3

In diesem Fall ist die Quelle zwar genannt, aber die wörtliche Abhängigkeit nicht gekennzeichnet worden.

Je begrenzter das Vokabular einer Fachsprache für die Beschreibung von Sachverhalten ist, um so schwieriger ist es, wörtliche Übernahmen zu vermeiden. Man lese dazu die Ausführungen des BGH in seiner Entscheidung "Staatsexamensarbeit" von 1980:

https://lexetius.com/1980,1

Hinzu kommt, dass man in der Medizin bei Passagen, die nicht mit den Versuchsbefunden zu tun haben, wohl eher ein Auge zudrückt, was exakte Referenzierungen angeht. Anders als in den Geistes- und Sozialwissenschaften wird auf den sprachlichen Ausdruck wohl weniger Gewicht gelegt und eine enge Anlehnung an Handbücher und Standard-Literatur eher toleriert.

leyen_2

In diesem Fall sehe ich kein Fehlverhalten. Für die grobe Zusammenfassung einer Studie ein englisches Handbuch oder wie hier einen Fachartikel zu verwenden, ohne diesen zu nennen, würde ich nie beanstanden. Wem würde eine solche Strenge nützen? Denn eine eigene Formulierung der Forschungsergebnisse der Studie in zwei Sätzen müsste zwangsläufig mit dem aus dem Englischen übersetzten Referat in etwa identisch sein.

Regeln guten wissenschaftlichen Arbeitens sind kein Selbstzweck. Man muss im Einzelfall immer auch Augenmaß bewahren.

Ein mittelschwerer oder ein leichter Fall?

Eher ein leichter. Eindeutige Plagiate, bei denen die Quelle ganz verschwiegen und auch nicht im Kontext genannt wird, gibt es aus meiner Sicht zu wenige. Jedes Plagiat ist eines zu viel, aber man muss auch die Kirche im Dorf lassen. Die Arbeit weist deutliche handwerkliche Mängel aufgrund des Arbeitens aus zweiter Hand auf, hat aber längst nicht das Kaliber der Causa Schavan oder etwa von Guttenberg. Sie ist aus meiner Sicht eher im Bereich von Lammert und Steinmeier (beide nach wie vor in Amt und Würden) anzusiedeln, die ja beide von den Universitäten "freigesprochen" wurden. In beiden Fällen konnte ich damit leben, dass der Titel nicht entzogen wurde:

https://archiv.twoday.net/search?q=lammertplag
https://archiv.twoday.net/stories/534900357/

Berücksichtigt man die medizintypische Laxheit und die Eigenart der Dissertation als spezielle empirische Studie, kann man auch zu einem noch milderen Urteil kommen.

Soll man die Affäre öffentlich erörtern?

Wieso nicht? Schon aus Gründen der Generalprävention ist es sinnvoll, immer wieder über Nachweis-Kultur in der Wissenschaft zu diskutieren.

Wird die Verteidigungsministerin ihren Doktortitel verlieren?

Ich denke nicht. Verwaltungsgerichte sind immer sehr viel strenger als die Universitäten, aber wenn man Lammert und Steinmeier seitens ihrer Universitäten ungeschoren ließ, sollte man bei der medizinischen Dissertation von 1990 der Frau Verteidigungsministerin, die mir als Zensursula herzlich unsympathisch war

https://archiv.twoday.net/search?q=zensursula

ebenfalls Milde walten lassen. (Und natürlich auch bei jeder anderen gleichwertigen medizinischen Dissertation jener Zeit, deren Autorin oder Autor nicht prominent wurde.)

Da "Mutti" ans Abtreten noch nicht so bald denkt, braucht L. eh einen langen Atem. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr Image dauerhaft durch die Plagiatsaffäre belastet werden wird.

Updates:
https://erbloggtes.wordpress.com/2015/09/29/ursula-von-der-leyen-vroniplag-und-das-plagiat-i/

https://plagiatsgutachten.de/fall-von-der-leyen-plagiat-ja-ruecktritt-moeglich-aber-aberkennung-nein/

https://www.zeit.de/studium/hochschule/2015-09/plagiat-von-der-leyen

https://www.sueddeutsche.de/bildung/plagiatsvorwurf-gegen-ursula-von-der-leyen-sieht-nicht-gut-fuer-sie-aus-1.2671589

https://pro-heraldica.de/blog/7-fehler-in-der-ahnenforschung/

Thomas Knüwer zieht gegen die etablierten Medien, die auf den Buzzfeed-Zug aufspringen möchten, vom Leder:

https://www.indiskretionehrensache.de/2015/09/zett-byou-bento/

https://stadt-bremerhaven.de/google-translate-sucht-uebersetzer-fuer-fluechtlinge-und-helfer-arabisch-und-persisch/

https://google-produkte.blogspot.de/2015/09/uebersetzen-und-helfen.html

https://archivalia.tumblr.com/

Via
https://archivalia.tumblr.com/tagged/tumblr


[Nachtrag: Wie ich meine eher ein leichter Plagiatsfall:

https://archiv.twoday.net/stories/1022476226/ ]

https://www.spiegel.de/unispiegel/studium/von-der-leyen-vroniplag-wirft-ministerin-plagiate-vor-a-1054869.html

Die Mitglieder des Netzwerks VroniPlag - benannt nach Edmund Stoibers Tochter Veronica Saß, die durch die Recherchen der Plagiatsjäger 2012 ihren Doktortitel verlor - berichten, sie hätten die 62 Textseiten der insgesamt 70 Seiten langen Dissertation gesichtet. "Im üblichen Vier-Augen-Sichtungsprozess" habe man dabei "37 Textpassagen festgestellt, die gegen wissenschaftlich anerkannte und auch in der damals maßgeblichen Promotionsordnung geregelte Zitierregeln verstoßen", teilte Gerhard Dannemann, Professor an der HU Berlin, auf Anfrage des SPIEGEL mit.
Insgesamt habe man Plagiate auf 43,5 Prozent der bisher untersuchten Seiten gefunden, heißt es bei VroniPlag. Die Plagiatsjäger rügen die wortgleiche Übernahme fremder Textpassagen und Verstöße gegen wissenschaftliche Zitierregeln. Drei Seiten bestünden mehr als zur Hälfte aus Plagiatstext, auf fünf Seiten machten die problematischen Stellen 75 Prozent des Textes aus.

Aber im Vergleich zu den anderen 151 Fällen, die VroniPlag Wiki bislang öffentlich dokumentiert habe, sei von der Leyens Arbeit "eher ein mittelschwerer als ein schwerer Fall", so Dannemann. Die regelwidrig übernommenen Passagen seien "eher kurz als lang", und die meisten Quellen würden "irgendwo in der Arbeit genannt, allerdings nicht im jeweiligen Kontext".

Problematischer findet der Plagiatsjäger, dass von der Leyens Arbeit "23 Fehlverweise" enthalte, also Hinweise auf Quellen, in denen der zitierte Inhalt gar nicht zu finden sei. "Das ist im medizinischen Bereich besonders gefährlich", sagt Dannemann.


Speien online verzichtet natürlich auf einen Link zu:

https://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Ugv

KAS-Leyen, Ursula von der-Bild-31961-2.jpg
KAS-Leyen, Ursula von der-Bild-31961-2“ von CDU -
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Zugangsmöglichkeiten erklärt:

https://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2015/09/how-to-make-the-most-of-digitised-manuscripts.html#

Den dicken fetten Haken, der im Widerspruch zu dem vollmundigen Public-Domain-Blabla beim Katalog der illuminierten Manuskripte im gleichen Haus

https://archiv.twoday.net/stories/219045004/

steht, darf ich besonders hervorheben:

The Digitised Manuscripts viewer does not facilitate the download of images. Each image is formed of multiple tiles, which, whilst ensuring the excellent zoom facility, cannot be saved as a single file. The content in the Digitised Manuscripts viewer is intended for research and study purposes only. More information on the reuse of images can be found here: https://www.bl.uk/copyrightstatement.html.



Via Lavater via netbib

Nur weil jemand juristisch Charlie Hebdo berät, ist er nicht davor gefeit, reaktionären Stuss zum Urheberrecht abzusondern.

https://www.urheberrecht.org/news/5464/

Hier kann man lesen, was das für ein Früchtchen ist:

https://fr.wikipedia.org/wiki/Richard_Malka

Apples Sprachassistentin Siri bezeichnete Angela Merkel für einige Stunden in einem unflätigen Text als Ferkel und Sklavin der USA.

Es ist mir nicht gelungen, bei der Lektüre einiger Meldungen, allen voran von SPIEGEL ONLINE

https://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/siri-beleidigt-angela-merkel-gefaelschter-wikipedia-eintrag-a-1054790.html (Kommentare sind nicht möglich)

eine korrekte Darstellung zu finden, auch nicht bei der Suche nach gesichtet bzw. ungesichtet in Kombination mit Merkel Ferkel bei Google News. Ich bin davon ausgegangen, dass wenigstens Heise, wo Torsten Kleinz üblicherweise gut unterrichtet ist, den Mist nicht kolportiert, aber nicht Heinze schrieb den Artikel, sondern ein lbe.

https://heise.de/-2826323

Richtig ist: Die deutschsprachige Wikipedia zeigte in der Normalansicht zu keinem Zeitpunkt den kurzfristig als ungesichtete Version eingebrachten Vandalismus. Genau um solche Pannen zu verhindern, hat die deutschsprachige Wikipedia die sogenannten gesichteten Versionen eingeführt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Gesichtete_Versionen

Das Merkel-Ferkel war natürlich nie gesichtet.

Unangemeldete Benutzer sehen bei Aufruf einer Seite die letzte gesichtete Version, können aber über eine grafische Benutzeroberfläche die aktuelle Version ansteuern und editieren. Gibt es in dem betrachteten Artikel keine als „gesichtet“ markierte Version, so wird die aktuelle angezeigt. Angemeldete Benutzer sehen bei Aufruf einer Seite gleich die aktuellste Version, können aber auch einfach über den Artikel-Reiter zur letzten als „gesichtet“ markierten Version wechseln.

Der Fehler liegt also ausschließlich bei Apple, das den Siri speisenden Bot offenbar als angemeldeten Nutzer agieren lässt und so Inhalte sieht, die dem normalen unangemeldeten Nutzer aus gutem Grund NIE gezeigt werden. Diese entscheidende Information fehlt in allen Medien, die die Merkel-Ferkel-Panne aufgegriffen haben!

Update: Wie sich aus

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia&oldid=146416784#.22Merkel-Hetze_auf_dem_iPhone.22

ergibt, nutzt Apple wohl eine API, die die aktuellste Version anzeigt. Die meisten Sprachversionen kennen im übrigen keine gesichteten Versionen.



Michael Knoche von der HAAB Weimar zur Umwandlung der Sondersammelgebiete:

https://blog.klassik-stiftung.de/der-bibliothekar-als-gatekeeper-der-wissenschaft/

"Sie finden hier insbesondere Zeitschriftenaufsätze und die lokalen Bestände der B3Kat-Bibliotheken (gemeinsamer Verbundkatalog Bayern, Berlin, Brandenburg). Recherchierbar sind zudem externe Ressourcen wie weitere Bücher, Referenzeinträge und digitale Objekte, die im "normalen" Katalog nicht sichtbar sind.

Unser Discovery-Service hilft Ihnen, einfach und effektiv nach Informationen zu suchen und teilweise direkt auf sie zuzugreifen."

https://bvb-new-primo.hosted.exlibrisgroup.com/primo_library/libweb/action/search.do?vid=49BVB_VU1

discovery_bvb

Siehe auch
https://archiv.twoday.net/stories/1022470772/

https://blog.freifunk.net/2015/es-geht-ums-ganze


Wer den neuen, wie immer empfehlenswerten Newsletter des Prometheus-Bildarchivs mit vielen Tipps zur digitalen Kultur, einsehen will, findet ihn unter:

https://prometheus.uni-koeln.de/pandora/de/email/newsletters/61

Aber gibt es auch eine Übersichtsseite zum Newsletterarchiv?


Danke an
https://archiv.twoday.net/stories/1022473672/#1022476044
für den Hinweis auf

https://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/koblenz/kloster-himmerod-wertvolle-bibliothek-kommt-unter-den-hammer/-/id=1642/did=16211616/nid=1642/6jm95k/index.html

Die Versteigerung sorgte im Vorfeld für Ärger: Historiker warfen den Zisterzienser-Brüdern die Verscherbelung ihres Kulturgutes vor. Die Mönche verteidigten dagegen ihr Vorgehen. Das Kloster habe kein Geld, die alten Bücher zu restaurieren und sachgemäß aufzubewahren.

Das wertvollste Objekt - eine Pergament-Handschrift aus dem 12. Jahrhundert - kommt am Freitag nicht unter den Hammer. Das Land Rheinland-Pfalz hat das historische Dokument gekauft. Der Listenpreis lag bei 30.000 Euro. Damit könne die Pergamenthandschrift für die Forschung zugänglich sein, sagte die Leiterin des Landesbibliothekzentrums in Koblenz. Dort werde die Handschrift vermutlich künftig auch aufbewahrt. Das Landesbibliothekzentrum will bei der Auktion am Freitag versuchen, weitere Schriften aus der Himmeroder Klosterbibliothek zu ersteigern.


[Siehe auch
https://www.boersenblatt.net/artikel-bibliotheken.1029827.html ]

Soeben meldete der Trierische Volksfreund:

Die meisten der alten Bücher, die das Kloster Himmerod am Freitag in Köln versteigert hat, bleiben öffentlich zugänglich. Das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz konnte einen Großteil der Wiegendrucke und Frühdrucke erwerben. [...]

Für fast alles bekamen die Mönche mehr als den Schätzpreis. Die Bibliothekszentrale hatte kurzfristig Drittmittel eingeworben, um mitbieten zu können. „Wir sind sehr zufrieden“, sagt Annette Gerlach, Leiterin der Zentrale – handele es sich bei den Werken doch um bedeutendes Kulturgut. Darüber, wie viel Geld für die Handschrift geflossen ist, habe man Stillschweigen vereinbart. Wohl auch, weil die Mönche viel Kritik einstecken mussten, betont Gerlach ausdrücklich, dass der Kontakt mit dem Kloster sehr gut gewesen sei.

Weniger erfreut über all das ist das Auktionshaus Venator und Hanstein, das das gewinnbringendste Stück kurzfristig aus dem Katalog nehmen musste. „Die Abtei war unter derartigen Druck geraten, dass nichts anderes übrig blieb“, sagt der Auktionator Joachim Haber.

https://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinland/Rheinland-Pfalz-und-Nachbarn-Kloster-Himmerod-Land-ersteigert-viele-Buecher-aus-Besitz-der-Moenche;art158726,4326043

***

Am 21. September mokierte sich im Trierischen Volksfreund Katharina Hammermann (ich habe ausführlich mit ihr telefoniert) über mein Engagement.

https://www.volksfreund.de/nachrichten/region/kultur/Kultur-Arme-Moenche-alte-Buecher-wuetende-Historiker;art764,4322456

Arme Mönche, alte Bücher, wütende Historiker
(Großlittgen/Köln)

Ein Kulturgutaktivist setzt derzeit Himmel und Hölle in Bewegung, weil die Himmeroder Mönche ein paar alte Bücher verkaufen. Darunter das letzte im Kloster verbliebene Zeugnis der einst so bedeutenden Zisterzienser-Bibliothek. Historiker werfen den Mönchen Verschleuderung vor, das Landesbibliothekszentrum greift ein, die Brüder fühlen sich in ein falsches Licht gerückt - und die Auktionäre reiben sich die Hände. [...]

Womöglich bieten solche Einrichtungen am Freitag tatsächlich mit. Hat Graf - selbst ernannter Beschützer bedrohten Kulturguts - in seinem Zorn doch so ziemlich alles aufgescheucht, was in der rheinland-pfälzischen Bibliothekenszene Interesse an Himmerod haben könnte. Mit Erfolg. Das Landesbibliothekszentrum misst dem Ganzen Bedeutung bei. "Wir bemühen uns, dass die Handschrift in öffentlichem Besitz bleibt", sagt Leiterin Annette Gerlach. Doch ist die Aufgabe schwierig, da reiche Privatbieter bei Auktionen meist die Nase vorn haben.

Auch aus der Region Trier kommt Kritik am Vorgehen der Mönche. "Das ist doch kaum zu glauben", sagt Richard Hüttel, Kurator einer Ausstellung über die Blütezeit des Klosters Himmerod, die bis Ende Januar im Alten Rathaus in Wittlich zu sehen ist (der TV berichtete). Eines der Ziele der Ausstellung sei es, die "unglaubliche Verschleuderung von Klostergut" zur Revolutionszeit zu illustrieren. Dass sich das nun 200 Jahre später wiederhole …

Und was sagen die Mönche, die - dies sei betont - ja völlig legal handeln, wenn sie ihr Eigentum verkaufen? "Es geht nicht nur darum, Geld für die Klosterwirtschaft zu bekommen, sondern auch darum, dass die Bücher hier faulen", sagt Abt Johannes Müller, der die bissigen Texte, die Graf veröffentlicht und verbreitet hat, als unverschämt empfindet. Man habe diese Schätze "im Müll" gehoben. In einem feuchten Bibliotheksraum. Einzig die Handschrift lag im Tresor. Das Kloster habe kein Geld, sie zu restaurieren, sachgemäß aufzubewahren, und es könne sie auch nicht ausstellen. "Wir wollen sie in gute Hände geben", sagt Abt Johannes - am liebsten in öffentliche. Warum hat sich das Kloster dann nicht direkt an eine Bibliothek gewandt? "Wir hatten ja keinen blassen Schimmer, was das wert ist", sagt der Abt, der betont, dass man im Kloster keine wertvollen Bücher brauche.


Der Abt stellt sich doof. Der Zisterzienserorden sollte sich wirklich schämen, solche Obere zu haben.

[Es ist mir nicht gelungen, Nennenswertes über die neue Klosterbibliothek herauszubringen - trotz rascher Hilfe durch die Stadtbibliothek Mainz und das Kreisarchiv in Wittlich. Ein Zitat von Ambrosius Schneider aus einem seiner Aufsätze über die alte Klosterbibliothek:

"Was Mönchsgenerationen einst mühsam geschrieben und in ihrer Bibliothek sorgsam gehütet, zerstörten Säkularisation, Unverstand und Profitgier der neuen Besitzer"
Lebendiges Rheinland-Pfalz Bd. 21 (1984) S. 157-160, hier S. 160
Fast identische Fiormulierung in: Jahrbuch für den Kreis Bernkastel-Wittlich 20 (1996), S. 150-153, hier S. 152.

Der Abt sollte eigentlich die umfangreiche Festschrift, die 2010 die Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte der Abtei in ihrer Reihe spendierte, genau kennen. Von einem schimmligen Gelass ist dort überhaupt nicht die Rede. Reiner Nolden, der ehemalige Trierer Stadtarchivar, schrieb in "Neues aus der Bibliothek von Himmerod", die in den 1960er und 1970er Jahren von Pater Edmund Müller aufgebaute Bibliothek habe eine "beachtliche Größe". Er merkt allerdings an, die Räumlichkeiten müssten saniert und klimatechnisch stabilisiert werden. Die Bücher, darunter auch "mehrere" aus der alten Klosterbibliothek, müssten mit EDV katalogisiert werden. "Wegen der überregionalen Bedeutung dürften dafür Landesmittel zu gewinnen sein".

Der kundige Buchkenner spricht vor fünf Jahren von einer überregionalen Bedeutung und heute tut der Abt so, als wisse man gar nicht, was man da habe? Der Pfaffe lügt, möchte man ausrufen, aber so platter Antiklerikalismus war nie meine Sache.]



Wie sah es mit der sonstigen Resonanz aus?

Annelen Ottermanns Aufruf in der Liste Provenienz blieb ohne jegliche Resonanz.

Aus Österreich mailte mir am 16. September ein Zisterzienser:

Da ich selbst seit [...] Zisterzienser [...] bin, empört mich dieser Vorgang eines Zisterzienserklosters auf's äusserste, wenngleich aufgrund meiner Erfahrungen mich diese liederliche Haltung seitens der Geistlichkeit im Umgang mit kirchlichen Kulturgütern nicht erstaunt.

Himmerod seinerseits hat angesichts seiner maroden Wirtschaft und geistig-geistlichen Erschlaffung keinerlei Interesse an diesen kostbaren Buchbeständen, deren Veräusserung gerne bewerkstelligt wird, um offensichtlich ein momentan grösseres Finanzloch zu stopfen. Solches ist schändlich und erbärmlich zugleich.

Sie stehen in guter Position, um die anberaumte Veräusserung in Privathände zu unterbinden. Der Vorgesetzte der Abtei Himmerod ist der Abtpräses der Abtei Wettingen-Mehrerau bei Bregenz, Anselm van der Linde. Ihm ist dieser Vorgang anzuzeigen, welcher ja durch ihn als den höheren Oberen genehmigungsbedürftig ist. Ferner wäre der Generalabt in Rom, Mauro Lepori, davon in Kenntnis zu setzen. Die Mail-Adressen dieser Äbte sind auf Internet jederzeit auffindbar bzw. deren Telephon-Nummern.

Der Zisterzienserorden muss Ihnen für Ihren alarmierenden Beitrag zutiefst dankbar sein, ich für meinen Teil bin es !


Am 17. September habe ich mich an den Abtpräses per Mail gewandt mit der Bitte, die Versteigerung zu verhindern. Ich bekam noch nicht einmal eine Anwort!

Nachdem Frau Sorbello Staub für Freitag vor einer Woche eine Pressemitteilung der AKThB zur Angelegenheit in Aussicht gestellt hatte, habe ich vor vier Tagen bei Verantwortlichen des Verbands per Mail nachgefragt, ab da noch etwas kommt.

info@bibliothek.drs.de
fr.oliver@abtei-kornelimuenster.de
HartmannS@bistumlimburg.de
sorbello@thf-fulda.de

Auch hier: keine Antwort!

Natürlich ist es erfreulich, dass die Handschrift und weitere Bücher vom Land Rheinland-Pfalz erworben werden konnten. Es bleibt abzuwarten, welche Bücher NICHT erworben werden konnten. Und selbstverständlich ist es ein Unding, dass einmal mehr Intransparenz bei dem Kaufpreis herrscht. Ich habe via

https://fragdenstaat.de/a/11429

Auskunft beantragt. Und es bleibt ein Skandal, dass eine angesehene (?) Abtei des Zisterzienserordens sich in dieser Weise von ihrem Kulturgut trennte.

Update:
https://archiv.twoday.net/stories/1022483920/


https://www.bibliotecalazarogaldiano.es/mss/Entrada_ListaTitulos.html

Man kann bei Handschriften mit Kommentaren an der Aufnahmeschärfe und der Auflösung ein wenig herummäkeln, aber es ist doch sehr erfreulich, dass viele Handschriften dieser entlegenen Sammlung, die auf den 1947 verstorbenen spanischen Sammler Lázaro Galdiano zurückgeht, online bereitstehen.

https://en.wikipedia.org/wiki/Museum_of_L%C3%A1zaro_Galdiano


Wann kapieren Museen endlich, dass sie mit solchen Gesten im Zeitalter von Social Media keinen Blumentopf mehr gewinnen können? Sind - wie bei der Sickingen-Ausstellung - keine Rechte Dritter betroffen, kann die Devise nur lautet: Freigeben als Public Domain oder bei 3-D unter CC-BY und über Nutzungen sich freuen!

https://www.landesmuseum-mainz.de/presse/pressematerial-rittertodteufel/pressefotos/

https://archiv.twoday.net/stories/133336589/

Leider nur einzelne Ausgaben deutscher Titel, aber immerhin.

https://museudaimigracao.org.br/acervodigital/

Gut 70 Digitalisate:

https://goobi.tib.eu/viewer/browse/

https://www.renesancni-texty.upol.cz/soubory/publikace/Francesco_Patrizi_Conference_Proceedings.pdf

Via HCK.

https://www.internet-law.de/2015/09/leistungsschutzrecht-verlage-blitzen-beim-kartellamt-ab.html

Siehe
https://archiv.twoday.net/stories/1022472510/

https://www3.ufrb.edu.br/lehrb/sites-apoio-ao-professor/objetos-digitais-ensino-historia/fontes-digitalizadas/

Darunter auch der Hinweis auf die digitale Bibliothek des Nationalmuseums in Rio de Janeiro mit deutschsprachigen Titeln:

https://www.obrasraras.museunacional.ufrj.br/obras_titulo.html

Eine kleine Übersicht auf Spanisch:

https://www.ancestrositalianos.com/archivos/hemerotecas.html

https://brasilianafotografica.bn.br/

Via
https://g1.globo.com/pop-arte/noticia/2015/04/novo-portal-disponibiliza-acervo-historico-da-fotografia-nacional.html


https://www.der-postillon.com/2015/09/online-kommentator-der-gutes-argument.html

https://www.landesarchiv-bw.de/web/59400


https://meedia.de/2015/09/25/weil-der-justitiar-gruenes-licht-fuer-zitate-aus-strafakte-gab-abendblatt-journalisten-freigesprochen/

"Zwei Journalisten des Hamburger Abendblatt standen in Hamburg vor Gericht, weil Sie aus einer Strafakte WhatsApp-Konversationen zitiert hatten. Sie wurden von den Vorwürfen freigesprochen. Zwar hätten die Reporter rechtswidrig gehandelt, so das Gericht. Allerdings sei ihnen kein Vorwurf zu machen, weil sie zuvor den Hausjuristen gefragt haben."

https://heise.de/-2825602

https://archaeologik.blogspot.de/2015/09/ruinenbesichtigung-ein-archaologischer.html

Man muss konstatieren, dass Frau Grütters - wenn der Gesetzesentwurf denn so umgesetzt werden sollte - die selbstgesteckten, hohen Ansprüche, nämlich gegen den weltweiten illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen oder gar dem Terrorismus einige Finanzquellen abzudrehen, kaum erfüllen wird. Erst recht werden damit keine internationalen Massstäbe gesetzt.

Zu https://archiv.twoday.net/stories/1022419475/ und
https://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg53908.html

Die Urteilsbegründung zu der Entscheidung zu § 52b UrhG liegt nun vor:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&client=12&nr=72304&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf

Der BGH hält sich eng an die Vorgaben des EuGH.

Von besonderem Interesse scheint mir folgende Passsage:

Entgegen der Ansicht der Klägerin stellt sich damit jedoch nicht die Frage,
ob die Zulässigkeit von Vervielfältigungen nach § 53 UrhG in § 52b UrhG
hineingelesen werden kann (aA Loewenheim, GRUR 2014, 1057, 1059 f.). Bei
den Schrankenregelungen des § 52b UrhG einerseits und des § 53 UrhG andererseits
handelt es sich um jeweils eigenständige Regelungen. Sie erfassen
nicht nur unterschiedliche Nutzungshandlungen, sondern richten sich auch an
unterschiedliche Nutzerkreise. Während § 52b UrhG die Zulässigkeit des Zugänglichmachens
von Werken an elektronischen Leseplätzen durch bestimmte
Einrichtungen regelt, hat § 53 UrhG die Zulässigkeit des Vervielfältigens von
Werken zum eigenen Gebrauch und damit auch die Zulässigkeit entsprechender
Vervielfältigungen durch Nutzer elektronischer Leseplätze zum Gegenstand.
Beide Regelungen bestehen unabhängig voneinander und können nebeneinander
oder nacheinander anwendbar sein. Entgegen der Ansicht der
Klägerin ist es daher auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung zulässig,
dass ein aufgrund der Schrankenregelung des § 52b UrhG durch eine Bibliothek
an einem elektronischen Leseplatz zugänglich gemachtes Werk aufgrund
der Schrankenregelung des § 53 UrhG durch einen Benutzer des elektronischen
Leseplatzes vervielfältigt wird (vgl. Grünberger, GPR 2015, 91, 93).


Zur Haftung der Bibliotheken wird ausgeführt:

Eine Haftung der Beklagten käme daher etwa in Frage, wenn sie die Nutzer nicht darauf hinwiese, dass sie die an den elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke nur unter
den - näher zu bezeichnenden - Voraussetzungen des § 53 UrhG vervielfältigen dürfen. Ferner käme eine Haftung der Beklagten in Betracht, wenn sie nicht durch ihr mögliche und zumutbare Maßnahmen dafür sorgte, dass die Nutzer - den Voraussetzungen des § 53 UrhG entsprechend - nur einzelne Vervielfältigungsstücke
oder kleine Teile eines Werkes und keine graphischen Aufzeichnungen von Werken der Musik oder im wesentlichen vollständigen Bücher oder Zeitschriften vervielfältigen. Insoweit treffen die Beklagte, die die Möglichkeit zu
Vervielfältigungen an den elektronischen Leseplätzen schafft, Kontroll- und Überwachungspflichten, um eine unbefugte Vervielfältigung von Werken durch Nutzer möglichst weitgehend auszuschließen. Darüber hinaus könnte ein Hinweis
der Beklagten an die Nutzer geboten sein, dass die aufgrund der Schrankenregelung des § 53 UrhG erstellten Vervielfältigungsstücke gemäß § 53 Abs. 6 Satz 1 UrhG nicht verbreitet werden dürfen.


Was bedeutet das praktisch?

Abgesehen von den Hinweispflichten: Bei Notendrucken wird man wohl Drucken und Abspeichern unterbinden müssen. Bei nicht-vergriffenen Bänden darf es wohl kein Gesamt-PDF geben, das Verbot der Gesamtkopie gilt laut BGH auch für Retrodigitalisate. Während einer Sitzung sollte man wohl das sukzessive Erstellen einer Gesamtkopie unmöglich machen. Weitergehendes ist mit Blick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Benutzer problematisch.

BGH - Bibliothek - Lesesaal.JPG
BGH - Bibliothek - Lesesaal“ von ComQuat - Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.


https://readingroom.lib.buffalo.edu/

Eine neue Open-Access-Zeitschrift.

"Hier der Hinweis auf einen sehr interessanten Beitrag von Klaus Mickus ( https://mickus.de/index.php/klaus_mickus/ ) zu den derzeitigen Gewinnspannen diverser wissenschaftlichen Zeitschriftenverlage (Open-Access-Tage 2015):

https://cast.switch.ch/vod/clips/rswcr3ikx/link_box

Folien sind auch vorhanden, empfehlenswerter ist aber die Aufzeichnung des Streams (mit kurzer Diskussion) mit Ton.

Folien: https://www.open-access.net/fileadmin/oat/oat15/slides/mickus_OA_Tage_15_neu.pdf

Vergleiche mit den Margen beim Drogenhandel sind anscheinend nicht völlig aus der Luft gegriffen.

Da es ganz gut passt:

NZZ Webpaper – Fette Gewinne dank Steuergeldern -
https://webpaper.nzz.ch/2015/09/06/wissen/MZSTF/fette-gewinne-dank-steuergeldern?guest_pass=16dd7e265c%3AMZSTF%3Af998efea5e5bfd7f5ca6a6bdbc64e9487c7290f6

eBooks und Standardprobleme | Plan3t.info -
https://plan3t.info/2011/08/24/ebooks-und-standardprobleme/

Schönen Gruß und viel Spaß beim Lesen bzw. anhören " wünscht Edlef Stabenau in INETBIB.

https://www.bl.uk/catalogues/ItalianAcademies/

Wenig erfreulich. Keine Nutzung von Personennormdaten. Selten Schlüsselseiten digitalisiert und dann mit fettem Copyfraud.

Via
https://filstoria.hypotheses.org/12423

Dickes fettes Copyfraud

https://idw-online.de/de/news638119

Gutachten von Paul Klimpel/Eva-Marie König: Urheberrechtliche Aspekte beim Umgang mit audiovisuellen Materialien in Forschung und Lehre [2015]
https://www.historikerverband.de/fileadmin/_vhd/Stellungnahmen/GutachtenAVQuellen_Final.pdf

Es steht nichts sonderlich Neues drin. Gern würde ich auch jede Menge Geld scheffeln, indem ich aus ein paar gängigen Urheberrechtskommentaren und wenigen Monographien Binsenweisheiten zusammenschreibe.

Bei der Endkorrektur hätte nicht übersehen werden dürfen:

Und letztlich spielen CC-Lizenzen
bei audiovisuellen Archiven in den USA eine große Rolle. So stehen
beispielsweise die Materialien im – inzwischen in die Library of
Congress aufgenommenen – Prelinger Archiv280 eine große Rolle.
(S. 51).

S. 65 ist zur sog. "Sichtung" anzumerken, dass die Ausführungen grob irreführend sind. Selbstverständlich dürfen Bibliotheken und Archive gekaufte Filme Einzelnutzern unabhängig von den elektronischen "Leseplätzen" gezeigt werden, siehe

https://archiv.twoday.net/stories/49617724/

Das aufgeklärte "Münchner Tagblatt" machte sich 1802 über die Schwäbisch Gmünder Metzger lustig, die vom Pfarrer die Erlaubnis erhielten, bei ihrer Mahlzeit am Donnerstag nach Fastnacht ehrbare Menuetts tanzen zu dürfen.

https://books.google.de/books?id=g8xBAAAAcAAJ&pg=PA485

Zum Gmünder Metzgerritt am Fastnachtsdienstag, der in den letzten Jahren wiederbelebt wurde, gibt die Stadtgeschichte von Michael Grimm einen Bericht.

https://de.wikisource.org/wiki/Sitten,_Gebr%C3%A4uche,_Aberglauben,_Sagen_(Gm%C3%BCnd)#Fastnacht.


https://www.stadtmuseum-duisburg.de/ausstellung/haeuserderweisheit/Haeuser.htm

https://www.na-verlag.de/wp-content/uploads/image/Leseprobe_H%C3%A4user_der_Weisheit.pdf

https://www.youtube.com/watch?v=lmchA-VUKAM

Der Islam gilt oft als wissenschaftsfeindlich, was – zumindest historisch betrachtet – eine Fehleinschätzung ist. Die Duisburger Schau lässt staunen, wie viele Erkenntnisse und Errungenschaften ihre Wurzeln im islamischen Kulturkreis haben.
Einblicke in die Häuser der Weisheit | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
https://www.derwesten.de/kultur/einblicke-in-die-haeuser-der-weisheit-aimp-id11107405.html#plx1507921542


https://ub-goobi-pr2.ub.uni-greifswald.de/viewer/image/PPN81977152X/1/

https://archiv.twoday.net/search?q=flores+temporum+meuschen

https://othes.univie.ac.at/37177/

Nicht geprüft!

https://www.ns-zeit.uni-greifswald.de/

Via
https://idw-online.de/de/news638067

"Der noch umfangreichere Abschlussbericht erscheint als Monographie und wird am 17. Oktober 2015 in der Universität der breiten Öffentlichkeit vorgestellt." Wer ahnt, wieso ich das unsinnig finde?

Es war nicht ganz einfach, an das freundlicherweise kostenlos zur Verfügung gestellte PDF eines Besitzeintrags zu gelangen, da das Researcher-Registrations-Formular zickte.

https://search.lib.unc.edu/search?R=UNCb4373146&t=tab8

(Inkunabel-Provenienzen finden sich im OPAC, aber man muss jeweils den Full Record aufrufen.)

Es handelt sich um die Summa Angelica von Angelo Carletti. Nürnberg 1488

Notes: Capital spaces, guide letters.
Gift of the Hanes Foundation 1932.
Part of the Incunabula.
RBC Incunabula 143 c.1: a Capital spaces, guide letters. caps. and other hand decoration in red or blue. Ms. notes, 16th cent., on first printed leaf and at end. Lacks blank leaf at beginning. In blind-stamped pigskin over wooden boards. From the library
RBC Incunabula 144 c.1: Capitals and other hand decoration in red or blue. Lacks first and last leaves (blank), also d ii, v (num. 21, 24) replaced in 16th?-cent. ms. In ms. at head of l. 1: Monasterii B.V.M. in Ludensdorf?. Quarter vellum over sprinkled boards. From the lib. of the Rev. A.B. Hunter.
Notes: Cited in: BM 15th cent., II, p. 432 (IB.7397)
Cited in: GW 1927
Cited in: Goff A-717


Natürlich dachte ich bei der Fehllesung sofort an Indersdorf und richtig lautet der Besitzeintrag: "Monasterii B V M in Vndenstorff 1647".

Needhams IPI hat zu Indersdorf:

"INDERSDORF / Vndenstorff / Vnderstorff (OBay.): OSA, BMV (Canoniae Undenstorff – Monasterii BVM in Undenstorff 1647); fd. 1126, 1783 incorp. w. Munich OSA, BMV, Rhodes: ‘Many books from this library now in British Library, five in Bodleian.’ [HDM 372; Backmund Chorh. Bay. 93] (s.a. Dachauer, Augustin): Munich SB; Oxf. Coll. 1079b, 1504; Harv. 86, 889; Thacher 11, 12 (donum Conradus Ansarg, can. Ratisponensis, 1478), 128; Ger.Mus. 480, 689, 807(?), 824; Stockh 107, 623, 657; Fkft/M (as Undensdorf); CatRég V 659; Freib/Br 3078 (1647); EPhG no. 28, 28a (bdgs w.armorial stamp); FMG (Undersdorff); Oslo 60; JHUL D-380 + D-394, G-360; Deckel 201 (T-530); Soth. 25 Nov 1980: 323 (S-308); SocAnt 51 (V-324); Harper 1000: 92 (G-311); Bod-inc.; Paris BNF; EPG 1 (Apr. 1926): 78 (P-520), 91 (S-5)"

https://ipi.cerl.org/cgi-bin/search.pl

Zur Bestandsaufnahme 1647:

https://www.google.de/search?tbm=bks&hl=de&q=undenstorff+1647

#provenienz

Torsten Hiltmann, Der Vandalismus des Hanns Hawsner? Heraldische Selbstdarstellung auf Schloss Runkelstein (1494), in: Heraldica Nova. Medieval and Early Modern Heraldry from the Perspective of Cultural History (blog on Hypotheses.org), September, 23th, 2015, online: https://heraldica.hypotheses.org/3582.


https://heise.de/-2823940
https://www.spiegel.de/netzwelt/web/affen-selfie-tierschuetzer-von-peta-reichen-klage-fuer-makaken-ein-a-1054281.html

Nach deutschem Recht sind Tiere keine Urheber und das ist gut so.


https://www.datenschutz-notizen.de/herausgabe-von-durchwahlnummern-mal-ja-mal-nein-3812544/

https://www.bayern-fichtelgebirge.de/heimatkunde/

"Hier haben Heimatforscher die Möglichkeit, ihre Forschungsergebnisse kostenlos zu veröffentlichen.
Bitte senden Sie uns eine e-Mail an folgende Adresse: info@fichtelgebirgsverein.de

Die Aufsätze sollten nicht größer als 4 Seiten DIN A 4 sein und sie sollten nicht mehr als 2 Fotos enthalten. Bei größeren Abhandlungen gibt es die Möglichkeit zur Veröffentlichung in der Schriftenreihe "Das Fichtelgebirge", die vom Fichtelgebirgsverein herausgegeben wird."

#histverein

Wolfgang Mieder wies mich zu meinen Sprichwörterstudien

https://archiv.twoday.net/stories/1022465888/ (Anm. 2)

freundlicherweise auf

Tokofsky, Peter. "'Das Hornberger Schiessen': Proverbial Expression, Narrative, and Drama." Proverbium, 10 (1993), 321-330

hin. In der ZDB/EZB und via Google fand ich zunächst nicht die Serie von frei zugänglichen Bänden auf:

https://catalog.hathitrust.org/Record/006930797

Zum Hornberger Schießen siehe auch die Versionen bei Konrad Heck 1953:

https://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1953/0200

Oder korrekter: "A judge grants summary judgment to a filmmaker challenging Warner/Chappell's copyright to a song more than a century old."

https://www.hollywoodreporter.com/thr-esq/happy-birthday-copyright-ruled-be-826528

Sicher nur ein Zwischensieg.

https://archiv.twoday.net/search?q=happy+birthday

Update:
https://orf.at/stories/2300403/2300407/

Offenkundig wurde 2011 der Beitrag von

Völker, Christoph: Rumeschöttel. In: Christoph Völker (Hrsg.), Heimatbuch des Kreises Höxter. Bd. 2. Paderborn 1927, S. 152-153

nachgedruckt. Er steht online unter:

https://www.hvv-hoexter.de/wp-content/uploads/2011/08/Rumesch%C3%B6ttel.pdf

Im wesentlichen stützt sich Völker auf einen Aufsatz von Paul Wigand in seinem "Archiv" Bd. 1 Heft 3 (1826)

https://books.google.de/books?id=Bo0AAAAAcAAJ&hl=de&pg=RA2-PA87

Einen Fehdebrief der Rumschöttel 1324 (?) druckt das Westfälische Urkundenbuch Nr. 2380.

https://books.google.de/books?id=exQEAQAAIAAJ&q="so+unter+dem+koterberg+**"

An die Wiedergabe des Fehdebriefs schließt die Corveyer Chronik des 18. Jahrhunderts im Staatsarchiv Münster Manuskripte I, Nr. 245, S. 516f. die (von Wigand benutzte) Notiz an, diese Rumschöttel seien von der Stadt hingerichtet worden.

https://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&verzguid=Vz_86b4996a-d89d-4860-9002-70c2f01a0deb

Digitalisat

Kurze lateinische Notiz zu 1324 auch ebd. Nr. 251 S. 90 (Digitalisat).

1354 versöhnten sich Mitglieder der Familie mit dem Kloster Corvey, der Stadt Höxter und zwei Bauerndörfern "umme die schicht", die ihren Freunden (Verwandten) vor der Stadt Höxter geschah (Wigand druckt die Urkunde). Ob sich das auf die gleiche Fehde bezieht, ist nicht klar.

Wohl nur auf Wigands Aufsatz beruht Anton Fahnes Eintrag zu Rumschötel:

https://books.google.de/books?id=ZJtfAAAAcAAJ&pg=PA344

Vielleicht finden Kundigere etwas zur Familie in

https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/urkunden_datenbank/suche/haupt.php?sucheNeu=j

Ohne Möglichkeit zur Trunkierung gestaltet sich die Suche zu schwierig.

Die frühneuzeitliche Corveyer Chronik bezieht jene fünf Kreuze vor dem Nikolaustor zu Höxter auf die Hinrichtung, denen die Sage Nr. 164 (Erstausgabe 1816) in den Deutschen Sagen der Brüder Grimm galt.

https://de.wikisource.org/wiki/Die_f%C3%BCnf_Kreuze

Vor dem Klausthor in Höxter, welches nach Pyrmont führt, gleich linker Hand stehen an dem Wege fünf alte Steine, welche die fünf Kreuze heißen, vermuthlich weil es versunkene Kreuze sind. Nun geht die Sage, es seyen fünf Hühnen dabei erschlagen worden; nach andern fünf Grafen von Reischach; wieder nach andern sind fünf Bürger von Tilly im dreißigjährigen Krieg aufgehängt worden.

Die Grimms erhielten diese Überlieferung sicher von ihrem Freund Paul Wigand, der in seinem Aufsatz den falschen Namen Reischach korrigiert (es muss Rischenau heißen).

Völker schreibt:

Gerade die Rumeschöttel müssen ganz berüchtigte und gefürchtete Räuber gewesen sein. Ihr Name hat sich, wie anderswo der des "Schinderhannes", tief dem Volksbewußtsein der Gegend am Köterberge eingeprägt und ist mit der Zeit ein Gattungsbegriff geworden. Werner von Heesen (geb. 1830 in Albaxen, gest.
1892 als Kaplan in Marienmünster) schreibt im Jahre 1886 in seiner
handschriftlichen Chronik des Dorfes Albaxen: "Noch ist der Name im
Volksmunde. Will man in Albaxen einen ungeschlachten, groben Menschen, einen Verschwender, Mörder oder Totschläger bezeichnen, so sagt man: Das ist ein wahrer Rumeschöttel. Ich habe diesen Namen als Kind oft gehört."


Einen Zusammenhang mit der Sage vom Ritter Ruhmeschöttel in Colenfeld bei Hannover

https://books.google.de/books?id=tCYKAQAAIAAJ&q=ruhmesch%C3%B6ttel

sehe ich nicht. Dort hat sich die Überlieferung - eventuell aufgrund historischen Wissens - an einen lokalen Adeligen geknüpft. Albaxen aber gehörte zu den zwei Dörfern, mit denen sich die Rumschöttel 1354 versöhnten. Es ist nicht gesichert, dass die sprichwörtliche Bezeichnung eines schlechten Menschen in Albaxen über Jahrhunderte im Volksmund lebte, auch wenn dieser Schluss naheliegen mag. Die Überlieferung kann auch einen Umweg püber das Stadtgedächtnis von Höxter genommen haben, wo - womöglich unterstützt durch schriftliche Quellen - im 17. Jahrhundert eine Tradition zu der Rumschöttel-Fehde des 14. Jahrhunderts bestand. Man hat damals die (heute nicht mehr vorhandenen) fünf Steinkreuze damit in Verbindung gebracht, was aber keinesfalls bedeutet, dass dies tatsächlich die Sühnekreuze von fünf hingerichteten Rumschötteln waren (wie Völker glaubt).

Die Tradition gehört meines Erachtens in den Kontext der vielen Erzählungen zur Konfliktgeschichte Adel vs. Städte, siehe dazu etwa meine Aufsätze

https://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-1145495
https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-87584

Bei der Bewahrung der Erinnerung an die spätmittelalterlichen Fehden hatten die Städte allemal die besseren Karten. Sie behaupteten die "Erinnerungshoheit", wenn in ihnen die Geschichten von den Angriffen auf die städtische Freiheit erzählt wurden.

***

Weitere Beiträge zu Sprichwörtern:

https://archiv.twoday.net/stories/1022465888/
https://archiv.twoday.net/search?q=sprichw%C3%B6rtliches

#erzählforschung
#forschung



Der Minneroman ‘Friedrich von Schwaben’ ist 1314 entstanden, allerdings lässt sich für ihn keine durchgehende Quelle ausfindig machen. Eine erste Überlieferung des Romans stammt von Ludwig Voss, der dies im Zuge seiner
Dissertation aus dem Jahr 1895 tut. Die Handschrift J unterscheidet er als Ja und Jb. Dann gibt es auch noch die Wolfenbüttler Handschrift W. Die einzig verfügbare Ausgabe ist allerdings die von Max Hermann Jellinek, derer er die Handschrift S
zugrundelegt. Über den Autor kann man eigentlich nichts sagen, da jegliche Hinweise auf einen solchen fehlen.


https://othes.univie.ac.at/28727/

Bislang drei Beiträge von Marcel Oeben:

Teil 1:
https://liparchiv.hypotheses.org/297

Teil 2:
https://liparchiv.hypotheses.org/319

Teil 3:
https://liparchiv.hypotheses.org/327

https://dx.doi.org/10.5281/zenodo.31234

Ulrich Herbs Dissertation gibt es bei Zenodo auch Open Access.

Fazit: "Die Kultur des offenen Wissens ist in der Soziologie nicht verbreitet".

Via
https://www.scinoptica.com/pages/topics/open-science-in-der-soziologie---eine-interdisziplinaere-bestandsaufnahme-zur-offenen-wissenschaft-und-eine-untersuchung-ihrer-verbreitung-in-der-soziologie.php

Leider geben die Agenturmeldungen nicht an, wann (15. Jahrhundert?) die seltenen Wandmalereien im Mittelalter entstanden sind.

https://www.lr-online.de/nachrichten/vermischtes/Boulevard-Verkehrte-Welt-nbsp-Mittelalterliche-Wandmalereien-entdeckt;art747,5177945

Die Vekehrte Welt hat jüngst einen Artikel in der Enzyklopädie des Märchens (t. 14)

https://books.google.de/books?id=IxtfCAAAQBAJ&pg=PT42

erhalten, der mir nicht sonderlich gelungen erscheint. Ich selbst habe vor allem Bildmaterial dazu gesammelt, wie hervorgeht aus

https://archivalia.tumblr.com/tagged/hares
und
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Hares_hunting_the_hunter mit zwei in der "EM" schmerzlich vermissten Literaturangaben

Update: Video
https://www.pirna-tv.de/2015/10/02/verkehrte-welt-in-pirna/

pirna

Meint Christian Gutknecht:

https://wisspub.net/2015/09/22/nationallizenzen-und-open-access-passen-nicht-zusammen/

Das Sonderheft der Near Eastern Archeology ist frei zugänglich auf JSTOR:

https://www.jstor.org/stable/10.5615/neareastarch.78.issue-3

Via
https://archaeologik.blogspot.de/2015/09/near-eastern-archaeology-special-issue.html

 

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