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Gibt es ein hässlicheres Archivlogo als die Klorolle in RLP? Und wem nützt das Digitalisat einer Verordnung, das man nicht lesen kann?

https://www.archivdatenbank.lha-rlp.de/speyer/e/e.3/y24/fb/plakate/04/04.01/3885/


https://www.hamburg.de/contentblob/4560176/data/archivjournal-15-02.pdf

https://zkbw.blogspot.de/2015/10/ausgewahlte-webarchive.html

Weitere Links HIER:

https://archiv.twoday.net/topics/Webarchivierung/

Die 2014/15 mit großem Erfolg im Hessischen Hauptstaatsarchiv und im Hessischen Staatsarchiv Marburg gezeigte Ausstellung "Kriegsbilder. Der Erste Weltkrieg in zeitgenössischen Druckgraphiken" ist ab sofort im Portal Digam komplett online einsehbar: https://www.digam.net/exposition.php?exp=260.
Die Ausstellung basiert auf der sogenannten Weltkriegssammlung des Hessischen Hauptstaatsarchivs. Zu sehen sind u.a. Plakate, Künstlerdrucke, Bilderbögen, Scherenschnitte, Zeitschriftenillustrationen und Karikaturen.

https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=37425

https://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/ddr-geschichte-havemann-archiv-vor-dem-aus,7169128,32079020.html

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/bundesarchiv-waere-fuer-uebernahme-der-stasi-akten-bereit,10809148,32066000.html

Simon Strauß versucht, ausgehend vom dänischen Aarhus, einen Blick in die Zukunft.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/themen/die-zukunft-der-bibliothek-das-dokk1-in-aarhus-13834316.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Im „dänischen Modell“ ist die Bibliothek "gerade kein Hort des kulturellen Gedächtnisses mehr. Jedes Buch, das zwei Jahre lang nicht ausgeliehen worden sei, werde ausgesondert, erklärt Manager Schulz, man wolle schließlich kein „Museum“ sein und könne den freiwerdenden Platz gut für Familienaktivitäten brauchen."

Update:
https://archiv.twoday.net/stories/1022481171/

DOKK1-Cut.jpg
DOKK1-Cut“ von Gardar Rurak - Eigenes Werk. Lizenziert unter CC-BY-SA 4.0 über Wikimedia Commons.


In einem nicht rechtskräftigen Urteil meint ein Amtsgericht (!), dass ein Fotograf, der von einem Hotel für die Erstellung von Bildern bezahlt wurde und ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt hatte, trotzdem für die unterbliebene Namensnennung satt abkassieren darf.

https://pixdetect.com/fotograf-muss-grundsaetzlich-benannt-werden-230/

https://schmalenstroer.net/blog/2015/10/nasa-veroeffentlicht-hochauflloesende-bilder-der-apollo-missionen/

AS12-46-6728

"Das Rijksmuseum in Amsterdam (und vorher auch schon andere, vor allem amerikanische Museen) hat es vorgemacht, jetzt ist die Logik dieser Entscheidung auch in Deutschland angekommen. Bei gemeinfreien Bildern besteht das Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe nicht nur nicht mehr auf irgendwelchen zweifelhaft begründeten Gebühren, sondern es stellt auch gleich eine (allerdings nur mittelhoch auflösende) Abbildung zur freien Verwendung zur Verfügung. Es sind zwar erst ein paar Tausend Werke, die auf diese fortschrittliche Weise der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, aber es soll zügig mehr werden."

https://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/10/03/museum-und-bildrechte-ein-kleiner-durchbruch/



https://sammlungonline.mkg-hamburg.de/ (Keine Permalinks)

FWE Roth, den ich vor kurzem als Fälscher entlarvt habe

https://archiv.twoday.net/stories/1022477029/

veröffentlichte ab 1884 eine Vielzahl bibliographischer Studien, die sich vor allem mit der Druckgeschichte der Inkunabelzeit und dem 16. Jahrhundert befassten.

https://de.wikisource.org/wiki/Ferdinand_Wilhelm_Emil_Roth

Ein hartes Urteil aus der Sicht der Inkunabelbibliographie fällt Falk Eisermann, der ihm nur eine "geringe bibliographische Kompetenz" attestiert.

https://archiv.twoday.net/stories/1022476725

Die Unzuverlässigkeiten und Schlampigkeiten Roths sollten jeden davor warnen, Angaben von ihm ungeprüft zu übernehmen. Bei Angaben, für die er die einzige Quelle darstellt, ist höchste Vorsicht angebracht. Im Zweifel sollte man auf die Verwertung des Belegs verzichten.

Wohl zu den besseren Publikationen Roths zählt seine im Centralblatt für Bibliothekswesen veröffentlichte kurze Studie zum Mainzer Drucker Friedrich Heuman(n):

Der Buchdrucker Friedrich Heuman zu Mainz 1508-1512. In: Zentralblatt 10 (1893), S. 476-483
https://www.digizeitschriften.de/de/dms/img/?PID=GDZPPN00025519X&physid=phys528#navi

Zum heutigen Forschungsstand zu Heumann siehe Reske 2007

https://books.google.de/books?id=zOTCP4MlY-QC&pg=PA590

Abgesehen von den neuen Nachweisen im VD 16 hat sich seit Roth nicht viel getan. Roth ist immer noch die ausführlichste Darstellung.

Roth weist zunächst die Erfindung Bodmanns zurück, Heumann habe die Druckeinrichtung der Brüder vom gemeinsamen Leben zu Marienthal angekauft. Er kritisiert frühere Bibliographen, namentlich Schönemann und Helbig, dafür, dass sie angenommen hätten, Heumanns Missaltype sei von Johannes Gutenberg übernommen worden. Er unterlässt aber einen Hinweis, dass schon 1884 der "Beschreibende Catalog des bibliographischen Museums von Heinrich Klemm", den er - klassisches Bauernopfer - erst unter I, 1 zitiert, zum gleichen Schluss gekommen war. Roth tut also so, als sei die Beweisführung auf seinem Mist gewachsen.

https://archive.org/stream/beschreibenderca00klem#page/56/mode/2up

Er ergänzt den Namen (Schoenemann, auf dem Titelblatt Schönemann) der "Hundert Merkwürdigkeiten", hat aber anders als Klemm bei Helbig das falsche Erscheinungsjahr 1858 statt richtig 1855.

https://reader.digitale-sammlungen.de/resolve/display/bsb10787476.html

Roth sagt, dass Helbig sieben Heumann-Drucke kannte, während er selbst 16 kenne. Dass bereits der später von ihm zitierte Hessels 1882 11 Drucke nachweist, vergisst er zu erwähnen.

https://www.e-corpus.org/notices/151325/gallery/1986875

Bei I 1 ist das vom Klemm-Katalog übernommene Datum 1508 ein Irrtum, denn die Beschreibung (mit Zeilenfall) ist identisch mit dem zweiten Teil von Nr. II 1, worauf Roth hätte eingehen müssen.

Digitalisat:
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00009163/image_3

Zum folgenden verlinke ich nicht jeweils das VD 16, das im Augenblick die maßgebliche Zusammenstellung der Heumann-Drucke bietet.

https://gateway-bayern.de/VD16+O+669

Zu streichen ist der in Mainz, aber nach VD 16

https://gateway-bayern.de/VD16+V+1004

bei Johann Schöffer gedruckte Druck "Hierin in disem büchleyn". Auch das VD 16 hat nur den von Roth angegebenen Standort Augsburg, Stadtbibliothek. Von Nutzen ist der Hinweis Roths auf den Abdruck von Keller. Dass es sich um eine Priamelsammlung handelt, hätte Roth dem Leser durchaus mitteilen dürfen. Wie der Zufall es will, habe ich sie hier bereits einmal erwähnt:

https://archiv.twoday.net/stories/948989603/

Ein noch schlimmerer Schnitzer ist die Zuordnung von

GW M46580 Thomas de Aquino: De vitiis et virtutibus. [Köln: Heinrich Quentell, um 1495]. 4°

zu Heumann (Nr. II 5). Nach der Beschreibung Roths nach einem Exemplar der Stadtbibliothek Mainz handelt es sich um diesen Druck. Er gehört in drei Exemplaren der Mainzer Stadtbibliothek und befindet sich mit den anderen Inkunabeln heute im Gutenberg-Museum.

Digitalisat:
https://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/inc-ii-537/0001

Da die Nr. I 1, II 2 und II 5 zu streichen sind, schrumpft die Zahl der Roth bekannten Drucke auf 13 von 24 im VD 16. Hessels kannte zehn Drucke (Nr. 1 und Nr. 8 sind Roth Nr. I 1 = II 1), Roth also nur drei mehr.

Es fehlen bei Roth die Berliner Exemplare (zwei davon sind laut "ST 16" in Krakau, ohne dass das VD 16 davon Notiz nimmt!). Womöglich hätte Roth über sie Auskunft erhalten.

Von den 24 Ausgaben im VD 16 sind nach dessen Angaben derzeit 12 online. [13: https://archiv.twoday.net/stories/1022481156/ ]

Nach meiner Ansicht sind Roths bibliographischen Angaben für die damalige Zeit eine achtbare Leistung. Wenn Roth unzuverlässig ist, dann ist es das VD 16 auch (wobei das natürlich immer eine Frage der Größenordnung ist ...).

Völlig wertlos ist die Angabe im VD 16 zu R 627, die sich ohne weitere Angaben auf Benz(inger) beruft. Unklar ist das Verhältnis dieses Drucks zu R 1100/R 619. Überhaupt ist die extreme Kargheit der bibliographischen Angaben im VD 16 extrem ärgerlich, da man bei jeder Recherche von vorn anfangen muss und die unübersichtliche Fülle älterer Bibliographien, von denen heute viele bequem online sind, sichten. Roth bietet bessere Informationen als das VD 16, da er für die Forschung wichtige weitere Angaben bereitstellt (natürlich häufig fehlerhaft).

Leider als Einzelkämpfer agiert Walter Behrendt (Mailand) mit seinem

https://wikidrucke16tesjh.hist.net/

Aber in einem Wiki Ergänzungen zum VD 16 zusammenzutragen, ist im Prinzip der richtige Ansatz!

Unzuverlässig ist der VD 16 zu D 2230 , wenn er beim letzten bekannten Druck aus zweiter Hand "Roth Heum.8" (korrekt wäre: II 8) zitiert, denn Roth hat diesen Druck - anders als wohl etliche aus seiner eigenen Bibliothek - nicht erfunden, sondern nach Hessels Nr. 11 angeführt, der ihn 1881 in der Sammlung von Friedrich Culemann in Hannover sah. Da er von dem großen Inkunabelverkauf Culemanns nicht betroffen war, könnte er sich in der Stadtbibliothek Hannover befinden. In jedem Fall hätte nicht Roth, sondern Hessels zitiert werden müssen.

Anhangsweise widmet Roth sich etwa dem Psalterium Spirense von 1515, von dem er etwas ungenau behauptet, Hessels hätte es Heumann zugeschrieben. Hessels hat aber nur eine Typenidentität behauptet und die gleiche Type auch bei einem Druck von Peter Schöffer 1518 gefunden. Roth druckt aus dem Psalterium etwa die Hälfte des Schreiben Bischof Georgs von Speyer 1515 ab. Digitalisat:

https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00017928/image_7

ich habe den Wortlaut nicht genau verglichen, es gibt vermutlich schlimmere Textwiedergaben Roths als diese.

Zur literarischen Tätigkeit des Florentius Diel bietet Roth einige willkommene Hinweise. Die Ars bene cantandi (Nr. I 5) hatte er schon früher nach einem Exemplar der Mainzer Stadtbibliothek beschrieben und eine kurze Notiz über Diel angefügt:

https://www.archive.org/stream/MonatshefteMusikGeschichte_20/Monatshefte_fr_Musik_Geschichte#page/n165/mode/2up

Roth zitiert sich nicht namentlich, nur die Monatshefte für Musikgeschichte XXI (1888), S. 153. Statt XXI muss es korrekt XX heißen.

Ergänzungen zum VD 16 liefern der KVK (wobei die OPACs kaum Zusatzinformationen bieten) und Google Books/Google Websuche.

Beispiel: VD16 ZV 3148 (also nicht im gedruckten VD 16 enthalten!) ist Roth Nr. I 4, den Roth aus Panzer und Hessels kannte. Er wird vom VD 16 nur in der ULB Düsseldorf nachgewiesen, ist aber auch in der Beinecke Library (Yale) vorhanden. Siehe auch

Beispiel: Das im VD16 als ZV 28039 verzeichnete Stück erscheint mit Provenienzdaten im Solothurner OPAC, aber ohne Hinweis auf das VD 16.

https://aleph.ag.ch/F/?/&func=find-b&find_code=SYS&request=000552313

Zu Roth Standortsnachweisen: Nach bisherigem Kenntnisstand hat Roth immer wieder Drucke Sammlungen untergeschoben, in denen sie gar nicht vorhanden sind oder waren. Wenn man auf Antwort hoffen darf wie im Fall der Stadtbibliothek Mainz sollte man solche Nachweise Roths immer überprüfen. Bei kleinen Sammlungen wie der Pfarrbibliothek St. Quintin (Nr. I 3) ist Vorsicht geboten.

Nach meinen Ermittlungen zu Roths Bibliothek glaube ich ihm einfach nicht, dass er eine bei Heumann gedruckte Zweitausgabe einer Schrift des Kartäusers Johannes Rode sein eigen nannte.

"Epistola perutilis inter legendumque suauis: fratris Johannis Carthusi||ensis ordinis ad quosdam studentes Pragenses || de Hamburg.||" (angeblich Fragment aus Titelblatt und zwei Blättern)

Wortlaut und Zeilenfall weicht von der Speyerer Inkunabel um 1490/91, die Roth z.B. in Mainz oder Trier vorfinden konnte

https://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/M38424.htm
Gerhard Schlegel
https://www.cartusiana.org/files/Johann%20Rode%20von%20Hamburg.PDF

ab.

Anders als das VD 16 hätte der GW dieses dubiose Stück, das sonst nirgends aufgetaucht ist, wohl nicht aufgenommen.

Bei Druckerzuweisung verdient Roth keinerlei Vertrauen, es könnte sich auch um eine sonst nicht bekannte Variante des Speyerer Drucks (den Roth verschweigt), also um eine Inkunabel, gehandelt haben.

Die Erfindung dieser Ausgabe, die in die Kartäuserforschung eingegangen ist, war gefahrlos. Roth musste nur die Zeilenenden verschieben und den Wortlaut etwas ändern. Während die Inkunabel korrekt suaues hat (was sich auf epistule bezieht)

Digitalisat
https://diglib.hab.de/inkunabeln/24-3-rhet-2/start.htm?image=00001

gibt Roth suauis. (Das kann natürlich auch ein Druck- oder Lesefehler sein.)

Niemand kann beweisen, dass Roth die Ausgabe fingiert hat, um seine eigene Bibliothek einmal mehr mit dem Glanz eines Unikats zu nobilitieren. Aber angesichts der von mir in Sachen Roth vorgeschlagenen Beweislastumkehr dürfte es schwerfallen, den Beweis zu führen oder auch nur plausibel zu machen, dass es die Ausgabe tatsächlich gegeben hat. Sie hätte nie im VD 16 landen dürfen.

Resümieren wir: Roth konnten zur Last gelegt werden mehr als nur kleine Schlampigkeiten, Unredlichkeiten beim Umgang mit den Leistungen anderer, mutmaßlich die Fälschung einer Ausgabe. Auf der anderen Seite stehen fleißig zusammengesuchte Angaben und einige heute noch nützliche Hinweise. Es spricht nichts dagegen, wenn man sich auch heute noch von seinen bibliographischen Arbeiten anregen lässt, aber man sollte alles genauer als sonst überprüfen und auf die Verwertung nicht mehr überprüfbarer Zeugnisse vorsichtshalber verzichten.

Nachtrag:

Weiteres Beispiel für eine nur aus Roth bekannte Ausgabe im VD 16

https://gateway-bayern.de/VD16+H+144

1892 von Roth in seiner Studie zu den Wormser Buchdruckern angeführt mit Exemplarnachweis "Privatbesitz Wiesbaden". Roth wohnte laut Vorwort damals in Geisenheim.

https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/3772418

#forschung


Kirchenpfleger P. weist mich freundlicherweise auf

https://schott-campus.com/lesen/open-access/

hin. Kostet für Autoren 1699 Euro (Grundpaket).

https://www.inschriften.net/baden-baden-und-landkreis-rastatt/

Ergänzend meine Ausführungen hier:

https://archiv.twoday.net/stories/38735546/

#epigraphik

[Dublette: https://archiv.twoday.net/stories/1022442663/ ]

Was annähernd heißt, wird nicht definiert. Ein Zeitraum um 973-1011 umfasst weit mehr als ein Vierteljahrhundert.

https://www.inschriften.net/themen/inschrift-im-fokus/liste-annaehernd-sicher-datierter-inschriften-bis-1250.html

#epigraphik

https://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb00103171-2

https://www.handschriftencensus.de/6355


https://es.wikipedia.org/wiki/D%C3%ADa_Mundial_de_la_Sonrisa


"Die Plattform ETHorama ermöglicht ein einfaches Durchstöbern von historischen und zeitgenössischen Artikeln, Bildern sowie alten Drucken und Karten mit Bezug zur Schweiz"

https://ethorama.library.ethz.ch/

"In ETHorama werden zum ersten Mal geogetaggte Inhalte verschiedener Quellsysteme in einen Kontext zueinander gebracht."

https://blogs.ethz.ch/innovethbib/2015/10/02/ethorama-die-kartenbasierte-plattform/

Kritische Anmerkungen zu einschlägigen Ausstellungen:

https://mindthegaps.hypotheses.org/2227

https://www.e-rara.ch/id/10913989

Nicht der einzige Lieddruck, den e-rara.ch derzeit für den Fernzugriff bereitstellt.


https://www.biapsy.de/

Keine GND-Nutzung, keine Links zu Wikipedia oder anderen Online-Quellen usw.

Via
https://zkbw.blogspot.de/2015/10/biographisches-archiv-der-psychiatrie.html

Mehr dazu (mit Link zu einer Petition):

https://archaeologik.blogspot.de/2015/10/anti-intellektualismus-illinois-state.html

Lange erwartet, hat Erbloggtes den zweiten und dritten Teil seiner Stellungnahme zum Papier gebracht:

https://erbloggtes.wordpress.com/2015/10/01/ursula-von-der-leyen-vroniplag-und-das-plagiat-ii/

"Die Wetten stehen gemischt, ob die MHH den Dissertationspokal zurück bekommt. Gerhard Dannemann äußert sich optimistisch: “Wir sprechen hier nicht von einem Grenzfall […] Dies ist ein Muster in der Arbeitsweise.”[3] Auch Volker Rieble meint: “Das ist ein eindeutiges Plagiat, es wurde eindeutig abgeschrieben”.[3] Dabei sei die Tordifferenz unerheblich. Einen Kantersieg prophezeit “Plagiatsexpertendarsteller Heidingsfelder”[4], so dass besorgte Leyenianer die Lage schon “brandgefährlich” sehen.[5] Auf einen Sieg von der Leyens setzt mit einigem Begründungsaufwand bisher nur Klaus Graf.[6] Aber Zweifel an einer Doktorentziehung sogar bei klarem Bejahen von Plagiatsbefunden, wie Stefan Weber sie hegt,[7] sind weit verbreitet. Hermann Horstkotte will gar wetten, “dass die Ministerin Doktor bleibt”.[8] Dagegen findet Sebastian Sattler, “die Faktenlage” sehe ersteindrücklich “nicht gut für sie aus”.[9] Selbst Simone G. konzentriert sich für ihren Tipp auf ein Unentschieden lediglich auf von der Leyens Stärken im Netzwerkspiel."

Gewohnt rechthaberisch weise ich darauf hin, dass ausschließlich diejenigen, die meiner Meinung sind, richtige Experten sind, alle anderen selbstverständlich Pseudo-Experten.

Erbloggtes wendet sich in Teil III (daher nicht verlinkt) ausdrücklich gegen meine Verteidgung von der Leyens und zitiert einen Archivalia-Kommentator:

"Weiter sind Bauernopfer deutliches Indiz dafür, dass der Plagiateur sich seines Täuschungshandelns bewußt ist, es aber gegenüber sich und anderen dadurch zu verharmlosen und zu rechtfertigen sucht, er habe ja irgendwie schon zitiert."

Auf eine so dümmlich-zelotische Argumentation ist nicht weiter einzugehen. Behauptet jemand, etwas sei gewiss oder sicher oder ein "deutliches Indiz", so ist das ein deutliches Indiz dafür, wie wenig festen Boden die ganze Mischpoke der Plagiats-Kommentatoren (einschließlich mir) unter sich hat. Sie schwimmt aufgeregt im Kreis und stößt bei Kritik um so aufgeregtere Rufe aus.

Ich muss gestehen, dass die Sophismen von Erbloggtes in Sachen Täuschungsabsicht mir ärgerlich erscheinen. Zum Thema Bauernopfer hier:

https://archiv.twoday.net/search?q=bauernopfer

Der Begriff stammt aus dem Schachspiel und lässt sich dort nicht ohne Intentionalität verstehen. Zugleich ist aber ein sogenannter Bauernopfer-Befund Ausdruck einer schludrigen Arbeitsweise, bei der man nicht bewusst täuschen wollte. Man will die fremden Federn zwar anerkennen, kommt aber nicht auf den Gedanken, korrekt Anführungszeichen zu setzen oder den Beleg an die richtige Stelle zu setzen. Was die VorniPlag-Zeloten da an finsteren Machenschaften in die Köpfe der armen Doktoranden hineingeheimnissen, ist abenteuerlich.

Erbloggtes mag mich fortan als (un)heimlichen Schavanisten schmähen: Das Zitierkultur-Argument ist nicht aus der Luft gegriffen.

Wer es als Empiriker/STM-Autor gewohnt ist, mit einem sehr begrenzten, festgelegten Vokabular zu arbeiten, das natürlich nicht mit Anführungszeichen gekennzeichnet wird, läuft Gefahr, bei den historischen und theoretischen Ausführungen nicht den seinerzeit weltfremden Maßstäben von Leuten gerecht zu werden, deren Hobby das Aufspüren von Bauernopfer ist. Er arbeitet schludrig und gegen die in Anleitungen kodifizierten Normen, wobei ich als Historiker immer auch die konkrete Praxis, nicht nur die theoretischen Normkodizierungen, berücksichtigen würde. Aber der Schaden für die Wissenschaft ist gering, wenn das Belegen kein Selbstzweck sein soll, denn entscheidend ist, dass eine Kontrolle mittels Nachweis möglich ist. Dass in den Naturwissenschaften hier eine gänzlich andere Zitierkultur besteht als in den mir vertrauten Geisteswissenschaften, ist bisher nicht schlüssig widerlegt worden.

Die üblichen medizinischen Schmalspur-Dissertationen müssen aufhören. Das Niveaugefälle vom Dr. phil. und Dr. med. ist unerträglich. Für die Vergangenheit halte ich wenig davon, disziplintypische medizinische Missstände mit dem Entzug von Doktorgraden zu bekämpfen, soweit es sich nicht wenigstens um mittelschwere Fälle handelt. Dass von der Leyen ein eher leichter Fall ist, daran halte ich fest. Anders als bei Schavan, die es an geisteswissenschaftlicher Gewissen-Haftigkeit fehlen ließ, muss man bei dem Urteil über von der Leyen den empirischen Kern stärker gewichten, da man im STM-Bereich vor allem auf diesen Wert legt und sprachliche und andere formale Schnitzer eher duldet.

https://www.leibnizopen.de/blaettern/

Germanisches Nationalmuseum (GNM), Nürnberg (730)
Institut für Zeitgeschichte München - Berlin (IfZ) (0)

Ergänzend zu den überwiegend negativen Urteilen über den nassauischen Außenseiter-Historiker und Fälscher FWE Roth, die ich in

https://archiv.twoday.net/stories/1022477029/

anführte, möchte ich kurz einige Aussagen über Roths Ausführungen zur Gründung des Klosters Schönau und Tuto/Dudo von Laurenburg vorstellen.

Roths Darstellung findet sich in den "Visionen der hl. Elisabeth" 1884.

https://archive.org/stream/dievisionenderhl00elis#page/n11/mode/2up

Ausgesprochen ungnädig äußerte sich Ludwig Conrady: Die Schönauer Überlieferung. Eine historisch-kritische Untersuchung, in: Nassauische Annalen 24 (1892), S. 144 Anm. 2: Roth "erfindet ebenso dreist alles Weitere, entsprechend dem ganzen Romane, den er aus Tutos Leben heraugezaubert hat". Auch sonst äußerte sich Conrady verschiedentlich kritisch in den Fußnoten zu Vogt, dem er S. 102 eine unzuverlässige Textwiedergabe attestierte.

Paul Wagner: Untersuchungen zur älteren Geschichte Nassaus ... ebd. 46/2 (1925), S. 112-188, hier S. 157: "Die Darstellung, die er gibt, ist freilich so oberflächlich und strotzt so von Fehlern und Ungenauigkeiten, dass man sie übergehen könnte, wenn der Verfasser nicht den Anschein erweckte, als hätt er dafür ganz neues, anderen unbekannt gebliebenes Material benutzt".

Roth hatte schwäbische Quellen über Tuto von Wagenhausen auf Tuto von Laurenburg bezogen, was Albert Hauck knapp berichtigt hatte.

https://archive.org/stream/kirchengeschicht03hauc#page/1032/mode/2up

Karl Hermann May meinte in den Nassauischen Annalen 60 (1943), S. 2 Rot habe durch leichtfertige Verwendung oberrheinischer Quellen und einen unmöglichen Rettungsversuch der Schottschen Fälschungen "den Namen eines ernstzunehmenden Wissenschaftlers" geopfert.

Die von Emil Kimpen nochmals vertretene Gleichsetzung Tutos von Wagenhausen mit Tuto von Laurenburg wies Hans Jänichen 1958 zurück, wenngleich er der Ansicht war, beide seien verwandt gewesen.

https://www.bodenseebibliotheken.de/page?shbg-j1958-h035-t-045

Bruno Meyer handelte 1964 über Touto von Wagenhausen (im Thurgau) und sein Kloster.

https://www.bodenseebibliotheken.de/viewer.html

Auch in Arno Borsts "Mönchen am Bodensee" ist er vertreten.

Über die Gründung des Klosters Schönau (und die Kontroversen um Tuto von Laurenburg) kann man sich bei Joachim Kemper 2002 unterrichten

https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-101537


Wenn die interne Suche nicht funktioniert, soll man den Volltext durchsuchen, meint

https://www.ancestryinsider.org/2015/09/how-to-navigate-around-internet-archive.html

Noch nützlicher wäre freilich ein Hinweis, wie man die übergreifende Suche via Open Library dazu bringt, mehr als ein Suchwort zu akzeptieren.

https://archiv.twoday.net/stories/1022397050/

https://www.europeanasounds.eu/

Die Suche dort "Search sounds" in der Europeana erfasst eben nicht nur die urheberrechtsfreien Materialien, um die es diesem Projekt angeblich geht. Hilger kündigt 150 Klavierrollen der Tonwalzen der DNB an, online sind aber genau ZWÖLF!!

Via
https://zkbw.blogspot.de/2015/10/europeana-sounds.html

https://zkbw.blogspot.de/2015/10/nachlassverzeichnisse-der-bsb-munchen.html weist auf Nachlassverzeichnisse der BSB München hin. Aber ausgerechnet zu den Oefeleana, in der sich auch mittelalterliche Handschriften befinden, gibt es NICHTS, obwohl ein umfangreiches maschinenschriftliches (!) Repertorium existiert. Meine Rede seit 2014:

https://archiv.twoday.net/stories/983319148/


Der Vatikan hat eine digitale Bibliothek mit päpstlichen Dokumenten eröffnet.

https://en.radiovaticana.va/news/2015/09/30/vatican_launches_digital_library_on_church_and_communication/1175791

Aber man muss ziemlich herumsuchen, bis man die URL findet.

https://www.chiesaecomunicazione.com/

Über 60 Dokumente stammen aus dem Zeitraum 500-1500. Angenehm fiel mir auf, dass Links zu Digitalisaten vorhanden sind.

Bei

https://www.chiesaecomunicazione.com/doc/costituzioni-_1491

z.B. zu Mansi 1902, einem Angebot, das mir bisher nicht geläufig war:

https://www.fscire.it/mansi/immagine/19455

https://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/ehemaliger_fellow_des_historischen_kollegs_wird_neuer_direktor_der_herzog_august_bibliothek_wolfenbuettel?nav_id=5866

https://zkbw.blogspot.de/2015/10/neue-datenbank-zur-geschichtsdidaktik.html

Der übliche Murks aus München. Heutzutage macht man so etwas auf Zotero oder Mendeley, und Links sollten anklickbar sein, und einen Online-Filter sollte es auch geben. Ich sehe keine Expertmöglichkeit in Literaturverwaltungsprogramme, eine Nachnutzung als Open Data gibts nicht.

Via
https://zkbw.blogspot.de/2015/10/neue-datenbank-zur-geschichtsdidaktik.html

Da sind wir aber gespannt:

https://idw-online.de/de/news638665


Und auch das Blog hat eine neue Adresse, unter der Feedly aber keinen RSS-Feeed mehr findet!

https://gallica.bnf.fr/blog

Siehe den Nachtrag zu
https://archiv.twoday.net/stories/11584199/

GND
https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=124928927

https://www.wn.de/Muenster/2131014-Plagiate-Uni-will-Doktorvater-bestrafen

"Hier hat das Rektorat nun erstmals an die medizinische Fakultät die Empfehlung ausgesprochen, einen Professor, der mehrere plagiierte Dissertationen betreut hat, spürbar zu sanktionieren. Dies bestätigte auf Anfrage der Sprecher der Universität, Norbert Robers. Dem 60 Jahre alten Medziner sollen bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand alle von der Fakultät über die rechtliche garantierte Besoldung und Versorgung hinaus gewährten Leistungen gestrichen werden. Eine empfindliche Strafe, wie es intern heißt."

Die WN finden das gut:
https://www.wn.de/Muenster/2131014-Plagiate-Uni-will-Doktorvater-bestrafen/2131246-Plagiate-Ein-Warnschuss

https://www.ifla.org/files/assets/hq/publications/ifla-journal/ifla-journal-41-3_2015.pdf

Der nassauische Historiker F.W.E. Roth war nach meiner Überzeugung einer der frucht- und furchtbarsten Quellenfälscher und historischen Hochstapler im 19./20. Jahrhundert. Aufbauend auf den Schöfferlin-Studien Walther Ludwigs 1987, der Roth eine eindeutige Fälschung nachweisen konnte, kam mir schon vor Jahren der Verdacht, Roth könne die von ihm edierten bzw. herangezogenen Dokumente zu den Mainzer Meistersingern gefälscht haben. Ich denke, ich kann diese und weitere Fälschungen plausibel machen und so die Beweislast umkehren: Wer künftig von Roth aufgrund nicht mehr vorhandener Quellen gemachte Aussagen verwerten will, muss ihre Echtheit nachweisen bzw. wahrscheinlich machen, wieso Roth sie nicht gefälscht hat.



Bei etwa 500 Publikationen Roths versteht es sich von selbst, dass meine Roth-Studien ein "work in progress" sind. Soweit mir Online-Nachweise bekannt sind, habe ich sie unter

https://de.wikisource.org/wiki/Ferdinand_Wilhelm_Emil_Roth

vermerkt. Die Liste fußt auf der BBKL-Liste, die wiederum auf Duchhardt (1972, Nachträge 1977) zurückgeht. Duchhardt konnte aber noch nicht die Sonderdrucke Roths kennen, die erst 1978 im Darmstädter Nachlass gelandet sind und die etliche Ergänzungen bieten (von mir noch nicht eingearbeitet).

I. Roths Leben und Arbeitsschwerpunkte

Heinz Duchhardt hat 1972 in den Nassauischen Annalen ein gründliches Lebensbild von Roth vorgelegt, zu dem er 1977 in der gleichen Zeitschrift Nachträge vorlegte.

GND
https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=116637633

Üblicherweise nannte sich Roth mit abgekürzten Vornamens-Initialen F.W.E., die nach seinem Willen mit Ferdinand Wilhelm Emil aufzulösen sind. Getauft wurde er lediglich auf den Namen Emil. Geboren am 6. August 1853 in Eltville, starb er am 8. Februar 1924 in Offenbach am Main. Seine Werke sind also schon seit längerem gemeinfrei.

Roth war Autodidakt und hatte keine akademische Ausbildung. Es ist sogar unbekannt, ob er einen Gymnasialabschluss hatte. Dass er in Freiburg im Breisgau 1877/78 eine Einführung in das Archivwesen erhielt, stützt sich nur auf eigene Angaben in einem Lebenslauf von 1919, den er der Darmstädter Bibliothek mit seinem Nachlass übergab. Der Sohn eines Gutsbesitzers konnte offenbar - zumal nach Antritt des väterlichen Erbes 1887 - das Leben eines begüterten Privatgelehrten führen und alte Handschriften und Drucke sammeln. Willkommen waren aber sicher auch die Honorare, die ihm von seinen vielen Publikationen zuflossen. Nur kurze Zeit stand Roth 1889 als Archivar in den Diensten des Grafen von Eltz. Daher nannte er sich häufig "Archivar a. D.". Roth lebte unter anderem in Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Geisenheim und Niedernhausen. Aufgrund einer Paranoia musste man ihn 1904 in die nassauische Heil- und Pflegeanstalt auf dem Eichberg einweisen, wo er viereinhalb Jahre blieb. Im Frühjahr 1912 war er nochmals dort (Duchhardt 1977).

Roth legte unzählige Publikationen vor, wobei er sich bei renommierten Publikationsorten (darunter auch der führenden mediävistisch-quellenkundlichen Zeitschrift, dem "Neuen Archiv" der MGH) meist auf den Zeitraum von Hochmittelalter bis zum 16. Jahrhundert beschränkte, während er in Artikeln zur nassauischen Orts- und Landesgeschichte, die in Heimatzeitschriften und Zeitungen erschienen, bis ins 19. Jahrhundert ausgriff.

Thematische Schwerpunkte waren:

- Erforschung der monastischen Spiritualität des Hoch- und Spätmittelalters, ausgehend von Frauen (Hildegard von Bingen, Elisabeth von Schönau) und Männern (Johannes Trithemius und andere) des rheinischen Raums

- Mitteilungen (einschließlich Editionen) aus damals noch unerschlossenen Handschriftenbeständen (Darmstadt, Mainzer Seminar- und Stadtbibliothek u.a.) und Roths eigener Sammlung

- Geschichte des Buchdrucks vor allem im 15./16. Jahrhunderts

- Biographisches zu Gelehrten der Mainzer Universität im 15./16. Jahrhundert

- Biographisches zu Autoren des 15./16. Jahrhunderts aus dem Feld der Botanik

Insgesamt ist der starke kulturgeschichtliche Einschlag von Roths Oeuvre unverkennbar.

Einen kleinen Eindruck soll die Liste zum Jahr 1913 vermitteln. Ich habe Notizen zu den handschriftlichen Quellen hinzugefügt.

Aus Handschriften der Mainzer Seminarbibliothek. In: Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde 38 (1913), S. 572-580 DigiZeitschriften

Zur Geschichte der protestantischen Kirche 1574-1628. In: Zeitschrift für wissenschaftliche Theologie, Jg. 1913, S. 47-56 Commons
Aus der Schad'schen Sammlung der Stadtbibliothek Ulm.

Gutenbergs, des Erfinders der Typographie, Tod und Begräbnisstätte. In: Wochenbeilage der Darmstädter Zeitung, Jg. 8, Nr. 8 vom 22.2.1913, S. 29f. ULB Darmstadt
Unter anderem Eintrag zu Gutenbergs Tod am 3. Februar 1468 in einem gedruckten Confessionale in Rheingauer Privatbesitz (verschollen)

Gutenbergstudien. In: Wochenbeilage der Darmstädter Zeitung, Jg. 8, Nr. 35 vom 30.8.1913, S. 137-139 ULB Darmstadt

Gutenbergstudien. In: Nassovia 14 (1913), S. 105-107 Commons, 117-119 Commons

Aus der Geschichte der Abtei Bleidenstatt, die Echtheit ihrer ältesten Urkunden. In: Nassovia 14 (1913), S. 153-156 Commons, 169-171 Commons, 183-185 Commons

Alois Henninger. Ein nassauisches Dichterleben. In: Nassovia 14 (1913), S. 205-208 Commons

Nikolaus Mohr (Maurus) aus St. Goarshausen (1503-1536). In: Nassovia 14 (1913), S. 252f. Commons

Aus den Predigten des Abts Ekbert von Schönau. In: Nassovia 14 (1913), S. 276f. Commons
Trier, Stadtbibliothek Cod. 299/1397

Heinrich Hembuche, Jakob von Eberbach und Matthaeus de Cracovia als literarische Freunde. In: Nassovia 14 (1913), S. 283-286 Commons
Unter anderem eine nicht näher bezeichnete Eberbacher Handschrift (siehe unten)

Es ist mir gelungen, alle diese Publikationen von 1913 online verfügbar zu machen (durch Nachweise von Digitalisaten und Erbetteln von solchen). Insgesamt fehlen noch einige seltene Monographien, ganz wenige Aufsätze in überregionalen Zeitschriften und ganz viele Aufsätze in den Heimatbeilagen von Zeitschriften. Manchmal dürfte nur der Darmstädter Nachlass Exemplare bieten. Dies ist insbesondere bei den wissenschaftlich-bibliographisch angelegten "Mitteilungen aus dem Antiquariat" (von Max Harrwitz in Berlin) der Fall, die Roth 1891 als Schriftleiter betreute. Auch kann man nur mit dem Kopf schütteln, dass der "Allgemeine Anzeiger für Druckereien" im wesentlichen nur in Wien nachweisbar ist.

https://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg48531.html

Unabhängig von der Quellenproblematik ist der wissenschaftliche Wert seiner Studien aus heutiger Sicht eher gering einzuschätzen. Die Darstellung ist in der Regel spröde und deskriptiv. So ist die umfangreiche Geschichte der Familie von Eltz kaum lesbar und ähnelt eher einer Regestensammlung. Vielleicht noch am ehesten heute noch von Belang ist die Elisabeth von Schönau gewidmete Edition. Die schiere Fülle des Materials bietet natürlich heute noch mancherlei Anregungen für weitergehende Forschungen, die sich dann aber vorzugsweise an andere Quellen halten sollten.

Einige Urteile über Roths Arbeiten:

Ludwig Weiland wollte Roths "Fontes rerum Nassoicarum" trotz aller Mängel in der HZ die Achtung nicht versagen.

https://archive.org/stream/historischezeit27sybegoog#page/n347/mode/2up

Meyer von Knonau missfiel Roths Erstlingsschrift über Adolf von Nassau. Er fand, sie genüge ihrer Aufgabe "gar nicht".

https://retro.seals.ch/digbib/view?pid=szg-002:1882:7::78

Der Darmstädter Bibliothekar Adolf Schmidt urteilte 1890 über die im Vorjahr in den Romanischen Forschungen publizierten Mitteilungen aus der Hofbibliothek, die Arbeit sei "äusserst unzuverlässig und nur mit grösster Vorsicht zu benutzen".

https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k15864t/f547.image

Positiv rezensierte Philipp Strauch 1886 Roths Ausgabe der Werke Elisabeths von Schönau ("in allem wesentlichen lob"):

https://www.digizeitschriften.de/dms/img/?PID=PPN345204123_0030|log46&physid=phys464#navi

Für Funk in der Deutschen Litteraturzeitung fiel die Ausgabe dagegen "ungenügend" aus.

https://books.google.de/books?id=PuXjAAAAMAAJ&pg=PA140 (US)

Die Wiesbadener Stadtgeschichte fand wenig Anerkennung bei Friedrich Otto in den Jahresberichten der Geschichtswissenschaft 6 (1883), S. II, 110: “Wo dem Verfasser fremde Arbeiten nicht zu gebote stehen, ist das Buch höchst unzuverlässig und überall stösst man auf Irrtümer oder Missverständnisse, namentlich in Bezug auf die inneren Verhältnisse und die Entwicklung der städtischen Verfassung.”
https://books.google.de/books?id=IxbsAAAAMAAJ&pg=RA1-PA110 (US)

1974 bewertete Helmut Schoppa in seiner Geschichte der Stadt Wiesbaden das Buch nicht günstiger. Roth “legte eine Darstellung der Stadtgeschichte vor, die mit ihrer Lückenlosigkeit keine Wünsche offen ließe, wenn der Verfasser stets seine Quellen genannt hätte und wenn, was schwerer wiegt, seine Angaben der Nachprüfung standhielten. Die Forschung hat Roth indes derart vieler Irrtümer und Falschinterpretationen überführt, daß sein Werk heute nur noch mit größtem Mißtrauen in die Hand zu nehmen ist.”
https://www.google.de/search?tbm=bks&q="was+schwerer+wiegt+seine+angaben+der+Nachprüfung+standhielten.+**"

Yvonne Monsees in den Inschriften der Stadt Wiesbaden (2000), S. XXXIII: Roths "allgemein unkritischer und laienhafter Umgang mit historischen Quellen führte zu Lesefehlern und Fehlinterpetationen, so daß der Nutzwert seiner Wiesbadener Geschichtsschilderung extrem reduziert ist".

1972 schrieb Wolf-Heino Struck in der "Geschichte der Stadt Geisenheim" (S. VIII) über seinen Vorgänger: "Seine Materialsammlung hat noch Wert, soweit die von ihm benutzten Archivalien heute nicht mehr vorhanden sind. Doch fehlte ihm die wissenschaftliche Schulung. Er lieferte keine Darstellung, sondern war ein kritikloser Sammler, dem zudem häufig Lesefehler und Flüchtigkeiten unterliefen".

Am 20. Juni 2012 stellte mir Falk Eisermann eine Stellungnahme zur Verfügung:

"Nach meiner Ansicht verdienen Roths bibliographische Angaben in dem Beitrag 'Zur Litteratur deutscher Drucke des 15. und 16. Jahrhunderts' ( https://archive.org/stream/zeitschriftfrdph26berluoft#page/470/mode/2up ) kein Vertrauen." Der Rest des Statements:
https://archiv.twoday.net/stories/1022476725

Den Vorwurf eines "offenkundigen Plagiats" erhob in den Nassauischen Annalen 2014, S. 35 Anm. 28 Matthias Schmandt gegen Roth, da dieser Überlegungen von Philipp Schmelzeis über Kloster Eibingen ohne Nennung ihres Urhebers übernommen hat.

[F.W.E. Roth und Tuto von Laurenburg, Gründer des nassauischen Klosters Schönau
https://archiv.twoday.net/stories/1022477197/ ]

Notizen in Archivalia zu Roth:

Unzuverlässiges Regest
https://archiv.twoday.net/stories/948996453/

Eine handschriftliche Sammlung satirischer Zeitgedichte des 17. Jahrhunderts in der Mainzer Martinusbibliothek (Roth verschleiert den Fundort)
https://archiv.twoday.net/stories/603123975/

Roth und Johannes von Zazenhausen
https://archiv.twoday.net/stories/410257770/

Irreführende Angabe Roths (betreffend den NL Hertzog)
https://archiv.twoday.net/stories/156262614/

Unverantwortlicher Umgang Roths mit einer Würzburger Quelle zum Mainzer Turnier
https://archiv.twoday.net/stories/133338469/

Dilettantischer Umgang Roths mit einem Arnsteiner Glossengedicht
https://archiv.twoday.net/stories/97066694/

Roths Abdruck der "Innigen Seele"
https://archiv.twoday.net/stories/97069110/

sowie zuletzt

Eine althochdeutsche Glossenhandschrift und weitere Merkwürdigkeiten in F. W. E. Roths "Mitteilungen aus Handschriften und älteren Druckwerken" (1894)
https://archiv.twoday.net/stories/1022476725/

F. W. E. Roths "Sammelband von Schriften Taulers" (Germania 1892, S. 285)
https://archiv.twoday.net/stories/1022476575/

II. Roth als Hochstapler

Hinsichtlich dieses Charakterzugs Roth hat sein einziger Biograph Duchhardt eindeutig zu zurückhaltend formuliert. Die Lektüre der amtlichen Aussage Roths zum Sickingen-Archiv 1914 lässt einen einigermaßen sprachlos zurück. Der Text aus Bold 1954 ist bequem auf Commons greifbar:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Roth_sickingen_1.jpg

Treffend kommentierte das Bezirksamt Homburg: "Entweder hat der Mann früher Märchen erfunden oder er erfindet jetzt Märchen, um Ruhe zu haben". Der Großschlachter Peinter in Ohio als Nachbesitzer ist also eine von Roth erfundene Legende. Weniger drastisch bekannte Roth seine Sickinger Lügenmärchen in einem ebenfalls 1914 erschienenen Aufsatz:

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/88/Archiv_f%C3%BCr_Familien-%2C_Wappen-_und_Siegelkunde_9-17.pdf

Man vergleiche damit die früheren Angaben zu Roths Sammlung und zum Sickingen-Archiv in der Freiburger Zeitschrift

https://archive.org/stream/ZeitschriftDerGesellschaftFuerBefoerderungDerGav1888-1890/ZeitschriftDerGesellschaftFuerBefoerderungDerGav1888#page/n315/mode/2up
und
https://archive.org/stream/ZeitschriftDerGesellschaftFuerBefoerderungDerGav1888-1890/ZeitschriftDerGesellschaftFuerBefoerderungDerGav1888#page/n115/mode/2up

Auch Roths Glossenhandschrift soll, so die Mitteilung bei Steinmeyer-Sievers

https://www.archive.org/stream/diealthochdeuts03sievgoog#page/n702/mode/2up

Ende 1894 von Roth über einen Bremer Agenten an einen Privatmann in Ohio verkauft worden sein. (In diesem Fall habe ich hoffentlich plausibel gemacht, dass Roth diese althochdeutsche Glossen selbst erfunden hat.)

Eine Variante der Ohio-Legende ist offenkundig die Angabe NA 1898, S. 567 die Roth gehörige hochmittelalterliche Handschrift mit dem sogenannten "Gebetbuch" der Elisabeth von Schönau und dem Schönauer Nekrolog sei "jetzt in Nordamerika". Roths "Nachlass" in Darmstadt, eine bewusst für die Nachwelt präparierte Sammlung unveröffentlichter Arbeiten, enthält ein Handexemplar der Nekrolog-Edition in den "Studien und Mitteilungen" OSB. Die handschriftlichen Korrekturen betreffen aber anscheinend nur Datierungsfragen, nicht den Wortlaut.

https://www.digizeitschriften.de/dms/resolveppn/?PID=PPN345858530_0023%7Clog41
https://archive.org/stream/dievisionenderhl00elis#page/212/mode/2up

Von dem Codex fehlt jede Spur. Und nicht nur von diesem. Fast alle wertvollen Quellenschriften aus Roths Besitz sind verschollen. Wenige von ihm angekaufte Stücke nannte Roth 1883:

https://www.dilibri.de/rlb/periodical/pageview/96720

Ansonsten muss man die angeblichen Bibliotheksinhalte aus seinen Publikationen erschließen. Keine einzige Bibliothekshandschrift vormals im Besitz Roths ist heute noch greifbar. Von archivischen Amtsbüchern ist mir nur bekannt das Eltviller Oberamtbuch im Stadtarchiv Eltville, über das auf

https://www.rheingau-genealogie.de/goebel.htm

ein Brief von Hermann Göbel zitiert wird:

"Von der Heil`schen Familie erwarb es der frühere Kirchenrechner und Antiquar Karl Roth, von dem es sich auf dessen Enkel, den inzwischen verstorbenen Archivar Wilhelm Roth vererbte. Letztgenannten diente die wertvolle Handschrift 1880 bei Herausgabe seines 4-bändigen Werkes "Geschichtsquellen des Niederrheingaues" als Fundgrube. Im Februar 1916 erwarb ich das wertvolle Manuskript von dem Archivar Roth gegen Austausch eines dem 15. Jahrhunderts angehörenden Missale (Messbuch) aus dem Kloster Eberbach."

Das GLA Karlsruhe enthält im Findbuch zum Bestand 72 unter den Nr. 8135-8140 Einträge zu 1889 von Roth angekaufte Sickingen-Akten.

https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-1642904 (Nr. 8135)

Alfons Bold konnte in den Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz 1854 von drei dicke Faszikeln sickingischer Akten aus dem Besitz des Barons von Recum berichten, die den Stempel Roths trugen (S. 30). Ansonsten gibt es wohl nur ein paar Druckschriften die auf Roth zurückgehen wie

https://www.inka.uni-tuebingen.de/?inka=32000041

Das sind zwei Blätter aus dem Breviarium Spirense, die Roth dem Historischen Verein Speyer verehrte. Er sagt in einem Brief, das Mainzer Exemplar sei "sehr defect", aber nicht, dass diese Blätter dem Mainzer Exemplar entstammen! (Duchhardt 1972, S. 155)

In den "Nachrichten für wissenschaftliche Bibliotheken" las man nach dem Zweiten Weltkrieg folgende Notiz: F.W.E. Roth, zuletzt wohnhaft in Niedernhausen/Taunus erwarb 1887 aus dem Nachlaß eines Rheingauer Gutsbesitzers einen Scivias-Kodex, der aus der Abtei Eberbach im Rheingau stammte. Es handelt sich um eine der ältesten Hss des Scivias aus dem 12./13. Jh. in Kleinfolio. 1888 veröffentlichte Roth aus dieser Hs die erste Scivias-Vision in den „Romanischen Forschungen" Bd. 4 (1891). 1918 beschrieb Roth die Hs nochmals in den „Stud. u. Mitteilungen z. Geschichte des Benediktinerordens". Bei Roths Tode im Jahre 1924 fand sich der Kodex nicht mehr in seinem Nachlaß. Auch in seinen handschriftlichen Aufzeichnungen fand sich kein Hinweis, wohin der Kodex gekommen wäre. Ebenso fehlt jede Spur von seinen anderen Hss, die (sicher auf Angabe Roths hin) in P. Schwenke, Adreßbuch der Deutschen Bibliotheken, 1893, mit 154 Hss des 10. — 19. Jh. verzeichnet sind. (Roth'sche Familienfideikommiß-Bibliothek, Geisenheim a. Rh., S. 134. Von einem Roth'schen Fideikommiß ist bei keiner der amtlichen Stellen etwas bekannt.) Bei einer Reihe von Bibliotheken und Antiquariaten wurden bereits Nachforschungen angestellt, aber alle ohne Erfolg. Für die Vorbereitung einer kritischen Ausgabe der Werke der Hl. Hildegard wäre es wichtig, diesen Kodex aufzufinden. Mitteilungen werden erbeten an Direktor Götting, Wiesbaden, Nassauische Landesbibliothek.
https://books.google.de/books?id=RZoaAAAAMAAJ&q=%22f+w+e+roth%22+handschrift

Schwenkes Zusammenstellung erfolgte unter Mitwirkung Roths, dem im Vorwort gedankt wird.

https://archive.org/stream/adressbuchderde00schwgoog#page/n428/mode/2up

Außer den 154 Handschriften soll die Bibliothek von über 5000 Bänden über 100 Inkunabeln und über 500 Bände des 16. Jahrhunderts enthalten haben - vermutlich reine Aufschneiderei. Schlagend demonstriert wird die Hochstapelei Roths durch eine kleine Meldung im Anzeiger des GNM 1890:

"“Wiesbaden, 25. März. Archivar F. W. E. Roth hat in einem hiesigen Privatarchive vier Folioblätter des 11. Jahrhunderts mit je dem Anfange des 18. und 19. Buches der Geschichte des Tit. Livius Patavinus, einzelne Bruchstücke des Rolandsliedes vom Pfaffen Kuonrad aus dem 14. Jahrhunderte und Bruchstücke eines bis jetzt nicht bekannten Druckes von Gutenberg entdeckt. (Nordd. Allg. Ztg. Nr. 144.)”
https://archive.org/stream/anzeigerdesgerma1890germiala#page/42/mode/2up

Selbstverständlich hat man nie mehr von diesen wundersamen Funden gehört.

Dr. Martin Mayer von der Landesbibliothek Wiesbaden hat mir freundlicherweise eine Kopie eines nur abschriftlich erhaltenen Briefs Roths an den Direktor der Wiesbadener Bibliothek vom 1. Dezember 1898 überlassen, in dem dieser einige teils seltene Bücher der Bibliothek anbietet (die Liste fehlt) und angibt, Berlin, Straßburg und Nürnberg hätten "fast meine sämtlichen Nassoica und alten Drucke erworben". Nachfragen bei der SB Berlin und der BNU Straßburg ergaben, dass Roth zwar einige Bücher dorthin verkauft hat, aber keine wertvollen alten Drucke. Die diesbezüglichen Unterlagen der Stadtbibliothek Nürnberg befinden sich im Stadtarchiv Nürnberg; wenn er das GNM gemeint hat, so kam aus dieser Institution eine Fehlanzeige. Im Inkunabelkatalog gibt es kein Stück aus seinem Besitz. Also auch hier haben wir es mit einer dicken fetten Lüge Roths zu tun.

Roth war also ein notorischer Lügner hinsichtlich der Provenienz und des Verbleib seiner Sammlungsbestände.

III. Gottfried Zedlers Auseinandersetzung mit Roth 1921

Gottfried Zedlers Abrechnung vor allem mit den Fälschungen Bodmanns und Schotts erschien 1921 als Nassauische Annalen. Band 45, 1918-1921:

https://archive.org/details/NassauischeAnnalen45
Siehe https://archiv.twoday.net/stories/97064148/

S. 378 verzeichnet die Urkundenübersicht Korrekturen zu Roths "Fontes", S. 384 werden im Sachregister s.v. Roth zahlreiche kritische Bemerkungen registriert.

S. 65f. behandelt Zedler ein Regest Roths zu 1138 aus einem Manuskript von Severus als "verdächtige moderne Überlieferung". Er konnte die Quelle bei Severus nirgends finden und stellte fest, dass sie mit echten Quellen in offenem Widerspruch stehe.

S. 73f. macht Zedler Roth für die moderne Fälschung einer Urkunde angeblich von 1090 auf der Grundlage einer Bodmann'schen Fälschung aus einem nur Roth vorliegenden und nur hinsichtlich dieser einen Urkunde von ihm verwerteten Kopialbuch des Klosters Johannisberg aus dem 15. Jahrhundert verantwortlich.

https://archive.org/stream/NassauischeAnnalen45/NassauischeAnnalen451921#page/n89/mode/2up

Schon Sauer hatte sich über das Vorgehen Roths gewundert:

https://archive.org/stream/codexdiplomatic02sauegoog#page/n121/mode/2up

S. 301f. geht Zedler auf den merkwürdigen Umstand ein, dass Roth in seinen Fontes so tut, als habe ihm eine von Bodmann gefälschte "Narratio" selbst vorgelegen, was er aber in einem Briefwechsel mit Weiland zurücknahm. Er habe den Text aus Nachträgen Bodmanns. Zedler bezweifelt, dass Bodmann das von Roth mitgeteilte Stück selbst gefälscht habe. Dass er Roth für den Fälscher hielt, darf man annehmen. Für Roth war es gefahrlos, den später stark zerstörten riesigen Bestand des Bodmann-Habel-Nachlasses als Quelle seiner Fälschungen zu fingieren, da man ohne genaue Angaben in den Quellenmassen nichts gezielt überprüfen konnte.

S. 354ff. nimmt Zedler sich Roths Rettungsversuch der (gefälschten) Bleidenstädter Traditionen vor und ist sichtlich empört über die "bodenlosen Ausführungen" (S. 356). In der Nassovia 1914 beruft Roth sich auf eine Abschrift aus dem Nachlass des Pfarrers Severus (gest. 1779). Dieser hatte nach Roth die (von Schott gefälschte) Schenkungsurkunde von 838 vorliegen. Sarkastisch überlässt Zedler Roth die Lösung des Rätsels. Das gilt auch für die "mysteriösen Mitteilungen" Roths in der Nassovia 1917 über eine ihm vorliegende Abschrift Schunks, die Schott und Bodmann entlaste.

Wenn man heute mit Fug und Recht die Bleidenstädter Traditionen als Fälschungen Schotts ansieht, kommt man um den Schluss nicht herum, dass Roth seine Gegenbeweise, nämlich die Manuskripte von Severus und Schunk (dieser überlieferte nach Roth auch die ominösen Meistersingerunterlagen, nach denen Germanisten wiederholt vergeblich gesucht haben), erfunden hat!

Von den Kritikern Zedlers, die mit diesem durchaus hart ins Gericht gingen, ist Roth notabene nie entlastet worden. Im Gegenteil: Schaus spricht davon, dass der ausgedehnten Fälschertätigkeit Bodmanns und Schotts "durch die Unverantwortlichkeiten des noch lebenden F. W. E. Roth eine Art Nachspiel beschert war".

https://hdl.handle.net/2027/inu.30000115818126?urlappend=%3Bseq=485 (US)

Drögereit widmete sich den Bleidenstädter Traditionen (Nassauische Annalen 1938), ohne Roth zu erwähnen und kritisiert stattdessen die Zedlersche Untersuchung - kommt aber zu keinem anderen Ergebnis als dass die Traditionen von Schott gefälscht wurden.

Fazit: Schon Zedler 1921 hat Roth nicht nur zahlreiche Ungenauigkeiten und Lesefehler vorgeworfen, sondern - wenngleich eher indirekt - Quellenfälschungen. Dass er diesem die Beweislast zuschob, erklärt sich dadurch, dass Roth noch lebte und 1921 noch kleinere Arbeiten veröffentlichte. Zedlers Argumentation gegen Roth ist absolut nachvollziehbar und methodisch nicht zu beanstanden.

IV. Walther Ludwig entlarvt 1987 das "Severus Ms." als Chimäre

Ohne die Arbeit Zedlers zu kennen, hat sich der Hamburger Altphilologe Walther Ludwig, ein exzellenter Kenner des deutschen Humanismus, 1987 näher mit Roths Arbeitsweise beschäftigt. Zur Charakteristik Roths stützt er sich nur auf Duchhardt, der Roth verharmlosend "Unkorrektheiten" attestierte. Ludwigs Schrift "Römische Historie im deutschen Humanismus. Über einen verkannten Mainzer Druck von 1505 und den angeblich ersten deutschen Geschichtsprofessor" berichtet von zwei Überraschungen. Ludwig stellte fest, dass Bernhard Schöfferlin entgegen der Aussage der Sekundärliteratur gar keine Liviusübersetzung, sondern eine eigenständige Geschichte Roms verfasst hat. Und er fand heraus, dass Schöfferlin entgegen der auf Roth zurückgehenden Communis opinio auch nicht 1504 die von Ivo Wittich gestiftete Mainzer Geschichtsprofessur übernommen haben kann (Ludwig zu Roth: S. 22-29). Aus einer bislang nicht beachteten Urkunde des Esslinger Katharinenspitals ging nämlich hervor, dass Schöfferlin 1501 bereits tot war! Roth berief sich auf bei dem Mainzer Gymnasialprofessor Hennes befindliche Aufzeichnungen von Johann Sebastian Severus, von denen Ludwig trotz umfangreicher Bemühungen keine Spur finden konnte. Unauffindbar waren nicht nur die angeblich im Besitz von Hennes gewesenen Aufzeichnungen, der Inhalt konnte auch nicht in den Handschriften des Severus oder den von ihm zusammengestellten Gamansischen Fragmenten ermittelt werden (S. 24 Anm. 47). Ludwig war nicht der erste, der lange vergeblich nach diesen Severus-Unterlagen gesucht hat, siehe Reinmar Walter Fuchs: Die Mainzer Frühdrucke mit Buchholzschnitten 1480–1500, in: Archiv für Geschichte des Buchwesens 2 (1958-1960), S. 1–129, hier S. 98f.

Ludwig wirft Roth vor, dass er "öfters flüchtig und fehlerhaft" gearbeitet habe (S. 25) und macht das an zwei Beispielen fest. Man könne aber auch nicht ausschließen, dass Roth "Neues erfand, um damit Annahmen, die ihm gewiß schienen, zu bekräftigen" (S. 26). Ludwig hält es für unwahrscheinlich, dass der gewissenhafte Severus Schöfferlin als ersten Geschichtsprofessor genannt habe. Näher liege, dass Roth seine Annahme "der besseren Glaubwürdigkeit wegen als Überlieferung des Severus erklärte. Es sei hier nicht mehr behauptet, als daß eine derartige Falschangabe durch Roth möglich erscheint und, solange das mysteriöse von ihm angeblich benutzte 'Severus-Ms.' nicht überprüfbar ist, nicht ausgeschlossen werden kann" (S. 27).

In dem Manuskript von Severus fand Roth nach seinen Angaben aber auch die Kopie eines Briefes des Simon Ribysen, datiert Heidelberg V Idus Novembris 1503, an Schöfferlin in Mainz. Die Existenz eines solchen Briefs sei "nicht nur realiter unmöglich, es ist auch ausgeschlossen, daß ein solcher Brief von Severus angeführt worden ist und unwahrscheinlich, daß Roth einen von Severus tatsächlich zitierten Brief nur falsch referiert hätte" (S. 27). Ludwig hält es für wahrscheinlich, dass der "Brief von Roth selbst stammt" (S. 28). Da zahlreiche Angaben zur frühen Mainzer Universitätsgeschichte auf den derzeit unüberprüfbaren Angaben Roths aus Severus beruhen, plädiert Ludwig dafür, "ihnen mit Zurückhaltung zu begegnen, solange sie nicht durch von Roth unabhängige Quellen bzw. durch den Fund der angeblich von ihm benutzten Aufzeichnungen des J. S. Severus verifiziert werden. Vielleicht hat der Autodidakt Roth, der mit den professionellen Historikern hinsichtlich beruflicher Stellungen ständig in einem erfolglosen Konkurrenzkampf lag, diesen zeigen wollen, daß er mehr wußte, als sie alle zusammen" (S. 28). Es sei dringend nötig, auch die anderen Angaben Roths zu überprüfen.

Jürgen Steiner: Die Artistenfakultat der Universität Mainz 1477-1562 (1989) hat Ludwigs Skepsis rezipiert und Roth verschiedentlich Falschangaben nachgewiesen (92 Anm. 229, 148, 309 Anm. 139, S. 413-415, 498 Anm. 37).

1999 musste sich Uta Goerlitz mit Roths Arbeiten auseinandersetzen (Humanismus und Geschichtsschreibung am Mittelrhein, S. 12, 20f., 28 Anm. 4, 30 Anm. 9, 31 Anm. 15, 34f., 52 Anm. 10, 70 Anm. 187, 84 Anm. 252). Sie rezipierte Ludwigs Ausführungen und betonte wiederholt Roths Unzuverlässigkeit. Interessant sind zwei Stellen (87 Anm. 260, 88 Anm. 262f.), an denen sie die von Roth bemühten Angaben eines "Schunk-Ms." widerlegt. Zu dem von Roth genannten Geburtsdatum von Wolfgang Trefler registriert sie, dass Schunk in einer von ihm gedruckten Arbeit das von Roth aus einem Schunk-Ms. angeführte Datum nicht angebe. Roth will in der Hofbibliothek Darmstadt ein Exemplar der Epistolae clarorum virorum 1518 gesehen haben, das Nikolaus Basellius eigenhändig Trefler gewidmet habe. Dieses Exemplar gibt es in Darmstadt nicht, und nach Mitteilung von Kurt Hans Staub an Goerlitz habe es sich dort auch seinerzeit nicht befunden. Man wird es mir nachsehen, wenn ich darin eine weitere Erfindung Roths erblicke.

Nur ausnahmsweise wird es gelingen, die eher unauffälligen Ergänzungen der Lebensläufe der Mainzer Gelehrten in den diversen Arbeiten von Roth zu ihnen durch Severus-Manuskripte zu widerlegen. Auch wenn sie gefälscht wurden, sind sie nicht als Fälschungen nachweisbar.

Immerhin kann ich einen weiteren Beleg zu den Mainzer Gelehrten beisteuern, bei dem Roth "falsch gefälscht" hat. Mehrfach hat Roth sich zur Involvierung der Mainzer Universität in den Reuchlin-Streit geäußert.

https://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/kath_1898_018/0250 (1898, bei Bertram)
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8e/Roth_thueringen.pdf (bei Bertram, 1899/1900)
https://dlib-zs.mpier.mpg.de/mj/kleioc/0010/exec/bigpage/%222085091_22%2b1901_0384%22 (bei Weidmann, 1901)
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/c3/Bartholom%C3%A4us_Zehender_und_Johann_Stumpf_von_Eberbach.png (bei Zehender, 1902, ohne Belege)
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/30/Roth_Zur_Geschichte_der_Mainzer_Juristenfakult%C3%A4t.png (Mainzer Juristenfakultät, 1902, hier zitiert 1902a, ohne Belege)
https://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/kath_1909_004/0443 (bei Zehender, 1909, zitiert 1909a)
https://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/kath_1909_004/0145 (Kampf um die Judenbücher 1909)
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Roth_Johann_Reuchlin_vor_der_theologischen_Fakult%C3%A4t_zu_Mainz_1511-1513.pdf (Johann Reuchlin vor der theologischen Fakultät zu Mainz, 1915, ohne Belege)

Obwohl es durchaus wichtig gewesen wäre, zitiert Roth an keiner Stelle die Mitteilungen des Severus "ex archivo regiminali" (so zuerst 1898) wörtlich. 1909 gibt er als Fundort das Pfarrarchiv Geisenheim an, wo man ein Severus-Manuskript seither vergebens gesucht hat (auch ich habe beim Pfarramt angefragt und die übliche Auskunft bekommen). Dort gab es tatsächlich eine grüne Mappe mit Severus-Aufzeichnungen, glaubt man dem Verzeichnis der Rheingauer Archive 1885, aber dieses Verzeichnis stammt von keinem anderen als Roth!

https://www.archive.org/stream/westdeutschezei00unkngoog#page/n439

Im NA 1909 deutete Roth aber an, dass die Aufzeichnungen dort nicht mehr befänden ("s. Z. aufbewahrt gewesenen Nachlass").

https://www.digizeitschriften.de/dms/resolveppn/?PID=PPN345858530_0034%7Clog32

Allerdings hatte schon 1875 Falk Aufzeichnungen von Severus im Pfarrarchiv Geisenheim vorgefunden, aber nichts darin von Bedeutung für das neu begründete Bistum Mainz gelesen.

https://periodika.digitale-sammlungen.de/bdlg/Blatt_bsb00000189,00094.html

Hat Roth womöglich die Sachen beseitigt, damit man ihm nicht auf die Schliche als Fälscher kam?

Roth macht in seinen angeführten Arbeiten widersprüchliche Angaben über die Mitteilungen zum Reuchlin-Handel aus der Geisenheimer Severus-Quelle.

1898 gab er als ersten der fünf Mainzer Richter, die am 15. September 1511 über Reuchlin richten sollen, Caspar von Westhausen an, während er in den späteren Publikationen an dieser Stelle stets Johann Monasterii nannte.

Roth nennt - wohl weil Geiger in seiner Reuchlin-Monographie leserunfreundlich häufig das Jahresdatum wegließ - penetrant das falsche Datum 1511, obwohl die Sache in den Herbst 1513 gehört. 1909 schreibt Roth wenig plausibel, der Mainzer Domdekan und sein Kapitel hätten am 27. September 1511 geschrieben, der Termin sei auf den 12. Oktober 1513 vertagt worden. 1898 heißt es richtig 27. September 1513, aber die Vorladung datiert vom 15. September 1511 (ebenso 1899/1900).

Schon Gustav Bauch fiel auf, dass Roths Angabe, dass der Jurist Weidmann, der kurz vor 1518 promoviert hatte, schon 1513 als Mainzer Professor (Bauch sagt Dr. iur., aber das behauptet Roth an der von Bauch zitierten Stelle 1898 gar nicht) in der Reuchlin-Sache mit vier anderen als Richter vorgesehen war, schwerlich mit den übrigen Quellen vereinbar ist.

https://www.archive.org/stream/archivfurhessiscns05hist#page/78/mode/2up

Denn es heißt ausdrücklich (was Roth wohl bei Geiger

https://books.google.de/books?id=AsoFAAAAQAAJ&pg=PA294

überlesen hatte), es seien vier Mainzer Richter eingesetzt worden. So Gratius 1514:

https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00011546/image_12

Die moderne Reuchlin-Forschung hat sich daran nicht gestört und die von Roth genannten fünf Namen in ihre Darstellungen eingebaut (Winfried Trusen in: Reuchlin und die politischen Kräfte seiner Zeit, 1998, S. 95; Johannes Reuchlin Briefwechsel 2, 2003, S. 462).

Gemäß Roth 1901 gehörte Weidmann zu einer Kommission, die 1509 ein Gutachten über die Judenbücher im Auftrag Maximilians I. abgeben sollte, während er nach Roth 1902a im Jahr 1510 als Sachverständiger im Reuchlin'schen Streit tätig war. Nach Roth 1901 wurde er 1515/16 Dr. iur. und Mainzer Professor, was ganz und gar nicht zu dem 1898 berichteten Auftreten als Mainzer Professor 1511 (bzw. 1513) passt.

Roth nennt Weidmann irrtümlich einen Gegner Reuchlins, in Wirklichkeit war er ein "glänzender Anhänger" des Humanisten (Steiner S. 147; Eckhart Pick, Mainzer Reichsstaatsrecht, 1977, S. 24f.; Schrohe, in: AHG NF 15, 1928, S. 616).

1898 (ebenso noch 1899/1900) war Roth offenbar entfallen, dass Pridie Kal. Novembris der 31. Oktober ist, sonst hätte er wohl kaum angemerkt, dass die Datierung des Mainzer Gutachtens bei Severus in den Oktober 1510 chronologisch besser passen würde. 1909 führt er dann diese Severus-Datierung nur noch an, um die Glaubwürdigkeit von Severus zu belegen.

Ein weiteres der Forschung bis Roth unbekanntes Schriftstück aus dem angeblichen Severus-Konvolut war der Gutachten-Auftrag des Mainzer Erzbischofs vom 14. August 1510 (so 1898, 1909 und 1915) an die theologische Fakultät, vertreten durch Dekan Bertram und Regens Ortlieb. Roth hat dieses Dokument, das lediglich erwähnt wird, so gut in den bekannten Ablauf eingepasst, dass Einwendungen nicht möglich sind.

Was es mit Orliebs Erkrankung (und Vertretung durch Zehender), die man in der eigentlich relevantesten Darstellung 1909 vergeblich sucht, auf sich hat (sie wird von Roth 1902 und 1915 erwähnt und in 1909a ausdrücklich auf Severus zurückgeführt), ist den chronologisch konfusen Ausführungen Roths nicht klar zu entnehmen. Zur Tätigkeit Ortliebs siehe den Reuchlin-Briefwechsel S. 156. Am ehesten versteht man wohl das Ganze, wenn man annimmt, Roth habe die Ausführungen im Frankfurter "Archiv" über Ortlieb=Hess und Pfefferkorn missverstanden

https://books.google.de/books?id=xDEDAAAAYAAJ&pg=PA213

und eine Erkrankung Ortliebs erfunden. Ortlieb wurde in Frankfurt sehr wohl gemeinsam mit Pfefferkorn tätig. Wenn Ortlieb und Pfefferkorn am 2. Januar 1510 beauftragt wurden, wie konnte Zehender in Folge des "Mißerfolgs" in Frankfurt (so Roth 1902 und 1909a) Mainz verlassen und nach Heidelberg gehen, wo er im Oktober 1509 immatrikuliert wurde? (Roth 1902 sagt übrigens versehentlich "Mainz" statt Frankfurt.)

Angesichts der dargestellten Varianten in den diversen Publikationen Roths und der teilweisen Unvereinbarkeit mit den Angaben zeitgenössischer Quellen ist es wohl nachvollziehbar, wenn ich die Reuchlin-Forschung auffordere, von der weiteren Verwertung der angeblich von Severus stammenden Details zum Reuchlin-Streit Abstand zu nehmen. Meine Ergebnisse zum Komplex Reuchlin stimmen zu Ludwigs Ergebnissen und unterstützen seinen Fälschungsverdacht. Anders als Ludwig konnte ich eine ganze Reihe von Publikationen Roths miteinander vergleichen.

V. Weitere verschollene Quellen, die nur Roth kannte

Zu den Publikationen über Handschriften in der Germania 1892 und ZfdPh 1894 habe ich in den letzten Tagen zwei ausführliche Analysen vorgelegt.

https://archiv.twoday.net/stories/1022476575/
https://archiv.twoday.net/stories/1022476725/

Von den neun Nummern 1892 sind fünf nicht mehr erreichbar. Im Fall des angeblichen Tauler-Sammelbands kann man die Fälschung wohl mit Händen greifen. Von den 18 Nummern 1894 ist die Hälfte nicht mehr greifbar. 1892 und 1894 hat Roth jeweils eine Seuse-Handschrift auf zwei Nummern verteilt. 1894 hat er ein lateinisches Vagantengedicht gesplittet und auf zwei Handschriften angeblich in seiner Bibliothek verteilt. Auch bei den angeblich nach Ohio verschwundenen althochdeutschen Glossen plädiere ich für eine Fälschung. Bei den verschollenen Stücken aus Roths Besitz konnte Roth vergleichsweise einfach Inhalte und Texte erfinden. Natürlich kann man nicht ausschließen, dass er authentische Stücke beschrieb.

Zum Trithemius-Jubiläum 1916 zauberte Roth eine inhaltsreiche Schönauer Klosterhumanismus-Handschrift unter anderem mit Trithemius-Texten aus dem Hut, angeblich in Privatbesitz in Nastätten,

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Roth_Des_Klosters_Schoenau_literarische_Bluete.pdf

die in Klaus Arnolds Überlieferungsübersicht 1991

https://www.yumpu.com/de/document/fullscreen/26756704/arnold-trithemius-1991

fehlt. Von mir mit meinem Fälschungsverdacht gegen Roth konfrontiert, schrieb mir Arnold:

"Jeder Fälscher macht Fehler, und Roth hat einfach übertrieben hinsichtlich des Umfangs und Inhalts (sollen doch zusätzlich noch zwei Pergamentcodices des 14. Jahrhunderts angebunden gewesen sein).

Zum Inhalt der "Schönauer Handschrift": Die Schreibernotiz 1497 soll dem Ganzen Glaubwürdigkeit verleihen (634); wirklich ein umfassender Sammelband: Adrian, Melchior, Schwelm, Trithemius, Trefler ...; eine deutsche Allerheiligenlitanei in Versform; Melchiors "De rosario" deutsch, mit 1475 erstaunlich früh datiert (636); Schwelms Übersetzung des Annengebets sonst nicht nachweisbar; desgleichen eine Rede des Trithemius mit dem Incipit "Cum omnium etc."( die Erfurter 1492 aber sehr wohl sowie "De fuga saeculi" mit Incipit nach Busaeus, 637); ein sonst unbekanntes "Compendium" Wolfgang Treflers und seine "Exhortatio novitiorum" mit Incipit; und dann noch die zwei Pergamenthandschriften ...
Kurzum, ich glaube das alles nicht (auch wenn Harald Müller so einen sehr schönen Beleg für seinen "Klosterhumanismus" hätte) und vom Ganzen sonst nirgends eine Spur." (Mail vom 13. Juli 2012)

Für nicht wenige Inschriften in dem Band "Die Inschriften des Rheingau-Taunus-Kreises" von Monsees ist Roth die einzige Quelle. Durch Auswertung seiner kleinen Aufsätze käme wohl noch das eine oder andere Stück dazu. Aber ob die Berücksichtigung z.B. der Inschrift von 1487 in Eltville

https://www.dilibri.de/rlb/periodical/pageview/96799

nach einer Aufzeichnung von Pfarrer Severus wirklich ein Gewinn wäre?

In der oben erwähnten Schrift von 1913 u.a. über Matthäus von Krakau gibt Roth exklusiv zu den mit den Namen des Theologen verbundenen deutschen Beichtformeln "Ich sundiger mensch bekenne" (vgl. Worstbrock im ²VL 6, Sp. 177 und
https://www.handschriftencensus.de/werke/4445
https://www.handschriftencensus.de/werke/5029 ) eine Widmung an Abt Jakob von Eberbach aus einer nicht näher bezeichneten Eberbacher Handschrift. Die Widmung fehlt in den sonstigen Textzeugen. Die einschlägige Forschung hat die Publikation Roths 1913 wohl nicht registriert. Roth sagt, "offenbar" sei Matthäus durch das Eberbacher Kolleg in Heidelberg mit Abt Jakob in Beziehung getreten, aber er sagt nicht, wie das möglich gewesen wäre. Abt Jakob starb 1392 (Monsees), Matthäus ging erst 1394 nach Heidelberg. Seiner Textwiedergabe der "Beichte" konnte Roth die von ihm genannte Trierer Handschrift
https://www.handschriftencensus.de/24022
zugrundelegen. Hinzuerfinden musste er nur die Überschrift und die dreizeilige Widmung. Im HJb 1886, S. 227f. wusste er von der Widmung des Matthäus noch nichts.

Bisher konnte von der Forschung nur ein kleiner Teil der Publikationen Roths überprüft werden. Vor allem die umfangreichen vierbändigen "Fontes Rerum Nassoicarum" sind ein dicker Brocken. In vielen Fällen wird es bei einem mehr oder minder vagen Verdacht bleiben müssen, vor allem wenn Schreibsprachenexperten nicht zu Hilfe kommen oder sich uneins sind ...

Darf man Roth wirklich seitenlange Erfindungen auf Latein oder Frühneuhochdeutsch zutrauen? Je länger ein verdächtiger Text ist, um so schwieriger wäre es für Roth gewesen, ihn einigermaßen fehlerfrei zu fingieren. Gut zweieinhalb Druckseiten umfasst die Eltviller Urkunde von 1445 aus den Severus-Gamans-Kollekanteen, also einer jener Phantasiequellen Roths, die er 1886 abdruckte:

https://archive.org/stream/diedruckereizue00rothgoog#page/n31/mode/2up

Inhaltlich verdächtig ist das zum ewige Gedächtnis des Stifters eingeräumte Brunnennutzungsrecht.

Noch nicht veröffentlicht habe ich meine Recherchen zum Todestag Johannes Gutenbergs und den verschollenen Meistersinger-Unterlagen aus dem Nachlass Schunk. Man wird ahnen, zu welchem Schluss ich bei ihnen komme.

Glaubt man den Fälschungsargumenten, hat Roth schon in den "Fontes" gefälscht (so Zedler) und danach immer wieder. Beruft er sich auf ein Manuskript von Severus oder Schunk, sollte man den entsprechenden Beleg lieber nicht verwerten. Andererseits sind aber auch sehr viele seiner Arbeiten, soweit ersichtlich, "sauber", also ohne solche fingierten Quellen erarbeitet.

Ob es Roths Scivias-Codex oder das sogenannte Gebetbuch der Elisabeth von Schönau tatsächlich gegeben hat, müsste gründlich von Mittellateinern erwogen werden. Das Zwierlein'sche Archiv in Geisenheim

https://archiv.twoday.net/stories/97069007/

ist verschwunden; anscheinend hat nur Roth es ausgewertet. Selbstverständlich können bei solchen Stücken in öffentlichem Besitz durch den Zweiten Weltkrieg oder Vernachlässigung Verluste eingetreten sein, aber nicht nur bei dem oben erwähnten Basellius-Eintrag in einer Inkunabel der Darmstädter Hofbibliothek muss man damit rechnen, dass Roth den öffentlichen Sammlungen gefälschte Kuckuckskinder untergeschoben hat (natürlich nicht real).

Verdächtig ist auch, dass im von mir durchgesehen Nachlass von Roth Aufzeichnungen fehlen, die die Existenz der verschollenen Stücke plausibel machen könnten. Vielmehr finden sich in den von Roth für die Darmstädter Bibliothek wohl eigens ausgearbeiteten Aufzeichnungen weitere Dubia, etwa in Beiträgen zur Mainzer Gelehrtengeschichte 1898/1915 Bl. 30-30v Auszüge aus dem Seelbuch der St. Quintinus-Pfarrei Mainz (15. Jahrhundert), Folioblatt von der Hand des Pfarrers Severus.

Duchhardt weiß von "wiederholten Drohungen, das von ihm gesammelte Quellenmaterial zu vernichten" (1972, S. 153). In einem Konflikt mit dem Grafen Eltz wollte Roth partout nicht nach Vukovar reisen. Sollte der Graf darauf bestehen, so ist das "Streichholz schon gefertigt und alles vernichtet" (ebd., S. 152). Hin und wieder hätten ihn Depressionen veranlasst, durch seine Frau sämtliche ungedruckten Manuskripte verbrennen zu lassen (ebd., S. 150). Hat der offenbar psychisch kranke Roth womöglich so auch Originale entsorgt? Das wäre eine Erklärung für die große Zahl verschollener Handschriften, die sich angeblich in seinem Besitz befunden haben. Auch die Ohio-Legende könnte dazu gedient haben, solche ungeheuerlichen Quellenvernichtungen zu vertuschen, die, wären sie bekannt geworden, seinen Ruf völlig ruiniert und womöglich zu dauerhafter Einweisung in die Psychiatrie geführt hätten.

Aber diese Hypothese vermag die deutlichen Hinweise auf Fälschungen nicht zu entkräften. Roth behauptete die Existenz von Unterlagen, die es sicher nie gegeben hat. Keine der Aufzeichnungen von Severus oder Schunk konnte seither wiedergefunden werden; keine früheren oder parallelen Benutzungen dieser Unterlagen konnte ich finden.

V. Fazit

Dass Roth unzuverlässig war, wusste man schon lange. Sein Biograph Duchhardt, der Roth mit deutlicher Sympathie porträtierte, ließ die wenig erfreulichen Seiten Roths durchaus nicht unter den Tisch fallen. Aber von den Quellenfälschungen Roths liest man bei Duchhardt nichts, obwohl er Zedlers Arbeit zitierte. Walther Ludwigs Studie von 1987 ist vor allem von der Humanismus-Forschung beachtet worden.

Auf dem von Zedler und Ludwig gelegten Fundament konnte ich weiterbauen. Der Reuchlin-Komplex und die Analyse der Publikationen in der Germania 1892 und der ZfdPh 1894 lieferte weitere Fälschungs-Argumente.

Die nachgewiesene wissenschaftliche Unredlichkeit (siehe oben II) macht es für Verteidiger Roths schwer, die von mir angestrebte "Beweislastumkehr" abzuwehren. Aus meiner Sicht habe ich den Fälschungsverdacht hinreichend untermauert. Wer die Existenz nicht mehr greifbarer Quellen, die Roth exklusiv zugänglich waren, behauptet oder ihnen Informationen entnimmt, sollte ausführlich begründen müssen, welche Indizien für ihre Verwertung sprechen.

Bei den Motiven, die Roth zum Fälscher von Geschichtsquellen werden ließen (in seiner Generation in dieser Form einzigartig), spielte sicher die psychische Erkrankung eine Rolle. Der menschlich schwierige Autodidakt und Außenseiter konnte mit exklusiven Quellenkenntnissen auftrumpfen, es den akademischen Historikern zeigen, die abschätzig auf ihn heruntersahen. Er konnte Lücken schließen und seine Darstellungen mit - nicht immer bedeutenden - Details würzen, über die andere eben nicht verfügten.

Nachträge:

F. W. E. Roth als Bibliograph: Die Studie über den Mainzer Drucker Friedrich Heumann (1509-1512)
https://archiv.twoday.net/stories/1022477529/

https://archiv.twoday.net/stories/1022478902/

***

Zum Thema Fälschungen in Archivalia:
https://archiv.twoday.net/stories/96987511/

#forschung


Konstantin von Schönebeck veröffentlichte lesenswerte Reisebeschreibungen zum nördlichen Rheinland-Pfalz und den Raum Köln-Bonn: "Mahlerische Reise am Nieder-Rhein" (1785/89), nun von der ULB Düsseldorf digitalisiert.

Eine Beschreibung der Kupfer beschäftigt sich mit dem Hochkreuz bei Bonn. Er sagt, im Messbuch der Kirche zu Friesdorf soll ein Eintrag vorhanden gewesen sein, demzufolge das Monument von einem Edelmann von Hochkirchen, Herr zu Friesdorf, zur Buße am Anfang des 13. Jahrhunderts errichtet worden sei, da er einen anderen im Zweikampf getötet habe.

https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/8717530

Die Wikipedia hat einen Artikel zu dem heute noch existierenden Denkmal, an das sich im 19. Jahrhundert noch weitere Sagen knüpften.

#erzählforschung




Mit Nachdruck sei auf diesen Beitrag hingewiesen:

https://www.gib.uni-tuebingen.de/own/journal/pdf/Reitinger_Das_Unrecht_der_Bildnutzung_IMAGE.pdf

Zitate:

"Die Verschärfung der Bildrechtsfrage hat Verleger in den letzten Jahren dermaßen
verunsichert, dass diese nur mehr Bücher mit gängigem Agenturmaterial
oder in Kooperation mit Einzelmuseen oder Sammlern produzieren, die
auf ihre hauseigenen Bilder und Bestände zurückgreifen können. Geradezu
inflationär geworden ist die Zusammenarbeit der Bildverlage mit Belichtungskünstlern,
die in der Lage sind, bunte Bilder in unbegrenzter Zahl problemlos
aus sich heraus zu generieren. Verlage weichen von der einmal etablierten
Regel nur ab, wenn sie den administrativen Aufwand der Beschaffung,
der Rechteabklärung, die dabei entstehenden Kosten und allfälligen Risiken
auf den Autor abwälzen können."

"Wie ein böser Kobold klammert sich heute an jedes Bild irgendein Rechts-,
Gebühren- oder Abgabentitel Dritter. Historiker, die sich der Erforschung kultureller
Leistungen im Allgemeinen und der Bilder im Besonderen zur Aufgabe
gemacht haben, werden dadurch von ihren Quellen abgeschnitten und
jedweder Form von Wegelagerei ausgesetzt."

"Der Geschmack der Zensur haftet Rechten auf Bildinhalte an."

"Der vom Rechnungshof und seinen Höflingen propagierte Normzustand
des akademischen Kaufrausches, der den avancierten Nutzer dazu
bringen soll, mit dem Einkaufswägelchen und einem großzügig bemessenen
Kreditrahmen durch öffentliche Bibliotheken und Bildarchive zu rauschen,
läuft dem Berufsethos des Historikers direkt zuwider."

Zu meiner Position siehe
https://archiv.twoday.net/stories/1022222706/
https://archiv.twoday.net/stories/41788826/ und viele andere Beiträge

https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/8717457

Offenbar eine Variante zur "Eisernen Jungfrau". Von der Eisernen Jungfrau zu Nürnberg berichtet erstmals Siebenkees 1792 (siehe die Schrift von Wolfgang Schild: Die Eiserne Jungfrau, o. J.). Ältere Belege zum sogenannten Jungfernkuss stellt nun vor:

Andreas Deutsch: Die Konstanzer Scheibe. Vom Rätsel um ein legendäres Folterinstrument, in: Gernot Kocher/ Heiner Lück/ Clausdieter Schott (Hrsg.), Signa Ivris – Beiträge zur Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie und rechtlichen Volkskunde 13 (2014), S. 41-68

Meine eigenen Funde zu diesem Motivkomplex sind noch unveröffentlicht.

Eine neue Studie basiert auf einer Umfrage bei europäischen Museen.

https://www.ne-mo.org/news/article/nemo/nemo-publishes-european-wide-study-on-copyright-and-museums/376.html

https://francofil.hypotheses.org/3535

Es gibt sie auch Open Access dank FWF. Link via

https://ordensgeschichte.hypotheses.org/10214

Österreich ist hinsichtlich OA für geisteswissenschaftliche Monographien OA das gelobte Land.

Das wird uns als Fortschritt verkauft von:

https://www.marlenehofmann.de/blog/2015/09/21/wem-gehort-kultur-eindrucke-aus-danemark-und-deutschland

Klickwürdige Links im Newsletter https://kulturimweb.net/ (per Mail verteilt, noch nicht online! [16:54 nun schon])

https://www.adfontes.uzh.ch/cappelli/

"Wir wollen das Lexicon abbreviaturarum von Adriano Cappelli digital in seine Einzelteile zerlegen und jede Abkürzung systematisch suchbar machen."

https://ordensgeschichte.hypotheses.org/10206

Sie wurde 1508 von Ritter Florian Waldauf gegründet, aus dessen Stiftungs-Bibliothek Geldgier unrechtmäßig entwendete Bücher 2011 in alle Welt zerstreut wurden, dank Mithilfe des abscheulichen Auktionshauses Zisska in München, damals noch Zisska und Schauer.

https://archiv.twoday.net/search?q=waldauf

Die Festschrift 1908 ist jetzt online:

https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:at-ubi:2-7682

Die Website des heutigen Erwachsenenbildungsvereins spart an schönen Bildern aus den Wappenbüchern.

https://www.stubengesellschaft.at/


Die FAZ berichtet anlässlich der Verhängung eines Rekord-Schmerzensgelds zugunsten von Jörg Kachelmann ein interessantes Detail, über das ich andernorts noch nichts gelesen habe.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/zur-rekordstrafe-im-verfahren-kachelmann-gegen-bild-13831898.html

"Sein Anwalt Ralf Höcker übrigens betreibt ein Verfahren, das am Freitag vor dem Landgericht Koblenz zur Entscheidung ansteht und ebenfalls Verweischarakter haben könnte. Dort versuchen die Angehörigen einer wegen Mordes Verurteilten zu verhindern, dass die „Rhein Zeitung“ über die Veröffentlichung des Urteils, das in der Datenbank OpenJur stand, berichten darf. Käme die einstweilige Verfügung gegen diese Berichterstattung durch, wäre das ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit."

Chris Dercon hat sich Gedanken über das Verhältnis von Privatsammlern und Museen gemacht.

https://www.zeit.de/2015/37/kunstmarkt-sammler-privatmuseum/komplettansicht

"Der Privatsammler, der mit einem staatlichen Museum kooperiert, muss es als einen Hort für einen auf lange Zeit angelegten symbolischen, nicht ökonomischen Wert akzeptieren. Die Museen ihrerseits sollten nur solche Privatsammler ansprechen, die diese Überzeugung teilen."

https://digitalmontagny.inha.fr/en

"In 1804, French artist and pupil of David, traveled to Italy to document antiquities from Naples and Rome.
Now in 2015, you can page through this sketchbook composed of 430 drawings.
View all folios plus recent scholarly essays in the Getty Research Institute’s new digital publication: ,“Elie-Honoré Montagny’s Recueil d'Antiquités.“ "


Die Zweitauflage:

https://www.yumpu.com/de/document/fullscreen/26756704/arnold-trithemius-1991

Nach den Mitteilungen von FWE Roth in der Germania 1892

https://archiv.twoday.net/stories/1022476575/

nehme ich mir heute die

Mittheilungen aus Handschriften und älteren Druckwerken. In: Zeitschrift für deutsche Philologie 26 (1894), S. 58-70
https://archive.org/stream/zeitschriftfrdph26berluoft#page/58/mode/2up

vor. Ich folge auch hier der Reihenfolge Roths. Der Beitrag weist wie die anderen im Jahrgang Kleinschreibung auf. Für Recherchen zu den Handschriften der Stadtbibliothek Mainz habe ich Annelen Ottermann zu danken.

I. Geistliche Dichtungen 1. Teil eines passionals als gespräch zwischen gott und der seele.

Mit diesem Text habe ich mich bereits im Juni 2012 ausführlicher befasst. Es handelt sich bei dem von Roth abgedruckten Text um "ein mittelhochdeutsches Gespräch zwischen Gott und der Seele, irreführend als "teil eines passionals" bezeichnet. Seine Vorlage: Stadtbibliothek Mainz Hs I 327, Bl. 247v-248v (3. Viertel 15. Jh. mit Datierung 1450), die aus der Mainzer Kartause stammt (Roth gibt die Altsignatur falsch mit 517 statt richtig 577 an) und für die eine moderne Beschreibung im gedruckten Katalog von Gerhard List 2006 vorliegt:
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/hsk0578

Es handelt sich um den als "Innige Seele" bezeichneten Text (Incipit: "Hebe uff din crutze und gange nach mir", normalisiert gegenüber ²VL) der Textgruppe der "Kreuztragenden Minne", über die nach wie vor Volker Mertens in ²VL 5 (1985) Sp. 376-379 + 2VL 11 (2004) Sp. 894f. zu vergleichen ist".
https://archiv.twoday.net/stories/97069110/

2. Ein hübsch lied von unser lieben frawen

Angeblich aus "einer papierhandschrift des 15. jahrhunderts in meinem besitz". Ob es sich bei den vier Strophen um einen authentischen mittelalterlichen Text handelt, mag offen gelassen werden. Roth hätte sie leicht aus Textabdrucken bei Hoffmann von Fallersleben oder Mone mit ein wenig eigenem Sprach-Leim zusammenbasteln können. Man vergleiche

https://www.google.de/search?tbm=bks&hl=de&q=%22schreien+ellende%22
und insbesondere Hoffmanns Geschichte des Kirchenlieds
https://books.google.de/books?id=AIlWAAAAcAAJ&pg=PA346
Mone
https://books.google.de/books?id=3eNLAAAAYAAJ&pg=PA205

Bereits jetzt merke ich an, dass keine der Bibliothekshandschriften aus Roths Besitz heute greifbar ist, soweit bekannt.

3. [O virgo generosa]

Die zehn lateinischen Verse sollen aus "einer pergamenthandschrift der werke des hl. Bernhard aus dem 13. jahrhundert in meinem besitz" stammen. Sie verwenden so verbreitete Beinamen und Textbausteine aus der Hymnendichtung, dass sie Roth ohne Schwierigkeiten selbst zusammenstellen konnte. 1887 hatte er ja eine Ausgabe lateinischer Hymnen vorgelegt:

https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/roth1887

Dass ihr wissenschaftlicher Wert eher bescheiden war, merkt die Rezension

https://www.archive.org/stream/MonatshefteFuerMusikgeschichte1887-1890#page/n357/mode/2up

an.

Wir werden aber sehen, dass Roth die ersten fünf Verse aus einer bestimmten Quelle hat.

4. Ein geschriebenes "Hessen-homburgisches gesang- und liederbüchlein vom jahr 1730"

Roth gibt nur den Anfang von vier im Anhang dieser nicht mit Standort bezeichneten Handschrift vorhandenen geistlichen Lieder an und notiert, dass Landgraf Friedrich Jakob von Hessen-Homburg selbst die Lieder 2-4 verfasst habe. Er verweist auf den Gesangbuchdruck von 1734 und gibt die Nummern an. Der handschriftliche Text weiche aber zuungusten des Drucks ab. Das Liederbuch von 1734 ist online:

https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10592160_00220.html (Nr. 291 = Roth Nr. 2). Über das Gesangbuch und die Verfasserschaft des Landgrafen, der mit seinen Initialen zeichnete, orientiert Konstanze Grutschnig-Kieser 2006:

https://books.google.de/books?id=4u0yTpVNnyYC&pg=PA252

Ob es die Handschrift tatsächlich gab, kann offen gelassen werden. Das Zeugnis hätte ohnehin nur bescheidene Aussagekraft.

II. Volkslieder. 1. Trinklied

"Aus einer Biblia sacra latina, handschrift des 14. jahrhunderts, auf deren vorsatzblatt". Ein heute noch bekannter Text (siehe Google s.v. "simus hic sedentes"), den Roth ohne rot zu werden ohne jegliche Nachweise mitteilt. Es findet sich abgedruckt in Mösers Patriotischen Phantasien

https://books.google.de/books?id=92xWAAAAcAAJ&pg=PA239

und danach 1879 in einer Sammlung lateinischer Vagantenpoesie

https://archive.org/stream/gavdeamvscarmina00lips#page/32/mode/2up

Wattenbach druckte es nach einer Lübecker Handschrift im Anzeiger für deutsche Vorzeit 1872:

https://books.google.de/books?id=yz8FAAAAQAAJ&pg=PA379

Moderne Wiedergabe nach einer Brüsseler Handschrift (16. Jahrhundert):

https://www.liederenbank.nl/text.php?recordid=23078&lan=en

[Walther druckte den Text in der Festschrift Degering nach Erfurt Amloniana Q 12 (Mitte 15. Jahrhundert), Bl. 84r:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Walther_dichtungen_0297.gif

Walther: Initia carminum Nr. 12270, 18233. Herrn Rauner danke ich einmal mehr für den nützlichen Zugang zu "Analecta carminum medii aevi cura et studio Erwin Rauner".

Sehr freie Übersetzung von Laistner:

https://archive.org/stream/goliasstudenten00goligoog#page/n91/mode/2up ]

Roth gibt das Gedicht unvollständig wieder - aus gutem Grund, denn die vierte und letzte Strophe hatte er schon für Nr. I, 3 verwurstet. Die ersten fünf Verse von I, 3 sind nichts anderes als der leicht geänderte Wortlaut dieses Trinklieds!

Hier können wir, denke ich, den Fälscher bei der Arbeit beobachten. Denn dass sich gleichsam zufällig die beiden Teile der Vagantendichtung in zwei Handschriften der Roth'schen Bibliothek, die eine aus dem 13., die eine aus dem 14. Jahrhundert, wieder zusammengefunden haben, wird man wohl kaum ernsthaft annehmen können! 2012 hatte ich nur die Internetseite zur Brüsseler Handschrift gefunden und Felix Heinzer meinen Verdacht eröffnet, der ihn "recht plausibel" fand.

2. Wächterlied

Wohl wie das folgende angeblich aus "handschrift des 15. jahrhunderts". Bekannt aus "Des Knaben Wunderhorn", in dessen kritischer Ausgabe die nötigen Nachweise zu finden sein werden.



3. Volkslieder

Roth gibt jeweils die ersten beiden Verse der sechs deutschen Lieder an. Nachweise spare ich mir heute.

4. Volkslied auf Philipp den Grossmütigen, landgrafen von Hessen.

Es stammt - wie von Roth angegeben - aus einer Augsburger Handschrift der Stadtbibliothek Mainz, und zwar aus Hs II 396, Bl. 6Br, die von dem Augsburger Chronisten Simprecht Kröll angelegt wurde.

Digitalisat:
https://www.dilibri.de/stbmz/content/zoom/1232798

Mehr zur Handschrift und Krölls Werk:

https://archiv.twoday.net/stories/909746189/
https://www.handschriftencensus.de/25331 (ohne den Nachweis meines Beitrags)

Roth gibt die falsche Jahreszahl 1532 statt 1534 an!

III. Aberglauben

Roth zitiert Verse, dass der deutsche Kalender einem "Meister peter kuytz dem barberer" 1513 gehöre. Er gibt kurze Textproben zum Aderlass und aus astrologischen Abschnitten. Es handelt sich um Hs I 533, fol. 1r-19r der Mainzer Stadtbibliothek. Mehr weiß ich leider nicht über diese Handschrift, eine Beschreibung ist im Handschriftencensus oder auf Manuscripta Mediaevalia nicht verfügbar. Um 1530 lebte ein Peter Kuytz als Geistlicher in Krefeld:

https://books.google.de/books?id=u9sAAAAAcAAJ&pg=PA144

IV. Erbauungsschriften

Die Inkunabel Nr. 1 (Memminger Sterbebüchlein), die Roth ohne Standortnachweis nennt, ist dem GW nicht bekannt (für den Gedankenaustausch zu Roth danke ich Falk Eisermann):

"Eine angebliche Ausgabe Memmingen 1498 (vgl. F.W.E. Roth in Zeitschrift für deutsche Philologie 26(1894) S. 66 [28.VI.2012] (ohne Ex.nachweis) läßt sich nicht nachweisen."
https://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/STERBEB.htm

Durch den Austausch weniger Zeichen bzw. des Druckdatums kann jeder gefahrlos eine unbekannte Inkunabelausgabe generieren. Roth hat eine Fülle von druckgeschichtlichen bibliographischen Beiträgen publiziert. Falk Eisermann stellte mir zu Roths Fähigkeiten als Bibliograph am 20. Juni 2012 folgende Stellungnahme zur Verfügung:

"Nach meiner Ansicht verdienen Roths bibliographische Angaben in dem Beitrag 'Zur Litteratur deutscher Drucke des 15. und 16. Jahrhunderts' ( https://archive.org/stream/zeitschriftfrdph26berluoft#page/470/mode/2up ) kein Vertrauen. Seine Arbeitsweise zeigt sich etwa S. 468 Nr I, als er zunächst behauptet, der Druck sei "den Forschern Hain und Goedecke unbekannt" geblieben, um wenige Zeilen danach auf Hain 9185 zu verweisen; der Text wird bei Hain sogar nochmals als Nr. 6555 aufgeführt, was Roth entgangen ist (siehe GW 9273). Auch bei Nr II (Lupi, Beichtbüchlein) hat Roth übersehen, daß Hain zumindest indirekt Kenntnis von diesem Druck hatte, ohne sich offenbar über dessen Eigenart im Klaren zu sein (Hain 10347; siehe https://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/LUPIJOH.htm). Die Beispiele, die auf eine geringe bibliographische Kompetenz hindeuten, ließen sich vermehren. Etwas anders verhält es sich bei der ebd. S. 470 Nr IV angezeigten Ausgabe des Weinbuchs von Arnoldus de Villa Nova: Abgesehen davon, daß Roth wohl einen Transkriptionsfehler im Kolophon begangen hat (zu lesen ist 1482 statt 1481, es dürfte ihm GW 2540 vorgelegen haben), hat er vermutlich wirklich als einer der ersten, wenn nicht als erster, die Existenz dieser Ausgabe bekanntgemacht; vor der Katalogisierung in GW Bd. II, 1926, wurde der Druck noch von Karl Sudhoff, Deutsche medizinische Inkunabeln. Leipzig 1908 bekanntgemacht, doch kenne ich z.Zt. keine älteren bibliographischen Quellen. Aber auch hier trifft Roths Hinweis auf diese angeblich "älteste[.] deutsche[.] Ausgabe" nicht zu, denn es gibt mehrere ältere Drucke, u.a. GW 2538 (Bämler, 27. Aug. 1479), die bereits bei Hain verzeichnet sind."

Nr. IV, 2 (Betbüchlein, Basel 1518) ist VD 16 S 6101 und soll sich in der Stadtbibliothek Mainz befunden haben, ist dort aber nicht nachweisbar.

https://gateway-bayern.de/VD16+S+6101 (Digitalisate!)

Nr. IV, 3 und 4 ist die Seuse-Handschrift der Stadtbibliothek Mainz Hs. I 410.

https://www.handschriftencensus.de/4166

Digitalisat:
https://www.dilibri.de/stbmz/content/titleinfo/1234358

Wieso Roth diese Handschrift des 16. Jahrhunderts auf zwei Nummern, eine Quarthandschrift des 15. Jahrhunderts im Umfang von vier Blättern und eine Oktavhandschrift des 15. Jahrhundert "Sammelband von erbauungsschriften"), aufgeteilt hat, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Aus der Beschreibung von Gerhard List ergibt sich nicht, dass sie irgendwanneinmal aufgeteilt war.

https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt-Mainz-pdfs/Hs%20I%20410.pdf

Nr. IV, 5 ist Diebold Laubers Historienbibel, Stadtbibliothek Mainz Hs II 64 (leider noch nicht online).

https://www.handschriftencensus.de/3380

Nr. IV, 6 ist wie angegeben Wiesbaden, Landesbibliothek Hs. 44, wobei bei Zedler nichts von einer Provenienz aus der Abtei Sayn verlautet:

https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0737_b055_jpg.htm

Roth nennt den Verfasser des Horologium, Seuse, nicht. Schon Gustav Widmann hatte die Handschrift und die deutschen Verse im NA 9 (1884), S. 231f. angezeigt.

https://www.digizeitschriften.de/dms/resolveppn/?PID=PPN345858530_0009%7Clog22

Nr. IV, 7 Erbauungsbuch und ordensregel

Leider gibt es auch zu dieser Handschrift der Mainzer Stadtbibliothek Hs II 262 keine Beschreibung im Netz. Nach Roth wurde sie 1498 vollendet und von der Priorin Elisabeth von Bechtolsheim des Zisterzienserinnenklosters Engelthal in Ober-Ingelheim geschrieben. Zur Identifizierung:

https://www.ingelheimer-geschichte.de/fileadmin/ingelheimergeschichte/ober-ingelheim/saalwaechter_engelthal_big_9_171.pdf

V. Übersetzung der schrift des Philippus Beroaldus Bononiensis de septem sapientium sententiis etc.

Zu Mainz, Stadtbibliothek, Hs. II 387 (Johannes Wacker: Übersetzung von 'De felicitate' des Filippo Beroaldo d. Ä., 1502) existiert ein Eintrag in Handschriftencensus:

https://www.handschriftencensus.de/23972

Roths Wiedergabe der Vorrede ist durch den erneuten Abdruck von Benzing aus der Handschrift entbehrlich geworden, da Benzing auf Roths Lesefehler verzichtet.

https://archive.org/stream/librarychronicle40univ#page/58/mode/2up

VI. Glossen

"Eine defecte evangelienconcordanz des 9. Jahrhunderts in meinem besitz enthält vornen eingeschrieben von einer hand wahrscheinlich des 9. jahrhunderts folgende glossen" (S. 70). Es folgen 14 Glossen, zunächst das lateinische Lemma, dann die althochdeutsche Glosse. Mehr sagt Roth zu diesem wichtigen Fund nicht. Die Authentizität des Zeugnisses wurde meines Wissens nie angezweifelt, auch nicht in Bergmann/Stricker: Glossenhandschriften 2005 Nr. 837:

https://books.google.de/books?id=SDwhyi-Yog8C&pg=PA1607

und im Wortschatz des 9. Jahrhunderts (2008):

https://www.handschriftencensus.de/17735

Der Handschriftencensus enthält keine näheren Angaben:

https://www.handschriftencensus.de/17735

Vermutlich brieflich konnten Steinmeyer-Sievers

https://www.archive.org/stream/diealthochdeuts03sievgoog#page/n702/mode/2up

weiteres zur Handschrift in Erfahrung bringen, die Roth 1894 durch einen Bremer Agenten an einen Privatmann in Ohio verkauft haben will. Wie sich aus der amtlichen Vernehmung Roths 1914

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Roth_sickingen_2.jpg

ergibt, war der Käufer in Ohio eine "Legende", mit der er lästigen Nachfragen begegnete.

Die Angaben Roths zum Überlieferungskontext schaffen aus meiner Sicht einen Fälschungs-Anfangsverdacht, der von der Glossen-Forschung zu widerlegen wäre, möchte sie an dem Zeugnis festhalten.

In der Publikation von 1894 gibt Roth eine "defecte evangelienconcordanz" an, was natürlich hinsichtlich von AT-Glossen purer Unsinn ist. Schon Steinmeyer-Sievers stellten fest, dass es sich entgegen Roths (brieflich ergänzender) Angabe nicht um einen "Unus ex quatuor" handeln könne, eher um einen Tatian. Aber auch damit konnten sie die Glossen nicht in Verbindung bringen. Zwei Worte glossierten nach ihnen die Genesis, drei den Prolog des Hieronymus zum Pentateuch.

Sieben Wörter stammen für Arend Quak (2010) aus den Wachtendonkschen Psalmen (Psalm 55):

https://books.google.de/books?id=UnSULB0CFg4C&pg=PA64

Nach Roth standen alle deutschen Glossen auf den Rändern der Blätter 1 und 3, ungewöhnlicherweise durch "Hände und ausgestreckte Finger" auf die Textworte bezogen (Steinmeier-Sievers). Was soll das für eine Handschrift gewesen sein, die auf den Blättern 1 und 3 Glossen zur Genesis, zur Hieronymus-Vorrede und Psalm 55 enthalten haben soll?

Es gab genügend ältere Glossen-Abdrucke, aus denen Roth seine Glossen zusammenbasteln konnte. Etwa 1879 Steinmeier-Sievers zu den Zwiefalter Glossen, aus denen beispielsweise "deliramenta: thobizunga" stammen könnte.

https://www.archive.org/stream/diealthochdeuts01sievgoog#page/n332/mode/2up
Zuvor schon in der Idunna
https://books.google.de/books?id=6ToUAAAAYAAJ&pg=PA165-IA13
oder bei Maßmann
https://books.google.de/books?id=HNg6AAAAcAAJ&pg=PA90

Zu Psalm 55:
Heyne 1867
https://books.google.de/books?id=zXkVAAAAYAAJ&pg=PA10
Von der Hagen 1816
https://books.google.de/books?id=oToXAAAAYAAJ&pg=PA8#

Tortz verdächtiger und unklarer Formen stützt sich der Fälschungsverdacht vor allem a) auf die inakzeptablen und widersprüchlichen Angaben Roths zum handschriftlichen Überlieferungskontext, b) auf Verwendung der Ohio-Legende, um das Stück nicht vorweisen zu müssen und c) auf die bisherigen Beobachtungen zu Roths Arbeitsweise. Die Althochdeutsch-Spezialisten mögen mich gern belehren, wieso Roth trotzdem zu glauben ist.

Um zu resümieren: Roth machte Angaben zu 18 Zeugnissen, wobei sich 16 auf Handschriften beziehen. Eine Inkunabelausgabe (IV, 1) ist nicht verifizierbar, ein angeblich aus der Mainzer Stadtbibliothek beschriebener Druck des 16. Jahrhunderts dort nicht feststellbar (IV, 2). Zwei Nummern (IV, 3 und 4) beziehen sich auf ein und dieselbe Mainzer Seuse-Handschrift. Die heute noch greifbaren sieben Handschriften befinden sich mit einer Ausnahme (IV, 6 Wiesbaden) in Mainz. Zählt man den Mainzer Druck und die Inkunabel mit ergibt sich bei neun Nummern: Verbleib unbekannt.

Der wissenschaftliche Wert der kunterbunten Mitteilungen ist aus meiner Sicht gering. Von einer gewissen Bedeutung sind heute noch der Abdruck der "Innigen Seele" (I, 1) und die kurzen Angaben zu zwei Mainzer Handschriften, zu denen es sonst anscheinend nichts Gedrucktes und auch nichts im Netz gibt (III; IV, 7).

Im Fall von Virgo generosa (I, 3) und dem Trinklied (II, 1), die aus dem gleichen Vagantengedicht gearbeitet sind, erscheint mir eine Fälschung recht eindeutig. Eine Fälschung Roths sehe ich auch bei den Glossen (V) gegeben. Roths Machwerke können aber auch ohne weiteres die übrigen verschollenen Handschriften sein (Marienlied I, 2; Gesangbüchlein 1730 I, 4; Wächterlied II, 2; Volkslieder II, 3). Würde man sie als authentische Zeugnisse streichen, wäre der Verlust verkraftbar, zumal sie als Überlieferungszeugen soweit ersichtlich bislang nie beachtet wurden.

Eher von Bedeutung ist, dass die Forschung zu den althochdeutschen Glossen Roth wohl auf den Leim gegangen ist.

Zu Fälschungen in Archivalia:
https://archiv.twoday.net/stories/96987511/

#forschung

Mainzer Historienbibel = Roth IV, 5

Das Gericht verkennt schließlich nicht, dass seine vorstehenden Ausführungen, wenn ihnen andere Gerichte folgen würden, das Abmahnwesen im Bereich des Urheberrechts weniger lukrativ machen und schließlich die effektive Verfolgung von Urheberrechtsverstößen in Tauschbörsen beeinträchtigen mögen. Hieraus kann jedoch nicht folgen, dass tatsächlich nicht entstandene – pönale – Schäden liquidiert werden und das Fehlen der unter Richtern wenig verbreiteten technischen Kenntnisse als Vehikel hierfür genutzt wird.

Den Namen des Filmwerks kann ich hier unter keinen Umständen nennen, will ich nicht auf ewig hinter Jugendschutzfiltern verschwinden.

https://www.wvr-law.de/ag-stuttgart-bad-cannstatt-13-08-2015-8-c-102315/

https://analytics.twitter.com/

twitter_tool

https://home.uni-leipzig.de/~chanceforscience/

Via
https://zkbw.blogspot.de/2015/09/online-plattform-fur-gefluchtete.html

Isidorus knöpft sich das Lübecker Museum kritisch vor:

https://blog.ottonenzeit.de/archives/1240

Hiltibold berichtet über seinen Besuch und durfte etliche Fotos machen.

https://hiltibold.blogspot.de/2015/09/munzkabinett-schloss-eggenberg.html

Münzkabinett Schloss Eggenberg -- Coin Collection in Eggenberg Palace

https://meta-katalog.eu/

Via
https://www.ida-dachverband.de/aktuelles/aktuell/article/-c46b0a71f5/
via netbib

Die Handschrift von 1523 aus dem Besitz des Duke of Northumberland auf Almick Castle kann online begutachtet werden.

https://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2015/09/erasmus-manuscript-saved-for-the-nation.html

https://about.openlibhums.org/2015/09/28/olh-launches/

Unter den sieben Journals ist auch das Mega-Journal "Open Library of Humanities".

Darin gibt es außer dem englischen Editorial

https://doi.org/10.16995/olh.46

nur einen einzigen Beitrag zu 3-D-Filmen im UK zu lesen. Die anderen Journals - alle bestanden bereits und wurden von von der OLH übernommen - behandeln eher exotische Themen und sind auch auf Englisch. Halten wir fest, dass die von mir geäußerten Bedenken zur Sprachwahl

https://archiv.twoday.net/stories/1022392768/

nicht ausgeräumt sind. Es gibt keinen einzigen nicht-englischsprachigen Artikel im Start-Paket!

Update:
https://wisspub.net/2015/09/29/open-library-of-humanities-gestartet-open-access-modell-ohne-apc/

#sprache

Gestern wollte ich auf einen Artikel im Bibliotheksdienst aus dem Jahr 2009 verlinken. Leider hat der alte Link auf den Einzelartikel bei der ZLB nicht mehr funktioniert und tut dies wohl schon länger nicht mehr. Die Wayback Machine hat ihn das letzte Mal im August 2013 archiviert. Bei de Gruyter, das den Bibliotheksdienst mittlerweile betreibt, werden 30 Euro für den Artikel verlangt. Mir wird schlecht, wenn ich das sehe, vor allem, weil ich damals vor Veröffentlichung des Artikels sichergestellt habe, dass ich den Preprint zeitgleich unter einer CC-BY-Lizenz veröffentlichen kann (siehe dazu den ersten Übertext-Blogpost von 2009).

Ich hatte von der Diskussion anlässlich des Wechsels von Bibliotheksdienst zu de Gruyter in Erinnerung, dass es ein 12-monatiges Embargo für Bibliotheksdienst-Artikel geben würde, nach dessen Ablauf sie frei im Internet verfügbar sind. Dem widerspricht, dass fast 50 Jahre alte Beiträge bei de Gruyter nur gegen Geld erreichbar sind.

Nachdem ich auf Twitter nachgefragt hatte, hat Jörg Prante mich darauf hingewiesen, dass die Jahrgänge 1996-2012 ja weiterhin bei der ZLB online zugreifbar sind. Leider sind in der Tat nur ganze Jahrgänge oder einzelne Hefte sowie einzelne Seiten verlink- und downloadbar (siehe hier), der direkte Zugriff auf einen einzelnen Artikel ist gar nicht mehr möglich.

Mein Fazit zum Angebot der Biblbiotheksdienst-Inhalte.

alte ZLB-Artikel-URLs zu Artikeln von funktionieren nicht und sind nur noch via Wayback Machine aufrufbar
stattdessen bietet die ZLB gar keine URLs oder gar DOIs für einzelne Artikel mehr an, man kann nur noch einen ganzen Jahrgang oder ein gesamtes Heft verlinken und runterladen, was eine vernünftige Zitierweise unmöglich macht.
De Gruyter hingegen hat DOIs für die einzelnen Artikel von 1967 bis 2015 und nimmt 30 Euro pro Artikel.
Das bedeutet, dass ein Online-Zugriff auf die BD-Artikel von 1967 bis 1995 auschließlich gegen Geld möglich ist.

Nachdem die Online-Version meines Artikels (damals nach einem dreimonatigen Embargo) veröffentlicht war, hatte ich auch die Verlagsversion parallel veröffentlicht. Zum Glück wir diese bei einer Google-Suche nach dem Artikeltitel auch am höchsten gerankt. Nichtsdestotrotz soll auch die De-Gruyter-Fassung frei zugänglich sein, und ich werde De Gruyter dazu mit Verweis auf diesen Blogpost auffordern.

Im übrigen gebe ich Klaus Graf echt, wenn er schreibt:
Es ist doch ein Skandal, dass die älteren Ausgaben , die in der ZLB Open Access waren, bei De Gruyter nun GELD kosten! Wieso thematisiert niemand diese Ungeheuerlichkeit? Was ist das für eine erbärmliche verrottete Zunft, die zum Aufdecken von Misständen einen Außenseiter wie mich braucht?
Ich hatte das Ganze einfach bisher nicht mitbekommen und leiste (“Besser spät als nie.”) jetzt einen kleinen Beitrag dazu, dieser Praxis von De Gruyter ein Ende zu setzen. (Ausdrücklich rege ich mich hier NICHT über Klaus Grafs Ton auf. Der Mann hat einfach meistens recht, wenn es um Bibliotheken und Open Access geht und das ewige Auf-die-Netiquette-Verweisen lenkt nur von der nötigen Auseinandersetzung ab.)

Einen Beitrag von mir im Bibliotheksdienst wird es in Zukunft übrigens nicht mehr geben. Ich rufe auch alle anderen dazu auf, lieber in Open-Access-Alternativen wie Informationspraxis oder Libreas oder auch einfach in einem Blog zu veröffentlichen.


Version mit Links:
https://www.uebertext.org/2015/09/bibliotheksbarendienst.html

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/themen/frank-schaetzing-ueber-das-potenzial-von-archiven-13823485.html

Meinungen?

Jutta Zerres hat eine ausführliche Rezension des Buchs von Günther Wessel "Schmutzige Antike" verfasst:

"Schnallen Sie sich an! G. Wessel nimmt Sie mit auf einen wahren Parforceritt. Die Reise führt quer durch die Szene des illegalen Handels mit Kulturgütern, die vielfach undurchsichtig und chimärenhaft, aber auf jeden Fall atemberaubend ist. Er beginnt bei schmutzigen Raubgrabungslöchern an archäologischen Stätten und führt über Schmuggler, Hehler, manchmal auch über Fälscher oder
gar Terroristen bis hin zu vornehmeren Kreisen. Deren Akteure, Händler und Sammler, aber auch Museumskuratoren und Archäologen, bevorzugen Diskretion und eine weiße Weste. Nur eines gerät
dabei regelmäßig unter die Hufe: Das kulturelle Gedächtnis der Menschheit. "
https://www.dguf.de/fileadmin/AI/ArchInf-EV_Zerres.pdf

Vieles lässt sich auch auf die Kulturgutverluste übertragen, mit denen ich seit 1994 befasst war und bin.

Siehe auch
https://archiv.twoday.net/stories/1022465615/
https://archiv.twoday.net/stories/1022472568/
https://archiv.twoday.net/stories/1022469408/


Diese seien neu gestaltet worden, vermeldet die Archivliste, aber die jüngste Ausgabe 2015 ist auf

https://landesarchiv.hessen.de/aktuelles/publikationen/archivnachrichten-aus-hessen/

gar nicht online!

Der ungarische Piraterieforscher Bodó stellt in Eurozine auf Englisch die Hintergründe osteuropäischer "Schattenbibliotheken" dar:

https://www.eurozine.com/articles/2015-08-28-balazs-en.html

"Pirate libraries fill the current gap between supply and demand. They are based on the contributions of individuals and take the non-commercial sharing ethos seriously."

Früher hier dazu:
https://archiv.twoday.net/stories/1022446752/
https://archiv.twoday.net/stories/1022217373/

In der Germania 37 (1892) publizierte der Nassauische Privatgelehrte FWE Roth, hier kein Unbekannter

https://archiv.twoday.net/search?q=fwe+roth
https://de.wikisource.org/wiki/Ferdinand_Wilhelm_Emil_Roth

"Mittheilungen" zu acht Handschriften (S. 282-287) und zu 35 Druckwerken (S. 287-295), wobei letztere sich nach Roths Angaben in seinem Besitz befanden. Nur um die Handschriften soll es hier gehen.

https://www.archive.org/stream/germania37pfeiuoft#page/282/mode/2up

Nr. I ist ein Pergamentfragment des 14. Jahrhunderts mit diätetischen Monatsregeln, die Roth abdruckt (S. 282f.). Es befand sich angeblich als Makulatur in einem "Drucke der Pfarrbibliothek zu Bingen". Außer Roth hat dieses Stück anscheinend niemand zu Gesicht bekommen, der Handschriftencensus sagt:

"Das Fragment ist nach Auskunft von Brigitte Pfeil (Erfurt) zur Zeit (Juni 2008) nicht auffindbar; eine Suche wird vor allem dadurch erschwert, daß Roth keinerlei Angaben zum Trägerband macht ("An einem Drucke der Pfarrbibliothek zu Bingen befindet sich auf den Deckeln verklebt ...")."
https://www.handschriftencensus.de/7777

Nr. II, eine Seuse-Handschrift ( 'Büchlein der ewigen Weisheit'), ist heute Hs. 45 der Mainzer Martinus-Bibliothek (ehemals Seminarbibliothek).

https://www.handschriftencensus.de/24136
https://www.hss-census-rlp.ub.uni-mainz.de/mz-mb-hs-45

Roth gibt kurze Textproben, wie üblich wenig zuverlässig, soweit die Angaben des Handschriftencensus RLP eine Überprüfung zulassen.

Nr. III, eine Handschrift des gleichen Werks in der gleichen Bibliothek, scheint ein Phantom zu sein, denn eine solche zweite Seuse-Handschrift existiert nicht. Der Census RLP und der Handschriftencensus erklären sie für vermutlich identisch mit Hs. 45.

https://www.handschriftencensus.de/24139

Vielleicht hat Roth zweimal Notizen zu der Handschrift angefertigt und diese versehentlich auf zwei Handschriften bezogen.

Nr. IV ist in der gleichen Bibliothek heute Hs. 35, ein wohl in Bayern entstandenes deutsches Gebets- und Betrachtungsbüchlein für eine Frau von 1513.

https://www.handschriftencensus.de/24135
https://www.hss-census-rlp.ub.uni-mainz.de/mz-mb-hs-35

Nr. V ist das Andachtsbuch (15. Jahrhundert) ebenda Hs. 131.

https://www.handschriftencensus.de/24137
https://www.hss-census-rlp.ub.uni-mainz.de/mz-mb-hs-131

Nr. VI ist der angebliche Tauler-Sammelband in Roths Besitz, auf den ich gleich zurückkomme.

Nr. VII wurde 2010 von Gisela Kornrumpf für den Handschriftencensus analysiert:

"Aufbewahrungsort Privatbesitz F. W. E. Roth, Geisenheim (am Rhein), ohne Sign. [verschollen]
Codex 84 Blätter
Beschreibstoff Papier
Inhalt a) Heinrich Seuse: 'Büchlein der ewigen Weisheit', Kap. 21, mit anderer Einleitung, als Sterbebüchlein
b) 'Sendbrief gegen den Geist der Lästerung', mit Zitaten aus Johannes Klimakos: 'Scala paradisi' [s. Ergänzender Hinweis 1]
c) Marienlied, 9 paargereimte Vierzeiler (Inc. Ave Maria du reine mayd, / Du bist mit tugent wol bekleid) [s. Ergänzender Hinweis 2]
Blattgröße Oktav
Schriftraum unbekannt
Spaltenzahl unbekannt
Zeilenzahl unbekannt
Entstehungszeit 15. Jh.
Schreibsprache wohl md., Lied (Nachtrag?) ostobd.
Abbildung ---
Literatur
F. W. E. Roth, Mittheilungen, in: Germania 37 (1892), S. 282-295, hier S. 286f. (Abschnitt 1, Nr. VII), mit Abdruck des Liedes. [online]
Nigel F. Palmer, Johannes Klimakos, in: 2VL 11 (2004), Sp. 775-777, hier Sp. 777 (mit dieser Hs.).
Archivbeschreibung ---
Ergänzender Hinweis 1) Die beiden ersten Texte auch in Privatbesitz Karl Helm, Gießen/Marburg, ohne Sign.; der zweite Text auch in Trier, Stadtbibl., Hs. 813/1343 8°. Möglicherweise enthält die Hs. noch weitere Texte ohne Überschrift (nur diese zitiert Roth).
2) Das Marienlied ist ein wenig bearbeiteter Auszug aus Wackernagel, Kirchenlied 2, 1867, Nr. 739 (S. 568f.)."

https://www.handschriftencensus.de/22792

Der Seuse-Text wird von Roth nicht identifiziert. Er könnte ihn aus einer Seuse-Handschrift oder unidentifiziert aus einer ihm zugänglichen anderen Handschrift entnommen haben, vorausgesetzt, er beschrieb nicht tatsächlich eine eigene Handschrift, sondern erfand eine solche. Die Trierer Handschrift war ihm leicht zugänglich. Sie stammt aus St. Matthias in Trier und ist online einsehbar.

https://stmatthias.uni-trier.de/?l=n&s=suche&k_id=366
Digitalisat

Aus dem Anfangsteil konnte Roth leicht die Überschrift zurechtbasteln: wider den Geist der Lästerung aus dem heiligen Vater und Lehrer Johannes Climacus in dem Buch von den dreißig Staffeln. Die verschollene Helm'sche Handschrift hat wie Roth "geyst der lesterunge", siehe die Akademiebeschreibung:

https://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/700387070010.html

Denkbar ist, dass Roth die Handschrift kannte, die später dem Gießener Professor Karl Helm gehörte und erstmals von Spamer 1909

https://www.archive.org/stream/beitrgezurgesc34halluoft#page/376/mode/2up

erwähnt wird. In ihr hätte Roth auch den Seuse-Text finden können.

Die 36 Verse Marienlied, die Roth S. 286f. edierte, sind ein stark gekürzter Auszug aus einem [oft] Heinrich Laufenburg Laufenberg zugeschriebenen Lied, das Philipp Wackernagel 1867 aus dem bairischen Cgm 858 abgedruckt hatte.

https://books.google.de/books?id=pwNBAAAAcAAJ&pg=PA568

Zum Cgm 858 siehe den Katalog von Karin Schneider
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0046_a678_jpg.htm
und
https://books.google.de/books?id=Gqf0oOOB2QkC&pg=PA477

Die wenigen Abweichungen zu ergänzen, hätte den ja mit mittelhochdeutschen Texten vertrauten Roth nicht überfordert. Hätte Roth den Text fabriziert, würde das auch die von Kronrumpf mit "wohl md., Lied (Nachtrag?) ostobd." angedeutete Mischung der Schreibsprachen erklären. Es wäre ihm dann nicht gut gelungen, die bairischen Formen seiner Vorlage in die ihm vertraute Schreibsprache des 15. Jahrhunderts in seiner Heimat zu übersetzen.

Wie alle (Bibliotheks-)Handschriften Roths ist auch diese nie mehr aufgetaucht, eine Überprüfung daher nicht möglich. An archivalischen Amtsbüchern aus dem Besitz von Roth, die heute noch greifbar sind, kenne ich nur das Eltviller Oberamtsbuch:

https://www.rheingau-genealogie.de/goebel.htm

Die Annahme einer Fälschung liegt für mich nahe (nach allem, was ich von Roth weiß), ist aber nicht zwingend.

Nr. VIII sind lateinische "Epigramma" aus dem Dreißigjährigen Krieg, die Roth in nicht näher bezeichneten "Rheingauer Acten" vorgefunden haben will und die er wie die 1891 mitgeteilten Gedichte der Hand des Hattenheimer Ratsschreibers [Vinzenz] Birckenstock (Roth vertraut) zuweist.

Mitteilung in der Germania 1891:
https://www.archive.org/stream/germania36pfeiuoft#page/178/mode/2up

Die Nummern I und II hat Carl Blümel in seiner Darstellung der maccaronischen Poesie wiederabgedruckt (vgl. S. 13f.):

https://archive.org/stream/diefloiaundande00blgoog#page/n51/mode/2up

Das "Pancketum Leopoldinum" ist eine Bearbeitung des "Pancketum Caesareum" und wird von Hs. 205 der Mainzer Martinus-Bibliothek überliefert. Siehe die Erschließung im Handschriftenarchiv:

https://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/700386260027.html

Analog zu meinen Darlegungen zu Roths Umgang mit diesem Sammelband

https://archiv.twoday.net/stories/603123975/

möchte ich annehmen, dass er das Stück nicht aus "Rheingauer Acten", sondern aus dem Mainzer Sammelband kannte. Roths 1899 gegebener Hinweis in der Vorstellung des Mainzer Sammelbands "Gedruckt abweichend" in der Germania 1891

https://www.archive.org/stream/JahrbuchFuerGeschichteSpracheUndLiteraturElsass-lothringens14-16#page/n721/mode/2up

dürfte auch hier der Verschleierung dienen. Man muss seine Wiedergabe des Pancketum Leopoldinum natürlich mit der Mainzer Handschrift vergleichen, aber es erscheint bereits jetzt unwahrscheinlich, dass Roth den gleichen seltenen Text einmal in Rheingauer Akten und dann nochmals in der Mainzer Handschrift auffand. Ob sich auch Nr. VIII der Mitteilungen von 1892 in der Mainzer Handschrift vorfinden, bleibt zu prüfen.

Besonders deutlich scheint mir eine Fälschung Roths in der Germania 1892, S. 285, nämlich die Erfindung des Sammelbands mit Schriften Taulers Nr. VI. Es handelt sich nach Roth um eine Quarthandschrift auf Papier im Umfang von 140 Blättern. Roth gibt Überschrift und auch den Textbeginn der vier Bestandteile in einer Art Phantasie-Schreibsprache (niederdeutsch?).

Mutmaßliche Zutaten des Machwerks:

- Titel des Halberstädter Taulerdrucks 1523
- Berliner mgq 1134 oder eine detaillierte Beschreibung desselben

Ziemlich wörtlich findet sich der Titel des niederdeutschen Tauler-Drucks von 1523 in Nr. 1 wieder:

Eyn vaste fruchtbar und nutlicke predige to eyne rechte christlycken levende. Beginnt: Het chrystliche levende etc.

Roth hat vielleicht eine Beschreibung in der Art von

https://books.google.de/books?id=nf4CAAAAMAAJ&q="fruchtbar+"nutlick"

benutzt, bei denen die Kürzungsstriche für eyen(m) rechte(n) fehlten. Auch passt weder das "Het" noch das "chrystliche" sprachlich. Der Textbeginn erforderte keine zusätzliche Anstrengung, wobei "Das christliche Leben" als Predigtanfang für mich nicht unbedingt spätmittelalterlich klingt.

Leider liegt der Katalog des Antiquariats Rosenthal von ca. 1889, den der Handschriftencensus zum mgq 1134 anführt, nicht online vor.

https://www.handschriftencensus.de/11948

Es handelt sich um eine Handschrift von 1490 aus dem Dominikanerinnenkloster St. Katharina in Augsburg.

https://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31252427,T
Degering:
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0603b_b196_jpg.htm

Nr. 2 bei Roth gibt die Überschrift des ersten Stücks der Handschrift Ein gutte predig von dem hayligen gaysst in der Form Eyn gute predige van dem heyligen geysst. Passend zur Halberstädter Sprachform von Nr. 1 hätte es natürlich hilligen o.ä. heißen müssen. Der Textbeginn bezieht sich aber nicht auf diese Predigt, sondern auf das auch als Taulers Bekehrung bekannte 'Meisterbuch' (der einzige wirkliche Bezug dieser Roth-Handschrift zu Tauler), das die Berliner Handschrift ab Bl. 16r überliefert. Edition:

https://archiv.ub.uni-marburg.de/eb/2011/0443/view.html (S. 2).

Nr. 3 ist abgeleitet von Bl. 97v der Berliner Handschrift:

Ain nutze gute kurtze regel, dar innen sich ain ieclicher mensch billich vben sol vnd sein leben darnach richten.

Ich hab gemacht ein recht gedicht,
Als mich Jhesus hat bericht


Bei Roth: Eyn gute nutze reygel, darynne sich ayn yeclicher mensche reychten sal. Anfang: Ich have gemaycht ayn recht gedichte, Alsse mych Got hayt berychte etc.

Sprachlich befremdet das "have".

Durch diesen Text wurde ich überhaupt erst auf die Berliner Handschrift aufmerksam. Die christliche Lebensregel ist sonst nachgewiesen im Cgm 784, Bl. 280r-280av (um 1458, aus Scheyern)

https://pik.ku-eichstaett.de/6992/

und in Salzburg, Stiftsbibl. St. Peter, Cod. a II 2, Bl. 87v-90r (1471/89, aus St. Peter). Eventuell nennt Hohmann, Th., Discretio spirituum, Diss. Würzburg 1972, Würzburg 1975, S. 32f. weitere Textzeugen (so zumindest Karin Schneiders Katalog zu Cgm 784), aber sehr viele andere dürfte es nicht geben.

Nr. 4 scheint zusammengebastelt aus dem Anfang von Marquard von Lindaus Eucharistietraktat (ebenfalls in der Berliner Handschrift vertreten). Da mir die Ausgabe von Hofmann 1960 nicht zur Hand ist, stütze ich mich auf Hurter 1842 (ihn konnte Roth kennen):
https://archive.org/stream/daszwlfjhrigemn00maurgoog#page/n13/mode/2up
und die Handschriftendigitalisate
Cgm 215
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00064857/image_262
und Cpg 66
https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg66/0007

Audi filia et vide et inclina aurem tuam. Ach eywige weyssheyt - das ist der Textbeginn des Eucharistietraktats. Aber nun driftet Roth ab, denn es soll sich ja um ein Gedicht handeln (von mir in Versen dargestellt).

Ach eywige weyssheyt so haymeclich,
wye ist dyn hercz so milt,
wye dyne munt so liebelich,
wye dyne lyb so usserwylt etc.


Der Traktat steuerte dazu bei: "Ach ewige Weisheit ... so heimlich, wie ist dein Herz so mild". Der Reim milt/usserwylt erstaunt. Noch erstaunlicher ist, dass Google die Formen "haymeclich" und "usserwylt" überhaupt nicht in einem anderen Text nachweist. Mit "heymeclich" wäre Roth besser gefahren, und usserwylt (auserwählt) müsste im Niederdeutschen "uterwelt" heißen!

Weder der Buchtitel von 1523 als Überschrift einer Predigthandschrift des 15. Jahrhunderts noch die Vergewaltigung des Eucharistietraktats nehmen für die Authentizität der Handschrift Roths ein. Es würde mich wundern, könnte jemand Roths dreiste Bricolage in diesem Fall "retten", aber ich übergebe das Szepter gern den Philologen, die die sprachlichen Aspekte - anders als ich - fundiert behandelt könnten.

Wenn wir gerade dabei sind, können wir auch noch Roths Minneredenhandschrift ("mittelhochdeutscher Sammelband von Predigten") kurz besprechen, die er in der Germania 1892, S. 63f. vorstellte.

https://www.archive.org/stream/germania37pfeiuoft#page/62/mode/2up

Siehe
https://www.handschriftencensus.de/9391

Roth sagt zwar nicht explizit, dass es sich um seine eigene Handschrift handelt, aber man darf dies wohl annehmen.

Roth nennt selbst als weitere Überlieferung der von ihm als "Lieder" missverstandenen Texte die (heute) Wiesbadener und Würzburger Handschrift. Er dürfte auch hier die Wiesbadener (damals Idsteiner) Handschrift sprachlich etwas verändert haben, um mit einem neuen Textzeugen zu prunken.

Zur Wiesbadener Handschrift
https://www.handschriftencensus.de/7174
Anfrage Friedemanns
https://archive.org/stream/archivfrdasstu11brauuoft#page/452/mode/2up
Beschreibung Friedemanns
https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10017752_00085.html

Zur Würzburger
https://www.handschriftencensus.de/6747
Kellers Beschreibung
https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/208215
Siehe
https://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/sondersammlungen/handschriften_und_alte_drucke/handschriften/register/ (unverständlich, dass die UB Würzburg den Aufsatz Thurns zu den Dominikanerhandschriften nicht ins Netz stellt und damit eine wichtige Lücke schließt!)
"Die sechs Kronen" ed. Keller
https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10737689_00616.html

Beide eng zusammengehörige mittelrheinische Handschriften beschreibt ausführlich Ridder 1991
https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-53567

Friedemann zufolge war der ehemalige Besitzer der Wiesbadener Handschrift "Wynneck burger zu Mentz" - heute ist der entsprechende Eintrag nicht mehr vorhanden. Für Eberhard Windeck vom Diemerstein (nicht der Chronist Eberhard Windeck/e!) ist 1435 die Namensform Wynneck belegt.

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/CYKN2B7JLIFF4UJOIOSSWTLRZSNMPUYF

Hat sich Roth gedacht: Wenn es zwei Handschriften mit den gleichen Texten gibt, schadet eine dritte auch nichts? In jedem Fall kann die Germanistik auf diese Handschrift Roths getrost verzichten.

Fazit: Bei dem "Tauler-Sammelband" scheint es mir eindeutig, dass Roth ihn erfunden hat, um mit seinen Bibliotheks-Schätzen einmal mehr anzugeben. Bei Nr. VII und der Minnereden-Handschrift bezweifle ich ebenfalls die Existenz dieser Handschriften, aber zwingend ist dieser Schluss nicht. Ein in Vorbereitung befindlicher Beitrag zu Roth als Fälscher

[ https://archiv.twoday.net/stories/1022477029/ ]

wird jedoch dafür plädieren, bei nicht mehr überprüfbaren Quellen, die Roth verwertet hat, die Beweislast für ihre Echtheit auf denjenigen zu verlagern, der sie für authentisch hält (Beweislastumkehr).

Nachträge: Für das kleine Gutachten im Kommentar zu Nr. VI, das meine Vermutung bestätigt, danke ich Prof. Seelbach. Danke auch den anderen Kommentatoren.

Alles, was Roth für VI, 2-4 brauchte, lieferte der Katalog Nr. 65 von Rosenthal unter Nr. 1116.

https://archive.org/details/RosenthalKatalog65

Roth hat den Gedankenstrich des Katalogs zwischen den ersten beiden Texten (Heiliggeistpredigt und Taulers Bekehrung) übersehen und beide zusammengezogen.

Auch für VII lieferte dieser Katalog die Vorlage (abgesehen vom Marienlied, das Roth aus anderer Quelle hinzufügte), denn die beim Antiquariat Rosenthal 1898 von Helm erworbene Handschrift ist Nr. 437 im Katalog 65. "Ein gude lere wyder d. geyst der lesterunge uss dem heylge Vatter vnd lerer Johannes climacus, in dem buch v. Drissig staffeln" im Katalog ist zusammengezogen aus den Formulierungen der Handschrift zu Anfang des Textes, hat aber wohl Roth als Vorlage gedient. Vor diesem Hintergrund möchte ich die Authentizität auch von Nr. VII als erschüttert ansehen.

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Zu Fälschungen in Archivalia:
https://archiv.twoday.net/stories/96987511/

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