https://www.perspectivia.net/publikationen/qfiab/93-2013
Darin u.a.
Christiane Schuchard, Die Rota-Notare aus den Diözesen des deutschen Sprachraums 1471–1527. Ein biographisches Verzeichnis
Was für ein beknackter Viewer, man muss in der Vollansicht bei jeder Seite den Zoom neu einstellen!
Darin u.a.
Christiane Schuchard, Die Rota-Notare aus den Diözesen des deutschen Sprachraums 1471–1527. Ein biographisches Verzeichnis
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 23:35 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
https://www.authorsalliance.org/2015/09/11/robert-darnton-and-authors-alliancea-rights-reversion-success-story/
"Most authors lose little revenue by making old or out-of-print books available for free on a Creative Commons license. And they gain a great deal: access to readers."
Zur deutschen Rechtslage:
https://archiv.twoday.net/stories/41794350/
"Most authors lose little revenue by making old or out-of-print books available for free on a Creative Commons license. And they gain a great deal: access to readers."
Zur deutschen Rechtslage:
https://archiv.twoday.net/stories/41794350/
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 23:30 - Rubrik: Open Access
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https://digibus.ub.uni-stuttgart.de/viewer/
Wie lange hat man darauf gewartet und wie mager ist noch der Inhalt!

Wie lange hat man darauf gewartet und wie mager ist noch der Inhalt!

KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 23:15 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
https://www.macleans.ca/news/canada/vanishing-canada-why-were-all-losers-in-ottawas-war-on-data/
"The situation has descended into farce: Library and Archives Canada (LAC), entrusted with preserving historic papers, books, photographs, paintings, film and artifacts, was so eroded by cuts that, a few years ago, author Jane Urquhart was unable to access her own papers, donated to LAC in the 1990s."
"The situation has descended into farce: Library and Archives Canada (LAC), entrusted with preserving historic papers, books, photographs, paintings, film and artifacts, was so eroded by cuts that, a few years ago, author Jane Urquhart was unable to access her own papers, donated to LAC in the 1990s."
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 22:59 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Radl, Anna (2015) Armer böser Flüchtling.
Masterarbeit, Universität Wien. Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
https://othes.univie.ac.at/37141/
Masterarbeit, Universität Wien. Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
https://othes.univie.ac.at/37141/
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 22:54 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Georg Gänser verfasste zu dem Bestand seine Masterarbeit bei Heinrich Berg:
https://othes.univie.ac.at/37236/
"Diese Arbeit dokumentiert die Aufgabe, die Unterlagen des sogenannten „Gauarchivs der NSDAP Wien“ nach der Übernahme in das Wiener Stadt- und Landesarchiv gemäß modernen archivwissenschaftlichen Anforderungen zu erschließen. Der erste Teil der Masterarbeit stellt eine historische Kontextualisierung des „Gauarchivs“ dar. Dieses wurde 1942 in Wien gegründet. Die „Gauarchive“ wurden in Anlehnung und in Kooperation mit dem „Hauptarchiv der NSDAP“ in München aufgebaut, um die Geschichte der NSDAP, insbesondere die sogenannte „Kampfzeit“ zu dokumentieren. Diese Aufgabe wurde durch die Sammlung von Unterlagen verschiedener, heterogener Art und Provenienzen verfolgt.
Der zweite Teil der Masterarbeit fasst die archivischen Arbeiten, die notwendig waren, um aus den übernommenen Unterlagen den für die historische Forschung benutzbaren Archivbestand „Gauarchiv“ zu machen, zusammen."
https://othes.univie.ac.at/37236/
"Diese Arbeit dokumentiert die Aufgabe, die Unterlagen des sogenannten „Gauarchivs der NSDAP Wien“ nach der Übernahme in das Wiener Stadt- und Landesarchiv gemäß modernen archivwissenschaftlichen Anforderungen zu erschließen. Der erste Teil der Masterarbeit stellt eine historische Kontextualisierung des „Gauarchivs“ dar. Dieses wurde 1942 in Wien gegründet. Die „Gauarchive“ wurden in Anlehnung und in Kooperation mit dem „Hauptarchiv der NSDAP“ in München aufgebaut, um die Geschichte der NSDAP, insbesondere die sogenannte „Kampfzeit“ zu dokumentieren. Diese Aufgabe wurde durch die Sammlung von Unterlagen verschiedener, heterogener Art und Provenienzen verfolgt.
Der zweite Teil der Masterarbeit fasst die archivischen Arbeiten, die notwendig waren, um aus den übernommenen Unterlagen den für die historische Forschung benutzbaren Archivbestand „Gauarchiv“ zu machen, zusammen."
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 22:53 - Rubrik: Staatsarchive
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Bisher 7 Titel:
https://numismatics.org/digitallibrary/
Via
https://www.coinweek.com/education/ans-introduces-digital-library/
https://numismatics.org/digitallibrary/
Via
https://www.coinweek.com/education/ans-introduces-digital-library/
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 22:44 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Digitale Bibliothek zur Geschichte der Stadt Pilsen:
https://www.pilsna-digitalis.eu/
Via
https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38046
Schlachtengedenken Pilsen:
https://archiv.pilsna-digitalis.eu/KT/Monographien/C_II_c1_96/#35/z
https://www.pilsna-digitalis.eu/
Via
https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38046
Schlachtengedenken Pilsen:
https://archiv.pilsna-digitalis.eu/KT/Monographien/C_II_c1_96/#35/z
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 22:35 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Publiziert - leider nicht OA! - im Recueil des Historiens de la France, Obituaires, vol. VIII/4
Recueil des rouleaux des morts. 1453-vers 1536
https://www.aibl.fr/publications/collections/recueil-des-historiens-de-la-285/article/recueil-des-historiens-de-la-1698?lang=fr
Recueil des rouleaux des morts. 1453-vers 1536
https://www.aibl.fr/publications/collections/recueil-des-historiens-de-la-285/article/recueil-des-historiens-de-la-1698?lang=fr
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 22:26 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Das GEWISS Konsortium lädt herzlich ein, sich an der Konsultation des Rahmenpapiers der Citizen Science Strategie 2020 für Deutschland zu beteiligen.
Vom 19. September bis 19. Oktober 2015 können daran Interessierte online Ihre Kommentare und Vorschläge einbringen:
https://www.konsultation.buergerschaffenwissen.de
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, Positionspapiere bis zum 9. November einzusenden:
https://www.konsultation.buergerschaffenwissen.de/positionspapiere
Die Konsultation des Rahmenpapiers soll der Stärkung und des Ausbaus von Citizen Science Aktivitäten und Initiativen in Deutschland dienen und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Hierzu werden alle an Bürgerwissenschaften Interessierte in Deutschland eingeladen, Maßnahmen zur Stärkung von Citizen Science in Deutschland zu bewerten, zu kommentieren und Vorschläge einzubringen.
Vom 19. September bis 19. Oktober 2015 können daran Interessierte online Ihre Kommentare und Vorschläge einbringen:
https://www.konsultation.buergerschaffenwissen.de
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, Positionspapiere bis zum 9. November einzusenden:
https://www.konsultation.buergerschaffenwissen.de/positionspapiere
Die Konsultation des Rahmenpapiers soll der Stärkung und des Ausbaus von Citizen Science Aktivitäten und Initiativen in Deutschland dienen und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Hierzu werden alle an Bürgerwissenschaften Interessierte in Deutschland eingeladen, Maßnahmen zur Stärkung von Citizen Science in Deutschland zu bewerten, zu kommentieren und Vorschläge einzubringen.
TKluttig - am Montag, 21. September 2015, 22:02 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Jahrbuch kirchliches Buch- und Bibliothekswesen NF 2, 2014. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB) und des Verbandes kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken (VkwB) in der Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche hrsg. von Jochen Bepler u.a. Regensburg: Schnell & Steiner 2015. 240 S., zahlreiche überwiegend SW-Abbildungen. Gebunden. ISBN 978-3795429324. 27.50 EUR.
Dass ich bei meiner Rezension von Band 1 unter dem Titel "Böcke im Garten des Herrn"
https://archiv.twoday.net/stories/453138938/
ins Schwarze getroffen habe, beweist der Link von Klaus Schreiber:
https://ifb.bsz-bw.de/bsz094147051rez-2.pdf
Die vergreisten Kirchenbibliothekare, die aktuell noch nicht einmal die skandalösen Verkäufe aus der Himmeroder Klosterbibliothek verhindern können (die zugesagte Stellungnahme der AKThB liegt mir bis jetzt nicht vor
https://archiv.twoday.net/stories/1022473672/ ), haben es natürlich noch nicht geschafft, zu dem im März erschienenen zweiten Band ein Inhaltsverzeichnis ins Netz zu stellen. Allein der Schwerpunkt zur Barther Kirchenbibliothek, eingeleitet mit einem Grußwort von Angela Merkel, ist im Web mit seinem Inhalt präsent:
• Falk Eisermann: Barth, Greifswald, Wolgast: Die Wiederauferstehung der vorpommerschen Kirchenbibliotheken
• Jan Simonsen: Gedanken zum Kirchenbau und zur Kirchenbauerhaltung in der Nordkirche
• Gerd Albrecht: Die Kirchenbibliothek im Barther Kulturverbund
• Ulrike Volkhardt: Suche nach musikalischen Quellen als Impuls für die Barther Bibliotheksrestaurierung
• Christian Heitzmann: Die mittelalterlichen Handschriften der Barther Kirchenbibliothek
• Jochen Bepler: Aus Schaden klug
• Christine Johannsen: Sanierung und Umgestaltung der Bibliothek der St. Marien Kirche in Barth
https://www.schnell-und-steiner.de/artikel_8475.ahtml
Dieser Teil umfasst die Seiten 7-74, vier weitere Aufsätze stehen auf den Seiten 77-126. Kleine Beiträge, Berichte und Projekte: S. 129-159; vier Rezensionen S. 163-172. Wem nützt eigentlich die im Druck aus meiner Sicht völlig wertlose Bibliographie 2010/12, die zu den einzelnen Institutionen (ohne jegliches Register oder andere Sacherschließung) die Veröffentlichungen auflistet (S. 173-239). Was sagt es über einen Zeitschriftenjahrgang aus, wenn etwa ein Viertel davon nutzlos ist?
Herausragende wissenschaftliche Beiträge sind mir wieder nicht begegnet. Noch am ehesten brauchbar sind aus dem ersten Teil, der sich der sehr begrüßenswerten, aber singulären Revitalisierung der Kirchenbibliothek in Barth widmet,
https://archiv.twoday.net/search?q=kirchenbibliothek+barth
Falk Eisermanns Überlegungen zu den evangelischen Kirchenbibliotheken in Vorpommern. Neben den bekannten Beispielen Barth, Greifswald und Wolgast gibt es weitere wichtige kleine Sammlungen, um die man sich weit weniger gut kümmert. Eisermann erwähnt - obwohl sie keine Kirchenbibliothek betrifft - die Causa Stralsund S. 23. Dass die Stadt Stralsund "in hohem Maße verantwortliches Handeln für ihre Bibliothek zeigt" ist in Anbetracht der Machenschaften der Stadt, die dokumentiert sind in:
https://kulturgut.hypotheses.org/category/bibliotheken/stralsund
eine offenkundig politisch motivierte dreiste Falschdarstellung durch den GW-Leiter, der ja durch seinen Hinweis an mich die Aufdeckung des Skandals ausgelöst hatte.
Zu dem Barther Schwerpunkt passen aus den "Berichten" die Gedanken zur Zukunft der historischen Goslarer Marktkirchen-Bibliothek und der Hinweis auf die Planung einer Reformationsgeschichtlichen Forschungsbibliothek in Wittenberg, die die Bestände von Lutherhalle und Predigerseminar 2016 zusammenführen soll.
Der vor kurzem verstorbene Jochen Bepler nähert sich in amüsanter Weise dem Thema "Kirche und Comics" an. Michael Brandt ediert aus den C-Akten der Hildesheimer Dombibliothek Aufzeichnungen des Hildesheimer Advokats Franz Engelke (1778-1856) über mittelalterliche Emailkunst in Hildesheim. Der Obertitel "Nachlasswege und -umwege" gehorcht einem überaus ärgerlichen Trend der Wissenschaftskommunikation, sehr spezielle Miszellen und Aufsätze mit möglichst weiten, aufgeblasenen Obertiteln zu versehen. Hier widmen sich nur wenige Zeilen dem Aspekt "Nachlasswege und -umwege".
Wieso die beiden Beiträge zu protestantischen Bibeldrucken des 16. Jahrhunderts nicht nebeneinander stehen, erschließt sich mir nicht. Klaas-Dieter Voß fragt nach der Entstehungsgeschichte der von Gillis van der Ervens in Emden gedruckten sogenannten Deux-Aes-Bibel von 1562. Gern hätte man erfahren, dass diese digitalisiert einsehbar ist unter:
https://www.bijbelsdigitaal.nl/view/?bible=deuxa1562 (Faksimile)
https://www.dbnl.org/tekst/_deu001deux01_01/colofon.php (E-Text)
Anette Pelizaeus, die 2012 laut Rezension S. 166f. ein eher konfuses Buch über die für Herzog Christoph von Württemberg in Frankfurt 1564 gedruckte Bibel geschrieben hat, darf diese breit (S. 99-115) nun auch im Jahrbuch vorstellen, wobei man sich fragt, was bitteschön den Druck dieses Aufsatzes rechtfertigt, der noch nicht einmal die VD 16-Nummer
https://gateway-bayern.de/VD16+B+2759
nennt und nicht in der Lage ist, das Titelblatt korrekt wiederzugeben ("Das ist: //" statt "Das ist:"; "Schrifft" statt "Schrift" usw.).
Vielleicht wäre mein Urteil günstiger ausgefallen, wenn man dem Band wenigstens ein Register spendiert hätte.

Dass ich bei meiner Rezension von Band 1 unter dem Titel "Böcke im Garten des Herrn"
https://archiv.twoday.net/stories/453138938/
ins Schwarze getroffen habe, beweist der Link von Klaus Schreiber:
https://ifb.bsz-bw.de/bsz094147051rez-2.pdf
Die vergreisten Kirchenbibliothekare, die aktuell noch nicht einmal die skandalösen Verkäufe aus der Himmeroder Klosterbibliothek verhindern können (die zugesagte Stellungnahme der AKThB liegt mir bis jetzt nicht vor
https://archiv.twoday.net/stories/1022473672/ ), haben es natürlich noch nicht geschafft, zu dem im März erschienenen zweiten Band ein Inhaltsverzeichnis ins Netz zu stellen. Allein der Schwerpunkt zur Barther Kirchenbibliothek, eingeleitet mit einem Grußwort von Angela Merkel, ist im Web mit seinem Inhalt präsent:
• Falk Eisermann: Barth, Greifswald, Wolgast: Die Wiederauferstehung der vorpommerschen Kirchenbibliotheken
• Jan Simonsen: Gedanken zum Kirchenbau und zur Kirchenbauerhaltung in der Nordkirche
• Gerd Albrecht: Die Kirchenbibliothek im Barther Kulturverbund
• Ulrike Volkhardt: Suche nach musikalischen Quellen als Impuls für die Barther Bibliotheksrestaurierung
• Christian Heitzmann: Die mittelalterlichen Handschriften der Barther Kirchenbibliothek
• Jochen Bepler: Aus Schaden klug
• Christine Johannsen: Sanierung und Umgestaltung der Bibliothek der St. Marien Kirche in Barth
https://www.schnell-und-steiner.de/artikel_8475.ahtml
Dieser Teil umfasst die Seiten 7-74, vier weitere Aufsätze stehen auf den Seiten 77-126. Kleine Beiträge, Berichte und Projekte: S. 129-159; vier Rezensionen S. 163-172. Wem nützt eigentlich die im Druck aus meiner Sicht völlig wertlose Bibliographie 2010/12, die zu den einzelnen Institutionen (ohne jegliches Register oder andere Sacherschließung) die Veröffentlichungen auflistet (S. 173-239). Was sagt es über einen Zeitschriftenjahrgang aus, wenn etwa ein Viertel davon nutzlos ist?
Herausragende wissenschaftliche Beiträge sind mir wieder nicht begegnet. Noch am ehesten brauchbar sind aus dem ersten Teil, der sich der sehr begrüßenswerten, aber singulären Revitalisierung der Kirchenbibliothek in Barth widmet,
https://archiv.twoday.net/search?q=kirchenbibliothek+barth
Falk Eisermanns Überlegungen zu den evangelischen Kirchenbibliotheken in Vorpommern. Neben den bekannten Beispielen Barth, Greifswald und Wolgast gibt es weitere wichtige kleine Sammlungen, um die man sich weit weniger gut kümmert. Eisermann erwähnt - obwohl sie keine Kirchenbibliothek betrifft - die Causa Stralsund S. 23. Dass die Stadt Stralsund "in hohem Maße verantwortliches Handeln für ihre Bibliothek zeigt" ist in Anbetracht der Machenschaften der Stadt, die dokumentiert sind in:
https://kulturgut.hypotheses.org/category/bibliotheken/stralsund
eine offenkundig politisch motivierte dreiste Falschdarstellung durch den GW-Leiter, der ja durch seinen Hinweis an mich die Aufdeckung des Skandals ausgelöst hatte.
Zu dem Barther Schwerpunkt passen aus den "Berichten" die Gedanken zur Zukunft der historischen Goslarer Marktkirchen-Bibliothek und der Hinweis auf die Planung einer Reformationsgeschichtlichen Forschungsbibliothek in Wittenberg, die die Bestände von Lutherhalle und Predigerseminar 2016 zusammenführen soll.
Der vor kurzem verstorbene Jochen Bepler nähert sich in amüsanter Weise dem Thema "Kirche und Comics" an. Michael Brandt ediert aus den C-Akten der Hildesheimer Dombibliothek Aufzeichnungen des Hildesheimer Advokats Franz Engelke (1778-1856) über mittelalterliche Emailkunst in Hildesheim. Der Obertitel "Nachlasswege und -umwege" gehorcht einem überaus ärgerlichen Trend der Wissenschaftskommunikation, sehr spezielle Miszellen und Aufsätze mit möglichst weiten, aufgeblasenen Obertiteln zu versehen. Hier widmen sich nur wenige Zeilen dem Aspekt "Nachlasswege und -umwege".
Wieso die beiden Beiträge zu protestantischen Bibeldrucken des 16. Jahrhunderts nicht nebeneinander stehen, erschließt sich mir nicht. Klaas-Dieter Voß fragt nach der Entstehungsgeschichte der von Gillis van der Ervens in Emden gedruckten sogenannten Deux-Aes-Bibel von 1562. Gern hätte man erfahren, dass diese digitalisiert einsehbar ist unter:
https://www.bijbelsdigitaal.nl/view/?bible=deuxa1562 (Faksimile)
https://www.dbnl.org/tekst/_deu001deux01_01/colofon.php (E-Text)
Anette Pelizaeus, die 2012 laut Rezension S. 166f. ein eher konfuses Buch über die für Herzog Christoph von Württemberg in Frankfurt 1564 gedruckte Bibel geschrieben hat, darf diese breit (S. 99-115) nun auch im Jahrbuch vorstellen, wobei man sich fragt, was bitteschön den Druck dieses Aufsatzes rechtfertigt, der noch nicht einmal die VD 16-Nummer
https://gateway-bayern.de/VD16+B+2759
nennt und nicht in der Lage ist, das Titelblatt korrekt wiederzugeben ("Das ist: //" statt "Das ist:"; "Schrifft" statt "Schrift" usw.).
Vielleicht wäre mein Urteil günstiger ausgefallen, wenn man dem Band wenigstens ein Register spendiert hätte.

KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 18:23 - Rubrik: Kirchenarchive
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Der Heimat- und Verkehrsverein Höxter hat nichts begriffen.
https://www.hvv-hoexter.de/das-aktuelle-monatsheft/
#histverein
https://www.hvv-hoexter.de/das-aktuelle-monatsheft/
#histverein
KlausGraf - am Montag, 21. September 2015, 14:30 - Rubrik: Landesgeschichte
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R.Schreg - am Sonntag, 20. September 2015, 21:03 - Rubrik: Kommunalarchive
https://www.skyscanner.de/nachrichten/die-22-schoensten-buchlaeden-der-welt
Via
https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38003

flickr photo shared by Bert Kaufmann under a Creative Commons ( BY ) license
Via
https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38003

flickr photo shared by Bert Kaufmann under a Creative Commons ( BY ) license
KlausGraf - am Sonntag, 20. September 2015, 15:16 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Sonntag, 20. September 2015, 15:12 - Rubrik: Internationale Aspekte
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https://www.nzz.ch/feuilleton/kunst_architektur/zerstoerte-vergangenheit-verlorene-zukunft-1.18609127
Die Archäologin Iris Gerlach schreibt:
Jede Zerstörung kulturellen Erbes ist unwiederbringlich und betrifft die gesamte Menschheit. Jemen verliert bei diesem Krieg Teile seiner eigenen kulturellen Identität, Symbole und Träger eines gemeinsamen kulturellen Gedächtnisses gehen für immer verloren. Gleichzeitig beraubt die Verwüstung archäologischer Fundplätze, die Zerstörung historischer Monumente das Land einer gerade in der Zukunft dringend notwendigen Einnahmequelle: Kulturtourismus zählte trotz allen Rückschlägen zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen. Notwendig ist eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit über diese auch in Jemen täglich stattfindenden Zerstörungen, blickte man doch bisher fassungslos vor allem in Richtung Irak und Syrien.
Siehe auch
https://archiv.twoday.net/stories/1022442536/
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Sana%27a
Update:
https://archaeologik.blogspot.de/2015/09/der-vergessene-jemen.html
Die Archäologin Iris Gerlach schreibt:
Jede Zerstörung kulturellen Erbes ist unwiederbringlich und betrifft die gesamte Menschheit. Jemen verliert bei diesem Krieg Teile seiner eigenen kulturellen Identität, Symbole und Träger eines gemeinsamen kulturellen Gedächtnisses gehen für immer verloren. Gleichzeitig beraubt die Verwüstung archäologischer Fundplätze, die Zerstörung historischer Monumente das Land einer gerade in der Zukunft dringend notwendigen Einnahmequelle: Kulturtourismus zählte trotz allen Rückschlägen zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen. Notwendig ist eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit über diese auch in Jemen täglich stattfindenden Zerstörungen, blickte man doch bisher fassungslos vor allem in Richtung Irak und Syrien.
Siehe auch
https://archiv.twoday.net/stories/1022442536/
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Sana%27a
Update:
https://archaeologik.blogspot.de/2015/09/der-vergessene-jemen.html
„Afternoon Sun, Sana'a (12670789394)“ von Rod Waddington from Kergunyah, Australia - Afternoon Sun, Sana'a. Lizenziert unter CC BY-SA 2.0 über Wikimedia Commons.
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Das 2014 erschienene wichtige Buch von Marco Rainini: Corrado di Hirsau e il “Dialogus de cruce”. Per la ricostruzione del profilo di un autore monastico del XII secolo, SISMEL - Edizioni del Galluzzo, Firenze 2014: xxvi + 436 (70 Euro) ist leider in deutschen Bibliotheken kaum verbreitet (im HBZ-Verbund ein einziger Nachweis in Düsseldorf!), was seiner Rezeption definitiv im Wege stehen dürfte. Open Access wäre in so einem Fall die bessere Lösung.
Die Gliederung des Buchs entnimmt man dem Inhaltsverzeichnis:
https://www.gbv.de/dms/casalini/2958335.pdf
Die Rezension in der Revue Bénédictine
https://dx.doi.org/10.1484/J.RB.5.107617
ist mir nicht zugänglich.
Rainini hat drei frühere Studien (2008, 2009, 2010) in überarbeiteter Form in die Monographie aufgenommen, die sich vor allem mit dem im Clm 14159 überlieferten "Dialogus de cruce" befasst, den Rainini überzeugend dem von mir Peregrinus Hirsaugiensis genannten, als Konrad von Hirsau bekannten Autor zuweisen kann.
Digitalisat der Handschrift:
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00018415/image_1
Der erste Teil widmet sich der Zuschreibung des Werks, dem Autor und der Chronologie seiner Werke, während im zweiten Teil die wichtigsten theologischen Konzepte des Dialogus erörtert werden. Der dritte Teil behandelt die Quellen des Autors und versucht eine Einordnung in das theologische Spektrum des 12. Jahrhunderts. Als Ganzes ist Raininis Studie ein sehr willkommener Beitrag zur monastischen Literatur des 12. Jahrhunderts und in Sachen "Konrad von Hirsau" ein entscheidender Fortschritt.
Eine Würdigung des theologiegeschichtlichen Ertrags muss Berufeneren vorbehalten bleiben. Ich muss mich auf eine Anmerkung zur Autorenfrage und einige kleinere ergänzende bzw. korrigierende Notizen beschränken.
S. XIII Das Siglum VI (De veritatis inquisitione) ist unpassend für die Sentenzensammlung, die man als "Sententiae morales" (SM) bezeichnen sollte.
S. 6 Anm. 3: Das Stammheimer Missale befindet sich seit 1997 im Getty-Museum
https://archiv.twoday.net/stories/629755469/
S. 52 Die Signatur der wichtigen Leipziger Handschrift lautet "Ms. 148" nicht "Cod. Theol. 148".
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31560845
S. 55 Die Neustifter Handschrift des Dialogus super autores hat sehr wohl eine Signatur, nämlich "Cod. 360".
https://manuscripta.at/?ID=35471
S. 217-220 Zu Werner von St. Blasien habe ich eine ausführliche Korrektur veröffentlicht
https://archiv.twoday.net/stories/1022414583/
S. 238f. Zum Diagramm "Homo constat ex carne": Bei der handschriftlichen Überlieferung ist ULB Darmstadt, Hs. 812 nicht berücksichtigt. Abbildung:
https://archivalia.tumblr.com/post/73965301565/peregrinus-conradus-hirsaugiensis-homo-constat
S. 395 Im Literaturverzeichnis ist ein bedeutender Aufsatz von Bernards "Um den Zusammenhang" fälschlich Bultot zugewiesen worden (korrekt in den Fußnoten).
Nun zur Autorenfrage.
Rainini hätte die Aufgabe gehabt, alle Indizien für die Ordenszugehörigkeit des Autors zusammenzutragen, was er aber unterlassen hat. Er weist darauf hin (S. 36, 75), dass im Dialogus de mundi contemptu, einem Dialog zwischen Mönch und Kanoniker, die monastische Lebensform als überlegen gewertet wird, nennt aber nicht das von Seyfarth (Einleitung zum Speculum virginum, CCCM V, S. 43*) leichthin weggewischte Zeugnis, dass im Speculum virginum (SV) Benedikt als sanctus pastor noster genannt und die Dialogpartnerin Theodora als Benediktinerin gedacht wird.
https://archiv.twoday.net/stories/1022473555/
Soll ich das wirklich tadeln? Es gibt mir doch Gelegenheit, erstmals den Befund aus dem Dialogus super auctores in diesen Strang der Konrad-Literatur einzubringen. Die Sekundärliteratur zu Konrads "Literaturgeschichte" hat - ohne die Debatten um die Autorschaft groß zur Kenntnis zu nehmen - den Dialogus super auctores (DSA) in einer benediktinischen Klosterschule, insbesondere in Hirsau situiert. Der Schüler lebt nach den Worten des Textes (wie Theodora) nach der Benediktsregel, da auf eine Übernahme aus Terenz "in Regula tua" verwiesen wird (ed. R. B. C. Huygens: Accessus ad auctores, 1970. S. 117 Zeile 1418). Diese Stelle registrierten Leslie G. Whitbread: Conrad of Hirsau as Literary Critic. In: Speculum 47 (1972), S. 235 und Terence O. Tunberg: Conrad of Hirsau and His Approach to the Autores. In: Mediaevalia et Humanistica NF 15 (1987), S. 67. Beide machten zusätzlich darauf aufmerksam, dass das Interesse des Autors an den Todesdaten von Petrus und Paulus mit dem Patrozinium der Hirsauer Klosterkirche erklärt werden könnte (Whitbread S. 235; Tunberg S. 80). Nicht ohne Gewicht erscheint mir die Beobachtung von Rainer Kurz: Zu Konrads von Hirsau "Dialogus super auctores" 590 über das Leben des Sedulius. In: Mittellateinisches Jahrbuch 14 (1979), S. 265-272, dass der Autor eine Reichenauer Handschrift oder eine Abschrift davon benutzt hat. Literarische Beziehungen Hirsaus zu Reichenau spiegeln sich im Hochmittelalter etwa in einer hypothetischen Überlieferungskette Reichenau-Hirsau-Schaffhausen bei einer Schaffhausener Handschrift, auf die Felix Heinzer hinwies:
https://books.google.de/books?id=DCKY2941XFQC&pg=PA99
Sowohl das Interesse an Petrus und Paulus als auch der Reichenauer Bezug können natürlich nicht beweisen, dass "Peregrinus" tatsächlich in Hirsau schrieb; das argumentative Gewicht dieser Indizien ist zwar nicht zu vernachlässigen, aber gering.
Das gilt auch für wörtliche Übernahmen aus der Benediktsregel (laut Register zu Benedetto da Norcia von Rainini S. 71, 300 angesprochen).
Auf die monastische Situierung des Dialogus de cruce und eine Erwähnung der Mainzer Kirchenprovinz (zu der z.B. Andernach definitiv nicht gehörte) weist Rainini S. 36f. hin.
Sowohl im Speculum virginum als auch im Dialogus super auctores beruft sich "Peregrinus" in einer Weise auf die Benediktsregel, die einen Schluss auf die eigene Ordenszugehörigkeit erlaubt. Im Dialog zwischen Mönch und "Matricularius" steht er auf der Seite des Mönchs. Angesichts dieses Befunds ist es aus meiner Sicht nicht zulässig, Seyfarths Vermutung, ein rheinischer Regularkanoniker sei "Peregrinus", als ernsthafte Möglichkeit weiter in Betracht zu ziehen.
(Ob man aus dem Autorenbild, das einen Mönch oder einen Kanoniker zeigt, siehe etwa "L":
https://archivalia.tumblr.com/post/59673364631/peregrinus-conradus-hirsaugiensis-speculum
Schlüsse ziehen kann, müssen Spezialisten für klösterliche Tracht entscheiden. Eine Mail-Anfrage von mir bei Frau Professorin Nilgen blieb unbeantwortet.)
Alles deutet daher auf einen Benediktinermönch, wenngleich auch die Zisterzienser nach der Benediktsregel lebten und Benedikt als Vater des Mönchtums verehrten.
Die älteste Überlieferung der Vollhandschriften des Speculum virginum hat ein deutliches zisterziensisches Profil, benediktinische und Regularkanoniker-Provenienzen treten deutlich zurück.
Von einer der beiden hochmittelalterlichen Handschriften des DSA kennt man den mutmaßlichen Schreibort St. Stephan in Würzburg OSB.
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0084_b006_jpg.htm
Der Dialogus de cruce stammt aus Regensburg St. Emmeram OSB, und im Regensburger Benediktinerkonvent in Prüfening befand sich, worauf Rainini S. 12 hinweist, im 14. Jahrhundert eine Handschrift des Speculum virginum.
Eine Schriftensammlung des Peregrinus nannte man in Eberbach OCist "Peregrinus minor" (Rainini S. 34). Der Peregrinus maior war dann sicher das Speculum virginum, dessen älteste (Londoner) Handschrift aus Eberbach stammt.
S. 202-204 erwägt Rainini, Felix Heinzer folgend, ob das Schaubild "Lamm Gottes" im ca. 1140/60 zu datierenden Kollektarium aus Zwiefalten OSB (WLB Stuttgart Cod. brev. 128, Bl. 10r) ebenfalls von Konrad oder einem Schüler stammt. Digitalisat:
https://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz33972076X/page/21
Auch im Kapitelsoffiziumbuch (um 1162) dieser Hirsauer Gründung wollte Heinzer eine Abbildung auf das Speculum virginum zurückführen.
https://www.persee.fr/web/revues/home/prescript/article/ccmed_0007-9731_2001_num_44_176_2809 (S. 339)
https://www.freidok.uni-freiburg.de/data/8216 (S. 139)
https://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz349406464/page/179 (Digitalisat)
Wenn man also den Blick weitet und nicht nur das SV einbezieht (wobei bei De fructibus - FCS - meine diesbezügliche Zusammenstellung noch nicht veröffentlicht ist), kann man von der frühen Verbreitung einen benediktinischen Entstehungskontext nicht ausschließen. Eher unwahrscheinlich sind die Regularkanoniker. Allerdings sollte man unterstreichen, dass aus Verbreitungsdaten methodisch schlüssig nicht auf den Entstehungskontext geschlossen werden darf. Sie liefern allenfalls einen gewissen Anhaltspunkt.
Könnte "Peregrinus" nicht ein Zisterzienser gewesen oder in diesen Orden übergetreten sein? Schließlich schrieb um 1140 Papst Innozenz II. Zisterzienseräbten im Einzugsbereich von Hirsau, dass sich der Hirsauer Abt Volmar beklagt hätte, sie hätten aus Hirsau entlaufenen Mönchen Zuflucht gewährt.
https://books.google.de/books?id=DCKY2941XFQC&pg=PA409 (Heinzer)
Ein Gegenargument sind die Datierungen seines Werks, wenn man sie mit der Ausbreitung des Zisterzienserordens korreliert. Wenn De fructibus (FCS) tatsächlich nicht später als 1133 entstanden ist, war das in der Überlieferungsgeschichte so wichtige Kloster Eberbach (Gründung 1136) noch gar nicht gegründet. Das niederrheinische Kamp wurde schon 1123 gegründet, aber man scheut trotzdem vor der Annahme zurück, dass ein monastischer Autor in der aufregenden Gründungsphase der deutschen Zisterzen die Muße für seine theologischen Schriften gefunden haben könnte.
Mit der Datierung der Werke befasst sich Rainini S. 51-56. Die Probleme liegen auf der Hand: die frühen Pergamenthandschriften sind nur ausnahmsweise hinreichend genau datierbar, zeitgeschichtliche Anspielungen und Textrezeptionen sind vielfach nicht hinreichend eindeutig anzunehmen. Daher beurteile ich die diesbezüglichen Resultate Raininis nicht so optimistisch wie er selbst. Der Befund gibt zu oft nur "weiche" Daten her.
Bei FCS kommt Rainini zu dem Schluss, dass die Hypothese einer Entstehung vor dem August 1133 plausibel bleibe - wie gern würde man ihm glauben und hätte dann einen festen Anker! Ganz sicher ist es natürlich nicht, dass man nachträglich und zeitgleich im August 1133 eine Sonnenfinsternis in das Leipziger Ms. 148 (aus Pegau OSB) eingetragen hat. [ https://archiv.twoday.net/stories/1022493888/ ] Die Salzburger Handschrift wird in der "offiziellen" Beschreibung mit Fragezeichen in das zweite Drittel des 12. Jahrhunderts datiert.
https://www.ubs.sbg.ac.at/sosa/handschriften/mi32txt.htm
Bei DMC und den anderen kleinen Schriften aus dem Eberbacher "Peregrinus minor" um 1200 ist eine nähere Datierung nicht möglich.
Die Benutzung von Werken Hugos von St. Viktor (S. 312-315) möchte Rainini bei dem DSA und der Altercatio (ASE) sowie dem DDC in einen terminus post quem ca. 1135 ummünzen. Bei der ASE überzeugt mich nicht, dass eine Anspielung auf den Kreuzzug 1147/48 vorliegen soll. Für den Dialogus de cruce (DDC) soll eine Benutzung eines Werks von Petrus Venerabilis einen Terminus post quem 1144 sichern.
Eine gewisse Sicherheit bei dem SV liefert allein die durch Cohen-Mushlin angenommene Datierung von Pal. lat. 565 auf ca. 1150/55. Mit Seyfarths paläographischer Datierung von Arundel 44 ca. 1140/50 fängt man nicht viel an. Übernahmen aus Bernhard von Clairvaux, die eine Datierung nach 1139 nahelegen (S. 62), sind wohl nicht hinreichend gesichert. Wie Seyfarth datiert Rainini das Speculum virginum in die beginnenden 1140er Jahre.
Nach der Tabelle S. 72 entstand De fructibus wahrscheinlich vor 1133 und das Speculum virginum vor 1150/55. Mit Vorbehalt akzeptiere ich auch die Datierungen für DSA nach 1135 und DDC nach 1144. "Peregrinus" wirkte also nachweislich im zweiten Viertel des 12. Jahrhunderts, was gut zur Aussage des Trithemius passt: "Claruit sub Conrado imperatore tertio. Anno Domini 1140" (Scr. eccl., zitiert von Rainini S. 28, 51). Zunächst hatte Trithemius aber die Zeit um 1100 angesetzt. Angesichts der Übereinstimmung mit den einigermaßen gesicherten Daten wird man das Zeugnis des Trithemius nicht ohne weiteres verwerfen dürfen.
Zu den Nennungen von Peregrinus bzw. "Konrad von Hirsau" bei Trithemius hätte Rainini (S. 27) nicht darauf verzichten dürfen, die Erörterungen und Textmitteilungen Valentin Roses 1893 zu zitieren:
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0709_c0137_jpg.htm
Rainini zitiert zwar S. 38 meinen Beitrag von 2013 zu den Hirsauer Inschriften
https://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502 (= Graf 2013)
zu dem Basellius-Zeugnis, aber weder hat er meine Argumentation erschöpfend verwertet noch kann der Leser seinem Zitat entnehmen, dass ich mich dort umfangreich mit dem Konrad-Problem auseinandersetzt habe. Ich muss also nochmals die Sachlage erörtern, wobei ich für Belege weitgehend auf den Beitrag von 2013 und Raininis Monographie verweise.
(Meine Konrad-Studien entstanden in den frühen 1990er Jahren. Von Raininis bahnbrechendem Aufsatz von 2009 erfuhr ich erst - dank der liebenswürdigen Zusendung durch Pater Rainini, dem ich auch für das Exemplar seines Buches zu danken habe - nach der Veröffentlichung meines Beitrags von 2013 mit dem Konrad-Exkurs.)
Die textimmanenten Hinweise auf einen benediktinischen Autor passen gut zur Hirsauer Tradition, die einen geistlichen Schriftsteller Peregrinus als Mönch des eigenen Klosters kennt - und zwar schon vor Trithemius.
1. Hieß Peregrinus Konrad?
Seyfarth hat in ihre SV-Ausgabe die sich auf den Autor, der sich sonst mit dem Pseudonym Peregrinus bezeichnet, beziehende Initiale C gesetzt (Erörterung bei Rainini S. 38-41). Von C auf Conradus zu kommen, ist außerordentlich naheliegend. Diesen Schluss zu ziehen darf man Trithemius nicht anlasten - vorausgesetzt, er hatte keine anderen alten Informationen zu Konrad von Hirsau.
Rainini legt zuviel Wert auf den Eintrag "Hhunradus" in der Salzburger Handschrift M I 32 (S. 41-43). Dass sich das auf den Autor von FCS bezieht, ist nur eine von mehreren Möglichkeiten und scheint mir auch nicht notwendigerweise die wahrscheinlichste - für mich kein wirklich tragfähiges Argument.
Ein von Trithemius unabhängiges Zeugnis, dass "Peregrinus" Konrad hieß, existiert nicht (bzw. das Salzburger Zeugnis wiegt zu leicht). Da Trithemius sich geirrt haben kann oder den Namen lediglich aus der Initiale C abgeleitet, bevorzuge ich weiterhin den Namen Peregrinus Hirsaugiensis. Ich meine aber, darin Rainini zustimmend, dass man den Autor des SV und der weiteren Werke wahrscheinlich Konrad von Hirsau nennen darf.
2. Der Hirsauer Bibliothekskatalog aus dem Hochmittelalter
Johannes Parsimonius schrieb den alten Bibliothekskatalog aus der verlorenen Handschrift A ab, die nicht nur Mittelalterliches enthielt (Graf 2013 zu Nr. 213). Viel Staat ist mit den 37 Nummern nicht zu machen
https://archive.org/stream/catalogibibliot00beckgoog#page/n230/mode/2up
nach Lessing
https://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd18/content/pageview/4023022
Eine Auswertung versucht Rainini S. 283-285. Die tradierte Datierung um 1165 ist natürlich Unsinn. Sie stützt sich auf die mit dem 1165 verstorbenen Abt Mangold endende Liste der Äbte in der Vorbemerkung. Die Formulierung "sub praedicto patre Wilhelmo" zeigt aber, dass sie von dem Redaktor des Codex A oder sogar von Parsimonius stammt, also für die Datierung des eigentlichen Bibliotheksverzeichnisses streng genommen nicht das geringste besagt. Die Erwähnung von Hugo von St. Viktor De sacramentis liefert auch hier einen Terminus post quem 1135 für das offensichtlich im 12. oder 13. Jahrhundert zusammengestellte Bücherverzeichnis, das wir nur in kursorischer Zusammenfassung haben, da der Redaktor am Ende sagt, er habe von vielen Büchern Titel und Autoren nicht aufzeichnen wollen ("nolui huc scribere").
Natürlich ist es angesichts der nach-trithemianischen Datierung denkbar, dass der Peregrinus später interpoliert wurde, aber konkrete Anhaltspunkte gibt es nicht. Man darf also getrost davon ausgehen, dass ein hochmittelalterliches Hirsauer Zeugnis einen Hirsauer Mönch Peregrinus belegt, der schriftstellerisch tätig war.
3. Zeugnisse für Peregrinus in Hirsau vor Trithemius
Rainini zitiert S. 38 das von mir beigebrachte Testimonium aus dem Bonner Cod. S 310 Bl. 154r: "omnes uiri insignes, ab eorum collegio nequaquam retraendus est Peregrinus, uir utique egregius: hic eleganti tum Veteris tumque Novi Testamenti dogmate decorauit eram" (anders lese ich die Stelle auf meiner Kopie auch nicht). Rainini gibt aber nicht die von mir begründete genauere Datierung des Werks des Nikolaus Basellius, das Trithemius zur Verfügung gestellt wurde: 1490/95 (Wasserzeichen: 1488/92). Der Eintrag zeigt, dass man schon vor Trithemius von einem Hirsauer Mönch Peregrinus wusste, der Bibelstudien betrieben hatte. Außerhalb von Hirsau wusste der Augsburger Benediktiner (und Thierhauptener Abt) Petrus Wagner (sein Name fehlt leider im Namensregister von Rainini), dass ein Hirsauer Mönch Peregrinus viel geschrieben habe. Die Datierung ist unsicher, vermutlich 1493 (S. 35).
Das alles beweist nicht, dass der Hirsauer Schriftsteller Peregrinus auch jener Autor Peregrinus war, der das SV und die weiteren Werke verfasste.
Entscheidend ist nun - auch dafür interessiert sich Rainini S. 35f. nicht - die von mir 2013 angesprochene Datierung der Dormitoriums-Balken in das Jahr 1480. Sie wiesen ja unzweifelhaft Zitate eines "Peregrinus", der der SV-Peregrinus sein muss, auf - laut der Abschrift des Parsimonius in der Wolfenbütteler Handschrift und auch im Tübinger Mh 164 (aus dieser Handschrift von Bernards ediert). Ich sah keinen Anlass, Neumüllers-Klauser zu widersprechen, die bei Nr. 131 ihres Inschriftenbandes 1480 datierte, eine Jahreszahl, die auf Trithemius zurückgeht.
Bezweifelt man (ohne stichhaltigen Grund) die Datierung des Dormitoriums auf 1480 durch Trithemius oder die gleichzeitige Anbringung der Inschriften in diesem Innenraum, so entfiele dieses entscheidende vor-trithemianische Zeugnis, dass der Peregrinus des SV und der Peregrinus der Hirsauer Tradition in Hirsau als identisch angesehen wurden. Dem Ersteller der Inschriften lag das SV und ein nicht identifiziertes Werk des Peregrinus vor.
4. Texte und Bilder des Peregrinus in Hirsau
Neben den SV-Zitaten in den Dormitoriumsinschriften (samt einem Zitat aus einem unbekannten Peregrinus-Werk) ist vor allem die Abschrift der ASE durch den Hirsauer Mönch Johannes Rapolt 1511 zu nennen (S. 45f.). Sie würdigt Konrad von Hirsau nach Trithemius und soll einer Matricularius genannten Handschrift entnommen worden sein. Die Bezeichnung Matricularius ist der Titel von DMC. Wenn keine Verwechslung vorliegt, war also auch DMC in Hirsau vorhanden. Ich stellte mir die Frage, wie Rapolt überhaupt wissen konnte, dass ASE ein Werk von Conradus alias Peregrinus sei, denn in den gedruckten und ungedruckten Werklisten des Trithemius (S. 27 ab Anm. 13 zitiert) fehlt ASE. Es erscheint erst in den auf Trithemius zurückgehenden Inschriften des Sommerrefektoriums von 1517/21 (zitiert S. 47 Anm. 105 aber nicht nach der Wolfenbütteler Handschrift, sondern nach Lessings Wiedergabe derselben, die ich nach dem Erstdruck verlinke
https://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd18/content/pageview/4023033 ).
Außerdem gab es im nach 1543 mit Wandgemälden ausgestatteten Hirsauer Abtshaus Bäume der superbia und der humilitas, die womöglich auf das SV oder ein anderes Peregrinus-Werk zurückgingen (Graf 2013 nach Neumüllers-Klauser Nr. 219).
Gab es im Hochmittelalter mehrere Werke des SV-Peregrinus und trifft die Datierung der Dormitoriums-Inschriften auf 1480 zu, so erscheint der Schluss berechtigt, dass der Peregrinus des Hirsauer Bibliothekskatalogs aus dem Hochmittelalter mit dem SV-Peregrinus identisch ist, also Peregrinus Hirsaugiensis das Speculum virginum, den Dialogus de cruce und die weiteren Schriften verfasste.
Dass es in der Hirsauer Bibliothek Schriften des SV-Verfassers Peregrinus und daneben Schriften eines Hirsauer Mönchs Peregrinus gab, die man womöglich am Ende des 15. Jahrhunderts zusammengeworfen hat, halte ich für höchst unwahrscheinlich.
Wenn aber nun Trithemius im Rheinland auf die Schriften des Augustinerchorherrn (?), der nach Bernards und Seyfarth das SV verfasst haben soll, stieß und diese in Abschrift nach Hirsau verfrachtete, da er überzeugt war, dass der Hirsauer Peregrinus und der SV-Peregrinus identisch seien? Dann müsste man nur die Datierung der Dormitoriums-SV-Zitate auf 1480 beseitigen. Die fälschende Interpolation des Bibliothekskatalogs wäre unnötig, denn der dort genannte Peregrinus hat ja nicht notwendigerweise etwas mit dem SV-Verfasser zu tun.
Für eine solche finstere Machenschaft fehlen jegliche konkreten Anhaltspunkte! Ich bin niemand, der dazu neigt, die Fälschungen des Trithemius zu beschönigen und teile mit Blick auf "Haymo von Halberstadt" auch nicht Klaus Arnolds optimistische Einschätzung, die literaturgeschichtliche Arbeit des Sponheimer Abts sei "sauber". Aber des Trithemius Angaben zu Peregrinus und ab 1495 Konrad von Hirsau sind bemerkenswert präzise. Seine Textanfänge ermöglichten ab dem Ende des 19. Jahrhunderts die Identifizierung der handschriftlichen Texte. Nur den Trithemius unbekannten Dialogus erkannte erst Rainini als Peregrinus-Werk.
Rätselhaft ist, wie Trithemius (eventuell unterstützt durch Hirsauer Mitarbeiter) die einzelnen Werke aus dem Peregrinus-Oeuvre zusammenführen konnte. Es wäre doch etwas naiv anzunehmen, dass es in einer alten Klosterbibliothek eine Reihe von Bänden gab, in denen die einzelnen Werke ein "Explicit liber Peregrini monachi" o.ä. trugen. In Eberbach konnte er das SV und die Texte des "Peregrinus minor" einander zuordnen. Vermutlich stammen auch die anderen Zuweisungen aus solchen heute verlorenen Autorensammlungen. Möglicherweise lag Rapolt in Hirsau 1511 eine solche Sammlung vor, die außer dem abgeschriebenen ASE auch den Matricularius = DMC enthielt.
Insgesamt ergibt sich eine Bestätigung der These von Rainini, wonach der Benediktiner Konrad von Hirsau, der - wie Trithemius angab - um 1140 lebte, das Speculum virginum, den Dialogus de cruce und die weiteren Werke verfasst habe. Die 1480 zu datierenden SV-Zitate im Hirsauer Dormitorium sichern neben der wohl auf eine hochmittelalterliche Hirsauer Handschrift zurückgehenden Altercatio-Abschrift Rapolts von 1511 die Gleichsetzung des im hochmittelalterlichen Bibliothekskatalog erwähnten Hirsauer Mönch Peregrinus mit dem Verfasser des Speculum virginum ab.
Deutlicher als Rainini kann ich die Zugehörigkeit des Peregrinus, der das SV und die anderen Texte verfasste, zum Benediktinerorden plausibel machen. Die von Rainini nicht berücksichtigten handschriftlichen Überlieferungsverhältnisse widersprechen dieser Zuweisung keineswegs - wenn man nicht nur das SV berücksichtigt. Dass Peregrinus Regularkanoniker war, darf man - gegen Seyfarth - wohl ausschließen. Nur weil das SV in Zisterzen gern gelesen wurde, muss er kein Zisterzienser gewesen sein. Stammt das Lamm-Schaubild in der sehr frühen Zwiefalter Handschrift tatsächlich von Peregrinus, so verweist das mit Nachdruck auf den nächsten Umkreis Hirsaus.
Als Peregrinus schrieb, hatte die Hirsauer Reform deutlich an Vitalität und Attraktivität verloren. Die Mühen der Forschung mit seinem Werk beweisen eines: Von einer spezifisch "hirsauischen" Geistigkeit kann bei Peregrinus überhaupt keine Rede sein. Die theologischen Konzepte von Benediktinern, Regularkanonikern und Zisterziensern unterschieden sich damals nicht in einer Weise, die es dem Forscher ermöglicht, einen theologischen Text klar und zweifelsfrei zuzuweisen. Peregrinus stand den theologischen Positionen nah, die in allen drei Gruppen vertreten wurden (auf Raininis Studien zu den "moderni" S. 303-341 sei verwiesen).
#forschung

Die Gliederung des Buchs entnimmt man dem Inhaltsverzeichnis:
https://www.gbv.de/dms/casalini/2958335.pdf
Die Rezension in der Revue Bénédictine
https://dx.doi.org/10.1484/J.RB.5.107617
ist mir nicht zugänglich.
Rainini hat drei frühere Studien (2008, 2009, 2010) in überarbeiteter Form in die Monographie aufgenommen, die sich vor allem mit dem im Clm 14159 überlieferten "Dialogus de cruce" befasst, den Rainini überzeugend dem von mir Peregrinus Hirsaugiensis genannten, als Konrad von Hirsau bekannten Autor zuweisen kann.
Digitalisat der Handschrift:
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00018415/image_1
Der erste Teil widmet sich der Zuschreibung des Werks, dem Autor und der Chronologie seiner Werke, während im zweiten Teil die wichtigsten theologischen Konzepte des Dialogus erörtert werden. Der dritte Teil behandelt die Quellen des Autors und versucht eine Einordnung in das theologische Spektrum des 12. Jahrhunderts. Als Ganzes ist Raininis Studie ein sehr willkommener Beitrag zur monastischen Literatur des 12. Jahrhunderts und in Sachen "Konrad von Hirsau" ein entscheidender Fortschritt.
Eine Würdigung des theologiegeschichtlichen Ertrags muss Berufeneren vorbehalten bleiben. Ich muss mich auf eine Anmerkung zur Autorenfrage und einige kleinere ergänzende bzw. korrigierende Notizen beschränken.
S. XIII Das Siglum VI (De veritatis inquisitione) ist unpassend für die Sentenzensammlung, die man als "Sententiae morales" (SM) bezeichnen sollte.
S. 6 Anm. 3: Das Stammheimer Missale befindet sich seit 1997 im Getty-Museum
https://archiv.twoday.net/stories/629755469/
S. 52 Die Signatur der wichtigen Leipziger Handschrift lautet "Ms. 148" nicht "Cod. Theol. 148".
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31560845
S. 55 Die Neustifter Handschrift des Dialogus super autores hat sehr wohl eine Signatur, nämlich "Cod. 360".
https://manuscripta.at/?ID=35471
S. 217-220 Zu Werner von St. Blasien habe ich eine ausführliche Korrektur veröffentlicht
https://archiv.twoday.net/stories/1022414583/
S. 238f. Zum Diagramm "Homo constat ex carne": Bei der handschriftlichen Überlieferung ist ULB Darmstadt, Hs. 812 nicht berücksichtigt. Abbildung:
https://archivalia.tumblr.com/post/73965301565/peregrinus-conradus-hirsaugiensis-homo-constat
S. 395 Im Literaturverzeichnis ist ein bedeutender Aufsatz von Bernards "Um den Zusammenhang" fälschlich Bultot zugewiesen worden (korrekt in den Fußnoten).
Nun zur Autorenfrage.
Rainini hätte die Aufgabe gehabt, alle Indizien für die Ordenszugehörigkeit des Autors zusammenzutragen, was er aber unterlassen hat. Er weist darauf hin (S. 36, 75), dass im Dialogus de mundi contemptu, einem Dialog zwischen Mönch und Kanoniker, die monastische Lebensform als überlegen gewertet wird, nennt aber nicht das von Seyfarth (Einleitung zum Speculum virginum, CCCM V, S. 43*) leichthin weggewischte Zeugnis, dass im Speculum virginum (SV) Benedikt als sanctus pastor noster genannt und die Dialogpartnerin Theodora als Benediktinerin gedacht wird.
https://archiv.twoday.net/stories/1022473555/
Soll ich das wirklich tadeln? Es gibt mir doch Gelegenheit, erstmals den Befund aus dem Dialogus super auctores in diesen Strang der Konrad-Literatur einzubringen. Die Sekundärliteratur zu Konrads "Literaturgeschichte" hat - ohne die Debatten um die Autorschaft groß zur Kenntnis zu nehmen - den Dialogus super auctores (DSA) in einer benediktinischen Klosterschule, insbesondere in Hirsau situiert. Der Schüler lebt nach den Worten des Textes (wie Theodora) nach der Benediktsregel, da auf eine Übernahme aus Terenz "in Regula tua" verwiesen wird (ed. R. B. C. Huygens: Accessus ad auctores, 1970. S. 117 Zeile 1418). Diese Stelle registrierten Leslie G. Whitbread: Conrad of Hirsau as Literary Critic. In: Speculum 47 (1972), S. 235 und Terence O. Tunberg: Conrad of Hirsau and His Approach to the Autores. In: Mediaevalia et Humanistica NF 15 (1987), S. 67. Beide machten zusätzlich darauf aufmerksam, dass das Interesse des Autors an den Todesdaten von Petrus und Paulus mit dem Patrozinium der Hirsauer Klosterkirche erklärt werden könnte (Whitbread S. 235; Tunberg S. 80). Nicht ohne Gewicht erscheint mir die Beobachtung von Rainer Kurz: Zu Konrads von Hirsau "Dialogus super auctores" 590 über das Leben des Sedulius. In: Mittellateinisches Jahrbuch 14 (1979), S. 265-272, dass der Autor eine Reichenauer Handschrift oder eine Abschrift davon benutzt hat. Literarische Beziehungen Hirsaus zu Reichenau spiegeln sich im Hochmittelalter etwa in einer hypothetischen Überlieferungskette Reichenau-Hirsau-Schaffhausen bei einer Schaffhausener Handschrift, auf die Felix Heinzer hinwies:
https://books.google.de/books?id=DCKY2941XFQC&pg=PA99
Sowohl das Interesse an Petrus und Paulus als auch der Reichenauer Bezug können natürlich nicht beweisen, dass "Peregrinus" tatsächlich in Hirsau schrieb; das argumentative Gewicht dieser Indizien ist zwar nicht zu vernachlässigen, aber gering.
Das gilt auch für wörtliche Übernahmen aus der Benediktsregel (laut Register zu Benedetto da Norcia von Rainini S. 71, 300 angesprochen).
Auf die monastische Situierung des Dialogus de cruce und eine Erwähnung der Mainzer Kirchenprovinz (zu der z.B. Andernach definitiv nicht gehörte) weist Rainini S. 36f. hin.
Sowohl im Speculum virginum als auch im Dialogus super auctores beruft sich "Peregrinus" in einer Weise auf die Benediktsregel, die einen Schluss auf die eigene Ordenszugehörigkeit erlaubt. Im Dialog zwischen Mönch und "Matricularius" steht er auf der Seite des Mönchs. Angesichts dieses Befunds ist es aus meiner Sicht nicht zulässig, Seyfarths Vermutung, ein rheinischer Regularkanoniker sei "Peregrinus", als ernsthafte Möglichkeit weiter in Betracht zu ziehen.
(Ob man aus dem Autorenbild, das einen Mönch oder einen Kanoniker zeigt, siehe etwa "L":
https://archivalia.tumblr.com/post/59673364631/peregrinus-conradus-hirsaugiensis-speculum
Schlüsse ziehen kann, müssen Spezialisten für klösterliche Tracht entscheiden. Eine Mail-Anfrage von mir bei Frau Professorin Nilgen blieb unbeantwortet.)
Alles deutet daher auf einen Benediktinermönch, wenngleich auch die Zisterzienser nach der Benediktsregel lebten und Benedikt als Vater des Mönchtums verehrten.
Die älteste Überlieferung der Vollhandschriften des Speculum virginum hat ein deutliches zisterziensisches Profil, benediktinische und Regularkanoniker-Provenienzen treten deutlich zurück.
Von einer der beiden hochmittelalterlichen Handschriften des DSA kennt man den mutmaßlichen Schreibort St. Stephan in Würzburg OSB.
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0084_b006_jpg.htm
Der Dialogus de cruce stammt aus Regensburg St. Emmeram OSB, und im Regensburger Benediktinerkonvent in Prüfening befand sich, worauf Rainini S. 12 hinweist, im 14. Jahrhundert eine Handschrift des Speculum virginum.
Eine Schriftensammlung des Peregrinus nannte man in Eberbach OCist "Peregrinus minor" (Rainini S. 34). Der Peregrinus maior war dann sicher das Speculum virginum, dessen älteste (Londoner) Handschrift aus Eberbach stammt.
S. 202-204 erwägt Rainini, Felix Heinzer folgend, ob das Schaubild "Lamm Gottes" im ca. 1140/60 zu datierenden Kollektarium aus Zwiefalten OSB (WLB Stuttgart Cod. brev. 128, Bl. 10r) ebenfalls von Konrad oder einem Schüler stammt. Digitalisat:
https://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz33972076X/page/21
Auch im Kapitelsoffiziumbuch (um 1162) dieser Hirsauer Gründung wollte Heinzer eine Abbildung auf das Speculum virginum zurückführen.
https://www.persee.fr/web/revues/home/prescript/article/ccmed_0007-9731_2001_num_44_176_2809 (S. 339)
https://www.freidok.uni-freiburg.de/data/8216 (S. 139)
https://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz349406464/page/179 (Digitalisat)
Wenn man also den Blick weitet und nicht nur das SV einbezieht (wobei bei De fructibus - FCS - meine diesbezügliche Zusammenstellung noch nicht veröffentlicht ist), kann man von der frühen Verbreitung einen benediktinischen Entstehungskontext nicht ausschließen. Eher unwahrscheinlich sind die Regularkanoniker. Allerdings sollte man unterstreichen, dass aus Verbreitungsdaten methodisch schlüssig nicht auf den Entstehungskontext geschlossen werden darf. Sie liefern allenfalls einen gewissen Anhaltspunkt.
Könnte "Peregrinus" nicht ein Zisterzienser gewesen oder in diesen Orden übergetreten sein? Schließlich schrieb um 1140 Papst Innozenz II. Zisterzienseräbten im Einzugsbereich von Hirsau, dass sich der Hirsauer Abt Volmar beklagt hätte, sie hätten aus Hirsau entlaufenen Mönchen Zuflucht gewährt.
https://books.google.de/books?id=DCKY2941XFQC&pg=PA409 (Heinzer)
Ein Gegenargument sind die Datierungen seines Werks, wenn man sie mit der Ausbreitung des Zisterzienserordens korreliert. Wenn De fructibus (FCS) tatsächlich nicht später als 1133 entstanden ist, war das in der Überlieferungsgeschichte so wichtige Kloster Eberbach (Gründung 1136) noch gar nicht gegründet. Das niederrheinische Kamp wurde schon 1123 gegründet, aber man scheut trotzdem vor der Annahme zurück, dass ein monastischer Autor in der aufregenden Gründungsphase der deutschen Zisterzen die Muße für seine theologischen Schriften gefunden haben könnte.
Mit der Datierung der Werke befasst sich Rainini S. 51-56. Die Probleme liegen auf der Hand: die frühen Pergamenthandschriften sind nur ausnahmsweise hinreichend genau datierbar, zeitgeschichtliche Anspielungen und Textrezeptionen sind vielfach nicht hinreichend eindeutig anzunehmen. Daher beurteile ich die diesbezüglichen Resultate Raininis nicht so optimistisch wie er selbst. Der Befund gibt zu oft nur "weiche" Daten her.
Bei FCS kommt Rainini zu dem Schluss, dass die Hypothese einer Entstehung vor dem August 1133 plausibel bleibe - wie gern würde man ihm glauben und hätte dann einen festen Anker! Ganz sicher ist es natürlich nicht, dass man nachträglich und zeitgleich im August 1133 eine Sonnenfinsternis in das Leipziger Ms. 148 (aus Pegau OSB) eingetragen hat. [ https://archiv.twoday.net/stories/1022493888/ ] Die Salzburger Handschrift wird in der "offiziellen" Beschreibung mit Fragezeichen in das zweite Drittel des 12. Jahrhunderts datiert.
https://www.ubs.sbg.ac.at/sosa/handschriften/mi32txt.htm
Bei DMC und den anderen kleinen Schriften aus dem Eberbacher "Peregrinus minor" um 1200 ist eine nähere Datierung nicht möglich.
Die Benutzung von Werken Hugos von St. Viktor (S. 312-315) möchte Rainini bei dem DSA und der Altercatio (ASE) sowie dem DDC in einen terminus post quem ca. 1135 ummünzen. Bei der ASE überzeugt mich nicht, dass eine Anspielung auf den Kreuzzug 1147/48 vorliegen soll. Für den Dialogus de cruce (DDC) soll eine Benutzung eines Werks von Petrus Venerabilis einen Terminus post quem 1144 sichern.
Eine gewisse Sicherheit bei dem SV liefert allein die durch Cohen-Mushlin angenommene Datierung von Pal. lat. 565 auf ca. 1150/55. Mit Seyfarths paläographischer Datierung von Arundel 44 ca. 1140/50 fängt man nicht viel an. Übernahmen aus Bernhard von Clairvaux, die eine Datierung nach 1139 nahelegen (S. 62), sind wohl nicht hinreichend gesichert. Wie Seyfarth datiert Rainini das Speculum virginum in die beginnenden 1140er Jahre.
Nach der Tabelle S. 72 entstand De fructibus wahrscheinlich vor 1133 und das Speculum virginum vor 1150/55. Mit Vorbehalt akzeptiere ich auch die Datierungen für DSA nach 1135 und DDC nach 1144. "Peregrinus" wirkte also nachweislich im zweiten Viertel des 12. Jahrhunderts, was gut zur Aussage des Trithemius passt: "Claruit sub Conrado imperatore tertio. Anno Domini 1140" (Scr. eccl., zitiert von Rainini S. 28, 51). Zunächst hatte Trithemius aber die Zeit um 1100 angesetzt. Angesichts der Übereinstimmung mit den einigermaßen gesicherten Daten wird man das Zeugnis des Trithemius nicht ohne weiteres verwerfen dürfen.
Zu den Nennungen von Peregrinus bzw. "Konrad von Hirsau" bei Trithemius hätte Rainini (S. 27) nicht darauf verzichten dürfen, die Erörterungen und Textmitteilungen Valentin Roses 1893 zu zitieren:
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0709_c0137_jpg.htm
Rainini zitiert zwar S. 38 meinen Beitrag von 2013 zu den Hirsauer Inschriften
https://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502 (= Graf 2013)
zu dem Basellius-Zeugnis, aber weder hat er meine Argumentation erschöpfend verwertet noch kann der Leser seinem Zitat entnehmen, dass ich mich dort umfangreich mit dem Konrad-Problem auseinandersetzt habe. Ich muss also nochmals die Sachlage erörtern, wobei ich für Belege weitgehend auf den Beitrag von 2013 und Raininis Monographie verweise.
(Meine Konrad-Studien entstanden in den frühen 1990er Jahren. Von Raininis bahnbrechendem Aufsatz von 2009 erfuhr ich erst - dank der liebenswürdigen Zusendung durch Pater Rainini, dem ich auch für das Exemplar seines Buches zu danken habe - nach der Veröffentlichung meines Beitrags von 2013 mit dem Konrad-Exkurs.)
Die textimmanenten Hinweise auf einen benediktinischen Autor passen gut zur Hirsauer Tradition, die einen geistlichen Schriftsteller Peregrinus als Mönch des eigenen Klosters kennt - und zwar schon vor Trithemius.
1. Hieß Peregrinus Konrad?
Seyfarth hat in ihre SV-Ausgabe die sich auf den Autor, der sich sonst mit dem Pseudonym Peregrinus bezeichnet, beziehende Initiale C gesetzt (Erörterung bei Rainini S. 38-41). Von C auf Conradus zu kommen, ist außerordentlich naheliegend. Diesen Schluss zu ziehen darf man Trithemius nicht anlasten - vorausgesetzt, er hatte keine anderen alten Informationen zu Konrad von Hirsau.
Rainini legt zuviel Wert auf den Eintrag "Hhunradus" in der Salzburger Handschrift M I 32 (S. 41-43). Dass sich das auf den Autor von FCS bezieht, ist nur eine von mehreren Möglichkeiten und scheint mir auch nicht notwendigerweise die wahrscheinlichste - für mich kein wirklich tragfähiges Argument.
Ein von Trithemius unabhängiges Zeugnis, dass "Peregrinus" Konrad hieß, existiert nicht (bzw. das Salzburger Zeugnis wiegt zu leicht). Da Trithemius sich geirrt haben kann oder den Namen lediglich aus der Initiale C abgeleitet, bevorzuge ich weiterhin den Namen Peregrinus Hirsaugiensis. Ich meine aber, darin Rainini zustimmend, dass man den Autor des SV und der weiteren Werke wahrscheinlich Konrad von Hirsau nennen darf.
2. Der Hirsauer Bibliothekskatalog aus dem Hochmittelalter
Johannes Parsimonius schrieb den alten Bibliothekskatalog aus der verlorenen Handschrift A ab, die nicht nur Mittelalterliches enthielt (Graf 2013 zu Nr. 213). Viel Staat ist mit den 37 Nummern nicht zu machen
https://archive.org/stream/catalogibibliot00beckgoog#page/n230/mode/2up
nach Lessing
https://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd18/content/pageview/4023022
Eine Auswertung versucht Rainini S. 283-285. Die tradierte Datierung um 1165 ist natürlich Unsinn. Sie stützt sich auf die mit dem 1165 verstorbenen Abt Mangold endende Liste der Äbte in der Vorbemerkung. Die Formulierung "sub praedicto patre Wilhelmo" zeigt aber, dass sie von dem Redaktor des Codex A oder sogar von Parsimonius stammt, also für die Datierung des eigentlichen Bibliotheksverzeichnisses streng genommen nicht das geringste besagt. Die Erwähnung von Hugo von St. Viktor De sacramentis liefert auch hier einen Terminus post quem 1135 für das offensichtlich im 12. oder 13. Jahrhundert zusammengestellte Bücherverzeichnis, das wir nur in kursorischer Zusammenfassung haben, da der Redaktor am Ende sagt, er habe von vielen Büchern Titel und Autoren nicht aufzeichnen wollen ("nolui huc scribere").
Natürlich ist es angesichts der nach-trithemianischen Datierung denkbar, dass der Peregrinus später interpoliert wurde, aber konkrete Anhaltspunkte gibt es nicht. Man darf also getrost davon ausgehen, dass ein hochmittelalterliches Hirsauer Zeugnis einen Hirsauer Mönch Peregrinus belegt, der schriftstellerisch tätig war.
3. Zeugnisse für Peregrinus in Hirsau vor Trithemius
Rainini zitiert S. 38 das von mir beigebrachte Testimonium aus dem Bonner Cod. S 310 Bl. 154r: "omnes uiri insignes, ab eorum collegio nequaquam retraendus est Peregrinus, uir utique egregius: hic eleganti tum Veteris tumque Novi Testamenti dogmate decorauit eram" (anders lese ich die Stelle auf meiner Kopie auch nicht). Rainini gibt aber nicht die von mir begründete genauere Datierung des Werks des Nikolaus Basellius, das Trithemius zur Verfügung gestellt wurde: 1490/95 (Wasserzeichen: 1488/92). Der Eintrag zeigt, dass man schon vor Trithemius von einem Hirsauer Mönch Peregrinus wusste, der Bibelstudien betrieben hatte. Außerhalb von Hirsau wusste der Augsburger Benediktiner (und Thierhauptener Abt) Petrus Wagner (sein Name fehlt leider im Namensregister von Rainini), dass ein Hirsauer Mönch Peregrinus viel geschrieben habe. Die Datierung ist unsicher, vermutlich 1493 (S. 35).
Das alles beweist nicht, dass der Hirsauer Schriftsteller Peregrinus auch jener Autor Peregrinus war, der das SV und die weiteren Werke verfasste.
Entscheidend ist nun - auch dafür interessiert sich Rainini S. 35f. nicht - die von mir 2013 angesprochene Datierung der Dormitoriums-Balken in das Jahr 1480. Sie wiesen ja unzweifelhaft Zitate eines "Peregrinus", der der SV-Peregrinus sein muss, auf - laut der Abschrift des Parsimonius in der Wolfenbütteler Handschrift und auch im Tübinger Mh 164 (aus dieser Handschrift von Bernards ediert). Ich sah keinen Anlass, Neumüllers-Klauser zu widersprechen, die bei Nr. 131 ihres Inschriftenbandes 1480 datierte, eine Jahreszahl, die auf Trithemius zurückgeht.
Bezweifelt man (ohne stichhaltigen Grund) die Datierung des Dormitoriums auf 1480 durch Trithemius oder die gleichzeitige Anbringung der Inschriften in diesem Innenraum, so entfiele dieses entscheidende vor-trithemianische Zeugnis, dass der Peregrinus des SV und der Peregrinus der Hirsauer Tradition in Hirsau als identisch angesehen wurden. Dem Ersteller der Inschriften lag das SV und ein nicht identifiziertes Werk des Peregrinus vor.
4. Texte und Bilder des Peregrinus in Hirsau
Neben den SV-Zitaten in den Dormitoriumsinschriften (samt einem Zitat aus einem unbekannten Peregrinus-Werk) ist vor allem die Abschrift der ASE durch den Hirsauer Mönch Johannes Rapolt 1511 zu nennen (S. 45f.). Sie würdigt Konrad von Hirsau nach Trithemius und soll einer Matricularius genannten Handschrift entnommen worden sein. Die Bezeichnung Matricularius ist der Titel von DMC. Wenn keine Verwechslung vorliegt, war also auch DMC in Hirsau vorhanden. Ich stellte mir die Frage, wie Rapolt überhaupt wissen konnte, dass ASE ein Werk von Conradus alias Peregrinus sei, denn in den gedruckten und ungedruckten Werklisten des Trithemius (S. 27 ab Anm. 13 zitiert) fehlt ASE. Es erscheint erst in den auf Trithemius zurückgehenden Inschriften des Sommerrefektoriums von 1517/21 (zitiert S. 47 Anm. 105 aber nicht nach der Wolfenbütteler Handschrift, sondern nach Lessings Wiedergabe derselben, die ich nach dem Erstdruck verlinke
https://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd18/content/pageview/4023033 ).
Außerdem gab es im nach 1543 mit Wandgemälden ausgestatteten Hirsauer Abtshaus Bäume der superbia und der humilitas, die womöglich auf das SV oder ein anderes Peregrinus-Werk zurückgingen (Graf 2013 nach Neumüllers-Klauser Nr. 219).
Gab es im Hochmittelalter mehrere Werke des SV-Peregrinus und trifft die Datierung der Dormitoriums-Inschriften auf 1480 zu, so erscheint der Schluss berechtigt, dass der Peregrinus des Hirsauer Bibliothekskatalogs aus dem Hochmittelalter mit dem SV-Peregrinus identisch ist, also Peregrinus Hirsaugiensis das Speculum virginum, den Dialogus de cruce und die weiteren Schriften verfasste.
Dass es in der Hirsauer Bibliothek Schriften des SV-Verfassers Peregrinus und daneben Schriften eines Hirsauer Mönchs Peregrinus gab, die man womöglich am Ende des 15. Jahrhunderts zusammengeworfen hat, halte ich für höchst unwahrscheinlich.
Wenn aber nun Trithemius im Rheinland auf die Schriften des Augustinerchorherrn (?), der nach Bernards und Seyfarth das SV verfasst haben soll, stieß und diese in Abschrift nach Hirsau verfrachtete, da er überzeugt war, dass der Hirsauer Peregrinus und der SV-Peregrinus identisch seien? Dann müsste man nur die Datierung der Dormitoriums-SV-Zitate auf 1480 beseitigen. Die fälschende Interpolation des Bibliothekskatalogs wäre unnötig, denn der dort genannte Peregrinus hat ja nicht notwendigerweise etwas mit dem SV-Verfasser zu tun.
Für eine solche finstere Machenschaft fehlen jegliche konkreten Anhaltspunkte! Ich bin niemand, der dazu neigt, die Fälschungen des Trithemius zu beschönigen und teile mit Blick auf "Haymo von Halberstadt" auch nicht Klaus Arnolds optimistische Einschätzung, die literaturgeschichtliche Arbeit des Sponheimer Abts sei "sauber". Aber des Trithemius Angaben zu Peregrinus und ab 1495 Konrad von Hirsau sind bemerkenswert präzise. Seine Textanfänge ermöglichten ab dem Ende des 19. Jahrhunderts die Identifizierung der handschriftlichen Texte. Nur den Trithemius unbekannten Dialogus erkannte erst Rainini als Peregrinus-Werk.
Rätselhaft ist, wie Trithemius (eventuell unterstützt durch Hirsauer Mitarbeiter) die einzelnen Werke aus dem Peregrinus-Oeuvre zusammenführen konnte. Es wäre doch etwas naiv anzunehmen, dass es in einer alten Klosterbibliothek eine Reihe von Bänden gab, in denen die einzelnen Werke ein "Explicit liber Peregrini monachi" o.ä. trugen. In Eberbach konnte er das SV und die Texte des "Peregrinus minor" einander zuordnen. Vermutlich stammen auch die anderen Zuweisungen aus solchen heute verlorenen Autorensammlungen. Möglicherweise lag Rapolt in Hirsau 1511 eine solche Sammlung vor, die außer dem abgeschriebenen ASE auch den Matricularius = DMC enthielt.
Insgesamt ergibt sich eine Bestätigung der These von Rainini, wonach der Benediktiner Konrad von Hirsau, der - wie Trithemius angab - um 1140 lebte, das Speculum virginum, den Dialogus de cruce und die weiteren Werke verfasst habe. Die 1480 zu datierenden SV-Zitate im Hirsauer Dormitorium sichern neben der wohl auf eine hochmittelalterliche Hirsauer Handschrift zurückgehenden Altercatio-Abschrift Rapolts von 1511 die Gleichsetzung des im hochmittelalterlichen Bibliothekskatalog erwähnten Hirsauer Mönch Peregrinus mit dem Verfasser des Speculum virginum ab.
Deutlicher als Rainini kann ich die Zugehörigkeit des Peregrinus, der das SV und die anderen Texte verfasste, zum Benediktinerorden plausibel machen. Die von Rainini nicht berücksichtigten handschriftlichen Überlieferungsverhältnisse widersprechen dieser Zuweisung keineswegs - wenn man nicht nur das SV berücksichtigt. Dass Peregrinus Regularkanoniker war, darf man - gegen Seyfarth - wohl ausschließen. Nur weil das SV in Zisterzen gern gelesen wurde, muss er kein Zisterzienser gewesen sein. Stammt das Lamm-Schaubild in der sehr frühen Zwiefalter Handschrift tatsächlich von Peregrinus, so verweist das mit Nachdruck auf den nächsten Umkreis Hirsaus.
Als Peregrinus schrieb, hatte die Hirsauer Reform deutlich an Vitalität und Attraktivität verloren. Die Mühen der Forschung mit seinem Werk beweisen eines: Von einer spezifisch "hirsauischen" Geistigkeit kann bei Peregrinus überhaupt keine Rede sein. Die theologischen Konzepte von Benediktinern, Regularkanonikern und Zisterziensern unterschieden sich damals nicht in einer Weise, die es dem Forscher ermöglicht, einen theologischen Text klar und zweifelsfrei zuzuweisen. Peregrinus stand den theologischen Positionen nah, die in allen drei Gruppen vertreten wurden (auf Raininis Studien zu den "moderni" S. 303-341 sei verwiesen).
#forschung

KlausGraf - am Samstag, 19. September 2015, 15:39 - Rubrik: Kodikologie
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Der Aufsatz von Rüthing 2012
https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/txt/wz-8887.pdf
zeigt wenig Kenntnis seriöser Sagenforschung. Ich habe ihn trotzdem eingetragen auf der Wikisource-Seite zum "Ritter Gottfried":
https://de.wikisource.org/wiki/Ritter_Gottfried#Stofftradition
Zum "Ritter Gottfried" hat (ohne die westfälische Überlieferung) durchaus gründlich Eichenberger 2015 gearbeitet, weitgehend online unter:
https://books.google.de/books?id=5hJfCAAAQBAJ&pg=PA457
#erzählforschung
https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/txt/wz-8887.pdf
zeigt wenig Kenntnis seriöser Sagenforschung. Ich habe ihn trotzdem eingetragen auf der Wikisource-Seite zum "Ritter Gottfried":
https://de.wikisource.org/wiki/Ritter_Gottfried#Stofftradition
Zum "Ritter Gottfried" hat (ohne die westfälische Überlieferung) durchaus gründlich Eichenberger 2015 gearbeitet, weitgehend online unter:
https://books.google.de/books?id=5hJfCAAAQBAJ&pg=PA457
#erzählforschung
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 21:01 - Rubrik: Landesgeschichte
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https://www.oeaw.ac.at/vid/research/histortslexikon.shtml
"Das Historische Ortslexikon ist eine statistische Dokumentation zur
österreichischen Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte und enthält Angaben über Bevölkerungs- und Häuserzahlen."
"Das Historische Ortslexikon ist eine statistische Dokumentation zur
österreichischen Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte und enthält Angaben über Bevölkerungs- und Häuserzahlen."
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 20:24 - Rubrik: Landesgeschichte
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https://www.landesmuseum.at/datenbanken/digilit/?litnr=38707
Ein Aufsatz von Beatrix Bastl 1998 in den Wissenschaftlichen Arbeiten aus dem Burgenland, die weitgehend online zur Verfügung stehen.
https://www.landesmuseum.at/datenbanken/digilit/?serienr=6631
Ein Aufsatz von Beatrix Bastl 1998 in den Wissenschaftlichen Arbeiten aus dem Burgenland, die weitgehend online zur Verfügung stehen.
https://www.landesmuseum.at/datenbanken/digilit/?serienr=6631
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 20:21 - Rubrik: Frauenarchive
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Das Imperial College zahlt durchschnittlich 1850 Pfund APC für Open-Access-Artikel, erläutert T. Reimer:
https://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg56433.html
Zu APCs weltweit siehe aber:
https://walt.lishost.org/2015/09/the-gold-oa-landscape-are-facts-irrelevant/
"1,899 journals publishing 198,996 articles in 2014" nehmen weniger als 1000 Pfund APC.
https://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg56433.html
Zu APCs weltweit siehe aber:
https://walt.lishost.org/2015/09/the-gold-oa-landscape-are-facts-irrelevant/
"1,899 journals publishing 198,996 articles in 2014" nehmen weniger als 1000 Pfund APC.
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 20:05 - Rubrik: Open Access
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Die Auszeichnung geht an die Irish Medical Times, die einen Bericht zu einem OA-Projekt zur Medizingeschichte denjenigen vorenthält, die - womöglich wahrheitsgemäß - beteuern, keine Mediziner zu sein.
https://practitioners.exeter.ac.uk/
Via
https://plus.google.com/+RichardPoynder/posts/hR8QTmd7Lit

https://practitioners.exeter.ac.uk/
Via
https://plus.google.com/+RichardPoynder/posts/hR8QTmd7Lit

KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 19:40 - Rubrik: Unterhaltung
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https://id.lib.harvard.edu/aleph/012777396/catalog
https://legacy.countway.harvard.edu/menuNavigation/aboutCountway/cooper.html
https://harvardcooper.blogspot.de/
https://legacy.countway.harvard.edu/menuNavigation/aboutCountway/cooper.html
https://harvardcooper.blogspot.de/
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 19:12 - Rubrik: Unterhaltung
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Wien will ein neues historisches Museum:
https://www.nzz.ch/feuilleton/haus-der-unendlichen-vorgeschichte-1.18614904
https://www.nzz.ch/feuilleton/haus-der-unendlichen-vorgeschichte-1.18614904
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 19:05 - Rubrik: Museumswesen
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KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 19:01 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Die Briefe aus den Jahren 1559-1562:
https://edoc.unibas.ch/37866
https://edoc.unibas.ch/38297
Siehe auch
https://www.ub.unibas.ch/ub-hauptbibliothek/wir-ueber-uns/weiteres/amerbach-edition/
https://archiv.twoday.net/stories/1022432278/

https://edoc.unibas.ch/37866
https://edoc.unibas.ch/38297
Siehe auch
https://www.ub.unibas.ch/ub-hauptbibliothek/wir-ueber-uns/weiteres/amerbach-edition/
https://archiv.twoday.net/stories/1022432278/

KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 18:42 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 18:39 - Rubrik: Musikarchive
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https://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:355-epub-323977
Dissertation (2015) von Deml, Isabell: "Die Arbeit befasst sich mit sprachlichen und textuellen Merkmalen der deutschen Wissenschaftssprache und zeigt ihre Entwicklung seit dem 18. Jahrhundert anhand einer Analyse der Textsorte „wissenschaftlicher Artikel“. Die untersuchten Artikel stammen aus vier wissenschaftlichen Disziplinen: Chemie, Physik, Deutsche Philologie und Geschichtswissenschaft."
Dissertation (2015) von Deml, Isabell: "Die Arbeit befasst sich mit sprachlichen und textuellen Merkmalen der deutschen Wissenschaftssprache und zeigt ihre Entwicklung seit dem 18. Jahrhundert anhand einer Analyse der Textsorte „wissenschaftlicher Artikel“. Die untersuchten Artikel stammen aus vier wissenschaftlichen Disziplinen: Chemie, Physik, Deutsche Philologie und Geschichtswissenschaft."
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 18:36 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Der Aufsatz von Andreas H. Zajic in MIÖG 2007 ist nun online:
https://documents.icar-us.eu/documents/2015/09/paper-vorbemerkungen-zu-einer-fruhgeschichte-des-dominikanerinnenklosters-imbach.pdf
https://documents.icar-us.eu/documents/2015/09/paper-vorbemerkungen-zu-einer-fruhgeschichte-des-dominikanerinnenklosters-imbach.pdf
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 18:29 - Rubrik: Landesgeschichte
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Ellen Widders Aufsatz von 1991 ist online:
https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/txt/wz-9087.pdf
Digitalisate von
Rolevinck, Werner: De laude antiquae Saxoniae nunc Westphaliae dictae. [Köln: Arnold ter Hoernen, um 1475].
weist der GW nach via GND
https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118749536
https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/txt/wz-9087.pdf
Digitalisate von
Rolevinck, Werner: De laude antiquae Saxoniae nunc Westphaliae dictae. [Köln: Arnold ter Hoernen, um 1475].
weist der GW nach via GND
https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118749536
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 18:24 - Rubrik: Landesgeschichte
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https://www.otz.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Behoerden-sollen-Akten-oeffnen-Thueringer-Datenschuetzer-will-Transparenzgesetz-1717433389
Fünf Bundesländer haben noch kein IFG. In Bayern ist überhaupt kein Gesetz geplant.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article146051142/Wie-Buergern-Informationsrechte-vorenthalten-werden.html
Mit dem Gesetzentwurf für Baden-Württemberg zeigt sich (nicht nur) Transparency International unzufrieden:
https://www.verbaende.com/news.php/Baden-Wuerttemberg-Mehr-Informationsfreiheit-wagen-Transparency-kritisiert-Gesetzentwurf-der-Landesregierung?m=105742
Entwurf:
https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/LIFG_GE.pdf
Update zu BW:
https://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=7424

Fünf Bundesländer haben noch kein IFG. In Bayern ist überhaupt kein Gesetz geplant.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article146051142/Wie-Buergern-Informationsrechte-vorenthalten-werden.html
Mit dem Gesetzentwurf für Baden-Württemberg zeigt sich (nicht nur) Transparency International unzufrieden:
https://www.verbaende.com/news.php/Baden-Wuerttemberg-Mehr-Informationsfreiheit-wagen-Transparency-kritisiert-Gesetzentwurf-der-Landesregierung?m=105742
Entwurf:
https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/LIFG_GE.pdf
Update zu BW:
https://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=7424

KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 18:13 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 18:06 - Rubrik: Archivrecht
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In den USA hat ein Gericht die Sorgfaltspflichten von Rechteinhabern unterstrichen, wenn diese Take-down-Forderungen erheben. Sie müssen im Einzelfall prüfen, ob "fair use" vorliegt. Viele halten die Entscheidung für weitreichend, andere nicht.
https://www.deutschlandradiokultur.de/lenz-vs-universal-music-das-dancing-baby-und-der-alltag-im.2156.de.html?dram:article_id=331506 m.w. N.
Urteilstext Lenz vs. Universal Music
https://www.scribd.com/doc/280946517/Opinion-From-United-States-Court-of-Appeals-9th-Circuit-Lenz-vs-Universal-Music
https://www.deutschlandradiokultur.de/lenz-vs-universal-music-das-dancing-baby-und-der-alltag-im.2156.de.html?dram:article_id=331506 m.w. N.
Urteilstext Lenz vs. Universal Music
https://www.scribd.com/doc/280946517/Opinion-From-United-States-Court-of-Appeals-9th-Circuit-Lenz-vs-Universal-Music
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 18:00 - Rubrik: Archivrecht
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Die SZ porträtierte am 18. August 2015 das Münchner Wirtschaftsarchiv.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/firmen-geschichte-knopfhaendler-und-kunstschaetze-1.2612224

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/firmen-geschichte-knopfhaendler-und-kunstschaetze-1.2612224

KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 17:37 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
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https://www.kreis-anzeiger.de/lokales/wetteraukreis/buedingen/dokumente-sind-gedaechtnis-buedingens_16063415.htm
Interview mit Vogel, der mit anderen zu Recht nicht locker lässt:
In den Teilen „Landesarchiv“ der Rentkammerarchive der drei Schlösser Büdingen, Meerholz und Wächtersbach, die vermutlich größten Teils im Bandhaus im Büdingen liegen, befindet sich die staatliche Überlieferung von etwa 60 Ortschaften im Wetteraukreis und Main-Kinzig-Kreis aus der Zeit von etwa 1680 bis etwa 1830. Es sind zum Beispiel Akten über Gemeindeangelegenheiten, Kirchen, Gemarkungen und so weiter, die mit Familienangelegenheiten nichts zu tun haben. Es handelt sich daher um die wichtigste Überlieferung aus älteren Zeiten von 60 Orten, darunter auch die Stadt Büdingen, ohne die deren ältere Geschichte nicht geschrieben werden kann.
Das Ministerium ignoriert augenscheinlich wichtige historische Fakten und behauptet weiterhin, dass die Landesarchive Privateigentum seien. Sie widerlegen das im Detail. Wo bleibt der öffentliche Aufschrei?
Die Ausführungen des Ministeriums sind schlicht Unsinn. Ein Rentkammerarchiv konnte bereits von seinem Begriff her kein Privateigentum sein. Die Archive der Rentkammern gehörten entweder zum Vermögen des Standesherrlichen Hauses oder des Staates.
Dass ein solcher Schwachsinn einem Landtag unterbreitet werden kann, ohne dass dies zu einem öffentlichen Aufschrei führt, ist in der Tat irritierend.
Der zynische Untertitel Ihres Buches lautet „Fortsetzung der Monarchie ins Hessen des 21. Jahrhunderts“. Ein Stück Einführung der Republik stünde noch aus, schreiben Sie. Was muss passieren, dass dies geschieht?
Die Monarchie wurde 1919 abgeschafft. Es wird aber so getan, als wenn dies für die vormals standesherrlichen Archive nicht gilt. Die „Landesarchive“ in den vormals standesherrlichen Archiven sind jetzt direktes Eigentum des Landes Hessen. Das Land hat die Pflicht, seine historischen Unterlagen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Hierfür ist das Ministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig und hat sich entsprechend zu betätigen, statt Unsinn zu verbreiten. Punktum.
Siehe hier:
https://archiv.twoday.net/stories/1022438158/
Interview mit Vogel, der mit anderen zu Recht nicht locker lässt:
In den Teilen „Landesarchiv“ der Rentkammerarchive der drei Schlösser Büdingen, Meerholz und Wächtersbach, die vermutlich größten Teils im Bandhaus im Büdingen liegen, befindet sich die staatliche Überlieferung von etwa 60 Ortschaften im Wetteraukreis und Main-Kinzig-Kreis aus der Zeit von etwa 1680 bis etwa 1830. Es sind zum Beispiel Akten über Gemeindeangelegenheiten, Kirchen, Gemarkungen und so weiter, die mit Familienangelegenheiten nichts zu tun haben. Es handelt sich daher um die wichtigste Überlieferung aus älteren Zeiten von 60 Orten, darunter auch die Stadt Büdingen, ohne die deren ältere Geschichte nicht geschrieben werden kann.
Das Ministerium ignoriert augenscheinlich wichtige historische Fakten und behauptet weiterhin, dass die Landesarchive Privateigentum seien. Sie widerlegen das im Detail. Wo bleibt der öffentliche Aufschrei?
Die Ausführungen des Ministeriums sind schlicht Unsinn. Ein Rentkammerarchiv konnte bereits von seinem Begriff her kein Privateigentum sein. Die Archive der Rentkammern gehörten entweder zum Vermögen des Standesherrlichen Hauses oder des Staates.
Dass ein solcher Schwachsinn einem Landtag unterbreitet werden kann, ohne dass dies zu einem öffentlichen Aufschrei führt, ist in der Tat irritierend.
Der zynische Untertitel Ihres Buches lautet „Fortsetzung der Monarchie ins Hessen des 21. Jahrhunderts“. Ein Stück Einführung der Republik stünde noch aus, schreiben Sie. Was muss passieren, dass dies geschieht?
Die Monarchie wurde 1919 abgeschafft. Es wird aber so getan, als wenn dies für die vormals standesherrlichen Archive nicht gilt. Die „Landesarchive“ in den vormals standesherrlichen Archiven sind jetzt direktes Eigentum des Landes Hessen. Das Land hat die Pflicht, seine historischen Unterlagen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Hierfür ist das Ministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig und hat sich entsprechend zu betätigen, statt Unsinn zu verbreiten. Punktum.
Siehe hier:
https://archiv.twoday.net/stories/1022438158/
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 17:29 - Rubrik: Herrschaftsarchive
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Norman Ohlers These ist überzogen, findet:
https://www.welt.de/print/die_welt/kultur/article146544205/Wir-brettern-bis-alles-zusammenfaellt.html
Günstiger ist die FAZ dem Autor gestimmt:
"Norman Ohlers Buch ist aus allein schon militärgeschichtlicher Perspektive eines der interessantesten Bücher der letzten Jahre. Es ist deshalb so interessant, weil der Autor in Archiven Materialien gefunden, durchgesehen und miteinander in Beziehung gesetzt hat, die der Forschung bisher zum Teil nicht bekannt waren oder in ihr immer nur am Rande vorkamen. Im Militärarchiv in Freiburg hat er einen ganzen Ordner mit sanitätsdienstlichen Berichten über das Doping der Soldaten gefunden, genauer gesagt: den Methamphetamingebrauch beim Angriff auf Polen am 1. September 1939. Er hat Dokumente gefunden, die schon im April und Mai 1939 die ersten systematischen Drogenversuche der Militärgeschichte belegen. Im Bundesarchiv in Koblenz sah er den Nachlass von Hitlers Leibarzt Morell durch, darunter ein akribisches Verzeichnis der täglich verabreichten Medikamente. In Washington Protokolle der Verhöre, die der amerikanische Geheimdienst mit Morell führte."
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/themen/rezension-der-totale-rausch-drogen-im-dritten-reich-von-norman-ohler-13799639.html
Siehe auch:
https://www.taz.de/!5232124/
https://www.deutschlandradiokultur.de/drogen-waehrend-der-nazizeit-mit-amphetaminen-in-den.1270.de.html?dram:article_id=331025
u.a.m.
https://www.welt.de/print/die_welt/kultur/article146544205/Wir-brettern-bis-alles-zusammenfaellt.html
Günstiger ist die FAZ dem Autor gestimmt:
"Norman Ohlers Buch ist aus allein schon militärgeschichtlicher Perspektive eines der interessantesten Bücher der letzten Jahre. Es ist deshalb so interessant, weil der Autor in Archiven Materialien gefunden, durchgesehen und miteinander in Beziehung gesetzt hat, die der Forschung bisher zum Teil nicht bekannt waren oder in ihr immer nur am Rande vorkamen. Im Militärarchiv in Freiburg hat er einen ganzen Ordner mit sanitätsdienstlichen Berichten über das Doping der Soldaten gefunden, genauer gesagt: den Methamphetamingebrauch beim Angriff auf Polen am 1. September 1939. Er hat Dokumente gefunden, die schon im April und Mai 1939 die ersten systematischen Drogenversuche der Militärgeschichte belegen. Im Bundesarchiv in Koblenz sah er den Nachlass von Hitlers Leibarzt Morell durch, darunter ein akribisches Verzeichnis der täglich verabreichten Medikamente. In Washington Protokolle der Verhöre, die der amerikanische Geheimdienst mit Morell führte."
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/themen/rezension-der-totale-rausch-drogen-im-dritten-reich-von-norman-ohler-13799639.html
Siehe auch:
https://www.taz.de/!5232124/
https://www.deutschlandradiokultur.de/drogen-waehrend-der-nazizeit-mit-amphetaminen-in-den.1270.de.html?dram:article_id=331025
u.a.m.
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 17:21 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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https://www.br.de/radio/bayern2/bayern/bayernchronik/wuerzburger-staatsarchiv-verlegung-kitzingen-wider-willen-100.html
Siehe auch
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Festung-Marienberg-Stadtarchive-Universitaetsarchive-Universitaetsbibliotheken;art735,8876217
Siehe auch
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Festung-Marienberg-Stadtarchive-Universitaetsarchive-Universitaetsbibliotheken;art735,8876217
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 16:59 - Rubrik: Staatsarchive
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"Mit jedem Tag, an dem am Waidmarkt weiter nach der Ursache für den Einsturz mehrerer Häuser gesucht wird, schwindet die Chance, jemanden zur Rechenschaft ziehen zu können. Denn wenn am 3. März 2019 kein Urteil gesprochen ist, bleibt ein schuldhaftes Vorgehen, das den Tod zweier Menschen nach sich zog, Bauten zerstörte sowie Geschichtszeugnisse von unglaublichem wissenschaftlichen Wert beschädigte, ungesühnt."
https://www.rundschau-online.de/koeln/koelner-stadtarchiv-anklagebehoerde-unter-zeitdruck,15185496,31838870.html
https://www.rundschau-online.de/koeln/koelner-stadtarchiv-anklagebehoerde-unter-zeitdruck,15185496,31838870.html
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 16:47 - Rubrik: Kommunalarchive
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KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 16:45 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Aber niemand will sie lesen:
https://www.focus.de/politik/deutschland/terrorismus-olympia-attentat-von-1972-kein-interesse-an-geheimakten_id_4956379.html
https://www.focus.de/politik/deutschland/terrorismus-olympia-attentat-von-1972-kein-interesse-an-geheimakten_id_4956379.html
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 16:43 - Rubrik: Staatsarchive
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KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 16:38 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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Gute Qualität, wasserzeichenfrei.
https://sammlung-online.kunsthalle-mannheim.de/eMuseumPlus
Kein Sharing, keine Nachnutzung, keine Feedback-Funktion usw.

https://sammlung-online.kunsthalle-mannheim.de/eMuseumPlus
Kein Sharing, keine Nachnutzung, keine Feedback-Funktion usw.

KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 00:39 - Rubrik: Museumswesen
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Nachtrag zum Homo Naledi: Bei der Frühmenschenforschung sitzen Wissenschaftler nicht selten zu lange auf ihren Daten. Es "schade der Wissenschaft, wenn selbst die grundsätzlichen Erkenntnisse jahrzehntelang geheim blieben".
https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/homo-naledi-wie-der-fund-unter-anthropologen-einen-streit-entfachte-a-1053162.html
Update:
https://archaeologik.blogspot.de/2015/09/homo-naledi-warnt.html
https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/homo-naledi-wie-der-fund-unter-anthropologen-einen-streit-entfachte-a-1053162.html
Update:
https://archaeologik.blogspot.de/2015/09/homo-naledi-warnt.html
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 00:35 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 00:12 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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https://digital.lb-oldenburg.de/ihd/periodical/pageview/293825
Ein Aufsatz aus dem Heimatkalender für das Oldenburger Münsterland 1952.
Ein Aufsatz aus dem Heimatkalender für das Oldenburger Münsterland 1952.
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2015, 00:09 - Rubrik: Kommunalarchive
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https://www.bibliometrie-pf.de/
Via
https://log.netbib.de/archives/2015/09/17/oa-zeitschrift-bibliometrie-praxis-und-forschung/
Via
https://log.netbib.de/archives/2015/09/17/oa-zeitschrift-bibliometrie-praxis-und-forschung/
KlausGraf - am Donnerstag, 17. September 2015, 23:55 - Rubrik: Open Access
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https://medienportal.univie.ac.at/uniview/forschung/detailansicht/artikel/open-access-publizieren-in-ueber-1600-springer-zeitschriften/
"Springer und das Bibliothekskonsortium in Österreich haben ein weitreichendes, neues Lizenzmodell "Springer Compact" mit dreijähriger Laufzeit ab Jänner 2016 vereinbart. Springer Compact verbindet die Nutzung von Inhalten auf SpringerLink mit der Möglichkeit, Open Access zu publizieren. Mitglieder erhalten Zugriff auf über 2.000 Springer- Zeitschriften und können in über 1.600 Springer Hybrid-Zeitschriften Open Access publizieren."
Update:
https://scilog.fwf.ac.at/artikel/2826/open-access-bei-springer-publizieren
"Springer und das Bibliothekskonsortium in Österreich haben ein weitreichendes, neues Lizenzmodell "Springer Compact" mit dreijähriger Laufzeit ab Jänner 2016 vereinbart. Springer Compact verbindet die Nutzung von Inhalten auf SpringerLink mit der Möglichkeit, Open Access zu publizieren. Mitglieder erhalten Zugriff auf über 2.000 Springer- Zeitschriften und können in über 1.600 Springer Hybrid-Zeitschriften Open Access publizieren."
Update:
https://scilog.fwf.ac.at/artikel/2826/open-access-bei-springer-publizieren
KlausGraf - am Donnerstag, 17. September 2015, 23:53 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Donnerstag, 17. September 2015, 23:51 - Rubrik: Archivrecht
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Kaum Neues für Leser von Hilgers Blog.
https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog83-html
https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog83-html
KlausGraf - am Donnerstag, 17. September 2015, 23:47 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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https://zkbw.blogspot.de/2015/09/portal-zur-agrargeschichte.html
"Bis jetzt hat das Deutsche Landwirtschaftsmuseum fünf seiner Sammlungen digitalisiert. Neben einer Traktorensammlung widmen sich die vier anderen digitalisierten Sammlungen der Agrargeschichte der DDR (Prospekte, Ersatzteilkataloge, Broschüren, Betriebsanleitungen und Prüfberichte). Insgesamt sind über 15.000 Seiten online abrufbar."
https://www.museum-digital.de/agrargeschichte/
Beispiel für so ein DDR-Prospekt-Schätzchen:
https://www.museum-digital.de/data/agrargeschichte/resources/documents/201408/03111611705.pdf
"Bis jetzt hat das Deutsche Landwirtschaftsmuseum fünf seiner Sammlungen digitalisiert. Neben einer Traktorensammlung widmen sich die vier anderen digitalisierten Sammlungen der Agrargeschichte der DDR (Prospekte, Ersatzteilkataloge, Broschüren, Betriebsanleitungen und Prüfberichte). Insgesamt sind über 15.000 Seiten online abrufbar."
https://www.museum-digital.de/agrargeschichte/
Beispiel für so ein DDR-Prospekt-Schätzchen:
https://www.museum-digital.de/data/agrargeschichte/resources/documents/201408/03111611705.pdf
KlausGraf - am Donnerstag, 17. September 2015, 23:39 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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https://archaeologik.blogspot.de/2015/09/japan-fordert-seine-universitaten-auf.html
„20100727 Nikko Tosho-gu Three wise monkeys 5965“ von Jakub Hałun - Eigenes Werk. Lizenziert unter GFDL über Wikimedia Commons.
KlausGraf - am Donnerstag, 17. September 2015, 23:35 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/dissertation-plagiat-juristen-glanz-und-elend/ (Roland Schimmel, lesenswert auch zu weiteren Fällen
[ https://www.jurabilis.de/2015/09/17/Die-Tuecken-der-modernen-Doktoranden-IT-/ ]).
https://www.pnp.de/region_und_lokal/stadt_und_landkreis_passau/passau_stadt/1808714_Uni-Passau-Plagiats-Vorwurf-gegen-Jura-Professorin.html
Dass es sich um Unsinn hinsichtlich von OA handelt, stützt sich auf eigene Lektüre des inkriminierten urheberrechtlichen (!) Aufsatzes*. Dazu vielleicht demnächst mehr.
* "Ein Knauf als Tür": Open-Access-Verpflichtung durch Forschungsförderung vs. Gemeinfreiheitsgrenzen digitaler Wissenschaftskommunikation. In: JZ 2015, 221-232
Aus dem Abstract:
Die technisch noch nicht machbare ,,Ewigkeitsgarantie“
der open data ist die Achillesferse der Open Access-Bemühungen. Gerade den geisteswissenschaftlichen artibus ingenuis bleiben daher gute Bücher und gedruckte Nachschlagewerke unverzichtbar.
Da ist es müßig zu fragen, wie die Achillesferse der Autorin beschaffen ist ...
Ihre Vorlage hinsichtlich des inkriminierten Satzes: "Der urheberrechtliche Begriff der Wissenschaft hat mit methodengerechter Wahrheitssuche und intrinsischer Wahrheitsliebe nichts zu tun."
https://www.jipitec.eu/issues/jipitec-4-2-2013/3747/peukert-urheberrecht.pdf
[ https://www.jurabilis.de/2015/09/17/Die-Tuecken-der-modernen-Doktoranden-IT-/ ]).
https://www.pnp.de/region_und_lokal/stadt_und_landkreis_passau/passau_stadt/1808714_Uni-Passau-Plagiats-Vorwurf-gegen-Jura-Professorin.html
Dass es sich um Unsinn hinsichtlich von OA handelt, stützt sich auf eigene Lektüre des inkriminierten urheberrechtlichen (!) Aufsatzes*. Dazu vielleicht demnächst mehr.
* "Ein Knauf als Tür": Open-Access-Verpflichtung durch Forschungsförderung vs. Gemeinfreiheitsgrenzen digitaler Wissenschaftskommunikation. In: JZ 2015, 221-232
Aus dem Abstract:
Die technisch noch nicht machbare ,,Ewigkeitsgarantie“
der open data ist die Achillesferse der Open Access-Bemühungen. Gerade den geisteswissenschaftlichen artibus ingenuis bleiben daher gute Bücher und gedruckte Nachschlagewerke unverzichtbar.
Da ist es müßig zu fragen, wie die Achillesferse der Autorin beschaffen ist ...
Ihre Vorlage hinsichtlich des inkriminierten Satzes: "Der urheberrechtliche Begriff der Wissenschaft hat mit methodengerechter Wahrheitssuche und intrinsischer Wahrheitsliebe nichts zu tun."
https://www.jipitec.eu/issues/jipitec-4-2-2013/3747/peukert-urheberrecht.pdf
KlausGraf - am Donnerstag, 17. September 2015, 23:13 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Von der Fachöffentlichkeit offenbar weitgehend unbemerkt ist MALVINE (malvine.org) nach 15 Jahren Betrieb vom Netz genommen worden, wie mir die SBB bestätigte. In anderer Zusammensetzung von Katalogen könne man aktuell im CERL-Portal übergreifend recherchieren:
https://cerl.epc.ub.uu.se/sportal/
https://cerl.epc.ub.uu.se/sportal/
IngridStrauch - am Donnerstag, 17. September 2015, 15:37 - Rubrik: Nachlässe
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BNF Lat. 3503
https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b10721197s/f5.item
Zu diesem Werk siehe meine Miszelle:
Klaus Graf: Der Zisterzienser Adam von Perseigne und das Speculum virginum. In: Ordensgeschichte vom 8. September 2013
https://ordensgeschichte.hypotheses.org/5570
Perseigne, Adam von (OCist)
GND
https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=100935265
https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b10721197s/f5.item
Zu diesem Werk siehe meine Miszelle:
Klaus Graf: Der Zisterzienser Adam von Perseigne und das Speculum virginum. In: Ordensgeschichte vom 8. September 2013
https://ordensgeschichte.hypotheses.org/5570
Perseigne, Adam von (OCist)
GND
https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=100935265
KlausGraf - am Donnerstag, 17. September 2015, 13:59 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Donnerstag, 17. September 2015, 13:46 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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KlausGraf - am Donnerstag, 17. September 2015, 01:49 - Rubrik: Kodikologie
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Johann Georg Estor führte in seiner Liste von Schutzpatronen auch einige "echte" Stadtpatrone, die nicht zugleich Kirchenpatrone sind, auf. Etwa die Märtyrer Galenus und Valenus in Geldern oder in Aachen Karl den Großen.

KlausGraf - am Donnerstag, 17. September 2015, 01:46 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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KlausGraf - am Mittwoch, 16. September 2015, 21:52 - Rubrik: Unterhaltung
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ingobobingo - am Mittwoch, 16. September 2015, 14:00 - Rubrik: Datenschutz
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https://www1.wdr.de/studio/bonn/themadestages/muffendorf-110.html
https://www1.wdr.de/studio/bonn/themadestages/muffendorf-update-100.html
"Die Substanz ist bis ca. 1936 von Bayer-Dormagen als Pflanzenschutzmittel hergestellt worden. Das Mittel hieß damals DNOK."
https://www1.wdr.de/studio/bonn/themadestages/muffendorf-update-100.html
"Die Substanz ist bis ca. 1936 von Bayer-Dormagen als Pflanzenschutzmittel hergestellt worden. Das Mittel hieß damals DNOK."
KlausGraf - am Dienstag, 15. September 2015, 22:30 - Rubrik: Unterhaltung
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An die 150 Seiten:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2015/2015-09-15-kgsg-entwurf-online.pdf
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2015/2015-09-15-kgsg-entwurf-online.pdf
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Heute erhielt ich einen Hinweis auf den Katalog 136 des Kölner Auktionshauses Venator & Hanstein
https://www.venator-hanstein.de/kataloge/aktuelle-kataloge/katalog-136/
Am 25. September 2015 sollen Stücke aus der Bibliothek des 1922 wiederbegründeten Zisterzienserklosters Himmerod in der Eifel unter den Hammer kommen. Es heißt auf der Website dazu:
Reich ist das Angebot ‚Alte Drucke‘ an Inkunabeln aus dem Kölner beziehungsweise rheinischen Raum. Einige dieser Titel stammen aus dem Kloster Himmerod, das sich von alten Buchbeständen trennt. Darunter sind Werke von Caesarius von Heisterbach, Albertus Magnus, ein Sammelband mit 3 Kölner Inkunabeln und andere Frühdrucke. Herausragend in diesem Bestand ist die Pergamenthandschrift ‚Glossatura maior super epistolas Pauli apostoli‘ des Petrus Lombardus. In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts wurde der Text wohl in der Diözese Trier geschrieben und mit großen romanischen Initialen versehen (30.000 €).
Im PDF des Katalogs gibt es ein Registerstichwort Himmerod:
https://venator-hanstein.de/assets/Pdfkataloge/Katalog_136.pdf
Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass die Abtei sich von höchst schützenswertem Kulturgut trennt, nämlich von Resten der HISTORISCHEN Klosterbibliothek, die offenbar Eingang in die kaum bekannte Büchersammlung des heutigen Konvents gefunden haben. Die einzige mittelalterliche Handschrift des Klosters, die jetzt als Nr. 708 zum Verkauf steht, wurde 1952 für die Abtei erworben.
Petrus Lombardus: Glossatura maior super epistolas Pauli apostoli. Mittelrhein od. Diözese Trier (?), 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts. Lateinische Handschrift auf Pergament. 335 Bll. (30.000 Euro)
Ein Sammelband Nr. 698 mit altem Besitzvermerk aus Himmerod enthält sogar eine Inkunabel von 1478 - dem GW ist der Standort Himmerod unbekannt! Die Inkunabel Nr. 680 wurde 1597 für Himmerod erworben. Ebenfalls alter Himmeroder Besitz: die Schedel-Chronik Nr. 700. Laut Register soll auch die Caesarius-Inkunabel Nr. 669 mit lateinischer Handschrift (!) angebunden aus Himmerod stammen (das Register führt etliche Stücke auf, in deren Beschreibung von Himmeroder Provenienz nichts steht). Ein alter Besitzvermerk verweist nicht auf Himmerod - womöglich sind einige Stücke wie die Handschrift im Handel erworben worden. Laut Register ebenfalls aus Himmerod: ein Sammelband mit drei Kölner Inkunabeln Nr. 698. Macht nicht weniger als sieben Inkunabel-Titel!

Die Bestätigung, dass die Abtei verantwortlich ist, gibt am Telefon der Bibliothekar des Klosters Pater Ignatius, dessen Durchwahl mir die Klosterpforte ohne weiteres gibt. "Das ist unsere Entscheidung, das wir das tun wollen", sagt er mir. Als Begründung führt er an: Weder können wir die Bücher angemessen aufbewahren noch präsentieren und es gibt auch kein explizites wissenschaftliches Interesse an ihnen. Weitere Auskünfte will er nicht geben, und woher ich überhaupt seine Durchwahl hätte. Von der Telefonzentrale! "Denen werd ich was erzählen!"
Der Abt Dr. Johannes Müller, dessen Durchwahl Pater Ignatius mir gibt, geht nicht an seinen Anschluss. In Fulda erreiche ich Frau Dr. Sorbello Staub von der Arbeitsgemeinschaft-Katholisch-Theologischer Bibliotheken Landesgruppe Rheinland-Pfalz, die mir wortreich versichert, dass man den Ordensbibliotheken nichts vorschreiben könne, und selbst in den Diözesen hätte die Durchsetzung der Richtlinien zu den Altbeständen durch Publikation in den Amtsblättern vielerorts keine Priorität. Sie sagt aber, dass es auf der Verbandstagung morgen in Berlin eine Krisensitzung geben werde und ich eine Presseerklärung erhalten würde (wenn sich die AG denn überhaupt traut, öffentlich Stellung zu nehmen, möchte ich ergänzen). Sie bittet daher abzuwarten.
Es geht um die "Regeln für den Umgang mit bibliothekarischem Altbestand"
https://www.akthb.de/altbestandskommission.html
https://archiv.twoday.net/stories/16585490/
https://archiv.twoday.net/stories/453138938/
https://archiv.twoday.net/stories/444874674/
usw.
Diesen Regeln schlägt aus meiner Sicht die jetzt anstehende Himmeroder Verscherbelung ins Gesicht.
Gab es Kontakte zu den Altbestandsbibliotheken in Trier, wo sich ja die größten Reste der historischen Klosterbibliothek Himmerods befinden sollen? In der Stadtbibliothek ist Professor Embach erst nächste Woche wieder da.
Im Landesbibliothekszentrum RLP habe ich auf Anhieb auch kein Glück, aber freundlicherweise ruft mich die Leiterin Frau Dr. Gerlach aus ihrem Urlaub zurück. Sie habe von der Causa erst kurz vor der Veröffentlichung des Katalogs vor etwa zweieinhalb Wochen erfahren. Man werde alles tun, dass die Handschrift in öffentlichen Besitz gelange. Fragen nach dem Kulturgutschutzgesetz weicht sie aus. Siehe dazu
https://archiv.twoday.net/stories/1022464331/
Es wird deutlich, dass die frühneuzeitliche Provenienz Himmerod gegenüber der mittelalterlichen Handschrift kaum Chancen hat, auch wenn Gerlach zur Causa Himmerod beteuert: "Wir nehmen das nicht auf die leichte Schulter". Man bemühe sich nach Kräften um eine Lösung.
Informationen zum Altbestand der heutigen Klosterbibliothek habe ich im Netz auf die Schnelle nicht gefunden. Es gibt keinen Eintrag im Handbuch der historischen Buchbestände, und auch die Handschrift ist im Handschriftencensus Rheinland-Pfalz nicht erfasst.
Die Literatur zur Klosterbibliothek versammelt
https://www.cistopedia.org/index.php?id=8378
Zu den in alle Welt verstreuten mittelalterlichen Handschriften des bis 1802 bestehenden Klosters forschte vor allem Ambrosius Schneider OCist (1911-2002). Er würde sich wohl im Grab umdrehen!
Ein Text aus seiner Feder in Bearbeitung:
https://abteihimmerod.de/abtei-zisterzienser-kloster-himmerod_eifel-mosel/abtei/abtei-kloster/zisterzienser/scriptorium-abtei-himmerod/
Zur mittelalterlichen Klosterbibliothek siehe auch
https://www.klosterlexikon-rlp.de/eifel-ahr/grosslittgen-kloster-himmerod/archivalien-und-literatur.html
Schneiders Aufsatz von 1952 mit Liste der damals ermittelten Handschriften im Bulletin der Rylands-Library:
https://www.escholar.manchester.ac.uk/uk-ac-man-scw:1m2017
Erst gestern erwähnte ich das hochrangige Speculum virginum aus Himmerod, heute in Baltimore und auch online einsehbar:
https://archiv.twoday.net/stories/1022473555/
Der Trierische Volksfreund, die lokale Tageszeitung, hat von den Verkäufen noch nichts mitbekommen. Er weist aber auf eine aktuelle Ausstellung hin.
Die Ausstellung "Reichtum durch Armut" zur Geschichte des Zisterzienserklosters Himmerod ist von Freitag, 11. September (Vernissage um 17 Uhr), bis zum 31. Januar in der Städtischen Galerie im Alten Rathaus in Wittlich, Neustraße 2, zu sehen.
https://www.volksfreund.de/nachrichten/region/kultur/Kultur-Ausstellung-Reichtum-durch-Armut-Aufstieg-und-Fall-der-Zisterzienserabtei-Himmerod;art764,4311388
2011 musste das Kloster Insolvenz anmelden
https://www.swr.de/landesschau-rp/erfolgreicher-neustart-nach-der-insolvenz-kloster-himmerod-sieht-positiv-in-die-zukunft/-/id=122144/did=13957088/nid=122144/8ochx8/index.html
soll sich aber dank eines Freundeskreises auf dem Weg der Besserung befinden. Gern hätte ich den Vorsitzenden Dr. Thomas Simon zu den Verkäufen befragt, aber nur die Mailbox ist verfügbar.
Soweit ein vorläufiger erster Bericht, aber auch weitere Stellungnahmen würden nichts an meiner Bewertung ändern, dass es sich um einen dicken fetten Skandal im Bereich der katholischen Altbestandsbibliotheken handelt und um einen klaren Verstoß gegen die "Regeln" zum Umgang mit Altbeständen, die für alle Mitgliedsinstitutionen der AKthB unbedingt verbindlich sein sollte - Publikation im Amtsblatt oder durch die Ordensoberen (die Zisterzienser sind ja ein exemter Orden) hin oder her.
Unabhängig davon, wie die Stücke aus der historischen Klosterbibliothek in das Eigentum der heutigen Zisterzienserabtei gelangt sind, handelt es sich um einen als GESCHICHTSQUELLE schützenswerten Ensemble-Rest, den ich als Kulturdenkmal bezeichnen möchte, nämlich als Sachgesamtheit, "an deren Erhaltung und Pflege oder wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht" (§ 3 Denkmalschutzgesetz RLP). Es geht also nicht nur um die eine mittelalterliche Handschrift, sondern um die Reste der frühneuzeitlichen Klosterbibliothek.
Wahrscheinlich hätte man ohne größere finanziellen Einbußen - die hochinteressante Dissertationensammlung Nr. 193 ist gerade einmal mit 300 Euro angesetzt! - für das marode Kloster in Zusammenarbeit mit dem Land Rheinland-Pfalz oder anderen Geldgebern (Stiftungen) eine gute Lösung erzielen können, die den schützenswerten Altbestand der Klosterbibliothek als Gesamtheit in eine öffentlich zugängliche Bibliothek überführt. Wenn man denn in Ruhe und ohne Zeitdruck schutzorientiert verhandelt hätte! Es hätte mit Sicherheit andere, sozialverträgliche Wege gegeben, Geld aus der Klosterbibliothek zu erwirtschaften. Eigentum verpflichtet - aber offenbar nicht die Himmeroder Zisterzienser!
Es ist eine Ungeheuerlichkeit, wie die Eifel-Abtei sich so von ihrer Tradition verabschiedet und kaltschnäuzig die Zerstreuung der in ihrer Bibliothek bisher sorgsam bewahrten Bände aus der historischen Klosterbibliothek durch das Auktionshaus Venator & Hanstein (das natürlich keine Skrupel kennt) veranlasst. War es nicht schlimm genug, dass die kostbaren mittelalterlichen Handschriften in alle Welt versprengt wurden? Wer so mit Kulturgut umgeht, verdient keinen Cent öffentlichen Zuschuss etwa bei Baumaßnahmen oder in anderen Kontexten! Alle Freunde zisterziensischer Kultur (zu denen ich mich zähle) können nur den Kopf schütteln, mit welcher Dreistigkeit man sich in Himmerod über die kircheninternen Bemühungen um einen Kulturgutschutz - siehe z.B.
https://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/pcchc/documents/rc_com_pcchc_19940319_biblioteche-ecclesiastiche_en.html -
hinwegsetzt. Pfui Teufel!
Nachtrag: Aus Himmerod. Eine Festgabe ... (1972), S. 35: Die neue Bibliothek kam durch Schenkungen und Käufe zusammen, sie zählte damals ca. 35.000 Bände.
https://pbs.twimg.com/media/CO99fm1WUAEpL1u.jpg
Eine Zuschrift per Mail:
kann man gegen diese Zerschlagung etwas unternehmen?
Ich bin selbst (passives) Mitglied im Förderverein der Abtei
und bin zutiefst entsetzt über dieses Vorgehen.
Ich hab einen Brief an die Abtei und an den Förderverein geschrieben,
in dem ich auch androhe, meine Mitgliedschaft aufzukündigen.
Das wird natürlich nichts bewirken, aber ich kann so etwas ja auch nicht so einfach hinnehmen.
Ich bin mal gespannt, ob ich überhaupt eine Antwort erhalten werde.
Update:
https://archiv.twoday.net/stories/1022476053/

https://www.venator-hanstein.de/kataloge/aktuelle-kataloge/katalog-136/
Am 25. September 2015 sollen Stücke aus der Bibliothek des 1922 wiederbegründeten Zisterzienserklosters Himmerod in der Eifel unter den Hammer kommen. Es heißt auf der Website dazu:
Reich ist das Angebot ‚Alte Drucke‘ an Inkunabeln aus dem Kölner beziehungsweise rheinischen Raum. Einige dieser Titel stammen aus dem Kloster Himmerod, das sich von alten Buchbeständen trennt. Darunter sind Werke von Caesarius von Heisterbach, Albertus Magnus, ein Sammelband mit 3 Kölner Inkunabeln und andere Frühdrucke. Herausragend in diesem Bestand ist die Pergamenthandschrift ‚Glossatura maior super epistolas Pauli apostoli‘ des Petrus Lombardus. In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts wurde der Text wohl in der Diözese Trier geschrieben und mit großen romanischen Initialen versehen (30.000 €).
Im PDF des Katalogs gibt es ein Registerstichwort Himmerod:
https://venator-hanstein.de/assets/Pdfkataloge/Katalog_136.pdf
Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass die Abtei sich von höchst schützenswertem Kulturgut trennt, nämlich von Resten der HISTORISCHEN Klosterbibliothek, die offenbar Eingang in die kaum bekannte Büchersammlung des heutigen Konvents gefunden haben. Die einzige mittelalterliche Handschrift des Klosters, die jetzt als Nr. 708 zum Verkauf steht, wurde 1952 für die Abtei erworben.
Petrus Lombardus: Glossatura maior super epistolas Pauli apostoli. Mittelrhein od. Diözese Trier (?), 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts. Lateinische Handschrift auf Pergament. 335 Bll. (30.000 Euro)
Ein Sammelband Nr. 698 mit altem Besitzvermerk aus Himmerod enthält sogar eine Inkunabel von 1478 - dem GW ist der Standort Himmerod unbekannt! Die Inkunabel Nr. 680 wurde 1597 für Himmerod erworben. Ebenfalls alter Himmeroder Besitz: die Schedel-Chronik Nr. 700. Laut Register soll auch die Caesarius-Inkunabel Nr. 669 mit lateinischer Handschrift (!) angebunden aus Himmerod stammen (das Register führt etliche Stücke auf, in deren Beschreibung von Himmeroder Provenienz nichts steht). Ein alter Besitzvermerk verweist nicht auf Himmerod - womöglich sind einige Stücke wie die Handschrift im Handel erworben worden. Laut Register ebenfalls aus Himmerod: ein Sammelband mit drei Kölner Inkunabeln Nr. 698. Macht nicht weniger als sieben Inkunabel-Titel!

Die Bestätigung, dass die Abtei verantwortlich ist, gibt am Telefon der Bibliothekar des Klosters Pater Ignatius, dessen Durchwahl mir die Klosterpforte ohne weiteres gibt. "Das ist unsere Entscheidung, das wir das tun wollen", sagt er mir. Als Begründung führt er an: Weder können wir die Bücher angemessen aufbewahren noch präsentieren und es gibt auch kein explizites wissenschaftliches Interesse an ihnen. Weitere Auskünfte will er nicht geben, und woher ich überhaupt seine Durchwahl hätte. Von der Telefonzentrale! "Denen werd ich was erzählen!"
Der Abt Dr. Johannes Müller, dessen Durchwahl Pater Ignatius mir gibt, geht nicht an seinen Anschluss. In Fulda erreiche ich Frau Dr. Sorbello Staub von der Arbeitsgemeinschaft-Katholisch-Theologischer Bibliotheken Landesgruppe Rheinland-Pfalz, die mir wortreich versichert, dass man den Ordensbibliotheken nichts vorschreiben könne, und selbst in den Diözesen hätte die Durchsetzung der Richtlinien zu den Altbeständen durch Publikation in den Amtsblättern vielerorts keine Priorität. Sie sagt aber, dass es auf der Verbandstagung morgen in Berlin eine Krisensitzung geben werde und ich eine Presseerklärung erhalten würde (wenn sich die AG denn überhaupt traut, öffentlich Stellung zu nehmen, möchte ich ergänzen). Sie bittet daher abzuwarten.
Es geht um die "Regeln für den Umgang mit bibliothekarischem Altbestand"
https://www.akthb.de/altbestandskommission.html
https://archiv.twoday.net/stories/16585490/
https://archiv.twoday.net/stories/453138938/
https://archiv.twoday.net/stories/444874674/
usw.
Diesen Regeln schlägt aus meiner Sicht die jetzt anstehende Himmeroder Verscherbelung ins Gesicht.
Gab es Kontakte zu den Altbestandsbibliotheken in Trier, wo sich ja die größten Reste der historischen Klosterbibliothek Himmerods befinden sollen? In der Stadtbibliothek ist Professor Embach erst nächste Woche wieder da.
Im Landesbibliothekszentrum RLP habe ich auf Anhieb auch kein Glück, aber freundlicherweise ruft mich die Leiterin Frau Dr. Gerlach aus ihrem Urlaub zurück. Sie habe von der Causa erst kurz vor der Veröffentlichung des Katalogs vor etwa zweieinhalb Wochen erfahren. Man werde alles tun, dass die Handschrift in öffentlichen Besitz gelange. Fragen nach dem Kulturgutschutzgesetz weicht sie aus. Siehe dazu
https://archiv.twoday.net/stories/1022464331/
Es wird deutlich, dass die frühneuzeitliche Provenienz Himmerod gegenüber der mittelalterlichen Handschrift kaum Chancen hat, auch wenn Gerlach zur Causa Himmerod beteuert: "Wir nehmen das nicht auf die leichte Schulter". Man bemühe sich nach Kräften um eine Lösung.
Informationen zum Altbestand der heutigen Klosterbibliothek habe ich im Netz auf die Schnelle nicht gefunden. Es gibt keinen Eintrag im Handbuch der historischen Buchbestände, und auch die Handschrift ist im Handschriftencensus Rheinland-Pfalz nicht erfasst.
Die Literatur zur Klosterbibliothek versammelt
https://www.cistopedia.org/index.php?id=8378
Zu den in alle Welt verstreuten mittelalterlichen Handschriften des bis 1802 bestehenden Klosters forschte vor allem Ambrosius Schneider OCist (1911-2002). Er würde sich wohl im Grab umdrehen!
Ein Text aus seiner Feder in Bearbeitung:
https://abteihimmerod.de/abtei-zisterzienser-kloster-himmerod_eifel-mosel/abtei/abtei-kloster/zisterzienser/scriptorium-abtei-himmerod/
Zur mittelalterlichen Klosterbibliothek siehe auch
https://www.klosterlexikon-rlp.de/eifel-ahr/grosslittgen-kloster-himmerod/archivalien-und-literatur.html
Schneiders Aufsatz von 1952 mit Liste der damals ermittelten Handschriften im Bulletin der Rylands-Library:
https://www.escholar.manchester.ac.uk/uk-ac-man-scw:1m2017
Erst gestern erwähnte ich das hochrangige Speculum virginum aus Himmerod, heute in Baltimore und auch online einsehbar:
https://archiv.twoday.net/stories/1022473555/
Der Trierische Volksfreund, die lokale Tageszeitung, hat von den Verkäufen noch nichts mitbekommen. Er weist aber auf eine aktuelle Ausstellung hin.
Die Ausstellung "Reichtum durch Armut" zur Geschichte des Zisterzienserklosters Himmerod ist von Freitag, 11. September (Vernissage um 17 Uhr), bis zum 31. Januar in der Städtischen Galerie im Alten Rathaus in Wittlich, Neustraße 2, zu sehen.
https://www.volksfreund.de/nachrichten/region/kultur/Kultur-Ausstellung-Reichtum-durch-Armut-Aufstieg-und-Fall-der-Zisterzienserabtei-Himmerod;art764,4311388
2011 musste das Kloster Insolvenz anmelden
https://www.swr.de/landesschau-rp/erfolgreicher-neustart-nach-der-insolvenz-kloster-himmerod-sieht-positiv-in-die-zukunft/-/id=122144/did=13957088/nid=122144/8ochx8/index.html
soll sich aber dank eines Freundeskreises auf dem Weg der Besserung befinden. Gern hätte ich den Vorsitzenden Dr. Thomas Simon zu den Verkäufen befragt, aber nur die Mailbox ist verfügbar.
Soweit ein vorläufiger erster Bericht, aber auch weitere Stellungnahmen würden nichts an meiner Bewertung ändern, dass es sich um einen dicken fetten Skandal im Bereich der katholischen Altbestandsbibliotheken handelt und um einen klaren Verstoß gegen die "Regeln" zum Umgang mit Altbeständen, die für alle Mitgliedsinstitutionen der AKthB unbedingt verbindlich sein sollte - Publikation im Amtsblatt oder durch die Ordensoberen (die Zisterzienser sind ja ein exemter Orden) hin oder her.
Unabhängig davon, wie die Stücke aus der historischen Klosterbibliothek in das Eigentum der heutigen Zisterzienserabtei gelangt sind, handelt es sich um einen als GESCHICHTSQUELLE schützenswerten Ensemble-Rest, den ich als Kulturdenkmal bezeichnen möchte, nämlich als Sachgesamtheit, "an deren Erhaltung und Pflege oder wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht" (§ 3 Denkmalschutzgesetz RLP). Es geht also nicht nur um die eine mittelalterliche Handschrift, sondern um die Reste der frühneuzeitlichen Klosterbibliothek.
Wahrscheinlich hätte man ohne größere finanziellen Einbußen - die hochinteressante Dissertationensammlung Nr. 193 ist gerade einmal mit 300 Euro angesetzt! - für das marode Kloster in Zusammenarbeit mit dem Land Rheinland-Pfalz oder anderen Geldgebern (Stiftungen) eine gute Lösung erzielen können, die den schützenswerten Altbestand der Klosterbibliothek als Gesamtheit in eine öffentlich zugängliche Bibliothek überführt. Wenn man denn in Ruhe und ohne Zeitdruck schutzorientiert verhandelt hätte! Es hätte mit Sicherheit andere, sozialverträgliche Wege gegeben, Geld aus der Klosterbibliothek zu erwirtschaften. Eigentum verpflichtet - aber offenbar nicht die Himmeroder Zisterzienser!
Es ist eine Ungeheuerlichkeit, wie die Eifel-Abtei sich so von ihrer Tradition verabschiedet und kaltschnäuzig die Zerstreuung der in ihrer Bibliothek bisher sorgsam bewahrten Bände aus der historischen Klosterbibliothek durch das Auktionshaus Venator & Hanstein (das natürlich keine Skrupel kennt) veranlasst. War es nicht schlimm genug, dass die kostbaren mittelalterlichen Handschriften in alle Welt versprengt wurden? Wer so mit Kulturgut umgeht, verdient keinen Cent öffentlichen Zuschuss etwa bei Baumaßnahmen oder in anderen Kontexten! Alle Freunde zisterziensischer Kultur (zu denen ich mich zähle) können nur den Kopf schütteln, mit welcher Dreistigkeit man sich in Himmerod über die kircheninternen Bemühungen um einen Kulturgutschutz - siehe z.B.
https://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/pcchc/documents/rc_com_pcchc_19940319_biblioteche-ecclesiastiche_en.html -
hinwegsetzt. Pfui Teufel!
Nachtrag: Aus Himmerod. Eine Festgabe ... (1972), S. 35: Die neue Bibliothek kam durch Schenkungen und Käufe zusammen, sie zählte damals ca. 35.000 Bände.
https://pbs.twimg.com/media/CO99fm1WUAEpL1u.jpg
Eine Zuschrift per Mail:
kann man gegen diese Zerschlagung etwas unternehmen?
Ich bin selbst (passives) Mitglied im Förderverein der Abtei
und bin zutiefst entsetzt über dieses Vorgehen.
Ich hab einen Brief an die Abtei und an den Förderverein geschrieben,
in dem ich auch androhe, meine Mitgliedschaft aufzukündigen.
Das wird natürlich nichts bewirken, aber ich kann so etwas ja auch nicht so einfach hinnehmen.
Ich bin mal gespannt, ob ich überhaupt eine Antwort erhalten werde.
Update:
https://archiv.twoday.net/stories/1022476053/
Die Dissertation von Marco Brösch 2011 ist online unter:
https://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2015/921/
https://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2015/921/
KlausGraf - am Dienstag, 15. September 2015, 17:27 - Rubrik: Kodikologie
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