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Etwa 1380-1410 wurde im Flügelstamm der bedeutenden Niederadelsfamilie von Kronberg ein bemerkenswertes Kopialbuch angelegt, das in den Besitz der Fürsten von Oettingen-Wallerstein gelangte. Fotokopien verwahrt das Staatsarchiv Wiesbaden: 3002 XIII 3,3, so die Studie von Hellmuth Gensicke über die Kronberger 1987, online unter:

https://www.rambow.de/download/von-Kronberg.pdf

Nicht immer zuverlässige (so Gensicke) 182 Regesten veröffentlichte O[thmar, nicht Otto!] Freiherr von Stotzingen: Cronberg'sches Diplomatarium, in: Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung 37 (1907) S. 180-227.
https://archive.org/stream/annalendesverein36vere#page/180/mode/2up

Eine herausragende Quelle zur Adelsgeschichte! Insbesondere zur Prosopographie des Adels höchst schätzenswert, enthält sie auch etliches Material zu den Fehden insbesondere mit den Städten. In zwei Regesten erscheinen Rittergesellschaften (grüne Minne Nr. 34, Löwen Nr. 59). Zwei Straußeneier finden Erwähnung in Nr. 122.

Am Schluss gab Stotzingen (S. 216f.) Familiennotizen von 1393-1439, vor allem Geburten betreffend, wieder, ein bemerkenswert frühes Beispiel für diese Textgattung, die im 14. Jahrhundert sporadisch von verheirateten Klerikern und Kaufleuten gepflegt wurde. Belege:

https://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5729/ (S. 155f.)

Besonders spannend sind die Einträge im Anschluss: Frank von Kronberg (Gensicke S. 314 Nr. 64) notierte selbst, wo sein 1393 geborener Sohn Philipp der Alte (besser: der Ältere) 1410/11 turnierte. Dessen erstes Turnier fand am 5. Oktober 1410 in Wiesbaden in Anwesenheit des Grafen von der Mark. es folgten in raschem Abstand Turniere zu Mainz, Frankfurt, Boppard, Mainz, Worms, Würzburg, Frankfurt, Landau, Heilbronn, Wiesbaden, Boppard, Worms. Zwei an anderer Stelle eingetragenen Notizen beziehen sich ebenfalls auf diese Turniere Philipps, datieren aber das erste Turnier in das Jahr 1409.

Die Annahme liegt nahe, dass vor allem junge Adelige die Zeit für solche exzessiven Turnierbesuche erübrigen konnten. Hans H. Pöschko: Turniere in Mittel- und Süddeutschland von 1400 bis 1550 (Diss. auf Mikrofiche 1987), S. 31ff. hat alle diese Notizen ausgewertet und datiert, konnte aber in keinem Fall eine weitere Quelle ermitteln.

Update: Zu Turnieren am Anfang des 15. Jahrhunderts nach einem Rechungsbuch der "Esel" siehe Franck
https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11041056_00027.html

Landgraf Wilhelm hatte damals wohl einen Kasper gefrühstückt:

https://books.google.de/books?id=CKVJAAAAYAAJ&pg=PA88

Picture imperfect: Are these Britain's dullest photos?
by Alasdair Gill

https://www.bbc.com/news/uk-england-32128087

via https://twitter.com/geograph_bi/status/586801273384603648

Geograph Worldwide: https://www.geograph.org/

s.a.

https://archiv.twoday.net/stories/967549058/

https://archiv.twoday.net/stories/6325477

https://ottawa.minisisinc.com/

Wieso nicht auch Bibliotheken?

Auflösung brauchbar, alberne Lupenfunktion. Permalinks vorhanden. Keine Nachnutzung.

https://ottawa.minisisinc.com/scripts/mwimain.dll/144/DESCRIPTION/WEB_DETAIL_DESC/SISN%20163200?SESSIONSEARCH
ist eines von unzähligten Beispielen, wie ein Permalink nicht aussehen sollte. Für Permalinks gilt auch Grafs Rasiermesser: Alles raus, was nicht zwingend reingehört. Also scripts, .dll usw.

Via
https://www.club-innovation-culture.fr/ottawa-rassemble-les-images-des-collections-des-musees-et-archives-dans-un-catalogue-numerique-commune/


https://www.golem.de/news/porno-streaming-redtube-abmahnanwalt-zu-schadensersatz-verurteilt-1504-113407.html

Siehe
https://archiv.twoday.net/search?q=redtube

Das bei Stargardt 2014 angebotene Gemminger Turnierbuch wurde von der WLB Stuttgart erworben und als Cod. hist. fol. 298a in den Bestand eingereiht.

https://www.wlb-stuttgart.de/fileadmin/user_upload/die_wlb/WLB-Forum/WLBforum_2014_2.pdf

Siehe hier
https://archiv.twoday.net/stories/948995596/ mit weiteren Hinweisen

#fnzhss


https://www.waffen-kostuemkunde.de/register.php#r1

https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45763

Die üblichen Mängel: völlig unzureichende Online-Nachweise.

Zu den Quellenausgaben:

https://147.231.53.91/src/index.php?s=v&cat=35 (unter Concilia)
https://www.documentacatholicaomnia.eu/01_50_1692-1769-_Mansi_JD.html (Mansi)
https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/875334 (Hardt)
https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/952625 (Hardt)

Heribert Müller/Johannes Helmrath (Hg.), Die Konzilien von Pisa (1409), Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449): Institution und Personen (Vorträge und Forschungen 67), Ostfildern 2007 =
https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/vuf/issue/view/1861


Der Aufsatz von Lübbers (mit abundanten Nachweisen) in der ZBLG 2008 mit Edition aus Berlin mgf 1111 ist jetzt online unter:

https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00088067/image_3

Siehe auch
https://www.handschriftencensus.de/12153

https://www.burgerbe.de/2015/04/10/schloss-lichtenstein-zu-besuch-auf-einem-maerchenschloss-23798/

Gern verweisen wir wieder (kostenlos und ohne Gegenleistung) auf den Beitrag im Burgerbeblog, das nun erfreulicherweise keinen schwarzen Hintergrund mehr besitzt. Früherer Beitrag:

https://archiv.twoday.net/stories/5581930/


https://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20150409.1200.401652.html

"Der Kläger, Reporter eines großen Boulevardblattes, wandte sich dagegen, dass das Bundeskanzleramt dem Journalisten einer anderen Zeitschrift zeitgleich mit ihm erbetene Archivauskünfte erteilt hat. Er machte geltend, dass er früher als dieser die Auskunft beantragt habe und daher vor seinem Konkurrenten hätte informiert werden müssen. Die parallele Information berühre seine Recherche und seine wirtschaftlichen Interessen.

Das Bundeskanzleramt verteidigte seine Praxis. Betreffe die Prüfung von Unterlagen mehrere Auskunftsbegehren zum selben Aktenbestand, gewähre es den verschiedenen Antragsstellern parallel und damit zeitgleich die Informationen, wenn und soweit die Anträge gleichzeitig bescheidungsreif seien.

Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat das Vorgehen der Behörde in diesem Fall als rechtmäßig bestätigt. Für den Staat bestehe gegenüber den Trägern der Pressefreiheit eine Neutralitätspflicht. Wegen des Verbotes der Einflussnahme auf Inhalt und Gestaltung einzelner Presseerzeugnisse sei es staatlichen Stellen verboten, zwischen einzelnen Trägern der Pressefreiheit bei der Entscheidung über Zeitpunkt, Inhalt und Umfang zu erteilender Informationen zu differenzieren und damit gezielt einen Aktualitätsvorsprung zu gewähren".

Abgedruckt in Archiv und Wirtschaft 2015/1, S. 46. UnternehmensarchivarInnen, die Interesse haben, melden sich bitte bis 15. Mai 2015 bei der Robert Bosch GmbH, vera.dendler at bosch.com (Fotografien) oder christine.siegel (ebd., AV-Medien).

https://www.museumsportal-berlin.de/de/magazin/blickfange/

Nicht sehr reichhaltig, ohne Literaturangaben, nicht nachnutzbare Bilder.

Recht kritisch fällt die Rezension von Sebastian Felz aus:

https://www.forhistiur.de/2015-03-felz/

Die im Handschriftencensus genannte Internetadresse des Katalogs (überwiegend Jesuitica Frühe Neuzeit) stimmt nicht mehr. Er ist nun zu finden unter:

https://www.centresevres.com/2015/wp-content/uploads/2012/07/Catalogue_des_manuscrits.pdf

#fnzhss

https://www.hsozkult.de/journal/id/zeitschriftenausgaben-8875

Kein einziger freier Volltext!

Peter Blickle: Der Bauernjörg - Feldherr im Bauernkrieg. Georg Truchsess von Waldburg 1488- 1531. 586 Seiten mit 28 Abbildungen. C.H.Beck Verlag München 2015. 34,95 Euro.

Am Sonntag wird es vorgestellt:

https://www.schwaebische.de/panorama/kultur_artikel,-Erbarmungsloser-Ordnungshueter-_arid,10210331.html


The Harvard Law School Library’s Historical & Special Collections is pleased to announce the release of several early manuscript digital collections of likely interest to students and scholars of late medieval and early modern Anglo-American law and history.

ENGLISH MANOR ROLLS: We recently began a multi-year project to conserve and digitize our collection of English manor rolls. The collection consists of 170 court rolls, account rolls, and other documents from various manors, ranging in date from 1282 to 1770. For a complete description of the collection, see the finding aid, which will change and grow as digital images of the rolls become available. Links to the images, along with improved descriptions of the rolls, will be added as the project progresses. We welcome your suggestions for improved descriptions; email specialc@law.harvard.edu with your feedback. For more information, visit https://etseq.law.harvard.edu/2015/03/early-english-manor-rolls-go-online/

REGISTERS OF WRITS: With funding from the Ames Foundation and the Harvard Law School Library, we have digitized our entire manuscript collection of 19 registers of English legal writs, dating from about 1275 to 1476. A link to the online collection is available here: https://listview.lib.harvard.edu/lists/hollis-014294537. Cataloging information for each writ may be found by searching Harvard’s library catalog, HOLLIS, and browsing by “other call number”: HLS MS XXX.

MAGNA CARTA and ENGLISH STATUTORY COMPILATIONS: To celebrate Magna Carta’s 800th birthday, the Ames Foundation and the Harvard Law School Library have digitized our entire manuscript collection of English statutory compilations, dating from about 1300 to 1500. A link to the collection is available here: https://listview.lib.harvard.edu/lists/hollis-014294028. Search HOLLIS as described above for cataloging information.

ENHANCING THE ONLINE DESCRIPTIONS: The Ames Foundation has begun a project to fully describe the contents of these registers and statutes. Visit
https://amesfoundation.law.harvard.edu/digital/StatsAndRegWrits/ to read more about the project, to see an example of a fully-described manuscript (HLS MS 184), and to find out how you can help.
(EXLIBRIS-L)

Über die Handschriften des 1471 gestorbenen Konstanzer Bürgers Gebhard Dacher unterrichtet im Überblick Wikisource.

https://de.wikisource.org/wiki/Gebhard_Dacher

Online sind die Konstanzer Chronik (Stiftsbibliothek St. Gallen 646), die Stuttgarter Handschrift HB V 22 und die Prager Richtental-Abschrift (Nationalbibliothek XVI A 17). Leider fehlt noch die Wolfenbütteler Handschrift.

Seit 2008 liegt die 2003 eingereichte Tübinger Dissertation von Sandra Wolff vor:

Sandra Wolff: Die ‘Konstanzer Chronik’ Gebhart Dachers. ‘By des Byschoffs zyten volgiengen disz nachgeschriben ding vund sachen . ..’. Codex Sangallensis 646: Edition und Kommentar. Ostfildern 2008 (mit der Synopse auf CD-ROM gut 900 Seiten).

Abgesehen von einer unergiebigen Erwähnung in einer Sammelbesprechung von Werken zum Konstanzer Konzil 2015

https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-23399

habe ich nur eine Besprechung von Harald Derschka ermittelt (Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees 2011).

https://www.bodenseebibliotheken.de/page?vgeb-j2011-t-A323

Dieser lastet der Autorin sehr zu Recht übermäßige Ausführlichkeit an. Relevantes in der Einleitung werde unter "Bergen von Nullinformation" begraben, auch im Kommentar zum Text gehe "Masse vor Qualität". Das ist treffend, die extreme Geschwätzigkeit des Kommentars ist für mich schwer zu ertragen.

Eine einzige kritische Rezension ist viel zu wenig! Wolff hat in mehrfacher Hinsicht nicht Sinn und Zweck der heutigen Edition eines historiographischen Werks verstanden. Es geht überhaupt nicht an (wie dies etwa Sommer bei ihrer Edition von Sebastian Küng tat), auf eine Quellenanalyse zu verzichten und stattdessen die vom Chronisten dargestellten Fakten anhand von Sekundärliteratur zu kommentieren. Auch in der Einleitung ist sie an - mit wenigen Ausnahmen - an den Quellen desinteressiert. Man erfährt also in der Regel nicht, woher Dacher seine Kenntnisse hat. Auch wenn solche Informationen in der Sekundärliteratur erhoben wurden, denkt Wolff nicht daran, darauf hinzuweisen. So zitiert die gründliche Studie von Theodor Ludwig 1894 S. 220f.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Die_Konstanzer_Geschichtschreibung_bis_zum_18._Jahrhundert.pdf

zu Schlacht bei Döffingen/Weil 1388 die Stelle in den Reutlinger-Kollektaneen und weiteres. Aber Wolff gibt diese wichtige Fundstelle S. 421 nicht an!

Zur Konstanzer Weltchronik

https://archiv.twoday.net/search?q=konstanzer+weltchronik
https://www.handschriftencensus.de/werke/2937

kennt Wolff den maßgeblichen Artikel von Birgit Studt im ²VL 2004 nicht. Die Geisslerprozession (abgebildet im kleinen Abbildungsteil, den man nach S. 382 nur bei genauer Durchsicht findet) geht sicher auf das entsprechende Bild der Konstanzer Weltchronik zurück, siehe Cgm 426

https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00009566/image_87

Im Sangallensis Dachers:

https://www.e-codices.unifr.ch/de/csg/0646/50r

Nichts dazu bei Wolff S. 228f., 365!

Da das Register allzu kärglich ausgefallen ist (es fehlen nicht nur Hinweise auf Wappen, was Derschka monierte), ist man gut beraten, in Google Books oder HathiTrust nach Begriffen zu suchen.

https://babel.hathitrust.org/cgi/pt/search?q1=%22konstanzer+weltchronik%22&id=mdp.39015079354901&view=image&seq=7
https://books.google.de/books?id=x2oMAQAAMAAJ

Wolffs übertriebene Transkriptionsgrundsätze erschweren die Lektüre und machen den Wortlaut ohne Normalisierungen schlichtweg unzitierbar. Selbst wenn es einen öffentlich zugänglichen E-Text gäbe, würde man dank dieser aus dem Ruder gelaufenen Pseudo-Akribie nichts finden. Die Edition ist daher eine Insel, nicht digital nachnutzbar. Siehe dazu

https://archiv.twoday.net/stories/230198

Auf der beigefügten CD-ROM gibt es leider keinen Gesamttext (obwohl ein normalisierter E-Text von großem Wert wäre), sondern vor allem eine Synopse der drei Überlieferungszeugen, soweit die beiden anderen (Stuttgart und Wien) reichen.

Eine winzige Textprobe Bl. 2ra (fett verwendet die Autorin für die Rubrizierung):

Der zyt als man von si- | ner gepurt zalt
zwaÿ= | hundert vnd süben jar
|
do ist costentz nit anders | gewesen
dan(n) als yetz der | prediger closter
stat, vn(d) | ist gewesen ain vestin vn(d) | was
ain geiaid des Ro+em | schen küngs kayser
[o+e = e über o]

Im Handschriftencensus ist die Arbeit von Wolff bis heute nicht vermerkt, ebensowenig der 2007 vorgenommene Nachweis in Wikisource, dass die Chronik einen unbeachteten Drakula-Text enthält. Ausführlicher dazu:

https://archiv.twoday.net/stories/6506427/

1984 hatte ich Dieter Harmening brieflich auf diesen Text hingewiesen, 2008 publizierte dann William Layher den Befund, ohne auf Wikisource Bezug zu nehmen. In der 2003 eingereichten Dissertation widmet sich Wolff ausführlich dem Zusammenhang der Drakula-Texte (S. 203-209). Die Druckfassung von 2008 nimmt von Wikisource 2007 keine Notiz.

Hinzuweisen ist auch auf den Nachweis, dass Dachers Chronik auf Bl. 100r einen kurzen Auszug aus dem 'Elsässischen Trojabuch' (früher: Buch von Troja I) enthält (S. 200-203). Nicht im Handschriftencensus:

https://www.handschriftencensus.de/werke/852

S. 430 kommentiert die Autorin die abschließende Bitte der Reutlinger, dass die Adressaten nach ihrem Ermessen den Bericht ivon der Schlacht 1377 ins Stadtbuch eintragen sollen, unsinnigerweise mit den abwegigen Erwägungen von Jacobsen 1882 ("Unzartheit"). Zur Traditionsbildung zu dieser Schlacht siehe auch

https://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8758/ (S. 214f.)

Diese Hinweise sollten zur Einordnung der Arbeit von Wolff genügen. Eine Chance wurde vertan!

#forschung


https://filstoria.hypotheses.org/12257

Siehe auch
https://archiv.twoday.net/stories/11445658/

https://vifabenelux.wordpress.com/2015/04/08/f-a-z-artikel-sammeln-fur-die-interessen-von-morgen-die-deutsche-forschungsgemeinschaft-gibt-die-sondersammelgebiete-auf/ referiert Bedenken des Vorsitzenden des Historikerverbands Martin Schulze Wessel, geäußert in der FAZ.

https://www.landesarchiv-bw.de/web/58662

Iwo, war nur Spaß. Aber "Helden" ist das Schwerpunktthema der baden-württembergischen Archivnachrichten Nr. 50:

https://www.landesarchiv-bw.de/web/58659


Volltexte auf:

https://independent.academia.edu/HartmutK%C3%BChne


https://museum.zib.de/sgml_internet/sgml.php?seite=5&fld_0=dau00001
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/

Ernst Tremp über die Studie von Natalie Maag (2014) zur alemannischen Minuskel und zur Zuweisung traditionell St. Gallen zugeordneter Handschriften an die Reichenau:

https://www.hist-verein-pfalz.de/downloads/150121_Maag-Minuskel.pdf

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/044/1804422.pdf

https://hebraica.at/

Teilweise mit Digitalisaten.

Meint Birgit Fingerle (ZBW) in ihrem Beitrag über Tumblr und Bibliotheken:

https://www.zbw-mediatalk.eu/2015/04/bloggen-auf-tumblr-fuer-bibliotheken/

Ich selbst blogge ja seit September 2011 auch auf Tumblr:

https://archivalia.tumblr.com/ (9000+ Einträge)
https://archiv.twoday.net/stories/41783893/


https://scholarlykitchen.sspnet.org/2015/04/07/5-million-public-domain-ebooks-in-hathitrust-what-does-this-mean/

Aber mehr als ein Drittel nur mit US-Proxy für uns einsehbar!

Zahlen 2013:
https://archiv.twoday.net/stories/342800975/

"Film Tagebücher: In Geschichte eingeschrieben. Die Sammlung
Frauennachlässe an der Universität Wien (2014, 20 Minuten)

Link: https://vimeo.com/115163526

Anhand ausgewählter Tagebuchbestände werden die Arbeit der Sammlung
Frauennachlässe besprochen, grundsätzliche Fragen der Genre-Diskussionen
von auto/biographischen Quellen thematisiert und Projekte aus der
Forschung und universitären Lehre präsentiert.

Das Tagebuch einer pensionierten Sozialarbeiterin in den 1990er-Jahren
wird ebenso vorgestellt wie das eines Zuckerbäckers aus dem 19. Jhd. oder
einer Wienerin, die die Zeit des Zweiten Weltkrieges in einer damals so
genannten "nicht privilegierten Mischehe" (über)lebte.

Regie: Markus Hintermayer und Christian Steiner
Inhaltliche Ausarbeitung: Christa Hämmerle und Li Gerhalter
Kamera: Eduard Klinger und Christian Steiner
Schnitt: Christian Steiner
Mit: Christa Hämmerle, Li Gerhalter, Martin Scheutz und Theresa Adamski
Eine Produktion des Zentralen Informatikdienst der Universität Wien in
Kooperation mit der Sammlung Frauennachlässe und der
Studienprogrammleitung Geschichte (2014)

Link: https://vimeo.com/115163526


2)
Der Erste Weltkrieg in Selbstzeugnissen von Frauen

Link: https://www.univie.ac.at/Geschichte/salon21/?cat=157
Zu den frühesten Einträgen:
https://www.univie.ac.at/Geschichte/salon21/?cat=157&paged=6

Ab 28. Juni 2014 bis Jahreswechsel 2018/19 werden im Format des Blogs
Salon 21 aus den Beständen der Sammlung Frauennachlässe mehrmals pro Monat
zum konkreten Datum – jeweils 100 Jahre später – Auszüge zum Ersten
Weltkrieg veröffentlicht: etwa aus Tagebüchern von Frauen und Mädchen, den
Aufzeichnungen einer Mutter für ihr kurz vor Kriegsbeginn geborenes Kind,
Feldpost oder Liebesgaben- und Kriegsgefangenen-Korrespondenzen u.v.m.

Dem Verlauf des Krieges an den Heimat-/Fronten folgend, entsteht so ein
Kaleidoskop unterschiedlicher Kriegserfahrungen und -deutungen. Zum
konkreten Datum – jeweils 100 Jahre später – werden so Einblicke in
schwankenden Patriotismus und Protest, Hoffnung und Verzweiflung, Hunger,
Entbehrung, Gewalt und Trauer, in die in alle Lebensbereiche dringende
Katastrophe online präsentiert.

Konzept und Gestaltung der Edition: Li Gerhalter und Christa Hämmerle

Link: https://www.univie.ac.at/Geschichte/salon21/?cat=157
Zu den frühesten Einträgen:
https://www.univie.ac.at/Geschichte/salon21/?cat=157&paged=6 "

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/verschollene-buecher-zum-ersten-weltkrieg-entdeckt-13518138.html

Archivar Rainer Haus aus Wetzlar entdeckte gedruckte, aber wieder eingezogene Studien zur Kriegswirtschaft im Ersten Weltkrieg.

Die Wittelsbacher am Rhein. Die Kurpfalz in Europa (Publikationen der Reiss-Engelhorn-Museen Mannheim 60) behandelt in Bd. 1 das Mittelalter. Nur um diesen Teil soll es hier gehen.

S. 167 Bei Grünenbergs Wappenbuch (Cgm 145) wird meine Studie 2005 angeführt. Siehe auch
https://www.handschriftencensus.de/9790
https://heraldica.hypotheses.org/464

S. 167f. Hinweise auf Digitalisate erfolgen konsequent leider nur bei den Heidelberger Handschriften, dabei ist das hier besprochene St. Galler Wappenbuch des Fürstabts Ulrich Rösch schon seit Ende 2008 online:
https://archiv.twoday.net/stories/5434182/

S. 168-170 zu Beecks und Burgkmairs Quaternionenadler. Lüken verweist u.a. auf seine Darstellung im Essay-Band der Magdeburger HRR-Ausstellung 2006.

S. 179 zum Wiener Cod. 2899 (online!) wird die maßgebliche Literatur nicht angegeben. Hermann von Brüninghausen erscheint mit der irreführenden Namensform "Bruninghaus". Auch schon vor meinem Online-Beitrag 2012
https://archiv.twoday.net/stories/96991398/
gab es Arbeiten, die Viola Skriba hätte zur Kenntnis nehmen müssen.

S. 196f. Auf dem Koblenzer Kartenfragment (LHA Best. 117 Nr. 621) erkennt man deutlich den Landschaftsnamen "Westerania" (für Westrich). Späte 1470er Jahre?

S. 226f. Profaner Brautbecher (Mainz, Dom- und Diözesanmuseum) aus dem 1. Viertel 14. Jahrhundert mit Minne-Thematik. Aus dem gleichen Museum stammt der Fabeltierteppich (S. 424f.) um 1450/75. Das Wilhelm-Hack-Museum Ludwigshafen bewahrt die Rückseite einer Spiegelkapsel (Paris, 1. Viertel 14. Jh.), das die Erstürmung einer Minneburg zeigt (S. 425f.). In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurde gewirkt die Kissenplatte (?) mit einer Liebeswerbung im REM Mannheim (S. 426f.).

S. 245f. Leider gibt es im Netz kein Bild des Heidelberger Supplikenrotulus von 1401.

S. 342 Wohl schon ab dem 15. Jahrhundert diente die um 1356 entstandene Truhe im Historischen Museum der Pfalz der Gemeinde Sausenheim als Archivtruhe und "Gerichtskiste".

S. 384-387 gibt Alois Schmidt einen kurzen Überblick über den Landshuter Erbfolgekrieg. Man vermisst einen Hinweis auf den grundlegenden Artikel Frieder Schanzes im Verfasserlexikon, siehe
https://archiv.twoday.net/stories/1022216187/

Noch nicht gesehen habe ich: Stefan Dicker: Propaganda im Landshuter Erbfolgekrieg. Die mediale Auseinandersetzung um das
niederbayerische Teilherzogtum. In: Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern 138. 2012 (2013), S. 49 - 65.
[Siehe auch
https://archiv.twoday.net/search?q=landshuter+erbfolgekrieg ]

Im Katalogteil beziehen sich S. 450-477 auf diese kriegerische Auseinandersetzung. S. 454-457 gilt der allegorischen Hanschrift Wien ÖNB Cod. 2831**, die online verfügbar ist:
https://manuscripta.at/?ID=24807
[ebenso
https://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=File:Sich_hat_ein_Adler_vffgeschwungen.pdf ]

S. 457-459 zwei Scheibenrisse von Jorg Breu d.Ä. zur Schlacht von Wenzenbach und zur Eroberung Kufsteins (um 1516). S. 475-477 illustrieren den Kölner Spruch vom 30. Juli 1505 a) mit Zainers Chronik Cgm 1598, online
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00038911/image_1
und b) mit einer Abbildung aus Kaisheimer RKG-Akten (11371/I) 1535.

S. 395f. Was Uli Steiger zur ständischen Position der Erbacher schreibt, befriedigt nicht. Siehe dazu
https://www.inschriften.net/odenwaldkreis/einleitung/4-die-inschriftentraeger.html#a276

S. 405-408 Zu Winand von Steeg siehe auch
https://archiv.twoday.net/stories/326525326/

S. 409, 433 Unverständlich ist, wieso bei Matthias von Kemnat die für ihn gänzlich unübliche Namensform "Kemnath" gewählt wurde.
https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119062054

S. 430-432 zu Erzherzogin Mechthild siehe
https://mrfh.de/1740
https://frueheneuzeit.hypotheses.org/1847

S. 453f. zitiert Annika Stello zu Rüxners Tunierbuch (illuminiertes Karlsruher Exemplar) meinen Aufsatz von 2009
https://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/7140/
hat diesen aber offenbar nicht gelesen. Ich habe dort ja bei Anm. 55 einen vierten Rodler-Druck des Turnierbuchs bekannt gemacht. Aber schon vorher wusste man von drei und nicht nur von zwei solchen Ausgaben! Die auf das ausgestellte Exemplar bezügliche Studie von Merkl (Buchmalerei in Bayern, 1999, S. 409-411) hätte nicht übergangen werden dürfen.

Nicht zitiert wird meine Studie zum Nachruhm u.a. Friedrich des Siegreichen in: Principes 2002
https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/527/

Sie hätte bei der Siegesprozession (S. 378) oder zur Schlacht bei Seckenheim S. 446f. erwähnt werden können. Ein Unding ist es, dass Skriba dort (S. 446f.) zum Gemminger Turnierbuch gar keine Literatur angibt. Siehe dazu:
https://archiv.twoday.net/stories/97008625/
https://archiv.twoday.net/stories/948995596/

S. 447f. Zur an die Seckenheimer Schlacht anknüpfenden Tradition vom "Heidelberger Mahl" hätten auch die älteren beiden Studien von Carlebach (1904, 1912) genannt werden müssen (2002 nannte ich nur die Studie von 1904), die Titel bei:
https://www.ub.uni-heidelberg.de/wir/Literaturauswahllisten/mahl.html

[ Mannheimer Geschichtsblätter. - 5 (1904), Nr. 10. - Sp. 195 - 199 :
u. 13 (1912), Nr. 7. u. 8. - Sp. 148 - 150
Online:
https://www.stadtarchiv.mannheim.de/bibliostar/pdf//21670_1.pdf
https://www.stadtarchiv.mannheim.de/bibliostar/pdf//21670_2.pdf ]

Verschiedentlich sind in dem Band Zeugnisse zur genealogischen Kultur der Wittelsbacher abgebildet, darunter auch solche, die mit Reimpaarversen die einzelnen Herrscher kurz charakterisieren. Ich habe dazu in meinem Nachruhm-Aufsatz S. 319 Nachweise geliefert und begnüge mich hier mit der Auflistung einschlägiger Seiten des Begleitbands:

S. 27 Abb. von Kopien der Amberger Reihe im Bayerischen Nationalmuseum NN 3605. Ebenso S. 94. Die Amberger Ahnenreihe NN 3605-3611 mit eigenem Katalogeintrag: S. 175-178. S. 260 Abb. von Ruprecht (NN 3610).

S. 77-79 mit Abb. von Otto II. und Agnes - München, Staatsgemäldesammlungen 4469, von Skriba "nach Vorlage des 15. Jahrhunderts" zu unkritisch eingeordnet, nur Verweis auf einen Landshuter Ausstellungskatalog (Die Zeit der frühen Herzöge 1980, S. 91). Ebenso S. 132 und 134f. (4470, 4481): Ludwig der Strenge (zweimal vertreten). S. 307, 309, 310 König Ruprecht (4478).

S. 179-181 Libell mit der Genealogie der Pfalzgrafen (1609) im REM Mannheim B 240 eb, eingeklebte gedruckte Grafiken mit Reimpaarversen. Unveröffentlicht.

S. 181 Unverständlich ist, wieso Johann Mötsch bei der Heidelberger Ahnentafel 1524 (Staatsarchiv Meiningen) nur auf zwei Ausstellungskataloge verweist, nicht aber auf seine Darstellung mit Edition in: Principes 2002, S. 403-424.

S. 266 Abb. eines gedruckten Stammbaums (aber ohne Verse) um 1530, Veste Coburg VI,429,102.

S. 362-366 Von besonderer Bedeutung ist der Hinweis (unter Berufung auf neueste, wohl unveröffentlichte Studien von Peter Schmidt und Antje Thumser), dass München, Geheimes Hausarchiv Hs. 367 erst dem 18., vielleicht auch erst dem 19. Jahrhundert angehört (Wasserzeichenbefund 1741/9). Es handelt sich um Darstellung von Fürstenpaaren mit meist gereimten Beischriften.
Alle Abbildungen aus der Hs. in
https://theses.gla.ac.uk/892/1/2009dahlemphd_edited.pdf
wurden vom Geheimen Hausarchiv wegzensiert!

S. 450f. Pfalzgraf Ruprecht aus Cgm 1604 (2. Hälfte 16. Jahrhundert: "Abbildungen aus dem Regentenhaus Pfalzbayern"). Online:
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00074191/image_1

Zu solchen Fürstenbildnissen:
https://archiv.twoday.net/stories/14869516/
https://archiv.twoday.net/stories/38786592/
https://archiv.twoday.net/stories/453140077/

Fazit: Immer wieder wäre mehr Sorgfalt bei der Abfassung der Katalogbeschreibungen angebracht gewesen. Ärgerlich ist, dass es von den Katalogeinträgen keine Querverweise zu andernorts eingesetzten Abbildungen gibt - und umgekehrt.

#forschung

Amberger Reihe

https://americanarchive.org/

Die Website weist vor allem nach, wo digitalisierte Rundfunksendungen angehört werden können und macht damit einmal mehr deutlich, wie sehr urheberrechtliche Beschränkungen gepaart mit einem Zwingherrentum der Institutionen den bei Büchern weitaus verbreiteteren Open-Access-Zugang behindern.

Martin Roland teilt zu BSB München Cgm 8470 mit: "Malstil und Schreibsprache, die stilgeschichtliche und sprachwissenschaftliche Studie zum Muenchener Juengeren Titurel , die ich gemeinsam mit dem Sprachwissenschafter Peter Wiesinger gemacht habe, ist erschienen.

Alles ist auch online:

Haupttext: https://www.univie.ac.at/paecht-archiv-wien/dateien/Roland_Wiesinger_Malstil-und-Schreibsprache_2015_Text.pdf

Anhang (Karte, Bibliographie, Register): https://www.univie.ac.at/paecht-archiv-wien/dateien/Roland_Wiesinger_Malstil-und-Schreibsprache_2015_Hilfsmittel.pdf

Tafelteil: https://www.univie.ac.at/paecht-archiv-wien/dateien/Roland_Wiesinger_Malstil-und-Schreibsprache_2015_Tafeln-klein.pdf "

Wiesinger S. 111: "Da ja der „Jüngere Titurel“ im 15.
Jh. als ein Werk des hochhöfischen Dichters Wolfram von Eschenbach aus alter Ritterzeit galt, veranlasste der Auftraggeber nicht nur eine angemessene prunkvolle, kunstreiche Ausstattung der Hs. mit Miniaturen in höfischem Stil, sondern der Schreiber bemühte sich sichtlich auf seine Weise, dem Text im Gegensatz
zum durchschnittlichen Schreibverhalten der Zeit nicht nur eine „schöne“ möglichst reguläre schreibsprachliche Wiedergabe, sondern auch einen auf die Entstehungszeit hinweisenden, altertümlich wirkenden Zug zu verleihen."

Zum Codex siehe auch
https://www.handschriftencensus.de/3615

Digitalisat
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00035326/image_1

https://www.facebook.com/media/set/?set=a.559595177438753.1073741826.452060571525548&type=1

Via
https://blog.histofakt.de/?p=827

Siehe auch meine eigene Sammlung zu "Hasen und Verkehrte Welt"

https://archivalia.tumblr.com/tagged/hares


https://reportage.wdr.de/urheberrecht-in-sozialen-netzwerken#9130

Via
https://oebib.wordpress.com/2015/04/07/urheberrecht-in-sozialen-netzwerken/

https://anwalt.us/2015/04/07

https://archive20.hypotheses.org/2363

Materialien von Robert Meier, darunter der Aufsatz in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 2014.

https://www.geschichte-im-kloster.de/julius-echter/julius-echter.html

Siehe auch
https://www.mainpost.de/ueberregional/kulturwelt/kultur/Als-angeblich-Hexen-tanzten-Neues-von-Julius-Echter;art3809,8393409


Die Überlieferung des "Speculum virginum" eines Autors, den ich Peregrinus Hirsaugiensis nenne und der sonst als Konrad von Hirsau bekannt ist, wurde von Jutta Seyfarth in ihrer Edition (CCCM 5, 1990) zusammengestellt.

Bei der Überprüfung und Ergänzung der Angaben ist es nötig, Vollhandschriften und Exzerpthandschriften voneinander zu trennen und letztere von der Rezeption in eigenständigen Werken. Seyfarth hat dagegen 5 Gruppen gebildet (S. 56*-123*):

I. Lateinische Handschriften, die dem Stemma zugrundeliegen (10)
II. Lateinische Handschriften, die dem Stemma eingeordnet sind (19)
III. Auszüge, Fragmente, Nachrichten über verschollene Handschriften (7)
IV. Handschriften mittelniederländischer, bzw. volkssprachlicher Übersetzungen (26)
V. Druckausgaben (2)

Exzerptüberlieferung befindet sich sowohl in den Gruppen II und III, ebenso Rezeptionszeugnisse in eigenständigen Werken.

Die 25 mittelniederländischen Handschriften der Gruppe IV habe ich neu bearbeitet in:

https://archiv.twoday.net/stories/1022385921/

Es fehlt dort nur die schwedische Übersetzung durch Mathias Laurentii: Stockholm, Königliche Bibliothek, A 8, datiert 1473/86 aus dem Birgittenkloster Vadstena (Seyfarth S. 111* Nr. 5), Grundlage für die zweite Edition in Gruppe V von Robert Geete:_ Speculum virginum - Jungfruspegel. Stockholm 1897/98. Online:

https://digibook.ub.umu.se/eod/17564131.pdf
https://archive.org/details/speculumvirginu00geetgoog

Zur ersten Druckausgabe von Gruppe V, der Übersetzung von Stephan Richartz Köln 1676, wies ich Digitalisate nach in:

https://archiv.twoday.net/stories/1022385812/

Zu den meiner Meinung nach aus der Handschriftenliste auszugliedernden Rezeptionszeugnissen zählt der “Liber de mutuo amore ad sacras virgines” des Abts Adam von Perseigne, dem ich die Handschrift in Dôle, Bibliothèque Municipale, Ms. 58-65, bei Seyfarth in Gruppe III S. 103*-105* (Sigle: Dl) besprochen, als Kurzfassung zuweisen konnte. Mehr dazu in meiner Miszelle:

https://ordensgeschichte.hypotheses.org/5570

Heute möchte ich die Handschriften E und Pe aus Gruppe II aus der Liste streichen, da sie einen Auszug "De proprietate vitiorum et virtutum" überliefern, den man als eigenständiges Werk auffassen sollte. Als weitere Überlieferung ist zu nennen: Innsbruck, UB, Cod. 591 und Prag, NB, Cod. V.B.4.

E ist Rom, Bibliotheca Apostolica Vaticana, Cod. vat. lat. 504, den Seyfarth in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts datiert und der nach ihr "wahrscheinlich böhmischer oder rheinischer Herkunft" ist (S. 89*f.). Seyfarth erkannte, dass der Auszug (Bl. 92r-102v) aus dem Speculum virginum (=SV), der Buch III Z. 744 (Necessarium videtur) bis Buch IV Z. 556 (sanctorum professione) umfasst, als "in sich geschlossene Abhandlung über die Tugend-Lasterfrage anzusehen" ist (S. 89*). Der "Charakter als selbstständiges, kleines Werk" werde durch Einführung eines erklärenden Satzes zu Beginn und Schluss noch unterstrichen.

Bl. 92r: "Loquitur in sequenti opusculo Petrus cum Theodora filia sibi carissima et illa e contrario respondet patri de multimodis virtutibus et viciis inter se conferentes" (u/v hier stets gegen Seyfarth reguliert, auch schon oben).

Bl. 102v: "Ecce filia modum vite sibi depinxi, ut speculum habeas desque in humilitate operam tue gratissime virginitati. Amen".

Geringe Textänderungen deuten, so Seyfarth, auf einen anderen Verwendungszweck, der auch Männer umfasst. Eine frauenfeindliche Tendenz sei unübersehbar.

Die Handschrift weist Zeichnungen des Laster-Tugendbaums auf.

Beschreibung von Marco Vattasso et al. 1902
https://archive.org/stream/codicesvaticanil01bibluoft#page/384/mode/2up

Bl. 102v folgt ein Papst Gregor dem Großen zugeschriebener Auszug aus Ambrosius Autpertus = Pseudo-Augustinus usw.: De conflictu vitiorum et virtutum (Bloomfield: Incipits Nr. 455) mit Nachweis Migne PL 40, 1091-1103 (aus dem Katalog von 1902). Endseite im Katalog nicht angegeben, nächster Text beginnt Bl. 109r.

Pe ist Salzburg, Bibliothek der Erzabtei St. Peter, Cod. b I 29, datiert 1. September 1474 auf Bl. 123v (Seyfarth S. 99*f.). Der SV-Auszug umfasst Buch IV Z. 2-285. Auch hier heißt der männliche Dialogpartner nicht Peregrinus, sondern Petrus. Es handelt sich um den gleichen Text wie in E, auch wenn E umfangreicher ist (E hat 13 Zeilen am Anfang und 271 Zeilen am Ende mehr). In E und Pe ist IV, 76 der Satz interpoliert: "Eia filia, speculum si quaereris, hic invenire poteris".

Zusätzliche Informationen bieten:
https://manuscripta.at/?ID=8796
https://www.handschriftencensus.de/12391 (nur Hinweis auf den Katalog von Hayer)
https://www.vhmml.us/research2014/catalog/detail.asp?MSID=10531

Seyfarth hätte den seit 1982 vorliegenden Katalog von Gerold Hayer: Die deutschen Handschriften des Mittelalters der Erzabtei St. Peter zu Salzburg, S. 146 anführen müssen (eine deutsche Predigt über die wunderbare Brotvermehrung wurde als Nachtrag im 16. Jahrhundert in oberdeutscher Schreibsprache eingetragen). Der Heilbronner spätgotische Einband könnte auf Entstehung in der fränkischen Zisterze hindeuten.

Incipit: In hac itaque arborum vel fructuum dissimilitudine...

In die Beschreibung von ULB Innsbruck Cod. 591 auf

https://manuscripta.at/?ID=9409

sind bereits meine Mitteilungen von 2013/14 eingearbeitet. Nicht verlinkt ist die gedruckte Beschreibung, die aber Google unter

https://manuscripta.at/_scripts/php/cat2pdf.php?cat=INN6&ID=9409

auffindet:

Daniela Mairhofer, Walter Neuhauser, Claudia Schretter, Ursula Stampfer: Katalog der Handschriften der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol in Innsbruck, Cod. 501-600 (Veröffentlichungen der Kommission für Schrift- und Buchwesen des Mittelalters, Reihe II, Bd. 4/6). Wien 2009, S. 346-360

Der einschlägige Teil 3 der im 15. Jahrhundert in der Kartause Schnals zusammengesetzten Handschrift ist durch Wasserzeichen 1360/70 datiert und wurde wohl in Thüringen geschrieben. Der in Erfurt 1359 entstandene Teil 2 wurde vom Schnalser Prior 1469 in Erfurt gekauft. Die Notiz Bl. 128v (zu Preisen) nennt als Terminus post quem das Jahr (13)62 und einen "prepositus in Tulstete". Dies bezieht sich wohl auf das Zisterzienserinnenkloster Döllstädt bei Gotha:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_D%C3%B6llst%C3%A4dt

Bl. 105ra-109rb begegnen wir wieder dem Ambrosius Autpertus, hier Migne PL 40, 1093-1103, hier sowohl Augustinus als auch Gregor dem Großen zugeschrieben.

Bl. 109rb-113va ist eine Kompilation aus dem SV und Pseudo-Hildebertus Cenomanensis: Moralis philosophia (Migne PL 171, 1015-1071), am Anfang Gregor dem Großen zugeschrieben. Als Titel erscheint am Anfang und Ende "De proprietate vitiorum et virtutum". Der SV-Teil Bl. 109rb-112vb erstreckt sich auf Buch IV Z. 63-383, 443-556 mit Incipit: "Si queris filia viciorum furias virtutum opposicione debellare". Dieses darf nicht verwechselt werden mit Bloomfield: Incipits Nr. 4645 (Leipzig, UB, Cod. 305: "Qui viciorum furias virtutum oppositione debellare proposuerit"), einer Fassung von "De fructu" des Peregrinus Hirsaugiensis (bei Googin in: Visual Resources 2004 Fassung III).

Von V.B.4 der Nationalbibliothek Prag steht eine Beschreibung und ein Digitalisat im Netz:

https://www.manuscriptorium.com/apps/main/en/index.php?request=request_document&docId=set20060525_140_32

Die Handschrift wurde 1373 oder etwas später in Prag geschrieben. So das Kolophon Bl. 137r: "Finita sub anno domini millesimo trecentesimo septuagesimo tercio die tredecima mensis Decembris per Henslinum notarium domini Johannis predicatoris Theutunicorum ad sanctum Gallum in maiori civitate Pragensi".

Bl. 148ra-154ra ist wieder der Ambrosius Autpertus (Migne PL 40, 1091-1103), erneut Gregor dem Großen zugeschrieben.

Bl. 154r-155v folgt der Auszug aus dem SV mit Incipit: "Si queris, filia virtutum, furias viciorum debellare, non pigeat naturas earum vel qualitates subtili examine desiderare quibus inspectis tota vis considerabitur triumphis. Humilitas iuxta formam premissam fundamentum omnium virtutum septiformi corona virtutum quasi cardinalium cingitur" (zitiert nach der Beschreibung). Also SV Buch IV, 63-264. Die Dialogpartner sind anders als in den anderen Handschriften nicht bezeichnet.

Hofrat Walter Neuhauser in Innsbruck hat sich liebenswürdigerweise bereitgefunden, die Innsbrucker Handschrift mit dem Prager Digitalisat kursorisch zu vergleichen (Mail vom 14. Januar 2014): "Der Einschub "Eya ..." ist auch in Cod. 591 enthalten, und zwar Bl. 109rb, 3. Zeile von unten, bis 109va, Z. 2, mit zwei leichten Textabweichungen gegenüber der Prager Hs.:Cod. 591: Eia filia speculum si queris (Prag: si queris speculum)und ... virtutum omnium (Prag: omnium virtutum). Der Prager Text endet mit der Aufzählung, zuletzt perseverantia, mit einer leichten Abweichung von Cod. 591: Cod. 591: Perseverancia est quedam virtutum quadam perfeccione proficiente longaminitate consumit (Prag: consummante) argumentum. Der Innsbrucker Text setzt dann fort: Ecce Theodora que quesisti pro modulo nostro ...".

Einige zusammenfassende Bemerkungen:

1. Der älteste Textzeuge stammt noch aus dem 12. Jahrhundert. Undenkbar ist es daher nicht, dass Peregrinus Hirsaugiensis selbst die Kurzfassung aus dem SV herausgelöst und leicht bearbeitet hat.

Er war ja am Thema Tugenden und Laster lebhaft interessiert, das zeigt auch der in mehreren Versionen vorliegende Traktat De fructu. Aber diese Annahme muss Spekulation bleiben, da die Änderungen zu geringfügig sind, um einen solchen Schluss zu belegen.

2. Als Titel des Kurztraktats empfiehlt es sich, dem Innsbrucker Katalog zu folgen und ihn anzusetzen als: "De proprietate vitiorum et virtutum".

3. Der Text ist in den vier Handschriften außerordentlich unfest. Keine zwei Handschriften stimmen im Textbestand überein.

E (Rom): III, 744-IV, 556
Innsbruck: IV, 63-383, 443-556
Prag: IV, 63-264
Pe (Salzburg): IV, 2-285

Die älteste Handschrift repräsentiert die längste (wohl ursprüngliche) Fassung.

4. Bemerkenswert ist, dass drei Handschriften als Mitüberlieferung (die älteste nach, die beiden anderen vor dem SV-Text) den Ambrosius Autpertus, jeweils Gregor dem Großen zugeschrieben, aufweisen (nur Pe nicht), der auch das Tugenden-Laster-Thema behandelt. Angesichts des Gewichts der ältesten Handschrift und der Tatsache, dass nur die Innsbrucker Kompilation mit Hildebert Gregor dem Großen zugeschrieben wird, sollte man davon Abstand nehmen, Pseudo-Gregorius Magnus als Verfasser von "De proprietate vitiorum et virtutum" anzusetzen.

5. Datierung und Lokalisierung der Handschriften:

2. Hälfte 12. Jahrhundert, Böhmen oder Rheinland (E)
Ca. 1362/70, Thüringen (Innsbruck)
1373, Prag (Prag)
1474, Heilsbronn OCist. ? (Pe)

6. Wer meinem Vorschlag nicht folgen will, E und Pe aus der Überlieferungsliste des SV zu streichen, muss die Innsbrucker und Prager Handschrift neu in die Liste aufnehmen.

#forschung

Textbeginn der Prager Handschrift

https://www.bruckner-online.at/

Ätzendes Wasserzeichen!

Via
https://www.oeaw.ac.at/oesterreichische-akademie-der-wissenschaften/forschung/article/anton-bruckner-online/

Kostenfrei bei HathiTrust:

https://catalog.hathitrust.org/Record/000676223

https://djgd.hypotheses.org/565

Das liebenswürdige Geschenk des Autors bescherte mir ein Exemplar des in deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken kaum verbreiteten Buchs von Marco Rainini: Corrado di Hirsau e il "Dialogus de Cruce". Florenz 2014. S. 217-220 erörtert der gelehrte Dominikanerpater textliche Bezüge zwischen dem von ihm zu Recht dem Konrad von Hirsau (den ich Peregrinus Hirsaugiensis nenne) zugeschriebenen Dialogus de cruce (Codex unicus Clm 14159 [1]) und dem "Liber deflorationum", den er umstandslos Werner von St. Blasien zuschreibt. Grund genug, meine Notizen über diesen Autor hervorzukramen.

Weder liegt mir heute die quellenkundlich maßgebliche Studie von Palémon Glorieux (FS Ghellinck 1951) noch der eher bedenkliche Aufsatz von Emilia Brambilla (Aevum 1983) vor, wohl aber der von Rainini übergangene wichtige Artikel von Franz Josef Worstbrock und Hubert Houben über Werner im Verfasserlexikon ²10 (1999), Sp. 921-924 [2]. Die Zuweisung an Werner könne "bestenfalls als provisorisch gelten", heißt es dort (Sp. 921), was ich nur unterstreichen kann.

Dass Rainini zum Reformkloster St. Blasien veraltete Literatur angibt (Hugo Ott 1963 und Otto Hafner 1896) mag auf sich beruhen. Zu den Hirsauer Gebetsverbrüderungen wird man jetzt die Dissertation von Annekathrin Miegel: Kooperation, Vernetzung, Erneuerung (2014) zu berücksichtigen haben (non vidi), aber schon vor dieser Studie gab es maßgebliche Literatur, die jünger ist als Hafners Beitrag. [3] Zur Klosterreform von St. Blasien hätte Hermann Jakobs: Der Adel in der Klosterreform von St. Blasien (1968) zitiert werden müssen.

Die Zuweisung des Deflorationes an einen Abt Werner von St. Blasien basiert einzig und allein auf der Aussage des noch zu nennenden Basler Drucks von 1494. Wenden wir uns zunächst den spärlichen Lebenszeugnissen des zweiten Abts von St. Blasien mit dem Namen Werner zu.

Die Entstehung der Deflorationes in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts kann angesichts der Verwertung von Schriften aus der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts und der Datierung des Exzerpts im Schlägler Cpl 159 (12. Jahrhundert) nicht zweifelhaft sein (so Worstbrock/Houben Sp. 923).

Der angeblich 1126 gestorbene St. Blasianer Benediktiner Werner "von Ellerbach", dem fehlerhaft noch die GND [4] die Deflorationes zuschreibt, muss daher aus dem Spiel bleiben.

Wie in vielen anderen Klöstern hat man in der frühen Neuzeit auch in St. Blasien mehr oder minder nach Gutdünken den hochmittelalterlichen Äbten Geschlechtsnamen verteilt, die man dann auch in der Wikipedia treu reproduziert findet. Wie es in Wahrheit um die Faktenlage bestellt ist, zeigt die Übersicht zu den Äbten des Schwarzwaldklosters bis 1299, die Braun seinem Urkundenbuch voranstellte (S. IX). Kein einziger trägt dort einen Herkunftsnamen! Von daher ist es tadelnswert, wenn im Verfasserlexikon verkündet wird, er stamme "wahrscheinlich" aus der Familie der Edelfreien und späteren Grafen von Küssaberg. Keine Silbe davon bei der kritischen Erörterung zur Abtszeit Werners durch Braun (in Nr. 223)! Auch die im Verfasserlexikon angeführten Stellen aus Abt Gerberts Historia Nigrae Silvae können die Zugehörigkeit des Abts zur Familie nicht wahrscheinlich machen. Zwei beziehen sich nur allgemein auf die Familie im 13. Jahrhundert, die erste nennt Werner ohne Beleg von "Kussenberg" [5]. Gerbert folgt damit Gabriel Bucelin 1667 und dem St. Blasianer Chronisten Columban Reble 1714 [6]. Noch nicht einmal der Name Werner ist für die Familie in jener Zeit belegt, wie ein Blick in die Zusammenstellung Kindlers von Knobloch zeigt. [7] Da es in hochmittelalterlichen Quellen keinerlei Anhaltspunkte für die Familienzugehörigkeit des Abts gibt, sollte man auf den Beinamen "von Küssenberg" künftig verzichten.

Werner II. amtierte von 1170 bis zu seinem Tod am 27. Mai 1178. Der Todestag wird auch von auswärtigen nekrologischen Quellen bestätigt [8]. Die Angabe der Nekrologischen Annalen [9] über die Dauer seines Abbatiats (5 Jahre, 4 Monate) ist dagegen ein Irrtum.

Von dem 1494 datierten Basler Druck (von Michael Furter?), GW 8247, gibt es im Netz mehrere Digitalisate. [10] Er war die Vorlage für den Abdruck in Mignes Patrologia Latina Bd. 157, Sp. 721-1256 [11]. Der gegenüber dem Textbeginn platzierte anspruchsvolle Holzschnitt (Frank Hieronymus schrieb ihm dem Meister des Haintz Narr zu [12]) zeigt unten die Kirchenlehrer und darüber (heraldisch rechts) den knieenden Autor Werner, der dem Himmelskönig das Buch überreicht, während auf der anderen Seite der ebenfalls infuliert dargestellte amtierende Abt Georg (1493-1519) zu sehen ist. "Initiative oder mindestens maßgebliche Förderung" des Drucks durch das Kloster darf man daraus durchaus ablesen (so Worstbrock/Houben, Sp. 922f.).

Mit aller Vorsicht möchte ich den Druck in die damals vor allem von den Benediktinerklöstern getragene geistige Bewegung, die ich monastischer Historismus genannt habe [13], einordnen. Neben der praktischen Brauchbarkeit als Florilegium für Theologen und Prediger, die durch das in den Exemplaren meist vorangestellte Register verstärkt wird, ist eine Patristik-Renaissance um 1500 in Rechnung zu stellen und eine mitunter recht intensive Auseinandersetzung mit der hochmittelalterlichen - auch theologischen - Überlieferung der eigenen Mönchsgemeinschaft. Für die Beschäftigung mit dem Werk des Konrad von Hirsau um 1500 in Hirsau bietet Rainini jetzt die einschlägigen Belege [14]. Auf eine nähere historische Einordnung ihres Hausautors legten die St. Blasianer Mönche 1494 nach Ausweis des Basler Drucks keinen Wert. Es genügte ihnen mitzuteilen, dass einer ihrer Äbte namens Werner das Werk verfasst habe.

Woher stammte die Vorlage des Drucks? Aus St. Blasien selbst? Aber wie schon Johann Kelle 1902 bemerkte [15], kannte man im frühneuzeitlichen St. Blasien das Werk auch nur aus dem Basler Druck, und die gelehrten Mönche des 18. Jahrhundert hätten es sich sicher nicht entgehen lassen, Näheres über eine hochmittelalterliche Handschrift mitzuteilen. Bibliothekskataloge nach 1500 [16] fußten ebenso wie Johannes Trithemius im Catalogus illustrium virorum Germaniae (gedruckt 1495) [17] auf der Inkunabel. In mittelalterlichen Katalogen ist keine Spur von einem Autor Werner von St. Blasien zu finden, auch nicht in der ausschließlich vorhandenen handschriftlichen Exzerptüberlieferung. Als Gesamtüberlieferung der Deflorationes steht einzig und allein der Basler Druck zur Verfügung.

Zu den im ²VL genannten Exzerpten

Stiftsbibliothek Schlägl, Cpl 159, Bl. 16r-46r (12. Jahrhundert) [18]
Stadtbibliothek Bad Windsheim Ms. 12, Bl. 28r (14. Jahrhundert)
Stiftsbibliothek Gandersheim Hs. 253, Bl. 2ra-3vb (1. Hälfte 15. Jahrhundert) [19]

kommen etliche weitere hinzu.

ULB Innsbruck, Cod. 652, Bl. 3r (Mitte 12. Jahrhundert, Provenienz: Stams OCist): Confessio fidei catholicae sumpta ex tertio libro Ambrosii De trinitate, Auszug. [20]
SB Berlin, Ms. theol. lat. fol. 699, diverse Blätter (2. Hälfte 12. Jahrhundert, geschrieben eventuell in Maizières OCist) [21]
ULB Bonn, Cod. S 268, Bl. 178va (um 1200) [22]
ULB Düsseldorf, Hs. B 140, Bl. 207rb-vb (1. Hälfte 13. Jahrhundert) [23]
BSB München, Clm 4585, Bl. 55r und weitere (frühes 13. Jahrhundert, Provenienz: Benediktbeuern OSB) [24]
ULB Innsbruck, Cod. 409, Bl. 174v-175v (13./14. Jahrhundert, Provenienz: Kartause Schnals) [25]
Stiftsbibliothek Neustift, Cod. 308, Bl. 138rb (14. Jahrhundert) [26]
ULB Innsbruck, Cod. 739, Bl. 27r-v (Mitte 15. Jahrhundert, Provenienz: Stams Ocist) [27]
Stiftsbibliothek Neustift, Cod. 125, Bl. 288Ira (Mitte 15. Jahrhundert) [28]

Aus meiner Sicht sind diese ganzen Identifizierungen in neueren Handschriftenkatalogen, die selbstverständlich der elektronischen Verfügbarkeit des Migne geschuldet sind, ein wenig irreführend. Es gibt ja im Einzelfall überhaupt keinen Beweis, dass die oft sehr kurzen Stücke aus dem 1494 gedruckten Textkorpus stammen. Schon Kelle hat ja nachgewiesen, dass fünf Predigten dieses Korpus ebenfalls in der aus dem 12. Jahrhundert stammenden Rheinauer Handschrift XXXIII stehen, weitere teilweise. Wir dürfen also wohl mit "homiletischem Plankton" rechnen, das Eingang in verschiedene Zusammenstellungen fand, unter anderem eben in die durch Migne kanonisierte Sammlung des 12. Jahrhunderts, die 1494 abgedruckt wurde. Das älteste sogenannte "Exzerpt" stammt nach derzeitigem Kenntnisstand aus der Mitte des 12. Jahrhunderts, also vor der Abtszeit Werners. Für die Verfasserschaft Werners spricht das nun nicht gerade, da er ja ausdrücklich als Abt im Druck von 1494 angesprochen wird. "Abt Werner" kann aber eine ältere Zusammenstellung ausgeschrieben haben, zu der dann eben die in der Stamser Handschrift überlieferte Confessio gehörte.

Denkbar ist, dass die Vorlage der Inkunabel von 1494 nur den Namen Werner oder nur Abt Werner bot, woraus durch Kombination Abt Werner von St. Blasien wurde. Ausschließen kann man die Verfasserschaft Werners derzeit nicht, von daher scheue ich mich vorzuschlagen, dem OPAC der portugiesischen Nationalbibliothek [29] zu folgen: "Pseudo-Wernherus".

Die ältesten Exzerpte stammen aus dem bayerisch-österreichischen Raum und Frankreich [30] und weisen möglicherweise auf einen zisterzienischen Kontext hin. Eine regionale Verortung des Werner-Korpus anhand inhaltlicher Indizien wurde bislang noch nicht versucht, soweit ich sehe. Angesichts des kompilatorischen Charakters des Werks wundert das nicht. Kann die von Rainini behauptete Nähe zu Konrad von Hirsau die Identifizierung mit Werner von St. Blasien stützen? Ich denke nicht. Eine besondere Nähe zu Konrad von Hirsau wäre beispielsweise auch in Regensburg gegeben, wo die Handschrift des Dialogus de cruce wohl in St. Emmeram oder Prüfening entstand.

Auch wenn mit Blick auf den Basler Druck das Verdikt "Unus testis nullus!" nicht angebracht erscheint, ist die Skepsis von Worstbrock/Houben sehr berechtigt. Schon Kelle 1902 vermisste einen Beweis der Verfasserschaft durch Werner. Sie kann alles andere als gesichert gelten. Bei Handschriftenbeschreibungen sollte künftig (mindestens!) immer ein Fragezeichen hinter der Verfasserangabe Werner von St. Blasien angebracht werden. Ein Zitat des ²VL empfiehlt sich, wenn man nicht Archivalia zitieren möchte.

[1] https://archiv.twoday.net/stories/4534017/

[2] Ihnen folgt ohne neue Erkenntnisse das Deutsche Literatur-Lexikon 31 (2012), Sp. 163f.
https://books.google.de/books?id=w8banxErIYgC&pg=PT61

[3] Siehe etwa den Katalog von Hägele 1996
https://books.google.de/books?id=ikWH387Ev_QC&pg=PA50
Vor allem aber Edition und kritische Erörterung des Dreiervertrags St. Blasien, Hirsau, Muri um 1090 durch Johann Wilhelm Braun in seinem Urkundenbuch des Klosters Sankt Blasien im Schwarzwald (2003), Nr. 44.

[4] https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=103153543
Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Werner_von_Ellerbach

[5] I, S. 387
https://books.google.de/books?id=Qx0VAAAAQAAJ&pg=PA387
II, S. 23
https://books.google.de/books?id=bB0VAAAAQAAJ&pg=PA23
III, S. 152 Anm. d
https://books.google.de/books?id=x1VTAAAAcAAJ&pg=PA152

[6] Bucelin 1667
https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10003954_00261.html
https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10003954_00260.html
Reble 1716
https://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/reble1716/0261

[7] https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/kindlervonknobloch1898bd2/0410

Der Holzschnitt von 1494 zeigt das (sicher fingierte) Wappen Werners - wenn überhaupt! - nur unvollständig am linken Rand, es könnte sich um ein Gehörn handeln. Übereinstimmung mit den Siegel-Belegen Kindlers von Knobloch ist auszuschließen.

Von der Grabinschrift Werners finde ich nur bei Kindler von Knobloch etwas. Sie ist aber für die Geschlechtszugehörigkeit unergiebig und scheint nicht hochmittelalterlich zu sein.

[8] Braun Nr. 223. Beispielsweise das bei Braun nicht erwähnte Wagenhausener Nekrolog
https://www.bodenseebibliotheken.de/page?vgeb-j1968-t-A173

[9] Ed. Mone
https://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mone1863-3/0608

[10] Zu den auf
https://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/DEFLPAT.htm
angeführten (Barth, Basel, Jena, Wolfenbüttel) kommt hinzu:
BN Madrid
https://bdh.bne.es/bnesearch/detalle/bdh0000177010
BM Lyon
https://books.google.de/books?id=GePLLeBrZGMC

[11] https://books.google.de/books?id=v8oUAAAAQAAJ&pg=PT333

[12] Oberrheinische Buchillustration Nr. 105, zitiert nach:
https://web.archive.org/web/20140331224526/https://www.moirandat.ch/Auktion_10_low.pdf

[13] Zusammenfassend:
https://ordensgeschichte.hypotheses.org/5366

[14] Siehe aber auch meine Ausführungen
https://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502

[15] https://archive.org/stream/sitzungsbericht50klasgoog#page/n497/mode/2up

[16] ²VL Sp. 922 nennt Wengenstift und Rebdorf.

[17] https://diglib.hab.de/inkunabeln/115-4-quod-4/start.htm?image=00065

[18] https://archive.org/stream/CatalogusCodicumPlagensiumcpl.Manuscriptorum#page/n3/mode/2up

[19] https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0055_a034_jpg.htm
Wernerus de Ellerbach!

[20] https://manuscripta.at/?ID=31341

[21] https://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj90032412,T mit Link zu Digitalisat und Beschreibung

[22] https://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31275217

[23] https://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31181294
Digitalisat:
https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ms/content/pageview/7785021

[24] https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0448_b138_JPG.htm

[25] https://manuscripta.at/?ID=7494

[26] https://manuscripta.at/?ID=35467

[27] https://manuscripta.at/?ID=29411

[28] https://manuscripta.at/?ID=35425

[29] https://catalogo.bn.pt/

[30] Aus Frankreich stammt auch die in einem ungarischsprachigen Beitrag (1993) vorgestellte fragmentarisch erhaltene Predigthandschrift des 12. Jahrhunderts in der Bischöflichen Seminarbibliothek Raab, die ebenfalls einen im Werner-Korpus vertretenen Text enthält:
https://epa.oszk.hu/00000/00021/00354/pdf/MKSZ_EPA00021_1993_109_03_00354.pdf

Nachtrag: Nachträglich stellte sich mir die Frage, wie Handschriftenbeschreiber sicher sein können, dass die "Assertio fidei" von Werner von St. Blasien und nicht von Hugo von St. Viktor (Migne PL 176, 379) stammt. Wie die von mir genannte Innsbrucker Handschrift ist der Clm 13099, Bl. 179r aus Prüfening (Schmitz 1975 nennt Werner als Autor) schon in der Mitte des 12. Jahrhunderts entstanden.

Siehe auch
Melk Cod. 2
https://manuscripta.at/?ID=8905

https://books.google.de/books?id=ro0xAQAAMAAJ&pg=PA3

https://books.google.de/books?id=EjkTAQAAMAAJ&q=%22assertio+nostrae+fidei%22

Rainer Berndt schrieb mir dazu: "Hugos Hauptwerk De sacramentis ist in der ersten Hälfte der 30er Jahre des 12. Jahrhunderts entstanden. Von diesem Werk kenne ich etwa 320 Handschriften. Deshalb habe ich in meiner Ausgabe einen sogenannten textus historicus publiziert, nämlich für Buch II die Hs. Paris, BnF, lat. 14509. So werde ich es auch mit den übrigen Werken Hugos halten. Denn die etwa 3500 Handschriften sachgerecht zu bearbeiten, wird heute und in Zukunft niemand finanzieren.

Im Apparat meiner Ausgabe habe ich nachgewiesen, daß es sich bei der Stelle, für die Sie sich interessieren, um ein nahezu reines Zitat aus Ambrosius handelt.

Im übrigen bin ich auf Werner schon vor einer Reihe von Jahren aufmerksam geworden, da er ausgiebig Hugo rezipiert. Ihren Beitrag im Blog Archivalia finde ich ganz interessant und informativ."

Aus Innsbruck schrieb mir auf meine Anfrage Hofrat Walter Neuhauser (Mail vom 4. Mai 2015): "Bei der Identifizierung des Textes konnte ich anhand der PL nur feststellen, dass zwar der Beginn identisch ist mit Werner (PL 157, 737-739) sowie ebenso anhand der PL die Textgleichheit mit Hugo, De sacramentis, cap. 4, Schluss (=PL 176, 379C-381C), der anschließende Text ist dann der Beginn von cap. 4 Hugos (PL 176, 376A-377C. Wie weit hier ein Bezug zu Werner besteht, kann ich nicht sagen, ich habe nur den Text anhand der PL nachvollzogen (siehe unseren Katalog, Bd. 7, S. 291f.), auf Textkritik und Überlieferungsgeschichte können wir im Rahmen der Katalogisierung nicht eingehen."

#forschung




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