Literaturarchive
Neben unzähligen Drucken insbesondere zur Reformationsgeschichte liegen in der Digitalen Bibliothek der Wittenberger Luthergedenkstätten auch viele Archivalien (Autographen, Urkunden usw.) bereits gescannt vor. Von Spalatin gibt es beispielsweise ein Reliquienverzeichnis. Ein rechtes Sammelsurium aber immerhinque.
KlausGraf - am Donnerstag, 3. Juli 2003, 00:42 - Rubrik: Literaturarchive
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Der Stiftungsrat der Stiftung Weimarer Klassik hat am Samstag den Weg für den Verkauf von Kulturgütern geebnet. Der Erlös im Wert von vier Millionen Euro werde nach der gütlichen Einigung im Streit um den Klassikernachlass an das Herzoghaus Sachsen-Weimar-Eisenach gehen, teilte die Stiftung mit. WZ
KlausGraf - am Sonntag, 29. Juni 2003, 15:31 - Rubrik: Literaturarchive
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Ulrich von Bülow beantwortet die Frage in seinem Preprint (2002) anhand der Praxis des Marbacher Literaturarchivs.
KlausGraf - am Sonntag, 15. Juni 2003, 05:23 - Rubrik: Literaturarchive
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Das Land Thüringen hat mit dem Großherzoglichen Haus Sachsen-Weimar-Eisenach eine gütliche Einigung erzielt, die unter anderem den endgültigen Verbleib des Goethe- und Schiller-Archivs in Weimar umfasst, teilt das Land Thüringen mit.
In der NZZ wird zurecht konstatiert:
Als Walther Wolfgang von Goethe, der letzte Enkel des Dichters, testamentarisch verfügte, der Nachlass seines berühmten Grossvaters solle in das Eigentum der Grossherzogin Sophie von Sachsen-Weimar-Eisenach übergehen, war dies nicht als Geschenk an eine Privatperson gedacht, sondern im Vertrauen darauf, dass nun die Obrigkeit den Nachlass schützt und pflegt. So entstand nach Walthers Tod 1885 das Archiv. In der Folge zeigte sich, dass die grossherzogliche Familie allein zur Erschliessung und Pflege immer weniger in der Lage war. Von 1925 bis 1947 bestritt das Land Thüringen 48 Prozent des Haushalts des Goethe- und Schiller-Archivs, 20 Prozent kamen von der Goethe-Gesellschaft, und die fürstliche Schatullverwaltung begnügte sich mit dem verbleibenden Drittel. Heute ist die herzogliche Familie weder, wie einst Grossherzogin Sophie, als Stellvertreterin der Nation legitimiert, noch dürfte sie verlangen, sich Güter anzueignen, welche die öffentliche Hand seit rund hundert Jahren mitfinanziert.
Über die archivischen Probleme mit dem Rückgabeanspruch von Alteigentümern beweglicher Kulturgüter (mehr dazu) berichtet Birgit Richter (Zur Rückübereignung von Archivalien aus Rittergutsbeständen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz in Sachsen, in: Archive und Herrschaft. Referate des 72. Deutschen Archivtags 2001 in Cottbus, Siegburg 2002, S. 211-221). Da die Archivalien in der DDR-Zeit provenienzgerecht mit in Staatseigentum befindlichem Schriftgut der Patrimonialgerichte vermischt wurde, bedeutet das Identifizieren der enteigneten Archivalien einen hohen Aufwand. Zu wenig werden in dem sehr allgemein gehaltenen Erfahrungsbericht die Gefahren für das Archivgut bei Rückgabe gewürdigt, kein Gedanke wird an die mögliche Nutzung des Denkmalschutzgesetzes oder Kulturgutliste verschwendet. Jedes neue Bundesland wurstelt allein vor sich hin: Leider ist unter den Archivaren noch kein länderübergreifender Dialog dazu zustande gekommen (S. 221).
In der NZZ wird zurecht konstatiert:
Als Walther Wolfgang von Goethe, der letzte Enkel des Dichters, testamentarisch verfügte, der Nachlass seines berühmten Grossvaters solle in das Eigentum der Grossherzogin Sophie von Sachsen-Weimar-Eisenach übergehen, war dies nicht als Geschenk an eine Privatperson gedacht, sondern im Vertrauen darauf, dass nun die Obrigkeit den Nachlass schützt und pflegt. So entstand nach Walthers Tod 1885 das Archiv. In der Folge zeigte sich, dass die grossherzogliche Familie allein zur Erschliessung und Pflege immer weniger in der Lage war. Von 1925 bis 1947 bestritt das Land Thüringen 48 Prozent des Haushalts des Goethe- und Schiller-Archivs, 20 Prozent kamen von der Goethe-Gesellschaft, und die fürstliche Schatullverwaltung begnügte sich mit dem verbleibenden Drittel. Heute ist die herzogliche Familie weder, wie einst Grossherzogin Sophie, als Stellvertreterin der Nation legitimiert, noch dürfte sie verlangen, sich Güter anzueignen, welche die öffentliche Hand seit rund hundert Jahren mitfinanziert.
Über die archivischen Probleme mit dem Rückgabeanspruch von Alteigentümern beweglicher Kulturgüter (mehr dazu) berichtet Birgit Richter (Zur Rückübereignung von Archivalien aus Rittergutsbeständen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz in Sachsen, in: Archive und Herrschaft. Referate des 72. Deutschen Archivtags 2001 in Cottbus, Siegburg 2002, S. 211-221). Da die Archivalien in der DDR-Zeit provenienzgerecht mit in Staatseigentum befindlichem Schriftgut der Patrimonialgerichte vermischt wurde, bedeutet das Identifizieren der enteigneten Archivalien einen hohen Aufwand. Zu wenig werden in dem sehr allgemein gehaltenen Erfahrungsbericht die Gefahren für das Archivgut bei Rückgabe gewürdigt, kein Gedanke wird an die mögliche Nutzung des Denkmalschutzgesetzes oder Kulturgutliste verschwendet. Jedes neue Bundesland wurstelt allein vor sich hin: Leider ist unter den Archivaren noch kein länderübergreifender Dialog dazu zustande gekommen (S. 221).
KlausGraf - am Montag, 26. Mai 2003, 21:12 - Rubrik: Literaturarchive
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Es wird nicht - wie von der CDU vorgeschlagen - nach Frankfurt/Oder verlagert, muss aber Einsparungen vornehmen (Netbib).
KlausGraf - am Samstag, 12. April 2003, 17:30 - Rubrik: Literaturarchive
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