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Kulturgut

Bei der ZEIT schreibt der Ex-Chef Robert Leicht persönlich (das wäre übrigens auch Baden-Württemberg zu wünschen, so verständlich Teufels Abtauchen im Rentnerstudium andererseits ist).

Könnte man zur Sanierung des Hauses nicht auch etwas anderes verkaufen als wertvoller Bücher, nämlich Forsten und Weinberge?

https://www.zeit.de/online/2006/40/bibliothek-baden

in einer Pressemitteilung (PDF) mit der Überschrift "Schriftliches Kulturgut muss bewahrt werden"

Voller Sorge verfolgt die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg die Entwicklungen, die sich in einem der Vorzeigeländer Deutschlands abzeichnen. Das Land Baden-Württemberg, das sich gerne seiner „Vielzahl kultureller Leuchttürme“ rühmt und Kunst und Kultur als Standortfaktor betont, will den Großteil der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe verkaufen: darunter Spitzenstücke ottonischer Buchmalerei aus dem 10. Jh., geschrieben und illuminiert im Skriptorium des Inselklosters Reichenau, das insgesamt – mit seinen Handschriften - auf der Weltkulturerbe-Liste der UNESCO steht.

Prof. Dr. Gabriele Beger, Direktorin der Hamburger Staats- und Universitätsbibliothek: „Historisch gewachsene Sammlungen wie die Karlsruher gehören zum nationalen Kulturerbe und dürfen nicht durch Verkauf der Forschung und der interessierten Öffentlichkeit entzogen werden.“

Die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg (SUB) weiß um den Verlust so wichtiger Bestände. Unwiederbringlich gelangte der Hamburger Domschatz vor 200 Jahren durch eine Versteigerung im 18. Jahrhundert in die Hände zahlreicher Privatsammler und ist heute weltweit zerstreut. Zumindest gelangte mit dem Prachtevangeliar aus dem 11. Jh. ein einzigartiges Zeugnis des ehemaligen Hamburger Domschatzes in die Hamburger Bibliothek und konnte trotz bedrohlicher Brand- und Kriegsgefahren in den letzten zwei Jahrhunderten bis heute in beinahe tadellosem Zustand gepflegt und bewahrt werden. Mit dieser Pergamenthandschrift befinden sich über 7.700 abendländische Handschriften und Fragmente in der Handschriftenabteilung der SUB. Immer noch werden mehr als 1.500 Handschriften, die im Zweiten Weltkrieg ausgelagert waren, schmerzlich vermisst. Auch die über 3.500 Titel zählende Sammlung der Reformationsdrucke ist der Wissenschaft seit den 1940er Jahren durch Auslagerung und Abtransport nach Russland nicht mehr zugänglich. Die Bibliothek scheut keine Mühen und Kosten, um wenigstens einen Teil ihrer verlorenen Kulturgüter wiederzubeschaffen.

Prof. Beger: „Unvorstellbar erscheint da der Gedanke, man könnte die geretteten, mit öffentlichen Geldern erschlossenen und bereit gestellten Sammlungen der SUB Hamburg gewinnbringend veräußern. Es sollte Aufgabe jedes Bundeslandes sein, seine Kunst- und Kulturgüter dauerhaft zu bewahren. Die SUB Hamburg schließt sich dem Protest gegen die skandalösen Verkaufsabsichten der baden-württembergischen Landesregierung an und fordert die Anerkennung des gesamten Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek als kulturelles Erbe des Landes Baden-Württemberg.“


Zuständig für Nachfragen ist Dr. Marlene Grau. Kontaktadresse siehe Link.

Pressemitteilung https://idw-online.de/pages/de/news177962

Die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, zu deren zentralen Aufgaben die Edition der handschriftlichen Überlieferung gehört, begrüßt und unterstützt den Protest namhafter britischer, amerikanischer und deutscher Mediävisten gegen das Ausweiden und Zerstreuen der einzigartigen Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek.

Kein Finanzbedarf rechtfertigt das willkürliche Auseinanderreißen der unersetzlichen Bestände, die aus den Bibliotheken der Reichenau, aus St. Peter und aus anderen Klöstern stammen. Die geisteswissenschaftliche Erforschung der Entwicklung von Theologie, Kunst und Literatur des Mittelalters würde schwer getroffen.

Es ist staatliche Aufgabe, den Kernbestand des kulturellen Erbes für künftige Generationen zu bewahren. Wir appellieren an die Landesregierung Baden-Württembergs, alles zu tun, dass es zu diesem unglücklichen Vorhaben nicht kommt, und fordern die Bundesregierung auf, die Handschriftensammlung unverzüglich auf die Liste der zu schützenden nationalen Kulturgüter zu setzen.


Die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften ( https://www.akademienunion.de ) ist die Dachorganisation von sieben Wissenschaftsakademien.

Ansprechpartner für Rückfragen ist Frau Myriam Hönig.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.10.2006, Nr. 230, S. 22

Briefe an die Herausgeber

Eine schmerzende Wunde

Zum Artikel "Kuhhandel mit Büchern" von Rose-Maria Gropp (F.A.Z. vom 22.
September): Mit blankem Entsetzen haben wir vernommen, das Land
Baden-Württemberg plane, Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek zu
verkaufen, die vor allem aus säkularisierten Klöstern stammen. Da zumindest eine
der nun gefährdeten Handschriften von einem Ettaler Benediktinermönch des späten
Mittelalters geschrieben wurde, sehen wir uns als Geschädigte an, wenn auch
andere Klöster, wie zum Beispiel die Abteien Reichenau, Lichtental und St.
Peter, erheblich stärker betroffen sind. Die Säkularisierung unserer Klöster
mitsamt ihrer Bibliotheken vor rund zweihundert Jahren stellt noch immer eine
schmerzende Wunde dar. Dies ließe sich jedoch partiell verschmerzen, wenn die
enteigneten Bibliotheksbestände weiterhin in unserem Land vereint blieben und
für die wissenschaftlich interessierte Öffentlichkeit zugänglich wären. Das ist
der Badischen Landesbibliothek seit Jahrzehnten gelungen. Die wissenschaftliche
Erschließung der klösterlichen Handschriften, ihre Präsentation bei
Ausstellungen und ihre sowohl sachgerechte als auch ehrfurchtsvolle Bewahrung
haben wir der hohen Fachkompetenz und der geradezu asketisch- sorgfältigen
Arbeit der badischen Gelehrten - derzeit allen voran ihrer Leiterin Dr. Ute
Obhof - zu verdanken. Das Ensemble der Karlsruher Handschriften stellt in seiner
Ganzheit ein Zeugnis für das geistige Leben im Bodenseeraum und am Oberrhein
über mehr als ein Jahrtausend hin dar und ist damit in Ergänzung zu den
Stiftsbibliotheken Einsiedeln und St. Gallen ein Kulturgut ersten Ranges. Die
Karlsruher Handschriften sind Zeugnis einer klösterlichen Kultur, die aus dem
Umgang mit geistlichen und weltlichen Texten entstanden ist. Ihre Bedeutung
gründet in der benediktinischen Synthese von Gebet (oratio), Arbeit (labor) und
Lesung (lectio), die über unsere Klöster hinaus das Abendland kulturell geprägt
hat und es auch heute noch vermag. "Im Weinberg des Textes" (Ivan Illich), so
lautet der Titel eines Werkes zur klösterlichen Buchkultur - dieser Weinberg
droht nun verwüstet zu werden.

Abt Barnabas Bögle OSB, Pater Prior

Maurus Kraß OSB, Abtei Ettal

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.10.2006, Nr. 230, S. 22

Briefe an die Herausgeber

Veruntreuung von Staatseigentum

Der Streit um den badischen Kulturbesitz und der abenteuerliche "Kompromiß", den
der baden-württembergische Ministerpräsident glaubte eingehen zu dürfen, haben
ihre Ursache in der ignoranten Mißachtung der Erkenntnisse, welche in Fällen
solcher und ähnlicher Art die Rechtsgeschichte ermöglicht. Es gibt
Rechtsverhältnisse, deren Wurzeln weit in die Vergangenheit zurückreichen und
die nur unter Berücksichtigung des damals geltenden Rechts richtig zu beurteilen
sind. Aber weil die große Mehrzahl unserer Juristen davon keine Ahnung mehr hat
und viele irrigerweise meinen, es gebe da keinen methodisch sicheren Weg zu
klaren Lösungen, sucht man sein Heil in Verhandlungen und Vergleichen.
Privatpersonen mögen so verfahren. Der Staat darf es nicht. Die Veräußerung der
Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek zur Befriedigung angeblicher
privater Ansprüche wäre nichts anderes als eine Veruntreuung von Staatseigentum
und müßte entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Denn Ministerpräsident
Oettinger weiß es ja besser. Seit langem liegt ihm das von Siegfried Reicke
angefertigte Gutachten vor (Reicke hat 1967 die Rechtslage so objektiv wie
möglich und richtig geprüft), aus dem sich klar das Eigentum des Landes an den
fraglichen Bibliotheksbeständen ergibt - ganz im Sinne des Gedankenganges von
Reinhard Mußgnug (F.A.Z. vom 29. September). Der Verfasser dieser Zeilen hat
1967 an den Arbeiten für dieses Gutachten als wissenschaftlicher Assistent am
Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft in Heidelberg mitgewirkt. Er kann
aus eigenem Erleben berichten: Der hochanständigen und noblen Persönlichkeit
Siegfried Reickes lag die Erstattung eines einseitig argumentierenden
Parteigutachtens zu gunsten des Staates völlig fern. Er war auch frei von allen
Ressentiments gegenüber den ehemals regierenden deutschen Herrscherhäusern und
jederzeit bereit, diesen zu geben, was ihnen rechtmäßig zusteht. Aber das vom
Ministerpräsidenten beschriebene Szenarium eines unwägbaren Kostenrisikos im
Falle eines Rechtsstreits existiert nicht. Das Risiko eines Prozesses zwischen
Land und Haus Baden würde ganz eindeutig bei letzterem liegen. Der Markgraf
sollte den Realitäten ins Auge blicken. Dem Schloß Salem muß auf anderen Wegen
geholfen werden.

Professor Dr. Dietmar Willoweit,

Präsident der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München

Vom Karlsruher "Stadtwiki" - immerhin nominiert für einen Ehrenamtspreis des Landes - ist leider wohl fast nichts zu erwarten.

Die zwei schönen und brauchbaren Bilder von ganzen Bänden im Artikel Handschriftensammlung sind nicht frei, und der Artikel über den blaublütigen Verkäufer ist Hofjournalismus. Änderungen daran nach geltender Rechtslage (Name, Anrede, "Herzogswürde") werden kommentarlos revertiert. Naja, viel Spaß noch mit dem Hofwiki.

Bibliotheksrat Dr. jur. Eric Steinhauer bringt es auf den Punkt:

FAZIT: Ein voreiliger Verkauf der badischen Handschriften stellt einen Verstoß gegen die Landesverfassung von Baden-Württemberg dar.

Auch wenn hieraus dem einzelnen zunächst keine subjektiven Rechte erwachsen, so kann und muß jeder Beamte, der mit dem Vorgang befaßt ist, eine entsprechende Gegenvorstellung auf dem Dienstweg vorbringen. Es widerspricht dem auf die Landesverfassung geleisteten Beamteneid, an einem evidenten Verfassungsverstoß mitzuwirken.


Der ganze Blogbeitrag hier:

https://bibliotheksrecht.blog.de/2006/10/03/kulturschutz_und_landesverfassung~1184784

Berlin, den 28.09.2006. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, bedauert zutiefst, dass der baden-württembergische Kultur- und Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg heute Nachmittag in einer Pressekonferenz noch einmal unterstrichen hat, dass das Land Baden-Württemberg an dem Verkauf von Handschriften aus dem Bestand der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe festhalten will. Das Argument von Minister Frankenberg, dass die Stücke nicht verkauft werden sollen, die für die badische Landesgeschichte von Bedeutung sind, lässt den Schluss zu, dass offensichtlich besonders die national bedeutsamen Handschriften ohne regionalen Bezug verkauft werden sollen.

Die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg ist umso unverständlicher, weil gerade heute renommierte Fachwissenschaftler in einem offenen Brief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung noch einmal festgestellt haben, dass die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek in ihrer Gesamtheit „einen unvergleichlichen Nachweis und ein Repositorium von mehr als 1000 Jahren europäischen Mönchstum, einschließlich bedeutender Monumente der Kunst, Literatur, Theologie, Mystik und Musik“ repräsentiert.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es handelt sich bei den zum Verkauf stehenden Handschriften eindeutig um national wertvolles Kulturgut. Wenn das Land Baden-Württemberg nicht in der Lage oder nicht gewillt ist, dieses national wertvolle Kulturgut zu schützen und dafür zu sorgen, dass es auch weiterhin in einer öffentlichen Bibliothek in Deutschland verbleibt, muss der Bund einspringen. Wir fordern deshalb Kulturstaatsminister Bernd Neumann auf tätig zu werden.“


https://www.kulturrat.de/detail.php?detail=848&rubrik=2

Siehe auch:
Pressemitteilung 26.09.2006
Verkauf von öffentlichem Kulturgut wird salonfähig
https://www.kulturrat.de/detail.php?detail=844&rubrik=2
https://www.kulturrat.de/pdf/844.pdf

Siehe auch:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a22/anhoerungen/UNESCO/index.html

Der Schutz des nationalen Kulturguts beschäftigte jetzt den Ausschuss für Kultur und Medien des Bundestags.

https://www.dradio.de/dkultur/sendungen/fazit/548106/

Ausgerechnet ein Vertreter des Kunsthandels erwähnte die Karlsruher Causa:

Was auf dem Zettel steht, darf nicht außer Landes. Und da fängt der Streit schon an. Als kürzlich das Bild von Ludwig Kirchner aus dem Brücke-Museum außer Landes ging, war das Geschrei groß. Henrik R. Hanstein, Geschäftsführender Gesellschafter des Kunsthauses Lempertz in Köln, meinte im Bundestagsausschuss zur Causa Kirchner:

"Wir lassen solche herausragenden Bilder laufen, in Baden-Württemberg sollen die Bilder, die Schriften, die Inkunabeln, die Buchmalereien, die sollen also dann freigegeben werden. Ich mein, das ist wirklich national wertvolles Kulturgut. Da ist ein Deal gemacht worden, aber das verstehe ich nicht. Dass ein Kirchner, auch wenn er zurückgegeben wurde, was ich für streitbar halte, dass der nicht auf der Liste national wertvoller Kulturgüter steht, da kann man sagen: Wenn das Bild nicht ist, was dann?"


Zum Nachhören:
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/09/27/dkultur_200609272317.mp3

(Danke an HCK, auch für weitere Hinweise)

Aus https://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1577622/59qq6c/index.html:

"Der Leiter der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe, Peter Michael Ehrle, muss bis dem 10. Oktober eine "Negativliste" mit nicht verkäuflichen Werken erstellen."

Na, das ist doch einfach. Ein paar Tage lang die Nadeldrucker heißlaufen lassen und den Gesamtkatalog der Landesbibliothek ausführlich aus dem OPAC ausdrucken sowie die gedruckten Handschriftenkataloge irgendwie auf Endlospapier bringen. Dann das ganze auf große Rollen aufziehen, auf einem Lkw von Karlsruhe nach Stuttgart fahren und abrollen lassen (dürfte ja ungefähr reichen). Wenn Oettinger sich die Liste dann ganz durchschauen will, kommt er wenigstens mal nach Baden und kann sich Volkes Stimme live anhören.

Folgender Brief ging heute zur Post. Schade, denn das Zeug schmeckt eigentlich sehr lecker:

Sehr geehrter Herr Bernhard Prinz von Baden,

in den letzten zehn Jahren habe ich stets an geschätzte Geschäftspartner, Kunden und Freunde unseres Unternehmens Weine Ihres Weinguts als Weihnachtspräsent verschenkt. Jedes Jahr fuhr ich selbst nach Bermatingen, um viele Kisten Wein zu kaufen – noch vermehrt um einige Kisten für den persönlichen Bedarf. Einige sind noch im Weinkeller, doch die Freude daran ist mir gründlich vergangen.

Was Sie persönlich sich mit der unsäglichen Vorgehensweise zum Dokumentenerbe unseres Landes – den Handschriftensammlungen der Badischen Landesbibliothek – im Zusammenspiel mit der von allen guten Geistern verlassenen Landesregierung geleistet haben, und vor allem das völlig Unverständnis für unsere Region mit ihrer Geschichte und Kultur verderben mir jede Freude an Ihren Weinen. Der Maxime Ihres Hause "Fidelitas" ist all dies diametral entgegengesetzt, sofern sich die Fidelitas auch auf die Verantwortung vor Land und Leuten beziehen soll und nicht nur auf das Bankkonto.

Wenn ich selbst einmal in finanzielle Not kommen sollte, was einem freien Unternehmer natürlich immer passieren kann, muss ich mich an Banken wenden. Dass für mich einfach unwiederbringliches, einzigartiges Kultuggut verkauft wird, ist da unvorstellbar. Das scheint aber für Sie nicht zu gelten.

Ich fühle mich daher in meiner Ehre als Bürger des demokratisch verfassten Landes Baden-Würrtemberg gekränkt und werde selbstverständlich in Zukunft für meinen Privatbedarf wie für geschäftliche Zwecke Weine anderer Weingüter am Bodensee kaufen. Auch meine Bekannten werde ich bitten, einen Geschäftsmann, dem offenkundig jedes Ehrgefühl abhanden gekommen sein muss, nicht weiter zu unterstützen.

Mit freundlichem Gruß

 

twoday.net AGB

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