Kulturgut
Schloß A. an der A. (Landkreis E) befindet sich seit 1696 im Eigentum der freiherrlichen Familie von B. Zu dem um 1600 errichteten Schloß mit einigem Grundbesitz gehört eine Schloßkapelle aus dem frühen 18.Jahrhundert mit einheitlicher Barockausstattung (vgl. Dehio, Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler, Band Franken, Stichwort Adelsdorf). Jetziger Eigentümer ist der Beteiligte zu 1. Das Schloßgut war früher ein allodifiziertes Männerlehen der Freiherrn von B.; es fällt unter die seit 1919 erlassenen Gesetze und Verordnungen über die Auflösung und das Erlöschen von Familienfideikommissen. Der Fideikommißauflösungsschein wurde am 15.10.1942 erteilt.
Der Fideikommißsenat des Oberlandesgerichts Bamberg räumte mit Beschluß vom 8.10.1940 "im öffentlichen Interesse" dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege die Beaufsichtigung des Schlosses A. und der Barockkapelle in künstlerischer Hinsicht ein und bestimmte weiter, daß der Bauherr vor jeder baulichen Veränderung des Schlosses und der Kapelle diese Behörde zu hören und deren gutachtlichen Ausführungen zu entsprechen habe.
Oberstes Fideikommißgericht München, Beschluß vom 8. Februar 1989, Az: FK 1/89 (Abdruck: BayObLGZ 1989, 22-28).
Die Entscheidung hob die zugunsten des Staates bestellte Reallast auf.
Wenn man so dämlich "neutralisiert", kann man statt A. auch Adelsdorf und statt B. Bibra schreiben.
Zum Fideikommissrecht am Beispiel einer Rentenzahlung aus dem Fürstlichen Hausvermögen des Hauses Lippe siehe den Volltext unter:
https://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Hamm_-_Lippische_Rente
Der Fideikommißsenat des Oberlandesgerichts Bamberg räumte mit Beschluß vom 8.10.1940 "im öffentlichen Interesse" dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege die Beaufsichtigung des Schlosses A. und der Barockkapelle in künstlerischer Hinsicht ein und bestimmte weiter, daß der Bauherr vor jeder baulichen Veränderung des Schlosses und der Kapelle diese Behörde zu hören und deren gutachtlichen Ausführungen zu entsprechen habe.
Oberstes Fideikommißgericht München, Beschluß vom 8. Februar 1989, Az: FK 1/89 (Abdruck: BayObLGZ 1989, 22-28).
Die Entscheidung hob die zugunsten des Staates bestellte Reallast auf.
Wenn man so dämlich "neutralisiert", kann man statt A. auch Adelsdorf und statt B. Bibra schreiben.
Zum Fideikommissrecht am Beispiel einer Rentenzahlung aus dem Fürstlichen Hausvermögen des Hauses Lippe siehe den Volltext unter:
https://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Hamm_-_Lippische_Rente
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VG Hannover 6. Kammer, Urteil vom 9. Juni 1989, Az: 6 A 69/87
Leitsatz
1. Gegenüber der an den Nießbraucher und Testamentsvollstrecker gerichteten Verfügung über die Eintragung eines Gegenstands in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts ist auch der Eigentümer klagebefugt.
2. Die behördliche Entscheidung über die Eintragung ist ein Verwaltungsakt mit gleichsam dinglicher Kraft.
3. Das Kulturgutschutzgesetz ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Es verstößt auch nicht gegen Europa-Recht.
4. Die Anhörung kann nach VwVfG § 28 Abs 2 möglicherweise auch dort unterbleiben, wo dem Betroffenen die Rechtsauffassung der Behörde bekannt ist (Rechtsgedanke des § 39 Abs 2 Nr 2 VwVfG; offen gelassen).
5. Angesichts Art 19 Abs 4 GG ist die uneingeschränkte gerichtliche Überprüfung unbestimmter Rechtsbegriffe die Regel. Eine Verringerung der Kontrolldichte kommt nur bei unvertretbaren Verwaltungsentscheidungen in Betracht.
6. Die Erheblichkeit eines Gegenstands für die deutsche Kultur unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung.
7. Die Eigenschaft als "deutscher" Kulturbesitz wird nicht durch den Umstand beeinträchtigt, daß der Gegenstand für lange Zeit ins Ausland verbracht war.
8. Die KMK-Richtlinien zum Vollzug des Kulturgutschutzgesetzes können zu dessen Auslegung herangezogen werden.
9. Zur Schutzwürdigkeit eines Ensembles von Rokoko-Möbeln (Silberzimmer der Welfen).
10. Der Umstand, daß ein Gegenstand erst 32 Jahre nach Inkrafttreten des Kulturgutschutzgesetzes eingetragen worden ist, steht der Anerkennung seiner Bedeutung für das deutsche Kulturgut nicht entgegen. (juris)
Fundstelle
NVwZ-RR 1991, 643-645 (Leitsatz und Gründe)
Leitsatz
1. Gegenüber der an den Nießbraucher und Testamentsvollstrecker gerichteten Verfügung über die Eintragung eines Gegenstands in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts ist auch der Eigentümer klagebefugt.
2. Die behördliche Entscheidung über die Eintragung ist ein Verwaltungsakt mit gleichsam dinglicher Kraft.
3. Das Kulturgutschutzgesetz ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Es verstößt auch nicht gegen Europa-Recht.
4. Die Anhörung kann nach VwVfG § 28 Abs 2 möglicherweise auch dort unterbleiben, wo dem Betroffenen die Rechtsauffassung der Behörde bekannt ist (Rechtsgedanke des § 39 Abs 2 Nr 2 VwVfG; offen gelassen).
5. Angesichts Art 19 Abs 4 GG ist die uneingeschränkte gerichtliche Überprüfung unbestimmter Rechtsbegriffe die Regel. Eine Verringerung der Kontrolldichte kommt nur bei unvertretbaren Verwaltungsentscheidungen in Betracht.
6. Die Erheblichkeit eines Gegenstands für die deutsche Kultur unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung.
7. Die Eigenschaft als "deutscher" Kulturbesitz wird nicht durch den Umstand beeinträchtigt, daß der Gegenstand für lange Zeit ins Ausland verbracht war.
8. Die KMK-Richtlinien zum Vollzug des Kulturgutschutzgesetzes können zu dessen Auslegung herangezogen werden.
9. Zur Schutzwürdigkeit eines Ensembles von Rokoko-Möbeln (Silberzimmer der Welfen).
10. Der Umstand, daß ein Gegenstand erst 32 Jahre nach Inkrafttreten des Kulturgutschutzgesetzes eingetragen worden ist, steht der Anerkennung seiner Bedeutung für das deutsche Kulturgut nicht entgegen. (juris)
Fundstelle
NVwZ-RR 1991, 643-645 (Leitsatz und Gründe)
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Viel zu wenig bekannt ist das Standardwerk zum Recht der Archive, Bibliotheken und Museen des Schweizer Juristen Künzle, von dem der komplette Teil zum Museumsrecht online als PDF verfügbar ist:
https://www.kendris.com/admin/pdf/news_de53.pdf
https://www.kendris.com/admin/pdf/news_de53.pdf
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https://www.pz-news.de/kultur/kunst/85669/
„Diese Handschriftausstellung ist ein Dank für die überwältigende Solidarität, die die Badische Landesbibliothek in den vergangenen Wochen erfahren hat“. Direktor Peter Michael Ehrle ist deutlich die Sorge um die Zukunft der wertvollen Handschriftenbestände anzusehen, von denen einige in der Sonderschau bis zum 25. November zeigt werden. [...]
Wolfgang Klose, Vorsitzender der Badischen Bibliotheksgesellschaft, hält dies aufgrund von Gesetzen aus dem 19. Jahrhundert, die die Säkularisierung der Klöster sowie das Ende des Großherzogtums Baden betreffen, für in keinster Weise statthaft. Für ihn ist die Verkaufsabsicht „ein Angriff auf das fundamentale Selbstverständnis der Gesellschaft, dass der Staat das kulturelle Erbe zu schützen habe“.
Auf 50 Lux abgedunkelt
Zu sehen sind im ehemaligen Musiklesesaal der Landesbibliothek elf Handschriften aus der ehemaligen Großherzoglichen Hof- und Landesbibliothek, die aus konservatorischen Gründen sonst nur ausgewiesenen Fachleuten im Original vorgelegt werden. Im auf 50 Lux abgedunkelten Raum sind Werke ausgestellt, die zwischen dem 10. Jahrhundert und dem Jahr 1730 entstanden. Diese elf Preziosen sind nach Worten von Ute Obhof, Leiterin der Handschriftenabteilung, nur die „Spitze des Eisberges“ was die Qualität der Handschriftensammlung angeht.
So ist nun der um 1487 in Konstanz entstandene Prachtband des Konrad von Grünenburgs „Reise von Konstanz nach Jerusalem“ mit seiner herrlichen Illustration eines türkischen Kriegesschiffs neben dem ungemein wertvollen Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden zu sehen.
Das Ende des 15. Jahrhunderts in Paris geschaffene Werk, dessen Herstellung wohl ein Jahr gedauert hat, wurde noch zu D-Mark-Zeiten, wie Obhof erläutert, für „rund 17 Millionen für eine Ausstellungsausleihe versichert“. Das älteste in der Fächerstadt ausgestellte Werk ist das „Homiliarium von der Reichenau“, eine kunstvolle Sammlung von Predigttexten, die um die Mitte des 10. Jahrhunderts in der Klosterwerkstatt entstanden. Die herrliche illuminierte Handschrift fasziniert auch durch ihre kostbaren Gold- und Purpurauflagen. Das in Straßburg um 1490 entstandene Klarenbuch schildert das Leben der heiligen Klara, wobei die Miniaturen in ihrer Stilistik durchaus an die Darstellung des Minnekults erinnern.
Die kleine Schau schlägt den Bogen vom berühmten Speyerer Evangelistar zum Karlsruher Tulpenbuch, von dem mehrere Blätter gezeigt werden können. Auch wenn die Ausstellung als Dankeschön nicht nur für die über 11 000 Protestunterschriften gedacht ist, die die Landesregierung zu einem vorläufigen Umdenken gebracht haben, sehen Klose, Ehrle und Obhof die Handschriftensammlung längst noch nicht außer Gefahr. „Ob das von der Landesregierung jetzt angestrebte Drei-Säulenmodell funktioniert, weiß niemand“, sagt Klose. Selbst wenn die insgesamt 30 Millionen Euro von der Landesstiftung, Sponsoren und anderen Kultureinrichtungen aufgebracht würden, würden diese Gelder wiederum der Kultur in ganz Baden-Württemberg fehlen.
Bibliothekschef Ehrle, der, wie man hören konnte, infolge seines mutigen Einsatzes für den Erhalt seiner Bestände politisch unter Druck geraten ist, erinnert außerdem daran, dass beispielsweise die Nibelungenhandschrift C, die nicht zu den gefährdeten Beständen gehört, von der Landesbank gekauft und als einfache Leihgabe in die Fächerstadt kam, jederzeit von der Bank zurückgeholt und verkauft werden könnte.
Die Sonderausstellung ist bei freiem Eintritt in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe bis zum 25. November zu sehen. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 bis 16 Uhr, Donnerstag bis 19 Uhr, Samstag 10 bis 12 Uhr.
St. Peter Cod. 11a
„Diese Handschriftausstellung ist ein Dank für die überwältigende Solidarität, die die Badische Landesbibliothek in den vergangenen Wochen erfahren hat“. Direktor Peter Michael Ehrle ist deutlich die Sorge um die Zukunft der wertvollen Handschriftenbestände anzusehen, von denen einige in der Sonderschau bis zum 25. November zeigt werden. [...]
Wolfgang Klose, Vorsitzender der Badischen Bibliotheksgesellschaft, hält dies aufgrund von Gesetzen aus dem 19. Jahrhundert, die die Säkularisierung der Klöster sowie das Ende des Großherzogtums Baden betreffen, für in keinster Weise statthaft. Für ihn ist die Verkaufsabsicht „ein Angriff auf das fundamentale Selbstverständnis der Gesellschaft, dass der Staat das kulturelle Erbe zu schützen habe“.
Auf 50 Lux abgedunkelt
Zu sehen sind im ehemaligen Musiklesesaal der Landesbibliothek elf Handschriften aus der ehemaligen Großherzoglichen Hof- und Landesbibliothek, die aus konservatorischen Gründen sonst nur ausgewiesenen Fachleuten im Original vorgelegt werden. Im auf 50 Lux abgedunkelten Raum sind Werke ausgestellt, die zwischen dem 10. Jahrhundert und dem Jahr 1730 entstanden. Diese elf Preziosen sind nach Worten von Ute Obhof, Leiterin der Handschriftenabteilung, nur die „Spitze des Eisberges“ was die Qualität der Handschriftensammlung angeht.
So ist nun der um 1487 in Konstanz entstandene Prachtband des Konrad von Grünenburgs „Reise von Konstanz nach Jerusalem“ mit seiner herrlichen Illustration eines türkischen Kriegesschiffs neben dem ungemein wertvollen Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden zu sehen.
Das Ende des 15. Jahrhunderts in Paris geschaffene Werk, dessen Herstellung wohl ein Jahr gedauert hat, wurde noch zu D-Mark-Zeiten, wie Obhof erläutert, für „rund 17 Millionen für eine Ausstellungsausleihe versichert“. Das älteste in der Fächerstadt ausgestellte Werk ist das „Homiliarium von der Reichenau“, eine kunstvolle Sammlung von Predigttexten, die um die Mitte des 10. Jahrhunderts in der Klosterwerkstatt entstanden. Die herrliche illuminierte Handschrift fasziniert auch durch ihre kostbaren Gold- und Purpurauflagen. Das in Straßburg um 1490 entstandene Klarenbuch schildert das Leben der heiligen Klara, wobei die Miniaturen in ihrer Stilistik durchaus an die Darstellung des Minnekults erinnern.
Die kleine Schau schlägt den Bogen vom berühmten Speyerer Evangelistar zum Karlsruher Tulpenbuch, von dem mehrere Blätter gezeigt werden können. Auch wenn die Ausstellung als Dankeschön nicht nur für die über 11 000 Protestunterschriften gedacht ist, die die Landesregierung zu einem vorläufigen Umdenken gebracht haben, sehen Klose, Ehrle und Obhof die Handschriftensammlung längst noch nicht außer Gefahr. „Ob das von der Landesregierung jetzt angestrebte Drei-Säulenmodell funktioniert, weiß niemand“, sagt Klose. Selbst wenn die insgesamt 30 Millionen Euro von der Landesstiftung, Sponsoren und anderen Kultureinrichtungen aufgebracht würden, würden diese Gelder wiederum der Kultur in ganz Baden-Württemberg fehlen.
Bibliothekschef Ehrle, der, wie man hören konnte, infolge seines mutigen Einsatzes für den Erhalt seiner Bestände politisch unter Druck geraten ist, erinnert außerdem daran, dass beispielsweise die Nibelungenhandschrift C, die nicht zu den gefährdeten Beständen gehört, von der Landesbank gekauft und als einfache Leihgabe in die Fächerstadt kam, jederzeit von der Bank zurückgeholt und verkauft werden könnte.
Die Sonderausstellung ist bei freiem Eintritt in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe bis zum 25. November zu sehen. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 bis 16 Uhr, Donnerstag bis 19 Uhr, Samstag 10 bis 12 Uhr.

Die Unterschriftenaktion wird noch bis zum 15.11.2006 fortgesetzt. Nachdem die Landesregierung inzwischen auch anderes Kulturgut verkaufen wolle, weitete die LV ihren Protest auch dahingehend aus. Die LV wendet sich dagegen, nun anderes Kulturgut zu verschleudern. Sie hält an ihrer Forderung fest, die Sanierung des Schlosses Salem vollständig aus den Erträgen der Landesstiftung in Angriff zu nehmen. Vgl. auch die Pressemitteilung vom 17.10. (Beschluss der Landesstiftung unzureichend. Landesvereinigung wehrt sich gegen Vorwürfe, Badens Staatsregierung habe 1918/1919 schlampig verhandelt/Land nach wie vor in der Pflicht) und 10.10.2006.
Stand am Dienstag, den 27.10.2006, ca. 12.000 Unterschriften.
(Die Unterschriftenliste kann auf der Website der Landesvereinigung Baden heruntergeladen werden, stattdessen kann die Zustimmung auch online erfolgen.)
Die Unterschriftenlisten sollen am 6.12.2006 in Stuttgart dem Ministerpräsidenten und dem Landtagspräsidenten übergeben werden.
Aus der Pressemitteilung vom 20.10.2006:
Landesvereinigung übt Schulterschluss mit Landtagsparteien.
Kuratorium der Vereinigung einstimmig gegen Ausverkauf von Kulturgut
Das Kuratorium der Landesvereinigung Baden in Europa unterstützt den Kampf der Landesvereinigung gegen den Verkauf von Kulturgut aus Baden-Württemberg. Dies beschlossen die Mitglieder des Kuratoriums einstimmig bei ihrer jüngsten Sitzung. Dem Gremium gehören Personen der Öffentlichkeit aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Politik an, darunter Bundestags- und Landtagsabgeordnete aller Parteien.
Die Vertreter von CDU, SPD und Die Grünen aus dem Landtag von Baden-Württemberg forderten, dass die eventuell zum Verkauf stehenden Kunstschätze als Nationales Kulturgut unter Schutz gestellt werden. Sie fordern die Landesregierung auf, den entsprechenden Antrag bei der Bundesregierung zu stellen. Außerdem schlugen sie vor, dem Landtag und der Landesregierung die Unterschriften, die aus allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus aus dem Ausland der Landesvereinigung Baden in Europa vorliegen am 6. Dezember in Stuttgart zu überreichen. Bislang hat die Landesvereinigung an die 10 000 Unterschriften zum Erhalt der Kulturgüter gesammelt.
Weiteres unter https://www.lv-baden.de/a/web/
Stand am Dienstag, den 27.10.2006, ca. 12.000 Unterschriften.
(Die Unterschriftenliste kann auf der Website der Landesvereinigung Baden heruntergeladen werden, stattdessen kann die Zustimmung auch online erfolgen.)
Die Unterschriftenlisten sollen am 6.12.2006 in Stuttgart dem Ministerpräsidenten und dem Landtagspräsidenten übergeben werden.
Aus der Pressemitteilung vom 20.10.2006:
Landesvereinigung übt Schulterschluss mit Landtagsparteien.
Kuratorium der Vereinigung einstimmig gegen Ausverkauf von Kulturgut
Das Kuratorium der Landesvereinigung Baden in Europa unterstützt den Kampf der Landesvereinigung gegen den Verkauf von Kulturgut aus Baden-Württemberg. Dies beschlossen die Mitglieder des Kuratoriums einstimmig bei ihrer jüngsten Sitzung. Dem Gremium gehören Personen der Öffentlichkeit aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Politik an, darunter Bundestags- und Landtagsabgeordnete aller Parteien.
Die Vertreter von CDU, SPD und Die Grünen aus dem Landtag von Baden-Württemberg forderten, dass die eventuell zum Verkauf stehenden Kunstschätze als Nationales Kulturgut unter Schutz gestellt werden. Sie fordern die Landesregierung auf, den entsprechenden Antrag bei der Bundesregierung zu stellen. Außerdem schlugen sie vor, dem Landtag und der Landesregierung die Unterschriften, die aus allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus aus dem Ausland der Landesvereinigung Baden in Europa vorliegen am 6. Dezember in Stuttgart zu überreichen. Bislang hat die Landesvereinigung an die 10 000 Unterschriften zum Erhalt der Kulturgüter gesammelt.
Weiteres unter https://www.lv-baden.de/a/web/
BCK - am Montag, 30. Oktober 2006, 18:55 - Rubrik: Kulturgut
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Neu auf dem Landtagsserver:
( Update zu https://archiv.twoday.net/stories/2847715/ )
Antrag Fraktion SPD
(Abg. Ute Vogt, Helen Heberer, Stober und Fraktion)
25.10.2006 Drs 14/510
https://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0510.html
Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und insbesondere seine Handhabung in Bezug auf die Kulturgüter im Eigentum des Hauses Baden
Antrag Fraktion GRÜNE
(Abg. Walter, Kretschmann und Fraktion)
25.10.2006 Drs 14/507
https://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0507.html
Der geplante Verkauf von badischen Kulturgütern
Hier: Die rechtliche Stellung der Zähringer-Stiftung
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
I. zu berichten,
Walter, Kretschmann und Fraktion
Begründung:
Die Landesregierungen in Baden-Württemberg haben über Jahrzehnte die Zähringer-Stiftung als wirksame Stiftung betrachtet. Erst in der jüngeren Vergangenheit hat die derzeitige Landesregierung Zweifel an dieser Position angemeldet und u. a. daraus folgernd dem Haus Baden einen Vergleich über 70 Mio. € angeboten. Namhafte Juristen widersprechen jedoch der Auffassung der Landesregierung. Damit wäre ein Großteil der von der Landesregierung als eindeutig im Besitz des Hauses Badens oder zumindest strittig deklarierten Kunstwerke zumindest im Eigentum der Zähringer-Stiftung und damit vor Verkauf geschützt.
Update 7.11.2006:
Ankauf badischer Kulturgüter durch das Land Baden.
(Drs. 14/496) Der Abg. Jürgen Walter, GRÜNE, hat für die Fragestunde in der 12. Plenarsitzung des Landtags BW am 9.11. eine mündliche Anfrage eingereicht (Eingang: 02.11.2006). Er fragt darin nach dem konkreten Inhalt des aufgrund einer Vereinbarung des Landes Baden mit dem Haus Baden vom badischen Landtag am 1. April 1930 beschlossenen und am 17. April 1930 veröffentlichten Gesetz zum Ankauf badischer Kulturgüter.
Kommentar: Die Anfrage ist inhaltlich überflüssig und wohl nur aus taktischen Gründen motiviert, denn jeder Landtagsabgeordnete könnte wohl leicht selbst im badischen Gesetzblatt nachschlagen. Zudem ist das betreffende Gesetz längst in den Wikimedia Commons als Faksimile wiedergegeben (eingestellt von Klaus Graf):
https://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Kunsthalle_karlsruhe_1930_1.JPG
MdL Kretschmann, Fraktionsvorsitzender GRÜNE fordert in einem Brief vom 2.11. (pdf) an MP Oettinger, "alle Aktivitäten, auch seitens der Landesstiftung, badische Kulturgüter zu erwerben“ einzustellen. Die Rolle der Zähringer-Stiftung sei bisher unzureichend berücksichtigt worden. Zahlreiche Argumente sprächen dafür, dass die Stiftung wirksam errichtet wurde und die Übereignung von Kulturgütern an die Stiftung erfolgt ist. Er werde daher seitens seiner Fraktion eine Anhörung im Finanzausschuss beantragen, die das Gesetz vom April 1930 und die Wirksamkeit der Zähringer-Stiftung zum Thema machen solle. Seines Erachtens müsse die Frage nach der Zukunft von von Schloss Salem völlig getrennt von der der Kunstgegenstände betrachtet werden, weil nur so eine Lösung gefunden werden könne, die der tatsächlichen rechtlichen Situation gerecht werde.
( Update zu https://archiv.twoday.net/stories/2847715/ )
Antrag Fraktion SPD
(Abg. Ute Vogt, Helen Heberer, Stober und Fraktion)
25.10.2006 Drs 14/510
https://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0510.html
Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und insbesondere seine Handhabung in Bezug auf die Kulturgüter im Eigentum des Hauses Baden
Antrag Fraktion GRÜNE
(Abg. Walter, Kretschmann und Fraktion)
25.10.2006 Drs 14/507
https://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0507.html
Der geplante Verkauf von badischen Kulturgütern
Hier: Die rechtliche Stellung der Zähringer-Stiftung
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
I. zu berichten,
- ob die Landesregierung die Auffassung teilt, dass die Zähringer-Stiftung wirksam errichtet wurde, und an welchen Gegenständen diese nach Auffassung der Landesregierung unstreitig wirksam Eigentum erworben hat;
- ob es zutrifft, dass das Land bis in die jüngste Zeit davon ausging, dass hinsichtlich der in die Stiftung eingebrachten Gegenstände die Rechtsunklarheit sich darauf bezog, ob die Zähringer-Stiftung oder das Land Eigentümer dieser Gegenstände ist;
- aus welchen Personen sich der Stiftungsrat der Zähringer-Stiftung derzeit zusammensetzt und welche Aufgaben dieser Stiftungsrat wahrnimmt;
- wann das Haus Baden zum ersten Mal seine Eigentümerstellung hinsichtlich der in die Stiftung eingebrachten Gegenstände zu Lasten der Stiftung geltend machte;
- ob es zutrifft, dass im Jahr 1983 vom damaligen Wissenschaftsminister Engler der Zähringer-Stiftung ein Vergleich hinsichtlich der eingebrachten Gegenstände angeboten wurde, den diese aber ablehnte; falls ja, mit welcher Begründung;
- ob es zutrifft, dass die Ablehnung des unter Ziffer 4 erwähnten Vergleichs damals deshalb keine weiteren Folgen hatte, weil die damalige Regierung davon ausging, dass die streitigen Gegenstände wenn nicht dem Land, dann eben der Stiftung gehörten und der Zugang der Öffentlichkeit damit gesichert sei;
- inwieweit die Stiftungsaufsicht der Zähringer-Stiftung gegenüber tätig wurde;
- wie die konkreten Fragestellungen der Landesregierung lauteten, welche von Peter Wax und Prof. Würtenberger begutachtet werden sollten;
- ob den Gutachtern von der Landesregierung konkrete Szenarien eines möglichen Vergleichs zur Begutachtung vorgelegt wurden, und wenn ja, wie diese Szenarien aussahen;
- dem Landtag einen Bericht über die Errichtung der Stiftung und über den Schriftwechsel zwischen der Zähringer-Stiftung und der Stiftungsaufsicht vorzulegen;
- dem Landtag Akteneinsicht über die Akten der Stiftungsaufsicht zur Zähringer-Stiftung zu gewähren.
Walter, Kretschmann und Fraktion
Begründung:
Die Landesregierungen in Baden-Württemberg haben über Jahrzehnte die Zähringer-Stiftung als wirksame Stiftung betrachtet. Erst in der jüngeren Vergangenheit hat die derzeitige Landesregierung Zweifel an dieser Position angemeldet und u. a. daraus folgernd dem Haus Baden einen Vergleich über 70 Mio. € angeboten. Namhafte Juristen widersprechen jedoch der Auffassung der Landesregierung. Damit wäre ein Großteil der von der Landesregierung als eindeutig im Besitz des Hauses Badens oder zumindest strittig deklarierten Kunstwerke zumindest im Eigentum der Zähringer-Stiftung und damit vor Verkauf geschützt.
Update 7.11.2006:
Ankauf badischer Kulturgüter durch das Land Baden.
(Drs. 14/496) Der Abg. Jürgen Walter, GRÜNE, hat für die Fragestunde in der 12. Plenarsitzung des Landtags BW am 9.11. eine mündliche Anfrage eingereicht (Eingang: 02.11.2006). Er fragt darin nach dem konkreten Inhalt des aufgrund einer Vereinbarung des Landes Baden mit dem Haus Baden vom badischen Landtag am 1. April 1930 beschlossenen und am 17. April 1930 veröffentlichten Gesetz zum Ankauf badischer Kulturgüter.
Kommentar: Die Anfrage ist inhaltlich überflüssig und wohl nur aus taktischen Gründen motiviert, denn jeder Landtagsabgeordnete könnte wohl leicht selbst im badischen Gesetzblatt nachschlagen. Zudem ist das betreffende Gesetz längst in den Wikimedia Commons als Faksimile wiedergegeben (eingestellt von Klaus Graf):
https://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Kunsthalle_karlsruhe_1930_1.JPG
MdL Kretschmann, Fraktionsvorsitzender GRÜNE fordert in einem Brief vom 2.11. (pdf) an MP Oettinger, "alle Aktivitäten, auch seitens der Landesstiftung, badische Kulturgüter zu erwerben“ einzustellen. Die Rolle der Zähringer-Stiftung sei bisher unzureichend berücksichtigt worden. Zahlreiche Argumente sprächen dafür, dass die Stiftung wirksam errichtet wurde und die Übereignung von Kulturgütern an die Stiftung erfolgt ist. Er werde daher seitens seiner Fraktion eine Anhörung im Finanzausschuss beantragen, die das Gesetz vom April 1930 und die Wirksamkeit der Zähringer-Stiftung zum Thema machen solle. Seines Erachtens müsse die Frage nach der Zukunft von von Schloss Salem völlig getrennt von der der Kunstgegenstände betrachtet werden, weil nur so eine Lösung gefunden werden könne, die der tatsächlichen rechtlichen Situation gerecht werde.
BCK - am Montag, 30. Oktober 2006, 15:29 - Rubrik: Kulturgut
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In der Schweiz konnten Wissenschaftler 1981 einen Entscheid des Bundesgerichts durchsetzen, der eine privatrechtliche Stiftung betraf, die den Nachlass Robert Walsers verwaltet. Zwei Walser-Forscher wurden als beschwerdebefugt gegenüber der staatlichen Stiftungsaufsicht angesehen. Sie hatten - gemeinsam mit anderen, deren rechtliche Betroffenheit verneint wurde - eine bessere Verwaltung der Dokumente und den freien Zugang für die Öffentlichkeit gefordert.
Text von BGE 107 II 385
Leitsatz:
Die Legitimation zur Stiftungsaufsichtsbeschwerde setzt ein näher
umschriebenes persönliches Interesse des Beschwerdeführers an der Kontrolle der
Tätigkeit der Stiftungsorgane voraus. Ein solches Interesse ist zu bejahen,
wenn eine Person wirklich einmal in die Lage kommen kann, eine Leistung oder
einen andern Vorteil von der Stiftung zu erlangen.
In Deutschland steht dagegen den Destinatären KEINE Klagebefugnis zu, siehe
https://archiv.twoday.net/stories/2823247/
Text von BGE 107 II 385
Leitsatz:
Die Legitimation zur Stiftungsaufsichtsbeschwerde setzt ein näher
umschriebenes persönliches Interesse des Beschwerdeführers an der Kontrolle der
Tätigkeit der Stiftungsorgane voraus. Ein solches Interesse ist zu bejahen,
wenn eine Person wirklich einmal in die Lage kommen kann, eine Leistung oder
einen andern Vorteil von der Stiftung zu erlangen.
In Deutschland steht dagegen den Destinatären KEINE Klagebefugnis zu, siehe
https://archiv.twoday.net/stories/2823247/
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Süddeutsche Zeitung, 28.10.2006, Ausgabe Deutschland, S. 15
Wer braucht schon so viele Evangelien?
Trotz Protest: Die Schweizer Fondation Bodmer möchte 1700 Jahre alte Papyri verkaufen, um ihr Museum zu finanzieren
Auszüge:
Museen schaffen seltsame Nachbarschaften, und einige der seltsamsten schafft die
Fondation Martin Bodmer, eine exquisite Handschriftensammlung im malerischen
Cologny bei Genf. [...]
Die Krönung der Sammlung aber sind jene 900 taschenbuchgroßen Seiten, die in den
fünfziger Jahren aus Ägypten auf nicht näher beleuchteten Wegen in die Schweiz
gelangten. Martin Bodmer, Sohn einer Zürcher Seidenhandelsfamilie und besessener
Handschriftensammler, hatte einige der die ältesten Quellen des Neuen Testaments
erworben, Papyrus-Codices mit dem Evangelium des Lucas und des Johannes, die aus
dem späten zweiten bis frühen dritten Jahrhundert stammen.
Und aus eben diesem Schatz möchte die Sammlung Bodmer nun ein paar Seiten
verkaufen, um, wie der Genfer Gräzist Paul Schubert aus einem Brief der Stiftung
zitiert, "die Stiftung wieder zu ,kapitalisieren". Ein
Handschriften-Verkauf als Ausweg aus einer klammen Haushaltslage - das kommt einem bekannt vor.
Bereits im März hatte Paul Schubert eine Petition verfasst, unterzeichnet von 20
Kollegen, um den Verkauf zu verhindern. Ob sie größere Wirkung entfaltet, steht
dahin. Denn Sammlungsdirektor Charles Méla betrachtet die Verkaufspläne geradezu
als Befreiungsschlag für sein Haus: "Ich habe an jede Tür in Genf geklopft:
Umsonst. Wenn den Schweizern so viel an den Papyri liegt, hätten sie uns ja
vorher mal helfen können." 600 000 Euro bekomme die Stiftung derzeit vom Staat,
die Ausgaben für das neue, 2003 eröffnete Museum, lägen aber bei 800 000 Euro.
Überhaupt stehe ja nicht jene weltweit älteste Handschrift des
Johannes-Evangeliums aus dem 2. Jahrhundert zum Verkauf, sondern etwa 30 Blätter
aus einem Lukas- und einem Johannes- Evangelium aus dem frühen 3. Jahrhundert,
die allesamt erforscht und publiziert seien.
Dass es sich dennoch nicht um nachrangige Stücke handeln kann, klingt in der
Antwort des Stiftungsrates auf Schuberts Petition an. Darin schreibt die
Stiftung, man habe vor dem Dilemma gestanden, "entweder ein Stück von großem
Wert oder viele Stücke von geringerem Wert" zu verkaufen und sich auf die erste
Variante verständigt, "um das Problem ein für alle Mal zu lösen". Sechs bis acht
Millionen Euro, hofft Direktor Méla, werde der Verkauf einbringen.
Es wäre nicht der erste Verkauf aus der Sammlung Bodmer. Martin Bodmer, Schweizer Millionär und Bibliomane, hatte seine Sammlung aus 16 000
Handschriften, Inkunablen, Zeichnungen, Noten und Skulpturen in zwei
unterirdisch verbundenen Pavillons untergebracht, das Eigentum an ihnen aber
später in eine private Stiftung umgewandelt, heute eine der größten privaten
Stiftungen der Welt. Der Stiftungsrat wiederum hatte sich für das Museum von
Mario Botta einen unterirdischen Ergänzungsbau schaffen lassen, der vor drei
Jahren eröffnet wurde - und dessen Baukosten von zehn Millionen Euro durch den
Verkauf einer Zeichnung Michelangelos finanziert wurde. Für Paul Schubert war
dies der Beginn einer fatalen Strategie, für Sammlungsdirektor Méla hingegen
eine Tat in öffentlichem Interesse. Erst mit dem Bau des neuen Museums habe man
die Sammlung einem breiteren Publikum zugänglich machen können, was sich nicht
zuletzt dadurch ausgezahlt habe, dass der Kanton Genf die zuvor gekürzten Mittel
wieder auf 310 000 Euro pro Jahr aufgestockt habe. Aber nun müsse das neue Haus
mit Leben erfüllt werden, nun wolle man Sonderausstellungen machen, neue Stücke
kaufen - und alles das koste eben Geld.
Aber liegt nicht ein gewisser Widerspruch darin, die Kronjuwelen zu verkaufen,
nur um sich eine Handvoll Perlen leisten zu können? "Aber es sind ja gar nicht
die Kronjuwelen. Die Stiftung besitzt 900 Blatt Papyri, das sind 1800 Seiten,
und wir können nur ein, zwei Seiten zeigen: Nein, ich bedaure es nicht, diese
Papyri zu verkaufen."
Der Heidelberger Altphilologin Andrea Jördens hingegen tut es nicht nur leid,
sie nennt es "eine Katastrophe". Selbst wenn die Schriften publiziert und
digitalisiert seien, helfe Forschern dies kaum weiter. Viele Informationen
ließen sich nur am Original ablesen: "Welche Tinte verwendet wurde, welche Hände
geschrieben haben, wer welche Einfügungen gemacht hat, alle diese Fragen
beantwortet ein Computerbild nicht", erklärt Jördens. Schlimmstenfalls, so ihre
Sorge, verschwinden die Blätter in einer Privatsammlung, unerreichbar für die
Öffentlichkeit und für die Wissenschaft, eine Befürchtung, die Méla zu zerstreuen sucht: "Wir hatten mal an eine private Sammlung gedacht, aber wir
werden auf jeden Fall darauf achten, dass die Papyri für die Forschung
zugänglich bleiben." Paul Schuster überzeugt das nicht: "Was heißt das
überhaupt: Es ist schon publiziert? Kann man etwa jede Sammlung
auseinanderreißen, jedes Bilder verkaufen, nur weil es mal in einem Buch
abgedruckt wurde?"
Aber Méla sieht die Pläne des Stiftungsrates ganz im Sinne des Museumsgründers.
Und damit liegt er möglicherweise nicht mal falsch. Martin Bodmer nämlich, so
Méla, habe den Verkauf einzelner Stücke ausdrücklich vorgesehen, falls sich auf
diese Weise das Überleben der Sammlung sichern ließe. Überhaupt schien die
Unantastbarkeit der Sammlung für Bodmer im Einzelfall verhandelbar: Als Papst
Paul VI. in Genf weilte, überreichte ihm der Industriellen-Sohn zwei Seiten mit
den Petrusbriefen. Er hatte sie einfach aus dem Konvolut herausgelöst. [...]
https://www.fondationbodmer.org/
Es handelt sich um P 75 (Bodmer XIV/XV):
https://www.efg-hohenstaufenstr.de/downloads/texte/bodmer_papyri.html
Bodmer XIV/XV hat ein eigenes Lemma in der polnischen Wikipedia:
https://pl.wikipedia.org/wiki/Papirus_Bodmer_XIV-XV
Ein weiterer Bericht zur Verkaufsaffäre:
https://www.3sat.de/3sat.php?https://www.3sat.de/kulturzeit/tips/99528/index.html
Video
https://www.sf.tv/sf1/kulturplatz/index.php
Zur Stiftungsaufsicht in der Schweiz siehe
https://archiv.twoday.net/stories/2866508/
English entry
https://archiv.twoday.net/stories/2866554/
Wer braucht schon so viele Evangelien?
Trotz Protest: Die Schweizer Fondation Bodmer möchte 1700 Jahre alte Papyri verkaufen, um ihr Museum zu finanzieren
Auszüge:
Museen schaffen seltsame Nachbarschaften, und einige der seltsamsten schafft die
Fondation Martin Bodmer, eine exquisite Handschriftensammlung im malerischen
Cologny bei Genf. [...]
Die Krönung der Sammlung aber sind jene 900 taschenbuchgroßen Seiten, die in den
fünfziger Jahren aus Ägypten auf nicht näher beleuchteten Wegen in die Schweiz
gelangten. Martin Bodmer, Sohn einer Zürcher Seidenhandelsfamilie und besessener
Handschriftensammler, hatte einige der die ältesten Quellen des Neuen Testaments
erworben, Papyrus-Codices mit dem Evangelium des Lucas und des Johannes, die aus
dem späten zweiten bis frühen dritten Jahrhundert stammen.
Und aus eben diesem Schatz möchte die Sammlung Bodmer nun ein paar Seiten
verkaufen, um, wie der Genfer Gräzist Paul Schubert aus einem Brief der Stiftung
zitiert, "die Stiftung wieder zu ,kapitalisieren". Ein
Handschriften-Verkauf als Ausweg aus einer klammen Haushaltslage - das kommt einem bekannt vor.
Bereits im März hatte Paul Schubert eine Petition verfasst, unterzeichnet von 20
Kollegen, um den Verkauf zu verhindern. Ob sie größere Wirkung entfaltet, steht
dahin. Denn Sammlungsdirektor Charles Méla betrachtet die Verkaufspläne geradezu
als Befreiungsschlag für sein Haus: "Ich habe an jede Tür in Genf geklopft:
Umsonst. Wenn den Schweizern so viel an den Papyri liegt, hätten sie uns ja
vorher mal helfen können." 600 000 Euro bekomme die Stiftung derzeit vom Staat,
die Ausgaben für das neue, 2003 eröffnete Museum, lägen aber bei 800 000 Euro.
Überhaupt stehe ja nicht jene weltweit älteste Handschrift des
Johannes-Evangeliums aus dem 2. Jahrhundert zum Verkauf, sondern etwa 30 Blätter
aus einem Lukas- und einem Johannes- Evangelium aus dem frühen 3. Jahrhundert,
die allesamt erforscht und publiziert seien.
Dass es sich dennoch nicht um nachrangige Stücke handeln kann, klingt in der
Antwort des Stiftungsrates auf Schuberts Petition an. Darin schreibt die
Stiftung, man habe vor dem Dilemma gestanden, "entweder ein Stück von großem
Wert oder viele Stücke von geringerem Wert" zu verkaufen und sich auf die erste
Variante verständigt, "um das Problem ein für alle Mal zu lösen". Sechs bis acht
Millionen Euro, hofft Direktor Méla, werde der Verkauf einbringen.
Es wäre nicht der erste Verkauf aus der Sammlung Bodmer. Martin Bodmer, Schweizer Millionär und Bibliomane, hatte seine Sammlung aus 16 000
Handschriften, Inkunablen, Zeichnungen, Noten und Skulpturen in zwei
unterirdisch verbundenen Pavillons untergebracht, das Eigentum an ihnen aber
später in eine private Stiftung umgewandelt, heute eine der größten privaten
Stiftungen der Welt. Der Stiftungsrat wiederum hatte sich für das Museum von
Mario Botta einen unterirdischen Ergänzungsbau schaffen lassen, der vor drei
Jahren eröffnet wurde - und dessen Baukosten von zehn Millionen Euro durch den
Verkauf einer Zeichnung Michelangelos finanziert wurde. Für Paul Schubert war
dies der Beginn einer fatalen Strategie, für Sammlungsdirektor Méla hingegen
eine Tat in öffentlichem Interesse. Erst mit dem Bau des neuen Museums habe man
die Sammlung einem breiteren Publikum zugänglich machen können, was sich nicht
zuletzt dadurch ausgezahlt habe, dass der Kanton Genf die zuvor gekürzten Mittel
wieder auf 310 000 Euro pro Jahr aufgestockt habe. Aber nun müsse das neue Haus
mit Leben erfüllt werden, nun wolle man Sonderausstellungen machen, neue Stücke
kaufen - und alles das koste eben Geld.
Aber liegt nicht ein gewisser Widerspruch darin, die Kronjuwelen zu verkaufen,
nur um sich eine Handvoll Perlen leisten zu können? "Aber es sind ja gar nicht
die Kronjuwelen. Die Stiftung besitzt 900 Blatt Papyri, das sind 1800 Seiten,
und wir können nur ein, zwei Seiten zeigen: Nein, ich bedaure es nicht, diese
Papyri zu verkaufen."
Der Heidelberger Altphilologin Andrea Jördens hingegen tut es nicht nur leid,
sie nennt es "eine Katastrophe". Selbst wenn die Schriften publiziert und
digitalisiert seien, helfe Forschern dies kaum weiter. Viele Informationen
ließen sich nur am Original ablesen: "Welche Tinte verwendet wurde, welche Hände
geschrieben haben, wer welche Einfügungen gemacht hat, alle diese Fragen
beantwortet ein Computerbild nicht", erklärt Jördens. Schlimmstenfalls, so ihre
Sorge, verschwinden die Blätter in einer Privatsammlung, unerreichbar für die
Öffentlichkeit und für die Wissenschaft, eine Befürchtung, die Méla zu zerstreuen sucht: "Wir hatten mal an eine private Sammlung gedacht, aber wir
werden auf jeden Fall darauf achten, dass die Papyri für die Forschung
zugänglich bleiben." Paul Schuster überzeugt das nicht: "Was heißt das
überhaupt: Es ist schon publiziert? Kann man etwa jede Sammlung
auseinanderreißen, jedes Bilder verkaufen, nur weil es mal in einem Buch
abgedruckt wurde?"
Aber Méla sieht die Pläne des Stiftungsrates ganz im Sinne des Museumsgründers.
Und damit liegt er möglicherweise nicht mal falsch. Martin Bodmer nämlich, so
Méla, habe den Verkauf einzelner Stücke ausdrücklich vorgesehen, falls sich auf
diese Weise das Überleben der Sammlung sichern ließe. Überhaupt schien die
Unantastbarkeit der Sammlung für Bodmer im Einzelfall verhandelbar: Als Papst
Paul VI. in Genf weilte, überreichte ihm der Industriellen-Sohn zwei Seiten mit
den Petrusbriefen. Er hatte sie einfach aus dem Konvolut herausgelöst. [...]
https://www.fondationbodmer.org/
Es handelt sich um P 75 (Bodmer XIV/XV):
https://www.efg-hohenstaufenstr.de/downloads/texte/bodmer_papyri.html
Bodmer XIV/XV hat ein eigenes Lemma in der polnischen Wikipedia:
https://pl.wikipedia.org/wiki/Papirus_Bodmer_XIV-XV
Ein weiterer Bericht zur Verkaufsaffäre:
https://www.3sat.de/3sat.php?https://www.3sat.de/kulturzeit/tips/99528/index.html
Video
https://www.sf.tv/sf1/kulturplatz/index.php
Zur Stiftungsaufsicht in der Schweiz siehe
https://archiv.twoday.net/stories/2866508/
English entry
https://archiv.twoday.net/stories/2866554/
Aus Anlass von sog. Dubletten-Verkäufen der Stiftsbibliothek St. Peter in Salzburg (veräußert werden Stücke ab dem 16. Jahrhundert) in Salzburg vertritt netbib
https://log.netbib.de/archives/2006/10/29/fruhneuzeitliche-drucke-sind-keine-dubletten/
zurecht die Ansicht, dass es bei frühneuzeitlichen Altbeständen keine Dubletten gibt.
Update:
https://www.salzburg.com/sn/06/11/16/artikel/2662821.html
Alle 203 zur Versteigerung ausgerufenen Titel von Zweit- und Drittexemplaren aus der Bibliothek des Stiftes St. Peter wurden am Dienstagabend verkauft. In knapp zwei Stunden war die von Peter Martern geleitete Auktion vorbei.
[...] Der finanzielle Erfolg der Auktion steht noch nicht fest, der Restaurierung des Buchbestands von St. Peter kann aber aller Voraussicht nach ein Betrag 15.000 Euro zugeführt werden.
Einer der Käufer ist Hermann Mayrhofer vom Bergbaumuseum in Leogang: "Ich bin ganz glücklich", sagt er zu den SN. "Um 1300 Euro hab ich sechs Bücher ersteigern können, darunter eine alte Beschreibung der Wallfahrt von Maria Kirchental aus dem Jahre 1740 und das Standardwerk über die Emigrationsgeschichte aus dem Erzbistum Salzburg von Gerhard Goecking aus dem Jahre 1734." Alles sei für das Museum gedacht.
Unter den fachkundigen Bietern haben Privatpersonen, Händler, Antiquariate sowie auch Mitarbeiter des Salzburger Landesarchivs und aus dem Archiv der Stadt Salzburg den Zuschlag erhalten. "Das ist ein Gewinn für Salzburgs Bildungslandschaft", ist P. Petrus überzeugt.
Wohl eher ein Verlust für geschlossene Bestände in St. Peter ...
Und wieso es sein muss, dass sich bei Bestandsabgaben öffentliche IInstitutionen als Bieter einer Auktion beteiligen müssen, darf mir gern ein Kirchenbibliothekar erklären. Aber die Kirche hat einen großen Magen und darf auch Altbestände verhökern, wenns der Ehre Gottes und dem Bibliotheksetat dient ...
Pfui Deibl.
https://log.netbib.de/archives/2006/10/29/fruhneuzeitliche-drucke-sind-keine-dubletten/
zurecht die Ansicht, dass es bei frühneuzeitlichen Altbeständen keine Dubletten gibt.
Update:
https://www.salzburg.com/sn/06/11/16/artikel/2662821.html
Alle 203 zur Versteigerung ausgerufenen Titel von Zweit- und Drittexemplaren aus der Bibliothek des Stiftes St. Peter wurden am Dienstagabend verkauft. In knapp zwei Stunden war die von Peter Martern geleitete Auktion vorbei.
[...] Der finanzielle Erfolg der Auktion steht noch nicht fest, der Restaurierung des Buchbestands von St. Peter kann aber aller Voraussicht nach ein Betrag 15.000 Euro zugeführt werden.
Einer der Käufer ist Hermann Mayrhofer vom Bergbaumuseum in Leogang: "Ich bin ganz glücklich", sagt er zu den SN. "Um 1300 Euro hab ich sechs Bücher ersteigern können, darunter eine alte Beschreibung der Wallfahrt von Maria Kirchental aus dem Jahre 1740 und das Standardwerk über die Emigrationsgeschichte aus dem Erzbistum Salzburg von Gerhard Goecking aus dem Jahre 1734." Alles sei für das Museum gedacht.
Unter den fachkundigen Bietern haben Privatpersonen, Händler, Antiquariate sowie auch Mitarbeiter des Salzburger Landesarchivs und aus dem Archiv der Stadt Salzburg den Zuschlag erhalten. "Das ist ein Gewinn für Salzburgs Bildungslandschaft", ist P. Petrus überzeugt.
Wohl eher ein Verlust für geschlossene Bestände in St. Peter ...
Und wieso es sein muss, dass sich bei Bestandsabgaben öffentliche IInstitutionen als Bieter einer Auktion beteiligen müssen, darf mir gern ein Kirchenbibliothekar erklären. Aber die Kirche hat einen großen Magen und darf auch Altbestände verhökern, wenns der Ehre Gottes und dem Bibliotheksetat dient ...
Pfui Deibl.
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In der Causa Karlsruhe war die Empörung groß. Geht es aber um weniger wichtige Kulturgüter, stehe ich mit meinem Kampf gegen undokumentierten Ausverkauf historischer Sammlungen wie Adelsbibliotheken weitgehend auf verlorenem Posten. Oft nimmt nicht einmal die Lokalpresse Notiz von den entsprechenden Verlusten.
In der FAZ vom 28.10.2006 S. 48 ("Kunstmarkt") erfährt man, dass bei Hartung & Hartung in München vom 7. bis 9. November Bestände aus mehreren Adelsbibliotheken versteigert werden.
Online-Katalog:
https://www.hartung-hartung.com/HHWeb/DB_Abteilungen_Frame.aspx?Mode=1&AukNr=115
Zum einen geht es um einen Schwung schöngeistiger Bücher aus Schloss Neidstein (Familie von Brand), das in den Besitz des Hollywood-Stars Nicholas Cage übergegangen ist und dessen Inventarreste vor etwa 5 Wochen bei Neumeister in München versteigert wurden, siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Neidstein#Archiv_und_Bibliothek
Aus Neidstein stammt z.B. Nr. 21:
"21 Nürnberg. - Beschreibung der Nürnberg: Landschafft, Welche in Chroniken und Analibus bißweilen der Nürnbergische Craiß genant wird, wie auch der Nürnberg: Land-Wehr... Deutsche Handschrift auf Papier. O. O. 1732. Ca. 360:220 mm. Tit., 242 SS., 8 w. Bll. Marmor. Pp.
Schätzpreis: *R (500,- €)
Von einer Hand in brauner Tinte recht sorgfältig geschrieben. Enthält eine genaue Beschreibung der zum Nürnberger Gebiet gehörenden Ortschaften, darunter: Eibach, Feucht, Fürth, Hersbruck, Katzwang, Liechtenhof, Ochenbruck, Reichenschwandt u. Wendelstein. Mit ausführl. Ortsregister. - Sauber. Tit. gestemp. Etwas beschabt. Unbeschnitten. - Exlibris "Stiftung der Familie Stoer und Stier". Aus Bibliothek Schloß Neidstein."
Die Volltextsuche "Neidstein" findet 212 Treffer, teilweise mit Besitzvermerken derer von Brand (z.B. Nr. 1724).
Zum zweiten geht es um die dritte Tranche der bedeutsamen Büchersammlung der Freiherren von Fechenbach zu Laudenbach, über die ich hier bereits berichtet habe:
https://archiv.twoday.net/stories/2539169/
https://archiv.twoday.net/stories/1091758
Hier sind auch Handschriften betroffen beispielsweise Nr. 9:
"Fimberger, Nic. Iter Philosophiae peripatetico Christianae Coeptum. Deutsche Handschrift auf Papier. Würzb. 1.XII.1723. 208:168 mm. 223 Bll., 2 Kupfertaf. Ldr. d. Zt.
Schätzpreis: (100,- €)
Vorlesungsmitschrift des Würzburger Studenten Joh. Phil. Karl Anton v. Fechenbach. - Sauber. Einbd. berieben u. mit Wurmspuren."
Nr. 14: "Kleinschrod, Gallus A. Caspar. Thematischer Theil des Criminalrechtes nach den Vorlesungen des Herrn Professor Kleinschrod im Sommersemester 1810. Deutsche Handschrift auf Papier. (Würzburg) 1810. 220:195 mm. 439 unn., 1 w. Bll. Pp. d. Zt.
Schätzpreis: (240,- €)
Schöne, gut lesbare, gleichmäßige Schrift, vereinzelt unterbrochen von kl. Verbesserungen u. Kommentaren von anderer Hand. Mitschrift einer Vorlesung des bekannten Würzburger Strafrechtlers (vgl. Stintzing/L. III1 461 ff.), einem überzeugten Vertreter der naturrechtlichen, aufklärerischen Epoche, scharf kritisiert von Feuerbach. - Auf leicht getöntem Papier, unbeschnitten. - Beiliegt von gleicher Hand: Anmerkungen zu Martins Lehrbuche d.C.P. Deutsche Handschrift auf Papier. O. O. u. Dat. 220:195 mm. 128 unn. Bll. Pp. d. Zt. wie oben. (Abhandlung zum Zivilprozeß mit Hunderten von Marginalien). - Beide Bände mit Stempel u. hs. Besitzverm "vFechenbach", des Friedrich von Fechenbach, der vermutlich diese Aufzeichnungen als 20jähriger Student an der Würzburger Universität geschrieben hat. - Einbde. bestoßen und beschabt."
Es ist ein Skandal, dass die Büchersammlung des letzten Würzburger Fürstbischofs in alle Welt zerstreut wird!
Sodann werden nach dem EALG zurückgegebene Bücher aus Schloss Püchau, die sich in Leipziger Bibliotheken befanden, versteigert. Nach
https://www.puechauer-schloss.de/seiten/frames.php
scheinen die Alteigentümer die Grafen von Hohenthal (es bestand ein Fideikommiss) gewesen zu sein.
Beispiel:
"978 Lünig, Joh. Chrn. Deutsches Reichsarchiv. (Bde. 16 u. 19 v. 24:) Spicilegii ecclesiastici Fortsetzung des 1. Theils, Von Ertz-Stifftern, Auch Teutschen u. Johanniter-Orden. - Continuatio spicilegii ecclesiastici Des Teutschen Reichs-Archivs... Lzg., Lanckisch Erben, o. J. u. 1720. Fol. 26 Bll., 1084, 140, 198 SS.; 18 Bll., 1178 SS. Ldr. d. Zt. mit Rsch.
Schätzpreis: (200,- €)
Dahlm./W. 1059. - Etwas gebräunt u. stockfl. Die Tit. mit Stempel der Schlossbibliothek Püchau (Sachsen) u. der UB Leipzig (ausgeschieden). Einbde. berieben u. bestoßen, 3 Kapitale lädiert."
Nr. 299 ist die Schedelsche Chronik (ehemals Stadtbibliothek Leipzig).
Und schließlich kommen unter den Hammer wervolle Bücher aus einer hochbedeutenden Leipziger Patriziersammlung, der Sammlung Apel, die für eine Stiftung verscherbelt werden. Zur Sammlung Apel sehe man:
https://archiv.twoday.net/stories/529585/
In der FAZ vom 28.10.2006 S. 48 ("Kunstmarkt") erfährt man, dass bei Hartung & Hartung in München vom 7. bis 9. November Bestände aus mehreren Adelsbibliotheken versteigert werden.
Online-Katalog:
https://www.hartung-hartung.com/HHWeb/DB_Abteilungen_Frame.aspx?Mode=1&AukNr=115
Zum einen geht es um einen Schwung schöngeistiger Bücher aus Schloss Neidstein (Familie von Brand), das in den Besitz des Hollywood-Stars Nicholas Cage übergegangen ist und dessen Inventarreste vor etwa 5 Wochen bei Neumeister in München versteigert wurden, siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Neidstein#Archiv_und_Bibliothek
Aus Neidstein stammt z.B. Nr. 21:
"21 Nürnberg. - Beschreibung der Nürnberg: Landschafft, Welche in Chroniken und Analibus bißweilen der Nürnbergische Craiß genant wird, wie auch der Nürnberg: Land-Wehr... Deutsche Handschrift auf Papier. O. O. 1732. Ca. 360:220 mm. Tit., 242 SS., 8 w. Bll. Marmor. Pp.
Schätzpreis: *R (500,- €)
Von einer Hand in brauner Tinte recht sorgfältig geschrieben. Enthält eine genaue Beschreibung der zum Nürnberger Gebiet gehörenden Ortschaften, darunter: Eibach, Feucht, Fürth, Hersbruck, Katzwang, Liechtenhof, Ochenbruck, Reichenschwandt u. Wendelstein. Mit ausführl. Ortsregister. - Sauber. Tit. gestemp. Etwas beschabt. Unbeschnitten. - Exlibris "Stiftung der Familie Stoer und Stier". Aus Bibliothek Schloß Neidstein."
Die Volltextsuche "Neidstein" findet 212 Treffer, teilweise mit Besitzvermerken derer von Brand (z.B. Nr. 1724).
Zum zweiten geht es um die dritte Tranche der bedeutsamen Büchersammlung der Freiherren von Fechenbach zu Laudenbach, über die ich hier bereits berichtet habe:
https://archiv.twoday.net/stories/2539169/
https://archiv.twoday.net/stories/1091758
Hier sind auch Handschriften betroffen beispielsweise Nr. 9:
"Fimberger, Nic. Iter Philosophiae peripatetico Christianae Coeptum. Deutsche Handschrift auf Papier. Würzb. 1.XII.1723. 208:168 mm. 223 Bll., 2 Kupfertaf. Ldr. d. Zt.
Schätzpreis: (100,- €)
Vorlesungsmitschrift des Würzburger Studenten Joh. Phil. Karl Anton v. Fechenbach. - Sauber. Einbd. berieben u. mit Wurmspuren."
Nr. 14: "Kleinschrod, Gallus A. Caspar. Thematischer Theil des Criminalrechtes nach den Vorlesungen des Herrn Professor Kleinschrod im Sommersemester 1810. Deutsche Handschrift auf Papier. (Würzburg) 1810. 220:195 mm. 439 unn., 1 w. Bll. Pp. d. Zt.
Schätzpreis: (240,- €)
Schöne, gut lesbare, gleichmäßige Schrift, vereinzelt unterbrochen von kl. Verbesserungen u. Kommentaren von anderer Hand. Mitschrift einer Vorlesung des bekannten Würzburger Strafrechtlers (vgl. Stintzing/L. III1 461 ff.), einem überzeugten Vertreter der naturrechtlichen, aufklärerischen Epoche, scharf kritisiert von Feuerbach. - Auf leicht getöntem Papier, unbeschnitten. - Beiliegt von gleicher Hand: Anmerkungen zu Martins Lehrbuche d.C.P. Deutsche Handschrift auf Papier. O. O. u. Dat. 220:195 mm. 128 unn. Bll. Pp. d. Zt. wie oben. (Abhandlung zum Zivilprozeß mit Hunderten von Marginalien). - Beide Bände mit Stempel u. hs. Besitzverm "vFechenbach", des Friedrich von Fechenbach, der vermutlich diese Aufzeichnungen als 20jähriger Student an der Würzburger Universität geschrieben hat. - Einbde. bestoßen und beschabt."
Es ist ein Skandal, dass die Büchersammlung des letzten Würzburger Fürstbischofs in alle Welt zerstreut wird!
Sodann werden nach dem EALG zurückgegebene Bücher aus Schloss Püchau, die sich in Leipziger Bibliotheken befanden, versteigert. Nach
https://www.puechauer-schloss.de/seiten/frames.php
scheinen die Alteigentümer die Grafen von Hohenthal (es bestand ein Fideikommiss) gewesen zu sein.
Beispiel:
"978 Lünig, Joh. Chrn. Deutsches Reichsarchiv. (Bde. 16 u. 19 v. 24:) Spicilegii ecclesiastici Fortsetzung des 1. Theils, Von Ertz-Stifftern, Auch Teutschen u. Johanniter-Orden. - Continuatio spicilegii ecclesiastici Des Teutschen Reichs-Archivs... Lzg., Lanckisch Erben, o. J. u. 1720. Fol. 26 Bll., 1084, 140, 198 SS.; 18 Bll., 1178 SS. Ldr. d. Zt. mit Rsch.
Schätzpreis: (200,- €)
Dahlm./W. 1059. - Etwas gebräunt u. stockfl. Die Tit. mit Stempel der Schlossbibliothek Püchau (Sachsen) u. der UB Leipzig (ausgeschieden). Einbde. berieben u. bestoßen, 3 Kapitale lädiert."
Nr. 299 ist die Schedelsche Chronik (ehemals Stadtbibliothek Leipzig).
Und schließlich kommen unter den Hammer wervolle Bücher aus einer hochbedeutenden Leipziger Patriziersammlung, der Sammlung Apel, die für eine Stiftung verscherbelt werden. Zur Sammlung Apel sehe man:
https://archiv.twoday.net/stories/529585/