Kulturgut
Wolfram von Eschenbach Gesellschaft e.V. - 02.10.2006
Betreff: Badische Landesbibliothek Karlsruhe - Stellungnahme und Presseerklärung
Mit Entsetzen und Empörung haben die Mitglieder der Wolfram von Eschenbach-Gesellschaft davon Kenntnis erhalten, dass die Regierung des Landes Baden-Württemberg sich in einem beispiellosen „Deal“ anschickt, die renommierte Badische Landesbibliothek durch den Verkauf ihrer wertvollsten Handschriftenbestände in ihrem Kern zu zerstören. Als wissenschaftliche Gesellschaft, die der Bewahrung, der Erschließung und der kulturellen Interpretation der Literatur des Mittelalters und ihrer handschriftlichen Grundlagen gewidmet ist, sehen wir uns zu folgender Stellungnahme veranlasst.
Durch den geplanten Ausverkauf würden älteste Schriftzeugnisse Deutschlands, unschätzbare Kostbarkeiten, rare Bilderhandschriften von Weltrang, die keine andere Bibliothek aus der Hand geben würde, einem ungewissen Schicksal auf dem Markt (bis hin zur „Auswaidung“) preisgegeben. Es würden geschlossene Bestände des deutschen Südwestens von nationalem Rang (Handschriften der Klöster Reichenau, St. Georgen, St. Blasien, St. Peter, des Hochstifts Speyer usw.) mutwillig zerrissen und Wissensspeicher, die mit hohem Aufwand von staatlichen Geldern (z.B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft) erschlossen wurden, der wissenschaftlichen Öffentlichkeit und allen Interessierten auf Dauer entzogen.
Nach den unglücklichen Umständen, die zum Verlust großer Teile der Fürstenbergischen Bibliothek in Donaueschingen geführt haben, wäre dies der zweite Schlag, der das kulturelle Gedächtnis des deutschen Südwestens und ganz Deutschlands treffen würde, geführt von der Regierung eines Landes, das sich so gerne und mit Recht seiner Wissenschaftsförderung und seiner wissenschaftlichen Exzellenz rühmt.
Wissen die Verantwortlichen eigentlich, was sie tun? Wir rufen die Handelnden in den Ministerien, die Abgeordneten des verantwortlichen Landtags, die an ihrer Identität, an Kultur und wissenschaftlichem Erkenntnisfortschritt interessierte Öffentlichkeit zum Einschreiten auf.
Dieser unerhörte Akt der Zerstörung und geistigen Auslieferung, der zu Recht als „Veruntreuung des der öffentlichen Hand anvertrauten Erbes“ (SZ 25.09.06) bezeichnet wurde, darf nicht zugelassen werden.
Der Vorstand
Prof. Dr. Eckart Conrad Lutz, Universität Freiburg Schweiz
Prof. Dr. Klaus Ridder, Universität Tübingen
Prof. Dr. Susanne Köbele, Universität Erlangen
Die Wolfram von Eschenbach Gesellschaft zählt rund 450 Mitglieder in Deutschland, England, der Schweiz, Österreich und zahlreichen anderen Ländern.
Betreff: Badische Landesbibliothek Karlsruhe - Stellungnahme und Presseerklärung
Mit Entsetzen und Empörung haben die Mitglieder der Wolfram von Eschenbach-Gesellschaft davon Kenntnis erhalten, dass die Regierung des Landes Baden-Württemberg sich in einem beispiellosen „Deal“ anschickt, die renommierte Badische Landesbibliothek durch den Verkauf ihrer wertvollsten Handschriftenbestände in ihrem Kern zu zerstören. Als wissenschaftliche Gesellschaft, die der Bewahrung, der Erschließung und der kulturellen Interpretation der Literatur des Mittelalters und ihrer handschriftlichen Grundlagen gewidmet ist, sehen wir uns zu folgender Stellungnahme veranlasst.
Durch den geplanten Ausverkauf würden älteste Schriftzeugnisse Deutschlands, unschätzbare Kostbarkeiten, rare Bilderhandschriften von Weltrang, die keine andere Bibliothek aus der Hand geben würde, einem ungewissen Schicksal auf dem Markt (bis hin zur „Auswaidung“) preisgegeben. Es würden geschlossene Bestände des deutschen Südwestens von nationalem Rang (Handschriften der Klöster Reichenau, St. Georgen, St. Blasien, St. Peter, des Hochstifts Speyer usw.) mutwillig zerrissen und Wissensspeicher, die mit hohem Aufwand von staatlichen Geldern (z.B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft) erschlossen wurden, der wissenschaftlichen Öffentlichkeit und allen Interessierten auf Dauer entzogen.
Nach den unglücklichen Umständen, die zum Verlust großer Teile der Fürstenbergischen Bibliothek in Donaueschingen geführt haben, wäre dies der zweite Schlag, der das kulturelle Gedächtnis des deutschen Südwestens und ganz Deutschlands treffen würde, geführt von der Regierung eines Landes, das sich so gerne und mit Recht seiner Wissenschaftsförderung und seiner wissenschaftlichen Exzellenz rühmt.
Wissen die Verantwortlichen eigentlich, was sie tun? Wir rufen die Handelnden in den Ministerien, die Abgeordneten des verantwortlichen Landtags, die an ihrer Identität, an Kultur und wissenschaftlichem Erkenntnisfortschritt interessierte Öffentlichkeit zum Einschreiten auf.
Dieser unerhörte Akt der Zerstörung und geistigen Auslieferung, der zu Recht als „Veruntreuung des der öffentlichen Hand anvertrauten Erbes“ (SZ 25.09.06) bezeichnet wurde, darf nicht zugelassen werden.
Der Vorstand
Prof. Dr. Eckart Conrad Lutz, Universität Freiburg Schweiz
Prof. Dr. Klaus Ridder, Universität Tübingen
Prof. Dr. Susanne Köbele, Universität Erlangen
Die Wolfram von Eschenbach Gesellschaft zählt rund 450 Mitglieder in Deutschland, England, der Schweiz, Österreich und zahlreichen anderen Ländern.
BCK - am Montag, 25. Dezember 2006, 00:20 - Rubrik: Kulturgut
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Dass ein Land zurückkaufen will, was es bereits besitzt - das
ist von unbegreiflicher Handlungsschönheit.
So etwas möchte einem eingefallen sein.
(Martin Walser)
Im Gewerkschaftsblatt Die Feder, Nr. 68 / Dezember 2006, Landesrundschau des VS Baden-Württemberg in Ver.di, gibt Matthias Kehle, freier Schriftsteller, Journalist und Kritiker und Mitglied im VS-Landesvorstand einen persönlichen Rückblick auf die "Handschriftenaffäre". Wiederabgedruckt sind auch ein Artikel aus den Badischen Neuesten Nachrichten vom 23.11., "Weshalb dem Haus Baden so gut wie nichts gehört - der juristische Hintergrund", die erste Presseerklärung des VS und die zweite vom Bundesvorstand anläßlich der Frankfurter Buchmesse. Auch positive Werbeeffekte werden herausgestrichen: der Kampf um den Erhalt von Kulturgütern habe den VS und Ver.di wie selten zuvor in den Medien positioniert. Die vom VS auf der Buchmesse und danach gesammelten Unterschriften, ganze 600, verblassen dann aber doch stark gegenüber den von der LV Baden in Europa in Karlsruhe und per Internet gesammelten 20000 Unterschriften und zeigen, dass die Mobilisierung breiter Kreise anläßlich des Mega-Events Buchmesse eher mißlang. Aber immerhin kam man zur besten Sendezeit ins Fernsehen. Gegen Kehle und den Bundesvorsitzenden des VS Imre Török kritisiert denn auch Marcus Hammerschmitt im gleichen Heft ("Das glückliche fehlende D"), dass der VS die "nationale Karte" gespielt habe, um bei einem bestimmten Publikum PR-Bonuspunkte für den VS einzufahren. Der eigentliche Skandal sei nicht die Verschleuderung von nationalem Kulturgut, sondern "dass hier zwei Eliten zum Schaden aller anderen miteinander kungeln". Auch wenn das letztere im vorliegenden Fall unzweifelhaft richtig ist, zeigt sich hierin natürlich die gleiche Haltung, die 1995 dazu führte, dass die SPD nach dem Motto "Keine Mark dem Markgrafen" verhinderte, dass im Vorfeld der Markgrafenauktion 1995 die Sammlung vom Land komplett angekauft wurde, vgl.
https://archiv.twoday.net/stories/2804774/
Es dürfte nun einmal schwer fallen, den unbedingten Erhalt von Kulturgütern umstandslos mit dem Wohl der "Arbeiterklasse" zu identifizieren oder diese gar rückblickend als eigentlichen Produzenten solcher Kulturgüter zu verstehen.
Kehle liegt solch Dogmatismus eher fern, ihn freut zunächst mal, dass sich "mit der etwas außer Mode geratenen Tugend "Solidarität" offenbar doch noch etwas erreichen" lasse, auch wenn er einräumt, dass die Landesregierung den Tabubruch nicht rückgängig gemacht habe. Wenn Kehle sich fragt, wie es zu einer derartigen Protestwelle binnen weniger Tage kommen konnte, geht er auch auf die besondere Rolle von Archivalia ein, wenngleich dabei die zahlreichen hier publizierten Originalbeiträge und Früchte eigener Archivrecherchen, die auch selbst Material für Landtagsabgeordnete, Presse und andere Mitstreiter lieferten, unter den Tisch fallen. "Der Widerstand war aber auch wohlorganisiert", schreibt Kehle. "Der Freiburger Historiker Klaus Graf, der normalerweise ein für Laien eher sprödes Blog betreibt, in dem er Neuigkeiten aus dem Archiv- und Bibliothekswesen publiziert, funktionierte eben dieses Blog (https://archiv.twoday.net/) um in ein "Kampfblog": Er sammelte dort sämtliche Protestnoten und Presseberichte. Mit dem Ergebnis, dass sich alle Einzelkämpfer irgendwann bei ihm meldeten. Graf schuf schnell einen "Email-Grossverteiler zur Causa Karlsruhe", in dem er vom kleinen VS-Vorstandsmitglied bis zum vielzitierten Verfassungsrechtler Mußgnug alle "Mitstreiter" versammelte. Auf diese Weise erhielt man nicht nur sehr viel vertrauliche Informationen, sondern Anregungen, welche gesellschaftlichen Gruppen und Promis [sic!] (zuletzt Äbte und Bischöfe) man aktivieren könnte. Das Ergebnis ist bekannt. Oettinger ruderte zurück und schuf das "3-Säulen-Modell" (...)"
Amüsiert liest man, wie der Volkszorn im Badischen gezielt geschürt wurde, nicht zuletzt dank der tatkräftigen Hilfe der Badischen Neuesten Nachrichten, die fast täglich berichteten; wie in Karlsruhe Pläne geschmiedet wurden für einen "Sturms" auf den Landtag mit trachtengeschmückter und mit historischen Waffen ausgerüsteter Bürgerwehr (bestimmt unter Absingen des Badnerliedes) bis zu einer schon vorbereiteten Besetzung der Landesbibliothek für den "Ernstfall" des Abtransports der Handschriften.
BCK - am Sonntag, 24. Dezember 2006, 19:11 - Rubrik: Kulturgut
Gerlinde Hämmerle (Regierungspräsidentin a.D) spricht mit diesem Worten sicher sehr vielen Lesern dieses Weblogs aus der Seele, die die Berichterstattung über die ungeheuerlichen Pläne, die Handschriften der Badischen Landesbibliothek zu verscherbeln, verfolgt haben.
Die Badische Landesbibliothek hat aus dem Jahresrückblick des Info Verlags viele Zitate von kulturell interessierten Karlsruhern zusammengestellt, aus denen hervorgeht, wie sehr diese Causa die Menschen bewegt hat. Wiederholt wird es als ein positives Zeichen gewertet, wie sehr das bürgerschaftliche Engagement zur Abwendung des Ausverkaufs beigetragen hat.
https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html
Ausserdem gibt es Hinweise auf zwei Aufsätze in den EUCOR-Bibliotheksinformationen.
https://www.ub.uni-freiburg.de/eucor/pdf/eucor-28.pdf
Direktor Ehrle gibt eine "Zwischenbilanz" und Albert Raffelt stellt Betrachtungen an.
Die Schlusspassage von Ehrle lautet:
Am 21. Oktober hat in der BLB ein sehr gut besuchter „Tag der offenen Tür“ stattgefunden, bei dem auch einige unserer Handschriften zu sehen waren. Innerhalb kürzester Zeit haben wir eine Sonderausstellung von 11 erlesenen Zimelien (u.a. Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden, Tulpenbuch des Stadtgründers von Karlsruhe Karl-Wilhelm von Baden-Durlach, eine Handschrift der Reichenau, Evangelistare aus Speyer und St. Peter und weitere Handschriften aus diesem und anderen badischen Klöstern) zusammengestellt, die am 27. Oktober eröffnet wurde und die bis zu ihrem Ende am 25. November von fast 5000 Besuchern gesehen wurde, eine Zahl, von der man bei anderen rein bibliothekarischen Ausstellungen nur träumen kann. Das Interesse an unseren Handschriften ist riesengroß, und die Resonanz ist überwältigend.
Was kann man daraus lernen? Die Bibliotheken mit wertvollen Handschriftensammlungen sollten ihre Schätze unter Wahrung strengster Sicherheitsvorkehrungen und konservatorischer Erfordernisse öfter als bisher in ansprechenden Ausstellungen zeigen. Die gelegentliche Präsentation einzelner Stücke als Leihgaben in Ausstellungen, in denen sie als Ergänzung zu anderen Kunstobjekten gezeigt werden, reicht nicht aus, um die Unersetzlichkeit dieser Zeugnisse unseres Kulturerbes auch im Bewußtsein der Politiker zu verankern. Auch die wissenschaftliche Bedeutung der Handschriften, die von der Fachwelt natürlich erkannt wird, ist kein hinreichender Schutz.
Man kann sich heute nicht mehr darauf verlassen, dass es einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens dafür gibt, dass auch Kulturerbe, das selten oder nie in der Öffentlichkeit gezeigt wird, nicht veräußert werden darf. Man mag die dafür verantwortliche Verengung des Kulturbegriffs auf Eventkultur und auf die Kommerzialisierbarkeit von Kulturgütern bedauern oder verurteilen, aber man darf sie nicht bagatellisieren.
Maßnahmen, wie die Digitalisierung oder anderweitige Reproduzierung von Originalen durch Herstellung von Faksimiles, Postkarten oder Posters sowie die Publikation von Ausstellungskatalogen und leicht verständlichen Führern durch die Sammlungen, können dazu beitragen, die Handschriften in der Öffentlichkeit stärker bekannt zu machen. Diese Maßnahmen sollten aber nicht den Eindruck vermitteln, dass Reproduktionen die Originale ersetzen könnten, wie dies in manchen Kunstausstellungen der letzten Zeit schon suggeriert wird. An der Ausstellung von Originalen führt kein Weg vorbei. Es gilt aber, einen sachgerechten Ausgleich zu finden zwischen den legitimen konservatorischen Bedenken und dem Wunsch der Öffentlichkeit, die Zimelien im Original betrachten zu können.
Raffelt wiederholt in veränderter Form seinen Artikel aus EXPRESSUM https://archiv.twoday.net/stories/2720159/#2962826 und skizziert die Bedeutung der vor allem im 18. Jahrhundert zusammengetragenen bibliophilen Handschriftensammlung des Klosters St. Peter.
Die Badische Landesbibliothek hat aus dem Jahresrückblick des Info Verlags viele Zitate von kulturell interessierten Karlsruhern zusammengestellt, aus denen hervorgeht, wie sehr diese Causa die Menschen bewegt hat. Wiederholt wird es als ein positives Zeichen gewertet, wie sehr das bürgerschaftliche Engagement zur Abwendung des Ausverkaufs beigetragen hat.
https://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html
Ausserdem gibt es Hinweise auf zwei Aufsätze in den EUCOR-Bibliotheksinformationen.
https://www.ub.uni-freiburg.de/eucor/pdf/eucor-28.pdf
Direktor Ehrle gibt eine "Zwischenbilanz" und Albert Raffelt stellt Betrachtungen an.
Die Schlusspassage von Ehrle lautet:
Am 21. Oktober hat in der BLB ein sehr gut besuchter „Tag der offenen Tür“ stattgefunden, bei dem auch einige unserer Handschriften zu sehen waren. Innerhalb kürzester Zeit haben wir eine Sonderausstellung von 11 erlesenen Zimelien (u.a. Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden, Tulpenbuch des Stadtgründers von Karlsruhe Karl-Wilhelm von Baden-Durlach, eine Handschrift der Reichenau, Evangelistare aus Speyer und St. Peter und weitere Handschriften aus diesem und anderen badischen Klöstern) zusammengestellt, die am 27. Oktober eröffnet wurde und die bis zu ihrem Ende am 25. November von fast 5000 Besuchern gesehen wurde, eine Zahl, von der man bei anderen rein bibliothekarischen Ausstellungen nur träumen kann. Das Interesse an unseren Handschriften ist riesengroß, und die Resonanz ist überwältigend.
Was kann man daraus lernen? Die Bibliotheken mit wertvollen Handschriftensammlungen sollten ihre Schätze unter Wahrung strengster Sicherheitsvorkehrungen und konservatorischer Erfordernisse öfter als bisher in ansprechenden Ausstellungen zeigen. Die gelegentliche Präsentation einzelner Stücke als Leihgaben in Ausstellungen, in denen sie als Ergänzung zu anderen Kunstobjekten gezeigt werden, reicht nicht aus, um die Unersetzlichkeit dieser Zeugnisse unseres Kulturerbes auch im Bewußtsein der Politiker zu verankern. Auch die wissenschaftliche Bedeutung der Handschriften, die von der Fachwelt natürlich erkannt wird, ist kein hinreichender Schutz.
Man kann sich heute nicht mehr darauf verlassen, dass es einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens dafür gibt, dass auch Kulturerbe, das selten oder nie in der Öffentlichkeit gezeigt wird, nicht veräußert werden darf. Man mag die dafür verantwortliche Verengung des Kulturbegriffs auf Eventkultur und auf die Kommerzialisierbarkeit von Kulturgütern bedauern oder verurteilen, aber man darf sie nicht bagatellisieren.
Maßnahmen, wie die Digitalisierung oder anderweitige Reproduzierung von Originalen durch Herstellung von Faksimiles, Postkarten oder Posters sowie die Publikation von Ausstellungskatalogen und leicht verständlichen Führern durch die Sammlungen, können dazu beitragen, die Handschriften in der Öffentlichkeit stärker bekannt zu machen. Diese Maßnahmen sollten aber nicht den Eindruck vermitteln, dass Reproduktionen die Originale ersetzen könnten, wie dies in manchen Kunstausstellungen der letzten Zeit schon suggeriert wird. An der Ausstellung von Originalen führt kein Weg vorbei. Es gilt aber, einen sachgerechten Ausgleich zu finden zwischen den legitimen konservatorischen Bedenken und dem Wunsch der Öffentlichkeit, die Zimelien im Original betrachten zu können.
Raffelt wiederholt in veränderter Form seinen Artikel aus EXPRESSUM https://archiv.twoday.net/stories/2720159/#2962826 und skizziert die Bedeutung der vor allem im 18. Jahrhundert zusammengetragenen bibliophilen Handschriftensammlung des Klosters St. Peter.
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Günther Oettinger mit Riesenbrezel (Quelle: picture-alliance / dpa)
Günther Oettinger bleibt Ministerpräsident. Mit 44,2 Prozent der Stimmen geht die CDU als klarer Sieger aus der Landtagswahl am 26. März hervor. Der große Wahlverlierer ist die SPD, die mit 25,2 Prozent ihr schlechtestes Ergebnis in der Geschichte des Landes einfährt.

Mediziner gehen aus Protest in Tübingen im Neckar baden (Quelle: picture-alliance / dpa)
Die Ärzte gehen baden ... Es ist auch das Jahr der Ärztestreiks. Für die medienwirksamste Protestaktion sorgen am 28. März die Hochschulmediziner in Tübingen. Unter dem Motto "Die Hochschulmedizin geht baden" werfen sich hunderte streikende Ärzte aus Protest gegen ihre Arbeitsbedingungen in die Fluten des Neckars.

Restauratorin Magdalena Liedtke mit einer der historischen Handschriften (Quelle: picture-alliance / dpa)
Konrad von Grünenberg, Reise von Konstanz nach Jerusalem (1487), Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter pap. 32
... und die Handschriften in Baden auch (beinah). Im Herbst entbrennt ein politischer Streit darüber, ob das Land wertvolle badische Kunstschätze verkaufen darf, um so die Schlossanlage Salem am Bodensee zu erhalten. Am Ende wird der geplante Verkauf verhindert. Wegen des "Handschriftenstreits" wird sogar ein Untersuchungsausschuss gefordert.
Quelle: >>SWR.de Das Jahr in Bildern in Baden-Württemberg
Die FAZ-Chronik 2006 (29.12.2006, Nr. 302, C7) titelt:Geld und Gold, Adel und Adele. Wien und Berlin geben zurück, Lauder kauft, Oettinger irrt.
21. SEPTEMBER: So läuft's dann doch nicht: Das Land Baden-Württemberg will die kostbarsten Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe verkaufen, um mit dem erhofften Erlös von 70 Millionen Euro die Anlage Schloß Salem in eine Stiftung zu überführen und dem Besitzer von Salem, Prinz Bernhard von Baden, angefallene Kosten zu refinanzieren. Massiver internationaler Protest kann dieses Vorhaben verhindern - einstweilen. Die Inkompetenz der Landesregierung unter Ministerpräsident Günther Oettinger in Sachen Kulturgut wird zur nationalen Affäre.
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Raimundus Lullus, Thomas le Myésier: Electorium parvum seu breviculum (n. 1321). Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter perg 92, fol. 6v, 7r |
BCK - am Dienstag, 19. Dezember 2006, 22:31 - Rubrik: Kulturgut
https://www.uni-heidelberg.de/institute/fak2/mussgnug/ausgbewi.doc
Reinhard Mußgnug, Heidelberg
Das Finanzverfassungsrecht in den Thüringischen Fürstentümern
– Seiner Zeit weit voraus oder weit hinterher? –
Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, 24. Jg. (2002), 290 – 311
Diesem wichtigen Beitrag, der erfreulicherweise als Volltext online vorliegt, entnimmt man, dass sich Mußgnug schon lange vor dem aktuellen Streit forschend mit dem Streit um die Domänen im 19. Jahrhundert auseinandergesetzt hat. Er beruft sich in dem Aufsatz von 2002, der auch die badische Problematik streift, auf sein Buch: Der Haushaltsplan als Gesetz, 1976.
Von daher sind die Anwürfe gegen Mußgnug (siehe etwa https://archiv.twoday.net/stories/2885928/ ) haltlos. Mußgnug kannte Quellen und Literatur zum Domänenstreit genauer als die meisten anderen Rechtshistoriker. Der sich mit dem erhabenen Titel Staatsrechtslehrer schmückende Würtenberger hat es übrigens unterlassen Mußgnugs Aufsatz von 2002 zu zitieren.
Reinhard Mußgnug, Heidelberg
Das Finanzverfassungsrecht in den Thüringischen Fürstentümern
– Seiner Zeit weit voraus oder weit hinterher? –
Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, 24. Jg. (2002), 290 – 311
Diesem wichtigen Beitrag, der erfreulicherweise als Volltext online vorliegt, entnimmt man, dass sich Mußgnug schon lange vor dem aktuellen Streit forschend mit dem Streit um die Domänen im 19. Jahrhundert auseinandergesetzt hat. Er beruft sich in dem Aufsatz von 2002, der auch die badische Problematik streift, auf sein Buch: Der Haushaltsplan als Gesetz, 1976.
Von daher sind die Anwürfe gegen Mußgnug (siehe etwa https://archiv.twoday.net/stories/2885928/ ) haltlos. Mußgnug kannte Quellen und Literatur zum Domänenstreit genauer als die meisten anderen Rechtshistoriker. Der sich mit dem erhabenen Titel Staatsrechtslehrer schmückende Würtenberger hat es übrigens unterlassen Mußgnugs Aufsatz von 2002 zu zitieren.
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Karikatur von Hans Gerner (1893-1946) in der Sonntagszeitung 1926 zum Volksentscheid über die Fürstenenteignung:

https://www.erich-schairer.de/hg/hg_html/hg2623.html

https://www.erich-schairer.de/hg/hg_html/hg2623.html
Jörg-Detlef Kühne:
Bodenreformurteil im Widerstreit. Zum verfassungsstaatlichen Offensivpotential gegen die Junkerfronde
https://www.rewi.hu-berlin.de/FHI//articles/9805kuehne.htm
Zitate:
"Hintergrund der bloßen Billigkeitsentschädigung war dabei die Erkenntnis, beim bisherigen Obereigentum einer letztlich unaufklärbaren Mischlage von spezifisch feudalen, entschädigungslos einziehbaren Anteilen und eigenem Arbeitsanteil als bürgerlichem Eigentumselement gegenüberzustehen. Die französische Revolution hatte in derselben Frage die feudalen Anteile als so übermäßig ausgenutzt angesehen, daß sie damit gleichsam aufrechnend den entschädigungslosen Entzug auch der bürgerlichen Eigentumsanteile rechtfertigte. In Deutschland ist man während der Zeit des liberal-demokratischen Hochkonstitutionalismus von 1848/49 mit der normativen Anerkennung einer Ablösungsverpflichtung statt gänzlicher Entschädigungslosigkeit moderater. Dabei zeigte wertmäßige Entschädigungspauschalierung, daß man entsprechend der uralten Unterscheidung zwischen Lehen und Allod grundsätzlich zwischen Feudalrechten und bürgerlichen Eigentumsanteilen zu trennen und nur letztere auszugleichen suchte. "
"Übrigens zeigte sich entsprechendes Vergessen trotz der damals auch über den deutschen Raum hinaus verbreiteten sog. Adelsgesetzgebung41) bereits zur Weimarer Zeit und offenbarte zugleich eine gewisse Renitenz des damaligen Reichsgerichts. In den Adelsgesetzgebungsfällen der lippischen Rente und thüringischen Fürstenabfindung wurde nämlich der bürgerliche und speziell durch Art. 153 III WRV sozial ausgerichtete Eigentumsbegriff zunächst ganz bewußt ohne Rücksicht auf Erwerbsgrund und Funktion42) der überkommenen Vermögenswerte für anwendbar erklärt. Dies, obwohl die systematisch eigenständige Fideikommißaufhebung in Art. 155 II S. 2 WRV insoweit beredter hätte sein müssen. Das Bewußtsein für die verfassungsrechtliche Ausgliederung feudaler Besitzstände aus dem bürgerlichen Eigentumsbegriff des liberalen und inzwischen demokratischen und sozialen Verfassungsstaats wurde damit verdrängt - freilich zunächst noch unter deutlichem Widerspruch von seiten der Lehre"
Bodenreformurteil im Widerstreit. Zum verfassungsstaatlichen Offensivpotential gegen die Junkerfronde
https://www.rewi.hu-berlin.de/FHI//articles/9805kuehne.htm
Zitate:
"Hintergrund der bloßen Billigkeitsentschädigung war dabei die Erkenntnis, beim bisherigen Obereigentum einer letztlich unaufklärbaren Mischlage von spezifisch feudalen, entschädigungslos einziehbaren Anteilen und eigenem Arbeitsanteil als bürgerlichem Eigentumselement gegenüberzustehen. Die französische Revolution hatte in derselben Frage die feudalen Anteile als so übermäßig ausgenutzt angesehen, daß sie damit gleichsam aufrechnend den entschädigungslosen Entzug auch der bürgerlichen Eigentumsanteile rechtfertigte. In Deutschland ist man während der Zeit des liberal-demokratischen Hochkonstitutionalismus von 1848/49 mit der normativen Anerkennung einer Ablösungsverpflichtung statt gänzlicher Entschädigungslosigkeit moderater. Dabei zeigte wertmäßige Entschädigungspauschalierung, daß man entsprechend der uralten Unterscheidung zwischen Lehen und Allod grundsätzlich zwischen Feudalrechten und bürgerlichen Eigentumsanteilen zu trennen und nur letztere auszugleichen suchte. "
"Übrigens zeigte sich entsprechendes Vergessen trotz der damals auch über den deutschen Raum hinaus verbreiteten sog. Adelsgesetzgebung41) bereits zur Weimarer Zeit und offenbarte zugleich eine gewisse Renitenz des damaligen Reichsgerichts. In den Adelsgesetzgebungsfällen der lippischen Rente und thüringischen Fürstenabfindung wurde nämlich der bürgerliche und speziell durch Art. 153 III WRV sozial ausgerichtete Eigentumsbegriff zunächst ganz bewußt ohne Rücksicht auf Erwerbsgrund und Funktion42) der überkommenen Vermögenswerte für anwendbar erklärt. Dies, obwohl die systematisch eigenständige Fideikommißaufhebung in Art. 155 II S. 2 WRV insoweit beredter hätte sein müssen. Das Bewußtsein für die verfassungsrechtliche Ausgliederung feudaler Besitzstände aus dem bürgerlichen Eigentumsbegriff des liberalen und inzwischen demokratischen und sozialen Verfassungsstaats wurde damit verdrängt - freilich zunächst noch unter deutlichem Widerspruch von seiten der Lehre"
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Über die Entschädigung der Fürstenfamilie und die Errichtung der Coburger Landesstiftung, Trägerin u.a. der Kunstsammlungen der Veste Coburg, unterrichtet:
Stefan Nöth, Coburger Landesstiftung, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44375 (11.12.2006)
Auszug:
Schon sehr früh, am 18. November 1918, beschloss ausgerechnet der Coburger Arbeiter- und Soldatenrat, die herzogliche Familie abzufinden. Der Plan, im Rahmen der Vermögensabschichtung auch eine Landesstiftung zu errichten, entstand im Januar 1919, als Herzog Carl Eduard das Hoftheater dieser Stiftung überwies, um dessen spielzeitbedingtes Übersiedeln ins politisch erheblich radikalere Gotha zu verhindern.
Der Vertrag vom 7. Juni 1919, der am 1. Juli 1919 Gesetz wurde, trug auch den Wünschen Herzog Carl Eduards Rechnung. Das Herzogshaus konnte Schloss und Gut Callenberg, Gut Eichhof und die Schweizerei Rosenau im Umfang von 533 ha behalten und erhielt eine Abfindungssumme von 1,5 Mio RM.
Das nun nicht mehr zum herzoglichen Besitz gehörende Domänengut sollte "zum Besten des Landes und zur Wohlfahrt seiner Bewohner" von einer zu gründenden Landesstiftung verwaltet werden, in die auch das Hoftheater, die Kunstsammlungen der Veste und der Ehrenburg, das Hofgartenmuseum (Naturkundemuseum), das Schloss Rosenau, die herzogliche Privatbibliothek, die Hof- und Staatsbibliothek und das Hof- und Staatsarchiv Eingang finden sollten. Auf die anderen herzoglichen Fideikommisse außerhalb der Coburger Grenzen würde der Freistaat Coburg keine Ansprüche erheben.
Gänzlich anders verlief die Entwicklung in Gotha. Die dortige Landesversammlung beschloss am 31. Juli 1919 die entschädigunslose Enteignung des Herzogs. Die dadurch ausgelösten Streitigkeiten zogen sich bis 1925 hin, als der Herzog vor dem Reichgericht endgültig seine Ansprüche durchsetzen konnte. Unter anderem als Reaktion auf diese Urteil versuchte die politische Linke 1926 vergeblich, per Volksentscheid die deutschen Fürsten entschädigungslos zu enteignen. Aber auch in anderen deutschen Ländern erfolgte die Abfindung der abgesetzten Dynastie nicht so schnell, wie in Coburg (in Bayern z.B. erst 1923). Die Coburger Lösung, eine eigene Landesstiftung zu errichten, erhielt dabei Vorbildcharakter.
Sehr interessant ist auch der Artikel:
Gerhard Immler, Volksabstimmung "Entschädigungslose Fürstenenteignung", 1926, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44485 (07.09.2006)
Volksabstimmung über die entschädigungslose Enteignung der bis 1918 regierenden deutschen Fürstenhäuser, initiiert von KPD, SPD und freien Gewerkschaften im Frühjahr 1926. Nach dem erfolgreichen Volksbegehren scheiterte der Volksentscheid am 20. Juni 1926 mit 36,4 % Ja-Stimmen.
Ob die dort angeführte Literatur auch etwas zu Baden schreibt, wäre zu prüfen.
Thälmann zur Fürstenenteignung:
https://www.marxistische-bibliothek.de/thaelmannzurfuersten.html
38 % Zustimmung zur Fürstenenteignung in Baden
https://www.zum.de/Faecher/G/BW/Landeskunde/rhein/kultur/bheim/rez/03/wertheimjb.htm
Q: ttp://www.hdg.de/lemo/html/weimar/innenpolitik/enteignung/
Stefan Nöth, Coburger Landesstiftung, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44375 (11.12.2006)
Auszug:
Schon sehr früh, am 18. November 1918, beschloss ausgerechnet der Coburger Arbeiter- und Soldatenrat, die herzogliche Familie abzufinden. Der Plan, im Rahmen der Vermögensabschichtung auch eine Landesstiftung zu errichten, entstand im Januar 1919, als Herzog Carl Eduard das Hoftheater dieser Stiftung überwies, um dessen spielzeitbedingtes Übersiedeln ins politisch erheblich radikalere Gotha zu verhindern.
Der Vertrag vom 7. Juni 1919, der am 1. Juli 1919 Gesetz wurde, trug auch den Wünschen Herzog Carl Eduards Rechnung. Das Herzogshaus konnte Schloss und Gut Callenberg, Gut Eichhof und die Schweizerei Rosenau im Umfang von 533 ha behalten und erhielt eine Abfindungssumme von 1,5 Mio RM.
Das nun nicht mehr zum herzoglichen Besitz gehörende Domänengut sollte "zum Besten des Landes und zur Wohlfahrt seiner Bewohner" von einer zu gründenden Landesstiftung verwaltet werden, in die auch das Hoftheater, die Kunstsammlungen der Veste und der Ehrenburg, das Hofgartenmuseum (Naturkundemuseum), das Schloss Rosenau, die herzogliche Privatbibliothek, die Hof- und Staatsbibliothek und das Hof- und Staatsarchiv Eingang finden sollten. Auf die anderen herzoglichen Fideikommisse außerhalb der Coburger Grenzen würde der Freistaat Coburg keine Ansprüche erheben.
Gänzlich anders verlief die Entwicklung in Gotha. Die dortige Landesversammlung beschloss am 31. Juli 1919 die entschädigunslose Enteignung des Herzogs. Die dadurch ausgelösten Streitigkeiten zogen sich bis 1925 hin, als der Herzog vor dem Reichgericht endgültig seine Ansprüche durchsetzen konnte. Unter anderem als Reaktion auf diese Urteil versuchte die politische Linke 1926 vergeblich, per Volksentscheid die deutschen Fürsten entschädigungslos zu enteignen. Aber auch in anderen deutschen Ländern erfolgte die Abfindung der abgesetzten Dynastie nicht so schnell, wie in Coburg (in Bayern z.B. erst 1923). Die Coburger Lösung, eine eigene Landesstiftung zu errichten, erhielt dabei Vorbildcharakter.
Sehr interessant ist auch der Artikel:
Gerhard Immler, Volksabstimmung "Entschädigungslose Fürstenenteignung", 1926, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44485 (07.09.2006)
Volksabstimmung über die entschädigungslose Enteignung der bis 1918 regierenden deutschen Fürstenhäuser, initiiert von KPD, SPD und freien Gewerkschaften im Frühjahr 1926. Nach dem erfolgreichen Volksbegehren scheiterte der Volksentscheid am 20. Juni 1926 mit 36,4 % Ja-Stimmen.
Ob die dort angeführte Literatur auch etwas zu Baden schreibt, wäre zu prüfen.
Thälmann zur Fürstenenteignung:
https://www.marxistische-bibliothek.de/thaelmannzurfuersten.html
38 % Zustimmung zur Fürstenenteignung in Baden
https://www.zum.de/Faecher/G/BW/Landeskunde/rhein/kultur/bheim/rez/03/wertheimjb.htm

Q: ttp://www.hdg.de/lemo/html/weimar/innenpolitik/enteignung/
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Der angeblich so klare Schnitt, den man in München nach 1918 gezogen hat, führt dazu, dass wertvollste Kulturgüter, die aufgrund der Säkularisation Staatsbesitz sein sollten, den Wittelsbachern zugeschanzt worden, wenngleich als Stiftungseigentum gebunden (Landesstiftung und Wittelsbacher Ausgleichfonds).
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44650
Bedenkt man, wie peinlich genau der Freistaat noch am Ende des 20. Jahrhunderts auf seine Säkularisations-Eigentumsrechte bei den (von der UB Eichstätt teilweise verscherbelten) Kapuziner-Büchern pochte, muss es erstaunen, dass so wertvolle Kulturgüter wie der Schatz des Bistums Bamberg, der ewig in Bamberg bleiben sollte, nicht Staatseigentum sind.
2007 möchte man wenigstens die drei kostbaren Kronen nach Bamberg zurückbringen, aber die Wittelsbacher stellen sich stur:
https://bayern-wolln-mer.net/blog/index.php/archives/franken-bayern/29-bamberger-domschatz-wittelsbacher-bleiben-stur.html
Siehe auch:
https://www.boennigheimerzeitung.de/html/news/artikel_suedwestumschau.php4?artikel=2568059
Volkes Stimme ist erbost:
"Eine bodenlose Jahrhundert-Sauerei! Schätze, die den Bambergern (und in diesem Fall sind alle Franken "Bamberger"!) vom Kaiser "für immer und ewig" vermacht wurden, unter fadenscheinigsten Vorwänden in Münchner Tresoren zurückzuhalten!"
Quelle
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44650
Bedenkt man, wie peinlich genau der Freistaat noch am Ende des 20. Jahrhunderts auf seine Säkularisations-Eigentumsrechte bei den (von der UB Eichstätt teilweise verscherbelten) Kapuziner-Büchern pochte, muss es erstaunen, dass so wertvolle Kulturgüter wie der Schatz des Bistums Bamberg, der ewig in Bamberg bleiben sollte, nicht Staatseigentum sind.
2007 möchte man wenigstens die drei kostbaren Kronen nach Bamberg zurückbringen, aber die Wittelsbacher stellen sich stur:
https://bayern-wolln-mer.net/blog/index.php/archives/franken-bayern/29-bamberger-domschatz-wittelsbacher-bleiben-stur.html
Siehe auch:
https://www.boennigheimerzeitung.de/html/news/artikel_suedwestumschau.php4?artikel=2568059
Volkes Stimme ist erbost:
"Eine bodenlose Jahrhundert-Sauerei! Schätze, die den Bambergern (und in diesem Fall sind alle Franken "Bamberger"!) vom Kaiser "für immer und ewig" vermacht wurden, unter fadenscheinigsten Vorwänden in Münchner Tresoren zurückzuhalten!"
Quelle
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