Kulturgut
Dr. Daniel Hess (GNM Nürnberg) war freundlicherweise bereit, mit mir ein Mailinterview zum "Mittelalterlichen Hausbuch" zu führen.
* Sie haben 1994 die maßgebliche deutschsprachige Monographie zum Hausbuchmeister vorgelegt (Meister um das „mittelalterliche
Hausbuch"). Was bedeutet die Handschrift für Sie persönlich?
Für mich ist die Handschrift, mit der ich mich damals insbesondere in formaler und stilistischer Hinsicht beschäftigt habe, eines der faszinierendsten Werke des Spätmittelalters, auf die ich in der Beschäftigung mit den unterschiedlichsten Fragestellungen seit zwanzig Jahren mit immer neuer Begeisterung zurückkomme. Für mich ist das Hausbuch eines des großartigsten Werke!
* Wie würden Sie den Rang des "Mittelalterlichen Hausbuchs" aus
kultur- und kunstgeschichtlicher Sicht einschätzen?
Die Texte und Illustrationen sind kunst- und kulturgeschichtlich von einzigartiger Bedeutung und gelten in der Lebendigkeit und Frische der Alltagsbeobachtung als unübertroffen. Sie geben in Einblick in die unterschiedlichsten Kultur- und Wissensbereiche wie Technikgeschichte, Montanwesen, Alchemie, Medizin- und Handwerksgeschichte, Kriegsgeschichte und Rüstungswesen, höfische und städtische Kultur, Rhetorik und Gedächtniskunst. Die Texte und Illustrationen vermitteln einen authentischen Einblick in die Lebenswelt und Vorstellungen sowie das Wissensspektrum zur Zeit des Umbruchs vom späten Mittelalter zur frühen Neuzeit. Die künstlerisch herausragenden Illustrationen, die in nahezu jedem historischen Werk zum Spätmittelalter abgebildet sind, zählen zu den Spitzenleistungen spätmittelalterlicher Kunst im deutschen Sprachraum. Im Lauf der 150 jährigen Forschungsgeschichte ist das Hausbuch darüber hinaus immer wieder zum Prüfstein neuer kunsthistorischer Methoden und kulturgeschichtlicher Deutungsmuster geworden und nimmt daher auch wissenschaftsgeschichtlich einen zentralen Rang ein.
* Es wurde ja in der kunsthistorischen Literatur Klage darüber
geführt, dass der Zugang zum Hausbuch schwierig oder unmöglich war. Sie hatten Gelegenheit, einen Tag lang diese einzigartige Handschrift einzusehen. Erinnern Sie sich an Ihre damaligen Gefühle?
Für mich ist dieser Tag unvergesslich: Ich hatte mich zuvor schon lange und intensiv mit den älteren Faksimile-Ausgaben beschäftigt und hatte nun einen ganzen Tag Zeit, die Darstellungen unter die Lupe zu nehmen und meine Thesen und Überlegungen am Original zu überprüfen. Es waren sehr bewegende und faszinierende Stunden!
* Seit der Erstellung des qualitativ hochwertigen Faksimiles 1997
(Prestel-Verlag) gab es so gut wie keine nennenswerten
Forschungsbeiträge zum Hausbuch. Eigentlich hätte man ja erwarten können, dass durch die Veränderung der Grundlage für die Forschung diese gleichsam aufgeblüht wäre. Haben Sie für diesen paradoxen Befund eine Erklärung?
Die Erfahrung zeigt, dass eine plötzliche Bereicherung der Forschung nicht zu einer breiten Diskussion führt, sondern dass die Ergebnisse zunächst nur punktuell wahrgenommen werden. Es dauert in der Regel rund eine halbe Generation, bis man sich aus kritischer Distanz grundlegender mit den neuen Erkenntnissen auseinandersetzt. Offenbar fehlt davor die Kraft für einen erneuten Spannungsaufbau; außerdem sorgt die Relativierung oder Zerstörung einer eben etablierten Ordnung nicht selten für Irritationen und Verunsicherungen.
* Der Kommentarband zum Faksimile hat ja eine sehr konservative Sicht der Forschung geboten. Ihr Ansatz, verschiedene Hände zu scheiden, ist damals nicht aufgenommen worden. Können Sie vielleicht in wenigen Sätzen umreißen, welche Hauptfragen zum Hausbuch offen geblieben sind trotz einer riesigen Sekundärliteratur seit 1855?
Mit meinem Ansatz konnte ich mich auf viele hervorragende Forscher stützen, die sich in den letzten 150 Jahren intensiv mit dem Hausbuch auseinandergesetzt hatten. Viele kamen bereits früher zu ähnlichen Ergebnissen, die dann durch nachfolgende Generationen wieder in Frage gestellt wurden. Neben vielen inhaltlichen Fragen, die zum Teil erst ansatzweise geklärt sind, dreht sich die Diskussion nicht nur um die Anzahl der beteiligten Künstler, sondern auch um die Frage der Konzeption der Handschrift und ihrer verwirrenden Entstehungs- und Besitzergeschichte. Angesichts der zeitlichen Zäsuren und konzeptionellen Änderungen zwischen den einzelnen Bestandteilen, angesichts der stilistischen Brüche, den wechselnden inhaltlichen Ausrichtungen und Gestaltungsprinzipien sowie den wechselnden Schreibern und Illustratoren stellt sich die Frage, ob das Buch tatsächlich aus einem Guss entstanden ist und ob das Postulat eines Meisters bzw. einer Werkstatt einer kritischen Prüfung standhalten kann. Nach meiner Überzeugung ist das Hausbuch weder nach einem einheitlichen Konzept entstanden, noch können seine heterogenen Illustrationen einem einzigen Künstler zugeschrieben werden. Neben stilistischen Unterschieden sprechen auch inhaltliche, buchtechnische und historische Argumente für eine Entstehung über einen Zeitraum von 1470 bis gegen 1500 unter mindestens zwei verschiedenen, bis heute noch immer nicht identifizierten Besitzern. Nach meiner Einschätzung lassen sich inklusive der beiden Nachtragsillustrationen des Liebesgartens und Bergwerks insgesamt sechs verschiedene Illustratoren unterscheiden. Wichtiger als die Frage der Händescheidung, die angesichts der aktuellen Ausrichtung der Kunstgeschichte wie ein kennerschaftliches Glasperlenspiel anmuten mag, erscheint mir jedoch der Umstand, dass das Manuskript organisch aus verschiedenen Bestandteilen zusammengewachsen ist. Gerade hierin liegt eine besondere Faszination des „Hausbuchs“.
* Die Sammelhandschrift hat im 19. Jahrhundert das Etikett "Hausbuch" verpasst bekommen. Sind Sie damit glücklich?
Die Bezeichnung „Hausbuch“ ist irreführend und wird der thematischen Breite der Handschrift und ihrer herausragenden künstlerischen Qualität nicht gerecht. Auch frühere Forscher haben sich deshalb an dieser Benennung gestoßen. Hat gar das unspektakuläre Etikett „Hausbuch“ dazu beigetragen, dass man sich in den Ministerien Baden-Württembergs der einzigartigen Bedeutung dieser Handschrift nicht rechtzeitig bewusst geworden ist?
* Es scheint ja inzwischen Konsens zu sein, dass der Hausbuchmeister in den Jahren um 1480 im Mittelrheingebiet im Dreieck zwischen Mainz, Frankfurt und Heidelberg tätig war. Wie erklären Sie sich, dass man das stolz zweimal im Hausbuch präsentierte Ast-Wappen in dieser Region bislang nicht aufspüren konnte?
Die durch unzählige Kriege seit dem frühen 16. Jh. verursachten Verluste an historischen Kulturgütern sind gerade in diesem Gebiet sehr groß. Das im Hausbuch auftretende Wappen lässt sich wohl deshalb an anderer Stelle bislang nicht dokumentieren. Da das erste Wappen von einem Stechhelm, das zweite von einer in der Heraldik ungebräuchlichen Schallern [*] bekrönt ist, dürfte die Auftraggeberfamilie aus dem Bereich der am spätmittelalterlichen Hof an Einfluss gewinnenden Schicht nicht-adliger Spezialisten (Büchsenmeister o.ä.) stammen. Die Möglichkeit weiterer historischer Nachweise und der namentlichen Bestimmung wird dadurch noch geringer.
* Nun ist ja vor wenigen Tagen bekannt geworden, dass der bisherige Eigentümer das Hausbuch verkauft hat (wobei die Frage der Rechtsgültigkeit des Verkaufs dahingestellt bleiben kann). Sie sind Leiter der Sammlungen Malerei bis 1800 und Glasmalerei am Germanischen Generalmuseum in Nürnberg und einer von zwei Stellvertretern des Generaldirektors. Wie sehen Sie diesen Verkauf?
Als ich aus der Presse vom Verkauf des Hausbuchs erfuhr, war ich völlig überrascht. Die Umstände, die dazu geführt haben, haben mich erschüttert. Angesichts der Bedeutung der Handschrift muss meines Erachtens alles dafür getan werden, dass das Hausbuch dauerhaft in eine öffentliche Sammlung überführt werden kann, in der eine fachgerechte Verwahrung und Pflege sowie der Zugang für weitere Forschungen gesichert ist.
* Hielten Sie es, gemessen am Rang des Hausbuchs, für angebracht, eine ähnliche "Staatsaktion" wie seinerzeit beim "Evangeliar Heinrichs des Löwens", das ja 1983 für 32,5 Millionen DM für Deutschland ersteigert wurde, unter Beteiligung der Kulturstiftung der Länder in die Wege zu leiten?
Ich hoffe, dass es auf Grund der singulären kulturgeschichtlichen Bedeutung des Hausbuchs gelingt, die erforderlichen Mittel aufzubringen, um einen Ankauf für eine öffentliche Sammlung in die Wege zu leiten. Ich kann nicht verstehen, dass man diesen sicherlich schwierigeren und langwierigeren Weg nicht von vornherein verfolgt hat. Ich hoffe sehr, dass es für eine „Rettungsaktion“ noch nicht zu spät ist.
* In welches Museum würde das Hausbuch am besten passen?
In Deutschland gibt es eine Reihe großer Museen und Bibliotheken, in denen das Hausbuch vom Sammlungsprofil her gut untergebracht wäre und fachgerecht betreut werden könnte. Sollte sich in Baden-Württemberg keine Lösung finden, sei mir als Mitarbeiter des Germanischen Nationalmuseums der Hinweis erlaubt, dass die Handschrift im größten kunst- und kulturgeschichtlichen Museen im deutschen Sprachraum einen ihrer Bedeutung und breiten inhaltlichen Ausrichtung angemessenen Platz finden würde. Ich darf daran erinnern, dass das Germanische Nationalmuseum 1866 die erste vollständige Veröffentlichung des Hausbuch mit faksimilierten Abbildungen sowie 1957 eine populäre Zusammenfassung herausgegeben hat. Da ich doppelt befangen bin, sollten diese Überlegungen jedoch nicht im Vordergrund stehen.
* Sie stammen aus der Schweiz. Kennen Sie den als Verkäufer
gerüchtweise verdächtigten Sammler, den im Thurgau lebenden Baron August von Finck?
Ich kenne diesen Sammler nicht und werde mich im Internet kundig machen.
* Halten Sie im Zeichen der Globalisierung eine Liste national
wertvollen Kulturguts, auf der das Hausbuch ja steht, noch für
zeitgemäß? Wieso sollte so ein Stück, das man ja auch als
Weltkulturerbe ansprechen könnte, nicht auch in Basel oder Malibu
(Getty-Museum) dauerhaft lagern?
Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden, doch halte ich die Bewahrung eines Artefakts möglichst in seinem Entstehungs- und Wirkungszusammenhang für die in jedem Fall beste Lösung. Je weiter ein Objekt seinem ursprünglichen Kontext entfremdet wird, desto größer ist die Gefahr eines Verlusts wichtiger historischer Zusammenhänge und Umstände.
* Angenommen, ein Museum würde das Hausbuch erwerben können? Könnte es überhaupt ständig ausgestellt werden? Die "Library of Congress" hat ja für die Waldseemüllerkarte, die ebenfalls aus Wolfegg stammt, eine eigene Vitrine gebaut.
Die konservatorischen Anforderungen haben auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Im Kontext eines zusehends auf Events abzielenden Leih- und Ausstellungsbetriebs droht die Bewahrung des uns anvertrauten, für die nachfolgenden Generationen möglichst unbeschadet zu überliefernden Kulturguts jedoch ins Hintertreffen zu geraten. Deshalb gilt es unter Ausschöpfung neuer Konservierungsmethoden und Präsentationsmittel sorgsam abzuwägen, in welcher Form wir besonders empfindliche Objekte wie Bücher, Papierarbeiten oder Textilien der Öffentlichkeit präsentieren können, ohne diesen Werken zuviel zuzumuten oder ihnen nachhaltig Schaden zuzufügen.
* Um nachzuhaken: Wäre eine - womöglich als "Event" inszenierte, auf wenige "Hausbuch-Tage" im Jahr beschränkte - museale Präsentation der fragilen Handschrift aus konservatorischer Sicht möglich? Eine meiner eindruckvollsten Begegnungen mit Kulturgut war ein Besuch im Heidekloster Wienhausen vor vielen Jahren, das nur in einer einzigen Woche nach Pfingsten jährlich einmal seine großartigen mittelalterlichen Bildteppiche zeigte.
Grundsätzlich scheint mir eine solche Präsentationsform möglich. Ob die Erwartungen der Besucher im Rahmen eines solchen „Events“ ohne visuelle Zusatzangebote wie Faksimile und Reproduktion befriedigt werden könnten, ist jedoch angesichts der Größe der sich nur in Nahsicht erschließenden Darstellungen und des Umstands, dass immer nur eine aufgeschlagene Doppelseite zu sehen ist, fraglich. Die Themenbreite des Hausbuchs ist andererseits so breit und spannend, dass man mit etwas Phantasie und Kreativität zündende Präsentationen entwickeln könnte, die auf einzigartige Weise in die Lebenswelt des Spätmittelalters einführen.
* Nun gibt es ja, wie erwähnt, seit 1997 ein sehr gutes Faksimile.
Brauchen wir da überhaupt das Original in öffentlichem Eigentum?
Für viele Fragestellungen, die sich vor allem inhaltlich und motivisch mit der Handschrift auseinandersetzen, bietet das Faksimile eine gute Arbeitsgrundlage. Für formale, stilistische, maltechnische und kunsttechnologische Fragestellungen und Untersuchungen ist die Auseinandersetzung mit dem Original jedoch unverzichtbar. Kein noch so gutes Faksimile kann das Original ersetzen.
* Vielen Dank für das Interview!
Helmform, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Schaller

* Sie haben 1994 die maßgebliche deutschsprachige Monographie zum Hausbuchmeister vorgelegt (Meister um das „mittelalterliche
Hausbuch"). Was bedeutet die Handschrift für Sie persönlich?
Für mich ist die Handschrift, mit der ich mich damals insbesondere in formaler und stilistischer Hinsicht beschäftigt habe, eines der faszinierendsten Werke des Spätmittelalters, auf die ich in der Beschäftigung mit den unterschiedlichsten Fragestellungen seit zwanzig Jahren mit immer neuer Begeisterung zurückkomme. Für mich ist das Hausbuch eines des großartigsten Werke!
* Wie würden Sie den Rang des "Mittelalterlichen Hausbuchs" aus
kultur- und kunstgeschichtlicher Sicht einschätzen?
Die Texte und Illustrationen sind kunst- und kulturgeschichtlich von einzigartiger Bedeutung und gelten in der Lebendigkeit und Frische der Alltagsbeobachtung als unübertroffen. Sie geben in Einblick in die unterschiedlichsten Kultur- und Wissensbereiche wie Technikgeschichte, Montanwesen, Alchemie, Medizin- und Handwerksgeschichte, Kriegsgeschichte und Rüstungswesen, höfische und städtische Kultur, Rhetorik und Gedächtniskunst. Die Texte und Illustrationen vermitteln einen authentischen Einblick in die Lebenswelt und Vorstellungen sowie das Wissensspektrum zur Zeit des Umbruchs vom späten Mittelalter zur frühen Neuzeit. Die künstlerisch herausragenden Illustrationen, die in nahezu jedem historischen Werk zum Spätmittelalter abgebildet sind, zählen zu den Spitzenleistungen spätmittelalterlicher Kunst im deutschen Sprachraum. Im Lauf der 150 jährigen Forschungsgeschichte ist das Hausbuch darüber hinaus immer wieder zum Prüfstein neuer kunsthistorischer Methoden und kulturgeschichtlicher Deutungsmuster geworden und nimmt daher auch wissenschaftsgeschichtlich einen zentralen Rang ein.
* Es wurde ja in der kunsthistorischen Literatur Klage darüber
geführt, dass der Zugang zum Hausbuch schwierig oder unmöglich war. Sie hatten Gelegenheit, einen Tag lang diese einzigartige Handschrift einzusehen. Erinnern Sie sich an Ihre damaligen Gefühle?
Für mich ist dieser Tag unvergesslich: Ich hatte mich zuvor schon lange und intensiv mit den älteren Faksimile-Ausgaben beschäftigt und hatte nun einen ganzen Tag Zeit, die Darstellungen unter die Lupe zu nehmen und meine Thesen und Überlegungen am Original zu überprüfen. Es waren sehr bewegende und faszinierende Stunden!
* Seit der Erstellung des qualitativ hochwertigen Faksimiles 1997
(Prestel-Verlag) gab es so gut wie keine nennenswerten
Forschungsbeiträge zum Hausbuch. Eigentlich hätte man ja erwarten können, dass durch die Veränderung der Grundlage für die Forschung diese gleichsam aufgeblüht wäre. Haben Sie für diesen paradoxen Befund eine Erklärung?
Die Erfahrung zeigt, dass eine plötzliche Bereicherung der Forschung nicht zu einer breiten Diskussion führt, sondern dass die Ergebnisse zunächst nur punktuell wahrgenommen werden. Es dauert in der Regel rund eine halbe Generation, bis man sich aus kritischer Distanz grundlegender mit den neuen Erkenntnissen auseinandersetzt. Offenbar fehlt davor die Kraft für einen erneuten Spannungsaufbau; außerdem sorgt die Relativierung oder Zerstörung einer eben etablierten Ordnung nicht selten für Irritationen und Verunsicherungen.
* Der Kommentarband zum Faksimile hat ja eine sehr konservative Sicht der Forschung geboten. Ihr Ansatz, verschiedene Hände zu scheiden, ist damals nicht aufgenommen worden. Können Sie vielleicht in wenigen Sätzen umreißen, welche Hauptfragen zum Hausbuch offen geblieben sind trotz einer riesigen Sekundärliteratur seit 1855?
Mit meinem Ansatz konnte ich mich auf viele hervorragende Forscher stützen, die sich in den letzten 150 Jahren intensiv mit dem Hausbuch auseinandergesetzt hatten. Viele kamen bereits früher zu ähnlichen Ergebnissen, die dann durch nachfolgende Generationen wieder in Frage gestellt wurden. Neben vielen inhaltlichen Fragen, die zum Teil erst ansatzweise geklärt sind, dreht sich die Diskussion nicht nur um die Anzahl der beteiligten Künstler, sondern auch um die Frage der Konzeption der Handschrift und ihrer verwirrenden Entstehungs- und Besitzergeschichte. Angesichts der zeitlichen Zäsuren und konzeptionellen Änderungen zwischen den einzelnen Bestandteilen, angesichts der stilistischen Brüche, den wechselnden inhaltlichen Ausrichtungen und Gestaltungsprinzipien sowie den wechselnden Schreibern und Illustratoren stellt sich die Frage, ob das Buch tatsächlich aus einem Guss entstanden ist und ob das Postulat eines Meisters bzw. einer Werkstatt einer kritischen Prüfung standhalten kann. Nach meiner Überzeugung ist das Hausbuch weder nach einem einheitlichen Konzept entstanden, noch können seine heterogenen Illustrationen einem einzigen Künstler zugeschrieben werden. Neben stilistischen Unterschieden sprechen auch inhaltliche, buchtechnische und historische Argumente für eine Entstehung über einen Zeitraum von 1470 bis gegen 1500 unter mindestens zwei verschiedenen, bis heute noch immer nicht identifizierten Besitzern. Nach meiner Einschätzung lassen sich inklusive der beiden Nachtragsillustrationen des Liebesgartens und Bergwerks insgesamt sechs verschiedene Illustratoren unterscheiden. Wichtiger als die Frage der Händescheidung, die angesichts der aktuellen Ausrichtung der Kunstgeschichte wie ein kennerschaftliches Glasperlenspiel anmuten mag, erscheint mir jedoch der Umstand, dass das Manuskript organisch aus verschiedenen Bestandteilen zusammengewachsen ist. Gerade hierin liegt eine besondere Faszination des „Hausbuchs“.
* Die Sammelhandschrift hat im 19. Jahrhundert das Etikett "Hausbuch" verpasst bekommen. Sind Sie damit glücklich?
Die Bezeichnung „Hausbuch“ ist irreführend und wird der thematischen Breite der Handschrift und ihrer herausragenden künstlerischen Qualität nicht gerecht. Auch frühere Forscher haben sich deshalb an dieser Benennung gestoßen. Hat gar das unspektakuläre Etikett „Hausbuch“ dazu beigetragen, dass man sich in den Ministerien Baden-Württembergs der einzigartigen Bedeutung dieser Handschrift nicht rechtzeitig bewusst geworden ist?
* Es scheint ja inzwischen Konsens zu sein, dass der Hausbuchmeister in den Jahren um 1480 im Mittelrheingebiet im Dreieck zwischen Mainz, Frankfurt und Heidelberg tätig war. Wie erklären Sie sich, dass man das stolz zweimal im Hausbuch präsentierte Ast-Wappen in dieser Region bislang nicht aufspüren konnte?
Die durch unzählige Kriege seit dem frühen 16. Jh. verursachten Verluste an historischen Kulturgütern sind gerade in diesem Gebiet sehr groß. Das im Hausbuch auftretende Wappen lässt sich wohl deshalb an anderer Stelle bislang nicht dokumentieren. Da das erste Wappen von einem Stechhelm, das zweite von einer in der Heraldik ungebräuchlichen Schallern [*] bekrönt ist, dürfte die Auftraggeberfamilie aus dem Bereich der am spätmittelalterlichen Hof an Einfluss gewinnenden Schicht nicht-adliger Spezialisten (Büchsenmeister o.ä.) stammen. Die Möglichkeit weiterer historischer Nachweise und der namentlichen Bestimmung wird dadurch noch geringer.
* Nun ist ja vor wenigen Tagen bekannt geworden, dass der bisherige Eigentümer das Hausbuch verkauft hat (wobei die Frage der Rechtsgültigkeit des Verkaufs dahingestellt bleiben kann). Sie sind Leiter der Sammlungen Malerei bis 1800 und Glasmalerei am Germanischen Generalmuseum in Nürnberg und einer von zwei Stellvertretern des Generaldirektors. Wie sehen Sie diesen Verkauf?
Als ich aus der Presse vom Verkauf des Hausbuchs erfuhr, war ich völlig überrascht. Die Umstände, die dazu geführt haben, haben mich erschüttert. Angesichts der Bedeutung der Handschrift muss meines Erachtens alles dafür getan werden, dass das Hausbuch dauerhaft in eine öffentliche Sammlung überführt werden kann, in der eine fachgerechte Verwahrung und Pflege sowie der Zugang für weitere Forschungen gesichert ist.
* Hielten Sie es, gemessen am Rang des Hausbuchs, für angebracht, eine ähnliche "Staatsaktion" wie seinerzeit beim "Evangeliar Heinrichs des Löwens", das ja 1983 für 32,5 Millionen DM für Deutschland ersteigert wurde, unter Beteiligung der Kulturstiftung der Länder in die Wege zu leiten?
Ich hoffe, dass es auf Grund der singulären kulturgeschichtlichen Bedeutung des Hausbuchs gelingt, die erforderlichen Mittel aufzubringen, um einen Ankauf für eine öffentliche Sammlung in die Wege zu leiten. Ich kann nicht verstehen, dass man diesen sicherlich schwierigeren und langwierigeren Weg nicht von vornherein verfolgt hat. Ich hoffe sehr, dass es für eine „Rettungsaktion“ noch nicht zu spät ist.
* In welches Museum würde das Hausbuch am besten passen?
In Deutschland gibt es eine Reihe großer Museen und Bibliotheken, in denen das Hausbuch vom Sammlungsprofil her gut untergebracht wäre und fachgerecht betreut werden könnte. Sollte sich in Baden-Württemberg keine Lösung finden, sei mir als Mitarbeiter des Germanischen Nationalmuseums der Hinweis erlaubt, dass die Handschrift im größten kunst- und kulturgeschichtlichen Museen im deutschen Sprachraum einen ihrer Bedeutung und breiten inhaltlichen Ausrichtung angemessenen Platz finden würde. Ich darf daran erinnern, dass das Germanische Nationalmuseum 1866 die erste vollständige Veröffentlichung des Hausbuch mit faksimilierten Abbildungen sowie 1957 eine populäre Zusammenfassung herausgegeben hat. Da ich doppelt befangen bin, sollten diese Überlegungen jedoch nicht im Vordergrund stehen.
* Sie stammen aus der Schweiz. Kennen Sie den als Verkäufer
gerüchtweise verdächtigten Sammler, den im Thurgau lebenden Baron August von Finck?
Ich kenne diesen Sammler nicht und werde mich im Internet kundig machen.
* Halten Sie im Zeichen der Globalisierung eine Liste national
wertvollen Kulturguts, auf der das Hausbuch ja steht, noch für
zeitgemäß? Wieso sollte so ein Stück, das man ja auch als
Weltkulturerbe ansprechen könnte, nicht auch in Basel oder Malibu
(Getty-Museum) dauerhaft lagern?
Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden, doch halte ich die Bewahrung eines Artefakts möglichst in seinem Entstehungs- und Wirkungszusammenhang für die in jedem Fall beste Lösung. Je weiter ein Objekt seinem ursprünglichen Kontext entfremdet wird, desto größer ist die Gefahr eines Verlusts wichtiger historischer Zusammenhänge und Umstände.
* Angenommen, ein Museum würde das Hausbuch erwerben können? Könnte es überhaupt ständig ausgestellt werden? Die "Library of Congress" hat ja für die Waldseemüllerkarte, die ebenfalls aus Wolfegg stammt, eine eigene Vitrine gebaut.
Die konservatorischen Anforderungen haben auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Im Kontext eines zusehends auf Events abzielenden Leih- und Ausstellungsbetriebs droht die Bewahrung des uns anvertrauten, für die nachfolgenden Generationen möglichst unbeschadet zu überliefernden Kulturguts jedoch ins Hintertreffen zu geraten. Deshalb gilt es unter Ausschöpfung neuer Konservierungsmethoden und Präsentationsmittel sorgsam abzuwägen, in welcher Form wir besonders empfindliche Objekte wie Bücher, Papierarbeiten oder Textilien der Öffentlichkeit präsentieren können, ohne diesen Werken zuviel zuzumuten oder ihnen nachhaltig Schaden zuzufügen.
* Um nachzuhaken: Wäre eine - womöglich als "Event" inszenierte, auf wenige "Hausbuch-Tage" im Jahr beschränkte - museale Präsentation der fragilen Handschrift aus konservatorischer Sicht möglich? Eine meiner eindruckvollsten Begegnungen mit Kulturgut war ein Besuch im Heidekloster Wienhausen vor vielen Jahren, das nur in einer einzigen Woche nach Pfingsten jährlich einmal seine großartigen mittelalterlichen Bildteppiche zeigte.
Grundsätzlich scheint mir eine solche Präsentationsform möglich. Ob die Erwartungen der Besucher im Rahmen eines solchen „Events“ ohne visuelle Zusatzangebote wie Faksimile und Reproduktion befriedigt werden könnten, ist jedoch angesichts der Größe der sich nur in Nahsicht erschließenden Darstellungen und des Umstands, dass immer nur eine aufgeschlagene Doppelseite zu sehen ist, fraglich. Die Themenbreite des Hausbuchs ist andererseits so breit und spannend, dass man mit etwas Phantasie und Kreativität zündende Präsentationen entwickeln könnte, die auf einzigartige Weise in die Lebenswelt des Spätmittelalters einführen.
* Nun gibt es ja, wie erwähnt, seit 1997 ein sehr gutes Faksimile.
Brauchen wir da überhaupt das Original in öffentlichem Eigentum?
Für viele Fragestellungen, die sich vor allem inhaltlich und motivisch mit der Handschrift auseinandersetzen, bietet das Faksimile eine gute Arbeitsgrundlage. Für formale, stilistische, maltechnische und kunsttechnologische Fragestellungen und Untersuchungen ist die Auseinandersetzung mit dem Original jedoch unverzichtbar. Kein noch so gutes Faksimile kann das Original ersetzen.
* Vielen Dank für das Interview!
Helmform, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Schaller

" .... Das Original des Dayton-Abkommens zur Beendigung des Krieges in Bosnien-Herzegowina ist aus dem bosnisches Staatsarchiv verschwunden. ....."
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Wolf Thomas - am Samstag, 16. Februar 2008, 15:15 - Rubrik: Kulturgut
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Allein der jetzt regierende Fürst hat sich nicht entschließen können, den Codex noch einmal aus der Hand zu geben. Das Comité der soeben in Augsburg stattfindenden Ausstellung hatte sich zwar der Hoffnung hingegeben, denselben zur Ausstellung zu erhalten, und so wäre auch die Möglichkeit geboten gewesen, daß er für unsere Zwecke noch hätte verglichen werden können. Indessen ist das Buch doch nicht zur Ausstellung gekommen, weil, wie man uns versicherte, der Fürst an der Freiheit einiger Darstellungen Anstand nimmt. Essenwein 1887 nach
https://de.wikisource.org/wiki/Mittelalterliches_Hausbuch

https://de.wikisource.org/wiki/Mittelalterliches_Hausbuch

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https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Mittelalterliches_Hausbuch_%281887%29
Ohne die Abbildungen.

Der Text wird auch in Wikisource bereitstehen. Beispiel einer anderen Seite:
Luna der monat der letzst planet naß
Heiß ich vnd wurck dingk die sein laß
Kalt vnd feucht mein wurckung ist
Naturlich vnstet zu aller frist
https://de.wikisource.org/wiki/Seite:Mittelalterliches_Hausbuch_1887_11.jpg
Ohne die Abbildungen.

Der Text wird auch in Wikisource bereitstehen. Beispiel einer anderen Seite:
Luna der monat der letzst planet naß
Heiß ich vnd wurck dingk die sein laß
Kalt vnd feucht mein wurckung ist
Naturlich vnstet zu aller frist
https://de.wikisource.org/wiki/Seite:Mittelalterliches_Hausbuch_1887_11.jpg
Das Adelshaus Waldburg-Wolfegg kann sich nicht, wie offenbar versucht, damit herausreden, von Auflagen im Zusammenhang mit der Veräußerung seines Mittelalterlichen Hausbuchs im Juli 2007 keine Kenntnis gehabt zu haben. Dietrich Birk, Staatssekretär im zuständigen Wissenschaftsministerium, hatte Johannes Fürst zu Waldburg-Wolfegg schriftlich im August 2006 darauf hingewiesen, dass das Handbuch als Kulturgut geschützt sei und auch als Teil des Fideikommisses unter denkmalgeschützter Aufsicht stehe. Danach müssen Eigentümer- und Standortwechsel angezeigt und die Genehmigung zum Verkauf eingeholt werden. Entsprechende Auflagen hatte das Oberlandesgericht Stuttgart bereits 1956 in einem Beschluss festgeschrieben. Gleichzeitig wurde damals dem Land ein Vorkaufsrecht an dem Hausbuch eingeräumt.
Im Juni 2006 hatte das Adelshaus dem Land erstmals deutlich gemacht, dass es sich von dem Hausbuch trennen wolle. Seinem schriftlich geäußerten Vorschlag, das Hausbuch gegen frei veräußerbare Handschriften aus dem Bestand der Landesbibliothek einzutauschen, hatte Birk im erwähnten Schreiben eine Absage erteilt.
Fest steht, dass das Adelshaus bis gestern den Auflagen nicht nachgekommen ist. Vom Land wurde ihm diese Woche eine letzte Frist bis zum 22. Februar eingeräumt, ehe rechtliche Schritte eingeleitet werden. Zwar informierte Waldburg-Wolfegg im August 2007 das ebenfalls zuständige Wirtschaftsministerium vom Verkauf im Monat zuvor. Käufer und Standort wurden aber nicht benannt, auch kein Kaufvertrag vorgelegt. Mehrere behördliche Aufforderungen blieben dann seit Ende Oktober unbeantwortet. Den Namen des Käufers, August Baron von Finck, erfuhr Wirtschaftsminister Ernst Pfister am 15. Januar in einem Vier-Augen-Gespräch mit Hausbuch-Vermittler Graf Douglas.
Ergänzend dazu die Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.02.2008, Nr. 39, S. 35
Unverzügliche Bringschuld
Stuttgart fordert Auskunft über den Hausbuch-Verkauf
Jedenfalls hat der Streit über die badischen Kulturgüter die Beamten in den
Stuttgarter Ministerien auch nicht sensibler gemacht für die Belange des
Kulturgüterschutzes. Den Vorwurf des "Kulturbanausentums" haben viele Beamte wie
einen Wassertropfen an einer Gore-tex-Jacke an sich abperlen lassen. Das
Wirtschaftsministerium, das für den Denkmalschutz zuständig ist und in diesen
Fragen schlecht mit dem für den Kulturgüterschutz zuständigen
Wissenschaftsministerium zusammenarbeitete, war am 14. August 2007 von Fürst
Waldburg-Wolfegg informiert worden. Der zuständige Ministerialdirektor brauchte
sechs Tage zur Weiterleitung des Briefs an den für Denkmalschutz zuständigen
Referatsleiter. Weil dieser gerade gewechselt hatte, dauerte es drei Monate, bis
das Regierungspräsidium in Tübingen und das Wissenschaftsministerium über die
Verkaufsabsichten des Fürsten informiert wurden.
Bietigheimer Zeitung

Im Juni 2006 hatte das Adelshaus dem Land erstmals deutlich gemacht, dass es sich von dem Hausbuch trennen wolle. Seinem schriftlich geäußerten Vorschlag, das Hausbuch gegen frei veräußerbare Handschriften aus dem Bestand der Landesbibliothek einzutauschen, hatte Birk im erwähnten Schreiben eine Absage erteilt.
Fest steht, dass das Adelshaus bis gestern den Auflagen nicht nachgekommen ist. Vom Land wurde ihm diese Woche eine letzte Frist bis zum 22. Februar eingeräumt, ehe rechtliche Schritte eingeleitet werden. Zwar informierte Waldburg-Wolfegg im August 2007 das ebenfalls zuständige Wirtschaftsministerium vom Verkauf im Monat zuvor. Käufer und Standort wurden aber nicht benannt, auch kein Kaufvertrag vorgelegt. Mehrere behördliche Aufforderungen blieben dann seit Ende Oktober unbeantwortet. Den Namen des Käufers, August Baron von Finck, erfuhr Wirtschaftsminister Ernst Pfister am 15. Januar in einem Vier-Augen-Gespräch mit Hausbuch-Vermittler Graf Douglas.
Ergänzend dazu die Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.02.2008, Nr. 39, S. 35
Unverzügliche Bringschuld
Stuttgart fordert Auskunft über den Hausbuch-Verkauf
Jedenfalls hat der Streit über die badischen Kulturgüter die Beamten in den
Stuttgarter Ministerien auch nicht sensibler gemacht für die Belange des
Kulturgüterschutzes. Den Vorwurf des "Kulturbanausentums" haben viele Beamte wie
einen Wassertropfen an einer Gore-tex-Jacke an sich abperlen lassen. Das
Wirtschaftsministerium, das für den Denkmalschutz zuständig ist und in diesen
Fragen schlecht mit dem für den Kulturgüterschutz zuständigen
Wissenschaftsministerium zusammenarbeitete, war am 14. August 2007 von Fürst
Waldburg-Wolfegg informiert worden. Der zuständige Ministerialdirektor brauchte
sechs Tage zur Weiterleitung des Briefs an den für Denkmalschutz zuständigen
Referatsleiter. Weil dieser gerade gewechselt hatte, dauerte es drei Monate, bis
das Regierungspräsidium in Tübingen und das Wissenschaftsministerium über die
Verkaufsabsichten des Fürsten informiert wurden.
Bietigheimer Zeitung

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https://www.welt.de/welt_print/article1672074/Den_Fuersten_keinen_Pfennig.html
Wenn der deutsche Adel Kunstschätze verkauft, konkurrieren privates und öffentliches Interesse
"Dieser Fürst hat viele starke Seiten", lobte das ZDF Johannes Fürst zu Waldburg-Wolfegg und Waldsee. Vielen sei er "als Hüter der Waldburg und Bewahrer des Wolfegger Kupferstichkabinetts ein Begriff", meinte das Haus der Geschichte Baden-Württemberg anlässlich eine Plauderstunde "Adel verpflichtet - wozu?". Die Frage ist aktuell. Denn gerade hat der Fürst das berühmte mittelalterliche "Hausbuch" verkauft. Und dabei, wie das Wissenschaftsministerium in Stuttgart wissen ließ, die Vorgaben des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung missachtet, auf dessen Liste die bedeutende Handschrift steht. Da der Verkauf ohne Genehmigung erfolgte, sei er unwirksam, heißt es in Stuttgart. Zugleich prüfe man rechtliche Schritte. Denn wer das Gesetz missachtet, "wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Bereits "der Versuch ist strafbar". Und zusätzlich kann das "Kulturgut oder Archivgut, auf das sich die Straftat bezieht, eingezogen werden". Zugunsten des Landes.
Im Extremfall könnte Baden-Württemberg also einen Schatz gewinnen, den es sich aufgrund seiner Finanzen nicht leisten kann. Von 20 Millionen Euro wird nämlich gemunkelt.
Der Artikel von Peter Dittmar wirft ohne Not Fideikommiss-Schutzrecht und Abwanderungs-Schutz durcheinander. Kann man sich, wenn man schon nicht hierherfindet, nicht wenigstens in der FAZ informieren, was Sache ist?
Mit dem Brief ans (unzuständige) Wirtschafsministerium im letzten Jahr mit der Verkaufsanzeige hat das Haus Waldburg-Wolfegg möglicherweise der Anzeigepflicht genügt.
§ 9 Abs. 1 KultgSchG:
"Wird ein eingetragenes Kulturgut im Inland an einen anderen Ort gebracht oder gerät es in Verlust oder ist es beschädigt worden, so hat der Besitzer unverzüglich der obersten Landesbehörde Mitteilung zu machen, die dem Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien davon Kenntnis gibt. Zur Mitteilung sind im Falle des Besitzwechsels der bisherige und der neue Besitzer verpflichtet."
Wenn das Wirtschaftsministerium die Mitteilung nicht weiterleitet, ist das nicht die Schuld der Wolfegger. Eine Ordnungswidrigkeit liegt sicher nicht vor.
Aber das ist nicht der Punkt: Der Verkauf ist rechtlich unwirksam, da die Genehmigung des Regierungspräsidiums aufgrund eines rechtsgültigen gerichtlichen Fideikommissauflösungsbeschlusses nicht eingeholt wurde.
Wieso gilt eigentlich die folgende Bestimmung (§ 14) nur für Archivgut?
"Wer Verhandlungen über die Ausfuhr von geschütztem Archivgut (§ 10) aus dem Geltungsbereich des Gesetzes führt oder vermittelt, hat dies dem Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien unverzüglich mitzuteilen."
Geldnot war nicht der Grund für den Hausbuch-Verkauf, ist Dittmar überzeugt:
Immerhin gehört zu diesem Familienbesitz noch ein veritables Schloss samt Golfplatz nebenan. Die Armut schaut also noch nicht um die Ecke wie scheinbar bei Prinz Rüdiger von Sachsen, dem Chef des Hauses Wettin. Er lebe mit seiner Frau ebenso wie seine beiden Schwestern zur Miete, verriet er der "Dresdner Morgenpost": "Die bedrückenden Verhältnisse, in denen unsere Familie leben muss, erzwingen, dass wir Einnahmen haben." Und diese Einnahmen erwachsen aus einem komplizierten Vergleich mit dem Freistaat. 1999 einigte man sich, dass von 18 000 Kunstwerken in sächsischen Museen 6000 an das Haus Wettin zurückgingen - und für die verbleibenden 23,6 Millionen Mark gezahlt würden. Allerdings enthält der Vertrag eine "Öffnungsklausel", die weitere Forderungen möglich macht. 2006 waren das sechs bedeutende Porzellane, von denen die Staatliche Porzellansammlung zwar eins als Geschenk erhielt, die anderen fünf jedoch bei Christie's Siebenstelliges eintrugen. Aber damit noch nicht genug. Weitere 1600 Porzellane sowie 139 Bilder stehen auf einer neuen Liste, obwohl der Prinz doch erklärt hatte: "Wir haben weder Platz noch Mittel für die Unterbringung und Pflege dieser Werke." Der Kunstmarkt wird es ihm danken.
Denn der Kunstmarkt liebt die hochadligen Häuser: die Fürsten zu Waldburg wie das Haus Wettin, die Markgrafen und Großherzöge von Baden wie die Thurn und Taxis, die Fürsten zu Fürstenberg und natürlich das Haus Hannover. Sie alle haben - auf einen Schlag oder sukzessive in mehreren Auktionen - unters Volk gebracht, was sich im Laufe der Jahrhunderte in ihren Schlössern angesammelt hat. Und das war nicht wenig. Denn das raue 20. Jahrhundert hat sie allen Kriegen, Revolutionen, Umbrüchen zum Trotz noch recht gut behandelt. Französische Verhältnisse wie nach 1789, als jeglicher Adelsbesitz von der Republik entschädigungslos kassiert wurde, hat es in deutschen Landen nicht gegeben.
Nach der Novemberrevolution anno 1918 wurde zwar der "Fürstenbesitz" beschlagnahmt, aber enteignet wurde er nicht. Als sich die deutsche Republik stabilisierte, zog der Adel vor die Gerichte. Und die haben generell den Anspruch auf das Privateigentum anerkannt. Probleme machte allerdings die Scheidung, was "privat" sei und was der herrscherlichen Funktion zugerechnet werden müsse, also dem nachfolgenden Staat gehöre. Das Ergebnis waren Kompromisse, mit denen die Fürstenhäuser zufrieden sein konnten.
Der Freistaat Bayern einigte sich 1923 mit den Wittelsbachern, deren Besitztümer in den Wittelsbacher Ausgleichsfonds zu übertragen, eine Stiftung, deren Erträge den Wittelsbachern zustehen, während die immaterielle, oft kostenträchtige Nutzung - z. B. der umfangreiche Kunstbesitz - dem Freistaat zusteht. Der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin hatte bereits Ende 1919 einen Abfindungsvertrag akzeptiert, der ihm Grundbesitz, Schlösser sowie sechs Millionen Mark und dazu eine jährliche Rente von 175 000 Mark und Jahresrenten für einige Familienmitglieder garantierte. Die Abfindung der Wettiner regelte 1924 ein Gesetz. Die Welfen ließen sich ein Jahr später auf den Vergleich ein, den das Oberlandesgericht Braunschweig erarbeitet hatte. Und in Preußen wurde 1926 ein Vertrag über den Vermögensausgleich mit den Hohenzollern geschlossen.
[...] weil es bei dem Adelsbesitz nicht nur um Schlösser, Wald- und Grundbesitz, sondern auch um bedeutende Kunstschätze geht, eröffnet sich damit ein weites Feld nicht nur für Juristen. Der "Fall Hausbuch" macht das ebenso deutlich wie der Streit mit den Wettinern um die Dresdner Kunstschätze und Stuttgarts Probleme mit Schloss Salem und dem Eigentum an Kunstwerken wie Archivbeständen aus badischem Besitz. Eine zentrale, gar eine "französische" Lösung kann es wegen der Kulturhoheit der Länder nicht geben. So herrscht auch hier nur zu oft "die Rücksicht, die elend lässt zu hohen Jahren kommen".
Zum Plan einer Fürstenteignung in der Weimarer Republik siehe
https://archiv.twoday.net/search?q=f%C3%BCrstenent
Dittmars Schlusszitat war mir nicht bekannt, es stammt aus Shakespeares "Hamlet".

Wenn der deutsche Adel Kunstschätze verkauft, konkurrieren privates und öffentliches Interesse
"Dieser Fürst hat viele starke Seiten", lobte das ZDF Johannes Fürst zu Waldburg-Wolfegg und Waldsee. Vielen sei er "als Hüter der Waldburg und Bewahrer des Wolfegger Kupferstichkabinetts ein Begriff", meinte das Haus der Geschichte Baden-Württemberg anlässlich eine Plauderstunde "Adel verpflichtet - wozu?". Die Frage ist aktuell. Denn gerade hat der Fürst das berühmte mittelalterliche "Hausbuch" verkauft. Und dabei, wie das Wissenschaftsministerium in Stuttgart wissen ließ, die Vorgaben des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung missachtet, auf dessen Liste die bedeutende Handschrift steht. Da der Verkauf ohne Genehmigung erfolgte, sei er unwirksam, heißt es in Stuttgart. Zugleich prüfe man rechtliche Schritte. Denn wer das Gesetz missachtet, "wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Bereits "der Versuch ist strafbar". Und zusätzlich kann das "Kulturgut oder Archivgut, auf das sich die Straftat bezieht, eingezogen werden". Zugunsten des Landes.
Im Extremfall könnte Baden-Württemberg also einen Schatz gewinnen, den es sich aufgrund seiner Finanzen nicht leisten kann. Von 20 Millionen Euro wird nämlich gemunkelt.
Der Artikel von Peter Dittmar wirft ohne Not Fideikommiss-Schutzrecht und Abwanderungs-Schutz durcheinander. Kann man sich, wenn man schon nicht hierherfindet, nicht wenigstens in der FAZ informieren, was Sache ist?
Mit dem Brief ans (unzuständige) Wirtschafsministerium im letzten Jahr mit der Verkaufsanzeige hat das Haus Waldburg-Wolfegg möglicherweise der Anzeigepflicht genügt.
§ 9 Abs. 1 KultgSchG:
"Wird ein eingetragenes Kulturgut im Inland an einen anderen Ort gebracht oder gerät es in Verlust oder ist es beschädigt worden, so hat der Besitzer unverzüglich der obersten Landesbehörde Mitteilung zu machen, die dem Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien davon Kenntnis gibt. Zur Mitteilung sind im Falle des Besitzwechsels der bisherige und der neue Besitzer verpflichtet."
Wenn das Wirtschaftsministerium die Mitteilung nicht weiterleitet, ist das nicht die Schuld der Wolfegger. Eine Ordnungswidrigkeit liegt sicher nicht vor.
Aber das ist nicht der Punkt: Der Verkauf ist rechtlich unwirksam, da die Genehmigung des Regierungspräsidiums aufgrund eines rechtsgültigen gerichtlichen Fideikommissauflösungsbeschlusses nicht eingeholt wurde.
Wieso gilt eigentlich die folgende Bestimmung (§ 14) nur für Archivgut?
"Wer Verhandlungen über die Ausfuhr von geschütztem Archivgut (§ 10) aus dem Geltungsbereich des Gesetzes führt oder vermittelt, hat dies dem Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien unverzüglich mitzuteilen."
Geldnot war nicht der Grund für den Hausbuch-Verkauf, ist Dittmar überzeugt:
Immerhin gehört zu diesem Familienbesitz noch ein veritables Schloss samt Golfplatz nebenan. Die Armut schaut also noch nicht um die Ecke wie scheinbar bei Prinz Rüdiger von Sachsen, dem Chef des Hauses Wettin. Er lebe mit seiner Frau ebenso wie seine beiden Schwestern zur Miete, verriet er der "Dresdner Morgenpost": "Die bedrückenden Verhältnisse, in denen unsere Familie leben muss, erzwingen, dass wir Einnahmen haben." Und diese Einnahmen erwachsen aus einem komplizierten Vergleich mit dem Freistaat. 1999 einigte man sich, dass von 18 000 Kunstwerken in sächsischen Museen 6000 an das Haus Wettin zurückgingen - und für die verbleibenden 23,6 Millionen Mark gezahlt würden. Allerdings enthält der Vertrag eine "Öffnungsklausel", die weitere Forderungen möglich macht. 2006 waren das sechs bedeutende Porzellane, von denen die Staatliche Porzellansammlung zwar eins als Geschenk erhielt, die anderen fünf jedoch bei Christie's Siebenstelliges eintrugen. Aber damit noch nicht genug. Weitere 1600 Porzellane sowie 139 Bilder stehen auf einer neuen Liste, obwohl der Prinz doch erklärt hatte: "Wir haben weder Platz noch Mittel für die Unterbringung und Pflege dieser Werke." Der Kunstmarkt wird es ihm danken.
Denn der Kunstmarkt liebt die hochadligen Häuser: die Fürsten zu Waldburg wie das Haus Wettin, die Markgrafen und Großherzöge von Baden wie die Thurn und Taxis, die Fürsten zu Fürstenberg und natürlich das Haus Hannover. Sie alle haben - auf einen Schlag oder sukzessive in mehreren Auktionen - unters Volk gebracht, was sich im Laufe der Jahrhunderte in ihren Schlössern angesammelt hat. Und das war nicht wenig. Denn das raue 20. Jahrhundert hat sie allen Kriegen, Revolutionen, Umbrüchen zum Trotz noch recht gut behandelt. Französische Verhältnisse wie nach 1789, als jeglicher Adelsbesitz von der Republik entschädigungslos kassiert wurde, hat es in deutschen Landen nicht gegeben.
Nach der Novemberrevolution anno 1918 wurde zwar der "Fürstenbesitz" beschlagnahmt, aber enteignet wurde er nicht. Als sich die deutsche Republik stabilisierte, zog der Adel vor die Gerichte. Und die haben generell den Anspruch auf das Privateigentum anerkannt. Probleme machte allerdings die Scheidung, was "privat" sei und was der herrscherlichen Funktion zugerechnet werden müsse, also dem nachfolgenden Staat gehöre. Das Ergebnis waren Kompromisse, mit denen die Fürstenhäuser zufrieden sein konnten.
Der Freistaat Bayern einigte sich 1923 mit den Wittelsbachern, deren Besitztümer in den Wittelsbacher Ausgleichsfonds zu übertragen, eine Stiftung, deren Erträge den Wittelsbachern zustehen, während die immaterielle, oft kostenträchtige Nutzung - z. B. der umfangreiche Kunstbesitz - dem Freistaat zusteht. Der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin hatte bereits Ende 1919 einen Abfindungsvertrag akzeptiert, der ihm Grundbesitz, Schlösser sowie sechs Millionen Mark und dazu eine jährliche Rente von 175 000 Mark und Jahresrenten für einige Familienmitglieder garantierte. Die Abfindung der Wettiner regelte 1924 ein Gesetz. Die Welfen ließen sich ein Jahr später auf den Vergleich ein, den das Oberlandesgericht Braunschweig erarbeitet hatte. Und in Preußen wurde 1926 ein Vertrag über den Vermögensausgleich mit den Hohenzollern geschlossen.
[...] weil es bei dem Adelsbesitz nicht nur um Schlösser, Wald- und Grundbesitz, sondern auch um bedeutende Kunstschätze geht, eröffnet sich damit ein weites Feld nicht nur für Juristen. Der "Fall Hausbuch" macht das ebenso deutlich wie der Streit mit den Wettinern um die Dresdner Kunstschätze und Stuttgarts Probleme mit Schloss Salem und dem Eigentum an Kunstwerken wie Archivbeständen aus badischem Besitz. Eine zentrale, gar eine "französische" Lösung kann es wegen der Kulturhoheit der Länder nicht geben. So herrscht auch hier nur zu oft "die Rücksicht, die elend lässt zu hohen Jahren kommen".
Zum Plan einer Fürstenteignung in der Weimarer Republik siehe
https://archiv.twoday.net/search?q=f%C3%BCrstenent
Dittmars Schlusszitat war mir nicht bekannt, es stammt aus Shakespeares "Hamlet".

https://www.dradio.de/dkultur/sendungen/laenderreport/735630/
Das Deutschlandradio lässt noch einmal die Karlsruher Kulturgutaffäre Revue passieren.

Das Deutschlandradio lässt noch einmal die Karlsruher Kulturgutaffäre Revue passieren.
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".... Der Film .... zeigt dies am Beispiel der Produktionsfirma Afghan Film, deren Archiv von mutigen Filmemachern unter Einsatz ihres Lebens vor der Zerstörung durch die Taliban gerettet wird. ...."
Quelle:
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Quelle:
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Wolf Thomas - am Donnerstag, 14. Februar 2008, 20:38 - Rubrik: Kulturgut
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S.D. Johannes Fürst zu Waldburg-Wolfegg und Waldsee: "Und dann hab ich soo einen großen Reibach beim Hausbuch-Verkauf gemacht!"
Quelle: https://www.hdgbw.de/hdg/besucher_galerie.shtml
Der umstrittene Verkauf einer kostbaren mittelalterlichen Handschrift durch das Adelshaus Waldburg-Wolfegg erhitzt auch bundesweit die Gemüter. Der Deutsche Kulturrat in Berlin forderte Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) am Mittwoch auf, in dem Fall schnell für Klarheit zu sorgen. "Es ist sehr zu hoffen, dass nach der unglückseligen Handschriftenaffäre 2006 nun der Schutz von national bedeutsamem Kulturgut in Baden-Württemberg endlich ernster genommen wird", sagte Kulturrats- Geschäftsführer Olaf Zimmermann am Mittwoch in Berlin. Er hoffe, dass das Krisenmanagement in Stuttgart diesmal besser funktioniere.
Oettinger hatte am Dienstag betont, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um gegen den Verkauf vorzugehen. Das Adelshaus behauptet, alle notwendigen Schritte für den Verkauf eingehalten zu haben. Dagegen erklärte Oettinger, eine Genehmigung sei nie erteilt worden. Der Wert des sogenannten Hausbuchs aus dem 15. Jahrhundert wird auf 20 Millionen Euro geschätzt. In Fachkreisen gilt das Werk als einzigartig. Die Zeichnungen auf Pergament geben Einblicke in den Alltag der Menschen des Spätmittelalters.
Unteressen haben die Stuttgarter Ministerien für Wissenschaft und Wirtschaft dem Adelshaus eine Frist gesetzt: Bis zum 22. Februar müssten die bislang fehlenden Angaben zum Verkauf vorliegen, teilte ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums mit. Dies sei mit dem Haus Waldburg-Wolfegg telefonisch vereinbart worden. Welche Konsequenzen angedroht wurden, ließ er offen.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1635094
PM Deutscher Kulturrat
https://www.kulturrat.de/detail.php?detail=1253&rubrik=2

Oettinger hatte am Dienstag betont, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um gegen den Verkauf vorzugehen. Das Adelshaus behauptet, alle notwendigen Schritte für den Verkauf eingehalten zu haben. Dagegen erklärte Oettinger, eine Genehmigung sei nie erteilt worden. Der Wert des sogenannten Hausbuchs aus dem 15. Jahrhundert wird auf 20 Millionen Euro geschätzt. In Fachkreisen gilt das Werk als einzigartig. Die Zeichnungen auf Pergament geben Einblicke in den Alltag der Menschen des Spätmittelalters.
Unteressen haben die Stuttgarter Ministerien für Wissenschaft und Wirtschaft dem Adelshaus eine Frist gesetzt: Bis zum 22. Februar müssten die bislang fehlenden Angaben zum Verkauf vorliegen, teilte ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums mit. Dies sei mit dem Haus Waldburg-Wolfegg telefonisch vereinbart worden. Welche Konsequenzen angedroht wurden, ließ er offen.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1635094
PM Deutscher Kulturrat
https://www.kulturrat.de/detail.php?detail=1253&rubrik=2

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