https://books.google.de/books?id=-EoWAAAAYAAJ&pg=PA683
Quelle: Lersner: Chronica 1 (1706), S. 549
https://books.google.de/books?id=6wJSAAAAcAAJ&pg=PA549

Quelle: Lersner: Chronica 1 (1706), S. 549
https://books.google.de/books?id=6wJSAAAAcAAJ&pg=PA549
KlausGraf - am Sonntag, 16. August 2015, 15:23 - Rubrik: Unterhaltung
Sehr geehrter Herr L.,
Sie haben mir mit Einwurf-Einschreiben vom 19.6.2015 eine Rechnung für die Internetnutzung Ihres Fotos über 200 Euro ("Doppeltes Bildhonorar [...] ohne meine Erlaubnis und ohne Urhebervermerk") gestellt, die ich nicht begleichen werde. Wenn Sie auch nur einen Cent von mir wollen, müssen Sie mich schon verklagen. Einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen, wie auszuführen ist.
Sie haben sich in der Korrespondenz mit Herrn Schmalenstroer als völlig "merkbefreit" erwiesen. Ich hoffe daher, Sie können meinen Argumenten folgen. Ich schreibe den Fall Ihnen und den LeserInnen meines Blogs gern auf, damit wir aus der durch Sie verursachten höchst ärgerlichen Internetsbetriebsstörung etwas lernen.
1. Akt: Archivalia greift den Haderthauer-Skandal auf
Am 22. Juli 2014 ging ich in Archivalia auf den Skandal um das Ehepaar Haderthauer ein. Obwohl Archivalia kein Politblog ist, war durch die Einschüchterungsversuche gegenüber Presse und Bloggern und die Plagiatsproblematik der Dissertation von Hubert Haderthauer ein Bezug zum ohnehin recht weit definierten Thema dieses Fach-Blogs gegeben. Als Bild hatte ich bei rascher Suche in Flickr ein Modellauto von Siku gefunden, Ihr Bild. Ich schrieb daneben: "Symbolbild Modellauto".
https://archiv.twoday.net/stories/948988462/
Sie wundern sich, dass ich durch die Wahl des Fotos mit dem Modellherstellernamen Siku im Bildtitel einen Hersteller mit dem Skandal in Verbindung bringe, der damit nichts zu tun hat. Das sei "rufschädigend". Ich habe keine Ahnung von Modellautos, und als hätte ich Ihren Einwand vorausgeahnt, habe ich Symbolfoto danebengeschrieben. Aus diesem Hinweis ergibt sich für den Leser, der weiß, was ein Symbolfoto ist, dass eben KEIN Zusammenhang besteht.
Ich war zur Nutzung Ihres Fotos rechtlich befugt, da Sie von der Möglichkeit, das Teilen von Fotos für Ihren Account zu unterbinden, auf Flickr keinen Gebrauch gemacht haben und ich den offiziellen Flickr-Einbettungscode verwendet hatte. Wer die Sharing-Möglichkeiten auf Flickr nutzt für Fotos, die diese Möglichkeiten anbieten, stimmt dem Sharing zu. Sharing ermöglicht auch das Einbetten des Bilds auf fremden Websites ohne Zustimmung des Urhebers. Dies gilt auch für Fotos ohne CC-Lizenz "All Rights reserved".
Wie Sie dem Quellcode meines Beitrags entnehmen können, sieht Flickr eine Attribuierung mittels des Title-Tags vor, in dem ihr Name bei einem Mouse-over sichtbar ist. Es ist daher unzutreffend, dass ich Ihr Bild ohne Urhebervermerk genutzt habe.
Zur Problematik solcher Mouse-over-Urhebervermerke habe ich mich jüngst geäußert:
https://archiv.twoday.net/stories/1022460470/

Vor der Nutzung Ihres Bilds hatte ich mich hinreichend über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bildnutzung via Einbettung schlau gemacht.
Obwohl ich kein Jurist bin, publiziere ich seit vielen Jahren zu Rechtsfragen des Urheberrechts. Nicht nur hier, sondern auch in meinem UrhG-Kommentar "Urheberrechtsfibel" (2009). Im Mai 2013 nahm ich mir in meiner Artikelserie Blog&Recht das Einbetten von Videos vor.
https://archiv.twoday.net/stories/404099696/
Im Februar 2014 berichtete ich über eine EuGH-Entscheidung zu Hyperlinks, die am Rande auch auf das Embedding einging.
https://archiv.twoday.net/stories/689713958/
Im März 2014 meldete ich die Möglichkeit, dass nicht-kommerzielle Websites einen Teil des Bildbestands der Getty-Images mittels kostenlos nutzen können, nicht nur in Archivalia
https://archiv.twoday.net/stories/714907056/
sondern auch im Redaktionsblog des angesehenen Portals Hypotheses.org:
Klaus Graf: Die Bilderfreigabe von Getty Images – faires Angebot oder Danaergeschenk? In: Redaktionsblog vom 17. März 2014
https://redaktionsblog.hypotheses.org/2183
Am 9. März 2014 habe ich dann meine Recherchen zu den Flickr-Nutzungsbedingungen in einem ausführlichen Blogbeitrag niedergelegt.
https://archiv.twoday.net/stories/714907881/
Ich war selbst überrascht, dass das Teilen auch bei "All Rigths reserved" dann möglich ist, wenn man es nicht durch ein Opt-out im eigenen Account unterbindet. Ich konnte mich auf die Aussage von Flickr zum "Allowing Sharing" verlassen, die heute noch so in den Einstellungen auffindbar ist.
https://www.flickr.com/account/prefs/sharing?from=privacy
Zudem konnte ich einen offiziellen englischen Blogbeitrag von Flickr vom Dezember 2013 heranziehen, der "Happy embedding" wünscht. Weitere Internetquellen aus den USA bestätigten das Ergebnis, dass ohne ausdrückliches Ändern der voreingestellten Sharing-Erlaubnis Flickr-Bilder ohne Zustimmung des Urhebers auch auf anderen Websites eingebettet werden dürfen.
Daran hat sich nichts geändert. In einem Blogbeitrag vom 10. Juli 2015, der sich über die Änderung des Flickr-Einbettungscodes mokiert,
https://blog.nalates.net/2015/07/10/flickr-image-embed-code-change/
wird ausgeführt: "There are copyright issues. But, read the Flickr Terms of Service (ToS). Flickr essentially owns the images and with the new embed codes can show off most of the non-private images. There are those ‘All Rights Reserved’ images they won’t provide embed code for. So, it makes for fast decisions on which images can or cannot be used. If there is an embed code, use it."
Es ist nicht richtig, dass Rights reserved Bilder automatisch nicht geteilt werden dürfen, wie man etwa an Ihrem Bild, um das der Streit geht, sieht. Es hängt von den Account-Einstellungen ab, nicht vom einzelnen Bild.
Am 29. April 2014 schrieb ich etwas über die Einbettungsfunktion von Instagram:
https://archiv.twoday.net/stories/830910656/
2. Akt: Aggregator-Betreiber Schmalenstroer wird molestiert und vor Gericht gezerrt
Was ich Ihnen wirklich nicht verzeihe, ist, dass Sie Michael Schmalenstroer, den Betreiber des für die Geschichtswissenschaft unersetzlichen Blog-Aggregators Planet History, abgemahnt haben. Ich selbst habe Erfahrungen mit Abmahnungen und diese für andere aufgeschrieben,
https://archiv.twoday.net/stories/752348320/
aber Schmalenstroer wurde nichtsdestotrotz durch Ihr Vorgehen aus der Bahn geworfen. Sein Aggregator war wochenlang offline und zeigt nunmehr keine Bilder mehr. Schmalenstroer hatte das Bild aus meinem Beitrag zu einem Miniaturbild verkleinert und dem automatisch erstellten Feed der Meldungen aus den verschiedenen Blogs bei meinem Beitrag beigefügt.

Am 27. August 2014 haben Sie die Frechheit besessen, von Schmalenstroer 200 Euro zu fordern. Schmalenstroer hat sich in der Folge mit mir ausgetauscht, und ich habe ihn nach Kräften bei seiner Verteidigung gegen Ihre unberechtigten Ansprüche unterstützt. Obwohl Schmalenstroer Ihnen einen ausführlichen Schriftsatz zugeschickt hatte, haben Sie seine zwingenden Argumente nicht verstanden und sich von einer völlig überflüssigen Klage nicht abhalten lassen. Schmalenstroer hat sich wiederholt bei mir erkundigt, ob ich etwas von Ihnen gehört habe, was ich verneinen musste.
Meldungen zur Wiederinbetriebnahme des Planet History vom September 2009:
https://schmalenstroer.net/blog/2014/09/planethistory-ist-wieder-online/
https://archiv.twoday.net/stories/999836823/
Bei einem Besuch bei meinem Rechtsanwalt Dr. Schröder in Halberstadt im Herbst 2014 erörterte ich bei einem Gang durch die schöne Altstadt des Harzstädtchens die Möglichkeit, Sie aufgrund Ihrer irreführenden Angaben (nach UWG) in Ihrem Flickr-Profil
"Jede Fotografie ist urheberrechtlich geschützt und es besteht generell automatisch ein Copyright-Schutz. Das gilt auch für meine Fotos. Bei Interesse an Fotos bitte ich mich zu kontaktieren. Das Herunterladen ohne meine Genehmigung ist Diebstahl und wird bei Entdeckung strafrechtlich verfolgt."
abzumahnen. Zu problematisch war für ihn das Wettbewerbsverhältnis, sonst hätte ich Ihnen liebend gern einen Prozess angehängt. Zum Kontext siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung#Wettbewerbsrecht
3. Akt: Das AG Ahlen ruft wie erwartet "Forenhaftung!" und weist die Klage ab
Mit Urteil vom 3. Juni 2015 (Az. 30 C 136/15) hat das AG Ahlen Ihre Klage abgewiesen und keine Berufung zugelassen. Der Streitwert von 200 Euro schließt eine Berufung aus. Da Herr Schmalenstroer einen eigenen Beitrag dazu vorbereitet, will ich ihm nicht vorgreifen. Wie zu erwarten hat das Gericht keine Haftung des Betreibers eines Blog-Aggregators gesehen, der seriöse Blogs automatisiert auswertet. Da Schmalenstroer unverzüglich das Bild gelöscht hat, hat er seine Pflichten erfüllt.
4. Akt: Der Bundesgerichtshof folgt dem EuGH und gibt grünes Licht für das Einbetten/Framing aus legalen Quellen
Der Volltext der BGH-Entscheidung vom 9. Juli 2015
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2046/12
liegt noch nicht vor. Das Verfahren war ausgesetzt worden, und der EuGH hatte sich dahingehend geäußert, dass das Einbetten eines YouTube-Videos keine Urheberrechtsverletzung darstellt.
https://archiv.twoday.net/stories/1022220541/
Wohl mit Blick auf eine weitere, noch ausstehende EuGH-Entscheidung entschied der BGH nun, jedenfalls dann, wenn das geframte Medium rechtmäßig im Internet stehe, sei keine Urheberrechtsverletzung gegeben.
Das gelte auch für Fotos, las ich auf tagesschau.de.
https://www.tagesschau.de/inland/faq-framing-103.html
"Ja, framen kann man natürlich auch Fotos oder Texte. Aber aufgepasst: Wer Inhalte kopiert und bei sich auf dem Server speichert oder sie sogar verändert, der framt nicht. Vielmehr liegt dann eine Vervielfältigung vor. Und diese Kopie wird dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ohne Einwilligung des Rechteinhabers liegt darin wiederum eine Urheberrechtsverletzung. Die mögliche Folge: Schadensersatzforderungen. Und: Nach dem Urteil des BGH gilt auch hier: Geframt werden darf nur, wenn das Foto ursprünglich vom Rechteinhaber ins Internet gelangt ist."
Dass die EuGH-Entscheidung kein Freibrief für den Fotoklau darstellt, hatte das OLG Düsseldorf schon im Juni 2015 klargestellt:
https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/eugh-framing-entscheidung-und-fotoklau.html
https://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/8361-neues-urteil-ist-framing-auch-bei-fremden-bildern-erlaubt.html
Wer ein fremdes Bild verändert und/oder es auf seinem eigenen Server speichert, kann sich nicht auf die Framing-Entscheidungen von EuGH und BGH berufen.
Die weitreichenden Konsequenzen dieser Rechtsprechung beleuchtet ein Beitrag von Jens Schade: Fotorecht: Mittels "Framing" in fremden Bildern wildern. In: [Portal] my heimat vom 24. Februar 2015
https://www.myheimat.de/hannover-doehren-wuelfel-mittelfeld/ratgeber/fotorecht-mittels-framing-in-fremden-bildern-wildern-d2668825.html
"Veröffentlichen wir einen Film oder ein Foto auf einer Webseite, kann ein Dritter durch Verlinkung mit der Framing-Technik unser Werk ohne unsere Erlaubnis auf seiner Webseite einbetten und - denken wir nur an einem gewerblichen Internetauftritt - letztendlich mittelbar kommerziell nutzen, ohne dass wir es ihm verbieten oder Honorar fordern können. Jeder Fotograf oder Filmer sollte sich also gut überlegen, welche Bilder er ins Netz stellt."
ich selbst nutze seit jeher - um Webspace zu sparen und möglichst lange kostenlos bei Twoday bloggen zu können - eigene und fremde Bilder hier in Archivalia immer durch Einbindung mittels img src von anderen Servern (Flickr, mein Tumblr-Blog, Wikimedia-Commons), betreibe also sogenannten Traffic-Klau.
Ich bin in den letzten Jahren in Archivalia bei der Bildnutzung deutlich vorsichtiger geworden und werde mich bis auf weiteres auch weiterhin zurückhalten, was die Einbindung von fremden Bildern außerhalb der Schranken des Urheberrechts (vor allem: Zitatrecht) und der Sharing-Möglichkeiten der jeweiligen Website angeht.
Ungeachtet Ihrer Abmahnung halte ich das Risiko bei Nutzung offizieller Einbettungscodes für sehr gering.
Da abgesehen von dem Düsseldorfer Urteil noch keine Rechtsprechung zur EuGH-Framing-Entscheidung vorliegt, kann ich keine Entwarnung für Bildnutzer geben, die fremde Bilder ohne Zustimmung des Urhebers (und sei es auch indirekt wie in Ihrem Fall über die Nutzungsbedingungen der Website Flickr) von einer fremden Website einbinden. Empfehlenswert ist eine Quellenangabe mit dem Namen des Urhebers (nicht nur per Mouse-over, siehe oben).
5. (eventuell letzter?) Akt: Mir wird eine Rechnung übermittelt und zugleich "Happy embedding" gewünscht.
Sie haben bei dem fraglichen Bild zu einem mir nicht bekannten Zeitpunkt den Titel geändert in: "Happy embedding, Dr. Klaus Graf..."
https://www.flickr.com/photos/bernd-loos-fotografien/8619394934
Ab diesem Zeitpunkt haben Sie mir ganz ausdrücklich erlaubt, Ihr Foto zu nutzen. Ihr Text
Happy embedding, Dr. Klaus Graf...
...und Grüsse nach Neuss am Rhein. Den Herstellernamen zu diesem Modellauto habe ich nun entfernt, denn der hat rein gar nichts mit dem Skandal in Bayern zu tun. Siehe www.archiv.twoday.net/stories/948988462. Ich bedanke mich für das Interesse an meinen Fotografien und hoffe, daß noch weitere Ihren Blog Archivalia bereichern werden.
liest sich vor dem Hintergrund Ihrer Rechnung vom 19. Juni 2006 für mich wie Ironie.

Dass das Bild im Ursprungsposting nicht mehr angezeigt wird, dürfte daran liegen, dass Flickr die Bild-URL (wohl bei der Titeländerung) geändert hat. Aber ich binde es zur Illustration des Casus gern hier nochmals ein.
Wer nicht möchte, dass seine Flickr-Fotos auf fremden Websites ohne seine Zustimmung genutzt wird, kann dies einfach in seinem Account generell unterbinden und die Bilder verschwinden wie von Geisterhand auf den Internetseiten mit Einbettungscode. Es sieht dann so aus wie auf
https://archiv.twoday.net/stories/948988462
Ob Sie vor oder nach Ihrer Rechnung mir Happy embedding gewünscht haben, ob ich mich auf einen Mahnbescheid oder eine Klage einstellen muss, ob Sie sich in meinem Fall ähnlich unbelehrbar zeigen wie bei Schmalenstroer - all das weiß ich nicht. Es heißt zwar, auf hoher See und vor Gericht sei man in Gottes Hand, aber es ist hinreichend klar geworden, dass ich Ihre Chancen, Geld von mir einzuklagen, als äußerst gering ansehe.
Die Urheberrechtsproblematik bei Fotografien sei mir "anscheinend bekannt", trotzdem würde ich mich an einer auf Flickr befindlichen Fotografie bedienen. Sie fragten: "Warum?".
Ich habe hier eine Antwort versucht. Unabhängig von meiner grundsätzlichen Kritik am Urheberrecht will ich nicht unnötig abgemahnt werden. Wie viele andere bin ich für eine Kultur des Sharing, des Teilens. Wem Sharing unsympathisch ist, sollte nicht bei Websites wie Flickr, Instagram usw. mitmachen, die (legales) Foto-Sharing anbieten. Oben steht zitiert: " If there is an embed code, use it". Das habe ich getan.
Trotzdem freundliche Grüße nach Mönchengladbach
Dr. Klaus Graf
(c) Bernd Loos
Sie haben mir mit Einwurf-Einschreiben vom 19.6.2015 eine Rechnung für die Internetnutzung Ihres Fotos über 200 Euro ("Doppeltes Bildhonorar [...] ohne meine Erlaubnis und ohne Urhebervermerk") gestellt, die ich nicht begleichen werde. Wenn Sie auch nur einen Cent von mir wollen, müssen Sie mich schon verklagen. Einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen, wie auszuführen ist.
Sie haben sich in der Korrespondenz mit Herrn Schmalenstroer als völlig "merkbefreit" erwiesen. Ich hoffe daher, Sie können meinen Argumenten folgen. Ich schreibe den Fall Ihnen und den LeserInnen meines Blogs gern auf, damit wir aus der durch Sie verursachten höchst ärgerlichen Internetsbetriebsstörung etwas lernen.
1. Akt: Archivalia greift den Haderthauer-Skandal auf
Am 22. Juli 2014 ging ich in Archivalia auf den Skandal um das Ehepaar Haderthauer ein. Obwohl Archivalia kein Politblog ist, war durch die Einschüchterungsversuche gegenüber Presse und Bloggern und die Plagiatsproblematik der Dissertation von Hubert Haderthauer ein Bezug zum ohnehin recht weit definierten Thema dieses Fach-Blogs gegeben. Als Bild hatte ich bei rascher Suche in Flickr ein Modellauto von Siku gefunden, Ihr Bild. Ich schrieb daneben: "Symbolbild Modellauto".
https://archiv.twoday.net/stories/948988462/
Sie wundern sich, dass ich durch die Wahl des Fotos mit dem Modellherstellernamen Siku im Bildtitel einen Hersteller mit dem Skandal in Verbindung bringe, der damit nichts zu tun hat. Das sei "rufschädigend". Ich habe keine Ahnung von Modellautos, und als hätte ich Ihren Einwand vorausgeahnt, habe ich Symbolfoto danebengeschrieben. Aus diesem Hinweis ergibt sich für den Leser, der weiß, was ein Symbolfoto ist, dass eben KEIN Zusammenhang besteht.
Ich war zur Nutzung Ihres Fotos rechtlich befugt, da Sie von der Möglichkeit, das Teilen von Fotos für Ihren Account zu unterbinden, auf Flickr keinen Gebrauch gemacht haben und ich den offiziellen Flickr-Einbettungscode verwendet hatte. Wer die Sharing-Möglichkeiten auf Flickr nutzt für Fotos, die diese Möglichkeiten anbieten, stimmt dem Sharing zu. Sharing ermöglicht auch das Einbetten des Bilds auf fremden Websites ohne Zustimmung des Urhebers. Dies gilt auch für Fotos ohne CC-Lizenz "All Rights reserved".
Wie Sie dem Quellcode meines Beitrags entnehmen können, sieht Flickr eine Attribuierung mittels des Title-Tags vor, in dem ihr Name bei einem Mouse-over sichtbar ist. Es ist daher unzutreffend, dass ich Ihr Bild ohne Urhebervermerk genutzt habe.
Zur Problematik solcher Mouse-over-Urhebervermerke habe ich mich jüngst geäußert:
https://archiv.twoday.net/stories/1022460470/

Vor der Nutzung Ihres Bilds hatte ich mich hinreichend über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bildnutzung via Einbettung schlau gemacht.
Obwohl ich kein Jurist bin, publiziere ich seit vielen Jahren zu Rechtsfragen des Urheberrechts. Nicht nur hier, sondern auch in meinem UrhG-Kommentar "Urheberrechtsfibel" (2009). Im Mai 2013 nahm ich mir in meiner Artikelserie Blog&Recht das Einbetten von Videos vor.
https://archiv.twoday.net/stories/404099696/
Im Februar 2014 berichtete ich über eine EuGH-Entscheidung zu Hyperlinks, die am Rande auch auf das Embedding einging.
https://archiv.twoday.net/stories/689713958/
Im März 2014 meldete ich die Möglichkeit, dass nicht-kommerzielle Websites einen Teil des Bildbestands der Getty-Images mittels kostenlos nutzen können, nicht nur in Archivalia
https://archiv.twoday.net/stories/714907056/
sondern auch im Redaktionsblog des angesehenen Portals Hypotheses.org:
Klaus Graf: Die Bilderfreigabe von Getty Images – faires Angebot oder Danaergeschenk? In: Redaktionsblog vom 17. März 2014
https://redaktionsblog.hypotheses.org/2183
Am 9. März 2014 habe ich dann meine Recherchen zu den Flickr-Nutzungsbedingungen in einem ausführlichen Blogbeitrag niedergelegt.
https://archiv.twoday.net/stories/714907881/
Ich war selbst überrascht, dass das Teilen auch bei "All Rigths reserved" dann möglich ist, wenn man es nicht durch ein Opt-out im eigenen Account unterbindet. Ich konnte mich auf die Aussage von Flickr zum "Allowing Sharing" verlassen, die heute noch so in den Einstellungen auffindbar ist.
https://www.flickr.com/account/prefs/sharing?from=privacy
Zudem konnte ich einen offiziellen englischen Blogbeitrag von Flickr vom Dezember 2013 heranziehen, der "Happy embedding" wünscht. Weitere Internetquellen aus den USA bestätigten das Ergebnis, dass ohne ausdrückliches Ändern der voreingestellten Sharing-Erlaubnis Flickr-Bilder ohne Zustimmung des Urhebers auch auf anderen Websites eingebettet werden dürfen.
Daran hat sich nichts geändert. In einem Blogbeitrag vom 10. Juli 2015, der sich über die Änderung des Flickr-Einbettungscodes mokiert,
https://blog.nalates.net/2015/07/10/flickr-image-embed-code-change/
wird ausgeführt: "There are copyright issues. But, read the Flickr Terms of Service (ToS). Flickr essentially owns the images and with the new embed codes can show off most of the non-private images. There are those ‘All Rights Reserved’ images they won’t provide embed code for. So, it makes for fast decisions on which images can or cannot be used. If there is an embed code, use it."
Es ist nicht richtig, dass Rights reserved Bilder automatisch nicht geteilt werden dürfen, wie man etwa an Ihrem Bild, um das der Streit geht, sieht. Es hängt von den Account-Einstellungen ab, nicht vom einzelnen Bild.
Am 29. April 2014 schrieb ich etwas über die Einbettungsfunktion von Instagram:
https://archiv.twoday.net/stories/830910656/
2. Akt: Aggregator-Betreiber Schmalenstroer wird molestiert und vor Gericht gezerrt
Was ich Ihnen wirklich nicht verzeihe, ist, dass Sie Michael Schmalenstroer, den Betreiber des für die Geschichtswissenschaft unersetzlichen Blog-Aggregators Planet History, abgemahnt haben. Ich selbst habe Erfahrungen mit Abmahnungen und diese für andere aufgeschrieben,
https://archiv.twoday.net/stories/752348320/
aber Schmalenstroer wurde nichtsdestotrotz durch Ihr Vorgehen aus der Bahn geworfen. Sein Aggregator war wochenlang offline und zeigt nunmehr keine Bilder mehr. Schmalenstroer hatte das Bild aus meinem Beitrag zu einem Miniaturbild verkleinert und dem automatisch erstellten Feed der Meldungen aus den verschiedenen Blogs bei meinem Beitrag beigefügt.

Am 27. August 2014 haben Sie die Frechheit besessen, von Schmalenstroer 200 Euro zu fordern. Schmalenstroer hat sich in der Folge mit mir ausgetauscht, und ich habe ihn nach Kräften bei seiner Verteidigung gegen Ihre unberechtigten Ansprüche unterstützt. Obwohl Schmalenstroer Ihnen einen ausführlichen Schriftsatz zugeschickt hatte, haben Sie seine zwingenden Argumente nicht verstanden und sich von einer völlig überflüssigen Klage nicht abhalten lassen. Schmalenstroer hat sich wiederholt bei mir erkundigt, ob ich etwas von Ihnen gehört habe, was ich verneinen musste.
Meldungen zur Wiederinbetriebnahme des Planet History vom September 2009:
https://schmalenstroer.net/blog/2014/09/planethistory-ist-wieder-online/
https://archiv.twoday.net/stories/999836823/
Bei einem Besuch bei meinem Rechtsanwalt Dr. Schröder in Halberstadt im Herbst 2014 erörterte ich bei einem Gang durch die schöne Altstadt des Harzstädtchens die Möglichkeit, Sie aufgrund Ihrer irreführenden Angaben (nach UWG) in Ihrem Flickr-Profil
"Jede Fotografie ist urheberrechtlich geschützt und es besteht generell automatisch ein Copyright-Schutz. Das gilt auch für meine Fotos. Bei Interesse an Fotos bitte ich mich zu kontaktieren. Das Herunterladen ohne meine Genehmigung ist Diebstahl und wird bei Entdeckung strafrechtlich verfolgt."
abzumahnen. Zu problematisch war für ihn das Wettbewerbsverhältnis, sonst hätte ich Ihnen liebend gern einen Prozess angehängt. Zum Kontext siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung#Wettbewerbsrecht
3. Akt: Das AG Ahlen ruft wie erwartet "Forenhaftung!" und weist die Klage ab
Mit Urteil vom 3. Juni 2015 (Az. 30 C 136/15) hat das AG Ahlen Ihre Klage abgewiesen und keine Berufung zugelassen. Der Streitwert von 200 Euro schließt eine Berufung aus. Da Herr Schmalenstroer einen eigenen Beitrag dazu vorbereitet, will ich ihm nicht vorgreifen. Wie zu erwarten hat das Gericht keine Haftung des Betreibers eines Blog-Aggregators gesehen, der seriöse Blogs automatisiert auswertet. Da Schmalenstroer unverzüglich das Bild gelöscht hat, hat er seine Pflichten erfüllt.
4. Akt: Der Bundesgerichtshof folgt dem EuGH und gibt grünes Licht für das Einbetten/Framing aus legalen Quellen
Der Volltext der BGH-Entscheidung vom 9. Juli 2015
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2046/12
liegt noch nicht vor. Das Verfahren war ausgesetzt worden, und der EuGH hatte sich dahingehend geäußert, dass das Einbetten eines YouTube-Videos keine Urheberrechtsverletzung darstellt.
https://archiv.twoday.net/stories/1022220541/
Wohl mit Blick auf eine weitere, noch ausstehende EuGH-Entscheidung entschied der BGH nun, jedenfalls dann, wenn das geframte Medium rechtmäßig im Internet stehe, sei keine Urheberrechtsverletzung gegeben.
Das gelte auch für Fotos, las ich auf tagesschau.de.
https://www.tagesschau.de/inland/faq-framing-103.html
"Ja, framen kann man natürlich auch Fotos oder Texte. Aber aufgepasst: Wer Inhalte kopiert und bei sich auf dem Server speichert oder sie sogar verändert, der framt nicht. Vielmehr liegt dann eine Vervielfältigung vor. Und diese Kopie wird dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ohne Einwilligung des Rechteinhabers liegt darin wiederum eine Urheberrechtsverletzung. Die mögliche Folge: Schadensersatzforderungen. Und: Nach dem Urteil des BGH gilt auch hier: Geframt werden darf nur, wenn das Foto ursprünglich vom Rechteinhaber ins Internet gelangt ist."
Dass die EuGH-Entscheidung kein Freibrief für den Fotoklau darstellt, hatte das OLG Düsseldorf schon im Juni 2015 klargestellt:
https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/eugh-framing-entscheidung-und-fotoklau.html
https://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/8361-neues-urteil-ist-framing-auch-bei-fremden-bildern-erlaubt.html
Wer ein fremdes Bild verändert und/oder es auf seinem eigenen Server speichert, kann sich nicht auf die Framing-Entscheidungen von EuGH und BGH berufen.
Die weitreichenden Konsequenzen dieser Rechtsprechung beleuchtet ein Beitrag von Jens Schade: Fotorecht: Mittels "Framing" in fremden Bildern wildern. In: [Portal] my heimat vom 24. Februar 2015
https://www.myheimat.de/hannover-doehren-wuelfel-mittelfeld/ratgeber/fotorecht-mittels-framing-in-fremden-bildern-wildern-d2668825.html
"Veröffentlichen wir einen Film oder ein Foto auf einer Webseite, kann ein Dritter durch Verlinkung mit der Framing-Technik unser Werk ohne unsere Erlaubnis auf seiner Webseite einbetten und - denken wir nur an einem gewerblichen Internetauftritt - letztendlich mittelbar kommerziell nutzen, ohne dass wir es ihm verbieten oder Honorar fordern können. Jeder Fotograf oder Filmer sollte sich also gut überlegen, welche Bilder er ins Netz stellt."
ich selbst nutze seit jeher - um Webspace zu sparen und möglichst lange kostenlos bei Twoday bloggen zu können - eigene und fremde Bilder hier in Archivalia immer durch Einbindung mittels img src von anderen Servern (Flickr, mein Tumblr-Blog, Wikimedia-Commons), betreibe also sogenannten Traffic-Klau.
Ich bin in den letzten Jahren in Archivalia bei der Bildnutzung deutlich vorsichtiger geworden und werde mich bis auf weiteres auch weiterhin zurückhalten, was die Einbindung von fremden Bildern außerhalb der Schranken des Urheberrechts (vor allem: Zitatrecht) und der Sharing-Möglichkeiten der jeweiligen Website angeht.
Ungeachtet Ihrer Abmahnung halte ich das Risiko bei Nutzung offizieller Einbettungscodes für sehr gering.
Da abgesehen von dem Düsseldorfer Urteil noch keine Rechtsprechung zur EuGH-Framing-Entscheidung vorliegt, kann ich keine Entwarnung für Bildnutzer geben, die fremde Bilder ohne Zustimmung des Urhebers (und sei es auch indirekt wie in Ihrem Fall über die Nutzungsbedingungen der Website Flickr) von einer fremden Website einbinden. Empfehlenswert ist eine Quellenangabe mit dem Namen des Urhebers (nicht nur per Mouse-over, siehe oben).
5. (eventuell letzter?) Akt: Mir wird eine Rechnung übermittelt und zugleich "Happy embedding" gewünscht.
Sie haben bei dem fraglichen Bild zu einem mir nicht bekannten Zeitpunkt den Titel geändert in: "Happy embedding, Dr. Klaus Graf..."
https://www.flickr.com/photos/bernd-loos-fotografien/8619394934
Ab diesem Zeitpunkt haben Sie mir ganz ausdrücklich erlaubt, Ihr Foto zu nutzen. Ihr Text
Happy embedding, Dr. Klaus Graf...
...und Grüsse nach Neuss am Rhein. Den Herstellernamen zu diesem Modellauto habe ich nun entfernt, denn der hat rein gar nichts mit dem Skandal in Bayern zu tun. Siehe www.archiv.twoday.net/stories/948988462. Ich bedanke mich für das Interesse an meinen Fotografien und hoffe, daß noch weitere Ihren Blog Archivalia bereichern werden.
liest sich vor dem Hintergrund Ihrer Rechnung vom 19. Juni 2006 für mich wie Ironie.

Dass das Bild im Ursprungsposting nicht mehr angezeigt wird, dürfte daran liegen, dass Flickr die Bild-URL (wohl bei der Titeländerung) geändert hat. Aber ich binde es zur Illustration des Casus gern hier nochmals ein.
Wer nicht möchte, dass seine Flickr-Fotos auf fremden Websites ohne seine Zustimmung genutzt wird, kann dies einfach in seinem Account generell unterbinden und die Bilder verschwinden wie von Geisterhand auf den Internetseiten mit Einbettungscode. Es sieht dann so aus wie auf
https://archiv.twoday.net/stories/948988462
Ob Sie vor oder nach Ihrer Rechnung mir Happy embedding gewünscht haben, ob ich mich auf einen Mahnbescheid oder eine Klage einstellen muss, ob Sie sich in meinem Fall ähnlich unbelehrbar zeigen wie bei Schmalenstroer - all das weiß ich nicht. Es heißt zwar, auf hoher See und vor Gericht sei man in Gottes Hand, aber es ist hinreichend klar geworden, dass ich Ihre Chancen, Geld von mir einzuklagen, als äußerst gering ansehe.
Die Urheberrechtsproblematik bei Fotografien sei mir "anscheinend bekannt", trotzdem würde ich mich an einer auf Flickr befindlichen Fotografie bedienen. Sie fragten: "Warum?".
Ich habe hier eine Antwort versucht. Unabhängig von meiner grundsätzlichen Kritik am Urheberrecht will ich nicht unnötig abgemahnt werden. Wie viele andere bin ich für eine Kultur des Sharing, des Teilens. Wem Sharing unsympathisch ist, sollte nicht bei Websites wie Flickr, Instagram usw. mitmachen, die (legales) Foto-Sharing anbieten. Oben steht zitiert: " If there is an embed code, use it". Das habe ich getan.
Trotzdem freundliche Grüße nach Mönchengladbach
Dr. Klaus Graf

KlausGraf - am Samstag, 15. August 2015, 22:14 - Rubrik: Archivrecht
https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/fbbw/index
Bisher im Netz nur Bd. 1 (1974). Leider gibt es eine Moving Wall von 3 Jahren.
Bisher im Netz nur Bd. 1 (1974). Leider gibt es eine Moving Wall von 3 Jahren.
KlausGraf - am Samstag, 15. August 2015, 21:21 - Rubrik: Open Access
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https://socialhistory.org/en/news/marx-engels-papers-completely-available-online
Via
https://adresscomptoir.twoday.net/stories/1022466313/
Via
https://adresscomptoir.twoday.net/stories/1022466313/
KlausGraf - am Samstag, 15. August 2015, 21:17 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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https://archive.org/search.php?query=creator%3A%22Graf%2C+Klaus%2C+1958-%22
Jemand hatte ohne meine Kenntnis die Bücher als Public Domain ins Internet Archive hochgeladen. Am 5. August 2015 wandte ich mich an das IA, um die Lizenz in CC-BY ändern zu lassen. Das ist jetzt erfolgt.
Exemplarische Geschichten : Thomas Lirers "Schwäbische Chronik" und die "Gmünder Kaiserchronik", 1987 (Dissertation)
Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert : Texte und Untersuchungen zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd, 1984 (Magisterarbeit)
Sagen rund um Stuttgart, 1995
Jemand hatte ohne meine Kenntnis die Bücher als Public Domain ins Internet Archive hochgeladen. Am 5. August 2015 wandte ich mich an das IA, um die Lizenz in CC-BY ändern zu lassen. Das ist jetzt erfolgt.
Exemplarische Geschichten : Thomas Lirers "Schwäbische Chronik" und die "Gmünder Kaiserchronik", 1987 (Dissertation)
Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert : Texte und Untersuchungen zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd, 1984 (Magisterarbeit)
Sagen rund um Stuttgart, 1995
KlausGraf - am Samstag, 15. August 2015, 16:13 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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KlausGraf - am Samstag, 15. August 2015, 16:03 - Rubrik: Filmarchive
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https://archive.thulb.uni-jena.de/staatsarchive/receive/stat_file_00002279
Via
https://archivalia.tumblr.com/post/126746803345/drawing-from-the-wittenberg-heiltum-1509

Via
https://archivalia.tumblr.com/post/126746803345/drawing-from-the-wittenberg-heiltum-1509

KlausGraf - am Samstag, 15. August 2015, 15:44 - Rubrik: Bildquellen
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Ach, verlesen: Paragiatsherrschaft. Was ist ein Paragiat? Ich wusste es nicht, fand dann aber:
https://de.wikipedia.org/wiki/Paragium
https://de.wikipedia.org/wiki/Reu%C3%9F-K%C3%B6stritz

https://de.wikipedia.org/wiki/Paragium
https://de.wikipedia.org/wiki/Reu%C3%9F-K%C3%B6stritz

KlausGraf - am Samstag, 15. August 2015, 15:28 - Rubrik: Unterhaltung
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Ulrich Herb hat anhand eigener Publikationen nur einen geringen Wert des Altmetrics-Dienstes Impactstory festgestellt.
https://www.scinoptica.com/pages/topics/impactstory-eine-magere-bilanz.php
https://www.scinoptica.com/pages/topics/impactstory-eine-magere-bilanz.php
KlausGraf - am Samstag, 15. August 2015, 15:18 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Ein Nachruf auf den am 28. Juni 2015 verstorbenen Mediävisten ist online nicht verfügbar. Eine knappe Würdigung von Gerd Schwerhoff erschien am 2. Juli 2015 in der FAZ.
Schwerhoff: "1976, nach dem Wechsel an die neugegründete Universität Bielefeld, publizierte er zu fast allen wichtigen Feldern der mittelalterlichen Geschichte, zu Grundherrschaft ebenso wie zur
Geschichte des Adels oder des Stadtbürgertums, zur Geschichte der Mentalitäten wie zur politischen Ideengeschichte. Früher als andere interessierte er sich für historische Anthropologie, für eine Geschichte des Körpers, für Formen der symbolischen Kommunikation und für Rituale. Ganz selbstverständlich zog Schreiner als Historiker parallel zur schriftlichen Überlieferung
Bildzeugnisse heran, die er brillant zu interpretieren wusste. Ohne
Scheu - vielleicht wirkte hier die landesgeschichtliche Prägung nach - überschritt er disziplinäre ebenso wie epochale Grenzen, beschäftigte sich mit frühneuzeitlicher Toleranz oder mit
dem modernen Führerkult".
Schreiners Dissertation über die ständische Zusammensetzung von Kloster Hirsau und anderer Benediktinerkonvente im östlichen Schwarzwald wurde ebenso wie die ungedruckte Habilitation über Adelstraktate von Hansmartin Decker-Hauff in Tübingen betreut, der auch mein Doktorvater war. Nicht nur deshalb habe ich Schreiners Studien schon sehr früh wahrgenommen und bewundert. Auf Vorschlag von Gerd Schwerhoff und Ulrich Meier holte er mich als wissenschaftlichen Mitarbeiter nach Bielefeld. Wissenschaftlich und persönlich bin ich ihm zu größtem Dank und Andenken verpflichtet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Klaus_Schreiner_(Historiker)
GND
https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119353156
Schwerhoff: "1976, nach dem Wechsel an die neugegründete Universität Bielefeld, publizierte er zu fast allen wichtigen Feldern der mittelalterlichen Geschichte, zu Grundherrschaft ebenso wie zur
Geschichte des Adels oder des Stadtbürgertums, zur Geschichte der Mentalitäten wie zur politischen Ideengeschichte. Früher als andere interessierte er sich für historische Anthropologie, für eine Geschichte des Körpers, für Formen der symbolischen Kommunikation und für Rituale. Ganz selbstverständlich zog Schreiner als Historiker parallel zur schriftlichen Überlieferung
Bildzeugnisse heran, die er brillant zu interpretieren wusste. Ohne
Scheu - vielleicht wirkte hier die landesgeschichtliche Prägung nach - überschritt er disziplinäre ebenso wie epochale Grenzen, beschäftigte sich mit frühneuzeitlicher Toleranz oder mit
dem modernen Führerkult".
Schreiners Dissertation über die ständische Zusammensetzung von Kloster Hirsau und anderer Benediktinerkonvente im östlichen Schwarzwald wurde ebenso wie die ungedruckte Habilitation über Adelstraktate von Hansmartin Decker-Hauff in Tübingen betreut, der auch mein Doktorvater war. Nicht nur deshalb habe ich Schreiners Studien schon sehr früh wahrgenommen und bewundert. Auf Vorschlag von Gerd Schwerhoff und Ulrich Meier holte er mich als wissenschaftlichen Mitarbeiter nach Bielefeld. Wissenschaftlich und persönlich bin ich ihm zu größtem Dank und Andenken verpflichtet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Klaus_Schreiner_(Historiker)
GND
https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119353156
KlausGraf - am Samstag, 15. August 2015, 14:52 - Rubrik: Personalia
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In einen früheren Beitrag wurde schon berichtet, dass im Rahmen des Reformationsjahres die Akten der Kirchenvisitation digitalisiert werden.
Die ersten Akten sind digitalisiert und unter der Thüringischen Archivplattform einsehbar.
Die ersten Akten sind digitalisiert und unter der Thüringischen Archivplattform einsehbar.
FredLo - am Samstag, 15. August 2015, 12:20 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Einige naturwissenschaftliche Zeitschriften auf https://www.zobodat.at/ im Volltext erfasst. Ein Teil der Digitalisate stammen von www.biodiversitylibrary.org, die selbst keine Volltextsuche anbietet.
kreidefossil - am Samstag, 15. August 2015, 11:24 - Rubrik: Suchen
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"Der Märteswein (auch Martiniwein) wurde den Bürgern der Altstadt Hanau bis ins 19. Jahrhundert jährlich am Abend vor dem Martinstag (10. November) frei ausgeschenkt. Damit sollte an ein Ereignis im Jahr 1419 erinnert werden, als die Stadt, Festung und Burg beinahe in kurmainzische Hände gefallen wären. Der Wahrheitsgehalt der Geschichte ist allerdings höchst zweifelhaft."
https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4rteswein
Darstellung im Hanauischen Magazin vom Jahr 1778, S. 423ff.
https://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN327289554_0001
Noch 1827 praktiziert:
https://books.google.de/books?id=3w1VAAAAcAAJ&pg=PA202
Es soll sich bis 1830 gehalten haben:
https://books.google.de/books?id=7I4wAAAAYAAJ&pg=PA244
Also ein Schlachtengedenken oder eine Mordnacht, siehe dazu zuletzt
https://archiv.twoday.net/stories/1022465888/
https://archiv.twoday.net/stories/1022465668/
Vermutlich wurde eine allgemeine Weinspende an Martini
https://books.google.de/books?id=VclaAAAAcAAJ&pg=PA266
nachträglich mit historischer Sinngebung versehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4rteswein
Darstellung im Hanauischen Magazin vom Jahr 1778, S. 423ff.
https://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN327289554_0001
Noch 1827 praktiziert:
https://books.google.de/books?id=3w1VAAAAcAAJ&pg=PA202
Es soll sich bis 1830 gehalten haben:
https://books.google.de/books?id=7I4wAAAAYAAJ&pg=PA244
Also ein Schlachtengedenken oder eine Mordnacht, siehe dazu zuletzt
https://archiv.twoday.net/stories/1022465888/
https://archiv.twoday.net/stories/1022465668/
Vermutlich wurde eine allgemeine Weinspende an Martini
https://books.google.de/books?id=VclaAAAAcAAJ&pg=PA266
nachträglich mit historischer Sinngebung versehen.
KlausGraf - am Samstag, 15. August 2015, 00:58 - Rubrik: Landesgeschichte
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"Frankfurter Hefte" öffnen großzügig Archiv zum kostenlosen Download. Alles älter als 3 Mon,auf Inhaltsverz. klicken https://t.co/nlf1QnJixz
— Frau Aust (@Frau_Aust) 13. August 2015
KlausGraf - am Samstag, 15. August 2015, 00:41 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
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https://bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/stadtarchiv/aktuelles/index.html
https://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=20&id=296&tektId=115
https://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=20&id=296&tektId=115
KlausGraf - am Samstag, 15. August 2015, 00:36 - Rubrik: Kommunalarchive
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KlausGraf - am Samstag, 15. August 2015, 00:34 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Samstag, 15. August 2015, 00:33 - Rubrik: Kirchenarchive
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https://www.zdf.de/aspekte/aspekte-museumslotto-aufruf-zur-teilnahme-vorschlaege-fuer-die-lostrommel-32049792.html
Soeben wurde als nächster Gewinner das sagenhafte Silberwarenmuseum meiner Heimatstadt gezogen.
https://www.schwaebisch-gmuend.de/62-Silberwarenmuseum_Ott_Pausersche_Fabrik.html
https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/nbdpfbw/article/view/13452/7264 (1993)
Foto: https://www.schwaebisch-gmuend.de/134-Das_Fabrikmuseum.html
Soeben wurde als nächster Gewinner das sagenhafte Silberwarenmuseum meiner Heimatstadt gezogen.
https://www.schwaebisch-gmuend.de/62-Silberwarenmuseum_Ott_Pausersche_Fabrik.html
https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/nbdpfbw/article/view/13452/7264 (1993)

KlausGraf - am Samstag, 15. August 2015, 00:19 - Rubrik: Museumswesen
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https://www.tagesspiegel.de/kultur/kulturgutschutzgesetz-museumsdirektor-verteidigt-entwurf/12188972.html
Siehe auch
https://www.tagesspiegel.de/kultur/diskussion-zum-kulturgutschutzgesetz-die-frage-nach-der-nationalen-bedeutung-der-kunst/12120902.html
Siehe auch
https://www.tagesspiegel.de/kultur/diskussion-zum-kulturgutschutzgesetz-die-frage-nach-der-nationalen-bedeutung-der-kunst/12120902.html
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Materiality Matters: New approaches to medieval sealing cultures
Die Materialität zählt: Neue Forschungsansätze zur mittelalterlichen Siegelkultur
Workshop, Justus-Liebig-Universität Gießen, 14th- 15th September 2015
Programm / Programme
Montag / Monday, 14. September
14.00-14.15 Begrüßung und Einführung / Welcome & Introduction (Joachim Kemper, Speyer; Markus Späth, Gießen)
14.15-15.45 Das Speyerer Projekt zu Fingerabdrücken: Verkörperung kommunaler Identität
Joachim Kemper, Tobias Maus, Markus Späth: Resultate der Analyse
Karin Berg und Steffen Buchmüller (Heilbronn, BMB Gesellschaft für Materialprüfung mbH): Micro-CT-Scans des Speyerer Stadtsiegels
15.45-16.15 Kaffeepause / Coffee break
16.15-17.45 The Hereford Project on Fingerprints (working title)
Philippa Hoskin (University of Lincoln) and Elizabeth New (Aberystwyth University)
Dienstag /Tuesday, 15. September / 15th September
9.00-10.30 The Kew Project Wax for royal and governmental seals, 1100-1300
(Adrian Ailes, Elke Cwiertnia and Paul Dryburgh, Kew)
10.30-11.00 Kaffeepause / Coffee Break
11.00-12.30 Virtual assessment of materiality: new technologies for 3D seal-scanning
Philippe Jacquet (Paris, Ateliers de restauration de sceaux): Another vision of medieval seals – use and perspective of tomography
Stefan Dickel and Susanne Schiffke (Gießen, Technische Hochschule Mittelhessen): (title to be given)
Marc Libert, Brussels: Digitization of casts and matrices of seals - the projects of the State Archives of Belgium
12.30-13.00 Abschlussdiskussion / final discussions
Veranstaltungsort / Location: International Graduate Centre for the Study of Culture (GCSC), Room 001, Alter Steinbacher Weg 38, D-35394 Gießen
Vortragssprachen / Languages of papers: Deutsch / English
Die Teilnahme ist kostenfrei (begrenzte Teilnehmerzahl) / Participation is free of charge (limited number of participants).
Anmeldung / Registration: Astrid.Puckett@kunstgeschichte.uni-giessen.de
Materialität zählt – dieses Prinzip galt lange Zeit nicht für die Forschung der mittelalterlichen Siegelkultur in Europa. Vielmehr wurde das dreidimensionale, reproduzierbare Siegel prototypisch in wissenschaftlichen Katalogen erfasst und mittels fotografischer Wiedergabe zu einer zweidimensionalen Bild/Text-Komposition reduziert. Neue Forschungsansätze rücken die Aspekte der medialen Erscheinung und damit der Materialität von Siegeln als mittels Stempel in weiche Trägerstoffe wie Wachs oder Blei geprägte Medien wieder in den Mittelpunkt.
Der Workshop bildet den Abschluss eines durch die Volkswagen Stiftung geförderten Projekts zur forensischen Analyse der auf den zahlreichen Abdrücken des Speyerer Stadtsiegels intentional hinterlassenen Fingerabdrücken. Vom 13. bis 18. Jahrhundert wurde fast immer nach demselben Muster auf deren Rückseiten ein menschlicher Zeigefinger dreimal in vertikaler Anordnung tief eingedrückt. Durch moderne Erfassung der originalen Überlieferung mittels 3D-Scans und einer daktyloskopischen Auswertung konnte nun untersucht werden, wann oder wo dieselben bzw. unterschiedliche Hände im Spiel gewesen waren. Dadurch konnten nun Muster der Partizipation an einem zentralen Rechts- und Bildgebungsakt einer mittelalterlichen Bürgerschaft entdeckt werden.
Auf dem Workshop werden die Ergebnisse dieses Projekts ebenso wie diejenigen weiterer aktueller Forschungsvorhaben internationaler Expertinnen und Experten vorgestellt. Ziel ist es, den aktuellen Stand der Forschung kritisch zu erfassen und künftige Forschungsperspektiven zu diskutieren.
Weitere Informationen zu Projekt und Workshop / Further informations about project and workshop: https://siegel.hypotheses.org/
Die Materialität zählt: Neue Forschungsansätze zur mittelalterlichen Siegelkultur
Workshop, Justus-Liebig-Universität Gießen, 14th- 15th September 2015
Programm / Programme
Montag / Monday, 14. September
14.00-14.15 Begrüßung und Einführung / Welcome & Introduction (Joachim Kemper, Speyer; Markus Späth, Gießen)
14.15-15.45 Das Speyerer Projekt zu Fingerabdrücken: Verkörperung kommunaler Identität
Joachim Kemper, Tobias Maus, Markus Späth: Resultate der Analyse
Karin Berg und Steffen Buchmüller (Heilbronn, BMB Gesellschaft für Materialprüfung mbH): Micro-CT-Scans des Speyerer Stadtsiegels
15.45-16.15 Kaffeepause / Coffee break
16.15-17.45 The Hereford Project on Fingerprints (working title)
Philippa Hoskin (University of Lincoln) and Elizabeth New (Aberystwyth University)
Dienstag /Tuesday, 15. September / 15th September
9.00-10.30 The Kew Project Wax for royal and governmental seals, 1100-1300
(Adrian Ailes, Elke Cwiertnia and Paul Dryburgh, Kew)
10.30-11.00 Kaffeepause / Coffee Break
11.00-12.30 Virtual assessment of materiality: new technologies for 3D seal-scanning
Philippe Jacquet (Paris, Ateliers de restauration de sceaux): Another vision of medieval seals – use and perspective of tomography
Stefan Dickel and Susanne Schiffke (Gießen, Technische Hochschule Mittelhessen): (title to be given)
Marc Libert, Brussels: Digitization of casts and matrices of seals - the projects of the State Archives of Belgium
12.30-13.00 Abschlussdiskussion / final discussions
Veranstaltungsort / Location: International Graduate Centre for the Study of Culture (GCSC), Room 001, Alter Steinbacher Weg 38, D-35394 Gießen
Vortragssprachen / Languages of papers: Deutsch / English
Die Teilnahme ist kostenfrei (begrenzte Teilnehmerzahl) / Participation is free of charge (limited number of participants).
Anmeldung / Registration: Astrid.Puckett@kunstgeschichte.uni-giessen.de
Materialität zählt – dieses Prinzip galt lange Zeit nicht für die Forschung der mittelalterlichen Siegelkultur in Europa. Vielmehr wurde das dreidimensionale, reproduzierbare Siegel prototypisch in wissenschaftlichen Katalogen erfasst und mittels fotografischer Wiedergabe zu einer zweidimensionalen Bild/Text-Komposition reduziert. Neue Forschungsansätze rücken die Aspekte der medialen Erscheinung und damit der Materialität von Siegeln als mittels Stempel in weiche Trägerstoffe wie Wachs oder Blei geprägte Medien wieder in den Mittelpunkt.
Der Workshop bildet den Abschluss eines durch die Volkswagen Stiftung geförderten Projekts zur forensischen Analyse der auf den zahlreichen Abdrücken des Speyerer Stadtsiegels intentional hinterlassenen Fingerabdrücken. Vom 13. bis 18. Jahrhundert wurde fast immer nach demselben Muster auf deren Rückseiten ein menschlicher Zeigefinger dreimal in vertikaler Anordnung tief eingedrückt. Durch moderne Erfassung der originalen Überlieferung mittels 3D-Scans und einer daktyloskopischen Auswertung konnte nun untersucht werden, wann oder wo dieselben bzw. unterschiedliche Hände im Spiel gewesen waren. Dadurch konnten nun Muster der Partizipation an einem zentralen Rechts- und Bildgebungsakt einer mittelalterlichen Bürgerschaft entdeckt werden.
Auf dem Workshop werden die Ergebnisse dieses Projekts ebenso wie diejenigen weiterer aktueller Forschungsvorhaben internationaler Expertinnen und Experten vorgestellt. Ziel ist es, den aktuellen Stand der Forschung kritisch zu erfassen und künftige Forschungsperspektiven zu diskutieren.
Weitere Informationen zu Projekt und Workshop / Further informations about project and workshop: https://siegel.hypotheses.org/
J. Kemper - am Freitag, 14. August 2015, 11:11 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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KlausGraf - am Freitag, 14. August 2015, 02:17 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
Bei der Durchsicht von Bd. 11 des Verfasserlexikons (2. Auflage, 2004) fiel mir der Artikel 'Die Erschaffung Adams' von Bob Miller (laut Mitarbeiterliste in Oxford tätig, wo er anscheinend 1992 als Andrew Robert Miller promovierte) auf, in der es um eine erbauliche Prosaabhandlung "über Erschaffung, Versuchung und Fall des Menschen und über die Erlösung durch die Menschwerdung Christi" geht (Sp. 419f.), nur in einer Inkunabel von 1493 überliefert, die aufgrund eines Vergleichs mit 'Lucifers val' ebenfalls Hans Sporer zuzuweisen sei. Miller hatte 2001 (Erscheinungsjahr der VL-Lieferung) eine Edition angekündigt, diese scheint aber nicht erschienen zu sein, zumindest weiß das schlechte DLL 2011
https://books.google.de/books?id=862Mv_hpW6wC&pg=RA2-PA32
nichts davon.
Luzifers Fall (1493) hatte ich als Auszug aus dem Seelenwurzgarten bestimmen können:
https://archiv.twoday.net/stories/1022218904/
Der GW hat das akzeptiert:
https://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/M19109.htm
Mir dämmerte sofort, auch 'Die Erschaffung Adams', im gedruckten GW fälschlich als Übersetzung der 'Vita Adae et Evae' eingeordnet, könnte ein solcher Auszug sein.
https://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW00210.htm
Dem GW liegt ein Digitalisat von GW 210, das nur in einem einzigen Exemplar in Paris erhalten ist, vor, aber dieses ist leider nicht online und als Inkunabelforscher-Stümper, der nie die unergründliche, oft bewiesene Weisheit des GW durchdringen wird, habe ich den dort angegebenen Aufsatz von Labarre im Gutenberg Jahrbuch [1977,] S. 80-85 von vorne bis hinten und von hinten bis vorne durchkämmt, ohne auf die angekündigte Abbildung zu stoßen, bis mir klar wurde, dass "m. Abb." nur heißt, es gibt Abbildungen im Aufsatz.
Aber es geht auch so mit den spärlichsten Textangaben des GW. Der Text beginnt mit dem Hinweis auf "dy zal der gefallen engel", das ist der Beginn von Kapitel 4 im Ulmer Druck 1483 "Von der schöpffung des ersten menschen Adams"
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_24
Bl. 3a von der Geburt Christi ist
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_28
und der Text endet mit dem Schluss des Kapitels 5 (ohne den abschließenden Voraus-Verweis)
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_30
Auch die von Miller angeführten Nennungen der Rabbiner Salomon, Moyses und Barachias finden sich im Seelenwurzgarten.
Sporer hat also zwei Auszüge aus 'Der Seelen Wurzgarten' als Einzeldrucke vermarktet. ''Die Erschaffung Adams' ist in der Kapitelzählung des Ulmer Drucks Kapitel 4 und 5.
Man wird abwarten müssen, ob Falk Eisermann Zeit findet, anhand des Pariser Digitalisats diese These kurz zu bestätigen.
Nachtrag: Dank freundlicher Hilfe vom GW kann ich die Frage selbst beantworten.
Der Titelholzschnitt orientiert sich deutlich an der Vorlage im Seelenwurzgarten. Siehe den Ulmer Druck von 1483:
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_23
Der Textbefund ist eindeutig, es handelt sich wie angenommen um einen Auszug. Es gibt kleinere Kürzungen, etwa am Ende von Kapitel 4, bei dem unter anderem eine Quellenangabe wegfällt:
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_26
#forschung
https://books.google.de/books?id=862Mv_hpW6wC&pg=RA2-PA32
nichts davon.
Luzifers Fall (1493) hatte ich als Auszug aus dem Seelenwurzgarten bestimmen können:
https://archiv.twoday.net/stories/1022218904/
Der GW hat das akzeptiert:
https://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/M19109.htm
Mir dämmerte sofort, auch 'Die Erschaffung Adams', im gedruckten GW fälschlich als Übersetzung der 'Vita Adae et Evae' eingeordnet, könnte ein solcher Auszug sein.
https://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW00210.htm
Dem GW liegt ein Digitalisat von GW 210, das nur in einem einzigen Exemplar in Paris erhalten ist, vor, aber dieses ist leider nicht online und als Inkunabelforscher-Stümper, der nie die unergründliche, oft bewiesene Weisheit des GW durchdringen wird, habe ich den dort angegebenen Aufsatz von Labarre im Gutenberg Jahrbuch [1977,] S. 80-85 von vorne bis hinten und von hinten bis vorne durchkämmt, ohne auf die angekündigte Abbildung zu stoßen, bis mir klar wurde, dass "m. Abb." nur heißt, es gibt Abbildungen im Aufsatz.
Aber es geht auch so mit den spärlichsten Textangaben des GW. Der Text beginnt mit dem Hinweis auf "dy zal der gefallen engel", das ist der Beginn von Kapitel 4 im Ulmer Druck 1483 "Von der schöpffung des ersten menschen Adams"
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_24
Bl. 3a von der Geburt Christi ist
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_28
und der Text endet mit dem Schluss des Kapitels 5 (ohne den abschließenden Voraus-Verweis)
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_30
Auch die von Miller angeführten Nennungen der Rabbiner Salomon, Moyses und Barachias finden sich im Seelenwurzgarten.
Sporer hat also zwei Auszüge aus 'Der Seelen Wurzgarten' als Einzeldrucke vermarktet. ''Die Erschaffung Adams' ist in der Kapitelzählung des Ulmer Drucks Kapitel 4 und 5.
Man wird abwarten müssen, ob Falk Eisermann Zeit findet, anhand des Pariser Digitalisats diese These kurz zu bestätigen.
Nachtrag: Dank freundlicher Hilfe vom GW kann ich die Frage selbst beantworten.
Der Titelholzschnitt orientiert sich deutlich an der Vorlage im Seelenwurzgarten. Siehe den Ulmer Druck von 1483:
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_23
Der Textbefund ist eindeutig, es handelt sich wie angenommen um einen Auszug. Es gibt kleinere Kürzungen, etwa am Ende von Kapitel 4, bei dem unter anderem eine Quellenangabe wegfällt:
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_26
#forschung
KlausGraf - am Donnerstag, 13. August 2015, 02:00 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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https://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?st=ent
"Der Freistaat Bayern stellt in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, Saarbrücken, den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Entscheidungen bayerischer Gerichte des aktuellen Jahres sowie der vergangenen vier Jahre kostenfrei zur Verfügung." Heißt also: Nach vier jahren verschwinden die Urteile hinter einer Bezahlschranke. Da kann man nur hoffen, dass genügend Urteile, die ja nach § 5 UrhG gemeinfrei sind, auf andere Websites gerettet werden.
"Der Freistaat Bayern stellt in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, Saarbrücken, den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Entscheidungen bayerischer Gerichte des aktuellen Jahres sowie der vergangenen vier Jahre kostenfrei zur Verfügung." Heißt also: Nach vier jahren verschwinden die Urteile hinter einer Bezahlschranke. Da kann man nur hoffen, dass genügend Urteile, die ja nach § 5 UrhG gemeinfrei sind, auf andere Websites gerettet werden.
KlausGraf - am Mittwoch, 12. August 2015, 22:27 - Rubrik: Archivrecht
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BGH-Richter Thomas Fischer lässt die Netzpolitik-Staatsaffäre Revue passieren:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/pressefreiheit-netzpolitik-fischer-im-recht/komplettansicht
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/pressefreiheit-netzpolitik-fischer-im-recht/komplettansicht
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KlausGraf - am Mittwoch, 12. August 2015, 22:13 - Rubrik: Kommunalarchive
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Mit Priamel
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0073_b005_JPG.htm
https://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz419975365/page/278
#fnzhss
https://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0073_b005_JPG.htm
https://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz419975365/page/278
#fnzhss
KlausGraf - am Mittwoch, 12. August 2015, 22:08 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Mittwoch, 12. August 2015, 22:03 - Rubrik: Unterhaltung
KlausGraf - am Mittwoch, 12. August 2015, 21:51 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Mittwoch, 12. August 2015, 21:49 - Rubrik: Open Access
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Über den Dominikaner Sebastian Schlettstätter ließ sich bisher nur sehr wenig ermitteln.
GND
https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=115401695
Er erscheint als Autor von zwei, vielleicht auch drei Druckwerken.
1662 ließ er in Schwäbisch Gmünd eine Lebensbeschreibung der Margaretha Ebner drucken:
Daß Wunderbarliche Leben, Hoche vnd Vnerhörte Wunderwerck der Seeligen Gottgeweichten Jungfraw Margarethae von Maria Medingen, Praediger Ordens.
Diese Druckschrift wird verschiedentlich in älterer Literatur, etwa bei Will 1755
https://books.google.de/books?id=AZlfAAAAcAAJ&pg=PA327
und auch in neueren Schriften angeführt, aber ohne Standortnachweis. Brinckmeier 1850 zitierte aber wörtlich daraus:
https://books.google.de/books?id=4jk2AQAAMAAJ&pg=PA46
Derzeit scheint wohl kein Exemplar greifbar, schon Philipp Strauch musste sich 1882 auf eine ihm aus dem Kloster Medingen übermittelte Druckabschrift stützen (hiernach zitiere ich den Titel).
https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/788408
Abgeschrieben wurde die Arbeit Schlettstetters in BL London Add. 11430, Bl. 72v-92a
https://www.handschriftencensus.de/14205
Online greifbar ist die Widmung an die Medinger Priorin in der Melker Handschrift Cod. 1925, Bl. I-II. Digitalisat im Pez-Projekt:
https://unidam.univie.ac.at/nachlass/195 (kein Direktlink möglich)
[ https://unidam.univie.ac.at/id/492782 ]
Sie ist datiert Schwäbisch Gmünd 1. Januar 1662. Da vor Herlikofer
https://archiv.twoday.net/stories/1022452641/
keine Druckerei in Schwäbisch Gmünd nachweisbar ist, wird man anzunehmen haben, dass der Druck gar nicht in Schwäbisch Gmünd erfolgte. Wahrscheinlich wurde er wie das Bruderschaftsbuch 1667 in Augsburg gedruckt.
Wieso ein Augsburger Druck von 1667 "Schöne außerlesene Gesänger [...]"
Digitalisat:
https://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11082160-0
Schlettstätter zugeschrieben wird,
https://books.google.de/books?id=8h70AAAAMAAJ&q=schlettstätter
ist noch zu klären. Sein Name erscheint ohne Lebensdaten auch in
https://www.kirchengesangbuch.ch/index.php?PHPSESSID=cf03a5oj3llq0rrsivrv4ru4n4&na=6,2,0,0,d,40190
Für die Stadtgeschichte von Schwäbisch Gmünd von Bedeutung ist die Widmung des Bruderschaftsbuchs "Triumph Des Heyligen Rosenkrantz" (Augsburg 1667). Sie scheint der Schwäbisch Gmünder Forschung nicht bekannt geworden zu sein.
Unzulängliches Digitalisat
https://books.google.de/books?id=9o9UAAAAcAAJ
=
https://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11082159-7
Zur Propagierung des Rosenkranz-Kults durch die Augsburger Dominikaner im 17. Jahrhundert gibt es Ausführungen von Wolfgang Müller im Freiburger Diözesan-Archiv 88 (1968). S. 372 nennt er Schlettstetters Buch.
https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-56584
Das Frontispiz des Buchs zeigt anscheinend im Hintergrund eine stilisierte Schwäbisch Gmünder Stadtansicht mit dem Münster im Mittelpunkt und der noch intakten Stadtmauer.
Die Wimdung richtet sich an die Mitglieder des Gmünder Geheimen Rats, Karl Seybold, Johann Christian Bommas, Johann Burkhard Messnang, Andreas Debler und Jakob Storr, und an den ganzen Stadtrat. Weil Schlettstetter Gmünd als mustergültig fromme katholische Stadt kennt, hat er ihr das umfangreiche Buch gewidmet. der Autor war in Gmünd sieben Jahre Präses der Erzbruderschaft und Konventprediger. Zum Zeitpunkt der Widmung - 2. Oktober 1667 - war er offenbar noch in Schwäbisch Gmünd tätig. Er erwähnt in der Widmung gegen Ende auch das Kloster Gotteszell, wird aber von Gerhard M. Kolb in dessen Aufsatz zu den Kaplänen und Beichtvätern dieses Konvents nicht genannt (Gmünder Studien 5, 1997).
Schlettstetter lobt den Brauch, dass die Ratsherren während der Ratssitzung den Rosenkranz in den Händen halten. Pascal Kolb: Policeyrecht in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd (2003), S. 111 setzt den Beginn dieser Praxis in das Ende des 16. Jahrhunderts, während der Gmünder Franziskaner-Guardian Alexander Herth 1734 behauptete, in einem alten Gedenkbuch des Klosters gelesen zu haben, dass der Guardian Jakob Laib (in Gmünd ab 1609 bezeugt) dies angeregt habe.
https://de.wikisource.org/wiki/Geschichte_des_Franziskaner-Minoriten-Klosters_Schw%C3%A4bisch_Gm%C3%BCnd#cite_note-30
Siehe auch
https://de.wikisource.org/wiki/Stadtpfleger_Herlikofer_in_Gm%C3%BCnd_an_Archivrat_D%C3%BCmge_%C3%BCber_die_Geschichte_der_Stadt
Schlettstetter bezieht das Gmünder Einhorn-Wappen unter Berufung auf Plinius auf die Einhorn-Jagd und die Muttergottes. Wie das Einhorn habe die Stadt keine Sektenanhänger (also Protestanten) geduldet und sei trotz aller Verfolgungen stets dem "Schoß der allerseligsten Jungfrawen Mariae zugeloffen". Anfang des 18. Jahrhunderts wird sich Eustachius Jeger auf eine inzwischen verschwundene Einhorn-Darstellung im Münsterchor beziehen: Wie eine Jungfrau sei die Stadt fest beim alten Glauben geblieben.
https://books.google.de/books?hl=de&id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA68
Der Satz über die Verleihung des Wappens folgt wörtlich den Gmünder Chroniken, wobei vor allem an eine Handschrift der Wolleber-Redaktion zu denken sein wird, die dem Dominikaner vorlag:
https://books.google.de/books?hl=de&id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA250
Siehe aber auch
https://archiv.twoday.net/stories/1022385295/
Zur Schwäbisch Gmünder Marienverehrung nach dem Dreißigjährigen Krieg vgl. meine Hinweise in:
https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/373/ (S. 139f.)
Die Vorrede des Dominikaners Schlettstetter ist jedenfalls ein beachtenswertes Dokument für die konfessionelle Kultur in der frühneuzeitlichen katholischen Reichsstadt Schwäbisch Gmünd.
#forschung

GND
https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=115401695
Er erscheint als Autor von zwei, vielleicht auch drei Druckwerken.
1662 ließ er in Schwäbisch Gmünd eine Lebensbeschreibung der Margaretha Ebner drucken:
Daß Wunderbarliche Leben, Hoche vnd Vnerhörte Wunderwerck der Seeligen Gottgeweichten Jungfraw Margarethae von Maria Medingen, Praediger Ordens.
Diese Druckschrift wird verschiedentlich in älterer Literatur, etwa bei Will 1755
https://books.google.de/books?id=AZlfAAAAcAAJ&pg=PA327
und auch in neueren Schriften angeführt, aber ohne Standortnachweis. Brinckmeier 1850 zitierte aber wörtlich daraus:
https://books.google.de/books?id=4jk2AQAAMAAJ&pg=PA46
Derzeit scheint wohl kein Exemplar greifbar, schon Philipp Strauch musste sich 1882 auf eine ihm aus dem Kloster Medingen übermittelte Druckabschrift stützen (hiernach zitiere ich den Titel).
https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/788408
Abgeschrieben wurde die Arbeit Schlettstetters in BL London Add. 11430, Bl. 72v-92a
https://www.handschriftencensus.de/14205
Online greifbar ist die Widmung an die Medinger Priorin in der Melker Handschrift Cod. 1925, Bl. I-II. Digitalisat im Pez-Projekt:
https://unidam.univie.ac.at/nachlass/195 (kein Direktlink möglich)
[ https://unidam.univie.ac.at/id/492782 ]
Sie ist datiert Schwäbisch Gmünd 1. Januar 1662. Da vor Herlikofer
https://archiv.twoday.net/stories/1022452641/
keine Druckerei in Schwäbisch Gmünd nachweisbar ist, wird man anzunehmen haben, dass der Druck gar nicht in Schwäbisch Gmünd erfolgte. Wahrscheinlich wurde er wie das Bruderschaftsbuch 1667 in Augsburg gedruckt.
Wieso ein Augsburger Druck von 1667 "Schöne außerlesene Gesänger [...]"
Digitalisat:
https://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11082160-0
Schlettstätter zugeschrieben wird,
https://books.google.de/books?id=8h70AAAAMAAJ&q=schlettstätter
ist noch zu klären. Sein Name erscheint ohne Lebensdaten auch in
https://www.kirchengesangbuch.ch/index.php?PHPSESSID=cf03a5oj3llq0rrsivrv4ru4n4&na=6,2,0,0,d,40190
Für die Stadtgeschichte von Schwäbisch Gmünd von Bedeutung ist die Widmung des Bruderschaftsbuchs "Triumph Des Heyligen Rosenkrantz" (Augsburg 1667). Sie scheint der Schwäbisch Gmünder Forschung nicht bekannt geworden zu sein.
Unzulängliches Digitalisat
https://books.google.de/books?id=9o9UAAAAcAAJ
=
https://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11082159-7
Zur Propagierung des Rosenkranz-Kults durch die Augsburger Dominikaner im 17. Jahrhundert gibt es Ausführungen von Wolfgang Müller im Freiburger Diözesan-Archiv 88 (1968). S. 372 nennt er Schlettstetters Buch.
https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-56584
Das Frontispiz des Buchs zeigt anscheinend im Hintergrund eine stilisierte Schwäbisch Gmünder Stadtansicht mit dem Münster im Mittelpunkt und der noch intakten Stadtmauer.
Die Wimdung richtet sich an die Mitglieder des Gmünder Geheimen Rats, Karl Seybold, Johann Christian Bommas, Johann Burkhard Messnang, Andreas Debler und Jakob Storr, und an den ganzen Stadtrat. Weil Schlettstetter Gmünd als mustergültig fromme katholische Stadt kennt, hat er ihr das umfangreiche Buch gewidmet. der Autor war in Gmünd sieben Jahre Präses der Erzbruderschaft und Konventprediger. Zum Zeitpunkt der Widmung - 2. Oktober 1667 - war er offenbar noch in Schwäbisch Gmünd tätig. Er erwähnt in der Widmung gegen Ende auch das Kloster Gotteszell, wird aber von Gerhard M. Kolb in dessen Aufsatz zu den Kaplänen und Beichtvätern dieses Konvents nicht genannt (Gmünder Studien 5, 1997).
Schlettstetter lobt den Brauch, dass die Ratsherren während der Ratssitzung den Rosenkranz in den Händen halten. Pascal Kolb: Policeyrecht in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd (2003), S. 111 setzt den Beginn dieser Praxis in das Ende des 16. Jahrhunderts, während der Gmünder Franziskaner-Guardian Alexander Herth 1734 behauptete, in einem alten Gedenkbuch des Klosters gelesen zu haben, dass der Guardian Jakob Laib (in Gmünd ab 1609 bezeugt) dies angeregt habe.
https://de.wikisource.org/wiki/Geschichte_des_Franziskaner-Minoriten-Klosters_Schw%C3%A4bisch_Gm%C3%BCnd#cite_note-30
Siehe auch
https://de.wikisource.org/wiki/Stadtpfleger_Herlikofer_in_Gm%C3%BCnd_an_Archivrat_D%C3%BCmge_%C3%BCber_die_Geschichte_der_Stadt
Schlettstetter bezieht das Gmünder Einhorn-Wappen unter Berufung auf Plinius auf die Einhorn-Jagd und die Muttergottes. Wie das Einhorn habe die Stadt keine Sektenanhänger (also Protestanten) geduldet und sei trotz aller Verfolgungen stets dem "Schoß der allerseligsten Jungfrawen Mariae zugeloffen". Anfang des 18. Jahrhunderts wird sich Eustachius Jeger auf eine inzwischen verschwundene Einhorn-Darstellung im Münsterchor beziehen: Wie eine Jungfrau sei die Stadt fest beim alten Glauben geblieben.
https://books.google.de/books?hl=de&id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA68
Der Satz über die Verleihung des Wappens folgt wörtlich den Gmünder Chroniken, wobei vor allem an eine Handschrift der Wolleber-Redaktion zu denken sein wird, die dem Dominikaner vorlag:
https://books.google.de/books?hl=de&id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA250
Siehe aber auch
https://archiv.twoday.net/stories/1022385295/
Zur Schwäbisch Gmünder Marienverehrung nach dem Dreißigjährigen Krieg vgl. meine Hinweise in:
https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/373/ (S. 139f.)
Die Vorrede des Dominikaners Schlettstetter ist jedenfalls ein beachtenswertes Dokument für die konfessionelle Kultur in der frühneuzeitlichen katholischen Reichsstadt Schwäbisch Gmünd.
#forschung
KlausGraf - am Mittwoch, 12. August 2015, 14:56 - Rubrik: Landesgeschichte
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Aufsatz von Jan-Andrea Bernhard im Librarium 2011
https://dx.doi.org/10.5169/seals-388898
Der Beitrag stellt zwei Adelsbibliotheken vor: Salis in Soglio (Bücher gibt es noch, sind aber nicht zugänglich); Perini in S-chanf (Bücher 1957 an ein Antiquariat veräußert, der juristische Teil im Zürcher juristischen Seminar erhalten).
https://dx.doi.org/10.5169/seals-388898
Der Beitrag stellt zwei Adelsbibliotheken vor: Salis in Soglio (Bücher gibt es noch, sind aber nicht zugänglich); Perini in S-chanf (Bücher 1957 an ein Antiquariat veräußert, der juristische Teil im Zürcher juristischen Seminar erhalten).
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Die Seite des DFG-Projekts https://www.vdu.uni-koeln.de/ ist wohl dauerhaft nicht erreichbar - einmal mehr ein Beweis für Thallers Inkompetenz.
https://archiv.twoday.net/search?q=thaller
Anscheinend sind alle (?) Inhalte in monasterium.net aufgenommen worden. Das steht aber nirgends.
Projektinformationen:
https://www.hki.uni-koeln.de/virtuelles-deutsches-urkundennetzwerk
https://www.landesarchiv-bw.de/web/52474
https://archiv.twoday.net/stories/980140329/
https://archiv.twoday.net/search?q=thaller
Anscheinend sind alle (?) Inhalte in monasterium.net aufgenommen worden. Das steht aber nirgends.
Projektinformationen:
https://www.hki.uni-koeln.de/virtuelles-deutsches-urkundennetzwerk
https://www.landesarchiv-bw.de/web/52474
https://archiv.twoday.net/stories/980140329/
KlausGraf - am Mittwoch, 12. August 2015, 12:43 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Seit dem "Bloggergate" von Anfang 2011, bei dem es um gekaufte Links ging, ist die Diskussion über moralische und juristische Implikationen der kommerziellen Betätigung in Blogs nicht abgerissen. Vor wenigen Tagen erörterte in der Legal Tribune Online ein Rechtsanwalt die Frage anhand von YouTube-Videos: "YouTube-Videos und deren Akteure werden von Unternehmen oft für PR- und Werbezwecke genutzt. Das Bewusstsein für die gebotene Trennung von Werbung und Inhalt ist dabei oft nur unzureichend ausgeprägt." Wissenschaftsblogger werden - anders als etwa Mode- oder Lifestyle-Blogger - in der Regel wenig kommerz-affin sein und auch nicht davon ausgehen können, nennenswerte Einkünfte generieren zu können. Aber bereits die Teilnahme an einer fremdfinanzierten Bloggerreise wirft die Frage auf, wie man mit einer solchen Einladung umgehen soll.
Schleichwerbung ist verboten
Für jeden Blog gilt § 58 des Rundfunkstaatsvertrags (PDF), in dem es heißt:
Bloggerreisen: Transparenz ist gefragt
Im Kodex der Reiseblogger von 2013 heißt es klar und deutlich:
In der Regel übersenden Verlage - bedauernswerte und sich selbst schädigende Ausnahme: die Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel - auch an Blogs kostenlose Rezensionsexemplare. Sind diese weniger als 1000 Euro wert, besteht keine juristische Kennzeichnungspflicht. Rechtsanwalt Thomas Schwenke äußerte sich dazu auf der re:publica 2015. "Bei Sachzuwendungen trete die Kennzeichnungspflicht sowieso erst ab 1.000 Euro ein, betont der Rechtsanwalt. Bedingung: Die Berichterstattung dürfe durch diese Zuwendung nicht beinflusst sein. Gibt es eine Vereinbarung, nur Positives zu berichten, müsse der Beitrag in jedem Fall gekennzeichnet werden" (Bericht). So sieht das auch Rechtsanwalt Christian Solmecke:
Kommentar-Spam
Wer in den Kommentaren seines Blogs oder Internetangebots kommerziellen Spam nicht löscht, kann damit unter Umständen gegen das Verbot von Schleichwerbung verstoßen oder Gefahr laufen, dass sein Blog als kommerzielles Blog (mit den noch zu nennenden Konsequenzen z.B. bei Creative Commons) betrachtet wird. Es gibt dazu zwar noch keine Rechtsprechung, aber auch aus Gründen der Blog-Hygiene sollten alle Kommentare ohne sachlichen Gehalt, denen es nur darum geht, mittels des Links auf den Absender oder von Links im Kommentartext, eine Linkfarm zu unterhalten, gelöscht werden. Solche Spammer tarnen sich gern als Lobhudler. Wer dergleichen stehen lässt, hat dieses Lob wohl wirklich nötig ... Hinweise zur Erkennung von Spamkommentaren gibt ein Artikel im Bloghaus.
Flattr
Bei Flattr und vergleichbaren Zahlungsdiensten, bei denen freiwillige Zahlungen an Medienanbieter erfolgen, gibt es durchaus juristische Konsequenzen. Ein Blogbeitrag 2010 legte dar: Man hat die Pflichten eines kommerziellen Blogbetreibers, kann bei Creative Commons keine Medien mehr nutzen, die nur nicht-kommerziell genutzt werden dürfen (siehe gleich) und muss die Einkünfte versteuern.
Creative Commons
Creative Commons Lizenzen ermöglichen die kostenlose Nutzung von Bildern und Texten. Für Wissenschaftsblogs ist CC-BY empfehlenswert. Dieses Redaktionsblog ist so lizenziert. Häufig begegnet man aber auch CC-Lizenzen, die die kommerzielle Nutzung ausschließen (NC). Wer mit Google-Werbung oder anderen Anzeigen Geld einnimmt oder bezahlte Beiträge veröffentlicht, kann Probleme bei CC-NC bekommen (siehe auch den soeben genannten Blogbeitrag über Flattr). Was NC bedeutet, sei "unklar" befand das OLG Köln Ende 2014 in einem umstrittenen Urteil, aber sicherheitshalber sollten Blogger, die Geld mit Blogs einnehmen, hier vorsichtig sein.
Das setzt natürlich voraus, dass man in nicht-selbstgehosteten Blogs überhaupt fremde Bilder unter CC verwenden darf (wovon ich ausgehe, obwohl andere Auslegungen möglich sind).
Impressum
Blogs brauchen ein Impressum. Kommerzielle Blogs müssen aber mehr beachten als nicht-kommerzielle. Einen Überblick zu rechtssicheren Internetseiten von 2013 findet man bei der IHK Saarland (PDF). Hier werden auch weitere Rechtsgebiete gestreift, etwa rechtliche Anforderungen an Online-Shops. Wer sich geschäftlich betätigt, ist gut beraten, sich gründlich über die rechtlichen Konsequenzen zu informieren.
Auch bei den Bildrechteabmahnungen spielt die Einordnung als geschäftliches Blog eine Rolle. Die Schadenersatzsummen sind tendenziell höher, nicht wenige Abmahner von Wikipedia-Bildern lassen private, nicht-kommerzielle Blogger ungeschoren.
Datenschutzerklärung
Gewerbliche Websites brauchen in jedem Fall eine Datenschutzerklärung (Muster etwa im IHK-PDF). Aber immer mehr setzt sich die Ansicht durch, dass jede Website und jedes Blog eine Datenschutzerklärung braucht (siehe etwa das Datenschutzwiki oder RAin Lachenmann). Nicht nur die Rechtsanwältin Viola Lachenmann vertritt die Ansicht, diese müsse eine eigene Seite sein und dürfe nicht im Impressum untergebracht werden. De.hypotheses hat noch keine solche Erklärung, und überhaupt ist es gar nicht so einfach, etwa mit Wordpress datenschutzkonform zu arbeiten. Die Bewertung solcher Forderungen, die manchem überzogen anmuten mögen, muss jedem einzelnen überlassen bleiben. Hat ein Blog keine Datenschutzerklärung, dürfte derzeit kaum ein Abmahn-Risiko bestehen. Auch dürfte die Datenschutzbehörde wichtigeres zu tun haben.
Fazit: Risiken kennen!
Anzeigengepflasterte Blogs sind nicht nur ein ästhetisches oder manchmal auch moralisches Problem. Die wichtigsten juristischen Implikationen habe ich hoffentlich angesprochen. Als Wissenschaftsblogger, der mit Archivalia seit 2003 ein strikt nicht-kommerzielles Angebot betreibt, bin ich zugegebenermaßen etwas voreingenommen. In jedem Fall sollten Blogger, die kommerzielle Wege einschlagen wollen, sich intensiver mit Rechtsfragen beschäftigen als nicht-kommerzielle Blogger und auch den vorbeugenden Weg zum Anwalt oder zur Anwältin nicht scheuen.
Dieser Beitrag erschien auch in:
https://redaktionsblog.hypotheses.org/2932
Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
https://archiv.twoday.net/stories/156271221/
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
https://archiv.twoday.net/stories/156272358/
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
https://archiv.twoday.net/stories/165211515/
Blog&Recht 4: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt?
https://archiv.twoday.net/stories/219051498/
Blog&Recht 5: Darf ich alte Bilder nutzen?
https://archiv.twoday.net/stories/219051661/
Blog&Recht 6: Darf ich ein fremdes Video einbetten?
https://archiv.twoday.net/stories/404099696/
Blog&Recht 7: Hafte ich für Links?
https://archiv.twoday.net/stories/453148108/
Blog&Recht 8: Darf ich fremde Bilder verwenden?
https://archiv.twoday.net/stories/498223015/
Blog&Recht 9: Was tun bei Abmahnung?
https://archiv.twoday.net/stories/752348320/
Blog&Recht 10: Darf ich fremde Texte verwenden?
https://archiv.twoday.net/stories/948994460/
Blog&Recht 11: Wer haftet für Blogbeiträge und Kommentare?
https://archiv.twoday.net/stories/967550470/
Schleichwerbung ist verboten
Für jeden Blog gilt § 58 des Rundfunkstaatsvertrags (PDF), in dem es heißt:
Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein. In der Werbung dürfen keine unterschwelligen Techniken eingesetzt werden.Dieses auch in anderen Rechtsvorschriften (UWG, TMG) festgehaltene Trennungsverbot macht jegliche verschleierte Werbung illegal. "Schleichwerbung sind nicht nur Beiträge, für die man Geld bekommt und das nicht offen legt. Entscheidend ist allein, ob der Post den Zweck hatte, den Absatz des Produktes oder Leistung zu fördern" (so die Juristin Nicola Neubauer 2014). Auch wer gar nicht die Absicht hatte, zu werben, kann Schleichwerbung begehen: "Unbeabsichtigte Schleichwerbung auf Facebook kann teuer werden. Ein Autoverkäufer hat Angebote seines Arbeitgebers auf Facebook angepriesen – verbotene Werbung, entschied ein Gericht" (ZEIT Online 4.1.2014). Auch wenn ein Archivamt in einem nicht-kommerziellen Hypotheses-Blog einmal auf eine Versicherung und zum anderen auf eine Sandsackfirma in auffälliger Weise verwies, muss man das in diesem Kontext kritisch bewerten, auch wenn es unbeabsichtigt war.
Bloggerreisen: Transparenz ist gefragt
Im Kodex der Reiseblogger von 2013 heißt es klar und deutlich:
Wir kennzeichnen Inhalte, die durch eine Unterstützung/EinladungBei beiden Bloggerreisen, an denen ich teilnehmen durfte (die Unkosten trugen die Veranstalter), haben nach meinem Wissensstand alle Bloggerinnen und Blogger in ihren Blogbeiträgen auf die Gewährung kostenloser Leistungen hingewiesen. Niemand ist gezwungen, eine solche Einladung anzunehmen, wenn er befürchtet, sich dadurch "kaufen" zu lassen. Aber wenn er es tut, muss er seine Leserinnen und Leser entsprechend unterrichten.
zustande gekommen sind, deutlich.

Buchbesprechungen: Kennzeichnung noch nicht nötig"Hier läuft gerade die #bsgauguinreise15!" - Ein Einblick in zwei Bloggerreisen: https://t.co/qi16RAPNzm @baseltourism pic.twitter.com/SoGk7wLj9g
— Angelika (@musermeku) 4. März 2015
In der Regel übersenden Verlage - bedauernswerte und sich selbst schädigende Ausnahme: die Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel - auch an Blogs kostenlose Rezensionsexemplare. Sind diese weniger als 1000 Euro wert, besteht keine juristische Kennzeichnungspflicht. Rechtsanwalt Thomas Schwenke äußerte sich dazu auf der re:publica 2015. "Bei Sachzuwendungen trete die Kennzeichnungspflicht sowieso erst ab 1.000 Euro ein, betont der Rechtsanwalt. Bedingung: Die Berichterstattung dürfe durch diese Zuwendung nicht beinflusst sein. Gibt es eine Vereinbarung, nur Positives zu berichten, müsse der Beitrag in jedem Fall gekennzeichnet werden" (Bericht). So sieht das auch Rechtsanwalt Christian Solmecke:
Im Falle der Beauty Blogger bedeutet dies: Sofern der Wert der zur Verfügung gestellten Schminkprodukte 1.000 Euro nicht überschreitet, hat die Bloggerin keine Kennzeichnungspflicht. An dieser Stelle kommt es auch nicht mehr auf die Frage an, ob die Youtube Videos als fernsehähnlich einzustufen sind. Wichtig ist aber auch, dass die Bloggerin sich nicht durch die Bereitstellung beeinflussen lässt und bei einer Produktbewertung ehrlich ihre Meinung äußert. Ist die Bloggerin z.B. zur positiven Berichterstattung verpflichtet, stellt dies wieder eine illegale Schleichwerbung dar.2012 war Schwenke noch strenger. Ein Hinweis auf kostenlos gestellte Produkte sei "in jedem Fall erforderlich", schrieb er über Produktzusendungen. In Printmedien wird das kostenlose Rezensionsexemplar bekanntlich nicht gekennzeichnet. Üblicherweise gehen Leserinnen und Leser von Rezensionen davon aus, dass die Verlage ein Freiexemplar spendieren. Man mag ja am wissenschaftlichen und journalistischen Rezensionswesen einiges bemängeln, aber dass sich die Autorinnen und Autoren in nennenswertem Umfang von dem Umstand beeinflussen lassen, dass sie das Buch nicht selbst bezahlen müssen, erscheint nicht belegbar.
Kommentar-Spam
Wer in den Kommentaren seines Blogs oder Internetangebots kommerziellen Spam nicht löscht, kann damit unter Umständen gegen das Verbot von Schleichwerbung verstoßen oder Gefahr laufen, dass sein Blog als kommerzielles Blog (mit den noch zu nennenden Konsequenzen z.B. bei Creative Commons) betrachtet wird. Es gibt dazu zwar noch keine Rechtsprechung, aber auch aus Gründen der Blog-Hygiene sollten alle Kommentare ohne sachlichen Gehalt, denen es nur darum geht, mittels des Links auf den Absender oder von Links im Kommentartext, eine Linkfarm zu unterhalten, gelöscht werden. Solche Spammer tarnen sich gern als Lobhudler. Wer dergleichen stehen lässt, hat dieses Lob wohl wirklich nötig ... Hinweise zur Erkennung von Spamkommentaren gibt ein Artikel im Bloghaus.
Flattr
Bei Flattr und vergleichbaren Zahlungsdiensten, bei denen freiwillige Zahlungen an Medienanbieter erfolgen, gibt es durchaus juristische Konsequenzen. Ein Blogbeitrag 2010 legte dar: Man hat die Pflichten eines kommerziellen Blogbetreibers, kann bei Creative Commons keine Medien mehr nutzen, die nur nicht-kommerziell genutzt werden dürfen (siehe gleich) und muss die Einkünfte versteuern.
Creative Commons
Creative Commons Lizenzen ermöglichen die kostenlose Nutzung von Bildern und Texten. Für Wissenschaftsblogs ist CC-BY empfehlenswert. Dieses Redaktionsblog ist so lizenziert. Häufig begegnet man aber auch CC-Lizenzen, die die kommerzielle Nutzung ausschließen (NC). Wer mit Google-Werbung oder anderen Anzeigen Geld einnimmt oder bezahlte Beiträge veröffentlicht, kann Probleme bei CC-NC bekommen (siehe auch den soeben genannten Blogbeitrag über Flattr). Was NC bedeutet, sei "unklar" befand das OLG Köln Ende 2014 in einem umstrittenen Urteil, aber sicherheitshalber sollten Blogger, die Geld mit Blogs einnehmen, hier vorsichtig sein.
Das setzt natürlich voraus, dass man in nicht-selbstgehosteten Blogs überhaupt fremde Bilder unter CC verwenden darf (wovon ich ausgehe, obwohl andere Auslegungen möglich sind).
Impressum
Blogs brauchen ein Impressum. Kommerzielle Blogs müssen aber mehr beachten als nicht-kommerzielle. Einen Überblick zu rechtssicheren Internetseiten von 2013 findet man bei der IHK Saarland (PDF). Hier werden auch weitere Rechtsgebiete gestreift, etwa rechtliche Anforderungen an Online-Shops. Wer sich geschäftlich betätigt, ist gut beraten, sich gründlich über die rechtlichen Konsequenzen zu informieren.
Auch bei den Bildrechteabmahnungen spielt die Einordnung als geschäftliches Blog eine Rolle. Die Schadenersatzsummen sind tendenziell höher, nicht wenige Abmahner von Wikipedia-Bildern lassen private, nicht-kommerzielle Blogger ungeschoren.
Datenschutzerklärung
Gewerbliche Websites brauchen in jedem Fall eine Datenschutzerklärung (Muster etwa im IHK-PDF). Aber immer mehr setzt sich die Ansicht durch, dass jede Website und jedes Blog eine Datenschutzerklärung braucht (siehe etwa das Datenschutzwiki oder RAin Lachenmann). Nicht nur die Rechtsanwältin Viola Lachenmann vertritt die Ansicht, diese müsse eine eigene Seite sein und dürfe nicht im Impressum untergebracht werden. De.hypotheses hat noch keine solche Erklärung, und überhaupt ist es gar nicht so einfach, etwa mit Wordpress datenschutzkonform zu arbeiten. Die Bewertung solcher Forderungen, die manchem überzogen anmuten mögen, muss jedem einzelnen überlassen bleiben. Hat ein Blog keine Datenschutzerklärung, dürfte derzeit kaum ein Abmahn-Risiko bestehen. Auch dürfte die Datenschutzbehörde wichtigeres zu tun haben.
Fazit: Risiken kennen!
Anzeigengepflasterte Blogs sind nicht nur ein ästhetisches oder manchmal auch moralisches Problem. Die wichtigsten juristischen Implikationen habe ich hoffentlich angesprochen. Als Wissenschaftsblogger, der mit Archivalia seit 2003 ein strikt nicht-kommerzielles Angebot betreibt, bin ich zugegebenermaßen etwas voreingenommen. In jedem Fall sollten Blogger, die kommerzielle Wege einschlagen wollen, sich intensiver mit Rechtsfragen beschäftigen als nicht-kommerzielle Blogger und auch den vorbeugenden Weg zum Anwalt oder zur Anwältin nicht scheuen.
Dieser Beitrag erschien auch in:
https://redaktionsblog.hypotheses.org/2932
Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
https://archiv.twoday.net/stories/156271221/
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
https://archiv.twoday.net/stories/156272358/
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
https://archiv.twoday.net/stories/165211515/
Blog&Recht 4: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt?
https://archiv.twoday.net/stories/219051498/
Blog&Recht 5: Darf ich alte Bilder nutzen?
https://archiv.twoday.net/stories/219051661/
Blog&Recht 6: Darf ich ein fremdes Video einbetten?
https://archiv.twoday.net/stories/404099696/
Blog&Recht 7: Hafte ich für Links?
https://archiv.twoday.net/stories/453148108/
Blog&Recht 8: Darf ich fremde Bilder verwenden?
https://archiv.twoday.net/stories/498223015/
Blog&Recht 9: Was tun bei Abmahnung?
https://archiv.twoday.net/stories/752348320/
Blog&Recht 10: Darf ich fremde Texte verwenden?
https://archiv.twoday.net/stories/948994460/
Blog&Recht 11: Wer haftet für Blogbeiträge und Kommentare?
https://archiv.twoday.net/stories/967550470/
KlausGraf - am Mittwoch, 12. August 2015, 12:18 - Rubrik: Archivrecht
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Gerücht
Seit Jahrzehnten in einer bestimmten Anordnung freistehende Sarkophage in der Gruft des grössten Mausoleums wurden verlegt um Führungen und events durchführen zu können.
Hoffentlich nur ein Gerücht.
https://www.vierprinzen.com/2015/08/wurden-die-sarkophage-im-mausoleum.html?m=1
Seit Jahrzehnten in einer bestimmten Anordnung freistehende Sarkophage in der Gruft des grössten Mausoleums wurden verlegt um Führungen und events durchführen zu können.
Hoffentlich nur ein Gerücht.
https://www.vierprinzen.com/2015/08/wurden-die-sarkophage-im-mausoleum.html?m=1
vom hofe - am Dienstag, 11. August 2015, 21:10 - Rubrik: Bestandserhaltung
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Liebe KollegInnen,
aus anderen Weltgegenden sind wir es gewohnt, daß Online-Digitalisate mir nichts, dir nichts aus dem Netz verschwinden, auf andere Server und URLs umziehen oder sonstwie unauffindbar gemacht werden. Wir haben beim GW immer wieder damit zu tun, blinde und tote Links zu reparieren oder zu entfernen (momentan betrifft das z.B. Zaragoza BU [umgezogen] und Troyes BMun [Digitalisate dauerhaft offline]). Den KollegInnen beim ISTC geht es vermutlich nicht anders.
Es ist allerdings ein starkes Stück, daß ausgerechnet die ehedem als Pilotprojekt gepriesene Verteilte digitale Inkunabelbibliothek sich nun ohne weiteres verabschiedet hat:
„Der Server der Verteilten Digitalen Inkunabelbibliothek (https://inkunabeln.ub.uni-koeln.de) wurde am 01.08.2015 außer Betrieb genommen.“
(https://www.ub.uni-koeln.de/sammlungen/inkunabeln/vdib/index_ger.html, siehe dazu Klaus Grafs Kommentar unter https://archiv.twoday.net/stories/1022457299/ ).
Weiter heißt es auf der Website:
„ Die Digitalisate der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln erreichen Sie weiterhin über: https://www.ub.uni-koeln.de/sammlungen/inkunabeln/index_ger.html.“
Das ist nicht nur aufgrund der mannigfachen, von den Verantwortlichen offenbar nicht bedachten Konsequenzen komplett unsinnig, sondern darüber hinaus auch zumindest teilweise unzutreffend. Die dort aufgeführte Liste der Digitalisate umfaßt 370 Nummern, laut GW waren aber aus Köln UStB mindestens 475 Digis in der VdIB vorhanden. Es fehlt also ein ganz erheblicher Prozentsatz der in der VdIB ehemals enthaltenen Digitalisate. Außerdem sind die (mindestens) vier Inkunabeldigitalisate aus der Erzbischöflichen Diözesan- und Dombibliothek (alles Rarissima) , die ebenfalls in der VdIB angeboten wurden, offenbar ersatzlos verschwunden.
Abgesehen davon, daß man sich sinnvollere Beschäftigungstherapien für die Inkunabel-Datenbanken vorstellen kann, als auch noch (vermeintlich für die Ewigkeit angebotene) Links hochprofilierter deutscher Projekte nachzubessern, die aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sind, sei daran erinnert, daß bei der Konzipierung von Digitalisierungsprojekten in anderen Bibliotheken u.a. solche Ausgaben ausgeschlossen wurden, die via VdIB bereits zugänglich waren.
Die Verantwortlichen haben der Inkunabelforschung mit dieser Ab-/Umschaltungsmaßnahme also einen echten Bärendienst erwiesen. Man fragt sich, ob der Entscheidung irgendeine sachlich fundierte Reflektion vorausgegangen ist.
Mit besten Grüßen,
Falk Eisermann
https://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind1508&L=incunabula-l&T=0&P=242
aus anderen Weltgegenden sind wir es gewohnt, daß Online-Digitalisate mir nichts, dir nichts aus dem Netz verschwinden, auf andere Server und URLs umziehen oder sonstwie unauffindbar gemacht werden. Wir haben beim GW immer wieder damit zu tun, blinde und tote Links zu reparieren oder zu entfernen (momentan betrifft das z.B. Zaragoza BU [umgezogen] und Troyes BMun [Digitalisate dauerhaft offline]). Den KollegInnen beim ISTC geht es vermutlich nicht anders.
Es ist allerdings ein starkes Stück, daß ausgerechnet die ehedem als Pilotprojekt gepriesene Verteilte digitale Inkunabelbibliothek sich nun ohne weiteres verabschiedet hat:
„Der Server der Verteilten Digitalen Inkunabelbibliothek (https://inkunabeln.ub.uni-koeln.de) wurde am 01.08.2015 außer Betrieb genommen.“
(https://www.ub.uni-koeln.de/sammlungen/inkunabeln/vdib/index_ger.html, siehe dazu Klaus Grafs Kommentar unter https://archiv.twoday.net/stories/1022457299/ ).
Weiter heißt es auf der Website:
„ Die Digitalisate der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln erreichen Sie weiterhin über: https://www.ub.uni-koeln.de/sammlungen/inkunabeln/index_ger.html.“
Das ist nicht nur aufgrund der mannigfachen, von den Verantwortlichen offenbar nicht bedachten Konsequenzen komplett unsinnig, sondern darüber hinaus auch zumindest teilweise unzutreffend. Die dort aufgeführte Liste der Digitalisate umfaßt 370 Nummern, laut GW waren aber aus Köln UStB mindestens 475 Digis in der VdIB vorhanden. Es fehlt also ein ganz erheblicher Prozentsatz der in der VdIB ehemals enthaltenen Digitalisate. Außerdem sind die (mindestens) vier Inkunabeldigitalisate aus der Erzbischöflichen Diözesan- und Dombibliothek (alles Rarissima) , die ebenfalls in der VdIB angeboten wurden, offenbar ersatzlos verschwunden.
Abgesehen davon, daß man sich sinnvollere Beschäftigungstherapien für die Inkunabel-Datenbanken vorstellen kann, als auch noch (vermeintlich für die Ewigkeit angebotene) Links hochprofilierter deutscher Projekte nachzubessern, die aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sind, sei daran erinnert, daß bei der Konzipierung von Digitalisierungsprojekten in anderen Bibliotheken u.a. solche Ausgaben ausgeschlossen wurden, die via VdIB bereits zugänglich waren.
Die Verantwortlichen haben der Inkunabelforschung mit dieser Ab-/Umschaltungsmaßnahme also einen echten Bärendienst erwiesen. Man fragt sich, ob der Entscheidung irgendeine sachlich fundierte Reflektion vorausgegangen ist.
Mit besten Grüßen,
Falk Eisermann
https://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind1508&L=incunabula-l&T=0&P=242
KlausGraf - am Dienstag, 11. August 2015, 17:30 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
1995 oder früher. Leider war es ein Unicum. Josef Pauser sucht jetzt danach:
https://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind1508&L=incunabula-l&T=0&P=67
Wenn die Wiener Institutionen auf Zack gewesen wären, hätten sie schon längst eine Reproduktion des ja auch stadtgeschichtlich bemerkenswerten Stücks bestellt.
https://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind1508&L=incunabula-l&T=0&P=67
Wenn die Wiener Institutionen auf Zack gewesen wären, hätten sie schon längst eine Reproduktion des ja auch stadtgeschichtlich bemerkenswerten Stücks bestellt.
KlausGraf - am Dienstag, 11. August 2015, 16:28 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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KlausGraf - am Dienstag, 11. August 2015, 16:10 - Rubrik: English Corner
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https://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/datenschutzrecht/e-mails-einer-frueheren-ministerin-duerfen-erst-uebermittelt-werden-wenn-ein-richter-private-e-mails-aussortiert-hat.html
E-Mails einer früheren Ministerin dürfen erst übermittelt werden, wenn ein Richter private E-Mails aussortiert hat. Festzuhalten ist aber aus meiner Sicht: Die Ministerin war nicht befugt, den Dienstserver für rein private Korrespondenz zu nutzen. Verstößt ein Bediensteter gegen den Grundsatz, dass Privates und Dienstliches strikt zu trennen sind, so ist es unbillig, dem Dienstherrn den dadurch entstehenden Mehraufwand beim Informationszugang aufzuhalsen. Fairerweise müsste die Ministerin die Kosten des Richterwaltens übernehmen.
E-Mails einer früheren Ministerin dürfen erst übermittelt werden, wenn ein Richter private E-Mails aussortiert hat. Festzuhalten ist aber aus meiner Sicht: Die Ministerin war nicht befugt, den Dienstserver für rein private Korrespondenz zu nutzen. Verstößt ein Bediensteter gegen den Grundsatz, dass Privates und Dienstliches strikt zu trennen sind, so ist es unbillig, dem Dienstherrn den dadurch entstehenden Mehraufwand beim Informationszugang aufzuhalsen. Fairerweise müsste die Ministerin die Kosten des Richterwaltens übernehmen.
KlausGraf - am Dienstag, 11. August 2015, 15:54 - Rubrik: Archivrecht
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Ergebnisse einer kleinen Umfrage, anonymisierte Antworten von 8 Bibliotheken:
https://lists.spline.inf.fu-berlin.de/pipermail/ipoa_forum/2015-August/001459.html
https://lists.spline.inf.fu-berlin.de/pipermail/ipoa_forum/2015-August/001459.html
KlausGraf - am Montag, 10. August 2015, 17:56 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Montag, 10. August 2015, 16:34 - Rubrik: English Corner
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https://blog.beetlebum.de/
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/
Via
https://archiv.twoday.net/topics/Unterhaltung/?start=960
Sapienti sat.
KlausGraf - am Montag, 10. August 2015, 16:08 - Rubrik: Unterhaltung
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https://bibliodyssey.blogspot.de/2008/11/board-games.html (2008)
Via
https://archiv.twoday.net/stories/5331950/
<img src="
">
Via
https://archiv.twoday.net/stories/5331950/
<img src="

KlausGraf - am Montag, 10. August 2015, 16:02 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Montag, 10. August 2015, 15:49 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Montag, 10. August 2015, 15:35 - Rubrik: Unterhaltung
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https://cfp.rdonahue.net/?q=comic/caution
Via
https://archiv.twoday.net/stories/6402322/ (Thomas Wolf)
Rachel Donahue https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/us/
Via
https://archiv.twoday.net/stories/6402322/ (Thomas Wolf)

KlausGraf - am Montag, 10. August 2015, 15:32 - Rubrik: Unterhaltung
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https://archiv.twoday.net/stories/6451286/ (Von Thomas Wolf)
KlausGraf - am Montag, 10. August 2015, 15:29 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Montag, 10. August 2015, 15:12 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Montag, 10. August 2015, 15:07 - Rubrik: Unterhaltung
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https://archiv.twoday.net/stories/1022465983/comments/1022465992/
Sich anmelden bei Twoday geht schnell und dann kann man seinen Hinweis auch als eigenen Beitrag veröffentlichen. Er wird dann nicht so leicht übersehen.
Sich anmelden bei Twoday geht schnell und dann kann man seinen Hinweis auch als eigenen Beitrag veröffentlichen. Er wird dann nicht so leicht übersehen.
KlausGraf - am Montag, 10. August 2015, 14:51 - Rubrik: Hilfswissenschaften
Ausnahmsweise kein Sommerrätsel von Thomas Wolf.
https://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2015/08/help-us-decipher-this-inscription.html
https://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2015/08/help-us-decipher-this-inscription.html
KlausGraf - am Montag, 10. August 2015, 14:49 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Montag, 10. August 2015, 14:46 - Rubrik: Museumswesen
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Stopft Mode ins Sommerloch!
https://hiltibold.blogspot.de/2015/08/thorsberghose-wikingerhose-leinen.html

https://hiltibold.blogspot.de/2015/08/thorsberghose-wikingerhose-leinen.html

KlausGraf - am Montag, 10. August 2015, 14:44 - Rubrik: Unterhaltung
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https://www.theage.com.au/comment/indefinite-copyright-is-a-joke--the-recipe-for-carrot-marmalade-proves-it-20150807-gito59.html
"Useful information is locked away forever."
Via
https://philobiblos.blogspot.de/2015/08/links-reviews_9.html
"Useful information is locked away forever."
Via
https://philobiblos.blogspot.de/2015/08/links-reviews_9.html
KlausGraf - am Montag, 10. August 2015, 14:38 - Rubrik: Archivrecht
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Kathrin Ackermann-Pojtinger: Rezension zu: Doll, Martin: Fälschung und Fake. Zur diskurskritischen Dimension des Täuschens. Berlin 2012, in: H-Soz-Kult, 10.08.2015, https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-21244
Zu Fälschungen in Archivalia:
https://archiv.twoday.net/stories/96987511/
Zu Fälschungen in Archivalia:
https://archiv.twoday.net/stories/96987511/
KlausGraf - am Montag, 10. August 2015, 14:23 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
https://twitter.com/Geschichtslinks
Leider ohne einordnende Hashtags.
Via
https://schmalenstroer.net/blog/2015/08/geschichtslinks/
Leider ohne einordnende Hashtags.
Via
https://schmalenstroer.net/blog/2015/08/geschichtslinks/
Tipp 1 von 8 Tipps zur besseren E-Mail-Kommunikation
https://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/geschaeftliche-e-mail-gut-formulieren-so-klappt-s-a-1047195.html
https://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/geschaeftliche-e-mail-gut-formulieren-so-klappt-s-a-1047195.html
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