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Katholische Matriken (nur Originale, keine Duplikate):
https://doris.ooe.gv.at/themen/geschichte/kirche_kath.aspx

evangelische Matriken:
https://www.doris.at/themen/geschichte/kirche_ev.aspx

Mit viel Glück (längere Einarbeitungszeit) über eine benutzerunfreundliche Kartenanwendung einsehbar.

Mareike König antwortet:

https://dguw.hypotheses.org/212

https://www.spiegel.de/einestages/historische-luftbilder-juwelen-vor-dem-feuersturm-a-946998.html


https://twitter.com/VdAarchiv

https://patrimoine.enpc.fr/

Die Digitale Bibliothek der Bibliothèque Mazarine in Paris bietet zunächst 73 Inkunabeln.

https://mazarinum.bibliotheque-mazarine.fr/

Update:
https://francofil.hypotheses.org/3342


Die Madrider Nationalbibliothek hat ihre spanischen Inkunabeln digitalisiert

Liste

https://www.ritmosxxi.com/incunables-espanoles-formato-digital-13473.htm
https://www.libertaddigital.com/cultura/libros/2015-05-07/la-biblioteca-nacional-digitaliza-en-alta-calidad-los-incunables-espanoles-1276547399/

Der Inkunabelkatalog (mit Provenienzregister) der BN von 2010 ist online:

https://www.bne.es/es/Micrositios/Guias/Catalogo_Incunables/index.html

H 52 stammt aus der Hofbibliothek Donaueschingen (Needham, Sotheby's 1994 # 233) und gehörte einem Frauenkloster, in dem es handschriftliche Beigaben (lateinisch/deutsch) erhielt. Digitalisat:

https://bdh.bne.es/bnesearch/detalle/bdh0000174164

Die Donaueschinger Bände Inc. 493 (=Berlin Inc. 382,7), Inc. 370f. gelangten aus diesem unbekannten Konvent ins Villinger Franziskanerkloster, siehe Gantert, ZGO 1993, S. 131.

Inkunabeln der Real Biblioteca sind online unter:

https://www.realbiblioteca.es/index.php/real-biblioteca-digital/coleccion-de-incunables

https://magnus-hirschfeld.de/bibliothek-und-archiv/sammlungsschwerpunkte/digitalisate/

https://www.medien-doktor.de/medizin/sprechstunde/das-debakel-des-wissenschaftlich-medialen-komplexes-und-zwei-fahle-lichtblicke/

"Ein Team aus zwei deutschen TV-Journalisten (Peter Onneken und Diana Löbl) und einem US-Journalisten (John Bohannon) hat einen Teil der Medien ziemlich hinter’s Licht geführt und einen Scoop gelandet. Sie inszenierten eine Ernährungsstudie in einem nur virtuell existenten Institut, veröffentlichten die Ergebnisse in einem realen Fachmagazin, gaben eine Pressemitteilung (“Schoko statt JoJo”) heraus und bewarben das ganze auch noch mit Video und mit Facebookseite."

Bohannon ist ein guter alter Bekannter:

https://archiv.twoday.net/search?q=bohannon

Zum aktuellen Fall schreibt er:

“We needed to get our study published pronto, but since it was such bad science, we needed to skip peer review altogether. Conveniently, there are lists of fake journal publishers. (This is my list, and here’s another.) Since time was tight, I simultaneously submitted our paper—“Chocolate with high cocoa content as a weight-loss accelerator”—to 20 journals. Then we crossed our fingers and waited. Our paper was accepted for publication by multiple journals within 24 hours. Needless to say, we faced no peer review at all.”
https://io9.com/i-fooled-millions-into-thinking-chocolate-helps-weight-1707251800

Update:
https://www.arte.tv/guide/de/052711-000/schlank-durch-schokolade

https://philobiblos.blogspot.de/2015/05/links-reviews_31.html

"Because it made the rounds, I will briefly note the utterly ridiculous coverage of the supposed discovery of a portrait of Shakespeare on the title page of John Gerard's Herball. To quote Professor Michael Dobson from the Telegraph piece on this, however, "it's hallucination." John Overholt, in Medium, has written the only piece you need to read on this topic, frankly."


https://www.heise.de/tp/news/Hoeren-gegen-Abhoeren-2671686.html

"Zum Gesetzentwurf zur geplanten Vorratsdatenspeicherung hat sich vergangene Woche der bekannte Medienrechtler Prof. Thomas Hoeren geäußert. Der Direktor des Instituts für Informations-, Medien- und Telekommunikationsrecht der Universität Münster und Herausgeber von Fachzeitschriften und -Büchern zum Medienrecht äußert im Beck-Blog über die aktuellen Pläne und deren Tempo Unverständnis."

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/digitale-bibliothek-internet-archive-13614849.html

https://log.netbib.de/archives/2015/05/31/innovationspreis-2015-eine-davon-online-publiziert/

Kommentar überflüssig.



Dissertation von Madlen Doerr auf Freidok:

https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-100347

S. 315ff. sind die Hinweise zur Handschriftenproduktion aufgrund der schlechten Quellenlage nicht geeignet, meine 1995 im Aufsatz zur Ordensreform in Augsburg artikulierte Skepsis, die zurückgewiesen wird, zu entkräften.

Zur ausführlich behandelten Magdalena Beutler hier:

https://archiv.twoday.net/stories/49608610/

Unglaublich schlecht ist:

Seite „Magdalena Beutler“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. November 2014, 18:32 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Magdalena_Beutler&oldid=135613763 (Abgerufen: 31. Mai 2015, 14:07 UTC)

Es fehlt sogar

https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=102507635

https://opus4.kobv.de/opus4-udk/home

Enthält unter den Monographien einige Altbestands-Digitalisate. Die letzten Einträge betreffen diese (nicht als solche ausgewiesene) Sammlung.

Die letzte Liste gab es im Dezember 2014:

https://archiv.twoday.net/stories/1022382716/

Anzahl Datum Titel Autor
1 96740 17.12.03 Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts im WWW KlausGraf
2 67419 17.12.10 Begriff Raubritter um 1850 sehr beliebt KlausGraf
3 60159 23.02.07 Strafanzeige gegen Leiterin der UB Eichstätt BCK
4 54217 17.07.11 Die wichtigsten Findbuchdatenbanken in Deutschland - Gesamtübersicht KlausGraf
5 46053 06.06.07 Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe KlausGraf
6 41587 20.01.04 Neue Soziale Bewegungen: Archive von unten adi
7 40014 04.09.03 Linkliste Lateinische Texte im Internet KlausGraf
8 37876 16.02.11 Weitere Quelle(n) zu Guttenberg-Plagiat entdeckt KlausGraf
9 37030 15.06.03 Urheberrecht im WWW KlausGraf
10 35247 14.06.04 Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft KlausGraf
11 33168 20.11.06 Rechtsfragen von Open Access KlausGraf
12 30580 03.12.10 Inkunabeln in historischen deutschen Schulbibliotheken KlausGraf
13 30281 18.05.11 Google Books from 16th and 17th centuries now in full-color view KlausGraf
14 29872 06.03.03 Bildersuchmaschinen KlausGraf
15 28902 28.05.07 Kirchenbücher digital: Evangelische Kirchenarchive planen gnadenlose Abzocke KlausGraf
16 28865 30.10.11 Open-Access-Woche 2011 geht zuende KlausGraf
17 27474 03.09.14 Wolfenbütteler RSS-Feed nun auch mit Handschriften? KlausGraf
18 26756 03.04.03 Deutsche Archivbibliotheken mit Internetkatalogen KlausGraf
19 25856 22.02.07 Bücher weggeben statt wegwerfen KlausGraf
20 25766 15.07.05 Finding E-Books KlausGraf
21 25698 25.11.05 Du bist Deutschland - ein Foto macht Furore - Bildrechtliches KlausGraf
22 25054 01.03.08 Google Books mit US-Proxy leicht gemacht KlausGraf
23 24480 31.05.04 Open Access und Edition KlausGraf
24 23762 14.05.05 Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut KlausGraf
25 20717 13.03.13 ++EIL++ FAZ will mich in Sachen Beziehung Schavan Schmoll zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zwingen ++EIL++ KlausGraf

Neueinsteiger der belanglose Kurzbeitrag zum Wolfenbüttel RSS-Feed:

https://archiv.twoday.net/stories/979959716/

Anscheinend gibt es keinen funktionierenden RSS-Feed für neu digitalisierte Handschriften der HAB!

Liljekvist MS, Andresen K, Pommergaard H, Rosenberg J. (2015) For 481 biomedical open access journals, articles are not searchable in the Directory of Open Access Journals nor in conventional biomedical databases. PeerJ 3:e972 https://dx.doi.org/10.7717/peerj.972

"In total, 3,236 biomedical OA journals were included in the study. Of the included journals, 86.7% were listed in DOAJ. Combined, the conventional biomedical databases listed 75.0% of the journals; 18.7% in MEDLINE; 36.5% in PubMed Central; 51.5% in SCOPUS and 50.6% in EMBASE. Of the journals in DOAJ, 88.7% published in English and 20.6% had received impact factor for 2012 compared with 93.5% and 26.0%, respectively, for journals in the conventional biomedical databases. A subset of 51.1% and 48.5% of the journals in DOAJ had articles indexed from 2012 and 2013, respectively. Of journals exclusively listed in DOAJ, one journal had received an impact factor for 2012, and 59.6% of the journals had no content from 2013 indexed in DOAJ."

Open Access hat ein erhebliches Sichtbarkeitsproblem. Was nützen frei zugängliche Artikel, wenn niemand sie findet? Es stellt ein eklatantes Versagen der weltweiten OA-Community dar, dass es keine zuverlässigen Services gibt, die annähernd alle OA-Publikationen erfassen - mindestens, was ihre Metadaten angeht.

Ein Blick zurück ins Jahr 2008:

https://archiv.twoday.net/stories/5256264/

OAIster führt inzwischen ein Schattendasein. BASE (integriert im KVK) ist inzwischen das einzige ernstzunehmende Alternativ-Angebot, das mittels der OAI-PMH-Standards Metadaten aus Open-Access-Quellen aufnimmt (derzeit 73.555.134 Dokumente aus 3.522 Quellen).

Wieso ist es nicht möglich, dass man den Gesamtbestand der in DOAJ vertretenen Zeitschriften auf Artikelebene suchbar macht - auch ohne Mitwirken der Zeitschriften?

In BASE sind via DOAJ nur 10854 Artikel recherchierbar.

Laut DOAJ gibt es aber

1.909.706 Artikel im DOAJ!

Nicht in BASE sind z.B. die 506.008 Volltext-Artikel in SSRN.

Aus Sicht des Anwenders ist es auch völlig wurscht, ob es sich um OA-Journals handelt oder um Zeitschriften, die nach einer Embargo-Periode kostenfrei zugänglich sind. Die größte Liste bietet Highwire:

https://highwire.stanford.edu/lists/freeart.dtl

Nach wie vor gibt es keinen Filter in Highwire für frei zugängliche Artikel!

Mehr oder minder konkurrenzlos ist Google Scholar. Einer Schätzung 2014 zufolge erfasste es von 114 Mio. wissenschaftlichen Dokumenten im Netz etwa 100 Mio. - also 14 Mio. nicht!

https://archiv.twoday.net/stories/876866308/

Volltextsuchen sind ein eigenes Thema:

https://archiv.twoday.net/stories/19457827/

Die 2014 gestartete Volltextsuche Paperity bietet inzwischen mehr als nur Springer-Artikel als am Anfang, erfasst aber nur 814.047 Texte.

https://paperity.org/

Die Wichtigkeit von Volltextsuchen im Vergleich zu Metadatensuchen unterstreicht ein ebenfalls den biomedizinischen Bereich in den Blick nehmender neuer Artikel:

Blanc X, Collet TH, Auer R, Iriarte P, Krause J, Légaré F, Cornuz J, Clair C
Retrieval of Publications Addressing Shared Decision Making: An Evaluation of Full-Text Searches on Medical Journal Websites
JMIR Res Protoc 2015;4(2):e38
DOI: https://dx.doi.org/10.2196/resprot.3615

"The website full-text searches identified 1286 SDM publications in 15 major medical journals, which was about 10 times more than through the corresponding PubMed searches. The search method was reliable with a good concordance rate when compared with a validation dataset of downloaded publications."

https://www.nzz.ch/wissenschaft/bildung/die-englisch-manie-ist-oft-naiv-unterwuerfig-und-provinziell-1.18543959

Der Genfer Wirtschaftswissenschafter François Grin: "Die Sprachen sind zwar keine Kerker, die unser Denken einschliessen, aber sie kategorisieren die Wirklichkeit unterschiedlich. Wenn in mehreren Sprachen wissenschaftlich gearbeitet wird, so fördert dies die Vielfalt der Fragestellungen und der Problemlösungen. Wenn sich Wissenschaft und Forschung eines Tages nur noch auf Englisch abspielen würde, so wäre mit einer ausserordentlichen Verengung und Verarmung der Perspektiven zu rechnen. Daneben gibt es aber auch pragmatische und politische Argumente gegen eine Monopolstellung des Englischen. Es ist nämlich auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Alle Menschen, welcher Sprache auch immer, müssen Zugang zu Wissenschaft und Forschung haben. Und schliesslich werden die Schweizer Universitäten zu einem Grossteil von Steuerzahlern finanziert, die eine der vier Landessprachen und nicht Englisch sprechen."

Zum Thema siehe auch

Klaus Graf: Open-Access und die Sprachenbarriere der Wissenschaft. In: Archivalia vom 25. Dezember 2011
https://archiv.twoday.net/stories/59211934/

#sprache

Ein Meinungsbeitrag vertritt ziemlich klar die unsägliche Position des noch unsäglicheren Kunsthandels:

https://www.welt.de/kultur/kunst-und-architektur/article141679290/Welche-Kulturgueter-muss-der-Staat-schuetzen.html

https://veronikavienna.wordpress.com/2015/05/30/welche-zukunft-hat-unsere-vergangenheit/

Fad!


"The Rare Book and Special Collection Division at the Library of Congress has started a new outreach initiative on the Library’s Pinterest boards.
The latest board on William Blake illustration was launched this week and is filled with beautiful imagery. See: https://www.pinterest.com/LibraryCongress/illustrations-of-william-blake/ "

Sobald man mehr als die ersten Bilder gesehen hat, wird man gezwungen sich zu registrieren, wenn man weiter stöbern möchte. Das ist schändlich und zeigt, dass es um persönliche Daten geht. Bei der Datenkrake Facebook sind dagegen viele Inhalte öffentlich und auch ohne Anmeldung nutzbar.

Und auf Tumblr muss sich auch niemand registrieren, um Blogs anzuschauen.


https://www.ucl.ac.uk/news/news-articles/0515/270515-ucl-press

Unter den drei ersten Titeln:

https://funnelback-a.ucl.ac.uk/s/search.html?query=&collection=ucl-press

"Temptation in the Archives is a collection of essays by Lisa Jardine, that takes readers on a journey through the Dutch Golden Age"

Im Band über die Schätze der Special Collections gibt es auch Abbildungen aus MS Germ 20

https://discovery.ucl.ac.uk/1468565/6/TREASURES_FROM_UCL.pdf
https://www.handschriftencensus.de/3546

Bruch et al.: "Open-Access-Strategie für Berlin: wissenschaftliche Publikationen für jedermann zugänglich und nutzbar machen. Nachbereitung einer Veranstaltung und Desiderata"
https://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:83-opus4-66573

"Im Hochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg werden die Hochschulen des Landes
aufgefordert, ihr wissenschaftliches Personal zur Nutzung eines gegebenenfalls vorliegenden
Zweitveröffenlichungsrechtes im Sinne von § 38 Abs. 4 UrhG zu verpflichten. Die
Landesregierung schließt mit dieser Regelung an eine international verbreitete Praxis
der Forschungsförderer an, die Förderung von Forschung aus öffentlichen Mitteln mit
einer Verpflichtung zum Open-Access-Publizieren zu verknüpfen. Derzeit ist aber ohnehin
nicht klar, ob die Regelung rechtlich Bestand haben wird, da a) bislang noch keine
der betroffenen Hochschulen eine entsprechende Satzung beschlossen hat und b) zu erwarten
ist, dass gegen solch eine Satzung geklagt werden wird. Die Autor_innen dieses
Artikels konnten sich nicht auf eine Beurteilung dieser Verpflichtung einigen. Nach ihrer
Wahrnehmung zieht sich diese Zwiespältigkeit auch durch die gesamte deutsche Open-
Access-Community und auch die potentiell betroffene Autor_innenschaft. Aus diesem
Grund wird hier auf eine Bewertung dieser Policy verzichtet."

§ 44 Abs. 6 LHG BW lautet:

"Die Hochschulen sollen die Angehörigen ihres wissenschaftlichen Personals durch Satzung verpflichten, das Recht auf nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung nach einer Frist von einem Jahr nach Erstveröffentlichung für wissenschaftliche Beiträge wahrzunehmen, die im Rahmen der Dienstaufgaben entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen sind. Die Satzung regelt die Fälle, in denen von der Erfüllung der Pflicht nach Satz 1 ausnahmsweise abgesehen werden kann. Sie kann regeln, dass die Zweitveröffentlichung auf einem Repositorium nach § 28 Absatz 3 zu erfolgen hat."

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-HSchulGBWV19P44&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Diese Norm ist missglückt, da die Bezugnahme auf die Einschränkung auf die mindestens zweimal jährlich erscheinende Sammlung absolut unnötig ist. § 38 Abs. 4 UrhG betrifft nur die Fälle der Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts. Ansonsten gilt für Beiträge in Zeitschriften und Sammelbänden: "Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, wenn nichts anderes vereinbart ist." (§ 38 Abs. 1 Satz 2 UrhG).

Aufgrund der mandaringleichen Stellung der deutschen Hochschulprofessoren

https://archiv.twoday.net/stories/8401787/

ist anzunehmen, dass man "im Rahmen ihrer Dienstaufgaben" nicht auf sie anwenden wird - wenn überhaupt eine Hochschule eine Satzung erlassen sollte.

https://www.digital-classics-online.eu/

"Alle Artikel des E-Journals werden nach dem Open-Access-Prinzip unter einer CC-BY-SA Lizenz von den Autoren frei verfügbar bereitgestellt. Zum Einsatz kommt dabei die Software Open Journal Systems (OJS)"

Via
https://idw-online.de/de/news631892

https://www.bb-wa.de/de/neuigkeiten/419-fotosammlung-des-vereins-berliner-kaufleute-im-bbwa.html

Das sollte das Siwiarchiv interessieren:

https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/id/3234992

Der einzige Band (1805) der Zeitschrift ist online:

https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/periodical/structure/8426961

Sehr lesenswerte Rezension in der Isis 1818:

https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00225401/ISIS_1818_Bd02_391.tif?x=-965.6150845253578&y=0&scale=0.21921322690992018&rotation=0&layout=singlePageLayout

Der Schwäbisch Gmünder Stadtphysikus Wenzel Aloys Stütz schrieb darin einen umfangreichen Aufsatz über Zeit- und Volkskrankheiten.

Über Stütz:
https://archiv.twoday.net/stories/1022433205/

Zur Gesellschaft:

https://www.scholarly-societies.org/history/1801vgans.html

Gründer der kurzlebigen Vereinigung war der Sigmaringer Medizinalrat Franz Xaver Mezler (1756-1812)

https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=117012467

Über die Gründung 1801 unterrichtet ausführlich die Biographie Mezlers 1835

https://books.google.de/books?id=mNdUAAAAcAAJ&pg=PA164

Bei der Stuttgarter Gründungsversammlung wurden dem Präsidenten Mezler zwei redigierende Mitglieder zur Seite gestellt - die naturwissenschaftliche Abteilung leitete der Baron von Schreckenstein, die medizinische der bereits genannte Dr. Stütz aus Gmünd. Geplant war auch ein "Nationalmuseum der schwäbischen Natur- und Kunstproducte" (S. 174). Das letzte Lebenszeichen der Gesellschaft datiert von 1808.

Gründungsbericht in der Zeitschrift für Forstwissenschaft:

https://books.google.de/books?id=cOg6AAAAcAAJ&pg=PA200

Auch im Reichs-Anzeiger:

https://books.google.de/books?id=q0NEAAAAcAAJ&pg=PT912

Pahls Bemerkungen zur ersten Preisfrage der Gesellschaft:

https://books.google.de/books?id=OeIaAAAAYAAJ&pg=PA201

Nicht eingesehen habe ich: Haehl, Erich: Die "Vaterländische Gesellschaft der Ärzte und Naturforscher Schwabens" (1801-1808) : eine Vorgängerin der "Gesellschaft deutscher Naturforscher und Ärzte": eine geschichtliche Studie. Stuttgart, Univ., Diss., 1925. 90 S.


https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/8377293

Sorry Kortzfleisch. Online nebst anderen hochwichtigen Genealogica bei der ULB Düsseldorf:

https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/id/8422355

https://www.mein-mitteilungsblatt.de/wuerzburg/lokales/axel-metz-wird-neuer-leiter-des-stadtarchivs-d47099.html

seien hier zu finden

https://opus4.kobv.de/opus4-bib-info/solrsearch/index/search/searchtype/collection/id/16253

behauptet das VÖBBLOG. Richtig ist: Es handelt sich überwiegend um Abstracts.

"Das Stundenbuch der Anne de Bretagne, Königin von Frankreich ist ein Werk des Buchmalers Jean Bourdichon und zählt zu den herrlichsten Stundenbüchern, die je geschaffen wurden. Als Anna 1514 starb hinterließ sie einen Ruf der Frömmigkeit, Kunstgönnerschaft und der Liebe zum Luxus. In ihren Grandes Heures findet sich diese Charakterisierung bestätigt." So formuliert, wenig geglückt, die Wikipedia.
https://de.wikipedia.org/wiki/Stundenbuch_der_Anne_de_Bretagne

Paris, ms. lat. 9474 ist online:

https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b550093038

Wieso die Handschrift im Mai 2015 nochmals ins Netz gestellt wurde, ist rätselhaft, da sie seit 2012 schon farbig in Gallica vorliegt.

https://blog.pecia.fr/post/2012/12/17/Les-Grandes-heures-d-Anne-de-Bretagne-sur-Gallica


Um das Laden des Schrott-Systems nicht noch langsamer zu machen, hat man unverständlicherweise eine viel zu geringe Auflösung für die Handschrift aus dem Ende des 15. Jahrhunderts gewählt:

https://otago.ourheritage.ac.nz/items/show/9278

Die Tagungsbände zu den zwischen 2000 und 2013 durchgeführten Sächsischen Archivtagen sind auf Initiative des VdA-Landesverbandes Sachsen nun auf der VdA-Website online: https://www.vda.lvsachsen.archiv.net/archivtage/saechsische-archivtage.html.
Seit 2013 findet der Sächsische Archivtag nur alle zwei Jahre statt, der Tagungsband zum diesjährigen Archivtag (März 2015 in Chemnitz) ist noch in Vorbereitung.

https://britishlibrary.typepad.co.uk/living-knowledge/2015/05/digitising-spare-rib-magazine-the-inside-story.html

Stuttgarter Bachelor-Arbeit von Markus Hennies:

urn:nbn:de:bsz:180-madoc-387754
https://ub-madoc.bib.uni-mannheim.de/38775

"Es lässt sich durchaus festhalten, dass einige Repositorien die Empfehlungen der DINI zur
Langzeitarchivierung sehr gut annehmen. Die meisten erledigen jedoch nur die Pflicht und nicht
die Kür. LZA ist durchaus ein relevantes Thema, auch und gerade für Open Access Repositorien,
denn: Was nutzt der freie Zugang zu Dateien, die nicht mehr gelesen werden können? Open
Access besitzt damit auch eine zeitliche Dimension, die erst langsam wahrgenommen und
bearbeitet wird.
Insgesamt ist die Verbreitung der PDF/A-Formate aber noch nicht sehr weit fortgeschritten." (S. 63)

Otto Verwaart bewertet sie aus Sicht der Rechtsgeschichte:

https://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2015/05/28/everything-but-law-revisiting-portals-for-medieval-studies/

https://dhd-blog.org/?p=5141

"Die Zeitschrift für digitale Geisteswissenschaften ist ein Projekt des Forschungsverbundes Marbach Weimar Wolfenbüttel und wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Sie ist als ein online erscheinendes Open Access-Journal konzipiert, das ausschließlich Originalbeiträge publiziert."

Im Zuge der Provenienzforschung ist in Bibliotheken Freimaurerliteratur als NS-Raubgut identifiziert und in manchen Fällen auch restituiert worden, so etwa der Rest der Bibliothek der Münchner Loge Zum aufgehenden Licht an der Isar.

In den UsA gibt es erstaunlich reichhaltige Bestände zur deutschen Freimaurerei in zwei Universitäten: Cornell und Harvard. Während der Bestand in Cornell auf die Sammlung des deutschstämmigen New Yorker Rechtsanwalts Benno Loewy (gest. 1919) zurückgeht, liegt die Lage in Harvard anders. Die Bände wurden zwischen 1965 und 1970 vereinnahmt und stammen offensichtlich aus dem internationalen Handel. Eine willkürliche Stichprobe von 20 digitalisierten Werken, die über HOLLIS und HATHTRUST zugänglich sind, ergibt: fast alle stammen aus dem einstigen Bestand deutscher Logen.
zu-den-ehernen-Saeulen Bei 15 von 20 ist die Provenienz eindeutig durch Besitzstempel nachweisbar: 4 x Loge ''3 Cedern'' in Stuttgart, 3 Johannesloge zu den Ehernen Säulen in Dresden, 2 Loge zum Goldenen Apfel in Dresden, 2 Loge zum Goldenen Kreuz in Dresden , 2 Große Landesloge Sachsen, 1 Loge zur Biederen BVereinigung, Glogau, 1 (ein Band von 1178) Loge Archimedes zu den drei Reißbrettern Altenburg und 1 aus dem Archiv der Großen Landesloge von Deutschland. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass da noch mehr ist, und nur zu hoffen, dass Harvard das auch erkennt und sich zur Provenienzforschng und Restitution entschliesst. Es wäre interessant, ob es Zugangslisten mit dem Verkäufer gibt - vermutlich ein staatliches Antiquariat der DDR?

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/22._Mai_2015#Archion

Siehe hier
https://archiv.twoday.net/search?q=archion

Update: bleibt!

Christian Vogel: Zehn vormals standesherrliche Archive in Zentralhessen. Birstein, Vierfach Büdingen (Isenburg), Braunfeld, Lich, Laubach (Solms), Doppelt Ortenberg (Stolberg). Fortsetzung der Monarchie ins Hessen des 21. Jahrhunderts. Gelnhausen und Assenheim: Selbstverlag 2015. 66 S.

Zusammenfassung und Bezugsmöglichkeiten:
https://www.vfh-vogelsberg-wetterau-kinzigtal.de/aktuelles

Christian Vogel, Vorsitzender der Vereinigung für Heimatforschung Vogelsberg-Wetterau-Kinzigtal e.V., deckt mit dieser brisanten Broschüre den skandalösen Umgang des hessischen Wissenschaftsministeriums mit ehemals standesherrlichen Archiven auf. Es geht um die Dokumente von neun Kleinstaaten, die von drei Adelsfamilien regiert wurden: Isenburg, Solms und Stolberg. Neben den gedruckten Rechtsnormen und Erwähnungen in Veröffentlichungen (z.B. vom Büdinger Archivar Dr. Decker) dienten als Quelle Akten des Staatsarchivs Darmstadt und einzelne Auskünfte des Fideikommissgerichtes mit Sitz in Kassel.

Vogel kann zeigen, dass die standesherrlichen Archive nach Ansicht des 19. Jahrhunderts in ein Landesarchiv, das staatliches Eigentum darstellt, und ein Familienarchiv zerfallen. Er beruft sich auf ein Gutachten des Direktors des Staatsarchivs Darmstadt 1929 (S. 8 Anm. 1) und Äußerungen des hessischen Staatsregierung 1930 (S. 12). Der Verdacht liegt nahe, dass das Land Hessen alles tun wird, diese Rechtsauffassung als obsolet darzustellen.

Für den nicht-staatlichen Teil der Archivüberlieferung hat die Gesetzgebung über die Auflösung der Fideikommisse in der Weimarer Republik und der NS-Zeit nach wie vor gültige Sicherungsmaßnahmen, die den Schutz der Sammlungen gegen Ausverkauf und ihre Zugänglichkeit garantieren sollten, geschaffen. Zum Hessischen Gesetz vom 11. November 1923 merkt der Autor an: "Man fragt sich nach Lektüre der eindeutigen Bestimmungen zu Sammlungen und Büchereien, wie mehrfach Archive ohne Genehmigung örtlich verlagert bzw. in Büdingen ohne eine solche nicht nur eine einzelne mittelalterliche Handschrift, sondern gleich ganze Bibliotheken oder wesentliche Teile davon veräußert werden konnten" (S. 17).

Siehe dazu:
https://archiv.twoday.net/stories/1808038/

Die durch die Gesetzgebung 1923/38 geschaffene Rechtslage ist "fast völlig in Vergessenheit geraten" (S. 21). Daran hat sicher auch der in Kassel ansässige Fideikommiss-Senat des OLG Frankfurt, der als Verwaltungsbehörde für die Aufsicht über die nach wie vor geschützten Sammlungen zuständig ist, Schuld.

Nach Darstellung dieser juristischen Voraussetzungen geht Vogel auf die einzelnen Archive ein, die hinsichtlich ihres Inhalts kurz charakterisiert werden, soweit Angaben zu ermitteln waren. Wichtige Dokumente zur Rechtsstellung legt er als Faksimile vor.

Für die besonders gefährdeten Isenburger Archive stellt Vogel dar, dass aufgrund einer Vereinbarung zwischen Preußen und Hessen 1923 für die Archive Stiftungen hätten errichtet werden müssen, was aber nur in zwei von fünf Fällen geschah. Für das Büdinger Gesamtarchiv und das Archiv in Birstein wurde 1931 eine gemeinsame Archivbenutzungsordnung erlassen (Faksimile S. 26-29). Jedenfalls hinsichtlich der Rentkammerarchive muss Vogel aber konstatieren, dass niemand bekannt ist, der eine Ortsakte des 18./19. Jahrhundert zu Gesicht bekommen hätte (S. 41).

Zur Berichterstattung über die Machenschaften des faktischen Inhabers der Archive:

https://archiv.twoday.net/search?q=b%C3%BCdingen

Eigentümer des Archivs von Solms-Braunfels ist eine Familienstiftung. Eine Benutzungsordnung, die im Kern der Benutzungsordnung von 1929 entspricht, wurde 1997 dem Fideikommissgericht vorgelegt. Die Benutzungsordnung von Solms-Lich von 1931 ist S. 52-55 faksimiliert. Für Solms-Laubach beruft sich der Autor nur allgemein auf die Fideikommiss-Auflösungsgesetzgebung. Es muss aber einen Auflösungsbeschluss geben, der Sicherungen u.a. für das Archiv vorzusehen hatte. Ob sich Vogel danach beim Gericht erkundigt hatte und ob er ihm verweigert wurde, erfährt der Leser leider nicht.

Bei den Stolberger Archiven in Ortenberg führt Vogel Beschlüsse des Fideikommissgerichts von 1959 und 1984 an, die ihm aber offenbar nicht vorlagen - es ist ein Unding, dass solche im Interesse der Allgemeinheit erlassenen Entscheidungen nicht herausgegeben werden. Hier wäre eine Klage gegen das Fideikommissgericht angebracht.

Ein abschließender sehr knapper Überblick zu den anderen standesherrlichen Archiven in Hessen nennt auch die Erbacher Archive. Auf die durch einen Fideikommissgerichtsbeschluss von 1951 geschützten Erbacher Kulturgüter bezieht sich der Aufsatz von Christoph Mohr: Gebundenes Adelsvermögen - Schloss und Ausstattung unter Fideikommissabwicklungsrecht, in: Das Schloss und seine Ausstattung als denkmalpflegeriche Aufgabe (1995), S. 82-86 (das Fideikommiss in Südhessen ist Erbach). Hier ist nachzulesen, wie der Eigentümer entgegen der eindeutigen juristischen Vorgaben dreist hochbedeutende Sammlungsteile verscherbelte - und das Fideikommissgericht ließ ihn gewähren!

Vogels abschließendem Fazit ist zuzustimmen: "Der Staat ist zur Intervention verpflichtet. Die beste Lösung wäre, die zehn organisch gewachsenen vormals standesherrlichen Archive zusammenzulassen und an einem zentralen Ort in Oberhessen als gemeinsames Eigentum von Land und jetzigen Inhabern zusammenzuführen" (S. 66).

Vogels Einsatz für die Zugänglichkeit der Adelsarchive verdient Unterstützung. Seine Resultate ergänzen die Aussagen zur Adelsarchivpflege in den Sammelbänden des Hessischen Staatsarchivs Marburg "Adelsarchive in der historischen Forschung" (2014)

https://archiv.twoday.net/stories/948988269/

und "Adelsarchive - zentrale Quellenbestände oder Curiosa?" (2009)

https://archiv.twoday.net/stories/133336582/

Da ihnen größtmögliche Publizität zu wünschen ist, ist es aus meiner Sicht unverständlich, wieso Vogel die Broschüre nicht auch ins Internet gestellt hat.

https://informationspraxis.de/2015/05/27/die-erste-ausgabe-ist-vollstaendig/

Meine Anregungen zu den Artikeln wurden weitgehend nicht eingearbeitet.

Video des Vortrags von Dr. Mareike König auf der Düsseldorfer Tagung "Die Zukunft der Wissensspeicher".

https://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/blogs_als_wissensorte_der_forschung?nav_id=5594

Siehe auch
https://archiv.twoday.net/stories/1022406213/

https://derstandard.at/2000016235039/Folgenreiches-Folgerecht

https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0070-pub-27523182 (UB Bielefeld)

Diskussionsmöglichkeit:

https://www.publikationssystem.de/

Einige Notizen zu dieser wichtigen Stellungnahme

4.3 Wählbarkeit ist aus meiner Sicht problematisch

S. 26: "Eine Selektion von nicht mehr weiter zu archivierenden Publikationen findet zu
einem späteren Zeitpunkt statt, an dem sicher festgestellt werden kann, dass sich
die Nutzung erschöpft hat, also kein weiteres Interesse mehr besteht." Das ist Unsinn. Die Gesetzgeber haben über das Pflichtexemplar eine Entscheidung für die komplette Archivierung des gedruckten geistigen Outputs (im jeweiligen Sprengel) getroffen.

5.1 Preise und Kosten "Die in abbestellten Medien publizierten Forschungsergebnisse sind für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über den Bibliothekszugriff nicht
mehr zugänglich." Wir haben eine gut funktionierende Fernleihe!

Die Kritik am Mengenwachstum ist elitär.

S. 41 Anm. 27 Optionaler OA ist bekannt als hybrider OA!

S. 42 Goldener OA mit PCs bei ressourcenschwache Einrichtungen: Und was ist mit nicht angebundenen WissenschaftlerInnen?

Was mir fehlt: Thematisierung der Sprachbarriere:

Klaus Graf: Open-Access und die Sprachbarriere der Wissenschaft. In: Archivalia vom 25. Dezember 2011
https://archiv.twoday.net/stories/59211934/

Ebenso: Nachnutzung von Forschungsergebnissen. Kollaboration (Modell Wikipedia).

Das Papier ist voller unbelegter Behauptungen (z.B. zum predatory OA). Es befürwortet OA, aber nicht mutig und zukunftsweisend, sondern mit allerlei unnötigen Kautelen. Der Qualitäts-Fetisch lässt grüßen.

Die Empfehlungen sind aus meiner Sicht wenig wert.

"The mission of the Library as Incubator Project is to promote and facilitate creative collaboration between libraries and artists of all types, and to advocate for libraries as incubators of the arts. "
https://www.libraryasincubatorproject.org/

Wie sieht das mit den Archiven aus? Stehen diese der Kreativität auch so nahe? Thomas Wolf, ehemaliger Beiträger hier, würde das wohl bejahen.

https://www.informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationsfreiheit/Service/Veroeffentlichungen/T%C3%A4tigkeitsberichte/TB3/Dritter_TB_zur_Informationsfreiheit.pdf

S. 24f. zur Novellierung des Landesarchivgesetzes

S. 60 "Bei Gutachten, die im Auftrag einer Behörde durch Private gegen Entgelt erstellt werden, erfasst das der Behörde als Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrecht zur Aufgabenerfüllung
nämlich auch das Recht zur Informationserteilung nach dem IFG (
VG Köln, Urteil vom 22. November 2013, Az.: 13 K 5281/11;
VG Berlin Urteil vom 21. Oktober 2010, Az.: 2 K 89.09). Das Urheberrecht des Gutachters kann daher einem Informationszugangsanspruch im Regelfall nicht entgegengehalten werden. Darauf hat auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und
der Länder in ihrer Entschließung „Das Urheberrecht dient nicht der Geheimhaltung!“ vom 17. Juni 2014 hingewiesen"
[Zu UrhG vs. IFG:
https://archiv.twoday.net/search?q=ifg+urhg ]

Via
https://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=7249

Für nach 1874 und vor 1910 (Google Books) bzw. 1923 (HathiTrust) erschienene Bücher braucht man bei Google Books und HathiTrust einen US-Proxy.

Näheres gibt es bei Wikisource

https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search#Nutzung_eines_US-Proxys

und in einem kurzen Tutorial auf YouTube, das Studierende von mir erstellt haben:

https://www.youtube.com/watch?v=d3xPHI_z7fA

Funktionierende Web-Proxys findet man auf Wikisource. Sucht man selber nach solchen Proxys, findet man oft solche, bei denen die aktuelle Seiten-URL nicht angezeigt wird, was von Nachteil ist, wenn man seitengenau zitieren will oder die ID des Buchs z.B. für die Beschreibung des Internet Archivs braucht.

Die URL im Klartext steht im Screenshot ganz unten in einem eigenen Feld am oberen Rand.

Dagegen ist der nicht dauerhaften Proxy-URL

https://www.covertbrowsing.com/anonymous.php?u=7cP6URso4eB91tQ5I3NAdR4XnOOrSeununuqKLlELEiaOQd30koGRRtllOcH4gajvw%3D%3D&b=29&f=norefer

nichts dergleichen zu entnehmen.

proxy_url

Erst Archivneubau, dann Stellenabbau:

https://www.rp-online.de/nrw/staedte/dinslaken/stadtarchiv-politik-fuerchtet-personalnot-aid-1.5108668

https://www.rp-online.de/nrw/staedte/dinslaken/auf-so-manches-vorzeigeprojekt-liesse-sich-verzichten-aid-1.5111463

s.a.
https://archiv.twoday.net/stories/6426753/

https://www.tageswoche.ch/de/2015_21/kultur/688333/Schliessung-der-Skulpturhalle-als-%C2%ABunverantwortliche-Schreibtischtat%C2%BB-gebrandmarkt.htm1

"Freunde der Skulpturhalle Basel und Archäologen gehen auf die Barrikaden gegen den Beschluss der Regierung, die Aussenstelle des Antikenmuseums zu schliessen. Am Mittwoch überreichten sie eine Petition mit über 6500 Unterschriften."

Siehe auch
https://archiv.twoday.net/stories/1022410902/

 

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