Staatsarchive
"Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat jetzt ihre Ermittlungsakten in Sachen „Landesarchiv NRW“ (die NRZ berichtete) an die für Korruptionsverfahren zuständige Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Wuppertal übergeben.
Dies hat Ralf Haferkamp, Sprecher der Duisburger Ermittlungsbehörde gegenüber der NRZ bestätigt. Der Vorgang um das am Innenhafen geplante, bzw. mehr oder weniger im Bau befindliche Landesarchiv NRW erinnere, so der Sprecher, „an Verhaltensweisen aus anderen, einschlägigen Verfahren“.
Es sei deshalb als ratsam erachtet worden, die Ermittlungen an eine Staatsanwaltschaft zu übergeben, deren Wissensschwerpunkt die Korruptionsbekämpfung sei. Hintergrund: Der vom Land NRW getätigte Ankauf der Speicher-Immobilie am Innenhafen ist dem Steuerzahler um 10 bis 20 Mio. Euro teurer zu stehen gekommen, als dies nötig gewesen wäre.
Die Ermittler wollen aufklären, warum sich der Kaufpreis des für den Archivbau notwendigen Speichergebäudes am Innenhafen so verteuert hatte und wer davon profitiert hat. "
Quelle: derwesten.de, 28.9.2010
Zum Landesarchiv NRW: s.a.https://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg
Dies hat Ralf Haferkamp, Sprecher der Duisburger Ermittlungsbehörde gegenüber der NRZ bestätigt. Der Vorgang um das am Innenhafen geplante, bzw. mehr oder weniger im Bau befindliche Landesarchiv NRW erinnere, so der Sprecher, „an Verhaltensweisen aus anderen, einschlägigen Verfahren“.
Es sei deshalb als ratsam erachtet worden, die Ermittlungen an eine Staatsanwaltschaft zu übergeben, deren Wissensschwerpunkt die Korruptionsbekämpfung sei. Hintergrund: Der vom Land NRW getätigte Ankauf der Speicher-Immobilie am Innenhafen ist dem Steuerzahler um 10 bis 20 Mio. Euro teurer zu stehen gekommen, als dies nötig gewesen wäre.
Die Ermittler wollen aufklären, warum sich der Kaufpreis des für den Archivbau notwendigen Speichergebäudes am Innenhafen so verteuert hatte und wer davon profitiert hat. "
Quelle: derwesten.de, 28.9.2010
Zum Landesarchiv NRW: s.a.https://archiv.twoday.net/search?q=landesarchiv+duisburg
Wolf Thomas - am Donnerstag, 30. September 2010, 21:01 - Rubrik: Staatsarchive
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" .... Die Hochtief Construction AG mietete rund 630 m² Bürofläche im "Kontorhaus" an der Schifferstraße 22 im Duisburger Innenhafen.
Das serviceorientierte Bauunternehmen richtet an diesem Standort ein Projektbüro für den anstehenden Neubau des Landesarchiv Nordrhein-Westfalen ein, welches durch Hochtief erstellt wird. ...."
Quelle: immopro24, Pressemitteilung
s. a. https://archiv.twoday.net/search?q=Landesarchiv+duisburg
Das serviceorientierte Bauunternehmen richtet an diesem Standort ein Projektbüro für den anstehenden Neubau des Landesarchiv Nordrhein-Westfalen ein, welches durch Hochtief erstellt wird. ...."
Quelle: immopro24, Pressemitteilung
s. a. https://archiv.twoday.net/search?q=Landesarchiv+duisburg
Wolf Thomas - am Dienstag, 28. September 2010, 20:22 - Rubrik: Staatsarchive
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"Der Katalog (PDF 2471 kB) der Ausstellung "Österreich und das Heilige Römische Reich" aus dem Jahre 2006 der seit einem Jahr vergriffen ist, kann nun endlich Online abgerufen werden.
Die Ausstellung präsentierte in fünf Gruppen ausschließlich archivalische Dokumente aus den Abteilungen des Österreichischen Staatsarchivs, vornehmlich der Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv, die die Rolle Österreichs im Reich veranschaulichen sollten."
https://oesta.gv.at/DocView.axd?CobId=40806 (PDF)
Die Ausstellung präsentierte in fünf Gruppen ausschließlich archivalische Dokumente aus den Abteilungen des Österreichischen Staatsarchivs, vornehmlich der Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv, die die Rolle Österreichs im Reich veranschaulichen sollten."
https://oesta.gv.at/DocView.axd?CobId=40806 (PDF)
KlausGraf - am Dienstag, 28. September 2010, 17:59 - Rubrik: Staatsarchive
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"Das Archiv des Flugzeugbauers Hugo Junkers ist wieder in Dessau-Roßlau. Bernd Junkers, der Enkel des legendären Flugzeugbauers, übergab die Sammlung am Mittwoch an das Landeshauptarchiv, das Stadtarchiv Dessau und an das Technikmuseum "Hugo Junkers". Diese enthält Werksfotografien, Geschäftsunterlagen, technische Zeichnungen, Firmenschriften und Musterakten.
1895 hatte Hugo Junkers seine erste Firma gegründet, die im Zweiten Weltkrieg fast komplett zerstört, nach dem Krieg als Junkers Badeofenfabrik wiedergegründet und schließlich in VEB Gasgerätewerke Dessau umbenannt wurde. Die dort produzierten Junkers-Gasbadeofen wurden weltbekannt. Die Durchlauferhitzer lieferten den Menschen erstmals bequem warmes Wasser aus der Leitung. Für den Unternehmer bildete das die finanzielle Grundlage für weitere Forschungen. Am 31. August 2005 war der letzte Gasofen in Dessau vom Band gelaufen. 1919 gründete Junkers in Dessau die Flugzeugwerke. Mit 55 baute er das berühmte Flugzeug JU 52, das "Tante Ju" genannt wurde. Damit endete die über 110-jährige Firmengeschichte der Junkers-Werke. Dem Enkel Junkers gelang es noch rechtzeitig vor der Betriebsschließung, das Archiv und eine Gerätesammlung zu erwerben."
Quelle: mdr, 22.09.2010
1895 hatte Hugo Junkers seine erste Firma gegründet, die im Zweiten Weltkrieg fast komplett zerstört, nach dem Krieg als Junkers Badeofenfabrik wiedergegründet und schließlich in VEB Gasgerätewerke Dessau umbenannt wurde. Die dort produzierten Junkers-Gasbadeofen wurden weltbekannt. Die Durchlauferhitzer lieferten den Menschen erstmals bequem warmes Wasser aus der Leitung. Für den Unternehmer bildete das die finanzielle Grundlage für weitere Forschungen. Am 31. August 2005 war der letzte Gasofen in Dessau vom Band gelaufen. 1919 gründete Junkers in Dessau die Flugzeugwerke. Mit 55 baute er das berühmte Flugzeug JU 52, das "Tante Ju" genannt wurde. Damit endete die über 110-jährige Firmengeschichte der Junkers-Werke. Dem Enkel Junkers gelang es noch rechtzeitig vor der Betriebsschließung, das Archiv und eine Gerätesammlung zu erwerben."
Quelle: mdr, 22.09.2010
Wolf Thomas - am Mittwoch, 22. September 2010, 21:06 - Rubrik: Staatsarchive
Wolf Thomas - am Samstag, 18. September 2010, 08:19 - Rubrik: Staatsarchive
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In der 5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr am 24.06.2010 hatte die LINKEN-Stadtaratsfraktiuon folgende Fragen gestellt . s. zum Hintergrund a. Archivalia:
"1. Kann die Verwaltung bestätigen, dass ein solcher Strafantrag gestellt wurde?
2. Ist der Stadt Duisburg ein finanzieller Schaden entstanden?
3. Welche Gründe führten zu der Verzögerung des Baubeginns?
4. Welche Kosten trägt die Kommune an dem Bauvorhaben?
5. Welche Kosten sind zusätzlich durch die Verzögerung angefallen?
Beratungsergebnis
Die Anfrage wurde mündlich beantwortet.
B e r a t u n g s e r g e b n i s
Herr Beigeordneter Dressler beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Punkt 1:
Nein.
Zu Punkt 2:
Nein.
Zu Punkt 3:
Die Gründe liegen nicht im Benehmen der Stadt, sondern ausschließlich in der
Verantwortung des Landesbetriebes. Er könne nicht bestätigen, ob eine Verzögerung
vorliege, da dieses ein interner Entscheidungsprozess zwischen Finanzministerium,
Landesbaubetrieb und dem Kulturstaatssekretär sei.
Zu Punkt 4:
Keine Kosten.
Zu Punkt 5:
Durch Antwort auf Frage 3 beantwortet.
Herr Kemper – Die Linke – fragte zu Punkt 1 nach, ob die Verwaltung keine Kenntnis davon
habe, dass ein solcher Strafantrag gestellt wurde oder wisse sie definitiv, dass ein
Strafantrag nicht gestellt wurde.
Herr Beigeordneter Dressler antwortete, dass er über ein solches Ermittlungsverfahren nicht
berichten könne, da er definitiv nicht darüber Bescheid wisse."
Quelle: Sitzungsniederschrift, S. 58-59; Link zum Sitzungskalender Juni 2010
Archivalia-Berichterstattung zum Neubau des Landesarchivs in Duisburg
"1. Kann die Verwaltung bestätigen, dass ein solcher Strafantrag gestellt wurde?
2. Ist der Stadt Duisburg ein finanzieller Schaden entstanden?
3. Welche Gründe führten zu der Verzögerung des Baubeginns?
4. Welche Kosten trägt die Kommune an dem Bauvorhaben?
5. Welche Kosten sind zusätzlich durch die Verzögerung angefallen?
Beratungsergebnis
Die Anfrage wurde mündlich beantwortet.
B e r a t u n g s e r g e b n i s
Herr Beigeordneter Dressler beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Punkt 1:
Nein.
Zu Punkt 2:
Nein.
Zu Punkt 3:
Die Gründe liegen nicht im Benehmen der Stadt, sondern ausschließlich in der
Verantwortung des Landesbetriebes. Er könne nicht bestätigen, ob eine Verzögerung
vorliege, da dieses ein interner Entscheidungsprozess zwischen Finanzministerium,
Landesbaubetrieb und dem Kulturstaatssekretär sei.
Zu Punkt 4:
Keine Kosten.
Zu Punkt 5:
Durch Antwort auf Frage 3 beantwortet.
Herr Kemper – Die Linke – fragte zu Punkt 1 nach, ob die Verwaltung keine Kenntnis davon
habe, dass ein solcher Strafantrag gestellt wurde oder wisse sie definitiv, dass ein
Strafantrag nicht gestellt wurde.
Herr Beigeordneter Dressler antwortete, dass er über ein solches Ermittlungsverfahren nicht
berichten könne, da er definitiv nicht darüber Bescheid wisse."
Quelle: Sitzungsniederschrift, S. 58-59; Link zum Sitzungskalender Juni 2010
Archivalia-Berichterstattung zum Neubau des Landesarchivs in Duisburg
Wolf Thomas - am Freitag, 17. September 2010, 11:37 - Rubrik: Staatsarchive
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Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.08.2010, Nr. 199, S. 33
2046 weiß man alles über die KPD
Die Beratung ist geheim und bleibt geheim: Das Bundesverfassungsgericht will seine Akten erst nach neunzig Jahren für die Forschung öffnen. Solche Fristen kennt nicht einmal der Vatikan.
[...]
Nach dem Bundesarchivgesetz sind Bundesbehörden, also auch das Bundesverfassungsgericht, verpflichtet, ihre Akten nach Ablauf einer Frist dem Bundesarchiv zu übergeben. Nur das Auswärtige Amt unterhält traditionell ein eigenes Archiv. In der Regel sind die Akten nach einer Frist von dreißig Jahren für die Forschung zugänglich. Grundsätzlich auch die des Bundesverfassungsgerichts. Nach Paragraph 30 Bundesverfassungsgerichtsgesetz entscheidet das Gericht jedoch "in geheimer Beratung", woraus das Gericht ableitet, dass seine Akten grundsätzlich als "geheim" einzustufen sind. Der wichtigste, von ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeitern des Gerichts herausgegebene Kommentar des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes stellt sogar klar, dass die Akten auch im Falle einer Abgabe ans Bundesarchiv geheim bleiben.
Tatsächlich bewahrt das Bundesarchiv schon jetzt zahlreiche Verfahrensakten auf; vornehmlich aus den fünfziger Jahren. In den nächsten Monaten wird eine größere Menge neuer Akten erwartet, denn das Gericht hat in Karlsruhe ein Platzproblem. Doch auch wenn das Bundesarchiv als Zwischenarchiv genutzt wird, behält Karlsruhe das letzte Wort und entscheidet allein über den Zugang zu Forschungszwecken. Paragraph 36 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts enthält die Bestimmung, dass die Akten "frühestens dreißig Jahre nach der Entscheidung" verwertet werden dürfen. Das dient dem Schutz der Verfahrensbeteiligten, der Richter wie auch der Parteien. Eine Regelung, von wann an eine Akte verwertet werden darf, fehlt. Wer Einsicht in ein Sondervotum eines Richters aus den fünfziger Jahren nehmen möchte, ist auf das Wohlwollen des Gerichts angewiesen.
Zu einigen spektakulären Entscheidungen der fünfziger Jahre, neben dem, KPD-Verbot die Urteile "Elfes" (Allgemeine Handlungsfreiheit, 1957) und "Lüth" (Drittwirkung der Grundrechte, 1958) wurde bereits historisch gearbeitet. Die Verfahrensakten waren dabei aber nur beschränkt zugänglich. Spekulationen etwa über die Rolle einzelner Richter wurden durch diese Politik eher gefördert. Beim KPD-Urteil wurde immer wieder kolportiert, dass der Berichterstatter, der von der SPD nominierte Martin Drath, ein kurzzeitiges SED-Mitglied war. Als Belege wurden sogar mündliche Äußerungen Draths gegenüber seinen Berliner Studenten hinzugezogen. Manche der geheimen Akten sind bereits ohne Zutun des Gerichts zugänglich geworden, denn die Nachlässe vieler Bundesverfassungsrichter, darunter Martin Drath, Gebhard Müller, Gerhard Leibholz und Ernst Benda, befinden sich bereits zur Benutzung in Koblenz, oft mit Zweit- und Drittschriften der so geheimen Akten.
Dass eine einheitliche Regelung notwendig ist, wird wohl auch im Bundesverfassungsgericht so gesehen. Diesen Herbst soll es dem Vernehmen nach eine Plenarentscheidung beider Senate zu einer Frist für die Akteneinsicht geben. Im Gespräch soll eine Frist von neunzig Jahren nach Verkündung der Entscheidung sein. Für das KPD-Urteil wäre dies 2046. Fristen dieser Länge kennen nicht einmal die Archive des Vatikans. [...]
Einzelne Stimmen aus dem Bundesarchiv bezeichnen allerdings jede Frist als eine Verbesserung gegenüber der jetzigen Rechtslage. Grundsätzlich könne bei jeder Frist, und sei sie noch so lang, eine Verkürzung beantragt werden. Solche Anträge bearbeitet das Archiv bereits heute in großer Zahl. Wie auch immer die Plenarentscheidung ausfallen wird; weniger als neunzig Jahre dürften nicht nur der zeithistorischen Forschung, sondern auch den Mitarbeitern des Bundesarchivs eine merkliche Erleichterung verschaffen. [...]
MARTIN OTTO
Kommentar: Eine völlig überflüssige Geheimniskrämerei. Der Schutz des Beratungsgeheimnisses ist kein Wert an sich, sondern sieht sich dem allgemeinen Transparenzgebot des Staates gegenüber. Dreißig Jahre nach Entstehung der Akten sollten sie frei sein.
Absolut inakzeptabel ist die Extrawurst, die Karlsruhe da für sich brät. Keine öffentliche Stelle hat das Recht, am Gesetz vorbei längere Fristen vorzusehen (bei geheimen Unterlagen: 60 Jahre nach Entstehung).
2046 weiß man alles über die KPD
Die Beratung ist geheim und bleibt geheim: Das Bundesverfassungsgericht will seine Akten erst nach neunzig Jahren für die Forschung öffnen. Solche Fristen kennt nicht einmal der Vatikan.
[...]
Nach dem Bundesarchivgesetz sind Bundesbehörden, also auch das Bundesverfassungsgericht, verpflichtet, ihre Akten nach Ablauf einer Frist dem Bundesarchiv zu übergeben. Nur das Auswärtige Amt unterhält traditionell ein eigenes Archiv. In der Regel sind die Akten nach einer Frist von dreißig Jahren für die Forschung zugänglich. Grundsätzlich auch die des Bundesverfassungsgerichts. Nach Paragraph 30 Bundesverfassungsgerichtsgesetz entscheidet das Gericht jedoch "in geheimer Beratung", woraus das Gericht ableitet, dass seine Akten grundsätzlich als "geheim" einzustufen sind. Der wichtigste, von ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeitern des Gerichts herausgegebene Kommentar des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes stellt sogar klar, dass die Akten auch im Falle einer Abgabe ans Bundesarchiv geheim bleiben.
Tatsächlich bewahrt das Bundesarchiv schon jetzt zahlreiche Verfahrensakten auf; vornehmlich aus den fünfziger Jahren. In den nächsten Monaten wird eine größere Menge neuer Akten erwartet, denn das Gericht hat in Karlsruhe ein Platzproblem. Doch auch wenn das Bundesarchiv als Zwischenarchiv genutzt wird, behält Karlsruhe das letzte Wort und entscheidet allein über den Zugang zu Forschungszwecken. Paragraph 36 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts enthält die Bestimmung, dass die Akten "frühestens dreißig Jahre nach der Entscheidung" verwertet werden dürfen. Das dient dem Schutz der Verfahrensbeteiligten, der Richter wie auch der Parteien. Eine Regelung, von wann an eine Akte verwertet werden darf, fehlt. Wer Einsicht in ein Sondervotum eines Richters aus den fünfziger Jahren nehmen möchte, ist auf das Wohlwollen des Gerichts angewiesen.
Zu einigen spektakulären Entscheidungen der fünfziger Jahre, neben dem, KPD-Verbot die Urteile "Elfes" (Allgemeine Handlungsfreiheit, 1957) und "Lüth" (Drittwirkung der Grundrechte, 1958) wurde bereits historisch gearbeitet. Die Verfahrensakten waren dabei aber nur beschränkt zugänglich. Spekulationen etwa über die Rolle einzelner Richter wurden durch diese Politik eher gefördert. Beim KPD-Urteil wurde immer wieder kolportiert, dass der Berichterstatter, der von der SPD nominierte Martin Drath, ein kurzzeitiges SED-Mitglied war. Als Belege wurden sogar mündliche Äußerungen Draths gegenüber seinen Berliner Studenten hinzugezogen. Manche der geheimen Akten sind bereits ohne Zutun des Gerichts zugänglich geworden, denn die Nachlässe vieler Bundesverfassungsrichter, darunter Martin Drath, Gebhard Müller, Gerhard Leibholz und Ernst Benda, befinden sich bereits zur Benutzung in Koblenz, oft mit Zweit- und Drittschriften der so geheimen Akten.
Dass eine einheitliche Regelung notwendig ist, wird wohl auch im Bundesverfassungsgericht so gesehen. Diesen Herbst soll es dem Vernehmen nach eine Plenarentscheidung beider Senate zu einer Frist für die Akteneinsicht geben. Im Gespräch soll eine Frist von neunzig Jahren nach Verkündung der Entscheidung sein. Für das KPD-Urteil wäre dies 2046. Fristen dieser Länge kennen nicht einmal die Archive des Vatikans. [...]
Einzelne Stimmen aus dem Bundesarchiv bezeichnen allerdings jede Frist als eine Verbesserung gegenüber der jetzigen Rechtslage. Grundsätzlich könne bei jeder Frist, und sei sie noch so lang, eine Verkürzung beantragt werden. Solche Anträge bearbeitet das Archiv bereits heute in großer Zahl. Wie auch immer die Plenarentscheidung ausfallen wird; weniger als neunzig Jahre dürften nicht nur der zeithistorischen Forschung, sondern auch den Mitarbeitern des Bundesarchivs eine merkliche Erleichterung verschaffen. [...]
MARTIN OTTO
Kommentar: Eine völlig überflüssige Geheimniskrämerei. Der Schutz des Beratungsgeheimnisses ist kein Wert an sich, sondern sieht sich dem allgemeinen Transparenzgebot des Staates gegenüber. Dreißig Jahre nach Entstehung der Akten sollten sie frei sein.
Absolut inakzeptabel ist die Extrawurst, die Karlsruhe da für sich brät. Keine öffentliche Stelle hat das Recht, am Gesetz vorbei längere Fristen vorzusehen (bei geheimen Unterlagen: 60 Jahre nach Entstehung).
KlausGraf - am Donnerstag, 16. September 2010, 02:40 - Rubrik: Staatsarchive
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"Ganz im Nordosten Düsseldorfs liegt Kalkum. Im Jahr 892 erstmals in einer Urkunde erwähnt, entwickelte sich der Kern des Dorfes später zur Burg, dem heutigen Schloss. Seit Mitte des 14. Jahrhunderts leisteten die „Herren von Kalkum“ ihre Dienste für den Bergischen Landesherrn. Im Erbgang fiel das Schloss im 15. Jahrhundert an die Familie von Winkelhausen und 1739 an die Grafen von Hatzfeldt, die es bis 1911 bewohnten. Ab 1955 wird das Schloss als Dienststelle der staatlichen Archive Nordrhein-Westfalens genutzt; seit 1986 steht es unter Denkmalschutz.
Im 19. Jahrhundert gerieten das Schloss und seine Bewohner für kurze Zeit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit: Die „rote Gräfin“ Sophie von Hatzfeldt (1805-1881) konnte sich aus der unglücklichen Ehe mit ihrem Cousin, dem Grafen Edmund, in einem Aufsehen erregenden Scheidungsprozess befreien. Vor Gericht vertrat sie der junge Ferdinand Lassalle (1825-1864), mit dem sie ab 1848 in Düsseldorf zusammenlebte. Beide waren führende Aktivisten der Märzrevolution im Rheinland. Ferdinand Lassalle gründete 1863 den Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein, aus dem später die SPD hervorging. Im Park von Schloss Kalkum wurde 1975 ein Pavillon als Gedenkstätte für Lassalle eingerichtet. Sophie von Hatzfeldt, die sich entgegen den Konventionen ihrer Zeit aus den Fesseln einer erniedrigenden Ehe befreite, avancierte zur Ikone der Frauenbewegung. Eine Bronzetafel am Eingang des Herrenhauses ist ihr gewidmet.
Das Landesarchiv NRW möchte am Tag des offenen Denkmals an die beiden Persönlichkeiten und ihre skandalträchtige Beziehung erinnern. Am historischen Schauplatz öffnet es seine Magazine und lädt ein zu einer Zeitreise in das Düsseldorf des 19. Jahrhunderts. Im Rahmen von Führungen wird in Schloss Kalkum die Geschichte von Sophie und Ferdinand, des Schlosses selbst und seines Parks lebendig. Die kulturellen Höhepunkte bilden eine Rezitation und ein Konzert: Die Rezitatoren Christiane Willms und Rolf Peter Kleinen lesen aus dem Scheidungsprozess, aus dem Briefwechsel zwischen Sophie und Ferdinand sowie aus weiteren historischen Quellen, die einen lebendigen Einblick in deren bewegtes Leben bieten. Beim Konzert im Gobelin-Saal des Schlosses tragen Mitglieder der Düsseldorfer Symphoniker Franz Schuberts Streichquintett in C-Dur, uraufgeführt im Jahr 1850, vor.
Das Landesarchiv – Schatzkammer jahrhundertealter Kulturgüter
Wie eine große Schatzkammer verwahrt das Landesarchiv NRW Unterlagen zur Geschichte des Landes und seiner Vorgängerterritorien. Am Tag des offenen Denkmals haben die Besucher die Möglichkeit, in Schloss Kalkum einen Blick in die Magazine und damit hinter die Kulissen des Archivs zu werfen und verborgene Schätze zu entdecken. Die Sicherung der wertvollen Kulturgüter ist nicht erst seit dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs für die Archive eine Aufgabe von hoher Priorität. Führungen durch die Werkstatt für Sicherungsverfilmung veranschaulichen, wie die unersetzliche historische Überlieferung vor Zerstörung und Verfall geschützt wird.
Kinderprogramm des Landesarchivs:
Wir geben Euch Brief und Siegel
In einer historischen Schreibstube haben Kinder die Gelegenheit, selbst mit den Materialien zu experimentieren, aus denen Archivgut besteht. Dazu gibt es eine Mitmach-Station, an der erklärt und vorgeführt wird, wie Papier und Wasserzeichen entstehen, wie in früherer Zeit Papier beschrieben und wie Briefe mit Hilfe von Siegellack verschlossen wurden. Jeder kann mitmachen und selbst an der großen Bütte Papier schöpfen und sich im Umgang mit Gänsekiel und Siegellack üben.
Wie lebten die Adeligen zur Zeit der Sophie von Hatzfeldt?
Saßen die Gräfinnen und Grafen auf vergoldeten Sesseln? Entsprechen die Klischees der Märchen dem Leben der Adeligen in einem Schloss im 19. Jahrhundert? Antworten auf diese Fragen erhalten Kinder ab 6 Jahren auf unterhaltsame Weise bei einer Führung durch Schloss Kalkum......."
Landesarchiv NRW, Aktuelles
Im 19. Jahrhundert gerieten das Schloss und seine Bewohner für kurze Zeit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit: Die „rote Gräfin“ Sophie von Hatzfeldt (1805-1881) konnte sich aus der unglücklichen Ehe mit ihrem Cousin, dem Grafen Edmund, in einem Aufsehen erregenden Scheidungsprozess befreien. Vor Gericht vertrat sie der junge Ferdinand Lassalle (1825-1864), mit dem sie ab 1848 in Düsseldorf zusammenlebte. Beide waren führende Aktivisten der Märzrevolution im Rheinland. Ferdinand Lassalle gründete 1863 den Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein, aus dem später die SPD hervorging. Im Park von Schloss Kalkum wurde 1975 ein Pavillon als Gedenkstätte für Lassalle eingerichtet. Sophie von Hatzfeldt, die sich entgegen den Konventionen ihrer Zeit aus den Fesseln einer erniedrigenden Ehe befreite, avancierte zur Ikone der Frauenbewegung. Eine Bronzetafel am Eingang des Herrenhauses ist ihr gewidmet.
Das Landesarchiv NRW möchte am Tag des offenen Denkmals an die beiden Persönlichkeiten und ihre skandalträchtige Beziehung erinnern. Am historischen Schauplatz öffnet es seine Magazine und lädt ein zu einer Zeitreise in das Düsseldorf des 19. Jahrhunderts. Im Rahmen von Führungen wird in Schloss Kalkum die Geschichte von Sophie und Ferdinand, des Schlosses selbst und seines Parks lebendig. Die kulturellen Höhepunkte bilden eine Rezitation und ein Konzert: Die Rezitatoren Christiane Willms und Rolf Peter Kleinen lesen aus dem Scheidungsprozess, aus dem Briefwechsel zwischen Sophie und Ferdinand sowie aus weiteren historischen Quellen, die einen lebendigen Einblick in deren bewegtes Leben bieten. Beim Konzert im Gobelin-Saal des Schlosses tragen Mitglieder der Düsseldorfer Symphoniker Franz Schuberts Streichquintett in C-Dur, uraufgeführt im Jahr 1850, vor.
Das Landesarchiv – Schatzkammer jahrhundertealter Kulturgüter
Wie eine große Schatzkammer verwahrt das Landesarchiv NRW Unterlagen zur Geschichte des Landes und seiner Vorgängerterritorien. Am Tag des offenen Denkmals haben die Besucher die Möglichkeit, in Schloss Kalkum einen Blick in die Magazine und damit hinter die Kulissen des Archivs zu werfen und verborgene Schätze zu entdecken. Die Sicherung der wertvollen Kulturgüter ist nicht erst seit dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs für die Archive eine Aufgabe von hoher Priorität. Führungen durch die Werkstatt für Sicherungsverfilmung veranschaulichen, wie die unersetzliche historische Überlieferung vor Zerstörung und Verfall geschützt wird.
Kinderprogramm des Landesarchivs:
Wir geben Euch Brief und Siegel
In einer historischen Schreibstube haben Kinder die Gelegenheit, selbst mit den Materialien zu experimentieren, aus denen Archivgut besteht. Dazu gibt es eine Mitmach-Station, an der erklärt und vorgeführt wird, wie Papier und Wasserzeichen entstehen, wie in früherer Zeit Papier beschrieben und wie Briefe mit Hilfe von Siegellack verschlossen wurden. Jeder kann mitmachen und selbst an der großen Bütte Papier schöpfen und sich im Umgang mit Gänsekiel und Siegellack üben.
Wie lebten die Adeligen zur Zeit der Sophie von Hatzfeldt?
Saßen die Gräfinnen und Grafen auf vergoldeten Sesseln? Entsprechen die Klischees der Märchen dem Leben der Adeligen in einem Schloss im 19. Jahrhundert? Antworten auf diese Fragen erhalten Kinder ab 6 Jahren auf unterhaltsame Weise bei einer Führung durch Schloss Kalkum......."
Landesarchiv NRW, Aktuelles
Wolf Thomas - am Samstag, 11. September 2010, 23:27 - Rubrik: Staatsarchive

(Bild: BKSM / Staatsarchiv Hamburg )
"Das Staatsarchiv Hamburg feiert 2010 sein 300-jähriges Jubiläum. Erstmals erwähnt wurde es im Jahre 1293. Seit seiner Gründung ist es der Aufbewahrungsort der wichtigen Dokumente der Stadt. Doch erst seit dem 11. September 1710, dem Amtsantritt von Nicolaus Stampeel als wissenschaftlicher Archivar bei der Stadt Hamburg, werden die Dokumente systematisch ausgewählt, bewahrt und erschlossen. Seit etwa 150 Jahren sind die Dokumente auch öffentlich zugänglich."
Link zum Gesamtprogramm (PDF)
Anm: Warum kommt mir der Titel nur so bekannt vor (Link)?
Wolf Thomas - am Samstag, 11. September 2010, 23:13 - Rubrik: Staatsarchive
"Das Niedersächsische Landesarchiv und die Niedersächsischen Landesforsten haben am 8.9.2010 im Weißen Saal des Oberbergamtes in Clausthal das Faksimile eines historischen Atlasses des Kommunionharzes von 1680 vorgestellt. Das in zwei Exemplaren erhaltene Original des sogenannten Forstabrissbuches ist der Vorläufer der heute maßgeblichen forstlichen Betriebswerke und stellt das Ergebnis der wohl frühesten methodisch exakten Vermessung eines größeren zusammenhängenden Teiles des Harzes dar.
Das Niedersächsische Landesarchiv - Staatsarchiv Wolfenbüttel und die Niedersächsischen Landesforsten - Forstplanungsamt Wolfenbüttel haben gemeinsam eine Faksimileveröffentlichung des in zwei Exemplaren erhaltenen sogenannten Forstabrissbuches von 1680 herausgegeben.
In diesem Atlas vom Kommunionharz wird die Vermessung eines Gebietes von rd. 30.000 Hektar dargestellt. Es handelt sich dabei wohl um die erste methodisch exakte vermessungstechnische Aufnahme einer größeren zusammenhängenden Fläche in Norddeutschland. Im Harz ordnete sich zum Ende des 17. Jahrhunderts die Forstwirtschaft weitgehend den Bedürfnissen des Bergwerks- und Hüttenbetriebes unter.
Nicht zufällig begegnet der Begriff „nachhalten" im forstlichen Sinne zuerst im Entwurf einer Forstordnung für den Kommunionharz ungefähr 1654. Das eigentliche Nachhaltigkeitsprinzip formulierte der kurfürstlich sächsische Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz aber erst im Jahre 1713. Die Nachhaltigkeit ist seitdem das Leitbild der Forstwirtschaft.
Mit dem nachhaltigen Ansatz ist jedoch der Wert des Harzatlasses von 1680 und der zugehörigen Forstbeschreibungen keineswegs erschöpft. Die Kombination von Karten und Texten bietet eine solche Fülle von Informationen, nicht nur zu Flächengrößen, Bodenbeschaffenheit und Bestockung, sondern zu allen kartierbaren und beschreibbaren Phänomenen, die auch nur periphere Relevanz für die Kulturlandschaft besaßen.
Besonders hervorzuheben ist die in den Karten enthaltene Dokumentation einzelner Bereiche des Systems der historischen Oberharzer Wasserwirtschaft, welches kürzlich zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärt wurde.
Den wesentlichen Inhalt des vorliegenden Werkes bildet der Kartenteil mit den 74 Originalabrissen von Groskurt und Ernst aus dem Jahre 1680, die in einer einheitlichen Größe dargestellt werden. Jedem Abriss wird eine gleichgroße moderne Karte mit der heutigen Baumartenverteilung und den heutigen topographischen Gegebenheiten gegenübergestellt. Dadurch können an den einzelnen Abrissen die Entwicklungen bzw. Veränderungen der letzten 330 Jahre nachvollzogen werden.
Die umfangreichen historischen Originaltexte der Beschreibung der Forsten sind dem Buch auf einer CD-ROM beigegeben. Darüber hinaus enthält die Veröffentlichung kommentierende Beiträge von acht fachlich ausgewiesenen Autoren zur Entstehung des Werkes, zur historischen Verwaltungsgliederung, zur Geographie, zur montangeschichtlichen Entwicklung, zur Wald- und Forstwirtschaft, zur Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sowie zur Geschichte der Kartographie des Harzes."
Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv
Wolf Thomas - am Samstag, 11. September 2010, 22:43 - Rubrik: Staatsarchive