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https://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=3194

https://www.heise.de/newsticker/Suchdienstedatenschutzgesetz-vor-Verabschiedung--/meldung/119717
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/108/1610813.pdf

Das Gesetz soll eine Rechtsgrundlage schaffen für die Suchdienste des Deutschen Roten Kreuzes und die kirchlichen Suchdienste des Caritasverbandes und des Diakonischen Werks, soweit diese im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland tätig sind.

https://www.bundestag.de/blickpunkt/104_Spezial/Spezial-Aktuell.html

Ein Bundestags-Dossier

Focus

Zum Thema hier:
https://archiv.twoday.net/stories/5229731/


https://geschichtspuls.de/art1214-persoenlichkeitsrechte-fuer-stasi-spitzel

https://www.welt.de/politik/article2701898/Stasi-Spitzel-fordern-Persoenlichkeitsrechte-ein.html

Update:

Ausführlich berichtete der SPIEGEL 47 /2008 S. 38-43: "Recht auf Vergessen? Ehemalige Stasi-Mitarbeiter verklagen diejenigen, die ihre Namen nennen"

https://groups.google.com/group/de.talk.tagesgeschehen/msg/f3524f94b7455ba2?pli=1

https://www.heise.de/newsticker/EU-Rat-gibt-Informationen-zu-Geschaeftsbeziehungen-mit-Microsoft-nicht-heraus--/meldung/118796

Der Rat der Europäischen Union hat ein Ersuchen des Europaparlaments-Abgeordneten Marco Cappato abgelehnt, Unterlagen über die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Rat und Microsoft auszuhändigen. Auch werde Cappato eine Studie über den Einsatz von Open Source des interinstitutionellen Informatik-Komitees aus dem Jahr 2005 nicht zu sehen bekommen, wie der italienische Abgeordnete aus der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa in seinem Weblog schreibt.

https://www.zoomer.de/news/news-zoom/mixed/justiz-ermittelt/patientenakten-im-internet-aufgetaucht

Zum Schutz von Patientenunterlagen in Archiven siehe unsere Berichterstattung zum "Fall Kinski":

https://archiv.twoday.net/search?q=kinski

" ..... Entdeckt hatte die Datensätze ein Mitarbeiter einer sächsischen Firma für Aktenvernichtung. Nach eigenen Angaben hatte er eine Trennwand zu den Akten ohne Mühe überwinden und den Bereich ungehindert fotografieren können. Die Vermieterfirma der Leipziger Alten Messe widerspricht nach Angaben des MDR dieser Darstellung. Die Patientenakten seien abgesperrt gewesen, die Fotos über die Akteneinlagerung seien rechtswidrig aufgenommen worden.
Ob die Patientenakten in Leipzig unsachgemäß gelagert wurden, ist bislang unklar - dies sollen nun Datenschützer klären. Für die Lagerung der Akten ist die Firma DMI mit Hauptsitz in Münster und einer Außenstelle in Leisnig zuständig. DMI ist auf die Archivierung von Akten spezialisiert. Die Münsteraner Firma hat die gesamte Leipziger Messehalle am Samstag absperren und schließen lassen. Zum Kundenstamm von DMI gehören nach eigenen Angaben bundesweit rund 350 Krankenhäuser.
Auf seiner Internetseite wirbt das Unternehmen mit dem Slogan „Ihr Archiv in guten Händen“. ....."

Quelle:
https://www.sachsen-zeit.de/index.php?mid=1&smid=8&cid=245&gid=1234
Linkliste:
SWR- Beiträge: Link 1, Link 2
MDR
Hessische/Niedersächsische Allgemeine
Hessischer Rundfunk (mit Radio-Beitrag)
Mindener Tageblatt

Nachtrag 20.10.2008:
Nordhessennews
FR

https://bibliotheksrecht.blog.de/2008/10/07/informationsfreiheitsgesetz-sachsen-anhalt-4834163

In § 6 S. 1 IZG LSA findet sich diese Regelung: "Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht."

Dazu ist in den Anwendungshinweisen des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt zum IZG LSA - Stand 01. Oktober 2008 dies zu lesen:

"In der behördlichen Praxis wird vor allem die Frage eine Rolle spielen, ob Informationen aus Gutachten, die von Privaten für die Behörde erstellt werden, weitergegeben und damit veröffentlicht werden dürfen. Das ist regelmäßig zu bejahen. Die Behörde macht als Auftraggeberin lediglich von ihrem Nutzungsrecht nach §§ 31 ff. UrhG Gebrauch, wenn sie das Gutachten im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung veröffentlicht.

Ebenso ist die Fertigung und Herausgabe von Kopien, die Informationen aus urheberrechtlichen Werken betreffen, grundsätzlich unbedenklich, da nach § 53 UrhG die Herstellung einzelner Kopien zu eigenen oder privaten Zwecken gestattet ist."


Zum Thema ausführlich hier:

https://archiv.twoday.net/stories/5195574/

https://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=3019

ULD hält Google Street View - siehe https://archiv.twoday.net/stories/5221753/ - für rechtswidrig. Obwohl die Rechtslage geklärt ist, verwischt der Datenschutz systematisch die Grenze von Sachsaten und personenbezogenen Daten. Die Außenansicht von Gebäuden ist kein personenbezogenes Datum. RA Seiler schreibt: "Zulässig ist die Veröffentlichung der Außenansicht eines Gebäudes, wenn es von der Straße aus ohne weitere Hilfsmittel aufgenommen wurde und keine Angaben zur Adresse und den Bewohnern gemacht werden."

https://www.fotorecht.de/publikationen/promivillen.html

 

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