Archivrecht
KlausGraf - am Montag, 12. Oktober 2015, 20:58 - Rubrik: Archivrecht
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Die SZ berichtet über Meik Michalkes GEMA-Alternative C3S
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/gema-schrille-toene-1.2685153
#gema
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/gema-schrille-toene-1.2685153
#gema
KlausGraf - am Samstag, 10. Oktober 2015, 20:08 - Rubrik: Archivrecht
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https://www.dnb.de/DE/Aktuell/Presse/lizenzierungVergriffenerWerkeStart.html
Angegeben werden nur zwei Beispiele, aber nicht, wie man weitere findet.
Angegeben werden nur zwei Beispiele, aber nicht, wie man weitere findet.
KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 18:26 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Freitag, 9. Oktober 2015, 18:07 - Rubrik: Archivrecht
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In einem nicht rechtskräftigen Urteil meint ein Amtsgericht (!), dass ein Fotograf, der von einem Hotel für die Erstellung von Bildern bezahlt wurde und ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt hatte, trotzdem für die unterbliebene Namensnennung satt abkassieren darf.
https://pixdetect.com/fotograf-muss-grundsaetzlich-benannt-werden-230/
https://pixdetect.com/fotograf-muss-grundsaetzlich-benannt-werden-230/
KlausGraf - am Sonntag, 4. Oktober 2015, 15:56 - Rubrik: Archivrecht
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@Erlkanzler das Persönlichkeitsrecht der Nachfahren ist wie das Urheberrecht ein sich ständig ausbreitendes, alles verschlingendes Nichts
— stilangel (@stilangel) 30. September 2015
KlausGraf - am Mittwoch, 30. September 2015, 18:47 - Rubrik: Archivrecht
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Mit Nachdruck sei auf diesen Beitrag hingewiesen:
https://www.gib.uni-tuebingen.de/own/journal/pdf/Reitinger_Das_Unrecht_der_Bildnutzung_IMAGE.pdf
Zitate:
"Die Verschärfung der Bildrechtsfrage hat Verleger in den letzten Jahren dermaßen
verunsichert, dass diese nur mehr Bücher mit gängigem Agenturmaterial
oder in Kooperation mit Einzelmuseen oder Sammlern produzieren, die
auf ihre hauseigenen Bilder und Bestände zurückgreifen können. Geradezu
inflationär geworden ist die Zusammenarbeit der Bildverlage mit Belichtungskünstlern,
die in der Lage sind, bunte Bilder in unbegrenzter Zahl problemlos
aus sich heraus zu generieren. Verlage weichen von der einmal etablierten
Regel nur ab, wenn sie den administrativen Aufwand der Beschaffung,
der Rechteabklärung, die dabei entstehenden Kosten und allfälligen Risiken
auf den Autor abwälzen können."
"Wie ein böser Kobold klammert sich heute an jedes Bild irgendein Rechts-,
Gebühren- oder Abgabentitel Dritter. Historiker, die sich der Erforschung kultureller
Leistungen im Allgemeinen und der Bilder im Besonderen zur Aufgabe
gemacht haben, werden dadurch von ihren Quellen abgeschnitten und
jedweder Form von Wegelagerei ausgesetzt."
"Der Geschmack der Zensur haftet Rechten auf Bildinhalte an."
"Der vom Rechnungshof und seinen Höflingen propagierte Normzustand
des akademischen Kaufrausches, der den avancierten Nutzer dazu
bringen soll, mit dem Einkaufswägelchen und einem großzügig bemessenen
Kreditrahmen durch öffentliche Bibliotheken und Bildarchive zu rauschen,
läuft dem Berufsethos des Historikers direkt zuwider."
Zu meiner Position siehe
https://archiv.twoday.net/stories/1022222706/
https://archiv.twoday.net/stories/41788826/ und viele andere Beiträge
https://www.gib.uni-tuebingen.de/own/journal/pdf/Reitinger_Das_Unrecht_der_Bildnutzung_IMAGE.pdf
Zitate:
"Die Verschärfung der Bildrechtsfrage hat Verleger in den letzten Jahren dermaßen
verunsichert, dass diese nur mehr Bücher mit gängigem Agenturmaterial
oder in Kooperation mit Einzelmuseen oder Sammlern produzieren, die
auf ihre hauseigenen Bilder und Bestände zurückgreifen können. Geradezu
inflationär geworden ist die Zusammenarbeit der Bildverlage mit Belichtungskünstlern,
die in der Lage sind, bunte Bilder in unbegrenzter Zahl problemlos
aus sich heraus zu generieren. Verlage weichen von der einmal etablierten
Regel nur ab, wenn sie den administrativen Aufwand der Beschaffung,
der Rechteabklärung, die dabei entstehenden Kosten und allfälligen Risiken
auf den Autor abwälzen können."
"Wie ein böser Kobold klammert sich heute an jedes Bild irgendein Rechts-,
Gebühren- oder Abgabentitel Dritter. Historiker, die sich der Erforschung kultureller
Leistungen im Allgemeinen und der Bilder im Besonderen zur Aufgabe
gemacht haben, werden dadurch von ihren Quellen abgeschnitten und
jedweder Form von Wegelagerei ausgesetzt."
"Der Geschmack der Zensur haftet Rechten auf Bildinhalte an."
"Der vom Rechnungshof und seinen Höflingen propagierte Normzustand
des akademischen Kaufrausches, der den avancierten Nutzer dazu
bringen soll, mit dem Einkaufswägelchen und einem großzügig bemessenen
Kreditrahmen durch öffentliche Bibliotheken und Bildarchive zu rauschen,
läuft dem Berufsethos des Historikers direkt zuwider."
Zu meiner Position siehe
https://archiv.twoday.net/stories/1022222706/
https://archiv.twoday.net/stories/41788826/ und viele andere Beiträge
KlausGraf - am Mittwoch, 30. September 2015, 18:08 - Rubrik: Archivrecht
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Eine neue Studie basiert auf einer Umfrage bei europäischen Museen.
https://www.ne-mo.org/news/article/nemo/nemo-publishes-european-wide-study-on-copyright-and-museums/376.html
https://www.ne-mo.org/news/article/nemo/nemo-publishes-european-wide-study-on-copyright-and-museums/376.html
KlausGraf - am Mittwoch, 30. September 2015, 16:55 - Rubrik: Archivrecht
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Die FAZ berichtet anlässlich der Verhängung eines Rekord-Schmerzensgelds zugunsten von Jörg Kachelmann ein interessantes Detail, über das ich andernorts noch nichts gelesen habe.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/zur-rekordstrafe-im-verfahren-kachelmann-gegen-bild-13831898.html
"Sein Anwalt Ralf Höcker übrigens betreibt ein Verfahren, das am Freitag vor dem Landgericht Koblenz zur Entscheidung ansteht und ebenfalls Verweischarakter haben könnte. Dort versuchen die Angehörigen einer wegen Mordes Verurteilten zu verhindern, dass die „Rhein Zeitung“ über die Veröffentlichung des Urteils, das in der Datenbank OpenJur stand, berichten darf. Käme die einstweilige Verfügung gegen diese Berichterstattung durch, wäre das ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit."
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/zur-rekordstrafe-im-verfahren-kachelmann-gegen-bild-13831898.html
"Sein Anwalt Ralf Höcker übrigens betreibt ein Verfahren, das am Freitag vor dem Landgericht Koblenz zur Entscheidung ansteht und ebenfalls Verweischarakter haben könnte. Dort versuchen die Angehörigen einer wegen Mordes Verurteilten zu verhindern, dass die „Rhein Zeitung“ über die Veröffentlichung des Urteils, das in der Datenbank OpenJur stand, berichten darf. Käme die einstweilige Verfügung gegen diese Berichterstattung durch, wäre das ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit."
KlausGraf - am Mittwoch, 30. September 2015, 15:33 - Rubrik: Archivrecht
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Das Gericht verkennt schließlich nicht, dass seine vorstehenden Ausführungen, wenn ihnen andere Gerichte folgen würden, das Abmahnwesen im Bereich des Urheberrechts weniger lukrativ machen und schließlich die effektive Verfolgung von Urheberrechtsverstößen in Tauschbörsen beeinträchtigen mögen. Hieraus kann jedoch nicht folgen, dass tatsächlich nicht entstandene – pönale – Schäden liquidiert werden und das Fehlen der unter Richtern wenig verbreiteten technischen Kenntnisse als Vehikel hierfür genutzt wird.
Den Namen des Filmwerks kann ich hier unter keinen Umständen nennen, will ich nicht auf ewig hinter Jugendschutzfiltern verschwinden.
https://www.wvr-law.de/ag-stuttgart-bad-cannstatt-13-08-2015-8-c-102315/
Den Namen des Filmwerks kann ich hier unter keinen Umständen nennen, will ich nicht auf ewig hinter Jugendschutzfiltern verschwinden.
https://www.wvr-law.de/ag-stuttgart-bad-cannstatt-13-08-2015-8-c-102315/
KlausGraf - am Dienstag, 29. September 2015, 17:29 - Rubrik: Archivrecht
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