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"Die Fraktion Die Linke setzt sich 40 Jahre nach Beschluss des sogenannten Radikalenerlasses für eine Rehabilitierung der Betroffenen ein. In einem Antrag (17/8376) verlangen die Abgeordneten, "dass Verfassungsschutzakten, die auf dem Radikalenerlass beruhen, den Verfassungsschutzbehörden entzogen, vollständig im Bundesarchiv erschlossen und den Betroffenen und der Wissenschaft zugänglich gemacht werden". Zudem müssten "gesetzliche Regelungen zur materiellen Entschädigung der Betroffenen geschaffen werden". Am 28. Januar 1972 hatten die Regierungschefs der Länder zusammen mit Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) beschlossen, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Ziel des umstrittenen Erlasses war es, Menschen mit radikaler Gesinnung nicht im öffentlichen Dienst arbeiten zu lassen. Der Vorlage zufolge wurden 3,5 Millionen Bewerber für den öffentlichen Dienst aufgrund der sogenannten Regelanfrage an den Verfassungsschutz überprüft. Dies habe zu 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst geführt, heißt es in dem Antrag. "
Quelle: Das Parlament Nr. 05-06 / 30.1.2012
 

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