https://www.kanzlei.biz/nc/urteile/07-05-2009-vg-frankfurt-main-7-l-676-09-f.html
Die Entscheidung ist mit Sinn und Zweck des IFG nicht zu vereinbaren. Systematisch werden dadurch sehr komplexe Themen im Bereich der Wirtschaftsaufsicht des Staates dem Transparenzgebot des IFG und der aktuellen journalistischen Berichterstattung entzogen.
Die Entscheidung ist mit Sinn und Zweck des IFG nicht zu vereinbaren. Systematisch werden dadurch sehr komplexe Themen im Bereich der Wirtschaftsaufsicht des Staates dem Transparenzgebot des IFG und der aktuellen journalistischen Berichterstattung entzogen.
KlausGraf - am Freitag, 18. September 2009, 01:50 - Rubrik: Datenschutz