https://www.datenschutz-berlin.de/attachments/438/Jahresbericht_2007_DIN_A5.pdf?1207132313
Zum Informationsfreiheitsgesetz wird S. 232 festgestellt:
"Die Urheberrechtsklausel in § 13 Abs. 5 IFG betrifft nur die Frage der Verwertung erlangter Informationen. Sie steht dem Informationszugang als solchem (durch Herausgabe von Kopien) nicht entgegen."
Siehe dazu auch den nächsten dort dargestellten Fall.
Zu diesem Thema https://archiv.twoday.net/stories/4130906/
[Zu UrhG vs. IFG
https://archiv.twoday.net/search?q=urhg+ifg ]
Zum Informationsfreiheitsgesetz wird S. 232 festgestellt:
"Die Urheberrechtsklausel in § 13 Abs. 5 IFG betrifft nur die Frage der Verwertung erlangter Informationen. Sie steht dem Informationszugang als solchem (durch Herausgabe von Kopien) nicht entgegen."
Siehe dazu auch den nächsten dort dargestellten Fall.
Zu diesem Thema https://archiv.twoday.net/stories/4130906/
[Zu UrhG vs. IFG
https://archiv.twoday.net/search?q=urhg+ifg ]
KlausGraf - am Mittwoch, 2. April 2008, 13:59 - Rubrik: Datenschutz