https://www.handelsblatt.com/News/Journal/Kommentar/_pv/_p/204051/_t/ft/_b/1385844/default.aspx/suchmaschinen-sind-im-prinzip-rechtswidrig.html
Kein Karnevalsscherz, sondern die Ansicht eines Datenschützers: "Suchmaschinen, mit denen auch nach Personen gesucht werden kann, sind im Prinzip rechtswidrig." Dass die Informationen veröffentlicht sind, ficht diese Hardliner nicht an. Völlig überzogener Datenschutz! Wenn Suchmaschinen rechtswidrig sind, muss das Datenschutzrecht geändert werden, nicht umgekehrt.
Kein Karnevalsscherz, sondern die Ansicht eines Datenschützers: "Suchmaschinen, mit denen auch nach Personen gesucht werden kann, sind im Prinzip rechtswidrig." Dass die Informationen veröffentlicht sind, ficht diese Hardliner nicht an. Völlig überzogener Datenschutz! Wenn Suchmaschinen rechtswidrig sind, muss das Datenschutzrecht geändert werden, nicht umgekehrt.
KlausGraf - am Montag, 4. Februar 2008, 12:43 - Rubrik: Datenschutz