Aus dem Gebiet der Grafschaft Zollern, die die Burg Hohenzollern und die Stadt Hechingen als Herrschaftszentren sowie 25 umliegende Dörfer umfasste, gibt es für die Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg eine besonders dichte Überlieferung an wichtigen personen– und bevölkerungsgeschichtlichen Quellen. Dank der finanziellen Unterstützung durch die Stiftung Kulturgut Baden–Württemberg sind die wichtigsten nunmehr vom Staatsarchiv Sigmaringen digitalisiert und in das Internet eingestellt worden.
Die Lagerbücher oder Urbare führen ortsweise die herrschaftlichen Rechte auf, vor allem die an Liegenschaften haftenden grundherrlichen Rechte. Deshalb werden darin alle oder doch die meisten Haushaltsvorstände eines Ortes als Inhaber von zinspflichtigen Liegenschaften oder als Anstößer genannt. Im sogenannten Hagenschen Lagerbuch sind darüber hinaus unter den einzelnen Orten alle Untertanen und ihre Familien namentlich erfasst.
In den zollerischen Leibeigenenverzeichnissen ist im Unterschied zu vergleichbaren Verzeichnissen anderer Territorien die gesamte Einwohnerschaft der einzelnen Orte. Neben den Namen der Haushaltsvorstände, ihrer Ehepartner sowie ihrer Kinder finden sich auch Angaben über die Herkunft Zugezogener, und gelegentlich sind neue Eheverbindungen nachgetragen oder Informationen über den Wegzug.
Das Findbücher und die Digitalisate finden Sie unter:
Bickelbergisches Lagerbuch, angelegt von Werner Bickelsperg (Bickelberg) 1435 (1 Band):
Ho 1 T 8 Nr. 206
Rammingers Lagerbuch, angelegt von Gottfried von Rammingen 1580/84 (3 Bände):
FAS DH 1 T 1-6 R 103,17 – R 103,19
Pfeffersches Lagerbuch, verfasst von Johann Pfeffer 1598/99 (3 Bände):
FAS DH 1 T 1-6 R 103,14 – R 103,16
Erneuerung über alle und jede leibeigenen Leute in und außerhalb der Grafschaft Zollern und der Herrschaft Haigerloch 1548:
FAS DH 1 T 1-6 R 103,9
Erneuerung der Leibeigenen in der Grafschaft Zollern um 1600:
FAS DH 1 T 1-6 R 103,24
Erneuerung der leibeigenen Leute in der Grafschaft Zollern 1615:
FAS DH 1 T 1-6 R 103,44
https://www.landesarchiv-bw.de/web/55296
Die Lagerbücher oder Urbare führen ortsweise die herrschaftlichen Rechte auf, vor allem die an Liegenschaften haftenden grundherrlichen Rechte. Deshalb werden darin alle oder doch die meisten Haushaltsvorstände eines Ortes als Inhaber von zinspflichtigen Liegenschaften oder als Anstößer genannt. Im sogenannten Hagenschen Lagerbuch sind darüber hinaus unter den einzelnen Orten alle Untertanen und ihre Familien namentlich erfasst.
In den zollerischen Leibeigenenverzeichnissen ist im Unterschied zu vergleichbaren Verzeichnissen anderer Territorien die gesamte Einwohnerschaft der einzelnen Orte. Neben den Namen der Haushaltsvorstände, ihrer Ehepartner sowie ihrer Kinder finden sich auch Angaben über die Herkunft Zugezogener, und gelegentlich sind neue Eheverbindungen nachgetragen oder Informationen über den Wegzug.
Das Findbücher und die Digitalisate finden Sie unter:
Bickelbergisches Lagerbuch, angelegt von Werner Bickelsperg (Bickelberg) 1435 (1 Band):
Ho 1 T 8 Nr. 206
Rammingers Lagerbuch, angelegt von Gottfried von Rammingen 1580/84 (3 Bände):
FAS DH 1 T 1-6 R 103,17 – R 103,19
Pfeffersches Lagerbuch, verfasst von Johann Pfeffer 1598/99 (3 Bände):
FAS DH 1 T 1-6 R 103,14 – R 103,16
Erneuerung über alle und jede leibeigenen Leute in und außerhalb der Grafschaft Zollern und der Herrschaft Haigerloch 1548:
FAS DH 1 T 1-6 R 103,9
Erneuerung der Leibeigenen in der Grafschaft Zollern um 1600:
FAS DH 1 T 1-6 R 103,24
Erneuerung der leibeigenen Leute in der Grafschaft Zollern 1615:
FAS DH 1 T 1-6 R 103,44
https://www.landesarchiv-bw.de/web/55296
KlausGraf - am Freitag, 21. Juni 2013, 15:05 - Rubrik: Staatsarchive
Peter (Gast) meinte am 2013/06/21 15:34:
Sehr gut recherchiert kann ich dazu nur sagen. nicht schlecht. :)