"Nach Ansicht der CDU/FDP-Regierung in Kiel sollen personenbezogene Daten nur noch im Internet veröffentlicht werden dürfen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Ausnahmen sollen lediglich für Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch die Betroffenen selbst veröffentlichte Informationen gelten."
https://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4925
Gilt natürlich nur für öffentliche Stellen, siehe
https://www.heise.de/newsticker/foren/S-Achtung-LDSG-richtet-sich-nur-an-Behoerden/forum-200729/msg-20291525/read/
Aber natürlich auch für Archivfindbücher im Netz ...
(RSS)
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KlausGraf - am Donnerstag, 26. Mai 2011, 14:35 - Rubrik: Datenschutz