Die FAZ berichtet anlässlich der Verhängung eines Rekord-Schmerzensgelds zugunsten von Jörg Kachelmann ein interessantes Detail, über das ich andernorts noch nichts gelesen habe.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/zur-rekordstrafe-im-verfahren-kachelmann-gegen-bild-13831898.html
"Sein Anwalt Ralf Höcker übrigens betreibt ein Verfahren, das am Freitag vor dem Landgericht Koblenz zur Entscheidung ansteht und ebenfalls Verweischarakter haben könnte. Dort versuchen die Angehörigen einer wegen Mordes Verurteilten zu verhindern, dass die „Rhein Zeitung“ über die Veröffentlichung des Urteils, das in der Datenbank OpenJur stand, berichten darf. Käme die einstweilige Verfügung gegen diese Berichterstattung durch, wäre das ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit."
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/zur-rekordstrafe-im-verfahren-kachelmann-gegen-bild-13831898.html
"Sein Anwalt Ralf Höcker übrigens betreibt ein Verfahren, das am Freitag vor dem Landgericht Koblenz zur Entscheidung ansteht und ebenfalls Verweischarakter haben könnte. Dort versuchen die Angehörigen einer wegen Mordes Verurteilten zu verhindern, dass die „Rhein Zeitung“ über die Veröffentlichung des Urteils, das in der Datenbank OpenJur stand, berichten darf. Käme die einstweilige Verfügung gegen diese Berichterstattung durch, wäre das ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit."
KlausGraf - am Mittwoch, 30. September 2015, 15:33 - Rubrik: Archivrecht