https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=36467
Im Privatuniversitätengesetz heißt es:
Die Privatuniversität hat sicherzustellen, dass diese positiv beurteilten Arbeiten öffentlich zugänglich sind bzw. eine hinreichende Publizität gewährleistet ist, wobei die Kooperation mit einer Universitätsbibliothek möglich ist. Von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen sind die wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeiten oder deren Teile, die einer Massenvervielfältigung nicht zugänglich sind. Positiv beurteilte Dissertationen sind überdies durch Übergabe an die Österreichische Nationalbibliothek zu veröffentlichen. Sofern vorhanden, kann die Übergabe auch in elektronischer Form erfolgen.
Im Privatuniversitätengesetz heißt es:
Die Privatuniversität hat sicherzustellen, dass diese positiv beurteilten Arbeiten öffentlich zugänglich sind bzw. eine hinreichende Publizität gewährleistet ist, wobei die Kooperation mit einer Universitätsbibliothek möglich ist. Von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen sind die wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeiten oder deren Teile, die einer Massenvervielfältigung nicht zugänglich sind. Positiv beurteilte Dissertationen sind überdies durch Übergabe an die Österreichische Nationalbibliothek zu veröffentlichen. Sofern vorhanden, kann die Übergabe auch in elektronischer Form erfolgen.
KlausGraf - am Donnerstag, 23. April 2015, 20:50 - Rubrik: Universitaetsarchive